Werner Hoyer

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe geahnt, dass der Kollege Schramm in die Drucksache 15/1165 viel hineingeheimnisst, aber meine Fantasie reichte nicht aus, um zu ahnen, wie viel er aus zwei Seiten Gesetz herauslesen kann. Die Drucksache 15/1165, „Sondervermögen Fischereihafen“, ist die Ergänzung zum Sondervermögen Häfen der Stadtgemeinde Bremen auf Landesebene. Das Sondervermögen Häfen der Stadt wurde von der Stadtbürgerschaft im März dieses Jahres beschlossen, und heute steht der Beschluss über das Sondervermögen Fischereihafen an. Zweck dieses Gesetzes ist die Komplementierung der Neuordnung der Hafenverwaltung. Wasserseitig wird der Fischereihafen künftig von BremenPorts verwaltet, das hat früher das Hansestadt Bremische Hafenamt gemacht. Von daher sehe ich da keine großen Unterschiede. Landseitig ist weiterhin die FBG zuständig. Von daher bleibt alles beim Alten.
Der Kollege Schramm bestätigt mich. Da kommt die Frage: Warum hat er hier eine halbe Stunde geredet?
Wenn ich hier einmal zwei Absätze vorlesen darf: „Das landseitige Vermögen ist durch einen Betriebsüberlassungsvertrag der Fischereihafenbetriebsgesellschaft zur Bewirtschaftung übertragen. Das bestehende Vertragsverhältnis mit der Fischereihafenbetriebsgesellschaft bleibt unberührt.“ Das heißt, die FBG kann wie in der Vergangenheit arbeiten. Ob irgendwann irgendetwas geändert wird, Herr Schramm, kann ich nicht beantworten, können Sie nicht beantworten. Sie können die Frage aufwerfen, ich kann die Frage aufwerfen, aber die bleiben dann zurzeit schlicht im Raum stehen und helfen uns auch nicht weiter.
„Um die Bewirtschaftung“ – das ist der zweite Absatz, den ich mit freundlicher Genehmigung des Präsidenten zitiere – „des bezeichneten Fischereihafenvermögens dennoch abgrenzbar vom übrigen Verwaltungsvermögen effizient und flexibel nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermöglichen und um auch die gesetzlichen Erfordernisse hinsichtlich der notwendigen Bilanzierung und des kaufmännischen Rechnungswesens für den Betrieb gewerblicher Art zu erfüllen“ – und das ist an und für sich ein ganz wichtiger Punkt, Herr Schramm, denn, wenn es im Fischereihafen keinen Betrieb gewerblicher Art geben würde, hätten wir zum Beispiel für den Neubau der Fischereihafenschleuse die Mehrwertsteuer bezahlen müssen, und da die Schleuse zirka 280 Millionen DM gekostet hat, hat das Land 16 Prozent davon gespart, von daher ist es wichtig, dass der Fischereihafen ein Gebiet gewerblicher Art bleibt – „ist die Gründung des Sondervermögens Fischereihafen (Land) notwendig.“
Somit, Herr Schramm, ist gewährleistet, dass eine stadtbremische Gesellschaft, und das ist BremenPorts, keinen Zugriff auf landbremisches Gelände hat, welches auch noch, das ist für mich ganz wichtig, unter der Hoheit der Stadtgemeinde Bremerhaven steht.
Mehr habe ich an und für sich zu diesem ganzen Thema heute nicht zu sagen. Zu haushaltsrechtlichen Fragen wird meine Kollegin Wiedemeyer noch einige Ausführungen machen. Ich hoffe, dass Sie das dann grundsätzlich befriedigt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Landtag liegt heute ein Antrag vor, den das Parlament am 30. August letzten Jahres diskutiert und an die Fischereihafendeputation überwiesen hat. Die Deputation hat auf der Grundlage dieses Antrags in Bremerhaven eine Anhörung zur nachhaltigen Fischerei durchgeführt. Es war sehr interessant, was uns da mitgeteilt worden ist, auch unter anderen von Herrn Brathering. Die Fischereihafendeputation hat sich aber auch direkt in Brüssel informiert. Der am 30. August 2001 behandelte Antrag liegt nun in leicht geänderter Form dem Parlament zur Beschlussfassung vor.
Meine beiden Vorredner, der Kollege Schramm – was bedeutet das eigentlich als Name, Sie haben Fischlein und Fischler genannt, was bedeutet eigentlich Schramm? – und die Kollegin Hannken sind in ihren Redebeiträgen auf die Probleme der heutigen Fischerei eingegangen und haben die Umrisse einer ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nachhaltigen Fischerei skizziert. Diese Beiträge und unsere Reden am 30. August letzten Jahres haben an und für sich den ganzen Bogen unseres Themas aufgezeigt. Was bleibt mir da noch übrig, hier zu sagen? Ein paar Sätze habe ich trotzdem noch!
Da wäre die schlichte Feststellung, dass Fischereipolitik in der Europäischen Union in der Tat europäische Politik ist. Die Landtage an der Küste und der Bundestag können die Probleme der deutschen Fischerei diskutieren, gelöst werden sie in Brüssel oder auch gemacht, das kann man sehen wie ein Dachdecker. Eine Regelung der europäischen Fischereipolitik trifft die finnischen Fischer genauso wie die portugiesischen. „Wenn Sie alle aufheulen, dann liegt Brüssel mit seinen Entscheidungen richtig“, so ein hoher deutscher Mitarbeiter der Kommission in Brüssel zu uns, als wir im Herbst letzten Jahres da waren!
Eine ganz wichtige Angelegenheit sind die Preissteigerungen der Rohware. Anfang dieser Woche hatte ich das Vergnügen, ein Gespräch mit einem mittelständischen Unternehmer am Fischereihafen zu führen. Seine Firma verarbeitet in der Hauptsache Hering, den bekommt er zu 100 Prozent aus Dänemark. Er verarbeitet diese Rohware zu Rollmöpsen, Bratheringen und Salaten in allen Variationen. Es ist ja kein Geheimnis, wenn ich da einen Firmeninhaber besuche, dann darf ich auch ein bisschen naschen. Ich muss sagen, es liegen Welten zwischen dem Salzhering, den unsere Eltern nach dem Krieg bekommen haben, und den Produkten dieser Firma. Der Hering wäre stolz auf diese Wandlung, wenn er sie erleben könnte.
Des einen Freud, des anderen Leid! Das ist es ja!
Das Ganze hat allerdings einen ganz großen Pferdefuß: Die Rohware Hering aus Dänemark ist in einem Jahr um 140 bis 150 Prozent im Preis gestiegen.
Einen Hering mit Pferdefuß? Nein, habe ich noch nicht gesehen, aber vielleicht bekommt man das ja irgendwann hin!
Diese Preissteigerung ist den großen Supermarktketten kaum bis gar nicht zu vermitteln. Die Folge daraus ist: Die Gewinnspanne tendiert gegen Null. Dies ist auch eine Frage von Überfischung und ein Argument für die nachhaltige Fischerei. Im Übrigen,
wenn ich darauf noch einmal hinweisen darf, wird langfristig die Einkaufspolitik der deutschen Supermärkte oder Supermarktketten vielen kleinen und mittelständischen Lebensmittelfirmen das Genick brechen. Der Hintergrund dieser Einkaufspolitik ist allerdings auch das Einkaufsverhalten der deutschen Hausmänner und -frauen. Wer immer das preiswerteste Produkt kauft, darf sich nicht wundern, wenn er dann wirklich irgendwann das billigste bekommt.
Das deutsche Lebensmittelgesetz lädt allerdings auch dazu ein, Lebensmittel zu verfälschen. Im deutschen Lebensmittelrecht steht nämlich in der Hauptsache, was nicht in Lebensmittel gehört. Wer das als eine gute Regelung begreift und sich sicher fühlt, hat noch nichts von der Symbiose zwischen der Lebensmittelindustrie und der chemischen Industrie gehört. Der Erfindungsreichtum dieser unseligen Gemeinschaft ist so groß, dass an jedem Arbeitstag zahllose neue Verbindungen hergestellt werden, die irgendwie irgendwann den Weg in unser täglich Brot finden. Diese Gemeinschaft ist nicht nur dem Gesetzgeber die sprichwörtliche Nasenlänge voraus, sondern enorm vielen Produkten. Das Lebensmittelrecht müsste also sehr detailliert und sehr genau festlegen, was in ein Lebensmittel gehört.
Nun zum Antrag! Unter III steht im interfraktionellen Antrag der Satz: „Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich für die Bildung eines regionalen Beratungsausschusses für Fischereifragen einzusetzen.“ Diese Forderung ist eine zweischneidige Sache. Wird sie erfüllt, kann das auf der einen Seite bedeuten, dass Regelungen über Quoten und Fischarten viel genauer regional gesteuert werden können. Es kann aber auch bedeuten, dass sich regionale Interessen ungehemmt durchsetzen können. Trotzdem sollte dieser Schritt gewagt werden.
Zum Schluss möchte ich noch auf die Verlegung des Instituts für Fischereiökologie von Hamburg nach Bremerhaven eingehen! Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich aus einem Kommentar der Tageszeitung „Die Welt“ vom 20. Februar 2002 ein paar Sätze zitieren: „Den Verlust der Fischereiökologen, so ärgerlich er sein mag, zum Anlass für ein großes Lamento in Richtung Bremen zu nehmen, wäre unangebracht. Bremen hat seine Chance genutzt. Wollten wir nicht immer den Wettbewerbsföderalismus? Hier ist er, so ist das Leben.“ Dem möchte ich nichts hinzufügen!
Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, damit das Bundesland Bremen sich im Sinne einer nachhaltigen Fischerei in die Ende April/Anfang Mai beginnende europaweite Debatte einbringen kann. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst einen ganz kleinen Satz in Richtung meines Kollegen Manfred Schramm loswerden. Herr Kollege Schramm, Debatten über die Fischereipolitik hatten wir in der Vergangenheit sehr viele. Allerdings kamen die Anstöße in der Regel aus der SPD. Wenn also die Grünen kaum Anträge gestellt haben und jetzt erst feststellen, dass sie einen gestellt haben und dann darüber diskutieren, ist das nicht unser Problem.
Glaubt man dem Grünbuch der Europäischen Kommission über die Zukunft der gemeinsamen Fischereipolitik, dann ist eben diese stark gefährdet. Nach Einschätzung der Kommission ist aus biologischer Sicht eine große Anzahl von Fischarten in ihrer Existenz gefährdet. Aber das ist hier alles schon gesagt worden. Besonders gefährdet sind die Fischarten Kabeljau, Seehecht und Wittling. Der Grund dafür sind unzureichende Bewirtschaftungsverfahren, eine zu große Fischereiflotte und eine ungenügende Kontrolle der Fischer.
Die große Fischereiflotte der Europäischen Union ist übrigens für die Isländer einer der Hauptgründe, nicht Mitglied der Europäischen Union zu werden. Sie haben eine panische Angst vor der spanischen Fischerei. Die Isländer sagen, wenn die mit ihren Schiffen hier auftauchen, können wir Island dicht machen.
Das ist ja auch eine schöne Insel!
Zu den Problemen gehören auch die Beifangregelung und die so genannte Gammelfischerei, die aber vor allem die Dänen betreiben. Es gibt zwei eindrucksvolle Beispiele für ungehemmte Fischerei. Jahrzehntelang hat man vor der Atlantikküste Kanadas, vor Neufundland, Kabeljau gefangen, in immer größeren Mengen. Die Menschen hatten dort Arbeit, sie hatten Geld, und sie haben dieses Geld teilweise wieder in ihre Fischereiflotten gesteckt, diese modernisiert, sie leistungsstärker gemacht und noch mehr Kabeljau aus dem Atlantik geholt. Auch, dies nur als Nebenbemerkung, die ehemals größte Fischereiflotte Deutschlands, die der ehemaligen DDR, hat sich dort am Raubbau hemmungslos beteiligt, und dann war Schluss!
Auch mit der DDR! Sie hat aber, nachdem Schluss vor Kanada war, zunächst vor Afrika weitergemacht, bis da dann auch Schluss war. Das muss man sich alles einmal vor Augen halten.
Die kanadische Regierung ist dann auf die Notbremse getreten, nachdem sie jahrelang zugeschaut hat, wie die Fischer den Ast, auf dem sie saßen, selbst abgesägt haben. Es herrscht nun in diesem Gebiet ein totales Fangverbot für Kabeljau. Die Bestände erholen sich, darauf hat auch Frau Hannken hingewiesen, sehr, sehr langsam. Die Folge ist, die Menschen verlassen ihre Fischerstädte, Massenarbeitslosigkeit ist in diesem Bereich Kanadas die Folge. Das ist übrigens auch ein Grund, weshalb die kanadische Regierung teilweise das Verbot der Robbenschlächterei wieder aufgehoben hat. Arbeitslose Fischer sind auch Wähler.
Das zweite Beispiel für hemmungslose Fischerei kommt von Argentinien. Vor der Küste Argentiniens gab es riesige Mengen an Seehecht. In Argentinien haben die Fischereiwissenschaftler der argentinischen Regierung gesagt, wie viel Seehecht pro Jahr aus dem Atlantik geholt werden darf. Die argentinische Regierung hat das ihren Fischern mitgeteilt und die strikte Auflage gemacht, mehr wird nicht aus dem Atlantik geholt. Dann hat sie einen ganz kleinen Punkt vergessen, sie hat vergessen, die Fischer zu kontrollieren. Dies einmal all denen ins Stammbuch geschrieben, die immer von Deregulierung sprechen! Die Folge ist, es wird auf Jahre hinaus keine Seehechtfischerei mehr vor der argentinischen Küste geben.
Nun ein Beispiel für nachhaltige Fischerei! Wir kommen wieder zu einer Küste. Vor den Küsten Neuseelands wird der so genannte blaue Seehecht gefangen. Alles ist genauso wie in Argentinien mit einem wichtigen Zusatz: Die neuseeländische Regie
rung kontrolliert ihre Fischer, und zwar sehr streng. Die Folge dieser Kontrollen ist, dass die Bestände des blauen Seehechts in den neuseeländischen Gewässern nicht abnehmen. Sie nehmen auch nicht zu, es wird die Menge gefangen und verarbeitet, die nachwächst. Es wird also das betrieben, was man als eine nachhaltige Fischerei bezeichnet.
Argentinien war und Neuseeland ist ein wichtiger Rohwarenlieferant im Tiefkühlfischbereich für Bremerhaven. Zahllose Arbeitsplätze im Fischereihafen hängen also dort von der Dummheit oder von der Weitsicht von Regierungen ab, deren Sitz Tausende von Seemeilen von der Seestadt entfernt liegt. Bremerhaven hat also über Globalisierung diskutiert, als es anderenorts noch ein Fremdwort war.
Zurück zur europäischen Fischerei! Vor den Küsten Norwegens wird die Fischerei rigoros kontrolliert. Norwegen lässt in seinen Gewässern nur eine nachhaltige Fischerei zu und fährt damit sehr gut. Auf der anderen Seite profitieren die norwegischen Lachsfarmen aber vom Raubbau in den Weltmeeren. Ungefähr 30 Millionen Tonnen Fisch werden weltweit zu Pellets verarbeitet, um auf den Aquafarmen verfüttert zu werden. Norwegen als größter Zuchtlachsfabrikant ist da ein gern gesehener Abnehmer. Es soll also keiner glauben, dass Aquafarmen den Raubbau in den Weltmeeren verhindern.
Seit drei Jahren fangen die Norweger wieder den so genannten Minkwal. Die Medien berichten darüber. Im Fernsehen bekommt man Bilder zu sehen, die sehr eindrucksvoll sind. Greenpeace versucht, die norwegischen Walfänger zu behindern, und das Ganze geht dann sehr medienwirksam über die Bühne. Dabei dreht es sich für die Norweger um eine sehr kleine Fangquote.
An einer anderen Stelle in der Nordsee spielt sich aber ein Drama ab, von dem kaum einer Notiz nimmt. Es geht um den so genannten Schweinswal. Diese Tiere sind ungefähr zwei Meter lang und zirka 80 Kilogramm schwer. Das ist ungefähr meine Gewichtsklasse.
Sie sind die kleinsten Meeressäuger, und sie können nur maximal sechs Minuten tauchen. Nun wird diesen Tieren eine in der Nordsee weit verbreitete Fangtechnik zum Verhängnis, und zwar die Stellund Treibnetzfischerei. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich aus einem Artikel aus der Wochenzeitung „Die Woche“ zitieren:
„Die Meeresbiologen der Umweltstiftung WWF Deutschland präsentierten diese Woche eine Studie, die zeigt, dass der Bestand der Schweinswale in den nächsten Jahrzehnten ernsthaft bedroht sei, falls nicht weltweit Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Danach verenden jedes Jahr allein in dänischen Küstengewässern rund 7000 Schweinswale in Stellnetzen als sogenannter Beifang, eine Zahl, die von der dänischen Fischereibehörde bestätigt wird. Es ist makaber, sagt der Fischereiexperte Christian von Dorien, aber dadurch gehört Dänemark ungewollt zu den größten Walfangnationen der Erde. Seit Dänemark mit Abstand europaweit über die größte Stellflotte verfügt, sind hier die Zahlen besonders dramatisch. In der britischen und irischen Seehechtfischerei kommt es ebenfalls zu großen Schweinswalbeifängen. Durchschnittlich 2300 der kleinen Zahnwale verheddern sich hier jedes Jahr in den Netzen.“
Soweit zu diesem Teil! Ich wollte das hier einmal richtig verbreiten, denn solche Sachen nimmt kaum jemand zur Kenntnis.
In der Fischereihafendeputation soll nun der Antrag der Grünen diskutiert werden. Wir werden in diesem Zusammenhang Fachleute befragen. Das Haus des Wirtschaftssenators hat dankenswerterweise diese Anhörung vorbereitet, und Herr Schramm hat heute dem Parlament mitgeteilt, was bei dieser Anhörung herauskommt. Ich möchte das Ergebnis aber erst abwarten und dann hier diskutieren. Deshalb bedanke ich mich erst einmal für die Aufmerksamkeit!
Herr Dr. Färber, ist Ihnen bekannt, dass es sich jährlich um 3400 Güterwaggons handelt und dass das – ich weiß nicht genau, wie viel in so einen Waggon hineingeht, aber ich sage einmal, zwei Waggons entsprechen einem 40-FußContainer – über den Daumen 1700 Lkw sind, die zusätzlich durch Bremerhaven fahren werden?
Herr Dr. Färber, sind Sie nicht auch der Ansicht, dass es endlich Zeit wird, diesem Unternehmen DB Cargo, das sich aus meiner Sicht monopolistisch und arrogant gegenüber Strecken verhält, von denen es meint, dass nicht genügend Geld eingefahren wird, endlich einmal das Netz wegzunehmen, damit mehr Konkurrenz entsteht?
Frau Senatorin, ist Ihnen bekannt, dass die Witwe des Herrn Freisler, des Vorsitzenden des Volksgerichtshofes, bis zu ihrem Tode im Jahr 1997 Rente bekommen hat,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gestern über Viehfutter diskutiert. Da ist aufgrund einer Fehlinformation von mir etwas Falsches gesagt worden. Ich habe behauptet, dass die Fraktion der Grünen in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung einem Antrag zur Aufhebung des Verfütterungsverbotes für Fischmehl zugestimmt hat. Das ist falsch! Richtig ist, dass die Grünen diesen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt haben. – Ich hoffe, jetzt sind Sie zufrieden!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Damit das eindeutig ist, ich rede zum Antrag 15/566, weil wir ja hier parallel vier verschiedene Anträge behandeln! Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben aufgrund eines BSE-Falles in Schleswig-Holstein ein Gesetz beschlossen, welches das Verfüttern von – und das ist jetzt ein wörtliches Zitat – „proteinhaltigen Erzeugnissen und von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, an Nutztiere verbietet. Proteinhaltige Erzeugnisse und Fette aus Geweben von Fischen, die zur Verfütterung an Fische bestimmt sind, fallen nicht unter dieses Verbot.“ So ist das in Deutschland geregelt. Die Europäische Union hat dagegen keine Bedenken, wenn Fischmehl an Allesfresser verfüttert wird. Also, Fischmehl darf in Deutschland nicht an Wiederkäuer, und das geht aus meiner Sicht völlig in Ordnung, aber auch nicht an so genannte Allesfresser verfüttert werden. Das leuchtet mir nicht ein, aber mir muss ja nicht alles einleuchten. Dann wiederum darf Fischmehl an Fische verfüttert werden. Dazu fällt mir nur ein, weil Weihnachten vor der Tür steht: Karpfen blau! Den dürfen wir dann essen!
Ja, das ist ja auch ein bisschen die Crux!
Ich habe großes Verständnis dafür, dass tierisches Eiweiß nicht an Wiederkäuer verfüttert werden darf, das ist aber schon seit 1994 verboten. Ich habe großes Verständnis dafür, dass nun auch kein tierisches Eiweiß mehr an Allesfresser verfüttert werden darf, denn damit wird die Möglichkeit, und das haben wir hier heute auch schon gehört, beide Sorten miteinander zu vermischen und an Wiederkäuer zu verfüttern, also die Möglichkeit des Betruges, auf null gedrückt, ich hoffe, ganz auf null, aber ich bezweifle das.
Es geht hier schließlich auch um ein hohes Gut, die Gesundheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland. Dahinter hat der Kommerz, haben wirtschaftliche Interessen zurückzustehen. Wo aber der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und wirtschaftliche Interessen der betroffenen Firmen, wie beim Fischmehl, sich nicht konträr gegenüber stehen, bedarf es meiner Meinung nach auch keiner besonderen Regelung.
Ich möchte jetzt mit Erlaubnis des Präsidenten aus einer Mitteilung der Senatorin für Gesundheit zitieren, da ist das sehr genau beschrieben. „Wissenschaftlich völlig unbegründet ist jedoch die Erweiterung des Verbotes auf Fischmehl. Dieses gilt als eines der am gründlichsten untersuchten Einzelfuttermittel. Die bremische Veterinärbehörde zählt sicherlich zu denjenigen Fachbehörden, die mit über die größten Erfahrungen für Importkontrollen von Fischmehl verfügen. In der Literatur ist kein Fall beschrieben worden, in dem Fische als BSE-infiziert oder als Überträger genannt wären. Nach Auffassung der Bundesforschungsanstalt für Fischerei ist wegen der sehr großen genetischen Unterschiede zwischen Landsäugetieren und Fischen bei letzteren ein BSE-Geschehen ausgesprochen unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass labortechnisch eine Trennung von Tier- und Fischmehl zweifelsfrei erfolgen kann, so dass von der amtlichen Futtermittelüberwachung das strikte Verbot des Einsatzes von Tiermehl kontrolliert werden kann.“ Soweit meine Informationen aus dem Hause der Senatorin für Gesundheit!
Am 7. Dezember hat die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen, den Magistrat aufzufordern, den Senat zu bitten – das kann man auch anders herum machen, man bittet den Magistrat, den Senat aufzufordern –, bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die europäische Ausnahmeregelung bezüglich des Fischmehls in der Tiermehlverbotsverordnung auch unverzüglich in nationales Recht umgesetzt wird. Nur damit können Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Fischwirtschaft innerhalb der Europäischen Union vermieden werden.
Dem habe ich hier nichts mehr hinzuzufügen, außer noch einer kleinen persönlichen Anmerkung, das haben aber auch schon Frau Hammerström und Herr Borchers gesagt. Es hat wenig Zweck, wenn wir im
mer nur auf die Politik zeigen, sondern es geht auch darum, dass wir, die wir alle Verbraucher sind, an der Kühltheke nicht nur nach Schnäppchen Ausschau halten, sondern uns da auch einmal ein bisschen am Riemen reißen und ein paar Mark mehr auf den Tisch legen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Imhoff, ich meinte natürlich Sie und nicht Herrn Borchers, ich habe das ein bisschen durcheinander bekommen, damit das einmal klar ist!
Nein, deswegen nicht!
Frau Dr. Mathes, die Grünen im Stadtparlament in Bremerhaven haben dem Antrag, den ich hier vorgelesen habe, so zugestimmt, wie ich ihn hier vorgelesen habe.
Ihr Kollege Pletz hat ihn begründet, das hat mir ein sozialdemokratisches Mitglied dieses Stadtparlaments erst gestern Abend noch einmal erzählt, den ich, weil wir hier heute diskutieren wollten, gefragt habe. Wenn er mich falsch informiert hat, dann stelle ich das hier auch im Parlament klar, aber für mich bleibt erst einmal stehen, Sie haben dort so zugestimmt!
Das bringt doch nichts! Sie fragt mich, ob das wirklich stimmt, und ich sage, meiner Meinung nach ja, und dann sind wir wieder da, wo wir vorher waren.
Frau Dr. Mathes, ich frage nach in Bremerhaven, ob das wirklich, endgültig und gesichert so stimmt, und wenn ich mich geirrt habe, nehme ich das hier vor Ihnen zurück.
Herr Kollege Schramm, Sie sind schon sehr lange in der Fischereihafendeputation. Ihnen muss doch so langsam der Unterschied zwischen der Beifangregel und Fischdampfern, die nur losfahren, um Fisch zu fangen und ihn zu Fischmehl zu verarbeiten, klar sein. Wenn Ihnen das allerdings bis heute noch nicht klar ist, dann tut es mir Leid, dann kann ich Ihnen das auch zukünftig nicht mehr klarmachen.
Das sind zwei grundverschiedene Schuhe. In Deutschland wird diese Fischerei nicht betrieben, die Dänen machen es, das ist die einzige Nation in der EU, von der ich das zurzeit weiß. Die Isländer mit ihrer Lodde sind nicht in der Europäischen Union. Herr Schramm, wir waren auf Island und haben zugeschaut.
Die Behauptung, es wäre ein Anreiz, die so genannte Gammelfischerei zu betreiben, wenn es erlaubt wäre, Fischabfälle zu Fischmehl zu verarbeiten, ist falsch. Ich erkläre Ihnen das vielleicht doch noch einmal! – Vielen Dank!