Rudolf Götz

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion unterstützt ebenso wie die FDP-Fraktion die Pläne der Landesregierung, mit der Durchführung der Integrationskurse in Friedland sowohl die Integrationschancen unserer neuen Mitbürger zu verbessern, als auch das Grenzdurchgangslager Friedland in seiner Existenz dauerhaft zu sichern. Wir haben dies in einem Änderungsvorschlag zum Antrag der Fraktion der Grünen konkretisiert. Ich hatte bereits bei der Einbringung des Entschließungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich gemacht, dass ich mich freue, dass sich auch die Damen und Herren der Opposition für den Erhalt des Grenzdurchgangslagers Friedland einsetzen. Insoweit besteht über Parteigrenzen hinweg Konsens. Bedenken bestanden bei Ihnen, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, hinsichtlich der längeren Unterbringungszeit für die Spätaussiedler und vor allem der Kinder und Jugendlichen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich vor Ort in Friedland ein Bild von dem Vorhaben und der Konzeption gemacht. Seitens der Landesregierung wurde hervorgehoben, dass der Schwerpunkt des Projekts außer auf der Durchführung der Integrationskurse auf Maßnahmen für die Verbesserung der Sprachkenntnisse, vor allem der Schulkinder und Jugendlichen, liegen soll. Die Schüler sollen sich nach der Sprachförderung in Friedland schneller in die schulische Gemeinschaft in ihren neuen Wohnorten integrieren, insbesondere aber schnell dem normalen schulischen Unterricht mit seinen Inhalten folgen können. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt soll dadurch unterstützt werden.
Meine Damen und Herren, hervorgehoben hat die Landesregierung insbesondere, dass mit diesem Konzept frühestmöglich mit der Vermittlung oder der Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse begonnen werden kann. Eine zeitnahe Verteilung auf die neuen Wohnorte kann dies nicht bieten. Wie Sie wissen, werden die Spätaussiedler auf Wohnorte in ganz Niedersachsen verteilt. Die geringe Zahl der Zuwanderer führt vor allem außerhalb der Ballungsgebiete häufig dazu, dass lange gewartet werden muss, bis genügend Teilnehmer für einen Integrationskurs zusammenkommen.
Ich habe den Eindruck, dass die in Ihrem Entschließungsantrag zum Ausdruck kommenden
Bedenken gegen eine Verlängerung des Aufenthalts der Spätaussiedler in Friedland mittlerweile auch bei Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, ausgeräumt, zumindest aber relativiert worden sind. Parteiübergreifend wurden offen die Vorteile des Vorhabens, aber auch die Vorbehalte dagegen dargestellt und diskutiert.
Der Änderungsvorschlag der CDU/FDP-Koalition zum Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition ohne Gegenstimmen angenommen. Ich möchte auszugsweise aus der Beschlussempfehlung zitieren:
„Der Landtag stellt fest, dass
bei den Spätaussiedlern die Zuzugszahlen in den letzten zwei Jahren deutlich zurückgegangen sind und auch in den nächsten Jahren weiterhin mit niedrigeren Aufnahmezahlen zu rechnen ist,
gleichwohl das Grenzdurchgangslager Friedland als einzige Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler im Bundesgebiet auch in den nächsten Jahren notwendig ist.
Der Landtag ist der Ansicht, dass das Grenzdurchgangslager Friedland - auch wegen seiner historischen Bedeutung als ‚Tor zur Freiheit‘ - weiterhin als Einrichtung erhalten bleiben muss.“
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass auch die Gemeinde Friedland mit dazu beitragen will, den Kindern und Jugendlichen durch Förderunterricht und spezielle Angebote in der Kinderbetreuung Sprachkenntnisse zu vermitteln.
Durch den generationsübergreifenden Ansatz der Landesregierung wird mit der Durchführung der Integrationskurse und der parallel dazu einhergehenden Sprachförderung der Vorschulkinder und Schulkinder ein wichtiger Schritt zur Integration getan. Durch ein weit gefächertes Rahmen- und Ergänzungsprogramm soll der Aufenthalt in Friedland im Sinne der Integration gestaltet und genutzt werden: Erste-Hilfe-Kurse für die Jugendlichen, die den Führerschein machen wollen, Brandschutzkurse als Vorbereitung für eine Mitwirkung bei der Freiwilligen Feuerwehr in den künftigen Wohnge
meinden und natürlich Sport, insbesondere Mannschaftssportarten.
Es freut mich, dass sowohl der Landkreis Göttingen als auch die Gemeinde Friedland das Vorhaben der Landesregierung auf allen Ebenen unterstützen. Das gilt auch für die noch folgenden Kurse. Im Ergebnis werden damit die Ressourcen Friedlands genutzt, und der Fortbestand der Einrichtung wird gesichert.
Lassen Sie mich auch den zweiten Teil der Entschließung ansprechen. Friedland spiegelt die Nachkriegsgeschichte Niedersachsens, ja Deutschlands wider und ist untrennbar mit ihr verbunden. Das wird auch angesichts der in den verschiedenen Jahren aufgenommenen Menschen deutlich. Vor der Aufnahme von Flüchtlingen und Spätheimkehrern nach dem Krieg und in den 50erJahren, über die Boatpeople bis zu den Spätaussiedlern - immer stand Friedland für einen Neuanfang in Freiheit. Daher hält es auch die CDUFraktion für besonders wichtig, dass in Friedland in einer zeitgenössischen Gedenkstätte, für die die historischen Gebäude des Grenzdurchgangslagers genutzt werden, diese besondere Bedeutung für die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt wird. Für Friedland wäre es ein positives Signal, wenn auch Sie, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zustimmen würden.
Der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Oktober deutet auf diese Möglichkeit hin. Wenn ich die Auflistung dessen durchgehe, was von den Grünen zusätzlich beantragt wird, so kann ich eigentlich davon ausgehen, dass große Teile davon bereits verwirklicht sind. Einige Dinge müssen sicherlich noch zusätzlich begleitet werden. Wir haben zurzeit den ersten Integrationskurs. Die eine oder andere Verbesserung kann selbstverständlich noch eingefügt werden. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben die Ausführungen unseres Innenministers zu diesem Punkt gehört. Ich schlage vor, dass wir den Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der FDP insgesamt annehmen und dass wir davon ausgehen, dass wir die Anregungen, die in Ihrem Änderungsantrag enthalten sind, mit einfließen lassen. Bis auf wenige Punkte ist all das ja schon abgehakt - das wird entsprechend umgesetzt werden -, sodass ich meine, dass wir kein Problem damit hätten, dem CDU/FDPÄnderungsvorschlag zuzustimmen.
Nein!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Landesbeauftragter für Heimatvertriebene und Spätaussiedler freue ich mich, dass auch die Damen und Herren aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Erhalt des Grenzdurchgangslagers Friedland eintreten. Friedland spiegelt die Nachkriegsgeschichte Deutschlands wider und ist untrennbar mit ihr verbunden.
Das wird angesichts der in den zurückliegenden Jahren aufgenommenen Menschen deutlich: von der Aufnahme von Flüchtlingen und Spätheimkehrern nach dem Krieg und in den 50er-Jahren über die „Boat People“ bis zu den Spätaussiedlern immer stand Friedland für einen Neuanfang in Freiheit. Aber Friedland ist mehr. Friedland hat jahrzehntelang Erfahrung mit der Aufnahme von Mitmenschen, aber auch mit ihrer Integration. In den letzten Jahren ist eine Infrastruktur zur Aufnahme von Spätaussiedlern und jüdischen Zu
wanderern geschaffen worden, die eine kompetente und engagierte Aufnahme unserer Neubürger aus dem russischsprachigen Raum sicherstellt.
Es trifft zu, dass seit zwei Jahren die Zahl der zu uns kommenden Spätaussiedler stark rückläufig war. Im Jahr 2004 kamen 59 000 und im Jahr 2005 35 500 Spätaussiedler und Familienangehörige über Friedland nach Deutschland.
Ebenfalls trifft es zu, dass die Zahlen Anfang dieses Jahres noch einmal gesunken sind. Neben saisonalen Schwankungen ist dies auf die Neuregelung im Zuwanderungsgesetz zurückzuführen. Aufgrund der bislang schon rückläufigen Zahlen hat das Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen der Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung auch die Stellenkapazitäten im Grenzdurchgangslager Friedland angepasst. Insgesamt sind 55, später weitere 10 Stellen mit kw-Vermerk versehen worden. Eine große Zahl dieser Stellen konnte bereits eingespart werden.
Parallel dazu wurden dem Grenzdurchgangslager Friedland im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen verschiedene zusätzliche Aufgaben übertragen. Gleichwohl bieten die rückläufigen Zahlen - wie Herr Minister Schünemann bereits gegenüber der Presse erklärt hat - die Möglichkeit, einen Teil des Integrationskurses für Spätaussiedler in Friedland durchzuführen und damit u. a. auch die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen. Daher begrüße ich, dass Herr Minister Schünemann das Grenzdurchgangslager Friedland stufenweise zu einem Integrationszentrum ausbauen und Teile der Integrationskurse für die Spätaussiedler in Friedland durchführen will.
Durch den sofortigen Beginn der Integrationskurse unmittelbar nach dem Abschluss des Erstaufnahmeverfahrens werden die Spätaussiedler bei der Verbesserung ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache qualifiziert und wirkungsvoll unterstützt.
Meine Damen und Herren, der Besuch der Integrationskurse im Umfang von 200 bis 300 Stunden würde bedeuten, dass die Familien, statt wie bisher zwei bis drei Wochen, zwei bis drei Monate in Friedland bleiben werden. Daher ist es selbstverständlich, dass die Unterbringungssituation angepasst werden muss. Dies soll für die räumliche Unterbringung Schritt für Schritt erfolgen.
Die Durchführung von Teilen des Integrationskurses in Friedland bietet erhebliche Vorteile für den Integrationsprozess. Wie Sie wissen, werden die Spätaussiedler auf Wohnorte in ganz Niedersachsen verteilt. Die geringe Zahl der Zuwanderer führt vor allem außerhalb der Ballungsgebiete häufig zu langen Wartezeiten, bis genügend Teilnehmer für einen Integrationskurs zusammenkommen.
Der Vorschlag der Damen und Herren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Spätaussiedler gleich nach dem Eintreffen auf die Kommunen zu verteilen, hätte zwangsläufig zur Folge, dass sich der Prozess der Eingliederung des Spätaussiedlers in unsere Gesellschaft verzögert. Es ist festzustellen, dass die Durchführung der Integrationskurse im Grenzdurchgangslager Friedland die Integrationschancen der Spätaussiedler verbessert und gleichzeitig zu einer wirtschaftlichen Nutzung der in Friedland bestehenden Einrichtungen führt.
Mit den Amtskollegen auf Bundesebene, mit Herrn Staatssekretär Dr. Bergner, habe ich dieses Thema erörtert. Wir sind erfreulicherweise auf offene Ohren gestoßen. Ich erhoffe mir davon eine Unterstützung des Vorstoßes von Minister Uwe Schünemann beim Bundesinnenminister Dr. Schäuble.
Die Idee, in Friedland eine zeitgenössische Dokumentation oder, wie die Damen und Herren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorschlagen, eine Erinnerungsstätte vorzusehen, ist nicht neu.
Ich fasse zusammen: Friedland wird weiterhin als die einzige Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler benötigt. Die von Minister Schünemann angestrebte Durchführung der Integrationskurse in Friedland führt zu einer deutlichen Verbesserung der Integration der Spätaussiedler.
Mit dem Projekt werden die vorhandenen Ressourcen im Grenzdurchgangslager Friedland wirtschaftlich ausgelastet und die im Wesentlichen vom Bund finanzierten Arbeitsplätze in Südniedersachsen gesichert.
Ich würde mich freuen, wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unsere Bemühungen, das Grenzdurchgangslager Friedland mit weiteren Integrationsaufgaben zu betrauen, auch im Interesse der Verbesserung der Integration der zu uns kommenden Spätaussiedler und jüdischen Zuwanderer unterstützen würde. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zugestimmt; die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen gestimmt. Ebenso ist im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen abgestimmt worden.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Verwaltungszustellungsgesetz des Landes an die Neufassung des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes angepasst. Über diese Fortentwicklung des Landesrechts bestand in den Ausschussberatungen
kein Streit. Wegen der Einzelheiten der Neuregelung darf ich auf die Begründung des Gesetzentwurfs verweisen.
Der Ausschuss schlägt darüber hinaus eine Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vor, um eine bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 vorgenommene Gesetzesänderung zu ergänzen. Den Anlass für diese Ergänzung bildet bekanntlich eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, die für das kommende Sommersemester eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Studiengebühren von Studenten, die ihre Studienguthaben bereits ausgeschöpft haben, vermisst hat. Die Ergänzung des Gesetzes wurde von den Ausschussmitgliedern der Fraktionen von CDU und FDP vorgeschlagen. Zur Begründung wurde ausgeführt, mit der Änderung solle lediglich klargestellt werden, was der Landtag bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 habe regeln wollen. Diese Klarstellung soll rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Rückwirkung wurden in den Ausschussberatungen nicht gesehen, weil sich ein Vertrauen der betreffenden Studierenden auf das Fortbestehen der Regelungslücke nicht habe bilden können.
Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Grünen haben beantragt, im Hinblick auf den Änderungsvorschlag auch den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zu beteiligen. Dieser Antrag fand im Ausschuss keine Mehrheit.
- Ich denke, ich muss auf diesen Zwischenruf nicht eingehen. - Die Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP haben zur Begründung darauf verwiesen, dass die Ergänzung des Hochschulgesetzes lediglich eine inhaltlich bereits im Wissenschaftsausschuss beratene Regelungsabsicht klarstelle. Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen hat angemerkt, dass seine Fraktion die Erhebung von Langzeitstudiengebühren abgelehnt habe.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens und im Auftrag des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Disziplinarordnung wurde seit 1982 im Wesentlichen nicht mehr verändert. Seit dem 1. Januar 2002 gibt es ein Bundesdisziplinargesetz. Bei dieser Neuordnung auf Bundesebene hat das Land Niedersachsen wesentlich mitgewirkt.
Die wichtigsten Gesichtspunkte, die Anlass und Ziel der Gesetzesänderung waren, möchte ich kurz ansprechen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auch im Disziplinarbereich im Zuge der Verwaltungsmodernisierung Vereinfachungen und Verbesserungen zu erzielen sind. Durch die Gesetzesänderung des Bundes wurde eine entsprechende Anpassung erforderlich, um die Vergleichbarkeit der Gesetze bundesweit zu gewährleisten. Ein weiterer Grund sind durch die Rechtsprechung entstandene Gesetzeslücken und auch die vielen Anregungen aus der Praxis. Beiträge aus der Wissenschaft waren es wert, eingearbeitet zu werden.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, einige Bemerkungen zum Inhalt des Gesetzentwurfs zu machen. Durch die Änderungen werden die verfahrensmäßigen Rechte der Betroffenen nicht berührt. Vielmehr wird ihre Stellung in den gerichtlichen Verfahren gestärkt, weil die behördlichen Beweisaufnahmen nicht die gerichtlichen Beweisaufnahmen ersetzen dürfen. Disziplinarmaßnahmen werden nicht mehr in starker Anlehnung an die Strafprozessordnung, sondern nach den Regeln des Verwaltungsverfahrensrechts durchgeführt. Dies ist das entscheidende Merkmal des neuen Gesetzes.
Auch den klassischen Ermittlungsführer, der ein förmliches Untersuchungsverfahren einleitet, gibt es nicht mehr. Eine eigene Disziplinargerichtsbarkeit wird abgeschafft, da nunmehr die Zuständigkeit bei den Verwaltungsgerichten liegt. Widerspruchsverfahren wird es zukünftig nicht mehr geben. Die Entscheidungskompetenzen werden damit dort belassen, wo auch die Aufgabenverantwortung angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, bei kritischer Betrachtung der Gesetzesflut wäre auch eine Übernahme des Bundesdisziplinargesetzes als Landesrecht denkbar gewesen. Davon wurde jedoch aus verschiedenen Gründen Abstand genommen. Bei uns in Niedersachsen wird Wert darauf gelegt, dass die Verantwortung nach unten verlagert wird, die Be
hörde und nicht der Disziplinarvorgesetzte tätig wird und dem Schutz der Zeugen viel Wert zugestanden wird. Mit der Zustimmung zu dem Gesetzentwurf verbinden wir die Hoffnung, dass die Verfahren schlanker und damit einfacher, schneller und verantwortungsbewusster abgewickelt werden können. Hierdurch werden auch die Ziele der allgemeinen Verwaltungsreform in Niedersachsen unterstützt. Eine zusätzliche Beschleunigung wird durch Fristenregelungen und durch die Streichung des bereits angesprochenen Beschwerde- und Widerspruchsverfahrens erreicht.
Mit der Zustimmung zu diesem Vorhaben wird im Übrigen ein Regelwerk unwirksam, das bislang durch eine ausgeprägte Überregulierung auffiel. Aufgrund der bisherigen Beratungen geht die CDU-Fraktion davon aus, dass dieses Gesetzeswerk die Zustimmung aller im Hause vertretenen Fraktionen findet. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon verwunderlich, was sich in der letzten Zeit im Verhältnis zwischen Bund und Ländern tut: Bundesminister Schily versucht, Kompetenzen der Länder im Bereich Polizei und Verfassungsschutz an sich zu ziehen. Ministerin Bulmahn versucht, die Länderkompetenzen im Hochschulwesen zu beschneiden, und muss erst vom Bundesverfassungsgericht bei diesem Tun gestoppt werden.
Offenkundig hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag aus diesen Vorgängen gelernt. Mit einem Trick begründen Sie in Ihrem Entschließungsantrag mit dem Titel „Gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts für Statistik in Bund und Ländern“, Landesbehörden und Bundesbehörde in einer zentralen Bundesbehörde zusammenzufassen.
Sie reden in der Begründung Ihres Antrages von einer Reform der amtlichen Statistik. Meinen Sie wirklich, dass die von Ihnen vorgeschlagene Mischverwaltung eine Reform darstellt? - Ich darf Ihnen auf die Sprünge helfen: Ihre Mischverwaltung ist rechtlich gar nicht möglich. Sie widerspricht dem föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland.
In der Begründung Ihres Antrages führen Sie den „Masterplan zur Reform der amtlichen Statistik“ an. Auch das liegt daneben. Dieser Plan, auf den sich die Innenministerkonferenz geeinigt hat, hat eine möglichst kostengünstige Form der Statistikarbeit zum Ziel. Kein Land soll dadurch auf seine eigene Behörde verzichten.
Eindeutig zurückzuweisen ist auch die Aussage in Ihrem Entschließungsantrag, dass die Verhandlungen zwischen Bremen und Niedersachsen über eine Zusammenarbeit der beiden Landesämter gescheitert seien. Tatsächlich wissen Sie doch, dass unser Minister Schünemann eindeutig erklärt hat, dass die Gespräche mit Bremen fortgesetzt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass beide Länder Vorteile davon haben.
Es kann ja nicht sein, dass Bremen Sitz einer gemeinsamen Anstalt wird, aber Niedersachsen die Masse der Personalkosten zu tragen hat.
Wir gehen davon aus, dass unser Minister Uwe Schünemann diese Verhandlungen weiterhin erfolgreich für Niedersachsen führen wird.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Lennartz, ein Argument in Ihrem Entschließungsantrag erscheint mir doch sehr diskussionswürdig. Sie behaupten, dass das von Ihnen vorgeschlagene neue Amt durch die höhere Vergleichbarkeit der Daten profitabel für künftige Nutzer sei. Das ist einfach nicht richtig. Schon heute sind die Daten der Länder, die ja alle dem Bundesamt für Statistik mit seinen 2 780 Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden, transparent und vergleichbar.
Ebenfalls zurückweisen muss ich Ihre Meinung, dass individualisierte Profile in den einzelnen Landesbehörden die Kooperation und Zusammenarbeit zusätzlich erschweren. Ich halte es gerade für besonders wichtig, dass gerade ein Landesamt für Statistik Landesspezifika abbildet. Als Niedersachse nehme ich gerne Daten zur Pferdezucht auf, und als Nordrhein-Westfale beispielsweise bin ich sicherlich an Daten zum Kohlebergbau interessiert.
Lieber Herr Dr. Lennartz, gerade weil die Landesregierungen über die Ressourcen der Landesämter bestimmen, sind diese Behörden auch kurzfristig in der Lage, auf neue Herausforderungen zu reagieren. Sie glauben doch selbst nicht, dass ein Wasserkopf an der Spitze der Statistik in Deutschland das besser machen könnte. Im Übrigen spricht auch der kurze Weg zu den Stellen, bei denen Daten erhoben werden, für die Landesbehörden.
Bürokratieabbau passiert mit dem vorliegenden Entschließungsantrag nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn landauf und landab von Betrieben beklagt wird, dass sie mit Statistikanforderungen überfrachtet werden, dann wird eine solche Mammutbehörde sicherlich nicht zum Abbau beitragen können.
Wir in Niedersachsen sind mit unserer Verwaltungsmodernisierung auf dem richtigen Weg. Die Möglichkeiten der Verwaltungsmodernisierung sollten wir auch bei der Statistik nutzen. Erste Per
sonaleinsparungen sind ja bereits passiert. Eine Verringerung der Datenerhebungen muss ins Auge gefasst werden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 1535, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen haben dieser Empfehlung mit Ausnahme der Änderungsvorschläge, die sich erst in den jeweils anschließenden Beratungen der anderen Ausschüsse ergeben haben, zugestimmt. Die Empfehlung des federführenden Ausschusses kam mit den Stimmen der Ausschussvertreter der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zustande. Im Rechtsausschuss ergab sich das gleiche Stimmverhältnis. Im Haushaltsausschuss enthielt sich der Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei sonst gleichem Abstimmungsverhalten der übrigen Fraktionen der Stimme.
Die weiteren Ausführungen gebe ich zu Protokoll, da ich davon ausgehe, dass im Laufe der weiteren Debatte noch klar und deutlich erläutert wird, wie der Inhalt dieses Gesetzes ist. - Ich danke Ihnen.
Weil der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, erlauben Sie mir einige Worte zu seinem Anlass und seinem Inhalt: Nach Auflösung der Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 soll die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Kommunen auf eine neu zu gründende selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen werden. Artikel 1 des Gesetzes befasst sich mit den Aufgaben und Rechtsverhältnissen dieser neuen Anstalt. In den Artikeln 2 bis 5 werden die erforderlichen Anpassungen der Gemeindeordnung und anderer kommunalverfassungsrechtlicher Gesetze vorgenommen. In Artikel 6 werden darüber hinaus die erforderlichen besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung der Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Anstalt geschaffen. In Artikel 7 Abs. 2 ist schließlich eine Übergangsvorschrift vorgesehen, nach der die Anstalt bis zum Ende des Jahres 2007 zunächst nur in begrenztem Umfang ihre Tätigkeit aufnehmen soll.
Im Rahmen der Beratungen im federführenden Ausschuss wurde insbesondere von dem Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Wahl der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts kritisiert. Er regte an, die überörtliche Prüfung nicht einer Anstalt des Landes, sondern - wie in anderen Bundesländern geschehen - dem Landesrechnungshof oder einem Kommunalverband zu übertragen. Letzteres entspreche ohnehin besser dem starken Einfluss der kommunalen Spitzenverbände im Verwaltungsrat der Anstalt. Dieser sei auch deshalb bedenklich, weil die Anstalt eine originär staatliche Aufgabe des Landes wahrnehmen solle. Diese Kritik wurde jedoch von den Vertretern der Regierungsfraktionen nicht geteilt.
Ich möchte Ihnen nun kurz einige wesentliche Änderungen vorstellen, die der federführende Ausschuss gegenüber dem Gesetzentwurf empfiehlt.
Zunächst zu Artikel 1:
Hier empfiehlt der federführende Ausschuss, die Gesetzesüberschrift zu ändern, weil sich die überörtliche Prüfung nach diesem Gesetz nicht nur auf Körperschaften, sondern insbesondere auch auf kommunale Unternehmen erstrecken kann.
In § 2 Abs. 1 Satz 3 soll nach Empfehlung des federführenden Ausschusses klargestellt werden, dass kommunale Unternehmen in einer Rechts
form des Privatrechts einer Prüfung durch die Kommunalprüfungsanstalt nur unterliegen, soweit die Träger des Unternehmens dies im Gesellschaftsvertrag oder in der Unternehmenssatzung zulassen. Außerdem sollte klargestellt werden, in welchem Umfang die Vorschriften des Gesetzes auf solche Unternehmen anzuwenden sein sollen.
Bei § 2 Abs. 3, der die Beratung zu prüfender Einrichtungen betrifft, wird empfohlen, die im Entwurf vorgesehene Sollvorschrift in eine Kannvorschrift umzuwandeln, um der Kommunalprüfungsanstalt einen größeren Freiraum bei der Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben einzuräumen.
In § 2 Abs. 4 soll klargestellt werden, dass die Anstalt zwar im Rahmen der in § 15 geregelten Aufsicht Weisungen unterliegt, nicht aber in fachlichen Fragen, die die Prüfungstätigkeit als solche betreffen. Dies entspricht auch der bisherigen Rechtslage.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates nach § 6, in dem nur zwei der acht Mitglieder vom Land, die übrigen sechs aber von den kommunalen Spitzenverbänden benannt werden, ist - wie bereits erwähnt - im federführenden Ausschuss kontrovers diskutiert worden. Die Vertreter der Oppositionsfraktionen haben den auf diese Weise vermittelten starken Einfluss der Kommunen auf die Leitung der Anstalt kritisiert, der noch dadurch verstärkt werde, dass der Verwaltungsrat nach § 10 Abs. 2 Satz 2 auch Dienstvorgesetzter des Anstaltspräsidenten ist. Die Vertreter der Regierungsfraktionen haben diese Bedenken jedoch nicht für durchgreifend erachtet.
Größere Änderungen sieht die Beschlussempfehlung für § 8 vor. Neben redaktionellen und sprachlichen Ergänzungen und Klarstellungen ist insbesondere die zu fordernde berufliche Qualifikation des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Anstalt diskutiert worden. Letztlich empfiehlt der federführende Ausschuss auf Vorschlag der Regierungsfraktionen, in einen neuen Absatz 3/1 - in reduzierter Form - nur noch den formalen Teil der Qualifikationsanforderungen des Absatzes 3 Satz 2 der Entwurfsfassung aufzunehmen: Entweder der Präsident oder der Vizepräsident muss die Befähigung zum Richteramt oder die durch Prüfung erworbene Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben. Die im Entwurf vorgesehene strengere Anforderung, wonach beide Personen eine entsprechende Qualifikation aufweisen sollten, wurde demgegenüber als nicht
erforderlich angesehen. Als zu unbestimmt und praktisch schwer umsetzbar ist auch die im Gesetzentwurf enthaltene Forderung nach „langjähriger und vielseitiger Berufserfahrung“ angesehen worden. Auf dieses Qualifikationserfordernis ist daher verzichtet worden.
Wesentlich sind ferner die vorgeschlagenen Änderungen in § 8 Abs. 5 und § 10 Abs. 3 Satz 1. Hier empfiehlt der federführende Ausschuss jeweils, abweichend vom Gesetzentwurf darauf zu verzichten, bei wichtigen beamtenrechtlichen Personalentscheidungen das Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat vorauszusetzen. Stattdessen soll nur noch das Benehmen mit diesem hergestellt werden müssen. Hintergrund für diese Empfehlung sind verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, das Letztentscheidungsrecht des Landes bei beamtenrechtlichen Personalentscheidungen zu stark einzuschränken und dem von den kommunalen Spitzenverbänden bestimmten Verwaltungsrat insoweit ein zu starkes Mitbestimmungsrecht einzuräumen. Diese Bedenken sind vor allem auch vom Rechtsausschuss geteilt worden.
Zu Artikel 1 möchte ich noch auf die Änderungsvorschläge zu den §§ 11 und 14 hinweisen, die auf einen Vorschlag der Regierungsfraktionen zurückgehen. Danach soll das Land gemäß § 11 neben den Versorgungsleistungen für die Beamten der Anstalt nun auch die Beihilfeleistungen für ihre Bediensteten erbringen. In der Folge wäre der Landeszuschuss nach § 14 um den für die Beihilfeleistungen der Anstalt veranschlagten Anteil zu verringern.
Die empfohlenen Ergänzungen in Artikel 5 sind schließlich redaktioneller Art und ergeben sich aus der in Artikel 2 vorgesehenen Änderung der Gemeindeordnung.
Hiermit möchte ich meine Ausführungen beenden. Nähere Erläuterungen können Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen, der noch erstellt werden wird.
Ich bitte namens des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1535 zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Ducksache 156 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag unverändert anzunehmen. Diesem Votum hat sich der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit gleichem Stimmverhalten angeschlossen.
Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll, damit wir im Zeitplan bleiben. - Danke schön.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich mit dem Antrag in insgesamt drei Sitzungen befasst. Nach der öffentlichen Erörterung in seiner 36. Sitzung am 11. Mai und der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in der 38. Sitzung am 19. Mai 2004 hat der Ausschuss in der 41. Sitzung am 9. Juni den Antrag abschließend besprochen.
Ein Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion führte dazu aus, dass sich die vom Bund eingesetzte Gemeindefinanzreformkommission jahrelang erfolglos mit dem Thema einer Gemeindefinanzreform befasst habe. Aus diesem Grund forderten die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung nunmehr auf, mit den Landkreisen, den Städten und Gemeinden unverzüglich in einen ernsthaften und konstruktiven Neubeginn einer Diskussion über die Reform der Kommunalfinanzen einzutreten. Im Mittelpunkt einer solchen Reform müsse dabei die Abschaffung der Gewerbesteuer stehen, da diese derzeit nur noch von 20 %
aller Betriebe gezahlt werden müsse und deshalb ausgesprochen ungerecht sei. Im Übrigen führe die Gewerbesteuer zu Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zu den anderen Staaten der Europäischen Union. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sei es erforderlich, eine wirtschaftsbezogene Gemeinde- oder Kommunalsteuer zu schaffen, die den Kommunen zu einer verlässlichen Einnahmebasis verhelfen könnte. Die Koalitionsfraktionen forderten mit ihrem Antrag den Bund deshalb auf, initiativ zu werden und wieder eine Gemeindefinanzreformkommission einzusetzen, in der Länder und Kommunen neben dem Bund gleichberechtigt vertreten sein müssten. In dieser Kommission dürfte nicht nur über die Zukunft der Gewerbesteuer diskutiert werden, sondern auch über einen Abbau der den Kommunen übertragenen Aufgaben.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion bemerkte dazu, er wolle die bereits in der Vergangenheit geäußerten Appelle und Erklärungen nicht wiederholen und auch sonst nicht näher auf den Antrag eingehen. Er wolle nur noch einmal darauf hinweisen, dass die von den kommunalen Spitzenverbänden abgegebene Stellungnahme so eindeutig gewesen sei, dass der SPD-Fraktion nichts anderes übrig bliebe, als diesen Antrag abzulehnen.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte dar, dass der Antrag ein gutes Beispiel dafür sei, wie sehr bei den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung Anspruch und Wirklichkeit auseinander klafften. Zwar hätten der Ministerpräsident und auch der Innenminister in der Vergangenheit schon häufiger erklärt, dass zwischen Land und Kommunen ein neues Vertrauensverhältnis geschaffen werden solle, die Absicht, die Gewerbesteuer abzuschaffen und durch andere Modelle zu ersetzen, werde demgegenüber aber, wie die kommunalen Spitzenverbände in ihrer schriftlichen Stellungnahme dargelegt hätten, dazu führen, dass die Steuerlast von den Betrieben auf die Bürger umverteilt werde. Wie dies mit den steuerpolitischen Erklärungen der CDU auf Bundesebene vereinbar sein solle, sei ihm bisher völlig schleierhaft.
Ein Vertreter der antragstellenden FDP-Fraktion entgegnete dem gegenüber, dass die kommunalen Spitzenverbände nicht in jedem Punkt einer Meinung gewesen seien, sondern zu den einzelnen Forderungen im Antrag der Koalitionsfraktionen auch unterschiedliche Auffassungen vertreten hätten. Aus diesem Grunde könne die von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenver
bände abgegebene gemeinsame Stellungnahme nur als kleinster gemeinsamer Nenner bezeichnet werden.
In der weiteren Diskussion gab ein weiterer Vertreter der antragstellenden CDU-Fraktion zu verstehen, dass der Entschließungsantrag als ein Eckpunktpapier zu verstehen sei, das zahlreiche Anregungen beinhalte, die darauf abzielten, die Einnahmesituation der kommunalen Ebenen nachhaltig zu verbessern und zu verstetigen. Außerdem hätten die Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, den Aufgabenbestand der Kommunen zu reduzieren. Obwohl Beschlüsse in dieser Richtung bislang nicht gefasst worden seien, ließen die Oppositionsfraktionen jedoch nichts unversucht, um die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagen Maßnahmen sofort kaputtzureden. Aus diesem Grund habe er den Eindruck, dass die Oppositionsfraktionen den Zusammenhang zwischen Aufgabenbestand der Kommunen und finanzieller Situation der Kommunen überhaupt noch nicht erkannt hätten.
Dem entgegnete der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass bekannt sei, dass die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung als zweiten Schwerpunkt die Durchführung einer Aufgabenkritik auf kommunaler Ebene eingefordert habe. In diesem Zusammenhang erinnere er an die Jahresversammlung 2003 des Landkreistages, bei der dieser Fraktionsvertretern einen Katalog mit etwa 15 Vorschlägen zum Aufgabenabbau überreicht habe. Dabei könne er sich noch genau daran erinnern, welche Probleme Vertreter aller Fraktionen mit diesem oder jenem Vorschlag gehabt hätten.
Abschließend entgegnete nochmals ein Vertreter der CDU-Fraktion, dass er manchmal den Eindruck habe, dass das Thema Aufgabenkritik in der parlamentarischen Beratung nicht so gut aufgehoben sei, weil in dieser Beratung zu viele Fraktionsinteressen aufeinander stießen. Aus diesem Grund gebe er zu erwägen, dass sich einmal ein anderes Gremium, beispielsweise eine EnqueteKommission, mit der Aufgabenkritik und der Zukunftsfähigkeit der Kommunen befassen solle.
Meine Damen und Herren, damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens des Ausschusses für Inneres und Sport, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1156 zu folgen und den Antrag unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! Ihr Antrag geht aus zwei Gründen ins Leere. Erstens ist das novellierte Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz bereits in Kraft. Zweitens müssen Sie sich einfach einmal mit den Positionen Ihrer eigenen Partei beschäftigen.
So kritisierte Ihre damalige innenpolitische Sprecherin, Frau Stokar, Ende 2001 als Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht der Grünen den Entwurf des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und forderte eine Ausweitung der Befugnisse der Landesämter. Ich zitiere:
„Die Zusammenarbeitsverpflichtung zwischen Bundesamt und Landesämtern ist durch die einseitige Erweiterung der Auskunftsrechte des Bundesamtes verletzt. Die Übertragung der erweiterten Befugnisse des Bundesamtes auf die Landesämter kann und soll aber meines Erachtens in den Landesgesetzen erfolgen.“
Meine Damen und Herren, es ist schon ein weiter Weg zurück in die politische Vergangenheit der Grünen, wenn Sie weniger als zwei Jahre nach dieser positiven Feststellung Ihrer Sprecherin den grundsätzlich bewährten föderalistischen Aufbau der Verfassungsschutzbehören wieder infrage stellen und in Ihrem Entschließungsantrag die Landesregierung auffordern, dem Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz die neuen Befugnisse zu verweigern. Der Hinweis auf die angekündigte Strukturkommission zur Reform der
Geheimdienste auf Bundesebene verfängt im Übrigen nicht. Denn diese Strukturkommission ist Ihre eigene politische Forderung.
Die Bundesregierung plant vielmehr für die eigenen Nachrichtendienste des Bundes eine Untersuchung unter der Leitung des Bundesinnenministers, also durch die Exekutive. Das entspricht im Übrigen auch dem Wortlaut Ihres Koalitionsvertrages.
Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika, denen mehr als 3 000 unschuldige Menschen zum Opfer gefallen sind, hat die terroristische Bedrohung weltweit eine neue Dimension erreicht. Vorbereitung und Ausführung der Anschläge waren gekennzeichnet durch Brutalität, Menschenverachtung und Fanatismus. Die Aufarbeitung hat gezeigt, dass unser Land in das Staaten übergreifende Netz logistischer Verknüpfungen und operativer Strukturen der Netzwerke des islamistischen Extremismus und des Terrorismus eingebunden war. Wir dürfen auch nicht zu schnell vergessen, dass drei der islamistischen Selbstmordattentäter in Deutschland studiert haben und sich hier unerkannt aufhalten konnten.
Mit den terroristischen Anschlägen des 11. September 2001 hat die neue Bedrohungslage nicht begonnen. Sie ist damit, wie wir alle wissen, überhaupt noch nicht zu Ende. Ich erinnere an folgende Anschläge und Anschlagsversuche nach dem
11. September: 22 Dezember 2001 Anschlagsversuch der so genannten Schubomas auf den Flug Paris - Miami. 17. März 2002 Handgranatenanschlag auf eine christliche Kirche in Islamabad. 8. Mai 2002 Bombenattentat auf französische Ingenieure in Karachi mit elf Toten. 11. April 2002 Tankwagen-Attentat auf die älteste Synagoge Nordafrikas. 12. Oktober 2002 Bombenattentate auf Touristen-Diskotheken. 28. November 2002 Anschläge von islamistischen Selbstmordattentätern auf ein israelisches Touristenhotel in Kenia. 12. Mai 2003 Sprengstoffanschläge von islamistischen Selbstmordattentätern auf eine Ausländersiedlung in Riad in Saudi-Arabien mit ca. 40 Toten. 16. Mai 2003 In Casablanca verüben 14 Selbstmordattentäter gleichzeitig fünf Bombenanschläge im Diplomatenviertel mit 41 Toten und mehr als 100 Verletzten.
Es gab und gibt einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens darüber, dass es Aufga
be aller staatlichen Kräfte sein muss, dieser neuen, unverändert anhaltenden terroristischen Bedrohungslage, die jedes zuvor für möglich gehaltene Maß übersteigt, mit effizienteren rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten, als dies bisher der Fall war.
Wir wollen, dass Deutschland ein weltoffenes und gastfreundliches Land bleibt. Gerade deswegen müssen wir uns entschieden gegen religiösfanatische und terroristische Bestrebungen schützen. Das liegt nicht nur im erklärten Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch der überwiegenden Mehrheit der friedlich und gesetzestreu in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer.
Trotz aller Vorkehrungen werden wir allerdings nicht mit letzter Sicherheit verhindern können, dass sich bei uns gewaltbereite Extremisten und Terroristen aufhalten. Unsere Gesetze sollten aber einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, sie zu entdecken und aus unserem Land zu verweisen.
Insbesondere durch die Novellierung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes ist dem Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz ein modernes, an die heutigen Gefahrenlagen angepasstes Verfassungsschutzgesetz an die Seite gestellt worden.
Lassen Sie mich am Schluss noch ein Wort zu den Begrifflichkeiten in Ihrem Antrag sagen. Das Wort „Geheimdienst“ ist völlig verfehlt und soll wohl bewusst an Unternehmen wie Stasi oder Gestapo erinnern. Unser Verfassungsschutz hat damit nichts, aber auch gar nichts zu tun. Er präsentiert sich heute als ein modernes Dienstleistungsunternehmen im Bereich der inneren Sicherheit. Er hat unser aller Vertrauen verdient.
Wir als CDU-Fraktion lehnen den Antrag der Grünen ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 712 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben sich die Vertreter der Fraktion der SPD der Stimme enthalten. Ansonsten war das Abstimmungsergebnis in den mitberatenden Ausschüssen entsprechend dem Ergebnis im federführenden Ausschuss.
Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Änderungsempfehlungen und Diskussionsschwerpunkte eingehen. Die neuen Auskunftsbefugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz in § 5 a des Verfassungsschutzgesetzes sollen mit einer eindeutig formulierten Verpflichtung der Finanzdienstleister, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Telekommunikationsunternehmen verbunden werden, um dem Landesamt die verlangten Auskünfte zu erteilen.
Für die Wohnraumüberwachung soll klargestellt werden, dass sie in Wohnungen, die nicht der verdächtigen Person gehören, nur dann stattfinden darf, wenn anzunehmen ist, dass sich die verdächtige Person darin aufhält. Hierzu wurden in den Ausschüssen zwei Fragen ausführlich diskutiert. Zum einen ging es um den zeitlichen Aspekt, nämlich ob sichergestellt sei, dass einerseits die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für eine Wohnraumüberwachung rechtzeitig durchgeführt werden können und dass andererseits die Überwachung auch umgehend wieder beendet wird, wenn sie nicht mehr erforderlich ist oder ihre Voraussetzungen entfallen sind. Zum anderen ging es um die Frage, ob klargestellt sei, dass eine Überwachung von Wohnungen Dritter nur dann stattfinden darf, wenn sich die verdächtige Person gerade in einem konspirativen Zusammenhang dort aufhält. Zu beiden Punkten hat sich der federführende Ausschuss der von Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und Innenministerium vertretenen Ansicht angeschlossen, dass eine weitergehende Regelung nicht erforderlich ist.
Ein Antrag der Vertreter der Fraktion der SPD, die Zuständigkeit für die richterliche Anordnung der Wohnraumüberwachungen vom Amtsgericht auf den Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts zu verlagern, fand im federführenden Ausschuss keine Mehrheit.
Ebenfalls keine Mehrheit fand im federführenden Ausschuss ein Antrag des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Zahl der Mitglieder der G 10-Kommission von vier auf fünf zu erhöhen.
Mit der Änderungsempfehlung zu Artikel 4 folgt der federführende Ausschuss einem Vorschlag von Vertretern der Fraktionen der CDU und der FDP. Anstelle einer Evaluation bestimmter Vorschriften soll nun - wie schon im Gesetz zur Änderung des Gefahrenabwehrgesetzes eine konkrete Berichtspflicht des Ministerium für Inneres und Sport eingeführt werden.
Schließlich soll die Geltung wesentlicher Regelungen dieses Gesetzes auf Vorschlag der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP auf fünf Jahre befristet werden. Insbesondere die neuen Auskunftsbefugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Einsatz des so genannten IMSI-Catchers, die Wohnraumüberwachung und die Sicherheitsüberprüfung zum Zweck des personellen Sabotageschutzes sollen nach fünf Jahren außer Kraft treten. Diese Befristung orientiert sich im Wesentlichen an der Regelung, die der Bund im Terrorismusbekämpfungsgesetz getroffen hat.
Die weiteren Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Änderungen können Sie dem schriftlichen Bericht zum Gesetzesentwurf entnehmen.
Abschließend bitte ich im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 712 zu beschließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 529 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Inneres und Sport mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag abzulehnen. Alle anderen damit befassten Ausschüsse haben sich diesem Votum angeschlossen.
Im Ausschuss ergab sich zu dem Entschließungsantrag in der 5. Sitzung am 21. Mai 2003 nur eine kurze Aussprache, da die Vertreter der antragstellenden SPD-Fraktion auf ihre Ausführungen zur Einbringung des Antrages in der 7. Plenarsitzung am 15. Mai 2003 verwiesen.
In der 20. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 5. November 2003 brachten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch einen gemeinsamen Änderungsvorschlag zu dem vorliegenden Antrag und einen weiteren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Thema ein. Dieser Änderungsvorschlag wurde von der Ausschussmehrheit von CDU und FDP abgelehnt.
Der Ausschusses für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.
Im Übrigen gebe ich meinen Bericht zu Protokoll.
Vertreter der CDU-Fraktion verwiesen darauf, dass die Gewerbesteuer nicht der einzige Weg sein könne, um den Kommunen finanziell zu helfen. Vielmehr sei ein Bündel von Maßnahmen erforderlich, wozu auch Verbesserungen auf der Kostenseite zählten. Darüber hinaus sei darauf zu verweisen, dass die Bundesregierung eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingesetzt habe, über deren Vorschläge man sich zu gegebener Zeit zu unterhalten habe. Aus diesem Grunde könne man sich nicht schon zum jetzigen Zeitpunkt auf einen bestimmten Weg zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen festlegen.
Der Vertreter der FDP-Fraktion sprach sich für eine Abschaffung der Gewerbesteuer aus. Demgegenüber wolle man den Kommunen ein Instrument an die Hand geben, das gesicherte Einnahmen ermögliche. Dazu seien ein Heberecht auf die Einkommensteuer und eine Beteiligung an dem Aufkommen aus der Umsatzsteuer zu nennen.
Abschließend stimmte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Entschließungsantrag in der Sache zu.