Katrin Vogel

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir, jetzt hier zu diesem Antrag zu reden und nicht zu anderen Themen, die Sie angesprochen haben.
Geflüchtete Frauen befinden sich zweifellos in einer besonderen Situation. Diese kann und darf nicht einfach ignoriert werden.
Würden Sie mir vielleicht endlich einmal zuhören?
Wie eine Berücksichtigung ihrer Lage erfolgen soll, vor allem aber, auf welchem Wege Hilfe effektiv zur Anwendung kommen kann, – –
Sie können auch rausgehen!
(Canan Bayram)
Ich fange jetzt einfach noch einmal an. – Geflüchtete Frauen befinden sich zweifellos in einer besonderen Situation. Diese kann und darf nicht einfach ignoriert werden.
Wie eine Berücksichtigung ihrer Lage erfolgen soll, vor allem aber, auf welchem Wege Hilfe effektiv zur Anwendung kommen kann, ist eine andere Frage.
Das beginnt damit, dass die bisher vorliegenden Informationen über die soziodemografischen Daten der geflüchteten Frauen
wie zum Beispiel Alter, Kinderzahl, Bildungsstand, Erwerbsneigung und so weiter noch nicht ausreichen.
Nein.
Als gesichert gilt, dass gerade einmal 25 Prozent der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter weiblich sind.
Es ist festzustellen, dass diese Frauen – –
Ist das Ihr Verständnis von Demokratie?
[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Sie haben sich mit der NPD gemein gemacht! Alles andere ist völlig irrelevant! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]
Als gesichert gilt, dass gerade einmal 25 Prozent der Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter weiblich sind.
Es ist festzustellen, dass diese Frauen nur in einem sehr geringfügigen Umfang an den bestehenden Angeboten wie Deutschkursen teilnehmen.
Das bedeutet, dass es genau hier spezifischer Maßnahmen bedarf, um diese Personengruppe gezielt anzusprechen.
Auch ohne Ihren Antrag wird bereits gehandelt.
Nein, nächste Woche nicht, in 14 Tagen!.
Ich trete nicht mit der NPD gemeinsam auf, aber wenn Sie die Demonstration der Bürger meinen – –
Das ist doch abartig.
Auch ohne Ihren Antrag wird bereits gehandelt. Schon ein Blick in den Haushalt zeigt, dass bereits mehr Mittel für Frauenprojekte eingesetzt wurden.
Ich glaube, Sie haben irgendwie ein eigenartiges Verständnis von Demokratie und Parlamentariern, oder?
Ist es Ihre Art und Weise, einen hier in Grund und Boden zu reden?
Es ist doch völliger Unsinn!
Das sehe ich ebenso.
Natürlich machen sie das!
Ich habe genau das gleiche Recht auf Meinungsfreiheit wie jeder andere auch.
Es ist mein gutes Recht, an einer Demonstration teilzunehmen. Bei diesem Recht werde ich auch bleiben. Das lasse ich mir von Ihnen nicht verbieten.
[Beifall bei der CDU – Oliver Höfinghoff (PIRATEN): Auf welcher Liste treten Sie im September an? – Benedikt Lux (GRÜNE): Steigbügelhalter! – Zuruf von Clara Herrmann (GRÜNE) – Weitere Zurufe von den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN]
Weiterhin werden im Rahmen des Konzepts der mobilen Bildungsberatung zwei Stellen für den Einsatz mobiler Bildungsberaterinnen für geflüchtete Frauen gefördert.
Diese sind bei den Frauenberatungseinrichtungen Marie e.V. und TIO angesiedelt, um frauenspezifische Ansätze stärker einbinden zu können. Ich halte das für einen guten Ansatz, der, wenn er Erfolg hat, auch verstetigt werden sollte.
Sie fordern in Ihrem Antrag, pauschal 10 Prozent der geplanten Mehrausgaben für integrative Maßnahmen nur für Frauen vorzuhalten. Das ist eine rein fiktive Zahl, die auch durch Ihren Antrag nicht ansatzweise untersetzt wird.
Nicht ohne Grund hat deshalb neben dem Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen auch der Hauptausschuss eine ablehnende Beschlussempfehlung abgegeben,
der sich meine Fraktion anschließt. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frauen auf der Flucht sind in einer völlig anderen Situation als Männer in der gleichen Lage. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind weniger als ein Drittel der Neuankömmlinge weiblich – aus den unterschiedlichsten Gründen, die wir hier jetzt nicht beleuchten müssen. Geflohene Frauen können sich selten sicher fühlen, weder auf der Flucht noch in den Unterkünften. Frauen, die alleine geflüchtet sind, und auch solche, die mit ihren Familien hier sind, haben oftmals Gewalt erfahren und wurden Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung. Berlin verfügt schon jetzt über ein gutes Unterstützungs- und Beratungsangebot auch für Flüchtlingsfrauen. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen fördert ein breites Spektrum von Frauenprojekten, die selbstverständlich auch Flüchtlingsfrauen offenstehen. Eine Vielzahl von Initiativen und Projekten setzt sich in Berlin in jeder Weise für geflüchtete Frauen ein und unterstützt sie.
Wenn Sie nun in Ihrem Antrag fordern, dass der Senat spezifische Angebote für geflüchtete Frauen entwickeln soll, erfinden Sie damit nichts Neues. Ich zitierte aus dem Zehn-Punkte-Programm der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Berlin. Punkt 5 „Erfolgreich zum Berufsabschluss“ lautet:
Wir möchten insbesondere geflüchtete Frauen auf ihrem Weg zu einem Berufsabschluss unterstützen …. Hierfür werden wir weitere spezielle Angebote entwickeln – immer unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse geflüchteter Frauen. … Frauenspezifische Hürden im Zugang zum Arbeitsmarkt werden wir auch für geflüchtete Frauen konsequent abbauen.
(Anja Kofbinger)
Der Senat strebt grundsätzlich eine frühzeitige Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt an. Dafür verstärkt er die Anstrengungen, die der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung dienlich sind, so zum Beispiel auch die Öffnung der bestehenden Regelangebote. Nicht nur, aber auch für Frauen gibt es z. B. das Projekt „bridge“, das Geflüchtete auf dem Weg ins Arbeitsleben unterstützt und die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sowie Berufsorientierung und Qualifizierungsmaßnahmen organisiert. „ARRIVO Berlin“ ist eine Ausbildungs- und Berufsinitiative zur Integration von geflüchteten Menschen in den Berliner Arbeitsmarkt in Anlehnung an berufliche Vorkenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten. Mobile Bildungsberaterinnen sind beispielsweise bei den Vereinen „Marie“ und „TIO“ tätig und arbeiten eng mit den bereits bestehenden Angeboten für Frauen zusammen.
Der notwendige Ansatz muss aber auch an einer anderen Stelle erfolgen, damit bestehende Angebote überhaupt wahrgenommen und da wirksam werden, wo sie es sollen. Nicht wenige Frauen, die als Flüchtlinge bei uns ankommen, stammen aus Ländern, in denen sie nicht gleichberechtigt sind, nicht erwerbstätig sein durften und ausschließlich für das Wohl der Familie zuständig waren. Dieses Rollenverständnis ändert sich auch nicht durch ihre Ankunft bei uns. Zu allen noch so gut gemeinten Angeboten, die den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit erleichtern sollen, kommt also zuallererst die Aufgabe, die Frauen in den bestehenden Strukturen abzuholen und dann für Berufs- und Bildungsmöglichkeiten zu interessieren und zu qualifizieren. – Wir beantragen die Überweisung des Antrags an die zuständigen Ausschüsse. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Der digitale Raum schafft Möglichkeiten zur Anonymität. Diese Anonymität ermuntert einige zu verbaler Gewalt, psychischen und physischen Bedrohungen, Mobbing, kurz zu all dem, was wir mit dem Begriff Cybergewalt beschreiben. Die Thematik hat insbesondere aus frauenpolitischer Sicht an Bedeutung gewonnen, auch wenn nicht nur Frauen zu Opfern werden. Die Bekämpfung von Cybergewalt ist nicht nur eine Aufgabe der Frauenpolitik, sondern erfordert die Aktivität mehrerer Ressorts. Es ist ein Zeitphänomen, das nur ressortübergreifend gelöst werden kann.
Wie sehen die Möglichkeiten, Angebote und Aktivitäten in Berlin gegenwärtig aus? – Den von Cybergewalt betroffenen Frauen stehen bereits Beratungsstellen zur Seite. Ich denke da an das FRIEDA-Frauenzentrum und an Wildwasser. Diese bieten neben der spezifischen Beratung auch Fortbildungen für Multiplikatoren an.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bietet Aus- und Fortbildungen sowie Spezialschulungen der juristischen Prüfungsämter und der Justizakademie des Landes Brandenburg für die Länder Berlin und Brandenburg an. Bei den Strafverfolgungsbehörden wurden bereits im vergangenen Doppelhaushalt 50 neue Stellen geschaffen, im Haushalt 2016/17 sind weitere 24 Stellen beschlossen worden, damit unter anderem auch der Bereich Cyberkriminalität verstärkte Aufmerksamkeit erfährt.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat Maßnahmen zur Förderung der Netz- und Medienkompetenz aufgelegt. Im vergangenen Jahr hat sich die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
(Evrim Sommer)
während der 25. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen ganz klar für die Notwendigkeit einer weiteren Prüfung und Umsetzung geeigneter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen positioniert. Darum trägt die Senatsverwaltung einen von NordrheinWestfalen erarbeiteten Antrag „Cybergewalt gegen Frauen und Mädchen ist reale Gewalt“ mit. Unter anderem wurde in diesem Antrag das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, zu prüfen, ob die derzeit geltenden strafrechtlichen Vorschriften ausreichen. Und vielleicht kommen wir ja dann auch zu einer Regelung wie sie in Österreich stattgefunden hat. – Aus diesem Grund bedarf es an dieser Stelle keiner besonderen Initiative des Senates.
In diesem Jahr 2016 werden Fachgespräche der drei zuständigen Senatsverwaltungen Arbeit/Integration/ Frauen, Justiz/Verbraucherschutz und Bildung/Jugend/Wissenschaft stattfinden, um einerseits die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Cybergewalt abzustimmen und andererseits mögliche Lücken aufzuzeigen sowie Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Wir können zusammenfassend feststellen, dass sich bereits mehrere Senatsverwaltungen in den jeweiligen Ressorts aktiv mit Cybergewalt auseinandersetzen und dagegen vorgehen. In Berlin bestehen bereits verschiedene Beratungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Was die Berliner Politik hier tun kann, geschieht also offensichtlich. – Der Antrag in der vorliegenden Form erweist sich somit als entbehrlich, was die ablehnenden Beschlussempfehlungen auch verdeutlichen. Meine Fraktion wird sich diesen anschließen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geflüchtete Frauen verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir wollen sie vor Bedrohung und Gewalt bewahren. Frauen und Kinder sind nicht nur in ihren Heimatländern und auf der Flucht gefährdet, auch in den Flüchtlingsunterkünften kann es zu Übergriffen kommen. Insofern unterstützen wir die Intention Ihres Antrages. Wir verschließen nicht die Augen davor, dass es Gruppen von Flüchtlingen gibt, die mehr Schutz benötigen oder andere Bedürfnisse haben als andere Flüchtlinge. Daraus ergeben sich dann natürlich auch andere Ansprüche an das Personal in den Unterkünften und an die Unterkünfte selbst.
Das bedeutet aber nicht, dass wir mit den Überlegungen, wie ein Schutz aussehen soll, von vorne beginnen müssen. Wir haben in Berlin ein breites Netz von Unterstützungsangeboten für Frauen und Kinder in Not. Dieses steht selbstverständlich auch Flüchtlingen offen. In den Flüchtlingsunterkünften in meinem Bezirk TreptowKöpenick konnte ich mich vor Ort davon überzeugen, dass die Träger der Einrichtungen verantwortungsvoll und sensibel agieren und auch ohne diesen Antrag Frauen und Kinder gesondert unterbringen, sofern die baulichen Gegebenheiten das erlauben. Es erfolgt auch eine Information für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt wurden, über die bestehenden Hilfeangebote in Berlin. Nach meinem Kenntnisstand gibt es zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen bereits Planungen, ein konkretes Objekt ausschließlich für die Unterbringung
von Frauen und Kindern zur Verfügung zu stellen. Das begrüßt meine Fraktion sehr.
Mit der psychologischen Unterstützung von Flüchtlingen befassen sich mehrere Fachstellen und Einrichtungen in Berlin – einige davon explizit auch mit der Hilfe für Frauen. Ich gebe Ihnen recht, dass das Angebot insbesondere an muttersprachlichen Psychologen und Therapeuten nicht ausreichend ist, aber daran wird auch Ihr Antrag nichts ändern. Ich denke, wir sollten dafür sorgen, dass jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, gleich zu Anfang über die Regeln, die hier gelten, aufgeklärt wird. Dazu gehören das Grundgesetz und eben auch die Gleichstellung von Frauen. Das ist nicht verhandelbar, und genau das sollten wir auch deutlich machen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass Sie in Ihrem Antrag Forderungen stellen, die teilweise bereits umgesetzt wurden oder deren Umsetzung in Planung ist. Für eine weitere Beratung beantragen wir daher die Überweisung in den zuständigen Fachausschuss. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Cybergewalt ist reale Gewalt. Sie stellt eine Bedrohung für die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen dar. Sie kann jeden, der im Internet unterwegs ist, treffen. Die primäre Opfergruppe von Cybergewalt stellen allerdings Frauen und Mädchen dar, wie Statistiken belegen, eine Tatsache, die so selten in die Öffentlichkeit kommu
niziert wird, und ich finde, es ist an der Zeit, das zu ändern.
Ein besonderes Problem ist die Wirkung von Cybergewalt auch in den eigenen vier Wänden. Vor Gewalt und Verfolgung im Internet ist man eben auch zu Hause nicht geschützt. Das führt dazu, dass viele Nutzerinnen sich nicht mehr trauen, in Internetforen, Chats usw. frei ihre Meinung zu äußern. Sie befürchten Angriffe, auch wenn diese digitaler Natur sind. Im Extremfall folgt sogar reale Gewalt.
Die Politik muss sich verstärkt darum kümmern, dass unsere Gesetzte, Vorschriften und vor allem das Verwaltungshandeln an die aktuellen Bedingungen und Bedrohungen angepasst werden. Der Opferschutz ist ein zentrales Thema meiner Fraktion bei der Bewältigung und Aufarbeitung von Kriminalität. Deshalb haben wir als erstes von 16 Bundesländern einen Opferbeauftragten eingesetzt, der sich beispielhaft um Opfer von Straftaten kümmert.
Auf Bundes- und Landesebene gibt es bereits eine Vielzahl von Hilfsangeboten für Betroffene von Cybergewalt. Als Beispiele auf Bundesebene seien hier genannt: das Medienpaket „Verklickt“ der polizeilichen Kriminalprävention, der Verbund „Safer Internet DE“ mit verschiedenen Programmen, das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ und in Berlin der Verein Wildwasser e. V. mit verschiedenen Angeboten, eine Stalking-Beratungsstelle beim Frieda-Frauenzentrum und die BIG Hotline.
Die Forderungen der letzten Gleichstellungs- und Frauenminister- und -ministerinnenkonferenzen waren wichtig zur Sensibilisierung für dieses Thema, zeigten aber auch, wie komplex das Ganze ist. Es ist nicht allein mit der Aufklärung der Öffentlichkeit getan – Aufgabenbereiche der Justiz sind betroffen, wenn rechtliche Regelungen, z. B. gegenüber Plattformbetreibern vonnöten sind, und die Bildung ist gefragt bei der Vermittlung von Medienkompetenz. Dazu trägt z. B. das Landesprogramm „Jugendnetz-Berlin“ bei. Weiterbildungsbildungsveranstaltungen für alle, die mit dem Problem der Cybergewalt zu tun haben, sind erforderlich. Das betrifft Justiz, Polizei, Schule, Beratungsstellen usw. Das Land Berlin war nicht untätig: Berlin ist dem auf der GFMK gestellten Antrag zur Bekämpfung von Cybergewalt gegen Frauen und Mädchen beigetreten. Und nicht nur das: Bei den Strafverfolgungsbehörden wurden bereits im laufenden Haushalt 50 neue Stelle geschaffen; diese befassen sich verstärkt mit dem Thema Cyberkriminalität. Für den aktuellen, in der Beratung befindlichen Haushalt sind weitere 24 Stellen für diesen Bereich vorgesehen. – Sie sehen also: Das Problem Kriminalität und Gewalt im Internet wurde erkannt, und Maßnahmen wurden ergriffen.
(Evrim Sommer)
Im nächsten Frühjahr wird sich die Bund-Länder-AG „Häusliche Gewalt“ mit der Bekämpfung von Cybergewalt gegen Frauen befassen. Wir müssen dafür sorgen, dass der Kampf gegen Cybergewalt als ein neuer Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen erkannt wird. Darüber hinaus müssen wir in der Öffentlichkeit dafür ein Bewusstsein schaffen. Wir halten es für erforderlich, dass im Rechtsausschuss sowie im Frauenausschuss eine vertiefte Befassung mit dem Thema erfolgt, und beantragen die Überweisung. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag haben wir inzwischen mehrfach und ausführlich besprochen, in der Plenarsitzung am 7. März 2013, im Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen am 19. März 2015. Ich mache es deshalb heute kurz. Es geht in dem Antrag um die Einführung eines Verbandsklagerechts im Berliner Landesgleichstellungsgesetz. In der gesamten Debatte sind für mein Empfinden keine neuen Tatsachen genannt worden, die eine nochmalige Besprechung heute notwendig machen. Aber wenn Ihnen keine anderen Themen einfallen – bitte!
Unsere Meinung dazu ist klar: Ein Verbandsklagerecht verbessert in diesem Fall nicht den Rechtsschutz. Es bietet auch kein wirkliches Mehr an Rechtssicherheit für Frauen. Auch der von Ihnen, Frau Kofbinger, geschilderte Einzelfall wäre durch die Einführung eines Verbandsklagerechts mit Sicherheit nicht zu verhindern gewesen.
Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Landesgleichstellungsgesetzes sind für mein Empfinden durchaus hinreichend. Die erste Möglichkeit ist § 18, welcher vorsieht, dass Frauenvertreterinnen Verstöße gegen das Landesgleichstellungsgesetz geltend machen können, zunächst bei ihrer eigenen Dienststelle und, wenn das nicht zum Erfolg führt, bei dem für Frauenpolitik zuständigen Mitglied des Senats. Eine weitere Möglichkeit bietet § 20, welcher es der Frauenvertreterin ermöglicht, das Verwaltungsgericht anzurufen, um ihre Rechte geltend zu machen. Weiter haben persönlich betroffene Frauen ohnehin die Möglichkeit, selbst gegen die Verletzung ihrer Rechte zu klagen, auch auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, gegen eventuelle Verstöße des Landesgleichstellungsgesetzes vorzugehen, stellt sich daher die Frage, warum nun auch noch Verbänden ein zusätzliches Klagerecht im Interesse einzelner Betroffener eingeräumt werden soll. Tatsache ist,
dass es in der Praxis bisher nur sehr wenige Klagen zum Landesgleichstellungsgesetz gibt. Schon allein deshalb sehe ich hier keinerlei Handlungsbedarf.
Frau Sommer! Ehrlich gesagt lässt sich für mich nicht nachvollziehen, warum Sie Ihre Meinung inzwischen grundlegend geändert haben.
Noch im November 2010 haben Sie keinerlei Notwendigkeit für ein Verbandsklagerecht ausmachen können. Sie sagten: Frauen sind keine Tiere. Tiere und Bäume können sich nicht selbst vertreten, Frauen schon. – Frau Sommer! Was hat sich denn inzwischen an Ihrem Frauenbild geändert, dass Sie jetzt ein Verbandsklagerecht unterstützen?
Nein, danke! – Stellen Sie die Frauen jetzt auf eine Stufe mit Tieren und Bäumen?
Meine Fraktion wird diesem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin verfügt über ein breites und plurales Angebot an Schwangerschaftsberatungsstellen. Die Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen zeigt in den letzten Jahren eine kontinuierlich sinkende Tendenz. Das geht aus den Daten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage hervor. Im Lauf der vergangenen zehn Jahre sank die Anzahl der Beratungen von 13 819 auf 12 140 jährlich, also insgesamt um 1 679. Ähnliches kann über die
Schwangerschaftsabbrüche in Berlin festgestellt werden. Diese verringerten sich von 10 881 2003 auf 8 800 im Jahr 2013, also um 2 081 Abbrüche. Das ist eine sehr positive Entwicklung, wie ich finde, die sicherlich auch auf die engagierte Arbeit, die in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen geleistet wird, zurückzuführen ist.
Aus diesen Zahlen ist jetzt aber nicht einfach abzuleiten, dass die Beratungsstellen heute viel weniger zu tun hätten als noch vor einigen Jahren. Das Aufgabengebiet wurde in den letzten Jahren um zusätzliche Aufgaben erweitert, die neben den bisherigen Pflichtaufgaben zu erfüllen sind. Auf der einen Seite stehen weiterhin sämtliche Beratungen, die rund um eine Schwangerschaft und mögliche auftretende Krisen und Probleme angefragt werden. Hierbei ist insbesondere die Schwangerschaftskonfliktberatung zu nennen, die rechtlich vor der Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch verpflichtend ist. Auf der anderen Seite steht der zusätzliche Aufwand aus hinzugekommenen Aufgaben wie Beratungen im Zusammenhang mit der Pränataldiagnostik oder der Einführung der vertraulichen Geburt. Besonders hier ist der genaue zusätzliche Arbeitsaufwand noch gar nicht absehbar, und das gilt sowohl für Beratungsstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst als auch für die Beratungsstellen der freien Träger.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich für die täglich geleistete Arbeit der Beraterinnen und Berater, die eine hervorragende Arbeit leisten, bedanken. – Es ist trotz alldem jedoch auch festzustellen, dass mit den Beratungsfachkräften, die in Berlin in den Beratungsstellen in freier Trägerschaft und im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind, der gesetzlich in § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschriebene bundesweit gültige Beraterschlüssel im Wesentlichen gewährleistet werden kann. Im Gesetz steht:
Die Länder tragen dafür Sorge, dass den Beratungsstellen für je 40 000 Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung steht.
Während der Anhörung zum Thema in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen haben wir gehört, dass der Stellenschlüssel in Berlin geringfügig untergedeckt sei. Wie sich das aber nun in den einzelnen Beratungsstellen und im Detail darstellt, kann nicht verallgemeinernd gesagt werden. In den verschiedenen Beratungsstellen bestehen unterschiedliche Bedarfe und Fragestellungen, denen entsprochen werden muss. Darum werden wir uns kümmern. Die Praxis zeigt, dass in den letzten ein bis zwei Jahren Schwierigkeiten bestanden, den geforderten Bestand zu halten. Dessen ist sich der Senat durchaus bewusst, wie das auch in der Anhörung in der letzten Ausschusssitzung zu hören war. Wie Sie alle wissen, ist der Senat zurzeit dabei, die Planung für den Doppelhaushalt
(Anja Kofbinger)
2016/17 zu entwickeln. Dabei wird auch die Thematik der Finanzierung und Ausstattung von Beratungsstellen auf jeden Fall eine Rolle spielen. Der Entwurf des Haushaltsplans wird zur ausführlichen Diskussion und Beschlussfassung vorliegen und damit auch die Finanzierungsvorschläge im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung. Sie können davon ausgehen, dass die Koalition ihren Beitrag dazu leisten wird, dass die Arbeit in den Beratungsstellen ordnungsgemäß geleistet werden kann und unsere Beraterinnen und Berater in erforderlichem Maße unterstützt werden. Meine Fraktion beantragt daher die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Gewalt
gegen Frauen ist eine Menschrechtsverletzung. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 lautet:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Mit diesem Artikel wurde die Gleichstellung der Geschlechter als Menschenrecht festgelegt. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. 1999 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen dieses beschlossen und dazu aufgefordert, an diesem Tag Aktionen zu organisieren, um auf das Problem der Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Genau deshalb finde ich es wichtig und richtig, dass wir heute in der Aktuellen Stunde über dieses Thema sprechen.
Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten. Sie kann jede Frau treffen – egal, wo sie lebt, woher sie kommt, wie alt sie ist oder welche Bildung sie hat. Es ist egal, wo sie arbeitet und wie ihre finanzielle Situation ist. Gewalt gegen Frauen passiert überall auf der Welt, jeden Tag. Besonders betroffen sind Krisen- und Kriegsgebiete. Massenvergewaltigungen und Folter werden als Mittel der Kriegsführung eingesetzt. Seit 2008 werden deshalb Vergewaltigungen im Krieg als Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen anerkannt und strafrechtlich verfolgt. Aber nicht nur in Kriegen sind Frauen Opfer von Gewalt. Bis heute werden überall auf dieser Welt täglich Tausende Frauen vergewaltigt, gefoltert oder gesteinigt. Ihre Genitalien werden verstümmelt. Frauen werden zur Prostitution gezwungen. Frauen werden zwangsverheiratet und Opfer von sogenannten Ehrenmorden.
Noch immer sterben mehr Frauen an den Folgen geschlechtsspezifischer Gewalt als an anderen Menschenrechtsverletzungen. Erst vor wenigen Monaten wurde eine Studie der EU veröffentlicht, die bestätigt, dass jede dritte befragte Frau schon einmal Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt und jede zwanzigste Frau Opfer eine Vergewaltigung wurde. Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegenüber Frauen ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die leider auch in allen EUMitgliedsstaaten anzutreffen ist. Es trifft nicht einige wenige Frauen, sondern die gesamte Gesellschaft. Auch in Deutschland erleben Frauen tagtäglich Gewalt, Nötigungen, Belästigungen, Vergewaltigungen. Nicht selten geschieht dieses im nahen sozialen Umfeld, und immer wieder sind auch die Kinder mit betroffen. Sie erleben die Gewalt mittelbar oder werden selbst zum Opfer. Laut deutscher Polizeistatistik wurden 2013 in Deutschland 46 793 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemeldet, davon 7 408 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung. Über 90 Prozent dieser Taten richten sich gegen Frauen.
(Anja Kofbinger)
Wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung? Wie heftig muss sich eine Frau wehren, damit unfreiwilliger Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung beurteilt oder verurteilt wird? Vergewaltigung im Sinne des aktuellen deutschen Strafrechts liegt nur vor, wenn der Täter zusätzliche Gewalt anwendet, mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben droht oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Ein deutliches Nein reicht also nicht.
Die Rechtsprechung in Vergewaltigungsfällen in Deutschland ist umstritten. Die Verurteilungsquote ist sehr niedrig, was zu einer katastrophalen Situation für die Frauen führt, die Opfer einer Vergewaltigung werden. Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie Vergewaltigung. Unabhängige Studien gehen davon aus, dass gerade einmal 5 Prozent der Straftaten angezeigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache kann man von ca. 160 000 Vergewaltigungen pro Jahr ausgehen. Drastisch ausgedrückt heißt das: Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau vergewaltigt. – Dieser Zahl stehen aber lediglich 1 000 Verurteilungen gegenüber. Das ist ein unhaltbarer Zustand, wie ich finde.
Um Vergewaltiger leichter bestrafen zu können, muss § 177 des Strafgesetzbuches geändert werden. Die Justizministerkonferenz beschloss daher am 6. November 2014 die Empfehlung an den Bundesjustizminister, eine Ergänzung zu § 177 dahin gehend vorzunehmen, dass jede vorsätzliche, nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird. Meine Fraktion begrüßt diesen Beschluss der Justizministerkonferenz und hat deshalb den heutigen Antrag „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch strafrechtlich schützen!“ eingebracht. Auch die vom Bundesministerium geplante Neuregelung der psychosozialen Prozessbegleitung findet unsere volle Zustimmung, da es so möglich wird, den Opfern von Straftaten die emotionale und psychologische Unterstützung zu geben, die sie benötigen.
In Berlin wurden im Jahr 2013 insgesamt 15 971 Fälle häuslicher Gewalt bei der Polizei registriert. 2 431 Frauen und Kinder haben in den Berliner Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen Schutz und Hilfe gesucht. 592 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung gab es 2013 in Berlin. In 93 Prozent der Fälle waren Frauen und Mädchen betroffen. Diese Zahlen machen kurzzeitig sprachlos, aber auch wütend. Unser aller Anliegen muss es sein, Frauen besser vor Gewalt zu schützen.
Es gibt in Berlin ein breitgefächertes Hilfs- und Schutzangebot. Frau Kofbinger! Ihre Auffassung, dass alles unzureichend ist, teile ich hier in diesem Sinne nicht.
Seit Beginn dieses Jahres steht das auf Initiative von Bundesministerin Schröder eingeführte bundesweite
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zur Verfügung. Unter der Rufnummer 0800/116016 wird kostenfrei in 15 Sprachen an 24 Stunden pro Tag Hilfe angeboten. Zusätzlich gibt es das Angebot der Berliner Initiative gegen Gewalt, ebenfalls rund um die Uhr unter der Rufnummer 030/6110300 erreichbar. Wir haben Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Frauenberatungsstellen und eine Vielzahl von Präventionsprojekten. Es existiert in Berlin ein dichtes Netzwerk für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt wurden. Dieses Netzwerk haben wir auch finanziell abgesichert, und wir werden das auch weiterhin tun.
Seit Anfang dieses Jahres gibt es in Berlin eine Gewaltschutzambulanz, die es ermöglicht, die Spuren von Gewalttaten anzeigenunabhängig und gerichtsfest zu sichern. Diese Gewaltschutzambulanz ist ein Pilotprojekt. Über eine flächendeckende Ausweitung, wie sie im Antrag der Grünen gefordert wird, sollte man entscheiden, wenn erste Erkenntnisse zur Auswertung und zur Akzeptanz dieses Projekts vorliegen. Bis zum 30. Juni wird die Senatsverwaltung für Justiz berichten und ein Konzept vorlegen, welches die anonyme und anzeigenunabhängige Spurensicherung und auch die Verknüpfung mit psychosozialen Beratungs- und Betreuungsangeboten beinhaltet.
Meine Fraktion beantragt daher die Überweisung dieses Antrages in den zuständigen Ausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam gegen Gewalt an Frauen agieren! Lassen Sie uns hinsehen und die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Gewaltverbrecher angezeigt und verurteilt werden! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: In welcher Höhe und für welchen Zeitraum stehen städtebauliche Fördermittel für die vier weiteren Bezirkszentren Residenzstraße in Reinickendorf, die Dörpfeldstraße in Treptow-Köpenick, die Bahnhofstraße in Tempelhof-Schöneberg und die Spandauer Altstadt, welche aktuell in das Programm aktive Zentren aufgenommen wurden, insgesamt zur Verfügung? Wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Projekte? – Vielen Dank!
Über welchen Zeitraum stehen diese Mittel zur Verfügung? Gibt es dazu Aussagen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hätten Sie es bei der Überschrift Ihres Antrags bewenden lassen, hätte meine Fraktion ohne Probleme zustimmen können.
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt das Recht auf Privatleben und damit, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch die sexuelle Selbstbestimmung.
Nun geht es Ihnen aber nicht nur darum, sondern in erster Linie um einen Protest gegen den Marsch für das Leben, der am 20. September zum fünften Mal stattfinden soll. Ich gebe zu, dass ich persönlich ein vollständiges Verbot und die Bestrafung aller Schwangerschaftsabbrüche in ganz Europa, wie es die Initiatoren wollen, nicht unbedingt für eine realistische Forderung halte.
Aber genauso schwierig, wie ich diese Einstellung empfinde, so problematisch sehe ich auch die Forderung des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, nach einem uneingeschränkten Zugang zum legalen Schwangerschaftsabbruch und der Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch.
Die gegenwärtige gesetzliche Regelung hat sich über Jahre bewährt, sodass meine Fraktion hier keinen Handlungsbedarf sieht. Nach geltendem Recht sind Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Voraussetzungen straflos, nämlich, wenn eine Beratung nach § 218a Strafgesetzbuch stattgefunden hat, oder bei entsprechender medizinischer oder kriminologischer Indikation.
Der eingangs erwähnte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt im Übrigen auch fest, dass es kein Menschenrecht auf Schwangerschaftsabbruch gibt. Allerdings dürfe ein rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch nicht verweigert werden. Dies wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention. Genau daran hält sich die deutsche Gesetzgebung.
Im vergangenen Jahr kam es am Rande des Marsches für das Leben zu nicht nur verbalen Auseinandersetzungen, sondern auch zu Handgreiflichkeiten. Das zeigt, wie eingeschworen und verhärtet die Fronten bei diesem sensiblen Thema sind. Beide Standpunkte sind durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Entsprechend sollten beide Seiten versuchen, die jeweils andere Meinung zumindest zu tolerieren. Meine Fraktion empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Integration, berufliche Bildung und Frauen. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Prostitution ist nach wie vor ein aktuelles Thema in Berlin, eine bestehende Realität, mit der umgegangen werden muss. Das Prostitutionsgesetz ist in der Umsetzung seiner drei Paragraphen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Prostituierten sind nicht in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gekommen, und Honoraransprüche wurden nur in Ausnahmefällen eingeklagt. Deutschland ist zu einem Eldorado für Zuhälter und Bordellbesitzer geworden. Es besteht also dringender Handlungs- und Regelungsbedarf.
Im Koalitionsvertrag von 2013 zwischen der Union und der SPD auf Bundesebene wurde deshalb auch sehr richtig eine umfassende Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes vereinbart. Wenn sich daraus Änderungserfordernisse für Landesgesetze etwa im Gewerbe- oder Baurecht ergeben, wird der Senat diese selbstverständlich umsetzen. Doch Landesgesetze schon vor der bundesrechtlichen Novelle ändern zu wollen, hält meine Fraktion nicht für sinnvoll. Ziel bleibt es also weiterhin, die Arbeitsbedingungen der betreffenden Frauen zu verbessern und gleichzeitig Zwangsprostitution und Menschenhandel einzudämmen. Ich möchte keineswegs Prostitution mit Menschenhandel gleichsetzen, aber es ist in der Realität leider so, dass dort, wo Menschenhandel stattfindet, oft auch Prostitution im Spiel ist.
Beiden heute behandelten Anträgen ist gemein, dass sie einen Runden Tisch fordern. Es läuft also darauf hinaus, dass vom Senat ein solcher initiiert werden soll, also noch ein weiterer Runder Tisch. Ich spare mir an dieser Stelle die Aufzählung der bereits existierenden Runden Tische und der Runden Tische, die mangels Beteiligung in Berlin wieder eingestellt wurden. Darüber haben wir bereits im Ausschuss ausführlich gesprochen. Es kann doch nicht unser Ziel sein, viele Runde Tische einzurichten, an denen sich womöglich auch noch die gleichen Akteure treffen. Auch in der Anhörung im Ausschuss wurde festgestellt, dass es schon genügend Gesprächsrunden in Berlin gibt und daher kein neuer Runder Tisch notwendig ist. Das sahen insbesondere auch die Vertreter der Prostituierten so.
(Anja Kofbinger)
Der Evaluationsbericht zur Umsetzung des Prostitutionsgesetzes auf Bundesebene hat die bestehenden Defizite festgestellt und aufgelistet. Also kann auch das keine Aufgabe eines weiteren Runden Tisches sein. Der im Antrag beschworene Runde Tisch in Nordrhein-Westfalen hat sicher großen Einsatz gezeigt. Was sich durch seine Arbeit konkret für alle Beteiligten verbessert hat, scheint mir jedoch ernüchternd gering zu sein. Für Berlin ergibt ein zentraler Runder Tisch wenig Sinn, da die Problemlagen in der Stadt nicht überall identisch sind. Auf Bezirksebene können sich die Akteure viel besser mit der Situation vor Ort auseinandersetzen. Das geschieht auch. Die dort geleistete wertvolle Arbeit wollen wir nicht mit einem vom Land geschaffenen übergeordneten Gremium entwerten. Ein Runder Tisch sollte nur dann eingerichtet werden, wenn man sich davon konkrete Wirkungen verspricht, nicht aber aus blindem Aktionismus. Deshalb schließt sich meine Fraktion beiden Beschlussempfehlungen an, welche die Ablehnung der vorliegenden Anträge empfehlen. – Vielen Dank!
Inwieweit kann die Berliner Verwaltung für den Stadtentwicklungs-, Bau- und Verkehrsbereich sicherstellen, dass in Zukunft Bundesmittel für Verkehrs- und Bauin
vestitionen, die in dem betreffenden Jahr nicht abgerufen werden, auch später abgerufen werden können? – Vielen Dank!
Es ist offensichtlich, dass die Probleme nicht allein von Ihrer Senatsverwaltung herrühren, insbesondere die Personalausstattung betreffend. Gibt es interne Überlegungen, wie man zukünftig dafür sorgen kann, dass diese Mittel zeitnah abgerufen werden?
Asylsuchende Frauen und Mädchen haben mit Sicherheit ganz eigene Probleme und Gründe, warum sie ihr Heimatland verlassen. Das wird niemand ernsthaft in Abrede stellen wollen. Aber bei näherem Hinsehen liegen die Probleme mit diesem Antrag dann doch im Detail.
Eine Grundlage für die Anerkennung nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ist u. a. der darin stehende Satz:
Eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Freiheit allein an das Geschlecht anknüpft.
Das nur vorweg, damit hier niemand meint, wir wollten uns dem Thema verschließen. Aber ein paar Anmerkungen hätten wir dann doch:
Es beginnt schon mit dem Eingangssatz, in dem Sie den Senat auffordern „die Situation der Flüchtlingsfrauen in Berlin und über den Bundesrat im gesamten Bundesgebiet zu verbessern.“ – Der Senat kann allenfalls eine Bundesratsinitiative anschieben, wenn er es denn soll oder will. Aber er kann die Situation nicht von sich aus in München, Hamburg, Dresden und sonstwo verbessern – auch nicht „über den Bundesrat“. Grundsätzlich erweckt Ihr Antrag den Eindruck, dass die von Ihnen in der Begründung angegebenen weiblichen „mehr als 50 Prozent aller Flüchtlinge“ nahezu alle aus geschlechtsspezifischen Gründen nach Deutschland geflohen seien. Ich weiß nicht wie es wirklich ist, verlässliche Zahlen dazu waren leider nicht zu bekommen und werden offensichtlich auch nicht erhoben.
Nun zu den von Ihnen geforderten Punkte im Einzelnen. 1.: „eine eigene Anlaufstelle in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber für Frauen und Mädchen einrichten“. Welchen Umfang soll diese haben? Wie ich vorhin feststellte, wissen wir ja noch nicht einmal, wie groß der Bedarf ist. Eine Ansprechpartnerin, zwei, drei Ansprechpartnerinnen statt einer ganzen Anlaufstelle? – Vielleicht. Aber welche Aufgaben soll diese Stelle erfüllen? Sehen Sie sich einfach einmal die Internetseite der „Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V.“ an und klicken Sie auf „Unterstützung für Frauen und Mädchen“! Hier gibt es jede Menge Expertise im Umgang mit weiblichen Flüchtlingen. Die Aufgaben finden sich möglicherweise in Ihrem zweiten Punkt.
2.: „Beratung, Vermittlung, rechtliche und soziale Unterstützung sicherstellen“. Es gibt einen Sozialdienst des Landesamtes für Gesundheit und Soziales – LAGeSo –, dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den Ablauf des Asylverfahrens informieren, Informationen zum Leistungsanspruch geben, beim Behördenkontakt und bei persönlichen Schwierigkeiten helfen. Das tun sie für alle Flüchtlinge. Ob eine Information über frauenspezifische
(Anja Kofbinger)
Projekte vorhanden ist, wäre zu prüfen. Diese weiterzugeben, ist sicherlich ein geringeres Problem.
3.: „Integrationskurse – mit Kinderbetreuung – anbieten“. Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist in § 44 Aufenthaltsgesetz geregelt. Integrationskursen für Asylbewerber und -bewerberinnen sind dort nicht vorgesehen. Für die anderen Frauen gilt: „Der Frauen-Integrationskurs macht Sie in bis zu 960 Unterrichtsstunden sprachlich fit für das Leben in Deutschland.“ – Integrationskurse für Frauen gibt es also – so teilt es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit.
4.: „Unterbringung in Wohnungen gewährleisten“. Die Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge ist ja in diesem Haus bereits ausführlich zum Thema geworden – zuletzt in der Plenarsitzung vom 26. September. Sie wissen doch, wie es mit der Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen aussieht. Ich muss auch nicht wiederholen, dass wir es nicht für realistisch halten, durch Druck auf die Wohnungsbaugesellschaften plötzlich mehr Wohnungen zur Verfügung zu haben, so gut ein Mehr an Wohnungen auch wäre. Wohnungen im geschützten Segment müssen auch anderen Personengruppen wie z. B. wiedereingegliederten wohnungslosen Männern und Frauen zur Verfügung stehen. Hier darf es keine Benachteiligung dieser Personengruppen geben.
Alles in allem halten wir den von Ihnen vorgelegten Antrag für durchaus verbesserungsfähig. Wie Sie sehen, haben wir noch erheblichen Klärungsbedarf und halten darum eine Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen für erforderlich.
Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat den Aufmarsch am 9. Mai 2013 in Uniformen der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei und der Staatssicherheit in Treptow?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Aufmärsche wie an diesem Tage in Uniformen zu verhindern, die das SED-Unrechtsregime verherrlichen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Landesgleichstellungsgesetz trat vor 22 Jahren in Kraft. Es verpflichtet die Einrichtungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zur aktiven Frauenförderung. Seitdem ist das Gesetz mehrfach novelliert worden, letztmalig im November 2010. Unsere Koalition aus CDU und SPD hat sich darauf verständigt, an diesem novellierten Landesgleichstellungsgesetz festzuhalten und es konsequent umzusetzen.
Um die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes zu erfüllen und gegen eventuelle Rechtsverletzungen vorzugehen, existiert bereits heute eine Vielzahl an verschiedenen Möglichkeiten. So gibt es – und das ist der direkteste Weg im deutschen Rechtssystem – den Grundsatz, dass die oder der Betroffene das Recht zu einer Klage hat. Wenn Vereine und Verbände in ihren satzungsgemäßen Rechten betroffenen sind, könne sie ebenfalls, nämlich als juristische Personen, klagen. Überdies gibt es Gleichstellungsbeauftragte und Personalräte, die bei festgestellten Verstößen gegen das Landesgleichstellungsgesetz unterstützen können.
Vor allem aber sind durch das novellierte Landesgleichstellungsgesetz die Rechte der Frauenvertretrinnen gestärkt worden. Es gibt ein Beanstandungsrecht der Frauenvertreterinnen, Verstöße gegen das Landesgleichstellungsgesetz bei ihrer Dienststelle oder dem für Frauenpolitik zuständigen Mitglied des Senats geltend zu machen. Weiterhin wurde es der Frauenvertreterin ermöglicht, das Verwaltungsgericht anzurufen, wenn die betroffene
Dienststelle Rechte aus diesem Gesetz verletzt oder keinen den Vorschriften des Gesetzes entsprechenden Frauenförderplan aufgestellt hat.
Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, gegen eventuelle Verstöße gegen das Landesgleichstellungsgesetz vorzugehen, stellt sich daher die Frage, warum nun auch noch Verbänden ein zusätzliches Klagerecht im Interesse einzelner Betroffener eingeräumt werden soll. Ein Verbandsklagerecht ist oft in Rechtsgebieten vorgesehen, in denen keine unmittelbar Betroffenen vorhanden sind, die selbst klagen können, z. B. im Tier- und im Umweltschutzrecht. Ich bin der festen Überzeugung, dass es keineswegs im Interesse unserer Frauen ist, hier eingereiht zu werden. Frauen können alleine klagen.
Weiterhin muss man auch feststellen, dass es in der Praxis bisher nur sehr wenige Klagen zum Landesgleichstellungsgesetz gibt.
Diese Tatsache wurde von den Gesamtfrauenvertreterinnen erst kürzlich bestätigt. Auch deswegen sehen wir für eine zusätzliche Klagemöglichkeit überhaupt keinen Bedarf.
Nein, danke! – Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind zudem auch Antidiskriminierungsverbände befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten und sie im Rahmen der Verfahrensordnung zu unterstützen. Das ist zwar kein Verbandsklagerecht, aber eine weitere Möglichkeit der indirekten Unterstützung. Gegen die im Antrag vermuteten Diskriminierungsstrukturen – wo auch immer diese sein sollen – per Verbandsklage vorzugehen, scheint uns nicht der richtige Weg zu sein.
Nun noch ein paar Worte zum Antrag der Linken „Gleichstellung in Beteiligungsunternehmen sichern“. Natürlich muss der Senat bei Verstößen gegen das Landesgleichstellungsgesetz intervenieren. Aber warum soll das hier beschlossen werden? Warum wollen Sie beschließen lassen, dass gesetzliche Verpflichtungen umgesetzt werden müssen? Das ist selbstverständlich. An dieser Stelle wird Ihr Antrag einfach überflüssig. Der Senat ist rechtlich verpflichtet, bestehende Gesetze zu beachten und auf deren Umsetzung zu bestehen.
Das muss nicht durch einen zusätzlichen Beschluss des Abgeordnetenhauses abgesichert werden.
Meine Fraktion weiß, dass die zuständige Senatsverwaltung auch nicht untätig dasitzt und erst zwei Jahre bis zum nächsten Gleichstellungsbericht wartet, wenn derartige Verstöße bekannt werden. Ein Eingreifen wird aber immer nur anlassbezogen erfolgen können. Mit der Wahl einer Frauenvertretung kommen komplett neue Anforderungen auf die Unternehmen zu, die nicht überall von heute auf morgen umgesetzt werden können. Die Frauen in den Unternehmen müssen eine Frauenvertretung auch wollen und können nicht dazu verpflichtet werden.
Wir beantragen, beide Anträge an den Ausschuss für Arbeit, Integration, berufliche Bildung und Frauen und an den Hauptausschuss zu überweisen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an Senatorin Kolat: Wie ist der Stand der Umsetzung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ in Berlin, dessen Einrichtung auf Initiative von Bundesfamilienministerin Schröder im März 2012 beschlossen wurde? Wann wird dieses Hilfetelefon in Berlin erreichbar sein?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Schutz seiner Opfer fordert sehr zu Recht, dass einer Person Unterstützung und Betreuung zuteil werden sollte, sobald berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass sie möglicherweise dem Menschenhandel ausgesetzt war, unabhängig davon, ob sie bereit ist, als Zeuge auszusagen. Auch wenn sich das Opfer nicht rechtmäßig im betreffenden Mitgliedsstaat aufhält, soll die Unterstützung und Betreuung zumindest während einer Bedenkzeit gewährt werden. Auch sollen Unterstützung und Betreuung nicht von der Kooperationsbereitschaft bei den Ermittlungen der strafrechtlichen Verfolgung oder beim Gerichtsverfahren abhängen.
Das sind wichtige und unterstützenswerte Forderungen, die neben dem Schutz der Opfer auch das Ziel verfolgen, den Menschenhändlern das Handwerk zu legen. Durch die Richtlinie werden überhaupt erst die Voraussetzungen geschaffen, dass Aussagen gegen Menschenhändler möglich werden, ohne dass den Opfern daraus Nachteile erwachsen. Die Opfer erhalten so die nötige Zeit, um sich von ihrem Trauma zu erholen. Sie können ohne Druck zur Ruhe kommen und überlegen, ob sie eine Aussage machen wollen. Durch die Bedenkzeit erhöht sich in der Regel auch die Bereitschaft dazu. Die Entkopplung der Aussagebereitschaft vom möglichen Aufenthaltstitel führt deshalb zu mehr Aussagen und in der Folge zu mehr Verurteilungen von Menschenhändlern. Ein erfolgreiches Strafverfahren ist ohne Aussage der Opfer recht unwahrscheinlich. Bei einer Entkopplung können die Strafverteidiger der Täter nicht mehr behaupten, die Betroffenen würden nur aussagen, um sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen.
So weit unterstützt die CDU-Fraktion die Zielrichtung des Antrags voll und ganz, sieht jedoch noch ein Aber, das durch eine zielführende Diskussion im Ausschuss geklärt werden sollte. Wir wollen sicherstellen, dass jeder, der angibt, Opfer von Menschenhandel zu sein, auch tatsächliches Opfer ist. Deshalb müssen von vornherein Mechanismen installiert werden, durch die Möglichkeiten eines Missbrauchs dieses Entgegenkommens ausgeschlossen werden. Wenn vermeintliche Opfer mit falschen Angaben und Aussagen versuchen, Bedenkzeiten oder mögliche Aufenthaltstitel zu erwirken, konterka
rieren sie damit die eigentliche Absicht der Regelung. Auch wenn es sich dabei womöglich nur um Ausnahmen handelt, wird den tatsächlichen Opfern und ihrer Glaubwürdigkeit dadurch geschadet und den Tätern weiterer Vorschub geleistet. Dem muss rechtzeitig vorgebeugt werden, auch damit die Strafverfolgung der Menschenhändler zum notwendigen Erfolg führen kann.
Darum beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung, Integration und Frauen, um diesen noch zu klärenden Punkt zu diskutieren und gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits im Ausschuss umfassend über den Antrag zum Thema Gender-Budgeting gesprochen. Wir sind im Ausschuss mehrheitlich zu dem Schluss gelangt, diesen Antrag abzulehnen. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren in lobenswerter Weise begonnen, in der finanziellen Darstellung das Gender-Budgeting zu berücksichtigen. So ist zum Beispiel die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen als vorbildlich hier zu erwähnen. Ein Blick in den Haushaltsplan 2012/2013 zeigt, dass auch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales das Gender-Budgeting bereits anwendet.
Es ist andererseits jedoch richtig, dass bisher nicht jede Senatsverwaltung die Zielvorgaben dazu erreichen konnte. Insgesamt ist aber zur Kenntnis zu nehmen, dass Berlin führend in der Umsetzung dasteht und bereits reichlich Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln konnte. Auch wenn klar ist, dass an der Anwendung von GenderBudgeting bei der Haushaltsaufstellung weiter gearbeitet werden muss, so erscheint der vorliegende Antrag in seiner Forderung doch als überzogen. Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD sagt klar aus, dass die Wirksamkeit dieses Instruments evaluiert werden muss. Eine kritiklose Umsetzung hingegen ist weniger zielführend. Wir empfehlen die Ablehnung dieses Antrags.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der letzte große Bericht des Senats zur Situation von Frauen in Berlin liegt jetzt sechs Jahre zurück. Seitdem hat sich manches an Problemstellungen verändert. Einige sind stärker und schärfer zutage getreten wie zum Beispiel die Ungleichheit in der Arbeitswelt, andere haben an Dringlichkeit verloren wie zum Beispiel Fragen der allgemeinen Gleichstellung. Insgesamt gesehen hat sich aber die Debatte auch qualitativ auf die Fragestellung zugespitzt, worin die praktischen Gründe dafür liegen, dass es immer noch deutlich spürbare Unterschiede in der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern gibt. Was kann man tun, um diese Unterschiede, die wiederum erhebliche Auswirkungen hinsichtlich Chancengerechtigkeit und Lebensalltag der Geschlechter haben, zu überwinden?
Meine Fraktion versteht deshalb die Große Anfrage von SPD und CDU als Auftakt zu einer intensiven Aufarbeitung der damit zusammenhängenden Fragestellungen. Die heutige Debatte im Parlament kann deshalb nur Grundsätzliches aufgreifen. Ich denke, Senatorin Kolat und ihre Verwaltung werden uns heute umfangreich zur Situation von Frauen in Berlin Auskunft geben, und ich möchte von dieser Stelle aus anregen, dass dazu die Detaildiskussionen zwischen den Fraktionen in dem zuständigen Ausschuss geführt werden.
Die Kürze der Zeit lässt heute nicht genügend Raum dafür, und das ist der Bedeutung des Themas nicht angemessen.
Mich persönlich erstaunt es immer wieder, wie viele Menschen, insbesondere auch junge Menschen, der Auffassung sind, dass Diskriminierung von Frauen ein antiquiertes Thema sei. Die Gleichberechtigung sei ja gesetzlich verankert, und alles andere ergebe sich schon, wenn die Frauen die nötigen Leistungen erbringen und sich im Berufsleben durchsetzen. Deshalb würden Frauenquoten nur dazu dienen, dass weniger qualifizierte Quotenfrauen Karriere machen. – An dem ist es aber bei Weitem nicht!
Es gibt genügend qualifizierte Frauen, die auch die richtige Ausbildung haben. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, dass diese Frauen auch eine der Ausbildung angemessene Tätigkeit ausüben können. Die Frauenquote ist ein Weg dabei. Ich persönlich unterstütze deshalb ausdrücklich die Berliner Erklärung der Bundestagsfrauen, die deutlich macht, dass es einen breiten gesellschaftlichen und überparteilichen Konsens für Frauenquoten gibt.
Trotz Teilerfolgen in den letzten Jahren ist die tatsächliche Gleichstellung zwischen Männern und Frauen noch lange nicht erreicht. Stellvertretend nennen will ich hier die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik und Führungsetagen, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familientätigkeit sowie die Verbesserung der Situation von Frauen in der Arbeitswelt.
Letzteres scheinen die Linken jetzt wieder antragsmäßig entdeckt zu haben, seitdem sie in der Opposition sind. Wer jedoch in dem Antrag mit der verheißungsvollen Überschrift „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ eine Lösung des Problems vermutet, sieht sich getäuscht. Es geht lediglich um die Einführung eines Prüfverfahrens in der Verwaltung zur Feststellung von Einkommensunterschieden. Ich halte diesen Antrag für überflüssig, weil in den Berliner Verwaltungen tariflich entlohnt wird und damit einer unterschiedlichen Bezahlung für gleiche Tätigkeit ein Riegel vorgeschoben ist.
Der Unterschied bei der allgemeinen Betrachtung von Einkommensunterschieden ergibt sich klar daraus, dass leider immer noch zu wenige Frauen im höheren Dienst beschäftigt sind. Teilzeitbeschäftigung und verkürzte Arbeitsstundenzahl bei vielen weiblichen Beschäftigten führen zu weiteren Verdienstabständen. Das sind keine Vermutungen, wie die Linke behauptet, sondern es ist ganz eindeutig wieder im 10. Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu lesen, der am 22. Dezember veröffentlicht wurde. Lesen lohnt sich!
Die Fraktion der Grünen geht mit Ihrem Antrag „Nach zehn Jahren Gender-Budgeting endlich konsequent in der Haushaltsaufstellung anwenden!“ schon etwas substanzieller heran. Es ist festzustellen, dass Berlin gegenüber anderen Bundesländern in diesem Bereich vorbildlich handelt. Es gibt aber immer noch eine erhebliche Differenzierung zwischen den einzelnen Verwaltungen.
Über die dafür zutreffenden Gründe sollten wir im Ausschuss intensiv beraten und dann eine Entscheidung treffen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal, meine Damen und Herren von den Grünen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich mit dem Jahreswechsel auch der Name der Flughafengesellschaft geändert hat. Seit dem 1. Januar 2012 heißt sie wie der Flughafen selbst auch Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und nicht mehr Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH. So viel Zeit muss sein.
Nun zum Antrag: Selbstverständlich teilt die CDUFraktion Ihr Anliegen, sich für den Schutz der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt einzusetzen. Wir haben uns immer an die Seite der Betroffenen gestellt und schon frühzeitig gefordert, die berechtigten Schallschutzmaßnahmen bis zur Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg umzusetzen. Als Abgeordnete aus Treptow-Köpenick weiß ich, wovon ich spreche. Wir stehen auch ganz klar dazu, dass der Schallschutz nicht aufgeweicht werden darf und die Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses konsequent umgesetzt werden müssen.
Dazu gehören die stete Einhaltung der Maximalpegel der Lärmbelastung und auch die Zugrundelegung der maximal genehmigten Flugbewegungen.
Im Februar habe ich den Senat in einer Kleinen Anfrage nach dem Umsetzungsstand der Schallschutzmaßnahmen gefragt. Das wurde hier schon erwähnt, ich möchte es aber trotzdem noch mal erwähnen.
Es hat sich dabei herausgestellt, dass bedauerlicherweise noch erhebliche Defizite vorhanden sind. – Können Sie mir einfach mal zuhören?
So hat von den rund 8 100 betroffenen Wohneinheiten im Südosten Berlins überhaupt erst weniger als die Hälfe einen formellen Antrag auf Erstattung von Schallschutzmaßnahmen gestellt. Insoweit sind alle Betroffenen aufgefordert, die ihnen zustehenden Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend zu machen.
An dieser Stelle besteht offensichtlich noch erheblicher Informations- und Beratungsbedarf. Dabei ist nicht zuletzt auch die Flughafengesellschaft gefordert.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass auch die bereits gestellten Anträge bisher nur in unzureichendem Maße von der Flughafengesellschaft bearbeitet wurden. Denn von den rund 4 000 aus Berlin eingegangenen Anträgen auf Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen sind bisher erst rund 1 000 und somit gerade einmal 25 Prozent bewilligt worden. Diese Zahlen belegen ein hohes Defizit in der Umsetzung dieses Programms. Besonders problematisch an diesen Zahlern ist, dass erst nach vorliegender Kostenerstattungsvereinbarung zwischen der Flughafengesellschaft und den Eigentümern die Umsetzung der baulichen Schallschutzmaßnahmen erfolgen kann. Deshalb sind bis Ende Januar leider erst 303 Wohneinheiten mit schallschutztechnischen Ertüchtigungen abgeschlos
sen worden. Das sind nicht einmal 4 Prozent der Anspruchsberechtigten auf dem Berliner Stadtgebiet. Diese Tatsache ist nicht akzeptabel. Unseres Erachtens ist dieses Defizit maßgeblich auf den Umstand zurückzuführen, dass lediglich ein von der Flughafengesellschaft beauftragtes Ingenieurbüro objektbezogen, das heißt, für jedes Gebäude individuell, die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen ermittelt. Diese Kapazitäten müssen schnellstmöglich erweitert werden, um zeitnah so viele Schallschutzmaßnahmen wie möglich realisieren zu können.
Auch auf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 6. Februar dieses Jahres wurde das Problem bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen deutlich. Herr Prof. Schwarz äußerte sich dahin gehend, dass die Flughafengesellschaft jetzt im Endspurt nochmals auf die Betroffenen zugehen möchte, um deutlich zu machen, dass es besser ist, rechtzeitig Anträge zu stellen und nicht abzuwarten, was nach der Eröffnung des Flughafens passiert. Vor Ort ist davon leider noch nichts sichtbar geworden.
Die Flughafengesellschaft muss in dieser Angelegenheit in die Offensive gehen. Es hilft nicht weiter, die Verantwortung auf die Anwohner abzuwälzen, die keine Anträge stellen oder die Kostenerstattungsvereinbarung nicht unterzeichnen. Hier ist die Flughafengesellschaft gefordert.
Vor Kurzem wurde bekannt, dass eine Vielzahl von Häusern gar nicht zu schützen ist. Auch hierzu gibt es von der Flughafengesellschaft keine Aussage zur weiteren Vorgehensweise.
Es muss gewährleistet werden, dass die dem Planfeststellungsbeschluss entsprechenden berechtigten Schallschutzmaßnahmen für die direkt betroffenen Anwohner unbürokratisch bewilligt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Eine breite Akzeptanz des Flughafens in der Bevölkerung ist für den Erfolg des Flughafens unabdingbar. Dazu gehört bei einem derartigen Zukunftsprojekt, die Anwohner mitzunehmen. Das beinhaltet Flugrouten, die eine geringstmögliche Beeinträchtigung der Anwohner zur Folge haben, ebenso wie eine konsequente Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses. – Für die CDUFraktion beantrage ich die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Spreepark ist gerade für die Menschen im Südosten Berlins, insbesondere aus meinem Bezirk Treptow-Köpenick, von erheblichem Interesse. Seit Jahren gibt das Gelände des Spreeparks ein katastrophales Erscheinungsbild ab. Aber die mit diesem Antrag beabsichtigte Lösung des Problems ist so einfach nicht. Ob und vor allem inwieweit Verträge öffentlich zugänglich ge
macht werden können, bedarf einer gründlichen juristischen Prüfung.
Der ehemalige Kulturpark, der im Jahr 1969 erstmals eröffnet wurde, hat für die Bewohner von TreptowKöpenick eine große Bedeutung. Vor der Wende zählte man bis zu 1,7 Millionen Besucher jährlich. Nach der Wiedervereinigung wurde die Spreepark Berlin GmbH gegründet. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 1997 zwischen dem Land Berlin und der Spreepark Berlin GmbH ein Erbbaupachtvertrag abgeschlossen. Durch Missmanagement und bauliche Mängel wie zum Beispiel fehlende Parkplätze sanken die Besucherzahlen stetig. Im Jahr 2001 folgte dann die Insolvenz der Gesellschaft. Seitdem, mittlerweile seit elf Jahren, verfällt das Gelände zusehends, sehr zum Ärger der Berliner Bevölkerung, und zwar weit über die Grenzen von Treptow-Köpenick hinaus.
Diverse kurzfristige Zwischennutzungen konnten am weiteren Verfall nichts ändern. Derzeit lasten ca. 15 Millionen Euro Grundschulden auf dem Gelände, die einen Verkauf und eine sinnvolle öffentliche Nutzung unmöglich machen.
Für die CDU sowohl vor Ort als auch auf Landesebene ist völlig klar, dass dies ein unhaltbarer Zustand ist und dass es dringend einer Lösung bedarf. Wir müssen darauf hinwirken, dass alle beteiligten Stellen endlich an einer Lösung des Problems aktiv zusammenarbeiten. Wir wollen dazu eine öffentliche Diskussion unter Einbeziehung von Fachleuten, Bürger und potenziellen Investoren führen.
Die gegenwärtige Situation ist auch dadurch gekennzeichnet, dass es im Hinblick auf die Entwicklung des Geländes sehr unterschiedliche Interessenlagen gibt, welche vom Wiederaufbau des Freizeitparks bis hin zu einer völligen Renaturierung des Parks reichen. Daher ist es wünschenswert, dass nach einem öffentlichen Diskussionsprozess eine Entscheidung darüber getroffen wird, was politisch gewünscht und wirtschaftlich machbar ist. Wenn die Offenlegung der Verträge, wie im vorliegenden Antrag gefordert, zu einem Erkenntnisgewinn führt, der zu einer schnelleren Lösung des Problems beitragen kann, dann werden wir als CDU-Fraktion uns diesem Anliegen selbstverständlich nicht verschließen. Wir halten es daher für notwendig, diesen Vorgang in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten, um auch rechtssicher feststellen zu können, ob die aufgestellte Forderung so zulässig ist und nicht etwa Rechte Dritter verletzt. Diese Sorgfalt ist geboten. Lassen Sie uns daher in den Ausschussberatungen inhaltlich weiter drüber befinden. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwangsverheiratung ist und bleibt ein Verbrechen. Die CDU-Fraktion setzt sich ganz klar für die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen ein. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat. Erstmalig wurde hier von der unionsgeführten Bundesregierung Zwangsverheiratung als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde ausführlich im Ausschuss beraten und diskutiert. Senatorin Kolat hat deutlich gemacht, dass Berlin in Bezug auf Anzahl und Vielfalt an Angeboten und Ansprechpartnern bundesweit beispielgebend ist. Es gibt eine Vielzahl überbezirklicher und auch bezirklicher Angebote in Form von Anlaufstellen und Informationsstellen für betroffene Frauen und auch Männer. Diese werden sogar teilweise von anderen weniger gut ausgestatteten Bundesländern genutzt. In jedem Berliner Bezirk sind die Jugendämter und die Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpartner für Betroffene. Senatorin Kolat hat ferner erläutert, dass die umfassende Öffentlichkeitsoffensive in den letzten Jahren doch gegenwärtig dazu beigetragen hat, die Problematik von Zwangsverheiratung und Gewalt in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch ausdrücklich auf das Frauenhilfetelefon hinweisen, welches bundesweit zum Ende des Jahres geschaltet wird. Dieser Gesetzesbeschluss geht auf eine Initiative der CDUBundesministerin Schröder zurück und wird auch dazu dienen, die Akteure vor Ort besser zu vernetzen. Zum Frauenhilfetelefon wird es ebenfalls eine umfassende Öffentlichkeitskampagne geben, die weiterhin die Sen
sibilität für Zwangsverheiratungen und Gewalt erhöhen wird.
Die Berliner CDU-Fraktion ist nach gründlicher Überlegung und Auswertung der geschilderten Sachlage zu dem Schluss gekommen, dass der vorliegende Antrag gut gemeint, aber entbehrlich ist. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwangsverheiratung ist ein Verbrechen. Dieses Verbrechen geschieht mitten in unserer aufgeklärten und modernen Gesellschaft und nicht nur in Einzelfällen. Das ist unfassbar und für viele von uns nicht vorstellbar. Aber Zwangsverheiratung ist nach wie vor Realität, auch hier in Deutschland und direkt vor unseren Augen. Ganz aktuell wird das durch die bereits erwähnte Studie, die von Familienministerin Schröder in Auftrag gegeben wurde und deren Veröffentlichung erst wenige Tage zurückliegt, eindrucksvoll belegt. Es ist die erste Studie, die bundesweit zu diesem Thema erstellt wurde.
Im Ergebnis kommt diese Studie unter anderem zu dem Schluss, dass vorwiegend Menschen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 18 und 21 Jahren davon betroffen sind, auch Menschen deutscher Staatsbürgerschaft. Die Eltern kommen in den meisten Fällen aus der Türkei, deutlich weniger aus Serbien, dem Kosovo, Montenegro, Irak und Afghanistan. Zwangsverheiratung geht oft mit familiärer Gewalt einher, und es sind nicht ausschließlich junge Frauen betroffen, sondern auch junge Männer. Trotz Aufklärungsarbeit und Beratung ist der steigende Trend bei der Anzahl der Zwangsverheiratungen ungebrochen.
Die CDU-Fraktion begrüßt deshalb ausdrücklich das im März dieses Jahres von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat.
Mit diesem Gesetz wurde erstmalig Zwangsheirat als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert.
Dies ist ein wichtiger Fortschritt für alle junge Menschen, die gegen ihren Willen und unter Androhung und Ausübung von Gewalt verheiratet werden sollen. Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass weiterhin Anstrengungen unternommen werden müssen, um wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und um den Opfern unbürokratisch und schnell zu helfen. Die Frage ist dabei aber, wie wir es umsetzen wollen.
Der vorliegende Antrag bietet nach unserer Auffassung dazu nichts wirklich Neues, sondern er greift lediglich den eigenen Antrag der Grünen aus dem Jahr 2008 auf. Dieser stand unter dem Titel „Berlin wirbt präventiv gegen Zwangsheirat“. Von den dort aufgeführten sieben Forderungen bleiben jetzt nur zwei in deutlich ab
gespeckter Form übrig. Das sind Beratungs- und Betreuungsangebote durch Berliner Behörden sowie eine mehrsprachige Aufklärungskampagne. Das ist eine deutliche Reduzierung; zumal wieder darauf verzichtet wird, junge Männer einzubeziehen, die ebenfalls von Zwangsheirat bedroht sein können. Hier geht der Änderungsantrag der Fraktion der Piraten in die richtige Richtung.
Der vorliegende Antrag ist mit einer so schnellen Nadel gestrickt, dass es notwendig ist, ihn in den zuständigen Ausschuss zu überweisen. Dort sollten wir gründlich prüfen, wie sich die Beratung und Betreuung betroffener Menschen im Land Berlin seit dem Jahr 2008 verändert bzw. verbessert hat. Darauf aufbauend sollte gemeinsam darüber nachgedacht werden, wo noch immer Lücken im System sind, die gegebenenfalls geschlossen werden müssen. Die CDU in Berlin ist bereit, dazu ihren Beitrag zu leisten. – Vielen Dank!