Alfons Maximini
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits am 9. September 1996 wurde das Übereinkommen mit den Ländern Frankreich, Niederlande, Schweiz, Belgien, Luxemburg und Deutschland geschlossen. Deutschland hat diesem Übereinkommen mit dem Gesetz vom 13. Dezember 2003 bereits zugestimmt. Das Abkommen ist auch seit dem 1. November 2009 in Kraft. Das Ziel des Übereinkommens ist die verursachergerechte Finanzierung der Kosten der Beseitigung und Entsorgung öl- und fetthaltiger Abfälle in der Binnenschifffahrt, wie es im Gesetz heißt.
Danach hat jeder Unterzeichnerstaat eine Institution zu benennen, die für die Organisation dieser Aufgabe verantwortlich zeichnet. Betriebskosten und Verwaltungskosten sind von den jeweiligen Vertragsstaaten zu übernehmen. Deutschland hat für diese Aufgabe den Bilgenentwässerungsverband mit Sitz in Duisburg benannt.
Meine Damen und Herren, der Staatsvertrag wurde von allen beteiligten Bundesländern unterzeichnet, zuletzt vom Land Sachsen am 11. Mai 2010, Rheinland-Pfalz bereits am 3. März 2009. Der Staatsvertrag bedarf nunmehr der Zustimmung des Landtags. Das wollen wir heute ermöglichen.
Um was geht es? – Bisher wurden die Kosten der Sammlung und Entsorgung von öl- und fetthaltigen Materialien und Betriebsstoffen nicht vom Binnenschifffahrtsgewerbe getragen, sondern aus den Länderhaushalten. Immerhin handelt es sich um eine Summe von 3,5 Millionen Euro jährlich. Rheinland-Pfalz war mit 350.000 Euro dabei. Zukünftig werden die Entsorgungskosten von der Binnenschifffahrt übernommen, also von den Verursachern selbst.
Meine Damen und Herren, lediglich die anteiligen Kosten für den Bilgenentwässerungsverband – ein sehr schwieriges Wort, das man im Grunde genommen ganz selten ausspricht –, also Betriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von 480.000 Euro, werden zukünftig von den Bundesländern getragen. Für Rheinland-Pfalz fallen Kosten von jetzt nur noch jährlich 24.000 Euro an.
Meine Damen und Herren, dies sind immerhin Einsparungen in Höhe von 326.000 Euro, die wir dem Landeshaushalt zugute kommen lassen. Das ist eine gute Einsparung. Zum Thema „Einsparungen im Haushalt“ hatten wir heute genug gehört, meine Damen und Herren.
Ich empfehle und bitte den Landtag, diesem Bilgenentwässerungsgesetz zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schellhaaß, ich glaube, Sie greifen hier etwas weit vor. Deswegen ist meines Erachtens Ihre Aktuelle Stunde heute im Grunde genommen weniger aktuell, sondern wir brauchen da noch etwas Zeit, über die Ergebnisse von Mertesdorf von der Versuchsanlage hier zu diskutieren und dann daraus auch Folgerungen zu ziehen.
Meine Damen und Herren, bereits 2007 ist hier im Plenum über dieses Thema diskutiert und gesprochen worden. Vielleicht erinnern Sie sich. Es geht um die Versuchsanlage der Abfallentsorgung in Mertesdorf, also der regionalen Entsorgung im Raum Trier. Die Anlage ist nun ein Jahr in Betrieb gewesen. Sie hatte folgendes Ziel gehabt: Ein Teilstrom des Restmülls – ca. 10.000 Tonnen meines Wissens – wurde durch eine Trocknungsanlage geschickt, und die verwertbaren Stoffe, wie Metalle, Folien, Kunststoffe, aber auch Holz, sollten automatisch aussortiert werden.
Die Anlagekosten beliefen sich auf ca. 1,5 Millionen Euro. Das Land Rheinland-Pfalz – das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – steuerte 150.000 Euro dazu bei, und zwar für die wissenschaftliche Begleitung dieses Probeversuchs. Frau Kollegin Schellhaaß, der Abschlussbericht liegt uns noch nicht vor. Allerdings, so viel ist öffentlich:
Der Versuch ist technisch erfolgreich gelaufen. An der Sortiertiefe kann noch weiter gearbeitet werden. Vor allen Dingen Kunststoffe und Folien konnten einwandfrei automatisch aussortiert werden und stehen zur Wiederverwertung zur Verfügung. Damit wird die EURahmenrichtlinie „Stoffliche Verwertung vor Verbrennung“ – Sie haben es eben erwähnt – auch vollkommen erfüllt. Diese Versuchsanlage selbst verbleibt in Mertesdorf. Der großtechnische Ausbau dieser Anlage auf die
Volllast, auf rund 100.000/120.000 Tonnen – so schätzt man – würde Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro verursachen. Die Wirtschaftlichkeit ist stark abhängig – das wissen Sie – von den Marktpreisen zurzeit, die derzeit auch sehr günstig für die Verbrennung sind.
Meine Damen und Herren, es gilt also, folgende Konsequenzen daraus zu ziehen und abzuwarten:
wie sich der Markt entwickelt und
was vor allen Dingen die Koalition in Berlin auch mit der Verpackungsverordnung vorhat. –
Die Frage muss beantwortet werden, ob die Biotonne – gesetzliche Vorgabe – kommt. Vor allen Dingen muss auch die Auswertung des Abschlussberichtes abgewartet werden. Der liegt noch nicht vor – ich glaube, auch nicht im Ministerium –, sodass wir jetzt konkrete Aussagen über diesen Versuch in Mertesdorf überhaupt noch nicht in der Öffentlichkeit präsentieren können.
Meine Damen und Herren, erst wenn der Abschlussbericht vorliegt, können wir an dieser Stelle oder auch im Ausschuss noch einmal darüber sprechen und diskutieren. Alles andere ist reine Kaffeesatzleserei.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Weiner, ich kann Ihnen nicht zum Vorwurf machen, dass Sie kein Mitglied der EnqueteKommission „Klimawandel“ waren. Aber dass Sie als neuer energiepolitischer Sprecher die alten Karamellen Ihres Vorgängers im Plenum erneut durchkauen wollen, mache ich Ihnen schon zum Vorwurf.
Deshalb möchte ich auch nur auf zwei Punkte Ihres Antrags eingehen.
Die Forderung nach eigenen regionalen Klimamodellen wurde bereits in den Anhörungen der EnqueteKommission als für wenig machbar erachtet. Besser sei, so hieß es, mit den bereits bestehenden aktuellen Klimamodellen zu arbeiten. Ich möchte nur einige nennen: KlimLand, KLIWA, das Modell WETTREG vom Deutschen Wetterdienst und REMO. Ihre Forderung nach einer klimaökologischen Datenbank ist von den Experten für wenig realisierbar eingeschätzt worden, da Jahre vergehen werden, um diese gigantische Datenbank zu erarbeiten und aufzubauen, meine Damen und Herren.
Die Kapazitäten, die dafür benötigt würden – so die Einschätzung unisono der Experten in der EnqueteKommission –, würden ein ganzes Rechenzentrum sprengen.
Die SPD-Fraktion hat in ihrem Entschließungsantrag am 3. September im Plenum ein Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen beantragt. Dabei gilt es, die vorhandenen Informationen miteinander zu vernetzen, und dazu arbeiten wir mit dem renommierten PotsdamInstitut für Klimafolgenforschung zusammen, meine Damen und Herren.
Dies ist eines der renommiertesten Institute in ganz Europa. Ich glaube, mit diesem Institut haben wir einen sehr guten Ratgeber gefunden.
Hören Sie gut zu!
CDU und FDP haben diesem Kompetenzzentrum in diesem Haus nicht zugestimmt. Sie haben sich der Stimme enthalten.
Frau Ministerin Conrad hat in der Plenarsitzung zugesagt, nach einem Jahr über das neue Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen im Plenum des Landtags zu berichten.
Das hat sie zugesagt.
Herr Weiner, Ihr Antrag ist ein untauglicher Versuch, von Ihrer Politik der Aufkündigung des Konsenses mit der Energiewirtschaft abzulenken.
Meine Damen und Herren, mit der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und mit der Kürzung von Fördergeldern für erneuerbare Energien kann man keinen Klimaschutz bewirken, meine Damen und Herren.
Deswegen lehnt die SPD Ihren Antrag hier und heute ab.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hier schon vieles gesagt worden. Deswegen werde ich mich auf das Wesentliche beschränken. Der Klimawandel ist unaufhaltsam. Seine Auswirkungen auf Natur, Mensch und Gesellschaft sind nicht exakt zu definieren. Wir wissen nur, dass wir die Veränderungen des Klimas abmildern können, wenn sich alle Nationen in der Reduzierung der schädlichen Treibhausgase einig sind und sich an den Klimaschutzzielen der Vereinten Nationen orientieren.
Ich hoffe, dass wir am Ende dieses Jahres in Kopenhagen auch diejenigen Nationen von diesen Zielen überzeugen können, die bisher dem Kyoto-Protokoll nicht zugestimmt haben. Waren noch vor rund 20 Jahren Klimaveränderungen und deren Folgen von vielen seriösen Wissenschaftlern – auch seriösen Wissenschaftlern – bezweifelt worden, sind sich die Fachleute heute einig. Der Klimawandel schreitet schneller voran als bisher angenommen. Ursache des erhöhten Kohlendioxidgehalts der Luft sind zweifellos die Industrialisierung und gesellschaftliche Entwicklung mit der Nutzung von fossilen Brennstoffen und der Ausgasung von Emissionen bei der zunehmenden Landgewinnung bzw. der Landnutzungsänderungen.
Meine Damen und Herren, da wir von einer globalen Klimaveränderung sprechen, bleibt auch unser Rheinland-Pfalz davon und seinen möglichen Folgewirkungen nicht verschont. Umweltministerin Margit Conrad hat ebenfalls in der Plenarsitzung am 28. Juni 2007 in einer Regierungserklärung für die Landesregierung hier an dieser Stelle dargelegt – Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Erlaubnis zitieren –: Erstens: Rheinland-Pfalz steht für den Klimaschutz, Wachstum und sichere Energieversorgung. –
Punkt 2: Rheinland-Pfalz unterstützt die Klimaschutzziele der Bundesregierung, der EU und der Vereinten Nationen. –
Ich zitiere weiter aus der Regierungserklärung: „Meine Damen und Herren, die Verringerung der Treibhausgase ist für die Landesregierung die wichtigste Aufgabe, um die Folgen des Klimawandels zu begrenzen und gestaltbar zu machen. Dennoch wird es Anpassungen an stattfindende und nicht mehr zu verhindernde klimatische Veränderungen geben. Nicht erst seit heute beobachten wir Klimaveränderungen in Rheinland-Pfalz, verfolgen und bewerten Ergebnisse der regionalen und überregionalen Klimaforschung. Es gibt allgemeine Trends wie wärmere Sommer, feuchtere und weniger kalte Winter sowie längere Vegetationszeiten. Dennoch wirken sie sich räumlich unterschiedlich und unterschiedlich stark aus.
Die Entwicklung der regionalen Witterungsverläufe, mögliche Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung und den Hochwasserschutz, die naturgebundenen Produktionen wie Forst- und Landwirtschaft und Weinbau sowie Natur- und Artenschutz, aber auch die Gesundheit der Menschen oder Tiere stehen im Zentrum unserer Beobachtungen.
Grundsätzlich ist unser Hochwasserschutz ‚klimatauglich’. Unsere Strategie der Versickerung und Rückhaltung in der Fläche, die ‚Aktion Blau’“ – die Sie alle kennen, meine Damen und Herren – „sowie die Ausweitung des Hochwassermeldedienstes auch auf die kleineren Flüsse bewähren sich vor dem Hintergrund zunehmender extremer, auch kleinräumiger Regenereignisse.
Landesforsten setzt nicht erst seit heute auf die Vielfalt von Baumarten. Die Versorgungsverbünde in der Trinkwasserversorgung, die wir zurzeit fördern, sind beispielhafte Maßnahmen der Anpassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden ressortübergreifend die Erkenntnisse bündeln und mit weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen, länderübergreifenden und internationalen Programmen und Projekten den fachlichen Austausch pflegen, um tatsächlich belastbare Prognosen herleiten zu können und die Tragfähigkeit unserer Anpassungsstrategien weiter zu verbessern.
Aber wegen der Komplexität der Systeme und den notwendigen längerfristigen Beobachtungszeiträumen ist spekulativer Aktionismus nicht angebracht.“
So weit das Zitat aus dieser Regierungserklärung.
Das sind nüchtern betrachtet die vorweggenommenen Ergebnisse der Enquete-Kommission „Klimawandel“.
Die Ministerin hat weitgehend die zu untersuchenden Themenfelder aufgezeigt, die auch Gegenstand der Aufgabenerfüllung der Kommission waren. Klimawandel, Klimaschutz, Folgen und Anpassungsstrategien sind Fachbereiche, die nicht immer klar zu trennen sind. Meine Damen und Herren, ich erwähne das deshalb, weil der konkrete Auftrag der Kommission, sich auf die Folgen und Auswirkungen des Klimawandels zu beschränken, nicht immer stringent in den Anhörungen einzuhalten war. Auswirkungen und Klimaschutz stehen eben in einem kausalen Zusammenhang.
Die Kommission hat über den Einsetzungsbeschluss hinaus zu zwei weiteren Bereichen Anhörungen durchgeführt, und zwar zum Thema „Auswirkungen des Klimawandels auf die Wirtschaftsbereiche“ und zum Zweiten „Klimawandel und soziale Gerechtigkeit“. In den Anhörungen hat sich gezeigt, dass zu diesen beiden Fachbereichen kaum umfassende Untersuchungsergebnisse vorliegen. Sie werden deshalb weiter beobachtet.
Meine Damen und Herren, ich beabsichtige nicht, Sie hier und heute über die einzelnen Bewertungen und Handlungsempfehlungen zu informieren.
Hierzu gibt es einen fast zweihundert Seiten starken Bericht, der für die Abgeordneten und die Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Bewertungen der drei beteiligten Fraktionen sind in einzelnen Handlungsfeldern nahezu deckungsgleich. Dies ist sicherlich auch der aktiven Mitarbeit, der Kompetenz und der Fachkunde der Experten zuzuschreiben. Dafür möchte ich mich im Namen meiner Fraktion, der SPD-Fraktion, ganz herzlich bei ihnen bedanken.
Die Anhörung der Experten hat gezeigt, Rheinland-Pfalz ist in den meisten Aufgabenfeldern sehr gut aufgestellt. Dies gilt für den Hochwasserschutz, für die Landwirtschaft, für die Forsten, für den Weinbau, für den Wasserhaushalt und die Wasserwirtschaft sowie für den Tourismus.
Nachsteuerungsbedarf sehen wir lediglich in den Bereichen Transport und Verkehr, Stadtplanung und Gesundheitswesen, Klimawandel und soziale Gerechtigkeit sowie Klimawandel und Wirtschaftsbereiche.
Zum Beispiel heißt es zum Klimawandel im Tourismus: In den nördlichen Ländern wird in Folge des Klimawandels eine Verbesserung der Tourismusbedingungen erwartet. Das Potsdam-Institut für Klimaforschung geht davon aus, dass Deutschland als Reiseland attraktiver wird. Schätzungen zufolge könnten 25 % bis 30 % mehr Touristen nach Deutschland kommen. Da sich die Touristenströme in Europa voraussichtlich von Süden nach Norden verlagern, hat Rheinland-Pfalz die Chance, seinen Anteil am Tourismus in Europa zu steigern.
Zum Beispiel Weinbau: Meine Damen und Herren, das Thema „Weinbau“ ist für Rheinland-Pfalz ein ganz besonders wichtiges Thema. Deshalb wird sich meine Kollegin Christine Baumann mit diesem Thema in einem eigenen Redebeitrag im Rahmen der Redezeit vertiefend beschäftigen.
Lassen Sie mich noch das Thema „Hochwasser“ ansprechen. Die Häufigkeit kleinerer und mittlerer Hochwasser hat in Rheinland-Pfalz seit 1978 um 25 %, die Größe der mittleren Hochwasser um rund 20 % zugenommen. Das Hochwasserschutzkonzept in RheinlandPfalz besteht aus drei Säulen, dem natürlichen Wasserrückhalt, dem technischen Hochwasserschutz und der Hochwasservorsorge. Meine Damen und Herren, das rheinland-pfälzische Hochwasserschutzkonzept beinhaltet bereits die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie aus dem Jahre 2007.
Die Experten bescheinigten der Landesregierung und der Kommission, im Hochwasserschutz sehr gut aufgestellt zu sein. Dennoch werden gemeinsam mit den
Ländern Bayern und Baden-Württemberg im Projekt „KLIWA“ die Hochwasserschutzmaßnahmen in der Umsetzung ständig hinterfragt und fortgeschrieben. Modellrechnungen sollen mit dem Globalmodell „ECHAM5“ auf den gesamten Rhein und die Mosel ausgedehnt werden. Eine verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit in den hochwassergefährdeten Gebieten, insbesondere geeignete Maßnahmen und Informationen in den Schulen, ist unerlässlich.
Meine Damen und Herren, die Einführung eines generellen Klimaänderungsfaktors zur Dimensionierung von Hochwasserschutzmaßnahmen, wie von der CDU eben gefordert, lehnen wir ab.
Weshalb sind die Fraktionen nun trotz der eingangs erwähnten Übereinstimmung nicht zu einem gemeinsamen Votum gekommen?
Die CDU formulierte in ihren Bewertungen schon frühzeitig die Forderung nach regionalen Klimamodellen und einer eigenen klimaökologischen Datenbank, meine Damen und Herren. Allerdings wurde in den Ausführungen der Experten schnell klar, dass eine klimaökologische Datenbank zwar wünschenswert wäre, der Aufbau dieser Monsterdatenbank aber Jahre benötigen und die Kapazitäten eines Rechenzentrums sprengen würde. Besser sei – so die Experten –, eine rasche Kommunikation zwischen allen Akteuren aufzubauen und die Vernetzung der vorhandenen Klimamodelle voranzutreiben, also eine Netzwerkstruktur aufzubauen.
Die SPD-Fraktion hat deshalb aus den Anhörungen folgende Konsequenzen gezogen: Aufbau und Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen mit Forschungs- und Koordinierungsaufgaben. Ich betone, wir möchten keine neue Behörde errichten, sondern es müssen und sollen bestehende organisatorische Strukturen genutzt werden, meine Damen und Herren.
Dafür scheint uns die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft in Trippstadt geeignet zu sein.
Diesem Vorschlag konnten sich die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion nicht anschließen und enthielten sich daher bei der Abstimmung über den Schlussbericht der Stimme. Frau Kollegin Schellhaaß von der FDP stimmte in Teilen dem Schlussbericht ebenfalls nicht zu.
Die CDU-Mitglieder der Enquete-Kommission „Klimawandel“ haben bereits mit Datum vom 20. Januar 2009 ihr Minderheitenvotum eingereicht und stellten damit praktisch ihre Mitarbeit in den weiteren Sitzungen ein.
Meine Damen und Herren, besonders freut sich die SPD-Fraktion darüber, dass bereits drei sachverständige Experten fraktionsübergreifend
ihre Bereitschaft zum Aufbau und zur Mitarbeit in dem künftigen Kompetenzzentrum signalisiert haben.
Meinen Dank spreche ich dem Wissenschaftlichen Dienst aus, der mit viel Fleiß und Akribie den Schlussbericht erstellt hat.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vor. Ich verzichte darauf, auf die Einzelheiten einzugehen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rüddel, es ist immer die alte und dieselbe Leier, die Sie uns vortragen.
Die Bereitstellung von schnellen Internetanschlüssen ist heute ein unverzichtbarer Standortfaktor. Das ist an dieser Stelle bereits einhundertmal und mehr von ver
Darüber gibt es keinen Dissens.
Das Bundeswirtschaftsministerium mit Herrn Wirtschaftsminister zu Guttenberg an der Spitze hat im Frühjahr dieses Jahres verkündet, dass bis zum Jahr 2014 75 % aller Haushalte und bis zum Jahr 2018 gar alle Haushalte in Deutschland mit schnellen Übertragungsraten bis zu 50 Megabit pro Sekunde ausgestattet sein sollen. Das ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, das im Grunde genommen zu begrüßen ist, aber rein technisch – so würde ich es einmal einschätzen – nicht machbar ist. Warten wir ab, was uns die Breitbandstrategie des Bundes im Herbst dieses Jahres, also in wenigen Wochen, dazu sagen wird, meine Damen und Herren.
Was unsere Landesregierung in dieser Angelegenheit bereits unternommen hat und unternimmt, ist in den letzten Monaten hinlänglich in zig Kleinen Anfragen und auch von dieser Stelle aus beantwortet worden, meine Damen und Herren. Seit November 2008 besteht das Breitbandprogramm Rheinland-Pfalz. Gemeinsam mit der EU, dem Bund und den Ländern steht der Fördertopf aus GAK-Mitteln – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – und dem rheinland-pfälzischen Programm PAUL mit 10 Millionen Euro bis zum Jahr 2012 zur Verfügung. Die Kosten hierfür teilen sich Bund und Land im Verhältnis 60 % zu 40 %.
Die Förderkriterien stehen fest. Die Informationsplattform hierfür steht beim Wirtschaftsministerium bereit, jederzeit abrufbar unter der Internetadresse www.bbi-rlp.de.
Hinzu kommt das Leerrohrprogramm aus dem Konjunkturprogramm II mit rund 6 Millionen Euro. Die Antragsfrist dafür endete bereits am 15. Mai 2009. Der Förderzeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2010. Die Mittel hierbei sind meines Wissens schon verplant.
Ein eigenes Landesförderprogramm existiert nicht. Wir werden zunächst das aktuelle Programm erfolgreich umsetzen, und dann sehen wir einmal weiter, wie das ambitionierte Bundesprogramm greifen wird, meine Damen und Herren.
In der Begründung des CDU-Antrags wird von einem Ländervergleich gesprochen, in dem Rheinland-Pfalz in der Internetnutzung vom 8. auf den 10. Platz abgerutscht sei. Es wird auf den sogenannten (N)ONLINER Atlas zurückgegriffen, der jährlich von der Industrie unter der Initiative D21 erstellt wird.
Meine Damen und Herren, das stimmt! – Wir sind allerdings bei der Online-Nutzung in Rheinland-Pfalz im Zeitraum von 2008 bis 2009 leicht gestiegen und liegen nun bei 66,5 %. Das verschweigen Sie, lieber Herr Rüddel.
Was Sie auch verschweigen ist, dass im Ländervergleich von den fünf führenden Bundesländern gespro
chen wird. Dies sind Bremen, Berlin, BadenWürttemberg, Hamburg und Hessen. – Fällt Ihnen etwas auf, meine Damen und Herren? – Dies sind alles Stadtstaaten mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Hessen, wobei Hessen mit seinem Bankenzentrum in Frankfurt sicherlich auch eine Sonderstellung einnimmt.
In vorgenannter Erhebung wird dargestellt, wie viele Menschen in Deutschland, differenziert nach Ländern, Alter, Geschlecht etc., online bzw. offline sind. Die genauen Fragestellungen dieser Erhebung kenne ich nicht, Herr Rüddel wahrscheinlich auch nicht. Deshalb eignet sich diese Erhebung auch nicht, um zuverlässige Aussagen über das Internetverhalten zu Hause oder im Dienst treffen zu können, meine Damen und Herren.
Wir haben auch keinen Einfluss auf die Bereitschaft der Bevölkerung, wann und wie oft sie das Internet nutzt. Da helfen auch die besten Programme nichts.
Fest steht, wir setzen verstärkt auf den Breitbandzugang. Wir haben gute Programme, die erst ab Mitte 2009 greifen werden und deshalb auch zu spät für die Erhebung sind. Ein eigenes Länderprogramm zum Breitbandausbau ist aus den Ihnen mehrfach gemachten Antworten auf Ihre Anfragen hin aus dem EUWettbewerbsrecht überhaupt nicht zulässig. Deswegen die Empfehlung für meine Fraktion: Wir lehnen Ihren Antrag hier und heute ab.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Multimedia zum Landesgesetz zu dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag:
„Durch Beschluss des Landtags vom 4. März 2009 (Ple- narprotokoll 15/63) ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Medien und Multimedia hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 19. März 2009 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 24. März 2009 beraten.
Beschlussempfehlung:
Der Gesetzentwurf wird angenommen.“
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich einmal etwas richtigstellen. Ich kenne nur eine Breitbandinitiative der Landesregierung, aber keine der CDU, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat heute Morgen das Konjunkturpaket II und seine Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz umfassend dargestellt. Ich möchte auf einen Schwerpunkt des Programms eingehen, Herr Ministerpräsident, nämlich auch breitbandige Versorgung im ländlichen Raum. Im Konjunkturpaket II der Bundesregierung unter Punkt 6 „Breitbandstrategie“ steht: „Die Bundesregierung wird den Breitbandausbau in Deutschland massiv vorantreiben, kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche schließen und den Aufbau
von leitungsgebundenen und funkgestützten Hochleistungsnetzen forcieren. Konkret:
Bis spätestens Ende 2010 sollen die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abgedeckt sein.
Bis spätestens 2014 sollen für 75 % der Haushalte, bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen.
Bis Mitte Februar soll eine umfassende Breitbandstrategie des Bundes vorliegen, meine Damen und Herren. Schwerpunkte sind dabei Maßnahmen zur Senkung von Investitionskosten, Förderaspekte sowie eine investitions- und wachstumsorientierte Regulierung.
Über die Frage schnell greifender finanzieller Fördermaßnahmen wird die Bundesregierung entscheiden. „Bravo Bundesregierung!“ kann ich da zu diesen ambitionierten Zielen nur sagen, die wir voll unterstützen werden.
Meine Damen und Herren, vielleicht sind die Anträge der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion im Landtag im Hinblick auf die Kriterien des Bundes-Förderungsprogramms etwas zu früh gestellt. Andererseits hat die Landesregierung mit ihrer Breitbandinitiative die Weichen für einen flächendeckenden Ausbau mit Breitbandtechnologie bereits vor Jahren gestellt. Wirtschaftsminister Hendrik Hering unterstrich fast vor einem Jahr – am 26. Februar 2008 – die landeseigene Initiative mit folgenden Worten: „Die Verfügbarkeit von schnellen Breitband-Internetverbindungen ist heute ein unverzichtbarer Standortfaktor, der nicht nur für Unternehmen, Bildungseinrichtungen und andere institutionelle Anwender, sondern auch für die privaten Haushalte von großer Bedeutung ist.“
Das vorliegende und vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur Breitbandversorgung in Rheinland-Pfalz liegt den Fraktionen seit April des letzten Jahres vor. Es bestätigt die Bemühungen und Anstrengungen der Landesregierung mit ihrer Breitbandinitiative Rheinland-Pfalz.
Rheinland-Pfalz steht im Vergleich zu anderen Flächenbundesländern in der Versorgung mit Breitbandtechnik sehr gut da, meine Damen und Herren.
Unbestritten ist die Wichtigkeit der flächendeckenden Versorgung, wenn technisch möglich, mit schnellem Internetzugang, vor allem im ländlichen Raum. Unbestritten ist auch, dass es in Rheinland-Pfalz ca. 150.000 Haushalte gibt, die noch nicht an dieser wichtigen technischen Lebensader angeschlossen sind. Unbestritten ist auch, dass schnelle Breitbandinternetversorgung unverzichtbar für Gewerbe, Dienstleistung, Handwerk, Selbstständige und Haushalte ist. Genau das ist gerade der Grund, warum das Wirtschaftsministerium im Februar 2008 ein millionenschweres Förderprogramm mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog aufgelegt hat. Die Landesregierung will und wird mit diesem Programm weitestgehend die sogenannten weißen Flecken
im Land und insbesondere im ländlichen Raum beseitigen.
Ich wundere mich über Ihren Antrag, Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Sie tun gerade so, als hätten Sie von diesem Programm noch nie etwas gehört.
Aber ich danke Ihnen auch, dass Sie mir die Gelegenheit geben, an dieser Stelle nochmals die Initiativen der Landesregierung vorzustellen. Seit April 2008 ist eine Geschäftsstelle der Breitbandinitiative Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingerichtet. Ein Breitbandbeauftragter des Landes, Dr. Wiesch – ich glaube, er ist hier im Hohen Hause –, ist die Schnittstelle zwischen den kommunalen Akteuren und der Telekommunikationswirtschaft. Es wird weiterhin eine Unterstützung regionaler Breitbandinitiativen geben. Eine Hotline berät und informiert anfragende Kommunen und Wirtschaftsförderungsgesellschaften in allen Fragen der Breitbandversorgung und Koordination mit den Telekommunikationsunternehmen.
Die bereits angelaufenen Breitband-Workshops werden weiterhin koordiniert und mit den regionalen Akteuren vernetzt. Bislang sind 30 Breitband-Workshops mit rund 1.500 meist kommunalen Vertretern durchgeführt worden. Eine weitere zentrale Informationsveranstaltung mit Hendrik Hering ist für den 18. März 2009 hier in Mainz geplant.
Die Internetseite ist seit Juli 2008 am Netz. Hier werden Informationen über technische Alternativlösungen, Anbieter von Breitbandtechnik, Fördermöglichkeiten etc. angeboten. Konzertierte Aktionen mit dem Bund, den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Telekommunikationswirtschaft führten zu einem nationalen Datenkataster mit telekommunikationsrelevanten Informationen. Diese Daten, lieber Herr Rüddel, sind im Breitbandportal seit Oktober 2008 abrufbar. Sie sollten einmal dort hineinschauen.
Das Förderprogramm in Anlehnung an die zwischen Bund und Ländern vereinbarten „Grundsätze für die Förderung der ländlichen Entwicklung, Teil B: Breitbandversorgung ländlicher Räume“ hat ein Volumen von 10 Millionen Euro und wird bis 2012 bereitgestellt. Die Förderung an die Gemeinden oder Verbandsgemeinden soll sozusagen die letzte Meile bzw. die Wirtschaftlichkeitslücke an private oder kommunale Netzbetreiber schließen.
Meine Damen und Herren, es ist oft so, dass Kommunen meist nicht in der Lage sind, Nebenarbeiten bei der Erschließung wie z. B. die kostenintensive Grabenherstellung oder Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leitungen, allein zu stemmen. Deshalb ist eine Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung vorgesehen. Keine Vollförderung, meine Damen und Herren, sondern
eine Anteilsfinanzierung, das ist Sinn und Zweck der Breitbandinitiative.
Was ist für eine Förderung zu tun? Es muss ein Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung geführt werden. Eine Ermittlung der zu versorgenden Anschlussnehmer muss vorgenommen werden. Bisher sind bereits Markterkundungen in 200 Ortsgemeinden durchgeführt worden. Eine technikneutrale oder technikoffene Ausschreibung muss erfolgen. Bereits in zehn Ortsgemeinden sind Ausschreibungen erfolgt. In 70 weiteren Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Ausschreibungen in der Vorbereitung. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Meine Damen und Herren, jetzt im Februar, also diesen Monat, werden die ersten Bewilligungen ausgesprochen. Sie sehen, das Land verstärkt seine Unterstützung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandtechnik gerade im ländlichen Raum und lässt die Kommunen dabei nicht allein.
Wir lehnen den CDU-Antrag ab, und ich empfehle Ihnen die Zustimmung des SPD-Antrages.
Danke schön.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung das neue Hochwasserfrühwarnsystem?
2. Durch welche Verbesserungen wird die Hochwasserprävention konkret verstärkt?
3. Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Projekt und mit welchem Betrag und welchen Projekten hat sich Rheinland-Pfalz an der Erstellung von Hochwassergefahrenkarten insgesamt beteiligt?
4. Wie gestaltete sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern?
Frau Ministerin, Neuorganisationen haben oft auch mit Standortfragen zu tun. Sind durch die Neuorganisation eventuelle Standortänderungen angedacht?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Bemerkung vorweg, lieber Herr Kollege Rüddel.
Die Breitbandinitiative Rheinland-Pfalz wird immer noch von der Landesregierung initiiert und nicht von der CDUFraktion.
Noch eine Vorbemerkung, Herr Kollege.
Nachdem im Medienausschuss am 3. April dieses Jahres darüber Einigung herrschte und ausdrücklich vom Vorsitzenden, Ihrem Sitznachbar, Herrn Dr. Mittrücker, festgestellt wurde, dass es große Übereinstimmung für einen gemeinsamen Antrag gebe, sind wir nun doch etwas befremdet über den Alleingang der CDU-Fraktion. Von Verlässlichkeit der CDU-Fraktion in dieser Frage kann man absolut nicht sprechen.
Meine Damen und Herren, am 26. Februar dieses Jahres hat Wirtschaftsminister Hendrik Hering als Folge der Breitbandinitiative Rheinland-Pfalz in einer Pressekonferenz das neue Förderprogramm des Landes vorgestellt. Ausgangslage dafür ist das Anfang des Jahres vorgelegte Breitbandgutachten für Rheinland-Pfalz.
Das Gutachten liegt den Fraktionen vor. Darin wird festgestellt, dass Rheinland-Pfalz überdurchschnittliche Verfügbarkeitszahlen von 97 % aufweisen kann, davon kabelverlegt gar 96 % – nach Angaben der Deutschen Telekom. Der Bundesschnitt liegt bei 94 %, das heißt, Rheinland-Pfalz liegt leicht über dem Bundesschnitt.
Sicher gibt es noch ca. 89.000 Haushalte, die nicht versorgt sind. Es gibt auch ca. 60.000 Haushalte in Rheinland-Pfalz, die aus verschiedenen Gründen – aus topografischen Gründen, aus technischen Gründen usw. – nicht versorgbar sind.
Meine Damen und Herren, das sind Angaben der Deutschen Telekom, und die haben wir zu akzeptieren.
Meine Damen und Herren, das Gutachten macht keine detaillierten Angaben und verweist auf den Breitbandatlas der Bundesregierung. Ohne politische Maßnahmen wie Förderprogramme blieben rund 3 % der Haushalte unversorgt. Das ist auch eine Aussage im Gutachten.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Engpässe nicht so sehr aufgrund der finanziellen Situation der Breitbanderschließung entstehen, sondern ein Großteil an Informationsdefiziten bei den Kommunen besteht, welche andere technischen Möglichkeiten der Versorgung es gibt. Deshalb auch die Empfehlung eines sogenannten Breitbandbeauftragten, der im Wirtschaftsministerium angesiedelt ist.
Dieser dient als Ansprechpartner zwischen der Telekommunikationswirtschaft und den Kommunen. Er soll den technischen Entwicklungsstand im Land beobachten, Informationen von den Kommunen über die Bedarfe und die technische Infrastruktur sammeln und der Telekommunikationswirtschaft zur Verfügung stellen.
Auch entsprechende finanzielle Hilfeleistungen sind Bestandteil des Förderprogramms. Dafür stehen für die Jahre 2008 bis 2012 nur an Bundes- und Landesmitteln 10 Millionen Euro zur Verfügung,. Die Förderung dient in der Regel zur Teilfinanzierung der letzten Meile oder auch als gemeinsame Kostenbeteiligung z. B. an den kostenintensiven Grabenherstellungen bei der Kabelverlegung. Man nennt das auch die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke.
Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 % bis 60 % der förderfähigen Kosten. Die Kommunen müssen lediglich einen Nachweis der fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung führen und eine Ermittlung der Anschlussnehmer durchführen. Eine technikoffene Ausschreibung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Eine weitere Empfehlung des Gutachtens, die Einrichtung einer Website, ist zurzeit im Aufbau. Hier werden
den Kommunen Informationen über sämtliche Breitbandtechniken, Breitbandanbieter, Best-Practice-Beispiele und die gesamte technische Palette der DSL- bzw. Breitbandversorgung gegeben. Auf der Website wird selbstverständlich auch über Fördermöglichkeiten informiert.
Weiterhin wird eine Ausschreibungsplattform für die Kommunen angegeben.
Meine Damen und Herren, all diese Dinge sagen uns, Rheinland-Pfalz ist gut aufgestellt. Man kann auch sagen, ein Land ist am Netz.
Danke schön.
Frau Ministerin, derzeit werden in Deutschland 48 % der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke erbracht. Ist es vor dem Hintergrund der sicheren Brennstoffversorgung vorstellbar, dass die Hälfte der Kohlekraftwerke, die übrigens wiederum zur Hälfte mit heimischer Braunkohle betrieben werden, durch Erdgaskraftwerke ersetzt werden kann?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! 2.200 Gemeinden ohne Breitbandanschluss in Deutschland – das sind die aktuellen Nachrichten aus der Zeitung „Technik und Wirtschaft“.
Meine Damen und Herren, die Situation stellt sich so dar, dass rund 92,6 % der Haushalte in Deutschland laut Telekom mit DSL versorgbar sind. Ich weiß, hinter dem Wort „versorgbar“ steckt etwas dahinter. Nicht alle Gemeinden sind versorgbar.
Herr Licht und Herr Dr. Mittrücker, das wissen Sie auch.
Es kann nicht jede Gemeinde und jede Ansiedlung mit DSL oder TDSL versorgt werden. 99,4 % der Anschlussbereiche in Rheinland-Pfalz sind bereits mit DSL versorgt.
Meine Damen und Herren, das ist auch eine Tatsache, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen müssen.
Es stimmt auch, dass rund 150.000 Haushalte in Rheinland-Pfalz noch nicht versorgt sind. Deswegen hat das Wirtschaftsministerium auch gemeinsam mit dem Innenministerium ein Programm aufgelegt. Ich glaube, wir haben erst vor wenigen Wochen darüber gesprochen, dass Bund und Land zusätzlich zu unserem Programm rund 880.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stellen, um die Breitbandversorgung in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Das Land allein gibt zu diesen 880.000 Euro, glau
be ich, 350.000 Euro dazu. Der Rest kommt von der Bundesregierung.
Herr Dr. Mittrücker, wir waren uns im Medienausschuss aber auch einig, dass wir zunächst einmal eine Untersuchung abwarten sollten, die uns bis zum Ende des Jahres vorliegen soll. Über diese werden wir im Jahr 2008 im Medienausschuss sprechen, bevor wir weitere Forderungen und Aussagen dazu treffen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, was Breitband heißt. Wie definieren wir Breitband? Ich glaube, das können wir nur anhand der technischen Geschwindigkeiten erklären, die uns ermöglichen zu kommunizieren.
Ich denke, wenn wir von Breitband sprechen, meinen wir sicherlich alle, dass damit die Geschwindigkeit von einem Megabit gemeint ist, damit private Haushalte, Handwerksbetriebe und das übrige Gewerbe entsprechend kommunizieren können.
Wir haben angekündigt und werden es auch durchführen, dass wir zusätzlich zu dem Programm von Bund und Land eine Hotline für die Kommunen und auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaften in Rheinland-Pfalz einrichten werden, um dort mit dem Ministerium abzustimmen, wie die Förderkriterien ausgelegt sind und welche Kommunen gefördert werden.
Das wird kommen. Haben Sie etwas Geduld.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Mittrücker, die Telekom ist leider ein privates Unternehmen. Es weist in allen mündlichen und schriftlichen Anfragen, die wir bisher gestellt haben, auch immer auf diesen Umstand hin. Trotzdem bin ich der Meinung, dass der ehemalige Staatskonzern schon eine besondere Verantwortung für die flächendeckende Versorgung auch mit DSL haben muss.
Ich glaube, das ist das Bestreben, das das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium in den Gesprächen und mit der Vereinbarung der Telekom unterstrichen haben.
Meine Damen und Herren, es ist auch wahr, dass uns andere europäische Länder, wie zum Beispiel die Schweiz und Österreich, in der Versorgung mit Breitband um Längen voraus sind. Ich spreche von Deutschland. Das ist Fakt.
Wir streben alle im Hause an – ich denke, hier sind wir uns auch einig –, dass wir die Defizite, wenn auch mit Satellitentechnik, so schnell wie möglich aufholen müssen.
Das werden wir auch tun.
Danke schön.
Herr Kollege, was ist falsch daran, dass der Wirtschaftsminister gesagt hat, dass es in Deutschland und in Rheinland-Pfalz mehrere Systeme gibt – Satellit, Kupferkabel, Glasfaserkabel, Standleitungen oder Funktechnik –, mit denen wir die Breitbandtechnologie gewährleisten? – Wir müssen alle Systeme nutzen, um vor allen Dingen unsere ländlichen Räume mit Breitband zu versorgen. Ich glaube, darüber gibt es keine Kontroverse. Nichts anderes hat Herr Wirtschaftsminister Hering gesagt, und nichts anderes wird diese Landesregierung praktizieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir in Deutschland Nachholbedarf haben, können Sie überall nachlesen, das ist völlig klar. Deswegen ist es auch so lobenswert, dass wir in Rheinland-Pfalz im Ranking der Bundesländer – meine Damen und Herren, vergessen Sie das bitte nicht – mit der Breitbandversorgung an dritter Stelle stehen, und dies in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz, das zu über 70 % aus dem ländlichen Raum besteht. Ich denke, dies muss ebenfalls einmal erwähnt werden. Deswegen werden wir alles daran setzen, und wir werden noch vieles mehr tun müssen.
Ich wiederhole aber noch einmal, wir können aus technischen Gründen auch nicht jede Siedlung und jeden Haushalt versorgen, aber wir werden die bisher erreichten 99,6 % noch steigern können. Davon sind wir überzeugt, und deswegen haben wir das Programm aufgelegt.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will meine Zeit nicht voll ausschöpfen, da die Zeit schon ziemlich fortgeschritten ist. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
In der 30. Sitzung des Landtags wurde der Gesetzentwurf eines Landesgesetzes zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung und zur Auflösung der regionalen Servicestellen unter der Kommunalaufsicht der ADD in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen. Zuvor ist sowohl in der Plenarsitzung vom 29. August 2007 als auch in zwei Ausschusssitzungen – federführend im Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sowie im Rechtsausschuss – ausführlich über den Gesetzentwurf debattiert worden.
Meine Damen und Herren, die von der CDU-Fraktion im Rahmen ihrer Großen Anfrage „Forstpolitik in RheinlandPfalz“ – Drucksache 15/1295 – thematisierten und, wenn ich mit den Worten der Tischvorlage zur Pressekonferenz mit dem stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden zur gleichen Thematik sprechen darf
Herr Licht –, hinterfragten Felder sind im Rahmen dieser Debatten schon zu diesem Zeitpunkt ausreichend diskutiert und dargestellt worden.
Nachdem Ihnen die Antwort auf die Große Anfrage am 17. August 2007 zugegangen ist, beantragten Sie nunmehr am 29. August 2007, die Antwort der Landesregierung im Landtag zu besprechen, was wir heute tun.
Bei aller Meinungsverschiedenheit darf man nach dieser ausführlichen Debatte mutmaßen, dass es Ihnen im eigentlichen Sinne mit diesem Antrag gar nicht mehr um die Sache geht, sondern um eine reine Stimmungsmache, meine Damen und Herren.
Dabei bedienen Sie sich einiger Argumente, die, wären sie vonseiten der Landesregierung im Rahmen eines von Ihnen eingebrachten Entwurfs angeführt worden, wohl als nicht relevante weiche Faktoren, die hinter dem übergeordneten Ziel zurückzustehen haben, abgetan worden wären, wie zum Beispiel Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitsplatzgestaltung und Motivation sowie deren Einflüsse auf die Leistungsbereitschaft.
Sie machen ein Scharmützel auf, ohne zu sagen, was Sie eigentlich wollen bzw. was Ihnen widerstrebt und womit Sie sich jetzt nach der Mehrheitsentscheidung abfinden müssen.
Lassen Sie mich einen Beitrag des Bundesvorsitzenden des BDF, Herrn Bernhard Dierdorf, zitieren. Herr Präsident, wenn Sie erlauben, zitiere ich: „Die ökonomischen, sozialen und ökologischen Funktionen des Waldes sowie die neuen Herausforderungen wie Klimawandel und Globalisierung erfordern noch mehr als in der Vergangenheit funktionierende Forstverwaltungen“, mit hoch qualifizierten Forstleuten. „Mit einem umfassenden Ressourcenmanagement tragen sie“ – die Forstleute – „nicht nur zu dem Erhalt und der Entwicklung unserer ländlichen Räume bei, sondern helfen, auch die Bedürfnisse einer stetig wachsenden urbanen Gesellschaft zu erfüllen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie sich sagen, dass Sie auch aus dieser Sichtsweise durchaus Vertrauen in die Arbeit der Landesregierung haben können.
Was im wirtschaftlichen Sinne, also auch im Sinne einer konsequenten Aufgaben- und Prozessoptimierung, gut für den Staatswald ist, ist auch gut für den Kommunalwald. Sie fürchten, wie eben vorgetragen, den Verlust des Einflusses der Gebietskörperschaften, worauf Ihre Forderung nach einem starken Förster vor Ort schließen lässt. Meine Damen und Herren, auf keinen Fall wird die Dienstleistung in den Revieren schlechter sein, so wie Sie das darstellen wollen.
Zur von Ihnen angeführten Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit trägt übrigens auch bei, dass Entscheidungen zeitnah und ohne Umwege, das heißt, im Sinne eines prozesshaften Geschehens ohne Reibungsverluste getroffen werden können. Dazu bedarf es aber der eben durch das Gesetz geregelten Abänderung der Organisationsform. Hier werden unnötige Schnittstellen, die zu solchen Reibungsverlusten führen können, abgebaut und die Strukturen verschlankt und damit leistungsfähiger und effizienter gemacht.
Zur Erfüllung der unterschiedlichen Aufgaben eines Aufgabenspektrums durch den Landesbetrieb ist dieser entsprechend aufgestellt. Der erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Bewirtschaftung des Staatswaldes wird ebenso Rechnung getragen wie der gemeinwohlorientierten Aufgaben- und Leistungserstellung in den Berei
chen Umweltvorsorge, Erholung und Bildung sowie den Dienstleistungsaufgaben im Körperschafts- und im Privatwald. Eine hoheitsbezogene Beauftragung und Erbringung dieser Aufgaben wäre in hohem Maße ineffizient. Die Einsparung zusätzlicher Leitungsfunktionen oder Aufsichtsgremien fiele weg.
Die Entscheidung für die sogenannte integrierte Organisationsform über drei Ebenen hinweg kommt den Bedürfnissen und den nachgefragten Dienstleistungen vor Ort sehr entgegen; denn diese Organisationsform sieht die Kerngeschäftsprozesse, deren Ergebnisse die primären Kunden bedienen, im Mittelpunkt.
Meine Damen und Herren, nach dem modernen und zeitgemäßen Prozessbegriff der Landesregierung dient jeder Geschäftsprozess der Erfüllung eines Kundennutzens. Die von Ihnen in den Debatten zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Organisationsform der Forstverwaltung angeführten Aussagen, es handele sich um Intentionen in Richtung eines politischen Forstes, lassen auf einen abweichenden, eher antiquarischen Kundenbegriff schließen
und sind nichts anderes als der von Ihnen angeführte politische Forst der kommunalen Gebietskörperschaften.
Zur Erfüllung des Kundennutzens bzw. der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden dient auch die differenzierte Nutzung des Personals. Differenziert im Sinne der Auffassung der Landesregierung bedeutet hier adaptiert an die Kenntnisse der Mitarbeiter und ist gleichsam mit der Übertragung von mehr Kompetenzen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort verbunden.
Die dazu notwendigen Organisationsveränderungen und Personalentwicklungen sind im Jahr 2002 schon im Rahmen der Konzeption „Landesforsten – Zukunftsfähige Strukturen“ dargelegt worden und werden in der Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage bestens erläutert.
Die kundennutzenorientierte Initiierung und schrittweise Umsetzung des sogenannten TPL-Konzepts führt zu größeren Forstrevieren. Deren in Bezug auf das Eigentum unterschiedliche Zusammensetzung und die Nichtakzeptanz der Übertragbarkeit effizienter Prozesse auf unterschiedliche Waldeigentumsformen ist der eigentliche Nährboden für Ihre Argumentation hinsichtlich des politischen Forstes und kann vor dem Hintergrund des Verlustes von eigenen Interessen nicht als Argument gegen die nun vom Parlament beschlossenen Abänderungen der Organisationsform angeführt werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ihre wiederholte Kritik an der Forstreform wird auch durch die dauernden Anträge, Anfragen und Diskussionsbeiträge in den Ausschüssen und Gremien nicht glaubwürdiger.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde hier vorne davon 10,5 Minuten sprechen.
Nein, Quatsch beiseite. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist alles zu dem Thema gesagt worden, was zu sagen ist.
Ich weise die Vorwürfe meines Vorredners ganz weit von mir. Herr Seekatz, wenn Sie sagen, Sie sprechen mit vielen Bürgermeistern, dann meinen Sie sicherlich nicht, dass Sie mit sich selbst sprechen; denn Sie sind selbst Bürgermeister.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz am 6. September dieses Jahres hat zu keinen neuen Erkenntnissen geführt. Deshalb möchte ich auch keine neuen Argumente aufführen, die nicht schon in der Debatte am 29. August dieses Jahres erwähnt wurden.
Den Einwand der Kollegen der CDU, die Fortsetzung der Forstreform bzw. die vorliegende Änderung der Organisation der Forstverwaltung hätte in die anstehende Diskussion der Verwaltungsreform gehört, halte ich für völlig falsch und unangebracht.
Die Änderung des Landesgesetzes hat zwar mit einer Reform zu tun, nämlich der Forstreform, die wir bereits 2005 mit der Gründung von Landesforsten eingeleitet haben, aber mitnichten mit der Kommunalreform, sondern mit dem konsequenten Fortführen und Handeln des Landesbetriebs Landesforsten.
Es geht um eine Aufgaben- und konsequente Prozessoptimierung. Es geht um ein direktes wirtschaftliches Handeln und Entscheiden im operativen Geschäft und um die Reduzierung von unnötigen und kostenintensiven Schnittstellen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt damit um, was die Evaluierung im Jahr 2004 ergeben hat. Daraus zwei Punkte: keine Außenstellen der ADD zur Wahrnehmung der kommunalaufsichtlichen Aufgaben, Verlagerung der Aufgabenaufsicht zentral zur ADD Trier.
Meine Damen und Herren, ich fasse die Fakten zusammen: Die Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) bleibt am Standort Neustadt. Die Aufgaben bleiben erhalten. Der Personalbestand bleibt unangetastet. Die SGD Süd ist in ihrem Bestand nicht gefährdet. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände hat keine Einwände zur Herauslösung der kommunalen Servicestellen erhoben.
Die Organisationsänderung ist mit dem Bezirkspersonalrat in der Arbeitsgruppe abgestimmt worden. Die ZdF nimmt außer wirtschaftlichen auch hoheitliche Aufgaben wahr. Das bewährte und dreigliedrige Organisationsprinzip untere/obere/oberste Ebene bleibt gewahrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mehr ist dazu nicht zu sagen. Wir haben das ausgiebig im Parlament Ende August und im Ausschuss beraten und diskutiert.
Ich empfehle, dem Landesgesetz zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung und der Auflösung der regionalen Kommunalaufsicht der ADD zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion bezieht sich auf einen Bericht, so nehme ich es an, der in der „WirtschaftsWoche“ Nummer 34 nachzulesen ist und das Thema hatte „Das Ende des Grünen Punktes“ oder „Das Ende des Dualen Systems“.
Meine Damen und Herren, Anlass für diese Annahme ist unter anderem ein Modellversuch in der neuen Abfallentsorgungs- und -verwertungsanlage des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft in Trier. Darauf bezog sich Frau Kollegin Schellhaaß ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, ich möchte ganz kurz etwas zur Geschichte sagen. Nach der Insolvenz der Firma Herhof haben die fünf Gebietskörperschaften – denn sie, also die Kommunen, haben die Aufgabe – im Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft mit 12 Millionen Euro Investitionen die Mertesdorfer Müllverwertungsanlage fertiggestellt.