Barbara Knöfler

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses! Schon wieder ist ein Halbjahresbericht des Petitionsausschusses fällig. Wieder darf ich Ihnen im Auftrag über die im Ausschuss geleistete Arbeit und über die Anzahl und die Vielfalt der Arbeitsthemen, denen wir uns im Berichtszeitraum gewidmet haben, Bericht erstatten.
Aber sagen Zahlen eigentlich viel? Ich nenne dennoch einige wenige: Im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2004 bis zum 31. Mai 2005 erreichten uns 320 Petitionen. Die Schwerpunkte lagen unter anderem im Sachgebiet Inneres und Medien mit 88 Petitionen, im Sachgebiet Justiz mit 57 Petitionen und im Sachgebiet Wirtschaft und Arbeit mit 32 Petitionen, wie Sie der Anlage 10 zu dem vorgelegten Bericht - das ist in der Drucksache die Seite 14 - entnehmen können.
Abgeschlossen wurden im Berichtszeitraum 313 Petitionen. Bei den abschließend behandelten Petitionen konnte eine andere Schwerpunktbildung beobachtet werden
als bei den eingegangenen Petitionen: Im Bereich Gesundheit und Soziales gingen 38 Eingaben ein, 40 wurden abgeschlossen. Im Sachgebiet Bildung, Wissenschaft und Kultur gingen 28 Petitionen ein, 31 wurden abgeschlossen. Im Sachgebiet Finanzen gingen elf Petitionen ein, 21 wurden abgeschlossen. Im Bereich Wirtschaft und Arbeit gingen 32 Petitionen ein - hierbei ist eine steigende Tendenz zu verzeichnen, verursacht durch die Hartz-Gesetzgebung und die Zuständigkeit im Land - - Aber weg von der Statistik. Sie wissen selbst, was man Statistiken im Einzelfall nachsagt.
Was sind eigentlich Petitionen? Warum gibt es noch immer Menschen, die Vertrauen in die Politik setzen und sich mit ihren Eingaben gerade an jene wenden, die die Gesetze erlassen, die Auslöser für Petitionen sind? Das ist doch eigentlich ein Widerspruch in sich.
Alle Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss tätig sind, wissen, dass der Petitionsausschuss im Gegensatz zum Finanzausschuss, der seine Spitzenarbeitszeiten und die damit verbundene Hochkonjunktur vor dem Erlassen der Haushaltsgesetze hat, keine Flaute kennt.
Geben Sie es zu: Manchmal, wenn wir unsere Aktenberge schleppen, neigt der eine oder andere zu einem Scherzchen und auch zum Schmunzeln: Na, da habt ihr eine Menge Arbeit zu erledigen. Es stellt sich die Frage: Warum? Eine weitere Frage wäre: Was machen die da eigentlich im Ausschuss?
Ich möchte folgendes Fallbeispiel ins Gedächtnis rufen: Schon immer hat die Obrigkeit dem Volk bei Problemen Gehör geschenkt, damals wie heute. Auch gab es Änderungen in der Gesetzgebung oder Abhilfe im Einzelfall. Nur, heute hat ein Petitum nicht die Konsequenz wie damals; damals wurde der Petent nach dem Vorbringen seiner Eingabe nämlich einen Kopf kürzer gemacht, er wurde geköpft. Wir gehen weitaus höflicher mit unserer Klientel um.
Das Petitionsrecht im Jahr 2005 ist ein Jedermannsrecht und kein Gnadenrecht. So ist es geregelt und festgeschrieben in Artikel 17 des Grundgesetzes sowie in den Artikeln 19 und 61 der Verfassung unseres Landes. Es ist eine fast runde Sache, wenn da nicht eine Kleinigkeit fehlen würde.
Im Sinne der Petenten hören wir an, lesen wir nach, fragen wir nach, sind wir bei Bedarf am Ort des Geschehens, fordern wir Akten an, schauen wir hinein, verschaffen wir uns Zugang zu Institutionen und Einrichtungen - unter anderem auch zu Justizvollzugsanstalten; wir dürfen hinein und kamen bis jetzt auch immer wieder heraus -, betreiben wir Sachaufklärung, holen wir Auskünfte ein, setzen wir Fristen, bitten wir um Amtshilfe, die wir regelmäßig auch erhalten, bitten wir Minister, uns zu unterstützen und einen Vorgang im Einzelfall auszusetzen, und fordern wir Kostenvergleiche an.
Arbeitsschwerpunkte im Ausschuss sind unter anderem Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen, Straßenausbau und neue Trassenführungen, die zum Teil recht unglücklich gewählt sind. Ich denke dabei an Ilberstedt, Warnstedt und Beesedau, um nur einige zu nennen. Weitere Themenschwerpunkte sind Schulschließungen, Klassenumbildungen, Schülerbeförderung, Lehrerversetzungen, Studiengebühren, Ausfallstunden, Abwasser, Straßenausbau, Ärztemangel, Streichung von Weihnachtsgeld bei Beamten, Rückverlegung von Dienstorten, Rückversetzungen und in zunehmendem Umfang auch die Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetze.
Sie sehen, die Arbeitspalette ergibt ein buntes Bild und ein breites Feld für die Betätigung der Ausschussmitglieder. Es verlangt uns einiges ab, uns in Wissensgebiete einzuarbeiten. Die fachausschussübergreifende Arbeit macht uns aber noch lange nicht zu einem Überausschuss. Der Petitionsausschuss prüft vielmehr Verwaltungsakte auf ihre Richtigkeit und kontrolliert deren korrekte Umsetzung. Er prüft und kontrolliert aber auch, wie neu beschlossene Gesetze greifen.
Tendenziell ist festzustellen, dass sich Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit bestimmten Problemfeldern zu Initiativgruppen zusammenschließen, so beim Bau von Windkraftanlagen, Kläranlagen und beim Straßenausbau. Hier stößt der Petitionsausschuss auch an Grenzen, weil oft erst im fortgeschrittenen Verfahren die Chance zu einer Akteneinsicht besteht, dann aber schon Umstände eingetreten sind, aus denen den Bürgern Nachteile entstehen und an denen dann nichts mehr geändert werden kann.
Meinen Dank möchte ich an jene richten, die sich einzeln oder in Gemeinschaft vertrauensvoll an den Petitionsausschuss wenden. Ich möchte ihnen von hier aus versprechen, dass die Ausschussmitglieder und alle die an der Bearbeitung Beteiligten auch zukünftig große Anstrengungen auf sich nehmen und sich bemühen werden, in ihrem Sinne tätig zu werden, das heißt: zu prüfen, zu klären, zu kontrollieren, nachzufragen und zu helfen.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Jahresbilanz des Petitionsausschusses liegt Ihnen als Drucksache vor. Auch aus dem vorigen Jahr gibt es eine Menge Interessantes und Neues über die fleißige Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss zu berichten.
Vorab möchte ich dem Ausschusssekretariat, den Ministern, die den Einladungen des Ausschusses Folge leisteten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und der anderen Behörden, auch auf der kommunalen Ebene, sowie allen Vertretern von Funk, Fernsehen und Presse Dank sagen. Ohne Sie als engagierte Helfer und Helferinnen wäre unsere Arbeit in dieser qualifizierten Form für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt nicht möglich gewesen.
Der Dank ist allerdings mit einer Bitte und mit einer Erwartung verbunden. Ich bitte Sie alle darum, auch künftig im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für die Petenten tätig zu werden. Auch den ungenannten Helfern und Helferinnen sei im Namen unserer Klientel Dank gesagt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss ist verfassungsrechtlich geschützt. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Damit ist es ein verbrieftes Recht der Bürgerinnen und Bürger.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landes SachsenAnhalt wenden sich mit ihren Sorgen direkt an die Politik. Dadurch ist der Petitionsausschuss der lebensnächste Ausschuss. Dadurch werden die Politik und die Politiker fassbar und sind keine anonymen Subjekte hinter den verschlossenen Türen des Parlaments.
Bei unserer Arbeit wird deutlich, welche direkten Auswirkungen die politischen Entscheidungen des Landtages von Sachsen-Anhalt auf die Menschen im Land haben. Alle Beschwerdeführer und Beschwerdeführerinnen haben hohe Erwartungen an den Ausschuss. Für sie sind wir oft der letzte Strohhalm, ein Rettungsanker oder die oberste Landesinstanz.
Doch nicht immer ist Hilfe möglich. Dies stößt mitunter auf Unverständnis, weil von dem Ausschuss erwartet wird, dass er Unmögliches möglich macht. Hierzu kann ich jedoch einschränkend mitteilen - Sie alle wissen, dass es opportun ist -, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch einmal das eine oder andere Gesetz geändert oder wieder geändert wird.
Alle Ausschussmitglieder haben während ihrer Arbeit einen Prozess durchlaufen. Nach dem Prozess der Entwicklung vom Menschen ohne große Politik zum Politiker sind sie nun zu einem Politiker geworden, der die Bürgerrechte gegen Verwaltungswillkür verfechtet, zu einem Anwalt des Volkes, kurzum zu einem Volksanwalt.
Als beispielhaft ist das Engagement der Ausschussmitglieder zu bezeichnen, wenn Termine am Ort des Geschehens wahrzunehmen sind. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir scheuen weder Schlammwüsten noch Müllhalden, weder den Straßenausbau noch Krematorien noch Schweinemastanlagen
und - das ist für mich besonders wichtig festzuhalten - wir scheuen auch nicht das Gespräch mit dem Bürger oder der Bürgerinitiative und den Behörden vor Ort, unabhängig davon, ob es sich um Windparks oder um Schulschließungen handelt.
Unser Einsatz vor Ort erfolgt meistens im Doppelpack. Das heißt, beide Berichterstatter, sowohl von den Oppositionsfraktionen als auch von den regierungstragenden Fraktionen, haben die Aufgabe, Streitparteien wieder aufeinander zuzuführen, vermittelnde Gespräche zu führen und zu schlichten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mitunter geht schon einmal unser Engagement mit uns durch. Dann wird partout eine Problemlösung lauthals und deutlich eingefordert, um dem Anliegen des Bürgers oder der Bürgerin zu entsprechen. Meines Erachtens macht uns das menschlich, kämpferisch, sympathisch und lässt es uns bodenständig bleiben.
In dem Bewusstsein, dass die politischen Entscheidungen des Landtages von Sachsen-Anhalt direkte Auswirkungen auf die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes haben, möchte ich eines sagen: Es wäre nicht auszudenken, sehr geehrte Damen und Herren, wenn die politischen Entscheidungen, die getroffen werden, auch noch zu einem positiven Lebensgefühl, zu einer verbesserten Lebenssituation und zu verbesserten Lebensbedingungen in Sachsen-Anhalt beitragen würden. Ich bin mir sicher, dass dann keine Landtagsdebatten über die Abwanderung von Frauen und von jungen qualifizierten Menschen zu führen wären, sondern wohl eher die Debatte über Zuwanderung wiederholt auf der Tagesordnung des Landtags zu finden wäre.
Ich will nicht sarkastisch werden. Vielmehr möchte ich Ihnen einen Antrag der regierungstragenden Fraktionen aus jüngster Zeit ins Gedächtnis rufen, der uns positiv aufhorchen lässt. Dabei handelt es sich um die Schallschutzmaßnahmen an der Autobahn, verbunden mit der Sonderregelung für die Gemeinde Beesedau.
Mir sei heute gestattet, ein Beispiel zu nennen, damit Sie ermutigt werden, den Bericht nicht nur zur Hand zu nehmen, sondern ihn möglicherweise auch intensiv zu lesen.
Der Petent X wandte sich an den Petitionsausschuss und bemängelte, dass sein Pkw 35 Mal beschädigt worden und die Polizei nicht tätig geworden sei. Dem ging der Petitionsausschuss selbstverständlich nach. Es ließ sich feststellen, dass umfängliche Täterfahndungsmaßnahmen durch die Polizei eingeleitet worden waren. So wurde mit dem Petenten vertraulich vereinbart, dass dessen Pkw überwacht wird, um den oder die Täter zu stellen.
Die Gesamtkosten für die Überwachungsmaßnahmen - dazu zählten der Einsatz von Beamten, Fährtenhunden und Überwachungstechnik; die Stundenanzahl, in Mannstunden gerechnet, belief sich auf 452 - betrugen sage und schreibe12 500 €. Ich denke, das ist eine beachtliche Summe. Leider konnte der Tatverdächtige oder die Tatverdächtige nicht festgestellt werden. Warum? - Der Petent hatte ein großes Mitteilungsbedürfnis. Er informierte sein nahes und weites Umfeld darüber, dass sein Pkw überwacht wurde. Also wurden leider die 452 Mannstunden der Beamten der Polizei und auch die 12 500 € in den Sand gesetzt. Aber ich danke der Poli
zei. Wir sehen hieran, dass auch im Vorfeld von Petitionen eine Menge geleistet wird.
Ich sagte es bereits: Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen Sie den Bilanzbericht zur Kenntnis, betrachten sie ihn als Fundgrube. Er offenbart Ihnen, welche Veränderungen der Bürger und die Bürgerin unseres Land erwartet, sei es im Kinderfördergesetz, in der Hochschulgesetzgebung oder beim Umzug von Landesbehörden. Unser Ausschuss ist ein Stimmungsseismograf.
Auf die Existenzberechtigung unseres Ausschusses möchte ich heute nicht unter Zuhilfenahme von Zahlen eingehen. Ein Blick in die Landesverfassung und der Blick in das Grundgesetz lässt erkennen: Das ist ein festgeschriebenes, verbrieftes Recht für Bürger und Bürgerinnen. Nehmen Sie sich den Bericht zur Hand; denn Petitionen sagen aus: Dort brauchen wir Veränderungen. Der Bürger hofft und erwartet, dass aufgrund seiner eingereichten Petitionen positive Veränderungen eintreten.
Eine Empfehlung an alle Fraktionen: Befragen Sie Ihre kompetenten, oftmals viel zu leisen Kämpfer an der Basis, meine und Ihre Kollegen des Petitionsausschusses. Sehr geehrte Damen und Herren! Schenken Sie ihnen Gehör, dann schenken Sie auch denen Gehör, die den Glauben an die Politik noch nicht ganz verloren haben.
In diesem Sinne darf ich mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und bitte ich Sie, dem Ausschussbericht Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt der Halbjahresbericht des Petitionsausschusses in der Drs. 4/807 vor. Bevor Sie dem Bericht Ihre Zustimmung geben, möchte ich um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit bitten.
Als Vorsitzende des Petitionsausschusses möchte ich, einer guten Tradition folgend, einen kurzen Erfahrungsbericht des letzten Arbeitshalbjahres geben sowie über Impulse sprechen, die unsere Arbeit bereichert und verändert haben.
Zunächst einige Zahlen: 334 Petitionen gingen im Berichtszeitraum vom 1. Dezember 2002 bis zum 31. Mai 2003 ein. Das sind 19 Petitionen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Drei öffentliche Anhörungen wurden in den Räumen des Landtages durchgeführt. Durch die Mitglieder des Petitionsausschusses wurden darüber hinaus im Auftrag des Petitionsausschusses weit über 70 - ich darf wiederholen: 70 - VorOrt-Termine wahrgenommen.
Ich möchte Ihnen, den Mitgliedern des Petitionsausschusses, an dieser Stelle für Ihre äußerst engagierte Arbeit danken und hinzufügen, dass Sie damit wesentlich zu einer Aufwertung des Petitionsausschusses beigetragen haben.
Auf Schwerpunkte, Sachgebiete und Erfolgsquoten werde ich im Jahresendbericht ausführlich eingehen. An dieser Stelle lenke ich das Hauptaugenmerk weg von der Statistik hin zu der eigentlichen, greifbaren Arbeit der Ausschussmitglieder.
Als Erstes möchte ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, ein hohes Maß an Engagement bescheinigen, auch wenn Sie sehr schnell erkannt haben dürften, dass im Petitionsausschuss kaum Lorbeeren für politische Karrieren zu ernten sind.
Wir verstehen uns dennoch nicht als Kummerkasten Sachsen-Anhalts, sondern sind uns der Rolle des einzigen verfassungsmäßigen Pflichtausschusses des Landtages bewusst. Der Petitionsausschuss ist Kontroll- und Korrekturorgan der Entscheidungen der Landesregierung und der Behörden aller Verwaltungsebenen in Sachsen-Anhalt.
Durch jede einzelne Petition werden wir in Kenntnis gesetzt von Mängeln in der Regierung, in der Verwaltung bzw. von Irrwegen in der Rechtsprechung sowie von Schwachstellen und Nachteilen, die für Bürger und Bürgerinnen durch die Gesetzgebung entstehen.
Das Wohl und Wehe der Petitionen hängt meines Erachtens in höchstem Maße vom jeweiligen Berichterstatterteam ab. Nach ihren Erwägungen, Erkenntnissen und Recherchen erfolgt die Abstimmung über den Umgang mit den Petitionen durch die Ausschussmitglieder.
Ich empfinde es als äußerst glücklichen Umstand und als Bereicherung für die Arbeit, dass es in dieser Legislaturperiode hervorragend gelungen ist, Sach- und Fachkompetenz mittels Personen zu integrieren und eine gute Verzahnung zwischen den Berichterstattern im Ausschuss und dem jeweiligen Fachausschuss zu erreichen.
Ich möchte das im Folgenden verdeutlichen. Die einzelnen Fachbereiche sind sehr umfänglich. Petitionen aus speziellen Sachgebieten sind für diejenigen, die nicht die notwendige Spezialisierung haben, im Einzelfall schlichtweg unüberschaubar. Auf Recherchen und Empfehlungen des Berichterstatterteams müssen und können wir uns verlassen, und wir tun es mit gutem Gewissen.
Daraus, sehr geehrte Damen und Herren, resultieren Synergieeffekte. Sie spiegeln sich in den Erfolgen unserer Arbeit wider und waren auch Thema auf Konferenzen und Treffen. Waren noch vor Jahren die Erfahrungen und Befindlichkeiten in Europa und in der Bundesrepublik von recht unterschiedlicher Art, so verschwimmen diese Grenzen im Zuge der Europäisierung zunehmend. Die jüngsten Treffen in Valencia und Bremen machten deutlich: Denkstrukturen ändern sich mit Umbrüchen und Ansprüchen; Rechte werden angeglichen.
Was, verehrte Anwesende, sollte und wird sich speziell bei uns im Petitionsrecht ändern müssen? An einem Beispiel möchte ich nachvollziehbar machen, dass eine Reform unumgänglich ist: am Beispiel des Fortschreitens der Privatisierung im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die zuständigen Gebietskörperschaften müssen ihren Einfluss auf die nun in privater Rechtsform erfolgende Daseinsvorsorge sicherstellen. Das wird es zwingend notwendig machen, dass auch in diesen Fällen das Petitionsrecht - entgegen eventuellen betriebswirtschaftlichen Bedenken - gewährleistet wird.
Um es plakativ zu machen: Den Bäckerladen X, Y oder Z - ich bitte um Nachsicht bei allen Bäckern - kann ich wechseln, wenn mir das Angebot nicht gefällt oder die Preise zu hoch sind. Bei der öffentlichen Daseinsvorsorge wird das nicht ohne weiteres möglich sein; denn eine Konkurrenzsituation gibt es hierbei nicht.
Ich möchte zwei Beispiele benennen: die Ver- und die Entsorgung. Die Bevölkerung unterliegt dem Benutzungszwang bzw. ist auf einen Anbieter angewiesen. Sie ist ihm damit schutzlos ausgeliefert.
Die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen führt zur Ausdünnung der öffentlichen und vor allem der parlamentarischen Kontrolle. Es muss uns also gelingen, die Fortdauer der Kontrolle sicherzustellen und das Petitionsrecht entsprechend umzugestalten. Daran wird gearbeitet. Ich werde darüber zu gegebener Zeit berichten.
Bürgerinnen und Bürger werden dadurch erkennen, dass auch zwischen den Wahlen Politik und Verwaltung auf dem Prüfstand stehen. Ein aufgewertetes Petitionsrecht wird durchaus ein belebendes politisches Element und es wird die politische Kultur in Sachsen-Anhalt erweitern. Es wird die Arbeit im Ausschuss weiter aufwerten und dazu beitragen, dass Regierende und Verwaltung die Befugnisse des Ausschusses ernster nehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, einen ganz besonderen Dank auszusprechen. Dank richte ich im Besonderen an die Damen des Petitionsausschusssekretariates, die in hervorragender Weise die Arbeit des Ausschusses erleichtern. Ohne sie wäre das, was wir im Ausschuss leisten, schlichtweg nicht möglich.
Einen weiteren Dank richte ich an all diejenigen Damen und Herren aus den verschiedenen Verwaltungsebenen, die im Ausschuss Bericht erstatten, die die Stellungnahme der Landesregierung verteidigen und uns dazu bewegen, der Stellungnahme zuzustimmen, oder mit uns streiten, mit uns diskutieren und mit uns nach neuen Wegen suchen.
Ich möchte mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und möchte Sie bitten, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Der Petitionsausschuss hat sie einstimmig abgegeben. Für einen gegebenenfalls einstimmigen Beschluss des Landtags möchte ich mich schon im Voraus bedanken. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses! Späte Abendstunde, Berichterstattung des Petitionsausschusses, und es reizt mich schon, einiges zu sagen. Aber will ich mir Ihren Zorn zuziehen? - Nein!
Deswegen bitte ich Sie: Lesen Sie den Bericht des Petitionsausschusses. - Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Einen Wunsch habe ich allerdings doch: Nicht dass der Petitionsausschuss überarbeitet wäre und deswegen die Anträge von Asylbewerberinnen nicht bearbeiten könnte - aber denken Sie über die Härtefallkommission noch einmal nach.
Ein zweiter Wunsch: Gut zu Gesicht stehen würde dem Land Sachsen-Anhalt ein Petitionsgesetz. Und dafür möchte ich noch einmal werben.
Jetzt gebe ich die Rede zu Protokoll. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ein arbeitsreiches Jahr 2002 liegt hinter den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Ein Jahr, in dem die dritte in
die vierte Legislaturperiode überging und sich dementsprechend neue Ausschussmitglieder in die verantwortungsvolle Tätigkeit einarbeiten mussten. Dies taten sie mit Bravour - dafür gleich zu Beginn mein Dank.
Es ist eine interessante Erfahrung, dass gerade die neu in den Ausschuss gewählten Abgeordneten neben vielen Stunden Sitzungsarbeit an insgesamt 21 Sitzungstagen gern Ortstermine wahrgenommen haben. So konnte einmal mehr der Politikverdrossenheit der Bevölkerung - im konkreten Fall der Petenten - entgegengewirkt werden. Neue Sichtweisen führten dabei nicht selten zum erfolgreichen Abschließen der Petition, zumindest für einen nachvollziehbaren Erklärungssachstand.
Wie Sie der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drs. 4/504 vielleicht schon entnommen haben, gingen im Berichtszeitraum von Dezember 2001 bis November 2002 778 Bürgerbegehren beim Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt ein. Davon wurden 593 Vorgänge als Petition behandelt, andere wurden als Bitten bzw. Beschwerden bearbeitet; ein geringer Teil wurde an ein anderes zuständiges Bundesland oder an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.
Von den abschließend behandelten Petitionen konnten 13,2 % positiv beschieden werden, differenziert nach einzelnen Sachgebieten.
Der größte Anteil der Petitionen berührt mit einer Anzahl von 179 das Sachgebiet Inneres. Abwassergebühren und Straßenausbaubeiträge waren Themenschwerpunkte in diesen Petitionen. Durch Überweisung an Fachausschüsse und Hinzuziehen von externem Sachverstand war es gerade in diesem Bereich möglich, Runderlasse oder Gesetzesänderungen zu bewirken; ich darf an das Erheben von Straßenausbaugebühren in der satzungsfreien Zeit erinnern.
Mit 102 Petitionen gehörte im Berichtszeitraum das Ministerium für Gesundheit und Soziales zu den drei Ministerien, die mit dem Eingang der meisten Petitionen betraut wurden; dem Justizministerium wurden 89 Petitionen zur Stellungnahme überreicht. 18 Sammelpetitionen mit insgesamt 3 440 Unterschriften gingen ebenfalls ein.
Viele Petitionen wurden mehrfach behandelt. Zum einen, weil Petenten negative Bescheide nicht immer kritiklos hinnahmen, zum anderen weil sie mit Vorschlägen und Anregungen aktiv an der Politik unseres Landes teilhaben wollten. Mehrfachbehandlungen zeigen aber auch, dass der Ausschuss stets bemüht war und ist, Lösungen im Sinne der Petenten zu finden.
So wurden Stellungnahmen der Landesregierungen hinterfragt, und Ergänzungen in der Beantwortung führten wenn auch nicht immer zum Erfolg, so doch zumindest zum besseren Verständnis und damit schließlich zu Bürgern, die mit dem ihnen erteilten umfänglichen Antwortschreiben zufrieden waren.
Manchmal führten bereits vor dem eigentlichen Petitionseingang Gespräche dazu, dass Missverständnisse ausgeräumt und akzeptable Lösungen für alle gefunden werden konnten - der wohl günstigste Fall, doch leider nicht die Norm!
Das Durchführen öffentlicher Petitionsausschusssitzungen konnte im letzten Jahr wiederum das Medieninteresse steigern. Im Umkehrschluss lässt sich allerdings nicht erkennen, dass dadurch die Zahl der Petitionen gestiegen ist. Jeder und jedem scheint das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden,
noch immer nicht bekannt zu sein. Es liegt an uns, dieses im Grundgesetz, in der Landesverfassung und in der Geschäftsordnung des Landtages verankerte Recht weiter publik zu machen. Nur wenn uns auf politischer Führungsebene die Sorgen und Probleme der Bürger vermittelt werden, kann Politik als solche nicht nur agieren, sondern vor allem reagieren.
Wieder konnte heute im obligatorischen Jahresbericht nur ein grober Überblick über die Arbeit und die Verantwortung des Petitionsausschusses gegeben werden. Hingegen wird in der Beschlussempfehlung des Tätigkeitsberichts für das Jahr 2002 detailliert aufgelistet, wo Bürgern „der Schuh drückt“ bzw. wo sich Gesetze, Runderlasse und Verordnungen zu ihrem Nachteil auswirken.
Somit bieten Petitionen und der vorgelegte Bericht ganz speziell für Sie, sehr geehrte Abgeordnete, eine gute Gelegenheit zur Überprüfung und einer eventuellen Novellierung von Gesetzen. Allerdings setzt das voraus, sich des Berichtes anzunehmen. Er liegt Ihnen in Schriftform vor, und ich versichere Ihnen, für Fragen und sachdienliche Hinweise habe ich ein offenes Ohr.
Als Ausschussvorsitzende ist es mir abschließend ein Bedürfnis, den Damen und Herren Ausschussmitgliedern und Berichterstattern, den Beamten aus der Ministerialebene wie auch dem Ausschusssekretariat für die konstruktive und gewissenhafte Arbeit zu danken.
Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und bitte um Zustimmung der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses! Dort hinten liegt meine Rede. In der Beschlussempfehlung bitten wir die Landesregierung einstimmig, in dem Einzelfall einer Lehrerin eine Dienstzeit von 40 Jahren anzuerkennen.
Wir haben diese Petition mehrmals im Ausschuss beraten. Wir haben das Finanz- und das Kultusministerium hinzugezogen und sind als Petitionsausschuss einhellig zu der Auffassung gekommen, der Landesregierung diese Petition zu überweisen und sie zu bitten, diesen Einzelfall zu berücksichtigen und anhand dieses Einzelfalls zu prüfen, ob es möglicherweise noch mehr Lehrerinnen und Lehrer gibt, die 40 Jahre im Dienst sind und einen Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 400 € haben.
Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses, unserer Beschlussempfehlung zuzustimmen, also die Landesregierung zu beauftragen, diese Petition zu berücksichtigen und innerhalb von sechs Wochen im Petitionsausschuss darüber zu berichten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.