Hartmut Hamerich

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um die Novellierung des Landeswaldgesetzes ist in der Öffentlichkeit bisher leider von einigen sehr unsachlich geführt worden. Von Lobbypolitik für Jäger und Waldbesitzer ist die Rede gewesen.
Gerade Jäger und Waldbesitzer engagieren sich in ihrer praktischen Arbeit in und für die Natur stärker als die meisten theoretischen Ökologen.
Lassen Sie mich hier auf das besonders strittig diskutierte Betretungsrecht eingehen. Um die Diskussion zu versachlichen, möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten aus einigen Stellungnahmen zum Entwurf eines Landeswaldgesetzes des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2004 zitieren.
„Die neue Regelung zum Betreten des Waldes halten wir aus verschiedenen Gründen für nicht sinnvoll und den Zielsetzungen des Gesetzes abträglich. In der Konsequenz be
deutet dies, dass die Bedürfnisse des Ökosystems Wald und seiner Lebensgemeinschaften zukünftig hinter denen der erholungssuchenden Menschen zurückstehen. Die bestehende Regelung des Wegegebotes hat sich bewährt und bedarf auch keiner Neuformulierung aufgrund der Anpassung des Gesetzes an die anderer Bundesländer. Angesichts der besonderen Waldsituation Schleswig-Holsteins schlagen wir daher vor, die bestehende Regelung beizubehalten.“
Das ist nicht die Stellungnahme der CDU-Fraktion damals gewesen, sondern die des Landesnaturschutzverbandes aus dem Juni 2004.
Ein weiteres Zitat zu § 17:
„Beibehaltung der bisherigen Formulierung in § 20 LWaldG vom 11.08.1994 mit angepassten Querverweisen und Ergänzungen um Ski- und Schlittenfahrten.“
Das ist die Argumentation des damaligen Landesnaturschutzbeauftragten aus dem Mai 2004.
Der einzige Naturschutzverband, der sich im Jahr 2004 für ein bedingtes Betretungsrecht abseits der Wege ausgesprochen hat, war der BUND. Diese Stellungnahme hat aber scheinbar nicht dauerhaft Bestand. In der Anhörung zum Landesfischereigesetz im Mai 2009 bemerkt der BUND:
„Das Betreten von natürlichen Uferflächen außerhalb von baulichen Anlagen, befestigten Wegen und sonstigen regelmäßig genutzten Bereichen ist in der Zeit vom 30.03. bis zum 01.07. eines jeden Jahres verboten.“
Stellungnahme des BUND zum Landesfischereigesetz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich soll und wird jeder das ganze Jahr über auf den Wegen im Wald spazieren gehen dürfen. Abseits der Wege wollen wir, dass neugeborene Tiere ihre ersten Lebenswochen möglichst ungestört verbringen dürfen. In dieser Zeit darf auch das Wild nicht bejagt werden.
Die Wälder in Schleswig-Holstein bestehen anders als in allen anderen Flächenländern zum größten Teil aus kleinen Feldgehölzen und Schonungen, ausgenommen die Segeberger Heide und der Sachsenwald. Diese kleinen Waldstücke dienen den Tieren als Ruhezone und als Kinderstube. Insbesondere Spaziergänger mit Hunden, die abseits der Wege umherstreifen, scheuchen Tiere ständig auf. Bei den kleinen Waldstücken überqueren sie zwangsläufig
auch Straßen. Die Folgen sind für Tier und Mensch lebensgefährliche Situationen. Außerdem empfehle ich aufgrund der aktuellen Situation niemandem, bei der heutigen Populationsdichte der Wildschweine einer Frischlinge führenden Bache im Unterholz zu begegnen. Das kann sowohl für den Menschen als auch für einen mitgeführten Hund zu einer sehr gefährlichen Situation führen. Das wollen wir vermeiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kein Waldbesitzer, auch nicht der private, wird vernünftig auftretende Pilzsammler, Vogelzähler oder Vogelschützer der Naturschutzverbände zurück auf die Wege verweisen.
- Wenn ich die FDP störe, müssen Sie das sagen.
Allerdings wird die Grundlage dafür geschaffen, Störenfriede in ihre Grenzen zu weisen.
Tierschutz ist auch der Schutz der Jungtiere vor Störungen. Wer einerseits ein Verbandsklagerecht für Tierschützer fordert und andererseits den Schutz von Jungtieren in ihren Ruhezeiten und Ruhezonen im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen treten will, der ist unglaubwürdig.
Die Anhörung im Agrarausschuss wird zeigen, inwieweit das Recht der Jungtiere auf ein Aufwachsen in Ruhe und die berechtigten Interessen der Menschen an einer möglichst weitgehenden Nutzung der Ruhezone Wald in Einklang zu bringen sind.
Ich beantrage die Überweisung an den Umweltund Agrarausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schleswig-Holsteinische Landtag sieht
in dem „Parlamentsforum Südliche Ostsee“ große Chancen für das Land Schleswig-Holstein. Das ist auch gut und richtig so. Leider gibt es eine ähnliche Institution für den Bereich der Nordsee-Anrainerstaaten noch nicht. Wir haben bisher nicht so umfassende Netzwerkstrukturen wie im Bereich der Ostseekooperation. Da wir aber als Land zwischen den Meeren eine geografische Situation wie kaum ein anderes Land haben, müssen wir aufpassen, dass die Nordseekooperation in Zukunft stärker mit Schleswig-Holstein stattfindet, ähnlich wie bei der Ostseekooperation.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zusammenarbeit im Nordseeraum muss verstetigt und da, wo es möglich ist, mit den Interessen des Ostseeraums verzahnt werden. Hierbei können insbesondere die ökonomischen Bezüge, die interregionale Wattenmeerzusammenarbeit und vor allem der Küstenschutz zu einer intensiveren Kooperation beitragen. Ziel muss es sein, eine intensive Zusammenarbeit mit anderen europäischen Ländern mit Zugang zur Nordsee zu schaffen, um die nachhaltige Entwicklung eines gemeinsamen Wirtschafts-, Kulturund Meeresraums sicherzustellen.
Einige Schwerpunktthemen möchte ich nennen: erstens, Innovation einschließlich Clusterpolitik, Informationsund Kommunikationstechnologie; zweitens, nachhaltiges Umweltmanagement, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien, Klimawandel, Risikovorsorge, integriertes Küstenzonenmanagement; drittens, Verbesserung der Erreichbarkeit, Logistik, bessere Anbindung strukturschwacher Gebiete; viertens, Förderung nachhaltiger und konkurrenzfähiger Regional- und Stadtentwicklung, insbesondere durch Wachstumssteuerung in wachsenden Regionen, Energieeffizienz, Berücksichtigung des demografischen Wandels und Tourismus.
Als Erstes müssen wir die Interessen der Zusammenarbeit der deutschen Nordsee-Anrainer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen mit den europäischen Partnern im Nordseeraum bündeln, um sie dann mit den europäischen Nordsee-Anrainern im Einvernehmen voranzutreiben. Wenn wir zum Beispiel die Zuständigkeit für die INTERREG-Programme im Nord- und Ostseeraum unter einem Dach bündeln und dies dann im Europaministerium angesiedelt ist, sehe ich der zukünftigen Entwicklung in diesen Bereichen positiv entgegen.
Tragen wir alle dazu bei, dass ein „Parlamentsforum Nordsee“ gegründet wird und die Zukunft der
Region Nordsee stärker unter Beteiligung Schleswig-Holsteins gestaltet werden kann!
Ich freue mich darüber, dass wir einen - fast - interfraktionellen Antrag zustande gebracht haben. Die Grünen wollen dem nicht zustimmen und haben einen Änderungsantrag eingebracht. Dem werden wir wiederum nicht folgen, weil wir keine gemeinsame Nordsee- und Ostseekooperation installieren wollen. Die Begründung, dass es eine solche Kooperation in der Mittelmeerregion auch gibt, reicht nicht aus. Wir müssen sicherlich global denken und lokal handeln; aber die Ostsee-Anrainer - ich nenne Ermland-Masuren, Kaliningrad, West- und Ostpommern - mit den Interessen, die sie vertreten, werden in der Diskussion über die Probleme der Nordsee-Anrainer nicht sehr hilfreich sein können. Ich meine, wir sollten uns hier speziell auf die Nordseeprobleme konzentrieren und dafür ein eigenes Forum schaffen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
- Dem Kollegen Kubicki werde ich die Problematik noch einmal gesondert erklären, damit er nachher auch weiß, welchem Antrag er zustimmt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt der siebte Waldbericht vor, der sehr umfangreich ist und zu einem erheblichen Teil die Situation des Waldes der vergangenen Legislaturperiode beschreibt. Der Verwaltung möchte ich für diesen sehr umfangreichen Bericht herzlich danken.
Defizite sind unverändert im Bericht beschrieben, und wir müssen angesichts der höchst angespannten finanziellen Lage auch weiterhin mit Defiziten leben. Das Ziel, den Waldanteil der Landesfläche auf 12 % anzuheben, ist nach wie vor nicht erreicht. Andere Ziele, beispielsweise die Gründung der Landesforstanstalt, sind erreicht. Darauf können wir auch besonders stolz sein. Die Landesforstanstalt ist nicht die bloße Umbenennung des Bestehenden, sondern eine grundlegende Veränderung mit einer sehr positiven Entwicklung für den Wald und - dies muss auch gesagt werden - mit einer ebenso positiven Perspektive für den Landeshaushalt.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Dem Gesamtverkauf des Landeswaldes hätte die CDU-Fraktion niemals zugestimmt. Diese Idee war einer von mehreren Diskussionsvorschlägen - mehr nicht! Am Verkauf von Streu- und Splitterbesitz halten wir aber ebenso fest wie auch am Erwerb von Waldflächen dort, wo es sinnvoll ist.
Hervorheben möchte ich die Rahmenrichtlinie für die Waldbewirtschaftung in den schleswig-holsteinischen Landesforsten, die die alte Richtlinie für die naturnahe Waldentwicklung abgelöst hat. Ebenso halte ich das Programm zur Bewirtschaftung der schleswig-holsteinischen Wälder auf ökologischer Grundlage für erwähnenswert. Dieses Programm ist von dem Ministerium und dem Waldbesitzerverband unterzeichnet worden. Dies zeigt: Es ist unverändert möglich, mit privaten Eigentümern zu vernünftigen und tragfähigen Vereinbarungen zu kommen. Wir sollten bei unseren Betrachtungen nicht vergessen, dass zwei Drittel des Waldes Privat- und Körperschaftswald sind. Umso wichtiger ist es, diese Eigentümergruppen einzubinden und nicht allein auf Gesetz und Vorschriften zu setzen.
Eine weitere Anhebung des Waldanteils in Schleswig-Holstein wird - wie auch im Koalitionsvertrag
festgelegt - nur gelingen, wenn private Waldbesitzer auf landwirtschaftlichen Flächen Neuwaldbildung betreiben. Eine entsprechende Förderpolitik ist daher unumgänglich. Die oftmals geäußerte Behauptung, im Privatwald gehe es vorrangig um die Holznutzung, und Kahlschläge seien immer zu befürchten, werden durch die Statistik der Holznutzung widerlegt. Die Nutzung im Privatwald entspricht mit 5,1 Erntefestmetern pro Hektar und Jahr der Nutzung im Landeswald. Deutlich darüber liegt die Nutzung im Körperschaftswald.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr interessant ist auch die Feststellung, dass der Laubbaumanteil im Privatwald deutlich höher ist als im Landeswald. Ich will nicht ausschließen, dass der Staat manches besser kann, aber eben auch nicht alles. Die oftmals durch kräftige Vorurteile geprägte Kritik an privaten Waldbesitzern ist in der Gesamtheit nicht haltbar. Dies wird auch an einer weiteren Zahl deutlich: Von 162.000 Hektar Wald sind inzwischen 125.000 Hektar zertifiziert. Trotz der damit verbundenen Kosten haben viele private Waldbesitzer eine Zertifizierung angestrebt und umgesetzt. Ich will natürlich nicht verkennen, dass darin auch finanzielle Vorteile liegen. Allerdings ist die Zertifizierung inzwischen in ihrer Bedeutung ein wenig zurückgedrängt worden. Das hängt natürlich auch mit den deutlich zurückgegangenen Holzpreisen zusammen.
Ich hoffe sehr, dass sich die Preise wieder stabilisieren und damit auch zertifiziertes Holz wieder an Bedeutung gewinnt.
Es gibt noch viel zu tun. Unser Ökosystem Wald muss weiterentwickelt werden, und wir brauchen noch viel mehr davon. Ich würde mich freuen, wenn in den nächsten Jahren insbesondere Privatwaldbesitzer verstärkt auf Neuwaldbildung setzten und wir wieder in der Lage sind, die Förderung so auszugestalten, dass genügend Anreize dafür vorhanden sind.
Ich beantrage, den Waldbericht zur weiteren Beratung an den Fachausschuss für Umwelt und Agrar zu überweisen. - Ich bedanke mich für Ihre teilweise vorhandene Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Schleswig-Holstein gern mit seinen weiten Horizonten wirbt, gibt es dafür gute Gründe: Der Blick auf größere Zusammenhänge ist angesichts der internationalen und globalen Verflechtungen von Wirtschaft und Politik unerlässlich. Begegnung, Zusammenarbeit und internationale Netzwerke sind unabdingbare Voraussetzungen für wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Entwicklungen.
Die jährliche Konferenz der Parlamente der Ostseeanrainerstaaten ist aus meiner Sicht ein ebenso gelungenes wie notwendiges Beispiel für die Vernetzung und den Informationsaustausch von Abgeord
neten aus der Ostseeregion. Ihr besonderer Wert liegt vor allem darin, dass Landtage und regionale Parlamente in Augenhöhe mit den nationalen Parlamenten des Ostseeraumes und ihren Regierungen Politik gestalten.
Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinische Landtag, ebenso wie die Landesregierung gehören zu den Pionieren der Zusammenarbeit im Ostseeraum, und sie sind aus der Entstehungsgeschichte von Ostseeparlamentarierkonferenz und Ostseerat nicht fortzudenken.
Von diesen Grundlagen, von diesem Kapital zehren wir noch heute: Unser Land hat einen guten Namen im Ostseeraum. Wirtschaft und Politik ebenso wie zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sind präsent, und sie sind geschätzte Partner.
Damit sind meine Eindrücke von der 17. Ostseeparlamentarierkonferenz in Visby auf der Ostseeinsel Gotland umrissen. Die Konferenz hat von Jahr zu Jahr an Profil gewonnen. Dazu dürften vor allem die vom Ständigen Ausschuss eingesetzten Arbeitsgruppen beigetragen haben. In sie haben sowohl Abgeordnete aller Ostseeparlamente als auch Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft ihr Wissen und ihre Erkenntnisse zu aktuellen Themenschwerpunkten eingebracht. Diese standen auch im Mittelpunkt der Erörterungen der 17. Ostseeparlamentarierkonferenz: Klimawandel und Energieeffizienz, Energieversorgung und Versorgungssicherheit, Eutrophierung, maritime Politik sowie Arbeitsmarktfragen und soziale Angelegenheiten.
Der fraktionsübergreifende Antrag Drucksache 16/2256 nennt die wichtigsten Aussagen und Ergebnisse aus der umfangreichen Konferenzresolution. Die Resolution mag Außenstehenden vielleicht an einigen Punkten recht generell und zu wenig verbindlich erscheinen. Möglicherweise stellt die eine oder der andere auch die Frage nach ihrer Wirkungsmöglichkeit und Durchsetzungskraft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Einschätzungen und kritischen Stimmen begleiten die Ostseeparlamentarierkonferenz - wie im Übrigen alle anderen internationalen Gremien - von Anfang an. Wer aber Gelegenheit hat, ein wenig tiefer in die Strukturen und Verfahrensprozesse dieser internationalen Konferenz einzudringen, wird nicht umhin kommen, das Ergebnis zu würdigen.
Es ist schon etwas Besonderes, und es hat politisches Gewicht, wenn mehr als zwanzig Parlamente und Parlamentarische Versammlungen einen gemeinsamen Willen äußern. Es ist schon etwas Besonderes, wenn Abgeordnete aus Parlamenten der EU-Staaten und von Nichtmitgliedern, Abgeordnete von nationalen Parlamenten und Regionalparlamenten, Vertreter des Europarates und des Europäischen Parlaments absolut gleichberechtigt zusammenwirken. Es ist auch etwas Besonderes, wenn die Regierungen des Ostseeraumes dieser Versammlung in der Person des Vertreters des Ostseerats Rede und Antwort stehen und diese Zusammenarbeit vertiefen wollen.
Ich hatte erstmals Gelegenheit, den Schleswig-Holsteinischen Landtag in dem Redaktionskomitee zu vertreten, das mit der Ausarbeitung der Schlussresolution beauftragt war. Ich möchte es nicht versäumen, mich in diesem Zusammenhang für die hervorragende Zusammenarbeit mit unserem Landtagsdirektor, Herrn Dr. Schöning, zu bedanken.
Es wird niemanden und schon gar keinen Parlamentarier verwundern, dass Konsens und Konflikt auch hier oftmals eng zusammenliegen. Erwartungsgemäß gab es eine breite Übereinstimmung in allen Fragen des Meeres- und des Umweltschutzes und den ehrgeizigen Plan, die Ostseeregion zur maritimen Modellregion Europas zu entwickeln.
Die in der Resolution erwähnte schrittweise Entwicklung einer landgestützten Stromversorgung für Fracht- und Passagierschiffe während der Hafenliegezeit trägt erkennbar eine norddeutsche Handschrift. Sie zeigt auch die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit, die inhaltlichen Schwerpunkte des Parlamentsforums Südliche Ostsee mit denen der Ostseeparlamentarierkonferenz zu verbinden. Das ist in Visby in hervorragender Weise inhaltlich gelungen. Darüber hinaus war es eine Premiere, dass der amtierende Vorsitzende des Parlamentsforums Südliche Ostsee und Präsident des Sejmiks der Wojewodschaft Westpommern die Arbeit des Forums erläutern und seine Ergebnisse vorstellen konnte. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Schleswig-Holsteinischen Landtag und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern in dem Parlamentsforum Südliche Ostsee ist mit Sicherheit ein wichtiges und tragendes Element dieser erfolgreichen parlamentarischen Kooperation.
Es ist auch kein Zufall, dass diese von enger Nachbarschaft und gleichen Interessen geprägte Zusam
menarbeit im südlichen Ostseeraum durch Konsens und Harmonie geprägt ist. Aber wir dürfen die Augen nicht davor verschließen - und die Erfahrungen von Visby hindern uns auch daran -, dass geopolitische Konflikte, an denen Ostseeanrainerstaaten beteiligt sind, die Ostseeregion insgesamt nicht unberührt lassen: Der russische Militäreinsatz in Georgien führte spürbar zu einer atmosphärischen Anspannung zwischen der russischen Delegation einerseits und den Parlamentsdelegationen aus dem Baltikum und Polen andererseits. Mochten die Kollegen aus der Staatsduma und den ostseenahen Regionalparlamenten der russischen Föderation noch so zurückhaltend sein, es war naheliegend und mit Händen zu greifen, dass die Vertreter der baltischen Parlamente und des Nachbarlandes Polen vor allem von der Frage berührt waren, was der von der russischen Seite in Anspruch genommene Interventionsanspruch im Kaukasus unter bestimmten Konstellationen für ihre Länder bedeuten könnte.
Ich versuche, meinen letzten Satz zu formulieren, und verzichte dabei auf das eine oder andere Komma.
Diese Anspannung prägte die Diskussion über die Ostseepipeline, die vom russischen Vyborg über finnische, schwedische und dänische Gewässer und durch deren jeweils ausschließliche Wirtschaftszonen zur deutschen Ostseeküste im Raum Greifswald als Anlandepunkt verlaufen soll.
- Das ist gut, ich danke meinen Kollegen - wenn das vom Präsidium anerkannt wird.
Für die einen ist das eine willkommene Diversifizierung der Transportwege für russisches Erdgas und somit ein Beitrag zur Sicherung der Gasversorgung Europas, für die anderen ist es ein Faustpfand und Stellschraube für Abhängigkeiten von einem unkalkulierbaren Regime mit zunehmend aggressivem Weltmachtgehabe.
Innerhalb dieser Spannbreite bewegen sich die Diskussionsbeiträge.
Ich formuliere jetzt wirklich meinen letzten Satz: Die Ostseeparlamentarierkonferenz hat nicht nur ihre Entscheidungs- und Artikulationsfähigkeit auch unter schwierigen Bedingungen bewiesen. Sie hat auch ein weiteres Mal zur Horizonterweiterung beigetragen. Ich wünsche mir, dass das in die Arbeit des Schleswig-Holsteinschen Landtags mit einfließt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und schließe hiermit meinen Redebeitrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion möchte ich dem Europaminister und seinen Mitarbeitern für den hervorragenden Bericht, insbesondere aber auch für die Umsetzung unserer Europapolitik im Ostseeraum danken.
Lassen wir uns von der Spitzenstellung unseres Landes nicht abbringen. Wir sind das Land an den zwei Meeren mit politischer, wissenschaftlicher und unternehmerischer Kompetenz und Initiative, die herausragend sind, aber auch für die Zukunft höchste Anstrengungen im Blick auf das Ziel erfordern, den Ostseeraum bis zum Jahre 2015 zur maritimen Modellregion Europas zu entwickeln.
Dies bedeutet, der Ostseeraum soll Pilotregion für die nachhaltige Vereinbarkeit wettbewerbsfähiger Wirtschaft und gleichzeitig eines wirksamen Schutzes der maritimen Ökosysteme werden.
Lassen Sie mich aber auch auf einige wenige Inhalte des Berichtes eingehen - Herr Hentschel, wenn Sie das nicht interessiert, stört mich das nicht, aber Sie stören mich im Moment -, die nicht ohne Weiteres beim Lesen die größte Aufmerksamkeit erhalten, aber nach meiner Meinung durchaus hohe Beachtung erfahren müssen.
Dieser Ostseebericht verdeutlicht wesentlich stärker als der vorherige die Notwendigkeit der Integration der nordwestrussischen Regionen der Russischen Föderation einschließlich Kaliningrads in die Ostseekooperation.
Die Russische Föderation ist schon Partner in der „Nördlichen Dimension“ zusammen mit der EU, Island und Norwegen. Das Projekt „Eurofakultät Kaliningrad“ wurde Ende 2007 erfolgreich abgeschlossen, wir haben seit 2001 eine Partnerschaft mit Kaliningrad, und in St. Petersburg sind wir im gemeinsamen Büro mit Hamburg der Föderation ganz nahe. Das reicht aber wohl noch nicht.
Der Bericht selbst sagt, dass sich die Zusammenarbeit mit der Oblast Kaliningrad weiterentwickeln muss - von den rein humanitären Ansätzen hin zur Zusammenarbeit auf Augenhöhe - mit der Erwartung, dass sich die russischen Partner ebenbürtig einbringen. Das sei dringend notwendig. Diese Aussage ist klar und eindeutig, wie auch die Aussage, dass sich die Zusammenarbeit mit der Stadt St. Petersburg auf offizieller Ebene immer noch zögerlich gestaltet. Vielleicht hat ja die Reise des Wirtschaftsausschusses nach St. Petersburg in der vorigen Woche einen kleinen Schritt zur Verbesserung der Zusammenarbeit auf Augenhöhe beigetragen.
Auf einen anderen im Bericht beschriebenen Sachverhalt möchte ich hinweisen, der meiner Meinung nach ein echtes Problem für die Ostsee darstellt: Es heißt, dass die ökologische Situation der Ostsee immer noch besorgniserregend ist und dass die Ostsee überproportional vom globalen Klimawandel betroffen sein wird. Gleichzeitig heißt es, dass sich nach Schätzungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie das prognostizierte Transportaufkommen in der Ostsee bis 2015 gegenüber 2006 verdoppeln wird, der Öltransport sogar vervierfachen wird. Das würde bei etwa gleicher Schiffsgröße von heute mit circa 250.000 Schiffsbewegungen pro Jahr 500.000 Schiffsbewegungen pro Jahr ab 2015 bedeuten.
Wir müssen unsere Intelligenz darauf verwenden, internationale Ostseelogistik-Systeme zu entwickeln, die nicht zu dieser Explosion der Zahl der Schiffsbewegungen führen. Schleswig-Holstein beteiligt sich laut Bericht an den internationalen Kooperationen zum Schutz der Ostsee mit dem Ziel, die Ostsee zum sichersten beziehungsweise saubersten Seeverkehrsgebiet zu machen.
Das neue Förderprogramm INTERREG III B/Ostsee mit einem gemeinsamen Volumen von 300 Millionen €, die STRING-Partnerschaft mit den Regionen Hamburg, Skane und den neuen dänischen Regionen Seeland und der Hauptstadtregion Kopenha
gen und alle unsere Kooperationen mit den Ostseeorganisationen geben uns die Möglichkeit zur Problemlösung, zusammen mit den Reedereien. Das ist eine echte Herausforderung.
Auf einen letzten Punkt möchte ich besonders hinweisen: Es ist sehr zu begrüßen, dass die landgebundene Stromversorgung von Schiffen während der Hafenliegezeiten in den Bericht aufgenommen wurde. Lassen Sie uns gemeinsam mit HELCOM und IMO auch das Problem der Abwasserentsorgung insbesondere von Kreuzfahrtschiffen angehen. So sehr wir uns über die fast 130 Kreuzfahrtschiffe mit den fast 200.000 Gästen in diesem Jahr in Kiel freuen, so ist es völlig unakzeptabel, dass im Jahre 2007 keines der 114 angelegten Schiffe in Kiel die mögliche Abwasserentsorgung im Kieler Hafen genutzt hat, sondern die billige, umweltschädliche Entsorgung auf dem Meer vornahm. Das halte ich bei der Forderung zum Schutz der Ostsee für unverantwortlich und unvereinbar mit unseren Zielen.
Die Ostseeaktivitäten der Landesregierung führen uns in die Spitzenposition. Diese zu erhalten heißt, auch zukünftig unsere Forderungen klar zu sagen, unsere umfassenden Kompetenzen auf höchstem Niveau zu halten und gemeinsam mit allen Anrainerstaaten sowie den nationalen und internationalen Gremien und Partnerschaften konsequent auf das Ziel der maritimen Modellregion Ostsee im Jahre 2015 hinzuarbeiten.
Ich beantrage, den Bericht an den Ausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Resolution des VI. Parlamentsforums Südliche Ostsee muss ich nicht im Einzelnen erläutern, Sie haben den Wortlaut vorliegen. Ebenfalls wissen Sie, dass sowohl die Kaliningrader Gebietsduma als auch die Sejmik der Woiwodschaft Ermland-Masuren als gleichberechtigte Partner aufgenommen worden sind.
Nichtsdestotrotz lassen Sie mich auf den Punkt Energiepolitik unter besonderer Berücksichtigung erneuerbarer Energien und Auswirkungen auf den Klimawandel eingehen. Die beiden anderen großen Themenfelder werden vermutlich von den Rednern näher betrachtet, die in den entsprechenden Arbeitsgruppen waren.
Das Parlamentsforum empfiehlt, Maßnahmen in den Bereichen Windkraft, Biomasse, Solarenergie sowie Geothermie einzuleiten und umzusetzen, um den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 signifikant zu erhöhen.
Vergessen dürfen wir hierbei jedoch nicht: Die Versorgung muss sicher, klimaschonend und für den Bürger bezahlbar sein. Das wird auf Dauer nur durch einen vernünftigen Energiemix zu realisieren sein.
Wir werden uns der Diskussion um Laufzeitenverlängerung von Kernkraftwerken nicht verschließen können - das meine ich jetzt bezogen auf das Parlamentsforum Südliche Ostsee, nicht landesspezifisch auf uns bezogen -, sonst werden wir von Stromlieferanten aus Russland, Frankreich oder Finnland abhängig sein, von Ländern, die neue Atomkraftwerke bauen.
Wir müssen den Wirtschaftsfaktor Windkraft - egal ob On- oder Offshore -, ausbauen beziehungsweise unterstützen. Schleswig-Holstein gehört weltweit zu den führenden Ländern, was die Entwicklung und Produktion sowie den Betrieb von Windkraftanlagen betrifft. Diese Möglichkeiten müssen wir weiter nutzen. Dabei dürfen wir landesspezifische Gesetzgebung, zum Beispiel auch den Flächenverbrauch, natürlich nicht außer Acht lassen.
Ein wichtiges Themenfeld hat beim Parlamentsforum die energetische Nutzung der Biomasse eingenommen. Gerade bei der aktuellen Diskussion über eine Flächenkonkurrenz Nahrungsmittelproduktion
gegen Energie war uns die Formulierung „Nutzung organischer Rest- und Abfallstoffe grundsätzlich vor dem Anbau von Biomasse“ ein besonderes Anliegen.
Eine Sonderstellung des Anbaus von Zuckerrüben zur energetischen Nutzung konnten wir vereint - da bedanke ich mich bei den Kollegen, allen Teilnehmern aus Schleswig-Holstein - gegen den anfänglichen Widerstand von Mecklenburg-Vorpommern und der polnischen Delegation verhindern. Sonst hätte mit Recht eine Sonderstellung anderer nachwachsender Rohstoffe verlangt werden können. Das konnten wir aber ändern.
Sehen Sie es mir nach, dass ich aus Zeitgründen nicht auf jeden einzelnen Punkt aus dem Bereich der Energiepolitik eingehe. Wenn wir es mit unserem Anspruch ernst meinen, die Ostseeregion bis zum Jahr 2015 zu einer maritimen Modellregion in Europa zu entwickeln; wenn wir es ernst meinen, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit, die Lebensqualität und den Umweltschutz im Ostseeraum stärken wollen, dann müssen wir uns jetzt mit konkreten Schritten in den weiteren Prozess einbringen.
Die Diskussion des VI. Parlamentsforums Südliche Ostsee hat ferner deutlich gemacht, dass wir zum Nutzen aller eine maritime Identität der Ostseeregion durch die Verbindung von maritimem Erbe und maritimer Innovation entwickeln sollten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zum VII. Parlamentsforum Südliche Ostsee eingeladen. Dort wird seit Längerem an der Entwicklung eines innovativen und zugleich präventiven maritimen Logistik- und Navigationsprozess gearbeitet. Dieser wird unter realen Bedingungen im Forschungshafen Rostock erprobt mit dem Ziel, ein zertifiziertes Verfahren für die maritime Nutzung zu entwickeln, bekannt unter dem Namen Galileo. Wir erhoffen uns davon in Zukunft die Vermeidung von Schiffskollisionen und die Optimierung der Schiffsrouten.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die Bedeutung der Meere für die Zukunft des Planeten und insbesondere der Ostseeregion wird noch weiter zunehmen. Die Ostsee ist ein Meer, das nicht trennt, sondern verbindet.
Nutzen wir diese Ressource, Herr Kollege Kubicki, schützen wir sie vor Zerstörung und Ausbeutung, und begreifen wir sie als einen Teil unserer Identität. Ich bitte, der Resolution zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat in seiner Januar-Tagung auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung gebeten, einen schriftlichen Bericht zu den wirtschaftlichen und finanziellen Effekten der Nutzung erneuerbarer Energien in Schleswig-Holstein abzugeben. Hinzu kam in der Februar-Tagung ein weiterer Antrag zu einem Bericht über die Nordseekooperation und hier speziell zum Stand der Projekte POWER und POWER+, und das auf Antrag der CDU und der SPD. Beide Berichte liegen uns jetzt vor. Dafür bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion bei Herrn Minister Austermann und seinen Mitarbeitern.
Auch wenn der Landesregierung zu wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen keine belastbaren Daten zur Verfügung stehen, kann man aufgrund von Schätzungen aus der Branche davon ausgehen, dass aus Produktion, Entwicklung und Nutzung der erneuerbaren Energien eine wesentliche Wertschöpfung entsteht. Sieht man einerseits, dass bis zum Jahr 2006 allein circa 3 Milliarden € private Investitionen in die Windenergie zum großen Teil in Schleswig-Holstein geflossen sind, und auf der anderen Seite, dass nach Aussage des Bundesverbandes der Windenergie 7.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze entstanden sind, zusätzlich circa 1.700 weitere Arbeitsplätze im Bereich der anderen erneuerbaren Energien, kann man sich den Wirtschaftszweig erneuerbare Energien in unserem Land nicht mehr wegdenken.
- Zu Ihnen komme ich gleich noch, Herr Hentschel. - Er ist ein bedeutender Faktor für Wirtschaft, Beschäftigung und Klimaschutz in unserem Land.
Was sich mir allerdings immer wieder nicht erschließt, ist die Argumentation der Grünen. Ich werde hier auch noch einmal das leidige Thema Fehmarnbelt ansprechen müssen. Herr Kollege Hentschel, seltsamerweise wird die Möglichkeit, dass sich Schweinswale an den Brückenpfeilern der Fehmarnbelt-Querung stoßen könnten, immer wieder herangezogen, um gegen diese Belt-Querung zu sein. Seltsamerweise sind hier auch immer wieder die Verwirbelung des Wassers im Bereich der Brücke und der Austausch von Salz erhebliche Faktoren. Das finden wir allerdings im Zusammenhang
mit dem Bau von Offshore-Windparks nicht unbedingt wieder.
Wir sind für den Ausbau der erneuerbaren Energien, und in diesem Bereich sind wir in SchleswigHolstein auch international involviert.
Ja.
Herr Kollege Matthiessen, nach meinem Kenntnisstand ist der ehemalige Umweltminister Trittin Mitglied der Grünen in Deutschland. Der hat diese Äußerung öffentlich gemacht.
Ich nenne für die internationale Beteiligung Schleswig-Holsteins die Projekte POWER und POWER CLUSTER. POWER hat hier in keiner Weise mit Macht oder Stärke zu tun, sondern bedeutet Pushing Offshore Wind Energie Regions. Das ist ein aus INTERREG III B gefördertes Programm aus der Zeit von Februar 2004 bis September 2007. Es wurden circa 1,75 Millionen € EU-Gelder eingesetzt. Es hatte dadurch ein Gesamtvolumen von 3,5 Millionen €. Es befasst sich mit der Nutzung der Offshore-Windenergien, für die im europäischen Raum ein enormes Potenzial bei der Energiegewinnung gesehen wird. Teilnehmer an diesem Projekt in der Nordseeregion waren 37 Partner aus fünf Ländern: Großbritannien, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Deutschland sind involviert.
Aus Schleswig-Holstein waren die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums als Subpartner und die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein beteiligt.
Die POWER-Projektpartner sind übereingekommen, ein Nachfolgeprojekt mit zusätzlichen Partnern aus Norwegen und Schweden zu entwickeln. Schwerpunkt hierbei ist die wirtschaftliche Nutzung des Offshore-Potenzials und die Präsentation der Nordseeanrainerstaaten als weltweit führende Offshore-Windregion. Schleswig-Holstein ist mit zwei Partnern an diesem Projekt beteiligt, mit der Wirtschaftsakademie und dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr. Der Projektantrag hierfür ist am 17. März 2008 im Rahmen des INTERREG-Programms IV B gestellt worden. Bei positivem Bescheid können wir im Sommer starten.
Ich hoffe, wir werden in nächster Zukunft den Bereich Nordseekooperation ähnlich erfolgreich gestalten können wie den Bereich der Ostseekooperation.
Ich glaube, wir haben hier positive Ansätze.
Ich beantrage, die beiden Berichte an den Wirtschaftsausschuss und für den Bereich der Nordseekooperation mitberatend an den Europaausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Naturschutz mit dem Menschen - das richtet sich in erster Linie an die Kollegen der Grünen bedeutet für uns aber auch Naturschutz mit dem Eigentümer. Wenn wir die Eigentümer nicht mitnehmen, dann können wir uns die Debatte sparen. Wir müssen nicht alles regulieren. Sie reden immer von der sozialen Verpflichtung des Eigentums. Seltsamerweise kommen diese Argumente immer von den Leuten, die kein Eigentum vor Ort haben. Sie wollen mit der Vergrämung auf Eiderstedt aufhören. Hören Sie auf, die Eigentümer zu vergrämen. Die Vergrämung wird auf Eiderstedt durchgeführt, um die Eigentümer vor dem Gänsefraß der 400.000 Nonnengänse zu schützen, die an der Westküste Schaden verursachen.
- Vorhin waren es vier, die werden hier nicht viel zu fressen finden.
Ich empfehle dazu überzugehen, die Eigentümer, die wahren Umweltschützer, auf den Weg mitzunehmen und nicht alles regulieren zu wollen. Wir haben die Eigentümer und die Jäger vor Ort, die wirklich Umweltschutz betreiben. Tendieren Sie nicht dazu, alle zu vergrämen.
Wir haben jetzt durch eine vernünftige Politik im Bereich des Naturschutzes in Gemeinsamkeit mit dem Ministerium und mit der EU - das ist wirklich ein Novum, und da bin ich unserem Minister sehr dankbar, dass die EU zu Gesprächen vor Ort hier war
eine Flächenkulisse gefunden, mit der alle leben können, auch die Eigentümer.
Dann sind wir auf dem richtigen Weg. Wir müssen nicht alles von oben regulieren und wir müssen vor allem die Menschen mitnehmen, sonst haben wir keine Chance dabei.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir vorab zwei, drei Sätze zur letzten Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses. Ich kann durchaus verstehen, dass bei dieser Sitzung eine Verärgerung bei der FDP dadurch hervorgerufen wurde, dass der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zum Anstaltsgesetz kurzfristig auf den Tisch kam. Dafür möchte ich mich entschuldigen, es war aber dringend nötig, damit wir Einigkeit erzielen und die Ergebnisse der Anhörung einbauen konnten. Warum das dann aber nicht für den noch umfangreicheren Änderungsantrag der FDP galt, das verstehe ich wiederum nicht mehr. Er ist uns nämlich am selben Tag vorgelegt worden. Herr Kollege Hildebrand, aber das wird vielleicht Ihr Geheimnis bleiben.
Wenn heute das Gesetz über die Anstalt SchleswigHolsteinische Landesforsten verabschiedet wird -
Aber selbstverständlich.
deln, und haben Sie zur Kenntnis genommen, dass im FDP-Antrag der Oktober des nächsten Jahres als Beginn der Geltung des Gesetzes skizziert worden ist? Wenn Sie dies hätten teilen können, hätte es uns genügend Beratungsmöglichkeit eröffnet.
- Zu Frage 1: Ich erinnere mich daran. Zu Frage 2: Selbstverständlich weiß ich auch das noch, aber wir haben anders beschlossen, weil wir einen Grundsatzbeschluss haben, das Gesetz zum 1. Januar umzusetzen.
Wir dürfen nicht vergessen, welche Leistungen die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung in den letzten Jahrzehnten zum Wohl des Waldes und damit auch zum Wohl unseres Landes Schleswig-Holstein erbracht haben. Wir müssen mit in Betracht ziehen, dass heute wirtschaftliche Zwänge dazu führen, das Bewirtschaftungssystem des Landeswaldes zu modernisieren. Wir werden uns jetzt an die üblichen Standards anderer Landesanstalten in Deutschland anpassen.
Diese Reform ist mehr als überfällig. Wir haben das große Glück, dass die Holzmarktsituation dafür sorgt, unsere gesetzten ökonomischen Ziele relativ zeitnah zu erreichen, ohne dass wichtige ökologische Ziele vernachlässigt werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Anstalt zwei voneinander unterschiedliche Aufgabengebiete wahrnehmen wird. Erstens: der betriebswirtschaftliche Zweig. Hier werden aus 41 Förstereien 30 werden, das heißt, die Reviere werden vergrößert. Wir werden in Zukunft mit weniger Personal auskommen müssen und dadurch werden wir Dienstleistungen ausgliedern. Auch der hoheitliche Bereich der Forstverwaltung wird durch den Gesetzentwurf verschlankt. Aus sechs Forstämtern werden drei untere Forstbehörden, die erst einmal dem Ministerium unterstellt sein werden.
Die CDU-Fraktion hat von Anfang an als eine der wichtigen Voraussetzungen bei der Umwandlung des Landesbetriebs in eine Anstalt darauf geachtet, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommt, denn die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung können am wenigsten für das Defizit, das im Landeswald bestand. Dennoch wird es zu Einschnitten im Personalbereich kommen müssen. Die personelle Ausstattung wird bis zum Ende des Jahres 2012 auf das notwendige Maß reduziert werden müssen. Das bedeutet, dass 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Forstwirten in eine andere Verwendung gehen müssen. Im Bereich der Beam
ten und Angestellten werden circa 30 Mitarbeiter in andere Funktionen umgesetzt.
Bei allen Mitarbeitern, die in andere Funktionen umgesetzt werden müssen, wird sowohl das Land als auch die Anstalt alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um Versetzungen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Den Mitarbeitern wird hierbei für den Fall der Änderung der Gesellschaftsform ohne Mehrheitsbeteiligung des Landes ein zeitlich begrenztes Rückkehrrecht bis zum 31. Dezember 2012 eingeräumt.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz für uns ist, dass der Landeswald auch weiterhin nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit bewirtschaftet wird. Gemeinwohlleistungen werden von allen Besitzarten des Waldes erbracht, die Anstalt öffentlichen Rechts wird aber auch weiterhin zusätzliche Gemeinwohlleistungen zu erbringen haben. Diese zusätzlichen Gemeinwohlleistungen sind definiert. Sie werden in den zusätzlichen Erläuterungen (Zielver- einbarungen) definiert. Solche Leistungen sind natürlich nicht zum Nulltarif zu bekommen, dafür muss man bereit sein, Geld in die Hand zu nehmen, Geld aus unserem Haushalt.
Sie werden für den Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2010 abgeschlossen und danach sollen sie zeitlich an die Legislaturperiode des Landtages angepasst werden. Hierfür sind im Haushaltsjahr 2008 4,2 Millionen € vorgesehen. Diese Summe verringert sich in den beiden Folgejahren um jeweils 30.000 €, bedingt durch die Reduzierung um je einen Ausbildungsplatz per anno.
Sie sind in folgende Bereiche aufgegliedert: Erstens Waldpädagogik/Umweltbildung - hier nenne ich nur einige Ziele. Die wichtigste Rolle hierbei spielt sicherlich der Erlebniswald Trappenkamp. Die Waldpädagogik vor Ort findet weiterhin statt, denn Kindergärten, Schulen und Erwachsene sollen auch in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Wald erleben und kennenlernen zu können.
Die Jugendwaldheime Hartenholm und Süderlügum bleiben erhalten und führen ihre Arbeit fort.
Zweitens die Erholungsleistungen. Hier geht es um die Bereitstellung, Unterhaltung und den Ausbau der Erholungsinfrastruktur. Sie sind gerade in unserem touristisch geprägten Schleswig-Holstein von grundlegender Bedeutung. Es geht weiter um die Erhaltung und Entwicklung spezieller Attraktio
nen, zum Beispiel von Waldspielplätzen, Kletterseilgärten, Wald-Campingplätzen und so weiter.
Drittens ist der Naturschutz zu erwähnen. Hier geht es um den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Natur und Landschaft sowie um die Erhaltung, naturnahe Entwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes wegen seiner Bedeutung für die Umwelt.
Der vierte Punkt ist der Ankauf von Grundstücken beziehungsweise die Neuwaldbildung. Das dient in erster Linie der Erhöhung des Waldanteils von 10,3 %, was einer Fläche von 162.000 ha entspricht, auf 12 %, was einer Fläche von 188.000 ha - langfristig gesehen - entspricht. Hier sollen auch Erlöse aus Teilflächenverkäufen verwendet werden und einfließen. Gleichzeitig dient es aber auch der Arrondierung von Waldflächen.
Punkt fünf der Zielvereinbarung ist die Ausbildung. Zurzeit hat das Land circa 20 Auszubildende, weitere 20 kommen aus der freien Wirtschaft dazu. Wir bilden als Land momentan 100 % über Bedarf aus. Deshalb ist auch das eine zusätzliche Gemeinwohlleistung. Der Abbau von einer Ausbildungsstelle pro Jahr ist verabredet und vorgesehen, um ihn schrittweise an den Bedarf anzupassen. Der Ausbildungsstandort Schleswig-Holstein darf hierbei nicht gefährdet werden.
Die Schleswig-Holsteinische Landesforsten werden in Zukunft als eine rechtlich selbstständige Körperschaft agieren. In grundsätzlichen Angelegenheiten steht ihr ein Verwaltungsrat vor, in dem - anders als im ersten Entwurf des Anstaltsgesetzes - auch zwei Vertreter des Parlaments Mitglied sein werden. So wird auch das Parlament direkt und unmittelbar in die wichtigen Entscheidungsprozesse eingebunden sein.
Ich sehe die Entwicklungsmöglichkeiten unserer neuen Landesanstalt sehr positiv. Geben Sie ihr die Chance dazu und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Ich verweise hierbei auch auf den Änderungsantrag Drucksache 16/1722 bezüglich des Rückkehrrechtes für Beamte und die redaktionellen Änderungen zu Punkt zwei.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich werde Ihnen jetzt nicht eine Auflistung meiner Essgewohnheiten darbieten. Kollege Feddersen, was ich allerdings als schlechtes Beispiel empfinde, ist, dass hier immer
auf Großbritannien verwiesen wird. In keinem Land der Erde gibt es ein so ungesundes Frühstück wie in Großbritannien. In keinem Land der Erde, in keinem europäischen Land, gibt es so viel Takeaways, das heißt, das Essen wird nach Hause geliefert oder mitgenommen. In keinem europäischen Land wird so wenig gesundheitsbewusst gekocht und gespeist wie in Großbritannien. Ich glaube, die Ampel ist dort nötig.
Bei uns haben wir ein anderes Problem. Wir haben das Problem, uns bewusst zu ernähren. Nicht die Deklarierung, sondern der Umgang mit den Lebensmitteln ist entscheidend. Kein Grundnahrungsmittel ist schädlich. Die Dosierung ist schädlich. Fett ist der Geschmacksträger schlechthin und ist grundsätzlich nicht schädlich. Fett ist in einer Überdosierung schädlich. Ohne Fett würden wir gar nichts herunterkriegen können, weil das Essen völlig geschmacklos wäre.
Ich kann darauf verweisen, dass ich die englische Küche in- und auswendig kenne, bedingt durch meine familiären Verhältnisse. Die englische Küche ist grundsätzlich nicht unbedingt die empfehlenswerte bei uns in Europa, es gibt da weitaus bessere Beispiele, auf die wir in Europa zurückgreifen könnten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Da die Zustände im Kreis Ostholstein hier als chaotisch bezeichnet werden, muss ich als noch amtierender Abgeordneter des Kreises Ostholstein den einen oder anderen darüber aufklären, wie die Zustände denn tatsächlich sind.
- Können Sie auch zuhören, Herr Matthiessen, oder können Sie nur reden? Beides gleichzeitig geht nämlich nicht.
Im Kreis Ostholstein gilt folgende Satzung: Das erste Kind in einem Haushalt wird an den Schülerbeförderungskosten mit einem Maximalbetrag von 240 € im Jahr beteiligt. In begründeten Fällen kann dieser Betrag in zwei Raten gezahlt werden. Selbstverständlich werden Hartz-IV-Empfänger zu dieser Zahlung nicht herangezogen. Das und nichts anderes ist Fakt in Ostholstein. Das zweite Kind zahlt nichts. Das dritte Kind zahlt auch nichts. Das bedeutet, dass der Höchstbeitrag für eine Familie mit ein, zwei oder drei Kindern im Kreis Ostholstein 240 € pro Jahr beträgt, 20 € im Monat.
Jetzt einige andere Beispiele. In Ihrem Bezirk, in Lübeck, zahlt eine Familie für eine Schülerbeförderungskarte in der Woche 11 €, 44 € im Monat. Das darf man nicht vergessen.
Frau Heinold, in Ihrem ehemaligen Kreis Segeberg war es bisher so, dass zwischen 34 und 45 % gefordert worden sind. Das sind die Musterbeispiele, die uns hier heute vorgerechnet werden.
Ich habe mit vielen Elternvertretern gesprochen. Alle, die verantwortungsbewusst mit dem Thema umgegangen sind, haben gesagt: Wir beteiligen uns selbstverständlich daran, aber es muss auf ein Höchstmaß begrenzt sein. Die 240 € sind von allen verantwortungsbewussten Elternteilen genannt worden. Anders kann man auch nicht damit umgehen.
Herr Matthiessen, ich höre immer wieder, dass gesagt wird, beim Schließen der Schulen sei im ländlichen Raum versprochen worden, auf Schülerbeförderungskosten zu verzichten. Wissen Sie, wann das beschlossen worden ist? Da bin ich von der Grundschule zur weiterführenden Schule umgeschult worden. Das ist 40 Jahre her. Neue Situatio
nen bringen neue Erkenntnisse mit sich. Man muss neu darüber nachdenken dürfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat lange gedauert und es war fast unzumutbar für die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung; aber ich glaube, der vorliegende Entwurf des Gesetzes über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten ist ein wichtiger und richtiger Schritt für die Modernisierung der Forstverwaltung unseres Landes. Wir werden uns jetzt an die üblichen Standards anderer Landesanstalten in Deutschland anpassen.
Diese Reform ist mehr als überfällig und wir haben das große Glück, dass die momentane Holzmarktsituation dafür sorgen wird, dass wir unsere gesetzten ökonomischen Ziele relativ zeitnah erreichen, ohne dass dabei wichtige ökologische Ziele vernachlässigt werden.
Das Konzept sieht vor, dass die Anstalt zwei voneinander unterschiedliche Aufgabengebiete wahrnehmen wird: erstens wird sie über einen betriebswirtschaftlichen Zweig verfügen, zweitens übernimmt sie Gemeinwohlaufgaben.
Ich möchte hier noch einmal auf das Horrorszenario eingehen, das im Vorwege von einigen - auch aus diesem Haus - inszeniert worden ist:
Kahlschlag im Landeswald. Heuschrecken übernehmen den Wald. - Das Waldgesetz gilt auch weiterhin. Auch private Waldbesitzer betreiben nur einen zulässigen Einschlag, betreiben Neuwaldbildung und sie übernehmen auch Gemeinwohlaufgaben.
Bürger müssen in Zukunft Eintritt bezahlen, um den Wald betreten zu dürfen. - Niemand zahlt auch nur einen Cent, um in den Wald zu gehen, auch nicht im Privatwald. Es gibt nämlich das Betretungsrecht. Wird jedoch mit der Nutzung der forstlichen Infrastruktur Geld verdient, so ist es wohl nur angemessen, diejenigen am Erlös zu beteiligen, die die Infrastruktur vorhalten. Ich denke hierbei an Reitwege oder Ähnliches.
Und jetzt liest man neu in der Presse: Die Anstalt soll an die Wand gefahren werden. - Die Anstalt muss erst einmal gebildet werden, um vernünftig arbeiten zu können.
Ich sage all diesen notorischen Nörglern: Hören Sie mit Ihren Unkenrufen auf, behindern Sie nicht weiter die Umwandlung in eine Landesanstalt, denken Sie endlich positiv! - Soweit in groben Zügen die Vorgeschichte.
Die CDU-Fraktion hat von Anfang an bei der Umwandlung des Landesbetriebes in eine Anstalt als eine der wichtigen Voraussetzungen darauf geachtet, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommt; denn die Mitarbeiter der Landesforstverwaltung können am wenigsten für das Defizit im Landeswald. Sie haben nur die ihnen gemachten Vorgaben umgesetzt. Dennoch wird es zu Einschnitten im Personalbereich kommen müssen. Die personelle Ausstattung wird bis zum Jahr 2012 auf das notwendige Maß reduziert werden müssen. Das bedeutet, dass circa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Forstwirten in eine andere Verwendung gehen müssen. Im Bereich der Beamten und Angestellten werden circa 30 Mitarbeiter in andere Funktionen umgesetzt. Bei allen Mitarbeitern, die in andere Funktionen umgesetzt werden müssen, müssen sowohl das Land als auch die Anstalt alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um Versetzungen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz für uns lautet, dass der Landeswald auch weiterhin nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit bewirtschaftet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt noch einige Ausführungen zu den Gemeinwohlleistungen, die in Zukunft von der Anstalt zu erbringen sind. Die Gemeinwohlleistungen bleiben fester Bestandteil für die Aufgaben der Anstalt und werden über Zielvorgaben festgelegt, zunächst für drei Jahre. Es besteht überfraktionell Einigkeit über die gewichtige Rolle, die hierbei der Erlebniswald Trappenkamp spielt. - An dieser Stelle gilt der Dank der CDU-Fraktion noch einmal Frau Benett-Sturies und ihrem Team. Deren hervorragende Arbeit soll auch in Zukunft mit unserer Unterstützung weitergeführt werden.
Auch die Waldpädagogik vor Ort, also in den wohnortnahen Förstereien, wird es weiterhin geben. Die Bürger sollen sich mit „ihrem“ Wald identifizieren können. Das Waldabitur, sprich die weitergehende Befassung mit dem Thema, soll aber in Zukunft im Rahmen einer Beteiligung von Rucksackpädagogen - Förster fahren in die Bereiche beziehungsweise auch mit ehrenamtlichen Helfern, zum Beispiel aus der Jägerschaft, zu organisieren sein.
Auch der hoheitliche Bereich der Forstverwaltung wird durch den Gesetzentwurf verschlankt. Aus sechs Forstämtern werden drei untere Forstbehörden, die zunächst einmal dem Ministerium unterstellt sein werden. Auch hier werden wir eine Personalreduzierung umsetzen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es in erster Lesung eingebracht wurde. Dies ist ein viel zitierter Satz. Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der innerhalb kürzester Zeit eingebracht wurde, wodurch es möglich sein soll, die Landesanstalt am 1. Januar 2008 erfolgreich starten zu lassen. An der einen oder anderen Position wird es noch Veränderungsbedarf geben. So sind sich die regierungstragenden Fraktionen darüber einig, dass es einen Verwaltungsrat ohne Beteiligung der Politik nicht geben wird. Wir haben uns nicht zweieinhalb Jahre in der Öffentlichkeit für die zukunftsorientierte Umwandlung der Landesforstverwaltung eingesetzt und dafür mehr oder weniger Prügel bezogen, um uns dann bei der praktischen Umsetzung von dem Thema zu verabschieden. Wir werden auch hier zu einer vernünftigen Lösung kommen. - Ich beantrage Ausschussüberweisung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat Anfang 2007 einen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten erlassen. Das ist insoweit richtig, Herr Kollege Matthiessen.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Erlass aber ausdrücklich nicht darauf beschränkt, dass nur Holz verwendet werden darf, das FSC-zertifiziert ist.
Es darf ebenfalls Holz verwendet werden, dass eine PEFC-Zertifizierung oder eine andere vergleichbare Zertifizierung hat.
Diese Zertifizierungen werden beim Nachweis vom Bundeserlass gedeckt. Wenn Sie also Bundesinitiativen zitieren, dann bitte ich Sie, dies komplett zu tun.
Ich vermute aber, Sie wollen bewusst nur FSCZertifikate als Nachweise anerkennen. Das ist eine bewusste Ausgrenzung aller anderen Waldbesitzer im privaten und kommunalen Bereich. Das wollen wir nicht.
Natürlich könnte man jetzt wie folgt argumentieren: Es steht allen frei, sich an einer FSC-Zertifizierung zu beteiligen. - Nur: Wer kann sich das leisten? Eine Zertifizierung nach PEFC kostet in etwa die Hälfte von einer Zertifizierung nach FSC. Ich kenne nur eine Institution, die ihre Wälder nach beiden Zertifizierungsverfahren bewerten lässt: Das ist der schleswig-holsteinische Landeswald. Aber wir können uns das auch leisten.
Jetzt zu der Frage, ob wir eine solche Kontrollmöglichkeit überhaupt brauchen. Rechtfertigt der Aufwand der Kontrolle die Mittel? - Ihnen reicht der Nachweis der Zertifizierung offensichtlich noch nicht. Die Prüfung der Glaubwürdigkeit der Zertifi
zierung soll auch noch von der Bundesanstalt für Forst- und Holzwirtschaft und dem Bundesamt für Naturschutz bestätigt werden.
Meine Damen und Herren, die Grünen gehen in ihrem Antrag anscheinend davon aus, dass wir in Schleswig-Holstein eine Menge von Waldbesitzern haben, die Raubbau in ihrem Wald betreiben, die nicht nachhaltig produziertes Holz und Holz aus illegalem Einschlag auf den Markt bringen. Wir haben keinen Kahlschlag in Deutschland. In anderen Ländern ist das anders; diese haben auch andere Voraussetzungen.
Wir gehen von diesen Voraussetzungen nicht aus. Wir vertrauen auf vernünftiges, nachhaltiges und legales Handeln unserer Waldbesitzer, und zwar unabhängig davon, ob es private oder kommunale Waldbesitzer sind.
Wir gehen davon aus, dass alle unsere Waldbesitzer die rechtlichen Bestimmungen einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung einhalten und wir glauben, dass wir in Zeiten, in denen wir deregulieren und entbürokratisieren wollen, solche monströsen und kaum überprüfbaren Richtlinien nicht installieren müssen.
Ich stelle mir den Hausmeister einer Schule vor, der die Zertifizierung auf den Pellets einer Heizungsanlage überprüft. Das dürfte bei den kleinen Pellets vom Stempel her etwas schwierig sein.
Die Grünen scheinen das anders zu sehen. Wir haben jedoch kein Problem, das Thema im Umweltund Agrarausschuss zu diskutieren. Vielleicht gibt es noch Argumente, die zu anderen Schlussfolgerungen führen können. Ich hätte kein Problem mit einer Ausschussüberweisung, aber dafür müssten gute Argumente kommen. Ansonsten lehnen wir sie ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Döring, als erstes für die CDU-Fraktion mein herzliches Dankeschön an Sie und Ihr Haus für diesen hervorragenden, umfangreichen Bericht.
Wir stellen immer wieder fest, dass bei Ihnen Europapolitik Herzensangelegenheit und in guten Händen ist.
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag sieht in der Nordseekooperation große Chancen für das Land Schleswig-Holstein“. - So beginnt der Bericht der Landesregierung und das ist auch richtig so. Wir haben jedoch leider bisher nicht so umfassende Netzwerkstrukturen für den Nordseebereich wie im Bereich der Ostseekooperation. Da wir aber als Land zwischen den Meeren eine geografische Situation wie kaum ein anderes Land haben - mir ist wohl die geografische Situation Dänemarks und Norwegens bewusst; ich spreche jetzt aber für die deutschen Länder -, müssen wir aufpassen, dass die Nordseekooperation in Zukunft stärker mit Schleswig-Holstein stattfindet - ähnlich wie die Ostseekooperation.
Erlauben Sie mir einen kurzen Rückblick. Für den Zeitraum von 2001 bis 2006 gab es ein Finanzvolumen von 120 Millionen € für 49 genehmigte Projekte im Ostseeraum, davon 14 mit schleswig-holsteinischer Beteiligung und von 129 Millionen € für 41 genehmigte Projekte im Nordseeraum, davon nur 9 in Schleswig-Holstein. Das Finanzvolumen ist ähnlich, die Beteiligung Schleswig-Holsteins an den Nordseeprojekten aber zu gering.
Die Zusammenarbeit im Nordseeraum muss verstetigt und da, wo es möglich ist, mit den Interessen des Ostseeraums verzahnt werden. Hierbei können insbesondere die ökonomischen Bezüge, die Interregionale Wattenmeerzusammenarbeit und der Küstenschutz zu einer intensiveren Kooperation beitragen. Das Programmvolumen für 2007 bis 2013 für den Nordseebereich wird mit circa 148 Millionen € die Größenordnung des laufenden Programms etwas übersteigen und die Förderkulisse bleibt fast unverändert.
Es sind jetzt künftig vier Prioritäten für die Nordseeprojekte vorgesehen. Erstens: Innovation ein
schließlich Clusterpolitik, Informations- und Kommunikationstechnologie.
Zweitens: Nachhaltiges Umweltmanagement und hier die Hauptthemen erneuerbare Energie, Klimawandel, Risikovorsorge und integriertes Küstenzonenmanagement.
Drittens: Die Verbesserung der Erreichbarkeit. Hier ist die allgemeine Logistik gemeint, vor allem die bessere Anbindung strukturschwacher Gebiete.
Viertens: Förderung nachhaltiger und konkurrenzfähiger Regional- und Stadtentwicklung. Hierzu zählen zum Beispiel Wachstumssteuerung in wachsenden Regionen, Energieeffizienz, demographischer Wandel und - nicht zu vergessen - der Tourismus.
Wenn wir die Zuständigkeit für die INTERREGIV-B-Programme im Nord- und Ostseeraum unter einem Dach bündeln und dies dann im Europaministerium angesiedelt ist, sehe ich der zukünftigen Entwicklung positiv entgegen. Tragen wir alle mit dazu bei, dass die Nordseekooperation in Zukunft stärker mit der Beteiligung Schleswig-Holsteins stattfindet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Günther Hildebrand, wenn man sich intensiv nicht nur um die Theorie der Forst- und Holzwirtschaft bei uns hier im Land bemühte, sondern auch ein bisschen die Praxis berücksichtigte, wüsste man von Institutionen wie dem ständigen Beirat für Forst- und Holzwirtschaft, der regelmäßig bei der Firma Ruser in SchleswigHolstein stattfindet.
- Ich weiß, ich habe Sie aber noch nie da gesehen. Das ist das Entscheidende. Das Ministerium ist regelmäßig vertreten. Die Herren Oppositionsvertre
ter habe ich dort noch nie gesehen. Ich bin der einzige Vertreter, der regelmäßig dort hingeht.
- Diese Einladung kriegen Sie nicht mehr, weil Sie noch nie anwesend waren. Das ist der entscheidende Grund.
- Das hat vielleicht auch seine Gründe. Es gibt Einladungen.
Kollege Günther Hildebrand, ich weiß nicht, ob wir zur Planwirtschaft zurückkehren wollen, ob wir einen Fünfjahresplan brauchen, was wir aus unserem Holz machen. Vieles wird anders unbürokratisch geregelt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können seit einiger Zeit freudig zur Kenntnis nehmen, dass der Rohstoff Holz zunehmend nachhaltig genutzt wird. Die jährliche Nutzungsmenge wird in den nächsten 30 bis 40 Jahren um über 30 % steigen. Mit zunehmendem Alter vieler Waldbestände, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind, können vermehrt wirtschaftlich interessante Sortimente genutzt werden.
Das Ziel, den Waldanteil in Schleswig-Holstein von zehn auf 12 % zu erhöhen, dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Wir müssen die Wirtschaftlichkeit unserer Forstwirtschaft weiter optimieren. Wenn uns das jetzt nicht gelingt, wann dann?
Die Situation für den Holzmarkt hat sich erheblich gebessert. Höhere Preise für alle Holzarten sorgen dafür, dass die ansteigenden Nutzungsmöglichkeiten der gestiegenen Holzvorräte zu wirtschaftlichen Verbesserungen führen.
Eine Erhöhung des Waldanteils auf 12 % der Landesfläche muss unser langfristiges Ziel sein. Wir setzen darauf, dass dies primär durch das kostengünstige private Engagement zu erreichen ist, das
von uns durch ein staatliches Förderangebot unterstützt wird. Hierbei bleibt zu erwähnen, dass die Förderrichtlinien des Landes an den GRK-Rahmenplan des Bundes angepasst wurden. Der Mindestlaubbaumanteil bei Erstaufforstung ist jetzt von 60 auf 40 % reduziert worden und bei Mischkulturen wird die volle Erstaufforstungsprämie gezahlt. Das verbessert die wirtschaftliche Attraktivität des Förderprogramms. Private Waldbesitzer können - das gilt vor allem für die Erstaufforstung - Erstaufforstung wesentlich günstiger realisieren als das Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Landeswald verbessern. Wir leisten uns im Moment zwei verschiedene Zertifizierungen unseres Waldes, das PEFC- und das wesentlich teurere FSC-Verfahren. FSC verlangt darüber hinaus noch eine fünfprozentige Stilllegung von Flächen. Da wir in Schleswig-Holstein, Herr Kollege Nabel, aber in der Vergangenheit immer noch besser waren, als FSC es verlangte, haben wir über die Waldbaurichtlinie auch noch festgelegt, dass wir 10 % stilllegen wollen und auf den Anbau des schnell wachsenden Nadelholzes möglichst weitgehend verzichten möchten. Damit wird die Verkaufsmenge von Holz schon im Voraus reduziert. Wenn ich dann noch darüber nachdenke, wo die Standorte dieser Stilllegungsflächen sind, stelle ich fest, dass die mögliche Wirtschaftlichkeit unseres Landeswaldes absichtlich behindert wird. Wir haben zu viel Fläche und wir haben zu wertvolles Holz in der Stilllegung. Wir können uns solche ökologischen Spielwiesen einfach nicht mehr leisten.
Generell müssen wir uns auch Gedanken über die Intensität der Gemeinwohlleistungen machen. Ich sage ausdrücklich, Waldpädagogik und Umweltbildung werden weiterhin Bestandteil im Landeswald Schleswig-Holstein sein. Beides muss aber auch bezahlbar sein. Ich sage auch eines klipp und klar: Wir werden Trappenkamp weiter stärken, denn was dort angeboten wird, sucht seinesgleichen. Es muss aber auch möglich sein, mit dem Rohstoff Holz wieder Geld zu verdienen.
Bei der zukünftigen Betriebsform des Landeswaldes müssen die Aufgaben klar definiert sein, und es muss die Freiheit für wirtschaftliche Betätigung festgeschrieben werden. Schaffen wir für unsere Förster und Waldarbeiter die Voraussetzungen, den Forstbetrieb wirtschaftlich zu betreiben, und schaffen wir dieses bitte bald.
Ich beantrage Ausschussüberweisung. - Meine verehrten Kollegen, damit Sie meine geschätzte Kollegin Sandra Redmann nicht nur hören, sondern auch sehen können, fahre ich das Pult schon einmal herunter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine lange und mit vielen Emotionen geführte Debatte über den Verkauf des Geheges Christianslust findet jetzt endlich ihr Ende. Es gab viele Pros und Kontras zu diesem Thema. Hier eine kurze Aufzählung: Landeswald in einer solchen Größenordnung - es handelt sich um circa 403 ha -, der dazu noch in einem Kreis mit einem niedrigen Waldanteil liegt, darf man nicht verkaufen. Das war eines der Hauptargumente.
Mein lieber Kollege, ich würde mit dem Beifall vielleicht warten, bis ich am Ende bin. Dann kann man das Klatschen konzentrieren; vielleicht ersparen Sie es sich dann auch.
Der im August 2006 ermittelte Verkehrswert in Höhe von 2,7 bis 2,75 Millionen € wird nie erreicht werden. Das war ein weiteres Argument. Weiterhin wurde argumentiert: Gemeinwohlleistungen im Revier würden von Privaten nicht erfüllt. Waldwege würden gesperrt; zukünftig muss wohl Eintritt gezahlt werden, wenn man Christianslust betreten will. Wir haben nur 10 % Waldanteil in SchleswigHolstein; da können wir solche Flächen nicht auch noch verkaufen. Ist das Revier erst einmal privatisiert, wird dort Kahlschlag betrieben.