Ralf Mucha
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Ja, Frau Präsidentin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion Freie Wähler/BMV scheint sich zur Katastrophenschutzpolizei zu entwickeln, Entschuldigung, -partei zu entwickeln,
wie man aus den vielen Kleinen Anfragen und Anträgen zum Thema Katastrophenschutz schließen könnte. Ich laufe hier massiv Gefahr, wenn ich mich jetzt an mein Redemanuskript halte, dass ich mich komplett wiederhole. Also ich kann mich da wirklich nur den Ausführungen unseres Innenministers anschließen und abschließend dazu sagen, dass wir den Antrag ablehnen werden.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dank der Ausführungen des Innenministers werde ich auf einen Großteil meines Redebeitrages verzichten.
Ich danke der Fraktion DIE LINKE für den Antrag. Der vorliegende Antrag thematisiert ein wichtiges Thema. Munition und Sprengkörper, insbesondere aus dem Zweiten Weltkrieg, belasten unter anderem die Ostsee in erheblicher Weise. Es handelt sich hier um eine umweltpolitische Zeitbombe.
Über die Grundsätzlichkeiten der Gefahrenabwehr, über Zuständigkeiten, über Ausmaße und Kategorisierung ist hier schon ausführlich gesprochen worden. Es sollte daher im Ausschuss mit den zuständigen Ministerien erörtert werden, welche Möglichkeiten bestehen, im Rahmen eines koordinierten Vorgehens der norddeutschen Länder den Bund dazu zu bewegen, sich an der Beseitigung der Altlasten sowohl finanziell als auch logistisch zu beteiligen. Ich beantrage daher im Namen der Koalitionsfraktionen die Überweisung des Antrages federführend an den Innen- und Europaausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde im Gegenteil zu meiner geschätzten Kollegin Weißig heute meinen Vortrag nicht halten, weil ich glaube, der Innenminister hat allumfänglich informiert. Die Aussagen der AfD kann ich insofern nicht nachvollziehen, weil ich glaube, es hat in der Vergangenheit viele gute Beispiele gegeben, wo wir bei Großschadenslagen – ich sage, gerade aktuell die Bombenräumung in Rostock – gesehen haben, wie die Hilfsorganisationen aufgestellt sind. Und um vielleicht die Frage zu beantworten, wenn kein Handyempfang ist oder Apps nicht funktionieren oder Stromausfall ist, gibt es immer noch Lautsprecherdurchsagen, die auch im Katastrophenschutzkonzept hinterlegt sind, sodass wir als Kameraden der freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel dann durch die Gegend fahren und die Bevölkerung dementsprechend warnen.
Der Antrag ist vom Grunde gut gemeint, aber wie gesagt, der Minister hat das gut begründet. Ich plädiere auch für einen bundesweiten Warntag, um die Bevölkerung noch mehr zu sensibilisieren und um einheitliche Warnsignale zu haben. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vielleicht muss ich zuerst mal darauf reagieren, lieber Kollege Kramer. Es scheint so in Ihrem Redebeitrag an der einen oder anderen Stelle, dass das nicht von besonderen Fachkenntnissen herrührt. Ich verstehe nicht, was die Erreichbarkeit der Schutzziele mit mangelnder Ausbildung zu tun hat. Also diesen Kontext kann ich nicht bringen.
Wir haben bei der Berufsfeuerwehr in Rostock ähnliche Probleme. Wir arbeiten daran. Da geht es unter anderem um Verkürzung der Dispositionszeiten, um standardisierte Abfragesysteme und solche Sachen. Aber das hat, wie gesagt, mit mangelnder Ausbildung nichts zu tun. Wir haben in der Tat einen Ausbildungsstau an der LSBK, deshalb haben wir gemeinsam fraktionsübergreifend bei der Novelle des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes damals gesagt, wir wollen gerade diese Schule zum Kompetenzzentrum für das Land ausbauen.
Aber wie gesagt, da sollten Sie sich vielleicht noch mal fachlichen Rat holen und auch die Experten dann noch mal fragen.
Gerne.
Frau Präsidentin! Ich möchte in meinem Redebeitrag – da es hier ja darum geht, Dank an die Brandschützer –
gerne noch mal im Namen meiner SPD-Fraktion allen ehrenamtlich Tätigen im Land in den verschiedenen Vereinen, Verbänden und Hilfsorganisationen für ihre ehrenamtliche Einsatzbereitschaft danken.
Ein effektiver Brandschutz wäre in weiten Teilen unseres Landes ohne die freiwillige Feuerwehr nicht vorstellbar. In diesem Sommer haben wir erlebt, wie wichtig ein funktionierendes Feuerwehrwesen ist. Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit traten in diesem Sommer verstärkt Flächen-, Wald- und Deponiebrände auf. Ohne die vielen Kameradinnen und Kameraden der Berufs- und freiwilligen Feuerwehren wären diese zum Teil verheerenden Brände nicht zu bewältigen gewesen.
Der Alltag der Feuerwehren bringt bei den vielfältigen Einsätzen viele anspruchsvolle Herausforderungen mit sich. Sie bekämpfen nicht nur Brände und leisten technische Hilfe, sie sind auch bei der Abwehr von Katastrophen und anderen Gefahren nicht wegzudenken. Die Arbeit als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann ist eine verantwortungsvolle und gefährliche Tätigkeit. Es verdient großen Respekt, dass sich immer wieder Menschen finden, die sich dieser unverzichtbaren Aufgabe annehmen. Das gilt für hauptamtliche wie für ehrenamtliche Feuerwehrleute.
Freiwillige Feuerwehren leben vom Engagement ihrer Mitglieder. Diese bringen sich nicht selten auch mit finanziellen Aufwendungen oder erheblichen Eigenleistungen ein. Sie setzen einen großen Teil ihrer Freizeit ein und müssen den Dienst mit ihrer Berufstätigkeit und ihrem Privatleben vereinbaren. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass bei den Einsätzen auch ihre Gesundheit oder das Leben in Gefahr geraten könnten. Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren erweisen sich als verlässliche, engagierte und kompetente Helfer.
Für diesen aufopferungsvollen Dienst möchte ich auch im Namen der SPD-Fraktion jeder Feuerwehrkameradin und jedem Feuerwehrkameraden meinen persönlichen Dank aussprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade in einer Zeit, in der die Bereitschaft, eigene Interessen dem Allgemeinwohl unterzuordnen, nachzulassen scheint, sind die freiwilligen Feuerwehren ein Vorbild für Gemeinschaftssinn und gegenseitige Hilfe. Man kann Bürgersinn und Leistungsbereitschaft nicht einfach verordnen. Man kann dazu jedoch durch öffentliche Anerkennung und Wertschätzung beitragen. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel erhalten Angehörige der Feuerwehren für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement unter anderem das Brandschutzehrenzeichen für 10-, 25- und 40-jährigen aktiven Dienst. Damit verbunden ist jeweils auch eine finanzielle Anerkennung in Form einer Jubiläumszuwendung. Zudem regelt eine Verordnung die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der freiwilligen Feuerwehren. Die gestiegenen Anforderungen und der damit verbundene erhöhte Zeitauf
wand für die Ehrenamtler in den Feuerwehren sollen damit angemessen berücksichtigt werden.
Die Bezeichnung „Feuerwehr“ ruft den Eindruck hervor, dass allein die Brandbekämpfung im Vordergrund steht. Doch ist in unserer Zeit der zunehmenden Technisierung aller Lebensbereiche ein weitgefächertes Einsatzspektrum der Feuerwehren zu verzeichnen. Im Jahr 2017 bewältigten die Feuerwehren in unserem Land 5.248 Brandeinsätze und 15.937 technische Hilfeleistungen. Dazu kommt noch der enorm hohe Anteil der Aus- und Fortbildung sowie Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit.
Es ist gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von existenzieller Bedeutung, dass in den Gemeinden funktionsfähige Wehren bereitstehen, um im Notfall helfen zu können. Nach der aktuellen Jahresstatistik gibt es in Mecklenburg-Vorpommern – und das haben wir hier heute schon das eine oder andere Mal gehört – 6 Berufsfeuerwehren und 939 freiwillige Feuerwehren. In den Berufsfeuerwehren sind 739 Feuerwehrleute tätig, in den freiwilligen Feuerwehren sind das 25.444. Zudem gibt es – wie auch schon gehört heute – 649 Jugendfeuerwehren mit 8.304 Mitgliedern.
Mit der Kombination aus freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren verfügt unser Land grundsätzlich über ein bewährtes System. Das ist fast einzigartig in Europa, das gibt es nur noch in Österreich. Wegen des demografischen Wandels ist es aber für viele freiwillige Feuerwehren schwierig, ausreichend Personal vorzuhalten, um die Tageseinsatzbereitschaft 24/7 zu gewährleisten. Mit dem Ende 2015 überarbeiteten Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz wurden Rahmenbedingungen geschaffen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren insbesondere an Wochentagen zu erhöhen und die Feuerwehren so zu organisieren, dass sie für die künftigen Aufgaben gut aufgestellt sind. Dies betrifft etwa die Ermöglichung von Doppelmitgliedschaften, die Aufnahme von nicht feuerwehrdiensttauglichen Personen für Unterstützungstätigkeiten oder die Erweiterung der Freistellungsregeln. Darüber hinaus wurde insbesondere die überörtliche Zusammenarbeit gestärkt. Hier ist insbesondere die Einstellung einer mit den Nachbargemeinden abgestimmten Brandschutzbedarfsplanung und das Rendezvous-Verfahren zu nennen. Zurzeit gewährleisten die Kameradinnen und Kameraden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr die Einsatzbereitschaft in den Feuerwehren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für eine langfristige Sicherung der Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehren ist es erforderlich, vor allem im ländlichen Bereich bestehenden Nachwuchssorgen zu begegnen. Dabei gilt es nicht zuletzt, auch im Kinder- und Jugendbereich für eine aktive Mitarbeit in den Feuerwehren zu werben. Auch dies haben wir bei der Novelle des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes neu geregelt. Gerade die Jugendarbeit nimmt bei der Feuerwehr einen besonderen Stellenwert ein. Dies ist weit mehr als Nachwuchsbildung. Im Landeshaushalt werden jedes Jahr Zuschüsse für die Jugendverbandsarbeit im Brandschutz bereitgestellt. Unterstützt werden damit Maßnahmen, die dem Aufbau, der Ausbildung und der Zusammenarbeit von Jugendfeuerwehren im Land dienen, sowie Maßnahmen für die Aus
richtung von Wettkämpfen, Zeltlagern und Veranstaltungen.
Das Land trägt durch Zuwendungen an den Landesfeuerwehrverband zur Förderung des Ehrenamtes bei. Unterstützt werden beispielsweise die Jugendarbeit, die Imagekampagne zur Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für eine Mitarbeit in den freiwilligen Feuerwehren und die Teilnahme an Feuerwehrwettkämpfen.
Die Modernisierung der Feuerwehr, ihre technische Ausstattung, ihre Unterbringung und Ausbildung sind uns weiterhin ein wichtiges Anliegen. Es geht bei der Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren auch um die Qualifizierung der Feuerwehrleute, gerade vor dem Hintergrund der immer vielfältiger werdenden Aufgaben. Deshalb, wie ich bereits erwähnt habe, wird die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz in Malchow für die öffentlichen Feuerwehren des Landes zu einem Kompetenzzentrum für Brand- und Katastrophenschutz ausgebaut.
Bei ihren Investitionen in moderne und zeitgemäße Ausrüstung wird das Land die Gemeinden auch weiterhin finanziell unterstützen. Dabei ist die Brandschutzbedarfsplanung ein zentrales Element im Hinblick auf die notwendige Ausstattung der Feuerwehren mit Brandschutz- und Rettungstechnik. Das Land gewährt den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten unter anderem Zuwendungen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer, wie wir schon gehört haben. Diese erfolgen für Investitionen im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Die Landkreise haben ihre Gemeinden hieran angemessen zu beteiligen. Darüber hinaus gibt es für Feuerwehren Förderungen für Investitionen in Form von Zuschüssen nach der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen und der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen.
Die Feuerwehren haben eine lange Tradition und einen festen Platz in den Städten und Gemeinden. Sie zählen vor Ort zu den anerkanntesten Einrichtungen, denn sie leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Sicherheit der Menschen. Die Feuerwehren haben sich in den zurückliegenden Jahren den gewandelten Aufgaben und den gestiegenen fachlichen Anforderungen mit großem Engagement gestellt. Wir werden dafür Sorge tragen, dass dies auch in Zukunft gelingt.
Zum Abschluss meines Redebeitrages möchte ich mich noch einmal für die ehrenamtliche Einsatzbereitschaft der vielen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren bedanken und wünsche allen Einsatzkräften, dass sie immer gesund von ihren Einsätzen zurückkommen, gemäß unserem Motto: „Gott zur Ehr’, dem Nächsten zur Wehr.“ – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe, glaube ich, in meinem letzten Redebeitrag zur EU-DatenschutzGrundverordnung bereits gesagt, dass wir uns in der Folge bestimmt das eine oder andere Mal noch mit dieser Verordnung auseinandersetzen werden. Da ist sie wieder und sie wird uns auch in den nächsten Landtagssitzungen noch beschäftigen.
Zu den Aussagen des Kollegen Grimm von der AfDFraktion: Eigentlich bin ich geneigt zu sagen, dass man das unter „Grimms Märchenstunde“ abbuchen muss.
So eine Aussage, sich hier hinzustellen und zu sagen, die Politik hat das Ehrenamt für sich entdeckt, finde ich einfach nur beleidigend. Ich bin seit über zehn, ach, fünfzehn Jahren Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr RostockGroß Klein. Ich engagiere mich, wer weiß, wie lange, in verschiedenen Vereinen und Verbänden, und das auch schon vor meiner politischen Karriere. Ich weiß, dass mein geschätzter Kollege Herr Dachner vor seiner Zeit hier im Landtag und auch heute noch in verschiedenen Sportvereinen so was von aktiv ist, dass das eigentlich nur beleidigend und abwertend ist. Es tut mir leid, ich kann dazu nichts sagen.
Wie wir schon in der einen oder anderen Vorrede gehört haben, ist seit dem 25. Mai dieses Jahres die Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geltendes Recht und seitdem unmittelbar anwendbar. Sie bildet zusammen mit den Vorschriften des neuen Bundesdatenschutzgesetzes die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Da die Datenschutz-Grundverordnung nicht zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen unterscheidet, gelten deren Vorschriften grundsätzlich auch für Vereine. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob es sich um einen rechtsfähigen Verein handelt. Verarbeitet ein Verein automatisiert personenbezogene Daten oder findet eine nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten statt, die in einem Dateisystem gespeichert werden oder gespeichert werden sollen, findet die Datenschutz-Grundverordnung ihre Anwendung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien, Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz und Verbot mit Erlaubnisvorbehalt kennzeichnen auch die Datenschutz-Grundverordnung. Diese werden in ihr fortgeschrieben und weiterentwickelt. Zusätzlich gelten neue Transparenzanforderungen, sprich Stärkung der Rechte auf Information, Zugang und Löschung, also das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Auch bringt die Datenschutz-Grundverordnung erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten für Vereine mit sich. Dass ein Verein zur Betreuung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten verarbeitet, liegt in der Natur der Sache. Das fängt beim Eintritt in den Verein bei der Erfassung der Daten im Aufnahmeantrag an. Für die Verwaltung der Mitgliederdaten muss es eine Datenlöschungskonzeption geben, die festlegt, wann welche Daten der Mitglieder zu löschen sind.
Aus meiner eigenen Erfahrung als Vereinsvorsitzender und Vorstandsmitglied in verschiedenen Vereinen weiß ich, wie schwer sich die Umsetzung der DatenschutzGrundverordnung vollzieht. Ich kann den vielen Vereinen zurzeit nur die Internetseite unseres Datenschutzbeauftragten, der Ehrenamtsstiftung sowie die Handreichungen auf den Internetseiten von Bayern und BadenWürttemberg empfehlen. Zur Unterstützung der Vereine sollte es eine praktikable Handreichung mit Formulierungsvorschlägen und Hinweisen auf die Anforderung geben, um den in der Regel ehrenamtlich Tätigen die Arbeit zu erleichtern. Eine entsprechende einfache und handhabbare Aufbereitung der Datenschutz-Grundverordnung würde auch bei zukünftigen Vereinsgründungen praktische Hilfestellung bieten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Im Mai 2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Diese ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie. Im Gegensatz zu einer Richtlinie, die von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, gilt die Datenschutz-Grundverordnung somit unmittelbar. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedsstaaten der EU. Bis dahin musste das
Datenschutzrecht unseres Landes, insbesondere das Datenschutzgesetz, an die europäische Vorschrift angepasst werden. Auf die näheren Einzelheiten ist meine geschätzte Kollegin Frau Tegtmeier bereits in der Ersten Lesung der Gesetzentwürfe eingegangen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das neue europäische Datenschutzrecht macht auch eine Änderung der Landesverfassung notwendig. Hier sind konkret die in Artikel 37 enthaltenen Regelungen zum Datenschutzbeauftragten in Einklang mit dem europäischen Recht zu bringen. Das betrifft zum einen die Voraussetzungen zur Abwahl des Datenschutzbeauftragten. Nach europäischem Recht kann der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner Unabhängigkeit nur dann seines Amtes enthoben werden, wenn er eine schwere Verfehlung begangen hat oder die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seines Amtes nicht mehr erfüllt. Diese Voraussetzungen sind in der derzeitigen Vorschrift der Landesverfassung nicht ausgeführt. Geregelt ist nur, dass der Datenschutzbeauftragte mit einer Zweidrittelmehrheit der Landtagsmitglieder abgewählt werden kann.
Zum anderen geht es um das Tätigwerden auf Anforderung. Gegenwärtig besagt die Verfassung unter anderem, dass der Datenschutzbeauftragte auf Anforderung des Landtages, des Petitionsausschusses oder der Landesregierung tätig wird. Eine derzeitige Pflicht, auf Anforderung tätig werden zu müssen, ist jedoch mit der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten unvereinbar und muss daher entfallen. Der federführende Ausschuss, in dem es keine Änderungsanträge zum Gesetzentwurf gab, hat mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der AfD und der BMV bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE dem Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf den Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechtes im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums eingehen. Zu diesem gab es im federführenden Ausschuss eine Reihe von Änderungsanträgen, sowohl von den Koalitionsfraktionen als auch der Fraktion DIE LINKE, welche allesamt angenommen wurden. Eine kleine, aber bedeutsame Änderung möchte ich kurz erwähnen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah für die Datenverarbeitung zu journalistischen und literarischen Zwecken die Geltung des Artikels 33 der DatenschutzGrundverordnung vor. Die darin nominierte Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde kollidiert nach unserer Auffassung jedoch mit der Pressefreiheit. Vor diesem Hintergrund sieht die Beschlussempfehlung vor, die Beziehung zu Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung sowohl aus dem Datenschutzgesetz als auch dem Pressegesetz herauszunehmen. Damit entfällt diese Regelung für die Datenverarbeitung zu journalistischen und literarischen Zwecken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz auf den Änderungsantrag der BMV eingehen. Wir werden den Änderungsantrag ablehnen. Wir sehen die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht gefährdet. Sollte es dort zu anderen Entscheidungen durch die EU kommen, werden wir uns sicherlich in diesem Hohen Haus noch mal zu dem Thema unterhalten.
Abschließend möchte ich mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen für die zügige und gleichzeitig konstruktive Beratung in den Ausschüssen bedanken. Die SPD-Fraktion wird den jeweiligen Beschlussempfehlungen zu den betreffenden Gesetzentwürfen zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Lieber Tilo!
Der Spaß soll auch nicht zu kurz kommen, ja, das ist in Ordnung, aber die Debatte haben wir heute Morgen schon geführt.
Genau.
Auch wenn die EU-Datenschutz-Grundverordnung im Berichtszeitraum noch nicht veröffentlicht war, bildet die Harmonisierung des Datenschutzrechtes in Europa einen Schwerpunkt der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit erhöht und das entsprechende Recht harmonisiert werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem europaweit einheitlichen Datenschutzrecht.
Das deutsche Datenschutzniveau bleibt gewahrt. Datenschutzrechtliche Grundsätze, wie etwa die Zweckbindung und die Datensicherheit, bleiben ebenso erhalten wie die Einwilligung als Voraussetzung für die rechtmäßige Datenverarbeitung. Die Betroffenenrechte werden gestärkt. Durch das Marktortprinzip wird sichergestellt, dass das europäische Recht für alle Datenverarbeiter gilt, die in der EU Dienstleistungen und Waren anbieten.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und wird ab dem 25.05.2018 unmittelbar anwendbares Recht sein. Bund und Länder haben damit bis zum 24.05.2018 Zeit, ihre allgemeinen und bereits spezifischen Datenschutzvorschriften an die EUDatenschutz-Grundverordnung anzupassen. Dies hat auch im Koalitionsvertrag Niederschlag gefunden. In Ziffer 434 heißt es dazu, ich zitiere: „Das Landesrecht ist an die EU-Datenschutzgrundverordnung anzupassen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass EU- und Bundesvorgaben im Datenschutzrecht maximal 1 : 1 umgesetzt werden.“
Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde ein Wechsel von einer bislang durch die Mitgliedsstaaten umzusetzenden Datenschutzrichtlinie hin zu einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung vollzogen. Dieser Systemwechsel wird die Verantwortlichen in dem zur Anpassung des Landesrechts zur Verfügung stehenden Zeitrahmen stark fordern. Auf den Gesetzgeber kommt damit ein erheblicher Umsetzungsbedarf zu. Das gesamte Datenschutzrecht von Bund und Ländern muss auf seine Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung geprüft und gegebenenfalls bereinigt werden. Von welchen Öffnungsklauseln die deutschen Gesetzgeber in Bund und Ländern Gebrauch machen werden, hängt auch davon ab, ob es sich um zwingend umzusetzende Regelungen handelt oder nicht.
Zu den zwingend umzusetzenden Regeln gehört beispielsweise die Vorschrift zur Errichtung und näheren Ausgestaltung der Aufsichtsbehörden einschließlich des Rechtsschutzes gegen deren Entscheidungen. Zwingender Umsetzungsbedarf besteht darüber hinaus auch beim Rechtsschutz gegen die Verhängung von Geldbußen und bei der Regelung weitergehender Sanktionen sowie der Umsetzung des Medienprinzips.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der zweiten Sitzung im November des letzten Jahres hat sich der Innen- und Europaausschuss vom damaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung berichten und vom Innenministerium den Arbeitsstand zu deren Umsetzung darlegen lassen. Die jeweiligen Datenschutzreferenten befassten sich bereits seit Anfang 2016 mit der Umsetzung. Dabei arbeiten auch die Fachebenen von Bund und Ländern eng zusammen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, einer Entschließung zuzustimmen, in der der Landtag es für geboten hält, das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern zügig an das neue europäische Recht anzupassen, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht zu gefährden. Dies ist zu begrüßen, denn wir stehen vor einer großen Herausforderung, die wir aber gemeinsam bewältigen werden.
Auch ich möchte mich an dieser Stelle beim Landesdatenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern bedanken und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.