Stefan Dreher

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Frau Präsidentin, ich würde gern eine persönliche Erklärung im Sinne von § 92 Abs. 2 der Geschäftsordnung abgeben, nach der Redner Äußerungen in Bezug auf ihre Person zurückweisen können. Es war die Rede davon, dass in Freital ein paar Abgeordnete mit dem Banner dastanden. Da war ich dabei.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! TTIP soll dem ungehinderten Austausch von Waren und Dienstleistungen über die Grenzen der beteiligten Staaten hinweg dienen und positive Impulse erwarten lassen. TTIP – ein Freihandelsabkommen, welches zum Wohl der Bürger durch zwischenstaatliche Verträge souveräner Staaten technische Dienstleistungs- und Sozialstandards wechselseitig
anerkennen und so Handelshemmnisse beseitigen soll zum Wohle aller. Wenn man diese Zeile liest – wunderschön.
Die Erfahrungen mit den USA und anderen Freihandelsabkommen, insbesondere NAFTA – dem Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko –, zeichnen leider ein anderes Bild. Es finden wie bei TTIP statt: Geheimverhandlungen zwischen Lobbyisten mit der Gefahr flächendeckender Absenkung von Standards, insbesondere im Bereich von Verbraucherschutz, Dienstleistungen und im Sozialbereich und unter Aufgabe nationalstaatlicher Souveränität zum Nachteil der eigenen Wirtschaft und Bürger durch Schaffung privater Schiedsgerichte, die die nationale Souveränität der beteiligten Staaten drastisch beschneiden.
Das Ganze findet statt zwischen ungleichen Partnern, von denen zumindest der große – die USA – bereits jetzt seine Gesprächspartner seit Jahrzehnten unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr ausspioniert, auch im Bereich der Privatwirtschaft.
Aus der Nähe betrachtet zu den Interessenlagen: Ein sehr renommierter Fachmann auf dem Gebiet, Prof. Max Otte aus Köln, stellt fest: „Freihandel ist nicht per se schlecht, jedoch der Begriff des Freihandels versteckt mehr als er offenbart. Bei Freihandel muss man immer fragen: Wer handelt frei zu wessen Nutzen? Wen muss man vielleicht auch schützen? Schutzbedürftigkeit ist in der deutschen sozialen Marktwirtschaft nicht fremd. Aber auch sonst gibt es Schutzbedürftigkeit in der Wirtschaft bei den Schwachen, die nicht eine so große Lobbymacht haben wie die Großen. Dieser Aspekt wird unter dem beschönigenden Begriff des Freihandels einfach mal unter den Tisch gekehrt.
Der stärkere Partner, die USA, werden ihre Vorstellungen, wie ein Wirtschaftssystem zu gestalten ist, nämlich für die eigenen US-Konzerne, das heißt, für das eigene Kapital, verwenden und auch gegenüber Europa durchsetzen. Das zerstrittene Europa hat dem wenig entgegenzusetzen.
Freihandelsabkommen bedeuten zunächst einmal: pro Finanzinvestoren, pro Großkonzerne und Druck auf Arbeitnehmer. Dieser Druck wird wachsen, vor allem in Europa. Die USA haben das Ganze schon einmal für sich erfolgreich durchgespielt – mit NAFTA. Sämtliche Standards sind letztlich nach unten angepasst worden, seinerzeit vom US-amerikanischen Niveau in Richtung auf das mexikanische Niveau. Wir in Europa müssen befürchten, dass durch TTIP viele unserer Sozialstandards verloren gehen, Arbeitsplätze ebenso. Es drohen die im Vergleich zu Europa deutlich niedrigeren US-Standards,
die aber durch die über NAFTA eingeführten niedrigeren mexikanischen Standards bereits abgesenkt worden sind.
Werfen wir einen Blick in die Verhandlungskommission von TTIP: TTIP spiegelt die Interessen der beteiligten US-Groß- und Weltmarktkonzerne wider. Am Verhandlungstisch der USA sitzen zum Beispiel Vertreter von – in alphabetischer Reihenfolge – Apple, Exxon, General Electric, Goldman Sachs, Kraft Foods, Microsoft, Monsanto, Pfizer, Philip Morris International, Procter & Gamble, The Coca Cola Company, The National Chicken Council, Xerox, um nur einige zu nennen.
Lori Wallach von Global Trade Watch, einer amerikanischen Verbraucherorganisation, die den Welthandel unter die Lupe nimmt, führte aus: Der Traum war, dass mit TTIP Arbeitnehmerrechte aus Europa in die USA gebracht werden, ebenso europäische Umweltstandards, europäischer Lebensmittelschutz und Datenschutz.
Aber so wird es nicht kommen. Nach allem, was Global Trade Watch und andere Verbraucherschutzorganisationen wissen – wir erinnern uns: es werden zwischenstaatliche Geheimverhandlungen geführt, für den interessierten Bürger völlig undurchsichtig gestaltet –, geht es darum, die Geschäfte der vielen großen amerikanischen und der wenigen europäischen Welthandelskonzerne zu befördern. Letztlich soll es also insbesondere großen US-Konzernen vereinfacht werden, in Europa zu operieren.
Es gibt eine warnende Vorlage für TTIP – ich sagte es bereits –: NAFTA. Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen ist seit 20 Jahren in Kraft. Lori Wallach sagte dazu: Wir leben seit 20 Jahren mit NAFTA. Ich sage euch Europäern: Versucht es nicht! Wir haben erlebt, wie all das wahr wurde, wovor Kritiker warnten. Und es kam noch viel schlimmer!
Nehmen wir ein Beispiel aus dem Großraum Detroit. Detroit war früher die wohlhabende Autostadt mit vielen Arbeitsplätzen in der Automobil- und der Zulieferindustrie. Hunderttausende Arbeitsplätze gingen dort seit der Einführung von NAFTA verloren. Das Städtchen Ypsilanti lag früher im Detroiter Speckgürtel und beherbergte eine Vielzahl von Autozulieferfirmen mit vielen Arbeitsplätzen. Nach dem Inkrafttreten von NAFTA wurden diese über die Grenze nach Mexiko verlagert. Heute liegt Ypsilanti nicht im Speckgürtel. Die Anwohner sagen von sich selbst, dass sie im „Rostgürtel“ leben. Die Bezeichnung wurde in Anlehnung an die vielen verrostenden Industrieanlagen dort gewählt.
Was verdient ein Arbeiter in Mexiko? Rund 97 Peso am Tag. Das sind 6 US-Dollar. In Ypsilanti waren es früher 18 US-Dollar in der Stunde.
Die Befürworter von TTIP versprechen, nach Einführung des Freihandelsabkommens werde es statistisch 500 Euro pro Monat mehr je Haushalt geben – statistisch. Das ist wie die linke Hand auf der Herdplatte und die rechte im Kübel Eiswasser; statistisch ist die Körpertemperatur in Ordnung.
Nochmals Prof. Otte: TTIP ist ein Angriff auf Bürgerrechte, Konsumentenrechte, Arbeitsmarktstandards.
Die ohnehin niedrigen US-Arbeitsstandards sind zwischenzeitlich weiter abgesenkt worden, nämlich aufgrund der noch niedrigeren Standards in Mexiko, die sich über NAFTA auch auf die USA auswirken. Billiglöhner produzieren ohne genügende Arbeitssicherheitsvorschriften unter persönlichen Gefahren zu Dumpingpreisen. In Mexiko verloren Bauern ihr Auskommen und gerieten in bittere Armut. Das Geschäft machen nun die großen USLebensmittelkonzerne; das sind die, die auch die TTIPVerhandlungen führen. Während die mexikanischen Bauern keine Geldmittel haben, um ihre Waren – wie Tomaten und Paprika – auf dem internationalen Markt anzubieten, ist das anders herum für die US-Agrarkonzerne kein Problem. Diese überfluten auch den mexikanischen Markt zu Tiefstpreisen. Einfache Bauern können da nicht mehr mithalten. Früher lebten mexikanische Bauern bescheiden, aber auskömmlich, zum Beispiel vom Maisanbau und von der Produktion von Zuckerrohr. Sie nannten es „Oro blanco“, „weißes Gold“. Seit NAFTA verarmen sie und haben kaum genug zum Überleben. Seit NAFTA hat sich Mexiko noch mehr als vorher in Arm und Reich gespalten. Mexiko zählt 120 Millionen Einwohner, weniger als ein Tausendstel von Ihnen besitzt mehr als 43 % des Vermögens.
Kommen wir zur Aufgabe nationaler Souveränität durch die Schaffung privater Schiedsgerichte. Schiedsgericht ist nicht gleich Schiedsgericht. In Deutschland können Entscheidungen privater Schiedsgerichte von staatlichen Gerichten überprüft werden. Das ist bei den internationalen privaten Schiedsgerichten – das gilt für NAFTA wie für TTIP – nicht vorgesehen. Hier sollen private Schiedsgerichte entscheiden, nicht mit unabhängigen Richtern besetzt, sondern mit Privatpersonen, mit Lobbyisten, verbindlich und im Verborgenen.
Wir brauchen keine privaten Schiedsgerichte. Deutschland hat eine hervorragende unabhängige Justiz. Für die Wirtschaft kann man bei den Landgerichten Kammern für Handelssachen einrichten, wie wir das hier in Dresden und Leipzig realisiert haben. Diese Kammern sind mit Spitzenjuristen besetzt und verhandeln nicht geheim, sondern öffentlich. Sie haben sich seit vielen Jahrzehnten bewährt.
Über die Möglichkeit der Gerichtsswahl kann man verbindlich internationale Gerichtszuständigkeiten – zum Beispiel in Deutschland – vereinbaren. Ich betone: Wir brauchen keine Privatschiedsgerichtsbarkeit.
Ein abschreckendes Schiedsgerichtsbeispiel aus dem NAFTA-Bereich: Drei US-Konzerne haben vor einem Schiedsgericht den Staat Mexiko verklagt. Die USKonzerne stellen Zucker aus Zuckerrohr her. Mexiko erhob darauf eine Steuer, um seine heimische Zuckerrohrproduktion zu schützen. Das angerufene internationale Schiedsgericht befand, dies verstoße gegen das Freihandelsabkommen, und Mexiko musste mehrere Hundert Millionen US-Dollar an die Konzerne bezahlen.
Gern.
Nein. Aber die Vergleichbarkeit sehen Sie daran, dass jeweils ein großer Starker – das sind in beiden Fällen die USA – mit Schwächeren verhandelt. Die Verhandlungspositionen sind klar. Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie, wo der Starke und wo der Schwache sitzt. Insoweit sind die Verhältnisse nicht gleich, aber sie ähneln einander. Das, was Sie nach 20 Jahren NAFTA in Nordamerika sehen, werden Sie in Europa in 20 Jahren vielleicht auch sehen; denn die Strukturen der Abkommen sind die gleichen.
Ich fahre fort. – Das Beispiel mit dem Schiedsgericht ist kein Einzelfall. Ein amerikanischer Tabakkonzern hat gegen eine Regierung geklagt, weil diese aus Gründen des Gesundheitsschutzes Tabakwerbung beschränken wollte.
Ein weiteres Beispiel aus Detroit: Dort gibt es eine große Verkehrsbrücke über den Fluss nach Windsor in Kanada, die Ambassador Bridge. Diese wurde privat errichtet und wird privat betrieben. Wer sie nutzt, muss dem Investor und Betreiber eine Brückenmaut entrichten. Ein gutes Geschäft – die Brücke ist sehr stark frequentiert. Nun plant die Regierung von Kanada zur Entlastung des Straßenverkehrs eine zweite Brücke. Das passt dem privaten Investor, dem US-Milliardär Matty Moroun, überhaupt nicht. Er verklagt nun vor einem privaten Schiedsgericht das Land Kanada mit der Begründung, dieses habe ihn nicht ausreichend informiert und eingebunden. Schließlich gehe es um sein Geschäft. Er will 3,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatz.
Meine Damen und Herren! Lenken wir zum Schluss den Blick auf die tagesaktuelle Berichterstattung. Die USA haben seit Jahrzehnten „befreundete“ Staaten wie Frankreich und Deutschland ausspioniert. Nicht nur das Mobilfunkgerät unserer Bundeskanzlerin, sondern auch Regierungsbehörden und die Privatwirtschaft. Die USA haben also Wirtschaftsspionage betrieben. Dass hierbei der Bundesnachrichtendienst durch die Übernahme seitens der USA gewünschter Suchbegriffe – Selektoren – willig Hilfestellung gab, ist ein schlechter Witz. Aber ich frage mich: Wie sollen wir einem TTIP-Vertragspartner trauen können, der uns, unsere Regierung, unsere Wirtschaft seit Jahrzehnten gezielt und planmäßig ausspioniert?
Herzlichen Dank.
Danke, Herr Präsident! Herr Kollege, erklären sie mir doch bitte, warum die Freizügigkeit, das Recht, in andere Länder zu reisen, beeinträchtigt wird, wenn ich die Grenzen kontrolliere. – Danke schön.
Herr Präsident! Kurz zuvor als Richtigstellung: Der andere war nicht Herr Wurlitzer, sondern Herr Hütter.
Richtig.
Ich darf kurz zitieren: Auf die Rechtsruckanfrage von Herrn MdL Wurlitzer nach dem AfD-Parteitag in Essen vergangenes Wochenende erklärte Herr MdL Zschocke unter Hinweis auf einen wesentlich älteren Zeitungsbericht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sinngemäß, ich hätte in Freital anlässlich des Besuches des Bundesinnenministers dort mit Nazis demonstriert. Das ist falsch.
Es ist richtig, dass ich an der friedlichen Demonstration der AfD teilgenommen habe. Ich bin anschließend gegen 19:30 Uhr mit einer Verabschiedung bei anwesenden Polizeibeamten nach Hause gefahren. Später erfuhr ich, dass sich zeitlich deutlich nach meinem Weggang Teilnehmer einer anderen Veranstaltung nach Ende von deren Veranstaltung dazugesellt hatten.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion begrüßt zwar die im Gesetzentwurf vorgesehenen Mittelanhebungen für die freien Schulen; diese sind jedoch keinesfalls auskömmlich.
Mit den Worten von Harry Westermann „Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis“ schauen wir einmal in die Sächsische Verfassung hinein – Artikel 102 –: „Das Land gewährleistet das Recht auf Schulbildung. Es besteht allgemeine Schulpflicht. Für die Bildung der Jugend sorgen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird gewährleistet. Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Träger
schaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich.“
Halten wir also fest: Freie Schulen sind den staatlichen Schulen gleichgestellt, und auch wenn unser Verfassungsgericht keine Verpflichtung für finanziell identische Finanzierung von freien und staatlichen Schulen aus der Verfassung ableitet – aus sachlichen Gründen ist sie geboten. Und wir wollen bitte beachten: Es geht nicht an, dass die jahrelang praktizierte Mangelverwaltung im Bereich der staatlichen Schulen mit flächendeckendem Lehrermangel und Schulschließungen ein Recht gibt, freie Schulen gleichfalls unterzuversorgen.
Den verfassungsrechtlichen Bildungsauftrag an staatliche wie freie Schulen wollen wir also einmal gedanklich voraussetzen. Und dann liegt auch die Obliegenheit unseres Freistaats zur auskömmlichen Finanzierung freier Schulen auf der Hand. Lehrer müssen besser belohnt werden. Während der Wartefrist, der Anlauffrist für die Neugründung freier Schulen sind 100 % der Förderung zu bezahlen. Ausgleichszahlungen sind vollumfänglich
rückwirkend zu tätigen, auch in der Zeit des verfassungswidrigen Zustandes, den das neue Gesetz nach unserer Auffassung und vollkommen zu schließen sucht.
Zur Entlohnung der Lehrer: Es ist nicht nachvollziehbar, dass Lehrer in freien Schulen bei gleicher Arbeit am gleichen Kind eine geringere Vergütung erhalten sollen. Es ist ungerecht und sachwidrig, dass der nunmehr vorgesehene Personalausgabensatz nur 90 % dessen entsprechen soll, was an öffentlichen Schulen ausgegeben wird. Sofern die Staatsregierung meint, es sei Sache der Privatschulträger, selbst finanzielle Opfer zu bringen – durch Eigenleistungen, durch Schulgeld –, um die restlichen 10 % aufzufüllen, geht das an der Sache vorbei.
Auch die Sachverständigen haben in der Anhörung zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft am 17.04.2015 ausgeführt, dass die Träger freier Schulen bereits finanzielle Opfer erbringen, und nicht nur diese, sondern letztlich auch die engagierten Eltern von Kindern in freien Schulen. Es ist also keinesfalls so, dass die freien Schulen überalimentiert werden, ganz im Gegenteil. Gemessen an den Ausgaben für Schüler an einer staatlichen Schule werden in der Realität für einen Schüler an einer freien Schule etwa 50 bis 80 % ausgegeben. Der Staat spart also, und das bei gleicher Bildung, wie er sie auch dem staatlichen Schulträger abverlangt.
Die freien Schulen nehmen bereits eigenes Geld in die Hand und lassen viel Engagement über Eltern und freiwillige Helfer einfließen, um optimale Bedingungen für ihre Schüler zu erreichen. Trotzdem können sich viele freie Schulen es nicht leisten, ihre Lehrer adäquat zu bezahlen. Und sie werden das auch in Zukunft jedenfalls nicht können und wiederum diese Mehrsumme, über die wir hier reden, durch Schulgeld ausgleichen. Das geht zum Nachteil sozial Schwacher, soweit nicht manche Eltern, die vielleicht etwas vermögender sind, freiwillig einen Ausgleich leisten.
Auch die Schulfinanzierung während der künftig dreijährigen Wartefrist nach der Gründung bis zur Anerkennung der freien Schule sollte auf 100 % angehoben werden. Genügend Eigenengagement bleibt trotzdem, denn diese – der Träger – haften persönlich für das Finanzierungskonzept und tragen das volle unternehmerische Risiko, in aller Regel mehrere Hunderttausend Euro.
Wenn dann eine Schule nach drei Jahren die Bestätigung für ihre Relevanz erhalten hat – sie erhält sie nur, wenn sie ihre Schüler zu 100 % ordnungsgemäß ausbildet –, dann ist es nur recht und billig, dass sie rückwirkend auch 100 % der Fördermittel erhält. Für einen Strafabschlag gibt es keine Rechtfertigung.
Darüber hinaus sind weitere Mittel nötig, um an die Schulen rückwirkende Ersatzzahlungen zu leisten. Es ist zumindest ein Ersatz zu leisten für die Schulen, die sich in der vierjährigen Wartefrist befanden und befinden und gar keine Förderung – bis auf die anteilige Übergangssumme – erhielten. Das wäre nur recht und billig.
Und bitte bedenken Sie: Sachsens, unsere Kinder – sie sind kein Kostenfaktor. Sie sind unser kostbares Gut, unsere Zukunft – in allen staatlichen wie freien Schulen. Sie sollten auch gleichbehandelt werden. Freie Schulen sind gegenwärtig unterfinanziert und leben auf Kosten der Substanz.
Staatliche und freie Schulen im Verbund stellen einen Gleichklang, im Zusammenspiel eine wundervolle Grundlage für die sächsische Bildungslandschaft dar. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aus diesem Grunde sind auch die Mitwirkungsrechte in Gremien wie Landeselternrat und Landesschülerrat gesetzlich zu gewährleisten. Ich habe es gerade gehört: Wir sehen der Ankündigung dessen, was kommen wird, erwartungsvoll entgegen.
Unser Appell heißt: An unseren Kindern und unserer Bildung sparen heißt, an Sachsens Zukunft sparen. Das halten wir für unverantwortlich. Im vorliegenden Gesetzentwurf für die freien Schulen muss eine auskömmlichere Finanzierung sichergestellt werden.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wenn man einen Fehler gemacht hat und den vom Verfassungsgerichtshof bestätigt bekommt, dann diesen wenigen Schulen auch das zu geben, was ihnen zusteht – ob dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder nicht. Wir werden dem Antrag also zustimmen. Danke schön.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Frau Kollegin, wenn Sie sagen, unser Antrag gehe nicht weit genug: Warum haben Sie dann nicht einen weitergehenden Änderungsantrag eingebracht?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines fehlt mir – von Beruf Richter – in dieser Debatte: dass das Kind mal beim Namen genannt wird.
Wir haben eskalierenden Extremismus Leipziger und bundesweit reisender, marodierender linker und grüner Landfriedensbrecher und nicht Pippi Langstrumpf.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, Sie haben den Bogen von Irland nach Deutschland gespannt. Ist Ihnen bekannt, dass das Grundgesetz in Irland nicht gilt? In Deutschland steht die Ehe nach dem Grundgesetz unter einem besonderen Schutz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht wieder einmal um eine DDR-Altlast. Was war die Ausgangslage? Ich zitiere aus Claus Duisberg „Das deutsche Jahr – Innenansichten der Wiedervereinigung 1989/1990“:
„Infolge der … Enteignungen sowie von sonstigen staatlichen Eingriffen jeglicher Art war in der DDR eine Lage entstanden, in der nicht nur die Eigentumsverhältnisse schwer durchschaubar waren, sondern auch die Eigentumsrechte selbst weitgehend ihre Bedeutung verloren hatten. Rechte am Grundstück und an dem darauf stehenden Gebäude fielen auseinander, ohne dass dies klar erkennbar war. … Soweit es noch privaten Haus- und Grundbesitz gab, war er überdies in vielen Fällen durch Zwangsmiete und extensiven Kündigungsschutz mehr Last als Vermögen. Insoweit zählte weniger das Eigentum als das Nutzungsrecht; dieses allein war von wirklichem Wert.“
Hier war und ist auch heute noch eine bedeutende Institution betroffen: der Kleingarten, auch „Schrebergarten“, „Laube“, „Heimgarten“ oder „Parzelle“ genannt. In der Schweiz sagt man auch „Familiengarten“ dazu. Es ist nicht einfach nur ein eingezäuntes Stück Land als Garten, eine bloße Anlage von Grundstücken. Diese Garten- oder Laubenkolonien sind etwas ganz Besonderes, ein Kleinod. Diese Gärten haben bedeutende soziale und ökologische Funktionen. Sie bieten eine bessere Lebensqualität in den Städten durch Lärmverringerung, Staubbindung, Grünung sowie Biotop- und Artenschutz.
Familien bieten sie eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung: gärtnerische Betätigung, das preiswerte Züchten von gesundem Gemüse, das persönliche Erleben von Säen, Wachsen und Gedeihen. Sie geben direkten Kontakt zur Natur, Kindern und Jugendlichen einen Ausgleich vielleicht für fehlende Spielplätze, bieten Erlebnisräume und
die Wahrnehmung natürlicher Zusammenhänge. Senioren bieten die Kleingärten einen Ort des Gesprächs, die Möglichkeit von Sozialkontakten und von individueller Selbstverwirklichung im dritten Lebensabschnitt im eigenen Garten.
Duisberg schreibt weiter: „Ein solches Refugium war der Traum vieler, und wer das Glück hatte, sich ihn zu erfüllen, scheute keine Mühe, seinen Besitz so schön und bequem wie möglich auszugestalten. Nur wer wusste, wie schwer in der DDR Baumaterial zu bekommen war, oft nur mit Beziehungen oder gegen Westgeld, konnte ermessen, welche Energie, Zeit und Arbeitskraft darauf verwendet worden war.“ Diese Welt war das Herz und ein Stück Lebensarbeit vieler kleiner Leute.
Sie sind es bis heute geblieben.
In dem Bewusstsein der besonderen Bedeutung dieser Gärten hat der Gesetzgeber sehr ausgewogen und schonend die Interessen von Grundeigentümern und Nutzern abgewogen und die Kündigungsmöglichkeiten der
Grundeigentümer insbesondere im Schuldrechtsanpassungsgesetz sehr behutsam geregelt.
Es gibt eines, das noch nicht genannt worden ist: das Erholungsnutzungsrechtsgesetz. Danach kann man, wenn § 276 ZGB ein Nutzungsrecht begründet, einen Anspruch auf ein Erbbaurecht für 30 Jahre ableiten. Das ist eine Schutzfunktion für beide, die der Gesetzgeber außerhalb des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geschaffen hat. Aber auch nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz war eine Kündigung zu Lebzeiten des Nutzers und ist sie weiterhin ausgeschlossen, wenn er am 3. Oktober 1990 bereits 60 Jahre alt war, also heute 85 Jahre alt ist, getreu dem zutreffenden Motto: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht.“
Auch Nutzungsverhältnisse innerhalb von Kleingartenanlagen – das wurde bereits angesprochen – bleiben von den Kündigungsmöglichkeiten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unberührt. Im Weiteren hat der Gesetzgeber sehr differenziert die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abgewogen.
Zehn Jahre nach der Wiedervereinigung, bis zum Jahr 1999, waren die Nutzungsverhältnisse, die jetzt noch übrig bleiben, im Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes gar nicht kündbar. Ab Januar 2000 war eine Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen möglich, und zwar nicht bei jedem Bauvorhaben, sondern nur beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, sofern dies dem Nutzer noch zugemutet werden konnte. Dieser Schutz fiel 2005 weg. Die Zumutbarkeitsregelungen entfielen und stattdessen wurde auch ein Nutzungsinteresse des Grundeigentümers von Bedeutung. Was vorher im Bundestag, im Antrag der LINKEN ausgeführt, scheiterte, soll nunmehr auf Landesebene durch eine Beschränkung der eigenen Möglichkeiten für den Freistaat eingeführt werden. Die Kommunen, das wurde bereits gesagt, kann man dazu allerdings nicht verbindlich zwingen. Das ist das Recht der kommunalen Selbstverwaltung.
Sosehr der AfD-Fraktion der Schutz der Kleingärtner und der Kleingärten auch am Herzen liegt ob ihrer ökologischen und sozialen Bedeutung dieser Kleingärten, der Antrag der LINKEN ist unausgegoren – –
Hören Sie mal zu, dann können Sie etwas lernen.
Der Antrag der LINKEN ist unausgegoren, die Fraktion der AfD wird daher nicht zustimmen.
Sie wird sich enthalten. Mit dem Antrag der LINKEN wird sehenden Auges – –
Von Ihren Kindern verlangen Sie in der Schule Disziplin und selbst können Sie Ihren Schnabel nicht halten. Das ist aber seltsam.
Mit dem Antrag der LINKEN wird sehenden Auges die Ungleichbehandlung geschaffen. Gehört der Boden dem Freistaat Sachsen, soll für weitere zehn Jahre Kündigungsschutz bestehen – bei den Kommunen ist dies nicht durchsetzbar. Außerhalb Sachsens liegende Schrebergärten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sind nicht tangiert. Deutsche Rechtszersplitterung ist die Folge. Die Interessen der Grundeigentümer werden nicht berücksichtigt. Ein weiterer Aufschub des allgemeinen Kündigungsrechts um zehn Jahre ist also ein Schritt in Richtung „faktischer Enteignung“, auch wenn es sich um staatliches und kommunales Eigentum handelt.
Besser wäre es, der Nutzer erhielte die Möglichkeit, seinen Grund und Boden zu erwerben. Hier mag man durchaus für sozial Schwache ein Förderprogramm zur erleichterten Finanzierung fordern.
Eine letzte Bemerkung zur sprachlichen Gestaltung: Schutzschirm für Nutzerinnen und Nutzer. Wir regen an, sich an der alljährlichen Vorbemerkung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu orientieren: „Logisch ist zu unterscheiden zwischen biologischem und grammatischem Geschlecht (Sexus und Genus). Es wäre ein Verlust, diese Unterscheidung aufzugeben. Sie erleichtert das Verständnis von Texten und hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.“
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Vormerkung, Frau Kollegin Vorrednerin: Ich habe einen seltsamen Eindruck bekommen, nachdem Sie als stellvertretende Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses jetzt das Landesamt für Verfassungsschutz angreifen. Das ist irgendwie nicht verständlich.
Kommen wir zum Thema: Verfassung schützen, Demokratie stärken – Gefahr von Rechts- und Linksextremismus bekämpfen. Schauen wir zurück in die Vergangenheit. Am 7. August 2015 jährt sich zum 520. Mal eine historische Wurzel der staatlichen Pflicht zur Gewährleistung umfassenden Rechtsfriedens, das heißt der Bekämpfung von Gewalt und dem Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, unabhängig von der Motivation der Täter. Der Reichstag von Worms verabschiedete unter dem Vorsitz von König Maximilian I. vier Gesetze zur Reform des
Reiches. Der Errichtung des Reichskammergesetzes ging die Verkündung des Ewigen Landfriedens voraus.
In § 2 des Landfriedensgesetzes wurde ein absolutes und zeitlich unbeschränktes Fehdeverbot erlassen. Die Selbstjustiz war abgeschafft. Niemand sollte das Recht in seine eigene Hand nehmen. Das Faustrecht sollte der Vergangenheit angehören. Die Einsicht war: Selbstjustiz ist das Unrecht des Stärkeren; das Gewaltmonopol muss beim Staat liegen.
Im Umkehrschluss war die andere Seite der Medaille natürlich die Verpflichtung des Staates, sich intensiv um die Rechtspflege und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu kümmern. Von einer Einschränkung auf bestimmte Ursachen oder Motive bei den Straftaten ist richtigerweise nicht die Rede gewesen, denn es gibt keine guten Straftaten.
In dem Buch „Farm der Tiere“ oder im Original „Animal Farm“ gibt es eine nette Passage, die sinngemäß lautet: Vier Beine sind gut, zwei Beine sind schlecht. Das war ein bisschen einfach gezeichnet, wie die Hühner natürlich sogleich bemerkten. Heute höre ich sinngemäß: Rechtsextremismus ist schlecht – das ist richtig –, Linksextremismus ist auch schlecht, aber den gibt es ja gar nicht. Wirklich nicht? Ein Blick nach Leipzig und Dresden zeigt uns doch die marodierenden Horden der Antifaschisten, die Spuren der Verwüstung hinterlassen – in Polizeistationen, im Amtsgericht Leipzig, im öffentlichen Raum, bei Sachwerten unserer Bürger und in der Wirtschaft.
Jetzt werden auch Polizeibeamte angegriffen. Die Zahl der linksextremistischen Straftaten ist ungefähr doppelt so hoch wie die Zahl der rechtsextremistischen Gewaltstraftaten; dazu wird Kollege Wurlitzer nachher noch ausführen. Es ist gut, dass die Staatsregierung und auch der Verfassungsschutz nun beide Aspekte des Extremismus thematisieren.
Das gibt Anlass zu der Hoffnung, dass jetzt konsequenterweise auch ein Aussteigerprogramm für Linksextremisten geschaffen wird, so wie es die AfD kürzlich bereits gefordert hat.
Das Thema „Bekämpfung extremistischer Gefahr“ ist mit diesen beiden Aspekten noch nicht erschöpfend behandelt. Schauen wir nach Paris auf diesen fürchterlichen Anschlag auf die Redaktion der Zeitschrift „Charlie Hebdo“. Es gibt eben auch religiös motivierten Extremismus. Auch dabei werden schreckliche Straftaten verübt, nicht nur in Paris. Denken wir an die SauerlandBomber! Vergessen wir nicht diese ganz fürchterlichen Ehrenmorde, denken wir auch an die zahlreichen irregeleiteten Jugendlichen und Heranwachsenden, die sich jetzt einbilden, sie müssten in den Nahen Osten reisen und sich dort dem Islamischen Staat anschließen!
Es steht selbstredend fest, dass auch hier ein Arbeitsfeld für uns liegt. Auch daran muss man arbeiten, muss aufklären, muss bekämpfen und Ausstiege schaffen, also repressiv und präventiv tätig werden. Dieses Feld ist entscheidend; wenn wir Pech haben, könnte es noch entscheidender werden. Ich bitte Sie, das nicht aus den Augen zu verlieren.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein Abwägungsprozess. Wir haben auf der einen Seite den verfassungsrechtlichen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist aber keine grenzenlose Freiheit zur Nichtspeicherung von Daten. Wir haben auf der anderen Seite den allgemeinen Schutz von Sicherheit und Ordnung. Dazu gehört auch, Daten zu speichern. Das muss abgewogen werden.
Halten wir uns einmal Folgendes vor Augen: Wo würden wir mit Blick auf die Anschläge der Sauerland-Attentäter stehen, wenn dabei die Züge gesprengt worden wären, oder wenn es um die Aufdeckung von pädophilen Netzwerken geht. Selbst wenn es sich um eine Einzelstraftat handelt, Herr Baumann-Hasske, können zukünftige Straftaten dadurch verhindert werden, wenn man bereits bei der Ermittlung ansetzen kann.
Die Bundesregierung macht nun Folgendes. Sie legt ein Gesetz mit kurzen Speicherfristen vor. Das ist völlig praxisfern. Es sind viel zu kurze Aufbewahrungsfristen, nur wenige Wochen. Wir hörten es gerade: Das sind sozialdemokratische Taschenspielertricks. Hierin finden wir die Nagelprobe zur Personalpolitik bei den Sicherheitsbehörden. Es gibt viel zu wenige Polizisten, Richter und Staatsanwälte sowie mangelhafte und unzureichende technische Ausstattung. Das Ergebnis ist Folgendes: Die Aufbewahrungsfristen sind kurz und alles ist gelöscht, bevor man überhaupt sachgerecht ermitteln kann. Solange sehenden Auges und eklatanten Mangels an Sachausstattung und Personal den Sicherheitsbehörden nur solche kurzen Fristen eingeräumt werden, wird ein Offenbarungseid für einen wehrhaften Rechtsstaat geleistet.
Ich möchte den Blick aber auch noch auf einen weiteren Punkt lenken: Das Vertrauen des Bürgers in den Staat, wenn seine Daten gespeichert werden, muss geschützt werden. Ich lese in einer der führenden Tageszeitungen von gestern, dass die NSA wieder einmal schamlos flächendeckend in Deutschland hineinspioniert. Das betrifft nicht nur das Handy der Bundeskanzlerin. Nein, kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 einigten sich die NSA und der BND, bei der Fernmeldeaufklärung zu kooperieren. Im April 2002 wurde ein Memorandum of Agreement unterzeichnet: In der Abhörstation Echelon in Bad Aibling arbeiteten amerikanische und deutsche Technikspezialisten der Geheimdienste Hand in Hand. Den Amerikanern wurde das Recht eingeräumt, bestimmte Überwachungsziele zu benennen. Das haben sie getan. Sie haben auch nach Mails und Telefonaten von europäischen Unternehmen wie EADS und Eurocopter gesucht. Das ist Wirtschaftsspionage!
Meine Damen und Herren! So lange sich unsere Bürger und Wirtschaft nicht darauf verlassen können, dass die Vorratsdaten, die von ihnen gespeichert werden, sicher auch vor Wirtschaftsspionage sind, solange hat der Staat seine Aufgabe, Vertrauen zu schaffen, vernachlässigt. Schauen wir uns einmal an, wie die Amerikaner reagierten, als das Handy der Bundeskanzlerin abgehört wurde: Bis heute gibt es kein Abkommen, dass in Deutschland nicht spioniert werden darf. Das Gleiche spiegelt sich auch in dieser Entwicklung wieder. Hierbei schuldet der Staat zunächst einmal das Vertrauen seinen Bürgern und der Wirtschaft gegenüber, dass die Daten, die vorübergehend abgeschöpft werden, sicher sind.
Danke schön.
Herr Kollege Bartl, ich gebe Ihnen gern einmal ein Privatissimum im Bereich Verfassungsrecht, wenn Sie möchten.
Ich habe nicht gesagt, es gibt eine Grundrechtsabwägung. Wir haben einmal das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, und das ist nicht schrankenlos, sondern das hat seine Schranke unter anderem in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dieses Denkschema ist in sehr vielen verfassungsrechtlichen, strafprozessualen Entscheidungen und Rechtsetzungsakten der Fall. Das ist allgemein üblich. Ich habe nicht behauptet, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein Grundrecht ist. Aber das können Sie mir gern erklären. Das ist meine Frage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der Europaausschuss hat mit 15 Stimmen bei einer Enthaltung dem Sächsischen Landtag empfohlen, die Unterrichtung durch die Sächsische Staatskanzlei „Siebter Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik“ zur Kenntnis zu nehmen.
Diese Beschlussempfehlung wurde also auch von Vertretern unserer Fraktion im Europaausschuss nicht abgelehnt. Das ist nicht weiter verwunderlich; denn schließlich geht es nur um eine Kenntnisnahme durch den Landtag, nicht um eine inhaltliche Bewertung. Der gute politische Anstand sowie die Verantwortung gegenüber dem Wähler gebieten es, einen Bericht der Staatsregierung zu einem bestimmten Politikbereich zur Kenntnis zu nehmen. Eine sachliche Übereinstimmung ist mit einer Kenntnisnahme des Berichts nicht verbunden.
Man könnte heute zu diesem Bericht durchaus einige Kritikpunkte anbringen, wie es meine Vorredner schon teilweise getan haben und wie sie auch in der vergangenen Sitzung des Europaausschusses von einigen Abgeordneten angesprochen wurden. Sie sind in der Beschlussempfehlung des Ausschusses benannt oder zumindest indirekt angesprochen. Das soll zu dieser späten Plenarstunde genügen.
Dass in dem Bericht sehr wenig Neues enthalten ist, hat der Vertreter der Staatsregierung im Ausschuss damit begründet, dass der Bericht in eine Leerlaufphase des EUParlaments und der EU-Institutionen falle, nämlich in die Zeit zwischen den Wahlen zum Parlament und der Bestätigung der neuen EU-Kommission.
Einen Punkt möchte ich allerdings kurz ansprechen, der aus meiner Sicht nicht gut sein wird: das Europäische Vertragsrecht. Wenn wir uns anschauen, wie ein Recht besteht, dann haben wir immer zwei Dinge – zum einen die Juristen. Sie haben es studiert und können es wissenschaftlich begründen. Zum anderen haben wir die parallele Bewertung in der Laiensphäre. Das ist nämlich gewachsenes Recht, was auch der Nichtrechtskundige gefühlsmäßig empfindet.
Wenn ich ein europäisches Vertragsrecht konstruiere, dann stülpe ich wieder eine Glocke darüber, was der Bürger nicht versteht, weil er dieses Recht nie gelebt hat. Er ist nicht in diesem Sinne erzogen worden. Dann habe ich wieder eine Glocke und nichts, was von unten, Europa einend, wächst. Das halte ich für gefährlich. Ich glaube, dass dadurch die Akzeptanz leidet, auch wenn es vielleicht nur Unternehmen und Gewerbetreibende betrifft. Aber auch bei diesen ist die Akzeptanz wichtig.
Es gibt eigentlich auch keine Notwendigkeit für ein europäisches Vertragsrecht. Wir haben das CISG. Wir haben das internationale Privatrecht. Wir haben die Möglichkeit der freien Rechtswahl. Das können sich die Vertragsparteien international suchen. Deswegen möchte ich einen warnenden Zeigefinger in Richtung dieser aufgestülpten europäischen Glocke erheben.
Das soll es für heute aber auch gewesen sein. Ich möchte mich kurzfassen und dafür werben, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Notlage der Polizei ist wieder einmal hinlänglich beleuchtet worden. Man fragt sich allerdings, warum die Polizei weiterhin so stark bespart wird,
im Land wie im Bund, der gerade auch in Sachsen an den Außengrenzen unverantwortlich Bundespolizei abbaut. Das geht nicht!
Wenn wir genau hinschauen, stellen wir fest: Eine Reduktion des Blickwinkels auf die Polizei ist schlicht und einfach zu kurz. Denn neben der präventiven Polizeiarbeit gibt es auch die repressiven Polizeiaufgaben, und das ist die Strafverfolgung. Hier arbeitet die Polizei Hand in Hand mit der Justiz. Es ist die Staatsanwaltschaft, die Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, und diese betreibt sie mithilfe der Polizei. Auch unsere Staatsanwaltschaften sind ebenso wie unsere Polizei personell unterbesetzt und überlastet, aber auch unterbezahlt.
Hinzu kommt die Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. In der Privatindustrie ist das ein ganz allgemein übliches Mittel zur Gewinnung von Spitzenkräften. Ganz aktuell heute Morgen: VW bezahlt an seine 115 000 Mitarbeiter jeweils 5 900 Euro Prämie für das abgelaufene Geschäftsjahr. Unsere Spitzenkräfte bekommen kein Weihnachtsgeld.
Hier hört die staatliche Mangelverwaltung noch lange nicht auf; denn wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren zu Ende betrieben hat – wenn sie es abschließt und nicht einstellt –, dann klagt sie an zu den Strafgerichten. Auch der dortigen Richterschaft geht es keinesfalls besser. Auch hier herrscht personelle Mangelwirtschaft mit der Folge zunehmender Verfahrensrückstände.
Auch hier endet die Politik nach Kassenlage keineswegs. Sie beschäftigt ja mittlerweile sogar das Bundesverfassungsgericht. Der Präsident, Herr Voßkuhle, hat bereits Zweifel erkennen lassen. Er sagte: „Die verbreitete
Annahme, dass Deutschland besonders viel Geld für die Justiz bereitstelle, erweist sich als Irrtum.“ Damit wendet sich der Blick weiter von den Straf- zu den Zivil- und Fachgerichten, die ebenfalls hoffnungslos überlastet und personell unterbesetzt sind.
Ein attraktiver Wirtschaftsstandort, wie Sachsen es sein möchte, erfordert das Vertrauen der Wirtschaft, gegebenenfalls schnell und effizient Rechtsschutz zu erhalten. Auch die anderen Fachgerichte, etwa die Verwaltungsgerichte, die im Streitfall über Baugenehmigungen oder Betriebserlaubnisse entscheiden, oder Finanzgerichte, die über steuerrechtliche Belange befinden, müssen ausreichend besetzt und adäquat besoldet werden, um Spitzenqualität zu sichern und das Vertrauen in einen starken Wirtschaftsstandort Sachsen zu stärken, wo auch gern investiert wird. Hier – das ist kein Ruhmesblatt für Sachsen – wird erneut der beschämende Wettlauf der Armut zwischen den Bundesländern sichtbar. Das gilt für die Justiz wie für die Polizei.
Anders als früher, als wir bei den Abschlüssen bundesweit Tarifeinheit hatten, wird jetzt Politik nach Kassenlage gemacht, und das ist eine unverantwortliche Politik zulasten der Recht und Sicherheit fordernden Bürger und Wähler.
Meine Damen und Herren der Staatsregierung, Sie sind in der Verantwortung. Handeln Sie nicht mit Prioritätenanträgen. Mit dem vorliegenden produzieren Sie für mich nur Schall und Rauch.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird dem Änderungsantrag zustimmen, wenngleich wir denken, dass er mangels „Justiz“ zu kurz greift. Eine Bitte hätte ich noch: Wenn die Antifa nicht marodierend durch Leipzig und Dresden zöge, die Justiz nennt das Landfriedensbruch, wäre schon viel zur Entlastung unserer Polizei getan.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Plenum lebt! Das ist schön.
Wo fange ich an? Herr Lippmann, herzlichen Glückwunsch zur lippmannschen Hufeisentheorie! Ich glaube, die GRÜNEN hätten besser bei der Hufeisennase Platz gehabt.
Da kennen Sie sich ja aus, an der Elbe, beim Verkehrbehindern.
Kollege Homann von der SPD: Zu Ihrem Antrag Linksextremismus sage ich Ihnen als Jurist: Linksextremismus ist strafrechtlich gesehen kein Antragsdelikt. Und dem Kollegen Richter kann ich nur sagen: Ja, Sie haben recht. Sie haben ein anderes Weltbild gezeichnet: das der SED. Sie haben wohl die Wende verschlafen?
Dann kommen wir zur Sache. Im letzten Februar besetzten vorgebliche Asylbewerber den Theaterplatz in Dresden vor der Semperoper. Sie errichteten verbotenerweise ein Asylcamp, bauten Zelte auf, eine Küche, Toiletten, Sitz- und Schlafgelegenheiten. Sie nannten sich „Refugee Struggle Dresden“ und forderten die gleichen Rechte wie deutsche Staatsbürger, kritisierten die Asylpolitik, wandten sich gegen die Abschiebung unanfechtbar abgelehnter Asylbewerber, wollten das Recht zur freien Wohnungswahl, lehnten Gemeinschaftsunterkünfte ab und beklagten – kein Wunder für mich – Probleme mit den Ausländerbehörden und den Gerichten.
Unterstützung erhielten sie am Wochenende von dreieinhalbtausend Menschen, die, wie diese Platzbesetzer, aus ganz Deutschland angereist waren, sowie von den beiden
SPD-Staatsministerinnen Frau Köpping und Frau
Dr. Stange, letztere bekanntermaßen Dresdner Oberbürgermeisterkandidatin. Die GRÜNEN in Gestalt von Herrn Zschocke lobten die Aktion. „Der Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland muss menschlicher werden“, ließ er sich zitieren.
Später stellte sich heraus, dass die vermeintlichen Asylbewerber gar keine waren, sondern ortsfremde Krawallreisende, die dasselbe Schauspiel bereits im bayerischen Amberg veranstaltet hatten.
Der historische Dresdner Theaterplatz wurde beschädigt, vor allem das historische Pflaster. Die Laternen wurden mit Parolen beschmiert, das Denkmal mit Parolenzetteln beklebt, und trotz Dixi-Klos wurde an das Denkmal, die Oper und die Laternen uriniert. Da die Sondernutzung des Theaterplatzes unerlaubt war, also nicht genehmigt, sondern eigenmächtig, musste die Zeltstadt wieder abgebaut werden.
Dies geschah allerdings nicht, wie angeordnet, bis Montagabend, sondern erst am Dienstag im Laufe des Vormittags.
Als ich zu dieser Zeit auf dem Theaterplatz auftauchte, um mich von der Räumung zu überzeugen, konnte ich keinen einzigen Asylanten entdecken. Ich wurde aber sogleich von schwarz gekleideten jungen Erwachsenen – –
Hören Sie zu, damit Sie was lernen!
Ich wurde aber sogleich von schwarz gekleideten jungen Erwachsenen, alles deutsche Muttersprachler, angesprochen, woher ich käme. Als ich mich als Mitglied der Alternative für Deutschland zu erkennen gab, wurden ich und der mich begleitende Pressesprecher sofort eingekesselt und bedroht und unflätig beschimpft. „Revanchistenschwein“ war ein Ausdruck, der vielleicht noch zitiert werden kann. Die übrigen Verbalinjurien möchte ich dem Hause hier ersparen.
Ein Dankeschön an unsere Polizei! Wäre sie nicht anwesend gewesen, wäre ich möglicherweise heute aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, hier zu sprechen.
Halten Sie mal Ihren vorlauten Schnabel da drüben!
Nun frage ich mich: Was haben gesunde, arbeitsfähige, junge Erwachsene an einem Werktag wie besagtem Dienstagvormittag, gewaltbereit und nichtsnutzig, auf dem Theaterplatz in Dresden zu suchen?
Meine Damen und Herren! Hier zeigt sich die dringende Notwendigkeit, nicht nur rechts-, sondern auch linksextreme Gewalt – wie erlebt – zu resozialisieren, sie aus der linksextremistischen Szene herauszulösen und ihr nach Möglichkeit den Weg in eine friedfertige, geregelte Existenz zu ermöglichen, in der auch die Rechte anderer nicht mit den Füßen getreten werden.
Herr Richter, wer war das denn in Leipzig, schwarz gekleidet? Wollen Sie mir weismachen, dass das die Heilsarmee war?
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der zweiten Runde möchten wir einen wesentlichen Punkt, der viel zu kurz gekommen ist, herausstreichen: Das ist die dritte Gewalt, unsere Justiz. Auch sie kommt hier im Haushalt schlicht zu kurz. Die Mängel, die seit Langem aufgelaufen sind – wir hatten es letzte Woche im Plenum –, gehören endlich auch haushalterisch aufgegriffen.
Die Justiz, die Staatsanwaltschaft, arbeitet Hand in Hand mit der Polizei. Das, was dort im strafrechtlichen Bereich geahndet wird, landet bei den ordentlichen Gerichten. Sie müssen endlich besser ausgestattet werden.
Um es beispielhaft zu nennen – wir haben auch Mängel in der Sozialgerichtsbarkeit –, gilt dies auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit im Bereich Zivil. Nur mit einer starken Ziviljustiz haben wir das Vertrauen der Wirtschaft, dass sie bei Streitigkeiten schnelle und sachgerechte Entscheidungen findet. Das ist etwas, was uns von anderen Ländern bereits jetzt hervorhebt, aber noch nicht genügend. Dies müssen wir weiter stärken.
Ich bitte darum, dass das im Haushalt angemessen berücksichtigt wird.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU versucht es, sie möchte mit den Bürgern in den Dialog treten. Die erste Reaktion kann sein: toll! Die zweite sollte sein: warum erst jetzt? Warum nicht vorher? Ist Dialog nicht Grundlage einer jeglichen politischen Entscheidung?
Das Thema Pegida wurde angesprochen. Die Tatsache, dass dieser Dialog zunächst lange verweigert wurde und stattdessen alle Pegida-Teilnehmer pauschal mit der Nazikeule in die braune Ecke geprügelt wurden, weicht langsam der Erkenntnis, dass der Dialog geführt werden muss. Das haben wir auch gerade gehört. Das nun wird mit einem großen Medienrummel auch publik gemacht. Es zeigt, wie es mit deutscher Diskussionskultur im Augenblick noch bestellt ist.
Herr Ministerpräsident! Meine Damen und Herren von der CDU! Ich glaube Ihnen, dass Sie mittlerweile an diesem Dialog interessiert sind, und ich glaube auch, dass die Ansichten der Pegida-Demonstranten und Ihre eigenen oft gar nicht so weit auseinanderliegen.
Wie die SPD zum Dialog mit den Bürgern steht, ist uns nach wie vor nicht ganz klar. Am Anfang des Verhältnisses zwischen SPD und Pegida stand das Wort des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger: „Dort laufen Nazis im Nadelstreifen“, „Rattenfänger“, „Pegida muss demaskiert werden“. Das war, bevor auch nur ein einziger Vertreter der SPD mit einem Pegida-Demons
tranten gesprochen hatte. Im Gegenteil. Mit diesen arroganten und überheblichen Aussagen demaskiert sich Herr Jäger selbst und gibt den Demonstranten, die genau dieses Verhalten beklagen, recht.
Die Motive, die Tausende Bürger in Dresden auf die Straße treiben, haben nämlich genau damit sehr viel zu tun. Die mit Sorge wahrgenommene Wirklichkeit und Furcht vor zukünftigen Entwicklungen wird pauschal als rechtsextremistisches Gedankengut diffamiert.
Liebe Kollegen von der SPD! Was geht bei Ihnen in der Partei? Frau Fahimi verunglimpft alle und würde am liebsten alle Gespräche unterbinden. Ihr Fraktionschef Oppermann begrüßt dagegen Gespräche mit Demonstranten auf neutralem Boden und auch das Engagement von Herrn Richter von der Landeszentrale für politische Bildung. Herr Gabriel besucht als Privatperson Bürgerdialoge und erhält anschließend grobe Schelte aus dem eigenen Lager. Die SPD ist in der Frage, wie mit dem Phänomen Pegida umgegangen werden soll, tief gespalten.
Apropos Landeszentrale für politische Bildung. Es ist beschämend, wie deren Vorsitzender Herr Richter derzeit in das Kreuzfeuer von Linken und Grünen gerät, obwohl er nichts anderes gemacht hat, als seine Aufgabe ernsthaft und neutral durchzuführen. Mit Rücktrittsforderungen wird er konfrontiert
und das von grüner Jugend, Jusos, und die Mutterpartei sagt nichts dagegen. Dabei ist die Zentrale für politische Bildung ein Vehikel, um gesellschaftspolitische Prozesse zu fördern, aber nicht, um ideologische Experimente und Gehirnwäsche zu unterstützen, wie das dort wohl scheinbar gefordert wird. Wenn Sie jetzt die Absetzung von Herrn Richter fordern, demaskieren Sie sich selbst. Das ist ein antidemokratischer Offenbarungseid.
An diejenigen Vertreter der GRÜNEN und der LINKEN, die bereit wären, ein Gespräch mit einzelnen Demonstranten zu führen, sei dennoch die Frage gerichtet: In welcher Form wollen Sie denn an diese „Mischpoke“ herantreten und herausfinden, mit wem Sie sprechen werden? Sie sehen jemandem nicht an der Nasenspitze an, ob er ein besorgter Bürger ist oder ein Neonazi. Das finden Sie nämlich nur im Gespräch, im Dialog heraus.
Deswegen möchte ich noch einmal kurz auf das Dialogformat mit der Staatsregierung zurückkommen. Was ist das Ziel des Dialogs? Der öffentlichen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass die Gesprächsinhalte gesammelt und aufbereitet öffentlich zugänglich gemacht werden. Ich hoffe, dass es dabei nicht stehen bleibt. Es müssen dann auch die politischen Prozesse beginnen und Konsequenzen daraus gezogen werden. Dann machen Sie es richtig.
Arbeiten wir daran, dass sich der Bürger noch mehr von der Politik angenommen fühlt und nicht abwenden muss!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur noch ein paar kurze Gedanken: Ich halte die Pressekonferenz von Herrn Richter für sehr
klug. Er hat damit die Debatte eröffnet. Damit hat er etwas bewegt.
Wenn ich hören muss, dass man mit Neonazis und Mitläufern nicht reden darf, halte ich auch das für einen Fehler. Dass man sich von dieser menschenverachtenden Ideologie natürlich aufs Schärfste abgrenzt, ist eine Selbstverständlichkeit. Aber wie will ich denn solche Mitläufer herauslösen? Ein jeder Straftäter hat einen Anspruch darauf, dass er resozialisiert wird. Er wird auf Bewährung aus der Strafhaft entlassen. Er bekommt einen Bewährungshelfer. Man versucht, ihn wieder in die Gesellschaft einzugliedern.
Wenn ich einen Nazi-Mitläufer habe, muss ich auch in den Dialog treten und versuchen, ihn aus dieser Ideologie, aus diesem Umfeld herauszulösen. Also muss ich mit ihm reden. Das wird hier von mancher Seite leider völlig verkannt. Darum ist es gut, wenn auch ein Innenminister auf diese Leute zugeht und mit ihnen spricht.
Wir müssen auch mit solchen Leuten sprechen, ihnen zuhören, sie zum Nachdenken bewegen, sie überzeugen und nicht ausgrenzen.
Danke schön.
Vielen Dank. – Frau Kollegin, Sie wissen, dass Ermittlungsverfahren das Ziel haben, zu klären, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt. Wieso beschweren Sie sich dann darüber, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit nach Klärung der Frage in dem einen Fall verneint und in dem anderen Fall bejaht? Das ist das Ergebnis eines Strafverfahrens.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Von einem Strafverfolgungsnotstand möchte ich nicht sprechen, aber Baustellen und Mängel haben wir schon. Auch in Sachsen ist die sachliche und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz von Mängeln und Baustellen geprägt. Hierauf haben die Berufsverbände seit Langem hingewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft, die Gewerkschaft der Polizei, im Bereich der Justiz der Gerichtsvollzieherbund, der Verband der Justizwachtmeister, die Deutsche Justizgewerkschaft, der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung weisen darauf seit Langem immer wieder hin. Gehört wurden sie kaum.
Nach wie vor sind Polizei und Justiz überlastet, personell unterbesetzt, unterbezahlt und technisch nicht angemessen ausgestattet. Kollege Wippel hat es für die Polizei ausgeführt; kommen wir zur Justiz. Bei der Besoldung ist seit Jahrzehnten eine Abkopplung vom allgemeinen Einkommensniveau zu beobachten. Seit dem Abgehen von der früher bundeseinheitlichen Besoldung ist nunmehr ein Wettlauf der Bundesländer um Armut und Besoldung entstanden – mittlerweile wohl in einem verfassungswidrig nicht mehr amtsangemessenen Alimentationsniveau. Das Bundesverfassungsgericht berät darüber ja gerade. Ich darf an dieser Stelle auf die sechs Kernthesen zur Besoldung, Versorgung und Beihilfe des Deutschen Richterbundes verweisen.
Das für den Staatsdienst geltende Prinzip der Bestenauslese ist so kaum noch zu halten, und die Absolventen von Hochschulen und anderen Laufbahnen gehen meist lieber in die Wirtschaft als in die Justiz. Die Hilferufe zum Personalmangel bleiben ungehört. Hinweise des eigenen Spitzenpersonals zu dem sich abzeichnenden Personalabbau infolge von Eintritten in das Rentenalter in den letzten 10 bis 15 Jahren werden praktisch ignoriert.
Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden wies in einem Interview bei MDR 1/Radio Sachsen darauf hin, dass es ein personelles Defizit in allen Bereichen gibt, sowohl bei den Richtern als auch bei Rechtspflegern und im mittleren Dienst. Auch im Wachtmeisterbereich sieht es nicht gut aus. Er attestierte ganz erhebliche Problemlagen und verwies auf die Altersstruktur: In etwa 10 bis 15 Jahren werden absehbar die Hälfe der Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand treten. Hier sei bereits jetzt mit Neueinstellungen gegenzusteuern, denn erst in 15 Jahren könnten nicht alle auf einmal ersetzt werden. Zugleich
könne man dem aktuellen Mangel und der Überlastung in der Justiz entgegenwirken, indem man jetzt einmal „einen ordentlichen Schluck aus der Pulle“ nehme und nicht nur 20 Richter einstelle, sondern ein Mehrfaches davon. Die Neue Richtervereinigung hat dieses Interview in ihrer Verbandszeitschrift abgedruckt. Getan hat sich praktisch nichts.
Anfang 2014, als der liberale Justizminister von der FDP ein Wahldebakel fürchten musste, raffte er sich auf, um einige Richterstellen einzuwerben. Wirklich geholfen hat dieser Tropfen auf den heißen Stein nicht, weder der FDP noch der Justiz.
Kommen wir zur sachlichen Ausstattung. Vor einigen Jahren wurde im Zuge des elektronischen Fortschritts in der Gerichtsbarkeit, auch in Hamburg und in Sachsen, ein Programm eingeführt, welches sich forumSTAR nennt. Von Anfang an – und ich weiß, wovon ich spreche – war und ist es geprägt von einem Rechtschreibprogramm, das nicht einmal den Komfort eines Word 2.0 aus den Neunzigerjahren erreicht. Auch sonst ist dieses Programm, welches regelmäßig aktualisiert wird und ebenso regelmäßig neue Fehler und Programmabstürze produziert, nicht wirklich eine ausgereifte Hilfe.
Ich verweise auf den Hamburger Richter, der in der „Deutschen Richterzeitung“ 2014, Seite 62 ff., unter der Überschrift „Sperrmüll im Rechner – eine Polemik zu forumSTAR“ verfasste. Seine Zusammenfassung lautet: forumSTAR ist ein wasserlösliches Fungizid zur Bekämpfung von Mehltau im Weinbau und wird von der BASF produziert. Wahrscheinlich funktioniert es auch. forumSTAR ist aber auch eine Gerichtssoftware. Sie funktioniert ein bisschen, aber nicht sehr. Wäre sie ein Fungizid, dann könnte der Winzer neben den Trauben auch Champignons ernten. Auf den folgenden Seiten – so viel Zeit habe ich bei diesem Redebeitrag leider nicht; lesen Sie es selbst nach – folgt eine bildhafte Beschreibung der Mängel und Defizite im Bereich des Strafrechts. Damit arbeitet auch die sächsische Justiz.
Meine Damen und Herren, ich bin seit weit über 20 Jahren als Richter tätig. Auch in den anderen Gerichtsgebieten, in der Zivilgerichtsbarkeit sieht es nicht besser aus. Bitte stärken Sie die sächsische Justiz, stärken Sie Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaft und Polizei.
Danke schön.
Ich wollte unserem neuen Justizminister nur ganz kurz sagen: Sie haben eine große Aufgabe vor sich. Dazu wünsche ich Ihnen viel Kraft und Stärke.
Eine Anmerkung noch, die Ihnen sehr helfen könnte: Auch unsere Justizwachtmeister müssen Schildchen mit ihrem Namen tragen. Dazu gibt es in Ihrem Haus eine Verordnung. Damit werden sie auch in der Presse abgebildet und sind daher dann auch Gegenstand von Anfeindungen. Vielleicht könnte man die Verordnung ändern und, wie es Herr Lippmann für die Polizei gesagt hat, einen kurzen Code einführen. Das würde helfen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion sieht diesen Antrag als Ausdruck eines unverantwortlichen Misstrauens gegen unsere sächsischen Sicherheitsbehörden. Sie haben mehr Vertrauen verdient. Wir werden den Antrag ablehnen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die maßgeblichen Argumente und Themen sind von Ihnen hinlänglich klar herausformuliert worden. Ein Freihandelsabkommen wie dieses bringt natürlich in erster Linie Marktchancen für die betroffene Wirtschaft. Es bringt Rechtssicherheit für die Verkehrskreise, der Handel wird verbessert, es werden Zölle und Importhemmnisse gesenkt. Das ist auf jeden Fall eine große Chance für uns.
Aber auch die Risiken sind herausgearbeitet worden. Verbraucherstandards sollten möglichst weit oben angesiedelt sein und nicht abgesenkt werden. Patentschutz ist eine feine Sache, das brauchen wir auch. Aber wir brauchen keinen patentierten Genmais, der versandt und dann hier verkauft wird und der den Bauern dann in arge Bedrängnis bringt, weil er immer nachkaufen muss. Wir müssen auch die heimische Industrie schützen. Wir
müssen unsere eigenen Produkte, die landwirtschaftlichen, die natürlichen Produkte schützen. Da muss man auf jeden Fall – auch das wurde schon angesprochen – eine Grenze ziehen.
Das größte Problem aus Sicht der AfD ist auf jeden Fall die Schiedsgerichtbarkeit, denn wir haben hier nicht die klassische Schiedsgerichtsbarkeit, wie wir sie in Deutschland kennen, in den Vereinen beispielsweise oder in den Parteien. Wir haben ein Schiedsgericht. Das Schiedsgericht verhandelt, und das Ergebnis des Schiedsgerichts kann dann von den staatlichen unabhängigen Gerichten angefochten werden. Hier habe ich eine Überprüfungsmöglichkeit, die ich bei den TTIP-Schiedsgerichten nicht habe. Es werden in weitgehend geheimen Verhandlungen von Interessenvertretern Ergebnisse festgesetzt, die bindend sind. Das Gefährliche hier ist vor allem, dass sie auch die staatlichen Regierungen binden.
Wie es gerade bei Vattenfall angesprochen wurde – da habe ich allerdings einen anderen Rechtsstandpunkt –, werden Regierungen dadurch ihre nationale Souveränität aufgeben müssen, um nicht gegen ein Handelsabkommen zu verstoßen. Das geht nicht. Maßgeblich ist, dass wir ganz einfach die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl haben müssen, die es bereits jetzt gibt, und dann kann wie in Amerika und Deutschland geklagt werden. Aber diese Schiedsgerichtsklauseln, wie sie hier vorgesehen sind, gehen nicht, sie sind verfassungswidrig. Das hat auch der Verfassungsrechtler Broß in einem Gutachten für die Böckler-Stiftung formuliert. Dem ist nichts hinzuzufügen. Das muss raus aus TTIP.
Herzlichen Dank.
Eine Kurzintervention, bitte.
Frau Zais, Sie haben es als einen traurigen Rekord bezeichnet, dass Sachsen höhere Abschiebewerte hat als andere Länder. Ich frage mich, warum es ein trauriger Rekord ist, wenn sich Sachsen an das geltende Recht und Gesetz hält. – Danke schön.
Herr Präsident! Ich möchte eine Kurzintervention machen.
Herr Hartmann, Sie sagten, das sei Bundessache. Da gebe ich Ihnen vielleicht noch beim BAMF recht. Aber die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist natürlich Ländersache. Wir wissen, dass gern geklagt wird, wenn ein Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist. Diese Stärkung liegt wirklich in der Zuständigkeit der Länder, hier des Freistaates Sachsen. Hier könnte man die ohnehin kurzgehaltene Verwaltungsgerichtsbarkeit entlasten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beste Lösung, ohne neue Steuergelder zu verschwenden und die Verwaltungsbürokratie aufzublähen, heißt einfach, dass die Russlandsanktionen möglichst bald aufgehoben werden müssen. Die Zuständigkeit des Landtags wurde hier angesprochen. Ich empfehle ein Studium des Artikels 64 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung, aus dem Sie lernen können.
Die Sanktionen helfen unserer Wirtschaft nicht, sie schaden bei der Konfliktlösung. Durch die Sanktionen – das wurde mehrfach angesprochen, es ist bekannt – ist der Warenexport nach Russland beschränkt. Produkte auf den EU-Verbotslisten dürfen nicht mehr nach Russland exportiert werden und russische Banken verlieren ihre günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten auf dem westeuropäischen Kapitalmarkt. Das führt zu einem Anstieg der Zinsen in Russland und drosselt zusätzlich die russische Nachfrage nach Gütern auch in Deutschland und in Sachsen.
Deutschland ist mit einem Exportvolumen von 76,5 Milliarden Euro im Jahr 2013 Russlands Haupthandelspartner in Europa insbesondere in den Bereichen Kfz und KfzTeile mit 19,8 % des Exports, chemische Erzeugnisse mit 15,8 %, Maschinenbau mit 23,7 %. In Deutschland hängen allein 350 000 Arbeitsplätze vom Handel mit Russland ab.
Sachsen – Sie haben die Zahlen schon gehört, aber sie werden gern noch einmal wiederholt, dass es hängen bleibt – hatte 2013 mit 4,3 % einen höheren Exportanteil mit Russland als Deutschland insgesamt, durchschnittlich 3,3 %. Die Exportbeschränkungen treffen also in allererster Linie unsere sächsische Wirtschaft, unsere Unternehmer und Arbeitgeber. Diese Exporte sind – wir haben es schon gehört – durch die Sanktionen bereits dramatisch eingebrochen und werden durch die neuen Sanktionen noch weiter einbrechen. Im 1. Halbjahr 2014 gingen sie bereits um 15 % zurück, und ein weiterer dramatischer Rückgang ist zu erwarten.
Der deutsche Industrie- und Handelskammertag schreibt in seinem Herbstkonjunkturbericht 2014, dass in Ostdeutschland bei der Investitionsgüterindustrie und im Fahrzeugbau die Konjunkturerwartungen einbrachen. Die sächsischen Ausfuhren nach Russland gingen im Juni 2014 um 43 % zurück und im August 2014 um 48 %. Das sind dramatische Zahlen. Besonders betroffen war erneut
der größte sächsische Wirtschaftszweig, die Metall- und Elektroindustrie, mit 53 %. Auch der Ostausschuss der deutschen Wirtschaft, eine Interessenvereinigung deutscher Unternehmen mit Engagement in Osteuropa, warnte bereits Ende Mai vor einem Rückgang des Russlandhandels um 6,6 Milliarden Euro. 26 400 Arbeitsplätze sind akut gefährdet, die neuen Sanktionen werden das verstärken.
Die Sanktionen führen in Sachsen zu dauerhafter Arbeitslosigkeit. Das ist das Problem, warum irgendwelche Staatsprogramme hier nicht helfen; denn die bisherigen erfolgreichen Handelsbeziehungen Sachsens zu Russland werden durch andere Handelsbeziehungen mit konkurrierenden Unternehmen auf dem Weltmarkt, beispielsweise in China, ersetzt. Ich wiederhole auch gern Herrn Finger vom VSW, denn es wird nicht falsch, nur weil die LINKEN die Zahlen schon einmal gesagt haben. Wer glaubt, die Firmen könnten sich kurzfristig neue Abnehmer für ihre Produkte und Dienstleistungen suchen, der verkennt, wie Wirtschaft funktioniert. Wirtschaft fußt auf Vertrauen, das sich in langjährigen Geschäftsbeziehungen widerspiegelt, auch in Russland.
Schauen wir einmal die andere Seite an. Gewinner der Sanktionspolitik sind die Vereinigten Staaten von Amerika, denn diese haben kaum einen Güteraustausch mit Russland. Einer der führenden deutschen Mittelständler, Wolfgang Grupp von der Firma TRIGEMA, sagt, dass die Sanktionen gegen Russland nur den Vereinigten Staaten nützen und den Frieden auf unserem Kontinent gefährden. Außerdem sieht er Europa als wichtigsten Wirtschaftskonkurrenten der USA, und mit diesen Sanktionen wird Europa geschwächt.
Hinzu kommt noch etwas anderes, und das ist hier zu kurz gekommen: Sanktionen helfen nicht bei der Lösung dieses Konflikts. Im Gegenteil, Sanktionen schlagen Türen zu, durch die Geschäftspartner gehen können. Geschäftspartner hören einander zu, Konfliktparteien kaum oder gar nicht. Konfliktparteien sprechen übereinander, Geschäftspartner reden miteinander. Die aktuelle Blockadepolitik – das ist der dritte Punkt – schadet auch dem Vertrauen der Wirtschaft in die Verlässlichkeit der Bundesregierung.
Zunächst hatte die deutsche Politik die Unternehmer aufgefordert, in Russland zu investieren, und jetzt kommt die Rolle rückwärts. Man zwingt sie mit Sanktionen, ihre wirtschaftlichen Beziehungen zu russischen Unternehmen auf Eis zu legen. Das ist schädlich für die deutsche und insbesondere die sächsische Wirtschaft.
Meine Damen und Herren! Gerade haben wir 25 Jahre Mauerfall gefeiert, und doch sind wir gerade dabei, eine