Sven Liebhauser

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt eine umfassende Bilanz zum Verkauf der Sachsen LB sowie darüber hinaus noch einen Bericht des Sächsischen Rechnungshofes zu den finanziellen und wirtschaftlichen Folgen dieses Verkaufs.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wundere mich schon über diesen Antrag, wenn ich ehrlich bin. Denn vor etwas mehr als einem Jahr, am 26. April 2018, sprach Kollege Tischendorf an dieser Stelle noch ganz anders – ich zitiere –: „Dazu muss ich Ihnen sagen, dass wir im Haushalts- und Finanzausschuss – egal, von welchem Finanzminister – immer ins Bild gesetzt worden sind; am Anfang etwas zu spät, das haben wir kritisiert. Dann sind wir immer ins Bild gesetzt worden.“ Sie sehen, meine Damen und Herren, wir sind bisher umfassend in Kenntnis gesetzt worden.
Im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss wurden wir quartalsweise ausführlich über den aktuellen Stand
informiert. Zudem erhielt der Sächsische Landtag einmal jährlich einen Bericht über den Vollzug der Höchstbetragsgarantien und über die Einnahmen sowie Ausgaben des Garantiefonds. Auch die Öffentlichkeit wurde regelmäßig in Kenntnis gesetzt.
Über diesen Stand hinaus gibt es aktuell keine neuen Erkenntnisse, die diesen Antrag rechtfertigen würden. Für eine reine haushalterische Aufbereitung liegen noch nicht alle Fakten auf dem Tisch. Wie Sie wissen, braucht es erst noch die Auflösung des Fonds, bevor ein Abschluss erfolgen kann. Das wird sicher noch einige Monate dauern. Wenn es Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von den LINKEN, darüber hinaus jedoch um eine politische Aufarbeitung geht, dann wissen Sie aus vielen Diskussionen, die hier geführt wurden, dass die politische Verantwortung für die Sachsen LB die damalige Regierung übernommen hatte und zudem die Mitglieder des damaligen Vorstandes juristisch zur Verantwortung gezogen wurden.
Wir alle sind uns in der Bewertung einig: Die Finanzkrise und die Verfehlungen des Managements der Sachsen LB waren für uns alle ein Schlag ins Gesicht, und natürlich hätte ich mir persönlich eine bessere Verwendung der 1,87 Milliarden Euro gewünscht. Diese Mittel fehlen zweifellos im Haushalt. Aber ich bin froh, dass es uns im Freistaat Sachsen gelungen ist, den Notverkauf der Sachsen LB souverän bewältigt zu haben. Letztendlich sind wir dabei mit einem blauen Auge davongekommen. Auch das, sehr geehrte Damen und Herren, ist vorausschauende Haushalts- und Finanzpolitik.
Meine Verwunderung über Ihren Antrag beruht aber noch auf einem anderen Grund: Nach anfänglichen politischen Differenzen sind wir in den vergangenen Jahren bei diesem Thema insgesamt sehr fair und konstruktiv miteinander umgegangen, weil uns allen hier im Hohen Haus bewusst war, welche große Last damit verbunden ist. Es ist uns parteiübergreifend gelungen, diese Aufgabe zu meistern. Wir liegen heute in den letzten Zügen, um die Höchstbetragsgarantie abzuschließen. Wenn die Sealink, also die Gesellschaft, liquidiert und der Garantiefonds aufgelöst ist, sollten wir gemeinsam einen Schlussstrich ziehen.
Dann ist es auch an der Zeit, dem Sächsischen Landtag und der Öffentlichkeit einen abschließenden Bericht vorzulegen. Dieser wurde vom Finanzministerium in seiner Stellungnahme bereits angekündigt und ist vorgesehen. Aber zum heutigen Zeitpunkt einen weiteren Zwischenbericht abzugeben, wie von Ihnen gefordert, ist unnötig. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Sächsische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht die Arbeit der Staatsregierung in insgesamt 42 Punkten geprüft. Für diese Prüfung bin ich ausdrücklich dankbar. Sie ist gewissermaßen das Zeugnis, in dem der Regierung bescheinigt wird, wie sie gearbeitet hat. Wir haben uns intensiv mit den beiden Bänden beschäftigt. Wir haben es uns in der Auseinandersetzung mit den Prüfungsergebnissen und mit den Stellungnahmen der Staatsregierung nicht leicht gemacht.
Lassen Sie mich auf einige Punkte bezüglich des Bandes I eingehen. Zunächst einmal: Der Rechnungshof hat die einzelnen Bereiche sehr genau geprüft. Aber oft werden Entscheidungen eben nicht am Schreibtisch getroffen. Viele der gewählten Beispiele sind sehr komplex. Das zeigen auch die jeweiligen Stellungnahmen der Staatsregierung.
Wir haben uns als CDU-Fraktion daher nicht in jedem Fall den Ausführungen des Rechnungshofes anschließen können, wenngleich wir in vielen Fällen dem Bericht folgen können. Ein wesentlicher Inhalt des Jahresberichtes ist immer die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen. Danach schloss das Haushaltsjahr 2015 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab. Der Sächsische Rechnungshof bescheinigt damit eine solide Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Darüber hinaus weist der Rechnungshof bei seinen Hinweisen auf kommende Herausforderungen auch
mahnend auf kritische Aspekte hin. Er stellt dar, dass die zunehmende Abhängigkeit des sächsischen Haushaltes von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei der Prognose künftiger Einnahmen beachtet werden müsse. Je niedriger der Anteil an EU- und Bundesmitteln wird, umso konjunkturanfälliger sind auch die Einnahmen. Darüber hinaus stellt der Rechnungshof dar, dass sich der demografische Wandel dämpfend auf das Wirtschaftswachstum und die Entwicklung der Steuereinnahmen auswirken wird. Es gilt darum auch in Zukunft mehr denn je, mit Bedacht und nicht jedem Ruf nach Wohltaten folgend solide und nachhaltig Haushalte aufzustellen.
Ein weiterer Aspekt ist die Prüfziffer 5. Dort betrifft es die Deckungslücke zwischen Ansparungen für Pensionslasten und den Pensionsverpflichtungen. Diese Deckungslücke beträgt 7,9 Milliarden Euro. Die Ansparungen für künftige Pensionsverpflichtungen decken gerade einmal 40 %. Unser Generationenfonds ist daher ein wichtiger Schritt, um diese Lücke zu schließen. Wir reden aber aktuell auch über einen Stellenaufwuchs und über die Verbeamtung von Lehrern. Deshalb ist es wichtig, die mahnenden Prüfergebnisse des Rechnungshofes immer im Blick zu behalten.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf einen Einzelpunkt eingehen. Das betrifft die Gewährung von Bürgschaften durch den Freistaat Sachsen. Ich verstehe das Anliegen. Die Argumentation, dass bei rückläufigen Inanspruchnahmen von Bürgschaften der Ermächtigungsrahmen zu reduzieren sei, ist nachvollziehbar. Aber wir wollen auch handlungsfähig bleiben und schnell auf neue Herausforderungen und Investoren reagieren können. Deshalb sollten wir den bisherigen Ermächtigungsrahmen und die günstigen Zinsen beibehalten.
Auf die Einzelfallprüfung in Band II wird mein Kollege Gernot Krasselt genauer eingehen.
Sehr geehrter Herr Prof. Binus! Sehr geehrter Herr Präsident! Dafür, dass Sie und Ihre Mannschaft uns immer wieder auf kommende Herausforderungen hinweisen, möchte ich Ihnen auch im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich danken.
Auch wenn es manchmal etwas unbequem ist, unterstützen Sie uns damit bei unserer Aufgabe, die Staatsregierung zu kontrollieren. Ich bitte Sie abschließend: Nehmen Sie diesen Dank mit und tragen Sie ihn an Ihre Mitarbeiter weiter. Noch einmal herzlichen Dank für den Bericht 2017.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Finanzausgleichsgesetz sieht vor, dass die fünf neuen Bundesländer berichten. Berichten sollen sie – ich zitiere – „über die Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke und die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten“. Das ist am 7. September durch die Vorlage des Fortschrittsberichts im Haushalts- und Finanzausschuss erfolgt.
Insgesamt geht es um 156 Milliarden Euro an Solidarpakt-II-Mitteln. Das sind die Mittel, die den neuen Ländern und Berlin in einem Zeitraum von 2005 bis 2019 zur Verfügung stehen. Allein im Korb I reden wir über 105 Milliarden Euro, was die sogenannten Sonderbedarfsergänzungszuweisungen, die SoBEZ-Mittel, anbelangt. Anfänglich hatte Sachsen 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Jahr 2015 standen noch reichlich 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Ihnen allen ist bekannt, dass bis zum Jahr 2020 diese Mittel auf null abgeschmolzen werden. Es ist momentan noch keine Nachfolgeregelung geschaffen worden, obwohl bekannt ist, dass hier noch ein erheblicher Aufholprozess bzw. Nachholbedarf besteht.
Die SoBEZ-Nachweisquote auf Landesebene beläuft sich auf 179 % im Jahr 2015. Das ist der höchste Wert seit dem Jahr 1995 und hat verschiedene Gründe. Ein wesentlicher Grund ist die Zuführung in das Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“, welches wir im Dezem
ber 2015 beschlossen haben und in dem Jahr auch komplett finanziert wurde. Das ist auch ein wesentlicher Grund, warum die Investitionsquote bei erfreulichen 20 % liegt. Das ist natürlich auch dem Einmaleffekt „Brücken in die Zukunft“ in Höhe von 2,7 % zu verdanken. Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, dass die Zuführung zum Garantiefonds bei den Investitionen keine Rolle spielt. Es ist wichtig, dies noch einmal zu erwähnen.
Zusammen mit der kommunalen Ebene haben wir einen Rekordwert erreicht. Die Nachweisquote liegt bei 273 %. Das ist im Prinzip auch der vollständige und zweckentsprechende Nachweis der Verwendung der SoBEZ-Mittel. Wenn man sich vor Augen führt, dass 3,4 Milliarden Euro rechnerisch möglich gewesen wären, Finanzierungen mit den SoBEZ vorzunehmen, dann ist das durchaus ein stolzer Wert, den wir erreicht haben. Ein besonderer Dank gilt dabei vor allem der kommunalen Ebene, deren Finanzen und Investitionen daran einen großen Anteil haben.
Wie sehen nun diese konkreten Zahlen im wirtschaftlichen Sinn betrachtet aus? Das Bruttoinlandsprodukt hat einen Wert von 74,8 % des Bundesdurchschnitts. Die Bruttowertschöpfungsquote liegt bei 79,5 %. Wir haben einen Exportrekord im Jahr 2015 erreicht, das bedeutet eine Steigerung um 7 %. Die Arbeitslosenquote lag 2015 bei 8,2 %. Hier – das möchte ich noch einmal besonders erwähnen – ist eine Halbierung der Arbeitslosenquote im Vergleich zu 2006 mit 17 % erreicht worden. Auch die Arbeitslosigkeit in Sachsen im Vergleich zu den neuen Bundesländern liegt 1 % unter deren Durchschnitt. Ich
denke, meine Damen und Herren, auch so geht sächsisch. Darauf dürfen wir stolz sein, und wir können stolz darauf sein, dass Sachsen auf einem guten Weg ist.
Aber der Angleichungsgrad in Gänze liegt derzeit eben noch nicht einmal bei 80 %. Der Fortschrittsbericht zeigt, dass wir nach 26 Jahren deutscher Einheit zwar viele Erfolge erreicht haben, aber weiterhin noch viel zu tun ist. Hierbei ist es, abschließend gesagt, wichtig, dass wir in den Verhandlungen mit dem Bund, was die Nachfolgeregelungen ab 2020 betrifft, eine Nachfolgeregelung erreichen, damit wir auch weiterhin das dringend benötigte Geld bekommen, um die zweifelsohne noch vorhandene Infrastrukturlücke Stück für Stück zu schließen. Da bin ich optimistisch. Wie gesagt: Wir sind auf einem guten Weg, auch dank unserer soliden Finanzpolitik.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich habe eine Frage bezüglich des Förderprogramms „Brücken in die Zukunft“: Sie haben erläutert, dass die Verteilung vom Landkreis an die Kommunen im Verhältnis 65 : 35 erfolgt. Wie erfolgt konkret die Verteilung vom Landkreis in die Kommunen? Gibt es konkrete Kriterien? Nach Einwohnerschlüssel? Wie ist die Aufteilung vorgesehen? Ist das einheitlich in Sachsen oder haben die verschiedenen Landkreise gewisse Spielräume?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sächsische Rech
nungshof hat in seinem Jahresbericht, Band 1, die Arbeit der Staatsregierung in 32 Punkten geprüft. Für diese Prüfung bin ich ausdrücklich dankbar; denn sie ist das Zeugnis, in dem der Regierung bescheinigt wird, wie sie gearbeitet hat.
Lassen Sie mich einige Punkte ausführen. Der Bericht besteht aus zwei grundsätzlichen Elementen: zum einen aus der grundlegenden Bewertung der Finanzpolitik und zum anderen aus der Darstellung von Einzelfällen, bei denen aus Sicht des Rechnungshofes etwas schiefgelaufen ist.
Zu Recht verweist der Rechnungshof auf kommende Herausforderungen für den Haushalt hin. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes war noch nicht absehbar, welche Herausforderungen Sachsen wegen der aktuellen Flüchtlingskrise zusätzlich stemmen muss. Doch auch darüber hinaus kommt der Rechnungshof zum Schluss, dass die Ausgaben des Freistaates jährlich um 0,5 % zurückgeführt werden müssen. Ein ambitionierter Wunsch – das ist uns allen klar.
Dreh- und Angelpunkt sind nach Aussage des Rechnungshofes dabei die Personalausgaben. Egal, ob der ermittelte Konsolidierungsbedarf in der Höhe so geteilt wird, tun wir gut daran, in diesen Zeiten Personalausgaben stets kritisch zu hinterfragen. Hilfreich für die Staatsregierung ist dabei zum Beispiel die im Beitrag Nr. 2 dargestellte Untersuchung zur unterschiedlichen Disponibilität der jeweiligen Ausgaben.
Trotz hoher Steuereinnahmen besteht wenig Spielraum für zusätzliche Ausgabenwünsche. Dass der Rechnungshof in dieser Situation eine langfristige Konsolidierungsstrategie fordert, ist richtig. Bisher sei in Sachsen gemäß Bericht nur unzureichend Vorsorge für den Fall des Konjunktureinbruchs getroffen worden. Diese Kritik müssen wir uns zu Herzen nehmen.
Ein anderes wertvolles Beispiel ist die Kritik am Vollzug des Wohngeldgesetzes. Drei Viertel aller Wohngeldbescheide würden nicht von der Fach- und Rechtsaufsicht überprüft, betont der Rechnungshof. Hier gilt es, Verwaltungsaufwand zu straffen und vor allem Doppelarbeit zu vermeiden. Inzwischen hat auch das SMI bereits die Geschäftsprüfung durchgeführt. Damit sind wesentliche Forderungen des Rechnungshofes mittlerweile erfüllt.
Zudem zeigt der Sächsische Rechnungshof in seinem Bericht verschiedene Einzelfälle auf, die oftmals hätten anders laufen sollen. Ob eine Reinigung von Amtsgebäuden hätte preiswerter organisiert werden können, ob Chefärzte vermeintlich zu viel verdienen oder ob die Förderung von Schmalspurbahnen unwirtschaftlich ist – der Rechnungshof hat dies alles intensiv geprüft.
Aber – diese Anmerkung sei mir gestattet – oftmals werden Entscheidungen nicht am Schreibtisch getroffen. Viele der gewählten Beispiele sind so komplex wie das Leben insgesamt. Das zeigen auch die jeweiligen Stellungnahmen der Staatsregierung.
Wir als CDU-Fraktion haben uns daher nicht in jedem Punkt den Ausführungen des Rechnungshofes anschließen können. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in insgesamt fünf Sitzungen zwischen September und Dezember mit dem Bericht beschäftigt. Der Ausschuss schlägt die Entlastung der Staatsregierung vor. Dem liegt zugrunde, dass der Sächsische Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2012 der Staatsregierung insgesamt eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt.
Ich darf mich ganz herzlich beim Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Prof. Binus, für den Bericht und die Hinweise bedanken. Bitte richten Sie diesen Dank auch Ihren Mitarbeitern aus.
Die Diskussion der Jahresberichte des Rechnungshofs ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Parlamentskultur, und ich bin für Ihre Arbeit, die Ihnen zweifellos nicht immer nur Freunde beschert, sehr dankbar.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich habe eine Frage zur Investitionsquote. Ist die Abfinanzierung der Ausfallbürgschaft für die Landesbank in die Berechnung der Investitionsquote eingeflossen? Wenn ja, wie ist die rechtliche Grundlage und in welcher Höhe in Prozent?
Ja, mit Gottes Hilfe.