Helga Schmitt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Goppel, Sie haben dankenswerterweise das segensreiche Instrument des Entschädigungsfonds auch historisch dargestellt. Ich glaube, es ist wichtig, auch heute noch einmal darauf hinzuweisen, obwohl wir uns alle einig sind, das, was nun im Gesetzentwurf vorliegt, nämlich die Festlegung zur Höhe des Entschädigungsfonds, in das Bayerische Denkmalschutzgesetz zu integrieren. Darüber sind wir uns einig. Das ist grundsätzlich unproblematisch. Die kommunalen Spitzenverbände, die ja den Entschädigungsfonds zur Hälfte bestücken, haben dem auch zugestimmt. Man bräuchte darüber eigentlich gar nicht lange zu sprechen. Wir tun es aber, weil es Gründe gibt, nicht weil wir die Zeit herumbringen wollen, sondern weil – das haben Sie erwähnt, Herr Kollege Goppel – der Entschädigungsfonds ein wichtiges Instrument dafür ist, Denkmäler zu erhalten, vor allem Denkmäler von überregionaler Bedeutung und solche, die akut gefährdet sind; denn dafür ist der Entschädigungsfonds in erster Linie da.
Wir wissen aber auch, dass die derzeit mehr oder weniger festgeschriebene Summe von 27 Millionen Euro, die Staat und Kommunen dankenswerterweise gemeinsam finanzieren, auf Dauer nicht ausreichen wird. Ich glaube, das muss heute in der Diskussion gesagt werden; denn wenn die vielen erhaltenswerten Denkmäler auch tatsächlich erhalten werden sollen, braucht es mehr Geld.
Kolleginnen und Kollegen, zum Realitätssinn gehört natürlich auch, einzusehen, dass wir in einer Situation, in der mehr als 30 Millionen Euro aus dem Entschädigungsfonds quasi auf der hohen Kante liegen und zusätzlich mit den 27 Millionen Euro, die Jahr für Jahr zur Verfügung gestellt werden, keine Zustimmung finden, wenn wir mehr Geld wollen. Hinzu kommt das Ärgernis, dass wir aktuell für Anlagen in sechsstelliger Höhe, ich glaube, ab 175.000 Euro, Strafzinsen zahlen müssen, weil das Geld nicht ausgegeben werden konnte. Deswegen muss oberste Priorität sein, die vorliegenden Anträge, die in großer Zahl vorhanden sind, rasch abzuarbeiten und zu verbescheiden.
Aus dem zuständigen Ministerium wissen wir, dass Anträge mit einem Volumen von 44 Millionen Euro in Bearbeitung sind, dass kein Antragsteller abgewiesen wird. Wie gesagt: Der Antragsstau muss schnellstens
abgebaut werden. Dazu braucht es das entsprechende Personal. Ich meine, es reicht nicht, wie es im Ausschuss vom Ministerium in Aussicht gestellt wurde, dass die Rückstände innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre abgearbeitet werden sollen. Das ist zu langsam. Wir meinen, das muss so weit als möglich im Jahr 2018 geschehen; der Antragsstau muss so weit wie möglich abgebaut werden. Im Interesse des Erhalts bzw. der Rettung von Denkmälern müssen die Verfahren massiv beschleunigt werden. Deswegen müssen wir unser Augenmerk auf die schnelle Abarbeitung und auf die entsprechende Personalausstattung legen.
Kolleginnen und Kollegen, ich halte für spannend und begrüßenswert – das will ich abschließend noch sagen –, dass es derzeit Überlegungen gibt, den Entschädigungsfonds auch für die kommunalen Denkmalkonzepte zu öffnen – ein neues, spannendes Projekt des Landesamts für Denkmalpflege. Darüber werden wir schon in der nächsten Woche im Ausschuss diskutieren können; denn wir haben dazu einen Antrag gestellt.
Ich meine, dass mit der Öffnung des Entschädigungsfonds für die kommunalen Denkmalkonzepte auch dieses Projekt einen großen Schub bekommen würde. Wenn aber quasi eine neue Aufgabe übernommen wird, braucht es auf Dauer natürlich mehr Geld. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werden die nächsten Haushaltsberatungen bringen. Das kann dann das neue Parlament entscheiden. Ich bitte diejenigen, die dann noch im Parlament sein werden, dies auf dem Schirm zu haben.
Kolleginnen und Kollegen, ansonsten bedanke ich mich für die konstruktive und kollegiale Debatte, auch im Ausschuss. Wir vereinen uns hinter dem Ziel, für Denkmalschutz die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen zu wollen. Wir seitens der SPD-Fraktion stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Erhalt und die Sanierung von Denkmälern ist zweifellos eine wichtige Aufgabe, für Privatbesitzer ebenso wie für die öffentliche Hand. Wenn private Denkmäler saniert werden, beteiligt sich die öffentliche Hand immer wieder nicht nur mit Know-how, sondern auch finanziell. Wichtig ist dabei, dass es dafür klare Vorgaben gibt. So wird das Sanierungserfordernis geprüft, ein Sanierungsplan wird erarbeitet, und es gibt eine Sanierungsvereinbarung bzw. einen Vertrag, in dem detailliert festgelegt wird, was in welchem Zeitraum zu sanieren und instandzusetzen ist. Die Kosten werden
veranschlagt, ein Kostenrahmen wird erstellt, und es wird ein Finanzierungskonzept festgelegt.
Während der laufenden Instandsetzung finden regelmäßige Baubesprechungen statt. Über diese Besprechungen werden Protokolle erstellt. Außerdem wird fortlaufend überprüft, ob die Kosten eingehalten werden. Abweichungen, die es auch geben kann, werden abgestimmt und geklärt. Dann sind immer Bauherr, Architekt und Behördenvertreter, zum Beispiel vom Landesamt oder der Unteren Denkmalschutzbehörde, beteiligt.
Warum wird das so gemacht? – Hier geht es um die sachgerechte Sanierung und auch um die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Mittel. Kolleginnen und Kollegen, warum erzähle ich das alles? Das ist hier schließlich kein Schnellkurs in Sachen Denkmalpflege. Heute geht es darum, wie die Sanierung des Schlosses Pappenheim konkret abgelaufen ist. Das Neue Schloss in Pappenheim, das sich am Marktplatz befindet, wurde Anfang des 19. Jahrhunderts von Leo von Klenze errichtet und ist allein schon deshalb von öffentlicher Bedeutung. Allein schon deshalb besteht die Notwendigkeit, die Sanierung mit öffentlichen Mitteln zu fördern. Letztlich wurde auch eine erhebliche öffentliche Förderung gewährt. Die Sanierung begann im Jahr 2009; sie sollte im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Vorgesehen war dabei, das Dach und die Außenfassade mit einem finanziellen Aufwand von etwa 1,8 Millionen Euro zu sanieren. Die öffentliche Förderung belief sich dabei auf mehr als 1,3 Millionen Euro; das ist ein stattlicher Beitrag.
Bereits Ende des Jahres 2015 hat das Landesamt für Denkmalpflege die weitere Zahlung von staatlichen bzw. öffentlichen Zuschüssen eingestellt. Im Jahr 2016 hat die Stadt Pappenheim ihre Förderung eingestellt. Was waren die Gründe? – Bis dahin war nur ein Teil der vereinbarten Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Die Südseite zum Marktplatz sowie die Ost- und die Westfassade waren, anders als im Plan vorgesehen, noch nicht saniert, obwohl bereits der größte Teil der öffentlichen Zuschüsse ausbezahlt worden war. Ich möchte deutlich sagen: Es war die Pflicht sowohl des Landesamtes als auch der Stadt, keine weiteren Zuschüsse auszuzahlen, sonst hätte sich die öffentliche Seite strafbar gemacht.
Wie reagiert nun der Schlossherr darauf, der seines Zeichens auch stellvertretender Vorsitzender des Landesdenkmalrates ist, also eine beratende Funktion in diesem Gremium ausübt? – Man konnte es in den Zeitungen lesen. Graf von Egloffstein, der Besitzer des Schlosses Pappenheim, droht der Stadt Pappenheim damit, ein vier Quadratmeter großes Stück Stra
ße, das sich in seinem Besitz befindet, einzuzäunen, wenn die Stadt nicht bereit ist, die zurückbehaltenen Städtebauförderungsmittel auszuzahlen. Verehrte Kollegen, mit dieser und anderen Drohungen wollte der Schlossherr die Stadt offensichtlich zu weiteren Zahlungen, sagen wir einmal, animieren.
Zusätzlich wurde Mitte des Jahres 2016 bekannt, dass die veranschlagten 1,8 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen, sondern Kosten in Höhe von 4,15 Millionen Euro anfallen würden. Seitens des zuständigen Ministeriums gab es bereits Initiativen, diese unglaubliche und überhaupt nicht nachvollziehbare Kostenerhöhung mitzufinanzieren. Ich habe daraufhin mehrere Anfragen gestellt, um die beschriebenen Ungereimtheiten aufzuklären. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Antworten waren mehr als dürftig und teilweise nachweislich falsch.
Das zuständige Ministerium weiß zum Teil gar nicht, was saniert wurde. In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage sind Teile des Schlosses aufgeführt, die angeblich saniert worden sind. Wenn man sich jedoch das Schloss ansieht, stellt man fest, dass diese Teile nicht saniert worden sind. Außerdem kann keine Auskunft darüber gegeben werden, was anstelle der vereinbarten Maßnahmen überhaupt gemacht wurde.
Kolleginnen und Kollegen, jeder weiß, dass es bei der Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen Kontrollen geben muss. Das Landesamt muss bei solchen Maßnahmen nachfragen. Das ist hier nicht erfolgt. Deswegen frage ich nach. Deswegen sollte hier auch ein Bericht gegeben werden. Unsere Pflicht und unsere ureigenste Aufgabe als Landtag ist es, die rechtmäßige Verwendung öffentlicher Mittel zu überprüfen.
Falls Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen – ich würde es nicht verstehen, wenn es so wäre – –
– Gerne, Frau Präsidentin. – Falls Sie diesem Berichtsantrag nicht zustimmen, so muss ich den Rechnungshof einschalten; denn diese Vorgänge müssen aufgeklärt werden. Aber ich hoffe, Sie sind einsichtig und stimmen unserem Berichtsantrag heute zu.
Sehr geehrter Herr Kollege, wie von mir angesprochen, wurde eine Kostenerhöhung von 1,8 auf 4,1 Millionen Euro festgestellt, und es ist nicht geklärt, was bisher mit den Mitteln getan wurde. Ich frage Sie: Sehen Sie hier keinen Bedarf zur Aufklärung darüber, wo die öffentlichen Mittel hingekommen sind?
Ich habe eine zweite Frage. In der Regel wird dann, wenn öffentliche Mittel, etwa aus dem Entschädigungsfonds, der Landesstiftung oder der Städtebauförderung, fließen, regelmäßig eine Baubesprechung gemacht und Protokoll darüber geführt, um festzuhalten, wie es um den Baufortschritt steht, ob alles passt, wie es sich mit der Finanzierung verhält usw. Aber hier gibt es keine Protokolle. Es gibt offensichtlich keine Besprechungen. Das Landesamt für Denkmalpflege weiß offensichtlich nicht, was überhaupt saniert wurde. Sehen Sie hier keinen Handlungsbedarf des Landtages?
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, um hier keine Irrtümer aufkommen zu lassen: Wir wollen dann einen Bericht, wenn berichtet werden kann. Ob das jetzt im Mai, im Juni oder im Juli der Fall ist, ist für uns nicht maßgeblich. Deswegen verstehen wir nicht, weshalb es hier keine Zustim
mung zu einem Bericht gibt, der dann abgegeben werden soll, wenn etwas berichtet werden kann. Dass Sie und das Landesamt Ihre bzw. seine Arbeit machen, ist unbestritten. Aber es sind Fragen offen, die wir dann beantwortet wissen möchten, wenn es Antworten gibt.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema "Einführung eines Schatzregals" beschäftigt den Bayerischen Landtag bereits seit Jahrzehnten, leider bisher ohne jeglichen Erfolg. Auch in dieser Wahlperi ode, 2014, hat die SPDFraktion bereits die Initiative ergriffen und einen Gesetzentwurf zu dem Thema ein gebracht. 2014 schien im Anschluss an die Erste Le sung eine gemeinsame, gute Lösung in greifbarer Nähe. Ich zitiere Sie, Herr Minister Spaenle, als Sie am 02.12.2014 gesagt haben:
Wir sind in der Tat dabei, eine Änderung dieser strategischen Grundhaltung vorzunehmen … Wir werden die Thematik im kommenden Jahr ange hen … Bayern erwägt den Strategiewechsel in vollem Umfang.
Sie haben das 2014 gesagt. Herr Minister Spaenle, das müssen Sie mir und der SPDFraktion schon er klären. Wie sieht der Strategiewechsel aus? Was haben Sie denn seit 2014 in die Wege geleitet? Ich habe davon noch nichts bemerkt. Aber ich lasse mich von Ihnen gern eines Besseren belehren. Herr Kolle ge Goppel nährte gar die Hoffnung auf eine gemein same Lösung, als er sagte: Ich glaube, dass wir ge meinsam etwas Ordentliches beschließen.
Den Versuch einer gemeinsamen Lösung sind wir dann auch angegangen.
Es wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einge richtet. Diese hat fast eineinhalb Jahre getagt, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Wir waren uns grundsätzlich darüber einig, dass es sinnvoll ist, wenn Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler in das Eigentum des Landes übergehen, bzw. diese vor Ort oder in der Region der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Wir waren uns auch grundsätzlich darüber einig, dass in allen Bundesländern das gleiche Recht gelten sollte.
An dieser Stelle gilt ein herzliches Dankeschön den Kollegen Goppel, Jörg, Steinberger und Bauer für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Leider gab es dann am Ende doch kein grünes Licht aus der CSUFraktion.
Die gemeinsame Lösung scheiterte letztendlich an der Frage der Entschädigung der Finder bzw. der Grundstückseigentümer. Das ist mir zumindest zuge tragen worden. Ich möchte betonen, dass auf unserer
Seite große Bereitschaft bestand, Ihrem Anliegen, Kolleginnen und Kollegen der CSU, entgegenzukom men. Wir sind bereit gewesen, eine großzügige Lö sung zu finden. Ich bedauere ausdrücklich, dass wir keine gemeinsame Lösung gefunden haben. Damit werden wir möglicherweise auch keine Änderung beim Umgang mit archäologischen Funden erreichen.
Kolleginnen und Kollegen, es ist unbestritten, dass Handlungsbedarf besteht. Nach wie vor bereiten Raubgrabungen und der Handel mit illegal erworbe nen Funden große Probleme. Der SPDGesetzent wurf sieht vor, dass ein ausgegrabener archäologi scher Fund automatisch in das Eigentum des Freistaats übergeht. Gibt der Finder den Fund bei der Behörde ab, wozu er bereits jetzt verpflichtet ist, er hält er einen angemessenen Finderlohn. So wollten wir es in unserem Gesetzentwurf regeln.
Das wesentliche Ziel ist letztendlich, dass wertvolle Kulturgüter dem Freistaat und damit der Allgemeinheit erhalten bleiben und nicht in dunklen Kanälen ver schwinden. Nach bisherigem Recht wird ein Fund Ei gentum von Finder und Grundstücksbesitzer. Die bei den teilen sich den Erlös, der bei einem möglichen Verkauf erzielt wird. Außerdem gilt eine Regelung, die eigentlich undenkbar ist. Ein Finder erhält sogar eine Entschädigung, wenn eine Grabung illegal war. Daher begünstigt die bisher gültige bayerische Regelung Raubgrabungen. Bei der Suche nach lukrativen Fun den werden oftmals Bodendenkmäler zerstört. Mit der in Bayern gültigen Regelung wird dem Handel mit ille gal erworbenen Schatzfunden Vorschub geleistet. Ex perten wie die Fachleute der Deutschen Gesellschaft für Ur und Frühgeschichte beurteilen das Schatzre gal, so wie wir es einführen möchten, als ein wirksa mes Instrument zur Vorbeugung gegen Raubgrabun gen und gegen den Handel mit illegal erworbenen Kulturgütern. Nach Aussagen der Experten könne ein solches Gesetz nur dann seine Wirkung entfalten, wenn es in allen Bundesländern gleichermaßen gelte. Das ist ein weiteres wichtiges Argument. In allen Bun desländern außer in Bayern gilt das Schatzregal be reits. Die Sonderregelung in Bayern führt dazu, dass Raubgrabungen in anderen Bundesländern sozusa gen legalisiert werden, indem der Fundort falsch an gegeben wird. Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht hinnehmbar.
Fakt ist: Erstens. Die Gesetzesänderung ist eine wich tige Maßnahme zur Verhinderung von Raubgrabun gen. Zweitens. Sie trägt zur Vermeidung von Fundver schleppungen bei. Drittens. Sie ist ein wesentlicher Beitrag dazu, dass Funde der Allgemeinheit erhalten bleiben. Deswegen brauchen wir diese klare Rege lung. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung. Herr Minister Spaenle, wir brauchen einen Strategie
wechsel in vollem Umfang, so wie Sie gesagt haben. Dazu wäre unser Gesetzentwurf geeignet. Wir bitten Sie deshalb nochmals um Zustimmung zu diesem Ge setzentwurf.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hier im Hohen Hause besteht Einigkeit, dass angehende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beim Zugang zu einem Hochschulstudium ausreichend berücksichtigt werden sollen. Wir wollen ausdrücklich, dass Leistungsträger unserer Gesellschaft, zu denen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gehören, beste Qualifikationen erhalten. Dazu ist es eben auch notwendig, für diesen
Personenkreis die Zugangsvoraussetzungen zu den Hochschulen zu erleichtern.
Das ist mit einer Vorabquote von 1 %, wie sie derzeit im Gesetz festgelegt ist, nur unzureichend möglich. Deswegen sind wir uns, wie gesagt, einig, dass diese Vorabquote auf 3 % zu erhöhen ist. Damit erhalten mehr Spitzensportlerinnen und Spitzensportler die Möglichkeit, ein Hochschulstudium aufzunehmen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Paralympics hierin einbezogen sind und ebenfalls als Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gelten. Hier besteht also Einigkeit. So weit, so gut.
Im Ausschuss wurde ausgiebig über die Frage diskutiert, ob nur Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zu berücksichtigen seien und ob das Bayerische Hochschulzulassungsgesetz überhaupt noch zeitgemäß ist. Das sind zwei Fragen, denen sich der Gesetzentwurf nicht explizit widmet. Diesen Fragen müssen wir jedoch nachgehen.
Nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes gilt diese Vorabquote für alle Bewerberinnen und Bewerber, die einem – ich zitiere – "im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder zu fördernden Personenkreis angehören." Ich denke, dass dieser Personenkreis mehr umfasst als eben nur Spitzensportler. Deswegen ist die Frage, inwieweit wir auch Künstlerinnen und Künstler oder junge Menschen, die im Ehrenamt – sei es im Verein, sei es im Sozialbereich oder in der Politik – tätig sind, entsprechend berücksichtigen können. Auch dieser Punkt muss, denke ich, noch einmal diskutiert werden.
Ebenso müssen wir darüber diskutieren, welche anderen Wege der Hochschulzulassung es geben soll bzw. schon gibt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir dazu im Herbst einen Bericht erhalten. Ich denke jedoch, dass dies allein noch nicht ausreichen wird. Wir müssen uns auch der Frage widmen, welche anderen Wege der Hochschulzulassung denkbar, sinnvoll und möglich sind; dabei denke ich an die Bewerbungsverfahren, die teilweise Anwendung finden, und an die Losverfahren. Auch damit müssen wir uns auseinandersetzen und die bayerischen Hochschulen eventuell noch weiter öffnen.
Dies gilt es heute nicht weiter zu diskutieren. Ich wollte nur den Blick ein bisschen im Hinblick darauf weiten, was im Bereich der Hochschulzulassung noch an Aufgaben vor uns liegt. Heute gilt es, den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion auf den Weg zu bringen. Das tun wir. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Dazu besteht ja, wie schon gesagt, eine einstimmige Haltung
hier im Hause. Damit steht nichts mehr dem Vorhaben entgegen, die Quote für den besagten Personenkreis auf 3 % zu erhöhen und einen besseren Hochschulzugang zu ermöglichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Nicht immer, vielleicht auch nicht oft, bin ich einig mit dem, was Herr Kollege Goppel sagt, heute jedoch schon. Die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes haben Sinn.
Sie haben dargestellt, dass die Mitglieder des Landesdenkmalrats als wichtigem Gremium, das in der Denkmalpflege maßgeblich mitwirkt, Stellvertreter haben sollen. Diese Idee, die von Ihnen, Herr Kollege Goppel, im Ausschuss eingebracht wurde, unterstützen wir. Deswegen haben wir uns dem Gesetzentwurf gern angeschlossen.
Neben dieser Neuregelung soll der Landesdenkmalrat um weitere gesellschaftliche Gruppen erweitert werden. Sie haben es gesagt, die Israelitische Kultusgemeinde als die weltanschauliche Seite und das Handwerk als bauliche Seite sollen in den Landesdenkmalrat aufgenommen werden. Wir hoffen, dass damit Denkmäler in Bayern noch besser geschützt und erhalten werden können. Wir hoffen auch, dass natürlich alle anderen Änderungen betreffend Denkmalschutz, die gerade angesprochen wurden und die es darüber hinaus gibt, im Sinne eines stärkeren Erhalts von Denkmälern in Bayern umgesetzt und bald auf den Weg gebracht werden. Ich glaube, in diesem Sinne ist diesen Änderungen zuzustimmen. Darüber hinaus sind wir gespannt, was an weiteren Anträgen noch kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist Schlusslicht beim Aufbau des Digitalfunks. So konnten wir in den letzten Tagen in der bayerischen Presse lesen. Nach der massiven Kritik seitens der Polizeigewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände und nicht zuletzt des Bayerischen Obersten Rechnungshofes in den vergangenen Jahren an den vielen Unzulänglichkeiten und Mängeln bei der Einführung des Digitalfunks und insbesondere nach Ihren Reaktionen da
rauf, verehrter Herr Staatssekretär Eck, habe ich geglaubt, Sie hätten verstanden, Sie würden alles tun, um ab sofort die Einführung des Digitalfunks in Bayern auf einen guten Weg zu bringen, nicht nur verbal, sondern auch tatsächlich. Aber weit gefehlt! Nach wie vor scheint die Einführung der Digitalfunktechnik in Bayern eine unendliche Geschichte zu sein. Herr Staatssekretär Eck, Sie hinken offensichtlich den von Ihnen selbst formulierten Ansprüchen seit Jahren hinterher.
Ich will gar nicht daran erinnern, dass der frühere Innenminister Dr. Beckstein vor über zehn Jahren geäußert hat, die digitale Funktechnik könne zur Fußballweltmeisterschaft – nicht 2014 und nicht 2010, sondern 2006 – genutzt werden. Ich will auch gar nicht darauf eingehen, dass Ihr Vorgänger im Amt, Herr Staatssekretär Eck, im Zusammenhang mit der Aufteilung der Kosten des Digitalfunks das Handtuch geworfen hat.
Herr Staatssekretär, Sie und die Kolleginnen und Kollegen von der CSU rühmen sich der Vorteile des Digitalfunks. Sie bestehen zweifellos, und auch wir sehen sie, weswegen wir die Einführung des Digitalfunks gerne mit auf den Weg gebracht hätten, die wir gerne schneller gesehen hätten. Aber auch heute müssen wir Ihnen vorhalten: Sie werden den von Ihnen selbst gesetzten Ansprüchen bis zum heutigen Tag in keiner Weise gerecht.
Sie haben weder aus den Fehlern noch aus der massiven Kritik – der ORH sprach immerhin von einem finanziellen Blindflug – gelernt.
Darüber kann auch der Startschuss für den Digitalfunk bei den Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis München in dieser Woche nicht hinwegtäuschen. Die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis München sind – man höre bitte gut zu – die ersten Freiwilligen Feuerwehren in ganz Bayern, die im Echtbetrieb digital funken, und das, nachdem alle Bundesländer um uns herum und alle europäischen Länder außer Albanien bereits erfolgreich auf den Digitalfunk umgerüstet haben.
Verehrter Herr Staatssekretär Eck, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wie steht es denn bayernweit mit der Umrüstung bei der Polizei, bei den Rettungsdiensten und bei den Hilfsorganisationen? Wie lange muss denn die bayerische Polizei noch parallel analog und digital funken? Wie sieht es denn
aus mit der technischen Ausrüstung in U-Bahnen, in großen Gebäudekomplexen, in Einkaufszentren und in Fußballstadien?
Damit verbunden ist die besonders spannende Frage, wer die notwendige technische Nachrüstung bezahlt. Bürden Sie das wiederum den Kommunen in Bayern auf? Ich will nur ein Beispiel aus Nürnberg nennen und berichten, dass die Ausrüstung der Feuerwehr – der Berufsfeuerwehr im Wesentlichen, wohlgemerkt – für die Stadt Nürnberg allein zwei Millionen Euro mehr ausmacht als ursprünglich veranschlagt und die Stadt Nürnberg nun für ihre Feuerwehren allein sieben Millionen Euro zu finanzieren hat, wobei die Nachrüstung für den U-Bahn-Bereich gar nicht eingerechnet ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserem Dringlichkeitsantrag deshalb eine Reihe von Fragen gestellt, auf die wir endlich Antworten haben wollen. Herr Staatssekretär, wir wollen endlich wissen, ob die Standorte gesichert und technisch ausgerüstet sind, ob die Kostenaufteilung geklärt ist, wie sich die Gesamtkosten entwickeln und ob wir bald mit 1,5 Milliarden Euro rechnen müssen. Sind endlich Konsequenzen aus der Kritik des ORH gezogen worden?
Ist der technische Standard zeitgemäß, und wie sieht vor allem der aktuelle Zeitplan aus? Ich habe vorhin den früheren Minister Beckstein zitiert, der von 2006 gesprochen hat. Sie, verehrter Herr Staatssekretär Eck, haben in der letzten Diskussion hier im Hause von 2014 gesprochen. Jetzt hört man schon, 2015 müsse wohl noch mit einbezogen werden. Wie sieht es tatsächlich aus?
Welche zeitlichen Verzögerungen wird es im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel in Elmau in anderen Regionen Bayerns geben? Ist 2015 dann überhaupt noch realistisch, oder ist der Zeithorizont schon in weitere Entfernung gerückt?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Eck, es ist an der Zeit, die Situation nicht länger schönzureden. Das ist das, was wir kritisieren. Geben Sie endlich eine realistische Einschätzung ab. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern Sie auf: Legen Sie die Fakten auf den Tisch.
Legen Sie einen realistischen Zeit- und Kostenplan vor. Gehen Sie fair mit den bayerischen Kommunen um und informieren sie über die aktuelle Situation. Dazu haben Sie Gelegenheit, wenn Sie unserem Dringlichkeitsantrag zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich stelle fest, dass Ihr Minister Dr. Beckstein das Jahr 2006 als Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Digitalfunks genannt hat. Insofern fällt die Kritik auf Sie selbst zurück. Ich stelle weiter fest, dass es keine transparente Informationspolitik ist, unseren Antrag, dem Landtag einen Bericht zu geben, abzulehnen. Seit einem Jahr hat sich einiges getan. Das Parlament hat ein Recht darauf, Antworten auf die noch offenen Fragen zu bekommen.
Ich frage Sie schon: Müssen wir darauf warten, bis Sie persönlich, die CSU-Fraktion oder das Ministerium bereit sind, wieder einmal Informationen zu geben, oder ist es unser Recht als Parlamentarier, dann Fragen zu stellen und von Ihnen Antworten einzufordern, wenn wir das für angebracht halten?