Helga Schmitt
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Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Als Mitglied der vom Bayerischen Landtag eingesetzten Enquete-Kommission „Reform des Föderalismus – Stärkung der Landesparlamente“ gebe ich zur Haltung der Staatsregierung und der CSU-Fraktion, betreffend Abstimmung zum Dosenpfand vom 09.05. dieses Jahres, folgende persönliche Erklärung nach § 111 der Geschäftsordnung ab, die durchaus nicht polemisch, sondern sehr ernst gemeint ist:
Die vom Bayerischen Landtag eingesetzte EnqueteKommission „Reform des Föderalismus – Stärkung der Landesparlamente“ hat in den letzten Monaten seit fast eineinhalb Jahren nicht nur die Problematik der Kräfte und Machtverteilung zwischen der Staatsregierung einerseits und dem Parlament, den vom bayerischen Volk direkt gewählten Vertretern andererseits detailliert durchleuchtet, sondern auch sachlich sinnvolle und rechtlich machbare Forderungen zur Stärkung der Länderparlamente vorbereitet Hierbei konnte und kann immer festgestellt werden, auf welche konstruktive Art und Weise fraktionsübergreifend in vielen Punkten Einigkeit innerhalb der Kommission herrscht. Übereinstimmend streben die Vertreter aller der im Landtag vertretenen Fraktionen als Ziel die Stärkung der Länderparlamente durch sinnvolle Rückverlagerungen von Gesetzgebungskompetenzen vom Bund auf die Länder und durch eine sachgerechte Positionierung der Landesparlamente gegenüber den Landesregierungen an. Derzeit hat das bayerische Parlament – das ist wohl eine geltende Übung – vielfach nur die Möglichkeit, von der Bayerischen Staatsregierung bereits getroffene Vorstelllungen abzusegnen. Das wird von den Mitgliedern der Enquete-Kommission einhellig abgelehnt.
Meine Damen und Herren von der CSU, wir waren uns in der Enquete-Kommission bisher einig und ich habe keinen Grund, an der Ernsthaftigkeit zu zweifeln, dass unsere Forderungen unter anderem auf eine stärkere Beteiligung des Bayerischen Landtags an Entscheidungen und Initiativen der Staatsregierung auch ernst gemeint sind. Ich will nur zwei Punkte nennen, die von uns gemeinsam erarbeitet wurden:
Erstens. Zur generellen Verlängerung der Redefristen für Stellungnahmen des Bundesrats nach Art. 76 Abs. 2 Grundgesetz: Den Landesparlamenten sollte es damit erleichtert werden, sich frühzeitig in das Gesetzentwurfverfahren des Bundes einzubringen. Auch hier bestand allseitiges Einverständnis, dass diese Einflussmöglichkeit der Landesparlamente auf die Entscheidungen der Regierungen im Bundesrat gestärkt werden soll.
Zweitens. Um die Informations- und Beteiligungsrechte des Landtags in europa-, bundes- und landespolitischen Angelegenheiten zu verbessern, war die Enquete-Kommission mehrheitlich der Auffassung, die Informationspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Parlament müsse einer Regelung unterworfen werden. Eine dies
bezügliche verfassungsrechtliche Regelung wie in anderen Landesparlamenten mittlerweile auch, zumindest aber ein Parlamentsinformationsgesetz zur Ausgestaltung der Informations- und Beteiligungsrechte des Bayerischen Landtags war in der Kommission mehrheitsfähig. Hätten wir im Bayerischen Landtag eine solche Regelung, so würde diese auch die Verpflichtung der Staatsregierung beinhalten, bestimmte Stellungnahmen bzw. Beschlüsse des Parlaments einzuholen und vor allem zu berücksichtigen.
Im Klartext heißt dies. Bei Abstimmungsergebnissen des Parlaments, die der Staatsregierung nicht gefallen, legt diese selber noch einmal Hand an. Dieses Verhalten stellt erneut den Versuch der Mehrheitsfraktion bzw. der Staatsregierung dar, das Parlament zu ihrem willfährigen Handlanger zu machen.
Nach unserem Selbstverständnis – ich hoffe, ich spreche für alle Abgeordneten – müssen wir uns hiergegen alle mit Entschiedenheit zur Wehr setzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die erschreckenden Zahlen darüber, wie häufig Frauen und Kinder Gewaltopfer werden, haben wir gehört. Viele Gewalttaten werden nie angezeigt, oder sie werden als Familienstreit verharmlost. Mittlerweile deutet sich jedoch eine Trendwende an. Dort wo häusliche Gewalt ernst genommen wird, wie in München, Berlin oder Rostock, steigt die Zahl der Strafanzeigen sprunghaft an. Nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion ist jedoch auch das öffentliche Bewusstsein entscheidend. Dieses muss dahin gehend sensibilisiert werden, dass Gewalt auch im häuslichen Bereich nicht hinnehmbar ist und uns alle angeht.
Das Bundeskabinett hat im Rahmen eines Aktionsplanes gegen Gewalt ein Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht. Die Länder Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern suchen darüber hinaus eigene Wege des Schutzes vor häuslicher Gewalt. So stützt der baden-württembergische Sonderweg das Mittel des Platzverweises auf die Generalklausel der Gefahrenabwehr. Diese Maßnahme wird wie die österreichische Wegweisung angewandt. Auch in Bayern tut sich derzeit einiges. In vielen Polizeipräsidien wird in Modellprojekten momentan erfolgreich mit dem Schwerpunkt „Schutz vor häuslicher Gewalt“ gearbeitet. Polizistinnen und Polizisten werden geschult und sensibilisiert. Diese Modellprojekte basieren auf dem geltenden Polizeiaufgabengesetz und laufen nach Aussagen von Polizistinnen und Polizisten vielversprechend.
In einer seit längerer Zeit arbeitenden Bund-LänderKommission, die sich auch mit diesem Thema befasst, wird zumindest von Seiten der bayerischen Mitglieder die Meinung vertreten, das bisherige Polizeiaufgabengesetz reiche aus, um betroffene Frauen gut zu schützen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Für diese Annahme sprechen auch die vielen erfolgreichen Gewaltschutzprojekte, die in ganz Bayern durchgeführt werden. Das Münchener Beispiel, dass Sie sicher alle kennen, bei dem ein eigenes Kommissariat für Prävention und Opferschutz eingerichtet wurde, zeigt, wie innerhalb der geltenden gesetzlichen Regelungen gehandelt werden kann. Hier werden nämlich Betroffene beraten, und es werden Sicherheitstrainingsmaßnahmen angeboten. Im Übrigen wird auf Bundesebene momentan das Bürgerliche Gesetzbuch dahin gehend geändert, dass zum Beispiel die gemeinsame Wohnung leichter und frühzeitiger den Opfern zugewiesen werden kann.
Zum momentanen Zeitpunkt ist es deshalb nicht erkennbar, dass eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes in enger Anlehnung an das österreichische Gesetz für die betroffenen Frauen bessere Möglichkeiten des Schutzes bietet. In Österreich gibt es die Bund-LänderBeziehungen und die klaren Kompetenzabgrenzungen wie hier in Deutschland nicht. Deshalb kann – so hat es uns auch der österreichische Innenstaatssekretär Diering gesagt –, nicht Eins zu Eins auf Deutschland oder Bayern übertragen werden, was in Österreich erfolgreich ist. Das tun Sie aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN.
Die SPD-Landtagsfraktion wird heute noch einen Dringlichkeitsantrag einbringen, in dem eine Anhörung zum Thema Gewaltschutz gefordert wird. Wir wollen damit die Ergebnisse der vielfältigen Modellprojekte in die Beratungen einbeziehen und dann entscheiden, ob eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes notwendig ist, oder nicht.
Herr Staatsminister, Sie haben von dem Projekt „Autobahnmeisterei 2000“ gesprochen. Welche Auswirkungen hat dieses Konzept auf die Autobahnmeisterei Schwabach?
Sehr geehrter Herr Minister Sinner, Sie sagten, dass 2 Millionen DM außerplanmäßige Mittel zur Verfügung gestellt worden seien. Ich stelle die Frage: Sind diese 2 Millionen DM ausschließlich für die Tests von Futtermitteln zur Verfügung gestellt worden? Wenn ja, wie viel davon ist für wie viele Tests bereits ausgegeben worden?
Ich wollte nur noch einmal auf den ersten Teil meiner Nachfrage zurückkommen. Sind die 2 Millionen DM, die Sie angesprochen haben, ausschließlich für diese Tests zur Verfügung gestellt worden oder wird mit diesen 2 Millionen DM auch etwas anderes gemacht?
Ich will noch einmal auf die Frage 1, nach den Kosten für die Futtermitteluntersuchungen für die landwirtschaftlichen Betriebe zurückkommen. Herr Minister, Sie haben gesagt, das pro Test 100 DM zur Verfügung gestellt würden und dass 2 Millionen DM insgesamt zur Verfügung stünden. Das würde bedeuten, dass 20000 Tests insgesamt durchgeführt
werden können. Ich gehe aber davon aus, dass es mehr landwirtschaftliche Betriebe gibt, welche solche Tests durchführen lassen möchten. Stimmen Sie in dieser Einschätzung mit mir überein und wie wollen Sie das Problem lösen, dass zwar mehr Betriebe Tests durchführen lassen wollen, die entsprechenden Mittel dafür aber nicht zur Verfügung stehen?
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Freller, ich frage die Staatsregierung: Ist seitens der Staatsregierung eine Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs– und Unterrichtswesen dahin gehend geplant, dass die Kommunen für die Kosten der Beschulung von Asylbewerber– bzw. Flüchtlingskindern aufkommen sollen?
In der Entscheidung von 1998 hat das Gericht ausdrücklich offen gelassen, ob sich aufgrund der Änderung des Asylverfahrensrechts vom Juli 1993 eine andere Betrachtungsweise zur Schulpflicht für die Asylbewerberkinder ergeben könnte. Die Staatsregierung hat sich dafür entschieden, die Schulpflicht der Asylbewerber auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen, ohne gerichtlich zu klären, ob der jetzige Wortlaut des Artikel 35 Absatz 1 BayEUG seit der Änderung des Asylverfahrensrechtes im Juli 1993 doch wieder eine Schulpflicht trägt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich auch dahin gehend geäußert, dass Asylbewerberkinder nach Artikel 129 Absatz 1 Bayerische Verfassung der Schulpflicht unterworfen werden können. Die Gesetzesmaterialien zum Schulpflichtgesetz von 1969 – dort taucht erstmals der Begriff „gewöhnlicher Aufenthalt“ auf – enthalten keinerlei Anhaltspunkte, dass der Gesetzgeber mit dieser Formulierung, wie sie vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ausgelegt wurde, Asylbewerberkinder von der Schulpflicht ausschließen wollte.
Bei Flüchtlingskindern ist das Staatsministerium in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass keine Schulpflicht bestehe. Auch dieses Problem soll dahin gehend gelöst werden, dass künftig eindeutige schulpflichtrechtliche Regelungen für diesen Personenkreis getroffen werden sollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und diesem Hause baldmöglichst zur Beratung zugeleitet. Ich bin sicher, dass die Fraktionen bei der Beratung auf die Details eingehen werden. Die eine oder andere Regelung wird dabei sicherlich noch geändert werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Erste Zusatzfrage: Frau Kollegin Schmitt.
Herr Freller, ich habe dazu eine Frage: Die Schulpflicht ist grundsätzlich nicht abzulehnen, sondern zu begrüßen. Die Konsequenz daraus, nämlich dass die Kosten von den Kommunen getragen werden müssen, muss überdacht werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits Stellungnahmen vorgelegt, in denen sie sich dagegen aussprechen. Ich frage Sie, gibt es Bestrebungen, diese Kosten auf die Kommunen abzuwälzen, oder wird der Freistaat seine Verpflichtung, die Kosten für die Asylbewerber auch in diesem Bereich zu tragen, weiterhin erfüllen?
Herr Staatssekretär Freller, ich habe aus Ihren letzten Äußerungen entnommen, dass Sie Überlegungen anstellen, die Kosten, die neu auf die Kommunen zukämen, durch entsprechende Zuweisungen auszugleichen. Ist es richtig, dass Sie solche Überlegungen anstellen?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! „Dieser Text wird Geschichte machen,“, so sagte der französische Staatspräsident Jacques Chirac beim EU-Gipfel in Biarritz. Er meinte damit die EUGrundrechtecharta.
Der Weg Europas von der Montanunion hin zu einem Zusammenschluss von 15 Staaten, in Kürze wohl auf zirka 20 anwachsend, hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Nach den Schwerpunkten Wirtschaftsgemeinschaft, Währungsgemeinschaft steht nun mit der Grunderechte-Charta die Wertegemeinschaft im Vordergrund. Es wurde ein Dokument aus der gemeinsamen, aber auch sehr unterschiedlichen Verfassungstradition geschaffen, das deutlich macht, dass die europäischen Staaten eine Wertegemeinschaft bilden, und das auch deutlich macht, dass es eine europäische Identität gibt, derer wir uns auch bewusst sein sollten.
Gerade diese europäische Identität wird nun erstmals umfassend beschrieben. Grundlage dieser gesamten Charta bildet die Unverletzlichkeit der Menschenwürde, Grundlage bildet aber auch das Subsidiaritätsprinzip. Eine sinnvolle Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ist eine wesentliche Leitlinie für die Charta, wie es auch in Artikel 50 eindeutig festgelegt ist.
In diesem Zusammenhang muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass die Charta der Grundrechte keine neuen Kompetenzen der EU begründet. Ohne diesen ausdrücklichen Hinweis in Artikel 51 Absatz 2, der heute schon mehrmals zitiert wurde, wäre die Charta nicht zustande gekommen.
Trotz erheblich voneinander abweichender Vorstellungen im Konvent, die auch heute schon zum Ausdruck gekommen sind, was letztlich in die GrunderechteCharta aufgenommen wird und wie die eine oder andere Formulierung aussehen wird, ist nun ein Werk entstanden, das als das modernste weltweit und als Visitenkarte für Europa bezeichnet werden kann.
Das vorliegende Ergebnis ist in hohem Maße dem Vorsitzenden des Konvents, Altbundespräsident Roman Herzog, zu verdanken. Sein diplomatisches Geschick war es vor allem, das es möglich machte, gemeinsame Formulierungen zu finden. Aber auch die Idee, nicht allein hohe Regierungsbeamte einzusetzen, sondern mehrheitlich Abgeordnete aus dem Europäischen Parlament und aus nationalen Parlamenten, hat sich als sehr gut herausgestellt. Diese Vorgehensweise sollte bei der Erörterung weitreichender gesamteuropäischer Fragen fortgeführt werden.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, hatten noch in jüngster Vergangenheit Probleme damit, unserem Antrag auf Aufnahme von sozialen Grundrechten, wie Recht auf Arbeit, Recht auf Wohnung, und der neuen oder modernen Grundrechte, wie Datenschutz, Umweltschutz, Bioethik, zuzustimmen.
Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, ausdrücklich auch die Kolleginnen und Kollegen der CSU, hatten diese Probleme nicht. Diese haben nämlich am vergangenen Donnerstag einmütig für die Annahme der Grundrechte-Charta in der vorliegenden Form plädiert und haben dabei von ihr als der Seele der Europäischen Union gesprochen, so wie es Romano Prodi auch schon getan hat.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie es nicht wissen wollen oder ob Sie wider besseres Wissen handeln, wenn Sie von Seiten der CSU-Fraktion eine gemeinsame europäische Wertegrundlage infrage stellen bzw. wenn Sie die Charta negativ darstellen. Das tun Sie, wenn Sie sagen, durch die Grundrechte-Charta würden die Kompetenzen der EU ausgeweitet, und wenn Sie sagen, Deutschland müsse daraus ableitbare Ansprüche, wie z. B. das Recht zu arbeiten, letztlich bezahlen. Das Recht zu arbeiten, wie es in Artikel 15 formuliert wurde, heißt eben nicht, dass es einen Anspruch auf einen individuell einklagbaren Arbeitsplatz gibt. Das gibt es in keinem Land der Welt, in dessen Verfassung das Recht auf Arbeit steht.
Diese Haltung sowie insbesondere die von Herrn Ministerpräsident Stoiber angeheizte Debatte über Kompetenzabgrenzung und das Herstellen eines unabdingbaren Zusammenhangs von Grundrechte-Charta und Kompetenzabgrenzung, wie es auch in Ihrem Dringlich
keitsantrag zum Ausdruck kommt, trägt zu einer positiven Einstellung der Bürger gegenüber Europa nicht gerade bei. Im Gegenteil, Sie entfremden die Menschen noch weiter von der EU, Sie verstärken Skepsis und Ablehnung.
Sie wissen, Herr Kollege Kempfler, es wird eine Regierungskonferenz auf EU-Ebene geben, die sich mit der Kompetenzabgrenzung beschäftigt. Diese muss es auch geben. Darüber gibt es europaweit Einigkeit.
Aufgabe von verantwortungsvollen Politikerinnen und Politikern muss es aber gerade sein – damit komme ich zum Schluss –, unsere Bürger für Europa, für gemeinsame Werte, für Frieden, für Wohlstand und für soziale Sicherheit aller zu gewinnen. In diesem Sinne wünsche ich mir eine breite Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.