Petra Elsner
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen, Kollegen! Frau Dr. Ganster, ich habe das Gefühl, dass Sie bei den Haushaltsstellen, bei denen Sie die enormen Kürzungen sehen, vielleicht nicht darauf geachtet haben, was in den letzten beiden Jahren abgerufen worden ist. Das hat mich auch ein kleines bisschen irritiert. Es ist aber lange nicht so, wie Sie das dargestellt haben.
Gemessen an den knappen Finanzmitteln, die uns im Haushalt zur Verfügung stehen, bin ich sehr froh, dass wir ohne drastische Kürzungsmaßnahmen den Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf aufrechterhalten konnten.
Ich möchte noch betonen, dass es sich bei dem Thema Gleichstellung um eine Querschnittsaufgabe handelt. Das hat meine Kollegin Anne Spiegel auch schon sehr häufig gesagt. Gleichstellung ist auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Ich betone ausdrücklich: Es ist keine Bevorzugung von Frauen, sondern die Gleichstellung geht die ganze Gesellschaft an.
Der Haushalt macht aber auch deutlich, dass im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ noch viel getan werden muss und auch wird. Die Frauenhäuser hatten schon eine erhöhte Zuwendung im Doppelhaushalt 2013/2014 bekommen. Diese werden eine weitere Aufstockung um 110.000 Euro erhalten. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich bei der Ministerin bedanken.
Auch die Gelder für die Frauennotrufe gegen Gewalt werden um 25.000 Euro erhöht. Sie haben das gesagt. Damit die Koordinierungsarbeit zwischen Notrufen und Frauenhäusern besser funktioniert, wurden je weitere 5.000 Euro eingestellt.
Schon im Doppelhaushalt 2014/2015 wurden auf Antrag von Rot-Grün 16.000 Euro dafür eingestellt. Ich möchte zwei Sätze sagen, wie verheerend Gewalt für die Gesellschaft ist und was das letztendlich für Geld kostet, ganz abgesehen von dem Leid, das Kinder und Frauen erfahren. Deshalb waren wir sehr froh, dass das Ministerium mit unserer Fraktion und unserem Koalitionspartner diesen Erhöhungen zugestimmt hat.
Auch die Interventionsstellen von RIGG werden für die landesweiten runden Tische für Gewalt gegen Frauen, künftig 25.000 Euro mehr erhalten. An dieser Stelle ist auch das Innenministerium beteiligt. Ich bedanke mich auch, dass die Teilnahme an den runden Tischen durch die Polizei und die Justiz so erfolgreich und konstruktiv verläuft. Die Teilnahme ist äußerst hilfreich und konstruktiv.
Unsere Bemühungen zeigen, dass wir gegen Gewalt an Frauen und Kindern nicht nachlassen dürfen. Wir werden das auch weiterhin im Fokus haben. Bei all dem hängt immer das Damoklesschwert, wie in allen anderen Haushalten auch, nämlich die Schuldenbremse über unseren Bemühungen. Dennoch ist es uns gelungen, einige Verbesserungen herbeizuführen, ohne – das betone ich – dass es hierzu ein Deckblatt der Opposition gab.
Wenn wir an den Schwerpunkten Wiedereingliederung der Berufsrückkehrerinnen, Ausbildung für Mädchen, Weiterbildung für Frauen und die Eindämmung von Gewalt an Frauen festhalten und an diesen Bereichen kontinuierlich weiterarbeiten, wird das in gar nicht ferner Zukunft unserer Gesellschaft sehr viel Geld sparen. Politisches Handeln erfordert vorrangig präventives Handeln. Lassen Sie uns damit verstärkt beginnen.
Ich möchte noch ein paar Worte zum Landesgleichstellungsgesetz sagen. Wir sind seit geraumer Zeit mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes beschäftigt. Eine erste Lesung hat es schon gegeben. Wie Sie mir sicher zustimmen, sollte es nicht nur eine redaktionelle Änderung werden, sondern eine wirkliche Verbesserung für Frauen im öffentlichen Dienst. Hier möchte ich mich zunächst einmal bei den Gleichstellungsbeauftragten des Landes und den Frauenverbänden sehr herzlich bedanken, die konstruktiv an einer Verbesserung in dem Bereich mitgearbeitet haben.
So wurde auch bei der Anhörung deutlich, dass die Novellierungen merkliche Verbesserungen für die Frauenbeauftragten mit sich bringen. Das ist unter anderem ein Klagerecht, Sanktionsmaßnahmen bei Nichterstellung von Frauenförderplänen, Dienstvorgesetzte stärker in die Pflicht zu nehmen und bessere Möglichkeiten für Frauen, in Führungspositionen aufzusteigen usw.
Natürlich gibt es auch Wünsche, wie die Freistellungen für die Frauenbeauftragten. Auch gingen die Meinungen
auseinander, eine Wahl oder eine Benennung vorzunehmen. Die Argumente für eine Benennung überwogen bei der Anhörung eindeutig.
Ferner wurden gleiche Rechte für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gefordert. Allerdings ist das nicht möglich; denn nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz greift die kommunale Selbstverwaltung. Wir können uns nicht über das Grundgesetz hinwegsetzen. Das Recht auf das Grundgesetz kann nicht durch ein Landesgesetz eingeschränkt werden.
Auch der Wunsch der Hochschulvertreterinnen bei der Anhörung, die Hochschulen in das LGG zu übernehmen, hätte zur Folge gehabt, dass wir diese Novellierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr hätten verabschieden können. Deshalb wurde das von uns abgelehnt. Wir haben hierzu einen Entschließungsantrag vorgelegt. Unsere Forderung ist, dass es bei der nächsten Änderung des Hochschulgesetzes eigenständige hochschulrechtliche Regelungen geben soll, die die besondere Situation der Frauenförderung an Hochschulen berücksichtigt.
Ebenso gibt es einen Änderungsantrag zu § 19 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz. Die Änderung ist an das Bundesgleichstellungsgesetz angelehnt. Sie können das nachlesen.
Unsere wichtigsten Kriterien im novellierten LGG sind für uns „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, „Mehr Frauen in Führung“ und „Weiterbildung für Frauen und Auszubildende“. Wir sind ein gutes Stück weitergekommen. Jetzt geht es darum, dass die Anwendung des LGG auch jährlich entsprechend überprüft wird. Hier komme ich zu dem Änderungsantrag der CDU.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin wirklich sehr erstaunt darüber, dass Sie diese Überprüfung nur alle fünf Jahre machen wollen.
Man muss damit auch die Ministerien abfragen. Wir wollen jährlich eine Überprüfung.
Zum Hochschulgesetz und zur Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Die Entgeltgleichheit fehlt in Ihrem Antrag vollständig.
Ich komme sofort zum Schluss. Ein wichtiges frauenpolitisches Ziel ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Abschließend ist festzuhalten, dass wir den Änderungsantrag ablehnen. Ich möchte, dass es endlich aufhört, dass der Fortschritt eine Schnecke ist.
Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kohnle-Gros, es gibt ein Gerichtsurteil aus Berlin, das besagt, dass Männer keine Gleichstellungsbeauftragten werden dürfen.
Ich habe es im Moment nicht bei mir. Aber es gibt es wirklich.
Uns liegt der novellierte Gesetzentwurf des Landesgleichstellungsgesetzes in erster Lesung vor. Wir werden uns – Frau Kohnle-Gros und die Ministerin haben das gesagt – noch mit der Anhörung beschäftigen.
Die Novellierung ist notwendig geworden, weil sich in 20 Jahren strukturell in der Gesellschaft sehr viel verändert hat. War das LGG aus dem Jahr 1995 noch weniger verbindlich und ließ den Dienststellen viel Ermessensspielraum bei der Gestaltung von Frauenförderung, so ist die Novelle, die uns heute vorliegt, stringenter an die Lebenssituation der Frauen und Familien angepasst.
So sind zum Beispiel immer mehr Frauen nach der Familienphase zurückgekehrt. Aber es kann nicht mehr nur Sache der Frauen sein, danach vorrangig in Teilzeit zu gehen. Auch Männer, vor allem der jüngeren Generation, wollen sich mehr in die Familie einbringen.
Das ist den Zahlen der Elternzeit zu entnehmen. Gleichzeitig wird die Gleichstellung für die Familienarbeit geschaffen. Wichtig ist allerdings, dass die Aufstiegs- und Einkommensbedingungen für Frauen und Männer die gleichen sind, damit Teilzeit auch für Männer attraktiver ist.
Die Arbeitssystematik hat sich verändert. Es gibt Telearbeitsplätze. Das erlaubt beiden Elternteilen, Teilzeitarbeit zu machen.
Die Novellierung hat vorrangig das Ziel, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Das haben Frau KohnleGros und die Ministerin schon festgehalten. Es ist ganz logisch, dass sich hier etwas überschneidet. Ich verhehle überhaupt nicht, dass das noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird, insbesondere dann, wenn wir das vonseiten der freien Wirtschaft her betrachten.
Mit dem LGG, das für den öffentlichen Dienst zuständig ist, wird es möglich werden, dass Teilzeit nicht nur in den unteren Etagen möglich ist. Nein, auch in Führungspositionen muss es möglich sein, einen Arbeitsplatz zu teilen. Es ist eine Frage der Zeit, wann in der freien Wirtschaft diese Konzeption mehrheitsfähig ist.
Bei dem Entwurf des LGG geht es um die gerechte Teilhabe von Frauen und Männern. Es geht nicht an, dass immer noch von den Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst 88 % Frauen sind. 89 % der Leitungsfunktionen werden in Vollzeit durchgeführt. Auch wenn sich der Frauenanteil in Führungspositionen von 27 % auf 30 % erhöht hat, be
steht in diesem Bereich eine deutliche Unterrepräsentanz. Dank der Initiative von Ministerin Irene Alt hoffen wir, dass durch die sehr erfolgreichen Mentorinnenprogramme, unter anderem „Mehr Frauen an die Spitze!“, langfristig ein Durchbruch geschafft wird.
Daneben hat die Novellierung des LGG – das hat die Ministerin schon gesagt – die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sehr gestärkt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Gleichstellungsbeauftragten mehrheitlich nicht rechtzeitig mit dem Personalrat beteiligt werden. Hier muss sich deutlich etwas ändern.
Leider haben die letzten 20 Jahre gezeigt, dass sich ohne gesetzliche Vorgaben keine Verbesserung ergibt.
Das LGG schreibt in diesem Bereich vor, dass ein Gleichstellungsplan erstellt werden muss. Das finde ich eine ganz wichtige Sache. Falls das nicht geschieht, ist die nächsthöhere Behörde vorgesehen. Starke Unterrepräsentanz des Geschlechts muss erläutert werden. Außerdem wird es eine Klagemöglichkeit für Gleichstellungsbeauftragte geben.
Lassen Sie mich zum Schluss festhalten: Es ist ein Anachronismus, dass wir in der heutigen Zeit teilweise noch über Gleichstellungsbemühungen diskutieren wie in den 1990er-Jahren. Glauben Sie mir, ich habe die erlebt.
Herr Präsident, ich bin sofort fertig.
Wir haben heute die am besten ausgebildete Frauengeneration, die es je gab. Die Wirtschaft klagt über Fachkräftemangel. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern könnte das Problem lösen. Machen wir das doch einfach gemeinsam.
Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin von anderen Bundesländern gesprochen, die diesen Passus eingeführt haben. Können Sie uns sagen, wie sich das in den Betrieben darstellt und ob es dort auch diese Proteste gegeben hat?
Danke schön, Herr Präsident. Es geht um die Entgeltgleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung in Rheinland-Pfalz bereits unternommen, um die bestehenden Lohndiskriminierungen zu beseitigen?
2. Wo sieht die Landesregierung die Gründe und die Ursachen für das Phänomen des „Gender Pay Gap“?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, mit einem Entgeltgleichheitsgesetz die gravierenden Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen langfristig abzubauen?
Danke schön. Frau Ministerin, der „SPIEGEL“ schreibt, Rheinland-Pfalz ist bundesweiter Vorreiter unter anderem bei der Bildungspolitik, vor allem auch durch Ganztagskindergärten und Schulen. Verbessern sich hierdurch auch die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen, und könnte sich damit nicht auch die Lohngleichheit in den nächsten Jahren ergeben?
Frau Ministerin, wo verlaufen, wenn es sie gibt, die Konfliktlinien auf Bundesebene zwischen den beiden Regierungspartnern CDU und SPD beim Entgeltgleichheitsgesetz?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Thema Prostitution. Das Gesetz von 2002 sollte die Situation der Prostituierten vor allem in sozialen und rechtlichen Bereichen verbessern. Vor allem wurde die Sittenwidrigkeit abgeschafft. Dieses Gesetz sollte die Möglichkeit eröffnen, dass sich Prostituierte sozialversichern und selbstständig ihrem Gewerbe nachgehen können.
Die Evaluation in 2007 hat gezeigt, dass diese hehren Ziele, die vom Gesetzgeber gewünscht waren, nicht umsetzbar waren und ein Bedarf zur Nachsteuerung und Weiterentwicklung besteht.
Nur rund 1 % aller Prostituierten hatte demnach einen Arbeitsvertrag. Auch die Möglichkeit der Altersvorsorge wurde nur von maximal der Hälfte der Befragten in Anspruch genommen.
Der Bundesgesetzgeber hat diese Gesetzeslücke erkannt und strebt eine erneute Novellierung an. Hierbei geht es um die legale, selbstbestimmte Möglichkeit, ein Gewerbe auszuüben und die Situation der Prostituierten praxisgerecht zu verbessern.
Im März beantragten alle Fraktionen gemeinsam eine Anhörung zu diesem Thema. Im Juni fand hierzu im Ausschuss eine Aussprache statt. Auch hier war es einhellige Meinung der Fraktionen, einen gemeinsamen Antrag im Plenum einzureichen. Noch vor der Sommerpause legten die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion der CDU-Fraktion einen Antragsentwurf mit der Bitte um Stellungnahme bzw. Nennung von Änderungsbedarf vor.
Danach wurde uns mehrfach signalisiert, dass der Antrag soweit in Ordnung ist, jedoch zwei bis drei Änderungen vorgenommen werden sollten. Gespräche über Änderungsbedarf waren trotz mehrfacher Nachfrage nicht möglich.
Jetzt, 10 Tage vor dem Plenum, hielten Sie es für richtig, uns eine Neufassung der CDU-Fraktion vorzulegen. Keine Rede mehr von dem Versuch, einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Gemeinsam waren wir zu dem Beschluss gekommen, dass die aufsuchende, beratende Arbeit durch das Gesundheitsamt einer gesetzlichen Regelung vorzuziehen ist.
Ebenso wurde deutlich, dass ein Beratungsangebot auch in der jeweiligen Muttersprache erfolgen muss, was von den Institutionen wie Roxanne in Koblenz mit mehrsprachigen Flyern unterstützt und erfolgreich durchgeführt wird.
Verbesserungsbedarf gibt es nach einhelliger Meinung bei der Vernetzung der unterstützenden, beratenden und kontrollierenden Einrichtungen. Hierzu gehören zum Beispiel das Gesundheitsamt, die Schuldnerberatung, die Arbeitsagentur und soziale Institutionen. Wichtig sind bei diesem Punkt vor allem niedrigschwellige und aufsuchende Angebote, die von den Prostituierten eher angenommen werden.
Eine ganz hohe Bedeutung hat dabei eine qualifizierte erste Beratung. Wie wir erfahren konnten, führt das oft dazu, direkt eine Ausstiegsberatung vorzunehmen. Die in Ihrem Antrag vorgesehene verpflichtende Untersuchung durch die Gesundheitsämter wird von den Betroffenen als unverhältnismäßig und stigmatisierend klar abgelehnt.
Über die Bestrafung der Freier kann man sich sicherlich streiten. Aber laut Aussage von Fachleuten kommt jeder dritte Hinweis auf Misshandlungen aus dem Kreis der Freier.
Wir wollen Flatrate-Bordelle verbieten, dass ein Bordell gewerberechtlich angemeldet werden muss, dass die Prostitutionsstätte definiert und bestimmten Standards
entsprechen muss und ein verbessertes Aufenthaltsrecht. Aber im Gegensatz zu Ihnen wollen wir das mit Kindernachzug. Das steht in Ihrem Antrag nicht.
Wir wollen nicht das Schutzalter, wie von Ihnen gefordert, von 18 auf 21 Jahre erhöhen, da das regelmäßig ins Leere läuft. Die Anhörung hat gezeigt, dass damit wieder viele Frauen in die Illegalität getrieben werden.
Unsere heutige Debatte legt den Schwerpunkt nicht auf kriminelle Tatbestände wie Zwangsprostitution oder Menschenhandel. Dabei würden wir über Menschrechtsverletzungen sprechen, die selbstverständlich nicht mit einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit der Prostitution beantwortet werden dürfen. Wir sprechen hier und heute über Prostitution als einer selbstbestimmten beruflichen Tätigkeit. Wir waren uns einig, für diese Frauen wollen wir die berufliche Situation verbessern. Dafür wollten wir uns gemeinsam einsetzen.
Danke schön.
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer etwas undankbar, bei einem nichtstrittigen Thema die dritte Rednerin zu sein, – –
aber es ist auch nicht schlimm, wenn einige Dinge schlicht und einfach wiederholt werden.
Seit nunmehr 14 Jahren – in Rheinland-Pfalz seit 13 Jahren – gibt es den Girls’Day, und die Anzahl der Beteiligungen ist immer höher geworden von ehemals 44 % auf jetzt 54 %.
In 2013 fanden insgesamt in Rheinland-Pfalz 498 Veranstaltungen mit 6.742 Plätzen für Mädchen statt. Das sind nur die gemeldeten Zahlen an die bundesweite Aktionslandkarte der Bundeskoordinierungsstelle Girls’ Day im Internet. Da nicht alle Betriebe ihre Angebote melden, dürfte die Zahl noch entsprechend höher sein.
Ziel ist es, junge Mädchen an Berufe heranzuführen, die nicht frauentypisch sind. Obwohl junge Frauen in Deutschland über eine besonders gute Schulausbildung verfügen, entscheiden sich die meisten Schülerinnen – wir haben es vorhin schon gehört – für die typischen Frauenberufe.
Frau Demuth, zu dem Bereich von MINT möchte ich insofern noch darauf eingehen, dass es heißt, die wenigsten studieren Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Das sind eigentlich die Zukunftsberufe für junge Frauen. Schülerinnen, die nach Abschluss der Real- oder der Gesamtschule in eine Ausbildung gehen, favorisieren nach wie vor Verkäuferin und Bürokauffrau. Ich brauche das nicht weiter auszuführen.
Wir aber können diese Meinung verändern, indem wir motivieren. Laut einer Umfrage der Bundeskoordinierungsstelle antworteten auf die Frage: „Wie hat dir der bundesweite Mädchenzukunftstag gefallen?“, 55 % der Schülerinnen mit sehr gut, 40 % mit gut und 4 % mit befriedigend. Ich finde, das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Feststellen lässt sich demnach, dass der Girls’Day eine besondere Möglichkeit der Berufsorientierung für Mädchen ist und sich bewährt hat.
Dass dennoch trotz der besseren Schulabschlüsse Mädchen und junge Frauen dazu neigen, sich für klassische Frauenberufe zu entscheiden und sich dadurch nicht selten die Chance auf berufliche Anerkennung, Erfolge und bessere Bezahlung verbauen, hat sicherlich mehrere Gründe.
Einen großen Anteil hat zum Beispiel das Elternhaus. In Gesprächen mit jungen Frauen in technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen stellt sich immer wieder heraus, dass die Väter einen hohen Anteil an dieser Entwicklung hatten. So sagten 57 % der Befragten, dass die Väter einen erheblichen Einfluss auf ihre Entscheidung hatten.
Ein weiterer Grund liegt sicherlich in Unternehmen und Institutionen. Sie klagen ständig über Fachkräftemangel. Für sie bietet sich eine Chance, aktiv auf junge Frauen und Mädchen zuzugehen und sie für die entsprechenden Berufe zu begeistern.
Auch die Personalverantwortlichen sind hier in einer sehr verantwortlichen Rolle, das Bewusstsein für naturwissenschaftliche und technische Berufe zu wecken.
Eine hohe Verantwortung tragen auch Lehrerinnen und Lehrer, in dieser Vorstellung der Arbeitswelt von Mädchen eine Veränderung herbeizuführen. Ich habe vorhin meine Mädchen einmal gefragt, ob sie entsprechend vorbereitet worden sind. Bis auf vier aus dem Kreis Ahrweiler hatten beide anderen Gruppen zwar ein Plakat dort hängen, aber vorbereitet oder darüber gesprochen wurde nicht. Vielleicht kann man hier eine kleine Veränderung herbeiführen bzw. auch einmal mit den Schulen sprechen.
Dann haben auch Politikerinnen und Politiker eine starke Verantwortung. Auch das wurde vorhin schon gesagt. Es reicht nicht, dass wir eine Bundeskanzlerin, eine Ministerpräsidentin und in unserem Parlament sehr viele Ministerinnen haben, was gegenüber der Situation von vor 20 Jahren zwar wirklich toll ist,
aber nicht ausreicht.
Ich komme gleich noch dazu zu sagen, was wir Politikerinnen und Politiker machen können.
Danke, Herr Präsident! Wir sind ein ganzes Stück weitergekommen, was die Ganztagsbetreuung oder andere Strukturen innerhalb der Familienschaft angeht. Meine Damen und Herren, dabei ist nicht zu unterschätzen, was es ausmacht, wenn Kinder dort aufwachsen, wo sich beide Eltern die Hausarbeit teilen. So können Veränderungen im Denken entstehen, und das finde ich ganz wichtig.
Ich denke, Rheinland-Pfalz hat im Bildungsbereich sehr viel dafür getan. Die Chancen für eine Weiterentwicklung stehen gut, und das gilt auch für das Elterngeld, aber nicht für die Mütterrente.
Es ist schon bizarr: Für Frauen gibt es 670 Euro Elterngeld und für Väter 1.120 Euro.
Die Quelle ist das Statistische Landesamt.
Wir wissen, der Fortschritt ist eine Schnecke. Aber nach 13 Jahren Girls’Day werden wir die Bemühungen fortsetzen müssen. Ich bin sicher, dass sich die Strukturen innerhalb der Familien verändern werden, weil immer mehr Frauen mitarbeiten, die auf Dauer diese Doppel- und Dreifachbelastungen auch nicht mehr aushalten.
Die nachwachsende Generation – ich schaue in diesem Zusammenhang auch einmal in Richtung Anne Spie- gel –, bei der die Väter sich exakt an der Kindererziehung beteiligen, kann ich nur als Beispiel nennen. Ich kann auch meine eigene Familie nennen, und das ist ganz wichtig.
Weiterhin gibt es viele Stellschrauben. Sie haben beide recht: Der Girls’Day alleine kann es nicht sein. Es müssen wieder mehr Praktika in Betrieben bekannt gemacht werden.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Es müssen mehr Praktikumsangebote in Betrieben geschaffen werden, damit die Mädchen nicht das Gefühl haben, heute ist ein Sondertag, und danach kommt nichts mehr.
Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemessen an den knappen Finanzmitteln, die dem Doppelhaushalt zur Verfügung stehen, hat der Einzelplan 07
einen guten Abschluss gemacht. Das sah in den Entwürfen in keiner Weise so aus. Das gilt insbesondere beim Thema „Gewalt gegen Frauen“. Frauenhäuser, Notrufe – das ist gesagt worden – bekommen 30.000 Euro. Frau Ganster, hier begrüße ich ausdrücklich, dass Sie dem Antrag zustimmen wollen. 30.000 Euro bekommen Frauenhäuser bzw. Notrufe für 2014 und 2015. Die Koordinierungsarbeit bekommt noch einmal 4.500 Euro.
Besonders begrüße ich – Herr Innenminister hat das auch erwähnt – und bedanke mich bei den Mitgliedern im Arbeitskreis Innen, dass die Täterarbeitseinrichtung keine Kürzung um 70.000 Euro erfährt. Das war nicht so leicht.
Aber auch das Thema „Wiedereingliederung von Frauen in den Beruf“ – hier möchte ich mich bei ganz besonders bei der Ministerin bedanken – bleibt erhalten, und zwar habe ich eine völlig andere Vorstellung als Sie, Frau Ganster, dass dieses Geld so gekürzt werden kann. Ich glaube, Sie sind zum Beispiel noch nie in einer Einrichtung „Frau und Beruf“ gewesen, die Ministerin aber sehr wohl.
Da wird eine völlig andere Arbeit gemacht als bei den Arbeitsagenturen. Die Frauen müssen wieder langsam an den Beruf herangeführt werden.
Ich frage Sie: Wie machen wir das? Wie werden wir der Gewaltbereitschaft Herr, wenn die Frauen nicht durch Berufstätigkeit unabhängig werden? – Wirtschaftlich unabhängige Frauen lassen sich nicht mehr schlagen; die sind viel eher bereit, wegzugehen. Wenn Sie im Frauenhaus nachfragen, werden Sie immer wieder erfahren, dass die Frauen völlig mittellos dastehen und überhaupt nicht mit Geld umgehen können. Das sorgt für die Hilflosigkeit und letztendlich für die Abhängigkeit.
Diesen gordischen Knoten können wir nur dadurch zerschlagen, dass die Frauen endlich wirtschaftlich unabhängig sind und erneut einen Beruf ergreifen können.
Ich möchte noch sagen, dass ich mich in diesem Bereich sehr über unseren Koalitionspartner gefreut habe.
Wir konnten sehr gut zusammenarbeiten. Es war sehr schön – das möchte ich ausdrücklich hervorheben –, dass wir vieles zum Guten wenden konnten. Das haben wir in diesem Haushalt wirklich geschafft. Dem Entschließungsantrag zu RIGG, den Sie gestellt haben, stimmen wir auch zu.
Frau Ganster, Sie haben noch ein paar konstruktive Vorschläge gemacht, was wir im nächsten Jahr unbe
dingt anpacken müssen. Es geht um Zwangsprostitution und um Anhörung.
Ich weiß nicht, ob Sie im letzten Ausschuss dabei waren. Dort haben wir das beschlossen. Das ist in die Wege geleitet und wird im März durchgeführt.
Vielen Dank.
Entschuldigung. Da muss ich widersprechen. Das ist genau der gleiche Ansatz, der im Doppelhaushalt 2012/2013 war. Da sind keineswegs 100.000 Euro übrig, die man mal eben wegnehmen kann. Das sind die vier Stellen, die im Land verteilt sind, Frau und Beruf. Dann gibt es noch eine weitere Initiative, die auch Frauen in
den Beruf bringt. Da ist nichts gekürzt. Das ist schlicht die Unwahrheit, was Sie da sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kohnle-Gros, wissen Sie, der Gleichstellungsbericht ist in Ordnung. Uns fehlt die wirklich gängige Umsetzung.
Außerdem stört mich ein bisschen, dass sie von Teilzeit für Frauen sprechen. Es geht um Männer und Frauen. Das ist das Wichtigste.
Wir reden heute über den Bundesgleichstellungsbericht und über die Nichtumsetzung durch die Bundesregierung. Vieles erinnert mich fatal an Missstände, die es schon vor 100 Jahren gab.
Frau Kohnle-Gros, Sie haben in Ihrer Pressemitteilung hervorgehoben, dass der Kampf gegen Gewalt ganz oben auf der Agenda stehen muss. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen.
Allerdings stelle ich die These dagegen, wenn Frauen entsprechend wirtschaftlich abgesichert sind, sozialversicherte Arbeitsplätze haben, Minijobs abgeschafft werden, entsprechende Wiedereinstiegschancen nach der Geburt eines Kindes bestehen, die Kinderbetreuung umfangreich gelöst ist, dann stellt sich diese Gewaltfrage nicht mehr in der Form, wie wir sie jetzt noch haben.
Das Schlimmste an den Bemühungen ist, dass es immer wieder Ihre Partei ist, die den Fortschritt zur Schnecke werden lässt. Ihre Bundesregierung, insbesondere die Ministerinnen Schröder und von der Leyen, setzen sich persönlich dafür ein, dass der Fortschritt nicht überhandnimmt. So wird der Mindestlohn verhindert, werden Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro aufgestockt, was Altersarmut zur Folge hat, wird das Betreuungsgeld eingeführt, am Ehegattensplitting dogmatisch festgehalten. Frau Merkel weist die Vertretung in Brüssel an, die gesetzliche Quote für Frauen – das konnten wir gestern lesen – in DAX-Unternehmen zu verhindern. Das ist Ihre Politik.
Wenn das mit Ihnen so weitergeht, brauchen wir weitere 100 Jahre, um die Rechte und die Würde von Frauen umzusetzen. Gott sei Dank verändern sich in den Ländern die Mehrheiten, sodass Ihre Blockadepolitik immer weniger Chancen hat.
Hin und wieder sagt auch das Verfassungsgericht, wie Gleichberechtigung in unserer heutigen Gesellschaft auszusehen hat. Die meisten Damen und Herren von der CDU sind schon immer dem Zeitgeist hinterher gehechelt.
Die veränderten Gesellschaftsstrukturen haben Sie erst zur Kenntnis genommen, als Sie nach und nach vom Wähler abgestraft worden sind. Ich versichere Ihnen, die Grundlage der Politik von Willy Brandt in den 70erJahren, nämlich eine Bildungsoffensive insbesondere für Mädchen und natürlich auch für Jungen zu starten, holt Sie jetzt ein; denn diese Bildungsgeneration wählt bedeutend bewusster, denen kann man nicht mehr alles erzählen.
Ich kann Ihnen sagen, mein Frust über Ihre Art der Verhinderungspolitik hat sich sehr stark gemildert, weil ich Ministerinnen wie Doris Ahnen und Malu Dreyer damals erleben durfte, die eine Politik gestaltet haben und gestalten, die in die Zukunft weist und jetzt von Frau Ministerin Irene Alt sehr schön fortgesetzt wird. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
Wir werden weiter mit unserem Koalitionspartner zusammen dicke Bretter bohren.
Andere Möglichkeiten wird es mit dieser Bundesregierung offenbar nicht geben. Ich hoffe, dass wir dann etwas schneller weiterkommen.
Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nur in Fortsetzung von Frau Spiegel sa
gen, zehn Jahre erfolglose Flexi-Quote. Das wird immer schön ausgerufen, und es tut sich nichts.
Da möchte ich jetzt Herrn Ministerpräsident Seehofer zitieren: Kommen wir doch jetzt mal zu den wirklich wichtigen Dingen. – Damit hat er das natürlich nicht gemeint. Ich sage Ihnen, das sind schon wichtige Dinge; denn hier ist keine besonders frauenfreundliche Maßnahme vorgesehen, sondern eine gesellschaftlichökonomische Notwendigkeit. Andere Länder haben das längst erkannt. Da, wo Parität in der Führungsetage besteht, läuft der Betrieb besser, laufen die Firmen besser. Es geht also nicht nur darum, besonders für Frauen etwas zu tun, womit wahrscheinlich viele von Ihrer Seite Probleme haben.
Frau Schröder sieht die Flexiquote so, dass die Unternehmen gesetzlich verpflichtet werden, auf freiwilliger Basis branchenspezifisch Frauenförderung durchzuführen.
Das erinnert mich ganz stark an das Thema „Mindestlohn“. Auch da soll es branchenspezifisch durchgeführt werden. Das Kind bekommt nur einen ganz anderen Namen.
Ich finde es sehr schade.
Ich habe zum Beispiel auch von Frau Kohnle-Gros dazu nichts gehört, dass sehr viele Kolleginnen in Berlin den Fraktionszwang zu dieser Frage aufgehoben sehen wollen. Ich kenne Ihre Meinung dazu, wie sie das sehen, nicht. Aber es sind sehr viele Bundestagsabgeordnete der CDU, die den Fraktionszwang nicht möchten.
Ich kann Ihnen nur sagen,
wir brauchen die gesetzliche Quotenregelung, auch mit Sanktionen bei Nichteinhaltung. Das wird der Gesellschaft und den Unternehmen sehr guttun.
Danke schön.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Vermieter dieses „Braunen Hauses“ in Bad Neuenahr seit zwei Jahren versuchen, die Mieter rauszubekommen, die sich unter ganz anderen Namen dort anmelden, nämlich als Studenten oder Ähnliches, und es sehr schwierig war, die Mieter dort hinauszuklagen?
Danke schön, Herr Präsident. Es geht um Mini- und Midijobs in Rheinland-Pfalz. Hierzu fragen wir die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die geplanten Änderungen für die Mini- und Midijobs insbesondere im Hinblick auf Rheinland-Pfalz?
2. Welche Folgen hat diese Anhebung für die Altersversorgung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
3. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf bei den aktuellen Regelungen zu Mini- und Midijobs?
Frau Ministerin, Sie zeigen ganz entsetzliche Zahlen auf mit 260 Jahren usw. Gerade in den Haushalten ist ein Missbrauch festzustellen. Ist dem in irgendeiner Weise beizukommen? Kann irgendetwas unternommen werden, damit diese Schwarzarbeit aufhört?
Herr Minister, drei Kilometer vor dem Hauptbahnhof Koblenz ist ein neuer Haltepunkt „Stadtmitte“ zur Bundesgartenschau entstanden. Dies war sicherlich auch ein Grund für die hohe Besucherzahl. Mich würde interessieren, ob Ihnen Erkenntnisse vorliegen, dass dieser Haltepunkt weiterhin angefahren wird, oder wird in Zukunft nur noch der Hauptbahnhof angefahren?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Huth-Haage, Sie waren so freundlich zu sagen, wir würden die Eltern unter Generalverdacht stellen, nicht entscheiden zu können, was mit ihren Kindern geschieht. Dann frage ich mich natürlich, wenn Sie hier schon die Gutscheinlösung ins Auge fassen, ob Sie da das nötige Vertrauen haben.
In den 70er-Jahren wurden wir von konservativen Frauengruppen noch beschimpft, weil wir einen Kinderhort gefordert haben. Wir würden den Müttern die Kinder wegnehmen, hieß es damals allgemein. Sie wollen mit diesem Betreuungsgeld das Frauenbild der 70er-Jahre wiederbeleben.
Ich sage Ihnen das aus eigener Erfahrung: Sie wollen alte Rollenklischees aufrechterhalten. Der nächste Schritt wäre im Prinzip logischerweise die Kürzung oder Abschaffung des Elterngeldes.
Sie manifestieren außerdem das Bild der Rabenmutter, das es nur in der deutschen Sprache gibt, wenn sie nicht für 150 Euro zu Hause bleibt.
Dies wollen – ich habe auch eine Studie, die Ministerin hat eine andere Studie genannt – 60 % der Frauen nicht,
für 150 Euro zu Hause bleiben. Im Gegenteil, sie wollen mehr arbeiten.
Viele in Ihrer Fraktion sind damit auch nicht einverstanden. Da sind Frauen in der CSU, in der CDU und in der FDP, die mit dieser Lösung nicht einverstanden sind. Das muss doch auch einmal zur Kenntnis genommen werden.
Es ist auch schon gesagt worden, was mit diesen Milliardenbeträgen geschaffen werden kann. Da ist eine hochwertige Erziehung – ich möchte das nicht alles wiederholen – der Kinder sichergestellt.
Unsere seit Jahrzehnten andauernden Bemühungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleiben da voll auf der Strecke. Ich sage Ihnen, das waren Kämpfe. Diese möchte ich nicht einfach jetzt für einen Rückschritt opfern.
Deshalb appelliere ich nachdrücklich an Frau Klöckner und alle, die Einfluss haben
ich bin sofort fertig, Herr Präsident –, ihren Einfluss in Berlin geltend zu machen, dass dieses verheerende Gesetz nicht in Kraft tritt.
Danke schön.