Hannelore Kraft
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Watermeier, der nach den Disziplinarverfahren gefragt hatte.
Sie haben gesagt, es gebe drei, davon wäre eines abgeschlossen. Mich würde interessieren, wie das Ergebnis dieses Disziplinarverfahrens war.
Herr Minister, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Warum Sie das abstrakte Ergebnis eines Disziplinarverfahrens hier nicht benennen können, erklärt sich mir nicht. Es ist ganz wichtig – auch um Wirksamkeit zu entfalten –, dass es bekannt wird, wie Disziplinarverfahren ausgehen.
Meine Frage bezieht sich auf die vertraulichen Unterlagen. Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass diejenigen, die ja offenkundig – wenn ich Sie richtig verstehe – mit vertraulichen Unterlagen umgegangen sind, nicht in irgendeiner Form an irgendjemanden weitergegeben worden sind?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach dem, was ich hier in den letzten anderthalb Stunden hören musste, bin ich jetzt hinreichend verwirrt.
Daraus leitet sich auch meine Frage ab. Zunächst hat Frau Scharrenbach den Abwägungsprozess, der stattgefunden hat, erwähnt. Mich interessiert besonders, zu verstehen, worin er sich eigentlich unterscheidet: Situation vor der Räumung, Situation heute. Da hörte ich von Frau Scharrenbach: Es gibt überhaupt kein Ermessen; bei Kenntnis von Baurechtswidrigkeit – Zitat – sind wir gezwungen, zu agieren. – Das haben Sie vorhin wortwörtlich gesagt.
Sie haben den Eindruck erweckt, als hätte es Eingaben gegeben. Jetzt gerade bei der vorletzten Fragestellung wird klar: Es gab keine einzige Eingabe von außen, die das sozusagen suggeriert hätte.
Sie sagen dann: Unverändert ist der Zustand formal- und materiell-rechtlich illegal. – Das verstehe ich. Sie begründen aber gleichzeitig, dass die baulichen Maßnahmen heute andere seien als damals, und zwar offensichtlich sogar mit Doppelverglasung. Ich habe das eigentlich als Scherz gemeint. Dass das jetzt noch in den Prozess hineinströmt, finde ich schon etwas merkwürdig.
Ich stelle mir die Frage als Bürgerin dieses Landes
ich sitze hier im Parlament auch stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger –: Was hat sich eigentlich daran geändert? Die Gefahr für Leib und Leben für diejenigen, die in diese Baumhäuser klettern, ist nach meiner Einschätzung zumindest heute keine wesentlich andere als damals.
Was machen Sie eigentlich, wenn jemand verunglückt – verunglückt mit den neuen Baumhäusern, wie ich gelernt habe, die ja weiter drinstehen, wo man neu abwägen muss? Das haben Sie uns ja alles dargelegt. Ich frage mich nur: Was passiert eigentlich in einer solchen Situation?
Dann ist für mich die Kernfrage: Findet diese Abwägung im Hause der Bauministerin alleine statt, oder
gab es und gibt es eine Abwägung auch auf Ebene des Kabinetts, sprich: in einer Kabinettssitzung?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mich würde Folgendes interessieren: Warum haben Sie die Absicht der Vergabe nicht auf der Vergabeplattform des Landes angekündigt und dort nicht eine Interessenabfrage gemacht?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Ministerin, ich hatte Sie gefragt: Warum haben Sie die Absicht der Vergabe nicht auf der Vergabeplattform angekündigt? – Darauf lautete die Antwort, es habe ja drei Monate dort gestanden.
Die Nachfrage des Kollegen hat dann deutlich gemacht: Sie hat da gestanden, nachdem der Auftrag vergeben war. Ich lese Ihnen gerne vor, was auf dem Vergabemarktplatz NRW zum Sinn des Ganzen steht.
„Auf dieser Plattform können Sie als Unternehmen nach Bekanntmachungen zu Ausschreibungen suchen, die Vergabeunterlagen herunterladen, mit der Vergabestelle kommunizieren und gegebenenfalls elektronische Angebote abgeben.“
Deshalb würde ich von Ihnen gerne wissen, warum Sie diese Möglichkeiten einer auch erweiterten Markterkundung dann nicht genutzt haben und hier im Vorfeld das Ganze eingestellt haben; denn dann wären vielleicht noch weitere Anbieter, die im Übrigen nicht nur in Deutschland, sondern in Europa sitzen könnten, auf diese Ausschreibung aufmerksam geworden.
Herr Minister, Sie haben dargelegt, dass Sie die Bundesratsinitiative nicht auf den Weg gebracht haben, weil es die von Ihnen dort als Wunsch vorgetragene Verschärfung der Gesetze gegeben hat.
Als Parlamentarierin finde ich es bedenklich, dass dann, wenn eine Strafverschärfung stattfindet, die wir alle für richtig erachtet haben, und es zu Vorfällen kommt, diese trotz erkennbaren öffentlichen Interesses eingestellt werden, sozusagen in Vorwegnahme der Feststellung einer psychischen Erkrankung.
Können Sie mir sagen, welche Wirkung Sie sich auf andere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erwarten? Sie nehmen ja sehr wohl wahr, dass genau das, was sie gefordert haben und was auch eingeführt worden ist, am Ende keine Wirkung entfaltet hat.
Herr Minister, ich habe es immer noch nicht verstanden. Ich bin ja nur bekennende Hobbyjuristin. Normalerweise wird das im Hauptverfahren festgestellt. Es geht um den Zustand während der Tat. Den kann man doch jetzt nicht vorwegnehmen und das generalisierend beurteilen. Ich verstehe das nicht.
Herr Minister Biesenbach, ich schicke vorweg: Sie wissen, ich bin weder im Innen- noch im Justizausschuss. Ich verfolge hier die Fragestunde und höre Ihnen zu. Sie sprechen von „nicht leichtnehmen“, und Sie sprechen mehrfach von „Es läuft mir nach“.
Dann kann ich mir nicht erklären – da bitte ich Sie, mir deutlich zu machen, dass Sie das wirklich so gesagt haben, wenn Sie es gesagt haben –, dass Sie einem Ausschuss, der Fragen stellt – Fragen, die den Todesfall eines Menschen betreffen, der unschuldig in Haft sitzt und zu Tode kommt –, in dieser Sitzung wissentlich und willentlich offensichtlich wichtige zentrale Informationen vorenthalten haben. Sie haben also gewusst, dass es eine Suizidgefährdung gab, und Sie haben das dem Ausschuss in dieser Situation vorenthalten. Ist das richtig?
Herr Minister Lienenkämper, für mich schließt sich eine Frage an. Sie haben gerade noch einmal gesagt, es gab einen Bericht für
den Rechtsausschuss; Grundlage dafür war eine Prüfung des Justizministeriums. Ich würde von Ihnen gern wissen, ob diese Prüfung des Justizministeriums anderen Ressorts und/oder dem Kabinett zur Kenntnis gelangt ist und wann das gewesen ist.
Herr Minister Lienenkämper, noch einmal die Frage: Hat das Kabinett diesen Bericht vorab zur Kenntnis gehabt? Ja oder nein?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben mich zugegebenermaßen vollständig verwirrt. Als jemand, der der Ministerehrenkommission in den vergangenen Jahren entsprechend Meldung gemacht hat, würde ich gerne noch einmal gezielt nachfragen:
Haben Sie Eigentumsanteile an diesem Hof der Ministerehrenkommission gemeldet?
In der Tat ist es schon relevant, ob jemand, der in einer Regierung ist, Anteile an beispielsweise auch anderen Unternehmen besitzt. Wir mussten angeben, weil das in der Öffentlichkeit vielleicht nicht bekannt ist, ob wir Aktien besitzen, welchen Grund und Boden mit welchem Wert – übrigens auch bei Ehepartnern – wir haben. Auch das wird von der Ministerehrenkommission überprüft, weil es eben Verquickungen des Amtes mit bestimmten Bereichen geben könnte. Deshalb interessiert hier schon die Antwort auf die Frage, ob Sie Eigentümerin des Betriebes oder von Teilen des Betriebes sind.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage richtet sich an den stellvertretenden Ministerpräsidenten. Herr Kollege Stamp, können Sie uns sagen, wann Sie über den vermeintlichen Hackerangriff informiert wurden und wann Sie über den aktualisierten Ermittlungsstand „Fehlfunktion des internen Netzwerks“ informiert worden sind?