Wolfhard Ploog
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an den Senat, dass er es ermöglicht hat,
dass die Mutter mit der Tochter hierbleiben kann. Das finde ich ganz toll.
Es ist auch ein Zeichen von Stärke, dass wir am Ende gemeinsam eine Lösung gefunden haben. Der Fall ist in der Tat sehr schwierig und kompliziert. Der Persönlichkeitsschutz verbietet es, im Einzelnen dazu vorzutragen, aber deswegen ist die Sache auch so lange und so kompliziert gewesen. Es war gar nicht so einfach, in der Härtefallkommission überhaupt zu einem gemeinsamen Votum zu kommen. Das lässt einiges vermuten, aber ich will das nicht weiter ausführen. Wir haben es gemacht. Dass die Sache dann natürlich vom Senat nicht so einfach nachzuvollziehen ist, kann ich verstehen. Ich hätte es mir natürlich auch etwas schlanker gewünscht. Das ist klar. Wir hatten auch unsere Vorstellungen. Nun hat es geklappt und deswegen finde ich das toll. Warten wir zunächst einmal die Zeit ab. Vielleicht ergeben sich auch noch andere Möglichkeiten. In dem Sinne herzlichen Dank. Für uns alle ist das eine schöne Sache gewesen, das erfahren zu haben, und ich glaube, für das Kind und die Mutter auch.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Goetsch, das Beispiel, das Sie genannt haben, war nun gerade das falsche Beispiel. Denn, ohne in Einzelheiten zu gehen, als der Fall Yeşim aufbrach, hat meine Fraktion als erste gesagt, Yeşim solle bleiben. Ich habe überhaupt keine Schwierigkeiten gehabt – hören Sie doch einmal zu, Sie müssen nämlich nicht das Falsche berichten –, weder in der Fraktion noch mit dem Senat, diesen Fall so zu lösen, wie er gelöst wurde. Auch die Mutter darf bleiben. Im Übrigen wurde bei beiden Kindern nun auch noch zusätzlich dafür gesorgt, dass sie in das Gesundheitssystem aufgenom
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men werden, was dringend nötig war. Deswegen kann ich überhaupt nicht verstehen, was diese Form der Angstmache soll. Dazu ist das Erforderliche aber gesagt.
Ich möchte noch ein bisschen zu dem ordnungspolitischen Aspekt sagen, denn über den weiteren Sinn und die Notwendigkeit des Schülerregisters waren Sie sich einig. Das hat die Senatorin eben auch berichtet und Herr Heinemann hat dazu auch das Erforderliche gesagt. Nun plötzlich zerfällt die Einigkeit des Hauses, weil das Register einen Nebeneffekt zeitigt: Es gibt uns Auskunft über sogenannte illegale Kinder. Lehrer und Medien sind in Aufruhr, die Kinder sollen nicht gemeldet werden. Auch da muss ich sagen – und das ist auch schon gesagt worden: Warum eigentlich nicht? Warum wollen Sie eigentlich diese Menschen dem Schutze des Staates entziehen?
Welche Begründung gibt es dafür?
Sie unterstellen einfach, dass es irgendwo einen Eingreiftrupp der Innenbehörde gibt, der dann sagt "Erkannt, gegriffen und abgeschoben." Da kann ich Ihnen nur eines sagen:
Ja, das sind Ihre bösartigen Unterstellungen. Da brauchen Sie gar nicht zu zetern und mir Beifall zu klatschen – das ist völlig falsch.
Ich empfinde es als eine üble Unterstellung meiner Fraktion und dem Senat gegenüber, dass wir mit Kindern und Menschen so verfahren. Das wissen Sie genau.
Die Verfahren laufen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ab und Sie haben überhaupt nicht das Recht, in dieser Stadt Zweifel zu säen, dass wir anders verfahren würden.
Sie liegen völlig falsch.
Ich sage Ihnen noch eines: Das Wegducken der Schulleitungen löst die Probleme dieser Familien überhaupt nicht. Das wird Ihnen auch bekannt sein. Ich komme auf das zurück, was ich Ihnen zu dem ordnungspolitischen Aspekt sagen wollte: Ich meine, dass jeder Staat, auch die Freie und Hansestadt Hamburg, zunächst einmal einen Anspruch darauf hat, zu wissen, wer sich auf Dauer in seinen Mauern aufhält. Dazu gehören auch diese Menschen.
Die haben sich zu erkennen zu geben. Hamburg und Deutschland sind weder Aufenthalts- noch Rückzugsräume für verschleierte Identitäten. Das kann nicht hingenommen werden.
Dabei tauchen im Übrigen auch die Fragen auf: Warum kommen diese Menschen nach Deutschland? Warum kommen sie nach Hamburg?
Sie kommen doch in erster Linie, um hier Schutz und günstigere Bedingungen für ihr Leben zu finden. Da müssen sie doch keine Angst haben vor dem Staat, der ihnen diese Möglichkeiten bietet.
Ihr Lachen könnte mir Gelegenheit geben, darüber noch weitere Ausführungen zu machen. Aber es ist völlig irrsinnig, was Sie da unterstellen.
Wer in der Illegalität lebt – das ist hier auch gesagt worden, ich muss es einfach wiederholen –, ist schutzlos und entzieht sich unseres Schutzes und unserer Fürsorge. Die Einzelheiten sind genannt worden: Krankenversicherungsschutz ist nicht geboten, Grundsicherungsleistungen auch nicht; Schutz vor Ausbeutung bei Schwarzarbeit, auch eine Sache, die wir immer wieder beklagen und die bekämpft werden muss; der Schutz der Kinder gegen Unfälle in der Schule …
melden Sie sich bitte, wenn sie etwas zu sagen haben, ich bin noch nicht ganz fertig und vielleicht sind Sie dann auch zufrieden.
Das dürfen Sie machen, aber qualifiziert bitte.
Mit dem Auftauchen aus der Illegalität – das muss hier auch noch einmal festgestellt werden, darauf hat auch zutreffend schon der Kollege Heinemann hingewiesen – endet auch der psychische Druck, der diese Menschen krank machen kann. Ich darf auch noch einmal auf diesen Appell zurückkommen. Ich meine, Sie können doch nicht von einem kleinen Kind verlangen – und wie wollen Sie ihm das beibringen: "Du nimmst an den Schülermonatskarten nicht teil, Du musst Dein Geld jeden Tag bei mir abholen, sonst entdecken sie Dich. Du musst über die Straße schleichen, sonst entdecken sie Dich. Wenn Du einen Unfall hast, musst Du nach Hause kommen, Du darfst nicht ins Krankenhaus. Alles fliegt auf."
Was ist denn das für ein Leben? Und Sie muten nun den Schulleitern zu, dass sie dafür sorgen sollen, dass das aufrechterhalten wird? Ich habe dafür nicht das geringste Verständnis.
Ich sage Ihnen noch einmal:
– Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Ich fordere dazu auf, dass die Schulleiter ihrer Meldepflicht nachkommen und ich sage Ihnen, dass die CDUFraktion, wie von der Senatorin schon versprochen, sich dem anschließt und dafür sorgt, dass diese Kinder ihre
Schulbildung hier zu Ende durchführen können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat wenig Sinn, sich weiterhin gegenseitig Vorwürfe zu machen. Es ist auch wenig zielführend, die Senatorin hier weiter anzugreifen.
Sehen Sie, Ihre Reaktion zeigt mir, dass ich mit dieser Aussage genau richtig liege.
In der Tat geht es uns um das Kindeswohl, Frau Goetsch. Nebenbei bemerkt, was Frau Özoguz beklagte: Es liegt kein weiterer Fall vor, bei welchem dem Anspruch des Kindes nicht genügt werden soll. Ich bin guten Mutes, dass auch der Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg mit uns diesen Weg beschreiten wird, der zum Erfolg führt.
Der Senator ist hier gar nicht gefragt. Dies ist ein Thema der Bürgerschaft.
Ich gebe Ihnen jetzt auch noch die Erklärung meiner Fraktion.
Ich kann doch nicht für den Innensenator sprechen. Es ist Ihr Unwissen, dass Sie sich nicht genügend in der Tiefe und Breite um die Probleme bemühen. Sie sagen immer, Sie hätten hier nur partiell Erfolge. Ich kann Ihnen nur Eines sagen: Der Senat ist damit auch auf uns zugekommen. Wir sind uns einig, in der Härtefallkommission immer in erster Linie das Wohl der Kinder im Auge zu haben. Vielen Kindern haben wir schon in der vergangenen Zeit – wir können es noch nicht sehr lange – auch den weiteren Schul- oder Ausbildungsbesuch ermöglicht. Deswegen müssen Sie sich an der Sache orientieren und nicht Ihren Gefühlen freien Lauf lassen.
Natürlich kann ich nicht verlangen, die Schulleitungen möchten auf mich zukommen und ein Formular für den Eingabenausschuss entgegennehmen. Das hilft auch nicht weiter. Ich biete den Schulleitungen aber an, mich gerne anzurufen. Dann muss man sehen, wie man individuelle Lösungen findet. Ich sage Ihnen aber auch Eines:
Eine individuelle Lösung kann für mich nur darin bestehen, dass wir offenkundig machen, wer sich hier aufhält. Es gibt diese Wanderarbeiterbewegung und Ähnliches, was wir staatlicherseits aber nicht decken können. Deswegen meine ich, dass der Staat hier den entsprechenden Schutz bietet. Herr Heinemann hat es bereits gesagt, ich sage es noch einmal im Namen meiner Fraktion: Wir werden uns alle erdenkliche Mühe geben, genau so zu verfahren, wie es die Kinder benötigen. Wenn die Eltern bei den Kindern bleiben müssen, sollen sie auch hier bleiben. Aber das können wir nur machen, wenn wir wissen, um wen es sich handelt. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Möller, ich darf zunächst einmal zurückweisen, es sei eine Unverschämtheit, dass wir eine parlamentarische Befassung nicht zuließen. Sie hätten das ja als Tagesordnungspunkt anmelden können, wenn es Ihnen so wichtig ist. Die Sache insgesamt ist in der Tat wichtig, aber wer diese Drucksache aufmerksam durchgelesen hat, wird festgestellt haben, dass die sich eigentlich von selbst erklärt.
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Natürlich ist es klar, und deswegen haben wir es auch so gemacht. Es ist doch ganz einfach, worum es geht. Wir müssen die Menschen unterbringen nach Recht und Gesetz, so wie wir es gemacht haben. Ob die Unterbringungen nun immer first class waren oder ob das erforderlich gewesen wäre, weiß ich nicht, aber ich glaube, wer zu uns kommt in der Not, weil er unter Verfolgung leidet oder vorübergehend vor einem Krieg flieht, der hat eine vernünftige, anständige Behandlung verdient. Die haben wir ihm immer gewährleistet und wichtig ist, dass die auch gewährleistet bleibt.
Klar ist, dass die Kapazitäten überall zu groß sind. Es gibt die sinkenden Zahlen, auf die in der Drucksache hingewiesen worden ist. Da macht es doch Sinn, diese Möglichkeiten einer Kooperation, zum Beispiel mit Mecklenburg-Vorpommern, auszuüben. Dieses ist dargestellt. Einige Fragen sind zwar noch offen, aber es steht nirgendwo, dass diese Menschen a) soweit Hamburg für sie zuständig ist, nicht von Hamburg betreut werden, und b) dass sie rechtlos gestellt würden. Selbst die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist doch für Hamburg weiterhin gewährleistet,
wobei ich sagen muss, Frau Möller, dass ich zutiefst daran glaube, dass auch ein Verwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern, in Thüringen oder sonst wo genauso nach Recht und Gesetz entscheidet und hamburgische Richter gar nicht anders handeln können als nach Recht und Gesetz.
Das scheint mir doch ein bisschen an den Haaren herbeigezogen. Das einzige, was diese Menschen möglicherweise beklagen, aber vielleicht gar nicht beklagen können, weil sie diese wunderschöne Stadt Hamburg nicht kennen, ist, dass sie nicht von vornherein in Hamburg in der Freizeit spazieren gehen können. Das ist nicht bösartig gemeint.
Ich kenne nun Horst bei Lauenburg nicht sehr genau – das ist wahrscheinlich ein kleines Dorf –, aber Sie wissen, dass diese Menschen dort vom Malteser Hilfsdienst betreut werden. Ich glaube, das ist eine anerkannte Hilfsgemeinschaft, eine ehrenamtliche Organisation, deutschlandweit. Da habe ich überhaupt keine Angst, dass den Menschen dort nicht Genüge getan wird und ihren Erfordernissen mannigfach nachgekommen wird.
Wenn es nun so wichtig gewesen wäre, auch noch zu erfahren, wie groß die Zimmer dort sind oder was Sie sonst alles noch wissen müssen, dann können wir da mal hinfahren und uns das angucken.
Nein, im Ausschuss werden Sie auch nicht klüger. Worum geht es eigentlich? Es geht darum, dass diese Menschen vernünftig behandelt, betreut und untergebracht werden, also auch vernünftig wohnen können. Das ist hier gewährleistet und um nichts Weiteres geht es. Wir müssen an allen Ecken und Enden sparen und warum wollen wir denn hier nicht sparen?
Das kostet uns viel Geld. Jede Bürgerin und jeder Bürger muss sparen, überall wird gespart und da müssen wir es vernünftigerweise auch hier machen. Den Menschen geht doch nichts verloren. Die werden doch nicht sonst wo hingeschickt. Die werden auch nicht rechtlos gestellt, die werden auch nicht hungern oder dursten müssen,
sondern sie bekommen den Aufenthalt, der ihnen gut tut. Sie fühlen sich hier zunächst einmal sicher. Das wird auch dort gewährleistet sein. Deswegen macht es wenig Sinn, es hier so darzustellen, als wären viele Fragen offen. Das sieht meine Fraktion nicht so. Wir sind sehr dafür, dass wir dieses Verwaltungsabkommen mit Mecklenburg-Vorpommern abschließen und dort gemeinsam diese Erstaufnahmeeinrichtung betreiben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie bitte?
Die Anrede war doch ganz okay, oder? Das fand ich. Ich habe ja einige Kolleginnen und Kollegen oben auf den Zuhörerbänken gesehen. Ich freue mich sehr, dass es engagierte Personalräte gibt, die heute hier sind.
Deswegen war es richtig, "Kolleginnen und Kollegen" zu sagen.
Nun zur Sache selbst, meine Damen und Herren. Wenn Sie Fragen haben, stellen Sie die, aber sagen sie nicht gleich, es sei falsch, Freunde hier zu begrüßen.
Frau Dräger, ich hatte ja erwartet, dass Sie hier so eine düstere Vision vom Untergang der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst entwickeln.
Aber das, was Sie hier an die Wand malen, ist völlig irreal.
Ich hatte zunächst den Eindruck, dass Sie dem Senat mit diesem Entwurf vorwerfen wollten, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst überhaupt abzuschaffen. Das ist nicht wahr. Wir kommen vielleicht noch im Einzelnen darauf.
Sie sagen, Dinge würden abgeschafft, die der Mitbestimmung bislang unterliegen. Das sind zwei Dinge, einen nannten Sie schon: Das ist nicht die Mitbestimmung bei der Ausschreibung als solcher. Da gebe ich Ihnen Recht,
das ist vielleicht das Geringere dabei. Künftig möchte man vielmehr über den Inhalt der Ausschreibung keine Mitbestimmung mehr haben. Darüber kann man sich streiten oder nicht, aber hier folgt der Senat ja der allgemeinen Auffassung – diese ist auch legitim –, dass es zunächst einmal dem Arbeitgeber selbst oder dem Dienstherren hier selbst obliegt, zu bestimmen, welche Aufgaben und Inhalte er dem Dienstposten zuweisen möchte und welche Qualifikation er von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet. Deswegen hat meine Fraktion keine Probleme, diesen Punkt mitzutragen.
Dies ist auch ein Beispiel für das, was Sie beklagt haben, dass es kein Vertrauen mehr in den öffentlichen Dienst gebe. Das ist nicht richtig, sondern nach dem Gesetzentwurf bleibt es bei der Teilhabe des öffentlichen Dienstes durch die Personalräte. Die Fraktion und der Senat haben volles Vertrauen in den öffentlichen Dienst. Dort soll auch nichts abgeschafft werden.
Frau Dräger, Sie haben zu Recht gesagt, der Gesetzentwurf verfolge zwei Ziele: Einmal wird mit dem Novellierungsentwurf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dazu sagten Sie, dies sei nicht nötig. Auf der anderen Seite sagen Sie selbst, SchleswigHolstein habe es hineingenommen. Was ist denn nun richtig?
Ich habe ja auch eine Reihe von Jahren als Personalrat gearbeitet. Als die erste Entscheidung kam – das war 1995 oder 1997 –, hatte man noch den Überblick, was im Einzelnen in der Rechtsprechung gefestigt war. Das nun auch so umzusetzen, finde ich schon vernünftig. Es ist ja auch nur der geringere Teil. Es wird nur kodifiziert, was ohnehin geltendes Recht ist, also wirklich der geringere Teil. Ich halte es aber für besonders bedeutend. Vor allem wird das Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn kodifiziert, was von hervorgehobener Bedeutung ist. Das ist ein Ersatz für die bisherige Entscheidung durch die Einigungsstelle. Das hat das Bundesverfassungsgericht zuerst 1995 ausgeführt und diese Entscheidung 2002 mit zwei Beschlüssen bestätigt.
Ausfluss der Rechtssprechung ist ebenso, dass Dienstvereinbarungen mit den Spitzenorganisationen künftig einseitig gekündigt werden können. Das mag man gut finden oder nicht, aber wenn das höchste deutsche Gericht entsprechend entschieden hat, muss das so auch sein. Dass dies den Gewerkschaften nicht gefällt, kann ich gut nachvollziehen, aber es muss einem ja nicht immer alles gefallen, was als rechtens empfunden wird. Nach der Überzeugung meiner Fraktion begegnet diese Neuregelung überhaupt keinen Bedenken, zumal in ihrer Umsetzung auch der Respekt gegenüber dem höchsten deutschen Gericht ausgedrückt wird.
Kommen wir zu den weiteren Empfehlungen der Gesetzesnovelle: Wir verlängern die Amtszeit der Personalräte auf vier Jahre. Das finde ich sehr positiv. Das ist von vielen gewünscht und in den meisten Bundesländern auch schon geltendes Recht. Diese vier Jahre geben den Personalräten, aber auch der Dienststelle, die Chance, gemeinsam langfristig angelegte Projekte umzusetzen und mit demselben Personenkreis zu betreuen. Der Personalrat selbst erhält dadurch zusätzlich die Möglichkeit, sich durch die eigene Leistung fester zu etablieren und eigene, bessere Planungsperspektiven für die Bedürfnis
se der Beschäftigten zu entwickeln. Insofern ist das zum Beispiel auch eine Maßnahme, die den öffentlich Bediensteten in einem ganz besonderen Maße hilft.
Mit der Modifizierung des Gruppenprinzipes sind wir einem weiteren Wunsch entgegengekommen. Es gibt also künftig nicht mehr die Gruppen der Arbeiter, Angestellten und Beamten, sondern die Arbeitnehmer und die Beamten.
Eine weitere, wichtige Neuerung ist, dass die Beschlussfassung künftig gemeinsam vom Personalrat getragen wird. Das legitimiert die Entscheidung der Personalräte in einem ganz besonderen Maß. Auch hierüber gibt es keinen Dissens.
Zentrale Elemente – das hatten Sie angeführt, Frau Dräger, damit komme ich auf die anderen beiden Punkte – der Novellierung ist die Absicht, das Mitbestimmungsverfahren zu beschleunigen. Teil dessen ist die Einführung des Versagungskataloges. Es ist ganz klar, dass es dort eine Beschleunigung gibt, die auch gewollt ist.
Zur Zustimmungsfiktion finde ich die Regelungen ebenso positiv. Die Neuregelung der Fristen im Schlichtungs- und Einigungsverfahren, die besagen, dass man sich innerhalb einer bestimmten Zeit auf Vorsitzende im Einigungsverfahren einigen müsse, dienen ebenso der Beschleunigung. Wir wissen alle selbst, wie unselig es war, als es zum Beispiel dem Senat nicht gelungen war – und da bildete nicht die CDU den Senat, diese war am Senat auch nicht beteiligt –, ein Gericht in Hamburg von einem Stadtteil in einen anderen umziehen zu lassen. Das zog sich über Jahre hin. Das kann ja nicht Sinn der Sache sein.
Ja, aber Einzelfälle prägen eben auch die Meinung. Es gibt auch viele andere Beispiele, sowohl von der einen als auch von der anderen Seite.
Wenn man eine solche Mitbestimmung einführt, muss man auch dafür sorgen, dass die Entscheidungen in rechter Zeit zustande kommen und dass nicht die eine oder andere Partei mit den Möglichkeiten spielt. Ich will nicht sagen, dass die Personalräte dies mit Absicht gemacht hätten. Auch die Dienststellen sind nicht immer so schnell tätig geworden, wie es hätte sein sollen. Das hatten Sie auch beklagt. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Das ist auch meine Erfahrung. Man muss darauf achten, dass sich auch dies künftig bessert.
Namens der CDU-Fraktion begrüße ich insbesondere diese Neuregelung, weil so künftig verhindert werden kann, dass über fristenfreie Regelungen Dinge einfach liegen bleiben und nicht entschieden werden. Dies liegt im Interesse der Sache und vor allem der betroffenen Bediensteten.
Doch, das ist vorgekommen. Ich habe Ihnen doch neulich einen Fall genannt, wo es um die Ernennung eines Beamten ging und der Personalrat den Vorgang aus sachfremden Erwägungen drei oder vier Monate hat liegen lassen. Deswegen ist es auch von besonderer Bedeutung, weil es in der Sache falsch wäre und es den
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öffentlich Bediensteten auch nicht dient. Es ist für jeden wichtig, Klarheit zu haben. Alles andere ist doch an der Sache vorbei argumentiert.
Im Übrigen ist es so – auch das glaubte ich, den Ausführungen Frau Drägers entnehmen zu können –, dass Personalratsarbeit nicht nur in den Sitzungen stattfindet, wo er Vorlagen hat, denen er zustimmen darf oder die er ablehnen soll. Die Personalratsarbeit findet doch bei den freigestellten Personalratsmitgliedern jeden Tag statt. Diese machen das hauptamtlich. Dort laufen doch alle Dinge. Tun Sie doch nicht so, als würden irgendwelche personellen Entscheidungen, die anstehen, plötzlich über ihn kommen, Eingang zwei Tage vor der Personalratssitzung. Das wird doch in aller Regel vorher besprochen. Ich habe keine anderen Erfahrungen gemacht und weiß es auch von allen anderen Personalräten in dieser Stadt, soweit ich zu ihnen Kontakt hatte oder noch habe. In dieser Diskussion wird sehr viel Weltuntergangsstimmung gemalt. Ich glaube nicht, dass es in dieser Stadt Personalräte gibt, die nicht wüssten, was in ihrer Dienststelle läuft, sondern ich bin davon überzeugt, dass sie sich mit hohen Engagement selbst um die Dinge kümmern und deswegen auch Bescheid wissen.
Deshalb ist es nicht richtig, was Sie versuchen darzustellen und dies auf die wenigen Stunden in der Personalratssitzung zu reduzieren, in der Entscheidungen gefällt werden. Die Wirklichkeit ist doch anders. Deswegen sollten wir uns hier auch nichts vormachen.
Zum Versagungskatalog: Dort kann man natürlich sagen, das andere sei bequemer. Da gebe ich Ihnen Recht. Der Versagungskatalog ist vielleicht nicht das Optimum. Ich habe aber kein Problem damit. Ich habe mit einer Reihe von Personalräten gesprochen. Diese haben gesagt, die Arbeit laufe wie üblich. Es werde im Vorfeld vieles geklärt. Ich will nicht sagen, es werde abgesprochen, aber es wird schon im Interesse der Kollegenschaft das eine oder andere bewegt. Da kann man nicht sagen, dass sie unter Zeitdruck stünden. Ich weiß nicht, ob es überhaupt eine Dienststelle gibt, in der das nicht besprochen würde. Normalerweise haben sie die Monatsgespräche und in vielen Bereichen wöchentliche Gespräche mit den Amtsleitungen. Dadurch wissen sie immer genau Bescheid. Wenn eine Amtsleitung das nicht tut, muss man sehen, wie man dagegen ankommt, wie man sich seine Mitbestimmung und Beteiligung holt. Das aber, was Sie dargestellt haben, ist nicht die tägliche Praxis. Deswegen habe ich auch keine Angst, dass der öffentliche Dienst künftig von der Mitbestimmung ausgegrenzt würde.
Im Übrigen entspricht die Regelung des Versagungskataloges, der ja nur für personelle Regelungen gilt, den Regelungen im Bund. Wenn ich daran denke, dass Rotgrün eine ganze Reihe von Jahren im Bund bestimmend war und viele Gewerkschaften Rotgrün näher stehen als der Union, frage ich mich, warum das in diesen sieben Jahren nicht geändert oder abgeschafft worden ist. Dann kann es ja diesen großen Druck nicht gegeben haben. Weder im Bund habe ich gehört, dass dort die demokratische Einrichtung der Mitbestimmung zu Fall gekommen wäre, noch in anderen beteiligten Bundesländern. Ich weiß, es ist nur eine Handvoll weiterer Bundesländer, in denen dies läuft. Aber auch dort habe ich diese Klagen nicht gehört. Wie Sie wissen, bin ich selbst auch in der Spitzenorganisation einer Gewerkschaft tätig. Ich bin
jüngst erst mit Kolleginnen und Kollegen auf einer Tagung unseres Bundeshauptvorstandes zusammengekommen. Ich habe mich dort bei den Kolleginnen und Kollegen erkundigt. Auch diese hatten damit kein Problem. Insofern habe ich keine Bedenken, dieser Einführung zuzustimmen. Meine Fraktion ist mit mir einer Meinung.
Sie haben dann noch Ihren eigenen Antrag, Frau Dräger, als eine bessere Alternative dargestellt. Das will ich so akzeptieren, für Sie, aus Ihrer Sicht.
Ich hätte mich mit diesem Entwurf gern näher auseinander gesetzt. Er kam ein bisschen spät. Ich weiß, es ist natürlich eine Sisyphusarbeit, das selbst zu erarbeiten und vorzulegen. Ich will Ihnen kurz sagen: Diese Allzuständigkeit, wie Sie sie in Schleswig-Holstein und Bremen loben – nur dort gibt es sie, glaube ich – haben wir nicht und brauchen wir auch nicht. Wenn Sie in die allgemeinen Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes hineinschauen, haben Sie im Grunde schon eine Zuständigkeit für alle Bereiche. Sie haben nur nicht die Möglichkeit, individuelle Interessen vom Personalrat her zu vertreten. Dies ist dem Personalrat untersagt, das finde ich auch gut, da der Personalrat doch viel eher das Gesamtwohl der Bediensteten im Auge haben soll und eben nicht Partikularinteressen wahrzunehmen hat. Damit sind wir in den vielen, vergangenen Jahren wunderbar gefahren. Denn es kommt noch eins hinzu: Wenn er das dürfte, kämen alle möglichen Kolleginnen und Kollegen auf ihn zu. Wie soll er das überhaupt noch schaffen? Das geht gar nicht zu machen. Das ist auch nicht seine Aufgabe.
In erster Linie ist es doch so, dass sich jeder um sein eigenes Schicksal kümmern muss. Alle anderen, die benachteiligt werden, müssen selbstverständlich die Möglichkeit haben, ihre Rechte durch eine Mitbestimmung des Personalrates geschützt zu sehen. Dafür bin ich sehr. Das kann nur ein starker Personalrat.
Dem Entwurf zur Novelle ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass die Personalräte in Hamburg nicht mehr stark sein könnten, sondern sie haben alle diese Möglichkeiten weiterhin.
Nach 30 Jahren Arbeit mit dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz werden in dieser Gesetzesnovelle Erfahrungen in die Praxis umgesetzt, in konkrete und geänderte Vorschriften. Der Hamburgische öffentliche Dienst wird damit über ein modernes, der Zeit angemessenes Mitbestimmungsrecht verfügen,
das auf die Interessen der Bediensteten auch weiterhin die erforderliche Rücksicht nimmt.
Ich habe – das möchte ich nicht unerwähnt lassen – mit Interesse eine Reihe von Resolutionen von Personalräten in dieser Stadt erhalten, die unsere Fraktion aufgefordert haben, der Veränderungen des Personalvertretungsgesetzes nicht zu folgen und diese nicht zu unterstützen. Es ist sicher schon klar geworden, dass ich dem nicht folgen kann. Es ist auch nicht immer alles so genau dargestellt worden – das möchte ich, bei allem Respekt, an die Personalräte richten –, wenn es dort heißt, der Versagungs
katalog des Paragraphen 89 erschwere die Wahrnehmung der Vertretung berechtigter Belange der Beschäftigten. Ich wiederhole: Die Wahrnehmung der Vertretung berechtigter Belange der Beschäftigten bezieht sich nicht nur auf Mitbestimmungsvorlagen, sondern das ist die tägliche Arbeit. Ich habe die herzliche Bitte an die Personalräte, auch wenn es ihnen schwer fällt, auch wenn es ihnen nicht gefällt, weiterhin mit so hohem Engagement zum Wohle der Bediensteten im Hamburgischen öffentlichen Dienst zu arbeiten und die Aufgaben wahrzunehmen. – Vielen Dank.
– Ja, Herr Neumann, es ist doch wichtig, Herz zu haben in der Politik, oder? Das sollten Sie auch ein bisschen mehr zeigen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin nicht hergekommen, weil ich persönlich angesprochen wurde. Aber zunächst möchte ich klarstellen, dass die CDU-Fraktion sich nicht vor den Karren des Senats spannen lässt,
sondern gemeinsam mit dem Senat den Karren zieht.
Deswegen ist es bei uns genauso wie früher bei Ihnen, auch Sie haben die Politik des Senats gestützt und das machen wir auch. Das sind die Spielregeln in der Demokratie.
Das sieht man an Ihrem Beispiel, aber das hing nicht damit zusammen, dass Sie jeweils die Politik des Senats gestützt haben, sondern dass Sie nicht die richtige Politik gemacht haben.
Deswegen stehe ich nicht an, Ihnen, Herr Klooß, zu sagen, ich bin schon überzeugt von dem neuen Gesetz. Es gibt natürlich immer mehrere Möglichkeiten. Ich habe in einem Vieraugengespräch mit Ihnen einmal gesagt, das eilt nicht so sehr, wir können das Gesetz auch noch im nächsten Jahr beschließen. Andererseits wird es wahrscheinlich erst im nächsten Jahr zur zweiten Lesung kommen. Ob wir es jetzt beschließen oder im Januar, im Februar beginnen die Personalratswahlen, dann hätte das Gesetz sowieso da sein müssen. Dann schaffen wir die Rechtssicherheit jetzt, obwohl eigentlich klar war, dass das Mindeste, was wir gemacht hätten, wäre, dass wir bei einer Wahlperiode von vier Jahren bleiben.
Ich weiß, dass es Ihnen natürlich schwer fällt, einer Novellierung zuzustimmen. Das ist klar.
Das hätten Ihre Senate in früheren Jahren auch gern gemacht, aber sie hatten von Ihrer Fraktion nicht die Kraft bekommen.
Das ist bei uns etwas anders. Da ist das Zusammenspiel schon zuverlässiger.
Aber ohne Häme, ich glaube schon das, was auch der Finanzsenator gesagt hat: Überall da, wo es läuft, wird es auch weiter laufen.
Wir wollen uns nichts vormachen. Wenn ich eine Zustimmungsfiktion einbaue, dann baue ich die vielleicht für 1 bis 2 Prozent aller Personalentscheidungen ein und für den Rest nicht. Das läuft doch wie geschmiert, das wissen wir alle. Aber in diesen wenigen Fällen muss es auch wirklich so sein, damit Bedienstete keinen Nachteil erleiden.
Ich bin nach vorne gekommen, um das noch einmal zur Klarstellung zu sagen. Ich setze mich immer gern auch intellektuell mit anderen Dingen auseinander und hätte das mit Ihrem Gesetz gern noch gemacht. Ich habe Ihnen vorhin schon zugestanden, dass es natürlich schwer ist, etwas Eigenes zu erarbeiten. Insofern haben Sie meinen Respekt, dass Sie das in der dann doch wieder relativ kurzen Zeit erledigt haben. Nur ist es nicht so, dass wir die Anhörung hatten und vorher nichts gelaufen war, sondern der Senat beschäftigt sich, meine ich, schon seit eineinhalb Jahren mit der Novellierung, weil meine Fraktion das auch wollte. Ich selbst hatte auch einige bestimmte Punkte, die ich gern geändert haben wollte. Deswegen sage ich Ihnen, ist zum Beispiel die Zustimmungsfiktion ein Punkt, den ich aufgrund meiner eigenen Erfahrung gern haben wollte. Deswegen sind zum Beispiel die Fristen, die wir in den Fragen Schlichtungs- und Einigungsverfahren neu geschaffen haben, auch ein Wunsch von mir gewesen. Dass der Senat das ohnehin vorhatte, wusste ich nicht, aber insofern gab es schon ein Zusammenspiel. Die Gewerkschaften sind von vornherein mit einbezogen worden. Es ist ja nicht so, dass man das von oben über uns ausgegossen und gesagt hat, guckt euch das einmal an. Es sind sehr, sehr viele Dinge wieder geändert worden, das wird Ihnen auch bekannt sein. Heute haben wir die Novelle. Meine Fraktion trägt diese voller Überzeugung mit und ich auch.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will dem, was schon gesagt wurde, nicht mehr viel hinzufügen, denn das, was unsere Fraktion dazu beizutragen hat, ist von Frau Bettina Machaczek erzählt worden.
Ist Ihnen mitgeteilt worden.
Es hilft nicht weiter, wenn Sie die Geschichte des Zuwanderungsgesetzes hier noch einmal rekapitulieren. Das Gesetz ist da und wir sind alle verpflichtet, diesem Gesetz zum Durchbruch zu verhelfen. Sie sagen – ich weiß nicht, ob es Frau Özoguz oder Frau Güçlü gesagt hat –, dass die CDU die Chancen der geregelten Zuwanderung bisher nicht verstanden habe. Das ist nicht richtig. Sie haben die Antwort des Senats auf Ihre Große Anfrage bekommen. Ich glaube, dass das, was im Rahmen innerhalb eines dreiviertel Jahres geschafft werden konnte, auch gemacht worden ist. Das finde ich sehr vorbildlich.
Es führt natürlich auch kein Weg daran vorbei, dass eine ganze Menge an weiteren Aufgaben, die noch vor uns liegen, zu erfüllen sind. Die Voraussetzung für eine Integration ist vor allem zunächst einmal – ich weiß nicht, ob das bezweifelt oder wie es ausgedrückt wurde – das Erlernen der Sprache, sodass man sich miteinander unterhalten kann.
Dieses können wir doch auch im Rahmen eines Zuwanderungsgesetzes nicht erzwingen, sondern es bedarf einmal der – so möchte ich es einmal ausdrücken – Mithilfe der Zugewanderten, dass diejenigen die deutsche Sprache erlernen, die hier bleiben möchten, die hier bleiben dürfen und auch sollen. Zweitens – hier widerspreche ich Ihnen auch nicht – bedarf es der Unterstützung durch die Stadt. Ich glaube, auch hier sind wir auf einem guten Weg.
Sie haben dann auch danach gefragt, wer für den Erfolg der ersten Maßnahmen und die Erkenntnis über die Ver
pflichtung der Stadt, die Integration zu fördern, verantwortlich ist. Dazu sage ich: Unter dem Strich zählt der Erfolg. Das haben wir alle gemeinsam gemacht und ich stehe nicht an zu erklären, dass Sie auch immer wieder dem Ganzen einen Schub gegeben haben, wodurch wir gemeinsam in eine Diskussion eingetreten sind. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam auch weiter auf diesem Feld miteinander diskutieren und um die beste Lösung ringen.
Aber es ist eben auch nicht so, dass gesagt wird, es gäbe ein Zuwanderungsgesetz und alles würde jetzt von vornherein klappen. Es ist doch schwierig, dieses im Einzelnen zu gestalten. Das wissen Sie doch auch. Von daher gebührt einmal dem Senat ein Dank für das, was er bis heute umgesetzt hat.
Wir werden alle die Aufgabe haben, den Senat in dieser schwierigen Aufgabe mit zu unterstützen. Meine Fraktion wird das jedenfalls positiv gestalten und begleiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was in dieser Sache gesagt werden musste, ist gesagt worden, sowohl von meinem Kollegen Grapengeter als auch vom Innensenator. Ich habe inhaltlich nichts zu wiederholen. Ich glaube, es ist auch deutlich geworden, was wir möchten.
Einige Anmerkungen – deswegen habe ich mich noch einmal gemeldet – von Herrn Kienscherf und von Frau Möller halte ich so für nicht erlaubt.
Frau Möller sagte, dass die Härtefallkommission eine Allzweckwaffe der CDU wäre und es perfide sei, Humanität von politischen Mehrheiten abhängig zu machen. Davon hat nie jemand gesprochen, dass er das wolle.
Das ist das Gespenst, das Sie seit Monaten in dieser Stadt verfolgt. Die Härtefallkommission wird nun einmal nicht so zusammengesetzt, wie Sie das gerne möchten. Deswegen ist das natürlich keine Härtefallkommission, sondern ein ganz übles Instrument für die politische Macht der CDU.
Dass die Wirklichkeit unserer gemeinsamen Entscheidungen im Eingabenausschuss eine ganz andere Sprache spricht, blenden Sie jetzt aus, damit Sie hier ein bisschen Politik machen können. Das sehe ich ein, denn Sie müssen Ihrer Klientel gerecht werden.
Aber trotzdem ist es nicht erlaubt, so etwas zu behaupten.
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Herr Kienscherf, Sie haben infrage gestellt, ob humanitäre Entscheidungen bei Politikern überhaupt möglich seien. Wir sind doch keine anderen Menschen als diejenigen, die sich hier in Initiativen und sonstigen Interessenverbänden um das Dasein und den täglichen Alltag dieser Menschen kümmern. Wir haben doch genau dieselben Gefühle und Empfindungen. Ich bin doch kein schlechterer Mensch und die anderen sind die besseren Menschen, die die richtigen Entscheidungen treffen können.
Es wird doch auch in der Härtefallkommission so geschehen, wie es jetzt im Eingabenausschuss läuft. Sie bekommen eine Eingabe, die oft von einer Initiative, von der Kirche, von einem Anwalt, der auch Ärzte befragt hat, gemacht wurde. Dieses gesamte Wissen fließt zunächst in den Vortrag vor der Härtefallkommission und später auch in die Entscheidung ein. Da habe ich gar keine Angst.
Wenn wir dort Beratungsbedarf haben, werden wir ihn uns auch holen können. Das haben wir Ihnen auch immer gesagt. Deswegen gibt es überhaupt keine Veranlassung für Sie, die Härtefallkommission als eine Gnadeninstanz der CDU oder sonst wie zu bezeichnen. Das halte ich in diesem Zusammenhang für nicht erlaubt. Wir alle sind aufgerufen – und das wollen wir auch machen –, für diese Menschen zu entscheiden, und zwar gerade auch unter humanitären Aspekten. Die rechtlichen Aspekte spielen schon gar keine Rolle mehr. Deswegen haben wir die Möglichkeit, in der Härtefallkommission jenseits der rechtlichen Vorschriften etwas anderes zu entscheiden. Dieser Aufgabe haben wir uns zu stellen. Ich bin davon überzeugt, dass das auch klappt.
Ich möchte Ihnen noch einmal etwas sagen, damit Sie das ein bisschen nachvollziehen können, weil es für Sie sehr schwierig war zu verstehen, warum wir das so machen und wir Mitglieder aus dem Eingabenausschuss in die Härtefallkommission hineinnehmen. Im Gegensatz zu Ihnen sehen wir den Eingabenausschuss und die Härtefallkommission schon als eine inhaltlich weitestgehende Einheit an. Der Kreis der Antragsteller wird überwiegend identisch sein. Es sind immer Menschen, die hier kein Dauerbleiberecht erlangen können und deswegen eigentlich ausreisen müssten. Das ist genau dieser Personenkreis, der uns auch im Eingabenausschuss beschäftigt.
Die Härtefallkommission hat erweiterte Möglichkeiten jenseits der Autoritäten des Eingabenausschusses. Deswegen ist es so wichtig und eine glückliche Konstruktion, dass der Kreis derjenigen, der die Entscheidungen treffen soll, in beiden Gremien jedenfalls von der Herkunft identisch ist, nämlich die Abgeordneten. Über die Legitimation ist vieles gesagt worden, das muss ich hier nicht wiederholen.
Deswegen sage ich Ihnen noch einmal: Die von Ihnen vorgeschlagene andere Auswahl ist zwar respektabel, überzeugt uns aber nicht. Das ist nun einmal so. Man muss feststellen, dass es Unterschiede gibt und deswegen bleiben wir bei unserem Modell.
Noch eines, Herr Kienscherf, denn Sie hatten ein bisschen Angst: Unter Rotgrün war die Abschiebepolitik und der Umgang mit den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Teil sehr viel rigider.
Daran sollten Sie sich erinnern und sich darauf besinnen, bevor Sie der CDU hier ein menschenfeindliches Tun unterstellen. Auch das ist nicht erlaubt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 18/1501 hat der Eingabenausschuss dem Parlament den Bericht über die Informationsreise nach Serbien-Montenegro und in den Kosovo vorgelegt. Ich freue mich, dass ich Ihnen damit auch einen Ausschnitt aus unserer Arbeit vorstellen kann.
Einen Schwerpunkt bildet immer wieder die zu treffende Entscheidung des Eingabenausschusses über das Schicksal vieler Bürgerkriegsflüchtlinge, insbesondere darüber, ob sie zurückkehren müssen, hier bleiben dürfen oder wie ihre Zukunft aussieht. Das ist eine wichtige und zentrale Angelegenheit. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir heute an dieser prominenten Stelle einmal über diese Arbeit berichten dürfen.
Erlauben Sie mir, dass ich in Ergänzung der Drucksache noch einige weitere Erläuterungen gebe. Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass es im Vorfeld der Reise leider einige Spekulationen über die Sinnhaftigkeit dieser Reise gab, was uns unverständlich war. Diejenigen, die den Bericht gelesen haben, werden sicher keine Spekulationen mehr anstellen. Nun ist unsere Arbeit nicht immer so transparent, dass sie sich von allein erklärt. Deswegen haben wir diesen Bericht sehr ausführlich und für jede Frau und jedermann nachvollziehbar dargestellt.
Anlass der Reise – um das noch einmal zu wiederholen – war unter anderem zu erkunden, ob wir es verantworten können, Bürgerkriegsflüchtlinge – hier insbesondere Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen, vornehmlich Roma, – gegen deren Willen zurückzuführen oder nicht.
Welche Erkenntnisse hat die Delegation gewonnen? Woche für Woche – das habe ich eben gesagt – befasst sich der Eingabenausschuss mit den Eingaben verzweifelter Menschen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge vor Jahren vom Balkan zu uns kamen, um in Sicherheit leben und überleben zu können, nun aber in die Heimat zurück müssen, weil eine Verfolgung nicht mehr droht und weil
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Ergebnisse siehe Seite 1147 B.
ein dauerhaftes Bleiberecht leider nicht immer gewährt werden kann.
Diese Menschen haben alle Mitglieder im Eingabenausschuss immer wieder gebeten, eine adäquate Lösung für sie zu finden. Das ist nicht immer einfach und menschlich sehr schwierig. Ich bin davon überzeugt, dass es niemanden in diesem Hause gibt, der Menschen in ein ungewisses Schicksal geben will. Wir haben diese Reise deshalb unternommen, weil wir Ungewissheit darüber hatten, in welches Schicksal wir diese Menschen eigentlich entlassen.
Trotz bestimmter restlicher Unsicherheiten muss auch das Parlament immer wieder mit darüber befinden, ob Menschen zurückreisen müssen oder nicht, ob sie bleiben oder zurück sollen. Diese Entscheidungen fielen uns seit langem schwer. Dazu haben vor allem die Berichte über die Lebensbedingungen in Serbien, in Montenegro und im Kosovo beigetragen, die wir schon seit einigen Jahren hören.
Diese Berichte waren teilweise sehr erschreckend und niederschmetternd. Die Gegebenheiten, in die die Menschen zurückkehrten, waren für uns so wenig vorstellbar, dass wir uns einfach entschließen mussten, die Situation vor Ort zu erkunden und mit eigenen Augen zu betrachten. Wir wollten uns selbst dort auch die notwendigen Informationen holen. Das haben wir alle für sehr, sehr wichtig erachtet. Ich glaube, am Ende der Reise konnten wir feststellen, dass dies auch wichtig war.
Wir haben uns mit den Gesprächen, die wir mit den Regierungsvertretern und mit den Vertreterinnen und Vertretern der dort tätigen Organisationen geführt haben, eine bestimmte Sicherheit über das geschaffen, was die zurückkehrenden Menschen erwartet.
Dies war vor allem deshalb wichtig, weil derzeit noch circa 1250 Menschen aus Serbien und Montenegrino in Hamburg leben. Dazu kommen noch circa 900 Menschen aus dem Kosovo, die eigentlich alle ausreisepflichtig wären, von denen aber viele ganz einfach Angst vor der Rückkehr haben. Diese Menschen haben existenzielle Ängste, die wir sehr ernst nehmen müssen, weil sie freiwillig eben nicht zurückkehren möchten.
Wir benötigen dieses Wissen um die Lebensverhältnisse, weil wir dann in den Entscheidungen sicherer sein würden. Ergänzend dazu – um Gewissheit zu finden – ist es für mich wichtig, dass ich eine Verantwortung für meine eigene Entscheidung tragen kann. Ich muss mit dem, was ich entscheide, auch am nächsten Tag noch zufrieden sein können. Auch wenn ich nicht zufrieden bin, muss es aber doch so sein, dass ich die Entscheidung verantworten kann.
Dass die Delegation auch noch in den Kosovo reisen konnte, war ein ganz besonders glücklicher Umstand. Das haben wir alle so bewertet. Wir haben uns dort ganz hautnah und aktuell nicht nur die brisante politische Lage verdeutlichen lassen können. Wir konnten – das war noch wichtiger – mit Roma-Vertretern,
mit aus Deutschland zurückgekehrten jungen Frauen und Männern, Gespräche führen, die unter anderem mit Hilfe Deutschlands weiter in der deutschen Sprache gefördert werden. Wir haben dort auch mit Vertretern UN-Organisationen Gespräche geführt.
Die so gewonnenen Erkenntnisse bedeuten, dass auch auf längere Sicht nicht jeder Bürgerkriegsflüchtling sofort zurückreisen muss. Die Erkenntnisse zeigen auch mir, dass die Lage der Menschen vor Ort und damit auch die Lage der Rückkehrpflichtigen schwierig ist und für eine lange Zeit schwierig bleiben wird. Die Einzelheiten möchte ich nicht wiederholen; diese können Sie in dem Bericht nachlesen. Wir haben das dort dokumentiert.
So viel sei aber gesagt: Wer in die genannten Gebiete zurückkehren muss, hat nicht ohne Weiteres den Zugang in die dortigen Sozial-, Gesundheits- und in die Bildungssysteme, was bei uns selbstverständlich ist. Wer nicht registriert ist, darf sich nicht niederlassen. Es gibt also eine große Anzahl von Schwierigkeiten für die Menschen, die dorthin zurückkehren. Wer nicht nachweisen kann, von dort zu kommen, wird nicht registriert und darf sich dann auch nicht niederlassen. Wenn er sich niederlässt, hat er nicht den Zugang zu den Systemen. Das ist ein teuflischer Kreis.
Das gilt für alle Menschen gleichermaßen, trifft auch die ethnischen Minderheiten, die es ohnehin schwerer haben. Es ist für sie schon deshalb schwieriger – das haben wir dort eindrucksvoll feststellen können –, weil sie anders leben. Das muss man respektieren. Sie sollen auch anders leben können. Man kann ihnen keinen Stempel aufdrücken und ihnen nicht sagen, anders leben zu sollen. Das muss so hingenommen werden. Deswegen besteht für uns eine besondere Pflicht, ihnen den Zugang in die dortigen Systeme zu erleichtern. Wie machen wir das? Welche Sicherheiten können wir diesen Menschen mitgeben? Welche Erkenntnisse haben wir gewonnen?
Wir können Ihnen sicher Hinweise und Ratschläge geben. Wir können auch gemeinsam mit dem Senat die Ausreisen gründlicher und auch besser vorbereiten, als es vielleicht in dem einen oder anderen Fall geschehen ist. Hierin liegt für mich der politische Erfolg dieser Reise. Er liegt aber auch – das ist besonders zu betonen – in dem Vertrauen, das wir im Namen dieses Parlaments den Institutionen und auch den einzelnen Menschen vor Ort vermitteln konnten, dass sich das Parlament der Freien und Hansestadt Hamburg einfühlsam, aber auch kompetent und engagiert um diese betroffenen Menschen bemüht. Ob wir bei unseren Entscheidungen immer richtig liegen, wage ich nicht mit einer hundertprozentigen Festigkeit zu behaupten. Darüber richten andere. Ich glaube aber, wir konnten dort sehr gut vermitteln, dass wir das hier sehr ernsthaft betreiben.
Für die Bereitschaft des Senats – und hier insbesondere für die der Innenbehörde –, uns nach unserer Reise – das ist jedenfalls auch noch einmal besonders deutlich geworden – zu folgen und zu begleiten, darf ich mich für meine Fraktion sehr herzlich bedanken.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht der Regierungsfraktion war die Reise ein voller Erfolg, den wir nun auch auf unsere politischen Entscheidungen übertragen müssen. Wir setzen unsere Arbeit weiter mit Sensibilität und Augenmaß fort. Ich darf Sie alle bitten, uns hierbei zu unterstützen und zu begleiten. Das sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erbeten.
Ich möchte meinen Beitrag zu dem Bericht des Eingabenausschusses nicht beenden, ohne nicht auch noch Worte des Dankes zu finden. Frau Präsidentin, ich hoffe, dass ich keinen großen Fauxpas begehe, wenn ich zu
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nächst einmal Worte des Dankes an den Eingabendienst finde, – namentlich an Frau Friederike Geyer, die das alles mit einer bewundernswerten Sorgfalt so vorbereitet hat –, dass wir auf der Reise alle Punkte so wahrnehmen konnten, wie wir uns das gewünscht hatten.
Dann möchte ich noch einen ganz herzlichen Dank an unsere Juristin, Frau Dr. Ina Tjardes, für die Begleitung, für den Rat und den Bericht in der Drucksache 18/1501 aussprechen, den sie ganz maßgeblich gestaltet hat,
dessen Lektüre die Reiseteilnehmer jeden einzelnen Punkt noch einmal neu erleben lässt. Ein Dankeschön geht auch an die Delegation, an Frau Cords, Frau Möller und Herrn Grapengeter. Es war harmonisch und angenehm mit Ihnen. Es ließ mich in Ihrem Kreise bestimmte Eindrücke leichter ertragen, die sonst nicht so einfach zu ertragen sind. – Vielen Dank.
Frau Möller, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln hat natürlich dazu geführt, dass die Landesparlamente der Bundesrepublik unterrichtet worden sind, auch durch Übersendung dieses Berichtes. Ich gehe davon aus, dass wir auf der Tagung der Vorsitzenden und Schriftführer der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder im Oktober in Berlin darüber sprechen werden. Insofern ist es schon auf einen Weg gebracht.
Das andere, was wir an Schlüssen und Erkenntnissen aus der Reise ziehen, sollten wir auch im Einzelnen im Eingabenausschuss besprechen. Das ist es allemal wert. Das aber, was Sie sich vorgestellt haben, finde ich auch aller Ehren wert. Das ist gar nicht das Problem. Wir können das aber nicht über den Eingabenausschuss leisten. Da muss man sehen, wie wir das gemeinsam hinkriegen. – Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Möller, die letzte Bemerkung bekommt jetzt einen etwas schrägen Anstrich. Ich weiß nicht, wer Sie alles anruft. Ich habe gerade Ende letzter oder Anfang dieser Woche einen Fall im Sinne des Zuwanderungsgesetzes gelöst, indem diese Familie nicht diesen dicken Stempel bekommen hat, sondern alles erhalten hat, wie es vorgesehen ist. Daher würde ich Sie herzlich bitten, das gelegentlich auch zu belegen, was Sie hier vortragen.
Es unterstellt ja das eine oder das andere. Entweder weist der Senat seine Bediensteten an, nicht nach Recht und Gesetz zu handeln und unterstellt dann gleichzeitig, dass die Bediensteten das auch tun würden. Das glaube ich aber nicht. Die Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg sind sehr eigenständig und dem Recht verpflichtet. Noch viel weniger aber kann ich mir vorstellen, dass ein hanseatischer Senat seine Bediensteten anweist, nicht nach Recht und Gesetz zu handeln. Ich darf Sie also bitten, das vielleicht doch noch zu belegen oder zu relativieren. Ich habe eine ganz andere Erfahrung gemacht und möchte hier noch einmal klarstellen, dass nach meiner Überzeugung genau so gearbeitet wird, wie wir das als Abgeordnete auch erwarten.
Meine Damen und Herren! Bekanntlich trinke ich kaum Alkohol. Deswegen brauchen Sie mich nicht nach dem heute bereits genossenen Alkohol zu fragen. Das empfinde ich ein bisschen als unanständig.
Meine Damen und Herren! Sie haben sich einen zweiten Redner gewünscht, hier steht er.
Ich möchte auch gar nicht polemisch werden, denn das kann man bei diesem Thema ganz leicht. Es gibt schon unterschiedliche Bewertungsmöglichkeiten in der Rede von Frau Möller im Vergleich zu der von Herrn Dressel.
Ich will auch zu dem Zuwanderungsantrag nichts weiter sagen. Ich habe mich noch einmal wegen der Härtefallkommission gemeldet. Da gibt es doch eine Menge von Ängsten, die Sie nicht im Einzelnen beschrieben haben, aber ich fühle und ahne das schon.
Ich will Ihnen sagen, was bei uns der Grundgedanke ist, warum wir eben keine große Kommission mit interessierten Organisationen haben möchten, die auch in der Arbeit dort tätig sind.
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Ja, ja, das haben Sie schon vorgeschlagen.
Wir möchten hier kein weiteres außerparlamentarisches Gremium schaffen. Deswegen wollen wir das zunächst einmal so versuchen. In dem Antrag steht auch, dass die Arbeit evaluiert werden soll. Dann werden wir sehen, ob es etwas bringt oder nicht. Ich glaube, dass wir das zu dritt sehr vernünftig hinbekommen. Alle diese Ängste, die vor allem auch Frau Möller vorgetragen hat, werden wir, Frau Möller, glaube ich, ganz schnell gemeinsam besiegen, weil wir uns bei den Härtefällen – das hat ja die Vergangenheit gezeigt – immer sehr schnell einig waren. Wir haben ja auch gemeinsam eine ganze Reihe von Fällen ausgesetzt. Da habe ich überhaupt keine Angst und möchte Sie auch ein bisschen beruhigen. Das ist kein Grund, unruhig zu werden.
Herr Dr. Dressel, ich habe immer gesagt, dass wir im Eingabenausschuss immer wenig Zeit haben. Da Sie das heute mehrfach beklagt haben, können Sie nunmehr davon ausgehen, dass wir künftig auch mal zwei Stunden eher anfangen. Mich ärgert, dass wir das nicht immer ordentlich machen können. Also fangen wir demnächst mal ein bisschen eher an und dann kriegen wir das auch hin. Das scheint auch von Ihnen ein intensiver Wunsch zu sein.
Ich will nur noch eines sagen. Nach meinen Vorstellungen und auch nach den Vorstellungen meiner Fraktion wird es nicht so sein, dass die Härtefallkommission im Rahmen einer Sitzung des Eingabenausschusses tagt, sondern es werden gesonderte Sitzungen sein und da wird es ausreichend Zeit geben und die Zeit werden sich die drei Angehörigen dieser Kommission dann wohl auch nehmen. Ich gehe ganz sicher davon aus, dass das gründlichst beraten werden kann und wenn es einmal an einem Tag nicht zu einer Entscheidung kommt, dann kann man immer noch den Rat anderer einholen.
Ihre Befürchtungen kann ich nicht teilen und ich finde sie auch ein bisschen sehr irreal. In dem Sinne hoffe ich auf eine gute Zusammenarbeit. Ihre Anträge werden wir natürlich ablehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Möller, im Gegensatz zu Ihnen fasse ich es niemals als eine Zumutung auf, dass sich das Parlament auch einmal mit diesen Dingen in toto beschäftigt, weil es ganz wichtig ist, dass wir uns alle mit diesen sehr schwierigen Fragen befassen, die wir wöchentlich im Eingabenausschuss zu beantworten haben. Deswegen freue ich mich, dass wir heute alle daran teilhaben.
Herr Kienscherf, Sie täuschen sich. Einfluss auf den Senat habe ich nicht, ich gehöre ihm nicht an. Aber ich weiß, was Sie meinen. Ich glaube, dass wir in den letzten Jahren in der Koalition auch schon eine Menge mehr durchgesetzt haben, aber ganz geräuschlos. Wir sind mit den Dingen nicht auf den Markt gegangen; da ließe sich vieles machen.
Ich will nicht in Konkurrenz zur rotgrünen Regierung treten, als diese noch das Sagen hatte. Ich weiß nicht, wie der Einfluss der Fraktionen damals war. Ich glaube nicht, dass die Fraktionen den Senat geführt haben.
Es macht in diesem Zusammenhang auch wenig Sinn, sich über diese Dinge zu streiten, weil es im Endeffekt – das hat Frau Möller auf den Punkt gebracht – um zwei Menschen geht. Deswegen macht es auch wenig Sinn, dieses mit einem bestimmten Prozedere anzusprechen. 1999 hat Rotgrün zu dieser Frage auch einmal mit "als nicht abhilfefähig" gestimmt. Wir haben mindestens Kurs gehalten, dass wir heute den Erfolg nicht haben, macht mich nicht glücklicher.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Der einstimmige Beschluss, der von niemandem im Parlament – auch von meiner Fraktion nicht – aufgekündigt wurde, bedarf deshalb keiner Bekräftigung und keiner Bestätigung. Wir stehen zu unserer Beschlussfassung. Deshalb muss ich nichts bekräftigen.
Nein, ich enthalte mich nicht. Ich stimme deshalb gegen den Antrag, weil das Verfahren auf eine rechtsstaatliche Art und Weise abgeschlossen ist.
Wir haben unseren Teil getan, der Senat hat sein Geschäft gemacht. Dabei bleibt es. Ich setze eine große Hoffnung darauf, dass wir dieses hier in aller Ernsthaftigkeit Diskutierte an den Senat geben und er damit vielleicht eine Anregung bekommt, doch einmal nachzudenken, ob es so richtig ist, wie er es gemacht hat oder nicht. Das ist von mir keine Senatsschelte. Das ist das Geschäft des Senats und wir haben unseres; das ist bei der Gewaltenteilung so. Meine Fraktion steht nach wie vor dazu, wir kündigen unseren Beschluss nicht auf. Ich verstehe auf der anderen Seite auch, dass der Senat sagt, dass es kein Abschiebungshindernis gebe, einen Aufenthaltstitel
nicht erteilt werden könne und deswegen wäre es das völlig falsche Zeichen – mindestens unter rechtlichen Aspekten –, hier eine Ausnahme zu genehmigen und allen anderen, die es vielleicht ebenso verdient hätten, keine zu geben.
So einfach kann man sich die Entscheidung in der Sache aber auch nicht machen. Das weiß ich auch. Wenn eine Frau mit ihrem Kind seit vielen Jahren hier lebt –
das Kind ist hier geboren –, dann ist es auch ein Teil der Wahrheit, dass das Kind, wenn die Mutter Ihrer Ausreisepflicht damals nachgekommen wäre, hier nicht geboren wäre. Nur kann ich mit "wenn" keine Geschichte machen, ich will darauf auch nicht abfahren. Das ist und bleibt eine schwierige Kiste.
Ich verstehe aber den Senat, dass er hier so entschieden hat. Ich hätte mir natürlich eine andere Entscheidung gewünscht, aber das ist nicht möglich. Ich habe lange über andere Fälle nachgedacht, die wir dem Senat "zur Berücksichtigung" vorgelegt haben und denen er gefolgt ist. Es gleicht kein Fall dem anderen. Sie müssen jeden Fall nach seiner Eigenart behandeln. Das verstehe ich auch. Deswegen macht es keinen Sinn, heute etwas zu bekräftigen.
Das gäbe allenfalls ein Zeichen nach draußen – das falsch wäre –, dass wir nämlich etwas bewirken können.
Ich verspreche Ihnen, dass ich noch einmal auf dem Wege, der mir gegeben ist, mit dem Senat darüber ins Gespräch kommen werde. Ob es etwas bringt oder nicht, weiß ich nicht. Im Übrigen steht meine Fraktion zu dem Verfahren. Ihren Antrag werden wir deshalb auch ablehnen.
Wir wollen der Wahrheit die Ehre geben. Die GAL war nicht mehr da und deswegen konnte sie nicht teilnehmen. Das war kein Kneifen, es war eine absolute Unmöglichkeit. Wie immer das sprachlich gefasst wird, es ist in Ordnung, wir haben darüber gesprochen.
Es gibt so eine Art Gentleman-Agreement. Das trifft aber nicht zu, wenn einzelne Abgeordnete, sondern wenn ganze Fraktionen nicht da sind. Von daher haben Sie im Grunde mit Ihrem Einwand Recht; ich will mich auch gar nicht herausreden. Wenn es ein Versehen war, dann tut es mir Leid und ich entschuldige mich dafür. Als Vorsitzender muss man auf so etwas achten.
Aber andererseits, Frau Dr. Lappe, sagten Sie, mir hätte die Auffassung der GAL zu diesem Punkt bekannt sein müssen. Das war sie nicht. Mag sein, dass ich nicht so genau wusste, was die GAL in Eimsbüttel beschlossen hat. Deswegen war es vielleicht zusätzlich meiner Aufmerksamkeit entgangen. Aber auf der anderen Seite ist es so, dass die CDU einheitlich abgestimmt hat. Die SPD war sich untereinander uneins und da dachte ich, na gut, die haben auch nichts gesagt. Ich will das nicht als Versagen bezeichnen, es ist bedauerlich. Ich entschuldige mich dafür. An der Tatsache ändert es nichts. Im Übrigen bin ich mit Ihrer Formulierung einverstanden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Möller, Sie irren, wenn
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Sie meinen, es sei für uns das Einfachste, bei unserem Votum zu bleiben; das ist ganz schön schwer.
Das weiß ich ja, wir sind uns da auch einig.
Das werden wir heute nicht tun, und zwar ist es nach meiner sicheren Erinnerung so gewesen, dass wir diese Angelegenheit mehrfach ausgesetzt hatten, weil wir auch viele Nachfragen hatten. Das sehr bedauerliche Schicksal des kleinen Mädchens mit der Herzerkrankung war von Anfang an bekannt und das will ich auch gar nicht klein reden, das ist schwer. Andererseits hat es sich gottlob so entwickelt, dass das Kind zwar weiterhin krank ist, aber derzeit nicht behandlungsbedürftig. Und wenn Tabletten mitgegeben werden, dann sollen die nur einer Infektion vorbeugen oder im Infektionsfall helfen. Das Mädchen ist aber nach unserem Wissen nicht durchgängig behandlungsbedürftig und es könnte auch dort behandelt werden.
Das macht die Entscheidung nicht einfacher. Wenn man über das Schicksal ganzer Familien zu entscheiden hat, dann betreiben wir das alle sehr ernsthaft. Sie möchten die Entscheidung zurückholen, das wollen wir nicht, weil wir glauben, das ausreichend beraten zu haben. Wir haben unsere Entscheidung gefunden und bei der soll es heute auch bleiben.
Wenn sich neue Gesichtspunkte ergeben, gibt es auch neue Verfahren und dann kann man darüber reden. Aber die Angelegenheit in den Eingabenausschuss zurückzuholen, würde jedenfalls ein völlig falsches Eingeständnis sein, dass wir uns nicht ausführlich genug darüber Gedanken gemacht hätten. Nach unserem Erkenntnisstand von vor etwa zweieinhalb Wochen, als wir dies im Ausschuss beraten haben, war das die richtige Entscheidung und das ist sie nach meiner Auffassung auch heute noch. Deswegen stimmen wir dem nicht zu.