Dora Heyenn

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dazu sage ich jetzt nichts.
Diese Form von Protest und Systemkritik, wie wir sie am Freitagabend in der Schanze und in Altona erlebt haben, führt nicht zu einer gerechteren Welt. Sie führt nur zu einem: zur Zerstörung.
Es ist eine Dreistigkeit, massiv uneingeschränktes Demonstrationsrecht einzufordern und sich selbst an kein einziges Gesetz zu halten.
Demonstrationen sind das nicht. Die argumentative Konstruktion, diese maßlose Gewalt und dieser Hass seien die Reaktionen auf die Präsenz und das Vorgehen der Polizei, verharmlost diese Gewalttaten in unverantwortlicher Weise.
Ich selbst war auf zwei Demonstrationen während des G20-Gipfels. Dort gab es keine Provokationen von der Polizei und keine Gewaltanwendung von den Demonstranten. Wir konnten unsere Botschaft und unsere politischen Forderungen an die Staaten der G20 ungehindert artikulieren. Und so sind circa 50 Proteste verlaufen. Wäre das bei allen Demonstrationen der Fall gewesen, hätte Hamburg nicht einmal die Hälfte des Polizeiaufgebots gebraucht; so viel zur Festung Hamburg.
Einen Freifahrtschein für Gewalt und Hass und Zerstörung darf es in Zukunft nicht mehr geben. In
Hamburg fragen sich viele, wieso eigentlich die Demonstration "Welcome to Hell" genehmigt wurde. Schaut man auf deren Webseite, sieht man, dass Hamburg brennt. Was damit gemeint war, das war im Vorhinein ganz klar formuliert, und wie sich die Anmelder die Hölle vorgestellt haben, das haben sie in Hamburg und speziell in Altona und in der Schanze gezeigt.
Ankündigungen wie "Molotowcocktails statt Sektempfang" kann man nicht als pubertäre Hormonstörung abtun, die im praktischen Tun dann wohl doch nicht umgesetzt werden. Nur eine Distanzierung von Gewalt vor und nach Demonstrationen sichert die Demokratie.
Zur politischen Verantwortung gehören neben Zukunftsperspektiven und, ja, auch Utopien, dass man die Realität wahrnimmt, auch wenn sie einem nicht passt. Konzeptionelle Radikalisierung ist keine politische Haltung und führt nicht zu einer besseren, gerechteren Welt.
Die Ereignisse in und um die Schanze waren eine ungeheure Herausforderung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Polizei und auch für die Verantwortlichen in Senat und Bundesregierung. Die größte Herausforderung für die Politik heutzutage ist, für den Zusammenhalt der Gesellschaft zu sorgen, und das in besonderer Weise seit 2015; darüber haben wir viel diskutiert in diesem Raum.
Darum haben die Sozialdemokraten in Hamburg sich intensiv gekümmert. Sie haben den Dialog mit den Initiativen gesucht und über den Austausch mit Kirchen, Gewerkschaften und Sozialverbänden Brücken in die Gesellschaft gebaut. Vor allem ging es immer darum, Lösungen für die Menschen in dieser Stadt zu finden, wie jetzt auch für die Geschädigten der Gewaltkrawalle. Verantwortung in der Politik zu übernehmen, bedeutet auch, sich nicht wegzuducken, wenn es schwierig wird. Das alles hat mich nachdenklich gemacht und mich auch beeindruckt. Deshalb möchte ich mich konstruktiv kritisch in die Willensbildung der Sozialdemokratie einbringen und habe heute als Akt der Solidarität meinen Eintritt in die SPD erklärt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was ist das denn für ein Antrag? Es ist schon angeklungen eben. Ich habe erwartet, dass von den Vertretern der Regierungsfraktionen hier noch ein bisschen Butter bei die Fische kommt, aber da kam absolut gar nichts. Alles, was Sie, Herr Gögge, und auch was Sie, Herr Tode, hier erzählt haben, ist, was die TUHH alles gut macht, was sie alles richtig macht, wie vorbildlich sie ist. Das teilen wir alles, aber die Frage, was dieser Antrag soll, bleibt.
Wenn Sie, Herr Gögge, davon sprechen, dass dieser Antrag der Startschuss für den Wachstumskurs der TUHH ist, dann fragt man sich natürlich, wie dieser Startschuss denn aussehen soll. Sie haben auf die Freiheit der Wissenschaft verwiesen. Wenn ich dann in den Antrag gucke und lese, was das für Verben sind – im ersten Punkt steht, der
Wachstumskurs solle gefördert werden. Im zweiten steht, das Renommee solle erhöht werden. Und im dritten steht, dass die TUHH unterstützt werden solle. Es steht aber nirgends, welchen Beitrag der Senat aktiv dazu leisten will, und zwar in Heller und Pfennig, wie eben angesprochen, um das wirklich auf den Weg zu bringen. Und was die Drittmittel betrifft, ist es zwar alles gut und schön, dass die TUHH viele Drittmittel hat, und es ist auch richtig, dass es hauptsächlich die DFG ist und dass es nicht überwiegend oder keine Rüstungskonzerne sind, aber das sind alles Mittel, die die TUHH selbst einwirbt. Der Senat tut da überhaupt gar nichts dazu.
Deshalb kann ich nur unterstützen, was Herr Ovens gesagt hat. Dieser Antrag ist im Grunde das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist, schade um das Papier. Und Herr Ovens hat deutlich gesagt, eigentlich müssten die Regierungsfraktionen nun langsam in die Hufe kommen und sie müssten ihre Senatorin zum Jagen tragen. Ich glaube nur, das funktioniert nicht. Dieser Antrag ist der eindeutige Beweis, dass die Wissenschaftssenatorin nichts anderes als Symbolpolitik macht. Das hat sie in der Vergangenheit gemacht, das bleibt so. Und gerade für die TUHH, es tut mir leid, ist es wieder so, nichts als Absichtserklärungen, dass die Aktivitäten der Hochschule unterstützt werden sollen, aber in keiner Weise wirklich aktives Voranbringen von Wachstumskurs.
Herr Senator Grote, teilt der Senat die Aussage, die hinter dem Zitat von Bezirksamtsleiter Droßmann steht, und zwar nicht nur für die Obdachlosen, sondern für die gesamte Bevölkerung? Und wenn nein, welche Botschaft hat der Senat für die Hamburgerinnen und Hamburger während des G20-Gipfels?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2015 steht folgende Passage. Ich zitiere:
"Hamburgs kulturelles Leben ist einzigartig. Ob Kunsthalle oder Reeperbahn Festival, ob Staatsoper oder Kinderbuchhaus – die Vielfalt der Kultur in Hamburg macht ihren Reichtum aus. Die Hamburgerinnen und Hamburger können täglich aus einem vielfältigen Kulturangebot schöpfen […]."
So stimmt das leider nicht. Viele Hamburgerinnen und Hamburger sind von kulturellen Einrichtungen ausgegrenzt. Die Regierungsfraktionen sprechen in ihrem Antrag viel vom Abbau der Barrieren, meist allerdings in baulicher Hinsicht. Der Präsident des Deutschen Museumsbundes sieht das anders. Ich zitiere:
"Wir reden ja immer übers barrierefreie Museum und vielfach ist die erste Barriere eben ein Eintrittspreis."
Zitatende.
Die rot-grüne Parlamentsmehrheit zählt in ihrem Antrag detailliert die Ermäßigung für über zehn verschiedene Zielgruppen auf, die es in den staatlichen Museen in Hamburg gibt. Damit soll belegt werden, dass genug getan wird für eine uneingeschränkte Teilhabe am Kulturangebot. Aber einmal abgesehen von der Stigmatisierung von ALG I-und ALG II-Empfängerinnen und -Empfängern, so erhalten Studierende nur einen ermäßigten Eintritt, wenn sie ein dem Museum zugewandtes Fach studieren.
Also Historiker dürfen nur ins Museum für Hamburgische Geschichte, da bekommen sie eine Ermäßigung, Kunststudenten in der Kunsthalle. Und ich frage mich, welche Studierenden erhalten denn Ermäßigung im Museum der Arbeit? Das hätte ich gern einmal gewusst.
Dass es für Jugendliche bis 18 Jahren einen freien Eintritt gibt, ist sehr erfreulich, aber warum müssen denn Jugendliche ab 12 Jahren bei der Langen Nacht der Museen jetzt am 22. April 10 Euro Eintritt zahlen? Das wüsste ich auch gern einmal. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage habe ich den Senat gefragt, ob er sich mit dem Verzicht von Eintrittsgeldern in Museen und dessen möglichen Auswirkungen befasst hat. Die Antwort, nein, dazu bestände bisher keine Veranlassung. Das war im Oktober 2016.
Überall in Europa und auch in anderen Bundesländern machen sich viele Politikerinnen und Politiker Gedanken, wie sie die soziale Ausgrenzung beim Museumsbesuch herunterfahren können. Nur RotGrün in Hamburg nicht, das haben wir doch eben zur Genüge gehört. Stattdessen begründen Sie Ihr "Weiter so" damit, dass für bestimmte Zeiträume Ermäßigungen für alle Besucher eingerichtet werden. Es war Ihnen offenkundig selbst zu mühsam herauszufinden, um welche bestimmten Zeiträume es sich dabei beim Museum für Kunst und Gewerbe handelt. Und genauso ist das, das kann sich keiner merken und will sich auch keiner merken, wann es wo einmal einen halben Tag freien Eintritt gibt. Wie wäre es denn mit einem freien Eintritt wie in anderen Städten? In London, Antwerpen, Leipzig, München oder Essen, die machen es uns vor. In Berlin will Rot-Rot-Grün das auf den Weg bringen. In Baden-Württemberg hat die oppositionelle SPD-Fraktion einen neuen Vorstoß gewagt mit der Ansage, dass die Sammlungen der Museen des Landes für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich sein müssen. Und was sagt die SPD in Hamburg? Hemmschwellen sollen abgebaut und
niedrigschwellige Veranstaltungsformate und museumspädagogische Angebote sollen vom Senat unterstützt werden.
Vizepräsidentin Christiane Schneider (unterbre- chend): Ich möchte die Gruppen, die in den Gängen oder auch hinten im Saal stehen und sich ziemlich laut unterhalten, doch bitten, leise zu sein. Im Moment spricht Frau Heyenn und nur sie. Schönen Dank.
Und das, was Sie dort fordern, ganz ehrlich, ist das Tagesgeschäft der Museen und daran arbeiten die seit Jahren, und zwar sehr intensiv. Der Eintrittspreis ist die größte Barriere. Die Frage, die sich stellt, ist, wie man diese Barriere beseitigt.
Neben einem freien Eintritt einmal im Monat, einmal die Woche oder immer gibt es viele Modelle. So zum Beispiel in München. Jeden Sonntag beträgt der Eintritt in den staatlichen Museen 1 Euro. Bundesweit ist die Diskussion dazu im vollen Gange, es wird Zeit, dass das auch die Regierung in Hamburg endlich anpackt, nur man muss sagen, gerade in Hamburg. Der SoVD hat darauf hingewiesen, dass im Jahre 2015 mehr als 23 000 über 60-Jährige auf Grundsicherung angewiesen sind. Im März 2016 waren es bereits über 24 000. Der Sozialverband stellt fest, dass die Altersarmut in Hamburg ständig zunimmt, und einige sprechen sogar von Hamburg als Hauptstadt der Altersarmut. Was liegt also näher, als einen ersten Schritt zu machen und eine Ermäßigung für Senioren in den Hamburger Museen einzuführen? Die gibt es nämlich nicht, und viele haben mich angesprochen. Das ist überfällig, und weiter ist überfällig, die FDP hat es angesprochen, dass große Spendenboxen im Eingang aufgestellt werden. Das kostet nichts, dafür muss man keinen Prüfauftrag formulieren. Überhaupt, denke ich, wäre es wichtig, alle Anträge an die Ausschüsse zu überweisen, eine Expertenanhörung durchzuführen. Das, was die Regierung hier vorschlägt, ist eine Beerdigung erster Klasse für dieses Thema für die nächsten Jahre, und das wäre schade.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer sind die Muslime in Hamburg? Diese Frage haben Sie, Herr Professor Kruse, gerade aufgeworfen. Darüber hat sich 2007 die CDU sehr viele Gedanken gemacht und die Bürgerschaft aufgefordert, den Senat zu ersuchen – ich zitiere –,
"mit autorisierten Vertretern der Muslime Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, ein verbindliches schriftliches Abkommen über gegenseitige Rechte und Verpflichtungen in verschiedenen Lebenslagen abzuschließen."
2013 wurde dann diskutiert und rückwirkend für 2012 beschlossen, dass Hamburg das Verhältnis zu den islamischen Gemeinschaften DITIB, SCHURA und VIKZ sowie zur alevitischen Gemeinde durch eine Reihe grundlegender Regelungen neu regelt. Insofern ist eigentlich klar, wer die Muslime in Hamburg sind. Die aktuelle Diskussion, die Ver
träge mit der DITIB jetzt sofort auszusetzen, betrifft 142 000 Muslime in Hamburg. Laut SCHURA ist die Hälfte dieser Muslime, die in Hamburg leben, türkischstämmig und sie stehen mehrheitlich dem Verband DITIB nahe. Wenn ich jetzt mit Ihrer Lesart, Herr Trepoll, herangehe, dann sind das alles Feinde, und Sie haben der DITIB Hetze vorgeworfen. In Ihrem Vokabular finde ich solche Worte wie Feinde und Anständige, was natürlich auch Unanständige impliziert. Das ist etwas, was genau zu Ihrer Pressemitteilung passt, die Sie jetzt herausgegeben haben. Die Überschrift lautet: "DITIB jetzt klare Kante zeigen". Das überschreiben Sie in einer Presseerklärung im Januar 2017, im Bundestagswahljahr. Da kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier jemand stramm am rechten Rand fischt.
Die Forderungen von CDU und FDP sind inakzeptabel. Vorurteile, das Schüren von Ängsten und Generalverdächtigungen dürfen nicht die Diskussion bestimmen. Damit wird ein Klima erzeugt, das nicht gut für das Zusammenleben in unserer Stadt ist. Mit dem Artikel 13 – Frau Schneider und Herr Dressel haben schon darauf hingewiesen – enthält der Staatsvertrag eine Freundschaftsklausel, die ausdrücklich vorsieht, dass bei Differenzen Gespräche zu führen sind. Das ist das Gebot der Stunde.
Auch der SCHURA-Vorsitzende Mustafa Yoldas kritisiert, dass CDU und FDP neben der AfD eine mindestens teilweise Aufkündigung fordern, ohne zuvor das Gespräch gesucht zu haben. Er sagt, er erwarte von der CDU Ruhe, Weitsicht sowie staatsmännische Räson und keinen Populismus.
Christa Goetsch gehörte zu denjenigen, die diesen Staatsvertrag massiv auf den Weg gebracht haben. Sie hat in der Plenardebatte am 13. Juni 2013 Folgendes gesagt – ich zitiere –:
"Ich denke, es steht Hamburg gut zu Gesicht, dass nicht nur das Christentum und das Judentum dazugehören, sondern auch die Muslime und die Aleviten, deren Religionen nicht besser oder schlechter sind als andere Weltreligionen und 100 weitere Religionsgemeinschaften. Für eine reife, demokratische Stadtgesellschaft ist es wichtig, gleichberechtigtes Ausüben der Religionen zu ermöglichen, und es ist unsere Pflicht, dies weiter zu gestalten und dafür zu streiten."
Diese Sätze gelten damals wie heute. Der Vertrag mit SCHURA und DITIB ist ein wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog, insbesondere auch gegen Islamismus und Islamfeindlichkeit. Richtig ist aber auch, dass der Respekt vor Andersgläubigen uneingeschränkt gilt. Die enge Verknüpfung von DITIB mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet ist genauso problematisch wie der direkte Einfluss der türkischen Regierung auf türkische Lehrer. Beides gehört auf den Prüfstand und muss korrigiert werden.
Im "Hamburg Journal" hieß es gestern, der Fraktionsvorsitzende der CDU habe einen Mann eingeladen, der sich mit der Thematik DITIB auskenne. Er kennt sich aber auch gut mit der CDU aus, deren Mitglied Ali Ertan Toprak ist. Es war also im Grunde ein Gespräch unter Parteimitgliedern.
Herr Trepoll, Sie sind sich wirklich treu geblieben. 2012 haben Sie gegen den Staatsvertrag gestimmt, jetzt wollen Sie ihn aussetzen. Das ist der falsche Weg. So spaltet man, anstatt für den Zusammenhalt der Gesellschaft zu sorgen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem ich den Antrag von SPD und GRÜNEN gelesen habe, habe ich mir den Bildungsbericht noch einmal zu Gemüte geführt. Dann habe ich mich gefragt, ob die Koalition eigentlich will, dass Herr Rabe den Bericht einmal liest. Und soll er uns vielleicht in einem Vierteljahr dann erzählen, was darin steht? Das ist doch wirklich alles sehr seltsam.
Wenn man den Bildungsbericht insgesamt als Selbstbefassung im Schulausschuss besprechen würde, würde das Sinn machen, weil das, was in dem ersten und zweiten Spiegelstrich gefordert wird, alles im Bildungsbericht steht, und zwar für alle Neuntklässlerinnen und Neuntklässler, MSA und ESA, in Prozenten. Zum Beispiel für Deutsch steht darin, dass an den Stadtteilschulen den Mindeststandard in Lesen 26 Prozent verfehlen, in Zuhören 21 Prozent, in Orthografie 19 Prozent. Und so geht das weiter bis hin zu den Gymnasien. Alles ist in Prozentzahlen genau aufgelistet. Insofern weiß ich überhaupt nicht, was Sie mit dem ersten und zweiten Spiegelstrich erreichen wollen.
Und im Bildungsbericht steht dann auch noch zusammenfassend folgender Satz – ich zitiere –:
"Die Trendschätzungen für das Fach Deutsch zeigen, dass sich in Hamburg der Anteil der Neuntklässlerinnen und Neunt
klässler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, die den Mindeststandard für den MSA verfehlen, zwischen 2009 und 2015 kaum verändert hat. Im Bereich Orthografie ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die den Mindeststandard noch nicht erreichen, signifikant größer und der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die den Regelstandard erreichen oder übertreffen, signifikant kleiner als in Deutschland insgesamt."
Das ist richtig. Im Fach Englisch sieht es in Hamburg besser aus. Und die Trendschätzungen im Fach Englisch ergeben auch, dass es dort signifikant bessere Ergebnisse gibt, aber insgesamt ein ähnliches Muster wie in Deutschland, so ist es insgesamt im Bildungsbericht nachzulesen.
Und so viel zu Ihrem Satz in dem Antrag:
"Im Vergleich zur vorangegangenen Untersuchung im Jahr 2009 haben sich die Leistungen der Hamburger Schülerinnen und Schüler im Jahr 2015 erkennbar verbessert."
In der Wissenschaft heißt das, signifikant erkennbar verbessert hat sich nur ein Kompetenzbereich in Englisch, mehr nicht.
Was mich sehr stutzig macht, ist Ihr dritter Spiegelstrich, in dem Sie den Bildungsbericht auswerten lassen wollen nach dem Migrationsstatus. Ich habe in mehreren Anfragen abgefragt, wie zum Beispiel der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in bestimmten Klassenstufen ist. Und ich habe auf meine Anfragen regelmäßig zur Antwort bekommen – ich zitiere –:
"Die Daten liegen in der erfragten Verknüpfung nicht vor."
Dann frage ich mich natürlich, wie das denn funktionieren soll, wenn diese Daten gar nicht vorliegen.
Viel gravierender und dringender scheint mir allerdings zu sein, was auf Seite 417 im Bildungsbericht steht – ich zitiere –:
"Während bundesweit der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und den gemessenen Leistungen zurückgegangen ist, ist er in Hamburg gestiegen."
Besonders krass ist es im Fach Englisch beim Leseverstehen. So viel also zu den positiven Nachrichten über Englisch. Das sind Durchschnittsnoten, aber wenn ich einmal genauer hinschaue, gibt es auch im Fach Englisch eine große Anzahl von Schülerinnen und Schülern – nämlich die mit dem sozioökonomischen Hintergrund, der nicht so gut ist –, die hier die Verlierer sind.
Und später steht in dem Bericht noch:
"In Berlin und in Hamburg fällt auf, dass insbesondere Schülerinnen und Schüler mit ei
nem niedrigen sozioökonomischen Status im Vergleich zum entsprechenden Gesamtwert für Deutschland besonders geringe Kompetenzen erzielen."
So scheint es mir doch viel sinnvoller, eine Auswertung nicht nach dem Migrationshintergrund zu machen, der doch offenkundig gar nicht erfasst ist, sondern nach einem sozioökonomischen Status. Es wäre sehr wichtig, dass hier der Senat auch nicht wartet, bis die Antwort auf diesen Antrag kommen soll, sondern dass jetzt schon Maßnahmen ergriffen werden, um den Zusammenhang zwischen Elternhaus und Schulerfolg und Schulmisserfolg drastisch zu senken, weil es in anderen Bundesländern offenkundig geklappt hat. In Berlin und in Hamburg ist das immer noch desaströs. Das, finde ich, ist der eigentliche Auftrag für den Senat aus dem Bildungsbericht, und den sollten Sie sofort angehen.
Herr Senator, woher wissen Sie, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund schlechter in Orthografie sind? Das würde mich einmal interessieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn wir während der Bürgerschaftssitzung auf die Ränge schauen, dann müssen wir allzu oft feststellen, dass unsere Debatten die Hamburger und Hamburgerinnen offenkundig nicht besonders interessieren. Einige haben daraus geschlossen, dass unsere Sitzungen uninteressant sind. Das glaube ich eher nicht, aber ich teile die Auffassung des Politikberaters Elmar Wiesendahl, dass unsere Abläufe in Ritualen erstarrt
sind. Deshalb ist der Vorstoß der CDU-Fraktion, eine Parlamentsreform auf den Weg zu bringen, auch nur zu begrüßen.
Leider hat sie einen Geburtsfehler. In einem Unterausschuss hat ein kleiner Kreis aus den Fraktionen, quasi hermetisch abgeriegelt von den Bürgern und Bürgerinnen, eine Vorlage erarbeitet, die heute verabschiedet werden soll.
Elmar Wiesendahl nennt das in der "Welt" – ich zitiere –:
"[…] von Abgeordneten für Abgeordnete durch Abgeordnete."
Aber selbst das ist nicht richtig, es wurden doch nur wenige Abgeordnete eingebunden. Ein Vorschlag zur Parlamentsreform ist die Einführung von Paragraf 21, die Senatsbefragung. Das ist nicht neu in der Hamburgischen Bürgerschaft. Sven-Michael Veit von der "tageszeitung" nennt das
"Die Wiederentdeckung der Wundertüte".
Bis 1971 wurden Anfragen von Abgeordneten an den Senat immer vor Eintritt in die Tagesordnung beantwortet, und Zusatzfragen auch von anderen Fraktionen als derjenigen der Fragesteller waren möglich. Dieses Prozedere wurde abgeschafft, weil, wie der damalige FDP-Fraktionsvorsitzende Müller-Link meinte, es nicht alle 120 Abgeordneten interessiere, was zehn Fragesteller wissen wollten. Dann wurde das Instrument der Fragestunde 1977 in der Bürgerschaft wieder eingeführt. Die neue Fragestunde sollte den Sitzungen mehr Spontaneität und Aktualität geben. Im Mai 2007 hat die Bürgerschaft die Fragestunde dann wieder abgeschafft, weil sie langweilig und ineffektiv sei. Nun soll sie wieder eingeführt werden, aber leider stark ritualisiert.
Erstens: Die Senatsbefragung nach der Debatte, spätestens jedoch um 19.30 Uhr durchzuführen, heißt im Klartext, ohne Presse und ohne Öffentlichkeit. Das steht im krassen Widerspruch zu der Begründung, die Bürgerschaftssitzungen um 13.30 Uhr beginnen zu lassen. Zweitens sollten an jedem Sitzungstag lediglich zwei Fraktionen je eine schriftlich eingereichte Frage an den Senat richten können und während der Sitzung sind dann noch Zusatzfragen möglich. Ich finde, Lebendigkeit sieht anders aus.
Unter der zeitlichen Beschränkung, dass für jedes Thema 20 Minuten zur Verfügung stehen, können die anderen Fraktionen sich dann in unserer gewohnten Reihenfolge zu Wort melden. Ich hoffe, dass damit die fraktionslosen Abgeordneten nicht ausgebremst sind. Ich habe eben Signale bekommen, dass das nicht so ist. Auf jeden Fall sollten bei dieser Parlamentsreform nicht in erster Linie
die Rechte der Fraktionen gestärkt werden, sondern auch die der einzelnen Abgeordneten.
Die Frage ist doch, wie es eigentlich in den anderen Parlamenten aussieht. Im Bundestag zum Beispiel kann jedes Mitglied pro Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung stellen. In Bremen kann jedes Mitglied der Bürgerschaft zu Beginn jeder ordentlichen Sitzung schriftlich eingereichte Anfragen in öffentlichen Angelegenheiten an den Senat richten, und sie dürfen bis zu zwei Unterfragen enthalten. In Berlin ist jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses berechtigt, im Anschluss an die Aktuelle Stunde ohne vorherige schriftliche Einreichung eine mündliche Anfrage an den Senat zu richten. Das nennt man in Berlin Spontane Anfrage. Das wäre es doch. Die Frage ist, warum diese Erfahrungen keinen Niederschlag in der Drucksache 21/6170 gefunden haben.
Ich persönlich glaube nicht, dass das vorgeschlagene Prozedere die Attraktivität der Bürgerschaftssitzungen so steigert, dass in der Öffentlichkeit ein stärkeres Interesse geweckt wird. Und das ist es doch, worum es eigentlich geht. Was ich nicht verstehe, ist, warum man nicht ein sehr naheliegendes Instrument genutzt hat. Müsste jeder Redner und jede Rednerin zwei Zwischenfragen zulassen, dann wären unsere Debatten hier schlagartig lebendiger. Das sollten wir auf jeden Fall einmal probieren. Also anstatt sich im Unterausschuss zurückzuziehen, hätte man durch Anhörungen Meinungen aus der Bevölkerung einholen sollen. Wie heißt es doch in dem vorliegenden Antrag? Ich zitiere:
"Die Hamburgische Bürgerschaft eint das stete Bemühen, das Parlament in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken."
Wir machen das jetzt für eineinhalb oder eineinviertel Jahre. Ich glaube, es wäre hilfreich, wenn spätestens nach einem Jahr mit breiter Beteiligung Bilanz gezogen wird, ob die Bemühungen zielführend waren oder nicht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jedes Jahr, wenn das neue Schuljahr beginnt, gibt der Schulsenator eine Pressekonferenz, bei der er zu Protokoll gibt, wie gut Hamburg aufgestellt ist, und diesmal ist sogar von Höchstzahlen die Rede.
Was die Zahl der Schülerinnen und Schüler anbetrifft, die die staatlichen Schulen besuchen, sind es in der Tat 7 240 mehr als im vorigen Schuljahr. Nur, und das ist auch schon von meinen Vorrednern gesagt worden, wenn mehr Kinder und Jugendliche die Schule besuchen, dann braucht man auch mehr Lehrkräfte und mehr Pädagogen. Der Anstieg der Vollzeitkräfte für Pädagogen beträgt ungefähr 3,6 Prozent und entspricht ziemlich genau der Zunahme der Schülerzahlen, also war die Aufstockung eine notwendige Maßnahme. Und es ist eine gute Maßnahme, zugegeben, aber keine Jubelmeldung.
Auch die Teilnahmequote an den Ganztagsschulangeboten ist erfreulich, aber, was der Schulsenator gern ausblendet, sind die Brüche in der hamburgischen Schullandschaft. Kurz vor den Sommerferien haben 51 von 53 der Stadtteilschulleiterinnen und -leiter ihre Sorgen in einem Papier dargelegt. Nur noch 42 Prozent der Schülerinnen und Schüler werden an Stadtteilschulen angemeldet, und das mit stetig sinkender Tendenz. 2020 wird mit 70 Prozent Anmeldungen für das Gymnasium gerechnet. Das umstrittene Zwei-Säulen-Modell gerät immer mehr in Schieflage.
Anstatt mit den Schulleiterinnen und Schulleitern zu sprechen, machen Sie, Herr Rabe, immer einfach so weiter, als sei das kein Problem. Dabei gibt es viele Lösungsvorschläge, wir haben einige eben auch schon gehört, und zwar nicht nur von den Schulleitungen. Jetzt wäre die Zeit vorzubereiten, dass es keine Gymnasialempfehlungen mehr gibt. Ende Januar beginnt die nächste Anmelderunde. Auch die Regelung, dass nach der sechsten Klasse Schüler und Schülerinnen das Gymnasium verlassen müssen aufgrund von Zeugnisnoten, ist erneut in die Kritik geraten. Ein Rechtsgutachten vom Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht der Universität Bochum von Wolfram Cremer stellt fest – ich zitiere –:
"dass Noten nie objektiv und daher ungeeignet sind, um Aussagen über die Eignung für weiterführende Schulen zu treffen."
Zitatende.
Seiner Auffassung nach widerspricht die auf Noten basierende verbindliche Übertrittsempfehlung den Rechten der Eltern im Grundgesetz und dem Dis
kriminierungsverbot. Von unfassbarem Stress in den Familien spricht auch der Vorsitzende des Bildungsausschusses des Bayrischen Landtags, Martin Güll. Er ist sozialdemokratischer Abgeordneter und setzt sich dafür ein, dass die Entscheidungen über die Eignung zu weiterführenden Schulen nicht über die Noten getroffen werden. In Bayern. Das Grundgesetz gilt aber auch in Hamburg. Herr Rabe, Sie sollten mit Ihrem Parteifreund Martin Güll einmal reden.
Und noch einen Problembereich blendet der Senat aus, die Ausbildungsplatzsituation. Ich nenne dazu einmal die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für Ende August 2016. Danach haben von den 8 902 Bewerberinnen und Bewerbern für eine Berufsausbildung in Hamburg nur 3 252 tatsächlich einen Ausbildungsplatz bekommen. Das sind 36,5 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber. Damit gehört Hamburg zu den Schlusslichtern in der Ausbildungsplatzversorgung. Es besteht ein erheblicher Handlungsbedarf, und mit einem Weiter so wird man den Jugendlichen nicht gerecht.
Zusammenfassend muss man sagen: An den Hamburger Schulen hat sich einiges getan, das gebe ich zu, aber bestens gerüstet gehen sie nicht in das neue Schuljahr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Worüber wir heute diskutieren, das ist schon gesagt worden, ist nicht neu, aber es ist ernst und es wird leider immer ernster. Das zeigt ein Blick ins Protokoll der öffentlichen Sitzung der Enquete-Kommission "Konsequenzen der neuen PISA-Studie für Hamburgs Schulentwicklung" vom 13. Januar 2007. Ich nehme an, Gerhard Lein erinnert sich noch, weil er dort Mitglied war.
Eine Abgeordnete ist damals den Empfehlungen der Enquete-Kommission nicht gefolgt, Christa Goetsch. Und in ihrer Stellungnahme skizzierte sie, dass die zwei Säulen in die Sackgasse führen werden. Das Hauptübel sah sie in dem Sortieren nach der vierten Klasse, das immer wieder zu Fehlentscheidungen führt. Als weitere Schwäche des Zwei-Säulen-Modells benannte sie das Abschulen. Konsequenterweise ist sie dann als Schulsenatorin für die Beendigung isolierter Einrichtungen von Hauptschulklassen, für die Primarschule, für die Abschaffung der Klassenwiederholung aufgrund von Zeugniskonferenzen eingetreten, und das Abschulen nach der siebten Klasse sollte nicht mehr stattfinden.
Professor Lehberger, der ebenfalls in dieser Kommission war, warf die Frage auf, ob es – ich zitiere –:
"die Gefahr für die Stadtteilschule gäbe, zur Minderheitenschule zu werden."
Zitatende.
Sollte das eintreten, so formulierte er, wäre das in der Tat ein Scheitern des Modells.
Und weiter sagt er, dass die Stadtteilschule vielmehr ein attraktives Angebot bieten und über die Stadt verteilt 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in sich aufnehmen müsse, dann werde sie es schaffen. So Professor Lehberger. Fasst man das alles zusammen, bleibt nur festzustellen, dass das Zwei-Säulen-System gescheitert ist.
Das erklären auch 51 Schulleiterinnen und Schulleiter, sie kritisieren den Schulfrieden. Und auch in der heutigen Diskussion habe ich immer wieder von Schulfrieden gehört. Ich frage mich, wovon Sie eigentlich reden. Sie reden von einem Phantom. Ich habe mir die Erklärung von CDU, SPD und GAL vom 23. Februar 2010 noch einmal angesehen. Die Vereinbarung ist unter der Annahme geschlossen worden, dass die sechsjährige Primarschule in Hamburg verbindlich eingeführt wird. Das ist sie aber nicht. Somit ist es überhaupt nicht zu diesem merkwürdigen Konstrukt Schulfrieden gekommen. Ich soll Ihnen allen einen schönen Gruß von Christa Goetsch bestellen, sie sieht das ganz genauso.
Im Übrigen hat es seit 2010 mehrere Schulgesetzänderungen gegeben, zum Beispiel das Recht auf Halbtagsbeschulung und die Abschulung von Klasse 10 Gymnasium in die Stadtteilschulklasse 11. Wenn das keine Strukturfragen sind, dann heiße ich Oskar.
Die 51 Stadtteilschulleiterinnen und -schulleiter stellten im Rückblick auf die letzten neun Jahre fest – ich zitiere –:
"Einem immer kleiner werdenden Teil der Hamburger Schülerinnen und Schüler, denjenigen, die sich selbst schon sehr anstrengen müssen, um ihre Bildungsnachteile aufholen zu können, werden die größten Herausforderungen unserer Zeit aufgebürdet. Diese 42 Prozent der Hamburger Schülerinnen und Schüler sollten mit ihren Eltern und Lehrern für den Zusammenhalt in unserem Tor zur Welt, unserer Stadt Hamburg, sorgen. Das kann nicht gelingen."
Zitatende.
Die hohe soziale Selektivität unseres Schulsystems ist durch das Zwei-Säulen-Modell noch höher geworden. Die Forderung nach der einen Schule für alle Schülerinnen und Schüler, das ist der Appell an SPD und GRÜNE, endlich für mehr soziale Gerechtigkeit in der Schulbildung zu sorgen. Ein
"Weiter so!", wie wir es von Herrn Senator Rabe und insgesamt von Rot-Grün gehört haben, darf es nicht geben.
Richtig ist, dass es ein gerechteres Schulsystem nicht auf Knopfdruck gibt. Was dringend eingeleitet werden muss, ist ein Transformationsprozess, der allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Elternhaus, den Zugang zu Bildung barrierefrei öffnet. Und dafür gibt es inzwischen viele Vorschläge, auch sehr einfache, zum Beispiel die völlige Abschaffung von Schulformen und Schullaufbahnempfehlungen nach der vierten Klasse. Die Eltern haben ohnehin die Wahlfreiheit, und sie werden sie hoffentlich auch behalten.
Überdies könnte man gemeinsame Oberstufen von Stadtteilschulen und Gymnasien einrichten. Das habe ich hier schon einmal gesagt, und dort, wo es bereits geschieht – und es geschieht in dieser Stadt bereits an einigen Orten –, hat man gute Erfahrungen im oben genannten Sinne gemacht.
51 Schulleiterinnen und Schulleiter haben einen Weckruf in die Stadt geschickt. Ich frage mich, was muss eigentlich noch passieren?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Gallina, Sie haben eben den Satz gesagt: Ich habe Glück gehabt, einen Termin im Kundenzentrum zu bekommen. Ich finde, dieser Satz sagt doch wirklich sehr, sehr viel.
Mein Mitarbeiter wollte vor einiger Zeit zwei Reisepässe beantragen und hat über die Online-Terminvergabe versucht, einen Termin zu bekommen. Das Ergebnis war, dass die Kundenzentren Billstedt, Bramfeld, Finkenwerder, Mitte, Walddörfer, Wandsbek und Wilhelmsburg mitgeteilt haben, sie hätten zurzeit keine Termine, und alle anderen Kundenzentren haben gesagt, sie hätten in zwei Monaten einen Termin. Mein Mitarbeiter muss entweder seinen Urlaub streichen in diesem Jahr oder sein Urlaubsziel ändern, das ist wohl das Einzige, was bleibt.
Das Personal im Kundenzentrum hat es wirklich nicht leicht. Wir wissen, dass der Krankenstand relativ hoch ist mit 11 Prozent. Wir wissen, es gibt eine sehr hohe Fluktuation. Aber wen wundert das? Die Belastung des Personals im Kundenzentrum ist sehr hoch, sowohl zeitlich als auch psychisch. Und was ist die Ursache? Wenn der Senat bei seinen 0,88 Prozent Steigerungen bleibt, dann führt das unweigerlich zu Personalabbau, und das bei Steuereinnahmen auf Rekordniveau. Das kann man überhaupt nicht nachvollziehen. Und wenn Sie vor einem Vierteljahr gesagt haben, Sie wollten 40 neue Stellen ausschreiben, dann wird es Zeit, dass die dort ankommen. Mir ist zu Ohren gekommen, dass durchaus Menschen, die die Qualifikation und auch die Laufbahn haben, in Kundenzentren, bei denen sie sich bewerben, abgelehnt wer
den. Also so hoch kann die Priorität nicht sein, wie Sie gesagt haben, Frau Gallina. Sie ist einfach nicht hoch genug.
Die Ämter heißen jetzt Kundenzentren. Ich sage Ihnen: So, wie es jetzt in Hamburg passiert, behandelt man keine Kunden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einmal abgesehen vom Einleitungssatz des CDU-Antrags bin ich über zwei Formulierungen gestolpert. Beide Anträge, der von der CDU und der von der SPD, sprechen von der maritimen Wertschöpfungskette. Das habe ich einmal nachgeguckt. Am 16. Juli 2013 hat die Konrad-Adenauer-Stiftung ein Positionspapier zu dieser Thematik herausgegeben. In diesem Zusammenhang plädiert sie ganz offen – ich zitiere – für den Aufbau neuer militärischer Kapazitäten in der deutschen Kriegsmarine. Originalton.
In diesem Positionspapier wird darüber diskutiert, wie man denn "maritim" definieren solle. Es wird darauf hingewiesen, dass wenn man von der maritimen Wirtschaftskette spricht und das allein auf die ökonomische Bedeutung der Weltmeere bezieht für die globale Wirtschaft, dies eine viel zu enge Definition sei. Im selben Zusammenhang verweist die Konrad-Adenauer-Stiftung auf die Schwachstellen des maritimen Transportnetzes und auf das Horn von Afrika, wo Kriegsschiffe operieren. An anderer Stelle in diesem Traktat finden
wir bei den Empfehlungen folgenden Satz – ich zitiere –:
So lautet eine Empfehlung der Konrad-AdenauerStiftung. Perspektiven deutscher Außenpolitik, Titel: "Fragile Wertschöpfungsketten: Zur Notwendigkeit eines deutschen maritimen Engagements". Nach dieser Lektüre habe ich die Formulierung im CDU-Antrag verstanden, die bereits auch Herr Dolzer zitiert hat, nämlich:
"Ebenso wird in Zukunft auch die Frage der maritimen Sicherheit eine bedeutende Rolle spielen,"
"die innerhalb des DMFZ behandelt werden sollte, um etwa den Herausforderungen des Terrorismus und der Piraterie gerecht zu werden."
Insofern ist das der Neuigkeitswert des CDU-Antrags gegenüber dem SPD-Antrag. Hier wird ganz offen die militärische Komponente angesprochen; sonst wird sie immer verschleiert.
Ich möchte einmal darauf hinweisen, was in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg steht. In der Präambel finden wir folgenden Satz:
"Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch Geschichte und Lage zugewiesene, besondere Aufgabe gegenüber dem deutschen Volke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen allen Erdteilen und Völkern der Welt sein."
Insofern muss die Grundlage für ein Deutsches Maritimes Forschungszentrum auch genau das sein. Und dieser Hinweis, dass es sich um friedenspolitische Aktivitäten handeln muss, fehlt auch im SPD-Antrag. Stattdessen ist formuliert:
"Die Tätigkeit des neuen DMFZ sollte die gesamte maritime Wertschöpfungskette"
und dazu gehört das Militär –
"berücksichtigen und bestehende Forschungsansätze international vernetzen und verstärken."
Nach dem Verständnis der Wissenschaftspolitik in Hamburg hat die Forschungspolitik nicht in erster Linie der Wirtschaft, sondern der Gesellschaft zu dienen. In der letzten Legislaturperiode, als wir das neue Hochschulgesetz diskutierten und die damalige Senatorin eine Transparenzklausel statt einer Zivilklausel einführte, hat der Staatsrat der Wissenschaftsbehörde gesagt, in Hamburg werde Friedensforschung gemacht und nichts anderes. Das muss auch für ein deutsches Zentrum für maritime Wirtschaft gelten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Prien, Ihr Antrag ist scheinheilig. Wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, dass beim Übergang von der vierten Klasse in die weiterführenden Schulen die Unterstützung der Eltern gewährleistet sein müsse, dann wollen Sie Eltern von bestimmten Kindern suggerieren und dazu bringen, ihr Kind nicht auf das Gymnasium zu schicken. Das und nichts anderes meinen Sie mit Unterstützung der Eltern.
Wenn Sie von diagnostischen Verfahren sprechen, wollen Sie den Eltern von bestimmten Kindern rückmelden, ihr Kind werde den Leistungsanforderungen und, wie ich gelesen habe, auch der Haltung des Gymnasiums nicht gerecht und es sei besser, es gleich auf die Stadtteilschule zu schicken. Genau das wollen Sie. Diese differen
zierte Rückmeldung soll laut Ihres Antrags in der vierten Klasse stattfinden. Waren es nicht Sie, die gemeinsam mit Herrn Dr. Scheuerl für den uneingeschränkten Elternwillen auf die Straße gegangen sind? Und jetzt fordern Sie genau das Gegenteil.
Sie zitieren im zweiten Absatz Ihres Antrags die Evaluation der sogenannten besonderen Aufnahmeverfahren des LI vom 21. Februar 2011. Dort ist zu lesen, die Evaluation des LI halte diese Aufnahmeverfahren für machbar und sie seien der Elternschaft gut vermittelbar. Das Problem ist nur, dass Sie eine ganze Menge Sätze dieser Evaluation weggelassen haben, denn der Text geht weiter. Darin steht nämlich auch – ich zitiere –:
"Die Effekte in der Klassenzusammensetzung sind allerdings empirisch nicht eindeutig belegbar […]"
Und weiter:
"Die Bedeutung der Verfahren ist nach Schulform und Standort gleichwohl unterschiedlich. Einer Selektion nach Leistungsmerkmalen sind an Gymnasien Grenzen gesetzt."
Und etwas später:
"[…] dass sich das Verfahren wegen seiner Ansprüche als abschreckend erweist."
Das alles haben Sie weggelassen. Das LI kommt zu dem Schluss, dass diese Verfahren auch abschreckend sein können.
Wenn Sie sagen, na und, kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Wenn Sie schon so ein Gutachten zitieren und daraus nur das zitieren, was Ihnen passt, dann ist das unseriös.
Dann ist in dieser Evaluation die Rede von Pilotschulenkultur. Genannt werden das Gymnasium Klosterschule und die Stadtteilschule Harburg, die programmatisch von hoher Attraktivität seien. In der Zusammenfassung steht:
"Gelingt es, noch mehr Schulen mit ähnlicher pädagogischer Prägung Hamburg weit attraktiv zu machen, dann werden Besondere Aufnahmeverfahren überflüssig."
Auch das haben Sie weggelassen, und das ist unseriös.
Mit Ihrem Vorstoß wollen Sie, ohne es explizit zu sagen, den Elternwillen einschränken. Damit verstoßen Sie gegen den Volksentscheid von 2010. Die Geister, die Sie riefen, wollen Sie so schnell wie möglich wieder loswerden. Die Hamburger Eltern werden das aber nicht mitmachen, und das ist auch gut so.
Herr Dr. Tode, sind Sie der Auffassung, dass der Vorsitzende des Personalrats der Universität und der AStA auch zur Universität gehören?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die alljährliche Diskussion zur Anmeldung an Stadtteilschulen und Gymnasien, zum Schulformwechsel und dem Anteil von Schülerinnen und Schülern, die in der fünften Klasse mit oder ohne Gymnasialempfehlung ankommen, ist wieder voll entbrannt, jedes Jahr aufs Neue. Die Auseinandersetzungen finden wieder im üblichen Spektrum statt. Auf der einen Seite wird angemahnt, dass die Stadtteilschule gestärkt werden müsse. Das wird nicht das erste Mal gefordert und das wird auch nicht das erste Mal versprochen. Das einzige, was stärker geworden ist in den Stadtteilschulen, ist die Belastung.
Die Feststellung auf der anderen Seite, dass das Zweisäulensystem gescheitert sei, ist auch nicht neu, aber sie hilft eben nicht weiter, denn gescheiterte Systeme halten sich verdammt lange. Ich darf nur an das Hartz-IV-System erinnern oder den Bachelor/Master. Auch das Zweisäulensystem ist objektiv gescheitert. Aber man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass es nicht abgeschafft wird. Was wir brauchen, sind deshalb Lösungen für die Kinder, die Jugendlichen und die Eltern hier und heute.
Sie haben recht, Frau von Berg, es gibt nicht die Stadtteilschule; der Schulsenator lobt in diesem Zusammenhang immer wieder zwei Schulen: die
Heinrich-Hertz-Schule und die Gyula Trebitsch Schule. Beide haben ein Alleinstellungsmerkmal für Hamburg, nämlich, dass sie Stadtteilschule und Gymnasium unter einem Dach haben. Herr Senator Rabe verweist auf die alljährlich hohen Anmeldezahlen, auf die guten Erfolge und darauf, dass Schülerinnen und Schülern, denen das Lerntempo im Gymnasialzweig zu schnell ist, kein Schulwechsel bevorsteht, sondern lediglich ein Klassenwechsel. Ich frage mich, warum nicht versucht wird, diese Erfolge auf das Zweisäulensystem auszudehnen. Als langjährige Lehrkraft an der Gyula Trebitsch Schule, an der die Schülerinnen und Schüler des Stadtteilschulzweigs bis zur elften Klasse und die des Gymnasialzweigs bis zur zehnten Klasse unterrichtet werden, habe ich als ausgesprochen positiv empfunden, dass es danach eine gemeinsame Oberstufe gibt. Vom ersten bis vierten Semester findet dann der Unterricht in den Kursen nicht mehr getrennt nach Stadtteilschülern und Gymnasiasten statt.
Es gibt in Hamburg einige Standorte, an denen Stadtteilschulen und Gymnasien in räumlicher Nähe sind, zum Beispiel Horn, Oldenfelde, Hamm, Öjendorf, Finkenwerder, Allermöhe. Da gibt es eine ganze Menge. Ich finde, die Schulbehörde sollte mit diesen Schulen Kontakt aufnehmen mit dem Ziel, eine Partnerschaft nach dem Modell von Heinrich-Hertz- und Gyula Trebitsch Schule in Hamburg auszudehnen. Der neueste Vorschlag von Ihnen, Herr Senator Rabe, mehr äußere Differenzierung in den Stadtteilschulen auszudehnen, löst die Probleme in diesem Schulwesen nicht. Das löst auch nicht die Probleme der Stadtteilschule, und die hat Probleme. Es verstärkt das starke Auseinanderdriften der beiden Säulen zusätzlich, und damit wird der Weg zurück ins dreigliedrige Schulsystem beschleunigt. Dreigliedrig heißt, Frau Prien, nach Hauptschule, Realschule und Gymnasialniveau zu trennen. Das ist dreigliedrig und dahin führt eine äußere Differenzierung, aber das kann nicht der Sinn sein.
Stattdessen sollte der Schulsenator die Schulformempfehlung der vierten Klasse beenden und das veranlassen, was im Schulgesetz steht, nämlich, den Eltern eine Schullaufprognose an die Hand zu geben. Wir haben in Hamburg keine zwei gleichberechtigten Wege zum Abitur, Herr Abaci. Wir haben keine gleichberechtigten zwei Säulen. Die Frage ist doch: Wieso findet in der Stadtteilschule eine Berufsorientierung und in den Gymnasien eine Studienorientierung statt, wenn doch 40 Prozent der Ausbildungsplätze an Abiturienten gehen? Wir haben es mit einer unverantwortlich starken sozialen Selektion zwischen Stadtteilschulen und Gymnasien zu tun. Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus. Partnerschulen mit gemeinsamer Oberstufe könnten ein Hebel sein, um dem entgegenzuwirken. Ich finde, man sollte es versuchen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lehrerausbildung ist eigentlich eine Aufgabe der Wissenschaftsbehörde. Das sieht offenkundig Frau Senatorin Fegebank anders, denn von ihr war bisher zu diesem Thema wenig zu hören. Heute habe ich verstanden, warum das so ist. In der Presseerklärung von
Herrn Tjarks, "Ein Jahr Rot-Grün", steht als ganz großes Plus für die GRÜNE Fraktion, sie habe es geschafft, Ruhe in die Hochschullandschaft zu bringen. Nun weiß ich, warum sie so ruhig ist.
In einer Pressemitteilung macht der Schulsenator Herr Rabe allerdings in seiner bekannten Art auch gleich eindeutig klar, was das Ergebnis dieser Expertenkommission – beziehungsweise trotz und gerade wegen dieser Expertenkommission – sein soll. Wenn Sie, Frau von Berg, jetzt sagen, dem sei nicht so, dann freue ich mich, dass der Senator etwas dazugelernt hat und es vielleicht doch offen ist. Das werden wir im Auge behalten.
Ein Lehramt an Grundschulen und eines an Stadtteilschulen kann ich überhaupt nicht unterstützen. Wenn jetzt gesagt wird, in einem ersten Schritt solle nur ein Konzept vorgelegt werden, dann wissen wir ganz genau, dass mit Vorlage eines ersten Konzepts bereits Fakten geschaffen werden und es sehr schwer ist, davon wieder wegzukommen. Deshalb begrüße ich den Antrag der FDP, was das Verfahren anbetrifft.
Dass Praktiker einbezogen werden müssen, ist im Grunde auch das Ergebnis der kontroversen Diskussion, die wir im Ausschuss geführt haben; deshalb finde ich das sehr schön. Ich begrüße auch, dass die Lehrergewerkschaften in die Expertenkommission aufgenommen werden sollen – das versteht sich eigentlich von selbst. Warum ein sozialdemokratischer Schulsenator nicht auf diese Idee gekommen ist, ist mir ein Rätsel.
Ich kann der FDP auch darin folgen, dass die Handwerkskammer und die Handelskammer einbezogen werden sollten. Warum allerdings zusätzlich noch die Arbeitgeberverbände dort vertreten sein sollen, vermag ich wirklich nicht nachzuvollziehen.
Frau Hennies hat angeregt, sich einmal die anderen Bundesländer anzusehen. Das tun wir jetzt einmal: In Berlin wurde 2012 eine Expertenkommission Lehrerbildung unter dem PISA-Forscher Jürgen Baumert vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung eingesetzt, und er hat ein gemeinsames Lehramt für Sekundarschulen und Gymnasien empfohlen, das dort jetzt auch umgesetzt wird. Ähnlich ist es in Bremen und auch in Hamburg. Interessant ist es in Schleswig-Holstein, da ist die uns allen bekannte Britta Ernst Kultusministerin. Dort ist ein Stufenlehrer eingeführt worden und dort ist auch die Lehrerausbildung zusammengelegt worden. Ich zitiere dazu einmal aus der "News4teachers":
"Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte die Bildung zu einem Schwerpunkt seiner Regierung erklärt. Nach der Einführung des zweigliedrigen Schulsystems bestehend aus Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, die
auch zum Abitur führen können, sollte dem auch die Lehrerausbildung folgen."
Und so steht es auch in einem Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung der GRÜNEN:
"Neben den drei Lehrämtern für Grundschulen, Sonderschulen und Berufsschulen sollte es ein Lehramt geben für Sekundarstufe und Sekundarstufe II."
Die FDP sieht darin die Einführung der Einheitsschule und die fürchtet sie wie der Teufel das Weihwasser.
Aber alle zuvor genannten Bundesländer haben genau wie Hamburg das Zweisäulensystem und alle sagen, wenn beide Säulen zum Abitur führen, dann müsse man auch die Lehrerausbildung auf das Niveau der Gymnasialbildung anheben und sich für ein einheitliches Lehramt einsetzen. Und was ebenfalls wichtig ist: Sie müssen auch gleich bezahlt werden. Dann sind es auch gleichwertige Säulen.
Aber genau das will Herr Rabe nicht. Die Begründungen sind folgende: Erstens sei die Gymnasiallehrerausbildung – ich zitiere –
"[…] mit hoher Fachlichkeit verbunden."
Und zweitens sagt er, Stadtteilschullehrer müssten in der Lage sein, mit sehr unterschiedlichen Schülern zurechtzukommen. Erstens stimmt es so nicht, denn auch in den Gymnasien gibt es Heterogenität in zunehmendem Maße, und auch dort ist Fachlichkeit gefordert. Im Koalitionsvertrag liest sich das noch ganz anders, und ich kann nicht sehen, dass das, was jetzt vorgelegt worden ist, eine Umsetzung des Koalitionsvertrags ist. Dort ist nämlich von der größeren Bedeutung der Fachlichkeit und der Fachdidaktik die Rede. Und im "Hamburger Abendblatt" hat Senator Rabe erklärt – ich zitiere –:
"Man darf Pädagogik und Fachlichkeit nicht gegeneinander ausspielen."
Das sollte er dann auch nicht tun, um einer weiteren Spaltung zwischen Stadtteilschule und Gymnasium entgegenzuwirken. Wir brauchen ein gemeinsames Lehramt für Stadtteilschulen und Gymnasien. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Kinder haben mit sehr großer Liebe das Buch von Janosch "Oh, wie schön ist Panama" gelesen. Dabei geht es um die Sehnsucht nach einem schöneren Ort, und die Kinder in dieser Geschichte laufen los vom eigenen Wohnort, und der Clou ist, wo sie landen. Sie landen wieder zu Hause. Und was sagen sie? Oh, wie schön ist Panama.
Insofern ist Panama überall, auch in Hamburg.
Mit der Veröffentlichung der Panama Papers zeigt sich wieder, dass Deutschland, aber auch Hamburg, ein massives Problem mit der Steuergerechtigkeit hat, denn die Hamburger Berenberg Bank – das legen Dokumente aus den Panama Papers nahe und es ist heute schon ein paarmal gesagt worden – hat besonders eng mit dem panamaischen Offshore-Dienstleister Mossack Fonseca zusammengearbeitet. In mehreren Mails aus dem Panama-Papers-Datensatz ist davon die Rede, dass zwischen Mossack Fonseca und der Berenberg Bank ein besonderes Verhältnis besteht.
Es ist aber nicht nur die Berenberg Bank, sondern mehrere Hamburger Geldhäuser, die schon lange in diesem Sektor arbeiten. In den Panama Papers werden neben der Berenberg Bank die HSH Nordbank und die Dresdner Bank Lateinamerika AG genannt, das ist eine Tochter der Commerzbank. Nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung", von NDR und WDR haben deutsche Banken über ihre Auslandsfilialen und mithilfe der Kanzlei Mossack Fonseca mindestens rund 1 000 Briefkastenfirmen gegründet. Einige dieser Firmen sind immer noch aktiv. Darunter werden die Berenberg Bank mit 13 Briefkastenfirmen, die HSH Nordbank mit 20 Briefkastenfirmen und die Dresdner Bank Lateinamerika AG mit 333 Briefkastenfirmen genannt. Wie gesagt, das auch in Hamburg.
Nun ist es, wie schon von der FDP gesagt wurde, nicht per se strafbar, eine Briefkastenfirma im Ausland zu eröffnen. Illegal werden Briefkastenfirmen aber dann, wenn sie dazu dienen, Einnahmen vor dem Finanzamt zu verbergen. Wie die Medien gerade wieder publik gemacht haben, werden Off
shore-Gesellschaften zudem häufig dazu genutzt, Korruption oder Geldwäsche zu verschleiern.
Thomas Eigenthaler, der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, hat Folgendes gesagt – ich zitiere –:
"Mir ist im Grunde in meiner vierzigjährigen Berufspraxis noch nie ein Fall untergekommen, wo es einen vernünftigen Grund gibt und wo dann der Inhaber einer solchen Firma wirklich steuerehrlich ist."
Das sollten auch Sie, Frau Suding, sich auf der Zunge zergehen lassen.
Mit den Panama Papers wird sichtbar, wie weit diese Steueroasenpolitik und die Beihilfe hierzu in Hamburg als Geschäftsmodell verbreitet war oder immer noch ist. Ich will als Beispiel ein Interview mit dem ehemaligen Finanzsenator und ehemaligen HSH-Nordbank-Aufsichtsratschef Peiner anführen. Er hat am 12. April 2009 in der "Bild"-Zeitung ein Interview gegeben, und die Überschrift dieses Interviews hieß: "Politiker wussten von Steueroasen". Auf die Frage der "Bild"-Zeitung, was die Bank in Steuersünderparadiese treibe, antwortete Herr Peiner:
"Durch unser Engagement dort ermöglichen wir unseren Mittelstandskunden günstige Kreditkonditionen, indem wir dort preiswert Geld aufnehmen."
Nicht mehr und nicht weniger. So brav ist das alles.
Dann geht es aber weiter, und Sie haben recht, Herr Schmidt: Erst 2011 unter der SPD stellte die Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein dieses Geschäftsmodell ein und zahlte im vergangenen Jahr 22 Millionen Euro Strafe, leider nicht an die Hamburger Stadtkasse, sondern an die Kölner Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen gegen die Bank geführt hatte. Herr Peiner hat in dem Interview in der "Bild"-Zeitung auf die weitere Frage insbesondere nach Steuerparadiesen der Hamburgischen Landesbank geantwortet,
"die Nordbank hat dort"
gemeint sind die Steueroasen –
"nie dubiose Geschäfte gemacht".
Trotzdem ist sie auf 22 Millionen Euro verklagt worden. Also nur so weit, Politik und Bank hängen doch sehr eng zusammen.
Es ist nicht nur Panama, es sind nicht nur die Cayman Islands, es ist nicht nur Jersey, wir haben überall Steueroasen. Sie sind international ein gewaltiges politisches Problem, auch hier vor Ort. Man darf nicht vergessen, dass dies eine hohe sozialpolitische Relevanz hat, weil der öffentlichen Hand Gelder verloren gehen. Man hört in diesen Tagen Zahlen zwischen 50 und 100 Milliarden
Euro, die jedes Jahr der öffentlichen Hand dadurch verloren gingen.
Steuerhinterziehung und Geldwäsche wären ohne Beihilfe von Banken nicht möglich. Dabei gibt es in Hamburg klare Defizite. Wie bereits gesagt wurde, ist die personelle Ausstattung der Finanzverwaltung nicht zureichend.
Ich erwarte, dass nicht nur über den Bundesrat, Europa und Weltweites gesprochen wird, sondern dass endlich die Finanzverwaltung und die Staatsanwaltschaft in Hamburg aktiv werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist ein Beispiel verfehlter rot-grüner Hochschulpolitik. Bei SPD und GRÜNEN stimmen die Prioritäten einfach nicht. Wer den Wissenschaftsstandort Hamburg stärken will, muss eine verlässliche, auskömmliche Grundfinanzierung der Hamburger Hochschulen gewährleisten. Und wenn schon im
Antrag vom Sorgenkind die Rede ist: Unser Sorgenkind ist nicht die interdisziplinäre Vernetzung von Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sondern die Unterfinanzierung der Hamburger Hochschulen.
Ich kann verstehen, Herr Tode, dass Sie das nicht mehr hören mögen, aber an den Tatsachen kommen Sie nicht vorbei. Immer nur Lob wahrzunehmen und Kritik auszublenden wird dazu führen, dass Sie die realen Probleme nicht mehr erkennen. Auch der Wissenschaftsrat verweist auf die Notwendigkeit einer verlässlichen und auskömmlichen Grundfinanzierung und regt Nachverhandlungen über die Budgets zwischen Land und Hochschulen an. Deshalb begrüße ich, was Herr Ovens gesagt hat.
Und was genau macht die Wissenschaftssenatorin? Statt alle politischen Hebel in Bewegung zu setzen, die Hochschulmittel angemessen anzuheben oder dafür zu kämpfen, dass die vom Bund übernommenen BAföG-Mittel in die Hochschulen gesteckt werden, tut sie was? Nichts. Stattdessen rühmt sie sich als Hochschulversteherin oder besser gesagt Präsidentenversteherin. Frau Senatorin, von allen Empfehlungen des Wissenschaftsrats haben die SPD und die GRÜNEN sich nur eine herausgesucht, darauf haben Herr Schinnenburg und Herr Ovens auch schon hingewiesen, und zwar die Einrichtung eines Forschungsrats. Das ist nichts anderes als Rosinenpickerei, und dann noch für die ohnehin schon finanz- und drittmittelstarken MINT-Bereiche der Hochschulen.
Dieser Antrag beinhaltet viel zu viele ungeklärte Fragen. Die Empfehlung des Wissenschaftsrats lautet, einen permanenten MINT-Forschungsrat einzurichten, dem die Leiter aller wichtigen Wissenschaftseinrichtungen der MINT-Bereiche, externe Experten sowie Vertreter der Wirtschaft angehören sollen. Die Frage lautet jetzt, wer die Mitglieder des MINT-Forschungsrats bestellt. Wer sind die Vertreter der Wirtschaft? Welche Kompetenzen soll ein MINT-Forschungsrat erhalten und wie soll die öffentliche Kontrolle des MINT-Forschungsrats erfolgen? Soll sie überhaupt erfolgen? Haben wir nicht mit dem Hochschulrat schon genug schlechte Erfahrungen gemacht? Demokratie an der Hochschule sieht anders aus.
Nun zur aktuellen Frage: Sind eigentlich die demokratisch gewählten Gremien der MINT-Fakultäten in diese Entscheidung einbezogen worden? Was sagen sie denn dazu, dass ein Forschungsrat eingerichtet werden soll? Es wäre doch wohl das Allermindeste, dass man sie beteiligt. Die Hochschulen müssen ein von Fremdbestimmung, von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen und von parteipolitischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freier Ort der Wissenschaft bleiben. Wer das fordert, Herr Tode, redet die Hochschulen nicht schlecht, sondern macht deutlich, dass der sozial
demokratisch geführte Senat seinen eigenen Forderungen nach Mitbestimmung nicht gerecht wird, auch nicht an den Hochschulen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 7. November 2015 hat die Senatorin Akteure der Hochschulpolitik in Hamburg eingeladen, sie im Bus zu fünf hochschulpolitischen Highlights zu begleiten. Nun raten Sie, wo wir hingefahren sind. Wir sind zum Zentrum Holzwirtschaft nach Bergedorf gefahren. Zwei Monate später hören wir, dass genau das geschlossen werden soll. Ich bin nicht ganz so militant wie Herr Lein und spreche nicht von Bombe, aber ich finde, es ist schlicht ein Hammer, es erst als hervorragendes Leuchtobjekt für die Hochschulpolitik herauszustellen, und dann soll es einfach geschlossen werden. Daraufhin hat die CDU einen Antrag gestellt, und die SPD und die GRÜNEN haben natürlich gleich nachgezogen.
Interessant ist, was nicht in den Anträgen steht. Es wird im Antrag der SPD und der GRÜNEN auf die überaus positiven Empfehlungen des Wissenschaftsrats verwiesen. Der Wissenschaftsrat hat gesagt, dass die MIN-Fakultäten ein Motor für die Hochschulen in Hamburg werden können, dass aber zum Beispiel die 100 Millionen Euro, die sogenannten Zusatzmittel von Zinsersparnissen, fünf Jahre lang auf sechs Hochschulen verteilt nur eine erste Maßnahme sein können. Der Wissenschaftsrat hat ganz klar gesagt, es gebe die Notwendigkeit einer verlässlichen und auskömmlichen Grundfinanzierung. Er empfiehlt der Wissenschaftssenatorin Nachverhandlungen mit allen Hochschulen, damit sie besser ausgestattet sind. Das war am 22. Januar 2016. Diesen zweiten Teil vergisst RotGrün immer.
Es ist richtig, es geht ums Geld. Es geht um mindestens 1,5 Millionen Euro, die der Fachbereich
Biologie einsparen soll. Nun haben wir die Zoologie am Grindel, wir haben die Botanik in Klein Flottbek und noch ein paar andere Einrichtungen, und auch das Zentrum Holzwirtschaft gehört dazu. Nun haben sie beschlossen, dass sie die Kürzungen ausschließlich bei der Holzwirtschaft machen wollen, und das heißt im Klartext Schließung. Wir haben gehört, dass der Uni-Präsident einen Rettungsversuch unternommen hat, und herausgekommen ist Folgendes: Erstens soll ein neues finanziertes Konzept erstellt werden. Zweitens soll das Zentrum Holzwirtschaft in neuer Form erhalten werden. Und drittens soll von den Firmen, die sich für den Erhalt des Fachbereichs ausgesprochen haben, ein Beitrag zur Finanzierung eingefordert werden, das finden wir auch im SPD-Antrag, und das hat auch Herr Lein nochmal deutlich gesagt.
Ich versuche einmal, mit Ihnen folgendes Gedankenspiel zu machen: Stellen Sie sich vor, das macht jetzt Schule; man nimmt den Fachbereich Chemie und sagt, BASF, Bayer, Merck, Aurubis und Degussa sollen sich jetzt alle daran beteiligen, dass die Studiengänge in Chemie erhalten bleiben. Das ist absolut verheerend und das Ende der Freiheit der Wissenschaft. Das geht überhaupt nicht.
Frau von Berg hat darauf hingewiesen, dass der Antrag von Rot-Grün konkret sei. Das kann ich nicht feststellen.
Ich freue mich, wenn wir im Wissenschaftsausschuss darüber diskutieren können. Ich hätte auch gern gewusst, ob es denn tatsächlich so ist, wie man es aus dem Antrag herauslesen kann, dass nämlich das Thünen-Institut seine finanziellen Beiträge nicht leistet. Diese sogenannte Umschichtung zugunsten der Exzellenzinitiative ist ja nicht dazu gedacht, dass die Holzwirtschaft eine Exzellenzinitiative bekommt. Offenkundig braucht man im Fachbereich Biologie an anderer Stelle Geld für eine Exzellenzinitiative und will es der Holzwirtschaft wegnehmen. Kein geringerer als Professor Lenzen hat ganz klipp und klar gesagt, eine Exzellenz im Universitätsbereich könne es nur geben, wenn es eine gut finanzierte, breite Ausbildung in den Studiengängen gibt. Genau diese gibt es im Moment nicht, und ich bin sehr gespannt, wie Sie im Ausschuss den zweiten Teil der Empfehlungen des Wissenschaftsrats, nämlich eine auskömmliche Finanzierung, deutlich machen wollen. Es gibt also mehr Fragen als Antworten und noch viel Beratungsbedarf. Der Fachbereich Holzwirtschaft ist noch lange nicht gerettet und ich möchte nicht, dass er von Firmen gerettet wird. Das geht gar nicht.
Herr Abgeordneter, Sie berufen sich gern auf die Empfehlung des Wissenschaftsrats. Es gibt eine Empfehlung bezüglich der Finanzierung, dass geraten wird, dass nachverhandelt werden muss und dass die Grundfinanzierung erhöht werden muss. Wie bewerten Sie denn das?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie uns jetzt einmal zurückkehren zu dem Grund, warum wir heute den Gesetzentwurf überhaupt diskutieren.
Mit Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2015 wurde das Ausbildungskapazitätsgesetz vom März 2014 gekippt. Das Gericht monierte, dass beim sogenannten Vereinbarungsmodell die notwendigen Angaben über personelle und finanzielle Ressourcen fehlten. Deshalb konnte das Gericht nicht prüfen, ob die genannte Zahl auf einer fehlerfreien Abwägung beruht. Insoweit, so das Gericht, sei die Vereinbarung zwischen Wissenschaftsbehörde und Hochschulen rechtswidrig und damit unwirksam.
Aber es geht nicht nur um Hochschulrecht, es geht auch um eine Grundrechtsfrage. Artikel 12 des Grundgesetzes besagt, dass alle das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Und um die freie Wahl beziehungsweise die Einschränkung der freien Wahl der Ausbildungsstätte geht es in diesem neuen Gesetzentwurf. Einschränkungen bedürfen besonders sorgfältiger und substanzieller Begründungen, die ich bisher nicht gehört und auch nicht gelesen habe.