Andre Specht

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zunächst mal vielen Dank für das erteilte Wort. Und wie es nicht anders sein kann, ist das auch für mich die Möglichkeit, hier noch einmal zuletzt vor Ihnen allen zu sprechen.
Besondere Freude, Herr Kollege Bluhm, ist es für mich, dass ich, der nun gerade einmal knapp 20 Monate diesem Haus angehörte, doch zu Ihrem Antrag sprechen kann, wo Sie jetzt schon über 20 Jahre in diesem Haus anwesend waren und sich eingebracht haben. Insofern freut es mich doch, auch zu Ihrem Antrag zu sprechen, allerdings muss ich sagen, Ihr Antrag ist für mich ein Stück weit enttäuschend, enttäuschend deswegen, weil es doch einer dieser Oppositionsanträge ist, zu dem man inhaltlich relativ wenig sagt, weil – und das werde ich gleich weiter ausführen – er eigentlich überflüssig ist.
Es gibt andere Oppositionsanträge, die ich hier in diesem Haus erlebt habe, das gehört zur Aufrichtigkeit dazu, da hat man als Koalitionsfraktion auch schon mal gern nach dem Haar in der Suppe gesucht
und hat sich manchmal schwergetan, gewisse Anträge abzulehnen. Und auch wenn das nur ausnahmsweise war oder Einzelfälle waren, so habe ich in den letzten 20 Monaten doch Oppositionsanträge erfahren, die schlussendlich abgelehnt wurden, weil sie vom falschen Adressaten kamen. Auch das gehört offensichtlich zum Spiel in diesem Hohen Haus dazu und ist eben dann so hinzunehmen.
In diesem Fall, Herr Kollege Bluhm, ist es allerdings anders. Ihren Antrag kann ich an dieser Stelle aus Überzeugung ablehnen, weil er letztendlich überflüssig ist. Er ist nicht nur überflüssig geworden, nachdem der Bildungsminister bereits seine Ausführungen inhaltlich dazu geleistet hat, sondern er war insofern schon von Anfang an überflüssig, weil das Informationsbedürfnis, was offensichtlich Ihrerseits besteht, sich auch durch eine Anfrage hätte stillen lassen. Also dass der Landtag sich im Vorfeld durch einen Antrag erst damit beschäftigt, wäre für die Zielerreichung so nicht erforderlich gewesen.
Es wurde bereits gesagt, der Bildungsminister hat es ausgeführt, inhaltlich ist das Informationsbedürfnis sicherlich auch bei Ihnen jetzt so weit befriedigt. Insofern appelliere ich an Sie: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, ansonsten müssten wir den Antrag ablehnen. Bei der Tatsache, dass es der letzte Antrag ist, den Sie hier einbringen, würden wir das ungern tun.
Also wie gesagt,
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das ist jetzt aber sehr komisch.)
ziehen Sie ihn zurück!
Abschließend auch von mir in aller Kürze: Wenn ich jetzt dieses Raumschiff, als das ich den Landtag und dieses Schloss oftmals bezeichnet habe, verlasse und den geschäftigen Politikbetrieb auf dieser Insel hinter mir lasse und aussteige, möchte ich es mit einem großen Deutschen halten, der gesagt hat: „Bevor du gehst, sag nur, es ist schon spät.“ – Vielen Dank und tschüs.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, dieser anmaßende, rechtswidrige und inhaltlich nicht nachvollziehbare Beschluss des Akkreditierungsrates macht es noch einmal nötig, dass wir zum Abschluss der heutigen Parlamentsdebatte noch einmal diesen Antrag einbringen und hoffentlich dann auch mehrheitlich beschließen. Ich möchte zunächst auch noch einmal den Dank an den Bildungsminister richten, der nach dem Beschluss des Akkreditierungsrates am 08.06. unverzüglich in der Presse klargestellt hat, dass er in seiner Funktion als Minister hinter der Beschlussfassung des Landtages steht und alles aufnehmen wird,
alles unternehmen wird, um die Beschlussfassung dieses Parlamentes dann auch beim Akkreditierungsrat durchzubekommen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch innerhalb des Bildungsministeriums zu Beginn der Beratungen über das Landeshochschulgesetz ja noch eine kontroverse Auffassung über diesen Punkt bestand,
halte ich das für ein hervorragendes demokratisches Verständnis auch des Bildungsministers, hier die Inte
ressen unseres Landes und die Beschlussfassung des Landtages durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, die Kritik des Akkreditierungsrates ist in der Sache nicht nachvollziehbar. Sie zeugt nach meiner Überzeugung von einer bornierten und unflexiblen Haltung und ich glaube, dass der Akkreditierungsrat an den Bedürfnissen der Studierenden und auch der Hochschulen vorbeiargumentiert, wenn er meint, an seiner bisherigen Auffassung festhalten zu müssen. Das Diplom ist ein Erfolgsmodell, es ist eine Marke „Made in Germany“
und die Diskussionen, die wir dazu geführt haben im Zusammenhang mit dem Landeshochschulgesetz, müssen wir nicht wiederholen.
Wir haben hier nichts zu revidieren und dem Akkreditierungsrat sei gesagt, dass wir durchaus wussten, was wir taten, als wir das Landeshochschulgesetz in dieser Form beschlossen haben.
Wir haben im Dezember letzten Jahres das modernste Landeshochschulgesetz in Deutschland hier verabschiedet und ich bin davon überzeugt, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden und ähnliche Regelungen in ihre Landeshochschulgesetze aufnehmen werden.
Der Akkreditierungsrat, der sich offensichtlich dieser Tendenz verweigern will, begibt sich mit seiner Ablehnungshaltung ins hochschulpolitische Abseits.
Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes Professor Kempen hat seinerseits die Haltung beziehungsweise die Entscheidung des Akkreditierungsrates bereits als bizarr und grotesk verurteilt. Diesem kann man sich nur anschließen.
Und aufgrund der Tatsache, dass es eben keinen sachlichen Grund gibt, die Studiengänge, die nach Master- und Bachelorstruktur aufgebaut sind, zukünftig nicht auch mit dem Diplomgrad versehen zu können, stellt sich dann schon die Frage, ob der Akkreditierungsrat in seiner Form, wie er jetzt besteht, denn überhaupt noch zeitgemäß ist beziehungsweise ob wir ihn überhaupt noch brauchen.
Und, meine Damen und Herren, zu dieser Frage gibt es bereits eine klare Antwort. Wir brauchen den Akkreditierungsrat nicht. Wir bräuchten stattdessen ein sehr modernes, und zwar auch in der Autonomie der Hoch
schulen liegendes Qualitätssicherungssystem, das nicht Potemkinsche Dörfer bestaunt, sondern ganz dicht an den Studiengängen dran ist und dann auch ganz handgreiflich nach Verbesserungen im Studium forscht und diese Verbesserungen sehr schnell einführt. Das brauchen wir
und nicht diesen überbürokratischen Schreibtischwahn, den wir mit den Akkreditierungsagenturen veranstalten.
Meine Damen und Herren, das war ein Zitat. Ich setze die Fußnote: Dieses Zitat stammt von dem eben bereits erwähnten Professor Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes.
Und in diesem Sinne – selbstverständlich kein Plagiat, Herr Professor Methling –, und in diesem Sinne gehe ich von einer breiten Zustimmung zu diesem Antrag aus. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag und Ihre Ausführungen, Herr Kollege Kreher, zu sprechen komme, lassen Sie mich zunächst kurz zu dem, was Herr Koplin ausgeführt hat, etwas sagen. Herr Koplin, Sie sagen zum einen, Sie verstehen gar nicht, wieso bei der Personaldecke das alles geschafft wurde, was hier auch vom Minister dargestellt wurde.
Auf der anderen Seite beschweren Sie sich, dass in jüngster Zeit jetzt auf einmal so viel geschehen sei, und bezeichnen das als Aktionismus.
Also da, finde ich, ist die Diskreditierung der Mitarbeiter, die da über Jahre hinweg das alles vorbereitet und umgesetzt haben, schon eher in Ihren Ausführungen zu sehen als in dem, was der Herr Minister hier gesagt hat.
Im Übrigen darf dann noch an dieser Stelle die Frage erlaubt sein, was denn die Vorgängerregierung in den vergangenen zwei Wahlperioden in diesem Bereich tatsächlich umgesetzt hat. Insofern darf ich Sie selbst an dieser Stelle zitieren, dass der, der im Glashaus sitzt, dann eben doch auch nicht mit Steinen schmeißen sollte.
Nun aber zunächst zu dem Antrag selbst.
Der FDP-Antrag enthält mal wieder ein Konglomerat von Anforderungen, die ganz offensichtlich vor Antragseinreichung nicht auf Gehalt geprüft worden sind. Ich kann auch hier, Herr Kreher, Ihnen einfach nur raten, sich erst einmal ansatzweise zu informieren, was denn tatsächlich aktueller Stand ist, bevor derartige Anträge eingereicht werden.
Am allerbesten – und das möchte ich hier vorwegstellen – gefällt mir allerdings der Punkt, dass Sie dazu auffordern, direkt in die Hochschulautonomie unseres Landes einzugreifen, und administrativ die Einrichtung von Lehrstühlen fordern. Also das entbehrt nicht nur jeglicher Grundlage, es ist auch schlichtweg mit den Zielvereinbarungen, die hier vom Landtag abgesegnet wurden, nicht vereinbar.
Im Übrigen dürften Sie selbst, wenn Sie Ihre eigenen Parteibeschlüsse sehen, auch merken, dass das mit Ihrem eigenen Wahlprogramm an der Stelle nicht vereinbar ist.
Die Universitäten, Herr Roolf, haben darüber zu entscheiden, welche Lehrstühle sie in welchem Umfang vorhalten. Das kann man natürlich beklagen, aber letztendlich ist das Ausdruck der Freiheit von Forschung und Lehre und die wollen wir nun nicht hier infrage stellen.
Herr Kreher, Sie wissen genau, dass das Land mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald eine Zielvereinbarung festgelegt hat, dass das Fach Früh- und Urgeschichte durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter als außerplanmäßigen Professor vertreten wird. Das ist sicherlich nicht ideal, aber das ist letztendlich den Umständen geschuldet, dass wir aufgrund der Mittel, die wir haben, beziehungsweise auch der Schwerpunkte, die von der Universität selbst gesetzt werden, zumindest diesen Lehrbereich noch vorhalten können, wenn auch nicht in dem Umfang, wie er sicherlich wünschenswert wäre. Bloß dann müssen wir an dieser Stelle auch den Realitätssinn haben zu sehen, was ist tatsächlich machbar und was ist eben nicht machbar.
Darüber hinaus möchte ich feststellen, dass es zu administrativen Sicherungen, wissenschaftlichen Aufbereitungen und musealen Präsentationen archäologischer Kulturgüter, wie Sie es so großartig formuliert haben, bereits einen Aktionsplan gibt. Das wurde auch vom Minister bereits umfassend dargelegt, sodass also hier deutlich wird, dass Ihr Antrag im Grunde überflüssig ist, weil nichts zusätzlich beschlossen wird oder beschlossen werden soll, was nicht ohnehin schon in Arbeit ist.
Bereits seit dem Amtsantritt 2006 hat der Bildungsminister die politische Vorgabe gesetzt, dass wir in unserem
Land eine grundlegende Abkehr von allen Provisorien bei der Pflege des Kulturerbes erreichen wollen, denn genau das war der Missstand, der über Jahre hinweg in diesem Land herrschte. Unter dieser Vorgabe ist – auch das wurde bereits ausgeführt – dann der Aktionsplan entstanden, der auch Ihnen, Herr Kreher, als Standort- und Siedlungskonzept für das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege vorliegt.
Bei den Beratungen zum Haushalt 2010/2011, auch das ist in diesem Haus allgemein bekannt, wurden Planungskosten für die Standortentwicklung eingestellt. Im Oktober 2009 gab es dann den Beschluss zur Beräumung der Bunker in Wiligrad unter Berücksichtigung eines zu erstellenden Gefahrengutachtens. Anfang 2010 wurden dann in Schwerin-Süd als geeigneter neuer Standort für die Aufnahme von Kulturgütern aus den Bunkern von Wiligrad rund 15 Außenpools benannt. Juli 2010 begann dann die Umsetzung des Konzeptes. Die Bauplanung erfolgte 2011. Im Mai 2011 begannen jetzt die Arbeiten im Containerdorf Wiligrad.
All das ist bekannt. Der Minister hat gerade noch einmal den aktuellsten Stand ausgeführt. Dass zusätzlich Personal eingestellt wurde, ist ebenfalls dargelegt. Insofern scheint mir, dass die Wahrnehmung dessen, was hier tatsächlich erreicht oder umgesetzt wird, bei der FDP etwas untergegangen ist.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass die Förderung archäologischer Kulturprojekte durch das Bildungsministerium auch in einem recht umfangreichen Rahmen erfolgte. Im März 2009 wurden 85.000 Euro Unterstützung für die archäologischen Untersuchungen des bronzezeitlichen Schlachtfeldes im Tollensetal bereitgestellt. Im August 2010 wurden 10.000 Euro Zuwendung an den Landesverband für Unterwasserarchäologie ausgegeben. Auf die Bedeutung dieses Verbandes hat der Minister auch schon hingewiesen. Und auch im Dezember 2010 gab es noch mal 10.000 Euro und im März 2011 weitere 20.000 Euro. Also Sie sehen, dass gerade zur Sicherung der archäologischen Funde, auch unter Wasser, noch ganz erheblicher Handlungsbedarf besteht und entsprechende Geldmittel bereitgestellt werden.
Kommen wir zu den archäologischen Ausstellungen. 2009 gab es im Anschluss des zehnjährigen Austausches archäologische Funde in Stettin. Tausende archäologische Funde sind nun auch wieder in unserem Land sichtbar. 2010 wurden die Funde, die beim Bau der Gasleitung in Upahl geborgen wurden, in Stralsund ausgestellt. Also auch eine museale Darstellung findet bereits statt.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren von der FDP, in dieser Legislatur sollten Sie wirklich auf das gucken, was erreicht worden ist, und man sollte da ansetzen und das weiter ausbauen. Aber den Antrag der FDP brauchen wir hierzu an dieser Stelle nicht. Deswegen werden wir ihn auch ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Tat sache, dass wir nicht zuletzt aufgrund der sehr ausführlichen
Darlegung des Bildungsministers hier schon knapp eine Stunde über diesen Antrag sprechen, kann ich mich an dieser Stelle deutlich kürzer fassen als ursprünglich gedacht.
Ich könnte eigentlich auch mein Redemanuskript runterhalten, bloß dann würde der Eindruck entstehen, ich hätte dem Bildungsminister nicht zugehört. Insofern möchte ich die ganzen Zahlen und die ganzen Fakten, die vom Bildungsminister geliefert worden sind, an dieser Stelle nicht wiederholen, sondern möchte mich letztendlich darauf beschränken, die FDP an ihre eigenen Worte von gestern zu erinnern:
Herr Kreher, Sie wiesen im Rahmen der Debatte da rauf hin, dass das, was ein Abgeordneter hier im Parlament ausführt, für Sie weniger Bedeutung hat als das, was vom Ministerium geliefert wird. Vom Minister haben Sie jetzt umfangreich dargelegt bekommen, wie der derzeitige Sachstand zu dem gesamten Maßnahmenpaket, was Ihnen vorschwebt, sich darstellt. Insofern plädiere ich: Nehmen Sie Ihren Antrag zurück, halten Sie insofern das Wort, was Sie gestern hier in den Raum gestellt haben!
Wir werden den Antrag aus den Gründen ablehnen, die bereits ausführlich dargelegt worden sind. Der Kollege Bluhm hat gerade auch noch mal auf die formalen Schwierigkeiten hingewiesen, Herr Kollege Brodkorb auf die praktischen Probleme, die in dem Antrag drinstecken, und inhaltlich hat der Minister alles ausgeführt. Insofern kann ich meine Rede damit beenden. Wir werden den Antrag ebenfalls ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Mathias Brodkorb hat in seiner Einbringungsrede unseres gemeinsamen Antrages bereits dargelegt, welche konkreten Punkte wir im Rahmen der integrativen Bildung aktuell verändern möchten. Dabei geht es vor allem darum, die Mittelverwendung innerhalb des Programms Zukunft des Lehrerberufes und der schülerbezogenen Mittelzuweisung anzupassen, damit diese Elemente die integrative Beschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen fördernd verwendet werden können.
Neben dieser ganz konkreten Frage ist es für mich persönlich wichtig, noch einmal darzulegen, dass der Weg zur integrativen Bildung ein gesamtgesellschaftlicher ist, dem wir uns alle, und zwar ausnahmslos, stellen müssen. Letztendlich geht es nicht um mehr, aber eben auch nicht um weniger als um die Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser Artikel ist dem Bildungswesen gewidmet und beschreibt die Forderung, dass Kinder mit Behinderungen ihr Bildungsrecht wahrnehmen können, um Diskriminierungen auszuschließen und gleiche Chancen zu sichern, und zwar ausdrücklich innerhalb des allgemeinen Schulsystems.
Das und wie wir uns in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gemacht haben, hat Bildungsminister Tesch bereits dargelegt und auch in der Dezemberlandtagssitzung, als es um den Bericht zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention ging, klar dargelegt. Erst kürzlich, im Februar, bescheinigte Professor Dr. Hans Wocken, ein Professor für Lernbehindertenpädagogik aus Hamburg, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern auf dem richtigen Weg sind.
Was also haben wir bereits getan? Der Bildungsminister hat mit dem Konzept „Präventive und Integrative Grundschule Rügen“ den Inklusionsprozess in unserem Land erfolgreich eingeleitet. So wurden im Landkreis Rügen mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 Schüler mit Förderbedarf im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung integrativ in der 1. Klasse eingeschult. Daran beteiligten sich alle 13 Grundschulen des Landkreises Rügen. Dies erfolgte selbstverständlich in enger Kooperation zwischen dem Bildungsministerium, dem Staatlichen Schulamt Greifswald und der Universität Rostock.
Dieser Prozess der Umgestaltung unseres Schulsystems in ein integratives und mit der Zielsetzung der Inklusion ist vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr aufzuhalten. Wie alle Veränderungsprozesse verdient aber auch dieser Prozess ab und an ein Innehalten und eine Evaluation dessen, was bereits erreicht ist.
Wir wollen und werden also die sonderpädagogische Förderung in den nächsten Jahren in unserem Land schrittweise und behutsam verändern. Dabei zeigt sich auf Rügen, dass von diesem Prozess alle Schüler profitieren und auch die Lehrer davon insoweit profitieren, dass sie ihren Beruf ein Stück weit neu entdecken.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Arbeitssituation für diejenigen verbessern, die sich tagtäglich um die Belange der besonders zu fördernden Kinder kümmern. Daher liegt Ihnen dieser Antrag vor. Ich will und muss an dieser Stelle jedoch noch einmal deutlich betonen, es geht nicht darum, Kinder mit eventuell auftretenden Defiziten dem System anzupassen, sondern es geht darum, das System den Kindern anzupassen, was wiederum heißt, das System allen Kindern anzupassen, unter Berücksichtigung nicht nur derjenigen, die eben besonderen Förderbedarf haben, sondern auch derjenigen, die diesen Förderbedarf nicht haben. Denn jedes Kind ist anders, jedes Kind braucht seine spezielle und individuelle Förderung.
Das wiederum setzt auch Veränderungen in der Schul- und Unterrichtsorganisation wie zum Beispiel die Veränderung beziehungsweise Abschaffung der Stundentakte, das Angebot einer rhythmisierten Tagesstruktur oder die Lernorganisation in kleinen Teams voraus. Die inklusive Schule ist eben eine integrative, eine völlig aussonderungsfreie Schule, die allen Kindern die individuell optimale Bildung und Erziehung vermittelt. Jedes Kind ist ein besonderes Kind, jedes Kind ist uns wichtig und jedes Kind wollen und müssen wir auf diesem Weg mitnehmen.
Die große Heterogenität der Schüler wird und muss von den Lehrern der inklusiven Schule als Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Die Zeiten der homogenen Lerngruppen sind vorbei und wir alle wissen, dass heute – anders als vor 10, 20, 50 und 100 Jahren – viel höhere Anforderungen an die Heterogenität zu stellen sind.
Unterricht auf mehreren Niveaus soll in der Klasse stattfinden. Daher erhalten die Lehrer umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und wir haben endlich auch den Schlüssel gefunden, um diesen Anspruch im Unterricht umzusetzen. Daher haben wir auch diesen Punkt in unserem Lehrerbildungsgesetz berücksichtigt. Darüber sprachen wir bereits in der gestrigen Debatte.
Die Anforderungen an die Pädagogen sind hoch. In der integrativen Schulklasse wird endgültig Abstand genom
men von dem alle Beteiligten frustrierenden Versuch, die Klasse in gleichem Schritt und Tritt lernen zu lassen. Wir alle müssen alles dafür tun, dass sich die Regelschulen zu integrativen bis hin zu inklusiven Schulen entwickeln. Das ist in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ein weiter Weg.
Die Förderschulen werden sich weiterentwickeln. Sie werden Kompetenzzentren der Lern- und Verhaltensförderung. Die heutigen Sonderschulpädagogen werden Experten und Berater für Lern- und Verhaltensförderung und weiter benötigen wir das Engagement der Mentoren. Diesen Lehrkräften ist dieser Antrag gewidmet und daher bitte ich Sie, diesen Antrag auch zu unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der hier zur Beschlussfassung vorliegende Antrag auf Zustimmung zu den Zielvereinbarungen bedarf keiner weiteren ausführlichen Diskussion. Wir
haben hier im Grunde alles gehört. Der Bildungsminister hat seinerseits die Schwerpunkte, die in den Zielvereinbarungen enthalten sind, ausführlich dargestellt. Wir haben die Zielvereinbarungen – jedenfalls diejenigen, die es interessiert hat – auch tatsächlich gelesen. Und insofern glaube ich, dass wir hier zu einem Prozess, wo alle unmittelbar Beteiligten ihre Zustimmung zu erteilt haben, nicht anfangen müssen, das Gesamtpaket wieder infrage zu stellen.
Herr Kollege Kreher, dass Sie die Zielvereinbarungen, die hier ausgehandelt worden sind, zu einer Infragestellung des demokratischen Rechtsstaats hochstilisieren, das halte ich dann doch für reichlich gewagt.
Also mein Verständnis, was der Begriff „Rechtsstaat“ beinhaltet, liegt jedenfalls ganz woanders als das, was wir hier heute mit den Zielvereinbarungen zu beschließen beziehungsweise zu bestätigen haben.
Letztendlich ist es nicht so, dass wir hier die konkreten Diskussionen, die zwischen dem Bildungsministerium und den jeweiligen Hochschulen geführt worden sind, noch mal grundsätzlich infrage stellen sollten. Wir haben hier anders als in vorangegangen Legislaturperioden eine Einigkeit erzielt. Das ist gut so. Insofern appelliere ich hier, dem Antrag der Landesregierung zuzustimmen.
Dass es seitens der Opposition, FDP und auch DIE LINKE, nur die Enthaltung gibt, ist bedauerlich. Herr Professor Methling, natürlich haben wir hier als Landtag auch – und das wird auch vom Bildungsminister so praktiziert – die Gesamtverantwortung des Landes im Auge zu behalten und können uns nicht allein den Singularinteressen einzelner Hochschulen festschreiben. Insofern warne ich davor, einzelne Kritikpunkte in einzelnen Zielvereinbarungen zum Anlass zu nehmen, das Gesamtpaket infrage zu stellen.
Meine Damen und Herren, stimmen Sie den ausverhandelten Zielvereinbarungen zu und bringen wir unsere Hochschulen so auf einen erfolgreichen weiteren Weg für die Zeit von 2011 bis 2015! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde ist zeitlich gesehen ja schon überschritten, insofern werde ich versuchen, mich kurzzufassen. Ich werde darüber hinaus auch nicht ganz so laut schreien wie mein Vorredner,
sondern versuchen, das Ganze auf eine etwas vernünftige und gemäßigte Tonlage runterzuschrauben.
Meine Damen und Herren, als 2000 die erste PISA-Studie veröffentlicht wurde, trat allseits der bekannte PISASchock ein. Allerdings – und das dürfen wir uns in der Politik, aber vor allem auch die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort an den Schulen sich zugute halten – sind wir nicht in eine Schockstarre verfallen, sondern wir haben letztendlich die Ergebnisse als Herausforderung begriffen, und diese Herausforderung auch aufgenommen, aufzuschließen an die Spitzenländer, die im Bildungsbereich wesentlich besser aufgestellt sind, als es Deutschland 2000 beziehungsweise 1999 war. Die Anstrengungen haben sich – das darf ich als Zwischenbilanz durchaus heute hier so ziehen – gelohnt. Wir verzeichnen jetzt erste Erfolge und, Herr Holter, ich kann es nicht nachvollziehen, dass Sie diese ersten Erfolge in jeder Hinsicht relativieren. Es gibt keinen Grund, eine positive Bilanz zu ziehen, sagen Sie.
Ich glaube, dass Sie damit den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort nicht gerecht werden, die seit zehn Jahren bemüht sind, mit all den Konsequenzen und Folgen, die sich aus den PISA-Studien in der Zwischenzeit ergeben hatten, umzugehen. Ich halte es genauso für unverständlich, wenn ausgerechnet die GEW – das wurde bereits mehrfach zitiert – hier von einer Schande spricht. Auf den Lehrerinnen und Lehrern in unserem Land oder auch bundesweit herumzuhacken, mit Verlaub, das ist in Anbetracht der Zwischenergebnisse …
Herr Holter, dann hören Sie mir mal zu! Ich bin ja noch nicht fertig mit dem Gedanken. Ich halte es jedenfalls für völlig daneben, wenn heute auf den Lehrerinnen und Lehrern herumgehackt wird, und insbesondere auf denjenigen …
Frau Lück, lassen Sie mich ausreden!
Ihre Emotionalität an diesem frühen Morgen in allen Ehren, aber wir wollen doch auch versuchen, sachlich darüber zu sprechen.
Wir sind uns doch sicherlich einig, dass der Druck der Erwartungen in der Öffentlichkeit und insbesondere natürlich auch von den Eltern und die Last der Veränderungen, die infolge von PISA in den Schulen eingetreten sind, in erster Linie von den Lehrerinnen und Lehrern getragen werden mussten. Und wenn der Leiter der PISA-Studie, Herr Andreas Schleicher, jetzt fordert, dass mehr Sorgfalt bei der Auswahl der Lehrer Anwendung finden muss, dann muss man dazu doch sagen, dass er offensichtlich nicht die Realitäten kennt.
Wir haben tatsächlich einen Lehrerbedarf, der in den nächsten Jahren steigt, den wir nicht ansatzweise decken werden. Wir haben derzeit rund 46.000 Studienanfänger im Bereich Lehramt, aber nur jeder Zweite wird tatsächlich an der Schule als Lehrer ankommen. 2015 bekommen wir circa 23.000 neue Lehrkräfte in den Schulen, obwohl wir deutschlandweit mindestens 30.000 bräuchten. Wenn wir jetzt noch anfangen, auszusortieren – worüber man ja unter anderen Voraussetzungen durchaus reden könnte –, dann werden wir noch weniger Unterricht haben. Die Unterrichtsversorgung wird nicht stattfinden und wir werden im Bildungsniveau wieder zurückfallen.
Wir sind nicht in der Situation, dass wir derzeit von den Besten uns nur die Besten aussuchen können, im Gegenteil, wir werden im nationalen Wettbewerb um Lehrkräfte hier erhebliche Anstrengungen auf uns nehmen müssen, um den Bildungsbedarf an den Schulen abzudecken. Und der Kollege Brodkorb hat bereits darauf hingewiesen, wie wichtig in diesem Zusammenhang höheres Gehalt für Lehrerinnen und Lehrer und deren Motivation ist.
Herr Holter, wir ziehen die Konsequenzen aus diesen PISA-Studien und zeigen auf, welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Sie, Herr Holter, werden …
Herr Pastörs, dass Sie sich zu bildungspolitischen Fragen berufen fühlen, sich einzumischen,
das ist ja wirklich erstaunlich. Ich meine, in den Diskussionen in den Ausschüssen hört man von Ihnen gar nichts. Das Einzige, was Ihre Aktivität …
Nein, das Einzige, was …
Herr Pastörs, das Einzige, was die NPD im Bildungsausschuss …
Das Einzige, was die NPD im Bildungsausschuss bisher an Aktivitäten entfaltet hat, ist ein gelegentliches Kopfkratzen, sofern denn tatsächlich auch ein Mitglied der NPD anwesend ist.
Meine Damen und Herren, natürlich sind die Verbesserungen, die wir bisher in PISA-Studien erreicht haben,
kein Grund zum Ausruhen. Selbstverständlich besteht weiterer Handlungsbedarf. Und wir müssen aus dem Mittelfeld noch weiter in die Spitze aufschließen, um mit anderen Ländern mithalten zu können, das ist doch selbstverständlich.
Herr Brodkorb hat allerdings – und das auch zu Recht – Zweifel an der Aussagekraft von PISA hier dargestellt. Das ist sicherlich richtig. Gleichwohl darf man PISA insofern doch Tribut zollen, dass man sagt, PISA hat es geschafft, dass Bildung als wirkliches Zukunftsthema präsent ist und von allen wahrgenommen wird und dass Bildung inzwischen doch auch tatsächlich zu einer Standortfrage geworden ist.
Ich glaube nicht, dass wir ohne die Studien, die wir dank PISA haben, zu dieser Entwicklung gekommen wären. Und insofern ist es schade, dass sich diese Erkenntnis nicht schon viel früher durchgesetzt hat. Dann müssten wir nämlich heute nicht über mangelnde Ausbildungsreife von Schülern und wahrscheinlich auch nicht über Lehrlings- und Fachkräftemangel klagen.
Meine Damen und Herren, für uns in Mecklenburg-Vorpommern muss es künftig darum gehen, dass wir die sehr guten und auch die guten Schüler so unterstützen, dass sie ihre guten Leistungen halten können. Und es muss uns darüber hinaus viel mehr gelingen, Problemschüler so zu fördern, dass sie nicht zu Schulabbrechern werden. Über die Quoten, die wir gerade in unserem eigenen Land haben, wurde ja bereits hier gesprochen. Deswegen ist es auch ein weiteres und vordringliches Ziel, dass wir im Bereich der Bildung keine finanziellen Mittel kürzen. Im Gegenteil, es wurde bereits deutlich, wir sind darauf angewiesen, die Mittel im Bildungsbereich weiterhin aufzustocken. Im Bereich Bildung zu sparen, wäre das absolut Letzte, was wir uns, insbesondere in unserem Land, leisten können.
Positiv – und das ist auch ein Ergebnis der jetzt vorliegenden Studie – möchte ich noch anmerken, dass insbesondere Schüler aus sozial schwachen Familien für die positiven Ergebnisse gesorgt haben. Hier zeigt sich also, dass die Abstände im Kompetenzniveau zwischen Angehörigen höherer und niederer sozialer Schichten sich reduziert haben, und zwar nicht, weil die Kinder aus Akademikerhaushalten schlechter geworden sind, sondern vor allem, weil die übrigen Schüler besser geworden sind. Der Abstand ist sicherlich nach wie vor zu groß und es bleibt auch Aufgabe, hier für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Dennoch ist die Tendenz meines Erachtens sehr hoffnungsvoll. Und ich darf daran erinnern, dass wir vor
zehn Jahren noch das Land waren, bei dem die soziale Herkunft am stärksten mit den Stärken und den Schwächen beim Lesen korrelierte.
Heute pendelt sich der Wert im mittleren OECD-Durchschnitt ein. Das, meine Damen und Herren, ist im Grunde das Ergebnis. Und wir müssten weiter daran arbeiten, gute und beste Bedingungen für unsere Kinder zu schaffen. Sie sind nicht nur die Zukunft des Landes, sondern sie tragen …
Herr Pastörs …
Herr Pastörs, es ist nur warme Luft, was da aus Ihrer rechten Ecke kommt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns weiter an den besten Bedingungen arbeiten! Setzen wir in dieser Legislaturperiode dazu noch am Lehrerbildungsgesetz an!
Arbeiten wir weiter an der Ertüchtigung und Verstärkung der Kindertagesstätten mit der vorschulischen Bildung! Und achten wir vor allem darauf, dass auch weiterhin die finanziellen Mittel in diesem Bereich eingesetzt werden, die zwingend erforderlich sind! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte heute hier im Plenum ist ja doch deutlich ruhiger als das, was uns die letzten Tage und Wochen im Zusammenhang mit dem Landeshochschulgesetz begegnet ist. Insofern zeigt sich auch, dass wir heute in diesem Hause doch weitestgehend mehr Einigkeit haben, als draußen offensichtlich angenommen wird. Es wurde viel diskutiert, das ist richtig. Herr Professor, Sie haben recht, es gab eine Reihe von Änderungsanträgen aus den Koalitionsfraktionen heraus. Aber ich sehe das gar nicht als kritikwürdig an. Ich glaube, dass das der Beweis der gelebten parlamentarischen Demokratie ist, die wir in diesem Land haben. Und zu dem Verdacht, dass wir doch ein Stück weit einer Ministerialdiktatur unterliegen, haben wir mit diesem Landeshochschulgesetz jedenfalls das Gegenteil bewiesen.
Meine Damen und Herren, es gab viel Kritik, es gab unsachliche Kritik, es gab polemische Kritik, insbesondere zu dem Thema, zu dem auch Herr Brodkorb schon Ausführungen gemacht hat. Ich möchte auf diese Kritik zum Ende noch kurz eingehen. Denn eines, und das möchte ich hier betonen, müssen wir uns vergegenwärtigen: Der Kern und der Schwerpunkt der Novelle des Landeshochschulgesetzes liegen eben nicht dabei, wieder den Diplomgrad wieder neu einzuführen oder beziehungsweise zu verteidigen.
Es gibt drei wesentliche Bereiche, die durch das Landeshochschulgesetz sichergestellt werden:
Das ist zum einen die Stärkung der Hochschulautonomie durch die Professionalisierung der Leitungsstruktur.
Das ist die Verbesserung der Studienbedingungen für die Studenten.
Und es ist nicht zuletzt auch ein klares Bekenntnis zum Bologna-Prozess und zu den KMK-Vorgaben. Auch dazu will ich nachher einiges sagen.
Zunächst einmal dazu, was die Stärkung der Hochschulautonomie betrifft und die Professionalisierung der Leitungsstruktur: Meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen, wir haben gerade im Bereich der Medizin eine umfassende Neustrukturierung der Leitungsstruktur. Wir schaffen durch das Integrationsmodell eine engere Verknüpfung zwischen Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung, sodass diese Bereiche zukünftig wieder einer einheitlichen Leitung und Aufsicht unterliegen. Dabei wird durch die organisatorische Veränderung im Vorstand und im Aufsichtsrat sichergestellt, dass die Teilkörperschaft Universitätsmedizin eng an die Universität gebunden bleibt. Darin liegt nämlich gerade die Besonderheit dieses Modells. Und sowohl auf der Vorstands- als auch auf der Aufsichtsratsebene sind Mitglieder der Universität mit eigenen Rechten vertreten. Dies
stärkt den Zusammenhalt und wird in der Praxis zu einer verbesserten Zusammenarbeit und Abstimmung der unterschiedlichen Interessen führen.
Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zukünftig auch der Pflegebereich im Vorstand der Hochschulmedizin als voll stimmberechtigtes Mitglied vertreten sein wird, sodass sich auch dort niemand übergangen fühlen kann.
Wir haben im ursprünglichen Gesetzentwurf das Integrationsmodell zunächst nur für Greifswald vorgesehen. Ich freue mich, dass auch die Universität Rostock in der Kürze der Zeit noch die Voraussetzungen geschaffen hat, dass wir heute hier dieses Integrationsmodell auch für die Universität Rostock beschließen können. Ich glaube, dass wir hier auf einem guten Weg für eine stabile und gesicherte Zukunft der Universitäten und ihrer Kliniken sind.
Heftig diskutiert wurde im Zusammenhang mit der Stärkung und Professionalisierung der Leitungsstruktur auch bei den Koalitionsfraktionen die Wiedereinführung des sogenannten Lebenszeitkanzlers. Der Kanzler, auch das wurde bereits ausgeführt, wird zukünftig also wieder als Beamter auf Lebenszeit berufen werden können.
Grund dafür ist, dass das Amt des Kanzlers aus unserer Sicht kein hochschulpolitisches Wahlamt ist wie beispielsweise die Funktion des Rektors, sondern wir vertreten die Auffassung, dass das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit die Kontinuität und die Professionalität der Hochschulleitung erhöht. Die persönliche Unabhängigkeit des Kanzlers ist ein stabilisierender und ausgleichender Faktor gerade in einer stets auch von Partikularinteressen unterworfenen Einrichtung. Daher haben wir hier diese Änderung vorgenommen. Und alternativ, auch das ist das Ergebnis der heftigen Diskussionen, muss man schon sagen, haben wir vorgesehen, dass natürlich auch ein Prorektor für Verwaltung eingesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, als Zweites, ich wies bereits darauf hin, ist ein Ziel des Landeshochschulgesetzes die Verbesserung der Studienbedingungen für Studenten. Auch hier hat Herr Brodkorb bereits ausführlich darauf hingewiesen, was wir im Einzelnen an Neuerungen vornehmen. Ich will nur kurz noch mal zusammenfassen:
Wir schaffen einen leichteren Zugang vom Bachelor zum Master.
Wir reduzieren die Prüfungslast für die Studenten.
Wir führen ein, dass Auslandssemester auf die Regelstudienzeiten nicht anerkannt werden.
Und wir ermöglichen Studentinnen und Studenten zukünftig auch ein Teilzeitstudium, was insbesondere Eltern und Berufstätigen entgegenkommt.
Als Drittes, meine Damen und Herren, bekennen wir uns mit diesem Landeshochschulgesetz auch zu Bologna, auch wenn das in der Diskussion um den Diplomgrad oftmals vergessen beziehungsweise sogar das Gegenteil behauptet wird.
Zum einen möchte ich noch voranstellen, wir können anhand der Akkreditierungsregelung, die wir in dem Gesetzentwurf vorgesehen haben, deutlich erkennen, dass wir in diesem Land keine Sonderregel vorhaben und keine Lex Mecklenburg-Vorpommern schaffen wollen, die nicht mit den Vorgaben der KMK kompati
bel sind. Wir möchten, dass die Akkreditierung zukünftig eben genau den Vorgaben von Bund und Ländern folgt. Deshalb kann auch der Vorwurf, wir würden hier in Mecklenburg-Vorpommern Insellösungen schaffen, nicht greifen.
Wir bekennen uns zum Bologna-Prozess und zu den modularisierten Studiengängen. Wir wollen eben nicht zurück zu den alten Diplomstudiengängen. Der Vorwurf, der uns gemacht worden ist, es hätte ein Rollback gegeben im Zusammenhang mit dem Landeshochschulgesetz, ist hier nachweisbar nicht wahr. Wir werden weiterhin auf die internationale Vergleichbarkeit der Studiengänge und der Studienleistungen abstellen und dafür sorgen, dass unsere Studenten auch zukünftig die Mobilität besitzen, sowohl innerhalb Deutschlands, aber auch im europäischen Ausland und international ihre Studienleistungen anerkannt zu bekommen.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Diplom, das wurde bereits gesagt, gab es zahlreiche Kritiken, teilweise unsachliche, teilweise aber auch sehr polemische. Was mussten wir uns da nicht alles anhören?! Unter anderem hieß es, wir wären Nostalgiker – ich zitiere jetzt Herrn Klewe –, „die in einer Nacht-undNebel-Aktion in Hinterzimmern Nebelkerzen zünden“, um letztendlich den Diplomgrad hier zu retten oder wieder einzuführen. Ich kann dazu nur sagen, der Vorwurf von Nebelkerzen- und Hinterzimmeraktionen kann so nicht aufrechterhalten bleiben.
Wir haben in diesem Jahr zwei umfangreiche Anhörungen bezüglich der Hochschulen und der Studienqualität durchgeführt. Die erste Anhörung widmete sich insbesondere der Studienqualität an den Hochschulen unseres Landes unter Berücksichtigung des Bologna-Prozesses und fand am 22. Mai im Bildungsausschuss statt. Hier haben 22 offiziell benannte Sachverständige zu 26 Fragen Stellung nehmen können.
Eine zweite Anhörung im Zusammenhang mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes fand am 30. September im Bildungsausschuss statt. Hier waren 60 Sachverständige benannt und 35 Fragen zu beantworten. Sie sehen, dass durch diese umfangreichen Anhörungen, die hier geführt worden sind, natürlich auch gerade die Eingaben, die zu den Änderungen geführt haben, überhaupt erst Diskussionsgrundlage wurden. Wir haben also diese Einwendungen und die Anregungen sehr ernst genommen und keineswegs in Hinterzimmern versucht, hier Nebelkerzen zu zünden.
Aufgrund der wirklich umfangreichen Empfehlungen aus den Anhörungen wurden dann die verschiedenen Änderungsanträge erarbeitet und im Bildungsausschuss letztendlich auch mit großer Mehrheit angenommen. Insbesondere von der demokratischen Opposition wurde hier ja auch Zustimmung in vielen Punkten signalisiert beziehungsweise wurde Zustimmung erteilt.
Meine Damen und Herren, Herr Brodkorb hatte bereits darauf hingewiesen, wir haben also sehr divergierende Fürsprecher und ablehnende Stimmen zu der Frage des Diplomingenieurs. Ich möchte an dieser Stelle den Deutschen Hochschulverband zitieren, der in einer Presseerklärung die Regelung, wie wir sie hier im Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern nun vorsehen, sehr begrüßt und von einem bundesweiten Vorbildcharakter spricht. Ich zitiere:
„Wir sehen in dem neuen Gesetz eine gelungene Umsetzung der ursprünglichen Ideen und Empfehlungen des
Bologna-Prozesses aus dem Jahr 1999, nämlich eine konsequente Zweiteilung des Studiums unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Möglichkeit, Absolventen eines Masterstudiengangs auf Antrag das Diplom verleihen zu können. Dies bedeutet keinesfalls ein Festhalten an alten elitären Zöpfen oder ein Infragestellen der Bologna-Reform, sondern eine kreative Weiterentwicklung derselben.“ Zitatende.
Und dann weise ich darauf hin, dass der Deutsche Hochschulverband eine bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland mit über 25.000 Mitgliedern ist. Ich glaube, dass das doch schon eine gewichtige Stimme ist, die uns zu Recht stolz auf eine Vorbildrolle sein lässt, die wir heute hier mit der Beschlussfassung zum Landeshochschulgesetz einnehmen.
Meine Damen und Herren, wir verabschieden heute das modernste Landeshochschulgesetz in Deutschland. Wir stärken unsere Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb. Wir verbessern die Studienbedingungen für die Studentinnen und Studenten in unserem Land und machen damit auch die Attraktivität unserer Hochschulen für Studenten aus anderen Bundesländern größer. Wir gehen letztendlich, wie gerade schon ausgeführt, mit Vorbildcharakter voran, sodass andere Bundesländer sicherlich folgen werden.
Lassen Sie mich zum Abschluss mit etwas Verwunderung die Kritik der IG Metall an dieser Stelle zitieren. Die IG Metall, deren Vorstandsmitglied Regina Görner, meinte also, wir sollten doch dem Landeshochschulgesetz bitte nicht zustimmen, weil Mecklenburg-Vorpommern damit andere Bundesländer in Zugzwang bringen würde.
Da muss ich doch sagen, meine Damen und Herren, eigentlich bedürfte es doch keines Kommentares. Wir sind doch nicht mehr im vorletzten Jahrhundert, wo es hieß, dass in Mecklenburg-Vorpommern alles 50 Jahre später geschieht. Wir sind inzwischen unserer Zeit offensichtlich voraus. Wir sollten das nutzen, hier ein Landeshochschulgesetz zu verabschieden, was viele Nachfolger in anderen Bundesländern haben wird. Ich gehe hier von einer breiten Zustimmung aus. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bildung und Teilhabe für alle ist das wichtigste, das wesentlichste Ziel der Politik überhaupt.
Umso wichtiger ist natürlich auch Bildung und Teilhabe insbesondere für Kinder,
denn Kinder sind für die Zukunft unseres Landes elementar. Insbesondere Bildung und Teilhabe unserer Kinder in unserem Land sind umso wichtiger, um dauerhaft Zukunft gestalten zu können.
Meine Damen und Herren, vieles ist bereits gesagt worden, insbesondere über die Anstrengungen hier bei uns im Land. Angefangen beim Schulgesetz und auch im KiföG hat sich gezeigt, dass diese Landesregierung, diesen Auftrag sehr ernst genommen hat und dass insgesamt über 22 Millionen Euro jährlich zusätzlich in diesen Bereich fließen.
Bei dieser Debatte, es war nicht anders zu erwarten, haben wir viel über Hartz IV gehört. Herr Holter, an der Stelle teile ich Ihre Frage, warum dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Ich hatte den Eindruck, ich hatte die Befürchtung, muss ich richtig sagen, dass hier der LINKEN eine Steilvorlage für den Wahlkampfauftakt gegeben werden soll. Es hat sich zum Glück durch die Wortbeiträge der SPD und auch der anderen nicht bewahrheitet. Ihr Versuch, das zu machen, ist aus meiner Sicht gescheitert,
denn letztendlich Substanzielles, Herr Holter, ist von Ihnen nicht gekommen.
Sie haben hier mal wieder, wie nicht anders zu erwarten, mit Allgemeinplätzen geantwortet
und deswegen werde ich auch auf die Hartz-IV-Debatte nicht weiter eingehen.
Frau Tegtmeier sagte allerdings, und die Anmerkung sei mir an der Stelle noch erlaubt, dass sie enttäuscht sei von den Ergebnissen, die auf Bundesebene derzeit erzielt werden. Ich vermag das nicht nachzuvollziehen. Wir haben über 600 Millionen Euro zusätzlich, das hatte Herr Glawe bereits ausgeführt, die in den Bereich der Unterstützung und Förderung von Kindern fließen. Und dass dieses Geld als direkte Hilfe für die Familien ankommt, das ist doch wohl offensichtlich hier hoher
Konsens in diesem Haus. Es bringt doch nichts, wenn wir das Geld mit dem Füllhorn über den Eltern ausschütten, die letztendlich mit dem Geld nicht das machen, was mit dem Geld zu tun ist.
Wir haben das Problem auch schon von der OECD bestätigt bekommen. Wir haben zu hohe Kosten und zu wenig Wirkung bei unseren Transferleistungen. Und in diesem Zusammenhang muss es natürlich auch Ziel sein, dass das Geld, was wir insgesamt für die Bildung und Teilhabe unserer Kinder investieren, auch bei diesen Kindern ankommt. Und wir haben gute Erfahrungen in dem Zusammenhang gemacht, wenn direkte Leistungen beispielsweise, wie jetzt auch angedacht, über die Gutscheine ausgestellt werden.
Frau Borchardt, das Kindergeld ist erhöht worden. Es haben bloß viele offensichtlich gar nicht mitbekommen.
Und wenn wir darüber reden, dass wir Kinder mehr teilhaben lassen wollen an Bildung, an Angeboten, was sich im Übrigen auch dadurch bestätigt, dass gerade bei Kindern aus Hartz-IV-Familien es so ist,
dass sich, wenn die nach der Schule gemeinsame Freizeitangebote wahrnehmen, dort die Schere, die wir ansonsten zwischen Prekariat, wie es gemeinhin formuliert wird, und Bildungsbürgertum haben, schließt, dass Bildungsangebote, die nach der Schule direkt angeboten werden, gleichermaßen von den Schülern wahrgenommen werden. Und da muss man ansetzen, um letztendlich nicht die Entwicklung weitergehen zu lassen, dass die Kinder, die es sich nicht leisten können, nach Hause gehen, und die anderen weiterhin ihre Freizeitangebote, ihre Bildungsangebote, Sportangebote et cetera wahrnehmen können.
Meine Damen und Herren, wir haben, wenn es um die individuelle Förderung von Kindern geht, angefangen im Kita-Bereich, den Betreuungsschlüssel auf 1:17 zu senken. Das ist in der Tat nur ein erster kleiner Schritt und es muss an dieser Stelle weitergehen. Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass insbesondere ja auch unsere Sozialministerin an der Stelle schon ausgerufen hat, dass es hier zu einer weiteren Absenkung des Betreuungsschlüssels kommen soll, allerdings, wenn ich das richtig verstanden habe, nach ihrem Willen erst in der nächsten Wahlperiode.
Ich wünschte mir, wir würden daran schneller arbeiten, denn dass die CDU dazu steht, hat sie letztendlich bereits im Zusammenhang mit dem jetzigen KiföG deutlich gemacht,
als letztendlich aus den Ministerien, die CDU-geführt wurden,
auch die Gelder zusätzlich bereitgestellt wurden, um überhaupt den Betreuungsschlüssel schon mal auf 1:17 zu senken. Also lassen Sie uns an der Stelle weiterarbeiten! Wir sind an dem gleichen Ziel interessiert.
Meine Damen und Herren, das Ziel der kostenlosen Kita in dem Zusammenhang ist natürlich ein hohes Ziel. Aber lassen Sie uns da die Augen nicht vor den tatsächlich zu setzenden Schwerpunkten verschließen. Wir sind uns doch gerade auch in dieser Debatte wieder bewusst geworden, dass als hauptsächliches Ziel die Qualitätsverbesserung in Kitas, die Ertüchtigung der Erzieherinnen und Erzieher und letztendlich, damit einhergehend, auch die Senkung des Betreuungsschlüssels erfolgen muss. Wie wollen wir mehr Bildung in den Kitas vermitteln, wenn wir weiterhin einen Betreuungsschlüssel haben, der das gar nicht gewährleisten kann?
Es muss also im Ergebnis dazu kommen, dass wir den Wunsch der kostenfreien Kita im Zweifelsfall zugunsten von einem besseren Betreuungsschlüssel auch zurückstellen müssen.
Frau Tegtmeier hat in dem Zusammenhang einen Satz gesagt, den ich ausdrücklich unterstreichen möchte: Lassen Sie uns vor der Realität des Machbaren die Augen nicht verschließen.
In dem Zusammenhang lassen Sie uns dann auch das Bemühen der Bundesregierung nicht zerreden,
dass wir hier durch direkte Teilhabe und Bildungsangebote in den Kitas eine Verbesserung der derzeitigen Situation herbeiführen. Dass das notwendig und gewollt ist, in dem Punkt sind wir uns einig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird gemeinsam wie auch die SPD den Antrag ablehnen,
Herr Heydorn hatte das ja bereits gesagt.
Der Grund dafür ist unter anderem, dass der vorliegende Antrag auch handwerklich so schlecht und fehlerhaft gemacht ist, dass er einfach nicht zustimmungswürdig ist. Nur dank des Wortbeitrages von Herrn Kreher wissen wir überhaupt, dass wir hier über die Förderung von Schülern in Schulen reden,
davon ist in dem Antrag nichts zu lesen.
Und, Herr Bluhm, ich sehe, Ihr Einwand bestätigt mich in dem, was ich gesagt habe. Insofern sind wir uns einig, dass der Ursprungsantrag der FDP aufgrund seiner handwerklichen Fehlerhaftigkeit schon mal so jedenfalls nicht beschlossen werden kann.
Herr Kreher, zur Sache, und genau darauf möchte ich auch gerne eingehen. Der Antrag hat doch seinen Ursprung offensichtlich in der Agitation von einigen wenigen in dem Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Finanzierungsregelungen für Schulen in privater Trägerschaft. Und der jetzt hier vorliegende Antrag beinhaltet einfach den Vorwurf, dass das Land zulasten von Eltern und Schülern im Pflegebereich Kürzungen vorgenommen hat und dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von individuellem Förderbedarf von mehrfachbehinderten Kindern nicht gegeben seien, und das ist so einfach falsch. Auch Sie selbst haben das ja sehr umfassend dargestellt, dass wir im Grunde hier über zwei Paar Schuhe reden, nämlich die Frage der Personalkosten für, ich sage mal, für das sonderpädagogische Personal, und einmal über die Kosten für das Personal der Integrationshelfer.
Und wenn man dann mal berücksichtigt, dass das neue Schulgesetz,
was hier in diesem Hause im Februar 2009 beschlossen worden ist mit Wirkung zum 01.08.2010, was jetzt die Finanzierung betrifft, einfach mal eine Systemumstellung hat und dass infolge dessen sich daraus natürlich auch Änderungen ergeben, dann frage ich mich: Wieso fangen wir jetzt auf einmal an, darüber zu diskutieren?
Herr Kreher beziehungsweise auch Herr Bluhm haben es ja richtig dargestellt,
und dafür bin ich insofern bei dem Redebeitrag von Herrn Bluhm ja auch durchaus dankbar, dass er das hier sehr ausführlich dargestellt hat.
Wenn denn die derzeitige rechtliche Situation oder der rechtliche Rahmen im Schulgesetz, Paragraf 28 Schulgesetz dazu führt, dass man darüber diskutieren muss und dass man das im Ausschuss noch mal behandeln muss, dann sollten wir das im Ausschuss tun, aber das hat nichts mit diesem Antrag zu tun. Auch das, was Herr
Bluhm sehr ausführlich dargestellt hat, das war letztendlich nicht der Kern des Antrages, den Sie hier vorgelegt haben.
Und deswegen bleibt es auch bei unserer Ablehnung und deswegen werden wir auch hier diesem Antrag, wie gesagt, nicht zustimmen.
Ich möchte noch mal sagen – und auch Herr Seidel, der Minister für Wirtschaft, hat das bereits in Vertretung für unseren Bildungsminister dargestellt –, die Finanzzuweisungen, die das Land zugunsten der privaten Schulen und insbesondere auch der privaten Schulen zur individuellen Lebensbewältigung bereitstellt, sind exakt die gleichen Finanzmittel, die auch die staatlichen Schulen bekommen.
Das heißt, wir haben hier jetzt eine Gleichbehandlung. Das ist bereits ausführlich dargestellt worden, ich werde darauf nicht noch mal eingehen müssen.
Mir sind von keiner staatlichen Einrichtung Beschwerden über mangelnde finanzielle Ausstattung bekannt. Und vor dem Hintergrund stellt sich dann schon die Frage: Wie kommt es denn, dass es zu diesen Beschwerden bei den privaten Schulen kommt? Wo waren denn die Mehrkosten? Und zu Recht hat der Bildungsminister bereits die Träger angeschrieben und hat gesagt, dann legt uns das doch dar.
Und vor dem Hintergrund glaube ich schon, wenn man diese Informationen hat und über die Frage der Finanzierung dann erneut diskutieren will im Zusammenhang mit dem Schulgesetz und Paragraf 128, dann möge sich der Ausschuss an der Stelle im Zweifelsfall damit befassen. Herr Heydorn hat das in seiner Rede ja auch schon deutlich werden lassen. Offensichtlich besteht ein gewisses Interesse an einer Selbstbefassung durch den Sozialausschuss, dem wird die CDU selbstverständlich auch nicht entgegenstehen.
Alles in allem bleibt es aber dabei, dass hier der Antrag, so, wie er von der FDP vorgelegt worden ist, nicht die Zustimmung der Koalitionsfraktionen findet, und wir werden ihn daher ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz kurz die drei wesentlichen Ziele, die in den Eckwerten enthalten sind, noch einmal benennen. Zum einen geht es darum, mehr Studentinnen und Studenten aus dem In- und auch aus dem Ausland in unser Land und an die Hochschulen zu ziehen, das vor allem auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unseres Landes und den immer weniger werdenden Landeskindern, die an unseren Hochschulen studieren.
Es ist wichtig, dass sich unsere Hochschulen und insbesondere dabei die Universitäten international aufstellen und wettbewerbsfähig bleiben beziehungsweise dort, wo sie es noch nicht sind, wettbewerbsfähig werden. Daher ist es auch wichtig, ausländerfeindliche, gar rassistische Tendenzen oder intolerante und demokratiefeindliche Tendenzen im Keim zu ersticken. Ich möchte an dieser Stelle noch mal die beispielgebende Hausordnung der Universität Greifswald erwähnen, die hier auf dem richtigen Weg ist.
Die zweite wesentliche Zielstellung aus den Eckwerten ist die Qualitätssteigerung in Forschung und Lehre. Auch hierauf wurde bereits hingewiesen. Wer aufhört, besser sein zu wollen, hört auf, gut zu sein, und insofern ist es folgerichtig und notwendig, auch zukünftig weiterhin hier an der Qualitätssteigerung unserer Hochschulen zu arbeiten.
Als Drittes, auch das hat der Bildungsminister bereits erwähnt, muss es uns darum gehen, die Verknüpfung unserer Hochschulen mit der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen in unserem Land weiter zu verstärken. Forschung und Lehre dürfen niemals nur reiner Selbstzweck sein, sondern müssen letztendlich auch der regionalen Entwicklung unseres Landes dienen. Wir brauchen also keine Elfenbeintürme in unserem Land, sondern wir wollen Leuchttürme entwickeln und wir möchten, dass in Rostock, Greifswald, Wismar, in Stralsund, Güstrow und Neubrandenburg diese Leuchttürme stehen. Der Bildungsminister hat bereits darauf hingewiesen, Forschung, Innovation und Entwicklung sind wesentliche Vorbedingungen für wirtschaftliche Prosperität. Diesen Satz kann man nicht deutlich genug unterstreichen.
Meine Damen und Herren, zuweilen ergaben sich im Zusammenhang auch mit der Entwicklung dieser Eckwerte die divergierenden Interessen, die zweifelsohne da sind: auf der einen Seite die wissenschaftsimmanenten Ziele, die seitens der Hochschule in den Vordergrund gestellt werden, zum anderen aber auch die politischen Zielstellungen. Erwähnt ist bereits, dass unsererseits der Beitrag der Hochschulen zur Ausschöpfung von Bewerbungsreserven und zur wirtschaftlichen regionalen Entwicklung unterstrichen werden muss. Die vorliegenden Eckwerte werden diesen beiden Interessen gerecht und darüber bestand in den wesentlichen Punkten auch im Ausschuss so weit Einigkeit. Insofern gehen wir davon aus, dass wir hier eine breite Zustimmung für die vorgelegten Eckwerte erhalten. Wir von der CDU, und hier spreche ich auch für unseren Koalitionspartner SPD, stimmen jedenfalls den Aussagen in den Eckwerten uneingeschränkt zu.
Meine Damen und Herren, die Bedeutung dieser Eckwerte ist keineswegs zu unterschätzen. Es sind zwar nur Eckwerte, das sagt schon der Name, gleichwohl sind sie schließlich das wichtige Bindeglied zwischen den Hochschulentwicklungsplänen und den zu verhandelnden Zielvereinbarungen, die bis Ende des Jahres mit den Hochschulen abgeschlossen werden sollen. Die Gespräche befinden sich in der heißen Phase, auch darauf wurde bereits hingewiesen, und insofern lassen Sie mich an dieser Stelle nur kurz einen Vorgriff auf die Zielvereinbarungen nehmen, der sich auch in dem Antrag von SPD und CDU widerspiegelt.
Unstreitig ist, dass es vor dem Hintergrund der Lehrerbedarfsprognose 2030 in Bezug auf die Lehrerausbildung zwingend zu einer Neuordnung kommen muss und die bisherigen Zielsetzungen nicht aufrechterhalten bleiben können.
Es ist daher richtig, erstens Lehrer weiterhin in den Studiengängen mit erstem Staatsexamen auszubilden und die Umstellung auf Bachelor und Master aufzugeben.
Genauso wichtig ist es zweitens, die Kapazitäten der Lehramtsstudiengänge so auszurichten, dass unter Berücksichtigung von Schwundquoten, hierauf hatte der Kollege Brodkorb ja bereits hingewiesen, der Bedarf des Landes an Lehrern langfristig selbst gedeckt werden kann.
Als Drittes ist es wichtig, die Berufsschullehrerausbildung in unserem Land wieder einzuführen. Federführend, und das entspricht ja auch der Zielsetzung der bisherigen Zielvereinbarung, soll hier die Universität Rostock sein.
Schließlich, als vierter wichtiger Punkt, muss es dazu kommen, dass, wenn es zu Reduzierungen der Studienplatzzahlen kommt, die Verringerung des Personalbedarfs, der sich daraus ergibt, dann für die Verbesserung der Qualität der Ausbildung eingesetzt wird, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Betreuungsrelation und der pädagogischen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen.
Meine Damen und Herren, als Rostocker muss ich zugeben, dass ich, als sich dieser Kompromiss, der derzeit in den Zielvereinbarungen verhandelt wird, als Zielkompromiss abzeichnete, zunächst reflexartig mir die Frage gestellt habe: Ja, wieso behält Greifswald jetzt Lehrerausbildung, Rostock hat ja Juristen abgegeben? Herr Brodkorb hatte darauf hingewiesen, das ist eine Sichtweise, die im Land durchaus verbreitet ist. Aber in der Tat, wir dürfen unsere Hochschulen und speziell unsere Universitäten nicht in einen falschen, von Neid und Missgunst genährten Konkurrenzkampf stürzen. Natürlich ist es richtig, in Greifswald vorerst die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen und aufrechtzuerhalten und nicht mehr auf die hundertprozentige Umsetzung der bisherigen Zielvereinbarungen zu pochen. Dieser Kompromiss, der bereits gefunden worden ist, sollte daher auch bereits jetzt hier durch einen entsprechenden Beschluss im Landtag verankert werden.
Meine Damen und Herren, sowohl die Hochschulen wie auch das Land müssen jetzt die Zeit nutzen, die neuen Ziele und Aufgaben zu definieren und sich aufgrund nationaler und internationaler Herausforderungen diesen neuen Aufgaben zu stellen. Dies wurde von unserem Bildungsminister bereits dargelegt. Unsere Aufgabe wird es in diesem Zusammenhang sein, die Zielvereinbarungen bis Jahresende kritisch zu begleiten.
Lassen Sie mich an dieser Stelle anmerken, dass es eine Aufgabe sein muss, die Kontrolle und letztendlich auch die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Zielvereinbarungen zu definieren, und dass wir so zu dem Ziel kommen müssen, mehr Verlässlichkeit bei der Einhaltung der Zielvereinbarungen zu bekommen. Auch hierauf sollten wir dann in den anstehenden Beratungen einen Schwerpunkt setzen.
Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen, den Kollege Brodkorb bereits vorgestellt hat, zuzustimmen und auch die Unterrichtung der Landesregierung so weit dann zur Kenntnis zu nehmen.
Lassen Sie mich abschließend zu dem Änderungsantrag der LINKEN noch sagen, wir werden hier beantragen, getrennte Abstimmung nach drei Ziffern vorzunehmen.
Zu der ersten Ziffer muss man sagen, dass wir diese nicht teilen werden, denn wir stimmen den Eckwerten, so, wie sie vorgelegt wurden, vollumfänglich zu.
Dass es in Ziffer 2 jetzt zu der sprachlichen Korrektur kommt, werden wir akzeptieren, das ist nicht das Problem.
Interessant wird natürlich die Frage mit dem Lehrerbildungsgesetz. Herr Kollege Bluhm wird dazu gleich noch was sagen. Natürlich brauchen wir ein Lehrerbildungsgesetz, das ist allseits Konsens. Auch das Bildungsministerium hat bereits angekündigt, dass dies in Kürze vorliegen wird, sodass wir auf jeden Fall noch bis zum Abschluss der Legislaturperiode in diesem Land ein Lehrerbildungsgesetz haben werden. Das ist ein Zeitrahmen, der nicht nur realistisch ist, sondern eben auch tat
sächlich anzustreben ist. Insofern werden wir vor diesem Verständnis Ihres Begriffes zeitnah auch Ihrer Ziffer 3 des Änderungsantrages zustimmen können.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Deutschland leben gegenwärtig 1,2 Millionen Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Allein zwei Drittel davon sind von der Alzheimerkrankheit betroffen. Hinzu kommen jährlich circa 250.000 Neuerkrankungen und nach vorsichtigen Schätzungen wird sich die Zahl der Demenzkranken bis zum Jahr 2020 auf 1,4 Millionen und bis zum Jahr 2050 auf mehr als 2 Millionen erhöhen.
Das sind beängstigende Zahlen, nicht nur für die potenziell Betroffenen und deren Angehörigen, sondern auch für unsere Gesellschaft im Ganzen. Demenz stellt damit eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft dar. Bisher gibt es kaum Erkenntnisse, wie die Krankheit verhindert werden kann, und es gibt auch keine Heilungsmöglichkeiten. Weitere Forschung ist daher ein zwingendes menschliches Gebot.
Aber natürlich geht es nicht nur um die Erforschung der Krankheitsursachen, sondern es ist auch wichtig, die gewonnenen Erkenntnisse in die praktische Versorgung einfließen zu lassen. Denn nur die Kombination aus beidem muss das Ziel von nachhaltiger Politik sein.
Meine Damen und Herren, an Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen benötigen in besonderer Weise Hilfe und Unterstützung. Dazu gehört zum einen, Fachpersonal zu qualifizieren, zum anderen, die Angehörigen in ihrer Pflege zu unterstützen, aber auch ehrenamtlich Engagierte zu gewinnen und zu befähigen, soziale Netzwerke zu schaffen und insbesondere die Versorgungsforschung voranzutreiben.
Daher wurde am 3. April 2009 das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, kurz DZNE, gegründet. Dessen Ziel ist es, den eben beschriebenen Herausforderungen zu begegnen, die eine wachsende Belastung durch neurodegenerative Erkrankungen in einer stetig alternden Gesellschaft mit sich bringt. Das DZNE verfolgt hierbei einen integrativen Forschungsansatz
und kombiniert Grundlagen und klinische Forschung sowie Pflegeforschung. Das DZNE kooperiert hierzu mit Universitäten und Universitätskliniken, um die langfristige Forschungsförderung, die von der Bundesregierung und der Landesregierung bereitgestellt wird, mit dem Forschungsprogramm der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG und anderen Drittmittelgebern zu verbinden.
Die Kombination von grundständiger Förderung und Drittmitteln