Berndt Steincke
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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in dieser Frage nicht pauschalieren. Ich möchte auch nicht etwas über die Armutsgrenze sagen und die etwa verändern. Ich möchte auch nichts tun, was in die Richtung unsozial geht. Es ist alles richtig, was hier über die Rechtsansprüche gesagt wurde. Wir haben auch keinen Grund, uns die Sozialhilfeempfänger vorzunehmen und da besonders strenge Maßstäbe anzulegen.
Aber ich meine, es muss auch ein bisschen Raum für praktische Möglichkeiten sein. Da zu Recht angemahnt wurde, wo denn die praktischen Vorschläge hier im Parlament seien, möchte ich ein kleines bescheidenes praktisches Beispiel aus meiner Heimatstadt nennen.
Wir hatten das Problem, dass wir sehr junge Sozialhilfeempfänger hatten, die seit vielen Jahren keine Arbeit hatten, die wir auch nicht in Arbeitsprojekte eingliedern konnten, weil sie noch nicht einmal die nötige Grundausbildung hatten. Dieser Zustand hielt mehrere Jahre an und wir haben gesagt, dass wir versuchen müssen, ihnen Arbeit zu vermitteln, und zwar gemeinnützige Arbeit über den Bauhof und die Stadtgärtnerei. Wir haben diese jungen Leute mit einem Arbeitsanleiter angeleitet, der sich darum kümmert, sie abzuholen und sie in die Arbeit einzuweisen. Wir haben sie mit einem Blaumann ausgestattet und haben diesen Arbeitsanleiter bezahlt. Und oh Wunder, in den ersten drei Monaten haben sich in der Stadt Heide 28 Sozialhilfeempfänger nicht mehr gemeldet - warum, lasse ich hier einmal offen.
Zweiter Punkt: Viele mittelständische Unternehmer haben die jungen Leute im Stadtgebiet arbeiten sehen.
Nach Auskunft der Stadt sind etwa 30 % dieser jungen Leute in reguläre Arbeit aufgenommen worden. Der Haken dabei ist nur, dass die Aufwendungen dieses Arbeitsanleiters, der ja bezahlt werden muss, allein von der Stadt bezahlt werden müssen, obwohl die Stadt 30 % der Sozialhilfekosten spart. Das Land freut sich, spart 39 %, und der Kreis freut sich, er spart 31 %. Und das, was die Stadt an Sozialhilfeleistungen weniger zahlt, weil weniger junge Leute bedürftig sind, muss sie wieder für die Arbeitsanleiter und für alles andere, was damit zusammenhängt, ausgeben.
Ich habe das Prinzip damals eingeführt. Meine Nachfolgerkollegen sagen, sie überlegen jetzt, dieses Prinzip aufzugeben. Es macht nur viel Arbeit und es gibt keinerlei Belohnung dafür. Land und Kreis reiben sich die Hände und die Stadt hat diesen ganzen Arbeitsaufwand allein zu tragen.
Meine Frage ist deshalb: Können wir es nicht gemeinschaftlich so regeln, dass sich beispielsweise an den Kosten für den Arbeitsanleiter auch das Land mit 39 % und der Kreis mit 31 % beteiligen? - Dann würde dieses Modell in ganz vielen Gemeinden umgesetzt werden können. Ich bitte, darüber im Ausschuss zumindest einmal nachzudenken.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Blick auf die Standortfrage Heide oder Meldorf möchte ich auf Fehler in der Vorlage des Finanzausschusses in Drucksache 15/4016 hinweisen und Sie, Herr Minister, bitten, Ihre Entscheidung zu korrigieren. In Heide wurde das große ALR-Verwaltungsgebäude übersehen. Mit dieser Option ist der beabsichtigte zusätzliche Neubau in Meldorf überflüssig. Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Bei einem alleinigen Hauptsitz Meldorf muss zu den bereits jetzt genutzten drei Gebäuden ein viertes Gebäude neu dazugebaut werden, sodass lange Fußwege und Kommunikationsverbindungen die Folge sind. Gleichzeitig würden aber die Leerstände öffentlicher Gebäude in Heide drastisch erhöht. Dann würden weite Teile des Straßenbauamtes, des ALR und des Heider Finanzamtes leer stehen.
Die vorgeschlagene Eindachlösung in Heide wäre hingegen wesentlich kostengünstiger und vom Dienstablauf her effektiver.
Legt man Ihre eigenen Berechnungen zugrunde, so ergibt sich, dass Sie bei der Vierdachlösung Meldorf im Vergleich zur Nutzung der ALR-Gebäude in Heide einen Effizienzgewinn von jährlich von 250.000 € verschenken.
Wenn Sie aber Ihre bisherige Meldorf-Entscheidung nicht korrigieren wollen oder können, geht mein Vorschlag dahin, eines der beiden Finanzämter zum Hauptsitz und das andere zur Nebenstelle zu machen. Sie würden damit den überflüssigen Neubau eines vierten Gebäudes in Meldorf umgehen, die Leerstände von Landesbehörden in Dithmarschen nicht weiter erhöhen und doch eine Personaleinsparung durch die eine zentrale Verwaltungsspitze erzielen können.
Ihre Argumentation, die Leerstände und hohen Mietkosten spielten quasi keine Rolle, weil dies ja von der LVSH bezahlt wird, ist volkswirtschaftlich betrachtet falsch. Sie stehen als Land für die Defizite Ihrer
Tochter ebenso gerade, wie Sie die steigenden Mietkosten direkt über den Landeshaushalt bezahlen müssen. Selbst bei den von Ihnen erwähnten Mietausfallwagniszahlungen handelt es sich um reine Landesmittel.
Mein Kompromissvorschlag betreffend Haupt- und Nebensitz hätte folgende Vorteile: kein überflüssiger Neubau, keine weiteren Leerstände, keine hohen Umzugskosten, keine Neueinrichtungen, keine sachfremden Personalbelastungen, aber personelle Einsparungen durch nur eine Verwaltungsspitze. Ich setze auf Ihre Korrekturfähigkeit. Ich denke, dass jeder Landesrechnungshof belegen würde, dass der jetzt von Ihnen ins Auge gefasste Weg der teuerste ist. Jeder Steuerzahler würde das Beschreiten dieses Weges mit vier Gebäuden ebenso als falsch ansehen wie den Verzicht auf jährlich 250.000 €. Haben Sie deshalb bitte den Mut, den Fehler einzugestehen und sich zu korrigieren. Es würde der Landeskasse helfen. Es würde die LVSH entlasten. Es würde eine aufgesplitterte Vierdachlösung mit einem teuren Neubau verhindern. Ich habe immer noch einen Funken Hoffnung.
Ich ziehe meine Meldung zurück.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat am 11. Juli die Landesregierung um einen Bericht gebeten, wie sie das Ziel von 20 % Einsparungen bei der Ver- und Entsorgung von Landesliegenschaften erreichen will, und zwar in einem Zeitraum von fünf Jahren. Es ist ein sehr ergeiziges Ziel, 20 % einzusparen.
In der Drucksache, die Ihnen vorliegt, wird berichtet, dass die Landesregierung dafür drei Konzepte gebilligt hat: erstens das Konzept zur Senkung der Energiekosten, zweitens das Konzept zur Senkung der Entsorgungskosten und drittens die Einführung eines Umweltmanagementsystems. Bereits in dem Papier selbst gibt es Widersprüche und Aussagen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die 20 % Einsparungen realistisch sind, selbst wenn ein Teil der Energieeinsparungsmaßnahmen durch so genannte Flächenreduzierungen erreicht werden kann.
Zum zweiten Konzept, zum Beispiel den Entsorgungskosten, heißt es auf Seite 16, dass zurzeit das Kosteneinsparpotenzial bei der Abfallentsorgung nicht genau beziffert werden könne. Auf Seite 6 können keine konkreten Zahlen zu Personalkosten genannt werden. Auf Seite 12 wurde der Personalaufwand ebenfalls nicht beziffert.
Für die laufende Optimierung der Abfallentsorgung wie zum Beispiel die Überwachung einer konkreten, korrekten Behälterfüllung und einer optimierten Trennung wären zum Beispiel zusätzliche Personalkosten unvermeidbar. Dazu werden Konzepte zur Abfalloptimierung mit verwaltungsaufwendigen Abfallbilanzen
und einem Abfallwirtschaftskonzept nicht gerade Kosten senken.
Auch im dritten Bereich, dem Umweltmanagementsystem, lassen die Ausführungen der Vorlage nicht gerade erkennen, dass wirklich Einsparungen erzielt werden. Es sollen nämlich Standorterfassungen vorgenommen werden, ein Umweltprogramm für Verbesserungen, Regelungen zum Aufbau und zur Ablauforganisation eingeführt sowie regelmäßige Fremdkontrollen und Standortregistrierungen durchgeführt werden. Auch diese Schritte sind sehr verwaltungsaufwendig und kosten Personal.
Bleibt der Bereich Einsparungen bei den Energiekosten. Erfolg versprechend erscheint mir, zum Beispiel durch große Ausschreibungslose günstige Strompreise erzielen zu können. Bitte stellen Sie sich aber einmal die aus der Drucksache erkennbaren Verwaltungsabläufe vor. Unter den 20 Arbeitspunkten, die dort aufgelistet werden, werden zum Beispiel Beratung und Aufklärung von Nutzern und Anlagenberatern, Schaffung des operativen Bewirtschaftungspersonals, technische Überprüfung und Überwachung von Anlagen, Verbrauchsdatenerfassung, Erstellung von übergreifenden Energieberichten, fortlaufende, prioritätsgesteuerte Analysen des Anlagen- und Gebäudebestandes und so weiter angeführt. Das sind sehr verwaltungsaufwendige Vorgänge.
Der Bericht gipfelt in seiner eigenen Skepsis sogar noch in dem Satz auf Seite 19:
„Über die letzten Jahre zeigte sich zum Beispiel bei dem im Rahmen der Testphase untersuchten Pilotprojekten ein Anstieg, im Wesentlichen des Stromverbrauchs, von fast 30 % (trotz gleichzeitig durchgeführter um- fangreicher Energiesparmaßnahmen).“
Ich schlage der Regierung daher im Namen meiner Fraktion vor, nach einfacheren und besseren Wegen zu suchen, wie das vielfach in Firmen und im Privatbereich gemacht wird,
und das einfach deshalb zu tun, weil man mit diesem Konzept sehr teuren Sachverstand einkaufen muss, teure Schulungen des eigenen Personals durchführen, viel Papier für Statistik produzieren muss. Man könnte Teile dieser Aufgaben kostengünstiger delegieren. So kann man zum Beispiel bei den Stadtwerken meiner Heimatstadt über Wärmegesellschaften zusammen mit der Handwerkerschaft ein Modernisierungspaket in Auftrag geben. Dabei werden alle Modernisierungsinvestitionen von der Gesellschaft getragen und finanziert, die Wartung, die Reparaturen, die Betriebsführung und die Erneuerung der Anlagen übernommen.
Zugesichert werden sinkende Energiekosten und keine Gesamtkostenerhöhung. Das spart Kapital, Bürokratie und verbessert durch moderne Energieanlagen automatisch auch die Ökobilanz.
Die Zeit reicht leider nicht aus, weitere konstruktive Vorschläge zu machen. Deshalb komme ich zum Schluss.
Wir halten das vorliegende Konzept für zu theoretisch und zu verwaltungsaufwendig und bitten, noch einmal darüber nachzudenken, ob nicht einfachere Wege gefunden werden können. Wir erkennen durchaus die Bemühungen des Ministeriums an und raten der Regierung, für die Einsparung in der erhofften Höhe Alternativpunkte zu setzen und nicht die vollen 20 % in die Haushalte aufzunehmen, weil sie aus unserer Sicht auf Dauer nicht erreichbar sein werden.
Das bedingt eine andere Finanzierung. Ich hoffe, dass in der Ausschussarbeit noch einige Ideen zum Tragen kommen, die das ganze System etwas einfacher und damit kostengünstiger machen.