Evrim Baba

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Galland, ich möchte Sie an die Debatte im Ausschuss erinnern, wo wir unseren Antrag zur Frauenförderung in der Wirtschaft eingereicht haben und wie Sie dagegen waren. Erzählen Sie hier keinen Schwachsinn!
Ich komme jetzt zur Sache. Gemäß Anlage zu § 19 Landesgleichstellungsgesetz hat der Senat dem Abgeordnetenhaus im Abstand von zwei Jahren über die Umsetzung des LGG zu berichten und Auskunft zu geben über bisherige und geplante Maßnahmen und deren Wirksamkeit insbesondere für die Entwicklung des Frauenanteils in den Besoldungs-, Vergütungsund Lohngruppen. Anliegen der Vorlage – zur Beschlussfassung – ist, dem hohen Verwaltungsaufwand bei der Berichtspflicht gemäß Anlage zu § 19 LGG über die Umsetzung des Landes
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gleichstellungsgesetzes entgegenzuwirken in rund 200 Einrichtungen des Berliner Landesdienstes Einzelangaben erhoben werden. Hier ist für die Berichterstattung besonders wichtig, durch strukturierte Vorgaben die Qualität der Ergebnisse zu verbessern und dadurch gleichzeitig den Aufwand zu minimieren. Also, was wir wollen, ist eben nicht Aneinanderreihung von Zahlen, sondern verwertbare Ergebnisse, die die Entwicklung aufzeigen. Dabei dürfen aber wichtige Daten nicht fehlen. Wir werden dieser Vorlage – zur Beschlussfassung – zustimmen. – Danke!
Angesichts der heutigen Antragslage muss man fast sagen: In der Opposition wird die CDU kreativ: Für den Antrag zur „Erstausbildung für junge Mütter“ könnte man die CDU loben, wenn man sich nicht zugleich auch fragen müsste, warum Sie, meine Damen und Herren von der CDU, derartige Initiativen nicht in Ihrer mehr als zehn
jährigen Regierungszeit ergriffen haben. Ich vermute, Sie scheuen sich vor der Verantwortung für ihre Umsetzung.
Zur Sache: Der vorliegende Antrag der Fraktion der CDU greift ein Thema auf, das von der Intention eine wichtige Problemgruppe erfasst. Junge Mütter mit fehlender zukunftsfähiger Berufsausbildung haben keine Chancengleichheit für gesicherte Aarbeitsplätze. Und sie haben zurzeit kaum eine Chance, insbesondere wenn sie allein erziehend sind, eine Ausbildung zu absolvieren und ihr Kind oder ihre Kinder zu betreuen. In einer ähnlichen Problemsituation befinden sich auch junge Frauen und Mädchen, die während ihrer Ausbildungszeit schwanger werden und denen als Alternative in der Regel nur der Ausbildungsabbruch bleibt. Hier wären Regelungen für die Fortsetzung der Ausbildung zu treffen.
Der Antrag zielt darauf, die Erstausbildung für junge Mütter durch die Einrichtung eines Projektes zu verbessern. Gegen den Antrag ist in der Allgemeinheit, in der er formuliert ist, zunächst nichts einzuwenden. Allerdings wirft er auch eine Reihe von Fragen auf, wo ich erwartet hätte, dass sie sich auch die CDU stellt. Schon deshalb halte ich eine Beratung im Ausschuss für sinnvoll und notwendig.
Wir halten es für besonders notwendig, allen jungen Frauen nicht nur die berufliche Ausbildung durch Teilzeit zu garantieren, sondern auch eine Berufswahl in neuen zukunftsfähigen Berufsfeldern – dann den Zugang zur Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Aus diesem Antrag geht dies alles nicht hervor. Für mich sind ganz viele Fragen offen, wie zum Beispiel:
Hier wird gefordert, Erstausbildung in Teilzeit für junge Mütter zu ermöglichen. Wie kann dies im Rahmen des dualen Ausbildungssystems erfolgen, da die duale Ausbildung mit ihren Regelungen für Berufsschulzeit und betriebliche Ausbildung bisher grundsätzlich eine Vollzeitausbildung ist?
In welchen Berufen, insbesondere in welchen zukunftsfähigen Berufsfeldern, sollte die Teilzeitausbildung organisiert werden? Oder wollen Sie, dass die „Erstausbildung für junge Mütter“ in den bislang frauenspezifischen Ausbildungsberufen ermöglicht wird? Dann stellt sich aber die Frage, wie das von Ihnen genannte „Lernort-Verbundsystem zwischen Stammbetrieb, Kooperationsbetrieben und der Berufsschule“ organisiert werden soll.
Was ist zum Beispiel bei der Friseurinnenausbildung oder bei der Ausbildung zur Arzthelferin der Stammbetrieb und was ist der Kooperationsbetrieb?
Die Ausbildungsdauer würde bei einer 75-%-Teilzeitausbildung länger dauern als üblich, nämlich statt der drei nunmehr vier oder wie viele Jahre. Wäre es nicht sinnvoll, in diesem Zusammenhang Regelungen für eine Externprüfung vor den Kammern – IHK und Handwerkskammer – zu schaffen?
Die Frage der Anerkennung dieser Berufe, die in Teilzeit ausgebildet werden.
Sollen nur Projekte initiiert bzw. Regelungen für die Erstausbildung von jungen Müttern – also bis 25 Jahre – geschaffen werden? Oder soll dies ausgeweitet werden auf Auszubildende, die während der Ausbildung schwanger werden, sowie generell auf Alleinerziehende?
Insgesamt bleibt: Das Projekt ist ein lohnenswertes Projekt, und zu dem Vorschlag gilt es, Details zu Papier zu bringen. Dazu ist es auch notwendig, die jeweiligen Akteure wie IHK und Stammbetriebe usw. einzubeziehen und Absprachen zu treffen. Dafür ist die Frist bis zum 20. September 2001 sehr eng bemessen. Wir unterstützen das Projekt, halten aber nach wie vor eine Ausschussberatung für sinnvoll.
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Präsident Führer
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen – dieser soll federführend sein –, an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Hauptausschuss.
Wer die Überweisung so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Lfd. Nr. 31 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Wir sind dann bei der
lfd. Nr. 32, Drucksache 14/1320:
Antrag der Fraktion der CDU über Konzept zur Erhöhung des Anteils freier Träger im Kitabereich
Auch hier wird auf die Beratung verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Hauptausschuss. Wer der Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Dann ist diese Überweisung auch beschlossen.
Die lfd. Nr. 33 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Bei der
lfd. Nr. 34, Drucksache 14/1322:
Antrag der Fraktion der CDU über Beschäftigungsschancen für Arbeitslose mit geringer Qualifikation
sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. Auch da bitte ich Sie, dies entsprechend zu tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jugendliche nichtdeutscher Herkunft zählen in ihrer Mehrheit in der beruflichen Ausbildung zu den Benachteiligten. Das ist bekannt. Die Situation ist unverändert, nämlich schlecht und sie ist in den zurückliegenden Jahren bei der bestehenden Ausbildungsmisere noch schlechter geworden. Ich möchte hier einige nüchterne Fakten nennen, die das belegen.
Von 1994 bis 1999 ist die Anzahl der ausländischen Auszubildenden um 30 Prozent zurückgegangen. In der Altersgruppe der 16- bis unter 20-Jährigen befinden sich bei den deutschen Jugendlichen 62 Prozent in dualer Ausbildung, bei den ausländischen Jugendlichen sind es lediglich 21 Prozent. Das hat der Senat in der Beantwortung unserer Großen Anfrage im November vorigen Jahres mitgeteilt. Im öffentlichen Dienst ist die Ausbildungssituation Jugendlicher nichtdeutscher Herkunft keinesfalls besser. Laut Statistik der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen vom 20. März 2000 betrug der Anteil der ausländischen Auszubildenden an den Auszubildenden für Verwaltungsberufe im öffentlichen Dienst 1992 noch 6,4 Prozent. 1999 war dieser Anteil auf 1,7 Prozent gesunken. Nicht zu vergessen, Jugendliche ausländischer Herkunft haben genau genommen keine Chancengleichheit in der beruflichen Ausbildung, denn sie starten mit durchweg schlechteren oder geringer wertigen Abschlüssen in die Ausbildung und werden somit auch schneller als andere vom Ausbildungsmarkt in berufsvorberei
tende Maßnahmen und schließlich auch aus diesen weggedrängt. Für ein gleichberechtigtes und tolerantes Zusammenleben in der Gesellschaft sind dringend Maßnahmen erforderlich, die die Benachteiligung jugendlicher Migrantinnen und Migranten in Bildung und Ausbildung beseitigen und Chancengleichheit herstellen.
Jugendliche ausländischer Herkunft sind aus vielfältigen Gründen besonders benachteiligt. Deshalb sind auch spezielle, explizit ausgewiesene Maßnahmen notwendig, die sowohl die schulische als auch die berufliche Ausbildung und in letzterer alle Bereiche umfassen. Die bisherigen Förderprogramme reichen dafür allein nicht aus, weil die Fakten nach wie vor belegen: Es gibt den Handlungsdruck für das Land Berlin, die Ausbildungssituation Jugendlicher nichtdeutscher Herkunft grundlegend zu verändern.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird deshalb auch von meiner Fraktion unterstützt. Das hat für den Ursprungsantrag gegolten, gilt aber auch für den heute vorgelegten Änderungsantrag. Diese aus meiner Sicht abgeschwächte Fassung, die auf einen Prüfauftrag hinausläuft, war in den Ausschüssen für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie Wirtschaft, Betriebe und Technologie konsensfähig, und zwar einstimmig. Dieser Antrag sollte auch im Plenum des Abgeordnetenhauses eine Mehrheit finden, auch wenn die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen dem leider nicht gefolgt ist.
Die Koalitionsfraktionen haben diesen Antrag im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen genauso abgelehnt wie zuvor den Antrag meiner Fraktion über Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Ausbildung jugendlicher Migrantinnen und Migranten.
Ich kann die Argumentation, die von der CDU-Fraktion in der Ausschusssitzung im Januar vorgetragen worden ist, nicht teilen, ja mehr noch, ich finde sie empörend. Die Schuldzuweisung für die Benachteiligung der ausländischen Jugendlichen in Bildung und Ausbildung an deren Eltern, die ihre Kinder von Bildung fernhalten, ist eine grobe Vereinfachung der Probleme von Migrantinnen und Migranten und als solches auch falsch, Frau Galland.
Ja, ich bin gleich fertig. Folgt man Reden von Mitgliedern der Koalitionsfraktionen, sei es im Ausschuss, sei es im Plenum, so gibt es in der Einschätzung der Ausbildungssituation Jugendlicher nichtdeutscher Herkunft zunächst so gut wie keinen Dissens. Das Anliegen der Oppositionsparteien wird grundsätzlich unterstützt, aber die Anträge selbst werden einfach abgelehnt. Wenn Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, die Anträge der Opposition ohne Änderungsvorschläge ablehnen, dann sollten Sie wenigstens selbst aktiv werden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses, das Abgeordnetenhaus sowie der Senat Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit den Kampf angesagt haben.
Nur noch dieser Satz: Dazu gehört auch, sich um diejenigen zu kümmern, die auf Grund ihrer Benachteiligung in Bildung und Ausbildung zu den Betroffenen zählen.
Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Ankündigung der Arzneimittelfirma Femagen, den Vertrieb der sogenannten Abtreibungspille „Mifegyne“ einzustellen, weil die zu niedrige Bewertung dieses Medikaments durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V dazu führt, dass die Abtreibungspille durch Ärzte nicht verschrieben wird und sich damit wirtschaftlich nicht rechnet?
2. Wie und wann hat sich der Senat dafür eingesetzt, dass der Bewertungsausschuss die Kostenerstattung für einen Schwangerschaftsabbruch „kritisch im Sinne einer erhöhten Bewertung überprüft“, wie er es in der Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 14 vom 24. Februar 2000 angekündigt hat, und was wird er – ggf. mit den anderen Ländern und der Bundesregierung – tun, um auch weiterhin den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch als eine Alternative und Wahlmöglichkeit zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten?
Frau Staatssekretärin! In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, gibt es einen einheitlichen Eingriff, der mit 490 DM gleich honoriert wird. Meine Frage lautet: Sehen Sie die Möglichkeit, dass dies für Berlin Modellcharakter haben könnte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greifen ein Thema auf, das wesentlich mehr Aufmerksamkeit in diesem Hause erfordert: die prekäre Ausbildungssituation ausländischer Jugendlicher. Es ist nicht nur mehr Aufmerksamkeit erforderlich, sondern konkrete Schritte und Maßnahmen fehlen hier. Sie wurden auch im Ergebnis der so genannten In-Konferenzen der zurückliegenden Wahlperiode nicht eingeleitet. Während in der alten Koalitionsvereinbarung den Angehörigen ethnischer Minderheiten ein erleichterter Zugang zum öffentlichen Dienst sowie gezielte Fördermaßnahmen für gleiche Chancen auf einen Ausbildungsplatz und Arbeitsplatz versprochen wurden, reicht der neuen Koalition nur ein Hinweis auf den Integrationsvertrag nach dem sogenannten holländischen Modell.
Wir sehen als wichtige Aufgabe an, Jugendliche ausländischer Herkunft stärker bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen in allen Berufen zu berücksichtigen. Die PDS unterstützt das Anliegen der vorliegenden Anträge. Die Ausbildungsplatzsituation für Jugendliche ausländischer Herkunft ist nicht nur prekär. Sie hat sich seit Jahren verschlechtert. In dem Maße, wie das Defizit an Ausbildungsplätzen insgesamt gewachsen ist, sind ausländische Jugendliche vom Ausbildungsmarkt verdrängt worden als sozial Schwächere, als Leistungsschwächere, als Benachteiligte. Gleichzeitig ist ihr Anteil an berufsvorbereitenden Maßnahmen überdurchschnittlich hoch, ohne dass sich im gleichen Maße Ausbildung anschließt, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Der im Herbst 1999 für Berlin vorgelegte Ausbildungsbericht nennt nüchterne Fakten: Der Anteil der ausländischen Auszubildenden an den Auszubildenden in der dualen Ausbildung ist von 8,8 % in den Jahren 1993 und 1994 auf 5,5 % im Jahr 1998 gesunken, und das bei einem Anteil ausländischer Jugendlicher an der entsprechenden Altersgruppe der 16- bis 20-Jährigen von ca. 13 %. Innerhalb der dualen Ausbildung im öffentlichen Dienst beträgt der Anteil ausländischer Jugendlicher 1998 noch ganze 2 % und ist von 241 Ausbildenden 1993 auf 39 im Jahr 1998 gesunken. Demgegenüber sind wiederum 18,5 % der Teilnehmer an berufsvorbereitenden Lehrgängen der Arbeitsämter ausländische Jugendliche.
Das Land Berlin, die öffentlichen Arbeitgeber sind wegen der extrem schlechten Bedingungen für die Ausbildung ausländischer Jugendlicher und auf Grund ihrer politischen Verantwortung in einer besonderen Pflicht, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungssituation Jugendlicher in ihrem Verantwortungsbereich zu ergreifen. Wenn man sich darüber hinaus ansieht, in welchem Ausmaß Mittel für die Ausbildung sowohl in den Bezirken als auch in den Senatsverwaltungen nicht ausgeschöpft wurden, so ist die geringe Zahl ausländischer Jugendlicher überhaupt nicht zu akzeptieren.
Ein weiteres Problem, um konstruktive Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungssituation für Jugendliche ausländischer oder deutscher Herkunft – hier ausdrücklich: Herkunft! – ergreifen zu können, liegt in der unzureichenden statistischen Erfassung. Während der Berufsbildungsbericht ausländische Jugendliche wenigstens noch hinsichtlich des Passes erfasst, passiert das in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur betrieblichen Ausbildung nicht einmal mehr. Daten, die die Herkunftssprache und die sprachliche Kompetenz erfassen und berücksichtigen, was ja in allgemeinen schulischen Bereichen ein wichtiges Kriterium ist, liegen für den berufsbildenden Bereich nicht vor. Die Ausbildungssituation von Jugendlichen ausländischer Herkunft, aber mit deutschem Pass, ist somit nicht exakt einschätzbar. Auch hier ist dringend ein anderes Herangehen erforderlich.
Der Antrag zielt auf Verbesserung in einem Bereich der Ausbildung für ausländische Jugendliche – den öffentlichen Dienst. Aber insgesamt ist weit mehr erforderlich. Nicht zu vergessen ist, dass für Jugendliche ausländischer Herkunft genau genommen keine Chancengleichheit in der beruflichen Ausbildung besteht.
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Sie starten mit durchschnittlich schlechteren oder geringerwertigen schulischen Abschlüssen in die Ausbildung und werden damit schneller als andere weggedrängt. – Danke!