Clemens Reif

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf den Bericht wie folgt geben: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und LINKEN bei Abwesenheit der FDP, den Antrag anzunehmen.
Der Antrag war dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in der 133. Plenarsitzung am 21. März 2018 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat zu dem Antrag am 7. Juni 2018 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 mit dem Antrag befasst und die wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, ich darf den Bericht wie folgt abgeben: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf ist dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in der 126. Plenarsitzung am 30. Januar 2018 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 8. März 2018 mit dem Gesetzentwurf befasst und den zuvor genannten Beschluss gefasst. – So weit mein Bericht, Frau Präsidentin.
Hier steht etwas von fünf Minuten Redezeit. Ich beanspruche keine Redezeit. Ich kann Ihnen nur empfehlen, den Gesetzentwurf so anzunehmen, wie der Ausschuss das zweimal getan hat. Wenn Redebedarf vorhanden ist, kann ich eine Aussprache nicht verhindern, aber ich empfehle es so, wie ich es gesagt habe.
Frau Präsidentin, ich entschuldige mich, dass ich nicht vorbereitet gewesen bin. – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz, Drucks. 19/ 5465: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in der 122. Plenarsitzung am 12. Dezember 2017 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 18. Januar 2018 mit dem Gesetzentwurf befasst und den genannten Beschluss gefasst. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Landesregie
rung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes, Drucks. 19/5696 zu Drucks. 19/5016, hierzu der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/5768.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, LINKEN und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/5768 in dritter Lesung anzunehmen.
Zum Bericht ist Folgendes zu sagen:
Erstens. Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung in der 122. Plenarsitzung am 12. Dezember 2017 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen worden.
Zweitens. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 mit dem Gesetzentwurf befasst und den oben genannten Beschluss gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag, Drucks. 19/5768, mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN angenommen worden.
So weit der Bericht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erstatte über die drei Anträge wie folgt Bericht.
Zunächst trage ich die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge vor. Da geht es um Drucks. 19/1100 zu Drucks. 19/134. Die Beschlussempfehlung lautet:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, der GRÜNEN und der FDP gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Herr Präsident, nunmehr komme ich zu der Beschlussempfehlung und dem Zweiten Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairem Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. In Klammern steht dann: Hessisches Tariftreue- und Ver
gabegesetz. Das sind Drucks. 19/1101 zu Drucks. 19/349. Die Beschlussempfehlung lautet:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Herr Präsident, nunmehr komme ich zu der Beschlussempfehlung und dem Zweiten Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz. Es handelt sich hier um Drucks. 19/1102 zu Drucks. 19/401. Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist Drucks. 19/1165. Die Beschlussempfehlung lautet:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, LINKEN und FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung und unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/1165 – und damit in der aus der Anlage der Drucks. 19/1203 ersichtlichen Fassung – in dritter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich gehe davon aus, dass ich drei Berichte geben darf.
Zunächst einmal zu Tagesordnungspunkt 9: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zu Tagesordnungspunkt 10: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Zu Tagesordnungspunkt 11: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, LINKEN und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/1085 – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen.
Dies sind die drei Berichte, Frau Präsidentin.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch, Drucks. 19/844.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Bericht: Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der 20. Plenarsitzung am 23. September 2014 überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2014 mit dem Gesetzentwurf befasst und die Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. – Herr Präsident, vielen Dank.