Frank-Peter Kaufmann

Sitzungen

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/6503, der zuvor einstimmig angenommen wurde, in dritter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte ausnahmsweise um ein Quäntchen mehr Aufmerksamkeit, weil etwas mehr kommt als ein üblicher Bericht.
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Verwaltungskostengesetzes: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – So weit der Bericht des Ausschusses.
Um den Ablauf zu verkürzen, füge ich hinzu: Namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantrage ich die dritte Lesung zu diesem Gesetzentwurf. Alles Weitere dann im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Landesschuldenausschuss hat in seiner 62. Sitzung am 21. Dezember 2017 die Verwaltung der Schulden des Landes und die Führung des Landesschuldbuchs im Haushaltsjahr 2015 geprüft. Der Landesschuldenausschuss berichtet dem Landtag über dieses Ergebnis nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen vom 27. Juni 2012 und beantragt, der Landtag möge von diesem Bericht Kenntnis nehmen. – Der Bericht als solcher liegt Ihnen unter der Drucksachennummer 19/5816 vor. Ich denke, ich muss nicht alles vorlesen. Er ist zu Ihrer Lektüre empfohlen.
Wollen Sie es hören?
Lesen Sie es nach. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über den Regionalen Lastenausgleich betreffend den Flughafen Frankfurt Main und zu dem Änderungsantrag Drucks. 19/5469. Beides hat der Ausschuss bereits beraten und gibt folgende Beschlussempfehlung ab:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und FDP bei Enthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/5469 – und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 19/5697 ersichtlichen Fassung – in zweiter Lesung anzunehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin ganz begeistert, dass Sie nicht verzichtet haben; ich trage die Beschlussempfehlung gern vor.
Beschlussempfehlung: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lege Ihnen heute mit der schon erwähnten Drucks. 19/3429, die insgesamt vier Teile umfasst, den Bericht des Untersuchungsausschusses 19/1, wie er von der Ausschussmehrheit am 20. April 2016 beschlossen wurde, einschließlich zweier abweichender Berichte, einerseits der Mitglieder der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, andererseits des Mitglieds der Fraktion der FDP, vor.
Mit dieser Vorlage und der anschließenden Debatte im Plenum endet üblicherweise die Arbeit eines Untersuchungsausschusses. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Mitgliedern des Ausschusses sowie allen, die uns in der Kanzlei und in den Fraktionen zugearbeitet haben, einen herzlichen Dank für ihr Engagement zu sagen.
Wir haben – dies gilt es hervorzuheben, weil das keineswegs selbstverständlich ist – in weitestgehend einvernehmlichen Verfahren unsere Aufgaben erledigt und konnten uns stets über den Fortgang der Untersuchung verständigen. Dass dies möglich war, bedurfte konstruktiver Beiträge aller Beteiligten, wobei uns die besonnene und ausgleichende Sitzungsleitung des Vorsitzenden dabei sehr unterstützt hat. Ich möchte nicht vergessen, auch hierfür Danke zu sagen.
Meine Damen und Herren, mein Auftrag besteht darin, Ihnen den beschlossenen Bericht des Ausschusses nahezubringen. Die abweichenden Berichte verantworten die jeweiligen Fraktionen selbst. Auf diese Berichte werde ich als Berichterstatter nicht weiter eingehen.
Allein der Bericht des Ausschusses umfasst schon 333 Druckseiten. Es ist daher völlig klar, dass ich ihn hier nicht in Gänze vortragen kann, sondern mich auf wenige Punkte beschränken muss.
Nicht nur weil in dem Bericht viel Arbeit steckt, sondern auch weil etliches durchaus spannend zu lesen ist, empfehle ich ihn ihnen als Lektüre. Sie können z. B. einen Krimi weniger in den Urlaub mitnehmen und stattdessen die Drucks. 19/3429 einpacken. Nehmen Sie es, wenn Sie so wollen, als meinen Literaturtipp für den Sommer.
Meine Damen und Herren, der Ablauf des Ausschusses in Stichworten: Der Untersuchungsausschuss wurde am 13. März 2014 eingesetzt und hat sich am 2. April 2014 konstituiert.
Die Namen der Mitglieder und der Funktionsträger entnehmen Sie bitte der Drucksache. Es gab insgesamt 19 Sitzungen; 8 davon enthielten öffentliche Teile. Wir haben insgesamt 55 Aktenordner mit Material bearbeitet. Alles in allem wurden 20 Zeuginnen und Zeugen vernommen. Ein besonderer Termin war sicherlich die letzte Zeugenbefragung im Bundeskanzleramt in Berlin am 6. November 2015. Am 16. Dezember 2015 schlossen wir die Beweisaufnahme einvernehmlich ab, und am 11. März 2016 – exakt am 5. Jahrestag der Fukushima-Katastrophe – konnte ich als Berichterstatter des Untersuchungsausschusses den Obleuten den Entwurf für den Bericht vorlegen.
Ich erlaube mir, an dieser Stelle eine Anmerkung zu meiner Rolle als Berichterstatter zu machen, nicht zuletzt, weil ich für einige Aussagen in dem Bericht durchaus heftig kritisiert wurde. Nichts gegen Kritik, aber ich bitte, nicht – wie sprichwörtlich geläufig – den Boten wegen schlechter Nachrichten zu steinigen. Der Berichterstatter kann nicht mehr berichten als das, was durch die Untersuchung an Fakten und Zusammenhängen herausgekommen ist. Vermutungen, Spekulationen und Verdachtsmomente dürfen von jedem geäußert werden, nur nicht vom Berichterstatter in seinem Bericht.
Dieser muss sich ausschließlich an das halten, was ermittelt wurde.
Natürlich sind auch in diesem Untersuchungsausschuss Fragen offengeblieben, manches war nicht einwandfrei zu klären, und Verdachtsmomente konnten nicht vollständig ausgeräumt werden. Doch dies ist ein Problem der Ausschussarbeit insgesamt. Keine Frage wurde abgewürgt, alles konnte hinterfragt werden, insbesondere wenn keineswegs alle Antworten schlüssig waren. Wenn von keiner Seite mehr nachgefragt wurde, war die Wahrheitsfindung an diesem Punkt zu Ende. Dann kann auch in dem Bericht nicht mehr darüber stehen.
Meine Damen und Herren, leider wurde mein ausdrückliches Angebot an alle Fraktionen, im Vorfeld der Ausschussberatung, also zwischen dem 11. März und dem 20. April, durch Vorschläge oder Hinweise an der Abfassung des Berichts mitzuwirken, von der Opposition nicht angenommen. Trotz abweichender Berichte scheinen mir die auf die ermittelten Ergebnisse des Untersuchungsausschusses gestützten Aussagen keine unüberbrückbaren Widersprüche aufzuweisen. Aber genau darüber diskutieren wir jetzt.
Der Untersuchungsauftrag des Ausschusses lautete:
Der Untersuchungsausschuss hat den Auftrag, umfassend aufzuklären, wer für die rechtswidrigen Anordnungen zur vorläufigen Stilllegung der beiden Atomkraftwerksblöcke in Biblis verantwortlich ist und welche Umstände zur rechtswidrigen Stilllegungsverfügung vom 18. März 2011 geführt haben. Es ist ebenfalls aufzuklären, ob die Landesregierung das Parlament und die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß und vollständig über diese Vorgänge informiert hat.
Die neun Unterpunkte des Einsetzungsbeschlusses finden Sie auf Seite 9 des Berichts im Detail. Ich gebe sie im Folgenden nur stichwortartig wieder. Nach dem jeweiligen Stichwort werde ich Ihnen den Kern der Aussage des Berichts zur Kenntnis geben.
Erstens: Verzicht auf die Anhörung von RWE. Die Entscheidung, wie in allen anderen Ländern auf die Anhörung zu verzichten, wurde von Frau Ministerin Puttrich getroffen. Sie erfolgte nach der Beratung durch die Fachabteilung, die sich ihrerseits mit dem Rechtsanwalt abstimmte, der das Land in atomrechtlichen Fragen beriet.
Konkret bat Ministerin Puttrich die Fachabteilung um Prüfung und übernahm dann einen entsprechenden Formulierungsvorschlag. Alle Zeugen haben ausgesagt, dass man im Ministerium übereinstimmend davon ausging, dass der Verzicht auf die Anhörung und die Begründung tragfähig seien.
Zweitens: materiell-rechtliche Begründung. Die Grundentscheidung, eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen und daher die jüngst beschlossene Laufzeitverlängerung auszusetzen, wurde von der Bundesregierung bereits am 14. März verkündet, also bevor am 15. März der konkrete Umfang des Moratoriums und seine Begründung den Ministerpräsidenten vorgetragen und mit ihnen besprochen wurden. Diese erhoben im Ergebnis keine Einwände dagegen.
Am Nachmittag des 15. März wurde vom Bundesumweltminister zugesagt, den Ländern eine Vorlage für die Stilllegungsverfügung zukommen zu lassen, da der Bund einen einheitlichen Vollzug sicherstellen wollte. Diese Vorlage traf am 16. März ein und wurde inhaltlich unverändert in den Stilllegungsbescheid übernommen. In der Fachabteilung des Umweltministeriums gab es erhebliche inhaltliche Bedenken dagegen. Zugleich waren sich aber alle Beteiligten einig, dass es sich um eine verbindliche Vorgabe des Bundes handelte, die umzusetzen sei.
Drittens: Erklärung des Anhörungsverzichts. Eine Anhörung fand auch in allen anderen Ländern nicht statt. Ein nach der im hessischen Umweltministerium vertretenen Auffassung rechtlich möglicher Verzicht bedurfte nach fachlicher Auffassung aber der Begründung.
Viertens: Warnungen bezüglich des Anhörungsverzichts. Ein Vermerk des Justizministeriums wies auf die grundsätzliche Anhörungspflicht hin, zugleich aber auch darauf, dass mangels hinreichender Sachkenntnis die Frage eines Verzichts nicht abschließend bewertet werden konnte.
Fünftens: die Nachholung der Anhörung. Übereinstimmend wurde von Zeugen bekundet, dass über eine Nachholung der Anhörung nur am Rande diskutiert worden sei, da man im Streitverfahren den Bescheid als Ganzes verteidigen wollte und eine Anhörung schon wegen der Vorgaben des Bundes zu keiner Änderung der Behördenentscheidung hätte führen können.
Sechstens: Hinweise zur Nachholung der Anhörung. Hinweise ergaben sich aus dem Vermerk des Justizministeriums, der Klageschrift von RWE sowie aus dem Beratungsangebot einer Rechtsanwaltskanzlei. Der Ausschuss hat festgestellt, dass die Nachholung der Anhörung die Rechtsposition des Landes im Hinblick auf die spätere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hätte verbessern können. Das finden Sie auf Seite 317 des Berichts.
Siebtens: Entschädigungsforderungen. Bis zum 18. März, dem Tag der Ergehung der Stilllegungsverfügung, gab es keine konkreten Hinweise. Eine abstrakte Diskussion über Schadenersatzforderungen fand im Kabinett statt, bevor überhaupt feststand, dass das Land Hessen mit dem Atomkraftwerk Biblis betroffen sein könnte. Man ging von der Verantwortlichkeit des Bundes aus und wollte dies auch gegenüber RWE stets betonen. Schließlich erklärten Zeugen aus Hessen, dass es eine politische Zusage auf Schadensfreistellung des Bundes gab, worauf sich auch Hinweise in verschiedenen Aktenstücken fanden.
Achtens: Aktenführung und Dokumentation. Der Untersuchungsausschuss stellte fest, dass die seinerzeitige Aktenführung im hessischen Justizministerium und im hessischen Umweltministerium der Aufklärung des Untersuchungsgegenstands nicht förderlich war. Hierzu gibt der Bericht weiterführende Hinweise. Um dies zukünftig zu vermeiden, lesen Sie nach, was auf Seite 324 steht.
Neuntens: Gespräch mit RWE. Der Untersuchungsausschuss hat ermittelt, dass Gespräche, soweit sie geführt wurden, nach Aussagen der Zeugen ausschließlich der zeitnahen Umsetzung der Stilllegungsverfügung dienten.
Dies sind in Kurzform die Aussagen des Berichts. An dieser Stelle können natürlich nur kurze Antworten auf die Fragen im Einsetzungsbeschluss gegeben werden. Wie ich schon betonte, sollten Sie den gesamten Bericht und auch die abweichenden Berichte lesen. Dann entsteht ein plastisches Bild der Ereignisse einer unvergessenen Woche im März 2011, die letztendlich eine Wende in der Energiepolitik Deutschland bewirkte. – Hier und heute danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die folgende Debatte.