Sylvia Wowretzko
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen uns für eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung aller Menschen in unserer Stadt ein, und wir werden uns auch künftig dafür starkmachen, dass alle Stadtteile von einer guten medizinischen Versorgung profitieren.
Das war in den vergangenen Jahren so, und das wird auch künftig so bleiben.
Für die SPD-Fraktion begrüße ich deshalb ausdrücklich, dass der Senat kürzlich seine Pläne für sieben Stadtteilgesundheitszentren in besonders belasteten Hamburger Stadtteilen vorgestellt hat. Das ist richtig, weil der auch vom Kollegen Celik angeführte Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Gesundheit besteht. Eine schwierige soziale Lage und niedrige Einkommen gehen häufig mit einer besonders hohen Belastung durch Krankheiten einher. Was der Senat hier mit den neuen Stadtteilgesundheitszentren und einer Förderung von 100 000 Euro pro Jahr und Zentrum anstößt, ist ein wirklich großer Schritt für eine soziale Medizin: eine gesundheitliche Versorgung, die den Menschen und seine Lebenswelt in den Mittelpunkt stellt.
Die Grundlagen der Förderung, die ab Januar 2020 beginnt, sind gut gewählt, denn dazu gehören die verpflichtende Kooperation mit einer Hausoder Kinderarztpraxis ebenso wie die verbindliche Kooperation mit Angeboten der Gesundheitsförderung des ambulanten Regelsystems, etwa der Pflege oder der psychosozialen Beratung. Wir werden durch die sieben Zentren jeweils eine moderne Form der Gemeindeschwester, die jedes Geschlechts sein kann, und zusätzlich eine halbe Stelle an Sozialberatung haben. Das ist ein wirklich großer Schritt nach vorn.
Die unterschiedliche Verteilung von Gesundheitsrisiken in der Stadt mag auch das Bewusstsein dafür schärfen, dass die Verteilung bei haus- und kinderärztlicher Versorgung immer noch nicht ausge
wogen ist; wir haben das mehr als ein Mal diskutiert und gerade auch noch einmal von Herr Celik gehört. Aber wie Sie wissen, sind die Ursachen dafür vielfältig. Auch nach allen Fortschritten, die etwa durch die neue Bedarfsplanungsrichtlinie erreicht werden, dem Morbiditätsatlas und der Vereinbarung für Sonderzulassungen bleibt es ein zähes Ringen.
Aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass sich Fehlanreize zur Niederlassung auch aus einer immer noch sehr unterschiedlich hohen Vergütung in ein und derselben medizinischen Leistung ergeben, je nachdem, ob man kassenärztlich oder privat versichert ist und diese Leistungen nachfragt. Die Angleichung der Honorarsätze, die wir am Ende mit einer Bürgerversicherung erreichen würden, würde diese Ungleichheit und die daraus resultierende Bevorzugung der Niederlassung in Stadtteilen mit vielen Privatpatienten endlich beenden.
Der Senat und die Gesundheitsbehörde haben ihre Möglichkeiten ausgeschöpft und sich erfolgreich für neue Instrumente eingesetzt. Und natürlich werden wir auch die neuen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine möglichst gleichmäßige Versorgung im Hamburger Stadtgebiet zu erreichen.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, drehen jedoch immer das gleiche Rad wie vor der Neuregelung. Sie suggerieren mittelbare Zugriffsmöglichkeiten und aktuelle Handlungsoptionen und behaupten politische Untätigkeit. Das ist nicht richtig, und das wissen Sie auch.
Die Aufteilung Hamburgs in kleinere Planungseinheiten, die Sie fordern, ist rechtlich nicht machbar; auch das wissen Sie. Und auch wenn Sie immer wieder behaupten, in Berlin sei das möglich, stimmt das nicht.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass Ihr Antrag sich teilweise durch Senatshandeln erübrigt hat und darüber hinaus nicht umsetzbar …
Frau Sudmann, die aus der Verwaltung kommt, weiß doch, dass so ein Konzept nicht von heute auf morgen aufgrund eines Oppositionsantrags erfolgt. Also an der Stelle würde ich da … Sie haben recht, aber Sie waren nicht schnell genug.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Digitalisierung bringt viele Vorteile, aber auch neue Regelungserfordernisse mit sich. Meine Vorrednerin hat gerade schon umfangreich ausgeführt, dass Tiere im Internet inzwischen mehrfach bestellt oder geordert werden, man kann wirklich sagen, ohne dass die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen des Tierschutzes eingehalten werden. Das führt dazu, dass das Ganze in einem sehr anonymen Raum geschieht, ohne dass die Anbieterinnen und Anbieter verfolgt werden können. Das soll jetzt verändert werden; das ist auch Gegenstand der Bundesratsinitiative, die Frau Blömeke gerade schon erwähnt hat und die wirklich nötig ist, weil es ein bundesrechtliches Thema ist, über das wir hier sprechen.
Nichtsdestotrotz befürworten wir die Einführung eines behördlichen Zentralregisters von Tieranbietern und eine verpflichtende Identitätsprüfung, die die Zuordnung persönlicher Daten von Anbietern ermöglicht. Ein solches System ist sicherlich sehr komplex und bedarf einer noch zu schaffenden rechtlichen Grundlage, insbesondere sind die datenschutzrechtlichen Grundvoraussetzungen zu prüfen. Prioritär ist sicherlich die Identitätsprüfung der Kunden durch Internetportale anzustreben. Die Portalbetreiber dürfen sich nicht weiterhin ihrer Verantwortung entziehen können und müssen ihren Beitrag dazu leisten, den unseriösen Tierhandel einzudämmen und überprüfbar zu machen.
Hierfür sind auch wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen erforderlich, die in den rahmenrechtlichen Anpassungen dringend mitgedacht werden sollten. Im Gegenzug ist eine Zertifizierung von Online-Portalen ein richtiger und wichtiger Schritt, um Bestrebungen entsprechender Betreiber für ein Mehr an tierschutzfachlichen und tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen.
Mit Ausnahme des aufwendigen behördlichen Zentralregisters sind die beantragten Punkte auch im aktuellen Beschluss des Bundesrats zu finden. Das zuständige Ministerium, das durch die CDU geführt wird, von Frau Klöckner vertreten – Frau Blömeke hat auch das schon erwähnt –, ist hier in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten.
Herr Thering, das Ministerium ist CDU-geführt und hat von daher …
Doch, selbstverständlich. Den nutzen wir auch weitestgehend. Wir unterstützen ihn über die Bundesratsinitiative. Nichtsdestotrotz muss Ihre Ministerin sich auf den Weg machen, die PR-Gags lassen und sich der inhaltlichen Arbeit zuwenden,
um Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf den Weg zu bringen, die die Tiere schützen, damit wir auf Landesebene aktiv werden können.
Wie wir gehört haben, ist das eine bundesrechtliche Einigung, über die wir hier reden. Insofern machen wir Druck. Aber Sie sollten das auch. So wie Sie es hier machen, machen Sie es da auch; ordentlich laut sprechen können Sie ja gut.
Nichtsdestotrotz müssen wir darüber hinaus die Käuferinnen und Käufer dafür sensibilisieren, dass es bei der Anschaffung von Tieren auch um den Tierschutz gehen muss. Das heißt, hier ist die Verbraucherin, der Verbraucher nicht aus der Verantwortung zu nehmen, auch wenn wir das gleichzeitig rechtlich begleiten müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesundheitsfachberufe, hier die therapeutischen Berufe, sind die Eckpfeiler unserer gesundheitlichen Versorgung. Es klang schon an, der Bedarf an Gesundheitsleistungen in Deutschland und auch in
Hamburg steigt stetig. Die Nachfrage nach qualifizierten und engagierten Menschen, die diese Leistungen tagtäglich erbringen, steigt ebenfalls. Damit wird auch die Zahl der Menschen steigen, die wir für eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen gewinnen müssen. Auch vor dem Hintergrund des sich in vielen Branchen abzeichnenden Fachkräftemangels ist es schlicht kontraproduktiv, dass von der Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler in diesen Berufen Schulgeld erhoben wird.
Eigentlich müsste der Bundesgesundheitsminister Spahn, auch darauf wurde hier schon hingewiesen, für die Schulgeldfreiheit an privaten Schulen eine bundeseinheitliche Lösung schaffen. Da er dies auf absehbare Zeit aber nicht tut, schaffen wir derweil eine Hamburger Zwischenlösung.
Wir sorgen dafür, dass zum kommenden Schuljahresbeginn im April Sicherheit für die Auszubildenden in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie in Sachen Schulgeldfreiheit besteht. Anders als andere Bundesländer werden wir diese Schulgeldfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler, die sich zu dem Zeitpunkt in der Ausbildung der eben genannten Berufe befinden, übernehmen. Und auch das ist gut so.
Darüber hinaus ist es nicht nur für die Schülerinnen und Schüler eine gute Meldung, sondern auch für den Gesundheitsstandort Hamburg insgesamt.
Wenn das Förderprogramm in diesem Schritt am 1. April startet, wird Hamburg bei diesem Thema im Vergleich zu anderen Bundesländern weit vorn liegen, denn in anderen Bundesländern gibt es bisher zwar viele Ankündigungen, aber noch wenig Umsetzung. Mit dem Antrag der Regierungsfraktionen stellen wir heute zur Abstimmung, dass es bei der Schulgeldfreiheit eine schnelle und gute Lösung an privaten Schulen geben wird.
Sie ist auch deshalb gut, weil sie dem Umstand Rechnung trägt, dass die Finanzierung bisher privater Schulen durch Kooperationen mit Krankenhäusern über die Krankenkassen erreicht werden soll. Das ist eine Entlastung für den Hamburger Haushalt, da das Schulgeld dann über die Krankenversicherung erstattet wird. Und auch das ist gut so.
An solchen Lösungen arbeitet der Senat übrigens seit Längerem und sie sind sowohl im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung als auch im Hinblick auf die Finanzierungssystematik einer Finanzierung aus dem Länderhaushalt vorzuziehen. Die CDU behauptet nun gern, dass sie bereits im September 2018 auf das Schulgeldthema hingewiesen
habe. Das stimmt, sie hat hierzu einen Antrag eingereicht. Dieser Antrag verlangte seinerzeit allerdings lediglich eine ausgiebige Prüfung der Möglichkeiten für eine Schulgeldfreiheit. Wir haben diesen Antrag damals abgelehnt, weil es einer solchen Aufforderung des Senats nicht bedurfte, denn er hatte das Thema längst auf dem Schirm.
Die Sicherung einer hochwertigen therapeutischen Versorgung in Hamburg gehört zu den wichtigsten Anliegen, die wir selbstverständlich schon länger verfolgen. Aber ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen auf den verschiedenen Bundesländerebenen, wie er sich zurzeit abzeichnet, ist nicht zu akzeptieren. Eine bundeseinheitliche Regelung für alle Gesundheitsberufe tut not und ist von höchster Eile.
Das müssen wir auf Bundesebene immer wieder vermitteln, und da könnte die CDU uns wirklich behilflich sein. Insgesamt bleibt noch einiges zu tun, Stichworte zur anstehenden und umfassenden Neuregelung auf Bundesebene sind eine Öffnung in Richtung Akademisierung und die Frage nach Qualität der Ausbildung, eine Ausbildungsvergütung ist von hoher Bedeutung und die Einkommensverbesserung der Schülerinnen und Schüler. In diesem Sinne werden wir ab 1. April auf Landesebene für eine Zwischenlösung sorgen und selbstverständlich an einer umfangreicheren Lösung in der Stadt und auf Landesebene arbeiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Stöver, das war ja wirklich ganz kleines Karo. Ich bin sehr erstaunt über Ihre Ausführungen.
Ich kann Ihnen versichern: Auch wir nehmen die jungen Leute sehr ernst und haben dazu eine Verabredung getroffen, nämlich für den Gesundheitsausschuss im Januar 2019, und ich bin überzeugt davon, dass sowohl der Senat als auch die Regierungskoalition dazu einen wirklich guten Vorschlag vorlegen werden, der zur Lösung dieser Frage …
Regierungskoalition, Gesundheitsausschuss. Wir werden etwas vorlegen, alles gut.
Wenn man von Ihren Ausführungen einmal die rhetorischen Schleifen abzieht, dann bleibt vor allem eine Botschaft übrig: Für die CDU haben Gesundheit, ältere Menschen und Verbraucherschutz gar keine Priorität.
Es war Ihnen nicht einmal der Mühe wert, einen eigenen Antrag für diesen Bereich vorzulegen.
Ich kenne Frau Stöver.
Wir sitzen zusammen im Gesundheitsausschuss und es gibt kein … So.
Der Gesundheitsstandort Hamburg ist in guter Verfassung und das liegt auch daran, dass Regierung und Koalitionsfraktionen sich dafür wirklich sehr ins Zeug legen.
Wir stärken Gesundheitspflege und Verbraucherschutz
in ihrer elementaren Bedeutung für die Menschen in unserer Stadt und für das Funktionieren der Stadt als soziales und gerechtes Gemeinwesen.
Mit dem Entwurf Einzelplan 5 legt der Senat den Beweis für weitere Zukunftsinvestitionen für ein soziales Hamburg vor. So steigen die Investitionen der Hamburger Krankenhäuser ab 2019 inklusive der Bundesmittel von rund 100 Millionen auf 135 Millionen Euro pro Jahr. Hamburg baut damit seinen Spitzenplatz auf der Bundesebene aus.
Die Bereiche Gesundheitsförderung, Prävention und Suchthilfe verzeichnen eine Steigerung von gut 5 Prozent. Das ist ein deutliches Plus für eine Gesundheits- und Hilfelandschaft, die ihresgleichen sucht.
Dabei kommen die neuen Spielräume den Zuwendungsempfängern, denen in Zeiten der Haushaltskonsolidierung einiges abverlangt wurde, nun vollumfänglich zugute und darüber bin ich sehr froh.
Das Beispiel Drogenhilfe: Bereits im laufenden Haushalt hat die Koalition intensive Anstrengungen unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger in besonders betroffenen Stadtteilen zu entlasten.
Wir haben eine bedarfsgerechte Ausweitung von Straßensozialarbeit, Personalverstärkung und Erweiterung der Öffnungszeiten von Drogenkonsumräumen auf den Weg gebracht und im vorliegenden Haushaltsplan-Entwurf des Senats wurde die
se Verbesserung für 2019/2020 festgeschrieben. Dazu kommt die bereits von mir erwähnte 5-Prozent-Erhöhung in diesem Bereich. Wir als Fraktion haben nun einen Antrag vorgelegt, der für die personelle Verstärkung des Drogenkonsumraums und das Angebot des mobilen Spritzentauschs im Einzugsgebiet von St. Pauli noch einmal weitere Mittel in Höhe von bis zu 310 000 Euro mobilisiert und weitere 214 000 Euro für zusätzliches Personal in den Drogenkonsumräumen in Hamburg. Das bedeutet bessere Hilfe für die Betroffenen und Entlastung, aber letztlich auch mehr Sicherheit für die Menschen in den Quartieren.
Besonders hervorheben möchte ich die Impulse, die der Senat für ein gutes Leben im Alter in Hamburg setzt. Mit der finanziellen Absicherung der Ausweitung des Hamburger Hausbesuches für ältere Menschen auf ganz Hamburg, mit der Förderung generationengerechter Wohnformen im Quartier und mit der deutlichen personellen Verstärkung der Wohnpflegeaufsicht und der Neugestaltung setzen wir auch hier ein deutliches Zeichen.
Wir flankieren diese Bemühungen mit einem verstärkten Quartiersbezug, mit unseren Anträgen zur Innovation in der Pflege und zu neuen Ansätzen in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen, dass die Menschen in eigenen Wänden und im angestammten Lebensumfeld alt werden können, denn das ist es, was sich die meisten Menschen wünschen.
Dazu passt die Aufstockung der Rahmenzuweisung für die Seniorenarbeit an die Bezirke um 425 000 Euro gut ins Bild. Das ist eine Steigerung von 15 Prozent.
Wir begrüßen es außerordentlich, dass mit dem Haushaltsentwurf die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale gestärkt wird, mit einem Plus von mehr als 300 000 Euro in der institutionellen Förderung auf ein stärkeres Fundament gestellt wird.
Darüber hinaus ist es gelungen, das 2017 erstmals finanzierte Projekt für den Verbraucherschutz in den Quartieren zu verstetigen. Gerade sozial benachteiligte Menschen sind auf Verbraucherschutz angewiesen und werden damit besser erreicht. Auch das ist gut für ein soziales Hamburg, an dem wir arbeiten.
Die CDU sieht, wie ich eingangs bemerkte, keinen Verbesserungsbedarf, jedenfalls keinen vorgelegten Verbesserungsbedarf im Haushalt der Gesundheitsbehörde, und von den anderen Fraktionen gibt es einige Anträge, die wir ablehnen werden,
weil sie entweder nicht sinnvoll oder nicht ordentlich gegenfinanziert oder beides sind. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege der AfD hat gerade darauf hingewiesen, dass wir den Antrag eigentlich schon in unserer letzten Bürgerschaftsdebatte diskutieren sollten. Er wurde vonseiten der AfD zurückgezogen und insofern debattieren wir ihn heute. Ich kann Ihnen aber gleichzeitig sagen: Wir hätten ihn zu dem letzten Zeitpunkt abgelehnt und werden ihn auch heute ablehnen. Der Grund ist relativ einfach. Der Senat hatte längst vor dem
AfD-Antrag gehandelt, nämlich im Juni gemeinsam mit Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg eine entsprechende Initiative auf den Weg gebracht, die dann im Oktober im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz angenommen wurde. Insofern hat der Hamburger Senat sehr vorbildlich gehandelt. Dieses Thema ist richtig und wichtig; dem schließen wir uns an.
Darüber hinaus soll der Bund gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weitere geeignete Strategien und Maßnahmen zur Information der Bevölkerung über Risiken des Passivrauchens entwickeln. Der Senat ist also beim Passivraucherschutz im Auto längst erfolgreich tätig. Einer Aufforderung durch einen Beschluss der Bürgerschaft, der noch dazu die schwangeren Frauen in diesem Antrag ausschließt, bedarf es nicht. Wir werden, wie gesagt, den Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hebammen sind nicht nur die entscheidenden Kräfte in der Versorgung von Frauen und Neugeborenen, sondern auch unverzichtbare Stützen unseres Gesundheitssystems.
Sie schultern zunehmend vielfältigere und anspruchsvollere Aufgaben vor, während und nach der Geburt. Sie haben eine sehr wichtige Rolle im System der frühen Hilfen. Für dieses großartige Engagement unseren herzlichen Dank.
Auch weil die Nachfrage nach Hebammenleistungen aufgrund der so erfreulich hohen Geburtenzahlen in Hamburg vielfach nur schwer befriedigt werden kann, tun wir etwas dafür, um die Arbeitsbedingungen von Hebammen zu verbessern. So haben wir erreicht, dass die Krankenhäuser in Hamburg die Anzahl der Ausbildungsplätze für
Hebammen von 60 in 2011 auf aktuell 96 und eine weitere Erhöhung bis 2020 auf 138 Ausbildungsplätze vorsehen. Mit dem von uns angestoßenen Bericht wurde erstmals eine Befragung der freiberuflichen Hebammen durchgeführt. Sie hat unter anderem ergeben, dass die Betreuung durch freiberufliche Hebammen schwerpunktmäßig in der Zeit nach der Geburt und im Wochenbett stattfindet. Dazu passend hören wir, dass Anfragen zur Betreuung oft nicht entsprochen werden kann, weil die Hebammen schon ausgebucht sind. Um Schwangeren einen einfachen Überblick über freie Kapazitäten zu verschaffen, wurde mit Unterstützung der Gesundheitsbehörde und dem Hebammenverband inzwischen ein entsprechendes Suchportal eingerichtet.
Ich denke, das ist eine Maßnahme, die etwas hilft, um mit einem unbestritten knappen Angebot umzugehen. Leider haben wir noch kein vollständiges Bild über die Hebammenarbeit. Das muss sich ändern. Deshalb werden wir diese Befragung ausbauen und fortsetzen. Aber nur über gemeinsame Kraftanstrengungen aller Akteure wird es uns gelingen, eine verlässliche und regional ausgewogene Versorgung mit Hebammenleistungen zu gewährleisten. Das kürzlich verabschiedete Präventionsgesetz sieht eine Hebammenbetreuung bis zu zwölf Wochen nach der Geburt vor. Das ist in der Sache gut und wichtig, aber eine weitere Herausforderung. Wir werden diesen Herausforderungen nur dann gerecht, wenn die Situation der Hebammen auch durch Maßnahmen auf Bundesebene spürbar verbessert wird. Die Anpassung der Hebammenvergütungsvereinbarung mit einer Steigerung von zuletzt 17 Prozent war nur ein erster wichtiger Schritt. Wir brauchen darüber hinaus dringend eine dauerhafte und verlässliche Entlastung der Hebammen bei der Finanzierung der gestiegenen Prämien für die Haftpflichtversicherung und es muss unser Ziel sein, die hohe Qualität der Hebammenleistung langfristig zu sichern. Dazu gehört, die Attraktivität des Berufs zu steigern und auch weiterhin den Berufsnachwuchs zu sichern.
Meine Vorrednerin hat es schon kurz angesprochen: Mit dem Universitätsklinikum UKE und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften verfügen wir in Hamburg über hervorragende Kooperationspartner, wenn es gilt, Wissenschaftlichkeit und Praxisbezug miteinander zu verzahnen und umzusetzen. Und um an dieser Stelle gleich einer möglichen Befürchtung entgegenzutreten: Die große Mehrheit der Hebammen in Ausbildung verfügt bereits heute über eine Hochschulreife.
Es stünde Hamburg als führendem Gesundheitsstandort gut zu Gesicht, wenn wir frühzeitig die Grundlagen für die Akademisierung der Hebammenausbildung schaffen und auch hier vorange
hen. Die Akademisierung ist weit mehr als eine notwendige Anpassung an die EU-Vorschriften. Sie ist vor allem eine Chance, das derzeitige Angebot von Hebammenleistungen langfristig zu sichern und auszubauen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur der gestrige bundesweite Aktionstag von ver.di hat an dem Beispiel der Händedesinfektion deutlich gemacht, dass die Pflege in Deutschlands Krankenhäusern personelle Entlastung braucht, auch die SPD will, dass mehr und besser bezahltes Pflegepersonal in den Krankenhäusern vorhanden ist.
Deshalb wollen wir verbindliche Personalstandards umsetzen, denn zu wenig Personal in der Pflege bedeutet dauerhaft überlastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und es bedeutet ein gesteigertes Risiko von Pflegefehlern und damit die Gefährdung von Patientinnen und Patienten, nicht nur durch unzureichende Hygiene, auch durch Pflegefehler, die unter Dauerstress ein erhöhtes Risiko entstehen lassen. Deshalb ist für uns klar, dass Patientensicherheit und gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zwei Seiten einer Medaille sind.
Wir wissen, dass mit der Einführung der Kostenerstattung im DRG-System die Fallzahlen massiv gestiegen sind und die Durchschnittsverweildauer gleichzeitig deutlich gesunken ist. Wir wissen, dass seit Einführung der Fallkostenpauschalen deutschlandweit rund 25 000 Stellen im nichtärztlichen Bereich abgebaut wurden. Das wurde und wird auf Bundes- und Länderebene intensiv diskutiert, und das war ein mitunter sehr quälender Prozess. Im Frühjahr hat eine Expertenkommission aus Politik, Wissenschaft und Selbstverwaltung Vorschläge präsentiert, um das Pflegepersonal im Krankenhaus zu stärken. Die Hamburger Gesundheitssenatorin hat hier maßgeblich mitgewirkt. Ihr haben wir es schließlich zu verdanken, dass es zu einer bundeseinheitlichen Neuregelung gekommen ist, mit der endlich Personaluntergrenzen für die Pflege in Krankenhäusern kommen werden. Dafür gilt ihr unser Dank.
Bundestag und Bundesrat haben dies noch vor der Sommerpause in Gesetzesform gebracht und damit erstmals die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Mindestpersonalausstattungen für pflegeintensive Bereiche in Krankenhäusern festgelegt werden. Vorgaben für Intensivstationen und Nachtschichten sind ebenfalls geplant. Damit wird ein Instrument zur Verfügung stehen, um Pflege am Patienten zu stärken und gegebenenfalls auch
mit Sanktionen zu belegen. Es wird ein Instrument zur Verfügung stehen, das einer bloßen Personalverlagerung einen Riegel vorschiebt und darüber hinaus finanziert ist, denn darauf kommt es am Ende an. Die Personaluntergrenzen müssen bundeseinheitlich sein, sie müssen finanziert werden, und es muss vermieden werden, dass sie durch Personaleinsparungen an anderer Stelle kompensiert werden. Verstöße müssen geahndet werden.
All diese Kriterien erfüllen Ihre Vorschläge, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, nicht.
Die relevanten Akteure der Selbstverwaltung auf Bundesebene haben jetzt bis Mitte 2018 Zeit, Vorschläge für Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern vorzulegen. Sollten sie dies bis dahin nicht schaffen, wird der Rahmen vorgegeben. Eines ist sicher: Die Personaluntergrenzen kommen zum 1. Januar 2019. Dafür haben wir gesorgt.
Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zu besserer Pflege in Deutschland und in der Tat auch höchste Zeit. Um die Arbeitsbedingungen in der Pflege in den Krankenhäusern zu verbessern, brauchen wir mehr Personal. Ob Fachkräfte bereitstehen, ist eine Frage der Bezahlung, der Arbeitsbedingungen und der Perspektiven, die eine entsprechende Ausbildung langfristig im Beruf bietet. Deshalb ist es gut, dass wir zum Beispiel dafür gesorgt haben, dass mit der generalisierten Pflegeausbildung der Pflegeberuf mehr Perspektiven und höhere Attraktivität gewinnt.
Die Fachkräftestrategie des Senats leistet ein Weiteres. Die Beschäftigten in der Pflege haben, wie Patientinnen und Patienten, Recht auf dauerhaft tragfähige Lösungen. Das sind wir ihnen schuldig, dafür stehen wir ein. Luftbuchungen und Insellösungen helfen daher nicht weiter. Bei allem Verständnis für Dringlichkeit hilft auch keine überhastete Schnelligkeit.
Wir werden die Vorschläge der LINKEN im Gesundheitsausschuss miteinander sorgfältig diskutieren
und uns weiterhin für diese Frage einsetzen und stark machen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Celik, ich bin doch sehr verwundert ob Ihrer Beratungsresistenz.
In den von Ihnen genannten Bundesländern, nämlich Saarland und Nordrhein-Westfalen, passiert nichts dergleichen, was Sie uns hier berichten. Das ist einfach nicht wahr. Es sind Anträge auf den Weg gebracht, aber es passiert ansonsten nichts. Und in den Bundesländern – wie auch schon von der Senatorin gesagt –, in denen Sie die Gesundheitsministerinnen stellen, passiert auch nichts. Es ist, finde ich, wirklich nicht in Ordnung, sich hinzustellen und zu fordern und zu fordern, aber überhaupt nicht den Beweis der Umsetzung zu erbringen.
Das ist in der Tat ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver.
Ich möchte für unsere Fraktion noch einmal kurz klarstellen, dass wir gern mehr und besser bezahltes Pflegepersonal in den Krankenhäusern haben wollen. Das ist der Schlüssel für bessere Arbeitsbedingungen; auch das haben wir schon mehrfach gesagt. Anders als von der LINKEN gefordert, möchten wir, dass das bundeseinheitlich und solide finanziert erfolgt. Keine Schnellschüsse, keine Kurzschlusshandlung, sondern sehr gut durch
dacht und ordentlich auf den Weg gebracht. Denn davon haben unterm Strich die Kolleginnen und Kollegen und die Patientinnen und Patienten in der Klinik wesentlich mehr als von diesen Forderungen, die einfach der Realität entbehren.
Darüber hinaus möchte ich Sie gern daran erinnern, dass – durchaus mit Hamburger Unterstützung – sehr, sehr viel auf den Weg gebracht wurde in diesem Zusammenhang, nämlich: das Krankenhausstrukturgesetz, die generalisierte Pflegeausbildung, das Pflegestellenförderprogramm, von dem Sie sagen, es werde nicht genutzt, wobei Sie gar nicht wissen, ob es wirklich genutzt wird. Da würde ich wirklich einmal aktuelle Zahlen abwarten und mich dann noch einmal zu Wort melden.
Also, noch einmal: bundeseinheitlich und ohne Möglichkeit der Personalverlagerung, kontrollierbar mit Sanktionen für den Fall, dass das geschehen soll, und finanzierbar. Das sind unsere Vorstellungen davon, wie die Pflege aufgestellt werden soll, wie die Personaluntergrenzen eingeführt werden sollen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf gute Wohn- und Lebensbedingungen und dürfen nicht zum Spielball spekulativer Investoreninteressen werden. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen, festgeschrieben in einem Tarifvertrag. Das ist die klare Haltung der Regierungsfraktionen von SPD und CDU
Entschuldigung, das ist leider nicht der Fall; am Ende der Rede wird es so sein –, die klare Haltung der SPD, der GRÜNEN – herrlich –, und des Senats.
Aber ich überzeuge Sie, ich bin ganz sicher.
Wir haben uns dagegen ausgesprochen, als es im damaligen CDU-Senat – und das stimmt – darum ging, PFLEGEN & WOHNEN zu verkaufen. Wir haben das immer als den Fehler kritisiert, der er war. Dieser heiße Deal wurde damals zudem noch so vermurkst, dass die Stadt wesentliche Einflusspositionen verloren hat. Hamburg kann den Weiterverkauf nicht verhindern. Es ist bemerkenswert, dass die CDU, statt sich darum zu bemühen, schlimme Folgen des Verkaufs für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Beschäftigten zu verhindern, in ihrem Zusatzantrag lediglich darum bemüht ist zu zeigen, dass sie damals recht gehabt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Sie werden sicher verstehen, dass wir Ihrem Zusatzantrag nicht folgen werden.
Denn was wir heute brauchen, sind konkrete Lösungsansätze zu den sich abzeichnenden Weiterveräußerungen von PFLEGEN & WOHNEN an einen Finanzinvestor, der keinerlei Erfahrung im Pflegebereich hat. Das Gebot der Stunde kann nur sein: das tun, was die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner und der Beschäftigten bestmöglich schützt. Dabei muss man allerdings zur Kenntnis nehmen, dass der jetzige Eigentümer ein
Paket anbietet, das auch Einrichtungen außerhalb der Hansestadt umfasst. Zum Verkauf steht also nicht nur PFLEGEN & WOHNEN allein, sondern viel mehr. Damit trifft nicht zu, dass die Stadt ihr Vorverkaufsrecht aufgreifen kann, wie es das Anliegen der Links-Fraktion ist.
Deshalb werden wir den Antrag der LINKEN, der auch in dritter Fassung nur auf den Wiedererwerb zielt, nicht annehmen.
Der Senat hat vor diesem Hintergrund und angesichts dieser Fakten schnell und konsequent das rechtlich Mögliche geprüft und ebenso konsequent umgesetzt. Er hat die Bebauungsplanung für die Grundstücke evoziert, Veränderungssperren ausgebracht und damit auch die künftige Nutzung der Grundstücke für Pflegeeinrichtungen abgesichert. Für dieses schnelle und entschiedene Handeln möchte ich dem Senat ausdrücklich danken,
denn er sichert damit die Wohn- und Pflegeeinrichtungen für die älteren Menschen und entzieht anderweitigen Spekulationen den Boden. Jeder, der die PFLEGEN-&-WOHNEN-Einrichtungen in Zukunft betreiben will, sollte zudem beherzigen, dass man wirklich gut beraten ist, ein konstruktives Verhältnis zur Arbeitnehmervertretung aufzubauen und gute, auch tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Ohne das wird man angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte mit einem Unternehmen der Größe von PFLEGEN & WOHNEN sehr schnell Probleme bekommen. In dem Zusatzantrag von SPD und GRÜNEN bitten wir den Senat, für eine entsprechende Unternehmenspolitik zu werben. Und wir bitten den Senat, die jetzigen Eigentümer darauf hinzuweisen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner über die Wohnbeiräte rechtzeitig zu informieren und entsprechend der Regelungen im Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz bei Veränderungen zu beteiligen sind.
Ich will ergänzend darauf hinweisen, dass es mit dem Genehmigungsvorbehalt der Kostenträger einen wirksamen Hebel in puncto Heimentgelte gibt. Dabei ist die Angemessenheit der Entgelte das entscheidende Kriterium, das gegen Wucherpreise schützt. Ich will hier auch unterstreichen, dass im Fall finanzieller Bedürftigkeit der Sozialhilfeträger durch Kostenübernahme die Versorgung sicherstellt. Vor diesem Hintergrund wäre es bei aller – zum Teil berechtigten – Kritik an manchem Geschäftsgebaren falsch, pflegebedürftigen Menschen in unserer Stadt Angst damit zu machen, dass sie vermeintlich schutzlos dastünden, denn
dem ist nicht so, und das werden wir in Zukunft sichern.
Dann bitte ich nur noch um Zustimmung für unseren Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unstrittig, Herr Dr. Schinnenburg, dass Flüchtlinge aufgrund der Erlebnisse in ihren Herkunftsstaaten von psychischen Belastungen und Erkrankungen besonders betroffen sind. Auch wenn verschiedene
Quellen von sehr unterschiedlichen Prävalenzraten ausgehen, besteht Konsens im Befund einer signifikant erhöhten Betroffenheit. Das entspricht auch dem, was wir in Hamburg in vielen Gesprächen mit Menschen erfahren, die beruflich oder ehrenamtlich in der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten tätig sind. Wir wissen, dass diese Belastungen eine Bürde für die Betroffenen selbst, aber auch eine Hürde für das Gelingen ihrer gesellschaftlichen Integration darstellen. Experten sagen uns, dass nicht alle Betroffenen einer psychiatrischen beziehungsweise psychotherapeutischen Behandlung bedürfen. Viele können die Situation etwa durch eine gute Tagesstruktur, durch Aktivierung ihrer Ressourcen sowie Integrationsmaßnahmen gut bewältigen. Diese stabilisierende Bedeutung frühzeitiger Maßnahmen zur psychosozialen Bedürfnisbefriedigung und der gesellschaftlichen Integration ist ein leitender Gedanke unserer Politik.
Posttraumatische Belastungsstörungen sowie auch andere psychische Störungen oder Erkrankungen sind nicht ohne Weiteres zu erkennen und bedürfen einer fachlich qualifizierten Anamnese. Wir haben in Hamburg flächendeckend in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine Referenzversorgung, wo engagierte Medizinerinnen und Mediziner mit Menschen sprechen und bei den entsprechenden Indikationen fachärztliche Hilfe anbieten. Es ist doch auch nicht so, das wissen wir alle, dass die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte das Thema psychische Belastung nicht diagnostizieren können. Trotzdem stimmt es, dass allgemeinmedizinisch qualifizierte und erst recht möglicherweise Personen ohne medizinische Qualifizierung eine solche Indikation nicht immer feststellen können. Nun wirft ein vermeintlich einfaches Verfahren, wie eben von Herrn Dr. Schinnenburg dargestellt, eine Reihe von Fragen auf, und im Ergebnis sprechen gewichtige Gründe dagegen. So ist es zumindest umstritten, inwiefern psychische Symptome mittels eines Fragebogens adäquat erfasst werden können, schon allein deshalb, weil diese Symptome zeitversetzt auftreten. Ein PTBS-Screening-Fragebogen erlaubt jedenfalls keinesfalls eine unstrittige Indikationsstellung. Diese Fragebögen müssen qualifiziert interpretiert werden, um PTBS gegen andere psychische Erkrankungen auszuschließen, die mit vergleichbaren Symptomen auftreten können. So einfach geht es dann eben doch nicht mit dieser Diagnostik. Fragebögen unterschreiten die bestehende Expertise des Personals, weil viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beziehungsweise Medizinerinnen und Mediziner über weitgehende Gesprächsführungskompetenzen verfügen. Wir sehen deshalb keinen Gewinn durch Fragebogen-Screenings gegenüber dem bestehenden Verfahren. Menschen, die ein sprechendes Gegenüber brauchen, ein Blatt Papier in die Hand zu drücken, ist aus unserer Sicht keine Lösung.
Hilfreicher ist eine starke Sensibilisierung aller Akteure, nicht nur derjenigen in der Erstaufnahme. Erforderlich sind eine weitere Verbesserung der Kooperation und eine weitere Steigerung der Qualifikation im wertvollen vorhandenen Netzwerk der vielen Initiativen und Akteure, die sich heute und künftig beeindruckend um Flüchtlinge kümmern. Deshalb arbeiten wir daran, die Lücken in der Dolmetscherversorgung zu schließen und ein System sicherzustellen, das allen Hilfesuchenden die passende Hilfe zukommen lässt. Für uns ist und bleibt klar, dass eine qualifizierte angemessene Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge die spezifische psychische Versorgung und Behandlungsbedarfe im Blick behalten muss. Deshalb haben wir die Einrichtung eines koordinierenden Zentrums für die Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen beschlossen, das mit den bereits bestehenden Trägern und Initiativen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung in einem Netzwerk zusammenarbeitet. Diesen richtigen Weg gilt es aus unserer Sicht weiterhin zu verfolgen.
Meine Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP! Auch wenn wir Ihren Antrag nicht annehmen, würde ich mich freuen, wenn Sie uns auf diesem Weg begleiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bis eben gedacht, das Beste zum Schluss, auch wenn ich mich natürlich über einen prominenteren Debattenplatz sehr gefreut hätte. Aber so ist es nun einmal
in der Demokratie, da wird ausgemendelt und die Gesundheit ist am Ende.
Ich hoffe, wir arbeiten daran, dass es besser wird.
Frau Stöver, es wird Sie nicht wundern, dass meine Sicht der Dinge ein durchaus anderes Bild ergeben wird. Also: Hamburg ist die unbestrittene Gesundheitsmetropole des Nordens
mit einer hervorragenden Versorgung, sowohl ambulant als auch stationär. Und, liebe CDU, anders als von Ihnen behauptet, ist Hamburg bei den Krankenhausinvestitionen bundesweit Spitze.
Hamburg ist auf einem guten Weg, Beratung und pflegerische Versorgung älter werdender Menschen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, und auch das setzen wir in dieser Legislaturperiode fort.
Hamburg steht im Bereich des institutionellen Verbraucherschutzes bereits heute vorbildlich da. Wir wollen die Angebote zeitgemäß fortschreiben, orientiert vor allem an den Bedarfen benachteiligter Bevölkerungsgruppen.
Mit den vorliegenden Anträgen zum Einzelplan 5 setzen die Koalitionsfraktionen hierzu eine Reihe wichtiger Akzente. Wir werden im Bereich Gesundheit die Suchthilfe strukturell stärken. Hamburgs Suchthilfe-System erfüllt seinen schwierigen Versorgungsauftrag schon jetzt auf anerkannt hohem Niveau. Hier geht es vor dem Hintergrund der bestehenden Bedarfe insbesondere darum, die Arbeit in sozial belasteten Quartieren zu stärken und weiter zu unterstützen.
In diesem Prozess geben wir den Akteuren finanzielle Rückendeckung. Wir stellen 2017 und 2018 jeweils noch einmal rund 270 000 Euro extra bereit, sodass dann insgesamt jeweils 500 000 Euro für 2017 und 2018 zur Verfügung stehen werden.
Die bereits bestehenden Angebote im DrogenhilfeSystem entwickeln wir bedarfsgerecht weiter, etwa mit erweiterten Öffnungszeiten im Bereich um den Hauptbahnhof und dem zielgruppenorientierten Aufbau der aufsuchenden Sozialarbeit auf St. Pauli. Das bedeutet eine wichtige Verbesserung für die Betroffenen, aber auch eine Entlastung für die Bewohnerinnen und Bewohner im Umfeld. Dafür neh
men wir in den kommenden Jahren jeweils rund 460 000 Euro in die Hand.
Auch den wichtigen Bereich der Gesundheitsförderung, der überwiegend durch Zuwendungen an freie Träger geprägt ist und beispielsweise auch die HIV- und AIDS-Prävention umfasst, stärken wir strukturell. Mit dem Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN geben wir noch einmal 90 000 Euro pro Jahr in einen Fonds, mit dem auf Engpässe bei den Zuwendungsempfängern reagiert werden kann, und für diesen Zweck stehen jährlich 220 000 Euro zur Verfügung.
Das Demografiekonzept Hamburg 2030 beschreibt unsere Strategie für ein lebenswertes und generationengerechtes Hamburg. Wir setzen es mit verstärktem Quartiersbezug um. Hierfür sind bereits 3 Millionen Euro im Senatsentwurf vorgesehen. Ziel ist es, dass mehr Menschen, auch bei Pflegebedarf, in den eigenen vier Wänden alt werden können, so, wie es sich die Menschen wünschen und vorstellen.
Wir wissen, der Senat stärkt die Seniorenarbeit in den Bezirken mit einer Erhöhung der Rahmenzuweisung um 3,8 Prozent nachhaltig. Darüber hinaus begleiten wir dies mit einem zusätzlichen Fonds für quartiersbezogene, innovative Ansätze in der Seniorenarbeit mit insgesamt 200 000 Euro in den nächsten zwei Jahren.
Zum Verbraucherschutz. Schon der Senat hat die Grundförderung der Verbraucherzentrale im Haushaltsplan-Entwurf weiter angehoben. Ich freue mich sehr, dass wir ergänzend dezentrale Angebote in den Stadtteilen fördern können, um somit auch den Zugang für Menschen mit sozialen Benachteiligungen in schwierigen Umfeldern ermöglichen zu können. Dafür stellen wir 100 000 Euro für die kommenden Jahre zur Verfügung.
Darüber hinaus werden wir mit Mitteln aus dem Integrationsfonds Verbraucherinformationen für geflüchtete Menschen zugänglich machen. Dafür stellen SPD und GRÜNE einmalig 190 000 Euro zusätzlich bereit als eine wichtige Investition in die Integration.
Abschließend eine Anmerkung zur CDU. Nicht nur mit dem, was Sie hier und heute gesagt haben, sondern auch nach der Lektüre Ihres Leitantrags war mir eigentlich klar, dass Ihnen das Thema Gesundheit vor allem als Manövriermasse für Gegenfinanzierung von allem Möglichen in den Blick ge
kommen ist. Aber das ist sicher kein Schwerpunkt, der der Bedeutung auch nur annähernd gerecht wird. Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz sind aber elementar wichtige Funktionen für die Menschen in unserer Stadt und für ein gesundes und gerechtes Miteinander. Im Übrigen sind es immer wichtiger werdende Wirtschafts- und Arbeitsmarktmotoren.
Vor diesem Hintergrund wäre es aus meiner Sicht grundsätzlich falsch, die Axt an die Behördenstruktur zu legen.
Nicht nur, weil wir mit Cornelia Prüfer-Storcks über eine hochanerkannte Senatorin mit bundesweiter Reputation verfügen, sondern zugleich, weil Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg weiterhin das Gewicht und die Aufmerksamkeit bekommen, die geboten sind und die die Menschen in der Stadt für diese Themen zu Recht erwarten können.
Der vorliegende Entwurf für den Einzelplan 5 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zeigt eine solide Ausfinanzierung der wachsenden Bedarfe etwa im Bereich der Hilfen zur Pflege, der Eingliederungshilfe, er setzt darüber hinaus wichtige Schwerpunkte. Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben mit ihren Anträgen weitere Akzente gesetzt. In den Bereichen der Gesundheitsförderung, der Suchthilfe, Senioren und Verbraucherschutz sind damit die Weichen für die Zukunft gut gestellt. – Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Blömeke hat viel von dem gesagt, was ich gesagt hätte. In Vorbereitung auf diesen Redebeitrag habe ich mir vorgestellt, was Menschen überhaupt zur Flucht
bewegt hat und sie dann auch noch auf der Flucht erleben mussten, und was das mit ihnen, ihren Seelen und ihrer Gesundheit gemacht haben wird. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass ich es mir nicht vorstellen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das irgendjemand von Ihnen vorstellen kann.
Ebenso belastend wie die Erlebnisse, die zur Flucht geführt haben, sind die Belastungen, die Menschen während der Flucht erlebt haben. Eine Flucht ist besetzt mit Angst, mit Übergriffen, mit Hoffnungslosigkeit. Manche der Flüchtlinge mussten miterleben, wie Mitflüchtende oder Familienmitglieder auf der Flucht umkamen, im Mittelmeer ertrunken sind. Manche haben sowohl den Terror zu Hause als auch die Verluste auf der Flucht erlebt. Das ist wirklich eine horrende Belastung für die seelische Gesundheit der Menschen. Insoweit weiß ich, auch aus den Gesprächen mit Helferinnen und Helfern aus Flüchtlingsunterkünften, aus der Flüchtlingsambulanz im UKE zum Beispiel, dass Menschen, die mit derartigen Belastungen zu uns kommen, sehr dringend auf Hilfe angewiesen sind, um das Erlebte verarbeiten zu können. Da treffen zwei Aspekte aufeinander. Wir haben die Verpflichtung, nicht nur die körperlichen Verletzungen geflüchteter Menschen zu versorgen, sondern auch die psychischen. Deshalb müssen wir für beide Aspekte die Infrastruktur bereitstellen.
Das ist vor allem eine humanitäre Verpflichtung, aber nicht nur. Sondern es ist auch in unserem ganz eigenen Interesse, Geflüchteten wieder in einen gesunden Alltag zu verhelfen. So werden sie schneller in die Lage kommen, sich selbst einzubringen und im besten Fall zu arbeiten und für sich selbst zu sorgen.
An vielen Stellen gibt es bereits hervorragend engagierte Beratung und Unterstützung, Frau Blömeke hat darauf hingewiesen. Das von den Regierungsfraktionen geforderte Zentrum soll diese Angebote nicht neu erfinden, sondern sie vernetzen und damit noch effektiver machen. Es soll zum Beispiel die Vermittlung nach der Feststellung eines Hilfebedarfs hin zu einer konkreten und geeigneten Hilfeleistung koordiniert werden, denn wir dürfen eines nicht übersehen: Der konkrete Behandlungsbedarf ist sehr unterschiedlich, und die geeigneten Hilfen sind es auch. Deshalb ist es gut, wenn Fachleute sich eng hierzu abstimmen und sich miteinander und untereinander koordinieren.
Mir ist es wichtig zu betonen, dass wir bei der psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen nicht bei null anfangen müssen. Wir haben schon heute in diversen Erstaufnahmeeinrichtungen psychiatrische Sprechstunden. Akute Behandlungsnotwendigkeiten sind im Übrigen auch durch die Gesund
heitskarte und das Regelsystem heute schon abgedeckt. Eine ernst zu nehmende Behandlung von Traumata, wie Fachleute immer wieder versichern, ergibt erst Sinn, wenn eine gewisse Stabilisierung der Lebensverhältnisse eingetreten ist. Das ist im Übrigen ein Argument dafür, den Wohnungsbau für Flüchtlinge nicht weiter zu blockieren.
Dass die Sprache in dem Zusammenhang eine ganz besondere Rolle spielt, können wir uns alle vorstellen. Es ist wichtig, Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu vermitteln und das nicht dem Zufall zu überlassen. Auch da gibt es inzwischen erfolgreiche Ansätze wie zum Beispiel das Dolmetschen mit Video-Dolmetschern.
Das Zentrum soll durch seine Vernetzung den Helfern eine Übersicht für die verschiedenen Optionen bieten. Damit schaffen wir ein Instrumentarium, das sowohl den Helfern als auch den Hilfesuchenden hilft und ein großes Integrationshindernis überwinden kann.
Da wir kürzlich sehr ausführlich im Sozialausschuss über die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen diskutiert haben, lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion auf Überweisung an den Gesundheitsausschuss ab. Ich bitte um Zustimmung für diesen Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem "Demografie-Konzept Hamburg 2030 – mehr, älter, vielfältiger" hat Hamburg sich schon 2014 dazu bekannt, die Frage, wie wir alle, also unsere Kinder, Enkelkinder und Eltern, im Jahre 2030 leben wollen, kontinuierlich und anhand eines ressortübergreifenden roten Fadens betrachten zu wollen, dem die Gesellschafts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik unserer Stadt folgt, um die Stadt demografiefest und damit generationenfreundlich zu machen. Nicht nur der Zeithorizont, auch die inhaltliche Breite ist beachtlich. Es ist ein Konzept des gesamten Senats. Alle Fachbehörden haben an der Entwicklung mitgewirkt. Das Demografie-Konzept befasst sich nicht nur mit dem Pflegebedarf einer älter werdenden Gesellschaft, sondern mit der Bevölke
rungsentwicklung aller Altersgruppen und ihren Auswirkungen auf alle Politikbereiche.
Hamburg wächst. Unsere Stadt verzeichnet einen beachtlichen Bevölkerungszuwachs durch Zuwanderung, aber auch durch erfreuliche Geburtenzahlen. Im bundesweiten Vergleich wächst der Anteil der älteren Bevölkerung in Hamburg verhältnismäßig langsam. Im Jahr 2030 ist Hamburg immer noch so jung wie die gesamte Bundesrepublik heute.
Die familienfreundliche Politik unserer Stadt ist eine gute Investition in die Zukunft. Wir ziehen Familien an, wir ermöglichen ein Leben mit Kindern und Beruf in der Stadt. Wir wollen, dass junge Familien genauso gern hier wohnen und arbeiten wie Ältere ihren aktiven Lebensabend hier verbringen.
Trotz dieser positiven Entwicklung wird Hamburg natürlich auch älter. Mehr Gesundheitsförderung ist ein Muss und gleichzeitig eine der größten Chancen des demografischen Wandels. Der Gesundheitssektor ist einer der beschäftigungsintensivsten Bereiche der Stadt mit ebenso vielen Beschäftigten wie im und um den Hafen. Seine Bedeutung wächst. Die Altersentwicklung selbst kann also der größte Jobmotor der kommenden Jahrzehnte werden.
Auch die Vielfalt in der Bevölkerung in Hamburg nimmt zu. Schon heute haben 28 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger Migrationshintergrund; unter den Kindern und Jugendlichen sind es sogar 46 Prozent.
Der Bezugspunkt für eine moderne, generationsfreundliche Stadtpolitik ist und bleibt das Quartier. Hier liegt deshalb der Fokus des heutigen Antrags. Wir wollen die Quartiere so entwickeln, dass das Leben dort für alle Generationen lebenswert ist.
Im Bereich der Pflege bedeutet dies, dass wir noch stärker dafür sorgen wollen, dass ältere Menschen in ihrem Stadtteil die Hilfe und Wohnbedingungen finden, die sie brauchen. Mit der Hamburger Erklärung haben wir uns und die Wohnungswirtschaft zu barrierereduziertem Wohnungsbau im öffentlich geförderten Wohnungsneubau ab 2015 verpflichtet. Das war ein wichtiger Schritt im Bereich Wohnen. Dort wollen wir weitermachen.
Wohnortnahe Versorgung ist eine weitere relevante Komponente, ebenso eine ausreichende Anzahl offener Angebote für Seniorinnen und Senioren. Wir schaffen mit demografiefesten Quartieren die
strukturellen Voraussetzungen dafür, dass das gemeinschaftliche Leben im Quartier durch vielfältige und nachbarschaftliche Unterstützung für Personen unterschiedlichen Alters, durch wohnortnahe Versorgung und interkulturellen Austausch zum Vorteil und dauerhaft gestaltet werden kann.
Ein wichtiges Element unseres Antrags ist dabei das Angebot eines Hausbesuchs für ältere Menschen. Das ist ein bereits erprobtes Instrument, das gerade bei der Zunahme von Singlehaushalten geeignet ist, Hilfsbedarf zu identifizieren und Zugangsbarrieren zu Hilfsangeboten zu überwinden. Wenn wir es richtig angehen, werden wir wirtschaftlich stärker, unser Leben lebenswerter und wir finden zu mehr sozialem Miteinander.
Dafür wollen wir eine breite gesellschaftliche Beteiligung bei der Formulierung der Ziele und der Strategien, mit denen wir diese Ziele erreichen wollen. Ein zweiter wichtiger Aspekt des Antrags ist daher die Einladung an alle Hamburgerinnen und Hamburger, sich zu beteiligen und mitzugestalten. Alle Hamburgerinnen und Hamburger sollen die Möglichkeit erhalten, sich über eine Online-Diskussion zu beteiligen und die Zukunft der Stadt mitzugestalten.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zu dem Zusatzantrag der CDU-Fraktion. Sie greifen ein ganz spezielles Problem auf, nämlich die Verkehrssicherheit, das wir, wie Sie sich sicher erinnern, in der letzten Legislaturperiode schon diskutiert haben. Wir haben seinerzeit den Antrag eingebracht, wenigstens alle 15 Jahre einen Sehtest zur Verlängerung der Fahrerlaubnis zu erreichen. Das haben Sie abgelehnt. Wir haben diesen Antrag dennoch im Bund eingebracht, wo er vom Bundesverkehrsministerium abgelehnt worden ist. Obwohl dieses Thema durchaus relevant ist, ist es für das DemografieKonzept doch etwas zu speziell. Insofern werden wir diesen Antrag ablehnen. Gleiches gilt für den Zusatzantrag der LINKEN.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.