Dieter Decker
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hagenah, auch wenn dieser Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet werden wird, muss ich Ihnen natürlich darin widersprechen, dass die Auftragssituation mit dieser neuen Grundlage besser bearbeitet werden kann. Es gibt keine neuen Aufträge in der Bauwirtschaft. Das ist das Problem. Mit diesem Gesetz wird es auch keinen einzigen zusätzlichen neuen Auftrag geben.
Wir sind also davon überzeugt, dass der hier eingebrachte Gesetzentwurf zum Architektengesetz richtig ist. Die CDU-Fraktion stimmt ihm zu. Ich möchte auch nicht nach dem Motto verfahren: Es ist schon alles gesagt worden, aber nicht von mir. Deswegen soll dies meine letzte und meine kürzeste Rede sein. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich dem Dank, den Herr Harden gerade ausgesprochen hat, nur anschließen. Ich darf mich aber auch bei der SPD-Fraktion und insbesondere bei Herrn Harden für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Mit dem Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung schaffen wir keine rote, keine grüne und keine schwarze Bauordnung. Die Bauordnung ist für die Praxis und für die Praktiker und nicht zur Durchsetzung ideologischer Vorstellungen gedacht, wie sie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in vielen Punkten geäußert worden sind.
Wohin das führt, sehen wir an vielen Beispielen in der Politik, die in Berlin gemacht wird. Ständiges Sperrfeuer aus Berlin macht auch die kleinsten Hoffnungen zunichte.
Die Überlegung von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Baulandsteuer von 50 Euro pro Quadratmeter zeigt nicht auf eine Lenkungsfunktion, sondern ausschließlich aufs Abkassieren.
Die Bürger sollen noch mehr bevormundet werden. Junge Familien mit Kindern spielen dabei anscheinend keine Rolle. Mit Familienpolitik hat das nichts mehr zu tun. Mit Vorschlägen dieser Art bringt man in einem Flächenland wie Niedersachsen auch noch die letzten Investitionen zum Stillstand.
Politik, Herr Hagenah, besteht nicht nur aus Gesetzen, sondern auch aus Psychologie. Das, was Sie auf Bundesebene angezettelt haben und anzetteln, ist ein Bestandteil dessen. Sie werden feststellen, dass die Leute schon aufhören, zu investieren, wenn Sie nur solche Gedanken loslassen und die Bevölkerung damit im Grunde verunsichern. Solche Vorschläge sind der Tod der Bauwirtschaft, sie sind der Tod des Traums junger Familien vom eigenen Heim - er wird damit zum Albtraum -, und sie sind auch der Tod der Eigenvorsorge, die wir im Rahmen unserer Alterversorgung eigentlich dringend bräuchten.
Auch kann sich niemand in unserem Land darauf verlassen, dass sich der Ministerpräsident mit seinen vollmundigen Ankündigungen durchsetzen wird, dass die Eigenheimzulage so bleibt, wie sie ist. Man kann nicht davon ausgehen, dass es dazu kommen wird. Gerade in Anbetracht der Steuererhöhungsorgien, die wir in den letzten Tagen gehört haben, wird es mit Sicherheit nicht zu dem Wunschergebnis kommen, das wir haben wollen.
Meine Damen und Herren, die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung bringt mit Sicherheit keine neuen Aufträge. Sie erfolgt in einer Zeit, in der die Bauwirtschaft kaum noch Aufträge hat. Damit kommt die Bauordnung praktisch nicht zur Anwendung. Dazu haben auch die massiven Kürzungen in der Wohnungsbauförderung bis zur Streichung der Vorkostenpauschale beigetragen.
Daran sieht man, dass der Verlust von mehreren hunderttausend Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft nicht nur eine Frage der Weltkonjunktur ist, sondern dass er durch falsche Politik im eigenen Land verursacht worden ist.
Die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung ist nicht der große Wurf, der zu einer Anpassung an die Musterbauordnung führt, sondern ein Zwischenschritt, der in vielen Bereichen die speziellen
Belange eines Flächenlandes berücksichtigt, EU-Recht umsetzt, weitere Möglichkeiten des vereinfachten Genehmigungsverfahrens schafft und Barrierefreiheit und rollstuhlgerechten Wohnraum verlangt. Ob es in dem festgelegten Umfang für barrierefreies und rollstuhlgerechtes Bauen Nachfrage gibt, bleibt abzuwarten.
Die Möglichkeit der Übertragung der Bauaufsicht auf die Gemeinden für bestimmte bauliche Anlagen ist ein richtiger Schritt, Aufgaben auf die untere Ebene zu übertragen. Damit erreichen wir Bürgernähe und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Für ein Flächenland wie Niedersachsen ist besonders die Regelung, dass Nebengebäude im Innenbereich bis zu 40 m³ und im Außenbereich bis zu 20 m³ genehmigungsfrei sind, von besonderer Bedeutung. Hier haben wir endlich einmal die Wünsche der Menschen aufgenommen, die ein Bedürfnis haben, solche Einrichtungen zu schaffen. Ich meine, wir sind auch dafür gewählt, solche Probleme von Menschen aufzunehmen, die zwar klein sind, die in der Vergangenheit aber zu ständigem Ärger mit den Behörden geführt haben.
Meine Damen und Herren, die Änderung der Niedersächsischen Bauordnung bringt natürlich nicht die große Vereinfachung. Dazu ist eine Bauordnung auch nicht besonders geeignet. Vielmehr muss bei den zahlreichen Erlassen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften angefangen werden, zusätzlich aufgebaute Bürokratie abzubauen.
Hier ist die Landesregierung gefordert. Das ist auch schon mehrfach von uns angemahnt worden; denn nur so kommen wir zu einer effektiven und schlanken Verwaltung.
Ich hoffe auch nicht, dass die Änderung der Bauordnung jetzt wiederum dazu führt, dass neue Verwaltungsausführungs- und –durchführungsverordnungen ins Werk gesetzt werden. Wir sollten jedenfalls sehr darauf achten, dass diese Bauordnung dazu nicht gebraucht oder missbraucht wird.
Die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe - von der SPD-Fraktion in einem Antrag gefordert - wird heute für erledigt erklärt. Mit dem Artikelgesetz wird das Gröbste beseitigt, was zu beseitigen ist. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen
wird die Anzahl der Zahler erheblich verkleinert. Wir können feststellen, dass die SPD-Fraktion nach und nach einsieht, dass die Fehlbelegungsabgabe ein Fehler war.
Die Folgen aus dieser unsäglichen Abgabe kennen wir gut genug. Die Abschaffung haben wir oft genug gefordert.
- Die Einführung der Fehlbelegungsabgabe ist nicht von der CDU gefordert worden, Herr Plaue.
- Nein, nein. - Die Folgen aus dieser unsäglichen Fehlbelegungsabgabe kennen wir gut genug. Wir sind gerade dabei, sie mit vielen öffentlichen Mitteln zu reparieren und dafür zu sorgen, dass die gröbsten Missstände beseitigt werden.
- Herr Bontjer, wenn Sie einmal richtig Aufmerksamkeit erregen wollen, dann machen Sie doch einmal einen Schweigemarsch!
Meine Damen und Herren, wir werden der Niedersächsischen Bauordnung in der vorgelegten Fassung zustimmen. - Danke.
Frau Ministerin, können Sie sagen, in welchem Verhältnis Aufwand und Ertrag bei der Erhebung der Sondernutzungsgebühren stehen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Städtebau war und ist eine wichtige Aufgabe, die, richtig angepackt, viele Möglichkeiten und Chancen bietet. Darüber sind sich alle am Bau Beteiligten einig. Die Städtebauförderung ist ein Instrument, das mit relativ wenig öffentlichen Mitteln hohe private und kommunale Investitionen auslöst.
Die Große Anfrage der SPD-Fraktion hat sich allerdings nicht mit den Grundsatzfragen von Städtebauförderung, Stadtentwicklung, Entleerung der Innenstädte und Fragen der Beschäftigungsförderung befasst. Insgesamt soll die Große Anfrage dazu dienen, jubelnd auf dem Marktplatz die Städtebauförderung aus der SPD-Sicht zu feiern.
Dabei nimmt man auch alle Tricks der Auslegung von Statistiken in Anspruch. Da wird z. B. gefragt, wie viele Fördermittel seit 1990 eingesetzt wurden, und anschließend vergleicht man die geförderten Maßnahmen seit 1971. Das sind schon interessante Vergleiche. Ich weiß nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat.
Weiter wird erklärt, wie wichtig eine kontinuierliche Förderung der Städtebaus ist, um anschließend, z. B. 1993, die Fördermittel auf null DM zu setzen, nur weil der Bund kein Programm aufgelegt hat. Wer hat Sie eigentlich davon abgehalten, in diesem Jahr, aber auch in anderen Jahren zusätzlich eigene Mittel einzustellen?
Dass das jetzt mit den leeren Kassen nicht mehr geht, ist relativ einfach zu erklären. Aber wir haben Situationen gehabt - gerade nach der Wiedervereinigung -, dass Niedersachsen zusätzliche Steuermehreinnahmen gehabt hat, die dazu angetan waren, neue Prioritäten zu setzen.
Davon aber, meine Damen und Herren, sind der Wohnungsbau und die Städtebauförderung bei Ihnen völlig verschont geblieben.
Dass nach der Wiedervereinigung die Mittel zum Teil auf die neuen Bundesländer umgeleitet worden sind, ist aus unserer Sicht durchaus verständlich gewesen und auch heute noch verständlich. Dass wir darüber nach wie vor eine Neiddiskussion führen und sagen, die haben so viel Geld bekommen und wir haben so wenig bekommen, finde ich nicht in Ordnung.
Denn ein Aufschwung Ost ohne finanzielle Begleitung funktioniert nicht, auch wenn Sie den anschließend zur Chefsache erklären. Das wird nicht gehen.
Meine Damen und Herren, auf die relativ schlappen Fragen in der Großen Anfrage haben Sie auch nur relativ schlappe Antworten erhalten. Das war wohl auch nicht anders zu erwarten. Die überwiegende Anzahl der zwölf Seiten ist mit Statistiken gefüllt; acht oder neun Seiten machen Statistik aus. Für mich ist das keine Antwort auf Fragen, die deutlich weiter gehen müssen, als nur aus Statistiken zu zitieren.
Ich will nur ein Beispiel nennen. Ihre Frage 5 ist folgendermaßen beantwortet worden: Überzeugungskraft der vorbereitenden Untersuchungen mit dem Ziel der Behebung der Missstände auf der Grundlage eines integrierten Handlungskonzepts. Wer das verstanden hat, hat schon einmal die erste Hälfte gewonnen, und wer es nachher auslegt, hat die zweite Hälfte gewonnen. Mit solchen Formulierungen ist also der zukünftigen Auslegung, wer in Fördergebiete kommt oder nicht, im Grunde Tür und Tor geöffnet.
Insgesamt, meine Damen und Herren, bieten die Antworten auf die Große Anfrage keine Perspektive in der Städtebauförderung und in der Wohnungsbaupolitik. Es wird nicht auf die drängenden Zukunftsfragen eingegangen: Wie reagieren wir auf die demographische Entwicklung? Wie reagieren wir auf Leerstandsprobleme insbesondere im Geschosswohnungsbau? In Hannover gibt es inzwischen 8 000 leer stehende Wohnungen. In anderen Städten sieht es ähnlich aus. Wie reagieren wir auf die Verödung der Innenstädte? Außer Ankündigungen nichts Konkretes.
Ich sage Ihnen, die Zukunft liegt vor allem in der Verbesserung des Wohnungsbestandes und nach
wie vor im Einfamilienhausbereich. Dort gibt es Nachfrage; sie wird aber nicht gefördert, weil Sie nach wie vor eine Konzentration auf die Ballungsgebiete mit Geschosswohnungsbau betreiben und damit neue Probleme und Leerstand finanzieren. Wenn Sie die Kommunen in Niedersachsen weiter so ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, brauchen Sie bald keine Mittel mehr für die Städtebauförderung bereitzustellen, weil keine Kommune mehr in der Lage ist, die Gegenfinanzierung sicherzustellen.
In zahlreichen Initiativen hat die CDU-Landtagsfraktion immer wieder gefordert, mehr für den Wohnungsbau und damit auch für die Bauwirtschaft zu tun. Wir haben auf die mangelhafte Finanzausstattung der Kommunen hingewiesen. Wir haben die Erhöhung der Mittel für das Konversionsprogramm gefordert. Wir haben gefordert, dass Schwarzarbeit intensiver bekämpft wird. Wir haben gefordert, auf die Bundesregierung einzuwirken, die Richtlinien für den verbilligten Verkauf von bundeseigenen Grundstücken wieder in Kraft zu setzen. Wir haben gefordert, die Eigenheimförderung für Familien ab zwei Kindern zu gewähren. Wir haben die steuerliche Förderung des Wohnungseigentums im Bestand gefordert. Wir haben die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe gefordert. Wir haben ein Notprogramm für die Bauwirtschaft gefordert. Wir haben gerade in der Wohnungsbaupolitik zahlreiche Vorschläge unterbreitet, die alle von der SPD nach dem Motto abgelehnt worden sind: Was von der SPD kommt, ist gut, was von der anderen Seite kommt, ist schlecht. - Seien Sie sicher, meine Damen und Herren, so einfach ist die Welt nicht. Da seien Sie man ganz, ganz sicher. Sie haben jetzt die Antworten auf Ihre verfehlte Wohnungsbaupolitik bekommen. Sie werden es nicht erreichen, dass Sie mit dieser Großen Anfrage Ihre Wohnungspolitik in ein schönes Licht stellen können. Denn die Schatten, die Sie sehen, sind Ihre eigenen Schatten; und das wird der Schatten sein, der Sie bald schlucken wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Harden hat eben sehr umfangreich die Grundzüge dieser Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung dargestellt. Deswegen brauche ich auf die Details nicht mehr einzugehen.
Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Novellierung der Bauordnung. Wir hätten es uns allerdings in Anbetracht des Umfangs dieses Gesetzentwurfs, der mit Begründung dabei herausgekommen ist - immerhin insgesamt 26 Seiten -, gewünscht, dass wir das etwas eher zur Verfügung gehabt hätten als drei Tage vor der Beratung heute
im Plenum. Das erleichtert in diesem Fall nicht die Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, mit dieser Änderung sollen auch Änderungen des Bundes- und Europarechts umgesetzt werden, aber auch die Erfahrungen, die wir mit der neuen Bauordnung des Jahres 1995 gewonnen haben. Allerdings wird mit dieser Änderung nicht die angestrebte Harmonisierung der Landesbauordnung erreicht. Es wird sicherlich noch einiges auf sich warten lassen, bis man sich auf Bundesebene einig ist, damit wir wieder zu einer stärkeren Zusammenführung der unterschiedlichen Landesbauordnungen kommen. Es hat sich herausgestellt, dass die unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den Bundesländern auch dazu führen, dass Investitionshemmnisse aufgebaut werden.
Die jetzt vorgeschlagene weitergehende Regelung in § 69 a für genehmigungsfreie Wohngebäude hätten Sie allerdings, meine Damen und Herren, schon 1995 haben können, wenn Sie damals auf die weitsichtigen Vorschläge der CDU-Fraktion gehört hätten.
Insofern ist dieser Teil nichts Neues; das hatten wir schon. Ob sich aber aus der erweiterten Freistellung auch höhere Anforderungen an die Planverfasser ergeben, werden wir auch im Rahmen der Anhörung noch einmal zu prüfen haben.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, aus unserer Sicht einige notwendige Änderungen ansprechen.
Wir finden es richtig und konsequent, dass die vorhabenbezogenen Bebauungspläne mit in den Tatbestand von § 69 a einbezogen werden. Wir begrüßen auch die grundsätzliche Möglichkeit der Übernahme der Bauaufsicht durch die Kommunen mit mehr als 20 000 Einwohnern, ausdrücklich auf Antrag. Wir würden uns allerdings wünschen, wenn auch in anderen Bereichen mehr Vertrauen in die Kommunen vorhanden wäre. Es ist ja nicht nur eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, wenn wir den Gemeinden weitere Aufgaben übertragen. Dazu gehört natürlich auch, dass wir sie finanziell so ausstatten, dass sie auch in der Lage sind, diese umfangreichen kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen. Daran hat es in den letzten Jahren deutlich gemangelt. Alle
Kommunalpolitiker in diesem Hause werden dem sicherlich uneingeschränkt zustimmen. Ich sehe jedenfalls keinen Widerspruch.
Dann ist das inzwischen sicherlich auch überall angekommen, dass es bei den Kommunen finanziell sehr eng geworden ist und dass wir mit jeder zusätzlichen Aufgabenübertragung auch sehen müssen, ob wir das den Kommunen zumuten können, ob sie es leisten können, ob sie in der Lage sind, dafür die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zu fragen ist, ob das Baugenehmigungsverfahren so viel an zusätzlichen Einnahmen bringt, dass es daraus finanzierbar ist. Aber da diese Übertragung nur auf Antrag geschieht, ist dabei jede Gemeinde letztendlich ihrem eigenen Glück verpflichtet.
Meine Damen und Herren, bei der Auswertung der Erfahrungen der Genehmigungsfreistellung nach § 69 a - Herr Harden hat es schon gesagt - haben wir einige Erkenntnisse sammeln können, die auf der einen Seite nicht ganz neu waren und auf der anderen Seite nichts mit § 69 a zu tun haben.
Wenn Sie gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen wollen, dann können Sie das mit einer solchen Regelung nach § 69 a und auch ohne diesen Paragrafen. Wer Grenzabstände nicht einhalten will, obwohl er sie im Plan so angegeben hat, wird das mit oder ohne gesetzliche Regelung auch so tun oder tun können.
Wir haben insgesamt feststellen können, dass das größte, auch wirtschaftliche Problem die Verletzung von Grenzabständen ist. Das führt dazu, dass wir im Nachhinein vieles nicht sanktionieren und regeln können, weil zwingende Vorschriften nicht eingehalten worden sind und ein großer wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, wenn ein bereits mehr oder weniger fertig gestelltes Gebäude abgerissen werden muss, weil die Grenzabstände oder die Baugrenzen nicht eingehalten worden sind.
Deswegen werden wir im Rahmen des weiteren Verfahrens den Vorschlag machen, dass sehr frühzeitig die Einmessung des Gebäudes zu erfolgen hat, also vor der Grundsteinlegung in einer Zeit, in der noch nicht sehr viel an Bauvolumen errichtet worden ist, wo ein möglicher Schaden noch relativ gering ist. Diese frühzeitige Einmessung soll dann gleichzeitig die sonst nach der Fertigstellung notwendige Einmessung ersetzen. Ich meine, das ist
ein vernünftiger Vorschlag, eine vernünftige Regelung, durch die der volkswirtschaftliche Schaden aus solchen Verletzungen grundsätzlich relativ niedrig gehalten wird.
Wir begrüßen auch die Regelung zum barrierefreien Bauen, auch die Regelung, dass Wohnungen rollstuhlgerecht gebaut werden müssen. Ob allerdings die Regelung, dass jede achte Wohnung rollstuhlgerecht ausgestattet sein muss, den Notwendigkeiten und der Nachfrage am Markt entspricht, muss man wohl noch einmal diskutieren und auch von Fall zu Fall sehen. Da mag es in Ballungsgebieten andere Anforderungen geben als im ländlich strukturierten Bereich. Ob in einem Ort mit einigen tausend Einwohnern in einem Achtfamilienhaus gleich Bedarf für eine solche Wohnung besteht, ist heute schwierig zu sagen. Aber der Grundansatz ist schon richtig. Daraus folgt, dass wir keine Gettoisierung von Behinderten und alten Menschen bekommen, dass wir also auch eine Durchmischung zwischen Behinderten und Nichtbehinderten in den Wohnquartieren haben. So gesehen ist das also ein Ansatz, der von uns ausdrücklich begrüßt wird.
Meine Damen und Herren, die Frage ist: Werden durch diese Neuregelung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Planungsämtern so weit von Arbeiten entlastet, dass sie dann noch mehr Zeit haben, ihrer Nebentätigkeit nachzugehen, was ich natürlich niemandem während der Dienstzeit unterstellen möchte. Aber wir möchten doch überprüfen und sehen, ob wir den Umfang der Nebentätigkeit insbesondere in diesem Bereich noch weiter reduzieren können, damit wir denen, die das gewerbsmäßig machen und davon leben müssen, mehr Möglichkeiten geben, ihren Beruf auszuüben.
Insgesamt, meine Damen und Herren, sind Sie mit diesem Gesetzentwurf hier auch mit der Maßgabe angetreten, weniger Bürokratie zu erzeugen. Ob das unter dem Strich dabei herauskommen und dabei weniger staatliche Kontrolle erreicht wird, wage ich angesichts zusätzlicher neuer Regelungen nicht nur allein in diesen, sondern auch in vielen anderen Vorschriften ein bisschen zu bezweifeln. Wir haben nämlich festgestellt, dass alles das, was dem Parlament nicht zur Kontrolle obliegt - das gesamte Baunebenrecht, das durch Verordnungen geregelt wird -, inzwischen einen größeren Umfang angenommen hat als die Vorschriften, die wir in der Niedersächsischen Bauordnung haben.
Deswegen können wir an dieser Stelle eigentlich nur an die Landesregierung appellieren, weil es unserer Verfügungsgewalt entzogen ist, sehr, sehr sorgsam mit dem Baunebenrecht und den Verordnungen umzugehen, damit nicht bei dem Arbeitsaufwand, der mit einer Baugenehmigung verbunden ist, die Vorschriften aufgrund der gesetzlichen Grundlagen von den Vorschriften im Baunebenrecht überholt werden. Dann hätten wir das Ziel ein bisschen verfehlt.
Meine Damen und Herren, wir sagen Ihnen eine konstruktive Mitberatung zu und erwarten aus der vorgesehenen umfangreichen Anhörung weitere für uns hoffentlich auch aufschlussreiche Erkenntnisse, damit wir eine Bauordnung bekommen, die der Praxis dient und die nicht der Selbstverwirklichung von irgendwelchen anderen dient, die praktikabel sein muss, die ein solches Verfahren kostengünstig abwickeln lässt. Aber unsere grundsätzliche Zustimmung ist natürlich kein Freifahrtschein für die weitere Beratung. Wir wollen diese Beratung sehr konstruktiv begleiten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Diese neue Fassung des Ursprungsantrages ist das Ergebnis einer einjährigen Beratungsarbeit im federführenden Ausschuss sowie in den mitberatenden Ausschüssen für Umweltfragen, für Sozialund Gesundheitswesen, für Medienfragen und im Kultusausschuss.
Ein Jahr Beratungszeit in den Ausschüssen ist natürlich eine lange Zeit. Ein Jahr Beratungszeit zum Thema Mobilfunksendeantennen ist aber auch eine in der Sache angemessene Beratungszeit.
Ein Satz aus der ersten Beratung im Januar des letzten Jahres kennzeichnet die Situation ganz gut:
„Fast jeder hat eine Handy, aber niemand will einen Sendemasten vor seiner Haustür haben.“
Den Rest des Berichts gebe ich zu Protokoll, weil ich Ihnen nicht alles vorlesen möchte, aber ein Hinweis sei mir noch gestattet.
Um baldmöglichst Klarheit über die vielfältigen und schnellen Weiterentwicklungen im Bereich des Mobilfunksendebetriebs zu haben, will sich der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen spätestens im Mai von der Landesregierung entsprechend unterrichten lassen.
Im Namen des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3089 zuzustimmen und damit den Antrag in veränderter Fassung anzunehmen sowie die in die Beratung einbezogenen Eingaben dadurch für erledigt zu erklären.
Aus dieser Beschreibung der Realität haben alle Ausschussvertreter der Fraktionen den Wunsch der Bürger abgeleitet, ihr Handy auch mit dem nötigen Schutz vor etwaigen Gefahren der Sendetechnik nutzen zu können. In der Ausschussberatung spielten deshalb die in der Öffentlichkeit seit langem kontrovers diskutierten Ansichten über mögliche Gefahren durch den Mobilfunk eine besondere Rolle. Die Ausschüsse bezogen daher eine Vielzahl von fachlichen Meinungen in ihre Erörterungen ein, z. B. aus Anhörungen in den Fraktionen, aber auch bei der Bundesärztekammer. Auch Fachgutachten über die Messung elektromagnetischer Felder in der Umgebung von MobilfunkSendeanlagen spielten eine Rolle.
Ebenso von Belang waren neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen insbesondere auch Fragen zur baurechtlichen Beurteilung von Sendeanlagen sowie eine Bewertung der dazu vorliegenden und immer umfänglicher werdenden Rechtsprechung. Natürlich haben sich die beratenden Ausschüsse auch mit den Auffassungen der Mobilfunknetzbetreiber auseinander gesetzt sowie mit den Bewertungen anerkannter unabhängiger Fachgremien wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen sowie dem Bericht der deutschen Strahlenschutzkommission.
Bei seriöser, nüchterner Bewertung all dieser Informationen bleibt zumindest als Zwischenergebnis festzuhalten: Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand national und international anerkannter Institutionen sind bei der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte negative Auswirkungen auf die Gesundheit nicht nachzuweisen, aber auch nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen. - Diese Erkenntnis hatten die Ausschüsse bei ihren intensiven Beratungen zu berücksichtigen. Die Erörterungen waren im Übrigen geprägt von der uneingeschränkten Bereitschaft aller Fraktionen zur konstruktiven Zusammenarbeit.
Das Ergebnis dieser Arbeit liegt dem Plenum mit dem heutigen Entschließungstext vor. Diese gegenüber dem Ursprungsantrag veränderte Fassung ist gemeinsam im federführenden Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen erarbeitet worden. In ihr wird zunächst die Bereitschaft der am Mobilfunksendebetrieb Beteiligten anerkannt, die Besorgnis in der Bevölkerung hinsichtlich der gesundheitlichen Aspekte des Mobilfunks und die Belange der Bürger bei der Standortwahl ernst zu nehmen. Außerdem wird der gemeinsame Wille gewürdigt, durch offene Kommunikation und enge Kooperation eine bessere Akzeptanz für die Mobilfunknetzinfrastruktur in den Kommunen und bei deren Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen.
Die vor kurzem zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern auf Bundesebene getroffene Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dementsprechend als ein positiver Beitrag auf dem gemeinsamen Weg zum Ziel gesehen.
Die Ihnen zur Annahme empfohlene Entschließung enthält aber auch im Einzelnen die Bitte an die
Landesregierung, noch verschiedene Aktivitäten zu entfalten. Diese erwünschten Aktivitäten haben Folgendes zum Ziel: einen gesundheitsverträglichen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes, unter besonderer Berücksichtigung des vorbeugenden Verbraucherschutzes, eine generelle Kennzeichnungspflicht der Sendeanlagen an den jeweiligen Standorten, die Unterstützung von Forschungsvorhaben zur notwendigen weiteren Abklärung des Gefährdungspotenzials elektromagnetischer Strahlung bei betriebstechnischer Unterstützung durch die Mobilfunknetzbetreiber, technische Grenzwerte, die einem hohen Standard vorbeugenden Verbraucherund Anwohnerschutzes entsprechen, eine einheitliche und ausreichende Kennzeichnungs- und Informationspflicht für Geräte, von denen eine elektromagnetische Strahlung ausgeht.
Besonders möchte ich noch auf Nr. 4 des Entschließungstextes eingehen: Es soll angestrebt werden, das bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aktuell vorliegende Datenmaterial über Standorte und Sendeanlagen der Landesregierung zugänglich zu machen. Damit soll dann für die interessierten Kommunen auch die Möglichkeit verbunden sein, die für ihren örtlichen Bereich entsprechenden Daten bei der jeweiligen Bezirksregierung auf Nachfrage zu erhalten.
Soweit es um Datenmaterial über militärische Sendeanlagen geht, war sich der federführende Ausschuss durchaus im Klaren darüber, dass es rechtliche Grenzen für die Freigabe entsprechender Informationen geben kann. Der Ausschuss geht aber davon aus, dass die Landesregierung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten jedoch versuchen wird, Datenmaterial über Sendeanlagen möglichst jeglicher Art zu erhalten.
Fast alle der in der Entschließung genannten Ziele setzen in besonderer Weise auf die Kooperationsbereitschaft und die Kooperationsfähigkeit der Mobilfunknetzbetreiber. Insofern wird auch ein beträchtlicher Vertrauensvorschuss gewährt. Sollten die Kooperationsbemühungen jedoch nicht den gewünschten Erfolg zeigen, wird auf entsprechende baurechtliche oder immissionsschutzrechtliche Regelungen hinzuwirken sein. Der federführende Ausschuss hat deshalb auch die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Änderung mobilfunkbezogener Regelungen in der Niedersächsischen Bauordnung bis Mitte des Jahres zurückgestellt.
Zum Schluss danke ich den mitberatenden Ausschüssen für die intensive Zuarbeit und meinen Kolleginnen und Kollegen im federführenden Ausschuss für die jederzeit konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sicher, dass alle die, die jetzt im Saal anwesend sind, die 38 Seiten umfassende Antwort der Landesregierung gelesen haben, und deswegen werden wir sicherlich zu einer qualifizierten Debatte über die Antwort kommen.
Meine Damen und Herren, wir können feststellen, dass wir eine sehr umfangreiche Antwort auf unsere Große Anfrage bekommen haben. Sie ist eine große Fleißarbeit des Ministeriums und liefert uns viele Daten, die wir für unsere zukünftige Arbeit mit Sicherheit gebrauchen können.
Was wir dabei aber vermisst haben, meine Damen und Herren, sind einige Visionen der Landesregierung dazu, wie sie sich die zukünftige Wohnungsbauentwicklung in Niedersachsen vorstellt. Nur „Weiter so“ und „Wie bisher“ können nicht die Antwort darauf sein. Aber ich bin sicher, dass die SPD-Fraktion dazu noch weitere Vorschläge unterbreiten wird.
Wohnen, meine Damen und Herren, ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Es geht dabei nicht nur darum, ein Dach über dem Kopf zu haben, sondern gesicherte, vernünftige Sozialstrukturen, ein vernünftiges Wohnen und ein vernünftiges Wohnumfeld in einer sicheren Wohnumgebung sind die Voraussetzungen für eine gute Entwicklung in unserer Gesellschaft. Probleme im Wohnungsbau haben wir in den vergangenen Jahren insbesondere dort gehabt, wo in den 70er- und 80er-Jahren eine zu verdichtete Bebauung vorgenommen worden ist, wo es also zu leblosen und seelenlosen Wohneinheiten gekommen ist, die keine Einbindung in soziale Strukturen erfahren haben, und damit Spannungen aufgetreten sind, die es heute zu beseitigen gilt.
Einen Teil dazu hat, meine Damen und Herren, die Fehlbelegungsabgabe beigetragen. Dazu wird gleich mein Kollege Beckmann noch etwas sagen.
Wir müssen auch in der Wohnungsbaupolitik die Veränderungen in der Gesellschaft hinreichend zur Kenntnis nehmen. Die Gesellschaft befindet sich in einem stetigen Wechsel und Wandel, und es sind nicht nur die Zuzüge, die dabei eine Rolle spielen, sondern natürlich auch die Veränderungen bei den Haushaltsgrößen und die Anzahl der Singlewohnungen, die zugenommen hat. Alle diese Betrachtungen werden in den zukünftigen Wohnungsbauprogrammen der Landesregierung von Bedeutung sein müssen.
Auch wenn es zurzeit einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt gibt und die ersten Leerstände vorhanden sind, ist das kein Grund, sich zurückzulehnen. Denn der Wohnungsbedarf kann sich sehr schnell wieder ändern, und heute haben wir schon wieder in den ersten Bereichen leichte Mangelerscheinungen - so will ich es einmal sagen -, nämlich bei preiswertem Wohnraum in guten Lagen, zu verzeichnen.
In der Antwort auf unsere Anfrage versucht die Landesregierung, einige positive Entwicklungen im Wohnungsmarkt für sich in Anspruch zu nehmen, die nicht mithilfe des Landes entstanden sind. Dabei denke ich insbesondere an die Eigenheimzulage, wozu Sie schreiben, dass in diesem Bereich seit 1995 420 000 Förderfälle eingetreten seien. Wie gesagt, nach dem Fielmann-Prinzip: Und das Land hat keinen Pfennig dazugezahlt, sondern es sind ausschließlich Bundesmittel gewesen, die hierbei zum Tragen gekommen sind.
Wir können feststellen, dass in den vergangenen Jahren nicht alle Programme, die das Land in der Wohnungsbauförderung aufgelegt hat, den Erfolg gebracht haben, den man sich vorgestellt hat. Es hat einmal ein Programm zum sparsamen Umgang mit Bauland gegeben. 1992 wurden 532 m2 Bauland je Wohneinheit verbraucht, und im Jahre 2000 waren es 719 m2. Daran sehen Sie, dass Sie auch mit dem besten Programm den Menschen nicht umstricken können, wenn es nicht zu seinen Lebensvorstellungen passt. Das Bedürfnis von jungen Familien mit Kindern ist nach wie vor, in einem Einfamilienhaus mit einem etwas größeren Grundstück zu wohnen, und sie lassen sich nicht in kleinere Einheiten reinquetschen, wo sie nicht das Wohnumfeld für ihre Kinder vorfinden, das sie sich vorgestellt haben.
Wir haben auch feststellen müssen, dass in den vergangenen Jahren am Bedarf vorbei gefördert worden ist, insbesondere beim Geschosswohnungsbau. Hier ist gefördert worden, obwohl es keinen Bedarf gab und obwohl es den ersten Leerstand gab. Aber dort, wo Förderbedarf bestand, nämlich beim Einfamilienhausbau, beim Eigenheim, wurde nicht gefördert, sondern dort hat man sich mehr oder weniger aus der Förderung zurückgezogen. Wenn Sie sagen, kinderreiche Familien ab vier Kinder kommen noch in die Eigenheimförderung hinein, dann wissen wir, wie die Grenze gesetzt worden ist, nämlich so, dass kaum noch jemand dafür in Frage kommt.
Der nächste Punkte, der uns Sorge macht, sind die Zinserhöhungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Mit diesen Zinserhöhungen, meine Damen und Herren, wurde erreicht, dass viele Wohnungsbauunternehmen, aber auch private Investoren in den vergangenen Jahren Darlehen zurückgezahlt haben, weil die Zinssätze für Landesdarlehen inzwischen das Kapitalmarktniveau erreicht haben, womit ein verstärkter Rückgang bei den Wohnungen mit Sozialbindung eingetreten ist. 1994 gab es in Niedersachsen noch 151 000 Wohnungen in der Sozialbindung, im Jahr 2000 - weiter gehen die mir vorliegenden Angaben nicht - waren es noch 132 000. Die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung ging in Niedersachsen also von 151 000 auf 132 000 zurück. Wir müssen darauf achten, dass auch in der Zukunft ein gehöriges Maß von Wohnungen in der Sozialbindung gehalten wird, um für die Schwächeren am Wohnungsmarkt den notwendigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Das wird sehr notwendig und dringend sein, was wir an dem Programm „Soziale Stadt“ sehen, das aber nicht so ausgestattet ist, wie wir es uns vorstellen. Denn hierin sind zu viele konsumtive und zu wenige investive Ausgaben enthalten. Daran können wir aber auch sehen, dass in Niedersachsen in vielen Bereichen eine Bestandsmodernisierung notwendig ist, und wir sollten überlegen, ob wir die wenigen Mittel, die wir noch zur Verfügung haben, nicht in diesen Bereich umlenken, um den Bestand zu verbessern, bevor im Neubaubereich weiter am Bedarf vorbei gefördert wird.
Auch haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder feststellen können, dass die Regelungsdichte im Baubereich viel zu groß ist. Das Baune
benrecht muss weiter ausgedünnt werden. Es gibt dort einfach ein zu dichtes Regelungswerk, und damit werden zusätzliche Kosten erzeugt, wodurch der Wohnungsbau verteuert wird.
Wir haben noch keine schlanke Verwaltung und schlanke Strukturen, wenn zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialministerium ein paar Pfund abgenommen haben, sondern dazu gehört ein bisschen mehr dazu,
dass man also die Verwaltungsvorschriften so schlank macht, dass man damit leben kann.
Denkmalschutz, meine Damen und Herren, wird nur dann wirksam sein, wenn das Land auch bereit und in der Lage ist, im ausreichenden Umfang finanzielle Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Wir stellen aber fest, dass sich das Land in den vergangenen Jahren dabei immer weiter zurückgezogen hat.
Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, meine Damen und Herren, sind wir in den vergangenen Jahren überhaupt nicht vorangekommen. Außer Ankündigungen der Landesregierung haben wir in diesem Bereich nichts erfahren. Die Kommunen standen und stehen vor dem großen Problem, dass sie eingreifen, selbst tätig werden mussten, und zwar weit über das Maß hinaus, was Sache der Kommunen ist. Hier sollte eine Koordination zwischen Zollverwaltung, Arbeitsamt, Polizei und vielen anderen zuständigen Stellen in diesem Bereich vorgenommen werden. Die betreffende Zu
sage der damaligen Sozialministerin, Frau Merk, ist aber bis heute nicht mit Leben erfüllt worden.
Das Ergebnis ist, dass die Kommunen in diesem Bereich selbst aktiv tätig geworden sind, allerdings mit einer ungemein negativen Auswirkung für sie selbst. Wenn sie jemanden bei der Schwarzarbeit erwischt haben, der Betroffene Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegt, das Verfahren vor Gericht kommt und ein Bußgeld festgesetzt wird, dann landet das Bußgeld nicht bei dem Landkreis, der diesen Fall aufgedeckt hat, sondern bei der Staatskasse.
Hier, meine Damen und Herren, sollten wir überlegen, welches Interesse bei den Kommunen bestehen kann, in diesem Bereich freiwillige Verfahren einzuleiten und vorzunehmen und damit ihre letzten Ressourcen aufzuwenden, um nachher festzustellen, dass die wirtschaftlichen Erfolge, die daraus erwachsen können, um die Bekämpfung der Schwarzarbeit weiter voranzutreiben, wieder genommen werden.
Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren massive Kürzungen im Wohnungsbau erleben müssen, auch im steuerlichen Bereich, insbesondere beim Vorsteuerabzug. Wir alle zusammen - das will ich gern sagen - haben es aber nicht erreichen können, dass die dadurch eingesparten Mittel anschließend wieder dem Wohnungsbau zur Verfügung gestellt worden sind. Auch deshalb sind erhebliche Probleme in der Bauwirtschaft zu verzeichnen. In der Bauwirtschaft haben wir eine Talfahrt zu verzeichnen, die ihresgleichen sucht. Bei den Baugenehmigungen gibt es einen Einbruch in einer Art und Weise, wie wir es in den Nachkriegsjahren bisher nicht erlebt haben. Die Antwort der Landesregierung darauf ist - das zeigt die ganze Hilflosigkeit -, dass Investitionen mit einem Volumen von 1,1 Milliarden frühzeitig angestoßen werden sollen, damit im investiven Bereich überhaupt noch etwas passiert. Unsere Antwort darauf, meine Damen und Herren, ist: Eine von der CDU/CSU geführte Bundesregierung wird im nächsten Jahr so viele Investitionsanreize durch eine bessere Politik liefern, dass weitere staatliche Programme nicht notwendig sein werden. Wir machen einfach die bessere Politik. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bauwirtschaft, die eine Schlüsselrolle für die allgemeine Konjunkturentwicklung in Deutschland spielt, steckt bekanntlich in einer tiefen Krise. Die Beschäftigungssituation in der Bauwirtschaft war noch nie so schlecht wie heute. Bei den Baugenehmigungen haben wir den niedrigsten Stand seit den 80er-Jahren erreicht. Bei den Auftragsbeständen sind wir auf dem Niveau zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung angekommen, und die Umsätze und Investitionen in der Bauwirtschaft sind stark rückläufig. Die dramatische Lage wird auch dadurch deutlich, dass die Bauverbände – u. a. die IG BAU - dringend um Hilfe rufen, da
mit sie in ihrer schwierigen Situation nicht allein gelassen werden.
Bei der Schwarzarbeit waren wir noch nie so „gut“ wie heute. Wir haben bei der Schwarzarbeit einen Höchststand erreicht, aber wir haben es bis zum heutigen Tag nicht geschafft, dass die Landesregierung etwas dafür getan hat, dass die Zuständigkeiten für die Bekämpfung der Schwarzarbeit in diesem Lande koordiniert werden.
Viele Landkreise haben sich inzwischen auf den Weg gemacht, um etwas zu tun und in eigener Zuständigkeit die Situation in der Schwarzarbeit zu bekämpfen. Sie haben nur ein Problem dabei: Wenn sie einen Tatverdächtigen durch die Instanzen treiben - Herr Hagenah hat das gestern bereits angesprochen - und das Urteil gefällt und ein Bußgeld verhängt werden, bekommt nicht der Landkreis das Bußgeld, sondern das Land Niedersachsen. Sie sahnen also noch von anderer Leute Tätigkeit ab, die eigene personelle Ressourcen geopfert haben, um dieser Schattenwirtschaft Herr zu werden, und nachher auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Die Beschäftigungssituation in der Bauwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren bekanntlich dramatisch verändert. 1995 gab es noch 1,4 Millionen Beschäftigte; zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind es noch 930 000. Wir müssen davon ausgehen, dass es in diesem und auch im nächsten Jahr erhebliche Beschäftigungseinbrüche in der Bauwirtschaft geben wird.
Wir haben bei den Insolvenzen und Konkursverfahren einen Höchststand erreicht. Dieser Trend wird zurzeit leider nicht gebrochen. Bei den Konkursverfahren und bei dem Verlust von Arbeitsplätzen sollten nicht nur die Zahlen im Vordergrund stehen, sondern natürlich auch die Schicksale der Familien, die sich dahinter verbergen und die mindestens ebenso wichtig sind. Da wir diese schwierige Situation in der Bauwirtschaft erkannt haben und sehen müssen, wie wir mit relativ wenigen öffentlichen Mitteln private Investitionen erreichen können, haben wir uns dazu entschlossen, eine Erhöhung der Städtebaufördermittel um 5 Millionen Euro zu beantragen, weil wir alle wissen - die SPD-Fraktion hat es in ihrem Antrag im Frühjahr dieses Jahres noch einmal deutlich gemacht -, dass hiervon die größte Initialwirkung für die Bauwirtschaft insgesamt ausgeht.
Wir gehen davon aus, dass jede Mark, die im Bereich der Städtebauförderung eingesetzt wird, mit einem Multiplikator von etwa sieben zu versehen ist, sodass die veranschlagten 5 Millionen DM zusätzlich ein Beschäftigungsvolumen in der Bauwirtschaft in Höhe von insgesamt 35 Millionen DM mit sich bringen würden. Das setzt allerdings voraus, dass Sie auch den Kommunen, die seit vielen Jahren darauf warten, dass endlich ihre Stadt bzw. ihre Gemeinde in das Städtebauförderprogramm aufgenommen werden, entsprechende Handlungsmöglichkeiten lassen,
damit sie in der Lage sind, die Mittel aus der Städtebauförderung gegenzufinanzieren. Andere Kommunen sind schon von 20 Jahren in das Programm aufgenommen worden und fühlen sich darin sehr wohl. Das ist allerdings auch ein Zustand, der nicht unbedingt sein muss, sondern man könnte durchaus auch zu einer Kürzung der Verfahrensdauer kommen, um anderen Gemeinden die Möglichkeit zu geben, von den Vorteilen der Städtebauförderung zu profitieren.
Die Wohnungsbauförderung ist in den vergangenen Jahren ein Stiefkind dieser Landesregierung geworden. Sie ist großartig angetreten mit der Ankündigung, 15 000 Wohnungen pro Jahr zu fördern; davon sind gegenwärtig nur noch wenige hundert übrig geblieben. Was in den vergangenen Jahren noch gefördert worden ist, lief genau am Markt vorbei. Sie haben den Mietwohnungsbau in Wohn- und Ballungsgebieten gefördert, in denen es keinen Bedarf mehr gab. Heute haben Sie mehr Probleme damit, den Leerstand zu bewältigen, als Sie jemals bei der Förderung dieser Wohnungen hatten.
Sie haben es immer wieder abgelehnt, den Eigenheimbau in Niedersachsen, in dem es noch eine Nachfrage und genügend Leute gibt, die bereit sind, ihre Ersparnisse dafür einzusetzen, um ihren Traum vom eigenen Haus zu realisieren, stärker zu fördern. In diesem Bereich ist zu wenig gemacht worden. Mit den Förderungen im Mietwohnungsbau sind Probleme geschaffen worden, die gegenwärtig mit beträchtlichen Mitteln wieder gelöst werden müssen, nämlich durch das Programm „Soziale Stadt“.
Viele Probleme, die zurzeit mit dem Programm „Soziale Stadt“ bestehen, hätten wir uns sparen können, wenn wir an die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus mit etwas mehr Augenmaß herangegangen wären und nicht jedes Projekt an jedem Standort in jeder Größe und jeder Konzentration gefördert hätten. Dafür brauchen wir derzeit die Mittel. - Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille ist die unsägliche Fehlbelegungsabgabe. Wir verlangen seit vielen Jahren die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe. Sie haben sich dem immer wieder krampfhaft widersetzt. Im Frühjahr haben Sie einen großen Versuch angetreten, die Fehlbelegungsabgabe in Niedersachsen endgültig abzuschaffen, und sind damit kläglich gescheitert, weil Sie nicht die richtigen Instrumente gefunden haben, um zu einer durchgreifenden Änderung zu kommen.
Meine Damen und Herren, mit der Fehlbelegungsabgabe sind über viele Jahre hinweg Menschen aus dem sozialen Wohnungsbau vertrieben worden, die besser dort hätten bleiben können, um eine vernünftige Durchmischung in schwierigen Stadtteilen zu erzielen. Dann hätten wir heute nicht die sozialen Probleme, die es in den Ballungszentren gibt und die wir wiederum mit dem Programm „Soziale Stadt“ lösen müssen.
Sie sehen, das Programm „Soziale Stadt“ ist mehr oder weniger dafür da, die Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen im Wohnungsbau und im Städtebau in den letzten zehn Jahren zu bereinigen. Deswegen sollte die Schwerpunktsetzung in Zukunft wieder dorthin verlagert werden, wo sie am sinnvollsten ist, nämlich zu dem Bürger, der bereit ist, in sein eigenes Wohnhaus zu investieren. Wir sollten für sichere soziale Strukturen sorgen und letztlich von einer Wohnungsbauförderung Abstand nehmen, die am Bedarf vorbeigegangen ist.
Wir haben in den vergangenen Jahr zahlreiche Vorschläge zur Verstetigung der Investitionsmittel in der Bauwirtschaft, aber auch im steuerlichen Bereich und in anderen Bereichen erarbeitet. Alle guten Vorschläge haben Sie in den Wind geschlagen, meine Damen und Herren. Deswegen ist die Situation derzeit in der Baubranche auch so, wie sie ist. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Beckmann, die derzeitige Situation in der Bauwirtschaft hat viele, viele Gründe.
Wir haben in vielen Bereichen rechtzeitig gewarnt. Wir haben im letzten Jahr einen Antrag gestellt mit dem Ziel, die Wohnungsbauförderung zu verstetigen und dafür zu sorgen, dass wir nicht von einem Schweinezyklus in den nächsten geraten. Die unklare Situation bezüglich der Einbeziehung des Wohneigentums in die Rentenreform wird am Wohnungsmarkt insgesamt auch eine Rolle spielen.
Die Städtebauförderung ist seit Jahren unzureichend ausgestattet, obwohl wir wissen: In diesem Bereich haben wir die größten Effekte, was Wirtschaftskraft und Wirtschaftsleistung angeht.
- Es kommt nicht darauf an, wie viele Firmen ich neu hineinnehme, sondern darauf an, wie viel Geld darin ist. – Wir haben die Möglichkeiten der Privatfinanzierung und des Leasings unzureichend genutzt. Da sind sicherlich noch Ressourcen vor
handen. Wir müssen wieder darangehen, die Schwarzarbeit stärker und besser zu bekämpfen, als das bisher gemacht worden ist. Dazu sind mehrere Anläufe unternommen worden. Bisher war das aber von der Landesregierung, Herr Beckmann, nachweislich nur unzureichend koordiniert. Jetzt haben die Gemeinden und Landkreise selbst damit angefangen, weil sie sich nicht mehr zu helfen wissen.
Die Frage der Baulandpreise ist wohl nicht entscheidend,
sondern die entscheidende Frage in diesem Bereich jedenfalls ist, ob wir als Land nach wie vor bereit sind, den Einfamilienhausbau zu fördern. Das ist der einzige Bereich, in dem Investitionen brachliegen. Im Mehrgeschosswohnungsbau ist das nicht der Fall; da gibt es zurzeit keinen Investitionsbedarf. Dafür stellen Sie Mittel zur Verfügung, und für den Einfamilienhausbau ist nichts drin.
Ihr Antrag zum Vergaberecht, den wir in diesem Tagungsabschnitt noch behandeln werden, ist nur weiße Salbe.
Das bringt keinen einzigen neuen Auftrag. Frau Ministerin, Sie mögen sich noch so sehr darum bemühen, in Niedersachsen faire Wettbewerbsbedingungen zu erreichen – was die Bauwirtschaft zuvörderst braucht, ist Geld für Investitionen; denn nur das bringt Aufträge. Da hilft die Frage, wie wir die 2,50 DM, die noch zu vergeben sind, in unserem Land ganz gerecht verteilen, nicht weiter.
Wir stellen in allen Bereichen sehr starke Auftragseinbrüche fest, und das gilt auch in diesem Jahr noch. In diesem Jahr ist – das sagen die Experten voraus – mit Einbrüchen in der Bauwirtschaft um bis zu einem Drittel zu rechnen. Nachdem wir bereits in den letzten Jahren eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen in diesem Bereich verloren haben, ist es dringend notwendig, der Bauwirtschaft eine Perspektive zu geben. Dazu sollten alle Instrumente, die dafür geeignet sind, herangezogen werden. Meine Damen und Herren, wir sollten den größten Wirtschaftszweig in unserem Lande auch ohne schlechtes Wetter nicht im Regen stehen lassen. Reichen Sie der Bauwirt
schaft den Sonnenschirm, damit sich die Leute im Sommer, wenn sie pflichtgemäß auf der faulen Haut liegen, weil sie keine Aufträge haben, nicht noch die Haut verbrennen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren geht es mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Niedersachsen bergab. Die Mittel im Landes- und Bundeshaushalt werden gekürzt und gekürzt und nehmen inzwischen Bonsai-Ausmaße an. Steuerliche Vorteile werden beschnitten. Die Finanzminister kassieren im sozialen Wohnungsbau ab, ohne dass - außer uns auch nur einer einen Funken Widerstand verspüren lässt.
Am 1. Januar 2001 trat das neue Wohngeldgesetz in Kraft und beschert seitdem jedem Haushalt im Durchschnitt 80 DM im Monat mehr an Wohngeld. Eine jahrelange Forderung aller Verbände und Mieter wurde endlich erfüllt.
Fantastisch, mögen auch die Mieter in Niedersachsen gedacht haben. Aber sie sind einer Fata Morgana aufgesessen; denn die Landesregierung kassiert durch die Erhöhung der Zinssätze im sozialen Wohnungsbau alles wieder ab.
Wo bleibt der Aufschrei der Wohnungsbaupolitiker? Selbst der große Verband der Wohnungswirtschaft bleibt in seinem Protest sehr kleinlaut. Er lobt sich noch dafür, dass es nicht so schlimm ausgefallen ist. Lobbyismus stelle ich mir eigentlich anders vor.
Aber es gibt offenbar ein Dreiecksgeschäft – Herr Hagenah hat das schon angesprochen – nach dem Motto: Ihr, SPD in Niedersachsen, schafft die Fehlbelegungsabgabe ab, und wir halten den Mund bei der Zinserhöhung im sozialen Wohnungsbau. Sozialer Wohnungsbau hat in Niedersachsen und im Bund – so können wir, glaube ich, feststellen – keine Lobby mehr.
Da stellt sich die Frage, was aus den großen Reden der SPD vor der Bundestagswahl geworden ist nach dem Motto: Wenn wir erst einmal das Sagen haben, wird alles viel besser. – Nichts, aber auch gar nichts ist besser geworden. Die Realitäten sind für viele vernichtend. Die Wohnungsbaugesellschaften werden sich noch wundern, wenn sie sich aufgrund der höheren Zinsen einem veränderten Markt stellen müssen und versuchen, die höheren Mieten durchzusetzen. Inzwischen gibt es nämlich kaum noch einen Unterschied zwischen den Mieten im sozialen Wohnungsbau und im frei finanzierten Wohnungsbau. Sie werden sich sicherlich dem Wettbewerb stellen müssen und werden dabei nicht unerhebliche Probleme bekommen.
Hier wird eiskalt der Zuwachs beim Wohngeld abkassiert, um den Landeshaushalt zu sanieren. Gerade die sozial schwachen und kinderreichen Familien bräuchten dringend eine Entlastung. Auf den Unterschied zwischen Sonntagsreden, die zu Wahlkampfzeiten für den kleinen Mann gehalten werden, und anschließender Realität kommt es im politischen Geschäft an. Schauen Sie sich die heutige Veröffentlichung der Zeitschrift „Eltern“ an. Dort sagen Kinder: „Leere Versprechungen“, „große Klappe“, „wenig dahinter“ und „Unehrlichkeit“ sind die häufigsten negativen Eigenschaften von Politikern. - Genau das haben Sie erfüllt.
Sie von der SPD legen eine soziale Kälte an den Tag, die wirklich durch nichts zu überbieten ist.
Es läuft alles nach dem Motto: Die eine Hand gibt, die andere Hand nimmt. Wir sorgen schon dafür, dass die Schwachen in unserer Gesellschaft nicht stärker werden. - So, meine Damen und Herren, richten Sie die Wohnungsbaugesellschaften und den sozialen Wohnungsbau in unserem Land zugrunde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Harden, wir müssen aufpassen, dass diese Zinserhöhung nicht zu einer Jubelveranstaltung wird, indem Sie zukünftige Programme ankündigen, die das Land auflegen will. Zunächst sagen Sie, dass wir keinen Deckungsvorschlag für 8 Millionen DM brächten, und anschließend präsentieren Sie ein Programm, das einige Zigmillionen DM kosten soll. Das ist recht interessant. Hätten Sie ein biss
chen davon genommen, dann hätten Sie die Zinserhöhung vermeiden können.
Eins muss ich Ihnen deutlich sagen: Wenn Sie die Zinserhöhung im vollen Umfang hätten umsetzen wollen, dann wären Sie im sozialen Wohnungsbau bei einem Mietniveau gewesen, das deutlich höher als das gewesen wäre, was Sie im frei finanzierten Wohnungsbau haben. Sie können diese alten vertraglichen Vereinbarungen von 1996 doch nicht als Maßstab heranziehen, weil es unrealistisch ist, sie umzusetzen. Deswegen kann auch nicht das der Maßstab sein, was wir an Einnahmeverlust hätten, weil die Einnahmen tatsächlich nicht realisierbar sind. Der Markt lässt es gar nicht zu,
die Zinsen in diesem Umfange zu erhöhen, um das Geld zu erwirtschaften, was Sie sich theoretisch ausgerechnet haben.
Bei der Städtebauförderung erwarten Sie, meine Damen und Herren, von den Kommunen, die Sie in den letzten Jahren arg gebeutelt haben, dass sie ein Drittel der Finanzierung mittragen. Ich bin gespannt, welche Kommune bereit und in der Lage sein wird, im Rahmen ihrer Städtebauförderung entsprechende Kofinanzierungen zu leisten. Einige Gemeinden von denen, die Sie gerade genannt haben, waren gerade in der letzten Woche beim Regierungspräsidenten und haben Bedarfszuweisungen beantragt. Es wird noch ein spannendes Spiel werden, ob es zu dieser Mittelvergabe so, wie sie es sich vorstellen, überhaupt kommt. Bei allen wünschenswerten Aspekten, die die Städtebauförderung beinhaltet, die unstrittig sind und auch von uns begrüßt werden, ist das noch lange kein Grund, bei der Erhöhung der Zinsen im sozialen Wohnungsbau so vorzugehen, wie Sie vorgegangen sind. Sie haben den Mietern nämlich genau das wieder abkassiert, was sie im Rahmen der Wohngeldnovelle seit dem 1. Januar mehr bekommen haben. Das ist das, was wir beanstanden und was die soziale Kälte hier ausmacht.
Frau Ministerin, aus welchen Gründen bildet die niedersächsische Mittelständische Beteiligungsgesellschaft eines der Schlusslichter unter den Bundesländern?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die aktuelle Diskussion in vielen Landesteilen um die Errichtung von Tierhaltungsanlagen hat bei allen Beteiligten zu großer Unsicherheit geführt. Die zahlreichen Planungsinstrumente, die bereits vorhanden sind, wie das LandesRaumordnungsprogramm, das Regionale Raumordnungsprogramm, die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne, werden oft unzureichend genutzt. Planungsinstrumente sind schon einige vorhanden. Ob sie in der letzten Konsequenz ausreichend sind, werden wir im Ausschuss sicherlich noch sehr intensiv zu diskutieren haben. Zu den Vorgaben, die ich genannt habe, kommen weitere gesetzliche Regelungen hinzu, wie z. B. das BImSchG, das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ob insoweit weitere Veränderungen oder Verschärfungen notwendig sind, wird sicherlich die Diskussion in den Ausschüssen ergeben.
Zahlreiche Behörden, Dienststellen und Kommunen sind derzeit mit dem Problem befasst. So haben, wie Frau Groneberg gerade ausgeführt hat, die Bezirksregierung Weser-Ems, der Landkreis Cloppenburg, das Emsland, die Städte Damme und Norden sowie die Gemeinde Wangerland in einem Arbeitskreis „Bauleitplanung und Tierhaltungsanlagen“ ein Grundlagenpapier mit der Überschrift „Möglichkeiten zur planerischen Steuerung von Standorten für Tierhaltungsanlagen“ erarbeitet, in dem den Kommunen geeignete Wege aufgezeigt werden, wie künftige bauliche und andere Nutzungen in den Städten und Gemeinden im Konsens mit den landwirtschaftlichen Interessen geplant und verwirklicht werden können. Es muss unser Anliegen sein, eine unkontrollierte Entwicklung auch im Sinne der Ökologie und des Umweltschutzes zu verhindern. Wir sollten aber auch nicht versuchen, die eine Interessensgruppe gegen die andere auszuspielen, dass wir also zwischen Wohnen und Landwirtschaft einen Dissens herstellen. Alles das werden wir nur im Konsens erreichen können. Ich halte das für notwendig und auch für machbar.
Wir müssen nämlich auch berücksichtigen, dass zurzeit nur 40 % des in Deutschland verzehrten Geflügel- und Putenfleisches hier erzeugt werden. Wenn wir in diesem Bereich zu einem Verdrängungswettbewerb kommen, dann bekommen wir
noch mehr Puten- und Geflügelfleisch aus Osteuropa und aus Südostasien als bisher. Unter welchen Voraussetzungen dort die Tierhaltung betrieben wird, wissen wir nicht. Aber jeder mag sich seinen Teil dazu denken.
Meine Damen und Herren, in dem Antrag der SPD-Fraktion sind zahlreiche Fassetten und Probleme bei der Errichtung von Tierhaltungsanlagen beschrieben worden. Der Antrag geht durchaus in die richtige Richtung. Der Bundesgesetzgeber ist gefordert, rechtlich einwandfreie Regelungen zu schaffen, damit das Problem nicht von Niedersachsen in andere Bundesländer verschoben wird. Solange wir diese Instrumente allerdings nicht haben, sollten wir es auch auf kommunaler Ebene unterlassen, Genehmigungsbehörden unter Druck zu setzen, da sie nach der derzeit geltenden Rechtslage kaum andere Möglichkeiten haben, als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zu genehmigen.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit zu stärken, ohne dabei in die kommunale Planungshoheit einzugreifen. Bei der ganzen Diskussion sollten wir nicht vergessen, dass hier auch eine europäische Lösung notwendig ist; denn die Landwirte in Deutschland stehen in einem scharfen Wettbewerb mit den Landwirten und Produzenten in anderen europäischen Ländern. Die Frage der Wettbewerbsverzerrung ist natürlich auch hierbei zu beachten.
Die CDU-Fraktion steht dem Antrag positiv gegenüber, sieht aber auch, dass schon eine Menge Zeit ins Land gegangen ist und dass die Landesregierung bis zum heutigen Tage eigentlich nur wenig dazu beigetragen hat, das Problem in den Griff zu kriegen. Ich hoffe, dass wir auf parlamentarischer Ebene etwas schneller handeln werden, als die Landesregierung dies bisher getan hat. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Niedersächsische Landesregierung wiederholt dazu aufgefordert, eine Kehrtwende in ihrer Wohnungsbaupolitik vorzunehmen. Niedersachsen ist Schlusslicht bei der öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus. Der Anteil der preisgebundenen Wohnungen am Gesamtbestand beträgt nur noch etwa 3 bis 4 %. Das ist das niedrigste Niveau in ganz Deutschland.
Angetreten war diese Landesregierung vor zehn Jahren einmal mit dem Versprechen, jährlich 15.000 Wohnungen zu fördern. Daraus ist nie etwas geworden. Im Wohnungsbauprogramm 2001 sind nur noch 380 Eigentumsmaßnahmen vorgesehen. Das korrespondiert mit einer ständigen Mittellastsenkung. Waren es 1994 noch 562 Millionen DM, so sank diese Summe auf 92 Millionen DM in diesem und auf 51 Millionen DM im nächsten Jahr, also rund 40 Millionen DM weniger als in diesem Jahr. Früher haben Sie die Reduzierung damit begründet, dass die böse Bundesregierung in Bonn ebenfalls die Mittel gekürzt habe. Jetzt regiert Schröder. Er kürzt auf Teufel komm raus, aber den Hinweis auf die böse Bundesregierung höre ich jetzt merkwürdigerweise nicht mehr.
Vielmehr hat der Finanzminister mit der Kürzung der Vorkostenpauschale und der Absenkung der Einkommensgrenze bei der Eigenheimzulage Milliarden kassiert, ohne dass es zu einem Proteststurm der SPD-Wohnungsbaupolitiker gekommen ist. Man kann feststellen, dass die Wohnungsbauförderung weder in Berlin noch hier im Landtag eine Lobby hat.
Die Kürzungen des Bundes dürfen auch nicht Argument dafür sein, die weitere Verminderung des Programmvolumens in Niedersachsen zu rechtfertigen. Vielmehr ist es notwendig, für eine Verstetigung der Wohnungsbauförderung zu sorgen, nicht zuletzt auch im Interesse der Bauwirtschaft und der dort Beschäftigten. Wohnungsbauförderung, wie sie jetzt von der Landesregierung betrieben wird, hat keinerlei positive Auswirkungen auf die schwierige Lage am Bau. Sie lässt jeden Ansatz von einem antizyklischen Verhalten vermissen.
Natürlich gibt es jetzt einen wesentlich entspannteren Wohnungsmarkt als noch vor zehn Jahren. Der Geburtenrückgang seit 1975 ist u. a. Ursache dafür,
und seit 1993/94 sind mehr Wohnungen fertig gestellt worden, als zusätzliche Haushalte gebildet wurden. Aber vor allem bei den so genannten Schwellenhaushalten besteht nach wie vor Förderbedarf bei Eigentumsmaßnahmen. Warum sind in Niedersachsen ganz im Gegensatz zu anderen Ländern Familien mit zwei Kindern nicht in die Förderung einbezogen? Hier geht es um ein Stück konkrete Familienpolitik. Ich kann nur hoffen, dass der Kommunalminister und neue Wohnungsbauminister Bartling mehr Verständnis für Familien hat als die bisherige Ministerin Merk. Aber ich meine, das ist auch nicht besonders schwierig.
In Niedersachsen gibt es ungefähr 160.000 so genannte Schwellenhaushalte, die bereit wären, in den nächsten Jahren Wohneigentum zu bilden, wenn man ihnen nur dabei helfen würde. Die CDU-Fraktion hat konkrete Vorschläge zur Umstrukturierung des Landeswohnungsbauprogramms gemacht und Wege aufgezeigt, auch diese Familien mit zwei Kindern zu fördern.
Aber offenbar gibt es bei dieser Landesregierung kein großes Interesse daran, dass Bauen wirklich zu fördern. Stattdessen wird zunehmender Leerstand im Mietwohnungsbau gefördert, weil man immer noch meint, preiswerter Wohnraum fehle. Genau umgekehrt ist es richtig. Der größte Leerstand befindet sich im preiswerten Segment des Mietwohnungsbaus, insbesondere hier in Hannover.
Das zeigt sich aber auch im Baunebenrecht, wo 86 verschiedene Vorschriften die Genehmigungsverfahren beim Bauen gerade nicht vereinfachen, sondern komplizieren und erschweren. Wir haben vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe „Baunebenrecht“ einzusetzen. Sie sollte dem Landtag über mögliche Vereinfachungen und Verbesserungen berichten. Aber dieser Vorschlag ist ebenfalls nicht aufgegriffen worden.
Meine Damen und Herren, das Programm „Soziale Stadt“, das in Teilen zu begrüßen ist, wird allerdings voll zulasten der Wohnungsbauförderung finanziert. Hierfür wurde also keine zusätzliche Mark zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassend kann ich feststellen: Wohnungsbaupolitik hat in Niedersachsen und in Berlin keine Lobby mehr. Die Finanzminister können ungeniert die Wohnungsbaumittel kürzen und bis zur Unkenntlichkeit verkommen lassen. Aber nicht nur daran, dass gleichzeitig die Zinssätze für Lan
desbaudarlehen erhöht werden, ist auszumachen, dass in der Wohnungsbaupolitik in Niedersachsen insgesamt Konzeptionslosigkeit angesagt ist, sondern auch daran, dass im November ein Antrag der CDU-Fraktion auf Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe hier im Plenum von der SPD niedergestimmt wurde, und im Dezember bringt die SPD-Fraktion dann einen Antrag auf Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ein.
Ich darf feststellen: Auch 2001 wird trotz eines Jahres Gabriel keine Trendwende in der Wohnungsbaupolitik in Niedersachsen zu erkennen sein. Es geht vielmehr weiter in der gewohnten Richtung, nämlich bergab. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir in der Parlamentsreform weiter wären, als wir jetzt sind, wäre dies ein idealer Antrag zur Direktüberweisung in den Ausschuss.
Ich meine, dass es notwendig ist, mehr Informationen, mehr Zahlen, mehr Fakten, mehr Daten und mehr Hintergründe zu haben, um eine sachgerechte Bewertung Ihres Antrages, Herr Hagenah, vornehmen zu können. Die Auswirkungen über die angedachten Zinserhöhungen sind sehr unterschiedlich, und zwar sowohl in den Regionen als auch bei den Wohnungsbaugesellschaften. Das hängt auch davon ab, ob die Wohnungsbaugesell
schaften in der Vergangenheit über Gebühr mit Landesmitteln gefördert worden sind, die natürlich jetzt dadurch eine höhere Zinsbelastung haben, ob sie gut geführt worden sind und ob sie im Rahmen ihres Bestandes bereit und in der Lage sind, die Kostenerhöhungen möglicherweise zum Teil selbst aufzufangen.
Wenn ich mir die Geschäftsberichte der GBH der vergangenen drei Jahre ansehe, dann stelle ich fest, dass sich deren Mietausfall durch Leerstand in den vergangenen drei Jahren von 2,8 Millionen DM auf 4,7 Millionen DM und auf mehr als 10 Millionen DM erhöht hat. Hierzu ist aber nie ein Antrag mit der Begründung, dass die Wohnungsbaugesellschaft jetzt den Bach herunter geht, gestellt worden, da man festgestellt hat - wahrscheinlich auch in guter Einschätzung der Situation -, dass jedenfalls ein Teil dieser Leerstandsraten, die es in Hannover gibt, möglicherweise nicht unerheblich von dem Geschäftsgebaren dieser Wohnungsbaugesellschaft mit beeinflusst worden ist. Ich jedenfalls kenne auch Wohnungsbaugesellschaften, die in der Lage sind, diese Zinserhöhungen mit aufzufangen und sie im Rahmen ihres geordneten Bestandes und der Bestandsverwaltung mit unterzubringen.
Meine Damen und Herren, das darf aber natürlich nicht dazu führen - Herr Hagenah, hier haben Sie Recht -, dass wir im Rahmen der Wohngeldreform den Mietern 50 DM geben und auf diese Art und Weise 60 DM nehmen. Ich möchte aber zunächst einmal im Ausschuss detaillierte Unterlagen und Daten haben, um zu sagen, wie wir uns dazu einlassen.
Insgesamt kann man natürlich sagen: Es stimmt, was wir zu unserem Antrag gesagt haben: Eine Verstetigung der Wohnungsbaumittel ist erforderlich. Der Wohnungsbau hat derzeit im Lande keine Lobby mehr. Ich freue mich aber auf die Ausschussberatung, in der wir detaillierte Informationen bekommen, um eine sachgerechte Bewertung Ihres Antrages vornehmen zu können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein schönes Wochenende.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat seit 1993 die Mittel für den Radwegebau an den Landesstraßen von 31 Millionen DM auf 17 Millionen DM jährlich gekürzt. Um auch künftig trotz sinkender Finanzmittel den Bedarf an neuen Radwegen in Niedersachsen decken zu können, hat Wirtschaftsminister Peter Fischer so genannte Gemeinschaftsradwege ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um Radwege an Landesstraßen, die je zur Hälfte von den Kommunen und dem Land Niedersachsen finanziert werden. Nach diesem Modell sollen bereits in diesem Jahr 70 % der veranschlagten 17 Millionen DM verteilt werden, der
Rest geht an vollständig vom Land bezahlte Projekte.
Inzwischen wurde von der Landesregierung das Bauprogramm 2000 für Landesstraßen freigegeben. Nach Presseberichten der „OstfriesenZeitung“ vom 26. April 2000 werden entlang der L 17 und der L 14 mehrere Radwegelücken geschlossen. Die Kosten werden zu 100 % vom Land übernommen. Gleichzeitig wurde der dringend notwendige Weiterbau des Radweges von der Kreuzung Wilhelmshavener Straße/Jaderberger Straße nach Jaderberg entlang der Landesstraße 862 nicht berücksichtigt. Dieser ca. 2 km lange Weiterbau wird vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich und sinnvoll gehalten. Besonders in Anbetracht des geplanten Wesertunnels ist mit einer erheblich höheren Verkehrsbelastung zu rechnen, sodass diese Baumaßnahme erhöhte Priorität genießen muss.
Ich frage dazu die Landesregierung:
1. Nach welchen Kriterien werden Radwege ausgewählt, die zu 100 % vom Land finanziert werden?
2. Gibt es eine Prioritätenliste? Wenn ja, an welcher Position sind die Teilstücke entlang der L 14, L 17 und L 862 eingruppiert?
3. Gibt es aufgrund der Bedenken des Landesrechnungshofes gegenüber der bestehenden Praxis beim Bau und der Finanzierung von so genannten Gemeinschaftsradwegen bei der Landesregierung Bestrebungen, künftig alle neuen Radwege an Landesstraßen zu 100 % zu finanzieren? Wenn nein, wie beurteilt sie die Position des Landesrechnungshofes zur Finanzierungspraxis beim Bau von Gemeinschaftsradwegen?
Herr Minister, Sie sagten, nach der Prioritätsermittlung an der L 862 sei der Wert von 30 Punkten dort überschritten. Wann ist mit dem Bau, der Realisierung dieses Radweges zu rechnen?
Würde sich das Land auch an der Finanzierung eines Gemeinschaftsradwegeprogramms an Gemeindestraßen mit 50 % beteiligen, wie die Landesregierung ja umgekehrt erwartet, dass sich die Gemeinden bei der Finanzierung von Radwegen an Landesstraßen entsprechend beteiligen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist Schlusslicht bei der öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus. Der Anteil preisgebundener Wohnungen am Gesamtbestand beträgt nur noch etwa 3 bis 4 %. Das ist das niedrigste Niveau in Deutschland. Dieser Anteil verringert sich ständig, weil Wohnungsbindungen auslaufen und die Landesregierung jedes Jahr weniger Neubauten fördert. Im letzten Jahr sind nur knapp 0,5 Wohnungen je 1.000 Einwohner gefördert worden. Im übrigen Bundesgebiet werden nahezu doppelt so viele Wohnungen je 1.000 Einwohner gefördert.
Damit sich dieser Trend nicht fortsetzt, fordern wir die Landesregierung auf:
Erstens. Im Wohnungsbauprogramm ist für eine Verstetigung der Mittel in einem mittelfristigen Zeitraum unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung des Wohnungsbaus Sorge zu tragen.
- Herr Plaue, Sie sind doch jetzt Fraktionsvorsitzender. Sie brauchen doch nicht wie ein Straßenköter jeden anzubellen, der hier spricht!
Zweitens. Das Programm ist schwerpunktmäßig auf die Förderung von Eigentum auszurichten. Dabei müssen neben Schwerbehinderten und kinderreichen Familien auch Familien mit zwei Kindern in die Förderung einbezogen werden.
Drittens. Die Modernisierungsförderung muss im gesamten Bestand ermöglicht werden.
Viertens. Die Förderung des Mietwohnungsbaus ist auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen am Markt preisgünstige Wohnungen fehlen.
Fünftens. Der Erwerb von vorhandenem Wohnraum ist zu erleichtern.
Sechstens. Die Dauer der Zweckbestimmung - derzeit 25 Jahre - ist an die Dauer der Zinssubvention - 15 Jahre - anzupassen.
Weiter fordern wir die Landesregierung auf, die wohnungsbaupolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern und daher folgende Maßnahmen zu ergreifen.
a) Die wohnungswirtschaftlichen und wohnungsrechtlichen Verordnungen sind aufzuheben bzw. auf eine regionale Geltung zu prüfen.
b) Auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ist ganz zu verzichten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zur Begründung noch Folgendes anführen: Die Mittel des Landes Niedersachsen zur Förderung des Wohnungswesens sind kontinuierlich gesunken. Waren es 1994 noch 562 Millionen DM, so sind es 1999 noch ganze 92 Millionen DM.
Auch die Bundesregierung hat entgegen ihrer Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung die Mittel nicht erhöht oder gehalten, sondern weiter gesenkt. Leider müssen wir befürchten, dass weitere Einsparungen auf Bundesebene Kürzungen der Mittel auf Landesebene nach sich ziehen.
Wohnungsbaupolitik hat in der rot-grünen Koalition in Berlin keinen Stellenwert. Sorgen Sie jedenfalls dafür, dass die Mittel im Wohnungsbau in Niedersachsen nicht zu einer Restgröße verkommen.
Meine Damen und Herren, es ist meines Erachtens eine riskante Schlussfolgerung, wenn man meint, dass durch das Programm „Soziale Stadt“ die Probleme am Wohnungsmarkt gelöst seien. Dieses Programm ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal dieses Programm finanziell voll zulasten der Wohnungsbauförderung geht und zusätzliche Mittel dem Wohnungsbau nicht zur Verfügung gestellt werden.
Vergessen Sie dabei nicht, dass durch zahlreiche Veränderungen im steuerlichen Bereich nicht unerhebliche Mittel dem Wohnungsbau entzogen und vom Finanzminister einkassiert worden sind. Ich denke hierbei an die Veränderungen bei der
Vorkostenpauschale und an die Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimförderung.
Noch immer ist das Wohnungsbauprogramm des Landes Niedersachsen schwerpunktmäßig auf die Förderung des Mietwohnungsbaus ausgerichtet. Es gibt aber nach wie vor einen Nachholbedarf bei der Förderung von so genannten Schwellenhaushalten und Geringverdienern in der Förderung von Eigentumsmaßnahmen. In Niedersachsen sind Familien mit zwei Kindern nicht in die Förderung einbezogen worden.
Bei der Förderung sollte, wie auch in anderen Bundesländern, verstärkt auf die individuelle Einkommenssituation in der Rückzahlungsphase eingegangen werden. Sinkt z. B. das Einkommen durch Arbeitslosigkeit oder durch andere Umstände, sollten auch die Belastungen, also die Zinsen, sinken, und bei steigendem Einkommen könnte dann wieder ein entsprechender Ausgleich herbeigeführt werden. Es wäre sinnvoll, sich insoweit einmal die Wohnungsbauprogramme der anderen Länder anzuschauen, um zu sehen, welche Maßnahmen davon auf unsere Situation übertragbar sind.
Aber auch eine verstärkte Förderung im Rahmen des Erwerbs von vorhandenem Wohnraum aus dem Bestand ist insbesondere für Schwellenhaushalte von besonderer Bedeutung. Die gegenwärtige Förderung von Mietwohnungsbau ist eher eine Förderung von Leerstand.
Der Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen muss unter Berücksichtigung der regionalen Wohnungsmärkte ermittelt werden. Es macht keinen Sinn, so gut wie ganz Niedersachsen unter das Diktat wohnungswirtschaftlicher und wohnungsrechtlicher Verordnungen zu stellen. Bayern setzt im sozialen Wohnungsbau verstärkt auf die Eigentumsförderung. Seit 1993 ist die Quote dort von 35 % über 52 % im Jahr 1996 auf inzwischen fast 80 % gestiegen. Hier wird nicht wie bei uns am Bedarf vorbei gefördert.
Meine Damen und Herren, wenn die Landesregierung - so heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir - nicht einmal eine Übersicht über den Leerstand im Mietwohnungsbau hat, ist es auch nicht verwunderlich, wenn am Bedarf vorbei gefördert wird. Es wäre ein Leichtes, durch eine Umfrage bei den großen Wohnungsbaugesellschaften eine Tendenz der Leerstände zu erfahren.
In Hannover - ich will Ihnen jetzt nur zwei Zahlen nennen - sind es bei der GBH 560 Wohnungen, die leer stehen, und in Wolfsburg sind es 2.000. So zieht sich diese Entwicklung durch das ganze Land. Gleichzeitig könnte bei dieser Umfrage aber auch festgestellt werden, welche Auswirkungen die inzwischen völlig überflüssige Fehlbelegungsabgabe auf die Leerstände hat. Die Landesregierung ist nicht bereit, aus den Erfahrungen der Stadt Hannover, die im Frühjahr des letzten Jahres die Fehlbelegungsabgabe drastisch zusammengestrichen hat, Konsequenzen zu ziehen.