Monika Schwalm

Sitzungen

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich sollte an dieser Stelle unser Fraktionsvorsitzender, der auch medienpolitischer Sprecher ist, stehen und die Rede halten. Er nimmt allerdings in der Mittagspause an einer Trauerfeier teil, die offensichtlich noch nicht beendet ist, sodass er nicht rechtzeitig hier sein kann. Er hat mich daher gebeten, für diesen Fall seine von ihm vorbereitete Rede zu halten, und das will ich gern tun.
- Ich distanziere mich natürlich nicht vom Inhalt. Denn dieser entspricht der Beschlusslage in der CDU-Fraktion.
Mit der „Entschließung zur Medienanstalt Nord“ im Spätsommer 2005 hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag für eine stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg im Bereich der Medienpolitik ausgesprochen und als Ziel die Zusammenlegung der Hamburgischen Anstalt für neue Medien, HAM, und der schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien, ULR, formuliert.
Heute ist es nun so weit: Der Medienstaatsvertrag HSH wird abschließend beraten und am 1. März wird die neue gemeinsame Medienanstalt HSH kurz MAHSH - ihre Arbeit aufnehmen können.
Schleswig-Holstein und Hamburg haben sich in den letzten Jahren als gemeinsamer Kommunikationsraum fortentwickelt und sind schon seit längerer Zeit in vielfältiger Weise medienrechtlich und -politisch miteinander verbunden. Bereits zum Zeitpunkt der Beratung des Entschließungsantrages „Medienanstalt Nord“ prüften unsere ULR und die HAM Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit.
Schließlich wussten sie selber, dass sich eine noch intensivere Zusammenarbeit nur positiv auf die Wettbewerbsposition gegenüber anderen Medienstandorten auswirken konnte. Insofern war die Fusion von den Betroffenen im Grundsatz selbst gewollt, was wir als sehr hilfreich empfunden haben. Sowohl die ULR als auch die HAM haben dem Reformprozess von Anfang an offen gegenübergestanden. Wir konnten auf die Kooperationsbereitschaft
beider Anstalten zählen und insbesondere der ULR möchte ich im Namen meiner Fraktion an dieser Stelle für die jahrelange gute Zusammenarbeit danken.
Aber wie es häufig so ist, merkten wir schnell, dass der Teufel dann doch im Detail steckt. Und so zeigt dann auch die Tatsache, dass wir uns bereits in der kommenden Plenartagung im März mit einem Änderungsstaatsvertrag beschäftigen werden, dass die Fusion nicht ganz so einfach war, wie wir es uns am Anfang vorgestellt hatten.
Dies betrifft zum Beispiel die Frage nach der Zukunft der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Anstalten. Weder Hamburger noch Schleswig-Holsteiner dürfen in der gemeinsamen Anstalt übervorteilt werden.
Fakt ist, dass Schleswig-Holstein zurzeit mehr Zeitverträge hat und sicherlich aufgrund der Standortwahl noch Angestellte verlieren wird. Im „Hamburger Abendblatt“ vom 17. Februar konnte man in einem Interview mit dem Direktor der HAM und künftigen kommissarischen Direktor der MAHSH, Lothar Jene, lesen, dass niemand entlassen wird, aber befristete Verträge auch nicht verlängert werden. Damit steht im Grunde schon heute fest, dass die Personaleinsparungen erst einmal zulasten Schleswig-Holsteins gehen werden. Wir werden in absehbarer Zeit zu überprüfen haben, wie sich die Mitarbeiterschaft seit der Fusion entwickelt hat.
Vielleicht bietet es sich an, dies gemeinsam mit der finanziellen Ausstattung der Anstalt zu tun, die sowohl von der ULR als auch von der HAM als zu gering kritisiert wird. Wir werden genau hinsehen müssen, ob der Etat von 2,8 Millionen € ausreicht. Denn nur eine finanziell angemessen ausgestattete Anstalt wird mit den anderen Landesmedienanstalten konkurrieren können.
Klar ist, dass Synergieeffekte eintreten werden; diese werden sich allerdings erst mittel- bis langfristig bemerkbar machen. Schon heute muss die MAHSH aber so ausgestattet sein, dass sie die ihr zugeschriebenen Aufgaben, einschließlich der noch im Änderungsstaatsvertrag aufgenommenen Punkte der Medienkompetenz sowie der Medienpädagogik, angemessen ausüben kann. Denn was nützt es der MAHSH, wenn man ihr im Rahmen der Nachverhandlungen noch mehr Aufgaben zuweist, ihr aber letztlich die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht?
Dr. Wadephul hat im Rahmen der ersten Lesung mit dem Hinweis begonnen, dass sich die Regie
rungsparteien das klare Ziel gesetzt haben, den Medienstandort und die Medienwirtschaft im Norden zu stärken, und heute kann ich sagen, dass der heute zu verabschiedende Staatsvertrag die Chance dazu bietet.
Wir Schleswig-Holsteiner müssen nur darauf achten, dass wir an der Stärkung auch teilhaben. Schließlich sind wir gleichberechtigte Partner.
So konnte in Nachverhandlungen erreicht werden, dass weiterhin zwei „Tatort“-Folgen pro Jahr aus Kiel kommen und das Baltic Media Forum sowie die Verleihung des Schleswig-Holstein-Filmpreises in Lübeck dauerhaft gesichert sind.
Für die Zukunft wünsche ich mir, dass bei ähnlichen Fusionen eine frühere Einbindung des Parlaments in die Verhandlungen zum Staatsvertrag erfolgt. Dadurch könnten manches Missverständnis und manche Unstimmigkeit vermieden werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Vorbemerkungen, die ich zum vorigen Tagesordnungspunkt gemacht habe, muss ich jetzt nicht wiederholen; sie gelten auch für diesen Tagesordnungspunkt.
Ich bin der Bitte unseres Fraktionsvorsitzenden gefolgt und werde seine Rede, die er eigentlich zu diesem Tagesordnungspunkt halten wollte, hier vortragen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits am 22. Juni des vergangenen Jahres haben die Regierungschefs der Länder den Entwurf des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen und ihn am 10. Oktober 2006 unterzeichnet. Heute ist es nun die Aufgabe des Parlaments, ihm zuzustimmen, damit er, wie von den Ministerpräsidenten vereinbart, nächste Woche, am 1. März 2007, in Kraft treten kann.
Eine insbesondere für Schleswig-Holstein relevante Änderung enthält die neu gefasste Regelung in § 10 Abs. 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, die eine Einführung von Fusionsprämien für Landesmedienanstalten vorsieht. So wird die finanzielle Grundlage fusionierter Landesmedienanstalten erheblich verbessert. Mit dem neu gefassten § 10
Abs. 2 bleiben die sogenannten Sockelbeträge, die den Landesmedienanstalten aus der Rundfunkgebühr zugewiesen werden, für die nächsten vier Jahre nach einer Fusion vollständig erhalten und werden in der Folgezeit prozentual angepasst. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Synergieeffekte bei Fusionen nicht kurz-, sondern nur mittel- bis langfristig erzielbar sind. Von dieser Regelung wird Schleswig-Holstein bereits im Rahmen der Fusion von ULR und HAM - wie eben diskutiert - profitieren.
Letztlich geht es allerdings beim Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag um viele technische Einzelheiten, wobei die Anpassung und Vereinfachung der bereichsspezifischen Regelungen für Tele- und Mediendienste einen Schwerpunkt bilden. Bislang waren Teledienste im Telekommunikationsgesetz des Bundes und Mediendienste im Mediendienste-Staatsvertrag normiert. In Zukunft werden die wirtschaftsbezogenen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel das Herkunftslandprinzip, die Zulassungsfreiheit, Informationspflichten und der Datenschutz in einem Telemediengesetz des Bundes für alle Betroffenen einheitlich geregelt sein, das zeitgleich mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten wird. Die über diese wirtschaftsrechtlichen und allgemeinen Anforderungen hinausgehenden inhaltsspezifischen Bereiche, wie zum Beispiel journalistische Sorgfaltspflichten oder das Gegendarstellungsrecht, sind in einem neu gefassten Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrages enthalten.
Durch die neue Rechtssystematik werden die Regelungsbereiche von Bund und Ländern klar getrennt, Rechtsunsicherheiten ausgeräumt und Doppelregulierungen abgeschafft. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist, dass Tele- und Mediendienste wie schon beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und im Jugendschutzgesetz geschehen - unter den einheitlichen Begriff der „Telemedien“ zusammengefasst werden. Es wird jetzt nicht mehr zwischen Telediensten und Mediendiensten unterschieden. Komplizierte Abgrenzungsfragen entfallen. Das gilt auch für die oft von der Wirtschaft beklagten Doppelregulierungen im Telekommunikationsgesetz einerseits und im Mediendienste-Staatsvertrag andererseits. Damit haben wir jetzt einen verlässlichen Rechtsrahmen von Bund und Ländern für Telemedien. Anbieter und Nutzer der neuen Dienste erhalten Rechts- und Planungssicherheit, ohne dass sich etwas an den Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern ändert; die Länder bleiben für den Rundfunk originär zuständig.
Ferner ist vom Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Verfahren der Landesmedienanstalten zur Auswahl von Fensterprogrammveranstaltern im Rahmen eines Hauptprogramms betroffen. Veranstalter der Fensterprogramme sind unabhängige Dritte. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Meinungsvielfalt zu leisten und dieses Ziel zu erreichen, ohne dabei berechtigte Interessen des Hauptprogrammveranstalters zu vernachlässigen. In Zukunft haben die Landesmedienanstalten die Möglichkeit, den Vorschlag des Hauptprogrammveranstalters, der weiterhin drei Vorschläge unterbreiten wird, um zwei Vorschläge zu ergänzen. Die Stellung des Veranstalters des Fensterprogramms wird dadurch gestärkt, dass die Zulassung entsprechend der schon bestehenden Praxis von drei auf fünf Jahre verlängert und verbindlich festgeschrieben wird.
Die CDU-Fraktion wird dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 20 Jahre Partnerschaft zwischen Schleswig-Holstein und der chinesischen Provinz Zhejiang. Schleswig-Holstein hat sich früh auf den Weg gemacht, vielfältige Kontakte zu dem Wachstumsmarkt China zu knüpfen und sie auch mit Leben zu erfüllen. Die Globalisierung schreitet immer weiter voran und ist nicht mehr aufzuhalten. Globale Beziehungen werden auf allen Ebenen immer weiter intensiviert und neue Verflechtungen zwischen Menschen, Unternehmen und Staaten entstehen weltweit. China ist an diesen Veränderungen maßgeblich beteiligt. Insofern war es klug und weitsichtig von den politisch Verantwortlichen in unserem Land, bereits 1985 dem Wunsch und der Initiative unserer chinesischen Partner aufgeschlossen gegenüberzustehen und behutsam eine Zusammenarbeit zu begründen und über die Jahre weiterzuentwickeln.
Partnerschaft lebt vom Miteinander, von persönlichen Begegnungen, die Vertrauen aufbauen. Daher ist es gut und richtig, dass nicht nur die Regierung Kontakte aufbaut und pflegt, sondern es war auch gut und richtig, dass der Ältestenrat im vergangenen Jahr unsere Partnerregion besucht hat. Diese Reise und das, was wir dort Interessantes, Beeindruckendes und Spannendes erleben durften, war es, was alle Fraktionen und den SSW veranlasst hat, den heute vorliegenden Bericht der Landesregierung zu erbitten.
Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diesen Bericht erstellt haben, im Namen meiner Fraktion herzlich danken.
Dieser Bericht zeigt in eindrucksvoller Weise die zahlreichen Kooperationsprojekte und Austauschprogramme auf. Kernstück ist natürlich - der Ministerpräsident hat es eben besonders betont - das Schleswig-Holstein-Büro der WTSH in Hangzhou.
In unserer Partnerregion Zhejiang leben fast 47 Millionen Menschen. Die Wirtschaft Zhejiangs ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von umgerechnet rund 93,5 Milliarden € die viertgrößte Region in China. Auch gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das umgerechnet rund 1.100 € beträgt, belegt sie den vierten Platz in China.
Diese wenigen Kennziffern machen deutlich, wie wichtig diese Region auch für die Wirtschaft unseres Landes ist, und das Schleswig-Holstein-Büro beziehungsweise das Firmengemeinschaftsbüro arbeiten außerordentlich erfolgreich. Ich finde, Herr Ministerpräsident, wir können stolz darauf sein, dass Schleswig-Holstein das größte und erfolgreichste Firmengemeinschaftsbüro aller Bundesländer in China hat.
Enge Beziehungen - wir haben es schon gehört gibt es auch in den Bereichen Wissenschaft und Forschung. Seit zehn Jahren sind die CAU und die Zhejiang-Universität partnerschaftlich verbunden. Bei unserer Reise haben wir die Zhejiang-Universität in Hangzhou besucht. Wir waren beeindruckt von den Möglichkeiten, vom neuen Campus. Die Zhejiang-Universität ist mit 68.000 Studenten die größte Universität des Landes und wächst ständig. Mit den Universitäten und Fachhochschulen in Schleswig-Holstein wird dabei in vielen Bereichen zusammengearbeitet. Schwerpunktmäßig wurden chinesische Wissenschaftler zu Forschungs- und Fortbildungsaufenthalten an die CAU eingeladen. Auch Wissenschaftler aus unserem Land sind zu Vortrags- und Forschungszwecken nach Hangzhou gereist.
Besonders begrüßen wir, dass es auch möglich ist, jährlich Stipendiaten einzuladen, vorrangig Mediziner, aber zunehmend auch in den Bereichen Rechtswissenschaften, Ingenieurwissenschaften und auch Wirtschaftswissenschaften. Aber nicht nur die CAU ist mit der Zhejiang-Universität verbunden, sondern auch die Universität zu Lübeck, die Muthesius Kunsthochschule, die Fachhochschule Kiel, die Fachhochschule Lübeck und auch die Fachhochschule Westküste werden im nächsten Jahr voraussichtlich einen ersten Austausch durchführen.
Ich bin mir sicher, dass das neue, aktuelle Projekt „Aufbau eines Zentrums für deutsche Sprache“ im Rahmen eines Kooperationsprojektes zwischen einer deutschen Fachhochschule und der Fachhochschule für Wirtschaft und Handel in Hanghzou ein Erfolgsprojekt wird. Ich hoffe sehr, dass es zustande kommt. Das Sprachzentrum soll Teil eines gemeinsamen Studienganges Wirtschaft/Technik wer
den, wobei die ersten vier Semester an der Fachhochschule Hangzhou und die restliche Zeit an einer Fachhochschule in Schleswig-Holstein absolviert werden.
Sehr interessant finde ich auch den Schüleraustausch, unter anderem des Asienforums, getragen von den Gymnasien Glinde, Reinbek und Wentorf. Seit 2002 besteht der Modellversuch „Wahlgrundkurs: Chinesische Sprache und Kultur“. Das Bildungsministerium stellt zwölf Lehrerstunden zur Verfügung. Intensiv beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit China und Indien. Inzwischen gehört auch ein Austauschprogramm dazu. Chinesischen beziehungsweise deutschen Alltag eine Zeitlang in einer Familie zu erleben, gehört zu den ganz wertvollen Erfahrungen in der Entwicklung Jugendlicher.
Bedauerlich finde ich allerdings, dass die Kooperation im Bereich Kultur bisher nicht so funktioniert hat. Das Interesse ist auf beiden Seiten vorhanden. Aber die unterschiedlichen Voraussetzungen - die chinesischen Partner haben durch ihr staatsgelenktes System andere Möglichkeiten - übersteigen die finanziellen Verhältnisse unseres Landes. Daher ist es zu begrüßen, wenn kulturelle Projekte im Rahmen der Hochschulkooperation durchgeführt werden.
Wie wir schon gehört haben, besteht in Shanghai eine Hamburg-Repräsentanz. Da die Regionen Zhejiang und Shanghai genau wie Hamburg und Schleswig-Holstein nebeneinander liegen, kann man diese regionalen Standortvorteile nutzen. Auch wenn die Vertretung Hamburgs in Shanghai hauptsächlich repräsentative Aufgaben erfüllt - an der Stelle sind wir besser als Hamburg -,
sollte dieses Potenzial genutzt und die Zusammenarbeit intensiviert werden. Die im September dieses Jahres in Hamburg durchgeführten Chinatage hatten eine sehr große Resonanz und beweisen, wie erfolgreich eine Zusammenarbeit gestaltet werden kann und wie interessant das Thema China in unserer Wirtschaft ist.
Neben vielen positiven Aspekten unserer Zusammenarbeit mit unseren chinesischen Partnern gibt es aber auch schwierige Themen. Als Beispiel will ich nur den Schutz des geistigen Eigentums anführen. Es gibt allerdings Ansätze, die hoffen lassen, dass wirtschaftliches Wachstum nicht auf Plagiate, sondern auf Investitionen, Innovationen und Wissenschaft gegründet wird. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis China bei Forschung und Lehre unsere Standards erreicht haben wird und uns vielleicht
auch überholen wird. Die großen Herausforderungen in China liegen im Ausbau der Infrastruktur, im Umweltschutz und in der Logistik. Hier liegt für deutsche - insbesondere auch für schleswig-holsteinische - Unternehmen noch viel Potenzial. Solche Projekte gilt es zu fördern und voranzutreiben!
Der chinesische Staatspräsident hat kürzlich Indien besucht. Im Mittelpunkt stand der weitere Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen. Indien und China sind die zwei am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften weltweit. Nach zwei Jahrhunderten der Weltherrschaft des Westens beginnen China und Indien, sich unter die führenden Länder der zukünftigen Welt einzureihen. Bezeichneten Fachleute das 20. Jahrhundert als ein Jahrhundert Amerikas, so wird das 21. Jahrhundert möglicherweise als eine Zeit Asiens betrachtet werden, die von China und Indien geführt wird. Die Partnerschaft von Schleswig-Holstein mit der Provinz Zehjiang ist dabei ein wirklicher Glücksfall für unser Land. China sichert und schafft Arbeitsplätze, die wir dringend benötigen. Unsere Partnerschaft dauert seit 20 Jahren an und sie wird sich weiterentwickeln.
Ich bin sicher, dass wir angesichts dieser langen Zusammenarbeit die Kooperation weiter intensivieren und neue Projekte ins Leben rufen können und ins Leben rufen müssen. Es ist wichtig, diese Kontakte trotz knapper Haushaltsmittel weiter auszubauen. Wir sind dazu bereit.
Eine Reise in das Land der Mitte lohnt sich immer. Eine Reise nach Hangzhou auch. Wir müssen die persönlichen Kontakte weiter pflegen. So leisten wir auch einen kleinen Beitrag zur Demokratisierung dieses Landes. Die Entwicklung Chinas geht rasant weiter - und Schleswig-Holstein ist mit dabei.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. - Das könnte die Überschrift der heutigen Debatte sein. Bereits Anfang 2004 hatte die CDU-Fraktion den Entwurf eines Parlamentsinformationsgesetzes mit dem Ziel der Stärkung des Parlaments eingebracht.
Artikel 22 der Landesverfassung verpflichtet zwar die Landesregierung zu einer frühzeitigen und vollständigen Information über die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Staaten der Europäischen Gemeinschaften und deren Organen sowie über die Mitwirkung im Bundesrat. Das Nähere sollte und soll auch nach der soeben eingebrachten Verfassungsänderung das Gesetz regeln. An einem solchen Gesetz fehlt es aber bis heute.
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Staatsverträgen und europäischen Rechtsakten auch für unser Land ist eine frühzeitige Information und Beteiligung wichtiger als je zuvor. Zukünftig soll
daher der Landtag rechtzeitig und umfassend informiert und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden, die von der Landesregierung zu berücksichtigen ist. Bei Staatsverträgen soll zukünftig das Parlament vier Wochen vor Abschluss eines Staatsvertrages vom zuständigen Ministerium informiert werden.
Dies ist von besonderer Bedeutung, denn gerade bei Staatsverträgen besteht nach Unterzeichnung durch die Landesregierung kaum noch eine Einflussmöglichkeit, wenn man den Staatsvertrag nicht in Gänze ablehnen will. Vor dem Hintergrund der verstärkten Kooperation im norddeutschen Raum werden solche Verträge an Bedeutung zunehmen. Das Parlamentsinformationsgesetz wird den Landtag in die Lage versetzen, frühzeitig und konstruktiv Einfluss zu nehmen.
Auch im normalen Gesetzgebungsverfahren werden sich erhebliche Verbesserungen ergeben: Es ist üblich, dass die Fachressorts vor der Einbringung in den Landtag Vereine und Verbände anhören. Haben wir uns als Abgeordnete nicht häufig geärgert, wenn wir von Vertretern von Vereinen und Verbänden um unsere Meinung gefragt wurden und wir den Vorgang überhaupt noch nicht kannten? Jetzt soll auch das geändert werden.
Es gibt positive Beispiele, in denen ein neues Verfahren gewählt wurde und zeitgleich mit der Anhörung auch dem Landtag der entsprechende Entwurf zugeleitet wird. Der Landtag hat dadurch die Möglichkeit, früher mit den Betroffenen zu diskutieren, die Vorarbeiten aufseiten der Landesregierung werden transparent und die fachliche Tiefe der parlamentarischen Beratung wird erhöht.
Über die Notwendigkeit des Gesetzes und die Richtigkeit der Ziele herrschte von vornherein weitgehendes Einvernehmen. Durch die beispielhafte Arbeit aller Fraktionen konnte schließlich ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der auch im Detail parteiübergreifend getragen wurde.
Leider wurde das Gesetz Opfer des Wechsels der Wahlperiode. Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit der SPD die erneute Einbringung zusammen mit der soeben diskutierten Verfassungsänderung beschlossen. Aufgrund der breiten Diskussion in der letzten Wahlperiode erwarte ich eine zügige Beratung, damit wir dieses für die Parlamentsarbeit so wichtige Gesetz in Kürze verab
schieden können. Ich bitte um Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss.
Herr Präsident! Die Tagesordnungspunkte 6 und 12 haben einen Beratungsbedarf von 60 Minuten. Wir haben das Problem, dass wir um 12 Uhr die Debatte über den Bericht des Behindertenbeauftragten wahrnehmen wollen. Um 12 Uhr kommen bestimmte Besuchergruppen und der Gebärdendolmetscher wird dann anwesend sein. Deswegen bitte ich darum - das ist mit den Anwesenden abgesprochen -, Tagesordnungspunkt 4 vorzuziehen und die Tagesordnungspunkte 6 und 12 im Anschluss an den gesetzten Punkt heute Nachmittag zu beraten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Schleswig-Holstein knüpft an eine Vorlage an, die der SSW zum Ende der vergangenen Legislaturperiode in den Landtag eingebracht hat. Die Kollegin Spoorendonk hat dies eben noch einmal deutlich gemacht.
Die CDU hält nach wie vor eine Stärkung der Informationszugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger für wünschenswert.
Durch mehr Transparenz lässt sich die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen und damit deren Akzeptanz erhöhen. Gleichzeitig wird den Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen auf Landesebene und auch auf kommunaler Ebene wesentlich erleichtert.
Die nunmehr vorgelegte Fassung weist einige Änderungen gegenüber der Ursprungsfassung auf. Dies gilt insbesondere für die neu eingefügten §§ 18 bis 21, die die Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen und deren Verbreitung unterstützen sollen. Mit
diesen Regelungen sollen Anforderungen der EUUmweltrichtlinie und des Umweltinformationsgesetzes des Bundes erfüllt werden.
Inwieweit diese Regelungen erforderlich sind, werden wir im Innen- und Rechtsausschuss zu erörtern haben. So stellt sich für mich die Frage, ob es wirklich erforderlich ist, das Umweltministerium gesetzlich zu verpflichten, regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den Zustand der Umwelt im Land zu veröffentlichen. Die Absicht, einen Umweltbericht pro Legislaturperiode zu geben, hat es schon früher gegeben. Der neue Umweltminister wird diese gute Absicht sicher auch ohne gesetzlichen Auftrag freiwillig umsetzen.
Allerdings bedürfen auch die Punkte, die unverändert in den Gesetzentwurf übernommen wurden, einer erneuten Beratung im Innen- und Rechtsausschuss, in deren Rahmen die bereits eingegangenen Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, der kommunalen Landesverbände oder des Landesnaturschutzverbandes - um nur einige zu nennen - Berücksichtigung finden müssen. So haben die kommunalen Landesverbände darauf hingewiesen, dass zum Beispiel nicht ausreichend formuliert ist, was unter öffentlicher Zuständigkeit, öffentlichen Aufgaben oder öffentlichen Dienstleistungen zu verstehen ist. Diese Begriffe werden auch im neuen Gesetzentwurf nicht weiter definiert. Wir werden zu prüfen haben, inwieweit hier Änderungsbedarf besteht.
Aber auch die Stellungnahme des Innenministeriums wird sorgfältig abzuarbeiten sein, denn die Anlage zeigt auf, welche europarechtlichen Lücken das IFG-Änderungsgesetz des SSW noch aufweist, die auch noch nicht in die neue Vorlage eingearbeitet worden sind. So fehlen zum Beispiel die fristgebundene Mitteilungspflicht über Ablehnungsgründe hinsichtlich der gewünschten Informationen, die Verpflichtung der Beamtinnen und Beamten zur Unterstützung bei Informationszugang oder aber die Festlegung praktischer Vorkehrungen zur Sicherstellung der Ausübung des Rechts auf Informationszugang.
Diese Punkte sollten aber bei der Novellierung des IFG diskutiert werden, wenn nicht sogar Berücksichtigung finden, um nicht in naher Zukunft eine erneute Novellierung vornehmen zu müssen. Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs des SSW werden wir im Innen- und Rechtsausschuss eine sachgerechte Lösung finden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl der zunächst eingebrachte Gesetzentwurf als auch der Antrag zur Sicherung von parlamentarischen Mitwirkungs- und Oppositionsrechten sind vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen am 16. April zugeleitet worden. Dass nun beide Initiativen nicht mehr beraten werden sollen, sondern durch einen neuen Antrag ersetzt worden sind, ist konsequent, da der Koalitionsvertrag ausführlich auf die Interessen der kleinen Oppositionsfraktionen Bezug nimmt.
Danach einigen sich die Koalitionspartner von CDU und SPD darauf, die durchaus berechtigten Interessen der Oppositionsfraktionen zu sichern, ohne dass es einer Änderung der Landesverfassung, von Landesgesetzen oder der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtages bedarf. Die Einigung sieht vor, dass in bestimmten, im Koalitionsvertrag konkret genannten Fällen die Koalitionspartner die Quoren bei Antragstellung durch zwei Fraktionen durch eigenes Abstimmungsverhalten sicherstellen.
So sind bereits sämtliche Änderungen, die die Grünen zunächst im Untersuchungsausschussgesetz anstrebten, durch den Vertrag gewährleistet. Einer Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes bedarf es somit nicht. Des Weiteren eröffnet der Koalitionsvertrag die Möglichkeit, die Öffentlichkeit bei Plenartagungen auszuschließen, die namentliche Abstimmung zu beantragen und Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, mit deren Erledigung die Opposition nicht einverstanden ist.
Insofern ist es für uns selbstverständlich, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition zu sichern. Allerdings sehen wir ein Problem in der Formulierung unter Nummer 1, nach der sich der Landtag verpflichtet, in den im Koalitionsvertrag aufgeführten Fällen die erforderlichen Quoren sicherzustellen. Vielmehr halten wir eine Formulierung für sinn
voll, nach der der Landtag diese Vereinbarung begrüßt. Eine Verpflichtung halten wir für bedenklich.
Die pauschale Forderung in Absatz 2, in allen nicht im Koalitionsvertrag aufgeführten Fällen, in denen Minderheitsrechte an die Antragstellung durch ein Viertel der Abgeordneten oder durch 18 Abgeordnete geknüpft sind, die erforderlichen Quoren sicherzustellen, lehnen wir ab.
Wir werden in allen Fällen gründlich entscheiden, wie es der Koalitionsvertrag bestimmt. Ich versichere Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich, dass die Entscheidung nach gründlicher Prüfung erfolgen wird. Denn uns allen ist bewusst, wie wichtig die Rolle der Opposition in der Demokratie ist. Dies gilt umso mehr, je kleiner sie ist. Sie können sich auf uns verlassen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurück zur Normalität der vergangenen Jahre! Dieses Ziel verfolgt der von CDU und SPD vorgelegte Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung. Mit ihm wollen wir das erst in der vergangenen Plenartagung eingeführte Grundmandat für den SSW zurücknehmen und auf das seit Jahren in diesem Hause bewährte System zurückkommen. Wir alle wissen doch, dass die Einführung des Grundmandats lediglich dazu dienen sollte, die Mehrheitsverhältnisse der beabsichtigten rot-grünen Koalition - toleriert durch den SSW - in den Ausschüssen sicherzustellen.
Die Ausschüsse waren in der Vergangenheit auch ohne Stimmrecht der SSW-Kolleginnen und -Kollegen sehr wohl arbeitsfähig. Der politische Wille des SSW wurde durch seine Mitgliedschaft in die Ausschussarbeit eingebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen vom SSW, dieser Antrag hilft Ihnen auch, Ihre parlamentarische Arbeit einfacher zu gestalten.
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit in den Ausschüssen in der bewährten Art und Weise der Vergangenheit und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben den bereits beratenen Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung liegen des Weiteren sowohl ein Antrag der FDP als auch ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beratung vor, über die wir heute allerdings noch nicht abschließend abstimmen können. Wir wollen diese Thematik vielmehr im Innen- und Rechtsausschuss intensiv erörtern.
Die FDP will mit ihrem Antrag erreichen, dass sich beim Rederecht die Reihenfolge der Fraktionen nach ihrer Stärke richtet. Bei gleicher Fraktionsstärke sollten die bei der Landtagswahl abgegebenen gültigen Zweitstimmen entscheiden. Diese Regelung findet sich - Herr Kubicki hat eben darauf hingewiesen - zwar auch in den Geschäftsordnungen anderer Landtage, zum Beispiel in der nordrhein-westfälischen, wieder, allerdings hat in Schleswig-Holstein die parlamentarische Opposition Verfassungsrang. Damit soll der besonderen Funktion des Gegenspielers des Ministerpräsidenten Rechnung getragen werden.
In Artikel 12 Abs. 2 der Landesverfassung wird bestimmt, dass die oder der Vorsitzende der stärksten die Regierung nicht tragenden Fraktionen der Oppositionsführer oder die Oppositionsführerin ist. Diese verfassungsrechtliche Regelung wirft die Frage auf, ob durch einfache Änderung der Geschäftsordnung bestimmt werden kann, dass bei gleicher Fraktionsstärke die abgegebenen gültigen Zweitstimmen entscheiden, oder ob es nicht zusätzlich einer Verfassungsänderung bedarf. Diese Thematik werden wir im Ausschuss näher zu erörtern haben. Dabei wird auch darüber diskutiert werden müssen, inwiefern der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Losentscheid, wie er in solch einem Falle im Bundestag gilt, zur Lösung der Problematik beitragen kann.
Bis zur abschließenden Entscheidung im Innen- und Rechtsausschuss hat sich der Ältestenrat dahin gehend verständigt, dass die Fraktionsvorsitzenden der FDP und der Grünen die Reihenfolge der Redner abwechselnd wahrnehmen. Ich denke, diese Regelung ist für eine Übergangszeit durchaus sachgerecht.
Wir beantragen, beide Anträge an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wir werden dort zügig beraten, sodass wir recht bald eine abschließende Regelung haben werden.