Annelies Herrmann
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aber trotzdem einige Sätze aus Sicht der Abgeordneten zur Begründung der Großen Anfrage hier vortragen, damit auch Nichtbetroffene informiert sind.
Der 5. Mai wird alljährlich als europaweiter Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen begangen. Im Vorfeld dieses Tages hatten sich der Landesbeauftragte für Behinderte, Herr Marquard, und der Vorsitzende des Landesbeirates für Behinderte, Herr Dr. Schmidt, an alle Fraktionen mit der Bitte gewandt, im Umfeld dieses Tages in einer Plenarsitzung behindertenpolitische Fragen zu diskutieren und dazu möglichst vielen Besucherinnen und Besuchern mit Behinderungen den Zugang zum Plenarsaal zu ermöglichen. Wir sind diesem Wunsch gern nachgekommen und haben unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die unsere Geschäftsordnung dafür bietet, deshalb über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses angeregt, –
Danke schön, Herr Präsident! – eine gemeinsame Große Anfrage aller Fraktionen für die heutige Plenarsitzung und Plenartagesordnung einzubringen, was im Ältestenrat sofort von den anderen Fraktionen unterstützt wurde.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal alle Besucherinnen und Besucher, die speziell zu diesem Tagesordnungspunkt hier in das Parlament gekommen sind, ganz herzlich begrüßen.
Nun aber zu der Großen Anfrage, die nicht nur wegen der Bitte der Behindertenvertretung zustande gekommen ist. In der kommenden Woche, am 17. Mai, sind genau zwei Jahre vergangen, seit wir das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz für Menschen mit und ohne Behinderung hier im Plenum verabschiedet haben. Ich denke, dass es an der Zeit ist, in der breiten Öffentlichkeit im Hinblick sowohl auf das Erreichte als auch auf weiterhin bestehende Knackpunkte ein Resümee zu ziehen. Frau Senatorin hat dazu einige Ausführungen gemacht. Doch bevor ich auf die gegenwärtige Situation eingehe, gestatten Sie mir noch einen kurzen Rückblick.
Die Grundlage für unser Gesetz wurde ja bereits mit den Leitlinien für den Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt gelegt, die im Ergebnis eines intensiven Dialogs mit den Berliner Behindertenverbänden vom Senat im September 1992 beschlossen wurden. Ich gehöre zu den Berlinern Parlamentariern, die die Umsetzung der Leitlinien seit dieser Zeit begleiten durften. Wenn ich mich so in der Stadt umsehe, kann ich feststellen, dass wir gemeinsam im Sinne der Integration und der Berücksichtigung der Interessen der Menschen mit Behinderungen einiges erreicht haben. Allerdings mussten wir auch feststellen, dass die Leitlinien im großen Bereich zu ihrer Umsetzung zusätzlich der rechtsverbindlichen Regelung durch ein Gesetz bedurften – Frau Senatorin führte es schon aus.
Auf der Basis eines von den Behindertenverbänden vorgeschlagenen Gesetzentwurfes hat die CDU-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner den Gesetzentwurf für das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz in das Parlament eingebracht. Ich bin schon ein wenig stolz darauf, dass es uns trotz vielfältiger Bedenken aus den Fachverwaltungen und obwohl nicht alle Wünsche der Behindertenverbände berücksichtigt werden konnten, nach einem intensiven Meinungsaustausch mit allen Beteiligten gelungen ist, als erstes Bundesland ein Landesgleichberechtigungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu verabschieden und damit für die Weiterentwicklung des Behindertenrechtes im ganzen Land ein Signal zu setzen. Bedauerlich ist aber, dass auch heute, nach zwei Jahren, in wenigen anderen Bundesländern lediglich Entwürfe für ein Gleichberechtigungsgesetz vorliegen. Auch auf Bundesebene steht leider die Umsetzung des Wahlversprechens der rot-grünen Bundesregierung immer noch aus. Das ist im übrigen auch die Einschätzung des Berliner Behindertenverbandes, der im neuen Sozialgesetzbuch IX zwar eine grundsätzliche begrüßenswerte Zusammenfassung und Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts sieht, gleichzeitig aber bemängelt, dass das Gesetz wegen fehlender leistungsrechtlicher Regelung nicht dem deklarierten Anspruch, das Benachteiligungsverbot im Bereich der Sozialpolitik umzusetzen, gerecht wird. Ich hoffe, dass hier schnellstmöglich im Interesse der behinderten Menschen etwas nach vorn gebracht wird.
Lassen Sie mich nach diesem kurzen Ausflug in die Geschichte noch kurz auf einige konkrete Punkte der Großen Anfrage eingehen, die für uns von besonderer Bedeutung sind. Ich denke hier insbesondere an den Telebus, der im Gleichberechtigungsgesetz abgesichert ist. Viele Menschen mit Behinderung können wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung, oder der Notwendigkeit von Treppenhilfe beziehungsweise der ungenügend behindertengerechten Ausstattung des Verkehrsangebots nicht am öffentlichen Personannahverkehr teilnehmen. Für diese Menschen wird ein besonderer Fahrdienst vorgehalten. Im Vergleich der Bundesländer stellt Berlin seit Jahren einen der qualitativ ausgewogensten Fahrdienste sicher, welcher monatlich von 10 000 Personen genutzt wird.
Die überwiegende Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin. Für das Jahr 2001 stehen 26,7 Millionen DM zur Verfügung. Die Eigenbeteiligung der Nutzer in Höhe von 2,4 Millionen DM soll durch eine neue Telebusverordnung geregelt werden. Hier ist unseres Erachtens eine nochmalige Berechnung für Wenig- und Vielfahrer vorzunehmen. Es kann nicht sein, dass die Personen, die sparsam sind, für die Nutzer aufkommen sollen, die regelmäßig weit mehr als 21 Fahrten im Monat in Anspruch nehmen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Zusammenarbeit des Landesbehindertenbeauftragten mit den einzelnen Senatsverwaltungen bei der Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes, die sich noch schwierig gestaltet. Der Informationsfluss zwischen den einzelnen Verwaltungen und dem Landesbeauftragten verläuft leider noch nicht reibungslos. Bei den einzelnen Senatsverwaltungen muss sich die Erkenntnis noch stärker durchsetzen, dass der Landesbeauftragte für Behinderte frühzeitig einzubeziehen ist und nicht erst, wenn die Entscheidung bereits weitgehend getroffen ist. Seit seinem Amtsantritt hat der Landesbeauftragte für Behinderte eine Reihe von angezeigten beziehungsweise vermuteten Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot bei den verantwortlichen Stellen beanstandet und
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um Stellungnahme gebeten. Dabei wurde deutlich, dass es noch unterschiedliche Auffassungen und Unklarheiten darüber gibt, was unter Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu verstehen ist.
Ich bedauere in diesem Zusammenhang, dass es unsere Geschäftsordnung nicht zulässt, den Landesbeauftragten für Behinderte hier im Plenum selbst zu Wort kommen zu lassen. – Ich finde es auch unmöglich, dass Herr Marquard als behindertenpolitischer Vertreter hinten steht, statt hier vorne zu sitzen.
Aber wir werden diese Fragen noch einmal ausführlich im Ausschuss besprechen und den Landesbeauftragten dazu einladen.
Ich hoffe auch bezüglich der bezirklichen Behindertenbeauftragten auf weitere Fortschritte. Es ist nicht zu akzeptieren, dass es weiterhin nicht in allen Bezirken Behindertenbeauftragte gibt oder dass sie wegen einer völlig unzureichenden Ausstattung ihre gesetzlich verankerten Aufgaben nicht erfüllen können.
Noch ein Fragenkomplex, der mir besonders am Herzen liegt, nämlich die Umsetzung des II. Abschnitts des Gesetzes, in dem es um die Förderung von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen geht. Im Dezember 1999 wurde vom Beirat für behinderte Studierende im Roten Rathaus eine Veranstaltung zur Einrichtung eines Studiengangs für Gebärdendolmetscher durchgeführt. In einer Nachfolgeveranstaltung wurde der Ausbildungsweg gehörloser Menschen – bis zum Studium an der Hochschule – und ihre Situation als Studierende in Berlin dargestellt. Dabei wurde deutlich, wie dringend Veränderungen notwendig sind. Anlässlich unserer gemeinsam mit den Fachsprechern der SPD-Fraktion am vergangenen Montag durchgeführten Beratung mit Berliner Behindertenverbänden wurden uns vom Vorsitzenden des Berliner Gehörlosenverbands, Herrn Zander, die aktuellen Probleme der Gehörlosen Menschen dargestellt. Erfreulich ist, dass von der zuständigen Senatsverwaltung darüber informiert wurde, dass vorgesehen sei, ab dem Wintersemester 2002/2003 an der Humboldt-Universität ein Lehrangebot für deutsche Gebärdensprache einzurichten.
Dann nehme ich meine Kritik zurück.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kausch wollte nicht dazu reden; da habe ich mich bereit erklärt, hier heute zu reden.
Sehr geehrte Frau Dr. Schulze! Ich muss schon sagen, dass ich mich über die beiden Anträge als Beratungsgegenstand des Abgeordnetenhauses etwas gewundert habe, weil insbesondere der Antrag 14/1093 ausschließlich in der bezirklichen Zuständigkeit liegt. Selbstverständlich sind moderne Organisationsstrukturen für die Berliner Sozialämter äußerst wichtig. Eine schnelle Einführung des Fallmanagements in allen bezirklichen Sozialverwaltungen halte ich ebenfalls für sinnvoll und wünschenswert. Schließlich komme ich selbst aus einem Bezirk, der in Bezug auf die Zahl der Sozialhilfeempfänger in der Stadt leider mit an der Spitze liegt. Ich weiß aus eigenem Erleben, mit welchen Problemen und Arbeitsbelastungen die Mitarbeiter der Leistungsabteilung in den Ämtern täglich fertig werden müssen. Selbstverständlich ist es auch für die Hilfeempfänger nervenaufreibend, wenn sie wegen der hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter ewig auf die Bearbeitung ihrer Anliegen warten oder wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten innerhalb des Bezirksamtes zu drei oder vier verschiedenen Sachbearbeitern gehen müssen. Alle diese Fragen müssen ausschließlich in den Bezirken gelöst werden. Nur dann, wenn die Sozialstadträte ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, muss eingegriffen werden.
Das von Ihnen, Frau Dr. Schulze, im Antrag 14/1093 geforderte Konzept kann sich nach unserer Auffassung nur auf den Stellenplan der Bezirke für das Haushaltsjahr 2002 beziehen, was in der Tat Eile notwendig macht. Wichtig dabei ist auch, dass nicht jeder Bezirk sein eigenes Süppchen kocht, sondern dass nach Analyse der Arbeitsaufgaben in allen Bezirken gleiche Zumessungskriterien festgelegt werden. Hier sehe ich dann auch die Verantwortung der Sozialverwaltung, die berechtigte Forderung der Bezirke bei der Globalsummenzuweisung entsprechend zu unterstützen. Das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Senat und Bezirken um die notwendigen Sozialamtsstellen muss endlich aufhören.
Was mich allerdings zum Antrag 14/1093 wundert, ist, dass Sie das Problem „Basis 3 000“ mit keiner Silbe erwähnt haben. Hier ist aus meiner Sicht seitens des Senats und des Hauptausschusses dringender Handlungsbedarf gegeben.
Meine Damen und Herren, beim ersten Überlesen des Antrags 14/1092 könnte der geneigte Leser zum Schluss kommen, dass hier wissbegierige und freundliche Menschen eigentlich nur eine nette Auflistung der Aktivitäten der Sozialämter haben wollen, die Aufklärung darüber gibt, wie und mittels welcher Programme Sozialhilfeempfänger wieder in Arbeit gebracht werden. Das ist aber mitnichten so, denn der bekannt ideologische Pferdefuß lauert in der Antragsbegründung mit der Formulierung: „Dabei kann es nicht um Arbeit um jeden Preis gehen.“ Hier soll offensichtlich die alte, abgestandene Zumutbarkeitsdebatte unter einer anderen Überschrift wieder neu entfacht werden. Das ist mehr als ärgerlich, denn es geht vor allem darum, den Betroffenen wieder die Teilhabe an den gesellschaftlichen und kulturellen Lebensprozessen zu ermöglichen.
Die Bilanz, die dabei durch ein ganzes Maßnahmenbündel erreicht wurde, kann sich sehen lassen. So konnten im vergangenen Jahr für mehr als 30 000 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ca. 900 Menschen wurden direkt in reguläre Arbeit vermittelt. Fast 12 000 Personen konnten durch Jahresarbeitsverträge und Lohnkostenzuschüsse sowohl im ersten als auch im zweiten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Ein weiterer Baustein ist die Vermittlung in verschiedene Bildungsmaßnahmen, um den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erreichen. Hier wurden rund 1 000 Sozialhilfeempfänger gefördert. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, Sozialhilfeempfänger, die sehr lange nicht in den Arbeitsmarkt eingebunden waren, wieder auf eine regelmäßige Beschäftigung vorzubereiten. Das geschah vor allem durch die Aufnahme einer gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit, der im letzten Jahr 20 000 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger nachgingen. Alle diese Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Politik, Verbänden, Trägern und der Verwaltung weiter intensiviert werden, um so die betroffenen Menschen dauerhaft aus dem Sozialhilfekreislauf zu lösen.
Im Übrigen danke ich Ihnen trotzdem für die Einbringung des eben besprochenen Antrags, weil er Gelegenheit gegeben hat, wieder einmal öffentlich über die Erfolge der Koalition in diesem Bereich berichten zu können. So etwas liebe ich außerordentlich.
Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Wie beabsichtigt das Land Berlin vor dem Hintergrund des zum 1. August 2001 in Kraft tretenden Bundesaltenpflegegesetzes die Anerkennung und Finanzierung der seit Jahren hervorragend arbeitenden Berliner Fachschulen für Altenpflege einschließlich der Refinanzierung der Ausbildungsvergütung zu regeln?
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2. Wie wird seitens des Senats sichergestellt, dass auch ab August 2001 die in Berlin vorhandenen Ausbildungskapazitäten in der Altenpflege sowohl für die jetzigen Schulabgänger als auch für Arbeitslose im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen weiter ausgeschöpft werden können?
Herr Senator! Ihnen ist ja sicher bekannt, dass das Land Berlin eine hervorragende Ausbildungsverordnung hat. Wenn wir uns jetzt den Bundesausbildungsvorschriften anschließen, würde das Land Berlin erhebliche Nachteile erleiden. Es gibt Bundesländer, die ihre Ausbildungsverordnung beibehalten haben, trotz der neuen Verordnung des Bundes. Könnte sich das Land Berlin nicht dem auch anschließen und seine alte Ausbildungverordnung behalten und einarbeiten in die neue Bundesverordnung?
Herr Senator! Uns war im Vorfeld auch nicht klar, dass Sie dazu Stellung nehmen, obwohl an und für sich die Fachschulen in Ihr Ressort fallen. Die fachlichen Fragen hätten Sie ja gemeinsam mit Ihrer Kollegin Frau Schöttler im Vorfeld erörtern können.
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Sie wissen ja, es gibt ein Schreiben des Deutschen Roten Kreuzes, in dem alle Fragen stehen, das bis heute noch nicht beantwortet ist – weder von Ihrer Verwaltung noch von der Verwaltung von Frau Schöttler.
Meine Frage ist folgende: Wie stellen Sie sich die weitere Finanzierung der Altenpflegeausbildung vor? Vom Hauptausschuss ist die Finanzierung nur bis zum 1. August 2001 abgesichert. Was danach kommt, ist noch offen. Die Schulen selbst haben einen derartigen Druck, wie sie ihre Arbeit ab 2002 fortführen werden. Es geht auch noch um die Arbeitslosen, die eine Qualifizierung als Altenpflegerin auf dem zweiten Bildungsweg erreichen, um dadurch einen Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt zu bekommen. Deren Finanzierung ist nirgendwo gesichert.
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wo und in welchem Umfang ist in öffentlichen Schwimmbädern, Lehr- und Sportschwimmhallen oder ggf. anderweitigen öffentlichen Einrichtungen ein verstärktes Auftreten von Legionellen-Bakterien festgestellt worden, und welche gesundheitlichen Gefahren ergeben sich daraus für die Bevölkerung?
2. Worin liegen die Ursachen für die festgestellten erhöhten Legionellen-Belastungen, und was hat der Senat seit den ersten, bereits im vergangenen November aufgetretenen Fällen unternommen, um jetzt und zukünftig derartige Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden?
Frau Senatorin! Wenn alle Maßnahmen, die Sie eben vorgetragen haben, im Vorfeld geschehen sind – Sie sagten ja, es sei die Vorsorgemaßnahme –, dann hätten wir gar keinen Legionellenbefall haben dürfen. Denn alle wissen, wenn das Wasser über 60 Grad erhitzt wird und es durch die Leitungen durchrauscht, werden die Legionellenbakterien getötet. Meine Frage ist: Haben Sie oder die Bäderbetriebe in Kauf genommen, dass Todesfälle auftreten werden? Wie Sie ausgeführt haben, hatten wir im Jahr 2000 30 Erkrankungen und 2 Todesfälle.
Ich denke, dass Sie im November, als die Fälle aufgetreten sind, schneller hätten handeln müssen. Meine Frage: Was haben Sie sofort getan?
Ich bin trotzdem der Meinung, dass man mit diesem Thema sehr unsensibel umgegangen ist, da im vergangenen Jahr – wie Sie bereits ausgeführt haben –
– im Land Berlin bereits zwei Tote zu beklagen waren. Wie lange dauert eine solche Untersuchung? Im November ist der erste Fall in dieser Saison aufgetreten. Man hätte bereits im Dezember alles Mögliche einleiten müssen, um eine Ausbreitung der Legionellen auf andere Duscheinrichtungen in den Anlagen zu verhindern, und hätte dann gewusst, wo Vorkehrungen zu treffen gewesen wären, die nicht getroffen worden sind. Mit diesem Thema wird unsensibel umgegangen. Ich denke in diesem Zusammenhang an BSE und den Ausbruch der Creutzfeld-Jakob-Erkrankung. Wie viele Tote sind in den letzten Jahren zu beklagen gewesen? Ohne dies herunterspielen zu wollen, ist man dort aber viel rigoroser vorgegangen als mit dem Legionellenbefall.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Schulze! Eigentlich dachte ich ja, die PDS bringt einmal etwas Positives. All die Jahre bei den Haushaltsberatungen nur negative Ansätze!
Vielleicht können Sie auch einmal etwas Positives bringen; das belebt das Ganze!
Angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin drängt sich mir in Bezug auf das Kapitel Gesundheit und Soziales des Haushaltsplans 2000 ein bereits berühmt gewordener Satz Konrad Adenauers auf: „Die Lage war noch nie so ernst wie jetzt und heute.“
Wir haben wiederum Haushaltsberatungen hinter uns, die von den Zwängen sparsamsten Haushaltens geprägt wurden. Dass wir heute für den Gesundheits- und Sozialbereich einen zwar nicht zum Jubeln herausfordernden, aber dennoch akzeptablen Haushalt verabschieden können, beruht zum großen Teil auch darauf, dass wir uns – im Gegensatz zu Ihnen – als Fachpolitiker in der Pflicht sehen, gemeinsam mit unseren Haushältern zu überlegen, wie wir die gesundheitliche und soziale Infrastruktur Berlins finanzieren können.
Auf Grund der eng bemessenen Redezeit kann ich leider nur einige wenige Punkte aufgreifen. Positiv ist beispielsweise zu bewerten, dass es gelungen ist, die Finanzierung der Praktikanten in der Altenpflege für dieses Jahr sicherzustellen. Hier ist es aber wichtig, dass umgehend eine dauerhafte Lösung gefunden wird. So sind wir auch stolz darauf, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatung erreicht haben, für das Jahr 2000 für den Telebus die im Haushaltsansatz der Sozialverwaltung fehlenden 500 000 DM durch Umschichtung innerhalb des Kapitels 11 zur Verfügung zu stellen.
Im Hinblick auf die bald bevorstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2001 sehen wir jedoch die Senatorin in der Pflicht – so wie es im Landesgleichberechtigungsgesetz festgeschrieben ist –, die für den Telebus erforderliche Summe von vornherein im Haushaltsansatz zu berücksichtigen. Wir erwarten weiterhin, dass schnellstmöglich eine mit den Behindertenverbänden abgestimmte Telebusverordnung erstellt wird, die sowohl den Anforderungen der Telebusnutzer als auch den haushälterischen Rahmenbedingungen Rechnung trägt, damit die Betroffenen nicht immer wieder durch missverständliche Rundschreiben unnütz verunsichert werden wie im vorigen Jahr.
Wichtig ist ebenfalls, dass der Senat schnellstmöglich eindeutige Ausführungsvorschriften zum Landesgleichberechtigungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erlässt. In diesem Zusammenhang erwarten wir vom Senat, dass in Kooperation mit den Bezirken dafür gesorgt wird, dass die erforderlichen Stellen für die Bezirksbehindertenbeauftragten in die Stellenpläne eingearbeitet werden.
Es gibt eine Reihe von Problemen, für die im Rahmen der Diskussion um den Haushalt 2000 noch keine befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Wir erwarten, dass die
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Senatsverwaltung rechtzeitig zur I. Lesung des Haushaltsplans für das Jahr 2001 schlüssige Konzepte einschließlich der dazugehörigen realistischen Finanzierung vorlegt. Dies betrifft beispielsweise die Zukunft des Hospizbüros. Die bisherigen Äußerungen der Senatorin bzw. der Staatssekretärin im Hauptausschuss wie im Fachausschuss lassen nicht erkennen, ob und wie sich das Hospizbüro künftig in die Hospizlandschaft einfügen soll und wie dann eine Anschlussfinanzierung an die zum Oktober endende Bundesfinanzierung gesichert wird. Es kann nicht die Lösung sein, einfach zu sagen: Wenn ihr das Hospizbüro wollt, dann lassen wir eben einen oder zwei ehrenamtliche Hospizdienste wegfallen. So etwas ist mit uns nicht zu machen.
Uns beschäftigt aber noch ein weiterer haushaltsrelevanter Aufgabenbereich. Nachdem inzwischen die notwendigen Sannierungen von vielen Pflegeeinrichtungen im Ostteil der Stadt mit Hilfe der für den Landeshaushalt günstigen Kofinanzierung nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz durch den Bund vorgenommen wurden, muss nun verhindert werden, dass eine Benachteiligung der Einrichtungen im Westteil eintritt. Hier gilt es für das Jahr 2001, weitere Schritte zu überlegen. In diesem Zusammenhang muss der Landespflegeplan umgehend fortgeschrieben werden. Das bestehende Angebot an stationären Pflegeplätzen und ambulanter Pflege ist dabei unter Einbeziehung aller Trägerformen insbesondere nach Qualitätsgesichtspunkten hinsichtlich des Bedarfs zu überprüfen, damit endlich einheitliche Qualitätsstandards in der Stadt gewährleistet werden können.
Dazu ist aus unserer Sicht die weitere enge Zusammenarbeit mit der Liga der Spitzenverbände und der freien Wohlfahrtspflege, die sich sehr gut bewährt hat, sinnvoll. Nach nunmehr dreieinhalb Jahren Ligavertrag können wir feststellen, dass die Leitziele des Vertrags trotz der schwierigen Rahmenbedingungen einvernehmlich in einem bemerkenswerten Umfang und mit viel Erfolg umgesetzt werden konnten. – Das können Sie nicht bestreiten! – Jetzt kommt es darauf an, schnellstmöglich die Vertragsverhandlungen mit den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege zu einem positiven Ende zu bringen, damit auch über den 31. Dezember 2000 hinaus die Arbeit der Träger und Projekte dieses Zuwendungsbereichs auf einer gesicherten Basis steht. Für alle dafür geeigneten Projekte sollte dabei der Abschluss von Leistungsverträgen geprüft werden.
Ich würde gern noch auf einige andere wichtige Haushaltsberatungsthemen zu sprechen kommen, nämlich auf die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung von Obdachlosen in dieser Stadt, die Perspektive der Nachbarschaft in Stadtteilzentren und die Weiterentwicklung des ehrenamtlichen, bürgerschaftlichen Engagements, aber aus zeitlichen Gründen muss ich darauf leider verzichten. Den Schwerpunkt meiner heutigen Ausführungen habe ich mehr auf den Sozialbereich gelegt, da der Krankenhausbereich bereits mehrfach und ausführlich in diesem Haus besprochen worden ist.
Ich gehe zum Schluss noch kurz auf den Bereich Buch ein: Wir erwarten von den Senatsverwaltungen, dass sie ihre mehrfach gegebenen Zusagen einhalten und für Buch umgehend eine tragfähige und kurzfristig realisierbare, ressortübergreifende Standortplanung – einschließlich des dazugehörigen Finanzierungskonzepts – vorlegen. Dieses wird dann zusammen mit den in den Auflagenbeschlüssen geforderten Berichten sicher gewährleistet werden, so dass wir im Herbst erneut in eine fundierte Haushaltsdebatte einsteigen können. Obwohl die Lage zum Haushalt 2000 ernst ist, ist sie dennoch nicht hoffnungslos. Wir werden daher dem Kapitel 11 unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die gegenwärtige Arbeit der Obdachlosenambulanz „MUT – Gesellschaft für Gesundheit“ am Ostbahnhof, und welche Perspektive ist für dieses niedrigschwellige medizinische Versorgungsangebot im Rahmen der gemäß den „Leitlinien zur Hilfe für Wohnungslose“ – Drucksache 13/4095 – zu entwickelnden Gesamtkonzeption zur medizinischen Versorgung von auf der Straße lebenden Menschen vorgesehen?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat in Zusammenarbeit mit dem Bezirk, den Träger bei der Suche nach langfristig nutzbaren Räumen im Umfeld des Ostbahnhofes zu unterstützen?
Frau Senatorin! Von welchem Zeitraum gehen Sie aus, in dem die Raumfrage gelöst werden kann? Sie sagen, in diesem Jahr werde eventuell die Post AG noch die Räume zur Verfügung stellen. Laut Pressemitteilungen sieht es aber etwas anders aus. Wir sollten deshalb etwas schneller handeln. Vielleicht könnten Sie sich dazu noch einmal äußern.
Frau Senatorin! Ich muss leider noch einmal nachfragen. Wir werden in den nächsten Wochen den Haushalt für dieses Jahr beraten und beschließen. Inwieweit wollen Sie finanzielle Mittel für diese Einrichtung akquirieren?