Axel Miesner
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Ihrem Antrag, sehr geehrte Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Janßen, zeigen Sie auf, dass auch Sie sich Gedanken über die Nutzung der erneuerbaren Energien im Wärmebereich machen.
Aber, Herr Janßen, etwas zu spät!
Erstens ist der Bund zuständig. Dieser ist inzwischen auch aktiv geworden. Wenn Sie zweitens auf den Kalender schauen, werden Sie feststellen, dass Sie dieses Gesetzesvorhaben nicht mit uns zu Ende bringen können. Die Zeit lässt das einfach nicht zu, ein solches Gesetz geordnet zu diskutieren und zu beraten. Von daher ist Ihr Antrag wieder nur ein Schaufensterantrag. Das nur zum Thema heiße Luft.
Wenn wir die Ziele in der Einsparung von CO2 gemeinsam erreichen wollen - das haben Sie angesprochen -, dann kann dies nur mit neuen Technologien funktionieren. Aber lassen Sie uns gemeinsam an dieser Aufgabe arbeiten. Es macht keinen Sinn - wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren -, unrealistische Forderungen aufzustellen die keine Regierung erfüllen kann. Dies könnten Sie auch dann nicht, wenn Sie an der Regierung beteiligt wären.
Der Wärmesektor ist neben dem Kühlungssektor einer der Hauptemittenten von Klimagasen, die durch die Verbrennung fossiler Energien entstehen. Daneben ist eine Reduzierung der Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas vorzunehmen; allein wegen der Versorgungssicherheit und der weiteren Preissteigerung.
Selbstverständlich, Herr Janßen, unterstützen wir das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß um 40 % - auf Basis der Emissionen in 1990 - zu reduzieren. Ich verweise hier auf die Juister Thesen der CDU-Landtagsfraktion, in der konkrete Ziele formuliert sind.
- Ja, hören Sie einmal zu! - Unser Ziel ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 25 % zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, meine sehr verehrte Damen und Herren, müssen verschiedene Energien genutzt werden. Ich nenne hier die Solarenergie bzw. die Solarthermie, also die Wärmeerzeugung mittels Sonnenkollektoren, die Tiefen-Erdwärme, aber auch und vor allem die Bioenergie, und hier insbesondere die Nutzung des Wärmeanteils bei der Stromerzeugung. Heute beträgt der Anteil der Biomasse zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien ganze 95 %. Wer sich aber die Anlagen genau ansieht, der stellt auch fest, dass sich selbst dieser Anteil noch erhöhen lässt. Eine Standard500-kW-Biogasanlage erzeugt nicht nur 500 kW Strom, sondern auch etwa 500 kW Wärme, die oft nicht genutzt wird. Das muss sich ändern.
Sie schreiben, dass für neu zu errichtende Gebäude ab dem 1. April 2008 - also in fünfeinhalb Monaten - 25 % der für die Wärmeaufbereitung benötigten Energie aus erneuerbaren Energien verwendet werden soll. Außerdem schreiben Sie, dass alle Gebäude bereits ein Jahr später - auch jeder Altbau -, ab dem 1. April 2009,
mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken sollen.
Das sind hehre, ja zum Teil unrealistische Ziele, die Sie hier formulieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns umsetzbare Ziele gemeinsam formulieren.
Wir meinen, dass es nicht genügt, allein nur auf die Förderung erneuerbarer Energien zu setzen. Was wir benötigen, ist ein integriertes Wärmekonzept. Ein Konzept, das sowohl dem Klimaschutz als auch dem Geldbeutel der Wohnungseigentümer, der Mieter und Vermieter dient, aber auch für Mittelstand und Handwerk große Chancen bietet.
Es geht also einmal um die Forcierung der CO2neutralen Wärmeproduktion aus erneuerbarer Energie und zum Zweiten um eine Optimierung der CO2-armen Wärmeproduktion aus konventionellen Energien. Denn eines ist doch zu berücksichtigen: Der Anteil der fossilen und konventionellen Energieträger an der Wärmeerzeugung wird im Jahre 2020 auch bei größter Ausnutzung immer noch ca. 86 % gegenüber heute 94 % betragen. Selbst für das Jahr 2050 wird der Anteil noch bei 65 % liegen.
Darüber hinaus sollten das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm besser aufeinander abgestimmt werden. So könnten Investitionen von erneuerbaren Energien in Gebäude, bei denen eine energetische Sanierung durchgeführt wurde, durch einen zusätzlichen Bonus besonders gefördert werden. Hierdurch könnten die positiven Effekte zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz verstärkt werden; denn es hilft dem Klimaschutz nicht besonders weiter, wenn die umweltfreundliche Wärmeerzeugung durch undichte Fenster und fehlende Wärmedämmung am Gebäude verloren geht. Die Kombination von beidem bringt dagegen erhebliche positive Effekte.
Erneuerbare Energien können in hohem Maße zu Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Ressourcenschonung beitragen. Der Wärmemarkt hat hier noch ungenutzte Potentiale. Nutzen wir sie zur CO2-Einsparung! - Vielen Dank.
Herr Kollege Janßen, Niedersachsen ist Windenergieland Nummer eins in Deutschland, Niedersachsen ist auch Biomasse- und Biogasenergieland Nummer eins in Deutschland. Wir sind vorne, und auch ohne Ihre Vorschläge werden wir in der nächsten Legislaturperiode vorne bleiben. Wir werden uns sogar noch mehr anstrengen; dessen bin ich mir völlig sicher. Machen Sie sich also keine Sorgen. Wir haben viel geschafft, und wir werden noch viel mehr erreichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Hans-Heinrich Sander, Ende November 2006 waren Sie an der Elbe in Bleckede. Sie, Herr Minister, haben sich mächtig ins Zeug gelegt und tatkräftig bei der Entbuschung des Deichvorlands mitgeholfen.
Es ist gut, dass wir einen Minister haben, der mit anpackt, und nicht, Herr Dehde, am grünen Tisch theoretische Abhandlungen schreibt und sich überlegt, was er dem Landtag wieder an neuen ideologischen Konzepten vorlegen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade hier sieht man: Rot-Grün ist out, Schwarz-Gelb ist in.
Es ist beruhigend, einen Minister zu haben, der Praktiker ist und seine Aufgaben pragmatisch löst. Herr Minister, vielen Dank für Ihren Einsatz!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hochwasser im Jahre 2002 und im Frühjahr 2006 stellten für alle eine enorme Herausforderung dar: für die Menschen vor Ort, die Landkreise, die Gemeinden und die Einsatzkräfte. Von daher herzlichen Dank für den unermüdlichen Einsatz der ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräfte, die Tag und Nacht schnell und effektiv gearbeitet haben!
Die Anhörung, die der Landtag am 3. Mai letzten Jahres durchgeführt hat, hat alle Fragen geklärt. Herr Kollege Dehde, Sie haben sich vieles erhofft und eine Menge Vorwürfe erhoben, aber bei der Anhörung selbst überhaupt keine Fragen gestellt. Versteht das einer?
Alle verantwortlichen Kräfte aus den Landkreisen und die Einsatzkräfte vor Ort aus ganz Niedersachsen haben die Situation geschildert und deutlich gemacht, dass das Krisenmanagement bestens funktioniert hat. Über 18 000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer haben hier angepackt - und Sie nörgeln hier auch heute nur herum. Ich finde es unmöglich, wenn Sie von SPD und Grünen eine solche schlimme Situation instrumentalisieren und daraus politisches Kapital schlagen wollen. Dieses Ereignis eignet sich nun gerade nicht zur parteipolitischen Profilierung,
zumal Ihr damaliger Umweltminister Jüttner - wo ist er eigentlich heute Nachmittag?
einmal gesagt hat - ich zitiere aus dem Hamburger Abendblatt vom Juli 2002 -: Hochwasserläufe sind immer unkalkulierbarer geworden.
Was macht die Landesregierung unter unserem Ministerpräsidenten Christian Wulff?
Im Haushalt 2007 sind 9 Millionen Euro für Maßnahmen des Hochwasserschutzes - hier ohne Maßnahmen an der Elbe - bereitgestellt, so viel wie in den Vorjahren. Für den Küstenschutz sind nach über 38 Millionen Euro im Jahr 2006 in diesem Jahr noch mehr, nämlich 44,3 Millionen Euro, eingeplant. Allein für die Investitionen zum Hochwasserschutz an der Elbe wurden im Jahr 2006 96 Millionen Euro und für dieses Jahr entsprechend dem Baufortschritt über 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Sie sehen: Diese Landesregierung hilft den Menschen und lässt sie nicht allein.
Worum geht es konkret? - Es geht darum, Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2006 auszuwerten und den Hochwasserschutz im Dialog - das ist uns besonders wichtig - mit den Menschen vor Ort, den Deich- und Unterhaltungsverbänden sowie den Entscheidungsträgern in den Landkreisen und Kommunen weiter zu verbessern. Es gilt, Maßnahmen zur Optimierung des Hochwasserschutzes auszuwählen und dabei auch die Erhaltung und Wiederherstellung von Retentionsflächen sowie die Schaffung von Überschwemmungspoldern und Rückhaltebecken einzubeziehen. Mit anderen Worten: Wir müssen dem Wasser seinen Raum zurückgeben.
Aber auch dabei müssen wir realistisch sein; denn die wirklich notwendigen Flächen stehen uns als Unterlieger der Elbe gar nicht zur Verfügung. Hier gilt es, Maßnahmen mit dem Oberlieger abzustimmen; denn dem Wasser muss bereits an der Quelle Raum gegeben werden.
Hier möchte ich einmal eine rechnerische Darstellung vornehmen - das ist uns auch im Ausschuss dargestellt worden -: Um beim Hochwasser im Winter 2006 die Altstadt von Hitzacker zu schützen, hätten 115 Millionen m³ Wasser zurückgehalten werden müssen. Bei einer Einstauhöhe von nur 1 m hätte man dafür einen Polder mit einer Fläche von 11 500 ha benötigt. Sie sehen also, über welche Dimension wir hier reden und welche Wirkung die Schaffung von Retentionsräumen auf niedersächsischem Gebiet hätte.
Eine viel größere Wirkung kann am Mittel- und Oberlauf erzielt werden. Hier gilt es, zielorientiert mit den jeweiligen Bundesländern zu sprechen und Lösungen zu erarbeiten.
Beim Hochwasserschutz ist auf ein Flussgebietsmanagement zu setzen, dem eine Betrachtung von der Quelle bis zur Mündung zugrunde liegt. Das Land kann bei Bedarf eine Moderatorenrolle bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen für die hochwassergefährdeten Flusseinzugsgebiete wahrnehmen und damit die Kommunen begleiten.
Es gilt, den technischen Hochwasserschutz weiter zu verbessern und den Ausbau und die Sicherung von Deichen sowie der Deichverteidigungswege weiter voranzutreiben.
Die Pegelprognosen sind weiter zu optimieren, und es ist auf eine bessere Kommunikation zwischen den betroffenen Bundesländern hinzuwirken.
Ferner sind die natürlichen Wasserrückhalte- und -speichervermögen sowohl in der Landschaft als auch in Gewässern und Auen zu erhalten und wiederherzustellen, jedoch - das möchte ich betonen - die Fakten und die Realität zu erkennen und keine unrealistischen Forderungen zu erheben.
Die laufende Festsetzung der erforderlichen Überschwemmungsgebiete ist fortzuführen und die Herstellung von Hochwasserschutzplänen sicherzustellen.
Schließlich ist die zielgerichtete Entbuschung des Deichvorlandes an der Elbe weiter voranzutreiben. Herr Minister, hier sind Sie wieder vor Ort gefordert!
- Herr Haase, am besten helfen auch Sie und die örtlichen Abgeordneten mit, statt hier immer nur dazwischenzurufen. Dabei könnten Sie Ihre Energie besser verwenden.
Sehr verehrte Damen und Herren, Sie sehen, der zukunftsweisende Hochwasserschutz der jetzigen Landesregierung ist ideologiefrei und pragmatisch und setzt diesen Dialog mit den Menschen vor Ort um. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer fühlt sich heute nicht von Lärm belästigt? Wer genießt nicht die Ruhe, die eine Voraussetzung für erfolgreiche Erholung ist? Ich glaube, das Wochenende werden wir alle genießen.
Wir sind uns alle einig, dass Lärm die letzte wahrnehmbare Umweltverschmutzung ist. Wir sind uns auch über alle Fraktionen hinweg darüber einig, dass Lärm unser Wohlbefinden und damit unsere Gesundheit beeinträchtigt. Wir sollten uns alle darin einig sein, Lärm zu vermeiden.
Was die Grünen aber heute beantragt haben, hat nach meiner Einschätzung einen eher symbolischen Charakter. Was beantragen Sie eigentlich Neues, was nicht schon längst beschlossen wurde und sich in der Umsetzung befindet?
Die Europäische Union hat bereits 2002 eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beschlossen. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates - übrigens einstimmig, auch mit den Stimmen der Länder, in denen die Grünen mitregierten - ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie beschlossen und das Bundes-Immissionsschutzgesetz dahin gehend geändert, dass nun eine Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung über die Lärmkartierung enthalten ist.
Sie wissen, dass die Lärmaktionspläne für die Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken bis Juli 2008 aufgestellt werden. Es ist eben angeklungen: Der Bund ist bereits vorangegangen und hat im Haushalt dieses Jahres
50 Millionen Euro zusätzlich für Lärmschutz an Bundesautobahnen und -straßen sowie 25 Millionen Euro zusätzlich für den Lärmschutz an Eisenbahnstrecken eingeplant. Das ist wesentlich mehr, liebe Freunde von den Grünen, als Herr Trittin als grüner Umweltminister damals vorsah. Die Landesregierung ist bereits dabei, intensiv weitere Schritte vorzubereiten.
Es geht jetzt zunächst einmal darum, die Lärmbelästigung zu analysieren, Aktionspläne aufzustellen und vor allem hohe Lärmbelastungen mittel- bis langfristig abzubauen. Wir sollten uns nichts vormachen: Alle Belastungen - von geringen Belastungen über mittelschwere bis hin zu hohen und sehr hohen Belastungen - über einen Kamm zu scheren, bringt uns nicht weiter. Lassen Sie uns gemeinsam bei den hohen und sehr hohen Belastungen anfangen, Erfahrungen sammeln und dann bei den mittleren Belastungen weitermachen!
Ich möchte darauf hinweisen, dass bei so genannten Auslösewerten von 70 bzw. 60 dB(A) schon bei Straßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von 10 000 bis 20 000 Fahrzeugen - das liegt am Ausbau und auch an der Randbebauung - Maßnahmen zu ergreifen sind.
Wer die Anwendung schärferer Auslösewerte fordert, der sollte berücksichtigen, dass dann bereits Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 3 000 bis 6 000 Fahrzeugen pro Tag in Betracht kommen. Davon - das wissen wir alle - gibt es in Niedersachsen sehr viele.
Verstehen Sie uns bitte nicht falsch! Es geht nicht darum, Menschen Lärmschutz vorzuenthalten, sondern allein darum, dieses wichtige Thema realistisch anzugehen und nicht Hoffnungen zu wecken, die keiner von uns erfüllen kann, weder in der praktischen Umsetzung noch finanziell.
Aus diesem Grunde liegt es gerade im Interesse der Menschen, die hohen oder sehr hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, wenn wir mit den Brennpunkten beginnen und den dort lebenden Menschen wirklich helfen. Lassen Sie uns in den Ausschüssen eine sachgerechte Beratung führen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist der letzte Tagesordnungspunkt. Wenn Sie sich einmal richtig erholen und wieder auftanken wollen, dann besuchen Sie die Hammeniederung und die Wümmeniederung in den Land
kreisen Osterholz und Verden! Das sind zwei sehr schöne Gebiete im schönen Lande Niedersachsen. Dort kann man sich von den hektischen und manchmal auch lautstarken Debatten erholen und sich auf die nächste Runde in diesem Landtag vorbereiten. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine schöne Sommerpause. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Nutzung der vier Kavernen in der stillgelegten Saline in Stade-Ottenbeck ist in der Tat sehr umstritten. Aber, Herr Klein, der Antrag der Grünen ist nicht dazu geeignet, daraus politisches Kapital zu schlagen. Vor Ort haben sich Initiativen gegründet, die Stadt und der Landkreis Stade haben Resolutionen gegen die Nutzung der Lagerstätten für Sondermüll als so genannte Beseitigungsanlage verfasst. Auf eines aber können sich die Menschen in der Stadt und auch im Landkreis Stade verlassen: Wir nehmen ihre Sorgen und ihre Ängste sehr ernst.
Minister Sander war am 2. August dieses Jahres vor Ort und hat sich einen Eindruck von der Situation verschafft, und sein Haus hat sich den Sorgen angenommen. Am 6. September dieses Jahres hat ein Erörterungstermin stattgefunden. Die eingebrachten Bedenken und Anregungen werden mit
Sicherheit im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Prüfungen und Abwägungen erfolgen. Zu nennen sind insoweit folgende Punkte: Ist die Sondermüllanlage aus dem Landes-Raumordnungsprogramm und aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm ableitbar? Inwieweit spricht der Flächennutzungsplan der Stadt Stade gegen die Einrichtung?
In der unmittelbaren Nähe befinden sich in der Stadt Siedlungen, Schulen und Kindergärten. Sind diese sensiblen Nutzungen mit der Anlage vereinbar? Inwieweit wird die Wirtschaftsentwicklung des Raumes Stade tangiert? Ich verweise insoweit auf die Eingabe der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Ist die vorhandene Infrastruktur - dazu zählen auch die Sicherungsanlagen, die damals auf den Salzabbau ausgerichtet waren - für die Beseitigungsanlage ausreichend? Genügt die verkehrliche Anbindung über die überlastete B 73? Weitere Fragen sind: Ist die Wirtschaftlichkeit der Anlage überhaupt gegeben? Aber es hat auch eine Prüfung dahin zu erfolgen, ob diese Anlage überhaupt nötig ist. Gibt es nicht genügend Kapazitäten in vorhandenen Deponien, die mit wesentlich kürzeren Wegen zu erreichen sind?
Also: Fragen über Fragen. Wir plädieren daher dafür, dass diese Fragen unter sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten und unter besonderer Würdigung der soeben angesprochenen Punkte geprüft werden, und bitten darum, dass der Antrag in den Umweltausschuss als Fachausschuss überwiesen wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mit diesem Gesetz zeigen wir, CDU und FDP, dass wir entschlossen und geschlossen unser Tempo bei der Umsetzung des Regierungsprogramms beibehalten.
Seit der ersten Beratung in diesem Hause am 17. September letzten Jahres sind bis heute ganze fünf Monate vergangen, in denen ein Gesetz geändert wurde. Es handelt sich um ein Gesetz, das Gutes tut für Natur und Landschaft, das aber auch Wege aufzeigt und Deregulierung schafft. Die Wirtschaft, die Investoren und die Kommunen, Landkreise und Gemeinden werden sich bedanken.
Wir bedanken uns aber auch beim Umweltministerium und beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die Unterstützung bei der Formulierung der Gesetzesänderung. Wir freuen uns besonders, dass auch die SPD-Landtagsfraktion dieser Gesetzesänderung im Umweltausschuss zugestimmt hat und ihr auch heute zustimmen wird. Das zeigt uns, dass auch bei Ihnen Praktiker mitarbeiten, die pragmatische Lösungen unterstützen. Herzlichen Dank.
Es geht bei der Gesetzesänderung darum, dass die Investitionen von den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entkoppelt werden, wir den Naturund Landschaftsschutz insgesamt verbessern, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen optimieren, mit einem weiteren Schritt zur Entbürokratisierung und Deregulierung beitragen und damit Investitionen beschleunigen. Mit der Aussage, naturschutzrecht
liche Ausgleichsmaßnahmen sollen zugunsten von Umwelt- und Naturschutz finanziell abgegolten werden können, haben wir in der Koalitionsvereinbarung den Grundstein für die Änderung des § 12 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes gelegt. Wir nutzen damit den Rahmen, den uns das Bundesrecht hier bietet. Das Bundesrecht bietet uns den Rahmen für den Außen- und nicht für den Innenbereich. Wir hätten es gut gefunden, wenn der Geltungsbereich dieses Gesetzes auch den Innenbereich umfassen würde. Aber was nicht ist, kann ja auf Bundesebene noch werden.
Wir haben in der Anhörung am 22. Oktober 2003 Unterstützung gefunden und gute Vorschläge dazu gehört, wie das Gesetz auch für die kommunale Praxis gestaltet werden sollte. Daraufhin sind wir der Bitte der kommunalen Spitzenverbände nachgekommen, auch die Kosten über Gebühren abzurechnen. Gerade dieses bietet der unteren Naturschutzbehörde Entlastung bei der Leistungserbringung. Ebenso wurde die Beschaffung der Grundstücke mit aufgenommen. Hierauf haben Sie, Herr Haase, bereits in der ersten Beratung hingewiesen. Im Gesetz heißt es:
„Die Ersatzzahlung steht der unteren Naturschutzbehörde zu.“
Und:
„Das Aufkommen aus Ersatzzahlungen darf nicht mit anderen Einnahmen vermischt werden. Es ist zweckgebunden für die Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft zu verwenden und darf nicht für Maßnahmen verwendet werden, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht.“
Ich weiß immer noch nicht, warum die Grünen nicht zustimmen können
und vielleicht auch nicht wollen, wenn es um die zweckgebundene Verwendung von Geld für die Verbesserung von Natur und Landschaft geht. Wir haben das Geld bewusst vor Ort gelassen, weil die Landkreise und kreisfreien Städte am besten eine optimale Verwendung für den Naturschutz gewährleisten können. Die Landkreise und kreisfreien
Städte erhalten dadurch eine interessante Möglichkeit, Naturschutz und Gewerbeansiedlungspolitik zu kombinieren. Ausdrücklich betonen möchten wir, dass diese Einnahmen und deren Verwendung auf Dritte übertragen werden können. Aber auch hier gilt, dass die Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde gelten. Ausdrücklich betone ich, dass der Landkreis mit Dritten - beispielsweise dem Landvolk - gemeinsame Organisationen bilden kann. Die Gesetzesänderung bietet aber auch Anreize für den Vertragsnaturschutz. Gerade dieser liegt den Fraktionen der FDP und der CDU besonders am Herzen, bietet dieser doch sinnvolle Anreize für die Pflege unserer schönen Landschaft. Es kann auch nicht Sinn und Zweck sein, wenn sich bestimmte Landschaften sprichwörtlich von der Bildfläche verabschieden, indem sie versteppen und verfilzen. Hier bietet die Kompensationszahlung Möglichkeiten für die Pflege.
Unseren Antrag in der Drucksache 15/793 bringe ich heute als Entschließungsantrag zur sofortigen Abstimmung ein und bitte um Zustimmung. Wir sind davon überzeugt, dass die 7 %-Regelung, die auf Erkenntnissen im Fernstraßenbau „Deutsche Einheit“ basiert, auch auf diesem Gebiet zu pragmatischen Ergebnissen führen wird. Wir möchten jedoch auch Erfahrungen mit anderen Bauprojekten sammeln und plädieren daher für die Überprüfung nach fünf Jahren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch mit dieser Gesetzesänderung wollen wir mehr Umweltschutz mit den Menschen und der Wirtschaft und eine Verbesserung des Natur- und Landschaftsschutzes erreichen sowie mehr Investitionen und damit mehr Arbeitsplätze in Niedersachsen schaffen. Damit werden wir in Niedersachsen besser. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der vorgerückten Zeit - wir sind inzwischen zwei Stunden über dem Zeitlimit - gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 493 empfiehlt Ihnen der Umweltausschuss mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag in der Drucksache 217 abzulehnen.
Der Sprecher der Fraktion der SPD erläuterte zu Beginn der Beratung im federführenden Umweltausschuss zunächst die Zielsetzung des Entschließungsantrages. Danach solle die Landesregierung aufgefordert werden, ein klares Signal zur Förderung der Solarenergie zu setzen. Seine Fraktion sei der Auffassung, dass nur mit einer breiten Förderung dieser Energiegewinnung das Ziel erreicht werde, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromgewinnung erheblich zu erhöhen. Die geplante Kürzung der Haushaltsmittel für diesen Bereich werde seitens der SPD-Fraktion genauso abgelehnt wie eine Beschränkung der Fördermittel auf Forschungsvorhaben.
Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen widersprach zunächst der Aussage im einleitenden Absatz des Entschließungsantrages der SPD-Fraktion, in der von einer erfolgreichen Solaroffensive seitens der alten Landesregierung gesprochen werde. Ihres Erachtens seien Demonstrationsvorhaben und Solaranlagen auf landeseigenen Gebäuden kaum realisiert worden. Sie schließe sich jedoch der ablehnenden Haltung der SPD-Fraktion an, sich bei der Förderung von Solarvorhaben ausschließlich auf die Forschung zu konzentrieren. Vielmehr müsse die Verbreitung bereits bestehender Technologien durch die Schaffung attraktiver Rahmenbedingen unterstützt werden.
Die Sprecherin der Fraktion der CDU erklärte, dass ihre Fraktion dem Entschließungsantrag in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen werde. Von einer offensiven Form der Energiegewinnung könne angesichts der geringen Ausschöpfungsquote der Fördermittel – z. B. aus dem ökologischen Be
reich des Wirtschaftsförderfonds - und der gescheiterten Ansiedlung einer Solarfabrik der Firma BP in Hameln nicht die Rede sein. Nach Auffassung ihrer Fraktion gebe es nach wie von einen erheblichen Forschungsbedarf, um z. B. auch die Effizienz der Solarzellen weiter zu steigern. Fotovoltaik-Technik halte sie hingegen aufgrund der begrenzten Sonnenscheindauer – gerade auch im Hinblick auf die angespannte Finanzlage des Landes Niedersachsen – für problematisch.
Die Vertreterin der CDU-Fraktion schloss ihre Ausführungen mit der Bemerkung, dass neben der Förderung durch das Land Niedersachsen auch Bundesfördermittel zur Verfügung stünden. Darüber hinaus gebe es auch entsprechende Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Um aber die Mehrfachförderung eines Vorhabens – wie bereits in der Vergangenheit geschehen – zu verhindern, plädiere sie für eine bessere Abstimmung der einzelnen Förderprogramme.
Der Vertreter der Fraktion der FDP schloss sich im vollen Umfange den Ausführungen der Sprecherin der CDU-Fraktion an und betonte, dass er es in Anbetracht der dramatischen Haushaltslage für richtig halte, sich auf die Forschungsförderung zu konzentrieren. Dabei sollten dann insbesondere Vorhaben mittelständischer Unternehmen unterstützt werden. Von aufwändigen Pilotprojekten solle hingegen abgesehen werden.
Zum Abschluss der teilweise kontrovers geführten Beratungen votierten die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion für eine Ablehnung des Entschließungsantrages der SPDFraktion in der Drucksache 217.
Die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben sich dem Beratungsergebnis des Umweltausschusses ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.
Am Ende meiner Berichterstattung bitte ich Sie daher namens des federführenden Umweltausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 493 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute wird ein weiterer Baustein der Koalitionsvereinbarung der CDU und FDP gesetzt. Wir beginnen heute mit einem weiteren Schritt zur Verbesserung des Natur- und Landschaftsschutzes, zur Optimierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zur Entbürokratisierung, zur Deregulierung und zur Beschleunigung von Investitionen.
Heute geht es darum, dass wir schneller und damit besser werden bei der Umsetzung von Investitionen in unserem Lande und damit die Grundlage legen für den Erhalt und den Ausbau von Unternehmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Heute bringen die CDU- und die FDP-Fraktion gemeinsam den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
ein. Wir versprechen Ihnen schon heute, es wird nicht der einzige Antrag dazu bleiben.
- Wenn Sie etwas sagen wollen, dann melden Sie sich bitte.
Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren, Natur- und Landschaftsschutz zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zu verwirklichen, das ist das Ziel unserer Landesregierung. Mit der Aussage in der Koalitionsvereinbarung, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollen zugunsten von Umwelt- und Naturschutz finanziell abgegolten werden können, legen wir den Grundstein für die Änderung des § 12 des Naturschutzgesetzes. Wir nutzen damit den Rahmen, den uns das Bundesrecht hier bietet. Es geht darum, dass die Bauleitplanung und die Investitionen von den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entkoppelt werden.
Wer in der Kommunalpolitik und hier vornehmlich im Planungssektor mitarbeitet, der kennt die Probleme mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Investitionen werden verzögert oder sogar verhindert, wenn die Ausgleichsfläche nicht zur Verfügung steht. Das kann und das darf in Zukunft nicht mehr sein.
Wer kennt nicht den Flickenteppich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen? Hier eine Hecke, dort eine kleine Baumreihe und anderenorts eine verwilderte Wiese inmitten geordneter landwirtschaftlicher Felder. - Jeder fragt sich, was das für den Naturhaushalt und den Landschaftsschutz überhaupt bringen soll. Jeder Praktiker fasst sich doch an den Kopf, wenn er solche Auswüchse sieht. Eines steht jedenfalls fest: Dem Naturhaushalt ist damit nicht gerade besonders gedient.
Warum gehen wir da nicht den Schritt, dass Maßnahmen zukünftig über einen Flächenpool großflächig und sinnvoll umgesetzt werden und damit
sogar erreichen, dass Investitionen zügiger und schneller umgesetzt werden? - Das bringt Vorteile für den Umweltschutz und für die Wirtschaft.
Die Kompensationszahlungen werden an die untere Naturschutzbehörde geleistet und stehen - das betone ich - zweckgebunden für Maßnahmen zur Verfügung, um den Zustand von Natur und Landschaft zu verbessern.
Wir haben das Geld bewusst vor Ort gelassen, weil die Landkreise und auch die kreisfreien Städte am besten eine optimale Verwendung für den Naturschutz gewährleisten können.
Die Landkreise und die kreisfreien Städte erhalten dadurch eine interessante Möglichkeit, Naturschutz und Gewerbeansiedlungspolitik miteinander zu kombinieren.
Ausdrücklich betonen wir, dass diese Einnahmen und deren Verwendung auf Dritte übertragen werden können. Dies ist für uns ganz besonders wichtig. Denn Initiativen beispielsweise der Naturschutzverbände und des Niedersächsischen Landvolkes auf diesem Gebiet werden dabei sinnvoll unterstützt. Es gibt bereits vorbildliche Gesellschaften für die so genannten Flächenpoollösungen. Lassen Sie uns zu Nutzen von Natur und Landschaft an diese Erfahrungen anknüpfen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es geht heute um die erste Beratung. Ich verzichte deshalb auf die Formulierung von wesentlichen Details. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg gehen - Umweltschutz mit den Menschen, Umweltschutz mit der Wirtschaft, für eine Verbesserung des Natur- und Landschaftsschutzes und für mehr Investitionen und damit für mehr Arbeitsplätze in Niedersachsen. Dann werden wir besser in Niedersachsen. - Vielen Dank.