Gunter Kaufmann

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Witzel hat schon auf die beispielhafte Behinderung der Windkraft in BadenWürttemberg hingewiesen.
Nicht nur die Windkraftanlagenbetreiber, sondern auch der unbefangene Beobachter können dies in diesem Lande feststellen.
Wenn Sie vergleichbare Bundesländer heranziehen, bei denen ähnliche Windverhältnisse bestehen, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, dann stellen Sie fest, dass dort, bezogen auf die Fläche, wesentlich mehr Windkraftanlagen stehen
und dass man dort für die Natur und die Landschaft ebenfalls die notwendige Sensibilität aufweist.
Ich wünsche mir, dass diese Einstellung, die man bei der Diskussion über den Ausbau der Windkraftanlagen in unserem Land hinsichtlich des Landschaftsschutzes an den Tag gelegt hat, auch bei anderen Eingriffen in die Landschaft, sei es beim Straßenbau, bei Gewerbeansiedlungen oder bei der Verdrahtung der Landschaft durch Hochspannungsleitungen, an den Tag gelegt wird – von der vielfach fehlenden Kritik am ungebremsten Flächenverbrauch in unserem Land einmal ganz zu schweigen.
Meine Damen und Herren, Windkraftanlagen sind sicher markante, unübersehbare Gebilde in unserer Landschaft.
Sie können, je nach Einstellung des Betrachters, unterschiedliche Reaktionen hervorrufen.
Bevor man sie jedoch einseitig als Belastung für die Landschaft abtut, sollte man sich zumindest gedanklich eine äquivalente Menge fossiler Energieträger in Form von Kohle oder Öl und die damit verbundenen Emissionen von CO2 sowie anderer Schadstoffe vorstellen.
Vor diesem Hintergrund erscheint uns die Haltung der Landesregierung auf diesem Gebiet nicht mehr nachvollziehbar.
Die falschen politischen Weichenstellungen wurden soeben in drei Punkten schon dargestellt. Ich darf nochmals kurz darauf eingehen.
Wesentlich ist die Änderung des Landesplanungsgesetzes, die faktisch alle Windkraftanlagen zu raumbedeutsamen Anlagen erhoben hat. Damit hat man das Baurecht unterlaufen. Dieser Ausschluss für den Rest der Fläche bedeutet Schwarz-Weiß in unserem Land. Schwarz-Weiß ist im Schach vielleicht richtig, aber nicht im Leben.
Das Zweite ist das Verbot der Nutzung staatlicher Waldwege. Hier ist meines Erachtens die einschlägige Vorgabe des Ministeriums noch nicht aufgehoben. Wir bestehen darauf, dass diese Anordnung zurückgenommen wird.
Dies hat auch unser Antrag zum Inhalt. Deshalb werden wir auf einer Sachabstimmung darüber bestehen.
Auf die unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wie im Fall Schauinsland wurde schon hingewiesen. Ich kann mich dem anschließen. Ich verweise auf den vorliegenden Antrag der Fraktion GRÜNE und möchte dazu nicht weiter Stellung nehmen.
Meine Damen und Herren, es ist sicher nicht falsch, wenn wir als Ergebnis dieser Debatte festhalten: Die Windenergie bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil im Energiemix der erneuerbaren Energien.
Das auch von der Landesregierung selbst angestrebte Ziel des Ausbaus der Windkraftanlagen auf 920 Gigawattstunden pro Jahr sollte nicht unterschritten werden. Dieses Ziel ist auch erreichbar. Das bedeutet nicht, dass wir hier einen exorbitanten Ausbau von Anlagen hätten, wie das der ehemalige Ministerpräsident einmal dargestellt hat,
als er von 2 000 Windkraftanlagen gesprochen hat,
wenn ich das in der Presse richtig gelesen habe.
Wir kommen sicher bei den derzeitigen Leistungen, die die Windkraftanlagen erbringen, mit einer Verdopplung der
Zahl der Anlagen aus. Das zerstört die Landschaft in diesem Land nicht.
Ich meine, wir sollten auch darauf verweisen, dass man auf schikanöse Planungs- und administrative Vorgaben verzichten sollte. Unser Antrag bezieht sich genau auf diesen Sachverhalt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat in Bezug auf die Zielsetzungen ja doch sehr moderat geantwortet und hat darauf verzichtet, wie Sie, Frau Brenner, zunächst einmal einen Pappkameraden aufzubauen, auf den man dann zielen kann.
„Auf jedem Hügel eine Windkraftanlage“ – auf dieser Grundlage lässt sich trefflich argumentieren.
Ich darf noch einmal daran erinnern, worum es geht. Die Windenergie hat sicher keinen herausragenden Anteil an der Energieversorgung, leistet aber einen wichtigen Beitrag, den wir im Rahmen der Nutzung erneuerbarer Energien benötigen. Die Windkraft ist die Energie, die bislang auch die großen Zuwachsraten hatte. Wir sind in Baden-Württemberg nur bei einem Anteil von etwa 0,3 oder 0,4 %. Dieser Anteil wäre auch in Baden-Württemberg ausbaubar. Das hat der Herr Minister soeben gesagt und darauf hingewiesen, dass wir an diesem Ziel festhalten. Das würde für Baden-Württemberg bei der Leistung, die neue Windkraftanlagen gegenwärtig haben, vielleicht 200 neue Windkraftanlagen bedeuten. Wenn sich die Technik weiter verbessert, ist es durchaus möglich, dann auch die angestrebten Anteile von 3, 4, 5 oder 6 % zu erreichen, wie es auch in anderen Bundesländern angestrebt wird.
Überhaupt nicht eingegangen sind Sie darauf – was man aber hervorheben sollte –, dass durch die Nutzung dieses Potenzials auch Arbeitsplätze in unserem Land geschaffen werden.
Mittlerweile arbeiten im Bereich der Windkraftanlagen und der damit verbundenen Industrie mehr Menschen als in der Atomindustrie. Die mit der Windenergienutzung verbundene Industrie ist nach der Autoindustrie der zweitgrößte Nachfrager nach Stahl. Das heißt, die Potenziale im Energiesektor spiegeln sich auf der anderen Seite auch auf dem Arbeitsmarkt. Ich meine, das ist ein Gesichtspunkt, den wir hier durchaus berücksichtigen sollten.
Ja, ja! – Sie haben, verehrte Frau Kollegin Brenner, auch noch auf den Vogelschutz hingewiesen. Ich will dazu einen ganz unverdächtigen Zeugen benennen.
Es gibt eine NABU-Studie, vorgestellt am 3. März 2005. Darin steht:
Vogelschlag durch Windräder unbedeutend
Vogelschlag kommt in Deutschland nur vereinzelt vor. „Wenn man die intensiven Zählungen aus Brandenburg umrechnet, kommen dort auf 1 800 Anlagen 115 Opfer. …“
Meine Damen und Herren, wir sollten das in der Dimension lassen, wie es sich auch tatsächlich abspielt.
Sicher gibt es Flächen in unserem Land, die man als Ausschlussgebiete definieren kann.
Das gibt es. Aber was Sie praktiziert haben, ist ja ein automatischer Ausschluss aller Gebiete, die nicht Vorranggebiete sind.
Durch das Landesplanungsgesetz haben Sie – daran möchte ich Sie erinnern – Vorranggebiete geschaffen und damit einen automatischen Ausschluss aller anderen Gebiete erreicht. Das heißt, quasi 99 % der Fläche sollen für die Windkraftanlagen tabu sein. Das ist unvernünftig. Das hätte kein Regionalverband von sich aus geplant. Vielmehr hätte man dort gesagt: „Ausschlussgebiete ja, Vorranggebiete auch, und beim Rest machen wir Einzelfallprüfung.“ Sie haben nämlich jetzt genau die Situation, dass es Kommunen gibt, die, auch unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Gewerbesteuereinnahmen, gerne Windkraftanlagen errichten wollen, und dass dort investiert werden könnte. Aber es kann wiederum nicht investiert werden, weil die Landesplanung es nicht zulässt. Und dort, wo die Vorranggebiete ausgewiesen sind, haben Sie oft die Situation, dass man sich sowohl vom Eigentümer als auch vom Umfeld her dagegen wehrt, dort Windkraftanlagen zu schaffen, sodass Sie auch keine entsprechenden Investitionen haben.
Das heißt, es ist eine absurde Situation. Sie müssen hier nicht lange nach Beispielen suchen. In meinem eigenen Wahlkreis haben wir eine solche Situation im Raum Gernsbach/Loffenau an der so genannten Teufelsmühle – nomen est omen –, wo Sie sich so sehr verkämpft haben. Es gibt noch andere Gebiete, etwa „Kohlwasen“, wo Sie sich auch streiten. Das heißt, Sie haben jetzt die Auseinandersetzung, dass dort, wo investiert werden kann und wo man investieren will, die Vorgaben der Regionalplanung dies verhindern. Damit ist dieses Gesetz oder sind diese Vorgaben, die Sie gemacht haben, unter diesem Gesichtspunkt einfach unvernünftig.
Wir werden in Bezug auf unsere beiden Anträge, die Ihnen zu diesem Tagesordnungspunkt mit vorliegen, damit einverstanden sein, dass sie an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Aufregung legt sich, wenn wir zum Thema kommen.
Wir haben es beim vorliegenden Paragrafen mit den Bestimmungen zu tun, die dem so genannten Bologna-Prozess Rechnung tragen sollen. Das heißt, es geht um die Bachelor- und Masterabschlüsse. Bei diesem Punkt ist es, meine ich, schon wichtig, dass man sich ihm in der Diskussion hier einige Minuten widmen kann.
Sie wissen, in der Bologna-Deklaration wird die Erwartung aufgezeigt, dass aufeinander aufbauende Studiengänge konzipiert und europaweit kompatible Abschlüsse verlangt werden. Ich will nur am Rande daran erinnern, dass Bache
lor und Master in diesen Erklärungen selbst expressis verbis nicht genannt sind. Bachelor- und Masterabschlüsse sind allerdings auch nach unserer Auffassung eine sinnvolle Konzeption für ein Studiensystem, das sich im Wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt. Sie sind aber nicht in jedem Falle zwingend. Deshalb, meine Damen und Herren, muss die Frage der Akzeptanz und die Frage der sachlichen Notwendigkeit geprüft und berücksichtigt werden.
Denn es geht bei diesen Regelungen schließlich auch um die berufliche Zukunft der Studenten. Es geht um die Qualität der Ausbildung, und es geht letztendlich auch um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Hier sind bei rigorosen Systembrüchen und Zwangsbeglückungen immer Hinterfragungen notwendig. Die Landesregierung selbst hat ja die so genannten Staatsexamensstudiengänge, also die Ausbildung zu Medizinern, Juristen und Lehrern, und übrigens auch die Studiengänge mit einem kirchlichen Abschluss nicht in die Bachelor- und Masterregelungen einbezogen.
Wenn sich das Land in einem Bereich, der für den Staatsdienst von besonderem Interesse ist, so massiv zurückhält, wird es schwer, andere von der Notwendigkeit solcher Anpassungen zu überzeugen. Konsequent ist da in der Tat der Antrag der Fraktion GRÜNE, der das widersprüchliche Verhalten der Landesregierung in diesem Punkt aufzeigt. Er zieht aber letztlich aus unserer Sicht eine falsche Schlussfolgerung.
Wir möchten uns den Vorschlägen der Rektorenkonferenz anschließen, um hier eine gewisse Flexibilisierung zu erreichen. Das wäre notwendig. Deshalb beantragen wir, dass in § 29 folgende Regelung aufgeführt wird:
Die Hochschulen können in Fächergruppen, die mit dem Master abschließen, durchgängige fünfjährige Studiengänge einrichten. Studierende solcher Studiengänge müssen die Möglichkeit haben, in die gestufte Studienstruktur der Bachelor- und Masterstudiengänge zu wechseln. In begründeten Ausnahmefällen ist es den Hochschulen möglich, die Diplom- und Magisterabschlüsse beizubehalten.
Meine Damen und Herren, das ist das wesentliche Element. Es ist nach unserer Meinung ein sehr moderater Änderungsvorschlag, aber mit beachtlichen positiven Konsequenzen in Bezug auf die Möglichkeit, sich einer hochschulpolitischen Entwicklung flexibel anzupassen.
Wir wollen verhindern, dass mit diesem Hinweis auf den Bologna-Prozess und in Bezug auf die Vorgabe betreffend Bachelor- und Masterstudiengänge den Hochschulen eine Uniformierung der Studienstruktur diktiert wird. Genau das haben Sie an dieser Stelle vor.
Wir geben die Entscheidung an die Hochschulen zurück. Dort kann kompetent entschieden werden, und dann wird
man sich an den Hochschulen dem Wettbewerb entsprechend stellen können.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Trifft die vom Minister für Umwelt und Verkehr, Stefan Mappus, in einem Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Kuppenheim vom 30. Oktober 2004 geäußerte Begründung, aufgrund fehlender eigener Planungsmittel die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für die B 3 neu, Ortsumgehung Kuppenheim, für „nicht sinnvoll“ zu erachten, auf sämtliche Straßenverkehrsprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan in Baden-Württemberg zu, die im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*)“ vorgesehen sind und damit im Grunde die Option zur Planung auch bereits vor 2015 beinhalten?
b) Inwieweit beabsichtigt das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, diese Ansicht in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren?
Herr Staatssekretär, Sie haben eine Planung genannt, die unter WB*, also mit Option zur Planung, realisiert wird. Ist das die einzige im Land, bei der von dieser vorgezogenen Planungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird?
Welche weiteren sind das? Es geht ja darum, den Umfang abzuschätzen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Inwieweit kann durch die Zusammenlegung von Leitungsfunktionen in Pflegeheimen, die sich in räumlicher Nähe befinden, die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Einrichtungen erhöht und können dadurch entsprechende Verwaltungskosten eingespart werden?
b) Trifft es zu, dass sich durch die Vorgaben des Sozialministeriums in Form eines „Kriterienkatalogs für Heimaufsichtsbehörden“ das Landratsamt Rastatt als zuständige Genehmigungsbehörde außerstande sieht, dem Antrag des Gaggenauer Altenhilfevereins zu entsprechen, die beiden Gaggenauer Pflegeheime Oskar-Scherrer-Haus und Helmut-Dahringer-Haus einer gemeinsamen Heimleitung zu unterstellen, und wie würde dies gegebenenfalls begründet?
Frau Staatssekretärin, ist Ihnen bekannt, dass beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband beklagt, dass dieser Kriterienkatalog ohne den Sachverstand der Verbände zusammengestellt worden sei? Ich entnehme aber Ihrer Antwort, dass Bereitschaft besteht, die Zweckmäßigkeit dieses Kriterienkatalogs angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse noch einmal zu überprüfen.
Vor Ort hat beispielsweise auch der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg gesagt, es sei sinnlos, Wasserköpfe zu finanzieren.
Das wäre die erste Anmerkung oder Frage.
Ist dem so?
Die zweite Frage: Sie haben auf das Heimgesetz verwiesen. Im Heimgesetz findet sich meines Erachtens keine ausreichende Rechtsgrundlage für diesen Kriterienkatalog. Im Heimgesetz wird im Prinzip ein Ansprechpartner gefordert. Dieser Ansprechpartner ist eigentlich auch durch eine einheitliche Heimleitung gegeben. Würden Sie dem zustimmen?
Herr Präsident, meine Dame, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer endgültigen Entscheidung der Landesregierung über den Sitz der zusammenzulegenden Polizeidirektionen Rastatt und BadenBaden zu rechnen, nachdem diese Entscheidung vor eini
gen Monaten bereits für Juli 2004 und in zeitlicher Nähe zur Verabschiedung der Verwaltungsreform angekündigt wurde?
b) In welchem Zusammenhang mit der geplanten Zusammenlegung der Polizeidirektionen Rastatt und Baden-Baden stehen die Anträge des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamts Pforzheim an die Städte Rastatt und Baden-Baden auf Bauvorbescheide gemäß § 57 der Landesbauordnung zur Erweiterung bisher von der Polizei genutzter Gebäude in den beiden Städten?
Herr Minister, es gab unter der Leitung des Präsidenten der Landespolizeidirektion Karlsruhe eine Projektgruppe, die Empfehlungen für die Unterbringungsmöglichkeiten der neuen Polizeidirektion erarbeitet hat. Kann man davon ausgehen, dass diese Vorschläge vom Tisch sind, wenn das mit den Bauvoranfragen geplante Vorhaben zum Tragen kommt?
Herr Minister, handelt es sich bei den Bauvoranfragen für Rastatt und Baden-Baden um Alternativen, oder wären aus polizeilicher Sicht beide Lösungen möglich?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Ist die Landesregierung bereit, die landes- und wehrhistorische Bedeutung des Wehrgeschichtlichen Museums Rastatt GmbH neu zu beurteilen und sich vor dem Hintergrund dieser Beurteilung weiterhin an der Finanzierung des Museums zu beteiligen?
b) Trifft es zu, dass die Stadt Rastatt dem Land unter Kündigung des Museumsvertrags ein weiteres Mitfinanzierungsangebot unterbreitet hat, und bis wann und wie wird die Landesregierung gegebenenfalls darauf reagieren?
Herr Staatssekretär, Sie wissen, dass sich der Bund bislang mit 10 % beteiligt hat, also 90 % der Finanzierung über die Kommune und das Land erfolgten. Wie hoch wäre denn nach Auffassung der Landesregierung der notwendige Zuschuss, um die Ausstellung, einen so genannten „Schatz des Landes“, adäquat präsentieren zu können?
Sie haben darauf hingewiesen, dass der überwiegende Teil der Exponate dem Land gehört. Was wäre Ihrer Meinung nach die notwendige Finanzierungsquelle, wenn das Land über den restlichen Teil der Exponate weitgehend allein zu verfügen hat?
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass mit dem Angebot der Stadt Rastatt über einen Barzuschuss von 140 000 € dann vonseiten des Landes eine Finanzierung über 400 000 € möglich ist?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema, das heute auf der Tagesordnung steht, ist nicht ganz neu. Der entsprechende Antrag der Grünen wurde auch schon vor einem Jahr eingebracht. In der Tat bleibt das Thema aber auf der Tagesordnung. Gegenüber der Diskussion, die vor einem Jahr und in der vergangenen Legislaturperiode geführt wurde, hat sich allerdings einiges verändert.
Die internen Fachhochschulen beklagen nämlich einen Reformstau, und das mit Recht, weil die Politik noch nicht klar gemacht hat, ob das, was Sie, Herr Herrmann, hier eben auch vorgetragen haben, nämlich die Anpassung an den Bologna-Prozess mit konsekutiven Studiengängen und mit gestuften Abschlüssen, tatsächlich realisiert wird und ob eine Bologna-adäquate Ausbildungsreform auch an diesen internen Fachhochschulen vollzogen wird. Das ist in Kehl und in Ludwigsburg durchaus möglich. Da sollten wir Farbe bekennen und auch die notwendigen Vorgaben seitens der Politik machen.
Herr Herrmann, Sie haben wohl, wenn ich das richtig verstanden habe, auch den Anstoß des Gemeindetags aufgenommen, der eine Reform vorsieht, nämlich eine dreijährige Ausbildung mit dem entsprechenden Praxisbezug.
Ich würde für diese drei Jahre plädieren,
weil die Ressourcen, die dann frei werden, dazu benutzt werden können, um auch entsprechende Masterstudiengänge neben dem, was bisher schon angeboten wurde, auf den Weg zu bringen. Das erhöht die Wettbewerbsfähigkeit dieser Fachhochschulen. Das wäre unseres Erachtens der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, Sie sollten eine klare Aussage machen, wohin der Weg führen soll. Das haben wir hier in diesem Hause vermisst.
Die eigentliche Problematik – ich weiß nicht, ob das alle richtig verstehen – besteht ja darin, dass in manchen Köpfen noch das Modell Haigerloch eine gewisse Rolle spielt und man in diesem Zusammenhang den Ministerpräsidenten, meine ich, überzeugen muss,
dass im Moment eine Reform der Ausbildung notwendig ist und dass man sich auch hier anpassen muss.
Die Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst muss sich der neueren Entwicklung stellen, denn sie soll die zukünftigen Führungskräfte für den gehobenen Dienst qualifizieren. Da stehen die Fachhochschulen in der Tat in harter Konkurrenz zu den Berufsakademien. Die Fachhochschulen vor Ort beklagen die Qualität der Bewerber, weil es offen
sichtlich andere Studiengänge gibt, die interessanter sind. Dazu gehören die Studiengänge an den Berufsakademien, bei denen die Studierenden auch eine Vergütung bekommen.
Deshalb unser Antrag, der den Weg zeigt. Der Weg heißt: gestufte Studienabschlüsse in Form von Bachelor und Master, Anpassung an den Bologna-Prozess und gleichzeitig zusätzliche Angebote an den Fachhochschulen, die man auch Externen zugänglich machen kann. Das hat noch nichts mit Externalisierung zu tun. Die Externalisierung kann langfristig ein Ziel sein, Frau Bauer. Im Moment halten wir sie für nicht durchführbar. Sie wäre auch kontraproduktiv, weil sie nämlich für die Studierenden die Bedingungen verschlechtert, insbesondere in der Konkurrenzsituation, in der sich die Fachhochschulen gegenwärtig mit den Berufsakademien befinden. Deswegen halten wir dies im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht für angeraten. Es gibt auch eine Reihe von beamtenrechtlichen Fragen, die noch abzuklären sind. Unser Antrag geht in die Richtung, dass man hier eine weitere Prüfungsphase einführt und die Frage der Externalisierung nach Ablauf von beispielsweise fünf Jahren dem Landtag noch einmal zur Entscheidung vorlegt.
Insoweit, denke ich, können wir dem Vorschlag der Fraktion GRÜNE – Abschaffung der Beamtenanwärterbezüge – nicht folgen. Wir möchten hier kein Sparmodell, sondern wir möchten eine Qualitätsverbesserung. Das ist das Entscheidende, worauf es uns ankommt, meine Damen und Herren.
Es ist in der Tat so: Das Rückgrat der öffentlichen Verwaltung ist in der Regel der gehobene Dienst. Für ihn wollen wir die Ausbildungsmöglichkeiten, aber auch mit diesen Studiengängen die Aufstiegsmöglichkeiten verbessern. Das sollten wir jetzt tun und auch das, was an Bedürfnissen und Anliegen der Fachhochschulen an uns herangetragen wird, auf einen richtigen Weg bringen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung in Bezug auf die Nutzung von staatlichen Waldwegen durch Betreiber von Windkraftanlagen:
a) Inwieweit treffen Presseberichte zu, wonach das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum von sich aus und/oder auf Betreiben von Mitgliedern der Landesregierung der Forstdirektion Freiburg und dem Landratsamt Rastatt Weisung erteilt hat, wonach Windkraftanlagenbetreibern die Nutzung von Staatsforstwegen generell zu untersagen ist?
b) Auf welcher rechtlichen Grundlage spricht die Forstverwaltung dieses Verbot aus?
Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, dass das Land bei der Genehmigung der Befahrung solcher Waldwege die Interessen von Betroffenen gleichgewichtig zu bewerten hat? Insofern ist es mir unverständlich – vielleicht könnten Sie das jetzt einmal erklären –, warum bei der Nutzung dieser Waldwege durch die Firmen, die dort Gasleitungen, Stromleitungen und Ähnliches bauen,
kein Widerspruch erhoben wurde, aber in diesem Fall, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Forstbehörden offensichtlich Widerspruch eingelegt haben. – Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Was hat eigentlich die Anhörung der entsprechenden Fachbehörden ergeben, die im Rahmen dieses Verfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beteiligt waren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie wäre das Ausschreibungsverfahren für die Schwarzwaldbahn für die unterlegenen Wettbewerber ausgegangen, wenn den Qualitätskriterien bei der Angebotsauswertung eine höhere Gewichtung beigemessen worden wäre?
b) Wie wurden die zugelassenen Alternativangebote, insbesondere die Verlängerung im Fernverkehr, weitere Zugangebote und so genannte Durchbindungen, bei der Angebotsauswertung gewichtet und in die Beurteilung einbezogen?
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort nicht ausgeführt, welchen Anteil die Qualität bei der Bewertung insgesamt gespielt hat. Ich habe Presseberichten zur Wirtschaftlichkeit entnommen, dass die Bahn ein Angebot abgegeben habe, das zwei Cent pro Kilometer besser gewesen sei als das der Mitbewerber. Können Sie zu den Preisen etwas sagen, welche die Mitbewerber und die Bahn geboten haben, und wie das im Vergleich zu dem Vertrag ausgesehen hat, den das Land im letzten Jahr mit der DB Regio abgeschlossen hat und der über 13 Jahre läuft?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute ein Thema auf der Tagesordnung, das sowohl bundes- als auch landespolitische Aspekte beinhaltet. Da es auch um den Schienenpersonennahverkehr in unserem Land geht, ist es richtig, dass dieses Thema auf der Tagesordnung steht.
Wir Verkehrspolitiker haben bedauert, dass bei der Diskussion über das Reformpaket der Bundesregierung und bei der Diskussion im Vermittlungsausschuss jeweils Steuererleichterungen, Pendlerpauschale, Eigenheimzulage, Arbeitsmarkt und anderes auf der Tagesordnung und auch im Mittelpunkt des medialen Interesses standen, dass aber das Thema Schienenverkehr in der Öffentlichkeit, meine ich, zu wenig registriert wurde. Es ist wichtig, dass wir uns noch einmal damit auseinander setzen.
Was den Antrag der Grünen zu diesem Punkt betrifft, muss ich sagen: Er wirft das Licht auf die richtige Problematik. Aber das, was uns in dem ursprünglichen Antrag empfohlen wurde, konnte man beileibe nicht nachvollziehen. Es ist auch nicht vermittelbar. Wenn alle Beteiligten hinter einem Reformpaket stehen – das war auch bei den Grünen der Fall –, dann können wir dieses Paket bei der Abstimmung im Bundesrat aufpacken und aufdröseln. Jetzt kann nicht jedes Bundesland kommen und sagen: „Aber in dem Punkt und in dem Punkt sind wir nicht einverstanden.“ Wir stehen hinter diesem Gesamtpaket und wollen, dass die Reformen im Sinne der Agenda 2010 des Bundeskanzlers vorankommen.
Sie haben nun einen Antrag nachgeschoben, der – wie auch Herr Kollege Scheuermann gesagt hat – auf eine globale Minderausgabe des Bundes Bezug nimmt, und auf die Protokollnotiz verwiesen, die mir ebenfalls vorliegt. Die Fraktionsvorsitzenden der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und der Grünen haben sich darauf verständigt, dass diese einseitige Belastung der Schiene im Rahmen des Haushalts so nicht vollzogen werden soll. Herr Palmer, da haben wir doch genug Vertrauen in unsere Fraktionsvorsitzenden. Ich habe dieses Vertrauen auch in die Fraktionsvorsitzende der Grünen
und kann mir nicht vorstellen, dass diese Vereinbarung von uns nicht vollzogen werden kann. Dafür sind wir eigenständig verantwortlich.
Diese Blöße geben wir uns nicht, dass wir die Landesregierung noch im Nachhinein auffordern müssten, das, was unsere Fraktionen beschlossen haben, noch einmal zu unterstützen. Das muss doch nicht sein.
Dafür sind unsere Abgeordneten im Bundestag originär zuständig.
Da sind wir in der Verantwortung. Diese Verantwortung werden wir wahrnehmen, zumal wir dort auch über die ausreichende Mehrheit verfügen.
Insoweit tut es mir Leid, dass wir diesem Antrag der Grünen in dieser Form nicht zustimmen können.
In Ihrem Antrag wurde noch darauf hingewiesen, wie sich der Sachverhalt darstellt. Da hat sich mittlerweile etwas verbessert. Es gibt bei den Regionalisierungsmitteln jetzt „nur“ – das „nur“ sage ich in Anführungszeichen – eine zweiprozentige Kürzung. Für uns ist wichtig, dass es bei der Dynamisierung bleibt. Ich kann Ihnen versichern, dass auch unsere Verkehrspolitiker in Berlin sich in diesem Sinne ausgesprochen haben. Wenn Sie noch einmal in die „Stuttgarter Zeitung“ von gestern schauen, dann sehen Sie, dass unsere verkehrspolitische Sprecherin sich dahin gehend geäußert hat, dass wir dieses Ergebnis des Vermittlungsausschusses zwar zur Kenntnis nehmen, aber bei der Umsetzung im Bundeshaushalt dafür Sorge tragen werden, dass es einen gerechten Ausgleich zwischen Schiene und Straße gibt, und dass wir keine einseitigen Kürzungen zulasten der Schiene vornehmen wollen. Das ist unsere Position, die wir auch hier im Landtag vertreten werden.
Meine Damen und Herren, kurzfristig ist jetzt noch ein Antrag der CDU-Fraktion vorgelegt worden.
Das wäre mir fast nicht aufgefallen. Aber ich stelle fest, dass es so ist. Man sollte solche Anträge vielleicht etwas rechtzeitiger einbringen.
Zu Ziffer 1:
Der Landtag von Baden-Württemberg begrüßt den im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zum Vorziehen der Steuerreform;
Dazu kann ich sagen: Dem können wir durchaus zustimmen. Das wird von allen Seiten begrüßt. Wir wollen das Projekt vorantreiben.
Unter Ziffer 3 soll die Landesregierung ersucht werden,
... in geeigneter Weise bei den Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg, insbesondere bei denen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN,...
usw. Das ist ein Schauantrag. Dem werden wir hier keine Bühne geben und werden ihn nicht unterstützen.
Meine Damen und Herren, worauf kommt es weiter an? Vorhin wurde gesagt, dass der Begriff „Subventionen für die Schiene“ so nicht zutrifft. Das ist richtig. Die Schiene darf nicht zum Subventionsempfänger werden.
Man muss den Subventionsbegriff, der dem Koch-Steinbrück-Papier zugrunde liegt, kritisch hinterfragen.
Regionalisierungsmittel und Ausgleichszahlungen sichern die wirtschaftlich äquivalente Vergütung der vom Staat gewollten Leistungen. Zahlungen an Unternehmungen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dienen nicht zu deren Unterstützung, sondern sie erfüllen einen staatlichen Infrastrukturauftrag. Das Verdikt staatlicher Fehlsteuerungen oder falscher Ressourcenallokationen, dass mit Subventionen Mitnahmeeffekte verbunden sind, trifft hier nicht zu. Deshalb möchten wir diese Mittel weiterhin in diesem Sinne einsetzen und fordern das Land auf, durch mehr Konkurrenz bei der Vergabe, durch mehr Wettbewerb bei den Ausschreibungen im SPNV Kosteneinsparpotenziale zu nutzen, damit wir mit den verbliebenen Mitteln einen effizienten, qualitativ guten Schienennahverkehr im Land betreiben können.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir bleiben beim Thema Wasser. Es macht allerdings einen erheblichen Unterschied, ob wir vom Trinkwasser oder vom Hochwasser sprechen. Dieser Tagesordnungspunkt ist heute einer der letzten,
und ich hoffe nicht, dass dies ein Indiz für die Priorität dieses Themas in diesem Hause ist.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie, dass ich meine Ausführungen mit einem Zitat einleite:
Für den professionellen Beobachter hält sich die Überraschung über die Fluten und Stürme... in Grenzen; dies entspricht genau den Szenarien, die von den Großrechnern der Klimaforscher ausgespuckt werden, wenn man vorher alle verfügbaren Daten eingibt und nach Voraussagen für das künftige Klima fragt.
So Dr. Hermann Ott, Direktor der Abteilung Klimapolitik des weltweit renommierten Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie, in einem Kommentar zur Hochwasserkatastrophe an der Elbe. Und er führt weiter aus:
Es wird künftig mehr von diesen extremen Wetterereignissen geben, darauf müssen wir uns einstellen.
Meine Damen und Herren, ich füge hinzu: Dies gilt auch in Baden-Württemberg.
Der Pegel Plittersdorf am Rhein ist nicht sehr weit von meinem Wohnort entfernt, und dort werden die Pegelstände seit 1880 erfasst. Neun der zehn größten Flutwellen sind dort in den letzten 19 Jahren aufgetreten. Das sollte uns zu denken geben.
Die Versicherungen haben diese Tatsache schon seit langem begriffen, meine Damen und Herren. Sie haben sich schon seit zehn Jahren auf kommende extreme Wetterereignisse eingestellt und beschäftigen ganze Abteilungen mit der Beobachtung und Analyse der Klimaentwicklung. Ich habe auch bemerkt, dass die SV-Versicherung die in Druck gegebenen Leitlinien zum Hochwasserschutz mit finanziert oder mit herausgegeben hat.
Hochwasserrisiken und die durch Hochwasser tatsächlich eingetretenen Schäden haben auch in unserem Land deutlich zugenommen. Unser Antrag vom September des vergangenen Jahres nimmt darauf Bezug und fordert daher die Beschleunigung im Vollzug der Hochwasserschutzprogramme und eine verlässliche finanzielle Begleitplanung für einen überschaubaren Zeitraum. Dies halten wir nach wie vor für dringend geboten, meine Damen und Herren.
Ich will gerne noch einmal auf die finanziellen Randbedingungen eingehen, soweit es die Ausgaben des Landes betrifft. Wenn wir zunächst einmal einen Planungszeitraum von zehn Jahren unterstellen, würde das bei den Gewässern I. Ordnung Investitionen in Höhe von etwa 57 Millionen € bedeuten. Wenn wir die Gewässer II. Ordnung mit 20 bis 25 Millionen € hinzunehmen, wären das pro Jahr rund 80 Millionen €. Wenn wir diesen Zeitraum auf 15 Jahre verlängern, Herr Minister, kommen wir immerhin noch auf 60 Millionen € pro Jahr. Wenn wir das mit dem vergleichen, was in den vergangenen Jahren ausgegeben wurde: Das waren bescheidene 14 Millionen € bei den Gewässern I. Ordnung, und wenn man die 20 Millionen € bei den Gewässern II. Ordnung hinzunimmt, sind wir lediglich bei 34 Millionen €.
Insofern ist es durchaus erfreulich, dass die Mittel für Gewässer I. Ordnung im Rahmen des Nachtragshaushalts auf 34 Millionen € verdoppelt wurden. Wir hatten allerdings von unserer Seite gefordert, noch einmal 8 Millionen € zuzulegen. Dann wären wir zuzüglich der Gelder für Gewässer II. Ordnung bei einem Volumen von 54 Millionen €. Dies halten wir eigentlich angesichts der Aufgaben, die bevorstehen, für geboten. Wir haben uns mit dieser Forderung nach 8 Millionen € zusätzlich leider nicht durchsetzen können.
Herr Minister, Sie haben damals gesagt: „Es fehlt uns die Verwaltungskraft, dieses Geld auszugeben.“ Deshalb, meinen wir, ist es notwendig, durch eine kombinierte Investitions- und Finanzplanung Verlässlichkeit und Sicherheit herzustellen, damit wir in diesem Bereich die notwendigen Maßnahmen voranbringen können.
Wir hatten uns in der Tat seit dem vergangenen September mehrfach mit dem Hochwasserschutz beschäftigt – einmal in der Debatte im Plenum zum gemeinsamen Antrag zum Integrierten Rheinprogramm, wo wir Einvernehmen feststellen konnten, sowie bei den Diskussionen zum Nachtragshaushalt. Mittlerweile liegen auch die Leitlinien zum Hochwasserschutz vor.
Dennoch: Das Thema ist aktuell, und wir wollen gerne bei unserem Antrag bleiben, Sie dabei auch bei den Dingen unterstützen, die Sie uns bereits zugesagt haben. Deshalb darf ich für unsere Fraktion beantragen, den Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Verkehr zu überweisen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mir eine Replik auf die Kollegin Berroth nicht verkneifen, weil die gebetsmühlenhaften Wiederholungen mit Schuldzuweisungen an den Bund nicht mehr zu akzeptieren sind.
Der Bund ist allen seinen Verpflichtungen dort, wo er für Gewässer I. Ordnung mit zuständig ist und wo er an der Finanzierung beteiligt ist, nachgekommen. An den Mitteln des Bundes hat es nicht gelegen, dass wir mit den Hochwasserschutzmaßnahmen im Verzug sind. Das muss man an dieser Stelle deutlich sagen. Er ist allen seinen Verpflichtungen nachgekommen.
Ja, gern.
Frau Berroth, wir sprechen seit 1988 über Hochwasserschutz. Das Integrierte Rheinprogramm ist schon 20 Jahre in der Diskussion. Der Hochwasserschutz hat nicht erst in den letzten Jahren begonnen.
Und da frage ich Sie, wer für die Finanzgestaltung in diesem Lande zuständig war.
Ihren Vorwurf kann ich gerne zurückgeben.
Ich erinnere Sie auch an das Fünf-Punkte-Programm der Bundesregierung zum Hochwasserschutz vom vergangenen Jahr unter dem Motto „Vorbeugen statt Nachsorgen“. Es enthält Elemente, die meines Erachtens auch für BadenWürttemberg beispielhaft sein können.
Herr Schebesta, dass wir die Mittel im Nachtragshaushalt erhöht haben, war dringend erforderlich. Ich sage Ihnen noch einmal: Wenn Sie die 570 Millionen € mit jeweils nur 17 Millionen € im Jahr zu finanzieren hätten, brauchten Sie über 30 Jahre, um alles abzuarbeiten. Insofern war es dringend notwendig, diese Mittel zu erhöhen. Wir hätten gern noch etwas zugelegt, um den Planungszeitraum und den Investitionszeitraum damit zu verkürzen.
Meine Damen und Herren, welche Fragen bleiben offen? Meines Erachtens bleiben drei wichtige Fragen offen, auf die die Antworten ausstehen.
Erstens: Wie gehen wir mit der Veränderung des Klimas um? Wie reagieren wir darauf? Hochwasserschutz ist eine vernetzte Angelegenheit und beschränkt sich nicht auf bautechnische Maßnahmen. Da ist die Landesregierung ebenfalls gefordert. Ich nenne die Themen „Energieverbrauch“ und „Einsatz regenerativer Energien“. Das sind Fragen, die hier dazugehören und die von uns beantwortet und mehr beachtet werden sollten.
Zweitens: Wie gehen wir mit der zunehmenden Versiegelung der Flächen um? Ich denke daran, wie stark Sie sich im Kampf gegen Windkraftanlagen mit einer Änderung des Landesplanungsgesetzes eingesetzt haben, und meine, der Hochwasserschutz hat dieselbe Priorität. Dort könnten die Möglichkeiten und die Instrumente, die Ihnen zur Verfü
gung stehen, entsprechend genutzt werden, und das sollten Sie auch tun, meine Damen und Herren.
Drittens: Es gibt Naturereignisse, die nicht abwendbar sind; das ist klar. Wir können den Menschen keine absolute Sicherheit garantieren. Wie gehen wir also mit den Ereignissen um, die nicht beherrschbar sind? Da haben Sie die entsprechenden Katastrophenpläne und -szenarien vorgelegt. In Rastatt haben wir dazu eine Pilotstudie. Ich meine, es darf aber nicht acht Jahre dauern, wie Sie angekündigt haben, bis wir all die Möglichkeiten, die wir dort haben, in die notwendigen Maßnahmen umgesetzt haben. Auch hier ist eine Beschleunigung erforderlich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, zunächst etwas zum bildungspolitischen Hintergrund unseres Antrags auszuführen.
Wer die Diskussion über Lehrerbildung an den Universitäten aufmerksam verfolgt, wird sicher bemerkt haben, dass die Ausbildung insbesondere im Bereich der pädagogischen und psychologischen Fundierung im Lehramtsstudium oft als nicht ausreichend beschrieben wird.
Das war ein leichter Euphemismus. Ich gebe das zu.
Da ich aber selbst in diesem Bereich arbeite, halte ich mich etwas zurück.
In vielen Bundesländern haben in der Tat Reformüberlegungen eingesetzt, die eine Neuorientierung ins Auge fassen und auch den entsprechenden Empfehlungen der Gutachten des Deutschen Wissenschaftsrats, der Hochschulrektorenkonferenz sowie der KMK-Kommission folgen wollen und sich an diesen orientieren.
Auch durch die Ergebnisse der PISA-Studie wurde deutlich, dass die Lehrerausbildung auf den Prüfstand gehört
und dass sich für die Ausbildung die Frage nach den notwendigen Kompetenzen für diesen Beruf stellt. Die Ausbildung hat sich in der Tat stärker an den tatsächlichen Erfordernissen – man könnte auch sagen: an der Praxis – zu orientieren, und sie muss zudem systematischer organisiert werden.
Dafür gibt es eine Zuständigkeit und eine Verantwortung. Diese liegt bei der Landesregierung. Wir möchten, dass diese Verantwortung wahrgenommen wird.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch mit der Verortung der Lehrerbildung an den Universitäten auseinander setzen. Sie hat in der Regel keinen eigenen Fachbereich, sondern ist quer zu den herkömmlichen Fächern und deren Fachbereichsstruktur organisiert. Dies verhindert oft leistungsfähige Kooperationsstrukturen und erschwert eine Ausrichtung am Berufsfeld der angehenden Pädagogen. Wir möchten die Diskussion in diesem Bereich gern voranbringen, und wir werden dies mit eigenen Vorschlägen hier im Landtag fortsetzen, meine Damen und Herren.
Ich komme nun zu den Punkten unseres Antrags. Er bezog sich im ersten Teil, der die pädagogischen und psychologischen Grundlagen in der Ausbildung der Lehrer für den höheren Dienst an Gymnasien und beruflichen Schulen betrifft, zunächst einmal auf die Personalstellen. Wir wollten schlicht und ergreifend wissen, wie sich die Stellenzahlen an den Universitäten in diesem Ausbildungsbereich entwickelt haben. Was war die Antwort des Ministeriums? „Wir wissen es nicht.“ Meine Damen und Herren, das können wir so nicht hinnehmen. Auch wenn man sich darauf beruft, dass die amtliche Statistik das nicht ausweist, liegt es in unserer Verantwortung und ist es unsere Aufgabe, hier etwas genauer nachzufassen. Denn ohne entsprechendes Personal kann es auch das notwendige Bildungsangebot nicht geben.
Wenn wir diese Verantwortung sachgerecht wahrnehmen wollen, müssen wir dezidiert in die einzelnen Bereiche hineinschauen. Die Stellungnahme der Landesregierung verschweigt beispielsweise, dass es im Bereich der Fachdidaktik so gut wie keine eigenen Professuren gibt. Ich verweise da auf die so genannte Ulmer Erklärung von Hochschullehrern, die auf die Entwicklung im Bereich der Erziehungswissenschaften hingewiesen haben. Wir brauchen dabei nicht alles, was dort gesagt wurde, 1 : 1 zu übernehmen.
Dem stimmen Sie mit Ihrem Nicken zu. – Die Kooperationen mit den Pädagogischen Hochschulen unterstützen wir. Aber es muss auch originäre Forschung, empirische Bildungsforschung an den Hochschulen geben. Dazu brauchen wir das notwendige Personal.
Was den zweiten Teil unseres Antrags betrifft, meine Damen und Herren, war unsere Aufmerksamkeit auf die Struktur- und Entwicklungspläne gerichtet. Wir müssen einfach danach fragen: Schlägt sich eine national und international konkurrenzfähige Ausbildungskonzeption auch in den Strukturplänen und Entwicklungsplänen an den Universitäten nieder? Dazu war die Stellungnahme der Landesregierung ebenfalls nicht befriedigend: Struktur- und Entwicklungspläne lagen zu dem Zeitpunkt, als die Stellungnahme zu dem Antrag erarbeitet wurde, offensichtlich nicht vor. Die Besetzung der angefragten erziehungswissenschaftlichen Lehrstühle war nicht abgeschlossen. Die Frage nach dem Stand der notwendigen Versorgung mit Absolventen der Lehramtsstudiengänge blieb unbeantwortet.
Damit wird man der Verantwortung nicht gerecht.
Im letzten Teil des Antrags hatten wir noch die konzeptionelle Ausrichtung der lehramtsbildenden Studiengänge abgefragt. Hier, denke ich, sollten wir uns damit beschäftigen, wie eine bessere Verzahnung der Lehrerbildung in den einzelnen Phasen der Ausbildung erreicht werden kann, wie sie stärker praxisorientiert wird. Wir fordern daher ein Praxisjahr nach dem Grundstudium für alle Lehrämter. Wir plädieren für eine Stärkung der pädagogisch-psychologischen Grundlagenwissenschaften, für eine Verstärkung der empirischen Bildungsforschung und für ein Ausbildungs- und Studienkonzept, das von Anfang an theoretische und berufspraktische Elemente verbindet. Bitte begleiten Sie uns auf diesem Weg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe heute eine Broschüre mitgebracht, um sie Ihnen in dieser Debatte zu zeigen. Die Broschüre ist noch kein halbes Jahr alt. Man könnte fast sagen, sie ist noch druckfrisch. Sie wurde anlässlich des Zehn-Jahr-Jubiläums der Akademie für Technikfolgenabschätzung herausgegeben. Hieraus darf ich den Minister zitieren:
Die von mir veranlasste Evaluation durch den Wissenschaftsrat bestätigt nicht nur das Erreichte, sondern eröffnet neue Perspektiven für die Zukunft. Die Empfehlungen werden entscheidende Hilfestellungen bei der Weiterentwicklung der Akademie in den kommenden zehn Jahren sein.
„Hört, hört!“ kann ich da nur sagen. Denn Sie wissen, dass die Regierung die Schließung der Akademie und die Beendigung ihrer Arbeit in den kommenden zehn Monaten vorbereitet.
Es ist schwer zu vermitteln, dass das, was in zehn Jahren gewachsen ist und als gelungenes Experiment bezeichnet wurde, kurzfristigen haushaltspolitischen Überlegungen zum Opfer fallen soll. Wir werden dies nicht akzeptieren
und bei den Beratungen über den Nachtragshaushalt eine Rücknahme dieser Einsparmaßnahme beantragen, meine Damen und Herren.
Der Sachverstand der Akademie wurde nicht nur durch den Wissenschaftsrat bestätigt, sondern er kommt auch in vielen Stellungnahmen internationaler Wissenschaftler zum Ausdruck. Wenn wir schon sparen müssen, meine Damen und Herren, dann sollten wir nicht gerade beim Verstand anfangen
und auf qualifizierte Politikberatung und Technikforschung verzichten.
Wissen Sie, Herr Scheuermann: Kompetenz nach Haushaltslage zuzulassen, das kann kein vernünftiger Weg sein.
Gerade in diesem Bereich, meine Damen und Herren – regen Sie sich nicht auf! –, ist Verlässlichkeit und Kontinuität gefragt,
um den Qualitätsstandard zu sichern.
Ich darf noch einmal daran erinnern: Bei der Begutachtung der Akademie durch den Wissenschaftsrat wurden die Arbeitsfelder „Nachhaltige Entwicklung“ sowie „Wirtschaft und Beschäftigung“, die für uns besonders wichtig sind, aber auch der Querschnittsbereich „Diskurs“, der ein gewisses Alleinstellungsmerkmal der Akademie ist, mit „gut“ und „sehr gut“ bewertet. Nur bei den Feldern, bei denen Sie es versäumt haben, die entsprechenden Leitungspositionen zu besetzen, wird sie etwas kritischer bewertet.
Dazu muss man sagen: In diesem Bereich ist in der Akademie originäre Forschung nur schwer möglich, weil sie im technischen Bereich über keine Werkstätten und Labors verfügt. Insofern kann diese Kritik nicht treffen.
Nein, Labors haben Sie noch nie vorgesehen, soweit ich informiert bin, und Werkstätten auch nicht, aber die technische Kompetenz kann man einkaufen, Herr Haas, wenn man die Leitungspositionen besetzt. Wenn man diese Stellen frei lässt, hat man in diesem Bereich eben nicht die Qualität, die man sonst schaffen könnte. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen.
Ich kann auch den Ausführungen der Landesregierung in der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen, wonach es seit dem Ausscheiden der ehemaligen Direktoriumsmitglieder
an einem stringenten Themenschwerpunkt gefehlt habe, man deshalb die Leitungsfunktionen nicht besetzen dürfe und es daher einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat bedurft habe.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen – so wurde mir das gesagt –, dass das Direktorium offensichtlich bereits vor zwei Jahren gemeinsam mit dem Kuratorium ein detailliertes Konzept für die offen stehenden Leitungspositionen und auch ein Profil für die vier wissenschaftlichen Bereiche ausgearbeitet und dem Stiftungsrat vorgelegt hat. Beides – Konzept und Profil – wurde vom Stiftungsrat ausdrücklich begrüßt, und die damit verbundene Neuformulierung der Themenfelder wurde genehmigt.
Nun kommt das Hin und Her seitens des Ministeriums, zunächst grundsätzlich positive Aussagen zu machen, dann die Stellen doch nicht zu besetzen, dann wieder Zusagen zu machen, dann eine Ausschreibung wieder zurückzunehmen. Das ist kein fairer Umgang mit einer Akademie, und das war im Prinzip schon die Schaufel am Grab der Akademie, wie sich jetzt im Nachhinein herausgestellt hat.
Wir hatten uns noch im September mit der Frage einer Strukturkommission zu beschäftigen. Damals war die Haushaltslage bekannt. Die Einrichtung der Strukturkommission – und das haben alle betont – war mit dem Ziel verbunden, Leistungsfähigkeit, Entwicklungspotenzial und Organisation der Akademie zu optimieren, um sie in die Zukunft zu führen, wie der Herr Minister in seinen Ausführungen beim Jubiläum schon angedeutet hat.
Meine Damen und Herren, mit dem Verzicht auf interdisziplinäre und diskursive Spitzenforschung verliert unser Land einen Teil seiner Zukunftsfähigkeit. Dies dürfen wir und darf auch das Parlament nicht akzeptieren. Wir werden uns daher bei den Beratungen des Nachtragshaushalts für die Rücknahme der geplanten Kürzung von 1 Million € einsetzen, um damit der Akademie ein Weiterleben zu ermöglichen.
Ich zitiere noch einmal aus der vor einem halben Jahr herausgegebenen Festschrift, und zwar Herrn Professor Bugl:
Aus dem zarten vor zehn Jahren gepflanzten Bäumchen der Akademie ist ein tief verwurzelter Baum geworden. Dieser hat so manchen Sturm überstanden, gerade weil die TA-Akademie stets flexibel auf neue Anforderungen reagiert hat.
Dabei wollen wir ihr weiterhelfen, meine Damen und Herren.
Herr Minister, würden Sie jetzt, unabhängig von der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts, zustimmen, dass man sagen kann: „Regionalisierungsmittel werden in diesem Fall doch zur Sanierung des Haushalts verwendet“? Könnten Sie zudem noch einmal darlegen – ich habe das vorhin in der Schnelle nicht ganz verstanden –, in welchem Umfang jetzt Regionalisierungsmittel als Ersatz für originäre Landesmittel herangezogen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir nehmen mit dem vorliegenden Tagesordnungspunkt Kenntnis vom Bericht der Landesregierung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein. Im Ausschuss waren wir uns angesichts der Bedeutung des Themas einig, dass dazu auch eine Aussprache im Plenum angezeigt ist.
Der Antrag Drucksache 13/646, der dem Bericht zugrunde liegt, ist von allen Fraktionen unterzeichnet, und das ist gut so. Wenn wir uns allerdings die Ergebnisse des Hochwasserschutzes anschauen – das Integrierte Rheinprogramm besteht seit 1988 –, müssen wir sagen, dass die Ergebnisse bislang nicht gut sind. Sie müssten besser sein. In der Tat haben wir von den 13 geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen bis heute erst zwei realisiert, man könnte auch sagen:
zweieinhalb. Der Rest steht noch zur Umsetzung an. Insoweit, Herr Schebesta, ist die Anmahnung von Bundesminister Trittin, die Sie aufgrund der dpa-Meldung zitiert haben, durchaus berechtigt. Das Land hat im Hochwasserschutz seine Hausaufgaben noch nicht gemacht. Wir sind hier in Verzug. Wenn wir über die Grenze nach Frankreich schauen, sehen wir: Dort hat man das, was notwendig ist, realisiert. Es ist durchaus richtig, dass der Bund uns daran erinnert: Macht gefälligst hier im Land eure Hausaufgaben.
Der Hochwasserschutz mit seinen Maßnahmen im Bereich südlich von Iffezheim stößt bei den betroffenen Kommunen auf Widerstand. Mit diesen Bedenken sollte man sorgfältig umgehen. Wir brauchen hier die notwendige Sensibilität, um unser Ziel zu erreichen, aber die Anliegen der Betroffenen müssen in den jeweiligen Verfahren geregelt werden und nicht vor den Verfahren. Das können wir nicht machen; denn wenn wir es weiter zulassen, die Verfahren zurückzustellen, kommen wir in einen entsprechenden zeitlichen Verzug. Deshalb ist es richtig, in dem vorliegenden Antrag zu sagen: In den einzelnen Plan- und Genehmigungsverfahren müssen durchaus im Sinne der Betroffenen noch Korrekturen möglich sein. Wir müssen dort auch entsprechende Angebote im Bereich der Naherholung unterbreiten, aber wir müssen diese Genehmigungsverfahren im Interesse der Sache beschleunigt auf den Weg bringen. Wir können nämlich nicht warten, bis jeder weiß, wo sein Bienenkorb bei Hochwasser hinkommt. Auch die Interessen der Kiesindustrie sind anders zu werten. Es gibt da durchaus Egoismen, die wir überwinden müssen.
Wir wissen alle, meine Damen und Herren: Die Natur kennt keine Schäden; Schäden treten erst dort ein, wo der Mensch sich breit gemacht hat, und das Wasser kommt halt immer mal wieder an den Ort zurück, wo es ursprünglich auch einmal war. Diese leidvolle Erfahrung hat man an Elbe und Oder gemacht. Wer dann die Risiken bei uns in der Region kennt – ich darf nur an meine engere Heimat erinnern, wo man das Daimler-Chrysler-Werk für die A-Klasse in einen Altrheinarm hineingesetzt hat –,
darf sich nicht wundern, dass hier entsprechende Ängste vorherrschen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch daran erinnern, dass wir die ökologischen Ziele, die im Integrierten Rheinprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, nicht vergessen dürfen. Dort wird ausdrücklich die Renaturierung der Auen genannt. Das ist ebenfalls ein effektiver Beitrag zum Hochwasserschutz. Er bringt auch mit sich, dass wir dem Erfordernis des Naturschutzes eher gerecht werden. Herr Minister, eine Reduktion auf das naturschutzrechtlich nur zwingend Gebotene kann uns meines Erachtens nicht befriedigen. Hier müssen wir im Sinne der Natur, aber auch im Sinne des Hochwasserschutzes mehr tun.
Auf die Gefahren und auf die Schäden haben Sie hingewiesen. Wenn wir die 600 Millionen €, die wir für das Integrierte Rheinprogramm brauchen, in Relation zu den Schäden sehen, dann kommen wir auf ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 10 : 1. Ich denke, das ist eine Investition, die mit jeder anderen Investition im Landeshaushalt gut mithalten kann.
Wir brauchen dieses Geld auch. Man muss an dieser Stelle sagen, meine Damen und Herren: Der Hochwasserschutz ist chronisch unterfinanziert. Wenn wir das auf der Zeitschiene sehen, dann stellen wir fest, dass ein entsprechendes Aktionsprogramm fehlt, das uns sagt, welche Mittel wir zu welchem Zeitpunkt haben und welche Maßnahmen damit zu realisieren sind.
Der Herr Minister hat mit seiner Debatte über den Wasserpfennig ja auf dieses Problem hingewiesen. Wir halten das nicht für einen geeigneten Vorschlag. Hochwasserschutz muss aus originären Haushaltsmitteln finanziert werden. Deshalb werden wir bei der Beratung des Nachtragshaushalts noch einmal einen Zuschlag vorschlagen und sagen: Wir sind bereit, noch einmal 8 Millionen € draufzusetzen, damit wir auf die Summe kommen, die wir für den Hochwasserschutz brauchen.
Die Deckungsvorschläge werden wir im Finanzausschuss unterbreiten. Unsere Fraktion hat ein entsprechendes Konzept.
Ich fasse zusammen: Der Hochwasserschutz muss zur Chefsache werden.