Brigitte Hofmeyer

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Ich frage die Landesregierung:
Warum beabsichtigt sie, im Reinhardswald (Landkreis Kassel) ein ca. 50 km langes Wildschutzgatter für etwa 1 Million c zu erneuern, obwohl dies von Fachleuten abgelehnt wird?
Herr Minister, es gibt landesweit für Wild keine vergleichbare Einzäunung. Ich habe vor Ort sowohl mit Jägern als auch mit Forstleuten gesprochen. Die haben mir glaubhaft versichert, dass sich ein modern ausgerichtetes ökologisches Wildmanagement – wie man das so bezeichnet – längst von Jagdgattern verabschiedet hat. Meine Frage ist, warum sich die Landesregierung dieser neuen Erkenntnis noch nicht genähert hat.
Ich frage die Landesregierung:
Warum wurden bis Oktober 2007 noch immer keine Bescheide für Feuerwehrinvestitionen erteilt, obwohl gemäß Richtlinien dies schon im April 2007 hätte erfolgen müssen?
Herr Minister, es mag den einen oder anderen Bescheid geben, den Sie vielleicht im März erteilt haben. Dennoch – ich frage nicht unbegründet – gibt es viele Feuerwehren, die über den Sommer bei uns vorstellig geworden sind und kritisiert haben, dass sie bis dato keinen Bescheid haben. Das heißt, wenn ich im Oktober meine Anfrage gestellt habe, dann war das auch so. Sie können natürlich jetzt sagen – –
Herr Präsident, der Bitte komme ich gerne nach. – Herr Minister,meine Frage ist:Wie wollen Sie es gewährleisten, dass landesweit die Feuerwehren nicht über einen Zeitraum von neun Monaten informiert werden, sondern die Bescheiderteilung möglichst in einem Monat erfolgt, sodass man landesweit gleiche Voraussetzungen hat?
Herr Minister, halten Sie es für gerecht, dass z. B. bei den Feuerwehrhäusern jeweils nur diejenigen, die oberste Priorität haben, gefördert werden,
während wir in den Flächenkreisen, in denen wir, da es viele kleine Feuerwehren gibt, mittlerweile viele Feuerwehrhäuser haben, sicherlich ein Problem bekommen? Das ist ein Unterschied zu Landkreisen, die es nur mit großen Feuerwehren und daher weniger Feuerwehrstandorten zu tun haben. Halten Sie es für gerecht, dass Sie diese Praxis beibehalten, oder sollten wir nicht einmal auf die Fördersummen insgesamt schauen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr schade – Herr
Frömmrich hat es schon gesagt –, dass die vorliegenden Änderungsanträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Innenausschuss mit den Stimmen der CDU abgelehnt wurden. Daher stelle ich hier fest: Dieses Gesetz ist und bleibt damit eine halbherzige Novellierung.
Wir sehen mit Blick über die Landesgrenze, dass andere Bundesländer die Reform ihrer Bestattungsgesetze in der Tat dazu genutzt haben, auf eine veränderte Bestattungskultur einzugehen. Wir bleiben in Hessen zum einen hinter den Forderungen von Fachleuten und zum anderen auch hinter den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger zurück.So passt zu diesem Gesetzentwurf,der mit den Begriffen „Deregulierung“ und „Entbürokratisierung“ überschrieben ist, beispielsweise nicht, dass es eine neue Vorschrift zur Einfriedung von Friedwäldern gibt; und es passt ebenfalls nicht, dass es die Forderung nach einer Ausweisung im B-Plan, also Bebauungsplan, gibt.
Herr Minister, wir sehen beides als überflüssig an. Bei der Bebauungsplanregelung müssten Sie wissen bzw. zumindest zur Kenntnis nehmen, dass das Land keine eigene Gesetzgebungskompetenz besitzt. Das wird abschließend durch den Bund im Baugesetzbuch geregelt.Von daher ist dies nicht nur überflüssig, sondern diese Regelung hat im Landesgesetz auch nichts zu suchen.
Mit Ihrer Forderung nach Umfriedung sehen wir für viele Waldbestattungen zukünftig das Aus. Sie verwehren sich hier einer Entwicklung, die Ihnen vielleicht nicht so ganz passt.Aber ich sage Ihnen, dass dies in den letzten Jahren stärker nachgefragt wurde. Viele Menschen haben den Wunsch, und dem sollten wir Rechnung tragen, dass ihre Urne beispielsweise am Fuße eines Baumes bestattet wird. Viele Kommunen stoßen mit diesem Angebot, das sie mittlerweile gemacht haben, auf eine große Resonanz.
Ich erinnere auch daran, dass Kommunen wie Kirchen – es ist nicht mehr so,dass wir an dieser Stelle gegen die Kirchen sprechen würden – Waldgebiete ausgewiesen sowie einen Waldfriedhof errichtet haben. Dies ist beispielsweise bei mir vor der Haustür im Reinhardswald, in Michelstadt im Odenwald oder auch zuletzt in Weilrod und Espenau geschehen.
Jedoch keiner dieser Friedhofsträger – das zeigen die schriftlichen Stellungnahmen – möchte drum herum eine Umfriedung haben. Selbst in Bayern, um dies als Beispiel anzuführen,wurde in dem letzten Jahr der erste kirchliche Friedwald eröffnet; und es ist schwer vorstellbar, dass dieser Friedwald mit einer Größe von 50 ha ebenfalls umfriedet werden soll.
Meine Damen und Herren, ich denke, die Ablehnungsgründe liegen auf der Hand. Zum einen ist dies natürlich eine Kostenfrage. Denn wie will ich dies umfrieden?
Aber insbesondere, muss man sagen – da setzen wir an –, wird eine Umfriedung in der freien Natur von den Menschen nicht gewollt. Der Wunsch, den naturnahen Charakter einer solchen Anlage zu erhalten, steht im Vordergrund.Von daher sind wir gegen diese Regelung.Wir hätten uns gewünscht, Sie wären uns da bei unseren Änderungsantrag entgegengekommen.
Ich betone aber auch: Friedhöfe müssen erkennbar sein und es auch bleiben. – Diese Waldfriedhöfe sind erkennbar. Denn Hinweistafeln zeigen den Weg. Am Eingang
sind nähere Informationen und Übersichtskarten zu finden.
Herr Minister, die von Ihnen gewünschte neue Vorschrift nach Umfriedung der Friedwälder oder,besser gesagt,der Friedhöfe, ist für uns ein eindeutiger Angriff auf diese Naturfriedhöfe, und zwar unabhängig davon, ob das Friedwald heißt – das ist ein geschützter Begriff – oder Friedpark,Waldesruh oder Ruheforst genannt wird.
Ich komme zum nächsten Beweis. Weil Sie das nicht wollen, wird auch eine grundsätzliche Aussage zu Waldbestattungen im Gesetz fehlen. Sie haben das schlichtweg ignoriert. Andere Bundesländer sind da weiter. Ich darf als Beispiel das saarländische Friedhofsgesetz nehmen. Es besagt, dass Waldstücke als Friedhöfe angelegt werden können. Im weiteren Text heißt es dort, dass sie von der Einfriedung ausgenommen werden können. Nichts anderes wollen auch wir.
Das sind unsere Forderungen. Zum einen wollen wir, dass die Waldbestattung im Gesetz genannt wird. Zum anderen wollen wir, dass die Waldfriedhöfe von der Umfriedung ausgeschlossen werden.
Ich komme zu meinem letzten Punkt. Das ist auch etwas, was uns bewegt hat und wozu wir etwas in unserem Änderungsantrag formuliert hatten. Wir wollen, dass grundsätzlich am Sargzwang festgehalten wird. Das will ich vorweg sagen. Wir wollen aber aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen eine Bestattung ohne Sarg zulassen, soweit – das ist ganz klar – keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen.Wir wollen da also eine Lockerung.
Wir haben damit einen Vorschlag der Ausländerbeiräte aufgenommen. Sie haben in ihrer Argumentation auf die besondere islamische Tradition verwiesen.
Ich denke, man kann dem gut folgen. Wir haben uns mit unserem Änderungsantrag auf den eigentlichen Bestattungsvorgang konzentriert. Uns geht es nicht um den Transport und die Aufbewahrung. Wir wollen diese Lockerung nur für den eigentlichen Bestattungsvorgang haben.
Ich darf auch an dieser Stelle auf Regelungen in anderen Bundesländern wie in Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder auch wiederum im Saarland verweisen. Sie haben bei ihren Novellierungen Befreiungstatbestände für diejenigen geschaffen, denen wegen ihrer religiösen Überzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt ist. In diesem Sinne ist das in deren Gesetzen formuliert. Ich denke, auch Hessen hätte eine solche Regelung gut zu Gesicht gestanden.
Aber auch hierzu gab es nur Ankündigungen. Ich bin ein wenig erstaunt. Während der Sitzung des Innenausschusses haben die Vertreter der CDU gesagt, das ginge alles. Ich sage dazu: Das ist Wunschdenken. Denn in dem Gesetzentwurf steht explizit etwas anderes.
Ich habe das im Kurzbericht nachgelesen.Auch Sie haben sich auf § 18 Abs.2 bezogen.Auf den verweise auch ich.Er besagt eindeutig, dass in Ausnahmefällen die Öffnung des Sarges möglich sein soll. Da steht aber nichts von einer Beerdigung ohne Sarg.
Auch in der Begründung ist das sehr eindeutig formuliert. Ich zitiere:
Auf dieser Grundlage ist es auch weiterhin zulässig, bei islamischen Bestattungen die Abnahme des Sargdeckels unmittelbar vor dem Absenken des Sargs in die Grube zuzulassen.
Nirgendwo in dem Gesetzentwurf ist auch nur ein Halbsatz davon zu finden,dass eine Bestattung ohne Sarg möglich wäre.
Herr Minister, ich gehe jetzt einen Schritt weiter. Wenn Sie das gegebenenfalls den Friedhofsträgern überlassen wollen, dann müssen Sie den Trägern der Friedhöfe in dem Gesetz an dieser Stelle konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Auch hier möchte ich aus dem saarländischen Gesetz zitieren. Dort heißt es:
Von der Sargpflicht können mittels Friedhofssatzung diejenigen entbunden werden, deren religiöse Glaubensüberzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt,...
Im Weiteren heißt es dort:
In den Fällen der sarglosen Bestattung ist der Leichnam bis zur Grabstelle in einem verschlossenen Sarg zu transportieren.
Wenn Sie das wollen, dürfen Sie nicht nur den Mund spitz machen, sondern dann müssen Sie pfeifen. Da muss dann eine entsprechende Regelung aufgenommen werden. Damit werden die Träger der Friedhöfe vor Ort völlig alleingelassen. Keiner wird eine entsprechende Öffnung durchsetzen können.
Ich sagte es bereits: Unserer Vorstellung nach sollte es da zu klaren Aussagen kommen. Es sollten klare Handlungsanweisungen gegeben werden.
Ich frage Sie auch heute noch einmal: Was spricht dagegen, das in dieser Weise zu regeln? Das hessische Gesetz soll dies nicht vorsehen. Da werden sich die Muslime mit ihrer Bestattungskultur nicht wiederfinden. Daran erkennt man auch, dass großen Worten manchmal wenige Taten folgen.
Herr Bouffier, ich erinnere mich gerne an das, was in der Zeitung zu lesen war. Beispielsweise haben Sie sich für einen muslimischen Bundespräsidenten ausgesprochen. Dann wollen Sie aber noch nicht einmal zulassen, dass die Muslime hier gemäß ihrem Glauben die letzte Ruhe finden können. Ich denke, Ihren Worten für eine bessere Integration der Muslime kann auch hier nicht mehr so richtig geglaubt werden.
Ich komme zum Schluss meiner Rede und sage noch einmal:Wir hätten es gerne gesehen, dass das Haus den Entwurf für dieses Friedhofs- und Bestattungsgesetz in großer Einigkeit beschließt.Aber für uns gibt es hier sehr gewichtige Gründe. Zum einen ist das die Regelung hinsichtlich des Bebauungsplans.Zum anderen ist es die Umfriedungsvorschrift, die völlig überflüssig ist. Darüber hinaus fehlt uns auch die Lockerung beim Sargzwang.Außerdem wird die Waldbestattung nicht explizit genannt.
Wir sind ein wenig traurig, dass wir hier für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes keine Einigung erreichen konnten.Wir werden uns daher der Stimme enthalten.Wir sind aber, wenn Sie heute noch das eine oder andere Zugeständnis machen wollen, gerne bereit, in eine weitere Runde zu gehen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD befasst sich mit der erneuten Reform der Bundespolizei. Wir kritisieren, dass eine notwendige Reform ohne die Einbindung von Beschäftigten und der Standortgemeinden im stillen Kämmerlein in Berlin vollzogen wird.
Wir lehnen die Pläne ab, die dazu führen könnten, dass wichtige Standorte in Nordhessen geschlossen und damit zahlreiche Arbeitsplätze abgebaut werden. Die günstige Lage Nordhessens in der Mitte Deutschlands sorgt mit für einen optimalen Einsatz der Bundespolizei. Daher fordern wir, dass die nordhessischen Standorte erhalten bleiben.
Das gilt für die Einsatzabteilung in Hünfeld wie für Eschwege,wo übrigens ein hervorragendes Aus- und Fortbildungszentrum angesiedelt ist, wie auch für Fuldatal als derzeitigem Standort eines Bundespolizeipräsidiums und der Fliegerstaffel.
Es sieht allerdings danach aus,dass die von CDU-Bundesinnenminister Schäuble beabsichtigte Reform im Galopp und mit Halbwissen über Standorte durchgeführt wird und wir im schlimmsten Fall nur noch durch die Zeitung von Schließungen erfahren. Das darf nicht sein.
Daher sehen wir als Vertreter des Hessischen Landtags die besondere Verantwortung des Ministerpräsidenten. Herr Koch – er ist gerade nicht zugegen, aber Sie werden es ihm sicherlich weiterleiten –, Sie müssen sich hier schnellstens zu Wort melden und für die Sicherung hessischer Standorte und der Arbeitsplätze eintreten.Auch Ihr Gewicht als stellvertretender Bundesvorsitzender ist jetzt gefragt, wenn Sie ernsthaft für Standorte in Nordhessen bei Ihren Parteifreunden eintreten wollen.
Wenn ich die Zwischenrufe höre, stelle ich fest, dass das vielleicht nicht allen bekannt ist.Aber wir liegen in Nordhessen mit der Arbeitslosigkeit weit über dem Landesdurchschnitt. Insbesondere die nordhessischen Landkreise mussten in den vergangenen Jahren viele Ämterund Behördenschließungen hinnehmen. Bundeswehrstandorte wurden geschlossen. Ich erinnere an die „Operation düstere Zukunft“, die eine Spur der Verwüstung in Nordhessen hinterlassen hat.
Zahlreiche Arbeitsplätze wurden vernichtet bzw. abgebaut. Daher fordern wir auch aus strukturpolitischen Gründen, hier ein deutliches Zeichen für die nordhessischen Standorte zu setzen.
Aber auch die fachliche Seite spricht für uns. So ist beispielsweise am Standort Eschwege in der Mitte Deutschlands ein qualitativ hoch angesehenes Aus- und Fortbildungszentrum entstanden. Besondere pädagogische Konzepte in der Aus- und Fortbildung sind in Eschwege vorbildlich entwickelt und dokumentieren dort die besondere Qualität des Standorts. Die 320 festen Dienstposten, jährlich jeweils 250 Polizeianwärter, sind für die Region genauso wichtig wie die jährlich über 4.000 Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen.
Mit dem Bundespolizeipräsidium und der Fliegerstaffel in Fuldatal verbinden wir allein 500 Arbeitsplätze, und mit den nachgelagerten Arbeitsplätzen sprechen wir von 1.500 Stellen. Fuldatal ist momentan zusätzlich betroffen durch den Abzug der Bundeswehr Ende dieses Jahres. Zahlreiche Arbeitsplätze brechen in der Region derzeit durch diese Entscheidung weg. Daher müssen wir auch für Fuldatal den strukturpolitischen Aspekt besonders bewerten und den vollständigen Abzug der Bundespolizei verhindern.
Das Gleiche gilt, last, but not least für Hünfeld.Auch hier reden wir von 600 Arbeitsplätzen. Sie müssen sich diese Zahl einmal vor Augen führen.Wenn wir sehen,wie wenig
Gewerbe und Industrie in dem strukturschwachen Nordhessen angesiedelt ist, ist das eine Menge Arbeitsplätze, für die es sich einzusetzen gilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der fachlichen Seite muss auch die wirtschaftliche Entwicklung von Standortgemeinden bei der Strukturreform der Bundespolizei berücksichtigt werden. Damit komme ich jetzt zum Schluss auch zu dem Antrag der GRÜNEN.
Sie fordern vom Grundsatz her ein transparentes Vorgehen und die Einbindung der Bediensteten.Das ist völlig in Ordnung. Das kann man unterschreiben.
Aber, lieber Herr Frömmrich, in Ihrem Antrag fehlt etwas ganz Entscheidendes, nämlich die Forderung, sich neben den fachlichen Aspekten auch für die strukturpolitischen Gründe einzusetzen und somit eine klare Aussage für die nordhessischen Standorte zu treffen. Das ist nicht in Ihrem Antrag enthalten. Somit können wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Das brauchen Sie gar nicht ins Lächerliche zu ziehen. Es geht um das klare Bekenntnis zu Nordhessen. Wenn ich damit vor meine nordhessischen Mitbürgerinnen und Mitbürger trete, werden sie den SPD-Antrag entsprechend bewerten und den CDU-Antrag herunterfallen lassen.
Herr Präsident, ich komme zum Ende, indem ich auch einen Satz zum CDU-Antrag verliere. Abs. 3 ist zukunftsweisend. Den kann man unterstützen. Punkt 1 ist lediglich eine Kenntnisnahme, und in Punkt 2 unterstellt man, dass sich die Landesregierung seit Herbst für dieses Begehren eingesetzt habe. Doch stelle ich heute fest, dass wir ein halbes Jahr später davon noch nichts gemerkt haben. Auch da können wir nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Zeimetz-Lorz, mit dem CDU-Gesetzentwurf wollen Sie § 43a erweitern und das Halten gefährlicher Tiere verbieten. Neben der Frage, ob eine weitere Regelung erforderlich und notwendig ist, werden wir in der bevorstehenden Anhörung und Ausschussberatung zu klären haben,auf welche Weise und anhand welcher Kriterien die Ordnungsbehörde vor Ort Ausnahmen von dem Verbot zulassen kann – das haben Sie in Ihrem Gesetz so dargelegt – und welche Kriterien für ein berechtigtes Interesse nachzuweisen sind.
Meine Damen und Herren, das sind Fragen, die nicht einfach zu beantworten sind; aber ich stelle eine andere Frage obenan: Woher kommt die plötzliche Feststellung des dringenden Regelungsbedarfs?
Sie haben viele Beispiele aus dem letzten Jahr genannt. Aber es kam sehr plötzlich, und daher hatten wir gedacht, es gebe ganz aktuelle Fälle. Das habe ich nicht vernommen. Dass sich die Importzahlen nach oben bewegt haben, ist in der Begründung nachzulesen, und das wissen wir auch.Aber Sie stellen auch fest – das zeigen auch Ihre Beispiele –, dass es eine hohe Dunkelziffer durch illegale Importe gibt. Diesen illegalen Importen werden wir schlecht durch weitere gesetzliche Regelungen begegnen können, schon gar nicht durch eine Änderung im hessischen Gesetz für Sicherheit und Ordnung.
Sie haben es selbst gesagt: Hessen ist keine Insel.
In der Tat müssen solche nicht gewollten Importe geregelt werden, aber das ist Bundesangelegenheit. Ich möchte daran erinnern,dass der Bund das nicht allein entscheiden kann. Das ist nur in Absprache mit der EU möglich.
Ich sage hier noch einmal: Die illegalen Importe und den illegalen Tierhandel werden wir durch weitere gesetzliche Regelungen nicht stoppen können, sondern nur durch bessere Kontrollen.
Ich denke, hier müssen wir aktiv werden und dies fordern.
Meine Damen und Herren, ich habe mir erlaubt, in Berlin rückzufragen. Deswegen bin ich ein wenig verhalten bei Ihren Initiativen. Es gibt dort derzeit keine Erkenntnisse, dass irgendein dringender Handlungsbedarf besteht. Man sagt,über die internationalen Artenschutzabkommen hinaus gebe es akut keinen Handlungsbedarf, der eine neue – ich wiederhole: eine neue – gesetzliche Regelung notwendig macht.
Meine Damen und Herren, Sie selbst schreiben in der Begründung,dass es keine präzisen Zahlen über Einfuhr und Haltung von gefährlichen Tieren gibt. Auch daran ist zu erkennen, dass wir sicherlich nichts ins Blaue beschließen
sollten. Ich denke, dass uns da die Anhörung und die Ausschussberatung ein wenig weiterbringen.
Abschließend möchte ich sagen, dass vom Grundsatz her Regelungen zum Schutz von Menschen vor gefährlichen Tieren immer richtig sind. Doch sei an dieser Stelle noch eine Frage gestattet: Reichen die derzeitigen Regelungen nicht aus? Bereits jetzt sind die Ordnungsbehörden und die Polizei verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Menschen vor bestehenden Gefahren zu schützen. Das gilt auch für gefährliche Tiere.
Sollte sich ein Bedarf erweisen, sollte eine landesgesetzliche Regelung sinnvoll sein, dann möchte ich noch einen anderen Aspekt in die Diskussion werfen, Herr Minister. Der Hinweis geht eigentlich an die CDU, wenn Frau Zeimetz-Lorz mir vielleicht kurz Aufmerksamkeit schenken würde.
Sie wollen diese gesetzliche Regelung im HSOG am Ende des Zweiten Abschnittes, der die Eingriffsbefugnisse der Polizei regelt, ansetzen. § 43 regelt die Herausgabe sichergestellter Sachen und Erlöse und die in diesem Zusammenhang stehende Kostentragungspflicht.
Meine Damen und Herren, das hat wenig mit der Haltung gefährlicher Tiere zu tun. Daher unser Vorschlag, es gegebenenfalls vor die Klammer zu ziehen und es im Ersten Teil hinter § 7 zu regeln. Da ist von der Verantwortlichkeit für den Zustand von Tieren und Sachen die Rede. Man könnte das z. B. in einem § 7a machen.
Noch besser wäre es – damit haben Sie Erfahrung –, man schafft am Ende des Ersten Teils im Rahmen der Ermächtigungsregelung für Gefahrenverordnungen, ähnlich wie bei der Kampfhundeverordnung nach § 71a, in einem § 71b oder wie auch immer, die gesetzliche Voraussetzung zur Regelung des privaten Haltens gefährlicher Tiere. Ich denke, an der Ecke, wo Sie es vorgeschlagen haben – § 43 –, hat es keinen Sinn.
Anders als in anderen Ländern – auch diesen Hinweis möchte ich noch loswerden – –
Ich komme mit diesem Satz auch zum Schluss. – Beispielsweise in Schleswig-Holstein kommt der Aspekt des Arten- und Naturschutzes sehr deutlich zum Tragen. Die Forderung nach der artgerechten Haltung ist dort ausdrücklich erwähnt.Das geht hier völlig unter.Dass dies im Polizeirecht nichts zu tun hat, weiß ich auch. Aber ich wünschte mir eher eine hessische Regelung, und zwar nicht nur im Bereich der Gefahrenabwehr.
Herr Präsident, ganz zum Schluss noch ein Satz, und dann komme ich zum Ende: Eine Liste gefährlicher Tiere zu erstellen – diese Diskussion hatten wir auch bei den Kampfhunden geführt.
Sie wissen, es gibt immer Hunderassen, die auf der Liste stehen. Aber das sind nicht die Hunde, die kraft Geburt gefährlich sind. Herr Minister, es gibt auch Hunderassen, die nicht auf der Liste stehen, aber in der Beißstatistik ganz oben sind. Da müssen wir schauen, wie wir die Kuh vom Eis kriegen. In diesem Sinne freuen wir uns auf die Ausschussberatung. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, wir haben in der Tat auf diesen Gesetzentwurf schon etwas länger gewartet. Das haben wir bereits in mehren Sitzungen des Innenausschusses diskutiert.Der einstimmig gefasste Beschluss des Innenausschusses, der besagt, dass die Landesregierung aufgefordert wird, „baldmöglichst“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, ist auf den Monat genau zwei Jahre alt.
Herr Minister, das zeugt auch davon, dass unsere Forderungen nach neuen Regelungen und nach einer Zusammenfassung der Regelungen richtig waren, denn wir hatten es bisher mit einer sehr unübersichtlichen Gesetzeslage zu tun. Wir sprechen von zwei Gesetzen aus den Jahren 1934 und 1965, von Verordnungen aus den Jahren 1938 und 1964 sowie vielen Einzelerlassen und Regelungen, z. B. zur Seebestattung. Von daher gesehen war es dringend notwendig, an eine Novellierung heranzugehen.
Ein Friedhofs- und Bestattungsgesetz behandelt ein sensibles Thema. Ethische Gesichtspunkte müssen beachtet werden, und Änderungen sind in der Tat mit Augenmaß vorzunehmen. Dennoch haben wir auf eine veränderte Bestattungskultur zu reagieren. Wir hätten das, das sei hier kritisch angemerkt, schon viel früher tun müssen. Die Zahl der Feuerbestattungen, um nur eine Entwicklung aufzuzeigen, mit der wir zu tun haben, hat sich wie folgt entwickelt: Im Jahre 1950 waren nur ca. 7 % der Bestattungen Urnenbestattungen. Heute sind es ca. 30 %. Das ist regional sehr unterschiedlich. In ostdeutschen Städten beträgt der Anteil der Urnenbestattungen zwischen 70 und 100 %.
Herr Minister, Sie und die Mehrheitsfraktion haben sich lange gegen eine Neuordnung gewehrt. Ihr Hinweis, dies habe einzig und allein mit Satzungsproblemen zu tun, ist in der Anhörung, die auf der Grundlage eines Antrags der FDP-Fraktion durchgeführt wurde, widerlegt worden.
Die Anhörung hat sehr deutlich gemacht, dass eine Novellierung dringend herbeigeführt werden muss. Ich zeige stichwortartig Beispiele für Regelungsbedarf auf.
Es gibt in diesem Gesetzentwurf Bestimmungen für eine einheitliche Urnenbeschaffenheit, die wir schon lange gefordert haben, und eine feste Regelung für Seebestattungen, Bestimmungen betreffend die Bestattung tot geborener Kinder vor dem sechsten Schwangerschaftsmonat sowie weitere detaillierte Regelungen für die Leichenschau. Das ist aus unserer Sicht positiv.Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist aber nur eine Zusammenfassung bisheriger Gesetze und Verordnungen. Es ist übersichtlicher geworden, es ist entbürokratisiert worden, aber es ist leider nicht alles enthalten.
Der Forderung in dem damaligen FDP-Antrag auf Aufhebung des Friedhofszwangs im Falle einer Feuerbestattung wurde nicht gefolgt. Das begrüßen wir. Die SPDFraktion hat sich dagegen ausgesprochen, Urnen in privaten Gärten beisetzen zu dürfen. An dieser Position hat sich nichts geändert. Hingegen hat aber die FDP-Fraktion eine Kehrtwendung gemacht,denn Herr Hahn wird in der Zeitschrift „Der Bestatter“ wie folgt zitiert: „Die Bestattung im eigenen Garten lehne ich ab.“ Damit haben Sie gegen Ihren eigenen Antrag votiert. Es freut uns aber, dass wir hier wohl eine große Einigkeit erreichen können.
Herr Minister, jetzt komme ich zu den Punkten, die aus unserer Sicht fehlen. Obwohl sich fast alle Anzuhörenden dafür ausgesprochen hatten, am Sargzwang grundsätzlich festzuhalten, aber Ausnahmegenehmigungen aus religiösen und weltanschaulichen Gründen zuzulassen, ist diese entscheidende Ausnahmeregelung in dem Gesetzentwurf nicht zu finden. Herr Minister, Sie haben sich zwar vorgewagt, indem Sie eine Verkürzung der Bestattungsfristen aus Glaubensgründen zulassen wollen, aber den entscheidenden Schritt, nämlich aus religiösen Gründen auf die Sargpflicht zu verzichten, haben Sie nicht getan.
Auch das war in der Anhörung aus unserer Sicht sehr einhellig vorgetragen worden. Sie können sich an der Stelle andere Bundesländer zum Vorbild nehmen. SchleswigHolstein, NRW oder das Saarland haben ihre Bestattungsgesetze reformiert und Befreiungstatbestände für diejenigen eingeführt, deren religiöse Glaubensüberzeugungen eine Sargbestattung nicht erlauben.Ich hoffe,dass wir hier in der weiteren Ausschussberatung und auch in der Anhörung ein wenig mehr erreichen können.
Ob die auf 15 Jahre verkürzte Mindestruhezeit ausreichend ist, auch dazu werden wir Fachleute hören müssen. Das Gleiche gilt für den Wegfall einiger Genehmigungsund Erlaubnisvorbehalte. Hierzu sollten wir auch die kommunalen Spitzenverbände hören, welche Einnahmeverluste das auf ihrer Seite ausmachen würde, und erst dann zu einer Bewertung kommen.
Der springende Punkt betrifft für uns aber auch noch Folgendes. Sie überschreiben dieses Gesetz zwar mit „Deregulierung“, fügen aber eine neue Bestimmung ein, die dort überhaupt nicht hineingehört, die überflüssig ist, nämlich die Einfriedung von Friedhöfen. In dem Gesetzentwurf gibt es keine Aussagen zu Friedwäldern, Herr Minister. Das ist zutreffend. Die neue Bestimmung, die die Einfriedung von Friedhöfen betrifft, ist eindeutig ein Angriff auf Naturfriedhöfe, Friedwälder, Ruheforste, indem sie eine Hürde errichtet. Das wollen wir so nicht haben.
Zahlreiche Kommunen haben auf den Gedanken – dazu kann man stehen, wie man will –, eine Urne im Wald bzw. am Fuße eines Baumes niederzulegen, positiv reagiert. Dies kann natürlich auf einem bestehenden Friedhof erfolgen.Ich erwähne das Beispiel Kassel.Dort gibt es einen großen Friedhof mit alten Bäumen, und dort wurde ein Bereich als Friedpark ausgewiesen. Dort passiert momentan das Gleiche wie in einem Friedwald. Da ist gut so. Aber nicht jede Kommune hat die Möglichkeit, einen Friedpark auf einem bestehenden Friedhof anbieten zu können.
Daher sollten wir, gerade aus der Sicht der kommunalen Selbstverwaltung – die Sie selbst angesprochen haben, Herr Minister –, den Kommunen die Entscheidung überlassen, ob sie, wenn sie über einen Stadtwald verfügen, diesen als Friedwald bzw. als Ruheforst ausweisen: „Waldesruhe“ heißt er in Espenau, „Ruheforst“ in Bad Arolsen. Warum wollen Sie diese Entwicklung torpedieren – ich denke, über den Bebauungsplan kann man reden, das bekommen die Kommunen hin –, indem Sie Hürden wie eine Bestimmung bezüglich der Einfriedung von Friedhöfen einführen? Ich hoffe, hier aufseiten der Landesregierung noch eine Lockerung zu erreichen.
Zum Thema Friedwald: Es gibt zurzeit in Hessen zwei Friedwälder, den Friedwald Reinhardswald und den
Friedwald Odenwald.Der eine wird übrigens von HessenForst – das ist an dieser Stelle ein wichtiger Hinweis –, der andere kommunal betrieben. Ich denke, man hat an der Resonanz auf diese Friedwälder durchaus gesehen, dass das ein wichtiges Angebot ist.
Wir haben mit dieser Novellierung auf eine veränderte Trauer- und Bestattungskultur zu reagieren. Es ist nicht mehr so, dass noch immer traditionelle Familienstrukturen bestehen. Wir haben immer weniger Eheschließungen, wir haben immer mehr Scheidungen, wir haben immer mehr Einzelhaushalte. Immer seltener wohnen die Angehörigen der verschiedenen Generationen zusammen, vor Ort oder zumindest in der Nähe. Das braucht man nicht zu beklagen, aber man muss auf eine solche Veränderung in der Gesellschaft reagieren.
Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir mehr Freiräume für die kommunale Selbstverwaltung brauchen und mit diesen Einfriedungsbestimmungen nicht solche Wege torpedieren dürfen.
Meine Damen und Herren, Sie verweigern sich einer Entwicklung, die sich gerade mit den Kommunen und den Kirchen – das betone ich ganz besonders – gemeinsam positiv gestalten ließe. Denn die Kirchen sind in diesem Bereich sehr aufgeschlossen. Sie stehen dieser Entwicklung jedenfalls aufgeschlossener gegenüber als die Landesregierung.
Es gibt auch keine theologischen Argumente gegen eine Waldbeisetzung, im Gegenteil. Die Kirchen betonen immer,sie wollten keine anonymen Bestattungen.Da bin ich sehr nah bei den Kirchen, denn die will ich persönlich auch nicht. Aber auch in Friedwäldern gibt es die Möglichkeit der Plakette am Baum. Somit ist auch hier der Trauerkultur, wenn es denn so gewünscht wird, Genüge getan.
Übrigens begleiten die Pfarrer bei uns die Verwandten auch auf ihrem letzten Gang in den Friedwald. Herr Minister, daher wären Sie gut beraten, ohne weitere Hürden eine zeitgemäße Weiterentwicklung der traditionellen Bestattungskultur zuzulassen. Es ist unsinnig – ich betone es noch einmal –, auf diese Weise in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen zu wollen. Ich habe genau über dieses Einfriedungsthema mit einigen Bürgermeistern gesprochen, die dazu nur den Kopf geschüttelt haben, die auch sagen: Die Kunden wünschen einen naturnahen Charakter, und dem würde ein Zaun um den Wald widersprechen.
Herr Präsident, ich habe die Uhr gehört, und deswegen komme ich auch zum Schluss.
Herr Minister, noch ein Hinweis. Heute schon weisen verschiedene Seiten darauf hin, und wir kennen auch Zahlen dazu, dass, wenn wir solche Hürden aufbauen, immer mehr Schlupflöcher gesucht werden und immer mehr Urnenbestattungen über das Ausland illegal vorgenommen werden. Lassen Sie uns daher gemeinsam an einer Weiter
entwicklung der Trauer- und Bestattungskultur arbeiten. Ich hoffe, dass im Ausschuss und bei der Anhörung noch einige Punkte aufgenommen werden,die uns wichtig sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Vorsitzende, vielen Dank. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe CDU, leider ist Ihr Antrag so an
gelegt, dass man ihm nicht in allen Punkten zustimmen kann. Das ist für das Ehrenamt und für die Feuerwehren einfach bedauerlich.
Die Punkte 1 und 2 des Antrages sind unstrittig und zu unterstützen. Daher möchte ich an dieser Stelle im Namen der SPD-Landtagsfraktion wie Herr Peuser den vielen ehrenamtlichen Feuerwehrmitgliedern in Hessen einen herzlichen Dank für ihr Engagement sagen. Ihnen allen gilt unser Dank, unsere Anerkennung und unser Respekt.
Meine Damen und Herren,Aufgabe der Politik ist es, Ehrenamt zu ermöglichen und zu unterstützen. Forderungen nach Auflösung von Ortsteilfeuerwehren – egal, ob sie vom Rechnungshof oder der Jungen Union kommen –
sind kontraproduktiv.
Ohne die vielen Ortsteilfeuerwehren können wir den Brandschutz gerade in der Fläche nicht gewährleisten. Daher darf an diesen auch nicht gerüttelt werden. Dies wäre insbesondere für die wichtige Nachwuchsarbeit fatal, denn dann wäre diese nicht mehr möglich.
Meine Damen und Herren, Dank gilt heute auch den Kommunen, die trotz immer weniger Finanzzuweisungen die Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes gewährleisten. Die Kommunen mussten in den letzten Jahren erfahren, dass vom Land die Bewilligungsbescheide bis zum Jahre 2011 hinausgeschoben wurden und somit über Jahre hinaus vorfinanziert werden muss.
Das belastet die kommunalen Haushalte. Daher ist und bleibt das Sonderprogramm „2000 plus“ kommunalfeindlich.
Sie haben die vorliegenden Anträge – ich will es in Erinnerung rufen – auf zehn Jahre im Voraus vergeben und damit nicht nur die kommunalen Haushalte belastet, sondern auch einen Vorgriff auf künftige Landeshaushalte getan. Herr Innenminister, als die Gelder im Vorgriff bis 2011 ausgegeben waren, musste eilig ein neues Verfahren her, denn trotz dieses Griffs in die Zukunft lagen Ihnen Mitte 2003 über 100 Anträge vor.
Herr Dr. Lübcke, positiv ist, dass die Feuerwehrmitgliederanzahl in Nordhessen genau wie das Wahlergebnis in Ordnung ist – ganz genau.
Herr Minister, Sie haben die Förderrichtlinie so umgestellt, dass jetzt die Landkreise den Antragstau zu bewältigen haben. Kreise und kreisfreie Städte müssen jetzt die Prioritätenliste bei Ihnen einreichen, und nicht bewilligte Anträge – das unterscheidet sich von dem alten Verfahren – werden den Landkreisen zurückgeschickt.
So ist es. – Der schwarze Peter ist damit auf die untere Ebene verlagert worden. Das kritisieren wir. Sie haben einen sauberen Schreibtisch, und bei den Landkreisen geht der Frust um.
Sie müssen einmal vor Ort mit den Leuten reden.
Die ersten Rückmeldungen hießen, dass nach den Prioritätenlisten ca. ein bis zwei Projekte genehmigt werden. Die Prioritäten bei ein bis zwei Projektgenehmigungen heißt, dass derzeit ungefähr zwei Drittel nicht genehmigt werden. Von daher beobachten wir den Antragsstau bis zum Regierungswechsel im Jahre 2008 sehr genau. Eine Ungleichbehandlung weist die Systemumstellung auf, da heute Anträge, die in der Prioritätenliste auf Platz eins stehen,sofort genehmigt werden,und andere Kommunen, die vor ein, zwei Jahren ihren Antrag bekamen, jetzt zum Teil noch bis zum Jahr 2011 vorfinanzieren müssen. Auch hier ist eine Ungleichbehandlung eingetreten. Aus diesen Gründen können wir leider der Ziffer 3 Ihres Antrages nicht zustimmen.
Zu Ziffer 4 werden wir uns enthalten, weil Sie im ersten Teil damit drohen, den „erfolgreichen Weg“ der Landesregierung weiter zu beschreiten.
Die Förderung der Jugendfeuerwehr – Herr Minister, das wissen Sie – unterstützen wir sehr, wenn auch die Frage bis heute offen blieb, warum die Verteilung der Gelder ausschließlich nach dem Gießkannenprinzip erfolgte. Die SPD-Landtagsfraktion dankt an dieser Stelle den vielen Jugendwarten und -betreuerinnen – es sind über 6.000 – in Hessen.
Ohne deren wichtige Arbeit wäre die Nachwuchsarbeit nicht zu gewährleisten.An dieser Stelle also ein herzliches Dankeschön.
Meine Damen und Herren, dass es in der Tat nur ein Jubelantrag ist, ist auch unsere Kritik, Herr Minister. Entscheidende Punkte fehlen in diesem Antrag. Wir reden seit Jahren von einem hessenweiten Mitgliederrückgang. Seit zwei Jahren höre ich von Ihnen auf den Landesverbandstagen, dass wir mehr Frauen und Migranten brauchen. Wir haben Ja gesagt, nur fehlen uns bis heute die Umsetzungsvorschläge und Handreichungen.
Der Übergang von der Jugendfeuerwehr zu den Einsatzabteilungen gestaltet sich überall problematisch. Gerade in diesem Bereich rekrutieren wir sehr viele Feuerwehrmitglieder. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken,ob diese Phase nicht besser zu begleiten ist,damit uns mehr Leute erhalten bleiben.
Zur Diskussion um die Bambini-Feuerwehren sage ich nur: Das sollte auf freiwilliger Basis bleiben, weil wir den Jugendwarten nicht allein und generell zumuten können, die Kinder bereits ab sechs Jahren zu betreuen. Das kann nur eine Freiwilligkeit sein, denn es ist nicht so, dass Bambini-Feuerwehren letztendlich den Übergang in eine Einsatzabteilung gewährleisten werden.
Ich habe es gehört, Frau Vorsitzende. Nur, den Aufschlag von Herrn Peuser, den möchte ich mir noch kurz genehmigen.
Es fehlen uns offensivere Appelle an die Arbeitgeber, Herr Minister. Sie danken den Arbeitgebern, die sich positiv gegenüber den Feuerwehren verhalten. Das ist völlig richtig, und diese Kampagne unterstützen wir. Uns fehlen allerdings etwas kritischere Anmerkungen gegenüber den Arbeitgebern, die offensichtlich die Freistellungen verweigern. Ihnen sollte deutlich gemacht werden, dass sie hier eine gesellschaftliche Verantwortung haben. Vielleicht muss man über diesen Punkt noch einmal nachdenken.
Insgesamt sagen wir einfach: Ehrenamt stärken – ja, auch vonseiten der Politik. Da sind Maßnahmen wie längere Arbeitszeiten und längere Ladenöffnungszeiten kontraproduktiv für das Ehrenamt. Da bitten wir, einmal umzudenken. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Hält sie es für richtig, dass die Termine zur Übergabe von Förderbescheiden – selbst wenn es sich um Bundes- oder EU-Mittel handelt – nur denjenigen örtlichen Landtagsabgeordneten bekannt gemacht werden, die der Regierungspartei angehören?
Herr Staatsminister, wie erklären Sie es sich dann, dass es allein in den letzten vier Wochen vier Termine gab, zu denen so eingeladen wurde, wie ich es gerade eben dargestellt habe, also ohne dass örtliche Vertreter anderer Parteien oder andere Landtagsabgeordnete zumindest davon informiert wurden?
Das heißt, wenn ich Ihnen die einzelnen Termine nenne, könnten Sie dazu eine Stellungnahme abgeben?
Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nun in der dritten Lesung angekommen,und es gilt zu befürchten, dass trotz vernichtender Kritik der Fachleute und aus den Fachverbänden die CDU dieses Gesetz durchpeitschen will. Meine Damen und Herren, Sie haben aus der Anhörung nichts gelernt.
Daher werde ich für meine Fraktion die Redezeit nutzen, um Ihnen in der dritten Lesung und insbesondere für das Protokoll und die Nachwelt nochmals deutlich zu machen, dass wir bis zuletzt gute Gründe hatten, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Herr Minister, das mag Ihnen nicht gefallen. – Ich will das insbesondere an zwei Punkten festmachen. Zum einen wollen Sie die Widerspruchsverfahren bei den RPs abschaffen und verursachen damit einen Ansturm bei den Verwaltungsgerichten. Zum anderen führen Sie mit diesem Gesetz das Ehrenamt ad absurdum.
Sie sind bis heute auf die schwer wiegenden Bedenken aus der mündlichen Anhörung nicht eingegangen, und wir prophezeien Ihnen, dass Ihr beratungsresistentes Verhalten Sie noch teuer zu stehen kommen wird.
Insbesondere die Abschaffung der Widerspruchsverfahren wird eine Bauchlandung werden. Die Beispiele aus Niedersachsen und Bayern haben es gezeigt. Zeitverzögerungen, teurere Verfahren und negative Auswirkungen für die Wirtschaft werden die Folge sein.
Fast alle Anzuhörenden, selbst die Rechtsanwaltkammer oder auch der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, Herr Reimers – das hat auch Herr Kollege Frömmrich gesagt –, haben die Beibehaltung der Widerspruchsverfahren bei den RPs regelrecht gefordert. Die Begründung aller war einleuchtend und nachvollziehbar. Sie hätte Sie zum Einlenken bewegen müssen. Doch nun steht uns in Hessen eine Prozessflut ins Haus, eine Verdopplung der Zahl der Klagen bei den Verwaltungsgerichten und damit eine Erhöhung der Personalkosten in diesem Bereich.
Statt der angestrebten Erfolge werden Sie irgendwann lediglich resümieren können, dass die Stelleneinsparungen bei den RPs durch mehr Personal bei den Verwaltungsgerichten regelrecht aufgefressen werden. Es ist letztendlich nur eine Verschiebung der Kosten vom Innenministerium zum Justizministerium.
Meine Damen und Herren, das Ganze geschieht noch nicht einmal kostenneutral; denn – das hat die Anhörung auch gezeigt – es wird künftig im Verhältnis mehr Klagen geben, da die Widerspruchsverfahren bisher in vielen Fällen Gerichtsverfahren vermieden haben. Auch die Ab
schaffung des Devolutiveffekts wird zu mehr Klagen führen, da Sie damit sozusagen das Vier-Augen-Prinzip abschaffen. Künftig werden Kreise und kreisfreie Städte über ihre eigenen Bescheide befinden müssen.Sie werden erkennen, was dabei herauskommen wird.
Ein weiterer Punkt, den Sie, Herr Minister, in der Vergangenheit immer ignoriert haben, ist, dass Städtetag und Landkreistag auf die Mehrkosten im Personalbereich hingewiesen haben und auf die Konnexität gepocht haben. Auch hier zeigen Sie sich beratungsresistent.
Zum wiederholten Male verlagert das Land Aufgaben auf die Kommunen, und zwar ohne die entsprechende finanzielle Ausstattung mitzugeben. Da ist es kein Wunder, wenn Hessens Landkreise im bundesweiten Vergleich den höchsten Schuldenstand haben. Das liegt an Ihren kommunalfeindlichen Maßnahmen.
Meine Damen und Herren, teurer wird es auch für eine andere Gruppe, und das sollte Ihnen Anlass zum Nachdenken geben. Teurer wird es für die Bürgerinnen und Bürger. Sie können künftig nicht mehr das schnelle und kostengünstigere Widerspruchsverfahren beim RP in Anspruch nehmen, sondern sie müssen sich mit Anwalt vors Gericht begeben. Sie nehmen damit den Bürgern einen preiswerten Rechtsschutz. Ein weiteres Mal verabschieden Sie sich hier von einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltung, wie wir es bereits bei den 130 Behördenschließungen erlebt haben.
Interessant ist auch, wie die Ihnen sonst so nahe stehende hessische Industrie reagiert hat. Herr Minister, wenn schon die Oppositionskritik nichts fruchtet, sollten die Stellungnahmen der hessischen Unternehmen und insbesondere der chemischen Industrie Sie zum Einlenken bewegen. Die Unternehmen sprechen aus Erfahrung, wenn sie berichten, dass bisher auf RP-Ebene bei Widerspruchsverfahren eine sehr gute Befriedung erfolgt ist und insbesondere bei den Umweltverfahren beiderseitige Befriedung ermöglicht wurde. Die Unternehmen warnen förmlich vor der Abschaffung dieser Widerspruchsverfahren; denn sie fürchten – ich denke, zu Recht – Verzögerungen. Ganz explizit wurde gesagt, dass auch die unternehmerische Tätigkeit dadurch behindert würde. Es wurde von Standortnachteilen und Wettbewerbsnachteilen in Hessen gesprochen.Gerade bei der Arbeitslosigkeit und der Ausbildungssituation in Hessen sollten Sie diese Aussagen der Unternehmen ernst nehmen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss mit der Bemerkung unseres zweiten Grundes, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen müssen: die Beschneidung des Ehrenamtes. Die Mitwirkungsrechte bei Forst-, Fischerei- und
Naturschutzbeiräten haben Sie rasiert – eine Ohrfeige für das Ehrenamt. Richtiger wäre, auch an dieser Stelle den Sach- und Fachverstand der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, statt sie auszusperren.
Daher gibt es viele Gründe für die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wenn Herr Haselbach nach vorne kommt, wird er vielleicht doch noch über die Kehrtwende der CDU berichten. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Wie hoch sind die Kosten, die das Land Hessen aufwenden muss, um nach dem Willen des Innenministers rechtzeitig zur Fußball-WM im Jahr 2006 für alle Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei blaue Uniformen und Fahrzeuge zu beschaffen?
Herr Minister, wie viele Uniformen und Kraftfahrzeuge müssten zum einen bis 2006, also bis zum Ziel WM, und zum anderen bis 2008 – bis zu diesem Zeitpunkt soll, wie
Sie gesagt haben, die ganze Umstellung erfolgt sein – neu beschafft werden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rauchmelder retten Leben. Das war der Grund für die Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion zum verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern, Herr Denzin. Wir freuen uns, heute über einen – so hoffe ich jedenfalls – gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD abstimmen zu können.
Wir haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Stellungnahmen waren überwiegend positiv. Die Vorschrift wurde von der Mehrzahl der Anzuhörenden auch begrüßt. Die gute Werbekampagne – um auch da anzuschließen, Herr Denzin – der Feuerwehren, der Sparkassenversicherung und der Kinderschutzorganisationen hat bisher leider – das ist der entscheidende Punkt – nur zu einer Abdeckung von ca.10 % aller Wohnungen mit Rauchmeldern geführt. Von daher sind Hinweise von einigen – auch von der FDP –,dies auf freiwilliger Basis zu belassen, absolut nicht zielführend.
Anregungen, die Übergangsfrist für den Wohnungsbestand kürzer zu fassen, die wir auch in den Stellungnahmen vorfanden, sind sicherlich begründet. Da es sich jedoch um einen Eingriff in das Eigentum handelt, sehen wir auch hier die Übergangsvorschrift bis zum Jahr 2014 als richtig an und wollen hieran festhalten.Ein schnellerer flächendeckender Einbau von Rauchwarnmeldern wäre jedoch wünschenswert. Denn wir sehen, dass der Einbau in anderen Ländern immerhin zu einer Reduzierung der Toten von 50 % führt.Ich denke,jeder Tote ist hier zu viel.
Liebe Mitglieder von der FDP, vielleicht können Sie, auch wenn Sie nicht zustimmen, wenigstens zuhören. – Auf der einen Seite haben wir Brandtote zu beklagen.Auf der anderen Seite sprechen wir von Feuerwehrleuten, die Brände bekämpfen müssen und nicht gefragt werden, ob das Risiko vielleicht zu hoch ist oder der Zeitpunkt stimmt, sondern in vielen Fällen einfach ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssen.Daher sagen wir an dieser Stelle: Jede Minute früher kann lebenswichtig sein. Somit besteht hier Handlungsbedarf. 600 Tote und 6.000 Schwerverletzte in diesem Bereich deutschlandweit sind nicht haltbar.
Statt gesetzlicher Regelungen Eigenverantwortung zu fordern, wie wir es gerade gehört haben – hier war auch von zwei oder drei Stellungnahmen die Rede –, ist einfach zu kurz gesprungen. Denn die Feuerwehrleute sind es letztendlich, die ihren Kopf hinhalten müssen, wenn die, die Sie auffordern, ihrer Eigenverantwortung gerecht zu werden, dieser nicht gerecht werden. Von daher ist diese
Initiative notwendig. Wir werden mit den anderen zwei Fraktionen dies auch durchführen.
Wir reden darüber hinaus – auch diesen Aspekt möchte ich kurz benennen – von einem volkswirtschaftlichen Schaden. Die Versicherungen müssen deutschlandweit 230.000 Brände regulieren. Die Einwände von Mieterbund und Wohnungswirtschaft wegen zu hoher Kostenbelastung greifen angesichts dieser Zahlen nicht. 3 bis 13 c oder 5 bis 10 c – wie Sie wollen – für einen Rauchwarnmelder stehen in einem sehr guten Verhältnis, um diese Gefahren und Schäden zu vermeiden.
Wenn wir über Funktionsprüfung und Betreibungspflicht reden, so denke ich, lässt sich das ebenso regeln. Wir sehen, dass es auch in anderen Ländern bereits Anwendung findet. Überprüfungen sind vom Nutzer oder Eigentümer eigenverantwortlich durchzuführen. Herr Denzin, Sie haben das gerade so hoch gehängt.Wenn der Rauchmelder, den ich zu Hause habe, nicht mehr funktionstüchtig ist, piept er.Dann kann man die Batterie wechseln.Das ist ein genauso großer Aufwand, wie wenn Sie zu Hause eine Glühbirne wechseln.Wenn Sie das als Vermieter nicht machen wollen,dann schreiben Sie eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag.Wenn Mieterbund und Wohnungswirtschaft dies als unüberwindliche Hürde abtun, muss die Ernsthaftigkeit ihrer Stellungnahmen infrage gestellt werden. Ich sagte bereits: In anderen Ländern wird genauso verfahren.
Wir haben extra auf eine kostengünstige, überprüfungsfreie und verwaltungsschlanke Regelung gesetzt. Wir haben einfach nur das Ziel:Aufwachen, bevor es zu spät ist.
Ich will Ihnen anhand von zwei oder drei Beispielen, die ich aus der Zeitung habe, den Handlungsbedarf aufzeigen. Es handelt sich um Meldungen aus der Zeit ab der letzten Lesung.
In Hanau verbrannte eine 70-jährige Frau in ihrem Haus. Die allein stehende Frau wurde im Schlaf von den Flammen überrascht.
In Geisenheim starb eine 84-jährige Frau bei einem Zimmerbrand. Die Notärztin konnte nur noch den Tod feststellen.
In Deutschland kommen jährlich 200 Kinder durch Feuer ums Leben.
Herr Präsident, ich komme zum Ende meiner Rede. – Ich will einfach nur noch den Hinweis geben, dass gerade für Ältere und für Kinder die Entscheidung, Rauchwarnmelder anzuschaffen, lebenswichtig sein kann. Denn diese beiden Gruppen können am wenigsten aus eigener Verantwortung darüber entscheiden.Sie können auch am wenigsten selbstverantwortlich handeln. Das sage ich, weil Sie Eigenverantwortung fordern.
Wir sind der Auffassung, mit dieser Regelung auf dem richtigen Weg zu sein. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung.
Gegenüber der Landesregierung möchte ich noch den Wunsch äußern, die Werbekampagnen noch mehr zu unterstützen, die von den Feuerwehren gemacht werden,
damit lange vor dem Jahr 2014 erreicht wird, dass sich Rauchwarnmelder im gesamten Wohnungsbestand befinden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Verwaltungsstrukturreform als Artikelgesetz mit über 30 Gesetzesänderungen vor. Herr Minister, mit diesem dritten Gesetz wird aus unserer Sicht die gesamte Konzeptlosigkeit der Landesregierung deutlich.
Ich werde diese Aussage natürlich unterfüttern.Man kann nicht von einem Dritten Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform sprechen, wenn man nicht auch das zweite diesbezügliche Gesetz noch einmal beleuchtet. Sie haben sich mit Ihrer „Operation düstere Zukunft“ völlig vergaloppiert, als Sie 130 Behörden von heute auf morgen geschlossen und 10.000 Beschäftigte an die PVS gemeldet haben. Das war ein völlig unstrukturiertes Vorgehen. 10.000 Beschäftigte für völlig überflüssig zu erklären musste einfach einen verheerenden Motivationsstillstand in den Verwaltungen und ein Behördenchaos auslösen. So kann man weder effektive Arbeit noch Kostenersparnis erwarten.
Sie sind die Behördenreform von der falschen Ecke her angegangen. Zuerst legen Sie fest, dass 1.000 Stellen gestrichen werden, und dann versuchen Sie, die Aufgaben loszuwerden. Sie haben den zweiten Schritt vor dem ersten getan. Das wird Sie teuer zu stehen kommen, denn diese Behördenreform geht nicht auf. Eine vernünftige Verwaltungsstrukturreform ist mit dieser Stückelei nicht zu machen.
Wir haben immer darauf hingewiesen, dass vor jeder Entscheidung über Strukturveränderungen eine Aufgabenkritik erfolgen muss und dass sich die Aufgabenkritik auf alle Ebenen der Verwaltung zu beziehen hat. Das haben Sie nicht getan. Ebenso haben Sie die Reform von oben verordnet, über das Internet bekannt gegeben, ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzubinden und ohne sie mit ihnen gemeinsam anzugehen.Im Gegenteil,Sie haben die Mitbestimmungsrechte zusätzlich beschnitten.
Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass Aufgabenverlagerungen in vielen Fällen kurzsichtig waren. Neu geschaffene Landesbehörden wurden nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Das sind Beispiele dafür, dass Ihre Schnellschüsse nicht durchdacht waren. Mit halbjährlich vorgelegten Artikelgesetzen veranstalten Sie ein einzigartiges Behördenchaos – und zwar auf dem Rücken der Beschäftigten, auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt auf dem Rücken der Kommunen.
Die Anhörung zu dem Zweiten Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform hat gezeigt, dass mit einer Zentralisierung keine Kosten gespart werden können. Im Gegenteil, eine bürgernahe effiziente Verwaltung bleibt auf der Strecke, auch bei dem heute vorliegenden Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform. Herr Minister, dessen Inhalt haben Sie zum Teil schon früher angekündigt und regierungsintern beraten. Nach großem Widerstand haben Sie den Entwurf erst einmal in der Schublade versenkt. Die Grundlage für diesen Gesetzentwurf zur Verwaltungsstrukturreform finden wir wiederum in der „Operation düstere Zukunft“, denn es geht um die Streichung von 1.000 Stellen bei drei Regierungspräsidien.
Man könnte mittlerweile zu dem Ergebnis kommen, dass Sie die RPs abschaffen wollen. Acht Abteilungen, 76 Dezernate sollen gestrichen werden. Ich meine, Sie sollten offen und ehrlich sagen, dass Sie die RPs abschaffen wollen, anstatt uns halbjährlich Artikelgesetze zu präsentieren. Mit diesem Vorgehen verspielen Sie die Zukunft des Landes. Es muss endlich Klarheit herrschen, wohin die Reise gehen soll und was Sie mit Ihren Reformen erreichen wollen. Wir vermissen einen Gesamtüberblick, und wir sehen mit Sorge,dass diese Stückwerke regionale Ausgeglichenheit, Effizienz und Bürgernähe vermissen lassen.
Mit dem Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform setzen Sie nun das große Messer bei den Widerspruchsverfahren an. Sie haben in Ihrer Vorstellung des Entwurfs dazu Stellung genommen.Herr Minister,wir kommen da aber zu einem etwas anderen Ergebnis. Die Abschaffung der Widerspruchsverfahren bei den RPs ist der völlig falsche Weg. Das zeigen nicht nur die positiven Erfahrungen im eigenen Land, sondern das zeigt auch ein Blick über die Landesgrenze. In dem von Ihnen viel zitierten Bayern hat man die Widerspruchsverfahren zuerst abgeschafft und dann wieder eingeführt, weil sie sinnvoll sind.
Die Bürgerinnen und Bürger in Hessen würden sich sehr freuen, wenn Sie ihnen den ersten Schritt ersparen würden. Dann ersparen Sie sich selbst auch den zweiten Schritt. Für die Beibehaltung der Widerspruchsverfahren spricht viel. Zu einen entlasten sie die Verwaltungsgerichte erheblich, zum anderen bieten sie den Bürgern einen preiswerten Rechtsschutz und dienen letztlich der Selbstkontrolle der Verwaltung. Eine Abschaffung der Widerspruchsverfahren in 83 Rechtsbereichen, wie Sie das jetzt vorhaben, wäre kontraproduktiv, da Sie die eingesparten Stellen gleich wieder bei den Verwaltungsgerichten aufstocken können. Letztendlich wäre dies nur eine Kostenverschiebung vom Innenministerium in das Justizministerium.
Die massive Kritik im Vorfeld gegen die Abschaffung der Widerspruchsverfahren hat Sie nun zu ganz kuriosen Entscheidungen getrieben. Mit dem Gesetz wollen Sie die Widerspruchsverfahren bei den RPs abschaffen, dafür aber deren Arbeit auf die Landkreisebene abwälzen. Sie wollen festlegen, dass – ich zitiere aus dem Entwurf – „die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder diesen abgelehnt hat, auch für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig“ ist. Abenteuerlicher geht es doch gar nicht. Mit der Abschaffung des Devolutiveffekts sind die Landkreise, kreisfreien Städte und Städte über 50.000 Einwohner künftig Widerspruchsbehörden für ihre eigenen Verwaltungsakte.
Entscheidungsebene gleich Widerspruchsebene: Das kann doch nicht ernsthaft gewollt sein. Wie soll denn ein Widerspruchsverfahren beim Landkreis ausgehen, wenn ein Landkreis seine eigene Entscheidung nochmals überprüfen soll? Das ist doch die Frage. Sie sagen in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfs, dass im Falle eines Widerspruchs die Ausgangsbescheide mit größerer Sorgfalt bearbeitet werden. Ich halte das für eine unglaubliche Unterstellung. Damit sagen Sie, dass bisher getroffene Entscheidungen nicht ordentlich geprüft wurden. Sie werfen den Beschäftigten also einen laxen Umgang mit wichtigen Verwaltungsentscheidungen vor und zeigen damit, dass Sie kein Vertrauen in die Verwaltung und ihr Handeln haben.
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass auch schon bisher jeder Sachverhalt ausreichend geprüft worden ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wurde. Ein Widerspruchsverfahren macht doch nur Sinn, wenn der Widerspruch auf der nächsthöheren Ebene behandelt wird. Die dafür notwendigen Stellen bei den RPs wollen Sie aber abschaffen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung will jetzt die untere Ebene zusätzlich belasten. Dafür ist sie personell überhaupt nicht ausgestattet. Ich kenne Landkreise, bei denen es zurzeit nur einen Juristen gibt. Was wollen Sie denn den dortigen Rechtsämtern künftig zumuten? Für die Kreise und Städte ist das überhaupt nicht zu verantworten, geschweige denn, zu finanzieren.
Ich sage hier, ich kann mich auch über den Landkreistag nur wundern. Denn er sieht diese Mehrarbeit klar und deutlich, sagt aber, er wolle zur Vermeidung von Verwaltungsgerichtsverfahren diesen Weg mitgehen. Anscheinend interessiert hier niemanden mehr, dass diese Zeche letztendlich die Städte und Gemeinden bezahlen werden.
Wir entscheiden hier nicht, ob eine Verwaltungsentscheidung überprüft wird,sondern wir entscheiden darüber,wo das geschieht. Das aber hat etwas mit Kosten und Aufwand zu tun.
Die außergerichtlichen Streitschlichtungen haben sich bei der Konfliktlösung bewährt und waren für die Bürgerinnen und Bürger finanziell tragbar. Wenn Sie jetzt diese Krücke wählen und Widerspruchsverfahren dort entscheiden lassen, wo zuvor die Entscheidung über den Sachverhalt getroffen wurde, dann liegt doch auf der Hand, wie Widerspruchsverfahren künftig ausgehen werden. Hier wird es kaum noch zu ernsthaften Befriedungen kommen können.
Wenn Sie allerdings die Abschaffung der Widerspruchsverfahren mit dem Ziel verfolgen, dass aus Kostengründen weniger Bürgerinnen und Bürger Widerspruch bei Gericht einlegen werden, dann ist das nicht nur völlig inakzeptabel, sondern verstößt auch gegen das Gleichheitsprinzip. Wer es mit dem Kostensparen ernst nimmt, der muss gerade auf außergerichtliche Schlichtung setzen, damit keine aufwendigen Verfahren anfallen.
Meine Damen und Herren, bei einem so umfangreichen Artikelgesetz aus über 30 Artikeln kann man in Anbetracht der Redezeit nur auf weniges eingehen. Daher werde ich jetzt noch zwei, drei Artikel beleuchten. Alles Weitere muss ich den Ausschussberatungen und der sicherlich sehr großen Anhörung überlassen.
Es wird deutlich, dass Sie mit der Änderung des Forstgesetzes nahtlos an die „Operation düstere Zukunft“ anschließen. Nachdem die Hälfte aller Forstämter aufgelöst und 600 Waldarbeiter für überflüssig erklärt wurden, kommt jetzt der nächste Kahlschlag bei den Forstausschüssen. Diese wollen Sie auf der unteren und oberen Ebene zugunsten eines einzigen Landesforstausschusses wegrationalisieren.
Ich denke, die Praxis hat bisher gezeigt, dass sich die Forstausschüsse auf Forstamts- und Bezirksebene bewährt und ihre Berechtigung haben. Mit diesem Schritt wird abermals deutlich, dass künftig regionale Interessen immer weniger Berücksichtigung finden. Das wird für die Zukunft unseres Waldes alles andere als gut sein.
Gravierende Maßnahmen in Natur und Umwelt setzen sich auch in der beabsichtigten Änderung des Naturschutzgesetzes fort. „Nicht zugelassene Kraftfahrzeuge“ und „Fahrzeugwracks“ sollen künftig nicht mehr als Eingriff in die Natur gelten. Ich kann mir jetzt schon lebhaft vorstellen, wie das einmal aussehen wird.
Die Abschaffung der Naturschutzbeiräte auf RP-Ebene und vor allem die Beteiligungsbeschränkung sind weitere eindeutige Eingriffe in den Naturschutz. Mit der Streichung von Anfahrt-, Anhörungs- und Unterrichtungsrechten für die Naturschutzbeiräte wollen Sie diese zur Bedeutungslosigkeit herabqualifizieren. Das ist eine Ohrfeige für alle, die sich ehrenamtlich im Naturschutz engagieren.
Eine letzte Bemerkung zur Änderung des Reisekostenrechts. Mit der Änderung des Hessischen Reisekostengesetzes starten Sie einen weiteren Angriff auf die Beschäf
tigten. Sie schlagen vor, dass die volle Kilometerentschädigung bei der Benutzung eines privaten Pkws nur dann gezahlt wird, wenn „triftige Gründe“ vorliegen, und sagen gleichzeitig, dass diese nur vorliegen, wenn nicht zeitgerecht der ÖPNV genutzt werden kann.
Das zeigt, wohin die Reise gehen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren,diese Regelung wird dazu führen, dass Mitarbeitern künftig für viele Dienstfahrten nur noch die halbe Wegstreckenentschädigung gezahlt wird – denn der ÖPNV ist für sie vielleicht noch theoretisch zu nutzen, aber notwendige Unterlagen, Arbeitsmaterialien oder schwere Akten sprechen gegen diese Nutzung. Dann aber gibt es keine volle Entschädigung. Auch sinnvolle und Zeit sparende Anschlusstermine werden nach dieser Regelung künftig platzen.
Damit soll also keinesfalls eine praxisfreundliche Regelung geschaffen werden. Nach dem Zeitaufwand wird dabei in keiner Weise gefragt. Daher werden Sie auch hier die Kosten wieder einholen. Auch dies ist eine Regelung gegen die Beschäftigten, wie wir sie bei den Verwaltungsstrukturreformgesetzen der Vergangenheit schon mehrfach erlebt haben.
Meine Damen und Herren, das übergeordnete Ziel dieses Gesetzentwurfes ist: Hauptsache weg von den Mittelbehörden, hin zu den Landkreisen, Städten und Gemeinden – egal, ob es dort Mehrkosten verursacht oder nicht. Herr Minister, auch in diesem Punkt lässt die Kommunalisierung grüßen. Die ständigen Kürzungen im KFA zeigen ihre Wirkung. Das zieht sich leider seit Jahren wie ein roter Faden durch die Beschlüsse der Landesregierung – ob es Jahr für Jahr 50 Millionen c weniger für Kinderbetreuung sind, ob es die einmalige hessenweite Kürzung der Schlüsselzuweisungen um 18 % ist, die es in keinem anderen Bundesland gibt. Haushaltslöcher werden seit Jahren durch Kürzungen im KFA und durch vieles mehr ausgeglichen.
Ja, Herr Dr. Lübcke, wir haben gesehen, was die letzte Reform den Landkreis Kassel gekostet hat:minus 2,4 Millionen c im KFA,weil der Minister ein Haushaltsloch von 110 Millionen c nicht gesehen hat und mal locker 92 Millionen c aus dem KFA nimmt.
Das ist die Wahrheit, und dabei wollen wir auch bleiben.
Viele, viele Beispiele, die letztlich dazu führen, dass heute die Kommunen pleite sind, dass 20 von 21 Landkreisen ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können, dass zu Recht von den Landkreisen eine Verfassungsklage erwogen wird.
Unter keinem Innenminister vorher mussten die hessischen Kommunen so bluten wie unter Ihnen. Herr Bouffier, wenn Sie so weitermachen, werden Sie noch als „Vampir der Kommunen“ in die Geschichte Hessens eingehen.
Wir wünschen uns eine gute Ausschussberatung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD steht für eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und für eine Sicherung der kommunalen Finanzen. Doch beides ist diesem Gesetzentwurf nur unzureichend zu entnehmen. Im Gegenteil, es handelt sich um eine halbherzige Kommunalisierung und um Mehrkosten für die kommunale Familie.
Sie haben es mit Ihren Schnellschüssen zur Verwaltungsreform im Rahmen der „Operation düstere Zukunft“ schlicht versäumt, eine sinnvolle und bürgernahe Neuordnung der Verwaltung zu schaffen. Aus einer staatlichen Verwaltung machen Sie jetzt drei neue zuständige Behörden, und das zeigt die Unausgegorenheit des Gesetzentwurfes.
Künftig soll es – hören Sie gut zu, denn Sie wissen das wahrscheinlich gar nicht – nach wie vor den staatlichen Landrat geben, es soll den Landkreis als Aufgabenträger für staatliche Auftragsangelegenheiten geben, ebenso den Landkreis für den Aufgabenbereich übertragene Weisungsaufgaben und den kommunalen Landrat. „Alles klar?“, frage ich. Ich denke einmal: Bei so viel Verwirrung ist nichts klar, und das führt nicht zu einer transparenten Verwaltung und auch nicht zu Bürokratieabbau.
Die neuen Auftragsangelegenheiten, meine Damen und Herren, sind Weisungen im Einzelfall, Herr Minister – das hat eine neue Qualität –, und diese Ausweitung stellt einen Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung dar.