Roman Simon
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass Frau Möller gesagt hat, dass seit Beginn dieser Legislaturperiode Die Linke für bestimmte Dinge eintritt. Ich darf noch mal sagen, dass Sie in der letzten Legislaturperiode mitregiert haben und da über 160 Jugendfreizeiteinrichtungen geschlossen worden sind. Wenn Sie und Ihre Fraktion da mal ein bisschen etwas getan hätten, wäre das für Berlin besser gewesen.
Zu Frau Burkert-Eulitz: Die SPD-Fraktion ist nicht seit fünf Jahren in der Regierung, sondern seit 1989. Also, ein bisschen historisch muss man nun doch schon mal gucken.
Ihren Antrag „Kinder- und Jugendförderung gesetzlich regeln!“ haben wir im Plenum im Januar 2015 und im Ausschuss für Bildung im Juni 2016 besprochen und diskutiert. Am zeitlichen Ablauf kann man auch sehen, dass Ihnen Ihr Antrag offenbar nicht ganz so wichtig ist. Nach der Diskussion im Abgeordnetenhaus hat es deutlich mehr als ein Jahr gedauert, bis Sie dafür plädiert
haben, Ihren eigenen Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen. Das spricht Bände, wie ich finde.
Zunächst möchte ich aber wieder wie in der Debatte im Januar 2015 unterstreichen, dass in Bezug auf die hinter dem Antrag stehende inhaltliche Überschrift „Finanzierung der Jugendarbeit“ fachpolitisch auf Landesebene doch eher graduell unterschiedliche Auffassungen bestehen. Wir wollen alle nicht, dass die Bezirke bei der Jugendarbeit weiter Jahr für Jahr weniger Mittel aufwenden, und die Koalition steuert auch dagegen. Knapp 8 Millionen Euro mehr für die allgemeine bezirkliche Kinder- und Jugendförderung und 2 Millionen Euro mehr für die Initiierung und Förderung bezirklicher außerschulischer Lernorte im aktuellen Doppelhaushalt 2016/2017! Und ich sage zu, dass sich die CDU-Fraktion auch weiterhin mit den finanziellen Aspekten befassen wird, die hinter dem von Ihnen aufgerufenen Thema stehen.
Weder die Debatte im Parlament im Januar 2015 noch die Ausschussberatung im Juni 2016 haben uns überzeugt, Ihrem Antrag zuzustimmen. Entscheidend für uns ist dabei folgende Überlegung – Herr Eggert hat es auch angedeutet –: Die Bezirke haben deutlich weniger Kompetenzen als Kommunen in Flächenstaaten. Das ist auch in Ordnung so, denn Berlin ist eine Einheitsgemeinde. Die Berliner Bezirke haben aber einige Kompetenzen – anders als die Hamburger Bezirke, die praktisch weisungsabhängige nachgelagerte Verwaltungseinheiten sind. Diese Hamburger Verwaltungsorganisation möchte die Union nicht. Wir wollen Bezirke, die maßgebliche Entscheidungskompetenzen behalten.
Jeder Berliner Bezirk hat so viele Einwohner wie eine Großstadt. Wenn entscheidungsbefugte Mitarbeiter der Verwaltung nahe bei den Bürgerinnen und Bürgern sind, nutzt das den Menschen, und es wirkt Politikverdrossenheit entgegen.
Nein!
Viele Vertreter der Bezirke möchten keine weitergehende gesetzliche Regelung, wie sie Ihnen vorschwebt. Insgesamt kann die CDU-Fraktion dem Antrag also nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kapek! Wenn man Sie hört, fragt man sich, wo man eigentlich ist. Ich darf mich ganz herzlich bei den Kollegen Graf, Saleh, Schneider und Melzer für die Energie bedanken, die sie seit Monaten im Bereich der Familienpolitik an den Tag gelegt haben
und für das, was sie für die Familien in Berlin erreicht haben, die vier an der Spitze. Ganz, ganz herzlichen Dank den Spitzen der beiden Koalitionsfraktionen für das, was da geleistet worden ist!
Frau Herrmann! Das Hereinrufen machen Sie auch ganz exzellent im Innenausschuss. Die Quittung hat Ihnen Ihre Partei erteilt.
[Beifall bei der CDU – Oh! bei den GRÜNEN – Clara Herrmann (GRÜNE): Ich sitze gar nicht im Innenausschuss! Erkundigen Sie sich mal! – Heiterkeit bei den GRÜNEN und der LINKEN]
Die CDU-Fraktion freut sich, dass wir der Familienpolitik und nicht Frau Herrmann diesen herausausgehobenen Platz in der heutigen Tagesordnung einräumen. Dass wir dieses Thema als so wichtig erachten, ist bei der Koalition keine Frage der Tagesform. Schon im Koalitionsvertrag beginnt eine der Überschriften in den zehn Kapiteln mit den Worten „Familienfreundliches Berlin“. Wir halten mit familienfreundlicher Politik Familien den Rücken frei und geben ihnen Möglichkeiten zur Entfaltung. Das reicht von guten Kindergärten – als Stichwort möchte ich hier die Neuauflage des Berliner Bildungsprogramms 2014 nennen –, flexibler Kindertagesbetreuung – sogar zu Hause, mein Kollege Eggert hat es erwähnt –, damit zum Beispiel bei Schichtdiensten Familie und Beruf unter einen Hut gebracht werden können, bis hin zu einer Vielzahl von neuen Familienzentren,
allein 36 sind ausfinanziert für diese Wahlperiode, der Kollege Eggert hat es noch ein Stück genauer gesagt, 31 sind über das Landesprogramm neu geschaffen worden, fünf neue sind bereit im Haushalt 2016 verankert und werden in den nächsten Wochen und Monaten ans Netz gehen. Das Netzwerk Kinderschutz, das ich nicht unerwähnt lassen möchte, das von der Koalition im Jahr 2014 neu eingeführte und mit 10 Millionen Euro jährlich auch sehr ordentlich ausgestattete Kindertagesstätten- und Spielplatzsanierungsprogramm, die ebenfalls von der Koalition, liebe Frau Kapek, mit Landesmitteln ins Leben gerufene Gewaltschutzambulanz und die vier Kinderschutzambulanzen, dem verbindlichen Einladungswesen für die Vorsorgeuntersuchungen bei den Kinderärzten,
die auch erheblich dazu beitragen, dass sich die Inanspruchnahme von Impfangeboten deutlich erhöht hat, die Einführung der Geschwisterkinderregelung bei der Schulgesetzänderung 2014, wir erinnern uns, auch für die Oberschulen durch diese Koalition, sodass Geschwister, wenn von den Familien gewünscht, bevorzugt einen Platz auch an der Oberschule erhalten können.
Ein Angebot, das das Angebot für Kinder und Jugendliche extrem gut ergänzt und das mein Kollege Eggert bereits erwähnt hat neben den weiteren Angeboten des Jugendkulturservices – an dieser Stelle möchte ich ganz, ganz herzlich der Jugendsenatorin für die sehr kontinuierliche und tolle Unterstützung der Arbeit des Jugendkulturservice danken.
Ich möchte, weil das thematisch damit zusammenhängt – Kollege Eggert hat den Superferienpass und die Badekarte erwähnt – meinen Dank auch an den Sportsenator richten,
der durch viele Gespräche mit den Berliner BäderBetrieben dazu beigetragen hat, dass die Badekarte erhalten bleibt. Das ist keine Selbstverständlichkeit, herzlichen Dank!
Auch eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Koalition ganz wichtig. Es ist deshalb gut, dass der Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten und bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern – also in der Kindertagespflege – wegen der steigenden Nachfrage nach Plätzen Priorität in der rot-schwarzen Familienpolitik hat. So steht es im Koalitionsvertrag und so wird es umgesetzt.
Wir wissen: Das Platzangebot ist dauerhaft knapp. Wir sind da problembewusst. Auch ein nicht unerheblicher Teil des Familienberichts des Berliner Beirats für Familienfragen widmet sich diesem Thema. Auch die Stellungnahme des Senats zum Familienbericht 2015, die vor wenigen Tagen dem Berliner Abgeordnetenhaus zugeleitet worden ist – am 6. Mai –, geht ausführlich darauf ein und bekräftigt, dass der Platzausbau auch für ihn ganz oben auf der familienpolitischen Agenda steht. Seit Beginn dieser Legislaturperiode gibt es mehr als 20 000 zusätzliche Plätze. Angestoßen und befördert wurde und wird ein Gutteil der neuen Plätze durch Mittel des Landes Berlin. Auch in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind erhebliche Mittel dafür vorgesehen, im Jahr 2016 über 23 Millionen Euro und im Jahr 2017 über 16 Millionen Euro. Darüber freuen uns! Das ist die richtige Prioritätensetzung!
Eltern wissen aber auch: Entscheidend für die Qualität der Betreuung von Kindern sind die Erzieherinnen und Erzieher. Auch die Koalition weiß das. So war schon im Senatshaushaltsentwurf für die Jahre 2016 und 2017 das Thema mehr Erziehrinnen und Erzieher ein präsentes. In Kitas in sozial benachteiligten Gebieten kann nun im Jahr 2016 für mehr als 2 Millionen Euro und im Jahr 2017 für mehr als 9 Millionen Euro zusätzliches Personal eingesetzt werden. Kitas in der ganzen Stadt profitieren u.a. davon, dass 2016 für mehr als 1 Million Euro und im Jahr 2017 für mehr als 3 Millionen Euro zusätzliches Personal für die fachliche Begleitung der sogenannten Quereinsteiger, also derjenigen, die nach dem Erlernen eines anderen Berufes nun Erzieherinnen und Erzieher werden, eingesetzt werden kann.
Auch der Familienbericht 2015 thematisierte die nicht optimale Anzahl von Erzieherinnen und Erziehern für die unter Dreijährigen in den Kitas. Wir freuen uns – ich hatte es zu Beginn mit dem Dank an die Fraktionsspitzen erwähnt –, dass bei den Schlussverhandlungen zum Haushalt 2016/2017 zusätzlich eine enorme Verbesserung der Personalausstattung vereinbart werden konnte.
Ich finde diesen Punkt so wichtig, dass ich auch noch die Zahlen nennen möchte. Für 2016 20 Millionen Euro mehr und für 2017 für 40 Millionen Euro zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher für die Berliner Kitakinder. Das ist ganz großes Kino! Etwas ungenau findet man dazu in der vorher erwähnten Stellungnahme des Senats den Satz:
Er
gemeint ist hier der Senat –
wird stufenweise bis 2019 eine personelle Entlastung der Fachkräfte in Kitas im Umfang von
einem Kind unter drei Jahren je Vollzeitstelle vornehmen.
Nun, zum einen wird das nicht der Senat tun, sondern es hat das Parlament als Gesetzgeber durch die Änderung im Kindertagesförderungsgesetz getan; und zum anderen wird es nach der Gesetzesänderung auch nicht eine personelle Verbesserung im Umfang von einem Kind, sondern von mehr als einem Kind geben. Der Kollege Eggert hat es auch schon gesagt, mit der genauen Zahl des neuen § 11 Kindertagesförderungsgesetz. Also ruhig, weil es so schön war und in seinem finanziellen Volumen für die Berliner Familienpolitik wohl einzigartig in dieser Wahlperiode: ganz großes Kino.
„Familienfreundliches Berlin“, diese Worte sind Programm der Koalition. Sie sind aber auch Vision, weil es nie zu Ende ist, Berlin noch familienfreundlicher zu machen. Das hatten wir im Blick, bevor auch der Beirat für Familienfragen 2015 den Familienbericht abgegeben hatte. Wir hatten es danach im Blick und beschlossen gegenüber dem Senatsentwurf im Jahr 2016 über 63 Millionen Euro und im Jahr 2017 über 96 Millionen Euro, insgesamt also über 159 Millionen Euro mehr für ein noch familienfreundlicheres Berlin zu investieren. Die Kapitel 10 40, 10 42, 27 10 und 27 29 sind die entsprechenden Fundstellen, wer es im Haushaltsbeschluss nachlesen möchte. Und die Stellungnahme des Senats zum Familienbericht 2015 belegt, dass wir die Vision, von der ich sprach, auch künftig nicht aus dem Blick verlieren werden.
Man hat bei Weitem nicht die Gelegenheit, zu allen Punkten, die in der siebzehnseitigen Stellungnahme genannt werden, Stellung zu nehmen. Aber selbstverständlich wären auch die von mir nicht erwähnten Punkte erwähnenswert gewesen, denn sie dokumentieren auf ganz exzellente Weise, dass der Senat und die Koalitionsfraktionen hart daran arbeiten, Berlin noch familienfreundlicher zu machen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oberg! Ich kann Sie beruhigen, eine inhaltliche Übereinstimmung ist nicht gleich eine Koalition, Frau Burkert-Eulitz.
Richtig, ja. Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016/2017 ist es nicht so gewesen, dass die Koalition nichts getan hätte, um die Quereinsteigerausbildung zu verbessern. Im Gegenteil! Wir haben etwas getan. Wir haben zwei Stunden wöchentlich in den ersten Jahren
(Lars Oberg)
freigestellt, um die Attraktivität dieser Maßnahme hochzuhalten. Es ist eine attraktive Sache. Viele Leute nutzen das. Wir sind sehr dankbar, dass das so ist.
Heute beraten wir aber nicht über die Quereinsteiger, sondern über den Antrag „Einkommen von Berliner Erzieherinnen und Sozialpädagogen verbessern!“. Die CDU teilt die Auffassung, dass Berliner Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagogen und Sozialpädagogen deutlich besser als bisher bezahlt werden sollten. Frau Möller hat es auch schon gesagt. Es ist richtig, dass das Land Berlin dies nicht allein regeln sollte. Deshalb ist der Ansatz des Antrags auch richtig, dass wir politisch darüber diskutieren, ob nicht auch die Arbeitgeberseite in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, insbesondere wir im Land Berlin, bei der erheblich steigenden Nachfrage ein erhebliches Interesse daran haben müssen, dass die genannten Berufsgruppen deutlich besser als bisher bezahlt werden sollten. Das Interesse müssen aber auch die Beschäftigten selbst haben. Ich möchte daher die Beschäftigten in den genannten Bereichen, die bisher nicht organisiert sind, bitten, sich auch zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Das kann ich als Gewerkschafter ruhigen Gewissens so sagen. Es ist gut, in einer Gewerkschaft organisiert zu sein.
Es gibt allerdings einen Haken bei der Sache, wenn wir uns heute den konkreten Antrag ansehen. Wir haben in der vorletzten Sitzung unseres Hauses den Landeshaushalt für die Jahre 2016/2017 beschlossen. Er beinhaltet nach meinem Verständnis keinen finanziellen Spielraum in Höhe von 211 Millionen Euro jährlich. Diesen finanziellen Spielraum müsste es aber geben, um das Ergebnis im TVöD voll zu übernehmen. Das Land Berlin müsste etwa 61 Millionen Euro im Jahr zusätzlich für die Beschäftigten der Kita Eigenbetriebe und etwa 150 Millionen Euro im Jahr zusätzlich für die Beschäftigten der freien Träger aufwenden.
Bei solchen Summen fragt sich die CDU-Fraktion, weshalb sie einen solchen erheblichen finanzrelevanten Antrag nach Abschluss der Haushaltsberatungen einbringen. Ich dachte, Die Linke hätte in Berlin einmal zehn Jahre regiert. Bei diesem Antrag merkt man einmal wieder, dass Sie damals nicht allzu viel gelernt haben. Sie sind jedenfalls jetzt nicht regierungsfähig. Sie beherrschen nicht einmal ansatzweise das parlamentarische Handwerkszeug.
Wir wollen gut qualifizierte, erfahrene und motivierte Fachkräfte in Berlin. Um das langfristig zu sichern, ist die politische Debatte über die Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen richtig und wichtig. Ich freue mich daher auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Burkert-Eulitz! Ich kann Sie beruhigen: Der Gesetzentwurf wird zügig kommen.
Wir diskutieren aber heute nicht über einen Gesetzentwurf, der kommen wird und für dessen Voraussetzungen im Haushalt Vorsorge getroffen worden ist, sondern wir diskutieren einen Antrag, zu dem wir im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie im letzten November eine Anhörung durchgeführt haben und den der Ausschuss im Rahmen der Auswertung der Anhörung im Dezember mehrheitlich abgelehnt hat. Daher beschränke ich mich auf einige wesentliche Punkte.
Zum einen: Die Kitabedarfsplanung wird in Berlin maßgeblich durch den jährlich aktualisierten Bedarfsatlas umgesetzt. Dieser Atlas, der sehr genau und kleinteilig ist – die Stadt wird dabei in 137 Kiezen separat analysiert –, ist die Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln des Landes Berlin für die Schaffung von neuen Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Ich sage bewusst „Kindertagesbetreuung“, weil das Land ja neben Plätzen in Kitas – zugegebenermaßen die weitaus größte Zahl – auch Plätze in der Tagesbetreuung, also bei Tagesmüttern und -vätern, fördert. Und das ist richtig und wichtig.
Der weiterhin massive Ausbau der Zahl der Plätze in der Kindertagesbetreuung – so, wie eben die Nachfrage nach Plätzen in Berlin steigt – ist politische Priorität der Berliner rot-schwarzen Koalition im Bereich der Familienpolitik. Das zieht sich wie ein roter Faden durch – von der Koalitionsvereinbarung über die beschlossenen finanziellen Voraussetzungen in den Haushalten für die Jahre 2012/2013 und 2014/2015 bis hin zu dem gerade in der letzten Plenarsitzung verabschiedeten Haushalt für 2016/2017. Die Senatorin hat im Ausschuss Anfang Dezember angekündigt, dass bei der Überarbeitung des Bedarfsatlasses für das Jahr 2016 ein Schwerpunkt auf soziale Brennpunkte gelegt wird, und wenn Sie den Mitte Dezember veröffentlichten Bedarfsatlas ansehen, werden Sie feststellen, dass dort Gebiete mit einem besonderen sozialen Aufmerksamkeitsbedarf jeweils als solche ausgewiesen werden. Zudem teilt der Senat im Rahmen der Mitteilung zum Bedarfsatlas mit, dass er bei der Verteilung der Fördermittel soziale Brennpunkte stärker in den Blick nehmen wird.
Auch die CDU-Fraktion hält deshalb ganz wesentliche Teile Ihres Antrags für entbehrlich. Mein Kollege Björn Eggert hat es eben für die SPD-Fraktion ausgeführt.
Nein, nein!
Daher werden wir diesem Antrag auch in der heutigen Plenarsitzung nicht zustimmen. Soweit Sie sogar eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Kitaplätzen, also die Schaffung einer Anzahl von Kitaplätzen, die der Anzahl der Kinder entspricht – so verstehe ich das jedenfalls –, also völlig losgekoppelt von der Nachfrage nach Kitaplätzen fordern, halten wir diese Forderung weder für finanzierbar noch für notwendig oder politisch sinnvoll. Es geht uns nicht um das Vorhalten von ungenutzten, aber staatlich finanzierten Strukturen. Es geht uns um die Bildung und Betreuung von Kindern und um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – entsprechend der Nachfrage. So geht man mit begrenzten öffentlichen Mitteln sinnvoll um. Die Linke untermauert mal wieder eindrucksvoll, dass sie dies nicht kann. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Doppelhaushalt, den wir heute verabschieden werden, kommt ohne neue Kredite aus und ist auch aus diesem Grund ein generationengerechter Haushalt. Damit wird fortgesetzt, was die rot-schwarze Koalition schon seit Beginn – seit die Union an der Regierung beteiligt ist – schafft: keine neuen Schulden, kein Wirtschaften auf Kosten nachfolgender Generationen, sondern der immense Schuldenberg des Landes Berlin wird Stück für Stück abgetragen. Das ist gut für alle Berlinerinnen und Berliner, am besten für die jüngsten,
da wir dafür sorgen, dass sie mit weniger finanziellen Altlasten zu tun haben werden. Und wir investieren er
heblich, auch in den Bereichen Jugend und Familie. Einiges möchte ich kurz nennen.
Priorität hat für die rot-schwarze Koalition die weitere Erhöhung der Zahl der Kitaplätze. Für die Schaffung von neuen Plätzen werden insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mehr Kitaplätze für Berlin sind wichtig, u. a. damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet und der Rechtsanspruch, den jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahrs auf Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege hat, erfüllt werden kann. Aber auch die weitere Erhöhung der Qualität der Arbeit in den Kindergärten liegt der Koalition am Herzen.
Zum einem werden im Jahr 2016 ca. 20 Millionen Euro und im Jahr 2017 ca. 40 Millionen Euro bereitgestellt, um mehr Erzieherinnen und Erzieher einzustellen und so dafür zu sorgen, dass die Anzahl der Kinder pro Erzieher sinkt. Ziel ist: ein Kind weniger pro Erzieher als jetzt.
Zum anderen wird die fachliche Begleitung der sogenannten Quereinsteiger – die Seiteneinsteiger, die jetzt zu Erzieherinnen und Erziehern ausgebildet werden und die wir dringend brauchen – durch je zwei Entlastungsstunden pro Woche erleichtert.
Zum Thema Opferschutz: In der Familienpolitik geht es dabei um besonders verletzliche und oft fast wehrlose Opfer, die Kinder. Wir legen in diesem Haushalt die Grundlage dafür, dass vier Kinderschutzambulanzen eingerichtet werden. Der Anteil, den der Einzelplan 10, den wir hier beraten, daran hat, liegt bei 200 000 Euro pro Jahr. Außerdem verstetigen wir das mehrsprachige Angebot der Notfallrufnummer Kinderschutz und fördern künftig die Beratung mit modernen Kommunikationsmitteln zum Thema Kinderschutz mit 240 000 Euro im Jahr 2016 und 320 000 Euro im Jahr 2017. Auch das ist ein deutlicher Aufwuchs gegenüber dem bisherigen Doppelhaushalt.
Stichwort Familienbildung – Björn Eggert hat es schon erwähnt –: Hier schafft die Koalition wiederholt die Möglichkeit, zusätzliche Familienzentren zu eröffnen. Dafür stehen 360 000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2016 zur Verfügung. Weiterfinanziert werden u. a. die erfolgreiche Arbeit des Berliner Beirates für Familienfragen und der beliebte Superferienpass mit Badekarte. Wir erhöhen die Mittel für Jugendbeteiligung – Stichworte Jugenddemokratiefonds, Jugendportal, Ausbau der Jugendstraßensozialarbeit. Wir tun etwas für Familien in Berlin. Wir tun etwas für die Jugendlichen in Berlin. Dieser Haushalt ist auch in den Teilen, die Jugend und Familie betreffen, ein guter Haushalt für die Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank!
(Marianne Burkert-Eulitz)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute zwei Anträge. Als wir das erste Mal über diese Anträge hier im Planum diskutiert haben, waren es noch drei. Heute ist es einer weniger. Zwischenzeitlich haben wir im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie eine Anhörung auch zu diesem Thema gehabt. Wir haben die Anhörung ausgewertet und mehrheitlich die beiden Anträge, die wir heute noch einmal diskutieren, abgelehnt.
Ich möchte mich, weil es schon einiges an Vorrede zu diesen Punkten gab, auf Folgendes beschränken: Im Antrag „Infrastruktur für Flüchtlingsarbeit in den Bezirken unterstützen“ sprechen Sie sich für eine finanzielle Unterstützung der Bezirke für die Flüchtlingsarbeit in Höhe von 150 000 Euro je Bezirk aus. Hierzu ist von meiner Seite festzustellen, dass bereits 150 000 Euro pro Jahr an die Stadtteilzentren für Flüchtlingsarbeit verteilt werden. Das ist zielgenauer, als das Geld den Bezirken zur Verfügung zu stellen.
Im Antrag „Kitaplätze für Flüchtlingskinder“ fordern Sie eine stärkere Berücksichtigung von Flüchtlingsunterkünften bei der Erstellung des Kitabedarfsatlasses. Zum einen stelle ich fest, dass Flüchtlingsunterkünfte tatsächlich schon in die Erstellung des Kitabedarfsatlasses einfließen, und zum anderen kann ich auch nach der Debatte, die wir hier einmal im Plenum und dann mehrfach im Ausschuss hatten, nicht nachvollziehen, weshalb die potenzielle Nachfrage nach Kitaplätzen durch Eltern von Flücht
lingskindern stärker gewichtet werden soll als die potenzielle Nachfrage durch Eltern, die nicht geflüchtet sind.
Rechtsanspruch ist Rechtsanspruch. Er gilt für alle. – Herr Lux! Es ist ganz gut, wenn man mal den Antrag durchliest, bevor man einen Zwischenruf macht. Vielleicht vertiefen Sie sich erst einmal in den Antrag. Dann können Sie nochmal dazwischenrufen. – Sie möchten eine bestimmt Zahl von freien Kitaplätzen für Kinder von Flüchtlingen. Die Finanzierung dafür würde aber der aus meiner Sicht logischen und schlüssigen Finanzierungssystematik im Land Berlin widersprechen. Finanziert werden in Berlin belegte Kitaplätze und keine vorgehaltenen. Wir meinen, Sie schlagen einen Weg vor, der nicht optimal ist. Der Königsweg kann nicht die Reservierung von Plätzen für bestimmte Gruppen von Kindern sein, sondern der weiterhin massive Ausbau der Zahl der Kindergartenplätze. Wir brauchen Kindergartenplätze. Die Koalition aus SPD und CDU geht diesen Weg. Wir haben es nicht nur zur Priorität in unserem Koalitionsvertrag gemacht. Wir untermauern diese schriftliche Absicht auch seit vier Jahren durch Handeln. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute in erster Lesung zwei Anträge zum Thema „Personalausstattung in Kindertagesstätten“. Schon im Februar 2015 haben wir uns in einer Plenardebatte auch mit der Personalausstattung der Kindertagesstätten befasst. Die Personalausstattung ist aber bekanntlich zum einen haushaltsrelevant, wir hatten die Diskussion auch eben, zum anderen muss die Berliner Koalition aber – das ist Ihnen bekannt – mit einem bundesweiten Fachkräftemangel umgehen.
Sie hatten es auch erwähnt, Frau Graf, und gesagt, wir sollen bloß nicht mit dem Argument kommen – ich komme trotzdem ganz bewusst mit dem Argument –, denn wie Ihnen ebenfalls bekannt ist, steigt die Zahl der Kinder in Berlin. Es steigt außerdem der Wunsch von Eltern, Kinder in der Kindertagespflege betreuen zu lassen. Und die Koalition wird die sehr frühe Einschulung in Berlin beenden, und das ist prima, dass wir das machen. Allein durch diese drei Punkte wird der Fachkräftebedarf in Berlin erheblich weiter ansteigen. Trotzdem geht die rot-schwarze Koalition neben diesen drei Punkten in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 weitere Schritte für eine bessere Personalausstattung, und ich möchte sie gerne noch mal hervorheben.
Das ist erstens: Im Jahr 2016 sollen mehr als 2 Millionen Euro für eine Verbesserung des sogenannten Betreuungsschlüssels für die unter dreijährigen Kinder verwendet werden. Im Jahr 2017 werden dafür mehr als 9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Berliner Kitabündnis hat diese Verbesserung der Personalausstattung auch in Stellen umgerechnet und mitgeteilt, es würde sich dabei um 310 Erzieher handeln. Das ist ein ganz beachtlicher Schritt in die richtige Richtung.
Zweitens: Auch die zwei Entlastungsstunden pro Woche für die fachliche Begleitung der Quereinsteiger, für die im Jahr 2016 über 1 Million Euro und im Jahr 2017 mehr als 3 Millionen Euro aufgewendet werden, führen zu einer besseren Personalausstattung in den Kindertagesstätten. Während heute die jede Woche durchzuführenden Gespräche zwischen Anleiterin und Quereinsteigerin dazu führen, dass beide in dieser Zeit für die Kinderbetreuung nicht zur Verfügung stehen, wird es künftig entsprechend mehr Personal geben, um auch diese Zeiten abdecken zu können.
So sehr die CDU-Fraktion Sympathie für die Forderung hat, die Qualität der Betreuung in den Kindergärten in Berlin noch weiter zu verbessern, wissen Sie auch, dass
(Marianne Burkert-Eulitz)
man sich die dafür erforderliche Zahl an Fachkräften – das Berliner Kitabündnis spricht von ca. 1 700 Erziehern – und die dafür notwendigen finanziellen Mittel – das Berliner Kitabündnis spricht von über 100 Millionen Euro pro Jahr – nicht mit noch so schönen Anträgen herbeizaubern kann. Daher sehen wir über die im Entwurf für den Haushalt 2016/17 enthaltenen Verbesserungen hinaus keinen Raum für eine weitere erhebliche Verbesserung der Personalausstattung in dieser Legislaturperiode. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir tauschen uns heute aus zu einem Antrag zum Thema Finanzierung für bedarfsgerechten Kitaausbau. Ich freue mich, dass wir an prominenter Stelle der heutigen Plenarsitzung über dieses wichtige Thema debattieren.
Dass wir dieses Thema als so wichtig erachten, ist bei der Koalition keine Frage der Tagesform, sondern schon im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass die bedarfsgerechte Versorgung mit Kitaplätzen für uns Priorität hat. Sie steht – Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nach wie vor ganz oben auf der politischen Agenda.
In Ihrem Antrag fordern Sie den Senat nun auf, ein Konzept zu erarbeiten, wie viele zusätzliche Kitaplätze in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zusätzlich geschaffen und wie diese finanziert werden sollen. Ich betone: Sie unterstellen damit dem Senat trotz der politischen Priorität der Koalition Konzeptionslosigkeit in der von Jahr zu Jahr steigenden Nachfrage nach Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Das weise ich deutlich zurück!
Der Senat kümmert sich um den Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung extrem intensiv – und transparent. Ich erinnere in diesem Zusammenhang unter anderem an die Ausführungen des Senats in den Ausschussberatungen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie zu Beginn des Jahres am 22. Januar, Mitte des Jahres am 18. Juni sowie an die Ausführungen des Senats in der Beratung im Hauptausschuss am 24. Juni. Und ich danke im Namen der Koalition dem Senat insgesamt und allen, die im Senat konkret an der Planung und Umsetzung von zusätzlichen Plätzen in der Kindertagesbetreuung mitarbeiten. Auf diesem Gebiet ist Enormes geleistet worden.
Bei der Planung geht der Senat bis Mitte 2019 von einem Mehrbedarf von 18 500 Plätzen aus. Davon sollen ca. 8 500 zusätzliche Plätze durch laufende Fördermaßnahmen sowie durch Eigenleistung der Anbieter geschaffen
(Katrin Möller)
werden. Und zum einen stehen für die Finanzierung des zusätzlichen Platzbedarfs Mittel aus dem neuen Bundesprogramm U3 – hier darf ich unseren ausdrücklichen Dank an die schwarz-rote Bundesregierung übermitteln, die eben weiß, welche Anstrengungen in den Bundesländern unternommen werden, um den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tagesbetreuung ab dem ersten Jahr zu gewährleisten – sowie aus dem Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt des Landes Berlin zur Verfügung.
Und hier möchte ich ganz explizit zurückweisen, was Frau Möller und Frau Burkert-Eulitz behauptet haben. Sie haben beide behauptet, es gebe kein Landesneubauprogramm. Im Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt sind allein 10 Millionen Euro für den Neubau bereitgestellt worden und werden den Kitaeigenbetrieben zur Verfügung gestellt. Das ist auch nicht das Ende der Fahnenstange. Wir arbeiten darauf hin, dass auch das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt im nächsten Jahr eine Zuweisung bekommt und das dann auch entsprechend unterstrichen werden kann. 10 Millionen Euro sind nicht nichts, Frau Möller und Frau Burkert-Eulitz!
Darüber hinaus – und ich betone das – wird, anders als Frau Burkert-Eulitz behauptet hat, der Ausbau im Doppelhaushalt durch Landesmittel fortgesetzt. Es gibt das Landesprogramm zur Schaffung von Kitaplätzen: 2015 10 Millionen Euro, 2016 23,6 Millionen Euro, 2017 16,6 Millionen Euro. Und damit es auch wirklich ankommt, vielleicht noch den Haushaltstitel, weil es ja so vehement und mehrfach hier bestritten worden ist: In Kapitel 10 40, Titel 89370 ist festgeschrieben: Zuschüsse für Investitionen an Träger im Rahmen des Kitaausbauprogramms 2016 23,599 Millionen Euro, 2017 16,599 Millionen Euro.
Zum Schaffen zusätzlicher Plätze gehört natürlich nicht nur das Gebäude, sondern – –
Jawohl.
Herr Eggert! Kapitel 10 40, Titel 89370, Zuschüsse für Investitionen an Träger im Rahmen des Kitaausbauprogramms, auch genannt Landesausbauprogramm
2016 23,599 Millionen Euro, 2017 16,599 Millionen Euro.
Jawohl!
Frau Burkert-Eulitz! Das sehe ich nicht so.
[Beifall und Johlen bei den GRÜNEN und der LINKEN – Steffen Zillich (LINKE): Soll mal die Anmerkungen lesen! – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ob das dem Kollegen Eggert auch gefällt? – Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN]
Ich möchte darauf zurückkommen, – –
Danke schön! – Ich möchte darauf zurückkommen, dass natürlich zu einem Mehr an Plätzen nicht nur die Gebäude gehören – das ist ja auch in der Debatte heute schon gesagt worden –, sondern vor allen Dingen Erzieherinnen und Erzieher. So ist eine Verbesserung der Kitaqualität durch eine Entlastung im Erzieher-Kind-Schlüssel bei den Null- bis Dreijährigen vorgesehen. In den beiden kommenden Jahren sollen über 600 neue Erzieherstellen an den Kitas geschaffen werden. Ich finde, das ist ein großer Schritt nach vorne.
Dabei stehen besonders im Fokus Kitas mit vielen Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Hier wird der Erzieherschlüssel im Krippenbereich schrittweise verbessert. Die Kosten liegen bei über 2 Millionen Euro im Jahr 2016 und bei über 9 Millionen Euro im Jahr 2017.
Fazit: Ihre Aufforderung, ein Konzept zu erstellen, ist nicht notwendig. Die Koalition handelt, und sie handelt richtig. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU und der SPD – Torsten Schneider (SPD): Ja! – Heidi Kosche (GRÜNE): Zeigen wir euch mal, wie es geht im Haushalt! – Torsten Schneider (SPD): Ihr gebt ja nicht mal das Geld von anderen aus!]
Frau Burkert-Eulitz! Ich kann mich nicht erinnern, gesagt zu haben, die Berliner Kitawelt sei schön. Ich habe gesagt, der Senat setzt die richtigen Prioritäten. Die Koalition setzt die richtigen Prioritäten beim Thema Finanzierung für bedarfsgerechten Kitaausbau, denn wir haben seit Beginn dieser Legislaturperiode, als wir uns auf den Koalitionsvertrag geeinigt haben, festgelegt, dass das für uns ganz oben steht, Priorität hat. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: In welchem Austausch steht der Senat mit dem Jugendamt FriedrichshainKreuzberg im Zusammenhang mit den aufgedeckten pädophilen Missbrauchsvorfällen in den Siebzigerjahren?
Danke schön! – Ist dem Senat bekannt, ob pädophile Netzwerke von der Unterstützung des Jugendamts Kreuzberg durch Nutzung von Räumlichkeiten oder finanzielle Zuweisungen profitiert haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Antrag „Personalentwicklung im Land Berlin: Jugendämter besser ausstatten“. Zunächst frage ich mich, weshalb Sie das Thema der Personalausstattung in den Berliner Jugendämtern dazu verwenden, in Antragsform den Senat dazu aufzufordern, notwendige Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2016/17 einzustellen. Wir sind doch der Haushaltsgesetzgeber! Das ist doch kein Thema für einen Antrag, sondern für die Haushaltsberatung,
Da können Sie noch so viel herumnölen, das ist so! –
meinetwegen auch für andere Formen der parlamentarischen Auseinandersetzung. Eine Aktuelle Stunde wäre doch eine geeignete Form gewesen, wenn Sie das Thema so prominent auf die Tagesordnung setzen möchten!
Aber ein Antrag, in dem wir den Senat zur Einarbeitung in einen Entwurf auffordern sollen, der wenige Wochen später ohnehin durch das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen werden wird – na ja!
Nun zum Inhalt Ihres Antrags – die Kollegin Becker hat dazu schon sehr Zutreffendes ausgeführt, ich will nicht redundant werden.
Sie nehmen Bezug auf die Maßnahmenplanung zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendäm
ter. Diese ist bis Ende Februar abgeschlossen worden. Das Ergebnis ist nicht etwa in einer Schublade gelandet,
sondern wird wahrgenommen. Sie können sich sicher sein, dass auch die Punkte dieser Maßnahmenplanung – ich sage ausdrücklich, dass auch ich sie für berechtigt halte – in die Haushaltsberatungen einfließen werden.
Ja, Herr Kollege Doering, sie werden einfließen! – Ich werde hier der Haushaltsdebatte im Ausschuss nicht vorgreifen, weise aber darauf hin, dass es sehr viele Punkte gibt, bei denen eine höhere Finanzierung wünschenswert ist. Wir sind aber nicht bei „Wünsch dir was“, sondern wir müssen im Rahmen des Finanzierbaren das Wichtigste und Sinnvollste finanzieren; denn eine Finanzierung von noch so wichtigen und sinnvollen Dingen über eine noch höhere Verschuldung als die, die das Land Berlin jetzt schon hat, kann für die CDU-Fraktion keine Lösung sein. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der heutigen Rederunde befassen wir uns mit Ihrem Antrag „Flüchtlingen mit pädagogischer Qualifikation Tätigkeitsfelder in Kita und Schule eröffnen“.
Hierzu erlaube ich mir zunächst zu bemerken: Im Januar 2015 wurden durch Bundestag und Bundesrat Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern beschlossen. Für den Arbeitsmarktzugang entfällt nunmehr in bestimmten Fällen die sogenannte Vorrangprüfung. Die Bundesanstalt für Arbeit durfte bisher einer Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten nur unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen. Für das konkrete Stellenangebot durften keine deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger oder entsprechend rechtlich gleichgestellte Ausländer zur Verfügung stehen. Durch die Beschäftigung durften sich außerdem keine nachteiligen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben. Diese Vorrangprüfung entfällt nun seit einigen Monaten für Hochschulabsolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzung für eine Blaue Karte der EU erfüllen, und für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben bzw. an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen oder wenn die Menschen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland sind. Das ist auch ganz gut, wenn wir uns mal vor Augen halten, was ganz kurzfristig vor wenigen Monaten geändert worden ist.
Ich bin skeptisch, ob Ihr Ansinnen, Flüchtlinge oder Asylsuchende mit einer pädagogischen Qualifikation schnellstens – und meine Betonung liegt ganz ausdrücklich auf der zeitlichen Komponente, also schnellstens – bei der Bildung von Kindern einzusetzen, so sinnvoll sein kann, jedenfalls dann, wenn man davon ausgeht, dass die Mehrheit der Flüchtlinge oder Asylsuchenden keine besonderen Deutschkenntnisse hat. Ich meine, es muss zwar
kein Sprachniveau eines Muttersprachlers gefordert werden, aber weit darunter sollte das Sprachniveau derjenigen, die in Kitas und Schulen arbeiten, nicht liegen, denn wir wollen ja, dass die Kinder in Berliner Kitas und Schulen gut Deutsch lernen.
Nein, danke! – Anders könnte man das eventuell bei möglichen Beschäftigten in Jugendeinrichtungen handhaben. Hier gehen wir ja davon aus, dass die Jugendlichen im Regelfall schon Deutsch gelernt haben, und im Einzelfall kann es hier durchaus sinnvoll sein, auch Fachkräfte mit nicht ganz so guten Deutschkenntnissen zu beschäftigen. Sinnvoll und zielführend könnte es daher sein, Flüchtlinge oder Asylsuchende gezielt und ausgewählt in das Bildungssystem einzugliedern. Hierbei ist es aber auch wichtig, der möglichen Bildung von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken.
Um das an einem Beispiel zu verdeutlichen: Syrische Fachkräfte – und ich meine die mit guten Deutschkenntnissen, habe ich ja vorher schon ausgeführt – sollten aus meiner Sicht eher nicht in Willkommensklassen mit vielen Kindern aus Syrien, sondern eher in Willkommensklassen mit vielen Kindern aus anderen Ländern eingesetzt werden.
Wichtig ist mir zu betonen, dass die CDU-Fraktion es richtig findet, dass die antragstellende Fraktion die Qualifikation betont. Das ist wichtig und richtig. Und sie ist deutlich wichtiger als die von Ihnen geforderte Eile.
Eine Sache haben zwar Vorredner auch schon ausgeführt, aber ich möchte sie der Vollständigkeit halber auch für meine Fraktion erwähnen. Ein weiterer Punkt, der uns skeptisch stimmt, ist, ob Ihr Antrag die Lebenswirklichkeit richtig in den Blick nimmt, denn es darf nicht vergessen werden, dass Flüchtlinge zumeist ohne Nachweis ihrer Berufsbildungs- oder Hochschulabschlüsse nach Deutschland geflüchtet sind und somit die Anerkennung ausländischer Abschlüsse deutlich erschwert ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beide Anträge – „Jugendfreizeitstättenbericht fortschreiben“ und „Ein Kinder-, Jugend- und Familienförderplan für eine transparente Landesförderung in Berlin“ – haben wir im ersten Quartal 2015 im Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses behandelt. Hier haben wir also ein Beispiel dafür, dass parlamentarische Vorgänge auch sehr zeitnah abgeschlossen werden können.
Schon bei der letzten Debatte im Plenum habe ich erklärt, dass wir die Fortführung des Jugendfreizeitstättenberichts
eher skeptisch sehen. Auch die Beiträge im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie haben die Koalition nicht überzeugt, das hat schon der Kollege Eggert in seinem Redebeitrag deutlich gemacht. Wir meinen nach wie vor, dass die Fortschreibung des Jugendfreizeitstättenberichts uns beim Thema Finanzierung der Jugendarbeit – und darum geht es doch hier – nicht weiterbringt. Die Verwaltung würde, wenn der Antrag beschlossen werden würde, aufwendig Daten zu erheben und einen ausführlichen Bericht zu erstellen haben. Und was wäre das Ergebnis? – Eine Bestätigung der schon bekannten entscheidenden Daten zum Bestand, zur Finanzierung, zur Nutzung und zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Jugendfreizeitstätten – es gäbe wohl kaum einen Erkenntnisgewinn. Dann kann sich die Senatsverwaltung aus unserer Sicht aber auch anderen Themen widmen. Das brächte uns mehr.
Gerne nehme ich auch die Gelegenheit wahr, hier im Plenum deutlich zu machen, weshalb wir den Antrag „Ein Kinder-, Jugend- und Familienförderplan für eine transparente Landesförderung in Berlin“ ablehnen. Das kann ich ebenfalls sehr kurz machen. Wir halten einen solchen Plan für ein bürokratisches Monster. Bedenken Sie bitte, dass wir allein weit über 2 000 Kitas und Kindertagespflegestellen in Berlin haben. Was bringt die Erstellung eines solchen Wälzers, und was für einen Erkenntnisgewinn bringt uns ein solcher Wälzer? – Wir meinen, viel zu wenig, um seine aufwendige Erstellung auch nur ansatzweise zu rechtfertigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute, wie auch schon die Vorrednerinnen und Vorredner herausgestellt haben, sechs Anträge zu verschiedensten Themen rund um das Stichwort Kita: von flexiblen Betreuungsangeboten, Sprachförderung, Kitabedarfsprüfung, Eigenanteil der Kitaträger, Kitas im Netzwerk Kinderschutz bis hin zur Personalausstattung der Kitas, ein buntes Potpourri. Die Anträge zu den fünf zuerst genannten Themen haben wir im Plenum und/oder im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie diskutiert. Dabei haben wir inhaltlich nicht zueinander gefunden, sondern die Anträge strittig abgestimmt. Ich nutze gerne die heutige Rederunde im Plenum, um noch einmal kurz hervorzuheben, aus welchen Gründen – alle kann ich nicht nennen, aber jedenfalls die hauptsächlichen Gründe – die CDU-Fraktion und die Koalition den Anträgen nicht zustimmen kann.
Zum Antrag Flexible Betreuungsangebote im Vorschulalter betone ich zunächst, dass eine Analyse des Bedarfs der Betreuungsangebote bereits stattfindet. Im Antrag auf einen Kitagutschein, den die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausfüllen, muss ja angegeben werden, für welchen Zeitraum der Betreuungsbedarf besteht. Eine Doppelarbeit ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht sinnvoll.
Zum Antrag für einen besseren Personalschlüssel für Sprachförderung finde ich, dass berücksichtigt werden muss, dass Berliner Fachkräfte für die Aufgabe der sprachlichen Bildung von Kindern in Kitas und Tagespflege gut ausgebildet sind. Berlin ist dort aufgestellt. Mit den neuen Regelungen des Schulgesetzes zur verbindlichen Sprachförderung in der Kita, die die Koalition umgesetzt hat, wird die Sprachförderung für alle Kinder gewährleistet. Sie wird ausgebaut, auch für diejenigen,
die bisher keine Kita besucht haben. Weitere sind zurzeit nicht erforderlich. Bei einem Systemwechsel muss man sich immer auch vor Augen halten: Was gewinnen wir durch die Umstellung des Systems? Jede Umstellung eines Systems fordert erst einmal Ressourcen.
Zum Antrag „Kitabedarfsprüfung abschaffen“ möchte ich hervorheben, dass Sie in Ihrem Antrag weit über das hinausgehen, was die Koalition, wie Sie wissen, im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, nämlich dass wir zum Ende der Legislaturperiode anstreben, die Kitabedarfsprüfung für Drei- bis Sechsjährige abzuschaffen. Sie möchten die für alle Kinder abschaffen. Deshalb ist der Antrag für uns nicht zustimmungsfähig.
Zum Antrag „Eigenanteil der Kitaträger abschaffen“: Das wird nicht nur von Ihnen, sondern auch von Kitaträgern regelmäßig kritisiert. Auch deshalb ist bei den Anpassungsverhandlungen im Jahr 2014 mit der Senatsverwaltung vereinbart worden, dass ein Diskussionsprozess zur Ausgestaltung des Systems der Kitafinanzierung abgeschlossen werden soll. Dazu sollten bis 2016 – ich betone: bis 2016, wir haben 2015, und stimmen heute über den Antrag ab – die Kitafinanzierungssystematik und die Parameter des Kostenblattes analysiert und geprüft werden. Das ist so vereinbart, auch mit den Kitaträgern. Die CDU-Fraktion ist dankbar, dass wir das so machen. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Betont werden muss auch, dass das System mit dem Eigenanteil der Kitaträger aus unserer Sicht ordentlich funktioniert.
Der fünfte Antrag, freie Kitaplätze vorhalten für Kinderschutzfälle: Ich finde es sehr eindrücklich, was Sie geschildert haben, Frau Möller. Ich kann nur Ihre Schlussfolgerungen nicht teilen. Ich finde es klasse, was der Bezirk Pankow mit der Vereinbarung gemacht hat, aber ich finde es nicht notwendig, dass wir im Land Berlin sagen: Wir stellen die Finanzierungssystematik um. Diese Konsequenz hätte aus meiner und der Sicht der CDU die Umsetzung dieses Antrags, denn wir würden freie Kitaplätze finanzieren. Etwas anderes ist es, das zu tun, wofür Sie mündlich werbend eingetreten sind – gerade jetzt mündlich, aber Ihrem schriftlichen Antrag kann ich das nicht entnehmen –, nämlich dass man eine Vereinbarung mit den Kitaträgern trifft, dass im Bedarfsfall schnell ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt wird. Das ist etwas anderes, als ihn dauerhaft zu finanzieren und in die Finanzierungssystematik aufzunehmen. Auch hier ist Ablehnung aus Sicht der CDU-Fraktion angebracht.
Der sechste Antrag, zu dem wir bei diesem Tagesordnungspunkt sprechen, ist der erste Antrag, zu dem wir bisher noch nicht diskutiert haben. Er beschäftigt sich mit der Personalausstattung für die Kindertagesbetreuung. Frau Burkert-Eulitz hat zu diesem Punkt ziemlich eindrückliche Zahlen genannt. Sie hat mehrere Hundert Millionen Euro als mögliche Kosten für eine deutliche Qualitätsverbesserung aufgerufen. Ich möchte zum einen
(Katrin Möller)
betonen, dass das haushaltsrelevant ist, und deshalb aus meiner Sicht, auch wenn wir hier über ein Konzept diskutieren, klar fordern Sie hier ein Konzept: Aber wer A sagt, muss auch B sagen, und deshalb meinen wir, ist es richtig, es so zu machen, wie der Kollege Eggert es gesagt hat, und es im Rahmen der Haushaltsverhandlungen anzupacken. Aber ich betone einen zweiten Aspekt, nämlich den des Fachkräftemangels. Sie haben ihn nicht außen vor gelassen. Das will ich Ihnen gar nicht vorwerfen, ich will ihn nur noch einmal deutlich betonen. Wie Ihnen bekannt ist, steigt der Wunsch der Eltern, Kinder von der Kita betreuen zu lassen, und die Koalition hat beschlossen, das Einschulungsalter zu verschieben – Herzensangelegenheit der CDU-Fraktion. Das ergibt einen erhöhten Fachkräftebedarf. Aber das ist uns eben wichtig, wir sehen das unter qualitativen Aspekten. Deshalb sehen wir dort eine Priorität.
Ich möchte mich dem Optimismus des Kollegen Eggert gern anschließen und sagen: Warten wir ab, was die Haushaltsverhandlungen bringen! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem uns Frau Bayram geschildert hat, dass eigentlich alles ziemlich desolat im Land Berlin ist, will ich etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte hineinbringen. Wir haben es nun etwas einfacher als bei der Rederunde vor einer halben Stunde. Wir reden zu drei statt wie vorher zu sechs Anträgen. Das ist immer noch eine stattliche Zahl, aber Frau Bayram, es kamen nicht alle drei von Ihrer Fraktion. Wenn Sie ein so dringendes Problem sehen, hätten Sie auch drei Anträge dazu schreiben können.
Thematisch dürfte diese Rederunde ebenfalls ein wenig einfacher zu bewältigen sein. Es geht um Flüchtlinge und Kita. Zunächst möchte ich zum Antrag „Bedarfsgerechte Kita-Versorgung für Flüchtlingskinder“ reden. Der Antrag kommt tatsächlich von Ihrer Fraktion. Zu diesem Antrag hatten wir Ende November im Plenum diskutiert, sodann im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie Ende Januar und nun heute wiederum im Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses. Sie fordern den Senat auf, ein Konzept vorzulegen, wie er eine bedarfsgerechte Kita-Versorgung für alle Flüchtlingskinder gewährleisten möchte.
Ich betone: Sie unterstellen damit dem Senat, konzeptionslos mit steigenden Flüchtlingszahlen umzugehen.
[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Martin Delius (PIRATEN) – Ja! von den GRÜNEN und von der LINKEN – Martin Delius (PIRATEN): Er hat es verstanden!]
Wunderbar! Es ist gut, wenn wir uns in der Plenardebatte gegenseitig verstehen. Ich hoffe, Sie verstehen auch meine jetzt folgende Aussage: Das weise ich ganz deutlich zurück!
Wunderbar! – Der Senat kümmert sich um alle Kinder, auch um Flüchtlingskinder.
Herr Reinhardt! Wenn ich ein bisschen weiter ausgeführt habe, melden Sie sich doch einfach noch einmal. Jetzt nicht! Danke schön! – Es gibt schriftliche Informationen. Der Kollege Eggert hat es gesagt. Es gibt einen Film über das Kitasystem im Land Berlin. Es gibt persönliche Beratungen auch und gerade durch das Personal in den Unterkünften, aber auch durch das Jugendamt. Es gibt in den zuständigen Senatsverwaltungen eine spezielle Arbeitsgruppe, die sich laufend und intensiv der Thematik der Schul- und Kitaplatzversorgung widmet. Folglich ist Ihr Antrag nicht notwendig. Der Senat muss nicht durch Beschluss des Parlaments zum Handeln bewegt werden. Er handelt,
und er handelt richtig und konsequent.
Außerdem diskutieren wir heute zwei Anträge einer weiteren Oppositionsfraktion. Die waren ein bisschen fleißiger, Bündnis 90/Die Grünen: „Infrastruktur und Flüchtlingsarbeit in den Bezirken unterstützen sowie Kitaplätze für Flüchtlingskinder“.
Im ersten der beiden Anträge sprechen Sie sich für eine finanzielle Unterstützung der Bezirke für die Flüchtlingsarbeit in Höhe von 150 000 Euro je Bezirk aus. Hierzu ist festzustellen, dass bereits pro Jahr 150 000 Euro an die Stadtteilzentren für Flüchtlingsarbeit gegeben werden. Das ist zielgenauer, als das Geld an die Bezirke zu geben.
Im zweiten der beiden Anträge fordern Sie eine stärkere Berücksichtigung von Flüchtlingsunterkünften bei der Erstellung des Kitabedarfsatlasses. Ich kann aber nicht nachvollziehen, weshalb die potenzielle Nachfrage nach
(Canan Bayram)
Kitaplätzen durch Eltern von Flüchtlingskindern stärker gewichtet werden soll als die potenzielle Nachfrage nach Kitaplätzen durch Eltern, die nicht geflüchtet sind. Rechtsanspruch ist Rechtsanspruch, meine Damen und Herren. Der Rechtsanspruch gilt für alle.
Des Weiteren möchten Sie ein Kontingent von freien Kitaplätzen für Flüchtlingskinder. Die Finanzierung eines freien Kontingents widerspricht allerdings der aus meiner Sicht logischen und schlüssigen Finanzierungssystematik im Land Berlin. Finanziert werden belegte Plätze und nicht vorgehaltene Plätze.
Schließlich fordern Sie zusätzliche Personalmittel. Das passt zwar in die Logik des Antrags, der bei der vorletzten Rederunde abgelehnt worden ist. Da wir aber nun das Kriterium nichtdeutscher Herkunftsanteil beibehalten, deckt sich diese Forderung zumindest in Teilen mit der geltenden Rechtslage. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Burkert-Eulitz! Wenn man Ihre Aussage weiterdenkt, könnte man fragen, weshalb das Bezirksamt oder die Grünen-Mitglieder des Bezirksamts in Friedrichshain-Kreuzberg nicht zurücktreten.
Ich finde sie ein bisschen merkwürdig, die Logik, die Sie da an den Tag gelegt haben.
Ich will aber zu den beiden Anträgen kommen. Wir diskutieren heute die Anträge „Kinder- und Jugendförderung gesetzlich regeln!“ und „Jugendfreizeitstättenbericht fortschreiben“. Ich finde, man könnte für beide die inhaltliche Überschrift wählen: Finanzierung der Jugendarbeit. Das ist es, um was es geht. Fachpolitisch haben wir bei diesem Thema auf Landesebene eher graduell unterschiedliche Auffassungen. Wir wollen doch alle nicht, dass die Bezirke bei der Jugendarbeit weiter Jahr für Jahr weniger Mittel aufwenden. Die Koalition wird sich auch gern weiterhin mit dem Thema befassen. Ob eine gesetzliche Änderung, die Sie in Ihrem Antrag „Kinder- und Jugendförderung gesetzlich regeln!“ fordern, der richtige Weg für eine Stabilisierung der Jugendarbeit sein kann, werden wir gern prüfen. Hierzu freuen wir uns über die heutige und auch auf weitere Debatten – auch im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie.
Ob aber die Fortschreibung des Jugendfreizeitstättenberichts uns beim Thema wirklich weiterbringen kann, sieht die CDU-Fraktion zurzeit eher skeptisch. Die Verwaltung würde, wenn der Antrag nach der Diskussion im zuständigen Ausschuss dieses Hauses hier beschlossen werden würde, aufwendig Daten zu erheben und einen ausführlichen Bericht zu erstellen haben. Was wäre das Ergebnis? – Eine Bestätigung der schon bekannten, entscheidenden Daten zum Bestand, zur Finanzierung, zur Nutzung und zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Jugendfreizeitstätten. Es gäbe wohl kaum einen Erkenntnisgewinn. Dann kann die Senatsverwaltung sich aus unserer Sicht aber auch anderen Themen widmen. Das brächte uns mehr. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über den vorliegenden Antrag der Linksfraktion „Ombudsstelle für Kitas und Tagespflegestellen einrichten“ haben wir vor einigen Wochen zweimal im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie diskutiert, das erste Mal mit Anhörung, das zweite Mal die Auswertung der Anhörung. Schon bei diesen Gelegenheiten habe ich deutlich gemacht, dass die CDU-Fraktion zu dieser Thematik eine andere Meinung als die antragstellende Fraktion hat. Ich nutze die heutige Rederunde gerne, die Begründung unserer Ansicht noch einmal zu vertiefen – einen Teil hat der Kollege Eggert auch schon vorgetragen.
Heute ist es in Berlin so, dass es für die Eltern von Kitakindern und von Kindern in Tagespflegestellen vielfältige Möglichkeiten gibt, sich zu beschweren. Als unmittelbare Ansprechpartner stehen die Erzieherinnen und Erzieher und die Leiterinnen bzw. Leiter der Einrichtungen, die Verantwortlichen der Kitaträger, die Elternvertreterinnen und Elternvertreter in den Kitagruppen im jeweiligen Bezirkselternausschuss Kita und im Landesel
(Stefanie Remlinger)
ternausschuss Berliner Kindertagesstätten zur Verfügung. Auch an die bezirklichen Jugendämter, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dort insbesondere die Kitaaufsicht kann man sich wenden. Sie können aus der Anzahl der Genannten deutlich ersehen, dass wir einen deutlichen Unterschied zu anderen Strukturen haben – wo wir z. B. bei der Jugendhilfe eine Ombudsstelle eingerichtet haben –, weil es heute schon eine Vielzahl von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern gibt.
Den Beschäftigten von Kitaträgern stehen als Ansprechpartner die Kolleginnen und Kollegen, die Leiterinnen bzw. Leiter die Einrichtungen, die Verantwortlichen der Kitaträger sowie, wenn es um rechtliche Fragen geht, hoffentlich die eigene Gewerkschaft zur Verfügung. „Hoffentlich“ sage ich, da ich hoffe, dass möglichst viele der Beschäftigten sich in Gewerkschaften organisieren. Diejenigen, die das bisher nicht getan haben, ermuntere ich ausdrücklich, das zu tun. Auch an die bezirklichen Jugendämter, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und dort insbesondere die Kitaaufsicht kann man sich wenden. Die Anzahl der Möglichkeiten macht deutlich, dass der Bereich Kita und Tagespflege nicht vergleichbar ist mit dem Bereich Jugendhilfe, in dem in dieser Legislaturperiode mit der Berliner Beratungs- und Ombudsstelle Jugendhilfe ein Modellprojekt gestartet und ausfinanziert worden ist.
Die CDU-Fraktion kann angesichts der vorgenannten vielfältigen Möglichkeiten, sich zu beschweren, nicht erkennen, dass eine weitere Institution für Beschwerden notwendig ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Etwas überrascht war ich, dass die Redebeiträge von Frau Burkert-Eulitz und Frau Möller alles Mögliche abgedeckt haben, aber nicht so ganz zu den Anträgen, wie ich es jedenfalls manchmal fand, wenn es z. B. bei Frau Möller um das Thema Schulgeld ging. Das steht hier in den Anträgen jedenfalls nicht zur Debatte, aber natürlich kann man auch über alles Mögliche diskutieren oder die Anträge als Aufhänger dafür nehmen.
Ich möchte mich ein bisschen enger an den Anträgen orientieren und zunächst zum ersten der drei Anträge kommen, der ein Konzept des Senats zur bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen in der Tagespflege für Flüchtlingskinder fordert. Mit der Thematik der Flüchtlingskinder und deren Besuch in der Kita haben wir uns zuletzt im Plenum des Abgeordnetenhauses im Mai beschäftigt. Schön, dass wir heute noch einmal die Gelegenheit haben darzustellen, dass sich der Senat um alle Kinder kümmert, auch um Flüchtlingskinder.
Es wurden Informationen in mehreren Sprachen für die Eltern von Flüchtlingskindern erarbeitet. Das ist auch gut so, denn es ist natürlich ein erhöhtes Informationsbedürfnis da. Wenn ich in ein fremdes Land komme, dann kenne ich mich nicht zwangsläufig mit den Organisationsstrukturen dieses Landes aus und mit den Möglichkeiten, die Berlin hier bietet. Die Flüchtlinge werden außerdem in allen sozialen Fragen durch das Personal in den Unterkünften beraten. Es besteht auch eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Senatsbildungsverwaltung mit dem LAGeSo, an der auch Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter teilnehmen.
Auch wenn man sich den ersten Punkt, der aus Ihrer Sicht, Frau Burkert-Eulitz, in das Konzept gehört, jedenfalls Kitaoffensive I, also der erste arabische Punkt da, dann frage ich mich, was dieser Punkt soll. Ich meine, wir dürfen auch nicht vergessen, dass der Kitabedarfsatlas jedes Jahr für alle Regionen der Stadt aktualisiert wird. Bei der Erstellung des Kitabedarfsatlasses wird jede Region der Stadt und alle Besonderheiten und Entwicklungen in jeder Region betrachtet und ausgewertet. Da ist schon sichergestellt, dass neue Flüchtlingsunterkünfte zeitnah in die Planung einbezogen werden.
Ich stelle also fest, der Senat hat vielfältige Aktivitäten entwickelt, zu denen in unterschiedlichen Zusammenhängen auch berichtet wird, z. B. beim Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“, beim Landesprogramm „Berliner Familienzentren“ und bei der Kitaentwicklungsplanung. Ein weiterer Bericht, der eigenständig über Flüchtlingskinder berichtet, ist aus Sicht der CDUFraktion zurzeit nicht erforderlich. Vielleicht ergibt sich in der Ausschussdebatte noch anderes. Alle Kinder sollen
(Katrin Möller)
und werden in den Landesplanungen berücksichtigt, und das ist auch richtig so.
Der nächste Ihrer Anträge – Kitaoffensive II – fordert, landeseigene Grundstücke für 1 Euro oder nach Bestellung eines Erbbaurechts per Erbbaurechtsvertrag an Kitaträger zu übertragen. Ich teile Ihre Auffassung nicht, Frau Burkert-Eulitz, Sie sagten ja, über Verträge kann sichergestellt werden, dass eine künftige Nutzung auch so ist, wie sie ist. Ja, wenn sich der Vertragspartner nicht daran hält, wenn er insolvent wird, wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, dann nutzen mir die besten vertraglichen Regelungen eben nichts, es sei denn, es ist eine erbbauvertragliche Regelung. Die bleibt nämlich bei einer Zwangsversteigerung des Erbbaurechts bestehen und ist Grundlage der Zwangsversteigerung, gehört zu den Versteigerungsbedingungen.
Die CDU-Fraktion ist also aus guten Gründen sehr skeptisch, weitere Übereignungen von Grundstücken gegen 1 Euro vorzunehmen. Es hat in der Vergangenheit Missbrauchsfälle gegeben, und – was noch viel wichtiger ist – wir wollen möglichen Missbrauchsfällen vorbeugen. Aus unserer Sicht ist dieser Antrag zumindest in dem einen Teil zurzeit nicht zustimmungsfähig. Aber auch darüber werden wir im Ausschuss diskutieren.
Der dritte Antrag – Kitaoffensive III – fordert vom Senat einen Qualitätsdialog für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung. Es schadet nichts, daran zu denken, andere politische Akteure zu etwas aufzufordern, aber dann sollte man sich erkundigen, was dieser Akteur bereits tut. Und meine Rückfrage beim Senat hat ergeben, dass die Verwaltung die im Antrag geforderten Punkte bereits bearbeitet und umsetzt. Dieser Antrag dürfte also überflüssig sein. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Mein sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute abschließend über den vorliegenden Antrag der Fraktion der Grünen „Netzwerk Kinderschutz weiterentwickeln“. Ich möchte zu Beginn aber doch die Kritik, die Frau Möller an den Abgeordneten der Koalition geäußert hat, deutlich zurückweisen. Dem liegt vielleicht ein unterschiedliches Verständnis oder eine Auslegung der Aufgabe von Abgeordneten zugrunde. Abgeordnete sind dazu da, Gesetze zu beschließen. Wir sind Gesetzgeber des Landes Berlin, und
wir kontrollieren die Verwaltung. Wenn wir nach Kontrolle der Verwaltung der Ansicht sind, dass die Verwaltung ganz wunderbar Dinge weiterentwickelt, Dinge auf dem Schirm hat und bearbeitet, weshalb sollen wir dann hier Papier bewegen und Anträge schreiben? Das sehe ich nicht. Im Übrigen darf ich auch sagen, dass wir uns sehr engagiert an der Anhörung, die es im Ausschuss im Mai dieses Jahres gab, beteiligt haben.
Das Thema Kinderschutz ist eines. Wir haben das im Plenum des Öfteren. Es ist auch gut so, dass wir das des Öfteren haben. Das ist sehr gut, denn Kinderschutz ist eine überaus wichtige und – wie auch alle Vorredner deutlich herausgestellt haben – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bedeutung des Kinderschutzes sind sich die Fraktionen sehr wohl bewusst, Frau Möller. Wir haben schon im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Netzwerk Kinderschutz sichern und weiterentwickeln. Das haben wir im Haushalt 2014/2015 durch Taten untermauert.
Da haben wir gehandelt. Wir haben den Kinderschutz ordentlich finanziert, Herr Albers. – Der Senat arbeitet übrigens ständig an der Weiterentwicklung des Netzwerkes Kinderschutz. Unter anderem gibt es eine Arbeitsgruppe von zwei Senatsverwaltungen zur Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung von Kinderschutzambulanzen in Berlin. Eine Gewaltschutzambulanz, die sich auch um Kinderschutzfälle kümmert und die seit Februar 2014 arbeitet, hat die Koalition durch die Entscheidung zum aktuellen Doppelhaushalt ermöglicht. Schon diese Punkte machen deutlich, dass Ihr Antrag unnötig ist. Herr Eggert hat es formuliert: Er hat sich erledigt.
Ja, bitte!
Frau Kollegin Möller! Nein, Herr Dr. Albers! Ich werde Ihnen den Gefallen nicht tun und einfach Ja sagen. Frau Kollegin! Wie Sie wissen, haben wir eine ganz lange Unerledigtenliste im Ausschuss. Wir haben ganz viele Themen, die wir für sehr wichtig halten, dort auf der Unerledigtenliste. Ich kann demzufolge den zeitlichen Zusammenhang, den Sie hier darstellen, nicht so bestätigen.
Auch wenn man sich die Inhalte im Detail anguckt, kommt die CDU-Fraktion nicht zum Ergebnis, Ihrem Antrag zustimmen zu können. Wieso soll eigentlich ein Konzept für verbindliche Kooperationen zwischen denen mit Kinderschutz befassten Stellen und medizinischen Fachstellen sinnvoll sein? Das heißt doch nur, Papier beschreiben zu lassen. Mit Kinderschutz befasste Stellen brauchen die Telefonnummer der Gewaltschutzambulanz oder einen internetfähigen Rechner, um diese zu recherchieren. Wir sehen also, es geht auch einfacher als von Ihnen vorgeschlagen.
Sie haben jetzt genug zwischengebrüllt. Jetzt ist mal gut, Herr Dr. Albers! Disziplinieren Sie sich ein bisschen!
Sie fordern in vielen der von Ihnen aufgezählten Punkte mehr Ressourcen. Um es ganz deutlich zu sagen: Sie fordern, dass mehr Geld ausgegeben wird, zum Teil vom Land, zum Teil von den Bezirken. Wir befinden uns aber nicht in Haushaltsberatungen, und Kinderschutz ist – wie auch schon mehrfach gesagt – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das möchte ich auch im Namen der CDUFraktion noch einmal betonen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ist es zwar so, dass der Kollege Lauer uns mit einer wunderbar schnell vorgetragenen Rede erfreut hat, das führt allerdings nicht dazu, dass der Gedankengang besonders schnell ins Berliner Parlament eingebracht worden ist. Er ist nämlich im letzten September eingebracht worden, und er ist haushaltswirksam. Vielleicht hätte es die Piratenfraktion ein paar Monate vorher machen sollen, statt hier besonders schnell zu sprechen. Da war das nämlich mit dem Haushalt so gut wie durch. Die Koalition hat allerdings auch ohne den Antrag der Piratenfraktion im Haushalt gehandelt und
Mittel für das Pilotprojekt Opferschutzambulanz eingestellt.
Ach so, eine Sache noch zu Frau Kofbinger: Wir reden übrigens nicht über das Berichtsdatum 31. Dezember, Lesen hilft hier weiter, wir reden über das Berichtsdatum 30. Juni.
Jetzt noch einmal zu dem, was auch gesagt werden muss. Gesagt werden muss, dass ohne die Änderungen, über die wir heute beraten, ohne diese Version, der Antrag für die CDU-Fraktion nicht zustimmungsfähig gewesen wäre. Wer zum Thema Schutz vor Gewalt spricht, spricht zum Thema Schutz der Opfer. Dieses Thema Opferschutz hat für die Koalition hohe Relevanz. So hat die Koalition im Jahr 2012 einen Opferschutzbeauftragten ernannt. Der Opferbeauftragte ist Teil des Bestrebens dieser großen Koalition, den Opferschutz in Berlin nachhaltig zu stärken. Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewalttaten, sollen noch besser unterstützt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfsorganisationen soll koordiniert und verbessert und den Belangen der Opfer soll auch politisch mehr Gewicht verliehen werden.
Auch im Haushalt 2014/2015 hat die Koalition den Opferschutz ausgebaut und das Pilotprojekt der Opferschutzambulanz – oder hier auch Gewaltschutzambulanz genannt – auf den Weg gebracht. Die Senatsverwaltung für Justiz hat schnell umgesetzt, was wir als Haushaltsgesetzgeber beschlossen haben. Am 17. Februar 2014 wurde die Gewaltschutzambulanz eröffnet. Sie ist räumlich am Institut für Rechtsmedizin der Charité angegliedert. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für von Gewalt Betroffene aller Altersstufen, ohne die Notwendigkeit der sofortigen Einschaltung der Polizei, speziell nach häuslicher Gewalt in Paarbeziehungen.
Die Opferschutzambulanz bietet zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine rechtsmedizinische Untersuchung und gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen durch eine Fachärztin für Rechtsmedizin. Diese Art der gerichtsfesten Dokumentation und Sicherung von Verletzungen und Spuren kann als Grundlage für straf- oder familienrechtliche Entscheidungen herangezogen werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen e.V. und durch die Kooperation mit den Berliner Netzwerken gegen Gewalt können Betroffenen und ihren Familien konkrete Hilfsangebote an die Seite gestellt werden. Nach den Berechnungen der Charité können durch dieses Pilotprojekt bis zu 1 050 Geschädigte pro Jahr versorgt werden. Die Arbeit der Gewaltschutzambulanz wird nach angemessener Zeit im Hinblick auf die dort gewonnenen Erfahrungen, Akzeptanz der Betroffenen und Verbesserungsmöglichkeiten ausgewertet werden – auch im Hinblick auf die Frage der Erforderlichkeit einer ärztlichen 24-Stunden-Bereitschaft. Eine solche Ausweitung des Angebots der Opferschutzambulanz bedingt indes eine deutlich höhere Finan
(Anja Kofbinger)
zierung. Erst danach können aus unserer Sicht die Prüfung erfolgen, ob und inwieweit eine Ausweitung des Angebots in Bezug auf die sogenannte anonyme Spurensicherung möglich und nötig ist, sowie ggf. die notwendigen Rahmenbedingungen und Mindeststandards für ein solche Konzept geklärt werden.
Deshalb haben wir die seinerzeitige Antragsfassung geändert. In der Fassung des Antrags, die heute zumindest mit der Koalitionsmehrheit beschlossen werden wird, gibt das Abgeordnetenhaus dem Senat einen Prüfauftrag und den Auftrag, ein Konzept zu entwickeln. Das halten wir gerade vor dem Hintergrund des laufenden Pilotprojekts für sachgerechter als jetzt an dieser Stelle schon zu entscheiden.
Wir nehmen einen zusätzlichen Punkt in den Antrag auf, den wir für wichtig halten, denn es gibt eine Arbeitsgruppe von zwei Senatsverwaltungen zur Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung von Kinderschutzambulanzen in Berlin. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen in das Konzept für die Gewaltschutzambulanz eingearbeitet werden. Opfer werden auch dann besser geschützt, wenn weniger weniger oft zu Tätern werden. Bestrafung der Täter kann spezial- und generalpräventiv wirken. Deshalb möchte ich mit meinem Beitrag zum Thema Gewaltschutzambulanz auch betonen, dass es aus Sicht der CDU-Fraktion wichtig ist und bleibt, schnell eine Anzeige zu erstatten, damit die Täter bestraft werden können. Wir werben dafür.
Daneben werbe ich ausdrücklich für Ihre Zustimmung zum Antrag in der Fassung der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank!
Herzlichen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die beiden Anträge der Fraktion Die Linke „Fördern statt testen – Sprachförderung für alle!“ und „Kitabedarfsprüfung abschaffen“.
Beim ersten Antrag verstehe ich nicht, weshalb Sie in der Überschrift „Sprachförderung für alle“ schreiben und es
(Marianne Burkert-Eulitz)
dann im Antrag – jedenfalls in weiten Teilen – um eine Absenkung und nicht um eine Abschaffung des festgelegten Mindestanteils für zusätzliches Fachpersonal geht.
Ja? So verstehe ich den Antrag. – Weder Ihre schriftliche noch Ihre mündliche Begründung überzeugt mich bisher. Wir haben im Land Berlin – und ich finde, das muss auch einmal hier vor dem Plenum gesagt werden – eine qualitativ gute Sprachförderung, auch schon deshalb, weil wir auf gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher setzen und diese auch haben.
Doch, ich meine, wir haben sie. Und ein großes Lob an die Erzieherinnen und Erzieher, die sich viel Mühe geben, ihre Qualifikation über den Verlauf ihres Berufslebens aufrechtzuerhalten und auch zu verbessern.
Nur zur Erinnerung, was beim Thema Sprachförderung in Berlin neben den Aktivitäten des rot-schwarzen Senats alles passiert: Die CDU-Fraktion freut sich über die Unterstützung der unionsgeführten Bundesregierung für die Steigerung der Qualität in den Kindertagesstätten mit dem Bundesprogramm „Frühe Hilfen“. Im Rahmen dieses Programms freuen sich mit uns viele andere Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Berlin über zusätzliches qualifiziertes Personal.
Denn jede Schwerpunktkita Sprache und Integration erhält ein Budget für zusätzliches Fachpersonal. Damit können in den Einrichtungen Teilzeitstellen für angemessen vergütete, qualifizierte Fachkräfte geschaffen werden, wo die alltagsintegrierte sprachliche Bildung noch weiter gefördert wird.
Der Antrag zur Kitabedarfsprüfung greift etwas auf, was wir schon im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Mein Kollege Eggert hat es auch schon erwähnt. Dort steht:
Die Koalition strebt an, zum Ende der Legislaturperiode die Bedarfsprüfung für einen Ganztagsplatz für Drei- bis Sechsjährige abzuschaffen.
Nun sind wir im zeitlichen Verlauf der Wahlperiode gerade mal in der Mitte
und nicht am Ende und deshalb gibt es noch keine Vorlage der Koalition. Aber seien Sie versichert, wir arbeiten den Koalitionsvertrag ab, denn es gibt gute Argumente für die Abschaffung der Bedarfsprüfung. Zum einen ist es Bürokratieabbau pur. Die Beantragung von Kitagutschei
nen für die Eltern würde vereinfacht und die Prüfung der Gutscheinanträge in den Bezirken beschleunigt werden.
Ein weiteres Argument ist die noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn eine Familie für ihr Kind bzw. ihre Kinder z. B. einen Gutschein von bis zu neun Stunden hat und Vater oder Mutter an manchen Tagen eventuell in der Arbeit etwas nicht fertigstellen können, was nur noch wenige Minuten gedauert hätte, um das Kind neun Stunden, nachdem man es abgegeben hat, abzuholen, dann ist das nicht optimal. Das sehen auch wir so. Hier würde die Abschaffung der Bedarfsprüfung helfen. Mitreden werden bei diesem Bestreben aber nicht nur die Fachpolitiker, sondern auch die Haushälter. Deshalb ist es richtig, dass der Antrag auch an diese überwiesen wird.
Inhaltlich fordern Sie in Ihrem Antrag noch mehr als wir als Koalition anstreben, das haben Sie klar und deutlich formuliert. Sie wollen die Bedarfsprüfung für alle abschaffen. Ich sehe noch nicht, dass wir hier zueinanderfinden. Als Fachpolitiker sollten wir auch realistisch bleiben. Die Abschaffung der Bedarfsprüfung ist sicherlich keine leichte Systemumstellung, jedenfalls wenn man versucht – und das möchte die CDU-Fraktion –, das möglichst kostenneutral zu gestalten. Das ist deutlich leichter zu bewerkstelligen, da etwa 95 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen Kindertageseinrichtungen besuchen. Von den unter dreijährigen Kindern besuchen weniger eine Tageseinrichtung, daher haben wir bei dieser Altersgruppe in der Zukunft eine andere Datenbasis und eine womöglich höhere Schwankung des Bedarfs zu erwarten. Es ist daher richtig, die beiden Anträge zunächst weiter zu diskutieren und sie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und den Hauptausschuss zu überweisen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im November letzten Jahres haben wir unsere Reden zu Protokoll gegeben. Damals habe ich darauf hingewiesen, dass Berlin sich seit vielen Jahrzehnten sehr gut um die Menschen kümmert, die hier nach einer Flucht Aufnahme finden. Aber nichts, was schon gut läuft, lässt sich nicht noch besser machen.
In diesem konkreten Fall hat die weitere Diskussion auch in den Ausschüssen dazu geführt, dass wir heute über einen geänderten Antrag diskutieren und befinden werden.
Die Änderungen im Antrag der Piratenfraktion waren notwendig. Ohne diese wäre der Antrag für die CDUFraktion nicht zustimmungsfähig gewesen. Das fing schon mit der damaligen Überschrift an. Auch hier möchte ich gerne begründen, weshalb eine Änderung aus Sicht der CDU-Fraktion unumgänglich war und ist. Eine institutionelle Diskriminierung gibt es nicht. Jedes Kind, auch aus einer Flüchtlingsfamilie, hat das Recht auf einen Kitaplatz.
Auch den ersten Punkt der seinerzeitigen Antragsfassung haben wir auf Initiative der Koalition abgeändert. In der Fassung des Antrages, der heute beschlossen werden wird, gibt das Abgeordnetenhaus dem Senat einen Prüfauftrag. Das halten wir für sachgerechter, als bereits jetzt eine Entscheidung zu treffen.
Wir nehmen einen zusätzlichen Punkt auf, den wir für eine noch bessere Willkommenskultur für wichtig halten. In der Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge sollen kindgerechte Aufenthalts- und Betreuungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Hier könnten im Übrigen schon erste Informationen für Eltern zum Recht auf einen Kitaplatz erfolgen.
Der Punkt mit den Elterninformationen in allen für Berlin relevanten Sprachen bleibt unverändert. Die Personalforderung, die die Piratenfraktion in den Punkten 2 und 4 ihres Antrages in der Ursprungsfassung gestellt haben, kann die Koalition nicht übernehmen. In meiner Rede im letzten Jahr hatte ich schon deutlich gemacht, dass ich das nicht in einzelnen Anträgen beschließen möchte, sondern im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutieren und ggf. beschließen will. Da gehört es hin.
Ich werbe ausdrücklich für Ihre Zustimmung zum Antrag „Frühe Bildung für alle Kinder in Berlin – Familien von Flüchtlingskindern beim Besuch von Kita und Schule beraten und unterstützen!“, also dem Antrag in der heutigen Fassung. – Vielen Dank!