Frauke Weiß
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dass natürlich meine Vorredner für ihre Stadt werben, ist selbstverständlich. Dass ich und die anderen Abgeordneten - das sind Herr Dr. Eckert, Herr Kasten und Herr Daldrup - der Stadt Halberstadt den Vorzug geben, ist selbstverständlich.
Ihnen liegt heute die Drs. 4/2238 zur Bestimmung dieses Kreissitzes vor. Es wird Sie nicht verwundern, dass dieses Anliegen auch alle Abgeordneten des Stadtrates und des Kreisstages der Stadt Halberstadt in einer gemeinsamen Sitzung am 20. April 2005 unterstützt haben. Dieses ist nicht selbstverständlich und das hat es seit dem Jahr 1990 noch nicht gegeben.
Halberstadt in dem Gesetzentwurf zu benennen ist die einzig richtige Entscheidung. Die Stadt Halberstadt - das Tor zum Harz, wie wir in unserem Slogan heißen - ist seit Anfang des 19. Jahrhunderts Kreisstadt und hat diesen Status bis heute behalten. Des Weiteren war und ist die Stadt seit 1 200 Jahren regionales Zentrum. Leider kann ich Sie zu diesen Feierlichkeiten nicht mehr einladen; sie fanden im vorigen Jahr statt. Aber Sie können uns trotzdem besuchen kommen.
Nach dem Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt hat die Stadt Halberstadt gegenüber Quedlinburg und Wernigerode die höchste Priorität. Mit dem Gesetzesbeschluss aus den Jahren 1992 und 1999, zuletzt geändert in den Jahren 2003 und 2004, nimmt Halberstadt eine zentralörtliche Funktion ein.
Halberstadt ist im Landesentwicklungsplan als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums benannt und übernimmt damit überörtliche Funktionen im sozialen, im wissenschaftlich-kulturellen und im wirtschaftlichen Bereich für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches, das heißt für die Städte Quedlinburg und Wernigerode, mit, die die Funktion eines Mittelzentrums einnehmen.
Die drei Städte haben in der Region Harz eine unterschiedliche Gewichtung. Für die Stadt Quedlinburg spricht ihr internationaler Bekanntheitsgrad als UnescoWeltkulturerbe. Damit hebt sich der Sektor Tourismus heraus. Ein wesentlich wichtigerer Indikator für die Stadt
Wernigerode ist die wirtschaftliche Leistungskraft und der Tourismus aufgrund der Nähe zum Harz. Das Prägende für die Stadt Halberstadt ist der private und öffentliche Dienstleistungssektor sowie die positive Entwicklung zum Einzelhandelsstandort. Mit der Ansiedlung von Behörden und der damit verbundenen Versorgungsfunktion hat sich die Stadt genau nach den Zielen des Landesentwicklungsplanes entwickelt. Beim Verlust des Kreissitzes wäre Halberstadt am stärksten betroffen.
Aus diesen genannten Gründen bitte ich Sie, Ihre Entscheidung unter fachlich-sachlichen Gesichtspunkten und für das Land als Ganzes zu treffen, wie es auch im Fall Naumburg geschehen ist. Deshalb bitte ich Sie, für Halberstadt zu votieren. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor, mit dem die Europäische Richtlinie zur Umweltprüfung für bestimmte Programme und Pläne umgesetzt werden soll. Die rahmenrechtlichen Voraussetzungen für die erforderlichen Änderungen der Planungsrechte der Länder sind durch die entsprechende Anpassung des Raumordnungsgesetzes des Bundes erfüllt.
Es sind im Wesentlichen zwei Aspekte, auf die ich heute hinweisen möchte, da sie nach meiner Ansicht wesentlich sind.
Die europäische Richtlinie verlangt die Normierung eines konkreten Verfahrens zur Prüfung der Umweltauswirkungen und sieht dazu die Erstellung von Umweltberichten, Konsultationen, Dokumentationen sowie die Bekanntgabe der getroffenen Entscheidung und die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bei der Durchführung des Plans vor. Durch die Einführung der §§ 3a und 3b sowie die Änderung der bestehenden §§ 3, 5, 7 und 19 sollen diese Vorgaben in unser Landesplanungsgesetz Eingang finden.
Herr Sachse, an die SPD habe ich die Bitte, dass Sie uns Ihre Änderungsanträge dieses Mal vielleicht vorher zur Verfügung stellen.
- Das sichern Sie uns diesmal zu. Das ist schön.
Anders als die noch amtierende Bundesregierung hat sich unsere Landesregierung hierbei auf die strikte Umsetzung nur solcher Regelungen beschränkt, die durch europäisches und Bundesrecht gefordert sind. Das ist ein begrüßenswertes Vorgehen, das an dieser Stelle gewürdigt werden soll.
Im Weiteren ist es der Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen, die Arbeitsfähigkeit der regionalen Planungsgemeinschaften durch die Möglichkeit der Einsetzung eines ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführers zu gewährleisten. Der Gesetzentwurf weicht insoweit bewusst vom Regelfall des GKG zur Bestellung eines hauptberuflichen Verbandsgeschäftsführers ab.
Die Installierung eines hauptamtlichen Geschäftsführers in den regionalen Planungsgemeinschaften würde zu starken Kostensteigerungen führen, weil diese Position entsprechend der eines kommunalen Wahlbeamten dotiert sein müsste. Landkreise und auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich deswegen für einen ehrenamtlichen Vorsitzenden ausgesprochen, der aufgrund der besonderen Aufgaben der regionalen Planungsgemeinschaften weiterhin von der Regionalversammlung aus dem Kreis der ihr angehörenden Landrätinnen und Landräte bzw. Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister gewählt werden soll. Diese Bitte hat die Landesregierung aufgegriffen und durch die Änderung der §§ 17 und 18 sowie insbesondere die Einführung des neuen § 18a Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf die rege Diskussion im Ausschuss und bitte Sie um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und - Herr Ernst hat es eben gesagt - in den Ausschuss für Umwelt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Drs. 4/1370 liegt Ihnen ein Antrag mehrerer Abgeordneter vor. Unser Ziel ist es, den Zeitraum für den Bericht über die Mieten- und Wohnraumentwicklung künftig auf einen Zweijahresrhythmus auszudehnen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich innerhalb eines Jahres nur geringe Veränderungen auf dem Mieten- und Wohnungsmarkt ergeben. Darüber hinaus müssen wegen der veränderten Situation auf dem Wohnungsmarkt und bei der Bevölkerungsentwicklung in unserem Bundesland neue Schwerpunkte gesetzt werden.
Die Landesregierung hat im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr am 6. Februar 2004 einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Dieser stieß bei den Ausschussmitgliedern im Großen und Ganzen auf Zustimmung. Die Liste der zu berichtenden Punkte wurde auf Anregungen aus dem Ausschuss heraus noch ergänzt. Ich nenne hier im Besonderen die Situation kin
derreicher Familien sowie die Bedeutung von Betriebskosten.
Mit der Anpassung an die aktuellen Erfordernisse der Zeit sowie mit der Verlängerung der Zeitspanne bis zur nächsten Berichterstattung wird - das meine ich - ein vernünftiger Weg gegangen. Dieses entlastet zum einen die Verwaltung, zum anderen erfolgt ein sachgerechter Bericht. Es ist ja auch üblich, ein bestehendes Verfahren auf seine Aktualität hin zu überprüfen. So stammt der bisherige Beschluss aus der Sitzung vom 17. Juni 1999. Der Antrag wurde am 11. März 1999 gestellt. Da sich die Grundkonstellationen auf dem Miet- und Wohnungsmarkt seitdem eindeutig verändert haben, vollziehen wir nun eine notwendige Anpassung.
Die Berichterstattung wird künftig in vier übergreifende Bereiche gegliedert. Dies sind die Bereiche Wohnungsangebot, Wohnungsnachfrage, Wohnungsversorgung, Wohnungsmieten und Wohngeld. Sie werden jeweils durch mehrere Unterpunkte präzisiert.
Darüber hinaus wurde aus dem Ausschuss heraus angeregt, zu den einzelnen Kennziffern, beginnend mit dem Jahr 2000, Entwicklungen darzustellen. Dies soll der besseren Einordnung der vorliegenden Zahlen in die politische und gesellschaftliche Entwicklung dienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bitte stimmen Sie dem Ansinnen mehrerer Abgeordneter zu und ermöglichen Sie eine möglichst umfassende Unterrichtung zu einem dazu im Verhältnis stehenden Aufwand. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Pünktlichkeitsstatistik der Deutschen Bahn fahren 90 % ihrer Züge pünktlich in den Bahnhöfen ein. Das bedeutet aber auch, dass jeder zehnte Zug mit einer mehr oder weniger beachtlichen Verspätung ankommt. Die Folgen sind im besten Fall ein schneller Lauf zum Nachbargleis oder eine verpasste Anschlussverbindung, wobei die Anschlusssicherheit nach der Statistik immerhin bei 97 % liegt.
Ich habe in meiner Stadt Halberstadt schon mehrfach mehr als fünf Minuten am Gleis gestanden. Im besten Fall ist das unangenehm. Was aber, wenn wegen Verspätung ein Flug oder die letzte Anschlussmöglichkeit nicht mehr wahrgenommen werden kann?
Wer einen dem wahren Schaden entsprechenden Ersatz erwartet, täuscht sich. Wer wegen Verspätung des Zuges seinen Flieger verpasst oder dadurch zusätzliche Kosten erleidet, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. So will die Eisenbahnverkehrsordnung. Sie setzt nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch weitgehend außer Kraft, sondern verstößt nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern auch gegen europäisches Recht.
Man mag es kaum glauben: Der Haftungsausschluss der Eisenbahnverkehrsordnung aus dem Jahr 1938 ist weiterhin geltendes Recht. Somit, Herr Kasten, beantworte ich auch die von Ihnen gestellte Frage, worauf wir mit dem Antrag hinauswollen.
Bisher zahlt die Deutsche Bahn Entschädigung für Verspätungen lediglich auf Kulanzbasis, zum Beispiel in Form von Hotelübernachtungen oder Bahnfahrtgutscheinen.
Auf jeden Fall gilt: Die Eisenbahn-Verkehrsordnung ist antiquiert und stammt aus einer Zeit, in der die Bürger dankbar sein durften, dass ihnen ein Beförderungsangebot gemacht wurde.
Geradezu generös mutet das Entgegenkommen der Bahn an, wenn sie bei ICE-Verspätungen 10-€-Gutscheine an ihre Kunden ausgibt, die diese beim nächsten Ticketkauf anrechnen lassen dürfen. Bei mehr als 90 Minuten Verspätung sind es sogar über 25 €.
Europäische Nachbarn sind da allerdings weiter. In den Niederlanden etwa erhält der Bahnkunde immer ein Viertel des Ticketpreises zurück, wenn der Zug eine halbe Stunde verbummelt.
Auch in Deutschland sollte meiner Meinung nach gelten: Die Bahn muss die Kundinnen und Kunden noch stärker in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Bahnchef Hartmut Mehdorn hat der Bundesregierung ja inzwischen zugesagt, in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fernverkehr einklagbare Ansprüche aufzunehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dies bislang nicht ausreichend gefunden, weil die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig geändert werden können. Außerdem ist der Zugverkehr nicht mehr ausschließlich auf den Anbieter Deutsche Bahn AG begrenzt. In der Region Halberstadt soll künftig das Unternehmen Connex Schienenverkehr betreiben.
Das muss sich ja nicht zwangsläufig den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn anschließen. Ich bin daher der Meinung, dass sich die Bürger auf verbindliche und belastbare Haftungsregeln verlassen können müssen.
An die Adresse der Bahnunternehmen sei gesagt: Ich weiß gerade von der Deutschen Bahn AG, wie stark sich
die Mitarbeiter täglich um Service und Pünktlichkeit bemühen. Wenn ihnen vernünftige Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen und sie sich voll entfalten können, dann - da bin ich mir sicher - wird die Zahl der Haftungsforderungen ohnehin rückläufig sein. Ich wünsche mir von den Bahnbetrieben deshalb mehr Courage. Gehen Sie das Thema „Haftung“ positiv an und arbeiten Sie an Qualität und Pünktlichkeit!
Die besten Schadensersatzforderungen sind doch ohnehin die, die niemals gestellt werden.
Zu dem Antrag - Sie haben gesagt, Ausschussüberweisung - möchte ich sagen: Dieser Antrag ist nicht zu spät. Solange sich das Rechtsverhältnis für die Bürger nicht geändert hat, bleibt die Begleitung dieses Themas immer auf der Tagesordnung. Deswegen bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Damit meine ich nicht nur Sie von der SPD-Fraktion, sondern auch Sie von der PDS. - Danke.
Mit der Vorgehensweise bin ich einverstanden. Ich habe auch inzwischen mit der SPD-Fraktion und mit der PDSFraktion abgestimmt, dass wir morgen Mittag den Verkehrsausschuss zusammenrufen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU- und die FDP-Fraktion greifen in dem Antrag in der Drs. 4/1108 das Thema „Zukunftssicherung der Bahnhöfe in Sachsen-Anhalt“ auf.
Die Bahnhöfe sollen unsere Visitenkarte sein - dies hat der Chef der DB-Station & Service AG Wolf-Dieter Siebert im Juni 2002 anlässlich der Vorstellung eines Sofortprogramms für 3 000 Bahnhöfe gesagt. Grundsätzlich muss man die Bemühungen der Bahn AG, einen modernen Verkehr in Sachsen-Anhalt anzubieten, anerkennen.
Ein Beispiel ist das Schnittstellenprogramm der Bahn, welches für unser Land im Wesentlichen als abgeschlossen gelten darf. Bahnhöfe wie die in Magdeburg, Halle, Aschersleben oder Stendal zeigen, wie attraktiv klassische Bausubstanz an moderne Verkehre angepasst werden kann. Durch zusätzliche Servicefunktionen für die Reisenden, durch die Sicherung von Bahninfrastruktur und Schnittstellen mit nicht schienengebunden Verkehrsträgern sind Knotenpunkte entstanden, die auch in der Zukunft eine zeitgemäße Beförderung der Rei
senden erwarten lassen. Dem stehen jedoch die Bahnanlagen jenseits der zentralen Knotenpunkte der Bahn gegenüber.
In Bezug auf einen wirtschaftlichen Betrieb sind die diesbezüglichen Einwände des Betreibers durchaus nachvollziehbar. Dennoch kann man ihn nicht aus der Verantwortung für ein Bahnnetz entlassen, dessen Modernisierung zu dem heutigen Überfluss an ungenutzter Infrastruktur führt. Dazu zählen neben den eigentlichen Bahnhofsgebäuden auch klassische Anlagen in Form von Stellwerken, Güterschuppen, Betriebswerken, Rangiergleisen usw. Außer deren Stilllegung können wir in der Regel selten weitere Aktivitäten der Bahn in puncto Nutzung, Sanierung oder Abriss feststellen.
Die infolge der Modernisierung oder der Stilllegung der Anlagen fehlenden Mitarbeiter verschärfen die Situation dahin gehend, dass wir innerhalb kurzer Zeit einen erheblichen Vandalismus an nicht genutzten Einrichtungen verzeichnen müssen. Mangels Aufsicht ist eine stillgelegte bauliche Anlage innerhalb eines halben Jahres in einem Zustand, dass eine Veräußerung oder eine Nachnutzung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Derzeit erfüllen von rund 300 Empfangsgebäuden im Streckennetz des Landes lediglich 55 eine Servicefunktion; die Mehrzahl wird dem Verfall preisgegeben. Das ist eine Fehlentwicklung, die in Sachsen-Anhalt nicht länger hingenommen werden darf.
Ruinenähnliche Einrichtungen hindern nicht nur die Attraktivität des Verkehrsträgers Bahn, sondern sind Schandflecke für die Kommunen und damit die ganze Region. Auch neutrale Beobachter müssen zugeben: Gegenüber konkurrierenden Systemen wie Autobahnraststätten oder Flughäfen fällt die Qualität der Bahnhöfe mit wenigen Ausnahmen deutlich ab.
Vor allem kleine Bahnhöfe existieren scheinbar unbeachtet vor sich hin, sind Treffs für Obdachlose oder dienen als öffentliche Toiletten - so lautet das Fazit eines Artikels in der „Volksstimme“ vom 14. Oktober 2003.
Eine durchgreifende Verbesserung der Situation ist aus meiner Sicht noch nicht erkennbar. Wenn jedoch der Wunsch, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, mehr sein soll als ein immer wiederkehrender Bestandteil von Sonntagsreden, dann muss etwas geschehen.
Die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG wollen mit Mitteln in Höhe von durchschnittlich 1 Milliarde € pro Jahr investive Altlasten auf dem Netzgebiet der ehemaligen Deutschen Reichsbahn bis zum Jahre 2007 beseitigen. Allerdings fehlt hierbei die Balance zwischen den Aufwendungen für das Netz und der Beseitigung von Altlasten, da die Baukostenzuschüsse allein die Schienenwege betreffen.
Insofern brauchen wir endlich eine Finanzierung, welche die Problematik der Sanierung von Bahnanlagen einschließt. Unser Antrag verfolgt deshalb drei Ziele:
Erstens. Wir wollen eine umfassende Zustandsanalyse der Empfangsgebäude und Vorplätze.
Zweitens. Wir wollen Klarheit über die Prioritätensetzung der nächsten Jahre bei der Sanierung oder beim Verkauf von Bahnhöfen.
Drittens. Wir brauchen eine Perspektive für die Fahrgäste und die Kommunen, was die Zukunft der Bahnhofs
gebäude betrifft. Wichtig ist uns - das betone ich an dieser Stelle ausdrücklich -, dass auch die Kommunen eine klare Sicht auf die künftige Entwicklung ihrer Bahnhöfe bekommen. Schließlich hat der Bahnhof für die Städte auch eine Visitenkartenfunktion und ist zudem oft der erste Ort, mit dem auswärtige Gäste in Berührung kommen - und der erste Eindruck muss stimmen. Das ist ein Aspekt, der vor dem Hintergrund der Erweiterung touristischer Potenziale nicht außer Acht gelassen werden darf.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Halberstadt nennen, der fünftgrößten Stadt Sachsen-Anhalts. Im Rahmen des Schnittstellenprogramms wurde zwar das Bahnhofsumfeld aufwändig saniert und ein wirklich ansprechender Busbahnhof errichtet, doch das Bahnhofsgebäude selbst befindet sich nach wie vor in einem bemitleidenswerten Zustand. Kommen Sie und besuchen Sie mich.
Der Gesamteindruck, den ein Ankommender am Bahnhof in Halberstadt erhält, wird dadurch massiv verschlechtert. Hier muss dringend etwas geschehen. Als Kommunalpolitikerin könnte ich es daher nur begrüßen, wenn es möglichst schnell zu Gesprächen zwischen dem für Immobilien zuständigen Unternehmen der Deutschen Bahn AG, der Stadt und dem Land kommen würde. Ich bin mir sicher, viele von Ihnen, die auch kommunalpolitisch aktiv und mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind, würden das begrüßen.
Vielleicht können auch langfristige Nutzungskonzepte aufgestellt werden, damit Bahnhöfe nicht nur schön werden, sondern auch schön bleiben. Die Beispiele Aschersleben und Burg zeigen ja, wie auch Vorzeigebahnhöfe durch Verschmutzung oder nicht funktionierende Fahrkartenautomaten in ihrer Wirkung gemindert werden.
Auch der Abriss von heruntergekommenen Gebäuden darf kein Tabu sein. Immer dort, wo Kommunen und Bahn sich einig sind, ist dieser Lösung gegenüber dem fortschreitenden Verfall der Vorzug zu geben. Schließlich gehen Abwanderung und demografisch bedingter Bevölkerungsschwund auch an der Verkehrsplanung nicht vorüber. Die Bedingung ist jedoch, dass durchdachte und langfristig angelegte Konzepte vorhanden sind.
In diese Richtung wollen wir mit unserem Antrag einen Anstoß geben. Helfen Sie mit, dass unser Land schöner wird, und stimmen Sie unserem Anliegen zu.
Da ich nicht noch einmal zur Diskussion nachher reden möchte, möchte ich gleich sagen, dass wir den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ablehnen werden. Sie haben unseren Antrag ja nur dahin gehend verändert in Ihrem Punkt 1, dass Sie - wir haben geschrieben „gegenüber der Bundesregierung“ - schreiben: „gegenüber der Deutschen Bahn AG“. Die Deutsche Bahn AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bundesregierung. Sind 1 Milliarde € nicht auch ein Eingreifen in die Bahn AG? Also stimmen Sie ihm bitte nicht zu; stimmen Sie bitte unserem Antrag zu.
Verehrter Herr Fikentscher, Herr Qual hat das eigentlich mit der Ergänzung eingebracht, sodass ich das nicht noch einmal vortragen muss.