Hermann Memmel
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Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren!
Ich lege ein Bekenntnis am letzten Tag ab, an dem ich in diesem Hause noch die Gelegenheit habe, zu reden: Ich bin weder Alkoholiker noch Raucher, bin also Nichtraucher, aber ich bin ein Anhänger der Genusskultur. Wenn wir die Genusskultur nicht kennen würden, wären wir in unserer Zivilisation möglicherweise gar nicht so weit gekommen.
Das habe ich leider nicht verstanden, aber es war sicherlich gut. – Das beschlossene Gesetz hat den Hintergrund, dass 70 % der Menschen in Bayern für den Schutz der Nichtraucher sind. 70 % sind aber nach wie vor gegen die Art, wie dieses Gesetz durchgepaukt worden ist, und gegen die Inhalte.
jetzt mehr gequalmt als vorher. Die Nichtraucher werden nicht mehr in Kneipen gelassen, wenn sie nicht Mitglied des Raucherclubs sind. Das großartig hinausposaunte Nichtraucherschutzgesetz ist tatsächlich zu einer Farce verkommen. Die Bürger und Bürgerinnen machen sich über uns Politiker schon lustig.
Das ursprüngliche Gesetz enthält bewusst und planmäßig keine Übergangsfrist. Somit gibt es keinen Spielraum für die Vollzugsbehörden und die Staatsregierung, für bestimmte Zeiträume, bestimmte Orte oder ein bestimmtes Volksfest, nämlich für das Oktoberfest, öffentlich zu erklären, dass der Vollzug dieses Gesetzes ausgesetzt wird. Alle Behörden, vor allem die Staatsregierung, sind nach unserer Meinung dazu angehalten, für eine konsequente Umsetzung und Durchführung des Gesetzes zu sorgen und Verstöße zu ahnden.
Dazu will ich einige neue Fakten vortragen. In unserer Entscheidung für einen konsequenten Nichtraucherschutz haben wir die Studien über die Schädlichkeit des Passivrauchens der Deutschen Krebsforschungsgesellschaft ebenso einbezogen wie Studien über die Auswirkungen des Passivrauchens in der Schwangerschaft. Bei den Beschäftigten im Gaststättengewerbe liegt das Krebsrisiko durch Passivrauchen um bis zu 50 % über dem Durchschnitt. Deshalb müssen die Beschäftigten besser geschützt werden.
Wir haben uns dann auch mit Untersuchungen über Umsatzrückgänge in den Ländern befasst, die das Rauchverbot in Gaststätten bereits vor Jahren eingeführt haben. Dort war zu beobachten, dass kurz nach Einführung des Rauchverbots die Umsätze tatsächlich zurückgingen, allerdings später wieder anstiegen und heute zum Teil über den Umsätzen vor dem Rauchverbot liegen. Das müssen Sie doch auch einmal zur Kenntnis nehmen. Deshalb dürfen Sie die Position des Gaststättenverbandes, der aus rein wirtschaftlichen Gründen eine Lockerung des Nichtraucherschutzes fordert, nicht teilen. Die Konjunkturstatistiken der Statistischen Landesämter zeigen, dass die Gastronomieumsätze seit Jahren sinken und derzeit im Trend der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung liegen. Die Umsätze in der Gastronomie sinken generell. Demnach hat das Rauchverbot einen allgemeinen Trend nur noch verstärkt.
Doch. Besonders stark gingen die Umsätze auch in Restaurants, Cafés und Eisdielen zurück, seit die Preise für Energie und für Lebensmittel steigen und die Mehrwertsteuer angehoben wurde. Herr Kupka, es geht schon darum, weil es damit zusammenhängt, dass grundsätzlich – –
Die Verlängerung ist absurd; das versuche ich gerade darzustellen. Ein Teil der Branche übersteht die Zeit, in der die Verbraucher ihr Geld zusammenhalten müssen,
gefegt ist, wie man allen Zeitungen entnehmen konnte. Sie haben einen emotionalen Befreiungsschlag gemacht. Sie haben erklärt, Sie nehmen die Festzelte vom Nichtraucherschutz aus. Damit ist aber vielerorts der Eindruck entstanden, nicht zuletzt durch die Äußerungen von Kolleginnen und Kollegen, als würde das Gesetz aufgeweicht und entschärft. Auf einmal gab es ein bisschen mehr Stille. In Wirklichkeit aber haben Sie die Änderung wegen der Wiesn 2008 gemacht, haben aber gleichzeitig alle Festzelte in Bayern von der gesetzlichen Regelung ausgenommen. Wie soll das jetzt weitergehen? -Die Wiesn, die an 16 Tagen sechs bis sieben Millionen Besucher hat und am Wochenende manchmal 700 000 Besucher verzeichnet, ist die sicherste Veranstaltung, die es überhaupt gibt. Sehen Sie sich doch einmal an, was in einer Großstadt mit 500 000 bis 600 000 Einwohnern in 24 Stunden innerhalb des Burgfriedens passiert, und vergleichen Sie das mit dem, was auf der Wiesn passiert. Es gibt zwar die eine oder andere Entgleisung dort, aber die gibt es in jeder Großstadt. Insgesamt sind die Polizeiberichte erfreulich und zeigen eine stabile Sicherheitslage.
Die Wiesn ist dank des Aufgebots an Sicherheitskräften und einer fachkundigen Organisation nach wie vor eine der sichersten Veranstaltungen. Wenn Sie an die Sache handwerklich und in Ruhe herangehen, werden Sie feststellen, dass es auch im nächsten Jahr riesige Probleme geben wird. Das könnte ich zwar im Einzelnen erläutern, aber die Zeit reicht dafür nicht aus. Sie werden im nächsten Jahr wieder vor der Situation stehen, dass Wahlen stattfinden, nämlich die Bundestags- und die Europawahlen. Dann werden Sie wieder einmal darüber nachdenken müssen, ob Sie eine außerordentliche Lösung für das Oktoberfest brauchen, wie Sie sie auch in anderen Bereichen gefunden haben, siehe die Raucherclubs, die heute schon zur Belustigung beitragen.
Ich kenne Leute, die mittlerweile die Mitgliedskarten von Raucherclubs sammeln, und es gibt Leute, die auch als Nichtraucher in die Raucherclubs gehen müssen, um Freunde zu treffen, weil Sie gewisse Ausnahmemöglichkeiten, die die Staatsregierung früher vorgesehen hatte, nicht berücksichtigt haben.
Noch einmal meine persönliche Haltung: Ich bin gegen die Art, wie Sie hier alles über einen Kamm scheren und wie Sie insbesondere das Oktoberfest behandeln. Sie befürchten offenbar, einen Scherbenhaufen zu hinterlassen, weil Sie jetzt noch einmal reparieren wollen. Zu dieser Reparatur bin ich nicht bereit.
Frau Präsidentin, ich habe nicht behauptet, dass die Landeshauptstadt München nicht in der Lage gewesen wäre, den Gesetzessinn zu erfüllen, sondern ich habe gesagt – und deshalb habe ich den Begriff „Heuchelei“ verwendet –, dass die Argumente bereits vor dem Gesetzesbeschluss bekannt waren. Ich darf daran erinnern, dass das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München seine Bedenken der Bayerischen Staatsregierung zugeleitet hat, Herr Minister.
Die Stadt München hat mit ihren Sicherheitsorganen die Staatsregierung rechtzeitig davon verständigt, dass sie das Gesetz beim Oktoberfest nicht vollziehen kann.
Moment einmal: Die Änderung ist in der Tat nach der Gesetzesentscheidung vorgenommen worden, nach der Kommunalwahl und nachdem die Ergebnisse analysiert worden sind.
Ich sage Ihnen auch, warum ich gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt habe. Ich bin nicht bereit, eine Reparatur vorzunehmen, die Ihnen zuvor schon von mir angekündigt wurde, die Sie aber nicht ernst genommen haben. Sie tragen die Verantwortung für dieses Gesetz!
Hochverehrter – hinsichtlich der zugestandenen längeren Redezeit –, liebenswerter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir diese Rentenerhöhung einmal als Ganzes betrachten, muss ich feststellen: Das ist schon eine gespenstische Diskussion. Zuerst kamen die Kritiker und sagten, eine Erhöhung um 1,1 % würde den Rentnern überhaupt nichts bringen. Haben Sie schon einmal erlebt, dass ein Einzelhändler die Preise für seine Waren nicht heraufgesetzt hätte, weil ihm 1 % zu wenig gewesen wäre? Ich kenne Kaufhausketten, die ihre Preise um 0,3 und 0,5 % ganz langsam erhöhen. Bis man sich dann umschaut, stellt man fest, dass enorme Erhöhungen vorgenommen wurden. Das sind schleichende Entwicklungen. Bei den Rentnern soll eine solche Erhöhung aber plötzlich nicht zählen. Da werden dann 20 Euro als wenig bezeichnet, weil sie global insgesamt zu hoch wären. Das verstehe ich nicht mehr.
Wenn man heute die Zeitung aufschlägt, liest man, dass das Einkommen der Rentner sinke, Preissteigerungen die Bezüge der Ruheständler schmälerten und Rentner in Minijobs drängten. Dort steht genau drin, wie hoch der Kaufkraftverlust bei der Rente war und welchen Verzicht die Rentner über die letzten zehn Jahre hinweg geleistet haben. Das muss man auch einmal sagen.
Insofern ist diese Anhebung ein Akt der Gerechtigkeit, der stärker hätte ausfallen können, wenn dies möglich gewesen wäre. Schlimm sind die Ausführungen des ehemaligen Bundespräsidenten. Darüber erregen wir uns. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gab bereits im Vorfeld Gelegenheiten, bei denen jüngere Leute angeregt haben, die Demokratie bei den Senioren abzuschaffen. Ich erinnere nur an den Chef der Jungen Union in München, Tobias Weiß, der vorgeschlagen hat, man sollte die Seniorenbeiratswahlen in München nicht durchführen, weil diese zu teuer seien. Das war eine demokratische Wahl. Er wollte die Demokratie einschränken. Wir haben diesen Vorschlag damals bekämpft.
Denken Sie außerdem an Philipp Mißfelder oder Jan Dittrich, die sich im Ton vergriffen haben. Diese Vorfälle sind bereits ein paar Jahre her. Aber glauben Sie denn nicht, dass sich durch Roman Herzog jetzt andere ermutigt fühlen, diesen Konflikt auf die Spitze zu treiben? Jetzt
bereits bestens umgesetzt. Wo es noch nicht funktioniert, sind wir alle aufgerufen, diesen Vorgang zu fördern.
Eine hervorragende Idee ist beispielsweise, Mehrgenerationenhäuser einzurichten. In Landshut wird dies momentan von der Caritas in die Realität umgesetzt. Es gibt viele private Initiativen. Diese Idee sollten wir unterstützen.
Ein guter Weg ist auch das Engagement von Senioren in Kindertageseinrichtungen. Ich kenne viele Senioren, die zum Vorlesen, zu einer kurzen Betreuung oder zu Gesprächen in Kindergärten gehen. Andererseits gehen die Kindergartenkinder in Senioreneinrichtungen. Die Senioren erfreuen sich der Jugend.
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl bei uns vieles im Verhältnis zwischen Alt und Jung sehr gut läuft, gibt es immer wieder Punkte, die wir mit gemeinsamer Anstrengung verbessern müssen. Ganz besonders wichtig ist die Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Menschen. Wir müssen dafür sorgen, dass auch ältere Menschen noch fest in den Erwerbsprozess einbezogen werden. Die älteren Menschen dürfen nicht das Gefühl bekommen, dass sie zum alten Eisen zählen. Sie haben den Jungen oft viel an Erfahrung voraus, und davon können die Betriebe hervorragend profitieren.
Als Politikerinnen und Politiker müssen wir unsere Unternehmen dazu anhalten, dass sie Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, die auf den Arbeitszeit- und Lebenszeitrhythmus der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger Rücksicht nehmen. Weiterhin müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von älteren Menschen geschaffen werden. Dabei müssen wir eine lebhafte Diskussion führen über gut gemeinte Schutzmaßnahmen, wie etwa die erschwerte Kündigungsmöglichkeit gegenüber älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das darf kein Tabu-Thema sein.
Ungeheuer wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass wir eine seniorengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen. Heute gibt es effiziente Maßnahmen, die gar nicht einmal so teuer sind, um unsere älteren Mitmenschen an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen. Ich denke dabei an ganz einfache Maßnahmen, zum Beispiel die Bestuhlung am Arbeitsplatz. Hier gibt es genügend technische Möglichkeiten, die genutzt werden müssten.
Nicht vergessen dürfen wir die Stärkung der Weiterbildungsangebote in den Betrieben. Jedes Unternehmen wird davon profitieren, wenn es ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbildet. Es kann und darf nicht sein, dass eine Weiterbildungsmaßnahme nur deshalb nicht durchgeführt wird, weil der Betroffene Anfang 30 ist. Wir leben in einer hochtechnisierten Welt, die sich immer schneller weiterentwickelt.
Nein, die gestatte ich nicht. Das geht von meiner Zeit ab. Mir wurden von Ihnen schon ein paar Minuten gestohlen, weil die Uhr beim Kollegen Schmid nicht eingeschaltet war.
Die Geister, die Sie riefen, werden Sie nicht mehr los. Noch in der Nacht nach der Wahl und am nächsten Tag haben sich der Ministerpräsident und natürlich auch Ihr Parteivorsitzender, Herr Finanzminister Huber, geäußert. Sie haben nämlich feststellen müssen, dass Sie Veranstalter, Wirte und Schaustellerverbände, Initiativen, Behörden, Politiker und Stammtische aufgrund Ihrer Entscheidung und Auslegung in besonderer Weise angeklagt haben. 70 Prozent der Menschen in Bayern sind für Nichtraucherschutz, aber wir wissen auch: 70 Prozent wollen den Vollzug nicht so haben, wie er jetzt beschlossen worden ist. Denn insbesondere auf den Volksfesten ist das ein großes Problem.
Warten Sie bitte. – Die Volksfeste heißen nicht ohne Grund so, und das gilt insbesondere auch für das Münchner Oktoberfest. Dieses ist eine international einmalige Veranstaltung. Auf der ganzen Welt fi nden Sie keine zweite. Dort fi ndet sich die Zuspitzung vieler Probleme, die bei großen Massenveranstaltungen entstehen.
Sie werden auch auf dem Münchner Oktoberfest ganz besondere Anforderungen fi nden. Diese sind Ihnen in mehreren Fernsehdiskussionen, an denen Sie, Herr Kollege Schmid, beteiligt waren, erklärt worden, in mehreren Gesprächen, an denen auch der Ministerpräsident teilgenommen hat, ist erklärt worden, was im Einzelnen stattfi nden kann und wo die Schwierigkeiten kaum zu lösen sind.
ner die Verantwortung für die Sicherheitsprobleme übernehmen wollte, die von der Landeshauptstadt München befürchtet und von der Polizei und der Feuerwehr bestätigt wurden. Deswegen haben wir diese Entscheidung getroffen.
Ich bin mit der CSU-Fraktion der Meinung, dass dies die einzig vernünftige Entscheidung gewesen ist. Jede andere Entscheidung – dazu stehen wir – wäre fehlerhaft und unverantwortlich gewesen. Ich bitte die Opposition, das zu beachten. Das war eine Entscheidung, die zu Recht so getroffen wurde, weil die Sicherheit der Menschen absoluten Vorrang haben muss. Wer sich diese Entscheidung vernünftig anschaut, wird sagen: Unter den gegebenen Umständen und aufgrund der gegebenen Situation, dass wir jetzt Mitte März haben und bestätigt wird, wir können es bis Ende September nicht mehr schaffen, mussten wir dieses Gesetz, soweit es um die Bierzelte geht, aussetzen, und zwar nicht nur für das Oktoberfest, sondern generell für Festzelte, um keine Ungleichbehandlung zu haben. Das war eine gute und vernünftige Entscheidung. Wenn man sie nicht unter parteipolitischen Aspekten betrachtet, kann jeder dieser Entscheidung, wie sie getroffen wird, seine Zustimmung geben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich gleich für meine folgende themafremde Feststellung entschuldigen und mich ausdrücklich beim Fraktionsvorsitzenden der CSU bedanken: Er hat uns heute nämlich viel Stoff für unser Kabarett „Hohn & Spott“ geliefert.
Sie haben in besonderer Weise München und den Kreisverwaltungsreferenten angesprochen. Ich muss hier meine Kollegen von der CSU aus München rügen: Sie waren im Wahlkampf kaum zu sehen, und offensichtlich hat auch ihre Informationspolitik nicht gestimmt; denn sonst wären sie verpfl ichtet gewesen, dem CSU-Fraktionsvorsitzenden mitzuteilen, dass das Kreisverwaltungsreferat bereits im November eine Vorlage in den Münchner Stadtrat eingebracht hat, dass das Gesetz so nicht vollzogen werden kann.
Der Stadtrat hat das mit den Stimmen der CSU beschlossen. Sie hätten auch darauf hinweisen können, dass ihr OB-Kandidat in einer Presseerklärung das Kreisverwaltungsreferat ausdrücklich aufgefordert hat, das Gesetz nicht so streng anzuwenden.
München, bestärkt. Wir hoffen, dass die geäußerten Befürchtungen nicht eintreten.
Das steht dort. Das heißt, wir haben diese Befürchtungen durchaus transportiert. Wir haben es Ihnen gesagt.
Außerdem war ich der Meinung und habe das geäußert, Sie hätten mit Ihrer Zweidrittelmehrheit auch ein Gesetz nach dem Motto gießen können: Leben und Leben lassen, in Bayern auch mit einem differenzierten Gesundheitsschutzgesetz.
Nun befi nden wir uns in der Situation, dass heute ein Antrag von uns vorliegt, und von Ihnen gibt es gar keinen Antrag. Das verwundert mich ganz besonders, nachdem jeden Tag über den Ticker gegangen ist, was die Staatsregierung erwägt, wie weit sie vielleicht geht, was die CSU jetzt macht, ob sich der CSU-Fraktionsvorsitzende durchsetzt, ob sich der Ministerpräsident durchsetzt. Zerreißprobe in der CSU. Jetzt ist es offenbar wie beim Ladenschlussgesetz. Sie haben wohl eine Pattsituation; denn von Ihnen liegt heute nichts auf dem Tisch.
Ich hätte erwartet, dass Sie heute sagen: Die CSU-Fraktion unterstützt die Staatsregierung in ihrem Bemühen, das Gesetz in dem und dem Punkt zu ändern und auszusetzen.
Ich möchte nur sagen: Beim Kollegen Schmid war die Uhr sechs Minuten lang nicht eingeschaltet. – Ja, Sie war bei Ihnen hundertprozentig nicht eingeschaltet.
Noch einen Satz. Herr Dr. Blume-Beyerle hat mir in einem Gespräch vor zwei Stunden gesagt, dass die Landeshauptstadt München selbstverständlich bemüht ist, Konzepte zu fi nden, das Gesetz umzusetzen – anders kann er auch gar nicht; er ist ein guter Beamter –,
dass er aber nach wie vor ganz erhebliche Zweifel hat. Ich sage Ihnen eines – deswegen ist in unserem Antrag die Forderung enthalten, das Gesetz nach einem Jahr auf den Prüfstand zu stellen –: Sie werden dieses Gesetz im nächsten Jahr erneut nachbessern müssen.
Sie werden hinsichtlich des Oktoberfests Ausnahmen zulassen müssen, und ich schließe nicht aus, dass das auch anderswo der Fall sein wird. Wir, die SPD, haben jedenfalls unsere Position hinsichtlich der Volksfeste und hinsichtlich des Oktoberfests klargemacht. Sie haben das ignoriert, Sie sind darüber hinweggegangen und jetzt wollen Sie es nicht mehr wahrhaben.
Ich bitte Sie, in Zukunft besser aufzupassen, wenn von der SPD konstruktive Vorschläge unterbreitet werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben; ich darf die Kollegen Uli Pfaffmann und Christoph Rabenstein einbeziehen. Wir haben aus folgenden Gründen gegen den Gesetzentwurf gestimmt:
Erstens verweise ich auf die Aktuelle Stunde vom 23. Oktober. Damals durfte ich für die SPD-Fraktion unsere Konzeption darstellen, insbesondere hinsichtlich Festzelten und des Münchner Oktoberfests. Unsere Argumente wurden leider nicht berücksichtigt.
Zweitens. Mit dem Beschluss, der gefasst worden ist, sehen wir den Volksfestfrieden aufs Äußerste gefährdet. Wer die dortige Praxis kennt, kann das bestätigen.
Drittens. Dieses Gesetz ist nach unserer Meinung nicht praktikabel und nicht durchführbar.
Viertens. In unserem Abstimmungsverhalten sehen wir uns durch die Aussagen der Kreisverwaltungsbehörde der größten Kommune in Deutschland und natürlich auch in Bayern, der Landeshauptstadt München, bestärkt. Wir hoffen, dass die geäußerten Befürchtungen nicht eintreten.
Fünftens. Ich kann vielleicht noch sagen, dass die Staatsregierung und die CSU all die Argumente, die geäußert wurden, durchaus in eine Form hätten gießen können, die das Motto berücksichtigt hätte: Leben und leben lassen in Bayern, auch mit Nichtraucherschutz.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wer die Reden der Kollegen von der CSU, der Kollegen Kaul, Stöttner und des Kollegen Unterländer gehört hat, muss feststellen: Sie haben den Pfad der Tugend noch nicht verlassen. Aber wir haben heute den Eindruck: Sie laufen nicht, Sie gehen nicht, Sie bleiben auf der Stelle stehen. Das ist sicherlich ein Grund dafür gewesen, dass die GRÜNEN die heutige Aktuelle Stunde anberaumt haben.
Meine Damen und Herren, wir haben festgestellt, dass es hinsichtlich des Umfanges des Nichtraucherschutzes unterschiedliche Auffassungen gibt. Eine der Lücken, die Sie schließen wollen – Sie sind ja dafür, wie ich gehört habe, dass ein totaler Nichtraucherschutz eingeführt wird –, sind die Hallen. Da schreibt beispielsweise der Geschäftsführer der Münchner Olympiahalle, dass im Zusammenhang mit den Anhörungen weder der Europäische Verband der Veranstaltungszentren noch führende Repräsentanten der Veranstaltungsstätten in Bayern gehört wurden. Im Gesetzentwurf ergebe sich jetzt die fatale Situation, dass Versammlungsstätten im Sinne des Gesetzes nur solche Versammlungsstätten sind, die den Kommunen und dem Freistaat gehören, während jeder private Messeveranstalter die neue Regelung nicht zu berücksichtigen hätte. Wir sind der Meinung, dass das nicht geht. Das will doch wohl niemand. Wir brauchen eine Gleichbehandlung aller Versammlungsstätten.
In diesem Zusammenhang hat das Gesetz vielleicht den weiteren Nachteil, dass es nicht den Entwurf der neuen Bayerischen Versammlungsstättenverordnung heranzieht, in dem Versammlungsstätten besser definiert wurden als im Nichtraucherschutzgesetz. Wir sind der Meinung, dass hier Gleichbehandlung erfolgen muss.
Es gibt noch einen Punkt: Ich habe mit großem Interesse heute den „Münchner Merkur“ gelesen. Immer wieder gibt es hier Stellungnahmen aus Ihren Reihen, die dann entsprechend publiziert werden. Kollege Zimmermann hat sozusagen als harsche Antwort gegenüber den Kollegen aus der eigenen Fraktion, die für eine Aufweichung sind, gefordert, dass auf dem Oktoberfest nicht mehr geraucht werden darf. Dass gerade Sie, Herr Kollege Zimmermann, diese Drohung ausgesprochen haben, hat natürlich viele erschüttert. Aber dazu darf ich sagen: Das kann man ver
nachlässigen. Das ist doch eine Frage der Praktikabilität. Überlegen Sie sich einmal: Ein Festzelt fasst bis zu 8000 Personen. Wie wollen Sie so ein Verbot durchsetzen? Ich war heuer 16 Tage lang auf der Wiesn.
Ich hoffe, Sie waren auch oft draußen. Wer draußen war, konnte erstens feststellen, dass in den Bierzelten eine andere Entlüftung eingebaut worden ist. Zweitens waren überall Tafeln, auf denen an die Besucher appelliert wurde, nicht zu rauchen.
Es wurde auch wirklich weniger geraucht. Gelegentlich habe ich ein paar Kollegen von den GRÜNEN getroffen, die noch eine Zigarette in der Hand hatten.
Vielleicht sollten Sie auch auf der Wiesn Vorbildfunktion übernehmen. Ich habe aber auch Kollegen aus meiner eigenen Fraktion mit der Zigarette in der Hand angetroffen, so ist es nicht.
Festzelte in solchen Größenordnungen sind schlecht zu kontrollieren. Ich glaube, da gäbe es einen anderen Schaden. Hier sind zwei Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Deswegen sagen wir: Die Festzelte sind die einzige Ausnahme, die wir mittragen. Sonst sind wir der Meinung, wie Kollege Stöttner es so schön gesagt hat: Es müssen überall rauchfreie Zonen entstehen. Bei uns im Bayerischen Landtag soll es nicht anders sein: Wer unten in der Tiefgarage oder vorne an der Pforte hereingeht, der muss wissen: Hier ist der Bayerische Landtag, hier darf zum Schutz der Mitarbeiter nicht geraucht werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Rechtzeitig zur Feierabendstimmung geht es um die Gastronomie, und wie sollte es anders sein – die Tagesordnung sieht es so vor –, ist das der letzte Punkt auf der Tagesordnung unserer Sitzung. Viele Kolleginnen und Kollegen, die sich sonst gern über die Gastronomie, aber auch über die Gäste ereifern, sind nicht hier. Wir werden uns überlegen müssen, ob wir sie nicht zu einer namentlichen Abstimmung zurückrufen, damit sie wieder ins Wirtshaus bzw. in unserem Fall in den Plenarsaal kommen.
Uns Bayern hat die Natur viel geschenkt: Berge, Seen, den Föhn und meist mehr Sonnenschein als anderswo. Wir Bayern sind stolz auf Schlösser, Museen und vieles mehr, aber auch auf unsere bayerischen Wirtshäuser und die Internationalität und Vielfalt unseres Gastgewerbes. Jeder von uns hat seine bayerische Wirtschaft, seinen Italiener, seinen Griechen, seinen Afghanen oder Inder. All das ist ein Stück Lebensqualität für uns in Bayern und Anziehungspunkt für viele Gäste aus aller Welt. Unser Bayern ist Tourismusbundesland Nummer 1 und belegt auch international einen Spitzenplatz.
Zu einem erfolgreichen Tourismus gehört auch eine erfolgreiche Gastronomie. Das Gastgewerbe ist eine bedeutende Wirtschafts- und Ausbildungsbranche und wird in allen Sonntagsreden insbesondere vonseiten der CSU auch immer als solche herausgestellt. Die Erfolgsbilanzen sind zukünftig aber nicht selbstverständlich, da unsere touristischen Nachbarländer ihren Wirten und Hoteliers zunehmend günstigere Rahmenbedingungen bieten – von uns liegt auch noch ein Antrag zur Mehrwertsteuer vor – und gleichzeitig die Qualitätsmaßstäbe anheben. Während anderswo – zum Beispiel in Österreich – die Zugangshürden für das Gastgewerbe erhöht wurden mit dem Ziel, dem Verbraucher mehr Qualität und Sicherheit zu bieten, verfolgen in Deutschland und Bayern Politiker unter den Stichworten Deregulierung und Bürokratieabbau das Ziel, Qualität, Sicherheit und Hygiene zu gefährden bzw. abzubauen. Deshalb unser Antrag.
Wir wollten nicht, dass Wirtschaftsminister Glos, wie von ihm geplant, quasi das Gaststättengesetz abschafft und damit auch die bisherige Gaststättenerlaubnis und den Unterrichtsnachweis. Wir wollten – und dieses Ziel ist wohl schon teilweise erreicht –, dass entsprechend dem übrigens auch von unserem Ministerpräsidenten unterschriebenen Abschlusspapier zur Föderalismusreform vom 7. November 2005 die Kompetenz betreffend das Gaststättengesetz auf die Länder übertragen wird. Gegen die Absichten von Herrn Glos gab es starke Proteste des Hotel- und Gaststättenverbandes, der Verbraucherorganisationen und von öffentlichen Verwaltungen. Sie haben es alle verfolgt. So sagte der Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München, Herr Dr. Blume-Beyerle, aus der Sicht der Verwaltung seien solche Deregulierungen kontraproduktiv. Klare gesetzliche Festlegungen erleichterten sowohl der Verwaltung als auch den Gaststättenbetreibern das Geschäft und wirkten sich positiv für den Kunden aus.
Nachdem zu erwarten ist, dass nach unseren Interventionen in Berlin die Pläne von Herrn Glos gescheitert sind und entsprechend der Vereinbarung der Föderalismus
kommission die Kompetenz für das Gaststättengesetz auf die Länder übertragen wird, brauchen wir ein vernünftiges, praktikables bayerisches Gaststättengesetz, wobei ich davon ausgehe, dass wir uns einig sind, dass qualitative Verbesserungen eingebaut werden. Während wir bisher nur ein Anhörungsverfahren haben für potenzielle Wirte – sie hören sich den Vortrag bei der IHK an und erhalten anschließend ihre Gaststätte –, brauchen wir jetzt einen Befähigungsnachweis. In einem Land, in dem lang über Fleischskandale diskutiert werden muss, ist es nicht tragbar, dass ein Gastwirt nach einem Vortrag Speisen zubereitet, Zusatzstoffe verwendet und über die Hygiene von Getränkeleitungen nicht Bescheid weiß. Das ist so, und deswegen brauchen wir in einem Gaststättengesetz einen Befähigungsnachweis, wie er auch anderswo – beispielsweise in Österreich – in ähnlicher Form eingeführt worden ist. Wir brauchen klare qualitative Maßstäbe, und wir brauchen qualifi zierte Wirte im Sinne des Verbraucherschutzes, damit der Qualitätsstandard in Bayern durch die Maßnahmen, die Ihr Minister vorgeschlagen hat, nicht nach unten gezogen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Toiletten dürfen nicht wegbleiben. Das ist der zweite Teil unseres Antrags. Ich verstehe einfach nicht, dass man hier sehenden Auges die Gaststättenbauordnung abgeschafft hat, in der die Vorhaltung von Toiletten vorgeschrieben war. Nun wurde in den Diskussionen gesagt, das wäre ein wahnsinniger bürokratischer Aufwand, wenn die genaue Zahl der Urinale vorgeschrieben würde. Das stimmt. Es ist zum Beispiel genau festgelegt worden, dass bei bis zu 50 Gastplätzen eine Herrentoilette mit zwei Urinalen und eine Damentoilette usw. vorzusehen sind. Das hat aber doch nicht der Landtag oder die SPD beschlossen. Das war in Bayern immer eine Angelegenheit der Ministerialbürokratie.
Wenn man jetzt erklärt, das muss dringend dereguliert werden, dann ist es in einem zivilisierten Land trotzdem der blanke Hohn, zu sagen, man brauche überhaupt keine Toiletten mehr.
Zum gepfl egten Essen und Trinken gehören auch saubere Toiletten in ausreichender Anzahl.
Ich verstehe überhaupt nicht, dass Sie das vorher in den Ausschüssen abgelehnt haben, nachdem die CSU auf einen Antrag von uns hin im Jahr 2004 die Staatsregierung aufgefordert hat, zu prüfen, welche Mindestanforderungen in der Gaststättenbauverordnung insbesondere hinsichtlich der Toilettenpfl icht als öffentlich-rechtliche Vorgaben beibehalten werden sollen. Von der CSU haben acht Mitglieder zugestimmt, ein Mitglied hat sich enthalten, bei der SPD gab es Zustimmung und bei den GRÜNEN auch Zustimmung. Was ist geschehen? Obwohl es der Landtag so beschlossen hat, hat sich der Minister überhaupt nicht darum geschert. Er hat gesagt, was meine Kollegen da beschließen, ist mir völlig wurst. Er hat die Gaststättenbauverordnung einfach abgeschafft.
Jetzt soll – das ist aber noch nicht so beschlossen – die Versammlungsstättenverordnung dafür gelten. In der Versammlungsstättenverordnung ist die Toilettenpfl icht festgelegt, und dazu gebe ich Ihnen einen Leserbrief von Frau Ursula Willschek, der stellvertretenden Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium des Innern, bekannt. Sie sagt, niemand wolle die Toilettenpfl icht abschaffen. Es gehe lediglich darum, dass durch den Wegfall der Gaststättenbauverordnung und mit dem Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnung für Gaststätten mit weniger als 200 Sitzplätzen nicht mehr detailliert vorgeschrieben wird, wie viele Urinale vorhanden sein müssen. Überhaupt nichts mehr ist vorgeschrieben, denn nach der Versammlungsstättenverordnung werden für Gaststätten mit bis zu 200 Plätzen überhaupt keine Toiletten gefordert. Wissen Sie das überhaupt, meine Damen und Herren?
Sie waren in der Vergangenheit schon immer sehr zögerlich. Sie sind gerne in Gaststätten, sie reden gerne in Gaststätten. Sie haben sicherlich auch gerne einmal Gäste. Sie müssen aber auch sehen, dass Sie in der Vergangenheit immer hinterher waren. Die Biergartenverordnung wurde jahrelang verschleppt und verzögert. Dann waren Sie aber die ersten, die bei den Demonstrationen mitgelaufen sind. Bei der Sperrzeitverordnung haben Sie immer deutlich darauf hingewiesen, wie notwendig die Sperrzeiten sind. Auf unsere Anträge haben Sie sich dann bereit erklärt, eine Stunde zuzugeben. Auf einmal aber ist alles bis auf die Putzstunde reduziert worden. Das hatten wir schon Jahre vorher gefordert.
Seien Sie also bitte so gescheit und beschließen Sie mit uns das, was vom ersten Teil ohnedies fast erledigt ist. Sie werden die Gelegenheit haben, ein bayerisches Gaststättengesetz zu verabschieden. Nehmen Sie zweitens Abschied davon, zu glauben, dass es der Markt schon hergibt, dass jeder Wirt eine Toilette bauen wird. Erstens stellt sich die Frage, welche Toilette er baut und wie diese Toilette ausschaut. Zweitens stellt sich die Frage, ob in manchen Bereichen, in denen die Touristen nur durchlaufen, einfach Schnellgaststätten ohne Toiletten errichtet werden. Die Gäste gehen dann zum Kollegen, der den ganzen Aufwand betrieben hat, oder sie beschweren sich darüber, dass es keine Toiletten gibt. Toiletten gehören bei uns in Deutschland und im Besonderen in Bayern auch zur Wirtshauskultur.
Herr Kollege Eck, Sie haben vorhin gesagt, ich hätte den Antrag nicht ausreichend begründet. Der Antrag ist ganz einfach, er lautet:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat solange gegen Abschaffung des Gaststättengesetzes durch den Bund einzutreten, bis das Gaststättenrecht im Rahmen der Föderalismusreform den Ländern übertragen ist;
Dagegen haben Sie in drei Ausschüssen gestimmt. Sie wollten das gar nicht. Jetzt sagen Sie, wir sollen in Bayern etwas gemeinsam tun. Das war unsere Forderung. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, wenn Sie jetzt gegen diesen Antrag stimmen, dann sprechen Sie offensichtlich mit zwei Zungen.
Zum zweiten fordern wir in dem Antrag, die Toilettenpfl icht für Gaststätten bis zu 200 Plätzen zu erhalten. Das ist genau die Beschlusslage, die wir in diesem Plenum vor noch nicht einmal zwei Jahren beschlossen haben. Das ist etwas, was eigentlich selbstverständlich ist. Wir haben nicht hineingeschrieben, dass die jetzige Regelung auferhalten bleiben soll, sondern dass die Toilettenpfl icht bleibt. Ich meine, Toiletten sind ein Teil der Infrastruktur, sowohl bei den Betrieben, als auch in der Öffentlichkeit. Ich war immer der Meinung, öffentliche Toiletten sind notwendig. Gerade Fremdenverkehrsstädte sollten ein Angebot vorhalten, auch für unsere Gäste aus der ganzen Welt.
Sie sagen, der Hotel- und Gaststättenverband sei mit Ihnen einer Meinung. Da muss ich in den letzten Monaten wohl wo anders gewesen sein, denn ich habe hier eine Pressemitteilung des Präsidenten dieses Verbandes liegen, die besagt: „Der BHG sieht Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von Bayerns Hotellerie und Gastronomie in Gefahr.“ Heute stand im Wirtschaftsteil: „Mit großer Enttäuschung registriert der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband die Ablehnung des Antrags durch die Ausschussmehrheit.“ – Das waren Sie. – „Wenn es bei dieser Entscheidung bleibt, wird die Zuverlässigkeit eines Wirts künftig nicht mehr geprüft.“ Weitere Schlagzeilen: „Deregulierung strapaziert Gastronomie“ oder „Das schädigt den Ruf der Branche“ und „Wirt wird, wer es werden will“.
Ich könnte jetzt ganze Stöße bringen.
Bis jetzt ist es so, dass der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband die Position vertreten hat, die wir eingebracht haben – oder anders ausgedrückt: Wir haben die Position eingebracht, die der Hotel- und Gaststättenverband, die Verbraucherschützer und die Kommunen ver
langt haben. Das ist unsere Position, und zu der stehen wir. Ich hoffe, wir haben Sie überzeugt. Stimmen Sie mit, Sie haben schon einmal mitgestimmt. Einen Teil haben Sie schon eingeräumt. So schwer kann es doch auch für eine Mehrheit nicht sein, einmal zu sagen: Die Minderheit hat Recht gehabt.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Keiner von uns behauptet, die Entscheidung, die Fußball-Weltmeisterschaft nach Deutschland zu holen, wäre eine schlechte Entscheidung gewesen. Wir alle wissen, dass es ein großartiges, ein sensationelles Ereignis war, dass die FußballWeltmeisterschaft an Deutschland vergeben wurde. Es ist auch herausragend, dass wir in Bayern mit Nürnberg und München zwei WM-Stätten haben. Wir verkennen auch nicht die Bedeutung, dass wir das Eröffnungsspiel in München haben und dass wir auch das Medienzentrum nach München bekommen haben. Wenn Sie jetzt aber so tun, als ob man nichts mehr anschauen und kritisieren dürfte, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Immerhin hat dieses Parlament eine Aufsichtspfl icht. Das gilt auch für Veranstaltungen, die von der Staatsregierung ausgehen.
Wenn hier betont worden ist, wie großartig sich unsere Minister bewegen mussten, beispielsweise nach Südamerika, dann muss ich schon schmunzeln und Ihnen dazu etwas sagen: Kein einziges südamerikanisches Land hat für Deutschland gestimmt. Diese Reisen waren auch „Schneider“-Fahrten, aber was soll’s.
Nein, man weiß, wer wie abgestimmt hat. Alle sind sich einig, dass die Fußball-Weltmeisterschaft nicht nur das größte Fußballfest ist, mit einer hohen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung, sondern dass die WM auch immer mit einem enormen Image-Gewinn für die WM-Standorte einhergeht. Das ist völlig klar. Die Entscheidung ist auch eine Verbeugung vor dem Sport-, insbesondere aber vor dem Fußball-Land Deutschland –, denn der Deutsche FußballBund ist der größte organisierte Sportzusammenschluss in der FIFA. Sie müssen allerdings zugeben, was hier passiert ist, führt nicht zu einer Image-Zunahme, sondern im Gegenteil zu einem Image-Verlust. Die Schlagzeilen haben weder die SPD noch die GRÜNEN gemacht. Die Schlag
zeilen heute lauten: „Flop droht Stoibers WM“, „Ein Millionen-Flop“, „Schrammler und Stammler“, „Keine WMreife Leistung“, „Pleiten, Pech und Pannen“, „Wie Kirchs Leute an Bayerns WM-Chaos verdienen“. Glauben Sie denn, dass es bei solchen Schlagzeilen sinnvoll ist, uns zu beschimpfen? Wenn das in den Zeitungen steht, dann haben die Journalisten recherchiert und wissen ganz genau, warum sie solche Überschriften machen.
Ich sage es deshalb noch einmal: Wir haben als Parlament die Verpfl ichtung, auf solche Dinge einzugehen. Am wenigsten verstehe ich Herrn Staatsminister Schneider, wenn er sagt: „Wieso schimpfen Sie über die ganzen Vorgänge, es ist doch alles in Ordnung. Im Übrigen habe ich rechtzeitig – –“ und dann zählt er jede Menge Maßnahmen auf, die er eingeleitet hat. Er hat uns aber nicht beantwortet, warum Personal entlassen worden ist. Sie, Herr Minister, haben nicht gesagt, was hier im Einzelnen vorliegt. Sie haben diese Personalentscheidungen getroffen – und wir sollten dann nicht nachfragen dürfen? Wo sind wir denn?
Im Übrigen führt auch das stümperhafte Vorbereiten von solchen Veranstaltungen zu einem Image-Verlust. Hier wurde auf die Ministerialbürokratie gesetzt. Dabei hätte man hier doch die Kolleginnen und Kollegen vom Landessportbeirat, von mir aus alle von der CSU, nehmen sollen. Die hätten wahrscheinlich mehr Gespür für solche Veranstaltungen gehabt als die Ministerialen, die die Sache jetzt in den Sand gesetzt haben. So etwas stört das Vertrauen zwischen Sponsoren und der öffentlichen Hand.
Wie glauben Sie denn, dass Sie künftig Sponsoren bei so stümperhaften Veranstaltungen gewinnen können? Kein Unternehmen kann es sich leisten, mit solchen Stümpereien in einem Atemzug genannt zu werden. Ich weiß, wovon ich rede, das dürfen Sie mir glauben.
Auch die ehrenamtlichen Sportfunktionäre zweifeln langsam an dem großartigen Ereignis dieser Fußball-Weltmeisterschaft, wenn sie in einem Atemzug feststellen müssen – darauf hat Herr Kollege Leichtle hingewiesen –, dass immer weniger Geld für die Vereine zur Verfügung steht. Der BLSV-Präsident sagt, die Vereine seien am Ende, sie seien fi nanziell ausgeblutet, und so könne es nicht mehr weitergehen. Das Land mit Breitensport, das Vorbildcharakter hatte, ist inzwischen auf ein Niveau abgerutscht, das nicht hinnehmbar ist. Ich sage Ihnen deshalb Folgendes: Wenn Sie meinen, dass ganz Bayern an dieser Weltmeisterschaft Anteil haben will, wenn sich ganz Bayern als Weltmeisterschafts-Land freuen will, dann legen Sie ein Sonderprogramm für die Sportvereine auf. Geben Sie einen WM-Obolus aus, damit draußen etwas ankommt und alle sagen können: Wir Bayern sind ein Weltmeisterschafts-Land. So aber bleiben die Vereine Bittsteller, ohne dass deren Bitten gehört würden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär Schmid hat zu erklären versucht, wie behutsam die CSU und die Staatsregierung mit schwierigen Dingen umgehen und wie lange man Untersuchungen durchführen und feinfühlig feststellen muss, was passiert. Das hätten Sie alles schon viel früher machen können. Ich darf Sie an den Antrag vom 17.07.2001 erinnern, der nach einer langen Zeit, in der er nicht behandelt worden ist, gemeinsam beschlossen wurde. Da heißt es: Erstens. Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die Sperrzeiten in der Gastronomie in den anderen Bundesländern zu berichten. Zweitens. Die Staatsregierung soll dabei aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen die Sperrzeiten in Bayern ganz aufgehoben werden können. Drittens. Zudem soll berichtet werden, inwieweit bei der Freigabe der Öffnungszeiten Schutzzeiten in Wohngebieten gesichert werden können.
Nach langer, langer Zeit haben Sie endlich den Bericht gebracht und festgestellt, wie man das in den anderen Bundesländern handhabt. Ihre Beamten haben herausgefunden, dass es dort keine Schwierigkeiten gibt. Aber bis Sie den Bericht vorgelegt haben, hat es so lang gedauert, dass wir gezwungen waren, Sie durch einen Dringlichkeitsantrag quasi zu stellen. In diesem Dringlichkeitsantrag steht all das, was Sie heute als Argument bringen. Unter anderem geht es um den Pilotversuch in der Landeshauptstadt München, die Kosten, die für die Wirte anfallen, usw. Trotzdem haben Sie seinerzeit anders entschieden.
Wir waren immer der Auffassung, dass bei solchen Themen ein gemeinsames Handeln möglich ist; denn wir alle gehen in Wirtshäuser und kennen die Kunden und die Wirte. So haben wir es auch bei anderen Gelegenheiten – Biergartenverordnung – geschafft, gemeinsam vorzugehen. Deshalb waren wir auch der Meinung, dass der von uns gestellte Berichtsantrag, der nach fünf Monaten behandelt und einstimmig beschlossen worden ist, dazu führt, dass wir eine vernünftige Regelung bekommen.
Wieder sind Monate vergangen. Im Februar hat mir Staatssekretär Regensburger mitgeteilt, ich solle noch ein wenig warten; vor dem 01. Juli 2002 würde das Thema auf alle Fälle behandelt. Tatsächlich ist das Thema viel später behandelt worden, sodass die GRÜNEN und wir im Oktober 2002 einen Dringlichkeitsantrag gestellt haben.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die CSU nach dem Motto vorgegangen ist: „Wir sind die Mehrern, wir sind die Schwerern, was das kostet, ist uns wurscht“. Jetzt ist die Situation so, dass die Wirte weiterhin Gebühren gezahlt haben, die Ministerialbürokratie wurde beschäftigt, die Gesetzesblätter wurden geändert, die Verordnungen wurden den Gemeinden mitgeteilt und die Polizeidienststellen wurden aufgrund des Beschlusses verständigt. Es wurden also irrsinnig viel Geld und Zeit in den Sand gesetzt. Nach all dem kommen Sie zu dem Ergebnis, das wir Ihnen von vornherein vorgeschlagen haben, und sagen, jetzt ist die Situation eine andere. So ist es aber nicht.
Hinsichtlich der Feiertagsregelung kündige ich an, dass wir im weiteren Verfahren Änderungen vorschlagen. Wir wollen auch nicht, dass die Leute bis in der Früh um 6.00 Uhr feiern können, aber wir sind der Meinung, dass die Zurücknahme auf 0.00 Uhr zu weit geht. Deshalb werden wir vorschlagen, eine Begrenzung auf 2.00 Uhr vorzunehmen. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass der stille Feiertag am Karfreitag so still sein soll, dass er nicht nur in Schankbetrieben einzuhalten ist, sondern generell. Es ist nicht einzusehen, dass in jedem Freizeitheim und in jeder anderen Räumlichkeit, wo man feiern kann, Musik gespielt werden darf, nur in der Schankgaststätte nicht. Wenn Karfreitag ein stiller Feiertag ist, soll er das überall sein. Wir werden also diesen Änderungsantrag in weiteren Verfahren einbringen.
Im Übrigen ist die Feiertagsregelung in anderen Bundesländern etwas anders gestaltet. Auch das werden wir aufzeigen. Wir hoffen, dass Sie sich dann gleich bewegen werden und nicht erst abwarten, indem Sie unsere Anträge blockieren, um sie später selbst zu stellen. Das ist keine rühmliche Tat gewesen – dieser Verwaltungsaufwand, dieses Gewürge von Ihrer Seite, um schließlich zur selben Erkenntnis zu kommen, wie wir sie bereits hatten. Aber wenigstens ist etwas erreicht.
Herr Kollege Haedke, ich verweise auf den Protokollauszug über meine Rede in der seinerzeitigen Plenarsitzung. Damals haben Sie Zwi
schenrufe gemacht. Daraus konnte ich nicht erkennen, dass Sie immer dafür gekämpft haben. Ich freue mich aber jetzt, dass Sie gemeinsam mit uns weiterarbeiten wollen. Wir werden es dann bei der Feiertagsregelung auch sehen.
Herr Staatsminister, könnten Sie sich vielleicht vorstellen, dass diese Biersteuermengenstaffel unter einem historischen Bestandsschutz steht? Nicht Waigel hat sie eingeführt, sondern sie wurde 1889 eingeführt und hat alle schlimmen Zeiten Deutschlands überstanden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Genau vor sieben Monaten fand eine Weihnachtsfeier im Rahmen einer Seniorenveranstaltung statt. Der Redner der CSU kam, lobte das Engagement der Ehrenamtlichen, insbesondere für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dann lobte er seine Partei, die CSU, die selbst in finanziell schwierigen Zeiten die sozial Schwachen und die Älteren nicht im Stich lasse und notwendige und wichtige Vorstands- und Verbandsarbeit unverändert unterstütze. Schließlich nenne man sich christlich-sozial.
Am 26. Februar 2004 schrieb Staatsministerin Christa Stewens:
Ich berufe Sie als Mitglied in den Bayerischen Landesseniorenrat. Ich danke Ihnen für die Bereitschaft, in diesem Gremium mitzuarbeiten und die Belange unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger verstärkt auf Landesebene in die Meinungsbildung zu wichtigen Fragen in der Altenhilfe einzubringen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das tue ich hiermit.
Mit Datum vom 8. März 2004 schrieb das Bayerische Landesamt für Versorgung und Familienordnung an die Landesseniorenvertretung Bayern, dass entsprechend der Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen der Ansatz zur teilweisen Deckung der Miet-, Gehalts-, Druck- und Vertriebskosten von jährlich 33 000 Euro um 50 % auf 16 500 Euro gekürzt wird. Darüber hinaus wurde vonseiten des Ministeriums festgelegt, dass die Förderung ab 2005 ganz einzustellen ist.
Der Lack der Sonntagsreden ist weg. Beteuerungen, wie wichtig man die Seniorenarbeit nimmt, sind damit Makulatur. Ich frage Sie: Ist so eine Vorgehensweise gerecht? Ist sie sozial?
Es kommt noch besser. Im selben Schreiben heißt es:
Im Haushaltsplan 2004 gehen Sie von Ausgaben von 38 800 Euro aus. Diese sollten durch die staatlichen Zuwendungen sowie Mitgliedsbeiträge finanziert werden.
Und jetzt kommt es! Zuerst hat man gesagt, man kürze um 50 %; später wurden es 100 %. Aber nun heißt es:
Aufgrund der massiven Kürzung des Zuschusses erscheint nach der derzeitigen Sachlage die Gesamtfinanzierung nicht gesichert. Infolgedessen kann zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Abschlagszahlung ausgereicht noch ein Zuwendungsbescheid erlassen werden. Wir möchten Sie daher bitten, uns mitzuteilen, wie Sie die Finanzierungslücke schließen und somit die Gesamtfinanzierung sicherstellen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine bodenlose Unverschämtheit!
Sie kennen doch auch die Bindung von Verträgen. Sie wissen, wie es mit Personalverträgen und Ähnlichem ist. Wie soll denn nun die Bayerische Landesseniorenvertretung das hinbekommen? Erst sagt man, man kürze, und dann ist plötzlich kein Geld mehr da. Erst wird verlangt, man müsse nachweisen, wie man die fehlenden 50 % auffülle. Erst dann könnte man überhaupt noch Geld geben. Ich verstehe die Welt also nicht mehr. Das würde das Ende der Landesseniorenvertretung in Bayern bedeuten. Wollen Sie das? Das frage ich Sie.
Im Fachausschuss, in dem unser Antrag behandelt wurde, gab es nichts, aber auch wirklich nichts als CSU-Gewürge. Dem Protokoll entnehme ich, dass die Kollegin Berta Schmid auf die Argumente des Kollegen Wahnschaffe sagte – ich zitiere –:
Berta Schmid bestätigt, die Seniorenvertretung werde in Zukunft noch wichtiger als bisher.
Jetzt würde man doch, wenn es so ist, erwarten, dass sie deshalb dafür eintritt, dass die finanziellen Mittel eher erhöht werden, wenn die Bedeutung der Seniorenvertretung „noch wichtiger“ wird. Aber nein, sie steht zu dieser 50%igen Kürzung. Da kennt man sich nicht mehr aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie man das überhaupt werten soll.
Und dann zu dem Bekenntnis. Es heißt, die CSU sei der Auffassung, dass durch die demografische Entwicklung Veränderungen in der seniorenpolitischen Arbeit notwendig seien. Zumindest eine Existenzsicherung sei notwendig. Vorhandene Strukturen dürften nicht zerschlagen werden, die in Zukunft noch dringender gebraucht würden als bisher. Ehrenamtliche Arbeit solle nicht demontiert werden, aber – jetzt kommt wieder das Aber – dem vorliegenden Antrag könne man leider nicht zustimmen, weil die Gelder für 2004 nicht mehr zurückgeholt werden sollen. Ja, was sollen denn solche Aussagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie selbst die Erkenntnis haben, dass man hier nicht Strukturen demolieren darf, dass man hier nicht Strukturen kaputtmachen darf und dass die Seniorenvertretung in Zukunft noch wichtiger ist?
Vielleicht haben Sie nicht den genügenden Mut. Oder muss ich sagen: nicht die Einflussmöglichkeiten? Heute ist einmal darüber geredet worden, was die SPD für einen Einfluss hat. Ja, wie gering ist denn der Einfluss der CSU in diesem Parlament, wenn Sie einen solchen Notstand nicht einmal ausgleichen können!
Herr Kollege Joachim Unterländer bemerkte, der Wille der Mehrheit im Parlament sei in dem beschlossenen Nachtragshaushalt niedergelegt. Anträge, die in den Ausschüssen diskutiert werden, ändern daran nichts. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege, wenn man die Erkenntnis hat, dass man in einem solchen Fall völlig falsch liegt – denn es geht ja nicht um Unsummen, sondern um 16 000 Euro –, dann sollte man doch sagen: Es ist der Wille des Parlaments und es ist der Wille auch des einzelnen Abgeordneten, dass der bisherige Zustand aufrechterhalten wird. – Daher stimme ich dem Antrag der SPD zu.
Sie führen dann aus, dass Sie mit dem Landesseniorenbeirat Gespräche geführt haben. Aber was nützt das, wenn Sie noch so blumige Worte sprechen und dem Beirat gegenüber betonen, wie wichtig er ist, ihm dann aber die Arbeitsgrundlage entziehen?
Ja, doch!
Die CSU muss sich klarmachen, dass ihre Haltung, wie Kollege Wahnschaffe formulierte, blanker Zynismus ist. Sie sagten, Sie wollten das ehrenamtliche Engagement stärken, ziehen aber der Landesseniorenvertretung den Teppich unter den Füßen weg, wie es Kollege Wahnschaf
fe im Fachausschuss sagte. Ich frage Sie erneut: Ist das sozial? Ist das gerecht? Stimmen Sie unserem Antrag zu, und lassen Sie Vernunft walten, Kolleginnen und Kollegen!
Abschließend eine Feststellung. Sie ist sehr bezeichnend. Unser Landtagspräsident Alois Glück hat eine Veranstaltungsreihe „Dialog der Generationen“ angeregt. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen Diskussionsrunden, in denen der Landesseniorenrat und die Vertretung eingeschlossen ist, wurde unter anderem gesagt: Teilhabe der älteren Generation an dem Wertschöpfungsprozess, Gerechtigkeit, Generationenvertrag aus der Sicht aller Generationen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Gerechtigkeit aus der Sicht der Generationen ist ein Stichwort, das mich erneut fragen lässt: Ist es gerecht, einer wichtigen Einrichtung in Bayern die Mittel um 50 % zu kürzen und ihr dann zu sagen: Im nächsten Jahr kriegt ihr gar nichts mehr!
Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun, das ist eine Unverschämtheit!
Stellen Sie sich einmal vor, welche Beschimpfungen wir Sozialdemokraten über uns ergehen lassen müssten, wenn wir so etwas tun würden! Denn Sie sind ja reich gesegnet mit einem Wortschatz, wenn es um Beschimpfungen des politischen Gegners geht.
Da sind Sie stark. Aber ich zweifle daran, dass Sie die Zivilcourage aufbringen, unserem Antrag zuzustimmen.