Matthias Nerlich
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja etwas Tolles, seine letzte Rede zu einem Antrag zu halten, der dann auch einstimmig vom ganzen Haus so beschlossen wird. Insofern darf ich mich weniger auf die Sache einlassen und mehr einige persönliche Worte sagen.
Ich bin also, wie angekündigt, der Zweite aus dem Trio
und muss gestehen: Wenn man jetzt auf einmal vorne steht, ist es doch nicht so einfach, wie man sich das vorher vorgestellt hat.
Um auf den Zwischenruf zurückzukommen: In Teilen trifft es das sogar.
- In drei Teilen? Die drei Teile wollte ich Ihnen jetzt nennen. Wir waren einerseits natürlich drei Abgeordnete, die 2003 hier gemeinsam angefangen haben und die die ganze Zeit gemeinsam in einer Reihe saßen. Wir waren manchmal auch drei Musketiere. Manchmal durften und konnten wir auch „Die Drei von der Tankstelle“ sein. Aber auch das ist manchmal ja ganz gut!
Es ist schön, wenn man geht und ausschließlich positiv zurückschauen kann. Ich kann positiv zurückschauen; denn ich freue mich über unheimlich viele wichtige Erfahrungen, die ich hier machen durfte, über unheimlich viele wertvolle Begegnungen, die ich hier haben durfte, und über unheimlich viele Freunde, die ich in dieser Zeit gewinnen konnte.
Ich möchte mich ganz herzlich bedanken für alles das, was ich hier erfahren und lernen durfte. Ich nehme es gerne mit in mein neues Amt. Es wird mir sicherlich an vielen Stellen helfen.
In einer solchen Zeit gibt es natürlich auch immer schmerzliche Momente. Einer, den ich nie vergessen werde, ist das Spiel des FC Landtag, bei dem
ich leider vom Platz getragen werden musste und nicht mehr gehen konnte. Das war im Übrigen ein Spiel gegen die Landespressekonferenz. Es ist allerdings auch ohne jede Fremdeinwirkung passiert.
Aber auch das hatte etwas Positives. Die SPD hatte ihr Sommerfest auf diesem Sportgelände direkt nebenan. Als ich behandelt wurde, kam mein ehemaliger Kollege Uwe-Peter Lestin an den Spielfeldrand und sagt: Matthias, wer hat das gemacht? Wen muss ich jetzt vors Schienbein treten? - Das sind die Freundschaften über Parteigrenzen hinweg, die ich ausdrücklich erwähnen möchte. UwePeter Lestin war ein Kollege in meinem Wahlkreis, den ich kennen- und schätzen gelernt habe. Wir sind bis heute befreundet und tun auf kommunaler Ebene auch heute noch viel zusammen. Ich denke, es ist auch eine wichtige Erfahrung - deswegen möchte ich es gerne sagen -, dass es gute Freundschaften nicht nur innerhalb von Fraktionen, sondern auch weit darüber hinaus gibt.
Bedanken möchte ich mich ganz herzlich auch bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses, dem ich von Beginn an angehören durfte. Neulich war eine Kollegin zur Vertretung im Rechtsausschuss. Man hatte ihr vorher schon gesagt, dass in diesem Ausschuss eine total tolle Atmosphäre herrscht, also ein sehr gutes Klima. Hinterher hat sie auch bestätigt, dass es so war. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass die Zusammenarbeit im Rechtsausschuss von einer sehr sachlichen Diskussion - einem harten Ringen um den richtigen Weg, aber doch immer fairen Auseinandersetzungen - geprägt war. Das habe ich in der politischen Diskussion als sehr wohltuend empfunden.
Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich unserem Sprecher in diesem Ausschuss, Uwe Biester, ganz herzlich danken, der immer souverän mit klaren Worten Dinge auf den Punkt gebracht hat und Sitzungen geleitet hat. Deswegen wird er auch über die Fraktionsgrenzen hinweg geschätzt, glaube ich. Ich möchte mich aber auch bei ihm bedanken, weil er für die Abgeordneten und Mitglieder seines Arbeitskreises immer Zeit und immer ein offenes Ohr hatte. Ganz herzlichen Dank dafür, lieber Uwe!
Abschließend richte ich ein herzliches Dankeschön an meine Fraktion, weil für die Fraktion genau das Gleiche gilt. Egal wer Vorsitzender war, egal wer Parlamentarischer Geschäftsführer war, egal wer in welcher Funktion war - ich wusste als Abgeord
neter immer, ob es um politische Fragen oder auch mal um persönliche Probleme geht, dass die Menschen, die Mitglieder unserer Fraktion sich immer Zeit dafür nehmen. Auch dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken - ebenso für die gute Aufnahme in dieser Fraktion im Jahr 2003 und für die gute Zusammenarbeit.
Ich wünsche dem Haus und allen Mitgliedern für die Zukunft weiterhin gute Entscheidungen für unser Land und für die Menschen bei uns. Ich sage danke für alles, was ich hier lernen durfte, was mir mit auf den Weg gegeben wird, und freue mich darauf, dass wir - wenn auch zukünftig in verschiedenen Funktionen - gemeinsam weiterhin viel für unser Land, für unsere Heimat und vor allem für die Menschen bei uns auf den Weg bringen. Vielen Dank für die schöne Zeit hier!
Frau Präsidentin! Herr Innenminister, in der Presse ist zu verfolgen, dass hier und da illegale Wettlokale geschlossen werden, gerade auch in der Region Braunschweig, die auch Sie gerade erwähnt haben. Ich frage die Landesregierung trotzdem, warum es insgesamt so lange dauert, bis die Glücksspielaufsicht die Wettbüros illegaler Anbieter endgültig schließt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Schwerpunkt des Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages bilden die Regelungen zu Werbung und zur Produktplatzierung. Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzen wir die entsprechende EU-Richtlinie um und schaffen Rechtssicherheit im bisher ungeregelten Bereich der Produktplatzierung.
Wie war es bisher? - Wenn James Bond von einem Privatsender immer wieder in einem Auto einer bestimmten Marke gezeigt wird, ist das attraktiv, aber nicht verboten. Derselbe James Bond, von einem öffentlich-rechtlichen Sender im selben Auto gezeigt, würde nach momentaner Gesetzeslage in einer rechtlichen Grauzone agieren.
Diese Grauzone wird nun durch den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereinigt. Aus dem Änderungsstaatsvertrag ergibt sich: Im privaten Rundfunk dürfen Produkte gegen Bezahlung in Filmen, in Unterhaltungssendungen und im Sport platziert werden, sowohl in Eigenproduktionen als auch in Fremdproduktionen. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist das nur bei angekauften, also nicht selbst produzierten Formaten erlaubt.
Unentgeltliche Produktplatzierungen, sogenannte Produktbeistellungen oder Produktionsbeihilfen, sind im privaten wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlaubt. Als Beispiel wird hier immer wieder gern das „Traumschiff“ genannt. Es gibt zahlreiche andere Beispiele.
Geregelt ist im Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber vor allem die Pflicht zum Hinweis auf diese Produktplatzierungen. Wichtig ist uns als CDUFraktion, dass dabei Taburäume definiert werden. Das sind z. B. Nachrichten, Verbrauchersendungen, Ratgebersendungen und auch Gottesdienste. Besonders wichtig ist für uns, dass Kindersendungen von Werbung und Produktplatzierungen frei zu sein haben. Das begrüßen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich. Wir freuen uns daher, dass der Staatsvertrag zum 1. April in Kraft treten wird, und stimmen dem Staatsvertrag hier im Parlament zu.
Nun zu dem SPD-Antrag, zu dem Bestreben, den ZDF-Staatsvertrag zu ändern. Ich zitiere aus diesem Antrag: „Der Landtag setzt sich für einen staatsfernen … Rundfunk ein“. Einverstanden. „Der Landtag setzt sich für einen … unabhängigen … Rundfunk ein“. Auch einverstanden. „Der Landtag setzt sich für einen … qualitätsvollen öffentlichrechtlichen Rundfunk … ein“. Genauso einverstanden.
Aber wenn Sie das alles in den Raum stellen und in Ihrem Antrag gleichzeitig eine Änderung der Statuten des ZDF fordern, heißt das, dass für Sie das ZDF im Moment nicht staatsfern, nicht unabhängig und nicht qualitätsvoll ist. Möchten Sie sich etwa auch der Einschätzung von Nikolaus Brender anschließen, der seine ehemaligen Kollegen als „inoffizielle Mitarbeiter, wirklich vergleichbar mit den IM der DDR“ bezeichnete und so in die Nähe eines DDR-Spitzelsystems brachte? - Wir als CDU-Fraktion distanzieren uns ganz deutlich von diesem unmöglichen Vergleich.
Wenn Sie uns als Fraktion eine Beurteilung nicht zutrauen sollten, dann zitiere ich den ZDFIntendanten Markus Schächter, der die Arbeit des ZDF in einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 23. Februar so zusammenfasste: „Die ZDF-Redaktionen sind unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Einflüsterungen“. Es gilt also: Guten Journalismus gab es im ZDF vor der Zeit eines Chefredakteurs Brender, guten Journalismus gab es im ZDF mit einem Chefredakteur Brender, und es wird ihn auch nach Chefredakteur Brender geben, weil gute journalistische Arbeit nichts damit zu tun hat, wer nach welchem Modus den Chefredakteur benennt oder wählt.
Ein anderer Aspekt: Auf einer Internetseite nennt sich das ZDF „das Unternehmen“. Auch ein Medienunternehmen braucht doch Innovation und den wirtschaftlichen Erfolg, und beides hängt in hohem Maße von der Person des Chefredakteurs ab. Wo ist also das Problem, wenn ein Aufsichtsgremium den Vertrag einer Führungskraft nicht verlängert?
Es ist übrigens genau dasselbe Gremium, das Nikolaus Brender überhaupt erst in das Amt des Chefredakteurs berufen und auch seiner ersten Vertragsverlängerung zugestimmt hat. Wo waren denn damals Ihre Rufe nach Staatsferne und Rundfunkfreiheit? Wenn es tatsächlich so schlimm um das ZDF bestellt ist, wo waren damals Ihre Initiativen? - Das Verfahren ist für Sie anscheinend so lange in Ordnung, wie es zu Personalentscheidungen führt, die Ihrem Wunsch entsprechen. Ich denke, so kann man nicht argumentieren: dass man Verfahren und Gremienzusammensetzungen nur so lange akzeptiert, bis Personalentscheidungen im Raum stehen, die vielleicht nicht der eigenen Meinung entsprechen.
Eines noch: Die SPD-Initiative des Landes Rheinland-Pfalz möchte alle möglichen Regelungen verändern, nicht aber § 24 Abs. 1 Satz 1 des ZDFStaatsvertrages. Danach besteht der Verwaltungsrat aus Vertretern der Länder und einem Vertreter des Sitzlandes. Nach diesem Vorschlag ist also der Verbleib Ihres Ex-Ex-Vorsitzenden Kurt Beck im Verwaltungsrat garantiert.
Um unsere Position ganz klar zu formulieren: Die Union setzt sich auch in Zukunft für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Das heißt aber doch nicht, dass dieses komplette System ohne öffentliche Kontrolle auskäme. Hier wer
den schließlich fast 8 Milliarden Euro an Gebührengeldern umgesetzt.
Deswegen muss es für das öffentlich-rechtliche System auch eine demokratische Kontrolle geben. Gewählte Volksvertreter haben nun einmal die höchste demokratische Legitimation. Auf diesen Plätzen sind uns übrigens Volksvertreter weitaus lieber als Parteivertreter der SPD in den Gesellschafterversammlungen der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft.
Ich halte also fest: Ich denke, wir haben allen Grund, mit unseren öffentlichen Rundfunkanstalten und ihren Gremien behutsam umzugehen. Beim ZDF selbst ist längst alles geklärt. Der neue Chefredakteur, Peter Frey, ist vom Intendanten vorgeschlagen und vom Verwaltungsrat einstimmig nominiert worden. Während die SPD also noch Debatten von vorgestern führt, hat das ZDF bereits erfolgreich die Weichen für eine gute Zukunft des Senders gestellt. Wenn die Ministerpräsidentenrunde diese positiven Rahmenbedingungen verändern möchte, dann zum Wohle der Konsumenten und Gebührenzahler, zum Wohle der Redakteure und Mitarbeiter sowie zum Wohle des Journalismus in Deutschland.
Dem Antrag der SPD-Fraktion können wir nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von den Vorrednern von der Linken, den Grünen und der SPD wurde wieder einmal der Eindruck erweckt, als ob sämtliche Bürger dieses Landes von sämtlichen Informationen in Niedersachsen auf Landesebene und auf kommunaler Ebene abgeschnitten seien. Wir alle wissen sicherlich, dass das nicht so ist, sondern dass diejenigen, die eine Betroffenheit haben und sie nachweisen, einen reichen Zugang zu Informationen haben. Wir wissen, dass das im Verwaltungsverfahrensgesetz unseres Landes, im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Umweltinformationsgesetz und in vielen anderen Spezialgesetzen vorgesehen ist. Es gibt also zahlreiche gesetzliche Möglichkeiten, sich Informationen zu beschaffen.
Insofern sehen wir überhaupt keine Notwendigkeit, eine zusätzliche gesetzliche Möglichkeit zu schaffen. Das enthält in Ansätzen im Übrigen auch schon die Begründung zum Gesetzentwurf der Grünen - ich zitiere daraus -: „Da die Verwaltung aber auch bislang grundsätzlich zur Auskunftserteilung an Bürgerinnen und Bürger verpflichtet ist …“ Wenn ich das in der Begründung zum Gesetzentwurf lese, dann frage ich mich, wozu ich einen noch darüber hinausgehenden Informationsan
spruch brauche, den ich gesetzlich regeln muss, wenn ich schon nach so vielen Spezialgesetzen die Möglichkeit habe, an die Informationen zu kommen.
Die Anhörung hat auch Folgendes ergeben: Alle Anzuhörenden haben gesagt, es sei begrüßenswert, ein solches Gesetz einzuführen. „Begrüßenswert“ heißt ja noch nicht, dass es notwendig ist.
- Begrüßenswert ist vieles, Frau Flauger, unheimlich vieles! Die Frage ist: Hat jemand nachgewiesen, dass es notwendig ist, ein solches Gesetz einzuführen? Wenn ich weiß, dass es viele Informationsmöglichkeiten gibt, dann sehe ich eben keine Notwendigkeit für ein zusätzliches Gesetz.
Die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände wurden kurz gestreift, aber ansonsten völlig ausgeblendet. Das heißt, die sonst für Ihre Argumentationen herangezogenen Anwälte, die kommunalen Spitzenverbände, ignorieren Sie an dieser Stelle; denn von ihnen wurden durchaus Bedenken aufgelistet.
Sie haben gesagt, das Gesetz hätte keinerlei bürokratische Auswirkung. Nach den Regelungen des Gesetzentwurfs muss aber eine auskunftspflichtige Behörde eine Auskunftsperson benennen, sie muss Verzeichnisse veröffentlichen und ein Informationsnetz einrichten, das öffentlich zugänglich ist. Am Ende muss dann auch noch eine neue Statistik geführt werden. Das sind doch bürokratische Aufwendungen, die jede Behörde an dieser Stelle haben wird. Insofern ist es doch abwegig, zu behaupten, dies bedeute keinen bürokratischen Aufwand.
Ein Punkt, den der Kollege Oetjen von der FDP schon angesprochen hat, betrifft den Schutz personenbezogener Daten. Sie haben zwar gesagt, welche anderen Bundesländer Informationsfreiheitsgesetze haben. Aber dann müssen Sie auch dazusagen, dass gerade an diesem sensiblen Punkt andere Länder andere Regelungen haben. In diesem Gesetzentwurf ist hier nichts vorgesehen, sondern jeder hat ohne Begründung einen Anspruch. Andere Länder setzen bei personenbezogenen Daten zumindest voraus, dass es ein rechtliches Interesse gibt oder dass das Begehren zumindest begründet werden muss, wenn die Aus
kunft personenbezogene Daten betrifft. Das ist in diesem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Insofern meine ich, dass es auch aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten an dieser Stelle erhebliche Bedenken gibt.
Wir halten das bisherige System, dass jemand, der ein berechtigtes Interesse hat oder betroffen ist, Einsicht in eine Akte nehmen kann, für völlig ausreichend und in Ordnung. Montesquieu folgend: Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es unbedingt notwendig, kein Gesetz zu erlassen. - Das halten wir an dieser Stelle für unbedingt notwendig.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Haase, den Blick in die Vergangenheit, den Sie hinsichtlich vernünftiger Politiker bemüht haben, können wir gerne vertiefen. In seiner Zeit als Innenminister hat Herr Bartling trefflich und in aller Ausführlichkeit begründet, warum er ein Informationsfreiheitsgesetz ablehnt. Dieser Diskussion wollen wir uns im Ausschuss durchaus stellen. Darüber werden wir im Ausschuss in aller Ausführlichkeit diskutieren können.
Der Kollege Dr. Biester hat in der letzten Wahlperiode mit treffender Präzision von diesem Platz aus prognostiziert, dass wir uns nach der Ablehnung in der vorangegangenen Wahlperiode aller Voraussicht nach in dieser Wahlperiode wieder mit einer Gesetzesinitiative der Grünen zum Informationsfreiheitsgesetz befassen werden. Angesichts dieser Tatsache könnte ich im Grunde genommen sagen, alle Argumente unserer Fraktion sind bekannt. In der ersten Beratung will ich mich deswegen auch relativ kurz fassen und nur einige grundsätzliche Anmerkungen machen.
An diesem Gesetzentwurf wird eines wieder sehr deutlich: Dieser Gesetzentwurf steht für mehr Bürokratie, für mehr Verwaltung, für mehr Vorschriften.
CDU, FDP und die Landesregierung stehen für weniger Bürokratie, für weniger Vorschriften, für weniger Gesetze.
Das haben wir in der vergangenen Wahlperiode bewiesen und dazu stehen wir noch immer. Deswegen ist es für uns notwendig, dass sich ein Bedarf für ein neues Gesetz und ein konkreter Nutzen daraus ergibt. Den Beweis dafür sind Sie noch schuldig geblieben. Vielleicht ergibt das die Diskussion in den Ausschüssen. Denn Sie tun ja so - ich denke, das ist verkehrt -, als ob kein Bürger dieses Landes ein Recht auf auch nur irgendeine Information hätte. Herr Haase, Sie haben es doch selber treffend ausgeführt: Für alle, die betroffen sind, gibt es zahlreiche Informationsrechte, im
Verwaltungsverfahrensgesetz, in Spezialgesetzen. Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, den umfassenden Informationsanspruch, den es jetzt schon gibt, noch weiter durch ein neues Gesetz auszuführen. Jeder Betroffene hat Einsichts- und Informationsrechte. Das ist aus unserer Sicht auch richtig und gut. Aber mehr ist dazu aus unserer Sicht nicht notwendig.
Ja, gerne.
Herr Kollege Haase, es mag sein, dass den Bürgern noch unbekannt ist, welche Informationsrechte sie haben. Aber ich glaube nicht, dass Sie die Situation in Bezug auf diese Unkenntnis verbessern, indem Sie im Parlament einfach ein neues Gesetz verabschieden. Über die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger können wir schon jetzt aufklären. Daran ändert das neue Gesetz überhaupt nichts.
Ich sehe meine kleine Kommune, in der ich wohne, mit ihrer kleinen Verwaltung und stelle mir vor, dass nach diesem Gesetzentwurf nicht nur jeder Bürger dieser Gemeinde, jeder Bürger der Samtgemeinde, jeder Bürger des Landkreises, sondern auch jeder Bürger aus Niedersachsen, aus ganz Deutschland, auch jeder Bürger weltweit ein Informationsrecht gegenüber dieser Gemeinde mit ihrer Miniverwaltung haben soll. Welcher Aufwand müsste dafür betrieben werden? Ohne dass jemand einen konkreten Anlass hat, wollen Sie ihm dieses Recht geben. Sie können doch nicht bestreiten, dass das zu mehr Verwaltungsaufwand
gerade für kleine Kommunen und kleine Verwaltungen und dass es auch zu mehr Kosten führt.
Jetzt spreche ich erst einmal zu Ende. - Eines finde ich verkehrt: Das Bild des Obrigkeitsstaates, das der Kollege Limburg, der Kollege Briese und in Teilen auch Sie gezeichnet haben, entspricht doch in Niedersachsen nicht mehr der Realität. Ich sage das ausdrücklich für die kommunale Praxis. Herr Haase, Sie als Kommunalpolitiker wissen das doch auch: Die Kommunen verstehen sich schon heute als Dienstleister des Bürgers. Kommunen arbeiten mit Bürgerinnen und Bürgern Hand in Hand. Das ist jedenfalls das, was ich aus kommunaler Praxis kenne. Deswegen sage ich: Das Bild des Obrigkeitsstaates, des Staates, der Kommune, die den Bürger als Bittsteller abfertigen, existiert hier nicht. Auch deswegen brauchen wir dieses weitreichende Informationsfreiheitsgesetz an dieser Stelle nicht.
Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss, auf den Austausch weiterer Argumente, und beantrage für die CDU-Fraktion, weil wir meinen, dass es fachlich in das Ressort des Innenministeriums gehört, dass der Innenausschuss federführend für die Beratungen wird und der Rechtsausschuss und der Haushaltsausschuss weiterhin mitberatend dabei sind.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Kollege Briese, Sie haben sehr schön die positiven Seiten zu beleuchten versucht. Aber die negativen Seiten haben Sie komplett ausgespart. Wir haben Anfang August die Diskussion in Berlin verfolgen können. Dort versucht der Senat jetzt wortreich zu begründen, warum man Scientology - in Berlin/Brandenburg gab es 500 Anfragen an einzelne Schulen - dieses Recht verwehren soll, auf das natürlich ein Anspruch besteht. Ich meine, auch über diese Auswüchse, nämlich dass wir radikalen Gruppen den Zugang zu Informationen gewähren, müssen wir diskutieren. Auch das wird ein Punkt in der Ausschussberatung sein.
Was die Rolle Niedersachsens im bundesweiten Vergleich angeht, ist doch unbestritten, dass Niedersachsen mit dieser Regierung und mit diesem Innenminister Vorreiter und sozusagen Referenzwert in allen Verwaltungsmodernisierungen ist. Insofern gucken die anderen mit Neid auf Niedersachsen und nicht wir mit Neid auf die anderen Bundesländer.