Jens Ahrends

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Danke, Frau Präsidentin. - Ich wollte meine Redezeit von 1:30 Minuten nutzen, um ganz kurz zwei Worte zu sagen: Es geht um Menschenleben - natürlich geht es um Menschenleben -, und wir sind in der Verantwortung.
Es geht aber um alle Menschen in Niedersachsen, und wir müssen uns der Verantwortung stellen.
Wenn Herr Toepffer sagt, die Situation auf den Intensivstationen sei so kritisch, dann ist sie das auch schon in den vergangenen Jahren gewesen, und das ist nicht nur durch die Corona-Krise ausgelöst. Wenn Sie aktuell im Intensivregister nachgucken, dann sehen Sie, dass der Anteil der Corona-Kranken auf den Intensivstationen 7,3 % beträgt.
„Man ist mit dem Klammerbeutel gepudert“, sagt der Ministerpräsident. Ich denke, man ist mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn 100 % der Menschen leiden müssen, weil 0,02 % der Menschen unter 50
oder 0,5 % der Menschen unter 70 durch das Virus gefährdet sind.
- Menschen sterben, Frau Modder, das ist richtig. Genau.
Deswegen müssen wir die Risikogruppen schützen und unsere Anstrengungen auf die Risikogruppen konzentrieren. Das macht Schweden so,
und sogar der Grüne Palmer in Tübingen macht das so und hat damit durchschlagenden Erfolg.
Da gibt es FFP2-Masken. Es gibt Schnelltests.
Dort wird das Personal regelmäßig überprüft. Jeden Tag kann man sich auf dem Marktplatz testen lassen. Seit Mai gibt es in den Altenheimen in Tübingen keine Neuinfektionen. Dort werden alte Menschen geschützt und sterben eben nicht, weil man die Maßnahmen konzentriert.
Wir hatten in 2018/2019 25 000 Tote durch die Grippe. Auch da sind Menschen gestorben, Frau Modder.
Es gab überhaupt keine Maßnahmen durch die Regierung.
- Ja, genau. Das kommt ja hier auch. Aber jetzt sind wir bereit, die Wirtschaft zu zerstören, weil 0,02 % bzw. 0,5 % der Menschen gefährdet sind.
Jawohl.
Sie zerstören die Wirtschaft. Meine Bitte lautet: Konzentrieren Sie Ihre Maßnahmen auf die Risikogruppen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In einer Zeit, in der Zigtausende Firmen gegen ihre Insolvenz kämpfen und Hundertausende von Arbeitnehmern Angst um ihre Arbeitsplätze haben, in einer Zeit, in der Rentner Pfandflaschen sammeln, um über die Runden zu kommen, in dieser Zeit, in der der teuerste Rundfunk der Welt, nämlich der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk, 8 Milliarden Euro an Beiträgen erzwingt, während sich nahezu jedermann kostenlos im Internet
informieren kann, wollen Sie einer Beitragserhöhung für diese Sender zustimmen?
Ich frage Sie: Wieso müssen die Beiträge auf 18,36 Euro erhöht werden? Das sind nicht nur ein paar Cent, sondern in der Summe sind es 400 Millionen Euro.
Bereits letztes Jahr sind die Beitragseinnahmen um 70 Millionen Euro gestiegen. Warum reicht das nicht aus? Warum wird nicht versucht, wirtschaftlich zu arbeiten und Geld einzusparen, z. B. bei den viel zu teuren Unterhaltungssendungen wie dem „Tatort“? Der kostet pro Folge ca. 1,4 bis in der Spitze sogar 2,1 Millionen Euro. Kaum jemand schaut sich das an.
Wie sieht es aus mit teuren Sportübertragungen, die Millionen kosten? Wie sieht es aus mit „Gottschalk Live“? 4,6 Millionen Euro hat Herr Gottschalk für 144 geplante Sendungen bekommen - nach 70 Sendungen wurde es abgesetzt. Niemand wollte das sehen. Herr Gottschalk hatte fünf Monate gearbeitet. 4,6 Millionen Euro durfte er behalten. Über 900 000 Euro im Monat hat er dafür bekommen.
Für solche Produktionen werden Millionen verbrannt - Millionen die u. a. Rentner mit ihrer durchschnittlichen Rente von 850 bis 1 100 Euro im Monat erbringen müssen. Ziehen Sie von diesen Renten noch einmal Steuern, Krankenversicherung, Miete, Energie- und Lebensmittelkosten ab, und dann wissen Sie warum diese Menschen Flaschen sammeln. Und von denen wollen Sie 400 Millionen Euro!
Oder geht es bei der Erhöhung vielleicht eher um die Gehälter und die Pensionsrückstellungen der Intendanten? Sind die 245 000 Euro im Jahr für den ärmsten Intendanten Thomas Kleist nicht genug? Soll jeder so viel bekommen wie Tom Buhrow mit 400 000 Euro im Jahr? Oder sogar so viel wie Claus Kleber mit 600 000 Euro im Jahr?
Wie steht es um die ausgewogene Berichterstattung? Die Staatsferne? Die politische Neutralität? - Fehlanzeige! Stattdessen bekommen wir betreutes Denken. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat
sich wegen mangelnder Staatsferne schon eingeschaltet.
Wie wäre es, wenn die Öffentlich-Rechtlichen sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren und den Bürgern eine Grundversorgung an sachlichen Informationen zukommen ließen? Reine Nachrichten ohne Adjektive und ohne Framing! - Übrigens, für das Framing-Gutachten hat die ARD letztes Jahr 120 000 Euro ausgegeben.
Wir brauchen kein Framing!
- Genau, wir brauchen kein Framing! Was wir brauchen, sind sachliche Informationen. Und das ist das, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten soll!
Sport und Unterhaltung können Sky, Netflix und Amazon Prime wesentlich besser.
Werbeeinnahmen wären ja weiterhin möglich. So machen es auch die privaten Sender - ohne Zwangsbeiträge! Und schon könnte man mit einem Beitrag - das müsste man genau ausrechnen - von ca. 5 bis 8 Euro plus den Werbeeinnahmen einen öffentlich-rechtlichen Nachrichtensender finanzieren, der seine eigentlichen Aufgaben erfüllt, nämlich die Bürger sachlich, neutral, ausgewogen und staatsfern zu informieren. Aber vielleicht ist das ja gar nicht gewollt!
Die LKR lehnt diese Beitragserhöhung jedenfalls ganz deutlich ab. Wir halten diese Erhöhung des Rundfunkbeitrags gerade zum jetzigen Zeitpunkt für unerträglich. Das ist das falsche Signal in der Corona-Krise. Das können Sie keinem Rentner erklären, der am Anfang des Monats nicht weiß, wie er den Monat mit seiner kleinen Rente überstehen soll! Überall steigen jetzt bereits die Kosten. Nächstes Jahr kommt die CO2-Bepreisung, die dann letztendlich dazu führen wird, dass alle Produkte in den Einkaufszentren teurer werden - und das bei drohenden Insolvenzen und drohender Arbeitslosigkeit.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Änderungsstaatsvertrag abzulehnen. Machen Sie’s wie SachsenAnhalt! Dort ist man vernünftig geworden und hat diese unsägliche Erhöhung gekippt. Fordern Sie stattdessen die Öffentlich-Rechtlichen auf, vernünftig zu haushalten und Kosten zu reduzieren! Oder noch viel besser: Lassen Sie nur die Bürger Beiträge zahlen, die ARD und ZDF auch tatsächlich nutzen wollen! Das wäre demokratisch, und das
wäre sozial - das wäre mal ein Ding für die Sozialdemokraten.
Danke schön, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, vielen Dank.
Nochmals danke. - Meine Damen und Herren, alle Maßnahmen der Regierung basieren auf der Anzahl der durch den PCR-Test positiv getesteten Personen. Der Test sucht Spuren des Coronavirus, kann dabei aber nicht zwischen Fragmenten eines aktiven und denen eines bereits toten Virus unterscheiden. Es werden also Menschen, die das Virus schon vor Monaten z. B. durch ihr Immunsystem besiegt haben, als Neuinfizierte gezählt.
Um diese Fragmente überhaupt nachweisen zu können, werden die Proben je nach Labor 37- bis 40-mal vervielfacht. Das sind sogenannte Zyklen. Würde man diese Zyklen auf 30 reduzieren, wäre die Zahl der positiv getesteten Fälle 40 % bis 90 % geringer.
Es ist entscheidend, wie viele Zyklen notwendig sind, um Fragmente des Virus überhaupt nachweisen zu können - der sogenannte Ct-Wert. Der PCR-Test sagt also rein gar nichts über die Infektiosität einer Person aus, solange der Ct-Wert unbekannt ist. Die Aussagekraft des PCR-Tests ist also so mangelhaft, dass ein portugiesisches Gericht sogar eine Quarantäneanordnung aufgehoben hat.
Wenn die Landesregierung eine Maskenpflicht anordnet, dann muss sie die Menschen auch mit FFP2-Masken versorgen; denn selbstgemachte Stoffmasken oder Tücher halten das Virus nicht auf.
„Als würde jeden Tag ein Flugzeug abstürzen“, sagt Herr Söder. Das ist in den Augen der LKR verantwortungslose Panikmache; denn jeden Tag sterben in Deutschland auch ohne Corona ca. 2 600 Menschen.
Letzten Monate waren es sogar weniger als im Vorjahr - trotz Corona!
Über 99,5 % der Menschen unter 70 Jahren überleben das SARS-CoV-2-Virus. Konzentrieren Sie Ihre Maßnahmen also auf die Risikogruppen! Denn Ihre Anordnungen kosten Arbeitsplätze, vernichten Existenzen und zerstören unsere Volkswirtschaft. Kehren Sie zurück zu Vernunft und Augenmaß!
Vielen Dank.
Herr Präsident, ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Es kommt nicht oft vor, aber manchmal muss auch ein konservativer Politiker einem Gesetzentwurf der Grünen zustimmen. Ich denke mal, heute ist für mich solch ein Tag.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf soll das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz im Hinblick auf Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gemäß den §§ 32 und 33 NKomVG vereinfachen. Die Bürger sollen es leichter haben, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Das ist gut so; denn es ist das Land der Bürger, das durch die Politik verwaltet wird.
Herr Hiebing, das Allgemeinwohl wird dann vom Bürger definiert, wenn der über das, was da abzustimmen ist, entschieden hat. Der Bürger wird wissen, was für ihn das Beste ist, und nicht immer unbedingt die Politik. Die Schweiz zeigt uns, dass
es funktioniert. Warum soll das in Niedersachsen nicht möglich sein?
Von daher kann ich dem Gesetzentwurf der Grünen überwiegend zustimmen.
Insbesondere ist es zu begrüßen, dass die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften gemäß § 32 Abs. 4 gesenkt werden soll. Hier wird eine große Hürde für das Erreichen des Bürgerbegehrens gesenkt.
Die Änderung von § 33 Abs. 1 a kann ich jedoch nicht in dieser Form akzeptieren. Hier ist meines Erachtens zu ändern, dass nicht jeder Bürger, sondern jeder wahlberechtigte Bürger der Ortschaft oder des Stadtbezirkes ein Bürgerbegehren einreichen kann.
Es ist zu begrüßen, dass der Kostendeckungsvorschlag beim Einwohnerantrag gestrichen werden soll. Er ist eine unnötige Hürde und bisher die Hauptursache für das Scheitern von Bürgerbegehren in Niedersachsen. Oftmals wurden die Bürger durch das Erfordernis eines Kostendeckungsvorschlages davon abgeschreckt, einen Einwohnerantrag zu stellen.
Dass eine Vertretung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 selbstständig einen Bürgerentscheid beschließen können soll, ist ebenso zu begrüßen.
Auch der reduzierte Themenausschluss nach § 32 Abs. 2 Satz 2 mit der Aufnahme von Bauleitplanungen, förmlichen Verwaltungsverfahren, Planfeststellungsverfahren sowie Flächennutzungs-
und Bebauungsplänen ist meiner Ansicht nach zu begrüßen.
Ebenso zu begrüßen ist die Festsetzung des Beginns der Sammelfrist nach § 32 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Vertretung in Verbindung mit der im hier vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Aufhebung der Dreimonatsfrist.
Aber auch die Bekanntmachung der zulässigen Bürgerbegehren, die Zusammenlegung mit den Wahlterminen, die Forderung nach objektiver Information der Bürger seitens der Kommunen und Informationen über Pro und Kontra dieser Begehren und auch die Einrichtung von Infoständen werden von mir genauso unterstützt wie die Abschaffung des Zustimmungsquorums.
Alles in allem ist der hier vorliegende Gesetzentwurf ein Weg hin zu mehr Bürgerbeteiligung und damit auch ein Weg hin zu mehr Demokratie. Als Demokrat muss ich diesen Weg unterstützen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich danke Ihnen. Ich werde mich an meine Redezeit halten.
Artikel 6 der Niedersächsischen Verfassung bestimmt:
„Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst, Kultur und Sport.“
Das ist auch gut so; denn Kunst, Kultur und Sport sind wichtige Bereiche unserer Gesellschaft, die Kreativität, soziale Kompetenz und Integration fördern.
Unter dem Begriff „Sport“ werden im Allgemeinen verschiedene Bewegungs-, Spiel- und Wettkampf
formen zusammengefasst, die meist im Zusammenhang mit körperlichen Aktivitäten des Menschen stehen und bei denen nicht selten auch der Gesundheitsaspekt eine wichtige Rolle spielt.
Körperliche Aktivitäten können sehr förderlich für die Gesundheit sein. Sie stärken die Muskulatur, das Herz-Kreislauf-System und fördern koordinative Fähigkeiten. Aggressionen können bei sportlicher Betätigung abgebaut und sogenannten Zivilisationskrankheiten wie Adipositas oder auch Diabetes Typ 2 kann vorgebeugt werden.
Auch wenn sich E-Sport heute zu einer gesellschaftlich anerkannten Art, in gewisser Weise Sport zu treiben, etabliert hat, so können wir eine staatliche Förderung des E-Sports nicht unterstützen. Weder der körperliche noch der soziale Aspekt kommen hier zum Zuge; denn in der Regel sitzen die Spieler oft stundenlang vor ihrem PC und halten sich in virtuellen Welten auf. Auch ein persönlicher Kontakt, wie es z. B. bei einer Schachpartie der Fall ist, ist hier nicht gegeben, da die Spiele auch in Wettkämpfen in der virtuellen Welt stattfinden.
Mögliche Strahlenschäden durch permanentes Onlinegaming, nervöse Unruhe und Schlafstörungen sind nur einige gesundheitliche Schäden, die der regelmäßig ausgeübte E-Sport mit sich bringen kann. Hinzu kommt ein erhöhtes Suchtpotenzial. Eine Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewirkte bereits 2018, dass die Computerspielabhängigkeit - meine Vorrednerin hat es angesprochen: Gaming Disorder - in den Katalog der Krankheitsbilder aufgenommen wurde. 2019 wurde sie mit der Verabschiedung der 11. Version der internationalen statistischen Klassifikation für Krankheiten, der ICD-11, endgültig als Krankheit anerkannt.
Vor diesem Hintergrund spricht sich auch der DOSB dagegen aus, virtuelle Sportarten als gemeinnützig anzuerkennen und in die Abgabenordnung aufzunehmen.
Menschen, die E-Sport auf Wettkampfebene betreiben, sind zudem in sehr vielen Fällen Werbeträger und können sich aus diesen Einnahmen selbst finanzieren. Aus den genannten Gründen können wir somit eine staatliche Förderung von E-Sport nicht unterstützen.
Vielen Dank.