Gordan Dudas

Sitzungen

16/12 16/14 16/37 16/78

Letzte Beiträge

Herr Kollege, vielen Dank für Ihren ausführlichen Redebeitrag. Aber ich muss jetzt ganz offen gestehen: Ich habe nicht ein Wort verstanden von dem, was Sie uns sagen wollten.
Könnten Sie das vielleicht noch mal in Kürze und für alle verständlich wiederholen,
um die Position der Piraten noch mal deutlich machen?
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute in drei Wochen ist der 1. August – ein außerordentlicher Tag. Natürlich gibt es jedes Jahr einen 1. August, aber diesen 1. August haben wir in ganz Deutschland seit Jahren besonders intensiv beäugt.
Denn ab dann gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige. Die rot-grüne Landesregierung hat seit 2010 viel Geld bereitgestellt und damit den U3-Ausbau massiv vorangetrieben.
Allein in den vergangenen Jahren ist landesweit die Zahl der Betreuungsplätze für die Unterdreijährigen um 27.000 gestiegen. Hierfür gebührt den Verantwortlichen in den Kitas, bei den zuständigen Jugendämtern und den Trägern unser Respekt. Damit können die Kommunen ab dem 1. August landesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen; insgesamt sind es knapp 145.000.
Doch auch wenn damit das Etappenziel, der 1. August 2013, nun weitestgehend erreicht ist, so ist es nicht an der Zeit, sich zurückzulehnen. Denn der U3-Ausbau endet nicht 2013/14. Vielmehr ist künftig mit weiter steigenden Betreuungsbedarfen zu rechnen. NRW wird bis 2017 allein den Kommunen 1,4 Milliarden € bereitstellen.
Gerade bei den Investitionen in die Zukunft unserer Kleinsten ist auch der Bund gefragt. Bundesmittel müssen längerfristig zur Verfügung stehen, um den Rechtsanspruch dauerhaft realisieren zu können. Denn nur durch eine konsequente Beteiligung an den Betriebskosten können U3-Plätze entsprechend der tatsächlichen Nachfrage vorgehalten werden.
Schließlich profitiert der Bund durch Steuermehreinnahmen und höhere Beiträge weit überdurchschnittlich von dem Ausbau. Den Löwenanteil der Ausgaben, Betriebs- und Investitionsmittel aber tragen die Kommunen, das Land und zum erheblichen Teil auch Träger und Eltern. Wir müssen deutschlandweit – da sind wir uns hier alle einig – mehr in die Bildung investieren. Bislang ist es nur 0,1 % des Bruttoinlandprodukts, das Deutschland für die frühkindliche Bildung ausgibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist daher für den Bund an der Zeit, dem Rat der Länder zu folgen. Gerade mit familienpolitischen Maßnahmen wie dem Betreuungsgeld wurde ein Irrweg beschritten, der völlig falsche Signale setzt und daher zu Recht als „Bildungsfernhalteprämie“ tituliert wird.
Wir haben nicht nur die Verantwortung, Kindern entsprechende Bildungsangebote vorzuhalten, sondern wir müssen auch Eltern die Möglichkeit geben, sich frei zu entscheiden, wie und wo ihr Kind betreut wird. Und zur Wahlfreiheit gehört erst einmal überhaupt die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz zu bekommen.
Leider gibt es auf Bundesebene einige, die das nicht verstehen, nicht verstehen wollen oder es einfach ausblenden. Daher sind wir auf Landesebene alle gemeinsam gefragt, für die Belange der Kinder und Eltern einzutreten und auf die Versäumnisse des Bundes hinzuweisen – ob es die lange Weigerung ist, mehr Mittel bereitzustellen, oder die Weigerung, die Akteure des U3-Ausbaus an einen Tisch zu holen. Es bedurfte erst der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und der Ergebnisse zum Fiskalpakt, damit auch die Bundesregierung den U3-Ausbau endlich mit unterstützt.
Auch wenn nach vielem Hin und Her den Kommunen nun die Mittel zugeteilt werden, gibt es hier wieder eine neue Baustelle: Zu enge Antragsfristen, zu viele Berichtspflichten, knappe Fristen zur Mittelverausgabung haben sich praktisch als Hemmnis erwiesen.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat uns auf ihrer Jahrestagung am 6. und 7. Juni 2013 einen guten Weg aufgezeigt. Dort hat man sich dafür ausgesprochen, dass der Bund die Fristen für sein Investitionsprogramm lockern soll, damit begonnene Maßnahmen abgeschlossen werden können.
Ich würde mich daher freuen, wenn wir diesen einstimmigen Beschluss ebenfalls geschlossen begleiten würden und die Landesregierung beauftragten, sich auf Bundesebene für eine Verlängerung des Verwendungszeitraums der Mittel und für eine dauerhafte, der Nachfrage und der realen Kostenentwicklung angepassten Betriebskostenbeteiligung des Bundes einzusetzen. Dies wäre ein starkes Bekenntnis zum weiteren Ausbau und ein ebenso wichtiges Signal an die Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Kommunen, Träger und insbesondere die Kinder.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und hoffe auf eine gemeinsame Linie für und im Sinne unserer Kinder. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin! Sie haben vorhin die Bereitstellung der Mittel durch den Bund gelobt. Können Sie mir recht geben, dass das Familienministerium und insbesondere die Familienministerin Schröder erst durch den Bundesrat und die dort herrschenden neuen Mehrheitsverhältnisse gezwungen wurde, die Mittel bereitzustellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion kommt in einem schicken Gewand daher: „Nahverkehr in NordrheinWestfalen ausbauen – Fernverkehr verbessern“. Eine schöne Überschrift für einen Antrag! Denn sie gibt diesem Antrag einen gewissen Wohlfühlcharakter. Genau das macht diesen Antrag unredlich.
Worum geht es? Sie benennen ein wichtiges Großprojekt – namentlich den RRX – und äußern im gleichen Atemzug Befürchtungen, dass dies negative Auswirkungen auf andere Bahnverbindungen haben werde. Sie versuchen auf diesem Weg, die Menschen zu verunsichern. Das ist Panikmache!
Die vielen Berufspendler, aber auch die sonstigen Zugreisenden in diesem Land: Was sollen diese Menschen denken, wenn Sie solche Behauptungen aufstellen?
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was Sie hier betreiben, ist der verantwortungslose Versuch, den RRX gegenüber den anderen Verkehrsträgern auszuspielen.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, Sie wollten dessen Realisierung hintertreiben. Statt als CDU hier konstruktiv politisch für NRW mitzuwirken, den Nahverkehr auszubauen und den Fernverkehr zu verbessern, streuen Sie lieber Sand ins Getriebe, womöglich aus politischem Kalkül.
Fakt ist: Aus rein parteitaktischen Gründen wird von Ihnen die Strategie gefahren, keinen verkehrspolitischen Erfolg in NRW zuzulassen. Das ist die Wahrheit, und das ist die politische Triebkraft, die hinter Ihrem Antrag steckt.
So sind Sie ja auch in Berlin bei der Bundesregierung unterwegs und meinen, das würde hier in Düsseldorf nicht wahrgenommen. Schämen Sie sich dafür!
In diesem Zusammenhang fallen mir die Meldungen aus den letzten Wochen ein, wonach CSUVerkehrsminister Ramsauer fünf der elf wichtigsten Schienenprojekte mit besonderer Förderung in Bayern verortet und keines in Nordrhein-Westfalen.
Das ist alles kein Geheimnis. Das ist alles nachlesbar im „Spiegel“ Nummer 46/2012 auf Seite 70.
Hier wäre konstruktive Politik angezeigt. Wenn Ihnen etwas an Nordrhein-Westfalen liegt, dann sollten Sie die Landesregierung zum Wohle der Menschen in unserem Land ehrlich unterstützen, statt kleinkariert und doppelzüngig auf Verhinderung zu setzen. Denn nur mit vereinten Kräften können wir in Berlin etwas für Nordrhein-Westfalen bewirken. Aber davon sehe ich bei Ihnen nichts.
Nein. Die CDU lässt ja auch meine Zwischenfragen nicht zu, deswegen mache ich das auch nicht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, vor diesem Hintergrund ist Ihr Antrag nicht nur politisch unredlich, sondern er ist auch schädigend.
Wenn wir dabei sind, über den ÖPNV in NRW zu sprechen, dann sollten wir auch Ross und Reiter nennen. Halten wir daher fest: Der ÖPNV in Nordrhein-Westfalen wird jährlich mit ca. 1,5 Milliarden € gefördert. Der Landesanteil beträgt immerhin gut 160 Millionen €. Das entspricht aber nur gut 14 % des Gesamtvolumens.
Der Bund hingegen trägt 86 % der Finanzierung. Hier kommt es zu ganz interessanten Ansätzen, was die Zusammensetzung des Bundesanteils angeht. Denn die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes in Höhe von rund 130 Millionen € pro Jahr, die Bestandteil der bundesseitigen Finanzierung des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen sind, sind nur bis Ende des nächsten Jahres gesichert. Der Bund will diese Mittel auslaufen lassen. Hier droht die wirkliche Gefahr für den ÖPNV in NordrheinWestfalen.
Dort können Sie, meine Damen und Herren von der CDU, mahnen und politisch aktiv werden. Die richtige Adresse ist die schwarz-gelbe Bundesregierung in Berlin.
Jetzt ist die Zeit für Entscheidungen gekommen. Wir können leider nicht auf die neue rot-grüne Bundesregierung und damit bis zum Herbst 2013 warten. Unsere Landesregierung, unsere Verkehrsverbünde und unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit für die Sicherstellung des ÖPNV in NRW. Hier können Sie konstruktiv im Interesse unseres Landes mitwirken.
Die Bundeskanzlerin hat für den 6. Dezember – endlich, muss man sagen – zum Thema „Entflechtungsmittel“ nach Berlin eingeladen. Wirken Sie auf Ihre Bundeskanzlerin ein, dort zu einer auskömmlichen Lösung bei den Entflechtungsmitteln zu kom
men: für Nordrhein-Westfalen und auch für alle anderen Bundesländer. Das wäre eine ehrliche und konstruktive Unterstützung der Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen, für das Land und für seine Menschen – und nicht dieser Antrag, der am besten nie geschrieben worden wäre. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zu Ihren Ausführungen möchte ich fragen: Sind Sie der Meinung, dass das in Berlin mit der FDP verabschiedete Betreuungsgeld dazu beitragen wird, dass mehr Kinder in die Kindertagesstätte gehen werden?