Susanna Kahlefeld

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir der von der CDU vorgelegten Verfassungsänderung nicht zustimmen können, ist, denke ich, klar geworden aus dem, was schon die Vorredner gesagt haben. Einige Gründe, die auch für uns gelten, hat der Kollege Efler schon dargelegt.
Der Antrag ist für uns so nicht zustimmungsfähig. Er bedeutet nämlich keinen Fortschritt für die direkte Demokratie. Er macht stattdessen deutlich, wie die Berliner CDU zur direkten Demokratie steht. Sehen wir uns die Begründung an – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin einen Satz –:
Das Ziel dieser Verfassungsänderung ist eine Stärkung der direkten Demokratie dahingehend, dass der Legislative die Möglichkeit gegeben wird …
Man stärkt die direkte Demokratie nicht dadurch, dass man der Legislative Möglichkeiten gibt.
Das Abgeordnetenhaus soll entscheiden können, ob es eine Befragung gibt, und das mit einfacher Mehrheit. Das Vertrauen der CDU in das Ergebnis der Befragung ist dann aber derart begrenzt, dass das Ergebnis nur empfehlenden Charakter haben soll.
Wozu also das ganze Theater einer Verfassungsänderung? – Auch das steht in der Begründung. Es wird ganz
(Bernd Schlömer)
richtig festgestellt, dass Volksgesetze, also Gesetze, die durch einen Volksentscheid zustande gekommen sind, natürlich, wie jedes andere Gesetz auch, durch das Berliner Abgeordnetenhaus mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Das hat die Koalition in der letzten Legislatur auch getan: Das Tempelhofer-Feld-Gesetz wurde von ihr geändert, um Container und eine 3 Millionen Euro teure Traglufthalle aufzustellen, die dann nie benutzt wurde.
Meine Fraktion hat das damals aus demokratietheoretischer Sicht kritisiert, denn es gibt eine enorme Asymmetrie zwischen dem Aufwand, den es erfordert, als Initiative ein Gesetz zu schreiben – hier im Haus lässt man sich das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern machen –, die Stadtgesellschaft über die eigenen Anliegen dann zu informieren, sie davon zu überzeugen, dass der eigene Gesetzentwurf gut ist, die Unterschriften zu sammeln, den Kampf mit den Verwaltungen zu führen, Geld für die Kampagne aufzutreiben usw. Diese enorme Asymmetrie, die natürlich nur bei einem echten Volksbegehren vorhanden ist, und nicht bei den Kampagnen ehemaliger Politiker und Oppositionsparteien, verlangt von der Legislative Respekt vor dem Ergebnis eines Volksbegehrens – den Respekt nicht nur vor der Willensäußerung, die ein Volksbegehren ausdrückt, sondern vor allem auch vor der ernsthaften argumentativen Arbeit, die nötig ist, um es zu einem Erfolg zu führen.
Dieser Respekt fehlt in diesem Antrag. Es sollen einfach nur gesellschaftliche Verwerfungen vermieden werden, das heißt: politischer Ärger. Das Ergebnis der Volksbefragung, das die Legislative mit einer Mehrheit initiieren kann, soll dann konsequenterweise nur empfehlend sein. Wenn wir in Berlin wirklich für die Ergebnisse direkter Demokratie einen gewissen Schutz einführen wollten, sollten wir eine Regelung schaffen, wie sie in Hamburg besteht. Dazu wurde schon einiges gesagt. In Hamburg geht die Initiative von den Bürgerinnen und Bürgern aus; diese werden aktiv, wenn sie das durch eine Initiative zustande gekommene Gesetz unverändert lassen wollen, oder Zweifel an der Änderung durch das Parlament haben.
Der demokratiebelebende Vorteil echter Volksbegehren liegt in der Notwendigkeit zu kommunizieren und zu argumentieren. Eine Initiative hat nicht von sich aus schon Aufmerksamkeit und Unterstützung. Die argumentative Arbeit, die sie aufwenden muss, um beides zu erlangen, unterscheidet sie von der hier vorgeschlagenen Placebo-Einbeziehung, die darin besteht, bequem, mit einfacher Mehrheit einen Beschluss zu fassen, aus öffentlichen Mitteln Abstimmungszettel zu drucken, zu einem beliebigen Termin über einen klug, im eigenen Interesse formulierten Vorschlag abstimmen zu lassen und am Ende das Ergebnis als Vorschlag zu behandeln.
Wir Grünen gehen in unserem Programm noch einen Schritt weiter als die Hamburger und fordern eine verfassungsmäßige Verankerung des Einspruchsreferendums.
Ein Einspruchsreferendum würde bedeuten, dass Gesetze und Beschlüsse des Abgeordnetenhauses grundsätzlich durch ein Referendum vom Volk ausgehend aufgehoben werden könnten. In diesem Fall müsste dann abgewartet werden, bis das Ergebnis des Einspruchsreferendums vorliegt. Kommt das Referendum nicht zustande, kann das Gesetz in Kraft treten; kommt es aber zustande, muss innerhalb einer bestimmten Frist eine Referendumsabstimmung eingeführt werden. Mit diesem Verfahren könnten die Bürgerinnen und Bürger in das Gesetzgebungsverfahren wirklich aktiv eingreifen. Die Hürden und die Fristen müssten natürlich so gestaltet werden, dass dieser direktdemokratische Eingriff gut begründet und breit getragen sein muss.
Aber abgesehen von dem, was noch alles möglich und wünschenswert wäre, um die direkte Demokratie in Berlin weiterzuentwickeln: Die Koalition hat in dieser Legislaturperiode die direkte Demokratie wirklich gestärkt – durch Fristen, Kostentransparenz und Berechenbarkeit der Verfahren. Das alles sind gute, gemeinsame Fortschritte, die auf einem gemeinsamen Verständnis von Demokratie und Beteiligung beruhen. Von diesem Verständnis ist der Antrag der CDU leider weit entfernt.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Trifft es zu, dass nach der Räumung der Kiezkneipe „Syndikat“ in einer der darüberliegenden Wohnungen durch die Berliner Polizei ein Sicherheitsdienst zur Kontrolle des Hauses untergebracht wurde?
Ja, ich frage nach, ob die Wohnung für den Sicherheitsdienst angemietet worden ist und ob es eine Kooperation
zwischen dem dort installierten Sicherheitsdienst und der Berliner Polizei gab.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich freue mich sehr über die gemeinsame Weiterentwicklung des Abstimmungsgesetzes. Damit stärken wir unsere Demokratie, denn Demokratie ist mehr, als alle vier bis sechs Jahre zur Wahl zu gehen.
Ich sage das in dem schmerzlichen Bewusstsein, dass es anderenorts immer noch Menschen gibt, die im Kampf für dieses Recht, durch Wahlen die Politik ihres Landes bestimmen zu können, ihr Leben riskieren, dafür sterben oder ihre Heimat verlassen müssen.
(Frank Zimmermann)
Wir haben dieses Recht, und wir können es ausüben. Wir haben als Koalition nun die demokratische Mitbestimmung über das Wählen hinaus gestärkt. Dabei geht es aber nicht darum, einfach zu behaupten, im Namen eines fiktiven Volkes zu sprechen, wie es die Vertreterinnen und Vertreter der Rechten regelmäßig tun – so zum Beispiel gestern im Ausschuss für Europafragen. Berlin ist seit 2019 Solidarity City, weil es dafür eine demokratische Mehrheit gibt wie in vielen anderen europäischen Städten auch. Die Berlinerinnen und Berliner sind bereit zur Aufnahme von Geflüchteten aus Moria. Die Abgeordneten der Koalition wurden für diese Haltung gewählt,
und darauf kann sich der Senat legitimerweise stützen. Darauf konnte sich Bürgermeister Müller stützen, als er 2015 den Berliner Beitritt zum Netzwerk bekannt gegeben hat.
Direkte Demokratie bedeutet Verfahren zur direkten Entscheidung und direkten politischen Forderungen, nicht die Behauptung, was die Leute angeblich wollen. Das Gerede von angeblichen, womöglich auch noch schweigenden Mehrheiten, die sich de facto nirgendwo abbilden, ist Populismus und zerstört unsere Demokratie.
Die Verfahren zu direkter Demokratie haben wir mit dem vorliegenden Gesetz verbessert, dazu haben die Kollegen schon einiges gesagt. Volksbegehren, Volksinitiativen und -entscheide sind durch Fristen künftig besser planbar und hinsichtlich der Finanzen auch transparenter für die Bürgerinnen und Bürger, die entscheiden können, ob sie unterschreiben wollen. Stehen hinter einer Initiative Bürgerinnen und Bürger oder ein Tross von ehemaligen Politikern, die mit ihren Sponsoren noch einmal Politik machen wollen? Formal ausschließen kann man Letzteres natürlich nicht – auch Investoren und Parteimitglieder sind Bürgerinnen und Bürger –,
aber das muss transparent sein.
Wichtig finde ich auch die bessere Verschränkung von direkter Demokratie und parlamentarischer Diskussion. Im neuen § 17a ist die Behandlung des Antrages im Abgeordnetenhaus geregelt. Das stärkt das Verfahren, das schon beim Mobilitätsgesetz zu einem guten Ergebnis geführt hat: dass man nämlich nach der Zulässigkeitsprüfung versucht, zu einer Einigung zwischen Initiatorinnen, Initiatoren und Abgeordnetenhaus zu kommen. – Wenn ich das bei dieser Gelegenheit sagen darf: Wir finden, dass wir dringend das Gespräch mit den Initiatorinnen
und Initiatoren von „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ suchen sollten, um die nächsten vier Monate zu nutzen, um gemeinsam zu einer Vergesellschaftungsregelung zu kommen.
Meine Fraktion will weitere Schritte gehen: elektronische Abstimmungen, wenn sie ergänzend sind – denn digitale Verfahren sind immer auch exkludierend, das merken wir gerade alle: Wer keinen Computer und kein Netz hat, ist abgehängt –, Abstimmungsberechtigung auch für Berlinerinnen und Berliner ohne deutschen Pass usw. Wir werden uns für diese weiteren Schritte einsetzen. Die vorgelegte Novellierung ist aber schon einmal ein guter Schritt in die richtige Richtung, und weitere werden folgen, wenn es nach meiner Fraktion geht. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die beiden Vorredner von der Koalition haben schon viel zu den einzelnen Regelungen gesagt,
und statt das zu wiederholen, möchte ich mich hier für das kollegiale Beraten dieses Gesetzestextes bedanken. Es gab, als der Text dann endlich vorlag – es würde jetzt keinen Sinn machen, wenn ich taktvoll verschweigen würde, dass das eine ganze Weile gedauert hat –,
eine gute fachliche Zusammenarbeit.
Unsere Gesetzesänderungen lassen sich allesamt auf konkrete Probleme mit Volksbegehren der letzten Jahre beziehen, sind also Lernerfolge im Sinne einer Stärkung der direkten Demokratie in Berlin.
Die festen Fristen für die Kosten- und Zulässigkeitsprüfungen machen die Verfahren für die Initiativen planbarer, was umso wichtiger ist, als auf Wunsch der Initiativen der Termin für die Abstimmung auf einen Wahltermin gelegt werden muss. Die bloße Behauptung, viele der
(Martin Trefzer)
ausgezählten Unterschriften seien ungültig, muss zukünftig von der Trägerin des Volksentscheides nicht mehr hingenommen werden. Sie hat zukünftig ein Recht, die Gründe für die Ungültigkeit erläutert zu bekommen. Das ist eine wichtige Verbesserung, um Volksbegehren davor zu schützen, dass das Verfahren an sich diskreditiert wird, wie das beim Tempelhof-Volksentscheid geschehen ist.
Zum Punkt Kostentransparenz hat der Kollege Efler schon Wichtiges gesagt. Es ist wichtig, dass es Kostentransparenz gibt, denn auch Parteien und Lobbyisten nutzen immer wieder das Mittel des Volksbegehrens. Mit „Neue Wege für Berlin“ haben wir nach Tegel und der Forderung nach Überwachungskameras im öffentlichen Raum eine weitere Initiative von Politikern auf dem Tisch, die mangels Mehrheiten, teils auch in der eigenen Partei, Volk spielen. – Außer den Spenden Dritter müssen künftig auch Eigenmittel offengelegt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erfahren – –
Ach, jetzt haben Sie es verstanden. Das hat ja eine Weile gedauert.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig erfahren, woher die Mittel für Kampagne, Werbung und bezahlte Unterschriftensammlerinnen und -sammler kommen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbinden wir Parlament und Volksbegehren. Wir stärken das deliberative Moment im direktdemokratischen Verfahren. Eine Schwächung von Aushandlung und Argumentation hätte es demgegenüber bedeutet, die Volksbefragung von oben, das Referendum, einzuführen. Abgesehen davon, dass es dafür einer Verfassungsänderung und somit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedurft hätte, lehnen wir das auch aus inhaltlichen Gründen ab. Der Brexit hat gezeigt, wie gefährlich es ist, wenn sich Regierung und Parlament vor Verantwortung drücken und Entscheidungen als Ja/Nein-Fragen zur Abstimmung stellen. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode eine solche Konstellation, als es um die Beinahe-Abstimmung über Olympia ging. Für eine finanziell kaum kalkulierbare Entscheidung ein emotionales Votum einzuholen, das wird auch künftig nicht möglich sein.
Volksabstimmungen sind ein Instrument, das nicht vom Parlament oder Senat genutzt werden sollte, sondern von Initiativen, Bottom-up statt Top-down. Ich sehe in unseren Änderungen eine Bereicherung der parlamentarischen Verfahren durch direktdemokratische Initiativen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem politischen, wenn auch nicht in einem juristischen Zusammenhang mit diesem Antrag steht die alte grüne Forderung, das Wahlalter in Berlin auf 16 Jahre abzusenken. Wir wollen, dass Menschen ab 16 Jahren an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen können.
Die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Bremerinnen und Bremer, Hamburgerin und Hamburger und die Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins haben den 16-Jährigen in ihren Ländern dieses Recht schon gegeben.
Ich verstehe nicht, warum in Berlin dieses Misstrauen bisher in der Politik überwiegt, dass man mit 16 nicht über die Zusammensetzung dieses Hauses mitbestimmen könnte.
Politik entscheidet ganz wesentlich mit über die Zukunft dieser Stadt, und junge Menschen sind ganz und gar auf die Zukunft ausgerichtet. Ihren klaren Blick und eine Vertretung ihrer Interessen brauchen wir, um eine gute Politik machen zu können. An den Zukunftsfragen unserer Bezirke, unseres Landes und unseres Globus sollen und müssen junge Menschen beteiligt werden. Fridays for Future führt uns das Freitag für Freitag immer wieder mit
Power vor Augen. Und sie schaffen es sogar unter Coronabedingungen mit ihrer infektionssicheren und super bildhaften Aktion vor dem Reichstag am 24. April. By the Way, wer diszipliniert und solidarisch, denn darum geht es beim Infektionsschutz, in der Öffentlichkeit eine Riesendemo mit 10 000 Plakaten, die international in die Presse kommen, wie zum fünften globalen Klimastreik am 24. April auf die Beine stellen kann, hat jedes Recht, politisch beteiligt zu werden.
Vor diesem Hintergrund ist klar, dass wir es begrüßen, wenn ab der nächsten Legislatur, das ist wichtig, Personen ab 16 Jahren in den bezirklichen Ausschüssen als Bürgerdeputierte aktiv werden können. Bürgerdeputierte sind – so wird das in § 20 des Bezirksverwaltungsgesetzes formuliert – sachkundige Bürgerinnen und Bürger mit dem Recht, im Ausschuss nicht nur mitzudiskutieren, sondern auch mit abzustimmen. Damit bekommen junge Menschen eine weitere konkrete Mitbestimmungsmöglichkeit in der Bezirkspolitik. Das aktive Wahlrecht haben sie schon seit 2005.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, dass seit 2010, also seitdem wir in Berlin ein Partizipations- und Integrationsgesetz haben, auch Menschen ohne deutschen Pass Bürgerdeputierte sein können. Wir öffnen also konsequent unsere politischen Strukturen, um mehr Partizipation und mehr Mitsprache für die Berlinerinnen und Berliner zu ermöglichen.
Es freut mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam mit der CDU einbringen können und das Anliegen der politischen Teilhabe junger Menschen so breit geteilt wird. Es wäre wunderbar, wenn wir in einem derart breiten Bündnis auch noch die Absenkung des Wahlalters für das Abgeordnetenhaus beschließen könnten.
Vielleicht kommen wir ja im Verlauf der Ausschussberatung zu diesem Antrag auch darüber noch ins Gespräch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den aktuellen Statistiken des Forschungsinstituts IAB der Bundesagentur für Arbeit sind mehr als 50 Prozent der Geflüchteten, die von 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind, in Lohn und Brot. Nach der Studie gehen 68 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung nach, davon sind immerhin 29 Prozent Frauen, von denen nicht nur in Deutschland, sondern in allen patriarchalen Strukturen, neben der Erwerbsarbeit immer auch die Familien- und Care-Arbeit erwartet wird. 17 Prozent machen eine bezahlte Ausbildung, 3 Prozent absolvieren ein bezahltes Praktikum, und 12 Prozent sind geringfügig beschäftigt. Das ist insgesamt eine gute Quote. Für die Menschen, die hier ein eigenes Leben für sich und ihre Familien aufbauen können, ist das gut, aber es ist auch gut für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und gut für die Kollegen und Kolleginnen, denn Personalmangel ist eine Belastung für alle, die ihn auffangen müssen.
Unsere Koalition in Berlin sorgt nun dafür, dass auch die Verwaltung von diesem Zuwachs an potenziellem Personal profitiert.
In Absprache mit der Verwaltungsakademie ermöglichen wir Integrationslotsinnen und -lotsen, die das möchten und die dafür qualifiziert sind, den Einstieg in den Verwaltungslehrgang I. In einer berufsbegleitenden Ausbildung sollen Integrationslotsinnen und -lotsen auf den öffentlichen Dienst vorbereitet werden. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, sich auf feste Stellen zu bewerben und ein Teil des Teams zu werden. Die Berliner Verwaltung bekommt Personal und Entlastung. Die Lotsen und Lotsinnen, die für diese Lehrgänge infrage kommen, bringen Berufs- und Verwaltungserfahrungen aus ihren Herkunftsländern mit. Sie verfügen über Sprachkenntnisse, die an der einen oder anderen Stelle in der Verwaltung von Nutzen sein können, nicht nur im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern.
So macht man das mit der Aufnahme von Menschen auf der Flucht. Die Schrecken der Krieges und die Traumata der Flucht bleiben – da gibt es nichts schönzureden –, aber die Chance auf ein Leben in Berlin können wir hier eröffnen. Und es ist gut für uns alle hier, denn die Verwaltung bekommt Zuwachs und wird entlastet. Sie wird vielsprachig und profitiert von der internationalen Berufserfahrung. Zudem hat die Verwaltungsakademie nicht nur für die Integrationslotsinnen und -lotsen, sondern für
alle Quereinsteiger jetzt eine Möglichkeit geschaffen, an der Ausbildung teilzunehmen. Das heißt, wir profitieren auch hier von der Öffnung, die durch die Geflüchteten in dieser Stadt vorangegangen ist. Und wir gehen genau auf diesem Weg weiter. Wir haben im Haushalt 2020/2021 die Mittel für die Sprachkurse für Geflüchtete erhöht, und es wird Gelder für betriebsnahe Sprachförderung geben. Wir setzen die Bundesgesetze an vielen Stellen so um, dass mehr Menschen eine Chance bekommen, hier zu bleiben und hier zu arbeiten. Unser Ziel: Menschen, die hier lernen und arbeiten wollen, sollen bleiben dürfen.
Die Anforderungen an Berlin, die Geflüchteten von 2015 aufzunehmen, sie in Arbeit und Ausbildung zu bringen und Wohnraum zu schaffen, haben Berlin einen enormen Innovationsschub gebracht. Diese Chance wollen wir weiter nutzen und voranbringen. Berlin ist eine internationale Metropole, in der Zuwanderung der Normalfall ist und bleiben wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Berlin sagt Danke!“ ist zu einer festen Institution in Berlin geworden. An diesem Tag öffnen sich die Museen und andere Kultureinrichtungen, Zoos, Clubs und nicht zuletzt das Rote Rathaus, um Menschen, die sich unbezahlt und in Eigenregie für diese Stadt einsetzen, Danke für ihr Engagement zu sagen.
Mit diesem Antrag wollen wir, dass der Tag nicht mehr jedes Jahr neu beschlossen werden muss, sondern auch formal zur festen Institution wird. Der Senat wird aufgefordert, „Berlin sagt Danke!“ künftig jedes Jahr durchzuführen. Wir verdanken diesen Tag den vielen Menschen, die 2015 aktiv wurden, um die Geflüchteten in der Stadt unterzubringen und ihnen beim Ankommen zu helfen.
Wie in vielen deutschen Großstädten – wir erinnern uns an die Menschenmengen, die in München am Bahnhof die Züge mit Geflüchteten in Empfang genommen haben – waren auch in Berlin von heute auf morgen Bürgerinnen und Bürger da, die praktische Hilfe geleistet haben, Unmengen an benötigten Sachen privat eingekauft – Windeln, Strümpfe, Wäsche, Medikamente – und sich im Handumdrehen eine Netzwerkstruktur geschaffen haben, über die diese Hilfen koordiniert und verteilt wurden.
Nein.
Seitdem kommt niemand, der sich theoretisch oder praktisch mit Engagementpolitik befasst, darum herum, die Power und die Eigenständigkeit von Engagement anzuerkennen. Menschen, die sich unbezahlt engagieren, machen Berlin zu einem besseren Ort. Sie machen das so, wie sie es für sich haben wollen, solidarisch, großzügig, offenherzig, unendlich fleißig und gemeinsam. Wie in einem Brennglas sieht man durch dieses Engagement für die Menschen, die aus größter Not hierherkamen, endlich auch das sogenannte traditionelle Engagement in seiner ganzen Kraft und Bedeutung: in der Hospizbewegung, damit Menschen würdig sterben können, in der Selbsthilfe, wo sich Menschen mit Wissen und Mitgefühl gegenseitig unterstützen, im Sport, wo Fairness und Gemeinsinn von einer Generation an die nächste weitergegeben werden, in Kultur- und Bildungsarbeit, wo wir uns als kreative und freie Menschen erleben, die nicht nur essen, schlafen und Geld verdienen, in Garten- und Umweltinitiativen, die uns in der Stadt nicht vergessen lassen, dass Milch nicht im Kühlschrank wächst, und natürlich in den Freiwilligendiensten wie der Feuerwehr und den Sanitätsdiensten, die sich buchstäblich mit Haut und Haar für ihre Mitmenschen einsetzen. Sie halten Berlin zusammen, und der Senat möge versuchen, für sie so viele attraktive Angebote zu organisieren wie nur möglich, um im Namen aller Danke zu sagen. „Berlin sagt Danke!“ ist zwar als Dank für die Menschen entstanden, die sich um die Geflüchteten gekümmert haben, aber es ist längst ein Tag für alle Engagierten geworden, und so soll es auch bleiben.
Weil das alles schon so oft begründet wurde, nutze ich den Rest meiner Redezeit, um einer Person stellvertretend zu danken, nämlich Jochen Gollbach. Danke für zwölf Jahre Leitung der Freiwilligenagentur in MarzahnHellersdorf! Auch er hat bei der Koordination der Freiwilligenarbeit im Zusammenhang mit den Geflüchteten eine tolle Arbeit geleistet und sich an der „Nacht der Solidarität“ beteiligt. Es gibt heute in fast allen Bezirken
(Jeannette Auricht)
Freiwilligenagenturen. Wir haben dafür ja auch Mittel im Haushalt eingestellt. Seine Arbeit war ein Baustein auf dem Weg dorthin, und auch wenn er hauptberuflich tätig war, ist es Zeit, ihm Danke zu sagen, weil er so viel Engagement möglich gemacht hat.
Ich bitte um die Zustimmung für den vorliegenden Antrag.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit dem vorliegenden Antrag greift die Koalition eine der zentralen Forderungen, eines der zentralen Ergebnisse der Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe auf. Alle Menschen, die wohnungslos werden oder auf der Straße leben, sollen in Berlin eine Hilfe bekommen, und zwar egal, welchen Pass sie haben, egal, welchen Aufenthaltsstatus. Diese grundlegende menschliche Hilfe muss jedem und jeder zuteilwerden, die in unsere Stadt kommt. Wir haben dieses Gebot der Menschlichkeit in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben und das im Prozess der Strategiekonferenz dann auch konkret ausbuchstabiert. Ich habe an dieser Arbeitsgruppe der EUBürgerinnen teilgenommen, und wir sind dort in einer ziemlich breit und heterogen aufgestellten Gruppe zu klaren Ergebnissen gekommen. Drei davon möchte ich nennen.
Der eine Punkt ist: Wir wollen eine Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis in allen Bezirken. Auch das ist im Antrag formuliert. Es darf nicht sein, dass Menschen in Not in einigen Bezirken abgewiesen werden und in anderen Hilfe bekommen. Ich meine jetzt die Hilfe, die über die reine Unterbringung in den ASOG-Unterkünften hinausgeht, denn auf die hat jeder einen Rechtsanspruch. Das Überleben, eine menschliche Ansprache und gesundheitliche Versorgung dürfen nicht Glückssache sein, je nachdem, an welche Verwaltung man sich wendet.
Wir wollen außerdem eine Qualitätssicherung in der Unterbringung nach ASOG. Die Unterbringung von Menschen ohne Wohnung ist viel zu oft eine Gelddruckmaschine. Die Unterbringungen sind zu eng, zu dreckig und ohne Beratung. Diese schändlichen Verhältnisse wollen wir beenden. Wir sind auf einem guten Weg dazu, denn es gibt mittlerweile in den Bezirken eine Verabredung, Unterbringungsmöglichkeiten, die definierten Mindeststandards nicht entsprechen, nicht mehr zu nutzen.
Wir wollen außerdem eine Perspektivenberatung und Kontakte zu Anlaufstellen für alle Wohnungslosen, unabhängig von Pass und Aufenthaltsstatus in allen Bezirken. Unterstützt werden wir als Koalition in unseren Bemühungen von der Liga der Wohlfahrtsverbände, auch das möchte ich noch mal deutlich machen. Wir werden unterstützt vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, von der Caritas, der Diakonie, der Jüdischen Gemeinde, der AWO und dem Roten Kreuz. Alle die lehnen es nicht nur ab, dass wohnungslose Menschen nach der Staatsbürgerschaft unterschieden werden, sondern sie alle fordern weitgehende Hilfsangebote für Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Eine Rückkehrhilfe, wenn sie gewünscht wird, gerade bei Leuten, die von Arbeitsausbeutung betroffen waren, ist eine ganz andere Sache. Aber da hat die Kollegin Radziwill auch schon gesagt, gerade da wollen wir eigentlich nicht, dass die Menschen
so schnell zurückkehren, weil wir sie noch als Zeugen brauchen gegen ihre Arbeitgeber.
Nein, ich rede weiter. – Gerade aus Europa kommen viele Menschen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, und sie arbeiten hier in Berlin auf unseren Baustellen, in den Restaurantküchen und in der Reinigung. Diese harte Arbeit wird nicht nur schlecht bezahlt, sondern diese Arbeitsverhältnisse sind oft prekär; oft sind sie auch nicht legal. Wer sich mit dem System nicht auskennt, wird schnell Opfer von Arbeitsausbeutung, und wer sich wehrt oder einfach Pech hat, verliert die Arbeit und in sehr vielen Fällen eben auch die Unterkunft. Eine konkrete Umsetzung unseres Antrags ist deshalb auch die Finanzierung des BEMA, des Berliner Beratungszentrum für Migration und gute Arbeit bei „Arbeit und Leben“ des DGB. Hier sitzen die Spezialistinnen für Arbeitsausbeutung, Lohnprellerei und durch den Arbeitsverlust verursachte Obdachlosigkeit.
Mit dem Zugang zu Unterkunft und Beratung und medizinischer Versorgung eröffnen sich für viele Menschen, für die es scheinbar aussichtslos war aufgrund ihres Aufenthaltsstatus, oft auch Perspektiven, doch in Berlin bleiben zu können. Solange das Wohlstandsgefälle zwischen vielen Regionen Europas und Berlin derart groß ist, dass es Regionen gibt, in denen Menschen ihre Kinder nicht zur Schule schicken können, weil es keine gibt oder weil sie diskriminiert werden, solange es in dieser Stadt so viele Menschen gibt, die ihren Profit damit machen, Leute für ihre Arbeit nicht zu bezahlen und sie jederzeit vor die Tür zu setzen, sie in Bruchbuden wohnen zu lassen, solange ihnen das in ihr Geschäftsmodell passt, so lange ist es unsere politische und menschliche Aufgabe, diese Ausbeutung zu bekämpfen und jedem und jeder, der/die hier auf der Straße leben, Hilfe anzubieten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2017 hat die „taz“ einen Artikel überschrieben mit „Ein dreckiges Geschäft“. In diesem Artikel ging es um die Vermietung von verwahrlosten Wohnungen zu horrenden Preisen. Es geht hier um eine ganz besonders ekelhafte Spielart der Spekulation mit Wohnraum. Berlin wird da jetzt tätig. Nordrhein-Westfalen hat das Wohnungsaufsichtsgesetz schon vor einigen Jahren überarbeitet, Hamburg ebenso. Dort gibt es das gleiche Geschäftsmodell von Spekulanten, und das funktioniert so: Investoren kaufen heruntergekommene Häuser, vermieten den unbewohnbaren Wohnraum zu astronomischen Preisen an Menschen,
die sonst keine Wohnungen finden und nicht wissen, dass man Wohnungen ohne Heizung, ohne warmes Wasser, mit Schimmel an den Wänden und vergammelten Toi
(Iris Spranger)
letten nach geltendem Recht eigentlich nicht vermieten dürfte. Ich habe viele solcher Häuser gesehen; der Schimmel geht oft durch bis ins Nachbarhaus. Ganze Familien können sich heißes Wasser nur mit einem Wasserkocher machen. Auf Dachböden werden Matratzen vermietet. Es gibt zu wenige Mülltonnen, Flure sind unbeleuchtet. Ein Besitzer mehrerer solcher Häuser in Berlin war übrigens ein Mitglied der CDU, was, das sage ich ganz ohne Ironie, dazu geführt hat, dass ich schon in der letzten Legislaturperiode mit vielen Ihrer Kollegen sehr konstruktiv über dieses Problem reden konnte, weil auch sie das völlig inakzeptabel fanden.
Das Problem ist, dass die allermeisten Besitzer dieser Immobilien anonym sind, dass man nicht an sie herankommt. Deswegen brauchen wir unter anderem die Neufassung des Wohnungsaufsichtsgesetzes. Wir müssen vor allen Dingen die Bezirke unterstützen. So war es bisher kaum möglich, die Wohnungen von innen anzusehen, weil sich die Vermieter darauf verlassen konnten, dass die verzweifelten Mieterinnen und Mieter weder das Gesundheitsamt noch die Wohnungsaufsicht in die Wohnung lassen, zu groß war die Angst, die Wohnung dann verlassen zu müssen.
Das vorliegende Gesetz nimmt die Vermieter in die Pflicht, selbst zu Sachstandsermittlung beizutragen. Es bricht damit dieses Abhängigkeitsverhältnis auf. Besonders wichtig ist es, dass die den Bezirken entstandenen Kosten als öffentliche Last im Grundbuch vermerkt werden können. Damit ist es nicht mehr möglich, dass die Besitzer Haus und Grundstück einfach abstoßen, wenn sie genug verdient haben oder wenn der Druck zu groß geworden ist. Kriminelles Verhalten, das derart massiv auf Kosten der Allgemeinheit geht, darf sich nicht lohnen.
Die Wohnungsaufsichtsbehörde kann einen Treuhänder einsetzen, der Instandsetzungen zur Bewohnbarkeit der Immobilie verantwortet und durchführen lässt. Auch diese Kosten können zulasten des Besitzers im Grundbuch eingetragen werden.
In der Vergangenheit waren es immer wieder Familien und Saisonarbeiter, die in diesen unbewohnbaren Immobilien leben und oft unvorstellbar hohe Mieten pro Tag oder pro Zimmer bezahlen mussten. Wir hoffen, dass die Bezirke zukünftig nicht mehr teure ASOG-Unterbringungen anmieten müssen, um diesen Familien einen gesunden und einigermaßen zumutbaren Wohnraum zu ermöglichen.
Ich hoffe, dass das Gesetz schnell durch den Ausschuss geht und dann auch die Ausführungsbestimmungen schnell erstellt werden, damit wir dem dreckigen Geschäft mit Diskriminierung, Unwissenheit und Armut ein Ende machen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beauftragte können eine sehr sinnvolle Einrichtung sein, denn sie haben einen sehr klaren Auftrag, sind ihrem einen Thema verpflichtet und können es ressortübergreifend vorantreiben. Ein Beauftragter/eine Beauftragte für das Problem Einsamkeit macht aber keinen Sinn, und wir lehnen den Antrag der CDU-Fraktion ab.
Der Antrag bietet für das Problem der Einsamkeit keinen politischen Lösungsansatz und ist in seiner fachlichen Schnoddrigkeit ausgesprochen ärgerlich. Ganz offensichtlich wird ein ernstes Problem benutzt, um sich zu profilieren, denn es gibt gerade ein großes mediales Interesse dafür, aber es gibt kein wirkliches Interesse an seiner Lösung. Ich bin eigentlich sicher, dass die CDU-Fraktion das selbst genauso einschätzt, denn sonst hätte sie in den Haushaltsberatungen die Mittel für eine Beauftragte eingestellt,
in der Senatsverwaltung, wie es der Antrag fordert, oder im Gesundheitsressort. Aber das hat sie nicht getan. Es gab überhaupt keine Initiative der CDU zum Thema Einsamkeit in den zurückliegenden Haushaltsberatungen.
Was es gibt, sind mehrere Artikel zum Thema Einsamkeit diverser Berliner Printmedien aus dem Mai letzten Jahres. Dort findet sich auch das Zitat von Berlin als Hauptstadt der Einsamkeit, und ein großer Teil der Zahlen, die ich gerade in der Rede der Kollegin noch einmal gehört habe.
Ja, es gibt in einer Großstadt wie Berlin viele Menschen, die einsam sind. Stadtluft macht frei, und diese Freiheit eröffnet die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und neue Beziehungen aufzubauen. Aber: Oft sind Familien und Freunde mobil, ziehen weg und dann bleiben Menschen auch alleine zurück. Einsamkeit kann außerdem Menschen jeden Alters befallen, das hat Herr Kollege Schlömer gerade auch schon gesagt. Viele junge Menschen leiden darunter, entweder länger oder in Phasen. In den genannten Berliner Presseartikeln des letzten Jahres ist zu lesen, dass 49 Prozent der Menschen in Berlin in einem Einpersonenhaushalt leben. Aber daraus kann man auf keinen Fall auf Einsamkeit schließen. Fachlich ist Einsamkeit ein sehr komplexes Phänomen. Als Gegenstand politischen Handelns ist es nicht isoliert zu betrachten, sondern strukturell vergleichbar mit Gesundheitsfragen als Querschnittsaufgabe.
Der vorliegende Antrag ist unausgegoren, er ist mit den Fachleuten in der Stadt nicht hinreichend abgesprochen und nimmt den vorhandenen Sachverstand und die Erfahrung vor Ort nicht ernst. Wer ernsthaft etwas gegen Einsamkeit tun möchte, muss Nachbarschaften und Kieze
schützen, hier leben alte Menschen in ihren lange gewachsenen Strukturen. Nach der Verdrängung aus ihren Wohnungen ist die Einsamkeit vorprogrammiert. Jugendliche brauchen Angebote, in denen Sie sich ausprobieren und Anschluss finden können. Sinnvoll ist alles, was schon genannt wurde, auch von der Kollegin Klein. Erhalt und Stärkung von Besuchsdiensten, eine Thematisierung von Einsamkeit im Kontext von Jugendarbeit, die Unterstützung für passgenaue, kluge Projekte wie Silbernetz, die Förderung von Mehrsprachigkeit in der Sozialen Arbeit, die Lösungen müssen so vielfältig sein, wie es das Problem der Einsamkeit selbst ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Weltweit leben 55 Prozent der Menschen in Städten, in Europa sind es 75 Prozent. Überall auf der Welt ziehen Menschen in Städte und wenn wir uns fragen, wie wir leben möchten, müssen wir uns über das Leben in Städten Gedanken machen und als Städte zusammenarbeiten. Eine enge Zusammenarbeit von Städten und/oder urbanen Zentren ist zukunftsweisend, weil diese Städte global und natürlich auch in Europa mit vergleichbaren Problemen konfrontiert sind. Sie entwickeln ver
gleichbare Lösungen, über die ein enger Austausch alle Seiten weiterbringt – sei es die Reduzierung des Individualverkehrs, Erhalt und Neugestaltung von Grün in den Städten, die Aufnahme von Geflüchteten oder die Entwicklung der lokalen Wirtschaft.
Zu den zuletzt genannten beiden Punkten gibt es im Rahmen der EU-Städteagenda Partnerschaften, an denen sich Berlin beteiligt.
Die Städteagenda der Europäischen Union gibt es seit 2016. Sie wurde vom Europäischen Rat ins Leben gerufen, um die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten, Städten, der Kommission und anderen Akteurinnen und Akteuren zur Entwicklung urbaner Räume zu stärken. Städte sind dynamische und kreative Orte, zivilgesellschaftliche, also Bottom-up, und Bürgerinitiativen entwickeln Lösungen für unsere gemeinsamen Probleme.
Mit dem vorliegenden Antrag intensivieren wir die Mitarbeit Berlins in der Partnerschaft und machen die europäische Ebene in der Berliner Politik sichtbarer. Es soll zukünftig regelmäßig Berichte in den Ausschüssen über die Ergebnisse geben, die in den beiden Partnerschaften erreicht werden: Aufnahme von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten sowie Unterstützung der lokalen Ökonomie.
Berlin hat im Flüchtlingssommer 2015 viele Projekte und Strukturen entwickelt, die im Austausch eingebracht werden können und Vorbildcharakter haben. Ich habe zum Beispiel im Zusammenhang mit der Diskussion unseres Antrags von einem Projekt erfahren, das im Rahmen der Kooperation zur lokalen Wirtschaft und Beschäftigung als Teil der Städteagenda unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales entstanden ist. Es heißt „Digital Skills Map“ – ein digitales Verzeichnis, in dem 32 Projekte aus Helsinki, Berlin und Bilbao vorgestellt und vernetzt werden. Dieses Netzwerk dient dazu, digitale Arbeit gut und fair zu gestalten und lebensbegleitendes Lernen zu unterstützen.
Ich freue mich, wenn wir zukünftig regelmäßig darüber informiert werden, welche Projekte und Maßnahmen in Berlin im Austausch mit europäischen Städten entwickelt werden.
Wir fordern mit dem Antrag den Senat auf, dass unter der deutschen Ratspräsidentschaft die Städteagenda in das Arbeitsprogramm aufgenommen wird. Auch eine Verlängerung der dreijährigen Partnerschaften regen wir mit dem Antrag an. Die Stärkung der EU-Städteagenda ist eine Stärkung der europäischen Zusammenarbeit. Umso mehr freue ich mich, dass wir dazu einen parteiübergreifenden Antrag formulieren konnten.
(Emine Demirbüken-Wegner)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Fachlichen haben meine Kolleginnen Katina Schubert und Nicola Böcker-Giannini schon eine ganze Menge gesagt. Aber das Gute an so einer Koalition ist: Ich kann es jetzt das dritte Mal sagen, und vielleicht kommt dann auch etwas an.
Berlin braucht als Einwanderungsstadt Strukturen, die es neu ankommenden Menschen leichter machen, hier schnell und erfolgreich Fuß zu fassen – egal, ob temporär oder auf Dauer. Das bewährte Programm der Integrationslotsinnen – und ich verwende immer die weibliche Form, um es sprachlich nicht so kompliziert zu machen – ist ein wichtiger Baustein in dieser Struktur. Mit diesem Antrag wollen wir aus dem Programm eine ständige und verlässliche Institution machen.
Für die Lotsinnen heißt das: raus aus der Prekarität, rein in normale Arbeitsverhältnisse! Künftig sollen Bezirksämter in ihren Stellenplänen Integrationslotsinnen einstellen können, Unterkünfte, Jobcenter und Familienzentren ebenso. Das Jugend- und Sozialamt eines Bezirks z. B. kann damit künftig, wenn es gebraucht wird, ganz regulär und neben den anderen Mitarbeiterinnen auch Lotsinnen beschäftigen. Mit einer zertifizierten Qualifikation als Integrationslotsin können sich Menschen auf diese Stellen bewerben.
(Tommy Tabor)
In Städten wie Rostock gibt es bereits gute Erfahrungen mit Integrationslotsinnen, die in Jobcentern eingesetzt werden. – Jetzt, Frau Seibeld, sollten Sie zuhören: Um das in Berlin zu erreichen, soll der Senat in Verhandlungen mit den dafür in Frage kommenden Akteuren treten. Das sind die Akteure, die es möglich machen, dass Integrationslotsinnen an den Jobcentern eingestellt werden, vor allen Dingen im Eingangsbereich. Auch in Unternehmen gibt es Bedarf und Verwendung für Lotsinnen, die sie bei der Integration, Einarbeitung und interkulturellen Öffnung der Betriebe unterstützen.
Ich hatte vor dem Flüchtlingssommer 2015 oft den Eindruck, dass man alle Probleme der Zuwanderer mit diesen Lotsinnen lösen wollte – Beratung, Begleitung, Kulturmittlung – und dass das in einem krassen Missverhältnis zu den hohen Ansprüchen an die Problemlösungskompetenz dieser Menschen stand, aber ihre Finanzierung aus Maßnahmen und der damit einhergehenden Kurzfristigkeit der Arbeitsverhältnisse erfolgte.
Als Berlin dann schnell und in großer Zahl Helferinnen bei der Betreuung der vielen Geflüchteten brauchte, hat sich das Konzept der Integrationslotsin bewährt. Die Qualifikation wurde weiterentwickelt, Arbeitsabläufe haben sich eingespielt, und es hat eine enorme Professionalisierung des vormaligen Projekts stattgefunden. Darauf bauen wir auf, und deshalb muss sich beides ändern: Wir wollen eine adäquate Bezahlung, reguläre Beschäftigungsmöglichkeiten und eine adäquate Beschreibung der Einsatzmöglichkeiten. Deshalb gehören die Lotsinnen meines Erachtens auch nicht in den Berliner Modellversuch für ein Grundeinkommen. Das wäre wieder eine Maßnahme, wieder eine Unterschätzung ihrer Einsatzmöglichkeiten und zu schlecht bezahlt. Für die meisten Lotsinnen würde dieser Modellversuch einen Rückschritt bedeuten.
Es hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Menschen, die über eine sogenannte Maßnahme in der Position als Integrationslotsin landen, akademische Abschlüsse, Berufe und Berufserfahrungen haben, zumeist alles drei. Wenn wir sie für die Lotsinnentätigkeit nicht verlieren wollen, müssen wir ihnen eine berufliche Perspektive geben: entweder als Lotsin, aber dann regulär, oder indem wir sie dahin begleiten, eine andere anerkannte Qualifikation zu erreichen. Auch für Personen, die nur Schulabschlüsse, aber noch keine berufliche Qualifikation haben, macht es Sinn, ein Berufsbild Integrationslotsin zu entwickeln und ihnen damit eine Chance auf den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
Was sich 2015 bewährt und danach weiterentwickelt hat, nutzen wir jetzt, um dauerhaft Strukturen aufzubauen, die Berlin als Einwanderungsstadt braucht. Aus meinen Besuchen bei den Trägern weiß ich, dass wir damit viele engagierte und enorm idealistische Menschen für Berlin
gewinnen. Sie haben eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen mehr als verdient.
Die Koalition hat sich darauf verständigt, die Werkstatt der Kulturen bei Kultur anzusiedeln und nicht mehr bei Integration zu belassen, um diese Institution aufzuwerten und dahin zu bringen, wohin sie gehört, nämlich in den Kontext von Kultur. Ich frage den Senat: Wie weit sind Sie mit der Konzeptentwicklung und mit dem Ausschreibungsverfahren?
Und wie weit ist das Konzept mittlerweile? Aus Ihrer Antwort geht nicht hervor, welchen Status dieses Konzept mittlerweile hat und wie die Zeitschiene aussieht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Ein neuer Feiertag in Berlin, das ist, finde ich, sehr zu begrüßen, denn egal, ob es am protestantischen Arbeitsethos oder an der areligösen Tradition Berlins liegt, dass wir hier die meisten Arbeitstage haben: Dabei muss es nicht bleiben. Wir haben bundesweit die wenigsten Feiertage, und ich freue mich, dass wir nach einem neuen Tag suchen. Die Feiertage sind allerdings nicht in erster Linie dazu da, Arbeitstage zu reduzieren. Auch wenn sich nicht alle an dem Feieraspekt der freien Tage beteiligen, haben sie zunächst einmal eine hohe symbolische Bedeutung, vor allem, wenn es so ist wie bei einem neu einzuführenden Feiertag, dass man sich gemeinsam darauf einigen kann.
Die Frage ist also: Was wollen wir als Berlinerinnen und Berliner mit einem Feiertag für uns als besonders wichtiges Ereignis, als etwas, was uns alle prägt und verbindet, markieren, und zwar jetzt, 2018, mit einem neuen Tag, den wir frei bestimmen können? – Berlin ist eine multikulturelle Stadt. Sie ist geprägt vom Kampf um demokratische Freiheiten. Wer in Berlin lebt, ob seit Langem oder erst seit Kurzem, weiß, dass hier ein herausragender Ort ist, um an das Ende der Nazi-Herrschaft und die Opfer von Rassismus und Krieg zu erinnern. Berlin liegt mitten in Europa, und für all diese Aspekte der Stadt gibt es Daten, die herauszuheben wären.
Was aber gar nicht geht, ist der Weg, den die AfD zur Entscheidung vorschlägt. Erstens ist mit einer Volksbefragung nicht, wie im Antrag behauptet, automatisch eine breite Diskussion verbunden. Volksbegehren, die von Initiativen ausgehen, treten breite Diskussionen los, weil hier der Erfolg davon abhängt, Menschen zu überzeugen. Beim Volksentscheid zur Offenlegung der Wasserverträge, beim Entscheid zur Freihaltung des Tempelhofer Feldes und beim Radentscheid haben über Monate hinweg Initiativen den Diskurs angeheizt und entsprechend viele Menschen angesprochen.
Eine Volksbefragung ist eine Angelegenheit von oben. Das Parlament schreibt einen Text – und Sie haben uns hier ja auch eine Vorlage gemacht –, und dann können die abstimmungsberechtigten Berlinerinnen und Berliner ihr Kreuzchen machen. Das ist kein breiter Diskurs, und ausgeschlossen sind die Menschen, die in der Stadt kein Wahlrecht haben.
(Bernd Schlömer)
Nein, jetzt rede erst mal ich. – Die Mobilisierung bei Volksbegehren und in Wahlkämpfen ist mit sehr viel Arbeit verbunden, wie wir alle wissen. Wir müssen vor Ort sein, wir müssen Formate für Diskussionen und Deliberation entwickeln. Das ist der demokratische Mehrwert, der in dem Antrag, der einfach eine Abstimmung von oben vorsieht, fehlt. Meine Partei steht Volksbefragungen aus diesem Grund sehr kritisch gegenüber. Sie sind ein Instrument, mit der sich die Politik ein Votum abholt, um ohne fundierte Auseinandersetzung, wie sie hier im Parlament und in gut organisierten Debatten auch außerhalb stattfindet, bequem zu entscheiden. Auf die Manipulationsmöglichkeiten hat Herr Kollege Efler schon hingewiesen.
Zweitens kann das Abgeordnetenhaus gar nicht per Antrag die Durchführung einer Volksbefragung beschließen. Auch das ist hier schon erläutert worden. Das verstößt schlicht gegen die Berliner Verfassung. Sie haben nicht einmal ein Gesetz zur Durchführung einer Volksbefragung vorgelegt. Aber auch das wäre nicht verfassungskonform gewesen. Es ist nämlich nach unserer Auffassung nicht gleichgültig, ob der Entscheid verbindlich ist oder nicht, denn das Ergebnis ist in jedem Fall politisch bindend. Ein Entscheid ist schließlich keine Umfrage. Auch das ist schon gesagt worden.
Laut Verfassung übt das Volk seine Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Die Abstimmungen sind aber alle in der Verfassung geregelt. Da können wir als Parlament nicht einfach, je nachdem, wie es uns gerade passt, noch einen neuen Abstimmungsmodus durch einen Antrag beschließen. Wir werden diesen Antrag daher als verfassungswidrig ablehnen. Vielleicht wäre ein Feiertag für die Verfassung gar kein schlechter Vorschlag.
Zu dem Paralleluniversum, in dem sich die Kolleginnen und Kollegen der AfD bewegen, sage ich jetzt einfach nichts.
Das ist so vollkommen jenseits aller Realität, sowohl die Zahlen als auch das, was Sie hier über die unbegleiteten Minderjährigen behauptet haben. Ich konzentriere mich auf das, was wir im Haushalt festgeschrieben haben und was ich außerordentlich begrüße.
Die Integration der Geflüchteten ist eine zentrale Aufgabe in den nächsten Jahren. Im Einzelplan 11 sind viele Maßnahmen etatisiert, die wir in den kommenden Jahren brauchen, um den Geflüchteten in Berlin beim Aufbau eines neuen Lebens zu helfen.
Nein. Jetzt rede erst einmal ich.
Die Maßnahmen, die wir brauchen, um Geflüchtete zu integrieren, sind nicht isoliert zu betrachten. Wir haben
sie haushaltsübergreifend zusammengestellt. Wir haben geschaut, was zur Integration notwendig ist, von der Unterbringung über Sozialrecht und Bildungsberatung bis hin zur Gesundheitsversorgung, Schule und Ausbildung.
Also das, was wir als Koalition im Haushalt festgeschrieben haben, ist in sich abgestimmt und greift sinnvoll ineinander. Es ist also gerade das Gegenteil vom Gießkannenprinzip. Gießkannenprinzip und Zufall, so hatte ich eher den Eindruck, waren das Prinzip, nach dem die CDU Anträge gestellt hat, die weder mit Trägern abgestimmt waren noch davon ausgingen, was tatsächlich in Projekten gemacht wird. Liebe Frau Seibeld! Den Unterschied zwischen Integrationslotsen und Stadteilmüttern habe ich Ihnen im Ausschuss erst erklären müssen. Ich weiß auch gar nicht, warum Sie dazu reden. Ich war mit Herrn Dregger zwar nie einig, aber der wusste wenigstens, wovon er geredet hat.
Der zweite Leitfaden, der uns geleitet hat, um den Haushalt aufzustellen, beruht auf der Erkenntnis, dass die Geflüchteten auf vielen Gebieten einen enormen Innovationsschub in Berlin ausgelöst haben.
Was wir für Integration an Strukturen aufbauen und stärken, braucht Berlin zum großen Teil sowieso. Wir nutzen die Chance, mit den Maßnahmen, die zur Unterstützung der Geflüchteten beim Ankommen und beim Aufbau ihres Lebens in Berlin nötig sind, längerfristig Innovationen in der Stadt voranzubringen – auch hier in der Bildungspolitik, beim Bauen, dem Schwerpunkt von Migrantenorganisationen und z. B. arbeitsmarktpolitisch. Die Koalition legt im Einzelplan 11 arbeitsmarktpolitisch den Fokus auf den weiteren Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, hier insbesondere der Jugenderwerbslosigkeit, sowie auf die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen. Hier greifen die gleichen Maßnahmen für verschiedene Gruppen, und deswegen ist es sinnvoll, dort zu investieren. Erfolgreiche Instrumente wie z. B. das Jobcoaching werden verstetigt und verstärkt, ebenso Maßnahmen im Bereich der Bildungsberatung. Hier möchte ich beispielhaft nur die Infothek nennen, die u. a. Alleinerziehende und Menschen berät, die den Wiedereinstieg nach der Elternzeit planen.
Für die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen stehen seitens des Bundes und der Bundesagentur zahlreiche Instrumente und eine bedarfsorientierte Finanzierung zur Verfügung. Landesseitig ergänzen wir dieses Angebot u. a. durch mobile Bildungsberatung. Es gibt im Integrationshaushalt einen Aufwuchs bei der Finanzierung der Migrantenorganisationen, die ihrer integrationspolitischen Relevanz in der Stadt Rechnung trägt. Es sind nämlich die Migrantenorganisationen selbst, die beim Zurechtkommen in Berlin helfen, die wissen, was die
(Hanno Bachmann)
Menschen brauchen, und die effektive Unterstützung leisten.
Sie haben in der Einwanderungsstadt eine unersetzliche Brückenfunktion zwischen Herkunftsregion und Berliner Verhältnissen. Hier finden sich die Sprachmittlerinnen und Sozialarbeiterinnen, hier sind die Wegweiserinnen durch Asyl- und Gesundheitsversorgung. Wir stärken im Einzelplan 11 die Versorgung der Geflüchteten mit muttersprachlicher Beratung und im Bereich Gesundheit und Traumabehandlung, damit Menschen, die Kriegserlebnisse, Folter und die Strapazen der Flucht nicht allein bewältigen können, professionelle Hilfe bekommen.
Also, diesen Zwischenruf finde ich absolut unmöglich. Wenn Sie in Ihrer Familie jemanden hatten, der den Krieg überlebt hat – ich zähle hierbei zur Enkelgeneration –, dann wissen Sie ganz genau, dass die Alten das bis heute mit sich schleppen – bis heute.
[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]
Die Menschen, die den Krieg gerade erst hinter sich haben, stecken da noch voll drin. Fragen Sie mal in Ihren Familien! Oder haben Sie dort niemanden, der im Zweiten Weltkrieg traumatisiert worden ist?
Zum Schluss noch: Wir brauchen die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Wir haben sie besser ausgestattet. Gerade diese jungen Menschen, die sich ohne Eltern nach Berlin durchschlagen mussten,
brauchen wie alle Jugendlichen Schutz, Begleitung und Anleitung, damit es in Schule und Ausbildung klappt.
Wir sind mit diesem Haushalt gut aufgestellt, um denen, die hier angekommen sind, zu helfen.