Reinhard Metz

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Der Senat geht davon aus, dass die Bundesregierung die im Rahmen der Beratung der Steuersenkungsgesetze im Jahr 2000 vom Bundeskanzler schriftlich abgegebene Zusicherung, für Bremen eine Schlechterstellung durch die drohenden erheblichen Einnahmerisiken auszuschließen, ein erneutes Abgleiten der Sanierungsländer in eine extreme Haushaltsnotlage nicht zuzulassen sowie eine ansonsten notwendige Fortführung von Sanierungshilfen zu vermeiden, einhalten wird. Über Zeitpunkt beziehungsweise Zeitspanne, Höhe und Finanzierungsweg der vom Bund zu leistenden Kompensationszahlungen sind die notwendigen Abstimmungsgespräche noch zu führen.
Die Finanzpolitik Bremens, die angesichts der notwendigen Eigenbeiträge zur Haushaltssanierung unverändert auf konsequenten Abbau des konsumtiven Finanzierungsdefizits ausgerichtet bleiben muss, ist von den Ergebnissen dieser Verhandlungen zunächst nicht unmittelbar betroffen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Erstens: Es trifft zu, dass der Vertreter des Senators für Finanzen in der Finanzministerkonferenz am 30. 1. 2003 dem Beratungsverlauf folgend gegen die Einbeziehung der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer in die steuerrechtliche Freistellung nach Paragraph 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz gestimmt hat.
Zweitens: Der Vertreter des Senators für Finanzen hat hierbei die Entlastung der Justizkasse und des Haushalts der Freien Hansestadt Bremen durch die ehrenamtliche Tätigkeit mit bedacht.
Drittens: Die auch vom Senator für Finanzen angestrebte Förderung des Ehrenamtes ließ sich im konkreten Fall aus rechtssystematischen Gründen nicht über die gewünschte Ausdehnung des Paragraphen 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz erreichen. Die Vorschrift erfasst nach Wortlaut und gesetzgeberischer Intention bestimmte, durch persönlichen Kontakt geprägte Betreuungsleistungen
pädagogischer und krankenpflegerischer Ausrichtung. Die nicht primär durch einen solchen persönlichen Kontakt geprägte Rechtsfürsorge fällt nicht hierunter. Diesem nahezu einhellig von allen Finanzministerien vertretenen Verständnis der Vorschrift widerspräche auch eine Änderung des Paragraphen 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz durch den Gesetzgeber.
Bei der letzten Erweiterung des Katalogs der begünstigten Tätigkeiten durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 hat der Gesetzgeber die Ausdehnung auf Betreuer im Sinne des Betreuungsrechts ausdrücklich abgelehnt. Die Finanzminister haben sich daher mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, dass die gewünschte Förderung der ehrenamtlichen Rechtsbetreuung im Wege einer entsprechenden Auslegung möglich ist beziehungsweise Paragraph 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz entsprechend geändert wird. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich kenne natürlich das Abstimmungsergebnis in der Konferenz. Es war 14 zu zwei, nämlich gegen die beiden Stimmen Baden-Württembergs und Niedersachsens. Das heißt, das Erste, was ich feststelle, ist, dass das Abstimmungsergebnis durch Bremen nicht in Ihrem Sinne positiv beeinflusst werden konnte.
Zweitens: Man kann natürlich darüber streiten, ob man den Betreuerbegriff in Ziffer 26 des Paragraphen 3 noch weiter ausdehnt. Ich weiß aber, dass fast alle Finanzministerien und auch alle Finanzreferenten dem sehr kritisch gegenüberstehen. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass dem Wunsch einer Fachministerkonferenz, wie auch in diesem Fall, die Finanzministerkonferenz sehr oft nicht entspricht. Das ist sozusagen das tägliche Brot von Finanzministerkonferenzen. In diesem Fall ist es so, wie ich es Ihnen geschildert habe.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun bin ich extra hierher gekommen und möchte dann wenigstens drei Sätze sagen. Ich finde es nicht schlimm, dass ich nicht wusste, warum Sie reden wollten, da Sie angekündigt haben, Ihre Kollegen aus der eigenen Fraktion wussten es auch nicht.
(Zuruf des Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/ Die Grünen] Das war ein Gag! Das ist klar! (Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das war so ein bisschen fishing for compliments!)
Sie haben ja den Inhalt erst einmal richtig wiedergegeben, so dass ich das nicht wiederholen muss. Diese Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern, so ist ja die Kommission zusammengesetzt, haben natürlich Kompromisscharakter, das ist doch völlig klar. Da wird gerangelt, und zum Schluss kommt ein Kompromiss dabei heraus, wie fast immer in Europa. Dies wird nicht das erste und nicht das letzte Mal sein. Bei solchen Gelegenheiten kann man immer sagen, wir haben es gleich gesagt.
Die Interessen in Europa sind nun einmal unterschiedlich, auch zwischen den einzelnen nationalen und internationalen Körperschaften. Daraus nun jedes Mal eine Grundsatzfrage zu machen!
Ich habe eben den Bürgermeister gefragt: „Was mag denn sein, haben Sie sich in letzter Zeit wieder einmal mit Herrn Dr. Kuhn gestritten?“ Er sagte: „Eigentlich nicht, er wollte einmal vor vier oder fünf Wochen wieder sagen – ich weiß gar nicht, wo das war, ich war nicht dabei –, dass all die Ministerpräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere hier der Bremer, das nicht richtig machen. Ich weiß nicht, ob er das meint. Wenn er das meint“, hat Herr Dr. Scherf gesagt, „dann werden sie, lieber Herr Metz, das schon richtig machen.“ Ich sage: Am besten finde ich, Sie streiten sich mit Herrn Dr. Scherf, wenn er da ist und nicht mit dem Staatsrat für Finanzen!
Ich vertrete hier diesen Gesetzentwurf, den Sie alle gut finden. Darüber freue ich mich, und nun sind wir uns alle einig. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir ein paar Bemerkungen aus Sicht des Senats! Das unechte Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist im Dezember bei Stimmenthaltung der Freien Hansestadt Bremen durch den Bundesrat gegangen. Ich darf noch einmal erklären, warum diese Stimmenthaltung Bremens zustande gekommen ist.
Erstens, weil es, wie auch diese Debatte gezeigt hat, zwischen den Parteien und politischen Ansichten zur Frage der Ökosteuer nach wie vor große Meinungsverschiedenheiten gibt! Sie werden aber einsehen, meine Damen und Herren, dass ich zu diesem Thema als Vertreter des Senats nicht der richtige Redner bin.
Deswegen lasse ich das einmal weg.
Ich will aber doch sagen: Wenn der Ministerpräsident von Baden-Württemberg eben zitiert worden ist, weil er letztlich diese Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg mitgemacht hat, muss man allerdings hinzufügen, dass natürlich primär auch die Landesregierung von Baden-Württemberg die Ökosteuer bekämpft hat und froh gewesen wäre, wenn sie weggefallen wäre.
Erst als das nicht gelungen ist, hat sie gesagt, dass sie dann die Bürger, die die Folgen zu tragen haben, entlasten muss. Das war der Grund, also beide Dinge gehören zusammen. So viel zu Herrn Teufel!
Zweitens will ich das Argument des Abgeordneten Dr. Schuster aufgreifen. Sie haben gesagt, dass das nicht solidarisch wäre, wenn Bremen sich da nun anstellte. Wissen Sie, das hat nichts mit anstellen zu tun! Die Diskussion im Bundesrat ist so gelaufen, dass ursprünglich alle Länder sauer waren, dass der Bund allein die Ökosteuer kassiert und die durch die Ökosteuer mit verursachten, dann notwendig ge
wordenen Entlastungsmaßnahmen von den Ländern mitfinanziert werden sollen. Das war doch der ganze Streit im Bundestag, und das hat mit Solidarität Bremens oder Solidarität unter den Ländern überhaupt nichts zu tun. Genau um diese Frage ist ja im Vermittlungsausschuss gerungen worden, bis schließlich, nachdem der Bund immer weiter nachgegeben hat, insbesondere Ministerpräsident Clement sich bereit erklärt hat, nun in Gottes Namen mitzumachen. So ist es gewesen!
Ja, bitte!
Herr Abgeordneter, vorher kostete die Heizkostenpauschale bis zu 20 Millionen DM für Bremen, die sind weg! Die Entfernungspauschale kostete zwölf Millionen DM, jetzt ist sie nach den Berechnungen des Finanzsenators auf sieben Millionen DM abgesenkt. Der Grundsatz ist derselbe: Die einen kassieren alles, und die Reparaturmaßnahmen werden von den Ländern mitfinanziert. Darüber kann man wirklich streiten, ob das in Ordnung ist, und wir haben gesagt, dass das nicht in Ordnung ist! Bei sieben Millionen DM nicht, bei 20 Millionen DM nicht und 32 Millionen DM nicht! Das wollte ich nur sagen, das war die Meinung.
Der dritte Punkt ist der folgende: Stichwort Stadtstaatenproblematik! Es ist ja kein Zufall, dass alle drei Stadtstaaten – Berlin, Hamburg und Bremen – nicht mitgemacht haben. Um nun nicht die CDU zu zitieren, zitiere ich einmal den Senator aus Hamburg kurz mit drei Stellen aus der letzten Debatte im Bundesrat. Hier sagt der Senator Dr. Maier erstens, Herr Präsident, ich darf zitieren: „Was die Ausgestaltung der Entfernungspauschale angeht, halte ich es für völlig unvernünftig, dass die Begünstigung zunimmt, je weiter man fährt. Wirtschaftlich gesehen verstößt diese Ausgestaltung gegen alles, was man bei den
Ökonomen schon im Proseminar lernen kann.“ Das ist die erste Aussage.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Zachau, ich würde schon gern, aber weil ich selbst aus nahe liegenden Gründen gehindert bin, ein bisschen in die Sache einzusteigen, kann ich Ihnen leider nicht den Gefallen tun, die Redezeit zu verlängern, und ich müsste da die ganze Zeit sitzen und könnte Ihnen nicht richtig so antworten, wie ich möchte. Deswegen bin ich an dieser Stelle egoistisch. Können Sie das verstehen?
Das könnte ich auch, aber ich finde, das machen die beiden Koalitionsfraktionen selbst schon so gut, das muss ich nicht machen.
Meine Damen und Herren, auch in dieser Debatte ist ja deutlich geworden, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung, so heißt das Biest, über das wir reden, von sehr vielen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten unterschiedlich beurteilt wird. Herr Abgeordneter Zachau, dass die ganze Republik zufrieden ist, das vermag ich nicht zu erkennen.
Ich nenne einmal ein Indiz: Zur ganzen Republik gehören ja auch sämtliche 16 Bundesländer. Sämtliche 16 Finanzminister beziehungsweise Finanzsenatoren haben einstimmig im Finanzausschuss des Bundesrates, also auch alle SPD-Minister, empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz zu überarbeiten. So etwas macht man ja normalerweise nicht, wenn man rundum zufrieden ist.
Im Gegenteil! Meine Wahrnehmung ist eher folgende: Erstens ist aus der Sicht der Bundesländer überhaupt kein einziges Land zufrieden, und zweitens, was die Republik über die Bundesländer hinaus anlangt, nehme ich wahr, das kann subjektiv sein, dass die Zufriedenheit, soweit sie vorhanden war — sie war tatsächlich auch in weiten Kreisen zunächst vorhanden — eher dünner wird als dicker. Sie werden erleben, dass deswegen die Zeitschiene
in den vor uns liegenden Wochen eine gewisse politische Rolle spielen wird.
Morgen wird der Bundesrat in diesem Zusammenhang den Vermittlungsausschuss anrufen. Nun will ich einmal Folgendes sagen, meine Damen und Herren: Wenn ich Ihren Antrag, Herr Zachau, ansehe, stelle ich ja fest — ich hole das nur nach, weil Sie davon gar nicht geredet haben —, dass Sie eigentlich auch nicht ganz zufrieden sind, sonst würden Sie ja keine Änderung wünschen. Von den Änderungen haben Sie gar nicht geredet.
Insofern sind nicht nur alle 16 Bundesländer nicht rundum zufrieden, sondern Sie auch nicht. Sie sind sozusagen der Siebzehnte!
Ich wüsste nur zu gern, ob Sie auch selbst versucht haben, Ihre politischen Freundinnen und Freunde in Berlin anzusprechen und Ihre Wünsche noch einzubringen. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben es nicht versucht, das kommentiere ich nicht, oder Sie haben es versucht, aber keinen Erfolg gehabt. Jetzt können wir interessanterweise konstatieren, dass Sie offenbar der Meinung sind, das, was Sie selbst in diesem Fall nicht erreicht hätten, würde vielleicht die große Koalition aus Bremen erreichen. Es ist ja eigentlich, wenn man darüber einen Moment nachdenkt, eine sehr interessante Konstellation.
Es bleibt natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie, wie andere auch, gemerkt haben, dass sich die Sozialdemokraten und die Christlichen Demokraten in der Bundesrepublik Deutschland zurzeit noch darum bemühen, gemeinsam einen besseren Weg zu finden, und von ziemlich unterschiedlichen Ausgangspunkten herkommen, dass Sie das gemerkt und gesagt haben, was ja völlig legitim ist für eine Opposition, dann wollen wir doch einmal schnell einen Antrag stellen, um die noch ein bisschen zu ärgern hier in der Bremischen Bürgerschaft.
Sie haben ja nicht in Berlin, Sie haben in der Bremischen Bürgerschaft Ihren Antrag gestellt!
Der Senat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, sich in der Sache zunächst zu enthalten im Bundesrat und gemeinsam mit allen anderen den Vermittlungsausschuss anzurufen, und wird bestimmt helfen, dass der Vermittlungsausschuss zu einem echten Vermittlungsergebnis kommt. Ich bin sicher, dass die Koalitionsfraktionen in diesem Haus diesen Beschluss des Senats zu diesem Zeitpunkt für sinnvoll und klug halten und ihn unterstützen. Dafür bedanke ich mich, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen, muss, ich muss es leider so sagen, vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Gefährdung des Zollstandortes der Freien Hansestadt Bremen, der Städte Bremen und Bremerhaven, gesehen werden, das ist das eigentliche Problem.
In der Tat sind ja 1998 Verabredungen getroffen worden zwischen damals noch Bonn und Bremen, dass als Kompensation für den Wegfall der Zoll- und Verbrauchssteuerabteilung bei der Oberfinanzdirektion Bremen ein Ausgleich beispielsweise durch eine bereits geplante Neuorganisation der Bundeskassen stattfinden sollte. Das war auch fest zugesagt, und außerdem sollte im Zuge der Neuordnung der Prüfungsdienste der Zollverwaltung der Erhalt des Prüfungsstandortes Bremen in Aussicht genommen werden. Vom Hauptzollamt Bremerhaven war im vergangenen Jahr, das muss man sagen, Herr Töpfer, insofern überhaupt nicht die Rede, als es von keiner Seite, auch nicht von Bonner Seite, zu dem Zeitpunkt je irgendwie in Zweifel gezogen worden war; deswegen auch die Äußerungen von Bürgermeister Perschau.
Heute ist von Kompensation nicht mehr die Rede, meine Damen und Herren, sondern ganz im Gegenteil. Es mehren sich die Anzeichen, dass der Zollstandort Freie Hansestadt Bremen mit seinen beiden Städten ausgedünnt wird und an Bedeutung verlieren könnte. Es ist nicht mehr so sehr von der Bundeskasse die Rede im Zusammenhang mit Bremen, sondern zunehmend mehr im Zusammenhang mit Kiel, und in Sachen Hauptzollamtprüfungen wird nicht mehr von einer Konzentration in der Stadt Bremen geredet, sondern mehr von einer Konzentration in der Stadt Hannover. Nun, neuerdings, und davon haben Sie aktuell geredet, meine Damen und Herren, werden auch Befürchtungen laut, dass das Hauptzollamt in Bremerhaven in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.
Hier gibt es nach meiner Kenntnis allerdings über diese Vermutungen hinaus keine konkreten Ansatzpunkte. Es steht nirgends, dass es so ist, aber die Gefahr zeichnet sich ab durch diesen Gesamttrend, ausgelöst durch den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Strukturplanung 1999 bei der Bundesfinanzverwaltung, wodurch sich die Zeichen mehren und die Befürchtungen verstärken, dass Bremen im Zusammenhang dieser gesamten Zollorganisationsüberlegungen auf der Strecke bleiben könnte. Dagegen, meine Damen und Herren, müssen wir uns gemeinsam wehren,
weil es erstens um Arbeitsplätze geht, weil es zweitens um die Bedeutung unserer Standorte, insbesondere des Hafenstandortes geht, und drittens, weil, auch das will ich erwähnen, das Bundesverfassungs
gericht schon 1992 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, und zwar im Zusammenhang mit der Strukturschwäche Bremens, dass Standortentscheidungen, an denen der Bund mitwirkt, geeignete Mittel sind, wirtschaftlichen Strukturschwächen abzuhelfen, und dabei ausdrücklich Entscheidungen über den Sitz von Behörden genannt hat. Also gibt es drei gute Gründe, warum wir hier gemeinsam aufpassen und uns wehren. Vor diesem Hintergrund hat sich das Haus des Reichs, hat sich Bürgermeister Perschau mit verschiedenen Bundesregierungen und Bundesministern der Finanzen in Verbindung gesetzt und immer wieder angemahnt, dass das, was versprochen worden ist, eingehalten wird. Auch einzelne Bundestagsabgeordnete aus dem Land Bremen und jetzt auch diese Bürgerschaft, was ich sehr begrüße, demonstrieren, dass wir in dieser Frage alle an einem bremischen Strang ziehen und auch alle am selben Ende des Stranges. Das ist dabei ja immer wichtig. Insofern begrüße ich das. Wir nehmen jede Gelegenheit auf allen Ebenen wahr, sei es die Ministerebene, sei es die Staatssekretärsebene, sei es die Abgeordnetenebene in Bonn und jetzt in Berlin, darauf hinzuweisen, dass wir hier darauf achten möchten, dass das, was zugesagt worden ist, auch wirklich eingehalten wird. Ich kann für den Senat nur sagen, wir hoffen, dass das, was verabredet worden ist, auch gilt, denn wenn überhaupt, dann hat Bremen gewisse Ansprüche darauf, dass es vom Bund so behandelt wird, dass es nicht hinten herunterfällt. — Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Das Verhalten des Finanzamtes entspricht der geltenden Rechtslage. Der Auskunftserteilung steht das Steuergeheimnis des Paragraphen 30 der Abgabenordnung entgegen. Diese Vorschrift gilt über Paragraph 3 des Bremischen Abgabengesetzes auch für die Hundesteuer. Ausnahmsweise kann die Bekanntgabe des Hundehalters gemäß Paragraph 30 Absatz 4 Nummer 5 der Abgabenordnung bei zwingendem öffentlichen Interesse erfolgen. Dies ist aber nur bei schweren Delikten wie der Verfolgung von Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen gegen Leib oder Leben gegeben. Alle anderen Schadensfälle unterliegen uneingeschränkt dem Steuergeheimnis, so dass die Schadensersatzberechtigten in
soweit an der Durchsetzung ihrer Ansprüche gehindert sind.
Dieser Zustand ist unbefriedigend. Durch eine Änderung des Bremischen Abgabengesetzes könnte künftig die Bekanntgabe des Hundehalters im Einzelfall ermöglicht werden. Der Senator für Finanzen bereitet eine entsprechende Novellierung vor. — Soweit die Antwort des Senats!
(Staatsrat M e t z : Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an!)
Ich stelle fest, Sie haben die Wahl in den Senat angenommen.
Wir kommen nun zu Ihrer Vereidigung.
Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten.
Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen.“
Ich rufe Herrn Erik Bettermann auf!
(Staatsrat M e t z : Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe!)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen!
Meine Damen und Herren, den von uns heute gewählten und soeben vereidigten Mitgliedern des Senats spreche ich die Glückwünsche der Bremischen Bürgerschaft aus.
Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten.
Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 11.51 Uhr.
(Staatsrat M e t z : Nein!)
Das ist nicht der Fall.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen. — Das ist der Fall.
Die Aussprache ist eröffnet.
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mir jetzt eindringlich sagen, dass wir keine Steuerdebatte führen wollen, und deswegen will ich das auch nicht anfangen. Aber Lust hätte ich gehabt!
Ich will gleich mit dem Stichwort Steuerfahnder beginnen, weil hier ja der einzige Punkt zu sein scheint, wo wir uns in der an sich ja relativ großen Einigkeit nicht völlig einig sind. Wir haben, das ist schon gesagt worden, in der Bundesrepublik Deutschland 1500 Steuerfahnder. Der Bundeskanzler verfügt übrigens über kein Fahndungspersonal, sondern nur die Länder, wenn ich das noch einmal eben sagen darf.
Bremen repräsentiert etwa ein Prozent der Wirtschaftskraft der Bundesrepublik Deutschland. Wenn ich das jetzt auf Fahnder umrechnete, wären wir bei gut einem Prozent, also bei 15 Fahndern. Wir haben 28 Fahnder, wir sind praktisch bei zwei Prozent, und ich gebe zu, das ist zwar nur das kleine Einmaleins, aber mit solchen einfachen Bildern kann man manchmal die Problematik deutlicher darstellen als durch allgemeine Reden. Deswegen sage ich, wir liegen auch bei der Zahl der Fahnder außerordentlich gut.
Richtig ist, dass wir durch die Bankenfälle einen — aber einmaligen — Arbeitsmehraufwand haben. Hier stellt sich einfach die Frage — natürlich gibt es hier immer einmal wieder Diskussionen auch mit der betreffenden Gewerkschaft —: Soll man aufgrund eines zeitlichen, aber zeitlich begrenzten Engpasses langfristige Personalaufstockung betreiben? Deswegen haben wir gesagt, im Prinzip ist die Zahl von 28 Fahndern in Bremen vernünftig, und die Engpässe werden durch die beschriebenen Maßnahmen abgearbeitet. Das ist die Position.
Aber Sie haben Recht: Natürlich erwarten die Länder und auch der Bund von Bremen, und sie können das auch erwarten, dass die Freie Hansestadt ihre originären Steuerquellen wirklich ausschöpft. Deswegen ist es eben wichtig, und ich will es auch noch einmal sagen, dass Bremen nachweisen kann, dass es die erforderlichen Prüfungsdichten erreicht. Bremen hat ja keinen Nachholbedarf, sondern gehört zur Spitzengruppe. Ich sage aber auch, da gehören wir in der Tat insbesondere hin, da müssen wir auch bleiben, und dafür werden wir auch sorgen!
Dies gilt nicht nur für die Betriebsprüfungen, sondern natürlich hat auch die Bekämpfung der Steuerkriminalität für uns einen hohen Stellenwert!
Nun will ich sagen, hier ist das Stichwort Standortpolitik gefallen. Es spielt natürlich ausgesprochen oder unausgesprochen eine gewisse Rolle in diesem Zusammenhang, wenn man nicht zu weltfremd sein will. Wir müssen als Land schon aufpassen, dass wir uns in dem verabredeten Geleitzug der Länder bewegen und nicht außerhalb dieses Geleitzuges. Natürlich müssen wir auch auf der Hut sein, dass wir, sagen wir einmal, den Menschen in Bremen und in Bremerhaven in den Betrieben nicht das Gefühl ver
mitteln, sie würden hier überproportional schlechter behandelt als beispielsweise die Menschen im Umland. Es wäre naiv, meine Damen und Herren, zu glauben, dass das überhaupt keine Rolle spielt, sondern ich sage, innerhalb des Geleitzuges bleiben, aber da Spitzenpositionen haben, das ist der Platz, an den Bremen gehört. So viel dazu!
Steuerpolitik ist ja leicht anfällig für ideologische Betrachtungen. Ich will mich darauf nicht einlassen. Ich glaube in der Tat, dass in Deutschland zu viel Steuern bezahlt werden, dass das ein Standortnachteil für die gesamte Republik ist, dass aber, solange die Steuergesetze sind, wie sie sind, sie eingehalten werden müssen und der Staat dafür zu sorgen hat, dass sie möglichst eingehalten werden. Das ist ein Spannungsbogen. Ich finde, das ist eine vernünftige Politik.
Sie haben ja alle gesagt, dass Bremen zumindest auf dem richtigen Weg ist. Insofern bedanke ich mich bei allen, die das dem Senat attestieren, und ich bedanke mich vor allen Dingen bei den Steuerprüfern und bei den Steuerfahndern. Das ist eine Gruppe, die nicht die leichteste Aufgabe in dieser Republik zu bewältigen hat. Ich glaube, unser Dank sollte denen gewiss sein. — Herzlichen Dank, meine Damen und Herren!