Mario Domann-Käse

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen zu Beginn meiner Rede die Bedeutung des Ausbaus der Nutzung der Windkraft zur Energiegewinnung aus Sicht der Sozialdemokratie noch einmal kurz darstellen. An oberster Stelle stehen für uns dabei ganz sicher die Fragen des Klimaschutzes. Die Bundesregierung hat sich nicht nur im Protokoll von Kyoto, sondern auch schon vorher, auch die letzte Bundesregierung, 1995 sehr ehrgeizige Ziele im Klimaschutz zur deutlichen Reduzierung der Kohlendioxidemission der Industrie, der privaten Haushalte, aber eben auch seitens der Energieversorgung gesteckt.
Allen ist klar, dass sich diese ehrgeizigen Ziele nur verwirklichen lassen, wenn es gelingt, den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Energiegewinnung zu steigern, und wenn hier wiederum der
Anteil der Energieerzeugung durch Windkraftanlagen ganz enorm gesteigert wird. Das ist ein sehr guter Grund für uns, die Bedeutung des Ausbaus der Windenergienutzung zu unterstreichen.
Als zweiten Punkt möchte ich anführen: Wir alle sind davon abhängig, eine sichere Energieversorgung zu haben, sicher insofern interpretiert, als dass klar sein muss, dass auch morgen noch Strom aus der Steckdose kommt, sicher aber auch in der Hinsicht, dass klar sein muss, dass der Strom nicht aus Anlagen kommt, die unsere Gesundheit gefährden oder Atommüll produzieren, der noch Jahrtausende vor sich hinstrahlen wird, von dem man nicht weiß, ob er jemals sicher zu entsorgen sein wird. Windkraftanlagen produzieren nicht solche Abfälle. Windkraftanlagen können nicht explodieren wie die Anlage in Tschernobyl. Das ist auch ein guter Grund für den Ausbau der Windenergie.
Als Drittes möchte ich die Bedeutung anführen, die die Nutzung der Windenergie inzwischen gerade bei uns in Bremen für den Strukturwandel und für die Generierung neuer Arbeitsplätze gewonnen hat. In der Mitteilung des Senats, über die wir heute diskutieren, Ausbau der On- und Offshore-Windkraft, ist dargestellt, dass es in Bremen inzwischen bereits rund 1000 Arbeitsplätze in dieser Branche gibt. Das ist angesichts der Kürze der Zeit, in der diese Branche jetzt expandiert, doch eine beachtliche Zahl. Ich hoffe, dass es auch noch mehr werden. Als vierten Grund, der die Bedeutung des Ausbaus der Windenergienutzung unterstreicht, möchte ich anführen, dass wir in der Bundesrepublik, in einem sehr rohstoffarmen Land, gut beraten sind, Energien auszubauen, die erneuerbar sind und die uns nicht stärker in Abhängigkeiten gegenüber Ländern führen, die die fossilen Energieträger beherrschen. Ich denke, gerade in dieser Zeit hat dieser Punkt eine besondere Aktualität gewonnen, in einer Zeit, in der am Persischen Golf ein Krieg um Öl geführt wird, in dem unter fadenscheinigen Begründungen Männer, Frauen und Kinder hingeschlachtet werden, damit von den entwickelten Industrieländern weiter unbegrenzt Einfluss auf die Nutzung der fossilen Energieträger ausgeübt werden kann.
Ich meine, gerade in dieser Zeit ist es sinnvoll, darauf zu verweisen, dass es für uns wichtig ist, auf die erneuerbaren Energien zu setzen, um nicht tiefer in diese Abhängigkeiten hineinzugeraten.
(Beifall bei der SPD)
Auf den Antrag der Koalition, der hier im Haus mit der Unterstützung aller Fraktionen verabschiedet wurde, hat der Senat ein Konzept zum Ausbau der On- und Offshore-Windenergie vorgelegt. Das ist ein Konzept, das aus Sicht unserer Fraktion sehr gut gelungen ist.
Ich möchte nur kurz die wesentlichen Punkte aufführen. Wir legen uns darauf fest, die Infrastruktur für die Firmen der Windenergiebranche an drei Standorten, so genannten Kompetenzzentren für die Windenergie, auszubauen. Diese Standorte werden in Bremerhaven der Bereich Luneort, in BremenStadt der Holz- und Fabrikenhafen und in BremenNord das Vulkangelände sein. Der Senat hat in seinem Konzept dargelegt, wie er die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der regenerativen Energien weiter fördern wird und wie der Technologietransfer weiter befördert werden soll. Es ist eine Weiterbildungs- und Qualifizierungsstrategie entwickelt worden. Es ist dargestellt, mit welchem umfangreichen Programmpaket in Zukunft Investitions- und Projektförderung in diesem Sektor möglich sein wird.
Weiterhin haben wir festgelegt, dass wir die Windenergie, wo immer möglich, durch die Ausweisung von Standorten für solche Anlagen im eigenen Land Bremen nutzen werden. In diesem Konzept des Senats ist dargestellt, dass das überregionale Marketing für den Bereich der Windenergienutzung intensiviert wird und die bereits sehr gut funktionierende Windenergieagentur Bremerhaven/Bremen weiterhin finanziell abgesichert wird. Wir meinen, das ist ein Konzept, das genau unseren Vorgaben entspricht und sehr gelungen ist.
Sicherlich besteht noch weiterer Handlungsbedarf. Für die vorgeschlagenen und skizzierten Maßnahmen wird in Zukunft die Finanzierung abgesichert werden müssen. Ich denke, wir haben aber schon in den letzten Sitzungen des Wirtschaftsförderungsausschusses eindrucksvoll dokumentiert – dort wurden etliche Millionen Euro zur Bereitstellung von Infrastruktur im Bereich Bremerhaven-Luneort bewilligt –, dass wir als Parlamentarier willens sind, diese Maßnahmen auch zu unterstützen.
Des Weiteren besteht Handlungsbedarf in der Entwicklung regionaler Kooperationen. Bremen und Bremerhaven sind allein sicherlich nicht stark genug, um den norddeutschen Raum sozusagen als Mekka der Windenergie darzustellen. Es gibt hier Konkurrenzen, die aber auch Möglichkeiten zur Kooperation bedeuten. Ich meine, hier müssen alle Möglichkeiten genutzt und ausgeschöpft werden.
Dann gilt es noch das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf Bundesebene so abzusichern, dass eine weitere gezielte Förderung der Windenergie möglich sein wird. Es steht eine Novelle an, und ich bin gespannt, wie sich die Fraktionen im Bundestag dazu verhalten werden. Des Weiteren ist aus meiner Sicht noch wichtig: Wir müssen dafür sorgen, dass OffshoreStandorte an der Nordseeküste auch im küstennahen Bereich, im Bereich der Zwölf-Seemeilen-Zone, entwickelt werden, Projekte, die als Pilotprojekte auch gerade für bremische Unternehmen dienen können.
Bei diesen letzten beiden Punkten, die ich genannt habe, kann ich den Kolleginnen und Kollegen der CDU auch dieses Mal, wenn es um das Thema Windkraft geht, ein paar kritische Töne nicht ersparen. Kommen wir noch einmal zum Erneuerbare-Energien-Gesetz! Der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU im Bundestag, das ist Herr Dr. Peter Paziorek, von dem war vor einem halben Jahr hier schon einmal die Rede, da kannte ihn niemand aus Ihrer Fraktion, ist auch nach der Wahl 2002 weiter in dieser Funktion und hat am 27. Januar 2003 erklärt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten:
„Im geltenden EEG“ – also Erneuerbare-EnergienGesetz – „muss Abstand genommen werden von der einseitigen Förderung von Techniken zur Energieerzeugung, weil keine Energieform, sei es konventionell oder erneuerbar, sei es Wind oder Biomasse, einseitig begünstigt werden darf. Dies geht nur über eine dringend notwendige Novellierung des EEG mit dem Inhalt, die erneuerbaren Energien so zu fördern, dass die Förderung der Windkraft verringert und die Förderung anderer erneuerbarer Energien erhöht wird. Die Zeit für ideologische Experimente von Rotgrün ist im hohen Maße zu Ende.“ Zitat von Herrn Dr. Paziorek!
Liebe Kollegen, das müssen Sie ertragen, dass Sie als CDU-Fraktion hier in Bremen sicherlich ehrenwerte Unterstützer der Windenergie sind, dass uns aber leider von Ihrer Partei auf Bundesebene doch ein deutlicher Wind ins Gesicht bläst. Das ist auch leider nicht der einzige Fall. Es ist doch so, jetzt komme ich auf den Punkt Offshore-Standorte, dass es für jede Industrie, die sich in der Entwicklung befindet, wichtig ist, dass es Pilotprojekte gibt, die man vorzeigen kann, wenn man Kunden gewinnen will. Leider ist die Bundesrepublik, was Offshore-Windenergie angeht, noch nicht so weit. Unsere Unternehmen sind gezwungen, ihre Erfahrungen in Dänemark oder in Schweden zu sammeln, weil nur dort auch im Bereich der küstennahen Standorte bereits Möglichkeiten zum Bau von Offshore-Anlagen existieren. Alle Unternehmensvertreter, die ich in diesem Bereich kenne, betonen, wie wichtig es wäre, wenn es auch hier an der Nordseeküste vorangehen würde.
Nun gibt es aber das Problem, dass wir zum Beispiel eine Frau Gitta Könemann haben, das ist die CDU-Bundestagsabgeordnete aus Unterems, die im
Oktober 2002 aufgrund einer Presseerklärung Folgendes erklärt hat, ich zitiere wieder mit Genehmigung des Präsidenten: „Keine Offshore-Anlagen innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone! Könemann unterstützt den Widerstand der Inseln und Küstenfischer, und Frau Könemann kann hierbei auf die Unterstützung durch die niedersächsischen Mitglieder der zukünftigen“ – nein, das müsste man streichen, der jetzigen – „CDU-Bundestagsfraktion rechnen.“
Auch das kann man nun wirklich nur als Gegenwind interpretieren. Man könnte nun sagen, das ist alles halb so wild, solange sich dieses Geplänkel nur im Bundestag abspielt, denn dort haben zum Glück andere die Mehrheit. Durch die Niedersachsenwahl, sie hat ein aus meiner Sicht nicht besonders gutes Ergebnis hervorgebracht, ist das Problem jetzt aber akut geworden.
Hören Sie dazu die „taz“ vom 13. Februar 2003, ich zitiere wieder mit Genehmigung des Präsidenten –
ich komme zum Ende! –: „Tschüss, Offshore-Mühlen“! Es heißt weiter: „Mit der neuen CDU-Regierung in Niedersachsen soll es keine Offshore-Windparks innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone geben. Das sicherte der designierte niedersächsische Umweltminister Lutz Stratmann der scheidenden Landtagsabgeordneten Hedwig Prühn zu.“
Herr Stratmann erklärt also: keine Windenergieanlagen in der Zwölf-Seemeilen-Zone! Ich kann Sie nur bitten, Kolleginnen und Kollegen der CDU, reden Sie noch einmal auf Ihre Parteifreunde im Bundestag und auf die niedersächsischen Kolleginnen und Kollegen ein, dass uns hier in Bremen, die wir darauf setzen, dass es etwas mit der Windenergie und auch mit der Offshore-Windenergie wird, nicht dauernd der Wind ins Gesicht bläst! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Debatte um die Reform der Lehrerbildung in Bremen hat für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Priorität eindeutig darin gelegen, eine Qualitätsverbesserung in der Ausbildung durchzusetzen. Dementsprechend hat aus unserer Sicht die Reform der Studieninhalte in der universitären Ausbildung Vorrang vor der Reform der Studienstruktur, die gleichwohl wichtig und richtig, aber in diesem Sinne eher zweitrangig ist.
In dem Konzept, das der Senat hier vorlegt, das die Deputation für Wissenschaft und die Deputation für Bildung diskutiert und verabschiedet haben, stehen deswegen auch einige Punkte der inhaltlichen Reform im Mittelpunkt, die ich kurz erwähnen möchte.
Ganz zentral wird in Zukunft in der universitären Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sein, dass die Kompetenz der Wissensvermittlung im Zentrum der Ausbildung steht, das bedeutet praktisch, dass die pädagogischen, didaktischen und psychologischen Studienanteile aufgewertet werden zu Lasten der rein fachlichen Studienanteile. Für das fachliche Studium, es ist im Prinzip egal, in welchem Fach, bedeutet dies, dass es in erster Linie in fachdidaktischer Perspektive zu erfolgen hat. Das heißt, dass sich in der Universität einiges ändern muss.
Herr Dr. Kuhn hat es bereits angesprochen, die Realität sieht häufig noch so aus, dass Lehramtsstudierende im Fachstudium mit durchgeschliffen werden, dass Angebote in erster Linie für die Diplomoder Magisterstudierenden gemacht werden. Das kann so nicht weitergehen. Es muss mehr Extraangebote auch im fachlichen Studium für die Lehramtsstudentinnen und -studenten geben.
Das ist zum Beispiel in den Naturwissenschaften eine sehr drängende Sache, wenn wir uns die Praxis des schulischen Unterrichts anschauen. Wir haben leider in den Schulen immer noch viel zu viel Kreide-und-Tafel-Pädagogik. Der experimentelle Anteil ist zu gering gewichtet. Das liegt nicht nur daran, dass die Mittel zu knapp sind, um Experimente durchzuführen, es liegt eben auch daran, dass die Lehrerinnen und Lehrer häufig die didaktischen Fähigkeiten nicht mitbringen, Experimente im Unterricht richtig einzusetzen. Das ist sehr schade, denn gerade in den Naturwissenschaften macht Experimentieren großen Spaß. Es wäre eine Möglichkeit, mehr Schülerinnen und Schüler für diesen Bereich zu begeistern.
Deswegen muss klar sein, dass in Zukunft in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern spezielle Praktika im Angebot vorhanden sind, die nicht deren Fertigkeiten verbessern, später in der Forschung perfekt zu funktionieren, sondern die eben darauf abzielen, dass sie gute Wissensvermittler und -vermittlerinnen werden, Angebote, Experimente kennen zu lernen, die auch im Schultag anwendbar und tauglich sind.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt, der die inhaltliche Studienreform angeht, ist die Stärkung der diagnostischen Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer. Das bedeutet, sie müssen gestärkt werden in der Fähigkeit, individuelle Förderbedarfe zu erkennen und dies natürlich auch umzusetzen in individuelle Förderung, denn der Umgang mit heterogenen Lern
gruppen in der Schule ist, das ist eine Erkenntnis aus Pisa, in der Bundesrepublik besonders schlecht ausgeprägt.
Als drittes Beispiel möchte ich Folgendes nennen: Das Kompetenzfeld „Lernen mit digitalen Medien“, also mit dem Computer, muss gestärkt werden. Auch das ist zwar an der Universität Bremen schon sehr gut entwickelt, aber sicherlich noch nicht ausreichend weit verbreitet, um dem zukünftigen Bedarf, der weiter anwachsen wird, gerecht zu werden.
Das sind drei Felder, die ich als Beispiele bringen will, die für uns Sozialdemokraten im Mittelpunkt der Debatte um die Qualitätsverbesserung gestanden haben. Nun kam vor wenigen Wochen zumindest für mich ein überraschender Vorstoß der Universität, die Strukturreform, nämlich die Umstellung der Studiengänge auf konsekutive Abschlüsse, im Lehramtsbereich zeitlich vorzuziehen, also nicht wie ursprünglich geplant in den anderen Bereichen der Universität zu beginnen, sondern gerade im Lehramtsbereich. Ich habe das zuerst skeptisch gesehen, aber natürlich, wenn die Universität dies jetzt so machen will und hier eine Chance sieht, werden wir das unterstützen. Die inhaltliche Reform kann jetzt mit dieser Strukturreform verbunden werden. Es ist ein ehrgeiziges Ziel der Universität, zum Wintersemester 2004/2005 alle Studiengänge mit Lehramtsbezug auf BA/MA-Abschlüsse umzustellen, aber unsere Unterstützung hat sie.
Wir werden allerdings darauf achten, und ich hoffe, auch der Wissenschaftssenator wird dies tun, dass bei der Strukturreform, die sicherlich nicht einfach durchzuführen sein wird, die inhaltlichen Aspekte, die ich eben kurz angerissen habe, nicht unter die Räder geraten werden.
Meine Damen und Herren, die Politik als Ganzes hier im Hause und im Senat und auch die Akteurinnen und Akteure an der Universität haben mit diesem Konzept zur Reform der Lehrerbildung bewiesen, dass wir aus Pisa in Bremen gelernt haben, dass wir etwas Neues auf den Weg bringen und hier ein Alle-Mann-Manöver machen. Ich hoffe, es wird in rund zehn Jahren Erfolge zeigen mit sehr guten Lehrern und Schülerinnen und Schülern, die sich mit ihrer Leistung im Bundesvergleich sehen lassen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In zweiter Lesung wird die Bremische Bürgerschaft heute ein Gesetz zur Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes sowie zur Veränderung weiterer Gesetze auf den Weg bringen und beschließen, das einige wichtige Veränderungen im Hochschulwesen in Bremen bewirken wird.
Die vielleicht wichtigste Änderung ist der Beschluss über einen neuen Qualifikationsweg im akademischen Mittelbau. Die Habilitation wird in Bremen faktisch abgeschafft werden, stattdessen führen wir die Juniorprofessur ein als Königsweg zur Qualifikation zum Professorenamt, ohne dabei allerdings andere Qualifikationswege gänzlich abzuschneiden. Des Weiteren werden wir die Grundlagen für eine leistungsorientierte Besoldung der Professorinnen und Professoren schaffen, und wir werden die Autonomie der Hochschulen in Bremen weiter ausweiten.
Wir werden auch als Folge einer Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes die Studiengebührenfreiheit in Bremen festschreiben. Wir werden allerdings eine Ankündigung der Einführung von Studienkonten mit diesem Gesetz beschließen, Studienkonten, die in Zukunft ein Teilzeitstudium, insbesondere kostenfrei, weiter ermöglichen, aber auch das Endlosstudium sanktionieren werden. Wir werden die Studienberatung mit diesem Gesetzentwurf intensivieren, und zwar als Verpflichtung sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden.
Die Strukturen der akademischen Selbstverwaltung werden in Zukunft klarer und effizienter sein, ohne dass dabei die Demokratie in der akademischen Selbstverwaltung ausgehebelt wird. Zu guter Letzt: Wir werden der Studierendenvertretung, also dem AStA an den Hochschulen, mehr Klarheit über die Reichweite des Mandats der Studierendenvertretung geben. Wir werden die Reichweite dieses Mandats ausweiten. Wir geben den Studierenden mehr Klarheit über die Nutzung von Medien zur Ausübung ihres Mandats.
Das sind die wichtigsten Änderungen. Ich möchte sie in einem Fazit zusammenfassen: Wir schaffen hiermit ein modernes Hochschulgesetz, ein Gesetz, das Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen schafft, um ihre nationale und internationale Spitzenstellung in Forschung und Lehre weiter auszubauen und ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als regionalwirtschaftliche Impulsgeber und als exzellente Ausbildungsstätten für unsere jungen Menschen noch besser gerecht zu werden.
Die Koalition aus SPD und CDU legt zu diesem Gesetzentwurf einen recht umfangreichen Änderungsantrag vor, in dem sich neben den Vorstellungen unserer Fraktionen auch viele Anregungen der Hochschulen, des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
aber auch der parlamentarischen Opposition vom Bündnis 90/Die Grünen wiederfinden. Ich möchte kurz die wichtigsten Änderungen in diesem Änderungsantrag gegenüber dem Gesetzentwurf, den uns der Senat vorgelegt hat, erläutern. Wir werden in Zukunft von den Studienbewerbern, so wie bisher auch, nur eine Mitteilung über den ersten Wohnsitz verlangen, statt, wie es vorgesehen war, eines formalen Nachweises über den ersten Wohnsitz von der Meldestelle, also einer formalen Meldebescheinigung. Wir sind der Auffassung, dass dieser Vorschlag des Senats nicht zu unserer Zielsetzung passte, Bürokratie in Bremen abzubauen. Mit der neuen Formulierung bleiben nach unserer Auffassung natürlich sämtliche Möglichkeiten zur Gewinnung von Neubürgerinnen und Neubürgern aus dem Kreis der neuen Studierenden erhalten. Diese Möglichkeiten werden also auch mit der neuen Formulierung überhaupt nicht geschmälert. Beim zweiten wichtigen Punkt geht es um die Autonomie der Hochschulen beziehungsweise um ihre innerhochschulischen Strukturen. Wir meinen, dass es, wenn wir die Autonomie der Hochschulen stärken, auch dazu gehört, dass die Gremien in den Hochschulen mehr Verantwortung zugewiesen bekommen müssen. Wir haben uns daher entschieden, dass Möglichkeiten zur Übertragung von Kompetenzen auf Substrukturen der Fachbereiche eingeräumt und diese Gremien damit aufgewertet werden. Wir haben in diesem Antrag entwickelt, dass die Studienkommissionen – Studienkommissionen sind paritätisch besetzte Kommissionen, paritätisch besetzt mit Lehrenden und Studierenden – aufgewertet werden, und zwar durch die Klarstellung der Kompetenzen auf die Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots und die Mitwirkung bei der mittelfristigen Lehrangebotsplanung. Das ist auch ein Schritt, die Beteiligung von Studierenden an der akademischen Selbstverwaltung zu stärken. Es ist die Erfahrung in den Hochschulen, dass Studierende überall dort, wo sie direkte Verbesserungen an der Studienpraxis bewirken können, besonders gern mitarbeiten. Das ist in diesen paritätischen Studienkommissionen der Fall. Natürlich macht die Mitarbeit mehr Spaß, wenn man auch direkt das Lehrangebot mitgestalten kann. Des Weiteren haben wir mit unserem Antrag klargestellt, dass Verwaltungsgebühren, wie es sie in einigen Bundesländern gibt – man kann sie auch als verkappte Studiengebühren bezeichnen –, nur durch gesetzliche Regelungen hier im Parlament und nicht per Rechtsverordnung vom Senat oder gar von den Hochschulen ohne weitere gesetzliche Grundlage eingeführt werden können. Für unsere Fraktion heißt das im Ergebnis, dass es diese Verwaltungsgebühren zumindest mit uns Sozialdemokraten nicht geben wird.
Zu guter Letzt möchte ich noch ein paar Worte zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagen. Wir werden diesen Antrag ablehnen, denn er bringt aus unserer Sicht keine substantiellen Verbesserungen des Gesetzes. Ich muss dazu allerdings noch sagen, dass wir Sozialdemokraten in zwei Punkten große Sympathien für den Antrag mitbringen, und zwar in dem Punkt des in Ihrer Formulierung wesentlich weiter reichenden politischen Mandats für den AstA beziehungsweise für die Studierendenvertretung und auch in dem Punkt der Möglichkeit der Bildung von Gruppenkollegien zur Interessenvertretung der Statusgruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch anderer Statusgruppen jenseits der Regelung des Personalvertretungsgesetzes.
Das sind zwei Punkte, die wir in dieser bestehenden Koalition nicht mitmachen können, die wir Sozialdemokraten aber sonst durchaus begrüßen würden. Ich denke, wir haben vielleicht noch eine Chance zur Verbesserung des Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Ich gebe da die Hoffnung nicht auf. Die Entscheidung darüber fällen die Wählerinnen und Wähler Ende Mai 2003. Dann kann man einmal schauen, ob es noch weitere Möglichkeiten zur Verbesserung und zur Veränderung des Hochschulgesetzes in Bremen gibt.
Es bleibt zum Schluss nur zu sagen: Wir sind mit der Novellierung der Hochschulgesetzgebung auf dem Weg, Bremen im Bundesvergleich auch wieder an die Spitze zu bringen, was Modernität von Hochschulstrukturen angeht. Ich glaube, wir haben an vielen Punkten gute Kompromisse gefunden, und hoffe, dass die Umsetzung dieses Gesetzes zügig eingeleitet werden kann, so dass wir in Forschung und Lehre in Bremen weiterhin ganz vorn bleiben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode hat der Bundestag in der fünften und sechsten Novelle des Hochschulrahmengesetzes einige wichtige hochschulpolitische Strukturreformen auf den Weg gebracht.
Zentral ist sicherlich hierbei die Einführung einer neuen Struktur für den akademischen Mittelbau. Erreicht wird dies durch die faktische Abschaffung der Habilitation und damit verbunden die Abschaffung des Status der Assistentinnen und Assistenten. Dies ist bedeutsam, denn dieser Status war immer verbunden mit einem sehr engen Abhängigkeitsverhältnis zu einem zugeordneten Professor beziehungsweise Professorin.
Hier ist ein großer Schritt in Richtung der Abschaffung der so genannten Ordinarienuniversität getan worden. Aufgefangen wird das Ganze durch die Einführung einer Juniorprofessur. Das heißt also, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bekommen wesentlich früher in ihrem Lebenslauf die Gelegenheit, eigenständig in Forschung und Lehre zu arbeiten. Dies ist ein politisch großer Erfolg, wenn man so will, ein später Sieg der Achtundsechziger, die, nachdem sie 35 Jahre einen langen Marsch durch die Institutionen gegangen sind, nun in der Bundesregierung angekommen deutlich gemacht haben, dass sie doch einige ihrer politischen Wurzeln, in dieser Beziehung zumindest, noch nicht vergessen haben.
Daneben ist im Hochschulrahmengesetz neu geregelt die leistungsorientierte Besoldung der Professorinnen und Professoren und, für uns besonders wichtig, eine Festschreibung der Studiengebührenfreiheit zur Erlangung des ersten Studienabschlusses.
Diese Reform wollen wir nun auch in Bremen in Landesrecht umsetzen, und ich freue mich sehr, dass es hier gelungen ist, unseren Juniorpartner in der Regierung dabei mitzunehmen und dass die CDU bereit ist, dieses rotgrüne Reformprojekt auch in bremisches Landesrecht umzusetzen, obwohl in anderen Bundesländern, in denen die Union den Regierungschef stellt, die Reform blockiert wird.
Wir Sozialdemokraten begrüßen neben den von mir genannten Neuordnungen, die durch das Hochschulrahmengesetz notwendig werden, weitere Reformen, die mit diesem Entwurf des Senators für Wissenschaft hier heute vorgelegt werden. Ich will diese nur ganz kurz anreißen, denn wir haben uns darauf verständigt, die Debatte heute knapp und kurz zu halten.
Eingeführt wird ein Zentrum für Lehrerbildung an der Universität, ein wesentlicher Bestandteil der Strukturreform im Bereich der Lehrerbildung, über die wir noch in dieser Legislaturperiode einmal ausführlicher reden werden. Die Hochschulautonomie
wird ausgeweitet, noch einmal stärker ausgeweitet, als wir sie bei der letzten Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes bereits ausgeweitet haben. In den Fachbereichen werden Dekanate, also neue Strukturen, eingeführt, die ein effizienteres Arbeiten sowohl in Forschung als auch in Lehre gewährleisten sollen.
Auch ein wichtiger Punkt, den ich nennen möchte: Es wird den Studierenden für das Studium eine Barrierefreiheit im Zugang zur Universität garantiert, zu den Hochschulen, zu den Forschungseinrichtungen. Barrierefreiheit für Behinderte oder chronisch erkrankte Studierende ist ein schöner Erfolg, der auch im Zusammenhang mit dem Landesgleichstellungsgesetz zu sehen ist.
Als weiteren Punkt, den ich nur kurz anreißen möchte, möchte ich nennen, dass es gelungen ist, für die Arbeit der Studierendenvertretung mit diesem Gesetzentwurf mehr Klarheit herzustellen. Wir wollen hier festschreiben, dass es ein uneingeschränktes Recht gibt, Medien zu nutzen im Rahmen des Mandats, das die Studierendenschaften haben, also im Rahmen ihres hochschulpolitischen Mandats, aber natürlich auch im Rahmen des Mandats, einen Beitrag zur politischen Bildung der Studierenden zu leisten. Die Kompetenz der Studierendenvertretung wird erweitert um den Bereich der Integration ausländischer Studierender, gleichzeitig haben wir aber auch festgeschrieben, wie die Rechtsaufsicht der Hochschulleitungen über die Arbeit der Studierendenvertretung zu regeln ist.
Erlauben Sie mir kurz dazu eine persönliche Bemerkung als Leidtragender jahrelanger Versuche, hochschulpolitische Arbeit von Studierenden zu kriminalisieren, zum Glück gescheiterter Versuche, muss ich sagen, dass hiermit ein deutlicher Schritt gemacht wird, die Arbeit der Studierendenvertretung auf rechtlich sicherere Füße zu stellen!
Das Haus hat in der jetzigen Legislaturperiode in einer Debatte über das Thema Studienzeitverkürzung und Effektivierung des Studiums, Erhöhung des Studienerfolgs, dem Senator den Auftrag erteilt, uns bei der Reform des Hochschulgesetzes im Referentenentwurf geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Dieser Bereich Lehre, Studium, Studienzeitverkürzung nimmt dementsprechend auch in dem Referentenentwurf einen großen Raum ein. Unserer Auffassung nach ist dabei ein ganz gelungenes Maßnahmenpaket herausgekommen, ich will die einzelnen Maßnahmen kurz aufführen. Es wird das System der konsekutiven Abschlüsse mit den Bachelor- und Masterdegrees zum Regelabschluss eingeführt, es war vorher nur ein Experimentalstatus, das Prinzip der Mo
dularisierung und die Einführung der Credit Points wird weiter vorangetrieben.
Wir haben uns darauf verständigt, verpflichtende Studienberatung einzuführen, für die Studierenden bereits zum Studienbeginn verpflichtend, im ersten Studienjahr und auch nach einer deutlichen Überschreitung der Regelstudienzeit. Verpflichtend bedeutet, das ist mit Sanktionen verbunden. Auf der anderen Seite aber haben wir großen Wert darauf gelegt, dass es in diesem Zusammenhang eine Balance of Power gibt zwischen den Studierenden und der Institution der Hochschule, nämlich indem wir auch die Hochschulen beziehungsweise die Fachbereiche dazu verpflichten, Beratungskonzepte und geeignete Strukturen weiterzuentwickeln, und indem wir die Position des Studiendekans weiter stärken, ein Studiendekan, der auch in der Lage ist, die Beratung als Pflichtaufgabe der Professorinnen und Professoren durchzusetzen. Wir meinen, das ist ein gelungenes Paket.
Darüber hinaus wird der Studiendekan auch ermächtigt, zur Durchsetzung eines ausreichenden Lehrangebots geeignete Maßnahmen gegenüber den Professorinnen und Professoren zu erlassen und, was ich auch sehr sinnvoll finde, dass wir die Studierenden in die paritätisch besetzten Studienkommissionen einbeziehen werden in die Lehrveranstaltungsplanung, also die kurz- und mittelfristige Planung des Angebots für das Studium. Das ist ein sinnvoller Weg, den wir gehen wollen in der Zielsetzung Erhöhung des Studienerfolgs.
Die SPD-Fraktion hat sich dafür entschieden, den Vorstoß des Senators in Richtung eines sehr strikten Zwangsberatungsmodells zurückzunehmen, welches recht aufwendig durchzuführen gewesen wäre, nachdem wir von den Hochschulen hier klare Signale bekommen haben, dass sie sich nicht in der Lage sehen, dieses System umzusetzen, und uns stattdessen mit dem Koalitionspartner darauf geeinigt, hier in Bremen dem Prinzip vieler anderer Bundesländer zu folgen, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder jetzt auch bald SchleswigHolstein, Studienkontenmodelle einzuführen. Wir werden das dann mit einem gesonderten Gesetz machen und daher heute nicht detailliert beraten.
Hier sei nur so viel gesagt, Studienkontenmodelle sollen, und das halten wir für wichtig, einerseits ein Teilzeitstudium, also die Realität, die an den Hochschulen da ist, ermöglichen, andererseits aber auch das „Endlosstudium“ mancher Studentinnen und Studenten verhindern. Wir wollen damit klar machen, dass für uns Hochschulbildung weiterhin natürlich ein öffentliches Gut bleibt und bleiben muss, aber eben ein öffentliches Gut, das nicht mehr unbegrenzt kostenfrei zur Verfügung steht, sondern das seine Grenzen hat. Studierende, die zu lange studieren,
müssen dann eben die Konsequenz tragen, dass sie ihr Reststudium mit einem eigenen Beitrag finanzieren müssen.
Wir meinen aber, der wesentliche Schritt bei der Einführung von Studienkontenmodellen ist, dass es ein Anreizsystem zur Herstellung kürzerer Studienzeiten darstellt, ein Anreizsystem, das einerseits für die Studierenden Anreize bietet, sie können nämlich nicht verbrauchte Guthaben für die Weiterbildung nutzen, andererseits aber auch für die Hochschulen, sie können nämlich durch diese Einnahmen aus Weiterbildung ihren Etat aufstocken, nicht durch Strafgebühreinnahmen, sondern durch die Einnahmen aus Weiterbildung. Das halten wir für sinnvoll.
Das können Sie ja mit ihm im Dialog klären!
Das halten wir für sinnvoll, ich möchte jetzt aber darauf verzichten, hier schon eine Detaildebatte zum Studienkontenmodell zu führen. Das vertagen wir auf die nächste Legislaturperiode. Schauen wir einmal, wer es dann in der Regierung umsetzen muss! Ich hoffe natürlich, wir können das so gestalten, wie wir es uns vorstellen, vielleicht gestalten wir es mit Ihnen von den Grünen, vielleicht gestalten wir es mit Ihnen von der CDU. In jedem Fall, glaube ich, ist das ein zukunftsweisender Weg! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über einen Bürgerantrag, der dem Haus bereits seit einem Jahr vorliegt, ein Bürgerantrag, der aus drei Forderungen besteht, und ich möchte die Zeit erst einmal nutzen, mich konkret auf diese Forderungen zu beziehen.
Im ersten Punkt wird der Senat aufgefordert beziehungsweise wir, die Bürgerschaft, gebeten, den Senat aufzufordern, keine Mittel für den Ausbau der tierexperimentellen Forschung an der Universität Bremen bereitzustellen und die bereits zugegangenen Mittel insbesondere für Tierversuche an Affen zurückzunehmen. Nun, dazu ist aus Sicht der Fraktion der SPD zu sagen, dass uns nicht bekannt ist, dass an der Universität der Ausbau von Tierversuchen momentan geplant wird. Es gibt bei der Betrachtung der Zahl der Tierexperimente über die letzten zehn Jahre zwar stark schwankende, aber eher sinkende oder zumindest konstant bleibende Zahlen zu beobachten. Ich weiß, man kann daraus schwer einen Trend ableiten.
Es ist aber nicht bekannt, dass es neue Anträge gibt. Bitte, würden Sie mich reden lassen, Herr Tittmann!
Es ist für uns Sozialdemokraten nicht zu erkennen, dass an der Universität geplant ist, die Tierversuche auszubauen, insofern ist aus unserer Sicht diese Forderung gegenstandslos.
Der zweite Punkt dieses ersten Teils der Forderungen, nämlich die Rückforderung von Forschungsgeldern, also die Formulierung, die bereits zugegangenen Mittel zurückzunehmen, ist schlicht nicht machbar. Das entspräche meines Wissens einer Einmaligkeit in der bundesrepublikanischen Forschungslandschaft, bereits ausgezahlte Gelder zurückzunehmen. Ich weiß nicht, sollen da die Forscherinnen und Forscher sozusagen ihr Auto verkaufen und das Geld zurückzahlen? Ich kann es mir nicht vorstellen, ich will es jetzt aber auch nicht persiflieren. Ich kann dazu nur sagen, das kann so nicht funktionieren, das wäre zumindest ein Vertrauensbruch. Man kann auch sagen, es wäre ein Vertragsbruch, es wäre rechtswidrig, es geht schlicht nicht. Diese Forderung muss dieses Haus zurückweisen.
Im zweiten Punkt wird im Bürgerantrag gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der biologischen Forschung an der Universität umgehend tierversuchsfreie Verfahren zum Einsatz kommen und Tierversuche ersetzt werden. Diese Formulierung ist leider nicht sehr klar, nicht sehr eindeutig. Man kann sie allgemein verstehen, also, dass überhaupt tierversuchsfreie Verfahren zum Einsatz kommen sollen, dann ist die Forderung aber genauso gegenstandslos wie die erste, denn natürlich kommen in vielen Bereichen der biologischen, biochemischen Forschung bereits tierversuchsfreie Verfahren zum Einsatz. Es wird niemand widersprechen, wenn man das sagt. Wenn man die Forderung dann aber zuspitzt und so interpretiert, dass hiermit die Forderung nach einem kompletten Ersatz aller Tierversuche und dem Einsatz alternativer Methoden gemeint ist, dann muss man einfach schlicht feststellen, das ist bisher technisch nicht möglich.
Es gibt schlicht nicht für alle Experimente, die dort durchgeführt werden und die nach dem Tierschutzgesetz selbstverständlich, Frau Kollegin Tuczek hat darauf hingewiesen, geprüft und berechtigt sind, alternative Methoden. Wenn es sie gäbe, müssten diese nämlich eingesetzt werden, so schreibt es das Tierschutzgesetz vor. Kein Forscher wird dort einen Tierversuch genehmigt bekommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass es eine alternative Methode, eine tierversuchsfreie Methode gibt. Das heißt also auch, hier ist, wenn man diese Forderung wirklich ernst nimmt und sie nicht nur populistisch versteht, sondern seriös betrachtet, es nicht möglich zuzustimmen.
Der dritte Punkt lautet, der Senat wird aufgefordert, die gesamte tierexperimentelle Forschung im Bundesland Bremen unter Beteiligung des Bremer Tierschutzvereins einer unabhängigen fachwissenschaftlichen Diskussion und Bewertung zu unterziehen. Nun hat auf das Problem, was unabhängig bedeutet, auch meine Kollegin schon hingewiesen. Das ist schwer zu beurteilen. Welcher Forscher, welche Fachleute sollen hier das Label der Unabhängigkeit bekommen?
Das eigentliche Problem aber, warum unsere Fraktion auch dieser Forderung nicht zustimmen kann, ist, es macht einfach keinen Sinn, zu der bereits gesetzlich festgeschriebenen Kommission nach dem Tierschutzgesetz, die Kommission, die eben alle beantragten Tierversuche zu prüfen hat, eine konkurrierende Institution aufzubauen. Zumindest macht es keinen Sinn, eine solche Institution aufzubauen, wenn man ihr auch Kompetenzen zuweist, weil, sobald es dann nämlich konkurrierende Beurteilungen der Tierexperimente geben würde, wieder ein Schiedsrichter sagen müsste, welche Kommission denn nun das richtige Urteil gefällt hat. Das macht unseres Erachtens keinen Sinn.
Wir befürworten allerdings, dass die Ethikkommission an der Universität, die schon länger existiert, die sich aber bisher nicht mit tierexperimentellen Fragen befasst hat
ein Jahr, zwei Jahre! –, sich auch mit den Fragen von Tierexperimenten und Ersatzmethoden befasst. Das ist inzwischen auch im Kontraktmanagement zwischen der Universität und der Wissenschaftsbehörde geregelt. Insofern muss man sagen, zumindest dieser Aspekt der Forderung ist bereits erfüllt worden.
Ich kann also zusammenfassend zu den drei Forderungen des Bürgerantrags sagen: Unsere Fraktion kann den Forderungen nicht folgen und wird deswegen den Bürgerantrag ablehnen. Wir werden diesen Antrag geschlossen ablehnen, obwohl es selbstverständlich auch in unserer Fraktion zum Grundsatzthema Tierversuche und zum Grundsatzthema Primatenexperimente sehr unterschiedliche Meinungen gibt. Wir sind aber der Auffassung, dass es sich bei dieser konkreten Formulierung im Bürgerantrag natürlich nicht um eine Gewissensfrage handelt und wir deswegen auch als Fraktion hier ganz sachlich diskutieren und geschlossen auftreten.
Ich möchte aber an dieser Stelle natürlich die Auseinandersetzung nicht nur auf diese Antragsdetails beschränken, denn es ist klar, hier liegt nicht ein Antrag der oppositionellen Grünen vor, den man einmal Punkt für Punkt auseinander nehmen kann, und dann ist die Sache formal erledigt. Nein, hier ist ein Bürgerantrag, den Tausende Bremerinnen und Bremer unterschrieben haben,
den natürlich Menschen formuliert haben, die nicht einen Beraterstab im Hintergrund haben, der ihnen
das alles exakt aufgeschrieben hat. Insofern wollen wir uns natürlich auch mit der eigentlichen Intention des Antrags auseinander setzen.
Bitte lassen Sie mich doch einmal in Ruhe reden, die Zeit ist knapp! Die Reduzierung und dann als Ziel den endgültigen Stopp der Primatenexperimente in Bremen! Diese Zielsetzung wird nun vielfältig motiviert begründet. Manche haben einfach schlicht Mitleid mit den Tieren, andere Menschen kommen in der Abwägung, ist der potentielle Nutzen der Versuche größer als das Leid der Tiere, zu dem Urteil, sich für die Tiere zu entscheiden und den potentiellen Nutzen geringer zu bewerten. Andere, auch viele Wissenschaftler, haben diese Forderung unterschrieben, weil sie meinen, der hier von den Bremer Forschern gewählte Ansatz taugt nicht, um überhaupt zu substanziellen Erkenntnissen über die Funktion des Gehirns beziehungsweise solcher Leistungen des Gehirns wie Bewusstsein zu kommen, und insofern sei wissenschaftlich keine vernünftige Grundlage gegeben. Es gibt viele Argumentationen. Wir nehmen sie alle ernst, und deswegen möchte ich auch hierzu noch einmal sagen, dass wir uns als Fraktion entschieden haben, uns nicht nur mit der wohl begründeten Ablehnung dieser drei Forderungen zufriedenzugeben, sondern eben auch den Beschlussantrag zu erweitern. Wir haben mehrere Forderungen aufgestellt. Frau Tuczek hat sie bereits kurz angerissen. Zum einen geht es um eine Aufforderung an die Universität, wo immer möglich, Tierversuche zu reduzieren. Im Grunde ist das eine Selbstverständlichkeit, aber uns drängt sich doch der Eindruck auf, dass man das hier gar nicht oft genug wiederholen kann.
Des Weiteren haben wir die Universität aufgefordert: Nehmen Sie endlich die Aufforderung von 1997 ernst, und organisieren Sie den Dialog, auch den wissenschaftlichen Dialog zur Frage der Durchführung, der Verbesserung und des Ersatzes von Tierversuchen! Als Drittes haben wir von der Universität einen Bericht angefordert, uns doch einmal darzustellen, was es in den vergangenen Jahren schon in den vielen Bereichen der biologischen Forschung für Ergebnisse bei der Entwicklung von Ersatzmethoden für Tierversuche gegeben hat. Dort gibt es schon eine ganze Menge Projekte. Die Universität hat bisher ihr Licht da zum Teil unnötig unter den Scheffel gestellt. Auch das wollen wir uns in der Deputation für Wissenschaft einmal darlegen lassen. Wir haben dann noch eine Aufforderung in Richtung des Senats gerichtet, über die Frage der Ethik
kommissionen an der Universität Bremen Bericht zu erstatten: Was haben sie bisher eigentlich beraten, und insbesondere, welche Kompetenz haben die Ethikkommissionen? Auch da gab es offensichtlich ein großes Missverständnis zwischen dem, was hier schon vor Jahren in der Bürgerschaft einmal beschlossen wurde, und dem, was am Ende dabei herausgekommen ist. Das sage ich nicht ohne eine Spur Kritik am Ressort.
Als Letztes der vielleicht wichtigste, aber auch kniffeligste Punkt, nämlich die Aufforderung an den Senat, die bildgebenden Verfahren als potentielle Ersatzmethoden für die Tierexperimente weiter zu fördern und hier endlich in die Hufe zu kommen. Ich habe vor einem Jahr, als der Bürgerantrag hier ins Parlament eingebracht wurde, Behauptungen oder Thesen von Ihnen, Kollege Dr. Kuhn, die Wissenschaftler würden die Anschaffung dieses Apparates verzögern, relativ scharf zurückgewiesen.
Ich muss heute aus der retrospektiven Sicht sagen, diese Zurückweisung war ein Fehler. Vielleicht auch für die Schärfe im Ton möchte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen entschuldigen. Inzwischen komme ich auch zu dem Schluss, es kann nicht angehen, dass es seit 1997 inzwischen sechs Jahre gedauert hat. Wenn ein Parlament hier einen eindeutigen Beschluss und eigentlich auch nicht fehlerhaft zu interpretierenden Beschluss fasst, dass wir große Erwartungen in die Entwicklung dieser bildgebenden Verfahren setzen, wenn es dann sechs Jahre dauert, bis die zuständigen Behörden, bis die zuständigen Wissenschaftler es schaffen, hier etwas Verwertbares vorzuweisen, dann ist das nicht akzeptabel.
Wir haben also im Beschlussvorschlag zum Bürgerantrag ergänzt, dass wir es begrüßen, dass es nun endlich gelungen ist, diesen Apparat in Bremen zu installieren. Das hat inzwischen schon fast eine ironische und satirische Note. Es ist mir klar, aber wir wollen hiermit noch einmal deutlich machen, dass wir hohe Erwartungen an die Forschung mit diesem Kernspintomographen haben. Ich sage auch ganz klar, wir erwarten, dass diese Forschung nicht als Ergänzungsmethode, sondern in der Perspektive als Ersatzmethode begriffen wird.
Aus diesem Grund haben wir, die SPD-Fraktion, diesen Dringlichkeitsantrag, der mit „Tierversuche: Reduction – Refinement – Replacement“ überschrieben ist, eingebracht. Zum Glück hat ihn unser Koalitionspartner in letzter Minute noch mitgemacht.
Nein, darüber wurde schon ein bisschen länger diskutiert!
Ich muss dazu sagen: Dieser Antrag wird diesem Tagesordnungspunkt als gesonderter Tagesordnungspunkt folgen. Wir wollen ihn aber nicht noch einmal diskutieren. Ich möchte gern die Diskussion gleich hier mit hineinziehen.
In diesem Antrag bringen wir zum Ausdruck, dass wir erwarten, dass es nach der Installation des Kernspintomographen zu einer Reduzierung der invasiven Versuche an Primaten kommen wird. Wir erwarten, dass der Senat uns auch darlegt, in welcher Perspektive erst einmal diese Reduzierung erfolgen wird und wie auch perspektivisch dann ganz auf Primatenexperimente mit dieser neuen Ersatzmethode verzichtet werden kann.
Die Überschrift „Reduction – Refinement – Replacement“ soll keine Anbiederung an pseudomoderne Anglizismen sein. Es ist einfach ein technischer Begriff aus der Forschung, den wir übernommen haben. Er ist so zu interpretieren, so zu übersetzen: Das Ziel ist in erster Linie, die Zahl der Tierexperimente zu reduzieren, darüber hinaus, wo immer möglich, die Leiden der Tiere durch experimentelle Verfeinerung, das ist das Refinement, zu minimieren und in dem entscheidenden letzten Schritt mit Ersatzmethoden die Tierversuche ganz zu ersetzen, das ist das Replacement.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass dies kein neuer Zungenschlag, zumindest für uns in der SPD-Fraktion, in der Diskussion ist, hin zum Ausstieg aus den Primatenexperimenten. Wir wären in dem Antrag auch gern noch einen Schritt weiter gegangen. Das hat die CDU nicht mitmachen wollen, nämlich den Senat aufzufordern, der Wissenschaftsdeputation auch noch einmal darzulegen, wie konkret ein schrittweiser Ausstieg aus den Primatenexperimenten mit einer zeitlichen Perspektive aussehen kann. Ich weiß nicht, warum Sie das nicht mitmachen wollen!
Ich habe das Gefühl, manche Dinge kann man gar nicht klar genug und oft genug sagen!
Bereits 1997 hat die Bürgerschaft beschlossen, dass der Landtag erwartet, dass die Hirnforscher die bildgebenden Verfahren so weiterentwickeln, dass in der Perspektive Eingriffe in Primatengehirne unnötig werden. Dieser Beschluss sagt schlicht nichts anderes aus, als dass wir wieder aus den Expe
rimenten aussteigen wollen. Insofern, meine ich, sind wir in einer guten Kontinuität unserer Politik.
Zum Abschluss! Wie viele Minuten geben Sie mir noch? Gar keine! Dann werde ich mich noch ein zweites Mal melden und nur schon einmal sagen: Liebe Frau Tuczek, Sie verschanzen sich unserer Auffassung nach hinter dem Begriff Forschungsfreiheit und hinter dem Begriff Autonomie der Hochschule! Wir Sozialdemokraten stehen für ein Leitbild „Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung“ und für ein Leitbild „Wissenschaft im Dialog“.
Ihre Ausführungen zu diesem Thema kann ich nicht verstehen. Ich habe aber noch andere Punkte, deswegen werde ich mich gleich noch einmal zu Wort melden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Henkel, ich kann es dann doch nicht sein lassen, noch einmal eine kurze Replik auf Ihren Beitrag zu leisten! Ich habe wirklich große Hochachtung davor, dass ein Abgeordneter oder auch mehrere einzelne Abgeordnete eine ethische Grundhaltung hier konsequent vertreten, auch über Jahre durchhalten und sich auch der Fraktionsdisziplin dann nicht beugen. Auch ich habe mir schon in diesem Haus die Freiheit genommen, aus der Fraktionsdisziplin auszuscheren, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.
Was Sie hier aber über die Möglichkeiten, die Aussichten und den Sinn oder Unsinn von Hirnforschung gesagt haben, das lässt mir als Biologen doch, gelinde gesagt, die Fußnägel hochklappen. Ich will das nicht auseinander nehmen, weil wir hier nicht im
Hörsaal, sondern im Plenarsaal sind, will aber zumindest auf einen Punkt eingehen. Sie zitierten da einen Forscher, und zwar aus seiner Arbeit von vor 25 Jahren, über das prinzipielle Übertragen der Ergebnisse von Tierexperimenten auf den Menschen.
Das ist eine viel diskutierte und kontroverse Geschichte in den Wissenschaften. Sie sind hier aber wirklich einer Mindermeinung aufgesessen. Ich möchte dazu nur sagen, diese Übertragbarkeit unterliegt vielen Einschränkungen, das ist allen klar. Wenn es so wäre, dass das grundsätzlich nicht möglich ist, dann dürfte die Übertragbarkeit natürlich erst recht nicht bei so genannten In-vitro-Versuchen gegeben sein, also Versuchen im Reagenzglas, die gerade Ersatz für Tierversuche sein sollen. Man könnte dann doch erst recht nicht diese Experimente mit isolierten Zellen, die zwar teilweise vom Menschen, teilweise aber auch von ganz anderen Organismen stammen, auf den Menschen übertragen. Das macht vorn und hinten keinen Sinn. Ich bitte Sie wirklich, bevor Sie hier so argumentieren, doch einmal ein bisschen den Stand der Wissenschaft zu recherchieren! Sie haben ja genug Zeit, das zu tun. Im Zeitalter des Internet ist das auch nicht mehr so schwierig.
Ich war in meinem Beitrag bei der Auseinandersetzung um die Frage stehen geblieben, ob Politik in Zeiten, in denen wir hier über die Autonomie der Hochschulen nicht nur diskutieren, sondern sie auch weitgehend eingeführt haben, und angesichts der Geltung des Grundgesetzes mit dem Schutz der Forschungsfreiheit als Grundrecht, festgeschrieben in Artikel 5, überhaupt über solche politischen Eingriffe diskutieren darf. Frau Tuczek, Sie haben das ziemlich klar verneint. Das hat mich sehr stutzig gemacht. Der Kollege Kuhn hat schon sehr vernünftig, meine ich, darauf reagiert.
Ich möchte deutlich machen, dass ich das auch angesichts der Beschlüsse in Ihrer Partei nicht verstehen kann. Die CDU hat in der Diskussion, die gerade auf Bundesebene um die Bioethik geführt wird, ganz klar die Position bezogen, dass sie zum Beispiel das Klonen von Menschen ablehnt, aber auch die Stammzellforschung als Embryonenforschung begreift und ablehnt.
Sie stimmen doch sicherlich auch dem gesellschaftlichen Konsens zu, dass Forschung an Menschenaffen, der Kollege Kuhn hat das angesprochen, zu unterbleiben hat. Ich frage Sie, was Sie denn tun würden, wenn bei uns in Bremen ein Kollege, wie eben der Stammzellforscher Brüstle aus Bonn, auf die Idee kommen würde, solche Forschung im St.Jürgen-Krankenhaus zu machen, oder wenn einer unserer Neurobiologen auf die Idee kommen würde, die Experimente statt mit den Makaken, die zu den Hundsaffen zählen, lieber mit Menschenaffen durchzuführen! Wäre es für Sie dann immer noch
so, dass die Autonomie der Hochschule dann prioritär wäre? Das fände ich sehr traurig, muss ich sagen. Ich meine, hier sind Sie auf einem falschen Dampfer!
In dieser Position teilt unsere Fraktion eindeutig die Linie, die auch die Grünen hier skizziert haben. Wir stehen für Wissenschaft, die in der Öffentlichkeit steht, die öffentlich finanziert ist und sich deswegen natürlich auch öffentlich legitimieren und rechtfertigen muss.
Wissenschaft findet im Dialog statt. Dialog erfordert natürlich auch, dass man den richtigen Ton findet. Der Dialog zwischen den Bereichen des Tierschutzes und den Bereichen der Forschung ist in Bremen sehr schwer. Professor Kreiter ist wahrlich kein Vorbild, wenn es darum geht, sozusagen den Dialog mit vorsichtigen Worten zu führen. Mir fallen dazu Zitate aus der „taz“-Bremen ein, in denen er bekannte, dass er sich in Bremen an Zeiten von 1930 und folgende in Deutschland erinnert fühlte.
Auf der anderen Seite steht eben hier auch das von Ihnen, Frau Tuczek, schon genannte Magazin „Tierschutz“, Mitgliederzeitung des Vereins „Bürger gegen Tierversuche“. Hier wird geschrieben, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Gequält mit Vorsatz: Die Affenversuche des Dr. Kreiter gehen munter weiter.“ Das ist also auch ein Ton, der, finde ich, neben der Spur und geradezu verletzend ist. Noch schlimmer steht auf der Rückseite des Magazins ein „Gastkommentar zum Thema Tierversuche“, ein Adler oder Bussard, das kann ich jetzt auch nicht bestimmen, ein Greifvogel mit dem Zitat: „Tierversuchsforscher sollen bloß ihren Schnabel halten, sonst kommt meiner zum Einsatz, Karl von Greifzu.“ Das ist schon nahe an der Militanz.
Liebe Frau Tuczek, wer im Glashaus sitzt,
sollte nicht mit Steinen werfen. Sie brauchen diese Zeitung nur aufzublättern, dann sehe ich das Bild des Kollegen Henkel, das überrascht nicht weiter, aber auch Finanzsenator und Bürgermeister Hartmut Perschau hat für diese Zeitschrift, die meiner Meinung nach in der Debatte um Tierversuche den Ton richtig verdorben hat, als prominenter Förderer dieses Vereins ein Grußwort geschrieben. Das ist, finde ich, ziemlich peinlich.
Lassen Sie mich aber noch zu einem inhaltlichen Punkt kommen! Ich bin es für unsere Fraktion noch
schuldig geblieben aufzuzeigen, wie wir uns vorstellen, das von mir skizzierte Ziel eines schrittweisen Ausstiegs aus den Primatenexperimenten eigentlich erreichen zu können. Von den Grünen habe ich zu dieser Frage nichts Reales gehört, sie haben es offen gelassen. Sie haben hier den Eindruck hinterlassen, Sie stellen sich das so vor, wenn Sie einmal an der Regierung wären – ich hätte nicht soviel dagegen, das ist nicht das Problem –, könnte man dann irgendeinen Schalter umlegen. Das ist populistisch. Damit streuen Sie doch den Leuten Sand in die Augen!
Wir meinen, man kann dieses Ziel eines schrittweisen Ausstiegs nur im Dialog erreichen. Das Grundgesetz schreibt eben die Forschungsfreiheit fest. Dazu stehen wir natürlich, selbstverständlich. Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ändert daran grundlegend erst einmal überhaupt nichts. Selbstverständlich erhöht das sowohl die Anforderungen an die Prüfung von Anträgen auf Tierversuche staatlicherseits als auch die Anforderung an die Wissenschaftler, sich noch mehr Mühe zu geben, diese Tierversuche auf das mindest mögliche Maß zu reduzieren. Das ändert aber erst einmal gar nichts am Grundsatz. Solange Herr Kreiter sich an die Gesetze hält, wird jeder Beschluss, den wir hier fassen, der in seine Grundrechte eingreift, vor Gericht nichtig sein. Wir können unser Ziel nur im Dialog erreichen, und zwar mit Kompromissen auf beiden Seiten.
Ich möchte das hier nur kurz skizzieren! Wir erwarten von beiden Seiten, sowohl vom Tierschutz als auch von der Wissenschaft, Kompromissbereitschaft. Wobei ich hier auch nicht die Welt in zwei Teile teilen möchte. Ich weiß, dass es auch unter den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sehr viele gibt, die das Thema Tierschutz hochgradig ernst nehmen und die überhaupt nicht darüber erfreut sind, wenn sie in eine Ecke gedrängt werden, dass sie Freude daran hätten, Tiere zu quälen. Ich weiß aber auch, dass auch viele Tierschützer sich zu Recht verletzt fühlen, wenn man ihnen Forschungsfeindlichkeit vorwirft, denn das ist nicht ihr Ziel. Sie wollen eben andere Forschungsmethoden. Das ist mir auch klar. Ich meine, es ist an der Zeit, dass beide aufeinander zugehen.
Wir erwarten von denen, die sich eher dem Tierschutz zugeneigt fühlen, so will ich es einmal ausdrücken, eine Anerkennung, dass die Forschung, die hier in Bremen betrieben wird, wohl noch einige Jahre unverzichtbar sein wird, auch eine Anerkennung, dass wir jetzt zumindest in Zukunft alles tun werden, um den Prinzipien Reduction und Refinement und dann eben hoffentlich auch Replacement gerecht zu werden.
Wir Sozialdemokraten erwarten auf der anderen Seite von denjenigen, die sich dann eher der Wissenschaft und Forschung zurechnen, dass sie mit Nachdruck an Ersatzmethoden für die Tierexperimente arbeiten, dass sie sich auch auf eine freiwillige Selbstbeschränkung einlassen, die Primatenversuche nicht nur zu reduzieren und das Leiden der Tiere, wo immer es geht, zu vermindern, sondern eben auch mit der Zielsetzung arbeiten, möglichst bald diese Primatenexperimente in Bremen ganz zu ersetzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Anlässlich eines Antrags vom Bündnis 90/Die Grünen hat der Senat einen Bericht vorgelegt mit dem Titel „Verbraucherschutz stärken – Lebensmittelüberwachung und Verbraucher
information gewährleisten“, über den wir heute debattieren. Die Themen Verbraucherschutz und Verbraucherrechte genießen leider nur selten unsere Aufmerksamkeit. Sie haben Hochkonjunktur, wenn Lebensmittelskandale wie die BSE-Krise die Medien beherrschen, und geraten dann aber schnell wieder in Vergessenheit. So können wir heute einmal ohne einen derart konkreten und unangenehmen Anlass über die großen Herausforderungen sprechen, vor denen die Verbraucherpolitik momentan steht.
Die weltweiten Handelsverflechtungen im Zeitalter der Globalisierung und die Öffnung der Märkte durch die Erweiterung der EU bescheren den Verbrauchern einen immer abwechslungsreicher gedeckten Tisch und auch über den Bereich der Lebensmittel hinaus ein immer breiteres Angebot an Waren und Dienstleistungen. Auch die zunehmende Liberalisierung ehemaliger Monopole wie Telekommunikation, Strom, Post und Nahverkehr erweitern die Wahlmöglichkeiten der Konsumenten. Die Folgen sind unter anderem mehr Auswahl und konkurrenzbedingt sinkende Preise.
Besteht also aus Verbrauchersicht ein Grund zu uneingeschränktem Jubel? Nein, meine Damen und Herren, ganz so einfach ist es nicht, denn die regionale und nationale Politik ist zunehmend überfordert, die Qualität und Sicherheit der angebotenen Waren und Dienstleistungen wirkungsvoll sicherzustellen! So sind gesundheitsschädliche Rückstände in exotischen Lebensmitteln wie zum Beispiel Tiefseekrabben leider keine Seltenheit, und auch der bei einer Bank in Luxemburg aufgenomme „günstige Kredit“ erweist sich schon einmal als Zuschussgeschäft, wenn nicht beachtet wurde, dass die Berechnung des Effektivzinses international oft nicht nach deutschen Maßstäben erfolgt.
Ein auf nachträgliche Überwachung setzender Verbraucherschutz, also die ständige Kontrolle aller Waren und Dienstleistungen direkt im Laden durch staatliche Behörden, ist angesichts der Fülle des Angebots und ständiger Innovation hoffnungslos überfordert. Muss der Verbraucher diesen Aspekt der Globalisierung also mit einem Verlust an Sicherheit bezahlen? Nun, nicht unbedingt! Es bedarf allerdings aus Sicht der Sozialdemokraten einer Umsteuerung im Verbraucherschutz. Staatliche Kontrollen müssen weiterhin stattfinden. Sie können aber nur garantieren, dass gesundheitsschädliche Waren aus dem Verkehr gezogen, Grenzwerte eingehalten und sittenwidrige Geschäfte verboten werden. Weiterentwickelt werden muss daneben der vorsorgende Verbraucherschutz.
Die Nachfrageseite des Marktes, also die Konsumenten, muss in die Lage versetzt werden, gegen Fehlentwicklungen auf der Angebotsseite gezielt und wirksam vorgehen zu können. Die Verbraucherschutzorganisationen fordern daher seit langem einen Ausbau der Informationsrechte für Verbraucher, verbunden mit wirksameren zivilrechtlichen Sank
tionen gegen die Unternehmen bei einer Verletzung der gesundheitlichen, materiellen oder ideellen Rechte der Konsumenten. Diese Forderungen unterstützen auch wir Sozialdemokraten.
Das bereits im Bundestag beschlossene Verbraucherinformationsgesetz ist ein erster Schritt in die Richtung, einen öffentlichen Zugang zu staatlichen Prüfergebnissen sicherzustellen und Unternehmen zu mehr Transparenz zu verpflichten. Das Gesetz muss allerdings noch über den Lebensmittelsektor hinaus auf Bereiche wie Finanzdienstleistungen oder Versicherungen ausgedehnt werden und den Verbrauchern mehr Möglichkeiten einräumen, direkt von den Unternehmen Informationen über Inhalt und Herstellungsverfahren der Produkte zu erhalten.
Die CDU-regierten Bundesländer haben es leider geschafft, dieses für den Verbraucherschutz so wichtige Gesetz im Bundesrat aufzuhalten. Nach der verlorenen Bundestagswahl hat dann Frau Merkel ja verlauten lassen, dass sich die Union auch in Feldern wie dem Verbraucherschutz neu positionieren müsse, um die wahlentscheidenden großstädtischen Milieus erobern zu können. Gut erkannt, aber leider kann ich nicht erkennen, dass dieser Ankündigung bisher irgendwelche Taten gefolgt sind! Anscheinend haben bei Ihnen von der Union weiterhin diejenigen Oberwasser, für die der Verbraucherschutz ein Wettbewerbsnachteil ist und die mit einer Union gut leben können, die sich weiterhin zum Sprachrohr der Agrarlobby und der großen Lebensmittelkonzerne machen lässt.
Meine Damen und Herren, Verbraucher müssen den Informationen über Produkte und Dienstleistungen, die sie über Werbung und Etikettierung erhalten, auch vertrauen können. Den Werbeausgaben der deutschen Wirtschaft in Höhe von rund 30 Milliarden Euro jährlich stehen unabhängige Verbraucherberater mit einem Jahresetat von 110 Millionen Euro in Bund und Ländern recht verloren gegenüber. Dieses Ungleichgewicht kann nur aufgefangen werden, wenn die gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung von Produkten verbessert sowie Falschinformationen zur Kennzeichnung und Falschinformationen in der Werbung scharf sanktioniert werden. Im Produkthaftungsrecht fehlt bisher die Verankerung individueller Schadensersatzansprüche bei irreführender Werbung genauso wie die Möglichkeit der Gruppenklage. Auch diese Lücken in der Gesetzgebung müssen geschlossen werden.
Ich fasse unsere Position in einem Satz zusammen: Eine erfolgreiche Volkswirtschaft kann nicht allein
von der Angebotsseite gestaltet werden, sie braucht auch eine qualifizierte, objektiv informierte Nachfrageseite.
Nun aber noch einmal kurz zu dem inzwischen zurückgezogenen Antrag der Fraktion der Grünen! Die erste Forderung dort lautete, den gesamten Bereich der Lebensmittelüberwachung weiterhin staatlich zu organisieren. Dieser Auffassung sind auch wir Sozialdemokraten, denn staatliche Kontrolleure und Labors machen zwar selbstverständlich nicht weniger Fehler als private, aber wir sehen eine große Gefahr für den Verbraucherschutz, wenn die Kontrolle von Lebensmitteln mit wirtschaftlichen Interessen gekoppelt wird.
Wie Sie dem Bericht des Senats entnehmen können, wurde dieser Grundsatz bei der Umstrukturierung der Lebensmittelüberwachung eingehalten. Ihre, von den Grünen, und unsere Position hat sich durchgesetzt. Der Antrag ist in diesem Punkt also erledigt. Die in Punkt zwei Ihres Antrags eingeforderten Berichte liegen vor, wir nehmen sie zur Kenntnis, auch das ist als erledigt zu betrachten, und drittens forderten Sie eine Erhöhung der Mittel der Verbraucherzentrale. Auch in dieser Frage haben wir bereits im Jahr 2001 gehandelt.
Die Mittel für die Verbraucherzentrale wurden durch Beschluss in der Deputation für Wirtschaft bis einschließlich 2003 um insgesamt 700 000 DM erhöht, um die Ernährungsberatung zu verstärken. Wir haben koalitionär vereinbart, dass wir im kommenden Jahr die Wirkung dieser Mittelverstärkung anhand eines Erfahrungsberichts genau abprüfen und dann über eine mögliche Verstetigung dieses Zuschusses entscheiden werden. Ich möchte diese Überprüfung nicht vorwegnehmen, aber nach meiner Beobachtung hat sich der Mitteleinsatz gelohnt. Die Verbraucherzentrale konnte ihr Angebot in der Ernährungsberatung deutlich verbessern, und dieses Angebot wurde auch rege nachgefragt. Ich sehe daher der Prüfung optimistisch entgegen und hoffe, dass bei unserem Koalitionspartner über die Winterzeit ein Nachdenken über die hohe Bedeutung des Verbraucherschutzes und der Verbraucherberatung einsetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Union, springen Sie über den langen Schatten der Vergangenheit, den die Bauernverbände und wirtschaftsliberale Ideologen in Ihrem Lager hinterlassen haben, und öffnen Sie sich einer modernen Politik, die den Verbrauchern im Marktgeschehen einen angemessen Platz einräumt! – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Planungen des Biotechnologie-Unternehmens GeneScan AG, den Standort Bremen zu verlassen und seine Aktivitäten und damit alle Arbeitsplätze nach Freiburg zu verlagern?
Zweitens: Was hat der Senat bisher unternommen, um die GeneScan AG als Bremens größtes und einziges börsennotiertes Unternehmen der Biotechnologie-Branche im Land Bremen zu halten?
Drittens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der drohenden Abwanderung der GeneScan AG bezüglich einer schnelleren Umsetzung und besseren finanziellen Ausstattung der Entwicklungskonzeption „Blaue Biotechnologie/Ernährungswirtschaft“ innerhalb des Programms InnoVision 2010 sowie bezüglich der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für Biotechnologie-Unternehmen in Bremen?
Herr Staatsrat, stimmen Sie mir zu, dass der BIA als Betreiber des BITZ bekannt war, dass der Mietvertrag von GeneScan im nächsten Jahr ausläuft und sich hieraus für die Firma ein Anlass ergab, Standortalternativen zu prüfen?
Ich gehe davon aus, dass Sie mir zustimmen, dass es in unserem Konzept der Ansiedlung und auch Bestandspflege von Unternehmen in Bremen doch gerade bei Unternehmen in den Technologiezentren eine Strategie ist, rechtzeitig diese Unternehmen mit eigenen Immobilien an den Standort Bremen zu binden, um so möglichst negative Standortentscheidungen gegen den Standort Bremen zu verhindern.
Eine Frage möchte ich konkret noch stellen. Hat die BIG bereits frühzeitig vor Auslaufen des Mietvertrags der GeneScan eine geeignete Fläche zur Standortkonzentration aller Firmenaktivitäten in Bremen angeboten, könnte also die angesprochene eigene Immobilie der Firma theoretisch jetzt auch in Bremen stehen?
Herr Senator, sind Ihnen irgendwelche Untersuchungen oder irgendwelche Indizien bekannt, dass Studierende, die nach diesem vorgeschlagenen Verfahren, also direkt von der Hochschule, von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern ausgewählt wurden, einen größeren Studienerfolg aufweisen als Studierende, die sich im normalen Verfahren, also über ihre gute Note bei ihrer allgemeinen Hochschulreife, bei ihrem Abitur qualifiziert haben für ein Studium an einer Hochschule?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat hat der Bremischen Bürgerschaft im April 2001 ein Konzept zur Förderung der Biotechnologie in Bremen und Bremerhaven vorgelegt. Der jetzt vorliegende Bericht in Reaktion auf die Große Anfrage der CDU über den Stand der Umsetzung dokumentiert, dass die Fortschritte nach anderthalb Jahren doch noch sehr bescheiden ausfallen. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten einmal etwas kursorisch aus der Antwort des Senats auf diese Große Anfrage.
Da heißt es an einer Stelle: „Es wird eine Vernetzung dieser Infrastruktur mit den wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes begonnen werden.“ An anderer Stelle: „Die Akquisition öffentlicher Fördermittel der EU soll geprüft werden.“ An dritter Stelle: „Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen der Region sollen eine Plattform Biotechnologie aufbauen. Es soll eine Auftaktveranstaltung organisiert werden. Eine Entwicklung eines Konzepts für einen Gründerwettbewerb ist anzugehen.“ An einer anderen Stelle: „Der Senator für Wirtschaft und Häfen führt gemeinsam intensive Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein zum Thema Aquakultur.“
Es sind alles Formulierungen, dort soll etwas getan werden, dort machen wir Vorbereitungen und so weiter, aber echte Fakten, echte Neuerungen liegen eigentlich nicht vor. Angesichts dieser Beispiele finde ich es schon recht verwunderlich, dass diese Anfrage zur blauen Biotechnologie hier gerade von der CDU-Fraktion gestellt worden ist, schließlich trägt die Hauptverantwortung für die doch eher schleppende Umsetzung in diesem Bereich der Wirtschaftssenator Hattig, CDU.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ging wohl ein Schuss nach hinten los!
Aber angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich im letzten Jahr viele Biotechnologiefirmen befanden, der Zusammenbruch im Be––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
reich des Neuen Markts hat auch in diesem Sektor sehr tiefe Spuren hinterlassen, ist das nachvollziehbar. Deshalb liegt es mir zumindest fern, jetzt hier auf den Wirtschaftssenator, die BIG, die BIA oder auch die BIS in Bremerhaven einzuschlagen. Das ist auch einer der Hintergründe, warum wir uns an dieser Anfrage erst gar nicht beteiligt haben.
Ich möchte an dieser Stelle nur festhalten, dass wir hoffen, dass der Senat nicht auf der Ebene von Vorhabenbeschreibungen stehen bleibt, sondern dass diese Vorhaben bald in die Tat, in die Realität umgesetzt werden.
Nun aber zu dem Spezialthema funktionelle Lebensmittel, das auch der Kollege Jäger schon sehr ausführlich behandelt hat! Auf den deutschen Markt werden seit einigen Jahren zunehmend Produkte gebracht, die zusätzlich zu ihrem Nährwert einen besonderen gesundheitlichen Nutzen aufweisen sollen. Diese Produkte werden als funktionelle Lebensmittel bezeichnet. Die CDU-Fraktion spricht in ihrer Anfrage gelegentlich von funktionalen Lebensmitteln.
Nur zu Ihrer Aufklärung: Diesen Fachterminus gibt es nicht. Es gibt zum Beispiel funktionale Musik, das ist laut Brockhaus Musik, in der die musikalischen Belange vor einer außermusikalischen Zweckbestimmung zurücktreten. Musik im Kaufhaus im Hintergrund zum Beispiel, die dient nicht dem Kulturgenuss und auch nicht der Unterhaltung, sondern ausschließlich dem Kommerz. Wenn man das jetzt überträgt, wären funktionale Lebensmittel also demnach Lebensmittel, die weder satt machen noch gesund oder sonstwie nützlich sind und deren Verzehr vorwiegend dem Geschäft eines Dritten dient, zum Beispiel Popcorn im Kino.
Nun, Kolleginnen und Kollegen, es geht hier nicht um Popcorn, es geht um Lebensmittel, die durch die Zugabe bestimmter Nährstoffe oder Zutaten so modifiziert wurden, dass sie einen spezifischen gesundheitlichen Nutzen erbringen sollen. Das Problem ist aber, ein wissenschaftlicher Nachweis der gesundheitlichen Wirkung solcher Produkte wird in Europa gegenwärtig aus allgemein verfügbaren Informationen zu bestimmten Inhaltsstoffen abgeleitet, in der Regel aber nicht spezifisch für das jeweilige Produkt selbst erbracht. Ob funktionelle Lebensmittel tatsächlich zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Bevölkerung beitragen können, ist bisher wissenschaftlich keineswegs erwiesen.
Das gilt auch für das in unserer Region und hier auch bereits zitierte bekannte Beispiel Omega 3. Die Omega-3-Fettsäuren kommen vermehrt in Seefischen und manchen Krebstieren vor. Sie haben positive Wirkungen bei rheumatischen Erkrankungen und bei Fettstoffwechselstörungen, und ein hoher Fisch
verzehr wird mit einem niedrigen Risiko für HerzKreislauf-Erkrankungen assoziiert. Isolierte Omega3-Fettsäuren, zum Beispiel in Kapselform, bringen allerdings nicht die gewünschte Wirkung. Es wird daher vermutet, dass in Fisch noch weitere Stoffe enthalten sind, die erst in der Kombination mit den Fettsäuren die positiven Wirkungen hervorrufen. Das ist übrigens sehr ähnlich wie bei vielen Medikamenten. Auch dort ist es nicht der Wirkstoff als solcher allein, der häufig die positive Wirkung entfaltet, sondern erst die Kombination mit so genannten Additiven, die man einer Pille beimischt.
Nur zu Ihrer Information! Einige Brote, Brötchen sowie andere Backwaren werden unter Zusatz von Fischöl hergestellt, um damit die Zufuhr von Omega-3-Fettsäuren zu erhöhen. Das ist geschmacksneutral, bitte keine Äußerungen in diese Richtung!
Das Gleiche gilt auch für Eier, die über eine spezielle Fütterung der Hühner Omega-3-Fettsäuren enthalten. Ob allerdings der Verzehr solcher Backwaren oder Eier tatsächlich eine entsprechende Wirkung bei Menschen hat, wurde bisher durch wissenschaftliche Studien nicht nachgewiesen. Schlichtes Fazit aus Sicht der Ernährungswissenschaft: Einmal die Woche sollte Seefisch verzehrt werden! Das ist gesünder und billiger, als Designer-Produkte zu konsumieren.
Bei der Bewertung von funktionellen Lebensmitteln spielt zusätzlich eine psychologische Seite eine wichtige Rolle. Ähnlich wie bei Vitaminpillen besteht auch hier die Gefahr zu glauben, dass man die vielen Hamburger, die man sich gestern spendiert hat, mit dem probiotischen Joghurt oder den Omega-3Eiern wieder neutralisieren könnte. Das ist leider mitnichten so. Ein Allheilmittel sind funktionelle Lebensmittel also nicht. Im Gegenteil, wer glaubt, sich damit in Topform zu bringen, dabei aber zum Beispiel Gemüse oder Obst außen vor lässt, der wird eher das Gegenteil erreichen.
Ich glaube allerdings trotzdem, dass die ökonomischen Perspektiven der Produktion solcher Lebensmittel auch für den Standort Bremen und Bremerhaven blendend sind, denn man muss es doch einmal realistisch sehen: Die Menschen folgen in ihren Ernährungsgewohnheiten in der Regel nicht so sehr der Ratio, sondern doch eher dem Appetit. Das spricht dafür, dass einige in Zukunft zu diesen Lebensmitteln greifen werden.
Daher möchte ich jetzt auch noch einmal zur rechtlichen Situation rund um die funktionellen Lebensmittel kommen. Herr Jäger, Sie sagten es bereits, in Japan unterliegen solche Produkte einem staatlichen Zulassungsverfahren. Gesundheitsbezogene Aussagen für funktionelle Lebensmittel müssen durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen sein. Ein funktionelles Lebensmittel kann dabei ein natürliches
Produkt sein oder ein Lebensmittel, dem Komponenten hinzugefügt oder entfernt wurden. Aber es muss ein Zulassungsverfahren durchlaufen, und das ist sehr aufwendig und teuer.
Spezifische gesetzliche Regelungen für funktionelle Lebensmittel gibt es bei uns hingegen bisher nicht. In Deutschland wie auch in den anderen europäischen Ländern bestehen für Lebensmittel und Arzneimittel getrennte gesetzliche Regelungen, auf der einen Seite das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, auf der anderen Seite das Arzneimittelgesetz. Die Abgrenzung erfolgt im Wesentlichen durch den jeweiligen Bestimmungszweck. Lebensmittel sind Produkte, die vorwiegend Ernährungs- und Genusszwecken dienen, Arzneimittel dienen der Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten.
Lebensmittel, die neben ihrem Ernährungszweck auch gesundheitliche Wirkungen aufweisen und für die durch Werbung und Marketing auch spezielle gesundheitsbezogene Aussagen verwendet werden, befinden sich in einer Grauzone zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelrecht. Definitionsgemäß sind funktionelle Lebensmittel eben Lebensmittel, die durch Zugabe bestimmter Nährstoffe oder Zutaten so modifiziert wurden, dass sie spezifische gesundheitliche Nutzen beziehungsweise Vorteile erbringen.
Genau da liegt eben das Problem! Rechtlich betrachtet ist ein Lebensmittel, das mit dem Hinweis auf seine Cholesterin senkende Wirkung verkauft wird, nämlich gar kein Lebensmittel mehr, sondern ein Arzneimittel. Arzneimittel müssen aber klinisch auf Nebenwirkungen untersucht werden, eine Prozedur, die man sich bei Lebensmitteln wohl kaum vorstellen und aus Kostengründen auch nicht wünschen kann.
Für Lebensmittel gilt außerdem das Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung. So darf zum Beispiel nicht damit geworben werden, dass ein Lebensmittel Ihr Kind vor Osteoporose im Alter schützt. Allerdings wäre ein Hinweis wie zum Beispiel „Reich an Kalzium, eine ausreichende Kalziumversorgung trägt zu einer guten Knochenentwicklung bei und verringert das Risiko einer Osteoporose“ durchaus denkbar. Sieht man sich aber die Aussagen, mit denen manche funktionelle Lebensmittel beworben werden, unter diesem Aspekt an, dann wird deutlich, dass sich viele der Werbebotschaften rechtlich auf sehr schwachem Boden bewegen.
Ich komme daher zu dem sehr wichtigen Thema der Kennzeichnung und Vermarktung. Insgesamt sind wir als SPD-Fraktion genauso wie der Senat der Auffassung, dass alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit und des Verbrauchers oder seinem Schutz vor Täuschung und Irreführung dienen, gleichermaßen für funktionelle Lebensmittel angewendet werden müssen, damit das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit
auch in Bezug auf diese neuen Lebensmittel gewährleistet bleibt.
Bei einer Kennzeichnung hat zu gelten: Was darin ist, muss auch darauf stehen und umgekehrt, was darauf steht, muss auch darin sein. Das gilt sowohl für die Inhaltsstoffe als solche als auch für die Werbung mit einer gesundheitsfördernden Wirkung der Inhaltsstoffe.
Wir wollen den Konsumentinnen und Konsumenten keine Vorschriften machen, ob sie funktionelle Lebensmittel kaufen sollen oder nicht. Das müssen sie für sich selbst entscheiden. Als Gesetzgeber müssen wir aber sicherstellen, dass mündige Bürger auch mündige Verbraucher sind. Das setzt Transparenz voraus, das setzt voraus, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln absolut korrekt, gut verständlich und nicht mit irreführenden Werbebotschaften überlagert ist.
Die entscheidende Ebene der Regulierung ist hier die Europäische Union, und ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: „Die EU-Kommission hat den Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert-, wirkungsund gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln – Dokument DE, Sanco 183/02 – vorgelegt, in dem die Grundprinzipien für wirkungsbezogene Angaben festgeschrieben werden sollen. Damit wird der Lebensmittelwirtschaft die erforderliche Rechtssicherheit gewährt, um in der Etikettierung auf die positiven Wirkungen eines Lebensmittels im Rahmen einer gesunden Ernährung hinzuweisen, ohne in Konflikt mit dem Verbot zu geraten, nach dem Aussagen über die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen.
Der Senat begleitet das Rechtsetzungsverfahren im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder an der EU-Rechtsetzung. Er unterstützt das im Entwurf erkennbare Prinzip, wirkungsbezogene Angaben, die auf etablierten und unumstrittenen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, zuzulassen, weil nur dadurch eine nachprüfbar richtige Information des Verbrauchers gewährleistet werden kann.“ Diesen Weg des Senats unterstützen wir Sozialdemokraten voll und ganz.
Wichtig ist dabei für uns: Der Wirkungsnachweis muss spezifisch für das jeweilige Produkt erbracht werden, allgemeine wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirkung isolierter Substanzen reichen
nicht aus. Ich fordere daher den Senat auf, auf diesen Punkt bei der Mitwirkung an der EU-Rechtsetzung besonders zu achten.
Nun noch ein paar Worte zur Patentierbarkeit von funktionellen Lebensmitteln! Auch hier möchte ich gern mit Genehmigung des Präsidenten aus der Mitteilung des Senats zitieren: „Probleme des gewerblichen Rechtsschutzes – Patente et cetera –, die für eine Vermarktung funktioneller Lebensmittel relevant sein könnten, werden nicht gesehen.“ Stimmt! Ihre forsche Forderung aus Ihrer Großen Anfrage, dass hier unbedingt politisch etwas passieren müsse – das Patentrecht sehen Sie offensichtlich als enormen Hemmschuh für die Entwicklung der funktionellen Lebensmittel –, ist Unsinn! Es wird dabei bleiben, reine Entdeckungen sind nicht patentierbar, und das ist auch gut so.
Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Wir begrüßen, dass der Senat bei der Klärung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit funktionellen Lebensmitteln in der EU mitwirkt. Wir erwarten, dass hier die Belange des Verbraucherschutzes vor allen anderen Belangen Priorität genießen. – Vielen Dank!
Frau Staatsrätin, Sie haben eben bemerkt oder noch einmal festgestellt, dass beim Biotechnologiezentrum Bio-Nord die Nutzungsoption oder Vermietung 70 Prozent beträgt. Können Sie ausführen, welchen Anteil bei diesen 70 Prozent wissenschaftliche Institute haben und was daran auch ökonomisch interessantere Unternehmungen sind?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn Sie heutzutage mit
der Bahn oder mit dem Pkw durch die norddeutschen Lande fahren und ein wenig aus dem Fenster schauen, natürlich nur im Zug oder auf dem Beifahrersitz, dann werden Sie feststellen, dass Windkraftanlagen für uns im Jahr 2002 bereits ein völlig selbstverständlicher Bestandteil der Landschaft geworden sind. Das ist erstaunlich, ist die Geschichte der wirtschaftlichen Nutzung der Windenergie doch gerade erst 20 Jahre jung. Erst vor 20 Jahren ging die erste industriell gefertigte netzgekoppelte Windkraftanlage in Mettingen in Nordrhein-Westfalen in Betrieb.
Die Umstände der Inbetriebnahme dokumentieren den Zeitgeist, der Anfang der achtziger Jahre noch alles andere als windkraftfreundlich war. Die Anlage wurde nämlich nur genehmigt, weil der zukünftige Betreiber sich zusätzlich bereit erklärte, unter dem Windrad einen Atomschutzbunker zu bauen. Die Anlage sollte den Atomschutzbunker bei einer Netzstörung infolge eines Kriegs oder eines GAU in einem Atomkraftwerk mit Strom versorgen. Der Bunker musste nun meines Wissens dann doch nicht mehr gebaut werden. Aber mit dieser Anlage wurde der Durchbruch für die netzgekoppelte Windenergie in der Bundesrepublik Deutschland geschafft.
Wo stehen wir jetzt heute, 20 Jahre später? Die Windenergie hält seit einigen Jahren eine Spitzenstellung als die weltweit am schnellsten wachsende Energiequelle. Die Zunahme beträgt im globalen Mittel jährlich mehr als 30 Prozent. Allein im Jahr 2001 wurden weltweit rund 6800 Megawatt Windenergieleistung neu an die Stromnetze angeschlossen. Die installierte Gesamtleistung erreichte Ende 2001 rund 25 000 Megawatt. Es wird geschätzt, dass sich diese Leistung in den nächsten fünf Jahren auf 60 000 Megawatt mehr als verdoppeln lässt. Etwa ein Drittel der weltweit installierten Leistung und etwa die Hälfte der europaweit installierten Leistung entfallen auf die Bundesrepublik, und damit sind wir bei der Windenergie Welt- und Europameister.
Der Ausbau der Windkraft und anderer erneuerbarer Energien erfolgte und erfolgt selbstverständlich nicht zum Selbstzweck. Es gilt, die Abhängigkeit der Bundesrepublik von fossilen Energieträgern zu überwinden, zum einen, da diese nicht unerschöpflich sind, zum anderen aber, da ihre Nutzung eine zunehmende Bedrohung des globalen Klimas darstellt. Die erschreckenden Bilder der Überschwemmungskatastrophe vom Sommer 2002 geben uns einen Vorgeschmack auf das, was uns wahrscheinlich in einigen Jahrzehnten blühen wird, wenn wir unsere Energieversorgung nicht auf erneuerbare klimaunschädliche Energiequellen umstellen.
Da sich aus Gründen der Sicherheit der Bevölkerung für uns Sozialdemokraten ein Wiedereinstieg in die Atomenergie verbietet, bleiben nur die alternativen Energien Windkraft, Wasserkraft, Sonnen
energie, Geothermie und Biomassenutzung. Allein durch die Windkraft werden in der Bundesrepublik schon zum jetzigen Zeitpunkt jährlich rund zehn Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid eingespart, eine Zahl, die sich sehen lassen kann.
Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Es waren kluge politische Rahmensetzungen, die diese Fortschritte ermöglichten. In den achtziger Jahren wurden Windräder eigentlich nur von Idealisten betrieben – manche hier im Hause bezeichneten sie damals vermutlich eher als Spinner – zur Versorgung abgelegener Gehöfte, größerer Gebäude oder des bereits von mir erwähnten Schutzbunkers, denn die Einspeisung des Stroms in das Netz war entweder gar nicht möglich oder vollkommen unwirtschaftlich. Erst 1991 hat die Bundesregierung mit dem Stromeinspeisungsgesetz die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom aus Windkraft überhaupt abzunehmen, in der Regel zum Marktpreis.
Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen war damit aber selten möglich, und so dümpelte der jährliche Zubau an installierter Leistung bis 1998 im Bereich von 500 Megawatt. Erst das Erneuerbare-Energien-Gesetz der rotgrünen Bundesregierung hat die Einspeisung von Strom aus Windrädern wirtschaftlich interessant gemacht. Mittlerweile hat sich dadurch die installierte Leistung seit 1998 mehr als verdreifacht. Durch eine Mindestvergütung, die je nach Standort, Größe der Anlage und Energiequelle differenziert ausfällt und die degressiv angelegt ist, wird sichergestellt, dass sich das Invest in die Windenergie rentiert und dass die Betreiber eine Planungssicherheit für 20 Jahre haben.
Diese Einspeisevergütung ist eine Art umlagefinanzierte Anschubhilfe für eine neue, umweltschonende Technologie, die gemessen an den Subventionsmilliarden für die Steinkohle und für die Atomenergie – allein die Rücklagenbildung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle verschlingt jährlich rund 13,5 Milliarden Euro – volkswirtschaftlich absolut sinnvoll ist.
Die Kosten für langjährige Klima- und Umweltschäden aus der Nutzung fossiler Energiequellen liegen bei ungefähr 14 Cent pro Kilowattstunde, die Einspeisevergütung für Windenergie liegt aber nur zwischen sechs und neun Cent, das heißt, mit jeder Kilowattstunde aus Windenergie sparen wir volkswirtschaftlich betrachtet Geld. Wir ersparen uns durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz also Kosten von bis zu 2,5 Milliarden Euro jährlich.
Das sind nicht die einzigen positiven Effekte. Die Windkraftbranche ist inzwischen in der Bundesrepublik zweitgrößter Nachfrager nach Stahl, und das ist gerade für uns Bremer besonders bedeutsam. In der Windkraftbranche arbeiten mittlerweile rund
35 000 Menschen, und auch hier geht die Wachstumskurve stetig nach oben.
Der Union scheint das alles wohl nicht zu passen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass sie laut ihres bisherigen umweltpolitischen Sprechers im Bundestag, Herrn Paziorek, das Erneuerbare-EnergienGesetz, das ja wohl doch unbestritten die Grundlage der Erfolgsstory Windkraft ist, wieder zurückdrehen will. Insofern relativieren sich doch die Bemühungen des Kollegen Eckhoff, der Windkraft den Stempel der Union aufdrücken zu wollen, ganz erheblich.
Nach Ihrer verheerenden Wahlniederlage vor wenigen Wochen suchen Sie nach neuen modernen Themen.
Das ist wohl der Beweis, dass ich Ihre Strategie erkannt habe. Nach dieser verheerenden Wahlniederlage kommt Ihnen die Windenergie als modernes Thema gerade recht.
Kolleginnen und Kollegen der Union, so eine Profilierung funktioniert nur, wenn auch glaubwürdige und widerspruchsfreie Positionen dahinter stehen. Wer in Bremen hü und in Berlin hott ruft, der macht sich unglaubwürdig.
Solange Sie diese Widersprüche nicht ausräumen können, kann ich eine flammende Pro-WindkraftRede eines Jens Eckhoff hier im Hause nur als inkonsequent und scheinheilig bezeichnen,
womit ich jetzt auf die Bremer Situation zu sprechen kommen möchte. Sie können sich gern zu Wort melden, wir haben genug Zeit heute Morgen!
Hier im Lande wurden die Weichen für eine umweltorientierte Energiepolitik zum Glück schon früh gestellt, nämlich 1991 mit dem Gesetz zur Förderung der sparsamen und umweltverträglichen Energieversorgung und Energienutzung. Da drückte die Union hier noch die Oppositionsbänke. In der großen Koalition haben wir uns dann auf eine massive
Senkung des CO2-Ausstoßes über das Landesenergieprogramm und im Rahmen der Wirtschaftsförderung auf ökologisch ausgerichtete Förderprogramme und 1997 auf eine Ausbauplanung für die Windkraftnutzung in Bremen verständigen können.
Die treibende Kraft hierbei waren aber die Sozialdemokraten hier im Hause
und im Senat das sozialdemokratisch geführte Umweltressort.
Danke, Herr Teiser! In diesem Klima der Aufgeschlossenheit gegenüber der Windkraftwirtschaft und dank einer gut entwickelten Infrastruktur insbesondere hinsichtlich kooperationsbereiter wissenschaftlicher Einrichtungen konnte sich so in Bremen ein beachtliches Potential an Windkraftunternehmen entwickeln. Ausdruck der guten Partnerschaft innerhalb der Branche und zwischen der Wirtschaft und dem Land Bremen ist das Netzwerk der WindenergieAgentur Bremerhaven/Bremen.
Die Unternehmen der Windenergiebranche haben in Bremen rund 1000 Arbeitsplätze neu geschaffen. Diese konzentrieren sich im Land vor allem in drei Gewerbegebieten: der Überseestadt beziehungsweise dem Holz- und Fabrikenhafen in Bremen-Stadt, auf dem Vulkan-Gelände in Bremen-Nord sowie im Bereich des Fischereihafens in Bremerhaven. Die genannten Gebiete haben sich bereits überregional als attraktive Standorte für Unternehmen der Windenergieindustrie profiliert und ziehen weitere Ansiedlungen nach sich. In Gewerbegebieten, in denen Stillstand herrschte, werden heute wieder Umsätze von mehreren hundert Millionen Euro gemacht.
Besonders imposant finde auch ich das Beispiel, Herr Kollege Eckhoff zitierte es bereits, dass auf dem Vulkan-Gelände heute durch die Produktion der riesigen Masten der modernen Windkraftanlagen wieder annähernd so viel Stahl verbaut wird wie in den besten Tagen des Schiffbaus. Das ist doch wirklich ein Hoffnungsschimmer in unserem vom Strukturwandel so gebeutelten Land.
Die Fortschreibung der Klimaschutzpolitik durch die rotgrüne Bundesregierung gibt einem weiteren Wachstum der Windenergiebranche die besten Rahmenbedingungen. Diese Chance wollen wir in Bremen ergreifen. Wir wollen die vorhandenen Kompetenzen nutzen, um die drei genannten Standorte in Bremen und Bremerhaven weiter zu Kompetenzzentren der Windenergie auszubauen.