Harry Lienau

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel ist die Entscheidung über einen neuen und endgültigen Kreissitz für uns Abgeordnete schwierig und wird oft von Bildern und Emotionen geleitet, weil wir sie mit Ausnahme der jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aus der Ferne treffen müssen. Daran ändern auch die vielen Schreiben und in den letzten Monaten verfassten Papiere nichts. Denn sie ersetzen nicht den unmittelbaren Eindruck von einer Stadt und einer Region. Jede Partei, die sich für einen Kreissitz engagiert, bevorzugt natürlich ihren angestammten Kreissitz.
Zu Recht hat die Stadt Naumburg bis heute eine Entwicklung im Stadtbild vorzuzeigen, die sicherlich als atemberaubend zu bezeichnen ist und die Menschen aus der Region mit großem Stolz und großer Identifikation erfüllt. Andererseits darf dabei aber auch nicht vergessen werden, dass die Stadt Weißenfels in den 90er-Jahren überhaupt keine Chance hatte, dies auch zu erreichen.
Besondere Gründe hierfür waren sicherlich der Wegfall Tausender von Arbeitsplätzen in der Schuhindustrie sowie in den bekannten chemischen Zentren wie Leuna und Buna. Hinzu kommen sofort erkennbare starke Mängel in der Bausubstanz der Innenstadt. Von diesen sichtbaren und unmittelbar spürbaren Tatsachen waren die Menschen in ihrem Optimismus stark negativ betroffen. Ich habe dies nach meiner ersten Ankunft im Oktober 1990 und in den Vorjahren als Neuzugang selbst erleben müssen.
In der Folgezeit verließen weitere Behörden, wie zum Beispiel das Finanzamt und das Katasteramt, die Stadt. Als die Stadt Naumburg bereits in aller Munde war und ihre vorbildhafte Entwicklung ständig gepriesen wurde und die Ansage in der Stadt „Würde ich bloß in Naumburg wohnen...“ die Runde machte, begann fast unbemerkt in der Stadt Weißenfels eine Aufholjagd.
Mit der Fertigstellung von Straßenanbindungen, die ich als einzigartig in Sachsen-Anhalt bezeichnen möchte, erkannte die Lebensmittelindustrie die logistisch hervorragende Lage und begann zu investieren. Dem folgten der Metallbau, Dienstleistungen sowie das Handwerk. Teile dieser Wirtschaft haben in ihrem Wirken eine europäische Ausdehnung erreicht.
Unterstützend entwickelten sich wieder Sportarten der Breite sowie der Ausnahme, nämlich Uni-Hockey und Basketball - ebenfalls mit einer europäischen Ausstrahlung. Private Bildungseinrichtungen, wie die Wirtschaftsakademie und neuerdings eine medizinische Bildungseinrichtung mit ca. 600 Schülern, forcieren den Schneeballeffekt. Kulturelles Erbe wurde wieder bewusst und mit wiedererlangtem Stolz in der Öffentlichkeit herausgestellt.
Viele Menschen erledigten die zahlreichen Aufgaben ehrenamtlich. Das Selbstvertrauen der Menschen steigerte sich enorm und der Glaube an eine erfolgreiche Zukunft ist heute überall zu spüren. Noch vor vier Jahren wäre eine solche Unterstützerkampagne in der Stadt und in der Region aus meiner Sicht undenkbar gewesen.
Gleichermaßen wuchs aktuell aber auch die Angst, dass man den Menschen wieder etwas nehmen will, nämlich
das nicht ohne Symbolkraft erscheinende Wort „Kreisstadt“, und dies auch noch vor dem Hintergrund der geschichtlichen Tatsache, dass Weißenfels im Gegensatz zu Naumburg seit dem Jahr 1816 ununterbrochen Kreisstadt war.
Wenn eine Maxime der Politik des Landes SachsenAnhalt darin besteht, dass starke Zentren die Regionen und ihre Entwicklung befördern sollen, ist gestalten und nicht verwalten gefordert, kann Wachstum nur durch Wirtschaft, Bildung, Sport und Behörden in engem Verbund entstehen und nicht durch eine Emotion oder ein Bild einer schönen Stadt.
Das Symbol „Kreisstadt“ kann diese positive Entwicklung der Stadt Weißenfels unterstützen. Deshalb sollte hier im Landtag die Entscheidung für das Zentrum des mitteldeutschen Raumes - das ist Weißenfels nämlich geografisch gesehen - ausfallen.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, sei mir noch eine Anmerkung zu den in der Begründung zu dem Gesetzentwurf genannten Kriterien zur Bestimmung des künftigen Kreissitzes erlaubt: So leicht sie scheinbar zu handhaben sind, so schlicht sind sie auch. Die entscheidende Weichenstellung erfolgt durch die Einordnung der jeweiligen Stadt in den Landesentwicklungsplan, die aber bereits vor mehr als zehn Jahren vorgenommen wurde und damit aktuelle Entwicklungen überhaupt nicht erfasst.
Viel entscheidender aber ist, dass die technische Klassifizierung der Städte die Herzen der Menschen nicht erreicht. Sie finden sich in ihr nicht wieder. Die vielen von mir oben genannten Vorzüge der Stadt Weißenfels sollen entgegen den eindeutigen Erwartungen der Menschen keine Rolle spielen. Dabei sind es doch gerade die weichen Kriterien, die eine emotionale Bindung und damit eine Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt ermöglichen.
Wegen der besonderen Entwicklung der Stadt Weißenfels halten wir deshalb einen sachlichen Grund für gegeben, hier ausnahmsweise aus dem festen Kriterienschema auszubrechen und uns für Weißenfels als Kreisstadt einzusetzen.
Erlauben Sie mir zum Schluss einen Hinweis aus dem Sportlerleben. Im Fußball stelle ich den Spielgestalter mit der berühmten Nr. 10 nicht ins defensive Mittelfeld, sondern ins Zentrum des Spielgeschehens. Diese Lebensweisheit sollten wir heute in praktische Politik umsetzen und Weißenfels zur Kreisstadt eines neuen und erfolgreichen Landkreises machen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Erlaubnis würde ich meine Rede gern zu Protokoll geben.
Die Situation: Seit Jahren fordern Politiker, namhafte Wissenschaftler und Persönlichkeiten aus der Wirtschaft Entbürokratisierung, Rechtsvereinfachung, Zuständigkeitsentwirrung, Kostenersparnis etc. Der Staat soll sich - dem Subsidiaritätsprinzip folgend - auf seine Kernaufgaben zurückziehen.
An dem Beispiel dieses Antrages zur Reformierung des Gerichtsvollzieherwesens wird demgegenüber exemplarisch deutlich, wie schwer uns Veränderungen in Deutschland fallen. Eine Grundgesetzänderung steht nunmehr als hohe Barriere vor einer möglichen Systemänderung im Gerichtsvollzieherwesen.
Der unumstrittene Missstand der schlechten Zahlungsmoral sollte Politiker aller Parteien veranlassen, die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Anliegens des vorliegenden Antrags zu schaffen. Ich hoffe, dass sich über die Parteigrenzen hinaus die Erkenntnis durchsetzt, dass es so nicht weitergehen darf. Geldforderungen jeglicher Art müssen bezahlt werden, darüber darf es keinen Zweifel geben und keine Entschuldigung für die Zahlungsverweigerung.
Charakter und Moral derer, die meinen, sich ihrer Pflicht mithilfe des jetzt geltenden Rechtes durch Trick und Tücke entziehen zu können, dürfen zukünftig nicht die Sieger sein. Die betroffene Gläubigerschaft hat ein Recht darauf, dass ausbleibende Geldforderungen zeitnah realisiert werden können, zur Not auch mit Zwang.
Denn mit „Nichtzahlen“ beginnt vom Gläubiger ausgehend eine Kette des „Nichtzahlen-Könnens“.
Der Gesetzgeber hat es bisher nicht geschafft, das Rechtsempfinden Betroffener zu verbessern. Nicht selten ist es für enttäuschte Gläubiger der letzte Ausweg, sich „alternativer Lösungen“ zu bedienen. Die Handelnden in diesem Verfahren sind groß, kräftig gebaut, schwarz bekleidet und wenig redselig. Diese Lösung darf sich nicht weiter verbreiten, denn am Ende steht der Wilde Westen.
Die Kritiker eines Systemwechsels im Berufsstand der Gerichtsvollzieher beziehen sich hauptsächlich auf den Begriff Privatisierung und befürchten eine gewerbliche, marktähnliche Situation in der Ausübung der Gerichtsvollziehertätigkeit. Ich möchte daran erinnern, dass Beliehene zwar für sich selbst verantwortliche Unternehmer sind, jedoch der mittelbaren Staatsverwaltung angehören. Sie sind ebenfalls Amtspersonen durch Gesetz und unterliegen hoheitlicher Dienst- und Fachaufsicht.
Unter diesen Voraussetzungen kann ich nicht erkennen, warum man einem Beliehenen nicht zutraut, seine hoheitliche Berufsausübung nicht mit der gleichen Sorgfalt und Fachkenntnis wie ein Beamter durchzuführen. Beliehene anderer Fachbereiche haben seit Jahrzehnten nachgewiesen, dass sie sehr wohl hoheitliche Aufgaben erfolgreich übernommen haben. Im Übrigen: Schwarze Schafe finden wir überall.
Die Situation der ca. 4 500 Gerichtsvollzieher im Bundesgebiet ist geprägt von einer starken Belastung, die zu monatelangen Verzögerungen bei der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen führt. Die Zwangsvollstreckung wird somit zum Warte- und Geduldsspiel. Der wirtschaftliche und finanzielle Schaden für die Gesellschaft ist groß. Ich möchte dabei auf die anhaltend hohe Zahl der betrieblichen Insolvenzen hinweisen, die sicherlich nicht losgelöst vom Forderungsausfall gesehen werden kann.
Nachwuchssorgen des Berufsstandes lassen befürchten, dass die Arbeit der Gerichtsvollzieher zukünftig nicht unbedingt gestärkt wird. Der große Verantwortungsdruck, psychologische Höchstleistungen im Alltag und eine sicherlich nicht üppige Bezahlung tragen nicht unbedingt zur Attraktivität bzw. Leistungssteigerung des Berufsstandes bei. Die Formel, wer viel leistet, wird genauso honoriert wie derjenige, der wenig leistet, kann nicht aufgehen.
Einerseits schränkt das Korsett gesetzlicher Vorschriften und beamtenrechtlicher Bestimmungen die Flexibilität und Effizienz der Gerichtsvollzieher ein, anderseits sind gesteigerte Zahlungsunwilligkeit und erhöhe Zahlungsunfähigkeit sowie gesellschaftliche Spannungen und Gleichgültigkeit und Aggression der Schuldner Erlebnisalltag der Gerichtsvollzieher.
Zum Antrag. Das Vollstreckungssystem bedarf einer grundlegenden Erneuerung und Verbesserung. Das Verhältnis Gläubiger/Schuldner muss in Form einer Mediation durch ein Abwendungsverfahren oder einer Rechnungspräsentation vorgerichtlich und rechtzeitig begleitet werden. Dadurch können gerichtliche Mahnverfahren vermieden bzw. beigelegt werden.
Die Übertragung der Zuständigkeit für die Forderungspfändung auf die Gerichtsvollzieher kann eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung der Zwangsvollstreckung bewirken.
Ich möchte die Landesregierung, insbesondere den Justizminister und alle verantwortlichen politischen Kräfte bitten, sich für die Umsetzung des Antrages auf Bundesebene einzusetzen und ihn zu unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht das wiederholen, was bereits gesagt worden ist. Der Innenminister hat in seinem Redebeitrag das Wesentliche dargelegt. Ich möchte meine Rede mit Ihrem Einverständnis zu Protokoll geben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Fußball-Weltmeisterschaft zugestimmt und das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend geändert werden.
Die in Deutschland stattfindende FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 ist ein herausgehobenes gesamtgesellschaftliches Ereignis, das weit über die eigentliche Veranstaltung hinauswirkt. Durch den so genannten Oddset-Staatsvertrag brachten alle Bundesländer schon im Jahr 2002 ihren Willen zum Ausdruck, durch eine gemeinsame bundeseinheitliche Regelung die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Mitteln für ein gemeinnütziges Begleitprogramm zur WM zu schaffen. Nach dem von allen Landtagen ratifizierten Staatsvertrag sollen dem Deutschen Fußballbund 12 % der jährlichen Mehreinnahmen aus den Einnahmen der OddsetWetten zur Verfügung gestellt werden, die über einen bestimmten Basisbetrag hinausgehen. Als Basisjahr gilt dabei das in den jeweiligen Ländern erzielte Ergebnis des Jahres 2001.
Hier im Landtag haben wir das Zustimmungsgesetz zu dieser Änderung des Oddset-Staatsvertrages am 14. November 2002 mit großer Mehrheit - bei lediglich einigen Enthaltungen - beschlossen.
Da die ursprünglich prognostizierten Umsätze der Oddset-Sportwetten sich nicht realisierten und damit kein Aufkommen in der erhofften Höhe zu erzielen ist, wird jetzt von allen Landesregierungen eine weitere Änderung des Staatsvertrages für notwendig erachtet. Dies soll nach dem Staatsvertrag dadurch erreicht werden, dass als Bemessungsgrundlage künftig jeweils der niedrigste Basiswert aus den Jahren 2001 und 2003 zugrunde gelegt wird.
Für Sachsen-Anhalt, das kein Austragungsort von Spielen der Fußball-WM ist, sind die Begleitveranstaltungen - zum Beispiel Projekte im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports - von besonderer Bedeutung. Daher sollte die vorgeschlagene Änderung des Oddset
Staatsvertrages - die zu keiner Belastung des Landeshaushalts führt - wie im Jahr 2002 unterstützt werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Große Teile der Rede von Ihnen, Frau Fischer, sind deckungsgleich mit meiner Rede, bis auf den letzten Punkt. Darum würde ich, wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin, meine Rede zu Protokoll geben.
Der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21. März 2003 zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist ein weiterer Schritt zur Veränderung und Modernisierung des Verwaltungshandelns auf kommunaler Ebene. Die obrigkeitliche Eingriffsverwaltung entwickelt sich nach Einführung und Umsetzung dieser Gesetzesinitiative hin zu einer betriebswirtschaftlich planenden und handelnden Dienstleistungsverwaltung.
Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen auf der Grundlage der doppelten Buchführung, auch „Doppik“ abgekürzt, führt zu mehr Transparenz für den Bürger, übersichtlicherem Verwaltungshandeln und klareren Entscheidungsgrundlagen für die politisch Handelnden. Der steigende Dienstleistungscharakter der Verwaltung, die knappe Finanzausstattung, die Auslagerung von kommunalen Aufgaben verlangen erhöhte Transparenz und einheitliche Darstellungen nicht nur über Einnahmen und Ausgaben, sondern auch die Erfassung von Vermögenswerten und Vermögensverzehr.
Kamerale Kernhaushalte der Gemeinden und doppisches Rechnungswesen in den verselbständigten kommunalen Betrieben erleichtern nicht die Handhabung und Steuerung durch die Verwaltungsebene. Die Einführung der Doppik erfasst alle kommunal tätigen Verbände und Gemeinschaften einheitlich. Somit werden Veränderungen der Regeln über die Hauswirtschaft in der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und den eigenbetrieblichen Vorschriften notwendig.
Herr Minister Paqué erklärte bereits ausführlich die Vorteile des neuen Verfahrens sowie dessen Grundzüge und Ziele. Erwähnenswert scheint mir nochmals die Entscheidung der Landesregierung, einem Optionsmodell mit wahlfreier Anwendung von Doppik oder erweiterter Kameralistik eine Absage erteilt zu haben und somit auf Einheitlichkeit zu setzen.
Die Umsetzung dieses Gesetzes in der Übergangsfrist von 2006 bis 2010 ist mit Sicherheit eine Herausforderung für die kommunale Familie. Ein erweiteter Personal- und Finanzeinsatz wird hierbei nicht zu umgehen sein. Unterschiedlichste hard- und software-technische Ausstattungen in der kommunalen Verwaltung lassen einen kalkulierbaren Finanzrahmen für notwendige Investitionen schwer einschätzen. Bei der derzeitigen Finanzausstattung ist die Bewältigung nicht einfach.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang abschließend darauf hinzuweisen, dass bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz - und daher die Bewertung des Anlagevermögens - bei richtiger Planung und Organisation viele Daten ermittelt werden, die für einen Informationspool sehr wertvoll sein können. Voraussetzung dafür ist eine automatisierte Herangehensweise. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie in Artikel 8 hinweisen.
Der Forderung nach einer digitalen Abbildung der kommunalen Verwaltung könnte durch eine sinnvolle Bewertungserhebung ein wenig näher gekommen werden.
Ich beantrage die Überweisung federführend in den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gärtner, ich denke, auf den Inhalt einzugehen ist doch jetzt überflüssig. Wir haben dazu am kommenden Mittwoch eine reguläre Innenausschusssitzung. Da wird dieses Thema behandelt.
Herr Rothe, ich möchte nicht auf die Zeit eingehen. Der Streit über plus/minus einige Monate bringt uns nicht weiter. Das Katastrophenschutzgesetz wird jetzt abgeschlossen. Ein weiterer Streit bringt uns nicht nach vorn.
Ich möchte noch einmal einen Punkt aufgreifen. Sie taten so, als wären wir in einer gesetzlosen Zeit. Das ist aber nicht so. Jede Katastrophe, die eintreten kann, kann man mit diesem Gesetz bewältigen. Ich gebe zu, dass die Erkenntnisse aus der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 das Katastrophenschutzgesetz hoffentlich verbessern werden, aber eine Garantie dafür, dass eine Katastrophe dann besser gehändelt wird, hat doch kein Mensch.
Ich erinnere nur mal an Folgendes: Im Jahr 1962 - das war Ihr Parteimitglied Helmut Schmidt - entstand praktisch innerhalb weniger Stunden eine Flutkatastrophe an der Elbe. Ich glaube nicht, dass Helmut Schmidt das Gesetz vor der Nase gehabt hat, weil das überhaupt nicht möglich war.
Wenn er nicht superschnell entschieden hätte, dann wären Tausende von Menschen gestorben.
Das heißt, wir haben es nicht jedes Mal mit einer Hochwasserkatastrophe zu tun, die eine lange Vorwarnzeit ermöglicht, sondern wir müssen auch damit rechnen, dass einmal etwas ganz plötzlich geschieht. Somit ist das Gesetz nur ein Handlungsrahmen und wird ausnahmslos durch die handelnden Personen vor Ort ausgefüllt. Das möchte ich noch einmal ganz deutlich gemacht haben.
Diese Gesetzeshörigkeit, die Sie hier an den Tag legen, wird dieses Problem nicht lösen. Wir brauchen ein Gesetz, wir brauchen einen Rahmen und es ist mit Sicherheit wichtig, die Verwaltungsebenen hinsichtlich der Handlungsentscheidung zu optimieren. Aber nur das Gesetz wird die Katastrophe niemals beheben. - Danke schön. Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, der Innenminister und auch der Kollege Kosmehl haben alles Notwendige ausgeführt. Das Leitbild wird erstellt und dem Innenausschuss zur Diskussion vorgelegt. Mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin, würde ich meine Rede zu Protokoll geben.
Zum 1. Januar 2005 tritt das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Ein bedeutendes Ziel der neuen Regelungen ist die Integration der in Deutschland lebenden Ausländer, die im bislang geltenden Ausländerrecht keine nennenswerte Rolle spielt. Mit dem Gesetz wird die Integrationsförderung auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Grundsätzlich erhalten Neuzuwanderer, gleich ob Ausländer oder Spätaussiedler, erstmals einen Anspruch auf ein staatliches Grundangebot zur Integration.
Im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen hierbei zu Recht die Integrationskurse zur Sprachförderung. Denn das sichere Beherrschen der deutschen Sprache ist eine unverzichtbare und durch nichts zu ersetzende Voraussetzung einer gelungenen Integration. Wer dauerhaft in Deutschland leben will, muss auch bereit sein, die deutsche Sprache zu erlernen.
Die Integration von Zuwanderern ist ein langjähriger individueller Prozess, über dessen Erfolg eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren entscheidet. Die Sprachförderung ist hier ein wichtiger Einstieg. Die Zielsetzung einer aktiven Integrationspolitik muss darauf ausgerichtet sein, den Zuwanderern eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Integrationsprozesse lassen sich nur dann gezielt initiieren, steuern und erfolgreich gestalten, wenn sie in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen eingebunden sind. Dies bedeutet für die Praxis, dass Angebote im Bereich der Sprachförderung nur dann zielführend sind, wenn sie durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Die Verzahnung mit Integrationsmaßnahmen in den Bereichen der schulischen und beruflichen Qualifizierung, der sozialen Beratung und Begleitung sowie der gesellschaftlichen und sozialen Integration ist unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen der Integration. Es muss daher ein sinnvolles Ineinandergreifen aller Maßnahmen sichergestellt werden.
Das Zuwanderungsgesetz enthält in § 45 des Aufenthaltsgesetzes den gesetzlichen Auftrag, alle bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern zu erfassen und ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln. Dieser Auftrag wendet sich zwar unmittelbar an den Bund, jedoch ist eine Beteiligung der Länder ausdrücklich fixiert.
Der beste Weg, die Vorstellungen und Interessen des Landes in dieses Verfahren einzubringen, ist die Entwicklung eines eigenen Integrationskonzeptes. Da sich die Situation von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt und in den anderen neuen Bundesländern deutlich von der Lage in den alten Bundesländern unterscheidet, besteht die Notwendigkeit für ein eigenständiges Konzept.
Lassen Sie mich zur Erläuterung dieser Unterschiede kurz einige Fakten nennen. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung ist mit etwa 2 % in SachsenAnhalt deutlich niedriger als der Bundesdurchschnitt von 9 %. Da die Zuwanderung aus dem Ausland sich im Wesentlichen auf die Zeit nach 1990 beschränkt, gibt es anders als in den alten Bundesländern keine schon über mehrere Generationen ansässigen Zuwanderer. In den Jahren 1990 bis 2003 sind 160 000 Ausländer und 68 000 Spätaussiedler nach Sachsen-Anhalt gekommen. Zugleich haben aber auch 128 000 Ausländer das Land wieder verlassen.
Auch wenn die Zahl der Zuwanderer relativ klein ist, so trifft dies nicht in gleicher Weise für die Integrationsprobleme zu. In der vom Innenminister genannten Arbeitslosenquote von fast 50 % fokussieren sich die anstehenden Probleme. Ziel unserer Integrationspolitik muss es sein, dass sich Zuwanderer in den Arbeitsmarkt integrieren und dauerhaft in Sachsen-Anhalt eine neue Heimat finden.
Die unterschiedlichen Ausgangslagen der Zuwanderungssituation im Bundesgebiet erfordern auch differenzierte Integrationsmaßnahmen. Ein Leitbild zur Entwick
lung der Zuwanderung und Integration in Sachsen-Anhalt kann die Basis für ein auf die spezifischen Problemstellungen des Landes eingehendes Integrationskonzept sein.
Den Ausführungen des Herrn Innenministers war zu entnehmen, dass sich die Arbeit der Landesregierung an dem Leitbild auf gutem Wege befindet. Der Antrag der Fraktion der SPD hat sich somit bereits überholt.
Durch den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP wird sichergestellt, dass der Landtag rechtzeitig und umfassend über das Leitbild informiert wird. Ich bitte daher um Unterstützung für den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU und der FDP.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ordnungsrechtliche Regelung, ob und unter welchen Voraussetzungen Erlaubnisse für öffentliche Glücksspiele erteilt werden können, ist eine Aufgabe der Länder. Diese landesrechtlichen Regelungen sind im Juli 2004 mit dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland weitgehend vereinheitlicht worden. Die Länder übergreifende Harmonisierung betrifft zwar im Wesentlichen die Kriterien zur Zulassung und Überwachung von gemeinnützigen Lotterien privater Veranstalter, die Ziele des Lotteriestaatsvertrages gelten jedoch ausnahmslos für private wie für staatliche Veranstalter.
Diese Ziele, die aus den bundesrechtlichen Vorgaben sowie aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt wurden, sind mit dem Staatsvertrag erstmals ausdrücklich gesetzlich definiert worden. Im Entwurf des Glücksspielgesetzes werden diese Ziele jedoch nicht genannt, da dieses Gesetz lediglich ergänzend zum Staatsvertrag gelten soll. Die Ziele des Staatsvertrages möchte ich daher ausdrücklich hervorheben und verweise auf § 1 des Staatsvertrages.
Meine Damen und Herren! Im Land Sachsen-Anhalt, das bereits vor dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages über ein modernes und den Zielen entsprechendes Glücksspielrecht verfügte, besteht derzeit jedoch eine etwas unübersichtliche Situation, weil neben den Bestimmungen des Lotto-Toto-Gesetzes und des Lotteriegesetzes auch die Bestimmungen des Lotteriestaatsvertrages anzuwenden sind. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass zum Teil nicht ohne weiteres erkennbar ist, welche der sich zum Teil widersprechenden Regelungen vorrangig anzuwenden sind.
Diese Umstände sollen durch den nun vorliegenden Gesetzentwurf beseitigt werden, ohne auf die bewährten landesrechtlichen Regelungen zu verzichten. Dies betrifft insbesondere die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen oder Vorhaben. Hierfür wurden im Jahr 2003 Mittel in Höhe von insgesamt ca. 35 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 15 des Lotteriestaatsvertrages haben die Länder die zur Ausführung des Vertrages erforderlichen Regelungen zu treffen. Diese Verpflichtung soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sachgerecht erfüllt werden. Ich hoffe daher, dass der Entwurf von allen Fraktionen des Landtages unterstützt wird.
Ich beantrage die Überweisung in den Innenausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gut, wenn wir Abgeordnete von Zeit zu Zeit insbesondere über die Lebensbedingungen und den Integrationsstand von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern informiert werden. Insofern begrüßt die CDU-Fraktion die Große Anfrage grundsätzlich; denn sie trägt dazu bei, das Problembewusstsein hinsichtlich dieser Personengruppen zu aktualisieren und damit zu schärfen.
Auch im Zeitraum von 1991 bis 2003 ist - darauf hat der Innenminister schon hingewiesen - eine nicht unerhebliche Anzahl von Spätaussiedlern nach Sachsen-Anhalt eingereist. Klar ist aber auch, dass die Gesamtzahl der einreisenden Spätaussiedler seit Jahren abnimmt, was wiederum vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung spezieller Fortbildungsangebote zu einigen Problemen führt.
Um die Menschen, die in unser Land gekommen sind, müssen wir uns aber vor allem auch in unserem eigenen Interesse kümmern; denn vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der seit Jahren in unserem Bundesland zu beobachtenden Abwanderung sowie dem sich auch heute schon zeigenden Fachkräftemangel wird deutlich, dass eine zügige Integration und Ausbildung der Spätaussiedler im ureigensten Interesse unseres Landes ist. Hierfür etwas zu tun zahlt sich daher aus.
Wie aber lässt sich die Integration am effektivsten betreiben? - Für die CDU-Fraktion steht unumstößlich fest: Den Schlüssel zu einer wirksamen Integration stellt die Sprache dar. Nur so können die Spätaussiedler ein Teil unseres Gemeinwesens werden und damit an unserem gesellschaftlichen Leben partizipieren.
Daneben ist es aber auch Aufgabe der gesamten Gesellschaft, auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen dort Hilfestellungen anzubieten, wo sie erforderlich sind. Dabei kommt es nicht nur auf materielle Werte an. Genauso wichtig ist es, dass wir unseren neuen Mitbürgern mit Freundschaft und Verständnis begegnen.
Es kann nicht bestritten werden, dass bereits heute zahlreiche Organisationen damit befasst sind, ein vielfältiges Angebot an so genannten Migrationsdiensten sowie Sprachkursen flächendeckend vorzuhalten. Hierbei leisten vor allem auch die Kommunen eine wichtige Arbeit, indem sie Sportvereine und sonstige Kulturangebote als die zentralen Integrationsinstrumente bereithalten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich auf ein weiteres mir besonders wichtiges Thema eingehen, und zwar jugendliche Aussiedlerinnen und Aussiedler. Insbesondere bei ihnen wird deutlich, dass der Integrationserfolg maßgeblich durch die ihnen zuteil werdenden Bildungsmöglichkeiten bestimmt wird. Insbesondere dabei zeigt sich, dass die Sprache und ein vernünftiger Schulabschluss sowie eine Berufsausbildung der Garant für eine erfolgreiche Integration sind. Insoweit haben wir auch in unserem Bundesland sicherlich noch nicht alles erreicht, obwohl wir auf dem richtigen Weg sind.
Jedenfalls macht es aber keinen Sinn, wie besonders von grünen Politikern jahrelang betrieben, zu bestreiten, dass Integrationsprobleme in Deutschland und somit auch in Sachsen-Anhalt existieren. Parteipolitisch motivierte Auseinandersetzungen bringen uns bei dieser Fra
ge nicht weiter. Entscheidend ist, dass wir weiterhin daran arbeiten, die vorgenannten integrationsbestimmenden Faktoren auszubauen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Allgemein ist es natürlich auch für die Integration von erwachsenen Spätaussiedlern von entscheidender Bedeutung, dass sie in den Arbeitsprozess integriert werden können. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage ist dies selbstverständlich nicht ohne weiteres zu gewährleisten. An dieser Stelle zeigt es sich wieder, wie eng die verschiedenen politischen Themen miteinander verflochten sind. Für die CDU-Fraktion steht daher fest, dass vornehmlich unsere mittelständische Wirtschaft gestärkt werden muss, um so die vielen gesellschaftlichen Aufgaben überhaupt erst erfüllen zu können.
Wie schon ausgeführt, ist es die Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen, sich um die Integration der Spätaussiedler zu kümmern. Hierbei möchte ich auch uns Abgeordnete nicht ausnehmen, sondern ausdrücklich den Vorbildcharakter von Politikern vor allem in den Kommunen betonen.
Dabei gilt es aber auch die Ängste und Befürchtungen der deutschen Bevölkerung ernst zu nehmen. Zwar gibt es keine Statistik darüber, welcher Anteil der Gesamtkriminalität auf die Gruppe der Spätaussiedler entfällt. Es darf aber auch nicht geleugnet werden, dass auch diese Personengruppe Straftaten begeht, vor denen sich die einheimische Bevölkerung fürchtet. Trotzdem ist es die Aufgabe der Politik, die Diskussion darüber auf das vernünftige Maß zu reduzieren und Vorurteile und irrationale Ängste zu beseitigen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal betonen, dass es neben den vorgenannten sächlichen Einrichtungen vor allem an uns allen liegt, den bei uns aufgenommenen Menschen ein neues Zuhause zu geben. Wir müssen die erforderlichen Instrumente für eine wirksame Integration liefern. Dann können wir auch erwarten, dass sie unsere Ordnung respektieren und unser Gemeinwesen bereichern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch vor nicht langer Zeit galt ein Handschlag zwischen Kaufleuten als vertragliche Vereinbarung. Derjenige, der Geldforderungen nicht bezahlte, wurde aus dem geschäftlichen Leben ausgeschlossen. Somit führte das Vergehen zu einer unmittelbaren Existenznot für den Schuldner.
Alle Rechtsnormen, die den Geldfluss im Wirtschaftsleben begleiten, haben bis zum heutigen Tage nicht dafür gesorgt, dass Forderungen gesichert sind und in angemessener Zeit den Gläubiger erreichen. Hieraus ergeben sich existenzgefährdende Situationen für Betriebe, Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme sowie zusätzliche Kostenbelastungen im Wirtschafts- und Verwaltungshandeln.
Das Rechtsempfinden Betroffener ist längst auf dem Tiefpunkt. Es wird erwartet, dass die Politik diesem Unwesen tatkräftig begegnet.
Finden die Wirtschaft und die Städte und Gemeinden eines Landes effektive gesetzliche Rahmenbedingungen zur Durchsetzung ihrer unstreitigen Forderungen vor und erhalten Gläubiger schneller die vereinbarten Zahlungen für die von ihnen erbrachten Leistungen, ist darin ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil zu sehen, auch unter dem Aspekt der Konkurrenz zwischen den Ländern der Europäischen Union.
Vor allem Wirtschaftsbetriebe in den neuen Bundesländern sind mit einer dünnen Kapiteldecke ausgestattet und auf schnelle und verlustarme Einbringung ihrer Forderungen angewiesen. Es geht hierbei letztlich um den Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen in unserem Land.
Vollstreckungen liegen in Deutschland in der Hand verschiedener Organe. Beispielhaft seien genannt: der Vollstreckungsbeamte des Finanzamtes für steuerliche Forderungen, der Vollzugsbeamte bei den Städten und Gemeinden für die öffentlich-rechtlichen Forderungen und der Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen. Die verschiedenen Zuständigkeiten führen in der Praxis zu einem Gerangel um die Schuldenregulierung.
Die Auslastung der Gerichtsvollzieher unseres Landes betrug im vergangenen Jahr 150 %. Dieser Zustand hat bereits zur Verdopplung der Zeiträume geführt, in denen Forderungen zur Vollstreckung gelangen können. Zusätzliche Verfahrensumstände bedeuten einen Zeitverlust und nicht selten den Totalausfall der Forderungssicherung. Eine Erfolgsquote von ca. 30 % ist kein Ergebnis, auf dem man sich ausruhen sollte.
Bedenkt man, dass in der Regel ein Gläubiger zugleich Schuldner von Arbeitslöhnen und Zahlungen an Materiallieferanten ist, wird die aus einer langen Zeitspanne zwischen Nachweis und Einbringen der Forderung resultierende Situation weiter verschärft. Allein die notwendige Überbrückung dieser Außenstände bedeutet oft das Aus für den Gläubiger.
Die derzeitige Haushaltslage gestattet es jedoch kaum, dem Personalmangel durch Neueinstellungen abzuhelfen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass von einer Deckung der Personalkosten durch die eingenommenen Gebühren für die Vollstreckung keine Rede sein kann. Somit finanziert der Steuerzahler dem säumigen Schuldner indirekt einen Kredit. Es ist an der Zeit, die Verursacher der Vollstreckungskosten auch mit diesen zu belasten.
Durch eine Reform der Aufgaben der Gerichtsvollzieher kann dieser unhaltbare Zustand geändert werden. Dazu beleiht das Land die derzeitigen Gerichtsvollzieher mit den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen hoheitlichen Rechten und Pflichten. Die hierzu zu erarbeitende Gesetzesvorlage muss diese Rechte und Pflichten aufzeigen und die Rahmenbedingungen zur erforderlichen Ausbildung, zur Verleihung und zum Erlöschen des Amtes regeln.
Die Reform des Gerichtsvollzieherwesens wird in Verbindung mit der Schaffung einer angemessenen Gebührenordnung zur Deckung der Vollzugskosten den Landeshaushalt durch die entfallende Besoldung und die entfallenden Pensionskosten entlasten. Bringt man in die zu schaffende Gebührenordnung zusätzlich einen Erfolgsfaktor ein, dann - davon bin ich überzeugt - wird sich allein dadurch der Umfang der tatsächlich vollstreckten Forderungen erhöhen.
Des Weiteren muss das Gesetz die beliehenen Gerichtsvollzieher verpflichten, für geringwertige Forderungen auch entsprechende Gebühren anzusetzen.
Die öffentliche Verwaltung sollte zukünftig lediglich die Verteilung der Aufgaben durch eine Zuweisung von Amtsbezirken koordinieren und als Kontrollinstanz bei der Prüfung der Amtsausübung der beliehenen Personen arbeiten.
Im Zuge der Reformierung der Aufgabenerledigung sind unbedingt auch Verfahrenserleichterungen zu prüfen. Durch die Einführung von Abwendungsverfahren bei der Präsentation von unstreitigen Forderungen ist mit einer Entlastung der Gerichte zu rechnen. Die Übertragung der Forderungspfändung auf die beliehenen Gerichtsvollzieher könnte eine Vereinfachung des Vollstreckungsverfahrens bedeuten.
Gerade in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Lage ist die Demotivation des Berufsstandes der Gerichtsvollzieher nicht das richtige Rezept, um dem Volkssport des Nichtzahlens zu begegnen.
Mit der Reformierung und Privatisierung des Gerichtsvollzuges beschäftigt sich seit Dezember des vergangenen Jahres auch eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, in der auch Sachsen-Anhalt vertreten ist. Sollte aus verfassungsrechtlichen Gründen die Privatisierung und Reformierung des Gerichtsvollzugswesens eine Änderung von Bundesgesetzen erforderlich machen, sind aus meiner Sicht die Anstrengungen seitens des Landes Sachsen-Anhalt in diese Richtung zu intensivieren.
Ich bitte, dem Antrag zuzustimmen, und beantrage die Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Theil, ich kann Ihre Angabe mit den 3 Millionen € nicht prüfen, aber ich meine, wir müssen auch in der Verwaltung einmal die Frage stellen: Was kosten uns die Einnahmen in Höhe von 3 Millionen €?
Ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel: Wenn Sie einen Betrieb haben und Sie benötigen fünf Vermessungsbusse mit allem, was dazu gehört, Gerätschaften und Personal, Sie leisten sich jedoch 30, können aber nur fünf gebührenaktiv einsetzen, dann werden Sie sehr schnell zur Sparkasse gebeten werden, dort einen Termin abhalten müssen, und man wird Ihnen alle Konten sperren. So einfach ist das.
Ich finde das ein bisschen populistisch. Wir müssen wirklich prüfen, was wir damit gewinnen können. Ich sage Ihnen, wir können damit etwas gewinnen. Wir müssen natürlich auch in die Perspektive schauen; denn das ist eine Investition in die Perspektive.
Man hat das - das muss ich dem alten Amtsinhaber Dr. Püchel vorwerfen; ich halte mich mit der Kritik auch zurück; ich habe gestern sehr viel Wehmut gespürt -
einfach laufen lassen. Das muss man überprüfen. Das Ziel muss sein, dass wir das Verwaltungshandeln effektiv beibehalten, das Ganze aber etwas reduzieren. Ich denke, damit fährt das Land letztlich gut.
Lassen Sie mich einmal begründen, warum ich diesen Gesetzentwurf für wichtig halte. Ein Gesetz, das neben verwaltungsrechtlichen Belangen zu einem großen Teil die Durchführung technischer Verfahren regelt, kann
man nach einer mehr als elfjährigen Geltungsdauer schon als betagt bezeichnen, insbesondere in der modernen Zeit, in der eine technische Errungenschaft die andere ablöst. Insbesondere ein stark von der elektronischen Datenverarbeitung geprägter Verwaltungszweig wie die Vermessungs- und Katasterverwaltung bleibt hiervon nicht unberührt.
Zugleich ist unsere Zeit durch Probleme wirtschaftlicher Art gekennzeichnet. Das Wort „Sparsamkeit“ ist in aller Munde, doch darf und soll die gebotene Sparsamkeit nicht dazu führen, den Anschluss an moderne Verfahren zu verlieren oder gar durch die Duldung veralteter Abläufe in der Verwaltung die Wirtschaft noch stärker ins Abseits zu drängen.
Die Modernisierung und die Umstrukturierung der Verwaltung in Verbindung mit der Zielsetzung, die Aktivitäten in der öffentlichen Verwaltung auf die hoheitlichen Kernaufgaben zu beschränken, gehören zu den wichtigsten Aufgaben des modernen Staates. In diesem Sinne wird die angestrebte Gesetzesänderung die mit dem Ersten und dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz begonnenen Anstrengungen des Landes SachsenAnhalt weiterführen und ergänzen.
Der Gesetzentwurf ist allein in den Punkten, die auch der Innenminister ausführlich dargelegt hat, ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung und wird zu einer Modernisierung und Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung führen. Dies ist mit Sicherheit kein leichter Prozess; denn es handelt sich hierbei um eine sehr große Behörde.
Der Innenminister hat bereits vieles ausgeführt; ich muss das nicht alles wiederholen. Eine Ergänzung: Der Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit vor, Flurstücke ohne örtliche Vermessung zu bilden, wenn die Daten des Liegenschaftskatasters bestimmten Voraussetzungen genügen und - das halte ich für sehr wichtig - jederzeit in rechtssicherer Form in die Örtlichkeit übertragen werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich plädiere für den Gesetzentwurf, der weniger Verwaltungsvorschriften, mehr Entscheidungskompetenz im Verwaltungshandeln und mehr Wahlmöglichkeiten für die Bürger, die die Initiatoren von Investitionen sind, mit sich bringt. Ziel muss es sein, flexibles Verwaltungshandeln zu ermöglichen, Reaktionszeiten zu verkürzen und möglichst kostengünstig zu arbeiten, jedoch nicht auf Kosten der Rechtssicherheit.
Die CDU wird die Beratung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zügig vorantreiben. Unser Land hat keine Zeit zu verschenken. Konstruktive Anregungen, die unserem Ziel, Deregulierung zu erreichen und Erleichterungen für den Bürger zu schaffen, dienlich sind, werden wir selbstverständlich prüfen und gegebenenfalls aufgreifen. Ich beantrage die Überweisung an die Ausschüsse für Inneres sowie für Recht und Verfassung. - Danke schön.
Ja.
Sie haben das jetzt für meine Begriffe sehr kompliziert gemacht. Ich denke, ich habe aber verstanden, was Sie meinen. Dieses Verhältnis 30 : 5 war nur ein Beispiel. Das drückt in etwa das Verhältnis aus, wie es sich im Land widerspiegelt.
Es ist so, dass die Qualifikationen sehr unterschiedlich sind. Es gibt in der Vermessung den so genannten Messgehilfen, es gibt den Vermessungstechniker und es gibt den Vermessungsingenieur. Sicherlich wird es, wenn das Land die Vermessungsbusse abbaut, schwierig, die Beschäftigung gerade des Personals zu erhalten, das niederqualifiziert ist. Das ist ganz klar. Im privaten Bereich gibt es diese Tätigkeiten zum Beispiel fast überhaupt nicht. Da wird das Land sicherlich entscheiden müssen. Das ist ganz klar.
Ich denke, unter dem Strich ist es aber so, dass die höhere Qualifikation sehr sinnvoll auch im Innendienst eingesetzt werden kann, weil wir dort auch Reaktionszeiten haben, die teilweise zu lang sind. Ich denke, diese Beschleunigung führt auch wieder dazu, dass Vermessungsergebnisse schneller zurückkommen und dass somit im Grunde genommen ein Teil des Verlustes wieder
hereingeholt wird. Ich denke, es ist aber zu früh, um das hochzurechnen. Das kann man nicht. Man muss abwarten, wie sich das entwickelt. Ich sehe das eher positiv als negativ.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Püchel, eine kurze Anmerkung zum Vermessungs- und Katastergesetz: Ich habe acht Jahre in Weißenfels darauf gewartet, dass mein oberster Dienstherr eine investitionserleichternde Verwaltungsvorschrift auf die Schiene schiebt. Ich habe bis zum 21. April vergeblich gewartet.
Ich habe das immer bedauert, denn immer wieder hat der Verband Anstrengungen unternommen, um zumindest im Bereich der Verwaltungsvorschriften Erleichterungen zu finden. Wie gesagt, es war Fehlanzeige.
Aber ich kann Sie beruhigen. Das Vermessungs- und Katastergesetz wird novelliert, und zwar im Ganzen, und der Innenminister wird für die Dinge sorgen, die Sie leider - das muss ich wirklich sagen - versäumt haben.
Die CDU-Fraktion unterstützt die Landesregierung in ihrem Bestreben, Investitionen in Sachsen-Anhalt zu erleichtern. Im Wettbewerb um die besten Standorte muss das Land Sachsen-Anhalt große Anstrengungen unternehmen. Die Mitbewerber in der Nachbarschaft unseres Landes schlafen nicht und mit der neuen Regierung in Niedersachsen wird die Konkurrenz nicht kleiner. Das sollten wir nicht beklagen, sondern mit Ehrgeiz und Entscheidungskraft für uns zum Vorteil wenden.
Die Vorabkritiker, wie Dr. Püchel und Dr. Thiel, verkündeten schon sehr rechtzeitig: Es handelt sich nur um weiße Salbe, die Wirtschaft wird nicht angekurbelt; zusätzliche Investoren wird es nicht anlocken; wir brauchen grundlegende Reformen.
Ich denke, Sie haben Recht. Wenn Wirtschaftspolitik so einfach wäre, dann sollten wir uns einfach mit dem Streichen von Paragrafen beschäftigen.
So wird es nichts. Allerdings, Herr Püchel, dient weiße Salbe der Psychologie und der Heilung und glücklicherweise ist ein Mediziner auf unserer Seite.
Die besondere Qualität dieser Gesetzesinitiative ist die Einbeziehung von über 180 Verbänden. Sie haben heute Morgen beklagt, dass man diesen Weg beschreitet. Ich halte es für sinnvoll. Es passt auch nicht zur Sozialdemokratie, die Beteiligung von Bürgern abzulehnen. Das ist völlig untypisch. Das muss ich Ihnen wirklich einmal sagen.
Es muss um Vertrauen geworben werden, damit die Mehrheit unserer Gesellschaft wieder motiviert wird, sich aktiv in die politischen Prozesse unserer Zeit einzubringen. Keiner kennt die Missstände und Schwierigkeiten so genau wie die Menschen, die sich tagtäglich mit der schwerfälligen Bürokratie herumschlagen, aber dennoch wirtschaftliche Ergebnisse erzielen müssen, die ihre Existenz und die ihrer Mitarbeiter sichern.
Die Verwaltungsvorgänge müssen sich so schnell wie möglich dem Tempo des wirtschaftlichen Handelns anpassen, sonst wird es keine Wirtschaftsentwicklung geben. Ich erinnere mich noch genau an den Tatendrang der Menschen dieses Landes zu Beginn der 90er-Jahre. Die Politik hat es nicht verstanden, diese Kraft positiv zu nutzen. Im Gegenteil, die Kluft zwischen der Verwaltung und den wirtschaftlichen Prozessen hat sich in den letzten Jahren extrem vergrößert. Das lässt die Bürger und die an der Wirtschaft unmittelbar Beteiligten fast verzweifeln. Die Folge ist Politikverdruss.
Neuerdings wird das Wort Lobbyist immer stärker negativ besetzt.
Aufgabe der Politik ist es jedoch, die Ziele der Lobbyisten zu unterscheiden. Dienen diese der Weiterentwicklung der Gesellschaft, werden die Aktivitäten der Lobbyisten jedoch ihrem Ziel voll gerecht. Ich halte es da mit Olaf Henkel, der vor kurzem gesagt hat: Hätte man doch etwas früher auf die Lobbyisten gehört!
Wenn die Bundespolitik in den letzten Jahren mit ähnlichem Tempo wie diese Landesregierung an wesentliche Gesetze, wie zum Beispiel das Planungsrecht, herangegangen wäre, sähe es um die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und somit in Sachsen-Anhalt besser aus. Weil ich von dieser Bundesregierung leider kaum weichenstellende Politikveränderungen erwarte, ist es umso wichtiger, dass die Regierung dieses Landes und die sie tragenden Fraktionen alles unternehmen, um das Land Sachsen-Anhalt voranzubringen.
Herr Dr. Püchel, ich habe heute Morgen im Radio eine kurze Meldung von Ihrer Kollegin aus der Bundestagsfraktion - ich glaube, es war Frau Nahles - gehört. Sie sprach davon, dass das, was der Bundeskanzler morgen ankündigen wird, eine Schrotladung auf die SPD ist. Ich frage mich ganz ernsthaft: Wann will man denn überhaupt etwas verändern, wenn das wenige, was morgen
wahrscheinlich angekündigt wird, noch als Schrotladung betrachtet wird? Das ist ein Witz.
Die CDU unterstützt den Gesetzentwurf, weil er in einigen zentralen Punkten die Rahmenbedingungen zugunsten von Investitionen und Verfahrenserleichterungen erheblich verändert. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, § 20a des Frauenfördergesetzes aufzuheben. Das ist eine Maßnahme der Deregulierung. Damit wird eine Vorschrift abgeschafft, zu deren Umsetzung es einer Verordnung bedurft hätte, die die Vorgängerregierung jedoch nie erlassen hat. Ich möchte betonen, dass das kein Wandel in unserer Frauenpolitik und Frauenförderpolitik bedeutet; es wird nur dereguliert, was nie angewendet wurde.
Kurz möchte ich auf einige Investitionserleichterungen eingehen:
Die Neuordnung des kommunalen Wirtschaftsrechts wird in den zuständigen Ausschüssen des Landtags mit Sicherheit ausführlich diskutiert werden. Auch hierbei bekennt sich die CDU zu einer stärkeren Wirtschaftsfreundlichkeit. Soweit es in der Vergangenheit zu Fehlentwicklungen gekommen sein sollte, besteht die Absicht, diese rückgängig zu machen.
Bestehende kommunale Wirtschaftsbetriebe müssen jedoch keine Sorge haben, dass sie Eingriffen ausgesetzt werden, da Bestandsschutz gewährt wird.
Zukünftig soll daher die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden auf die Bereiche beschränkt werden, in denen die Bedarfsdeckung durch kommunale Unternehmen besser und wirtschaftlicher geleistet werden kann. Das ist ein sehr wichtiges Signal für die Wirtschaft.
Der Staat muss sich in seiner wirtschaftlichen Betätigung auf das Mindestmaß beschränken.
Einer Verfahrensbeschleunigung dient auch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes, wonach die erfolglose Durchführung eines Widerspruchsverfahrens im Abgabenrecht gebührenpflichtig wird. Dies wird aller Voraussicht nach die Verwaltung entlasten. Der Bürger muss sich nunmehr ernsthaft überlegen, ob er Widerspruch gegen einen Abgabenbescheid einlegen soll. Damit wird eine schnellere Bearbeitung der verbleibenden Fälle möglich.
Von nicht zu unterschätzender Wirkung ist ferner die Verlängerung der Kalkulationszeiträume zum Ausgleich von Kostenüber- und Unterdeckung. Die dadurch erzielbare Gebührenstabilität verschafft dem Bürger und dem Investitionswilligen Planungssicherheit.
Veränderte Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft machen die im Investitionserleichterungsgesetz vorgeschlagenen rechtlichen Änderungen notwendig. Überwiegend werden Regelungen geschaffen, die die Ablagerung von Abfällen und die damit verbundenen Deponiekosten regeln. Gerade das Abfallwirtschaftsrecht ist
eines der Rechtsgebiete, denen im Hinblick auf die Zukunft und den Erhalt eines lebenswerten Sachsen-Anhalts besondere Bedeutung beigemessen werden muss.
Unmittelbar betroffen sind die Bürger zum Beispiel von der Neufassung des § 11 Abs. 1 des Abfallgesetzes, wonach wilde Müllkippen zwar vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu bergen sind, die Abfälle jedoch unentgeltlich vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt werden. Von wilden Müllablagerungen Betroffene werden hierdurch deutlich finanziell entlastet, Investitionswillige nicht durch entsprechende Kosten belastet.
Die Änderung der Bauordnung stärkt die Kommunen und gibt ihnen mehr Flexibilität. Zukünftig können die Kommunen bei ihrer jeweiligen kommunalen Verkehrskonzeption freier handeln. Die Entscheidung über Umfang und Erfüllungsmodalitäten der Stellplatzpflicht wird in die Hand der Kommunen gegeben. Somit kann auch für schwierige Investitionsstandorte der Weg frei gemacht werden.
Die Genehmigungsfreiheit beim Bauen und Errichten von Garagen und Antennen ist längst überfällig; denn auch kleine Investitionen sind Investitionen.
Hinsichtlich der Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes und der Bildungsfreistellungsverordnung gehen die Meinungen unzweifelhaft auseinander. Die Statistik belegt nur einen kleinen Anwendungsbereich. Die CDU hält es aber trotzdem für zeitgemäß, Bildungsfreistellung im Berufsleben zu gewähren, wenn diese thematisch einer berufsspezifischen Weiterbildung und nicht nur einer persönlichen Neigung des Arbeitnehmers entspricht.
Neben verschiedenen Änderungen im Denkmalschutzgesetz werden Investoren zukünftig im Vorfeld von geplanten Baumaßnahmen nur noch verpflichtet, die von der Denkmalschutzbehörde angeordneten Grabungen und die Dokumentation im Rahmen des Zumutbaren zu finanzieren. Die Neuregelung senkt insofern die Gesamtkosten einer Maßnahme und fördert damit zugleich Investitionen.
Im Hinblick auf die veränderten Wohnungsmarktverhältnisse ist die Aufhebung des Belegungsbindungsgesetzes geboten. Den Wohnungsunternehmen wird durch die Aufhebung des Gesetzes mehr wirtschaftlicher Spielraum gegeben, um den gesamten Wohnungsmarkt bedarfsorientiert abdecken zu können.
Die Abkehr von der Feststellung des Landesentwicklungsplanes durch den Landtag wird sicherlich erhebliche Diskussionen auslösen. Die Parlamente anderer Bundesländer haben diese Kompetenz bereits an die jeweilige Landesregierung übertragen. Das Land Sachsen-Anhalt sollte dem folgen,
um das Aufstellungsverfahren zu beschleunigen.
Da der Landtag im Übrigen eine Stellungnahme per Beschluss abgeben kann, kommt dieser bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplanes durch die Landesregierung unzweifelhaft große Bedeutung zu.
Nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 sind Änderungen im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt notwendig geworden. Mit der Festlegung von Überschwemmungsgebieten werden klare Regelungen getroffen, welche Gebiete hochwassergefährdet sind.
Chancen für Investitionen bieten sich zukünftig auch dadurch, dass die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung privatisiert werden kann. Dies ist ein Betätigungsfeld, welches in Zukunft für private Unternehmen von großem Interesse sein wird. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die wirtschaftliche Betätigung auf diesem Gebiet verstärkt zuzulassen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Vielzahl von Regelungen vorgeschlagen wird, die für sich betrachtet und insgesamt eine Vielzahl von Verbesserungen, Vereinfachungen und Investitionserleichterungen enthalten. Das Zweite Investitionserleichterungsgesetz ist daher ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen folgen.
Ich beantrage die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse, insbesondere auch in den Wirtschaftsausschuss; der wurde eben vergessen. Die Federführung sollte der Rechtsausschuss übernehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.