Gundolf Fleischer

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Ausschussberatungen war zentrales Thema, inwieweit der regionale Zweckverband eine Alternative zum Regionalverband sein kann.
Wir sind der festen Überzeugung, dass wir unter grenzüberschreitenden Gesichtspunkten – das müsste selbst einer wissen, der aus Ulm kommt und nicht an der deutschfranzösischen Grenze wohnt –
eine grenzüberschreitende Regionalplanung wechselseitig und rechtsverbindlich nach dem Karlsruher Staatsvertrag und nach dem von der französischen Nationalversammlung verabschiedeten Gesetz künftig nur durchführen können, wenn wir dies über einen Zweckverband tun. Damit werden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit – auch für die Parlamentarier dieses hohen Hauses, die aus allen Fraktionen im Oberrheinrat vertreten sind – eine neue Dimension und eine neue Qualität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eröffnet.
Diese Alternative des Mehrzweckverbandes eröffnet künftig aber auch die Möglichkeit eines Wettbewerbs der Regionen, wer die anstehenden regionalen Politikbereiche am unbürokratischsten, am schnellsten, am erfolgreichsten und am kostengünstigsten erledigt.
Der Verband Region Stuttgart hat in den letzten Jahren sicherlich gut gearbeitet. Hier kann mit guten Erfolgen aufgewartet werden.
Auch von unseren Regionalverbänden ist eine gute Arbeit geliefert worden. Aber in der Region Freiburg ist vom SPD-Oberbürgermeister Dr. Böhme bis hin zu den CDULandräten Watzka und Glaeser immer wieder die feste Überzeugung geäußert worden, dass sie mit der Zweckverbandslösung noch erfolgreicher, noch besser, noch billiger und noch schneller arbeiten könnten.
Die Erfolge, die wir hier in Sachen ÖPNV, Abwasser, Tourismus und Wirtschaft – um nur einige Felder zu nennen – aufzuweisen haben, beweisen dies nach meiner Auffassung.
Deswegen ist es gut, wenn durch diese jetzt geplante gesetzgeberische Regelung ein Wettbewerb eröffnet wird, der unserem Land auch in den nächsten Jahren sehr gut tun wird. Die jetzt in Kraft tretende Regelung erhält die Transparenz und Bürgernähe, die bei den Regionalverbänden unzweifelhaft gut gegeben war, weil sich durch diese Neuregelung insofern überhaupt nichts ändert. Sie ist aber effizienter,
weil Zweckverbände flexibler sind.
Die neue Regelung ist demokratischer,
weil neben der bisherigen Repräsentanz in den Regionalverbänden, die nunmehr vom Prinzip her auch in den Zweckverbänden beibehalten wird, zusätzlich die Mitwirkung der kreisangehörigen Gemeinden vorgeschrieben wird.
Der Antrag der Grünen ist deshalb in der Sache falsch und politisch eine Absage an eine zukunftsorientierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit
sowie ein glattes Nein zu unserer Absicht, der planerischen Mitwirkung unserer Gemeinden eine entsprechende Stärkung zukommen zu lassen. Es ist bezeichnend, dass der Antragsteller bei den Grünen jemand ist, der im zuständigen Ausschuss gar nicht anwesend war und dort nicht mitdiskutiert hat,
sondern nunmehr von außen hier mit absolut sachfremden Erwägungen glaubt, den Gesetzentwurf angehen zu müssen,
obwohl man, wenn man sich vor Ort entsprechend informieren würde, genau wüsste, dass das die einzig zukunftsorientierte und richtige Lösung ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes zu den Ausführungen, die Herr Schmiedel für die SPD im Ausschuss gemacht hat, wo er die Auffassung vertrat, dass man es letztendlich den Regionalverbänden bzw. der Verbandsversammlung überlassen müsse, ob es zu einer Auflösung komme oder nicht. Hierzu möchte ich auch in diesem hohen Haus noch einmal festhalten, dass bei der Übertragung der genannten Aufgaben auf einen regionalen Zweckverband die Auflösung der Regionalverbände durch den Gesetzgeber selbst erfolgt, so wie die Einsetzung auch erfolgt ist. Dem Regionalverband das Recht einzuräumen – zumal als Planungsebene –, selbst über seine Auflösung zu entscheiden und damit den Gesetzgeber in dieser Frage zwingend zu binden, ist von der Systematik unserer Verfassung her schlicht verfassungswidrig und wird deswegen von uns abgelehnt.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Bei der Novellierung der Bestimmungen zur Fehlbelegungsabgabe ist im Lichte dessen, was in der ersten Lesung schon gesagt wurde, Folgendes zu beachten:
Erstens: Eine Diskussion, ob die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft werden soll oder nicht, ist so lange völlig obsolet, als das Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen auf Bundesebene besteht. Eine zeitliche Begrenzung dieser Abgabe, wie in einem SPD-Antrag gefordert, ist daher bereits rechtlich überhaupt nicht möglich.
Zweitens: Es ist dem Landesgesetzgeber nicht einmal gestattet, die ihm vom Bundesgesetzgeber übertragenen Regelbefugnisse an die Gemeinden weiterzugeben. Eine kommunale Rechtsetzungsbefugnis hat wegen einer damit verbundenen erhöhten Treffsicherheit gerade auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit – das möchte ich ausdrücklich sagen – vieles für sich. Dies geht aber nicht, weil es nach einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wegen Artikel 3 des Grundgesetzes von Verfassungs wegen ausgeschlossen ist, die Gemeinden ohne landesgesetzliche Vorgaben zu ermächtigen, durch Ortssatzung zu bestimmen, ob, wann, von wem und in welchem Umfang im Gemeindegebiet eine Fehlbelegungsabgabe erhoben wird. Auch eine Öffnungsklausel zugunsten der Kommunen ist daher – ich sage: leider – nur sehr begrenzt möglich, wie ein Gutachten des Justizministeriums ausdrücklich feststellt und bestätigt.
Drittens: Das richtige Motiv der Einführung der Fehlbelegungsabgabe liegt darin begründet, dass aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit nur die wirklich Bedürftigen in den Genuss dieser verbilligten Wohnungen kommen sollen. Diesem streng durchgeführten Ziel steht entgegen – das zeigen die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt und das Verhalten der Mieter –, dass die Soziostrukturen, insbesondere in Großstädten, nicht mehr die notwendige Durchmischung aufweisen.
Deshalb ist die neue Regelung, wonach die Fehlbelegungsabgabe erst erhoben wird, wenn die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus um 40 % überschritten wird, ein völlig richtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit allein werden wir aber unser Ziel einer durchmischten Soziostruktur schwer erreichen. Wir haben deshalb einen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, dass durch Förderanreize des Landes die sozial verträgliche Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erreicht wird. Diese Förderung soll sich bevorzugt an die bisherigen Mieter richten. Dritte kommen subsidiär nur in den Genuss solcher Förderanreize, wenn es sich um Personen handelt, deren Einkommen die Grenze des sozialen Wohnungsbaus plus 40 % nicht übersteigt, wenn es sich also um einen Wohnungsberechtigten im Rahmen der jetzt zu verabschiedenden gesetzlichen Bestimmungen handelt.
Sonstige Dritte können bereits nach geltendem Recht unter Wahrung des Grundsatzes „Kauf bricht nicht Miete“ Mietwohnungen jederzeit sowieso erwerben, allerdings ohne finanziellen Anreiz des Landes. Wir erwarten für den nächsten Doppelhaushalt bereits ein Förderprogramm, welches außerdem den charmanten Nebeneffekt hat, dass teure Sanierungsmaßnahmen, über das ELSP gefördert, dann nicht mehr so und in diesem Umfang stattfinden müssen.
Abschließend zum zweiten Antrag der SPD, den wir auch ablehnen werden: Wir sind der Auffassung, dass es gerade unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit, aber
auch im Hinblick auf eine gute Soziodurchmischung wichtig ist, dass unserem Antrag Rechnung getragen wird. Den Antrag der SPD werden wir ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Gesetz über die Weiterentwicklung der Regionen, das von uns sehr sorgfältig überdacht wurde, geht es in der Tat um eine maßvolle Kompetenzerweiterung, ohne dass eine zusätzliche Verwaltungsebene entsteht, um Straffung, Vereinfachung, Deregulierung, was bei Planänderungs- oder Zielabwei
chungsverfahren dringend notwendig ist. Es geht auch um die Kompetenz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und damit – da ist ein innerer Zusammenhang gegeben – um die Öffnungsklausel, die die Möglichkeit zur Übertragung der Regionalplanung auf einen von den Stadt- und Landkreisen der Region gebildeten Regionalzweckverband gibt. Gerade auf den letzten Punkt möchte ich ganz besonders eingehen.
Die Öffnungsklausel entspricht der Zusage unseres Ministerpräsidenten, dass sich jede Region ihren regionalen Maßanzug schneidern kann und soll. Sie ist damit eine klare und definitive Absage an den Gedanken, dass das Modell der Region Stuttgart auf die anderen Regionen zwangsübertragen werden könnte.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird der kommunalen Seite die Möglichkeit eröffnet, selbst zu entscheiden, wie die regionale Ebene aussehen soll. Dies ist eine Stärkung der kommunalen Ebene, aber nur dann, wenn alle Land- und Stadtkreise der Region dies auch so wollen, wobei es nach altem demokratischem Grundsatz klar ist, dass in dem jeweiligen Gremium eine entsprechende Mehrheit da sein muss.
Diese Öffnungsklausel trägt der Tatsache Rechnung, dass Landesplanung wegen der unterschiedlichen Situationen in unserem Land auch unterschiedlich organisiert werden muss. Am südlichen Oberrhein ist es beispielsweise so, dass die Landesplanung ganz entscheidend durch die Grenze zu Frankreich geprägt ist und deswegen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit dort dringend geboten ist. Wir haben in der Vergangenheit zwischen deutschen Gemeinden und französischen Betrieben Prozesse erlebt, sehr unschöne Auseinandersetzungen, und es ist ein großes Anliegen der gesamten Region, dass an dieser Grenze in Zukunft besser, aber auch verbindlicher zusammengearbeitet wird. Diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist eine wichtige landespolitische Aufgabe und am südlichen Oberrhein mit das Kern- und Herzstück der dortigen Politik quer durch alle Parteien.
Deshalb ist das erste Ziel dieser Öffnungsklausel, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ganz wesentlich verbessert werden kann. Die Grundlage dafür bildet der Karlsruher Staatsvertrag, der dies völkerrechtlich vorbereitet hat, der ausdrücklich vorsieht, dass diese Zusammenarbeit durch Zweckverbände möglich ist. Nunmehr ist ausdrücklich die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass die regionale Ebene grenzüberschreitend tätig werden kann. Eine rechtsverbindliche wechselseitige Landesplanung links und rechts des Rheins ist aber nur über einen Zweckverband möglich, da der Karlsruher Staatsvertrag einen Regionalverband als grenzüberschreitend verbindlich werdende Institution schlicht nicht vorsieht.
Durch dieses Gesetz machen wir uns für eine rechtsverbindliche grenzüberschreitende Landesplanung kompatibel. Gleiches tut der Gesetzgeber auf der anderen Seite des Rheins seit geraumer Zeit in der Nationalversammlung und im Senat. Gestern habe ich die Mitteilung erhalten, dass das entsprechende französische Gesetz Mitte Dezember die letzten parlamentarischen Hürden genommen hat und nun in Kraft ist. Die im Rahmen des französischen Gesetzge
bungsverfahrens so wichtigen Anwendungsdekrete werden nach Einschätzung der Fachleute nach den Kommunalwahlen in Frankreich Ende März dieses Jahres abgeschlossen.
Ich darf den Wortlaut vorlesen, den die Nationalversammlung hierzu verabschiedet hat:
Die städtebaulichen Planungsdokumente, die Grenzgebiete betreffen, haben die Flächennutzung
hierzu zählen auch rechtskräftige Pläne –
in den jeweiligen Gebieten in den angrenzenden Nachbarstaaten zu berücksichtigen. Die Gemeinden und hierfür zuständigen interkommunalen Zweckverbände können die Gebietskörperschaften im Nachbarstaat, die für Raumordnungsfragen in den Bereichen des Wohnungswesens, des Städtebaus, der Verkehrsfragen, der Raumordnung und des Umweltschutzes zuständig sind, konsultieren.
Dies ist eine klare Öffnungsklausel durch die französische Seite. Angesichts des französischen Zentralismus hätte man dies, zumal in diesem Tempo, kaum erwarten können.
Wir hätten uns zweifellos noch mehr gefreut, wenn sich die Formulierung des Senats unter der Federführung von Senator Hoeffel, die noch konkreter und detaillierter ist, durchgesetzt hätte. Doch ist das jetzt Erreichte gerade in Anbetracht der vorher geltenden Rechtslage zweifellos ein beachtlicher Fortschritt und Erfolg auch für die Arbeit des Oberrheinrats. Welche Blamage wäre es für uns, die wir nicht in einem so zentralistisch, sondern in einem föderalistisch strukturierten Land leben, wenn wir uns unsererseits nicht für dieses Angebot, das auf dem Karlsruher Staatsvertrag basiert, kompatibel machen würden! Wer grenzüberschreitende Arbeit wirklich will, muss deshalb für diese Öffnungsklausel als ein Angebot an die vor Ort Tätigen sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Öffnungsklausel verfolgt aber noch ein zweites Ziel: eine Stärkung der kommunalen Ebene. Der Gesetzentwurf sieht einen kommunal verfassten Zweckverband ohne Stimmbindung vor. Wir wollen im Rahmen der Beratungen einen mit unserem Koalitionspartner abgestimmten Antrag einbringen, der die kommunale Mitsprache zusätzlich verstärkt. Wir wissen zwar, dass die Kreistage sehr, sehr viele Bürgermeister – das ist wegen deren Kompetenz gut so – in diesen Zweckverband entsenden werden. Die kommunale Seite wird also gut vertreten sein. Aber wir wollen zusätzlich – dies werden wir beantragen – in Artikel 1 Nr. 10 folgenden Absatz 4 anfügen:
Die Mitwirkung der kreisangehörigen Gemeinden ist in der Verbandssatzung zu regeln.
Auch damit geben wir wieder das nach unten, was unten zu regeln ist. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen – es gibt viele Möglichkeiten –, dass unter „Mitwirkung“ die Bildung eines Beirats zu verstehen ist, in dem aus jedem Bürgermeistersprengel ein zusätzlicher Vertreter mitarbeitet. Das Gremium wäre dann – ich habe es für meine Region
einmal durchgerechnet – überschaubar und würde in der Arbeit zu keiner besonderen Erschwerung führen. Meine Damen und Herren, damit wollen wir ein deutliches Zeichen zugunsten der kommunalen Mitsprache setzen.
Zusammenfassend darf ich sagen: Dieses Gesetz eröffnet Stadt- und Landkreisen unter verbesserter Mitwirkung der Gemeinden die Möglichkeit, Landesplanung grenzüberschreitend, maßgeschneidert für die Region neu zu formulieren – eine ebenso reizvolle und spannende wie zukunftsorientierte Aufgabe. Der Gesetzgeber eröffnet damit eine neue Perspektive für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und stärkt das kommunale Element bei der Fortschreibung der Regionalplanung.
Ich möchte noch einmal daran erinnern: Im Oberrheinrat – ob im Planungsausschuss oder in den anderen Gremien – ist dies über alle Parteigrenzen hinweg jeweils einstimmig so gewünscht und nach vorn getrieben worden. Insofern müsste auch dieses hohe Haus zu einem einstimmigen Beschluss in der Lage sein.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass der Direktor des Zweckverbands Südlicher Oberrhein, der einer der schärfsten Gegner der Zweckverbandslösung war, zwischenzeitlich presseöffentlich erklärt hat, dass er seine Position noch einmal überdacht habe und nunmehr die Zweckverbandslösung nachhaltig befürworte, und wäre das nicht Anlass für Sie, Ihre von gestern stammenden Überlegungen auch einmal etwas mehr nach vorne zu orientieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Über dieses Thema haben wir nicht nur im Ausschuss, sondern auch hier im hohen Hause schon ausgiebig diskutiert. Deswegen kann ich es für meine Person relativ kurz machen.
Wir haben eigentlich weniger über das diskutiert, was in diesem Gesetz geregelt wird, als darüber, was in diesem Gesetz nicht geregelt wird. Insbesondere ist darüber gesprochen worden, inwieweit das barrierefreie Bauen angegangen werden soll. Wir haben im Ausschuss die Auffassung vertreten, dass dieses Thema jetzt nicht hinzugenommen werden soll, weil es umfangreiche Erörterungen mit den Behinderteneinrichtungen und mit den Behindertenverbänden zur Voraussetzung hat. Es war uns bewusst, dass das, was heute geltendes Recht ist und was nicht von der Verwaltung, sondern von uns geschaffen wurde, in vielen Bereichen mehr hinderlich als förderlich auch für die Behinderten ist. Außerdem wirkt es kontraproduktiv für unsere mittelständische Wirtschaft und für die Sportvereine.
Die Diskussion im Ausschuss hat ergeben, dass wir in unserem Bemühen um den Einsatz von Aufzügen, beispielsweise in Sportlerheimen, neuerdings erfreulicherweise Unterstützung erfahren von dem zwischenzeitlich neu zu uns gekommenen Abgeordneten Moser, der für die SPD erklärt hat, er sehe dieses Anliegen genauso. Darüber freuen wir uns sehr,
weil die SPD dazu vorher eine etwas andere Position hatte. Dies darf ich sehr positiv vermerken. Wir freuen uns darauf, dass wir in der neuen Legislaturperiode – denn dann müssen wir dieses Problem gleich angehen – in diesem Punkt gemeinsam an einem Strang ziehen werden.
Ansonsten ist festzuhalten, dass nunmehr auf Dauer ein unbefristetes Wahlrecht zwischen Kenntnisgabeverfahren und normalem Baugenehmigungsverfahren eingeräumt wird.
Das ist richtig, das wird von allen Beteiligten so gewünscht. Ich meine, dass damit unter eine lang andauernde Diskussion, die bereits seit 1995 geführt wird, nunmehr ein endgültiger Schlussstrich gezogen werden kann. Alles andere in diesem hohen Hause nach der Landtagswahl.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zusammenfassend sollte man noch einmal darauf hinweisen, dass die Wohnungsbaupolitik dieses Landes in den vergangenen Jahren maßstabsgerecht, bedarfsorientiert, gut und richtig gewesen ist.
Alle Wohnungsbauunternehmen dieses Landes und selbst der Mieterbund bestätigen dies, wenn man mit ihnen Gespräche führt.
Es geht allein darum, die Weichen für die Zukunft rechtzeitig richtig zu stellen, damit sich die „Sinuskurve der Wechselbäder“ vergangener Zeiten nicht wiederholt, sondern – das ist auch für die Bauwirtschaft wegen der Berechenbarkeit wichtig – eine Verstetigung in Form einer gewissen Geraden erreicht wird.
Deswegen habe ich als Ausschussvorsitzender die Anregung gegeben, dass zusammen mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums Experten des Landes die erwähnte Broschüre erarbeiten. Das ist eine hervorragende Arbeit, die für uns in der Zukunft eine gute Grundlage sein wird.
Dabei geht es im Wesentlichen darum, im Sanierungs- und Privatisierungsbereich in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt zu sehen. Es ist auch richtig, mit der Förderung bereits bei Familien mit einem Kind anzusetzen. Es ist weiterhin richtig, den Mietwohnungsbau insofern noch einmal zu überdenken, was gerade im Bereich von Randgruppen und da insbesondere in den Großstädten erforderlich ist. Dies darf aber den Grundsatz nicht verstellen, dass Subjektförderung vor Objektförderung gehen muss, weil dies preisgünstiger, treffsicherer und sozial gerechter ist.
Schließlich müssen wir uns auch über die Finanzierung Gedanken machen, weil wir wissen, dass die Akzeptanz für Zinsverbilligungen schon seit vielen Jahren nicht so ist, wie sie von uns angenommen worden ist.
Wir müssen deswegen auf der steuerlichen Seite im Abschreibungssektor, aber auch im Bereich des verlorenen Zuschusses – das ist allerdings für den Staat dann viel teurer – etwas tun. Das wird in den nächsten Jahren unsere Leitlinie sein. Ich bin froh, dass wir wirklich dabei sind, auf die Zukunft bezogen auf diese Weise zu einer Verstetigung zu kommen.
Nun zum Abschluss: Das schon beschriebene baupolitische Horrorszenario, das uns von Berlin in kürzester Zeit eingebrockt worden ist, kann all dies kaputtmachen. Wir werden wirklich auch für die Bauwirtschaft in Baden-Württemberg zu schlimmen Ergebnissen kommen, wenn in Berlin nicht bald wieder die Vernunft einkehrt und das, was dort in knapp zwei Jahren an Negativem getan worden ist, wieder rückgängig gemacht wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, dass man bei dem Thema, das wir jetzt behandeln, unterschiedliche Auffassungen haben kann, und es ist kein Geheimnis, dass beispielsweise der Kollege Brechtken und ich im Präsidium des Landessportverbandes etwas anders argumentiert haben als der Präsident des Württembergischen Fußballverbandes oder der Präsident des LSV selber. Aber damit ist nicht verbunden, dass der eine dem anderen vielleicht vorwerfen würde: Du kämpfst für den Sport schlechter oder weniger als ich.
Dafür gibt es gute Gründe. Dafür gibt es verfassungsrechtliche Gründe, und ein Verfassungsrechtler sieht die Dinge nun einmal anders als derjenige, der etwas lediglich aus der Praxis unjuristisch bewertet haben will. Die Diskussion hat aber einen solchen Gang genommen, dass der Sport Schaden genommen hätte, wenn er nicht die Staatszielbestimmung gefordert hätte. So haben wir im Landessportverband geschlossen die Aufnahme des Sports in unsere Landesverfassung – letztendlich auch mit guter Begründung – gefordert.
Wenn wir dies heute in zweiter und dritter Lesung beschließen, kann ich dem hohen Hause sagen, dass dies von den über 3 Millionen Sporttreibenden und vor allen Dingen von den Zehntausenden – wenn man das Bestehen unseres Landes in Jahren zusammennimmt, von Hunderttausenden von Bürgern in unserem Land –, die im Ehrenamt tätig sind, dankbar zur Kenntnis genommen wird.
Der Sport von Baden-Württemberg empfindet die Aufnahme als Staatsziel als Anerkennung und als Dank für das, was, insbesondere im Ehrenamt, in der Vergangenheit geschehen ist, und als Aufforderung der Politik an den Sport, dies in der Zukunft verstärkt weiter zu tun.
Es ist richtig, dass mit der Aufnahme des Sports als Staatsziel keine subjektiven Rechte oder gar finanziellen Ansprüche seitens des Sportes verbunden sind. Für mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf es aber mit der Aufnahme des Sports als Staatsziel nicht sein Ende haben, sondern das ist die Grundlage dafür, dass der Sport als Vertreter öffentlicher Belange künftig in wichtigen Politikbereichen anerkannt wird.
Am Beispiel des Naturschutzrechts sehen Sie, Herr Kollege Brechtken, welche Zielkonflikte da oft bestehen.
Es kann dem Sport nicht zugemutet werden, gegenüber anderen Beteiligten am Katzentisch, wenn überhaupt, Platz zu nehmen. Oder ich nenne als Beispiel das Baurecht. Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, dies bald auch für den Sport etwa im Wege eines Erlasses oder im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu regeln. Das heißt, wir sind mit der Aufnahme des Sports als Staatsziel am Ende einer Etappe, aber noch nicht am Ziel dessen, was für die Aufwertung des Sports getan werden sollte.
Die Wahrung der Autonomie darf nicht zu dem Fehlschluss verleiten, dass die Politik nicht das Recht hätte, die Sportorganisation daraufhin zu untersuchen, ob sie auch in der Zukunft möglichst effizient arbeitet.
Deswegen bin ich der Auffassung, dass wir auch in der Zukunft seitens des Sports gegenüber der Politik den diesbezüglichen Nachweis zu erbringen haben.
Zum Abschluss, weil vorhin ein paar Zwischenrufe im Hinblick auf den Bund gemacht wurden, nur noch: In der Zeit, in der wir regiert haben, ist auf Antrag von BadenWürttemberg im steuerlichen Sektor für unsere Vereine
nach erbittertem Widerstand über viele, viele Jahre Anfang der Achtzigerjahre Entscheidendes geschehen. Wenn wir sehen, was auch in anderen Bereichen, gerade auch bei den Übungsleitern, während unserer Regierungszeit getan wurde, brauchen wir uns nicht zu verstecken.
Ich warne aber davor, wenn die bundespolitische Komponente mit hineingenommen wird, nunmehr den Blick vor der Zukunft zu verschließen, und deswegen fordere ich Rot-Grün schon heute auf, wenn Sydney vorbei ist, alles dafür zu tun, dass die angekündigte Kürzung im Leistungssport des Bundes um 40 Millionen DM nicht erfolgt. So etwas hat es unter einer CDU-Regierung nicht gegeben. Da sind die Haushaltsansätze in schwierigsten Zeiten beibehalten worden.
Deswegen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün: Sorgen Sie dafür, dass unser breiter Konsens hier in diesem hohen Haus auch von Ihnen nach Berlin transportiert wird, damit der Sport auch auf Bundesebene den Stellenwert behält, den er bei uns schon lange hat und auch in der Zukunft haben wird.
Ist Ihnen Ihre Presseerklärung bekannt, wonach Sie Namen genannt haben, nämlich im ersten Absatz Herrn Abg. Döring und sodann die FDP/DVPAbgeordneten?
Ist Ihnen klar, dass Sie sich damit rechtswidrig verhalten haben?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir sind einmal aus zeitlichen Gründen gehalten, eine Novellierung der LBO durchzuführen. Herr Witzel hat bereits darauf hingewiesen, dass im Jahr 2001 die Übergangsregelung, zwischen Baugenehmigungsverfahren und Kenntnisgabeverfahren wählen zu dürfen, ausläuft. Entsprechend dem von uns eingebrachten Antrag sind aber sinnvollerweise auch noch einige andere Dinge mit zu regeln.
Wir von der CDU haben überhaupt nicht verklausuliert zu erkennen gegeben, wo wir stehen. Ich habe in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses in aller Deutlichkeit das wiederholt, was bereits seit 1992, als in der großen Koalition die Vorbereitungen für die Novellierung liefen, von uns gesagt worden ist, nämlich dass das Wahlrecht wohl die richtige Lösung sei. Dies nur zur Klarstellung, damit nicht der Eindruck entsteht, als sei die CDU verspätet auf irgendeinen Geistesblitzzug der Grünen aufgesprungen.
Die ganze Problematik dieses Themas hat eine lange Geschichte. Wir seitens der CDU haben bereits in der großen Koalition nachdrücklich darauf hinzuwirken versucht, das Wahlrecht definitiv und endgültig einzuführen. Wir haben uns dann aber der Ansicht der Regierung angeschlossen, man sollte sich im Hinblick darauf, dass in den Landkreisen und in den großen Stadtkreisen in den unteren Baurechtsbehörden unterschiedliche Praktiken festzustellen sind, bei der Wahrnehmung dieser Möglichkeit sogar prozentual sehr unterschiedliche Praktiken, noch eine Übergangsfrist gönnen, um zu schauen, ob von der freien Willensentscheidung des Bauherrn her das eine oder andere Verfahren landeseinheitlich favorisiert wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind aus zwei Gründen überzeugt, dass unsere seit vielen Jahren dargelegte Auffassung, das Wahlrecht sollte endgültig festgeschrieben werden, die richtige Lösung ist. Zum einen spricht dafür die sehr sachliche und sehr sachkundige Stellungnahme der kommunalen Landesverbände und der einschlägigen Kammern und Verbände. Mich hat schon beeindruckt, dass es den kommunalen Landesverbänden gelungen ist, in dieser Frage mit dieser Einheitlichkeit zu sprechen. Das macht auch die Stärke ihrer Argumente deutlich.
Zum anderen ist für mich aber noch wichtiger, dass das Wahlrecht zwischen Baugenehmigungsverfahren und Kenntnisgabeverfahren nach meiner Auffassung die liberalste Lösung ist. Wir haben einerseits der Deregulierung das Wort geredet, indem wir bürgerfreundlich die Möglichkeit einräumen, in Gebieten mit genehmigten Bebauungsplänen auf den langen und manchmal umständlichen Weg des Baugenehmigungsverfahrens zu verzichten. Wir haben andererseits aber auch dem uns immer wieder signalisierten Sicherheitsbedürfnis von Bauherren und Architekten Rechnung getragen, die in vielen Fällen eben nicht diesen
Weg beschreiten wollen. Ich meine, dass dem Ziel des Gesetzgebers, die Deregulierung durchzuführen, in dem Angebot in ausreichender Weise Platz eingeräumt ist und zum Beispiel auch dem Willen der Architektenkammer, in das normale Genehmigungsverfahren gehen zu dürfen, Rechnung getragen wird.
Es ist auch darauf zu verweisen, dass in den meisten Bauanträgen auch eine Befreiung von bestimmten Beschränkungen verlangt wird. Dann sind wir im normalen Baugenehmigungsverfahren mit allen zeitlichen Konsequenzen. Der richtige Weg müsste sein, uns darum zu bemühen, bei den Kommunen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, soweit wir dazu überhaupt aufgerufen sind, dass die Bebauungspläne transparenter, einfacher und für den einfachen Bürger auch in ihren Auswirkungen nachvollziehbarer gestaltet werden. Solange die Bebauungspläne in vielen Bereichen noch so schwer nachzuvollziehen und so schwer zu durchschauen sind, kann auf jeden Fall nicht allein auf das Kenntnisgabeverfahren verwiesen werden. Das wäre ein Fall der politisch aufgedrängten Bereicherung – ein Weg, den wir nicht gehen wollen.
Der zweite Punkt ist, dass auch von der Sache her einiges angepasst werden sollte. Ich möchte nur einen Punkt, nämlich das barrierefreie Bauen, anführen. Wir haben das alle zusammen in der guten Absicht ermöglicht, dass auch unseren Behinderten zu den öffentlichen Gebäuden und zu den Gebäuden, zu denen sie Zugang haben müssen, die Zugangsmöglichkeiten eröffnet werden. Durch die geplante Novellierung soll dieses Ziel in keiner Weise verwässert oder ihm gar entgegengetreten werden. Aber wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass sich dieses gut gemeinte Ziel durch teilweise zu stringente und überzogene Anforderungen gerade in das Gegenteil verkehrt und damit gegen die Behinderten gerichtet hat.
Ein praktisches Beispiel, das ich auch schon im Wirtschaftsausschuss nannte, ist mir auf den Schreibtisch gekommen: Ein Sportverein will ein Sportlerheim mit zwei Geschossen – Erdgeschoss und erstes Geschoss – bauen. Nun müsste dieser Sportverein ohne Ausnahmemöglichkeit – was ich zuerst glaubte – aufgrund der derzeitigen Aussage der LBO einen Aufzug für 120 000 DM einbauen. Das hat zur Folge, dass der Bau überhaupt nicht realisiert wird. Und wer ist der Gelackmeierte? Natürlich der Behinderte, der keine Möglichkeiten hat – es handelt sich um einen Fußballverein –, bei schlechtem Wetter dort unterzuschlupfen, obwohl im ersten Geschoss überhaupt keine Behindertenräume vorgesehen waren. Diese waren vielmehr im Erdgeschoss und nicht im ersten Geschoss vorgesehen.
Aus diesem Fall können Sie vielleicht ersehen, dass es einfach wichtig ist, die Dinge noch einmal sorgfältig zu überprüfen, gerade auch im Interesse der Behinderten, weil hier Regelungen getroffen worden sind, bei denen Steine statt Brot gegeben worden sind.
Wir haben noch eine Reihe anderer Korrekturen, die wir in dieser Novellierung auch gern mit verfolgt sehen würden. Aber darauf wird nachher meine Kollegin Dr. Brenner eingehen.