Adolf Weiland

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Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind der SPD-Fraktion außerordentlich dankbar für diese Aktuelle Stunde, gibt sie uns doch Gelegenheit,
die erfolgreiche Politik der Bundesregierung und der christlich-liberalen Koalition in Berlin mit ihren positiven Auswirkungen auf das Land Rheinland-Pfalz darzustellen.
Erstens. Der Bund investiert in dieser Legislaturperiode – also bis zum Jahr 2013 – 12 Milliarden Euro in Bildung und Forschung.
Das ist die größte Investition – – –
Das ist die größte Investition, die es in diesem Bereich je gegeben hat.
Wer auch nur einigermaßen den Anspruch aufrechterhalten will, hier in diesem Haus ernst genommen zu werden,
kann das wohl nicht als Scheitern bezeichnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie wissen so gut wie ich,
dass in diesem Rahmen Maßnahmen für die frühkindliche Sprachförderung und Bildung ebenso gefördert werden wie die Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie eine vertiefte Berufsorientierung.
Zweiter Punkt: Bund und Länder haben sich zu einem Qualitätspakt für die Lehre vereinbart, zur sogenannten dritten Säule im Hochschulpakt.
Das ist beschlossen. Das ist Ergebnis des Bildungsgipfels. Das ist ein Ergebnis, das Bund und Länder gemeinsam erreicht haben. Auch in diesem Zusammenhang kann man nicht von Scheitern sprechen, wenn man den
Anspruch erhebt, ernst genommen zu werden, meine sehr geehrten Damen und Herren;
denn schließlich bedeutet das, dass sich der Bund verpflichtet hat, definitiv bis zum Jahr 2020 2 Milliarden Euro zu investieren.
Das ist die größte Investition in die Hochschullehre, die es in diesem Land je gegeben hat, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Aus sachlichen Gründen ist es jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb Sie Ihre Erfolge an diesem Bildungsgipfel dermaßen infrage stellen.
Es ist bestenfalls aus parteitaktischen Gründen nachvollziehbar.
Das stimmt nicht.
Ich habe in der Zeitung gelesen, was Sie gesagt haben. Sie haben schon am Vorabend des Bildungsgipfels verlautbart, dass der Bildungsgipfel scheitern wird.
Dann sind Sie hingegangen und haben nicht über Bildung diskutiert, sondern haben eine steuerpolitische Debatte vom Zaun gebrochen.
Diese steuerpolitische Debatte haben Sie dann in einem zweiten Schritt auch noch ideologisch aufgeblasen, indem Sie die Spitzensteuersatzdebatte daraus gemacht haben. Das ist Politik auf dem Rücken unserer Schülerinnen und Schüler.
Das stimmt nicht. Seehofer hat nicht über den Spitzensteuersatz diskutiert. Sie haben mit einer ideologisch aufgeblasenen Neiddiskussion, wie Sie sie immer in diesem Zusammenhang führen, von der Bildung abgelenkt und auf einen Nebenkriegsschauplatz geführt.
Damit haben Sie dem Bildungssystem in RheinlandPfalz nicht nur nicht genutzt, sondern Sie haben ihm Schaden zugefügt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Im Übrigen haben Bund und Länder vereinbart – da haben Sie offensichtlich zugestimmt –, bis 2015 10 % des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auszugeben.
Das Ziel ist doch wohl unstrittig, oder stellen Sie das auch infrage?
Das ist ein ehrgeiziges Ziel, wenn man weiß, wo man herkommt, nämlich von 8,6 % im Jahr 2008. Es ist doch ein Fortschritt, dass man sich gemeinsam auf dieses ehrgeizige Ziel verständigt hat.
Im Übrigen war noch nie so viel Dynamik in der bildungspolitischen Diskussion wie derzeit. Diese Dynamik ist von der Bundesregierung angestoßen worden, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Auf die Perspektiven rheinland-pfälzischer Bildungspolitik komme ich im zweiten Teil zu sprechen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat schon etwas Merkwürdiges an sich, wenn diejenigen, die in diesem Land seit 20 Jahren die Landesregierung stellen und in diesem Land seit 20 Jahren die Wissenschafts- und die Bildungsminister stellen, sich hier hinstellen und ihre Perspektiven suchen.
Dieses Thema der Aktuellen Stunde heißt nämlich: „Perspektiven rheinland-pfälzischer Bildungspolitik nach dem Scheitern des Bildungsgipfels der Bundesregierung“.
Frau Brede-Hoffmann, eines kann ich Ihnen sagen, die Perspektiven rheinland-pfälzischer Bildungspolitik werden Sie nicht finden, wenn Sie weiter Aktuelle Stunden Ihrer Bundestagsfraktion abschreiben und hier einbringen;
denn es ist gerade einmal sieben Tage her, seit die SPD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag in Berlin genau dieselbe Aktuelle Stunde beantragt hat.
Es hat für jemanden, der überzeugter Landespolitiker und Föderalist ist, schon etwas Merkwürdiges, wenn in diesem Landtag, zu dessen ursächlichen Zuständigkeiten die Bildungspolitik gehört, Vertreterinnen der SPD glauben, die Bundesregierung für ihr bildungspolitisches Versagen tadeln zu können.
Kommen wir noch einmal zu den Perspektiven. Wo sind denn Ihre Perspektiven für die Qualität des Unterrichts an den von Ihnen abgeschafften Haupt- und Realschulen? Es wird nur über Organisationen, Raumaufteilung, Mensen und über die Frage diskutiert, welcher Caterer die Mensa bedienen darf. Von Qualität habe ich noch nichts gehört.
Wo sind denn Ihre rheinland-pfälzischen Perspektiven für den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten? Wo sind denn Ihre Perspektiven für die demografische Dividende im Bildungssystem?
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Wo sind denn Ihre Perspektiven für die ca. 20 Milliarden Euro, die bis zum Jahr 2025 durch diese demografische Dividende frei werden? Das sind alles Fehlanzeigen. Bei all dem tadeln Sie die Bundesregierung. Das ist lächerlich.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rundfunklandschaft in Deutschland ist im Umbruch, teilweise im tiefen Umbruch. Wir verzeichnen an vielen Stellen Entwicklungen, von denen heute noch keiner so richtig weiß, wo sie enden werden. Bei der einen oder anderen Entwicklung wissen wir heute nicht einmal verlässlich zu sagen, wo sie enden sollen.
In dieser unübersichtlichen Situation, in dieser Umbruchsituation der Rundfunklandschaft in Deutschland ist es eine verdienstvolle Arbeit, denke ich, aufzuschreiben, wo wir Probleme und Aufgaben sehen und wo wir Lösungen vorzubereiten und Entscheidungen zu treffen haben. Insofern bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion für diese Fleißarbeit, die uns mit diesem Antrag vorgelegt wurde. Es hat sich jemand hingesetzt und zusammengeschrieben, wo die Baustellen sind und wo wir Entscheidungen vorzubereiten bzw. zu treffen haben.
Das Zusammenschreiben der Baustellen und das Benennen der Probleme ist noch nicht direkt die Lösung. An der einen oder anderen Stelle des Antrags könnte man das Gefühl haben, dass die Fleißarbeit der Zusammenstellung allzu schnell als parlamentarischer Antrag den Weg ins Plenum gefunden hat; denn er bildet eine Bandbreite von Problemen ab, die wir sicherlich nicht im Rahmen eines einzigen Antrags behandeln und lösen können. Das geht von der Feststellung, der niemand widersprechen wird, dass sich der rheinlandpfälzische Landtag mit Nachdruck zum dualen Rundfunksystem in Deutschland bekennt – das ist gar kein Problem –,
bis hin zu Fragen der Werbefreiheit des öffentlichrechtlichen Rundfunks, Fragen der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dafür sind zweieinhalb Seiten möglicherweise ein bisschen wenig, um das in aller Breite und sachlichen Präzision miteinander besprechen zu können. Deswegen brauchen wir dringend die Beratung des Antrags im Ausschuss.
Ich will vielleicht schon das eine oder andere Thema hier ansprechen. Die Gebührenfinanzierung beschäftigt uns im Augenblick alle sehr intensiv. Das ist völlig zu Recht so, weil mit der Frage des Systems der Gebührenfinanzierung unmittelbar die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks zusammenhängt. Die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört ebenfalls dazu.
Nun haben wir die Situation, dass in dieser intensiven Diskussionsphase Herr Professor Kirchhof aus Heidelberg beauftragt ist, ein Gutachten vorzulegen. Ich kenne dieses Gutachten noch nicht. Ich glaube, im Augenblick kennt es niemand.
Ja, okay.
Beispielsweise die Fragen, wie sich Betriebsstätten definieren oder typisieren lassen und wie das mit den privaten Haushalten ist, sind entscheidende Fragen, die diese Regulierungen, die wir zu treffen haben, erst gerichtsfest machen.
Da haben wir die Ratschläge und die Erkenntnisse des Gutachtens noch nicht, sehen uns also im Augenblick auch noch nicht in der Lage, zu so definitiven Aussagen zu kommen, wie sie hier bezüglich der geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe gemacht ist. Es kann sein, dass wir dahin kommen, aber wenn wir es heute schon wüssten, so wie es hier suggeriert wird, hätten wir das Gutachten nicht in Auftrag geben müssen.
Dann gibt es andere Dinge in diesem Antrag, die zum Beispiel den Südwestrundfunk direkt betreffen in der Forderung bei II. 1. dritter Spiegelstrich, Synergieeffekte aus Kooperationen verschiedener Landesrundfunkanstalten bei deutschlandweit durchgängig empfangbaren Programmen, die den Hörgewohnheiten usw. entsprechen. Da stellt sich mir die Frage: Wo gibt es die? Was bedeutet das zum Bespiel für das Kulturprogramm in SWR 2? – Das erschließt sich mir aus dem Text des Antrags nicht. Auch darüber müssen wir dann dezidiert im Ausschuss sprechen. Für die Abschaffung der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale
ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, finde ich an jedem Stammtisch natürlich direkt Beifall. Ich will diese Forderung jetzt nicht als populistisch bewerten, aber
man müsste dann auch schon sagen, was man an die Stelle – –
Bitte?
So ist es.
der GEZ setzt, weil die Aufgaben nicht vollständig wegfallen. Es besteht also Beratungsbedarf in beträchtlichem Umfang. Dankenswerterweise ist das hier einmal zusammengeschrieben worden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zentraler Regelungsgehalt des Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist die Umsetzung der EURichtlinie vom 11. Dezember 2007 in nationales Recht bzw. Länderrecht. Mit dieser unter deutscher Präsidentschaft erarbeiteten Richtlinie wird die rechtliche Grundlage für ökonomisch erfolgreiches privates Fernsehen, aber auch für öffentlich-rechtliches Fernsehen in einem wichtigen Schritt weiterentwickelt.
Dabei hat sich zunächst einmal innerhalb der Kommission ein Perspektivenwechsel beim Blick auf Fernsehen und fernsehähnliche Angebote vollzogen. In der EURichtlinie heißt es hierzu – ich zitiere –: „Audiovisuelle Mediendienste sind gleichermaßen Kultur- und Wirtschaftsdienste. Ihre immer größere Bedeutung für die Gesellschaften, die Demokratie – vor allem zur Sicherung der Informationsfreiheit, der Meinungsvielfalt und des Medienpluralismus –, die Bildung und die Kultur rechtfertigt die Anwendung besonderer Vorschriften auf diese Dienste.“
Damit wird deutlich, dass die mit der digitalen Übertragungstechnik sich ergebenden Möglichkeiten für Fernsehen oder fernsehänliche Angebote nicht ausschließlich in die Zuständigkeit des europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts und des elektronischen Handels fallen, was unserer deutschen Sichtweise, die wir immer vertreten haben, diametral widersprochen hätte oder hat.
Ausdrückliches Ziel der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste ist also, eine eigenständige Rechtsgrundlage außerhalb der Richtlinie für den elektronischen Han
del und der Dienstleistungsrichtlinie zu schaffen. Das ist aus deutscher Sicht sicherlich als Erfolg zu werten.
Zum ersten Mal wird der Rundfunkbegriff konsequent aufgrund der Inhalte und Adressaten und nicht aufgrund der Art der technologischen Verbreitungsart definiert. Die Richtlinie umfasst nicht nur sogenannte traditionelle Fernsehdienste, sondern auch zukünftige fernsehähnliche Dienste auf Abruf, die Inhaltlich in ihrer massenwirksamen Bedeutung dem Fernsehen vergleichbar sind. Auch das ist sachgerecht und zu begrüßen.
Die neuen Werberegelungen sind ein wichtiger Schritt für wirtschaftlich erfolgreiches privates Fernsehen als werbefinanziertes Informations- und Unterhaltungsangebot. Es bleibt zwar bei der bisherigen stündlichen Werbeobergrenze von zwölf Minuten, aber die tägliche Werbezeitbegrenzung wird aufgehoben. Das bringt für 24stündige Programme ein Mehr an Werbezeit.
Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ändert sich nichts. Auch das ist sachgerecht.
Die sogenannte Produktplatzierung wird zum ersten Mal europaweit geregelt. Bei der Produktplatzierung geht es – ich formuliere es einmal jenseits aller definitorischen Feinheiten – um das, was landläufig als Schleichwerbung bezeichnet wird. Oberstes Ziel der Regelungen ist, Transparenz für den Zuschauer zu schaffen, um ihn vor Techniken und unbewusster Beeinflussung zu schützen und Wettbewerbsgleichheit zu schaffen.
Sie nimmt im Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen breiten und sehr detaillierten Raum ein und wird für private Veranstalter und den öffentlichrechtlichen Rundfunk der Natur der Sache entsprechend gesondert geregelt.
Um für die Zuschauer eine ausreichende Transparenz zu gewährleisten, muss auf die Produktplatzierung in den Sendungen hingewiesen werden. Zwar heißt es in § 7 Abs. 7 Satz 1, Produktplatzierung ist unzulässig, tatsächlich aber wird Produktplatzierung definitiv nur für Kinder- und Informationssendungen, für Ratgeber- und Verbrauchersendungen und für Gottesdienste ausgeschlossen. Für das ganze übrige Programm wird Produktplatzierung durch diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber zum ersten Mal eingeführt, rechtlich zugelassen und normiert.
Deutschland konnte sich hier mit seiner Forderung nach einem Verbot von Produktplatzierung leider nicht durchsetzen. Bisher nämlich galt als eiserner Grundsatz die klare Trennung von Programm und Werbung. Damit lässt sich Produktplatzierung nur sehr sperrig zusammenbringen, im Grunde genommen nur zusammenbringen, wenn man diesen Grundsatz aufweicht. Wie sich das in Zukunft weiterentwickeln wird, werden wir zu beobachten haben.
Systemgerechter – wie im Übrigen am Mittwoch in unserer Anhörung dargelegt – wäre aus deutscher Sicht eine weitergehende Lockerung der Werberregelungen für das private Fernsehen gewesen.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.
Neben diesen kleinen Anmerkungen ist der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegenüber dem IstZustand ein Fortschritt, und deshalb werden wir ihm zustimmen.
Herr Staatssekretär, warum halten Sie die Diskussion über programmliche Fragen, Schwerpunktsetzungen des
Programms, die Ausrichtung des Programms und in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Quoten, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Altersgruppen, im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Postens eines Chefredakteurs für unangemessen?
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Legitimation der Mitwirkung von in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählten Abgeordneten in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Vergleich zu den Vertretern von anderen gesellschaftlichen Interessenverbänden?
Herr Staatssekretär, gab es aus Ihrer Sicht eine irgendwie geartete satzungsmäßige, rechtliche oder verfas
sungsrechtliche Notwendigkeit oder Festlegung des Verwaltungsrates, bei der Neubesetzung der Position des Chefredakteurs des ZDF den Vertrag zu verlängern?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, es ist ein gutes Zeichen, dass wir zu diesem wichtigen Thema einen gemeinsamen Antrag vorlegen, den wir miteinander besprechen und dann auch beschließen können, weil ich meine, dass bei diesem Thema Gemeinsamkeit in bestimmter Weise schon ein Wert an sich ist. Deshalb bin ich dankbar, dass in den Gesprächen und gemeinsamen Beratungen dieser Antrag zustande gekommen ist. Dadurch wird bei diesem wichtigen Thema gezeigt, dass durch parlamentarische Beratungen Initiativen auch noch verbessert werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, anlässlich seines Ausscheidens als Intendant des Deutschlandradio wurde Ernst Elitz Anfang April in einem Interview gefragt: „Woran liegt es, dass heutzutage so viele ein falsches Bild von der DDR haben?“ – Elitz antwortete darauf: „Im Seelenhaushalt des Menschen wird das Unangenehme gern verdrängt. Wer nicht mit sich klarkommt, braucht die Ausrede: Früher war alles besser. Wer mitgemacht hat, will sich reinwaschen. Und der
Dritte sagt, lass mich doch in Ruhe mit den alten Kamellen. Umso wichtiger ist es,“ – so Elitz weiter – „dass die Sternstunde der deutschen Geschichte, die friedliche Revolution von 1989, zum Schwerpunkt an den Schulen wird. Dass darüber so selten gesprochen wird, ist für mich“ – also für Elitz – „ein klares Versagen der Bildungspolitik.“
Dem wollen und dem werden wir in Rheinland-Pfalz – jedenfalls unter anderem auch mit unserem gemeinsamen Antrag, den wir heute besprechen – entgegenwirken. Dabei hilft keine Schwarz-Weiß-Malerei, dabei hilft keine Rechthaberei und erst recht keine Selbstgerechtigkeit weder von der einen noch von der anderen Seite. Eine Kritik am Regime, eine Kritik an der Diktatur ist dabei nicht mit einer Kritik an den Menschen gleichzusetzen, die unter ihr gelebt haben, unter ihr leben mussten; denn wer sich auf diese Gleichung einlassen würde, hätte die Diskussion schon verloren.
Es hilft in der Auseinandersetzung mit diesem schwierigen Kapitel der deutschen Geschichte – wie übrigens auch bei der Auseinandersetzung mit anderen schwierigen Kapiteln der deutschen Geschichte – nur genaues Hinsehen und Differenzieren, genaues Hinsehen und Differenzieren auch in der aktuell geführten Diskussion über das, was es in der DDR möglicherweise an Gutem gegeben hat, z. B. die Kindergärten. Genaues Hinsehen und Differenzieren!
Natürlich gab es Kindergärten, in denen sich Kinder auch wohlgefühlt haben, das Sandmännchen geliebt haben, gespielt, gemalt und gesungen haben. Sie haben z. B. das beliebte Lied vom Volkspolizisten gesungen mit dem bekannten Refrain: „Und wenn ich mal groß bin, damit ihr es wisst, dann werde ich auch so ein Volkspolizist.“
Kinder fanden es vielleicht auch spannend, wenn Offiziere der NVA zu Besuch kamen und vom Kampf gegen den Imperialismus erzählt haben, wozu auch die von ihnen sogenannte Sicherung der Friedensgrenze zählte. Es ist eben dieses Ineinanderverwobensein von Normalität und Anormalität, das typisch ist für das Leben in einem totalitären Staat, für das Leben in einer Diktatur.
Wer sich davon ein Bild machen will, dem sei dringend z. B. die Lektüre von „Der Turm“ von Uwe Tellkamp empfohlen. Die Geschichte spielt unter Ärzten. Da gab es viel Aufopferung, viel menschliche Wärme und Zuwendung und großes ärztliches Können im Gesundheitssystem. Den Mangel am Notwendigsten konnte das dann letztlich doch nicht ganz wettmachen.
Wir finden, es wäre schön, wenn unsere Schülerinnen und Schüler außer den unverzichtbaren historischen Fakten über Hohenschönhausen, die Mauertoten, Bautzen und schließlich über die friedliche Revolution auch einen differenzierten Einblick in das Alltagsleben der Diktatur bekämen. Es wäre schön, wenn unser gemeinsamer Antrag dazu einen Beitrag leisten könnte.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was sollen, was können und was dürfen ARD, ZDF und Deutschlandradio? – ich denke, dies sind die Kernfragen des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Die Antworten, die in diesem Staatsvertrag gegeben werden, kann man ernsthaft nicht beurteilen, ohne zumindest einmal kurz einen Blick auf das Umfeld der Diskussion zu werfen, aus dem diese Antworten hervorgehen und hervorgehen müssen. Zu diesem Umfeld gehören Akzeptanzprobleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, was seine Finanzierung angeht, und dies in einer Intensität, in der sie in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bisher nach meinem Eindruck nicht bekannt gewesen sind. Immerhin reden wir über ein Finanzvolumen für ARD, ZDF und Deutschlandradio von jährlich über 7 Milliarden Euro.
Ich glaube, es ist nicht mehr als normal, dass sich eine öffentlich-rechtliche Institution zumal in einem demokratischen Staat dafür zu rechtfertigen hat.
Zu dem Umfeld, in dem die Antworten auf die Frage „Was soll, was kann, was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk?“ gegeben werden, gehört aber auch, dass wir uns in einem immer härter umkämpften Medienmarkt befinden, in dem privatwirtschaftliche Rundfunkanbieter um ihre Marktanteile, ja, um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen müssen, wobei man auch sagen können darf, dass diese wirtschaftlichen Probleme, in denen sich manche privatwirtschaftlich organisierten Medienunternehmen befinden, ihre Ursache nicht in der Rundfunkgebühr haben. Auch dies gehört zur Wirklichkeit dazu.
Zum Umfeld gehört auch eine grundlegende Änderung in der Mediennutzung und im Medienkonsum: weg von den herkömmlichen Verbreitungs- und Kommunikationswegen hin zum Internet. Wenn beispielsweise 93 % der 20- bis 29-Jährigen und 96 % der 14- bis 19Jährigen regelmäßig das Internet nutzen, braucht es keine große Fantasie, sich vorzustellen, dass dies natürlich Auswirkungen auf die Erreichbarkeit durch die öffentlich-rechtlichen Medien auf den herkömmlichen Wegen hat.
Aber die Frage der Präsenz der öffentlich-rechtlichen Medien im Internet – Stichwort „Telemedien“ – ist nicht nur eine Frage des Verbreitungsweges, also nicht nur eine Frage der Technik, sondern es ist auch eine Frage der Inhalte.
Zu dem Umfeld, in dem die Frage „Was kann, was soll, was darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk?“ beantwortet werden muss oder soll, gehört auch eine stetig wachsende Informationsflut, mit deren Anwachsen die Hilfen für Orientierung und Einordnung keineswegs Schritt halten, jedenfalls nicht im Gefühl der meisten Mediennutzer. Damit geht ein – zumindest gefühlter – zunehmender Niveauverlust in dem einher, was uns auf dem Medienmarkt angeboten wird. Dies ist also – ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben – der Rahmen, in dem diese Fragen beantwortet werden, in dem der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu betrachten ist.
Die Antworten auf diese Fragen sind – Herr Ministerpräsident Beck hat soeben darauf hingewiesen – zunächst einmal nach Brüssel zu geben. Ich denke, es war vorausschauend und gut – darin besteht Übereinstimmung im ganzen Haus –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Sache der Mitgliedstaaten in der Anlage zum Amsterdamer Vertrag 1997 festgeschrieben worden ist.
Wenn ich mich richtig erinnere, sind in diesem Zusammenhang auch die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute erwähnt worden, was sich heute ebenfalls als sehr vorausschauend und gut erweist.
Wenn wir das als Erfolg sehen, was in der Anlage zum Amsterdamer Vertrag 1997 über die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten geschrieben worden ist, dann dürfen wir uns natürlich im Umkehrschluss auch nicht wundern, wenn in der Folge die Europäische Union danach gefragt hat, was wir unter dem Begriff „öffentlichrechtlicher Rundfunk“ verstehen und ob wir diesen Begriff füllen können. Die Umsetzung der Füllung dieses Begriffs ist mit ein Hauptanliegen dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags.
Auf die anderen Bereiche der Europäischen Union, des Europäischen Gerichtshofs und das Beihilfeverfahren ist ausführlich eingegangen worden. Ich möchte nur auf einen Wechsel in der Begrifflichkeit hinweisen, der auch einen Wechsel im Denken und in den Inhalten nach sich zieht oder jedenfalls nach sich ziehen sollte. Ob man in diesem Zusammenhang von Paradigmenwechsel sprechen kann, weiß ich nicht, es ist möglicherweise ein bisschen zu pathetisch. Aber es ist schon ein bedeuten
der Wechsel. Bisher haben wir die Rundfunkgesetzgebung im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer entweder ausschließlich oder doch überwiegend als Erlaubnis an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verstanden, irgendetwas zu tun.
Nun, im Zuge der Forderungen aus Brüssel, beauftragen wir ausdrücklich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, im Dienste der Gesellschaft bestimmte Angebote zu unterbreiten und Veranstaltungen anzubieten. Dies ist ein grundlegender Wechsel in der Sichtweise, der – so glaube und hoffe ich – zu einer gedeihlichen Weiterentwicklung auch in der Diskussion darüber beitragen kann, was der Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Die Fragen gegenüber Brüssel werden beantwortet.
Die Fragen sind aber auch gegenüber den privatwirtschaftlichen Marktteilnehmern am Mediengeschäft, den privatwirtschaftlichen Medienunternehmen, zu beantworten, die zu Recht an die Rundfunkpolitik die Frage stellen: Was wollt ihr eigentlich tun, damit eine Marktmacht, ausgehend von einem Gebührenaufkommen von über 7 Milliarden Euro, uns nicht die Luft zum Atmen nimmt?
Wie wollt ihr Wettbewerb in der dualen Rundfunkordnung denn weiterhin gestalten, insbesondere auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die sich uns im Internet z. B. eröffnen? – Auch darauf gibt dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Antwort: im Internet hinsichtlich der Regelungen für die Verbreitung öffentlich-rechtlicher Angebote und Inhalte, bei den Printmedien mit dem ausdrücklichen Verbot der Veranstaltung von Online-Presse. –
Die Frage „Was soll, was kann, was darf der öffentlichrechtliche Rundfunk?“ ist schließlich gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst zu beantworten, der sich – gestützt auf die Verfassung und die Verfassungsrechtsprechung – an die Rundfunkpolitik mit der Frage wendet: Ja, was dürfen wir denn jetzt? Wie sieht unsere zukünftige Entwicklung weiter aus? –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich in die Einzelheiten gehe, denke ich, wäre es nicht schlecht, wenn wir uns möglicherweise oder wahrscheinlich auch jenseits des Streits über einige Grundsätze verständigen könnten. Schließlich befinden wir uns in der ersten Lesung. Möglicherweise bietet die zweite Lesung noch einmal die Gelegenheit, das eine oder andere im Detail miteinander zu besprechen.
Von meiner Seite aus möchte ich anmerken, bei dieser Ausgangslage, bei diesem schwierigen Umfeld, in dem dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag verhandelt, diskutiert und dann entworfen wurde, war es keineswegs selbstverständlich, dass man zu einer Einigung kommt. Manchmal schien das Scheitern vielleicht sogar wahrscheinlicher als das Gelingen. Er ist jedenfalls der Abschluss eines Prozesses über mehrere Jahre. Er ist aber nicht der Abschluss einer Diskussion über die weitere Entwicklung der Rundfunklandschaft in Deutschland.
Auch darauf ist, wie ich finde, berechtigterweise hingewiesen worden.
Er ist ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung. Er ist aber nur ein Schritt, und wir müssen uns vergegenwärtigen, dass mit ihm die Diskussion nicht aufhört und weitere Schritte folgen werden und folgen müssen. Das könnte gegebenenfalls auch der einen oder anderen etwas fundamentalistisch vorgetragenen Kritik ein klein wenig die Schärfe nehmen, wenn man weiß, dass es auch nach diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch weitergeht.
Er ist jedenfalls nicht das abschließende Machtwort des Gesetzgebers in einer Diskussion, sondern – auch darauf ist hingewiesen worden – er ist als Ausgangspunkt für einen weiteren Entwicklungsschritt zu betrachten.
Ich denke, hinsichtlich der weiteren Entwicklung ist es von Bedeutung, dass wir uns jenseits der wichtigen und notwendigen Regelungen im Einzelnen, z. B. hinsichtlich der Telemedien, Stichwort „Drei-Stufen-Test“, Stichwort „Konkretisierung des Auftrags, Definition von Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung“ – – –.
In dem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich positiv anmerken, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei der Unterhaltung das Profil der öffentlich-rechtlichen Anstalten besonders schärft und besonders herausarbeitet, indem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Unterhaltung im öffentlich-rechtlichen Sinne sich deutlich von dem unterscheiden muss, was andernorts angeboten wird. Ich denke, das ist ein wichtiger Hinweis für die weitere Entwicklung.
Ein ganz großes Problem nicht dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags, aber der weiteren Entwicklung, die wir ausgehend von diesem Regelungswerk miteinander besprechen müssen, ist, glaube ich, die Akzeptanz der jungen Menschen im Hinblick auf die Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien.
Wenn man sich anschaut, dass ARD und ZDF Zuschauer haben, von denen etwa 50 % des Anteils bei den über 65-Jährigen liegen und gerade einmal 5 % bei den unter 30-Jährigen, glaube ich, braucht man keine großen theoretischen Analysen mehr anzustellen, wo die Aufgaben der Zukunft liegen.
Hier geht es dann auch um die Verbreitungswege, wenn man weiß, dass sich Kinder und Jugendliche, insbesondere Jugendliche, nicht mehr vor den Fernsehapparat oder vor den Radioapparat setzen
oder die Zeitung kaufen –, sondern sich des Handys oder anderer Dinge bedienen. Wo sind die Strategien? Wo sind die Sendekonzepte? Wo sind auch die haushaltsmäßig nachvollziehbaren Schwerpunkte bei den Sendeanstalten zur Entwicklung solcher Strategien, um Jugendliche deutlich stärker als bisher an die Programme und damit die unverzichtbaren öffentlich-rechtlichen Inhalte heranzuführen und zu binden?
Ich denke, wir stehen vor einer ganz spannenden und wichtigen Diskussion, auf die ich mich freue.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Frau Kollegin Brede-Hoffmann hat mich eben in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend im Zusammenhang mit der Frage angesprochen, ob der Gesetzentwurf mit unbilligem Druck in der parlamentarischen Beratung behandelt worden sei. Ich will dazu anmerken, Frau Kollegin, angekündigt war der Gesetzentwurf von der
Landesregierung für einen Zeitpunkt vor der Sommerpause.
Eingebracht wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung am 28. August. Zum ersten Mal im Ausschuss haben wir uns mit diesem Gesetzentwurf am 9. September befasst. Dort wurde der nachvollziehbare Wunsch der Ministerin vorgetragen, die Beratung bis zum Ende des Jahres zum Abschluss zu bringen, um den Schulen Planungssicherheit zu geben. So weit die Fakten.
Wenn der Eindruck des Durchpeitschens entstanden sein sollte, dann ist daran die Landesregierung nicht unschuldig. Wer mit großflächigen Plakatkampagnen so tut, als sei ein Gesetz schon beschlossen, das in diesem Hohen Hause noch nicht zur abschließenden Beratung angestanden hat, der erzeugt unbilligen Druck auf die parlamentarische Beratung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn man dieses Geld, das diese großflächige Plakatkampagne gekostet hat, in die Lernmittelfreiheit gesteckt hätte, dann wäre Ihr Argument von der Nichtbezahlbarkeit schon zum großen Teil entkräftet, verehrte Frau Kollegin.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Brede-Hoffmann hat eben den Versuch unternommen, nach Ursachen zu suchen, die den Gesetzentwurf, den wir heute beraten, notwendig gemacht hätten. Den entscheidenden Grund hat Frau Kollegin Brede-Hoffmann nicht genannt. Der entscheidende Grund, warum wir heute dieses Gesetz beraten müssen, sind 17 Jahre verfehlte Bildungspolitik in diesem Land.
Dieser Gesetzentwurf – – –
Sie haben 17 Jahre lang die Hauptschule verkommen lassen, um sich jetzt als Retter für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler darzustellen. Das ist Fakt.
Dieser Gesetzentwurf, den wir heute beraten, erweist sich zunehmend als Teil des Problems, nämlich als Teil Ihrer verfehlten Bildungspolitik, und immer weniger als Lösung dieses Problems.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat im Frühjahr dieses Jahres ein Konzept zur Behebung der dringenden Not an den Hauptschulen im Lande angekündigt. Die Landesregierung hat dann Ende Oktober ein erstes organisatorisches Rahmenkonzept vorgestellt. Damit haben sich landesweit, auch bei uns, große Erwartungen verbunden. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass zum Beispiel Herr Kollege Keller in seiner Reaktion auf die Vorstellung dieses Konzepts, das ich in der letzten Plenarsitzung durchaus als diskussionswürdig bezeichnet habe – – – Die ganze CDULandtagsfraktion ist diesem Konzept durchaus aufgeschlossen gegenübergetreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mittlerweile muss man aber feststellen, im Land macht sich Enttäuschung breit.
Schüler, Eltern und Lehrer fragen immer nachdrücklicher: Wo bleiben eigentlich die inhaltlichen Antworten auf unsere Probleme?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Eindruck verstärkt sich, dass in dem wunderschönen bunten Geschenkkarton, den uns die Ministerin Ende Oktober mit der Aufschrift „Realschule plus“ auf den Tisch gestellt hat, bisher jeglicher Inhalt fehlt.
Was verbessert sich zum Beispiel für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler, außer dass der Name sich ändert? Es wird keine Antwort auf die Frage vorgelegt – – jedenfalls bislang nicht –, wie die Hauptschülerinnen und Hauptschüler zu Gewinnern der Reform werden.
Die Antwort bleibt die Landesregierung schuldig. Wie werden in Zukunft die Hauptschülerinnen und Hauptschüler besser als bisher auf Ausbildung und Beruf vorbereitet?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil genau die Antworten auf diese Fragen bislang fehlen, wächst die Besorgnis im Land. Es wächst die Besorgnis im Land mit dem Blick auf die Bildungspolitik dieser Landesregierung.
Erstens hat man die Hauptschulen 15 Jahre lang in diesem Land aktiv vernachlässigt und verkommen lassen. Das war der erste Schritt, meine Damen und Herren.
Jetzt – und das ist der zweite Schritt – lässt man Hauptschule und Realschule in einer neuen Schulform einfach verschwinden. Sie sind plötzlich weg.
Drittens mehren sich die besorgniserregenden Anzeichen dafür, dass man die Gymnasien am ausgestreckten Arm verhungern lassen will, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Statistik über den Unterrichtsausfall an den Gymnasien, die vor wenigen Tagen veröffentlicht worden ist, lässt keinen anderen Schluss zu.
Man schaut tatenlos zu, wie die Gymnasien überlaufen, und verweigert ihnen gleichzeitig die notwendigen Ressourcen, um mit dieser Herausforderung fertig zu werden. So kann man dann die einzig funktionierende Schulart in Rheinland-Pfalz auch noch kaputt machen.
Meine Damen und Herren, das, was hier geschieht – da kann man denjenigen, die das so sehen, immer weniger widersprechen –, wird von immer mehr Leuten im Lande als der sozialdemokratische Dreisprung in die bildungspolitische Sackgasse verstanden: erstens die Hauptschulen verkommen lassen, zweitens die Realschule abschaffen und drittens das Gymnasium gegen die Wand fahren. Das ist das Ergebnis sozialdemokratischer Bildungspolitik in diesem Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, am Ende dieser Sackgasse wird dann die Einheitsschule stehen. Ich kündige für meine Fraktion, für viele Lehrerinnen und Lehrer, für viele Eltern und viele Schülerinnen und Schüler, für die breite Mehrheit im Lande an, wir werden diesen Weg nicht mitgehen, und wir werden diesem Weg unseren erbitterten Widerstand entgegensetzen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Rede des Ministerpräsidenten war deutlich zweigeteilt. Wenn ich auf dem Niveau des zweiten Teils seiner Rede antworten wollte, müsste ich sagen: Ministerpräsident, dein Name sei gespaltene Zunge. – Es geht nicht, vor den
Handwerkern in Koblenz das dreigliedrige Schulsystem hochzuhalten und hier eine Politik zu betreiben, die auf die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems abzielt.
Wenn ich in diesem Sinne auf den zweiten Teil Ihrer Rede antworten sollte, könnte ich anführen, dass sich Ihre Genossen in Bayern, die verehrte SPD in Bayern, ausdrücklich für die Hauptschule und den Erhalt der Hauptschule ausgesprochen haben.
Damit sind wir bei einer Äußerung, die die Ministerin eben getroffen hat und die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Die Ministerin hat eben sinngemäß behauptet, ihre Politik habe auf den Zustand der Hauptschulen in den vergangenen 15 Jahren keinen Einfluss gehabt. Weshalb betreiben Sie dann überhaupt Politik, wenn das so ist, Frau Ministerin?
Im ersten Teil seiner Rede hat der Herr Ministerpräsident vieles – vieles auch Nachdenkenswerte – gesagt, das man unterstreichen kann und das auf jeden Fall wert ist, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen.
Herr Ministerpräsident, insbesondere bei der ernsthaften Problembeschreibung des Zustands des Bildungssystems in Rheinland-Pfalz beschreiben Sie aber zum großen Teil die Ergebnisse Ihrer Politik der vergangenen 15 Jahre.
Auch das gehört zu einer vollständigen Betrachtung.
Zurück zu den schulorganisatorischen Vorschlägen, die die Ministerin Ende Oktober vorgelegt hat. Ich meine, man kann davon ausgehen, dass uns allen in diesem Hause die individuelle und optimale Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers am Herzen liegt und dass wir gemeinsam nach den besten Wegen suchen, um dies zu erreichen. Wir sollten uns meiner Meinung nach nicht gegenseitig absprechen, dass wir gemeinsam dieses Ziel verfolgen.
Das gilt insbesondere für Herrn Keller. Herr Pörksen, davon verstehen Sie wirklich nichts.
Es gibt verschiedene Formen und Möglichkeiten, wie man das Ziel der möglichst optimalen Förderung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin erreicht. Die Antwort, die wir bisher darauf in der Differenzierung gegeben haben, war im Wesentlichen die Form der äußeren Differenzierung, nämlich die Gliederung in
die vier Schularten Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Berufsschule, wenn man die Grundschule einmal voraussetzt.
Bei intellektuell redlicher Betrachtungsweise und bei einem ernsthaften Umgang mit dem Thema könnte es sein, dass diese Form der äußeren Differenzierung, die wir bisher über Jahrzehnte hatten, nicht mehr in der Lage ist, auf jedes sich ergebende Problem jetzt und in der Zukunft die richtige Antwort zu geben.
Das würde bedeuten, dass man organisatorische Änderungen vornehmen muss. Frau Ministerin, so verstehe ich Ihren Vorschlag. Die Organisation ist aber doch nur die eine Seite der Medaille.
Ich muss auf die neuen Herausforderungen auch neue inhaltliche Antworten geben.
Wenn wir redlich miteinander umgehen, wissen wir doch, dass wir dann, wenn wir die Differenzierung von der äußeren auf die innere Differenzierung verlagern, zusätzliche Ressourcen benötigen, sofern wir bei der neuen Organisationsform unser Ziel einer möglichst individuellen und optimalen Förderung nicht aus dem Blick verlieren wollen. Wenn Sie einen Schritt von der äußeren Differenzierung weg hin zur inneren Differenzierung gehen, benötigen Sie also ein viel größeres Maß an Ressourcen. Sie brauchen mehr Lehrer, und Sie brauchen noch kleinere Gruppen als bisher.
Vorausgesetzt, Sie nehmen das alles ernst – das unterstelle ich Ihnen bis zum Beweis des Gegenteils –, brauchen Sie mehr Lehrer, kleinere Gruppen, spezielle Fördergruppen, spezielle Unterrichtsangebote, spezielle Formen der Didaktik und Methodik im Unterricht
ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, und Sie brauchen eine viel stärkere Vernetzung von Lehrern und Lehrerinnen, von Sozialpädagogen, von Schulpsychologen, von der Sozialhilfe, von der Familienhilfe und von der Jugendhilfe als das bisher der Fall ist.
Ich möchte die Chance, die uns der Herr Ministerpräsident eröffnet hat, doch nutzen.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, ich glaube, Sie sind mit Ihrem letzten Redebeitrag und dem erneuten Ideologievorwurf wieder hinter das zurückgefallen, was wir eigentlich in dieser Debatte gemeinsam bereits erreicht hatten.
Man kann die Einheitsschule wollen. Das ist nichts Ehrenrühriges.
Ich will die Einheitsschule nicht, weil ich glaube, dass es mehr Argumente dagegen als dafür gibt. Wenn von der Landesregierung erklärt wird, dass sie die Einheitsschule auch nicht will, dann glaube ich das bis zum Beweis des Gegenteils auch.
Solange Sie es bei den Organisationsvorschlägen belassen, die Sie unter der Überschrift „Realschule plus“ vorgelegt haben, und diese nicht durch entsprechende
inhaltliche Antworten auf inhaltliche Fragen ergänzen, zum Beispiel auf die Frage, wie wollen Sie in der neuen Schulstruktur die Hauptschülerinnen und Hauptschüler speziell und besser fördern als bisher, ist die Befürchtung im Land, dass Sie auf dem Weg in die Einheitsschule sind, nicht unberechtigt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Keller hat es sich nicht ausgesucht, dass er heute Nachmittag auf einer Beerdigung sein muss.
Deshalb bitte ich darum, sich nicht so sehr auf seine Person zu fixieren, wie das bisher geschehen ist. Ich denke, das ist auch ein Gebot der Fairness.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was die Ministerin als Vorschlag angekündigt hat, verdient, durchaus ernst genommen zu werden und verdient eine eingehende Betrachtung.
Deshalb will ich die Frage nicht näher erörtern und dieser Frage nicht näher treten, warum die Landesregierung in den letzten 15 Jahren tatenlos zugesehen hat, dass es den Hauptschulen im Land immer schlechter gegangen ist, meine Damen und Herren.
Sich mit dieser Frage zu beschäftigen, wäre der Mühe wert, weil nur aus der Analyse der Ursachen eine Abhilfe für die Nöte der Hauptschülerinnen und -schüler abgeleitet werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage nach der Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler, nach der Zukunft der jungen Menschen, die sich im Augenblick der Hauptschule anvertraut haben, ist in allererster Line eine inhaltliche Frage. Insofern ist das, was die Ministerin vorgelegt hat, zunächst nur einmal die Ankündigung einer organisatorischen Antwort auf diese zentrale inhaltliche Frage, nicht mehr und nicht weniger.
Darauf sollten wir uns hier und heute verständigen; denn die zentrale Frage ist und bleibt: Was verbessert sich
Die zentrale Frage ist und bleibt: Sind die Hauptschülerinnen und -schüler am Ende dieser Reform wirklich die Gewinner?
Eines ist klar: Durch die Abschaffung der Hauptschule werden Hauptschüler noch nicht zu Realschülern.
Wir sollten auch darauf achten, dass umgekehrt im Zuge dieser Reform Realschüler nicht zu Hauptschülern werden, meine Damen und Herren.
Frau Brede-Hoffmann, für Ihr Verhalten gibt es in der Pädagogik einen Fachbegriff. Der heißt Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom.
Dieser Begriff bezeichnet die Verbindung von Hyperaktivität mit Konzentrationsschwächen, meine Damen und Herren. Darunter leidet unsere bildungspolitische Diskussion teilweise, dass wir uns gegenseitig nicht mehr zuhören und einfach aneinander vorbeireden.
Ich will deshalb das Augenmerk dieser Debatte auf einige zentrale inhaltliche Fragen richten.
Was geschieht in der neuen Struktur im Unterschied zur alten Struktur, um Hauptschülerinnen und Hauptschülern besser als bisher eine Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf angedeihen zu lassen? Wie werden Hauptschülerinnen und Hauptschüler in Zukunft besser als bisher individuell gefördert?
Wird das Bildungsangebot für Hauptschüler enger und besser als bisher mit dem Wirtschafts- und Arbeitsleben verzahnt? Dies ist eine Forderung der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern in diesem Land.
Wir fragen: Wie unterscheiden sich in Zukunft die Bildungsangebote für Realschule und Hauptschule und die entsprechenden Abschlüsse? Wie wollen Sie das nach außen hin deutlich machen?
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Frau Ministerin, bevor wir die Ankündigung Ihres Konzepts der neuen Schulstruktur eingehend diskutieren können, müssen Sie noch einiges nachliefern, nämlich zu den Inhalten dieser organisatorischen Vorschläge.
Erst danach kann man sich ein abschließendes Urteil bilden.
Herr Minister, ist daran gedacht, im Rahmen des Programms, das Sie hier so wortreich vortragen, auch bei den einzelnen Ministerien solche Trainer einzustellen, oder leben die Bediensteten der Landesministerien per se gesünder?
Herr Minister, bekanntermaßen verwalten Sie ein sehr großes und wichtiges Ressort. Ich frage Sie deshalb: Ist daran gedacht, auch mit ehemaligen Spielern von Mainz 05 oder TuS Koblenz entsprechende Verträge abzuschließen, um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass ehemalige Spieler dieser beiden bedeutenden Vereine ein Berufsverbot angehängt wird, gegen das Sie sich eben so nachdrücklich ausgesprochen haben?
Vielen Dank! Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich darüber, dass alle Rednerinnen und Redner vor Verallgemeinerungen gewarnt und darauf hingewiesen haben, dass man sich die Probleme im Einzelnen anschauen müsse. Nur Staatsministerin Frau Ahnen hat auf diese Problembeschreibungen mit Statistiken geantwortet.
Das erleben wir immer wieder: Wir versuchen, Probleme zu beschreiben und zu analysieren, und die Landesregierung erklärt uns die schöne, heile Welt anhand von Statistiken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Umgang mit Statistiken erinnert mich an den, der auf einer glühenden Herdplatte sitzt, seine Füße in einem Eimer mit Eiswasser hat und dann von sich behauptet, dass der Durchschnittswert stimmt. Dies nützt aber weder dem einen noch dem anderen Körperteil, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Umgang der Landesregierung mit Statistiken nützt weder der gut funktionierenden Hauptschule im ländlichen Bereich noch der Hauptschule mit großen Problemen in einem Ballungsgebiet, in einem sozialen Brennpunkt, möglicherweise mit einem hohen Migrantenanteil von 70 bis 80 %. Mit Statistiken jedenfalls lösen Sie diese Probleme nicht.
Die Hauptschule hat Probleme, das ist richtig. Aber nennen Sie mir eine Institution in unserer Gesellschaft, die keine Probleme hat.
Insofern ist dieser Befund noch nichts Besonderes. Die Hauptschule ist jedenfalls besser als ihr Ruf, und nicht jeder mit einem schlechten Ruf kann das von sich behaupten, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir wissen doch – darin liegen wir doch überhaupt nicht auseinander –, dass die Beschädigung des Rufs der Hauptschule Folge einer Spirale sich selbst erfüllender Prophezeiungen ist: Zuerst ist die Hauptschule schlechtgeredet worden, dann stellen wir als Folge dieses Schlechtredens fest, dass immer weniger Schülerinnen und Schüler für die Hauptschule angemeldet werden,
und das wiederum nehmen wir dann messerscharf als Beweis für das Schlechtreden auf, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich werfe Ihnen das nicht vor, und ich werfe es auch der Landesregierung nicht vor. Es ist aber doch so gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns doch einmal aus den Gräben herauskommen und gemeinsam überlegen, was wir für die 43.000 jungen Menschen tun können, die sich dem Hauptschulsystem anvertraut haben!
Unsere Aufgabe ist es doch nicht, Verbandsinteressen wahrzunehmen. Unsere Aufgabe ist es doch nicht, in erster Linie über Organisations- und Strukturfragen nachzudenken, sondern unsere Aufgabe ist es, alles dafür zu tun, dass diese 43.000 Kinder und Jugendlichen eine gute Zukunft in diesem Land haben.
Wie müssen sich denn diese jungen Menschen fühlen, die jeden Morgen in die Hauptschule mit ihren berechtigten Erwartungen und Hoffnungen gehen, wenn wir es
zulassen, dass diese Schulform jeden Tag in Grund und Boden geredet und geschrieben wird?
Wie soll dies denn zu einem guten Ergebnis führen?
Dann sollten wir – bitte schön – nicht so tun, wie dies viele tun, als könnten wir mit Statistiken und Strukturfragen die Inhaltsfragen klären. Das wird nicht funktionieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir sollten dem einen oder anderen Bildungsplaner, dem einen oder anderen Gutachter und Experten auch einmal sagen, dass ein Bildungsgang keine Fertigungsstrecke ist
In dieser Einschätzung liegen wir in diesem Haus gar nicht weit auseinander. Deshalb braucht man auch gar nicht so allergisch zu reagieren, wenn an der einen oder anderen Stelle Schwachstellen diagnostiziert werden. Lassen Sie uns doch, unserer Pflicht nachkommend, gemeinsam versuchen, diese Schwachstellen auszumerzen! Lassen Sie uns doch die Hauptschulen in diesem Land für den Hauptschulbildungsgang so ausstatten, dass sie ihre Arbeit optimal erledigen können. Das können sie eben nicht überall in diesem Land. Das steht auch völlig außer Frage.
Wenn wir die inhaltliche Frage in den Vordergrund stellen, steht im Mittelpunkt dieser Frage der junge Mensch, der sich auf uns und unsere bildungspolitischen Entscheidungen verlässt und verlassen können muss. Dann steht weiterhin im Mittelpunkt dieser inhaltlichen Frage die dringende Notwendigkeit einer Individualisierung des Unterrichts und der Förderung im Unterricht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich denke, auch dieser Punkt ist zwischen uns völlig unstrittig.
Ich habe jedenfalls nichts anderes von irgendeiner Seite dieses Hauses gehört.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin.
Wenn wir uns jenseits der üblichen politischen Spiegelfechtereien schon einmal darauf verständigen könnten, dann würden wir den jungen Menschen in diesem Land schon einen großen Dienst erweisen, und dann wären wir sehr schnell auch mit der notwendigen Einsichtsfähigkeit der Landesregierung bei den Lösungen.
Vielen Dank.
Frau Kollegin Brede-Hoffmann, es ist schade, dass Sie die gute sachliche Diskussion, die wir zu diesem Thema hatten, durch einen Angriff auf Herrn Kollegen Gebhart wieder konterkarieren.
Es geht nicht um das Zitieren. Das, was er gesagt hat, ist ein dankenswerter Beitrag zu der Diskussion, die momentan in der Öffentlichkeit geführt wird. Frau Kollegin, ich weiß nicht, ob Sie das schon wahrgenommen haben.
Wir sollten uns nicht in folgende Situation begeben – wir jedenfalls in der CDU tun das nicht –, wie man so schön sagt: Der Irrende ersetzt oft durch klare Positionen das, was ihm an Einsicht fehlt. –
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beteiligen uns an der öffentlichen Diskussion. Ob es uns gelingt – das gehört auch zur Offenheit der Diskussion –, jeden Hauptschulstandort im Land zu erhalten, steht doch im Augenblick noch völlig in Frage. Wenn sich dann ein Kollege aus seiner regionalen Sicht an dieser Diskussion beteiligt, was ist denn daran auszusetzen? Das ist doch nicht mehr als recht und billig.