Kurt Brumme

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde bereits am 10. März 2010 in diesem Hohen Hause behandelt. Ich denke, es sind keine wesentlichen neuen Erkenntnisse hinzugekommen. Wir haben unseren Standpunkt dargelegt. Herr Scharf hatte in dem Interview mit der AOK die Meinung der Fraktion noch einmal dargestellt. Ich weiß nicht, was die LINKE nun von uns will.
- Nein, das tun wir nicht, weil Intentionen darin sind, die einfach nicht funktionieren.
Damit komme ich jetzt zum Einzelnen. Berlin hat - das muss man erst einmal akzeptieren - das Gesetz verabschiedet und hat das nachvollzogen, was Ulla Schmidt bereits auf den Weg gebracht hatte: Der Beitragssatz wurde von 14,9 % auf 15,5 % angehoben. Damit wurde der Status quo vor der Wirtschaftskrise wiederhergestellt. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds - dieser wurde schon vorher eingeführt - und mit der Einfrierung des Arbeitgeberbeitrages wurden damals schon Fakten geschaffen.
Das, was jetzt geändert wurde, ist der Zusatzbeitrag, keine Kopfpauschale, bitte schön. Der Zusatzbeitrag versetzt die Krankenkassen in den Stand, dass wieder ein Wettbewerb zwischen den Krankenkassen funktioniert und dass wieder - ich sage es einmal so - die Spreu vom Weizen getrennt wird. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, wenn einheitliche Beiträge und einheitliche Leistungen angeboten werden.
Meine Damen und Herren! Das eigentliche Problem der GKV-Finanzierung liegt doch darin - das ist bei der LINKEN offensichtlich noch nicht richtig angekommen -, dass aufgrund der Demografie und des medizinischen Fortschritts die GKV-Finanzierung schon jetzt erheblichen Belastungen ausgesetzt ist und diesen in Zukunft noch stärker ausgesetzt sein wird.
Der Gesundheitsökonom Professor Ulrich von der Universität in Bayreuth thematisierte dies in seinem Referat am 26. Oktober 2010 auf der AOK-Versammlung und kam zu einem erschreckenden Ergebnis. Um die Finanzierung der zukünftigen GKV-Belastung sicherzustellen, müsste sich der Beitragssatz von derzeit 15,5 %, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht ändern, in den nächsten 20, 25 Jahren mindestens verdoppeln. Wenn man das derzeitige Volumen von mehr als 170 Milliarden € jährlich in der GKV zugrunde legt, dann weiß man, welche Dimension da auf uns zukommt. Das ist einfach nicht hinnehmbar und auch nicht verkraftbar.
Es ist also nicht allein ein Einnahmenproblem, wie es die LINKE ständig darzustellen versucht, sondern auch ein Problem der Ausgaben, die betrachtet werden müssen. Hier möchte ich drei Ausrufezeichen setzen.
Volkskrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparats sind oft die Folge von falscher Ernährung und Bewegungsmangel. Sie nehmen rasant zu und verursachen immer größere Kostensteigerungen.
Ich rufe daher alle Akteure auf, sich dem Problem zu stellen und realistische Lösungen zu suchen. Machen Sie es sich nicht so leicht nach dem Motto: Nehmen wir es doch von den Reichen. - Das ist dem Sagenreich des Robin Hood entnommen und sollte dort auch bleiben.
Wie dieses Fehldenken - nehmen wir, bis nichts mehr da ist - in der Realität scheitert, haben wir alle in den 40 Jahren DDR erlebt.
Überhaupt, meine Damen und Herren von der LINKEN, ist ihre Bürgerversicherung, die Sie als Lösung schlechthin darstellen, nicht umsetzbar. Wie soll diese im Einzelnen funktionieren? Das haben Sie bis heute noch nicht schlüssig vorgerechnet und dargelegt.
- Nein, das haben Sie nicht. - Welche Einkunftsarten wollen Sie denn einbeziehen? Wie wollen Sie diese erfassen, wie wollen Sie diese bewerten? Sie müssen doch ein komplettes Finanzamt daneben stellen, um das alles erheben zu können. So ist es! Wollen Sie dann eine Beitragsbemessungsgrenze einführen? Oder gar keine?
- Nach oben offen, jawohl. - Was passiert, wenn die Person in einem Jahr gut verdient und im nächsten Jahr Minuseinkünfte hat? Wird dann alles wieder zurückgezahlt? Das sind Dinge, die haben Sie noch nicht schlüssig dargelegt. Ich muss Sie wirklich darum bitten, dass Sie das tun. Aus diesem Grund kommen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Wir, die CDU Fraktion, können dem, was von der Fraktion DIE LINKE vorgetragen wurde, nicht zustimmen. Wir sind uns einig, dass die Lösung, die in Berlin gefunden wurde, aus unserer Sicht nicht die glücklichste ist, aber das Gesetz ist verabschiedet. Wir werden sehen, wie es funktioniert. Ich denke, die Gesundheitspolitik ist ohnehin eine ständige Baustelle. Das nächste Jahr ist das Jahr 2011, das übernächste ist das Jahr 2012, und wir werden sehen, wie das im Einzelnen geht.
Dann wird es eine Fortschreibung geben, und wir werden sehen, wie das funktioniert.
Die Fraktion der CDU wird den Antrag aus diesem Grunde ablehnen und der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen.
Ja, bitte.
Nein, ganz anders nicht.
Ich habe nichts infrage gestellt. Unseren Standpunkt vom März haben wir nicht relativiert und auch nicht aufgegeben. Wir sind der Meinung, dass die solidarische Finanzierung der Krankenversicherung weiterhin erfolgen soll. Es ist nicht so, dass der Zusatzbeitrag erhoben werden muss, sondern er kann erhoben werden, wenn die Krankenkasse mit ihren finanziellen Mitteln nicht zurechtkommt. Somit ist es auch keine Kopfpauschale, als das Sie es immer zu diskreditieren versuchen.
- Nein, das ist ein Zusatzbeitrag.
Auf die anderen Fragen möchte ich nicht antworten. Ich sage nur: Thema verfehlt! Wir könnten uns dazu vielleicht über einen neuen Tagesordnungspunkt in der nächsten Landtagssitzung verständigen. Das gehört hier heute nicht dazu.
Ich bin der Ansicht, die paritätische Finanzierung soll grundsätzlich weiterhin im Umlageverfahren beibehalten werden. Ich bin der Meinung, die zusätzlichen Kosten sollten über die Steuersäule realisiert werden.
Wir zahlen jetzt schon jeden dritten Renteneuro aus dem Bundeshaushalt. So wird sich das dann in Zukunft auch aufbauen. Das ist der Demografie geschuldet - das ist klar - und dem medizinischen Fortschritt. Diese beiden Komponenten können dann nur von dieser Seite finanziert werden, sodass wir dann einmal die umlagefinanzierte Säule und die Steuersäule realisieren müssen. Das ist richtig.
Über die Steuersäule erreichen Sie das, was Sie eigentlich wollen - damit liegen wir vielleicht nicht auseinander -, nämlich dass dann alle Einkommen und alle Einkommensarten erfasst werden. Aber das wird ganz normal durch das Finanzamt realisiert und nicht durch das, was Sie machen wollen. Sie wollen noch einmal eine
andere Baustelle aufmachen. So ist das immer deklariert worden. Das ist das Modell, das in Zukunft tragen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Finanzierung anders gewährleistet werden kann. - Bitte.
Sie zielen jetzt auf die Bürgerversicherung ab, die wir ablehnen, weil sie anders funktioniert.
Ja, bitte.
Das ist richtig. Es wird ein erhöhter Aufwand betrieben werden müssen. Das ist richtig.
Ich möchte darauf verzichten, weitere Antworten zu geben, weil die Zeit davonläuft.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die bisherige Debatte war schon sehr lebendig. Vielleicht kann ich noch eins draufsetzen.
Wir empfehlen, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Frau Penndorf hat den Antrag bereits in einer Ausführlichkeit erläutert, die vielleicht gar nicht notwendig war. Lassen Sie uns deshalb noch einmal ausführlich im Ausschuss darüber diskutieren. Wir möchten gern, dass dieser Antrag in den Ausschuss überwiesen wird. Wir sollten, auch wenn dies die ureigenste Aufgabe des Bundesgesetzgebers ist, noch einmal über das Für und Wider debattieren, soweit es unser Land betrifft.
Meine Damen und Herren! Die gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen aus Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen befassen sich seit über einem halben Jahr mit diesem Thema. Nach einer Folgenabschätzung und Folgenanalyse sind wir mit einem eindeutigen Votum zu einer ganz klaren Position gekommen. Wir sind für die Beibehaltung der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und somit eindeutig gegen die Gesundheitsprämie.
Außerdem haben wir uns ganz klar für die Beibehaltung des mit dem Gesundheitsfonds eingeführten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs und gegen eine möglich Regionalisierung der GKV-Finanzierung - und das ist das Entscheidende - ausgesprochen. Letzteres wäre für uns Länder ein Problem, das wir nicht mehr schultern könnten.
Seit Oktober 2009, also unmittelbar nach Bekanntwerden des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und FDP befassten sich die genannten Fachpolitiker der drei mit
teldeutschen Länder mit den Auswirkungen einer möglichen Regionalisierung der GKV-Finanzierung auf unsere Bundesländer. Wir versuchten auch herauszufinden, wie die so genannte einkommensunabhängige Gesundheitsprämie funktionieren kann oder soll. Der Minister hat bereits viele Fragen aufgeworfen, die in diesem Zusammenhang stehen, die noch zu klären sind und auf die man noch genaue Antworten bekommen sollte.
Kommt die Regionalisierung, stehen wir in Sachsen-Anhalt vor sehr großen Problemen und kommen in arge Bedrängnis hinsichtlich der Finanzierung unserer Gesundheitskosten. Die Handhabung der Gesundheitsprämie, wie sie derzeit diskutiert wird, muss als ein wahres Supermonster bezeichnet werden.
Na ja.
- Ja doch! - Sie bringt die große Gefahr für uns mit sich, dass die GKV-Finanzierung mit wenigen Federstrichen regionalisiert werden kann. Ganz frei von Fragen sind all die Überlegungen, die auf bundespolitischer Ebene jetzt angedacht sind, also nicht. Herr Minister Bischoff hat bereits auf verschiedene Aspekte hingewiesen.
Meine Damen und Herren! Es wird immer wie eine Monstranz vor sich hergetragen, dass die Arbeitgeberbeträge eingefroren werden und die Arbeitnehmer die zukünftigen Steigerungen der GKV-Finanzierung allein tragen müssen, um die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten. Wer sich auf diesen Weg führen lässt, ist meines Erachtens blauäugig bzw. ziemlich unbedarft.
Es stellt sich unweigerlich die Frage, woher der Arbeitnehmer seinen Anteil nimmt. Dieser muss doch auch erarbeitet werden. Also handelt es sich letztlich doch um Lohnkosten. Machen wir uns doch nichts vor, seien wir doch realistisch: Spätestens bei der nächsten Tarifrunde werden die Gewerkschaften fordern, diese zusätzlichen Belastungen auszugleichen. Vor dem Hintergrund des Aspekts, dass qualifizierte Arbeitnehmer rar werden, werden diese die Marktmacht haben, dies letztlich durchzusetzen.
Zu einem Problem wird dies allerdings für die Beschäftigten im Dienstleistungsbereich. Hier wird diese Steigerung voll durchschlagen, weil diese sich nicht gegen die Erhöhung bzw. gegen die zusätzlichen Kosten wehren können. Deshalb sehen wir das Problem, dass der soziale Frieden nachhaltig infrage gestellt werden könnte.
Eine seit etwa 130 Jahre erfolgreich gelebte Kultur der paritätischen Finanzierung der GKV soll verlassen werden, um die uns die ganze Welt beneidet hat. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Modell zu Bismarcks Zeiten in Sachsen-Anhalt erfunden worden ist. Was Bismarck zusammengeführt hat, soll der Mensch nicht trennen.
Auch Ludwig Erhard hat dies als ein zentrales Element der von ihm definierten sozialen Marktwirtschaft angesehen.
Die beiden genannten Herren waren bekanntlich konservative Staatsmänner und auch sehr kluge Staatsmänner, wie bescheinigt wird.
Meine Damen und Herren! Wir müssen eine intelligentere Lösung als das Loslösen des Arbeitnehmeranteils vom Arbeitgeberanteil finden.
Die demografische Entwicklung zwingt uns, die immer größer werdende Lücke zwischen den sozialversicherungspflichtig und den nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu schließen. Dies kann vornehmlich über eine Steuersäule geschehen. Somit würden alle Einkommensarten an der GKV-Finanzierung beteiligt, also auch die starken Schultern, wie immer gefordert wird.
Wir wissen, dass derzeit schon 15 Milliarden € für die Finanzierung der GKV in den Bundeshaushalt eingestellt werden, um die Beitragssätze nicht noch weiter erhöhen zu müssen. Wir sind uns darüber einig: Die Lohnnebenkosten dürfen nicht weiter steigen.
Blicken wir 30 Jahre zurück, stellen wir fest, dass wir damals Lohnnebenkosten bzw. einen GKV-Anteil von zirka 9 % hatten. Heute beträgt der GKV-Anteil 14,9 %. Die Steigerung darf auf keinen Fall so weitergehen. Hier müssen wir gegensteuern. Dies kann nur geschehen, indem wir die Steuersäule heranziehen, um das entsprechend auszugleichen. Fest steht: Wir dürfen die Lohnnebenkosten - das ist richtig - nicht weiter ansteigen lassen.
Wir können darüber im Ausschuss gern weiter diskutieren. Das wird ein spannendes Thema sein, weil in Berlin noch nicht klar ist, wohin die Reise letztlich geht.
Ja. Das habe ich mir gedacht.
Das Regierungsmodell, das ich jetzt vor Augen habe? - Ich sehe es so, dass die derzeitige Konstruktion mit dem Gesundheitsfonds und dem dort enthaltenen morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich als Kernelement erhalten bleiben soll. Es ist richtig, wir müssen die Steuersäule heranziehen, damit der Beitragssatz nicht weiter steigt. Mit der Einstellung von 15 oder 16 Milliarden € in den Bundeshaushalt ist schon ein Anfang gemacht worden.
Wir werden das allerdings aufgrund der Haushaltslage nicht auf 30, 40 oder 50 Milliarden € treiben können, was bei der Gesundheitsprämie notwendig wäre, wenn letztlich 170 € oder 150 € - es sind unterschiedliche Sätze,
die von den Experten genannt worden sind - bei den Bedürftigen ausgeglichen werden müssten.
Als Fachpolitiker hat man die Aufgabe, bestimmte Dinge fachlich zu begleiten und diese in der Fraktion vorzutragen, was ich auch getan habe. Die Fraktion hat die einhellige Meinung bekundet, dass sie das System mittragen kann, das ich vorgetragen habe.
Sehr geehrte Frau Ministerin, eine andere Frage - der Gesundheitsfonds ist sicherlich erschöpfend diskutiert worden - zum Ärztenotstand. Das ist ein Problem, das
unsere Menschen draußen doch emotional sehr bewegt. Es ist kein akademisches Problem mehr, wie es bisher der Fall war. Meine Frage dazu: Wie schätzen Sie die derzeitige und die zukünftige medizinische Versorgung mit Hausärzten in unserem Land ein?
Vielleicht Folgendes zur Erläuterung: Wir wissen, die Situation in unserem Land ist sehr kritisch. Die Altersstruktur der niedergelassenen Ärzte lässt erkennen, dass der Anteil an Ärzten im Land im Alter von 60 Jahren und mehr bei 30 % liegt. Es ist auch zu verzeichnen, dass die Ärzte in unserem Land mit rund 63 Jahren in den Ruhestand eintreten. Somit können wir uns ohne Weiteres ausmalen, wie die Situation in drei Jahren sein wird.
Welche flankierenden Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen und welche flankierenden Maßnahmen sind auch seitens der Bundespolitik erforderlich, um diesem, ich sage einmal, Phänomen zu begegnen?
Vielleicht noch die folgende Zusatzfrage - Sie sind ja schon seit Längerem ein Akteur -: Wie konnte es zu dieser Entwicklung kommen?
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe eine Frage zur Krankenhausfinanzierung. Wie schätzen Sie das Verhältnis der Basisfallwerte der Krankenhäuser zum Landesbasisfallwert ab dem Jahr 2009 ein, wenn die Krankenhausleistungen zukünftig nur noch über die reine DRG-Finanzierung honoriert werden bzw. bezahlt werden?
Welche Gefahren drohen unseren Häusern? - Wenn ich die Liste des VdAK, des Krankenkassenverbandes sehe, dann stelle ich fest, dass viele Häuser zunächst einmal mit einem beträchtlichen Minusbetrag ausgewiesen sind. Welche Strategie verfolgen Sie, um diesem zu begegnen?
Ich sehe auch, dass in erster Linie kommunale Häuser davon betroffen sind, und die anderen Häuser offensichtlich nicht in diesem Maße. An dieser Stelle sehe ich auch einen Schwerpunkt bei der Führung der kommunalen Häuser.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die einzelnen fachlichen Fragen jetzt nicht weiter eingehen. Ich möchte vielmehr nur noch begründen, weshalb wir heute diesen Antrag stellen.
Frau Penndorf, die Arbeit des Planungsausschusses wird nicht infrage gestellt. Wir wollen aber, dass uns die Arbeit des Ausschusses vorgestellt wird; das ist unser Hauptanliegen. Das ist bisher nicht erfolgt. Wir haben bislang vergeblich darauf gewartet, dass das im Ausschuss vorgestellt wird.
Ich sehe jeden Tag in Roßlau vor meiner Haustür, wie sehr ein Krankenhausplan auch irren kann oder dass falsche Beschlüsse dazu gefasst werden, weil nicht sorgfältig genug abgewogen worden ist. So wurde das ehemalige Krankenhaus Roßlau in den 90er-Jahren mit einem Gesamtaufwand von ca. 20 Millionen DM aufwendig modernisiert und ausgebaut. Jedoch schon nach neun Monaten - nicht nach neun Jahren, sondern nach neun Monaten - neuer Nutzung, also kurz nach seiner Einweihung, wurde das Haus wieder geschlossen. Es steht heute noch zu großen Teilen leer. Das kann passieren. Aus diesem Grunde bin ich zumindest ein gebranntes Kind. So etwas darf sich nicht wiederholen, werte Kollegen.
Wir, die Koalitionsfraktionen, erwarten, dass bei der Aufstellung des Krankenhausplans besonders sorgfältig vorgegangen wird. Davon möchten wir uns auch selbst überzeugen können. Es sollten die veränderten Bedingungen, neben den vereinbarten Leistungen die abgerechneten Leistungen sowie die auf die Leistungsentwicklung wirkenden Rahmenbedingungen, also die demografische Entwicklung, die Morbidität und auch die Gebietsreform sowie die weit fortgeschrittene Privatisierung von Krankenhäusern, mit berücksichtigt werden. Dies sollte mit allen Beteiligten in dem bei uns zuständigen Fachausschuss ausführlich beraten werden, was - das muss ich hier noch einmal feststellen - bis dato nicht erfolgt ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin mir durchaus der Tatsache bewusst, dass die Krankenhausplanung eine originäre Aufgabe des zuständigen Ministeriums ist. So haben wir es im geltenden Gesetz geregelt. Gleichwohl sollte bei einer solchen bedeutenden Aufgabe der zuständige Fachausschuss des Landtages mit einbezogen werden.
Wenn der Landtag wie in diesem Jahr - das hat Frau Grimm-Benne schon angesprochen - Mittel in Höhe von 91,6 Millionen € für Investitionen bereitstellt, was wir gegenüber dem Wähler bzw. dem Steuerzahler verantworten müssen, dann möchten wir im Vorfeld auch Kenntnis darüber erlangen, wo das Geld hingeht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nun will der Krankenhausplanungsausschuss am 16. Juli 2007 abschließend beraten. Der Antrag der CDU und der SPD geht aber davon aus, dass der Ausschuss für Soziales des Landtages vor der Verabschiedung umfänglich informiert wird. Daran halten wir auch fest.
Die Annahme, dass sich eine rechtliche Zwangslage ergeben würde, würde man nicht bis zur Sommerpause einen Krankenhausplan beschlossen haben, ist meines Erachtens irrig. Das Sozialministerium kann, wenn notwendig, etwaige Anträge einzelner Krankenhäuser auf der Grundlage des geltenden Krankenhausplans bescheiden. Dieses Vorgehen wird jetzt schon in der Praxis angewandt und könnte ohne Probleme auch weiterhin bis zur Verabschiedung des Krankenhausplanes 2007 fortgeführt werden.
Laut Krankenhausgesetz muss dieser Plan mindestens alle zwei Jahre überprüft und fortgeschrieben werden. Das bedeutet, der Plan muss noch in diesem Jahr 2007 beschlossen werden, aber nicht zwingend vor der Sommerpause. Das steht nirgendwo geschrieben. Eine Entscheidung ist auch im September möglich. Das Kabinett wird ohnehin erst im September zu einer Beschlussfassung kommen. Wenn wir in der ersten Ausschusssitzung im September eine Anhörung hierzu durchführen, ist, denke ich, an der Planung 2007 noch nichts kaputt gegangen, wie das von Frau Penndorf unterstellt wird.
Ich möchte darum bitten, dass in dieser Anhörung nachgewiesen wird, dass zum Beispiel die Kreisgebietsreform, die seit dem 1. Juli 2007 in Kraft ist - § 3 Abs. 4 des Krankenhausgesetzes schreibt zwingend vor, dass die Raumordnung berücksichtigt werden muss -, und die demografische Entwicklung ausreichend gewürdigt wurden. Wenn uns das ausreichend nachgewiesen wird, steht, glaube ich, dem Beschluss über den Krankenhausplan und dessen Umsetzung nichts im Wege.
Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der PDS müssen wir ablehnen; denn der Zielhorizont 2009/2010
ist viel zu spät und damit völlig inakzeptabel. Die hier angesprochenen Probleme unterstreichen das noch einmal.
Den Antrag der FDP lehnen wir ab, da er nicht weit genug geht. Wir möchten nicht nur über die Kriterien informiert werden, sondern auch über den Planentwurf in seiner Gesamtheit.
Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Antrag. Er kommt zwar spät, aber, denke ich, nicht zu spät.
Dass der Krankenhausplan am 16. Juli vom zuständigen Ausschuss abschließend beraten werden soll, war uns bis dato nicht so bekannt. Das muss ich sagen. Wir hätten dann sicherlich auch eher reagiert. Wir waren der Meinung, dass das in einer Ausschussberatung von der Regierung noch einmal auf den Tisch gelegt wird. Gut, wir hätten die Regierung entsprechend rechtzeitig auffordern müssen, aber das ist nicht geschehen.
Aber das Jahr 2007 ist noch lange nicht um. Dass der Krankenhausplan unbedingt vor der Sommerpause verabschiedet werden muss, erschließt sich uns nicht. - Das zum einen.
Wir werden in der Anhörung im September - ich glaube, der 5. September ist der nächste Termin - genau verfolgen, inwieweit entsprechende Schlüsse gezogen wurden. Der Verabschiedung des Planes 2007 steht doch nichts im Wege, wenn die richtigen Ziele gesetzt werden und das im Jahr 2008 auf den Prüfstand gestellt wird. Das könnten wir doch so vereinbaren. Es steht nirgendwo geschrieben, dass wir den Krankenhausplan vor der Sommerpause verabschieden müssen. Es gibt da keinen zwingenden Zusammenhang.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es am Anfang deutlich zu sagen: Das deutsche Gesundheitssystem gehört immer noch zu den besten der Welt.
Nach den USA und der Schweiz geben wir pro Versicherten das meiste Geld aus. Die Krankenhäuser, insbesondere in unserem Bundesland, sind hervorragend ausgestattet. Die Praxen im ambulanten Sektor bieten ein hohes medizinisches Niveau. Die Wartezeiten auf einen Arzttermin sind im internationalen Vergleich relativ kurz. Wir, die Frau Ministerin und der gesamte Ausschuss, konnten uns in Schweden davon überzeugen.
Auch haben wir statistisch gesehen - wohlgemerkt, statistisch gesehen - noch genügend Ärzte, die die notwendigen medizinischen Leistungen anbieten können. Allerdings bahnen sich gerade in diesem Bereich Veränderungen an, die, so meine ich, alle Alarmglocken schrillen lassen sollten. Ich komme später darauf zurück.
Die Klagen und Diskussionen über das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz bewegen sich also auf einem sehr hohen Niveau. Den Weltuntergang - so möchte ich das einmal nennen -, den die Sprecherin der Fraktion der Linkspartei.PDS Frau Penndorf hier heraufzubeschwören versucht hat, werden wir, was unser Gesundheitssystem betrifft, noch lange nicht erleben.
Gleichwohl gibt es Probleme, über die gesprochen und, wenn nötig, auch gestritten werden muss; denn das Gesundheitssystem - so hat es die Ministerin bereits ausgeführt - wird immer eine Baustelle bleiben.
Noch verfügt Deutschland über das leistungsfähigste Gesundheitssystem, das allen Versicherten - das möchte ich hervorheben - unabhängig von ihrem Einkommen und unabhängig von der Schwere der Erkrankung Zugang zu allen notwendigen medizinischen Leistungen auf der Höhe des wissenschaftlichen Fortschritts bietet.
Aber durch die demografische Entwicklung und den damit verbundenen wachsenden Anteil älterer Versicherter, durch den medizinisch-technischen Fortschritt, der die Behandlung früher unheilbarer Erkrankungen ermöglicht, und durch den Rückgang der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse unter RotGrün sind die Finanzierungsgrundlagen zurzeit - und das wird in der Zukunft noch lange anhalten - unter Druck geraten.
Heute beträgt der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 14,3 %, die voll als Lohnnebenkosten durchschlagen. Ohne eine Reform würde der durchschnittliche Beitragssatz in den kommenden Jahren auf 16 % ansteigen. Um zu verhindern, dass der Zugang zu qualitativ hochwertiger medizini
scher Versorgung künftig eine Frage des Einkommens wird, war eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens überfällig.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nun trafen in der großen Koalition in Berlin in dieser Frage der Gesundheitspolitik sehr unterschiedliche Partner mit zum Teil sehr stark divergierenden Konzepten aufeinander. Dennoch ist es der Koalition in Berlin gelungen, eine Reform auf den Weg zu bringen, die sehr viel besser ist, als die Proteste der Lobbyisten glauben machen wollen.
Die Vorteile auf einen Blick: mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, mehr Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten im Versicherungsschutz, mehr Transparenz bei den Kosten, wirtschaftlichere Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln, mehr Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern, zum Beispiel Ärzten, Krankenhäusern und Arzneimittelherstellern, Versicherungsschutz für alle, Belohnung gesundheitsbewussten Verhaltens - das ist ganz wichtig -, statt Leistungskürzungen Schließung von Leistungslücken, bessere Wechsel- und Rückkehrmöglichkeiten in die PKV, insbesondere für die hier eben angesprochenen nicht mehr Versicherten.
Die Ministerin hat diese Punkte im Einzelnen erläutert. Ich möchte hierauf nicht weiter eingehen.
Sicherlich gibt es in dem einen oder anderen Punkt Korrekturbedarf. Gerade die ostdeutschen Bundesländer müssen aufpassen, dass ihnen wegen der besonderen Bedingungen, die bei uns nun einmal immer noch bestehen, die von den westlichen Ländern oft so gar nicht gesehen werden oder die die westlichen Länder manchmal auch gar nicht sehen wollen, nicht nachhaltige strukturelle Schäden entstehen.
Von den Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer und insbesondere der mitteldeutschen Länder wurden in den Bundesrat mehr als 100 Änderungsanträge eingebracht, die zurzeit in den Gremien des Bundestages beraten werden. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet worden. Das eine oder andere lässt sich noch korrigieren bzw. feinjustieren. Wir Landespolitiker sollten uns dabei mit einbringen, obwohl wir, wie schon festgestellt worden ist, nicht unmittelbar für die Gesundheitspolitik zuständig sind. Das liegt in den Händen der Bundespolitik.
Alle Beteiligten sind aufgerufen, zum Gelingen der absolut notwendigen Gesundheitsreform beizutragen. Ansonsten ist die Gesundheitsversorgung in Zukunft nicht mehr in dem bisherigen Umfang zu gewährleisten.
Wichtig ist, dass die Politik die Menschen, die es letztlich im Alltag erfahren und umsetzen müssen, mitnimmt und dass den Menschen ausführlich erklärt und klar gesagt wird, wo es hingehen wird. Wir sollten es verstehen, die Menschen anzusprechen, warum die eine oder andere Maßnahmen notwendig ist, die auch schmerzlich sein kann. Wir sollten auch darauf hinweisen, dass jeder Bürger das Seine dazu tun muss, zum Beispiel sich gesund ernähren, sich mehr bewegen, bewusster mit medizinischen Leistungen umgehen, regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen und dergleichen mehr.
Noch nie hatten wir zum Beispiel einen so hohen Anteil übergewichtiger Menschen in unserem Land - mit all den Begleiterscheinungen wie Diabetes und Kreislauferkrankungen, deren Behandlung sehr kostenintensiv ist. Diese Tendenz ist leider auch schon bei vielen Kindern in besorgniserregendem Maße festzustellen.
Der in Deutschland und insbesondere in den neuen Bundesländern jetzt zunehmende Ärztemangel - es wurde schon darauf hingewiesen; ich möchte das noch einmal als einen Schwerpunkt meiner Ausführungen hervorheben - insbesondere im Hausarztbereich ist ein weiteres gravierendes Problem, das leider noch zu viele zu negieren - das muss man wirklich feststellen - oder zu relativieren versuchen, was für mich aufgrund der Fakten und Zahlen, die uns vorliegen, völlig unverständlich ist. Wollen sie denn nicht sehen, dass ca. 30 % der Ärzte 60 Jahre und älter sind, im Durchschnitt mit 62 Jahren in den Ruhestand treten und dass für die frei werdenden Praxen insbesondere im ländlichen Bereich keine oder kaum Nachfolger gefunden werden können?
Fest steht: Wenn nicht sofort damit begonnen wird gegenzusteuern, dann werden wir in den nächsten drei oder fünf Jahren - das kann man sich leicht ausrechnen - zunächst in der ärztlichen Versorgung unserer Menschen auf dem flachen Land und dann auch flächendeckend unhaltbare Zustände haben. Dann wird es für die Krankenkassen richtig teuer, wie es zum Beispiel in Großbritannien bereits der Fall ist. Dort hat man das Problem ebenfalls unterschätzt und kauft heute sehr teure ärztliche Leistungen im Ausland ein, insbesondere in Deutschland. Zum Beispiel wird in der Fachpresse immer wieder für Wochenendeinsätze im ärztlichen Notdienst in England geworben. Geboten werden 3 000 € Honorar plus Spesen. Es gibt nicht wenige Ärzte, die das annehmen.
Auf zwei unserer wesentlichen Forderungen - es sind essenzielle Forderungen; unsere Ministerin hat dies schon angesprochen - möchte ich nochmals eingehen, um diese zu unterstreichen.
Im Bereich der stationären Behandlung ist der angedachte Sanierungsbeitrag in Höhe von 0,7 % - ein Beitrag in Höhe von 1 % war auch schon angedacht - für unsere Krankenhäuser nicht leistbar, weil wir wegen des fehlenden Anteils an Privatliquidationen einfach nicht die Voraussetzungen wie die Häuser in den alten Ländern haben. Hier ist der Solidarbeitrag auch schon mitfinanziert; denn wir wissen, dass dieser Anteil wesentlich höher honoriert wird als Leistungen für GKV-Versicherte. Das ist nicht leistbar.
Dazu kommt noch eine Vergütungskürzung in Höhe von 1 % für die Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung, die auch noch einmal hinsichtlich der Effektivität hinterfragt werden muss. Man hört diesbezüglich, dass das auch noch nicht so ist, wie es sein sollte. Hinzu kommt eine Tariferhöhung für das ärztliche Personal. Insgesamt würde dies eine Reduzierung der Gesamtvergütung um 6 % zur Folge haben, die nicht zu verkraften ist.
Unser Ministerpräsident Professor Böhmer hat dankenswerterweise die eben geschilderte Situation im Bundesrat deutlich zum Ausdruck gebracht und mit Nachdruck darauf hingewiesen. Dies muss in Berlin überdacht werden. Inzwischen sind aus Berlin erste Signale zu vernehmen, dass eine Differenzierung erfolgen soll und die Einschnitte nicht so tief gehen sollen, wie sie ursprünglich geplant waren usw. Wir müssen aber dran bleiben.
Die Redezeit ist gleich zu Ende. Ich möchte bezüglich des drohenden Ärztemangels im ländlichen Bereich noch einige Zahlen vortragen.
Die Hausärzte in normalen Praxen haben zurzeit mit 60 bis 100 Patienten pro Tag Kontakt. Somit wird das medi
zinisch Vertretbare deutlich überschritten. Die Fallzahlen pro Arzt belegen, dass ein Ostarzt 36 % mehr arbeitet als sein Kollege in Westdeutschland, während der Fallwert, also Euro pro Fall, nur bei 72 % liegt. Dies haben Untersuchungen von Professor Stefan Felder, dem Direktor des Instituts für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie an der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg, ergeben. Der Ostarzt verdient also pro Fall 27,8 % weniger. Dann brauchen wir nicht lange darüber nachzudenken, wo sich ein junger, bei uns gut ausgebildeter Arzt im Zweifelsfall niederlassen wird, ob in der Altmark oder im Emsland.
Meine Damen und Herren! In Ostdeutschland müssen für den niedergelassenen Arzt gleiche Bedingungen wie in den westlichen Bundesländern geschaffen werden. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir. Das ist unsere wichtigste Forderung.
Zu der ersten Frage. Der Ärztenotstand droht uns nicht nur, sondern wir haben ihn in vielen Bereichen schon. Bei den eben genannten Zahlen kann sich jeder ausmalen, welche Situation in den Praxen jetzt schon herrscht. Allerdings ist die medizinische Versorgung noch abgesichert, weil die Hausärzte 60, 70 Stunden in der Woche arbeiten und die Patienten nicht im Stich lassen. Aber es ist auch ein Ende der physischen Kraft abzusehen. Wenn in den nächsten Jahren weitere Ärzte ausscheiden werden und wir wesentlich weniger junge Ärzte dafür gewinnen können, sich im Land niederzulassen - so ist der Trend heutzutage -, dann werden wir ernsthafte Probleme bekommen.
Ich komme zu der zweiten Frage bezüglich des Wettbewerbs zwischen den Kassen. Vom Bundesgesetzgeber ist angedacht, dass die Kassen nach der Einführung des Fonds einen einheitlichen Sockelbetrag bekommen. Die Kassen werden den Versicherten dann attraktive individuelle Leistungen anbieten müssen, um sie
bei sich zu behalten. Das ist eigentlich die Frage, die hier bisher noch nicht so im Raum stand. Aber das sollte jetzt noch mehr auf den Punkt gebracht werden. Durch die Fondsbildung wird eine Ausgangsbasis geschaffen werden, um den Wettbewerb richtig auf den Weg zu bringen.
Die privaten Krankenkassen zahlen zunächst einmal jede Leistung, die der Arzt erbringt, was im GKV-Bereich nicht der Fall ist. Dort ist das individuelle Praxisbudget schon nach zwei Dritteln des Quartals ausgeschöpft. Die einzelnen Leistungen werden auch deutlich höher als bei den gesetzlich Versicherten honoriert, sodass die Krankenhäuser und auch die Praxen damit eine Quersubventionierung vornehmen können. Diese ist in den meisten Fällen notwendig, um die Kosten weiterhin tragen zu können.
Wir wissen, dass der Anteil der besser vergüteten Privatliquidationen in unseren kommunalen Krankenhäusern nur 2 bis 3 % beträgt. Unsere Häuser können damit nicht in größerem Maßstab rechnen. Die Krankenhäuser in den alten Bundesländern, die einen Privatliquidationsanteil von teilweise mehr als 20 % haben, sind wesentlich besser in der Lage, den Sanierungsbeitrag in Höhe von 1 % und dergleichen mehr abzufedern.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im
Frühjahr 2002 wurden die gesetzlichen Vorgaben zum Ausgleich und zum Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft präzisiert. Diese Vorgaben wurden fristgerecht in Landesrecht umgesetzt.
Neu gegenüber den bisherigen Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes ist unter anderem die Einführung des Ökokontos. Die Voraussetzung für die Anerkennung von Naturschutzmaßnahmen, die ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung durchgeführt wurden, als spätere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist, dass diese Maßnahmen in irgendeiner Weise erfasst und bewertet werden. Dafür wurde ein Bewertungs- und Bilanzierungsmodell entwickelt. Das Grundprinzip solcher Modelle besteht darin, dass der Zustand jeder Fläche - das ist, so denke ich, nachzuvollziehen - vorher und hinterher bewertet wird. Dann werden entsprechende Maßnahmen festgelegt.
Nun haben wir aber ein Problem. Das Verfahren gilt zwangsläufig auch für die Fläche, auf welcher der Eingriff, zum Beispiel der Bau einer Straße, durchgeführt wird. Natürlich muss das Verfahren auch dann gelten, wenn die Naturschutzmaßnahme - das ist der Regelfall - erst nach dem Straßenbau oder bestenfalls zeitgleich durchgeführt wird. Das schränkt den Gestaltungsspielraum gewaltig ein.
Wenn ich mir den Antrag der FDP-Fraktion ansehe, kann ich nur vermuten, dass in dieser Fraktion Kenntnisdefizite hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen bestehen.
Vielleicht kann ich diese Defizite, meine Herren, heute noch ein wenig beheben. Denn diese begriffliche Gemengelage, die hier vorliegt, ist nicht korrekt.
Eingriffe sind vorrangig durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Das bedeutet, die zerstörten Werte und Funktionen des Naturhaushalts sind in gleicher Weise wiederherzustellen. Das gilt grundsätzlich auch für das Landschaftsbild.
Soweit Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichen, hat die Eingriffskompensation sogar in sonstiger Weise zu erfolgen. Das sind die so genannten Ersatzmaßnahmen. Bei Ausgleichsmaßnahmen muss ein sehr enger räumlichfunktioneller Zusammenhang zwischen dem Eingriff und der Naturschutzmaßnahme bestehen. Bei Ersatzmaßnahmen kann dieser Zusammenhang gelockert werden.
Später; vielleicht hat sich das dann schon geklärt. - Kurz gesagt: Die durchzuführenden Maßnahmen unterliegen nicht der Beliebigkeit.
Kommen wir zum Ökokonto. Entsprechend den eindeutigen rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, die zwangsläufig in Landesrecht übernommen werden mussten, kann lediglich der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Eingriff und der Kompensation gelockert werden. Der räumlich-funktionelle Zusammenhang zu dem jeweiligen Eingriff ist nach wie vor Voraussetzung für die Anrechenbarkeit solcher Maßnahmen.
Das bedeutet, die Ökokontomaßnahmen können nicht einfach in Punkte umgerechnet oder beliebig irgendwelchen eingriffsrelevanten Vorhaben zugeordnet werden, wie es beispielsweise vom Saarland vor der Anpassung des Landesrechts an das neue Bundesnaturschutzgesetz gehandhabt wurde. Das war damals rechtens. Aber verlassen wir das kleine Saarland, wo zumindest der räumliche Zusammenhang zwischen dem Eingriff und der Kompensation fast automatisch gegeben ist.
Kommen wir zurück auf unser Ökokonto. In § 20 Abs. 3 des Landesnaturschutzgesetzes wird das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ermächtigt, nähere Einzelheiten, insbesondere zum Verfahren, zu den Zuständigkeiten, zu den Bewertungs- und Anrechnungsgrundsätzen und zu den Grundsätzen über den Handel, durch Verordnung festzulegen. Das ist, wie Ihnen bekannt ist, mit der Ökokontoverordnung vom 21. Januar 2005 geschehen.
Eine Voraussetzung für die Handhabung des Ökokontos war jedoch die Etablierung eines landeseinheitlichen Bewertungs- und Bilanzierungsverfahrens für die Abarbeitung der Eingriffsregelungen. Das ist der Knackpunkt. Dieses Verfahren wurde durch einen Runderlass vom 16. November 2004 verbindlich eingeführt. Im Rahmen einer Erprobungsklausel war dieser Runderlass vorerst auf zwei Jahre befristet worden. Die unbefristete In-Kraft-Setzung muss spätestens bis Ende Dezember 2006 erfolgen. Ich denke, das wird auch so kommen.
Änderungen im Bewertungsmodell, die darauf abzielen, irgendwelche Ökomaßnahmen höher einzustufen, sind gefährlich. Das kann zu erhöhten Aufwendungen für Investitionen führen und diese letzten Endes sogar verhindern. Das ist mit den Fraktionen der CDU und der SPD nicht zu machen.
Um der FDP die Gelegenheit zu geben - die Redezeit ist abgelaufen, die Lampe blinkt schon -, etwas über die Anwendung des Bewertungsmodells nicht nur im Zusammenhang mit den Regelungen zum Ökokonto zu erfahren, haben wir, die regierungstragenden Parteien, einen Änderungsantrag eingebracht.
Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD wird die Landesregierung ersucht, bis Ende 2007 im Ausschuss für Umwelt und im Ausschuss für Landwirtschaft über die Richtlinie zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt und über deren Handhabung im Genehmigungsverfahren zu berichten. Ich denke, diese Frist ist angemessen. Der Zeitraum bis Ende 2007 ist relativ kurz gefasst. Aber bis zum Jahr 2007 sollten auswertungsrelevante Ergebnisse vorliegen.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen und den Antrag der FDP Fraktion aufgrund der vorgesehenen zeitlichen Abfolge abzulehnen. - Danke schön.
Wir haben gesagt, dass die Richtlinie befristet ist. Sie sollte zunächst erprobt werden. Sie wird jetzt vom zuständigen Ministerium mit den anderen Häusern abgestimmt - davon gehe ich aus - und sie wird letztlich angewendet werden. Die Richtlinie - das ist das Ziel - soll landesweit auch für andere Modelle, nicht nur für das Ökokonto-Modell, bestimmte Bewertungsmaßstäbe vorgeben, um landesweit einheitliche Regelungen zu kreieren, die dann auch in anderen Verfahren angewendet werden können.
Ja, ich habe sie gelesen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Ministerin, Sie haben den ersten Bericht hier abgegeben. Ich finde, damit haben Sie sehr gut und ausführlich dargestellt, was wir von der Intention her mit dem Antrag erreichen wollen. Das ist aber nur eine erste Einschätzung.
Sehr geehrte Frau Dr. Hüskens, Ihr Eifer und Ihre Besorgnis in Bezug auf die Gesundheitsreform in Ehren, aber wir sollten nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun; denn die vereinbarten Eckpunkte sind - ich möchte es einmal so sagen - reine Absichtserklärungen bezüglich der Gesundheitsreform und noch lange nicht das Gesetz.
- Richtig, aber trotzdem noch nicht das Gesetz.
Das sollten wir erst einmal abwarten. Wir wissen, dass manchmal auch nur durch eine Kommaänderung sehr vieles bewirkt werden kann. Deshalb sollten wir erst einmal in den ersten Entwurf des Gesetzes schauen.
Erst nach der Vorlage des Gesetzentwurfes - das kann sicherlich jeder nachvollziehen - können dessen Auswirkungen exakt berechnet und untersucht werden.
Zunächst waren wir versucht, den Antrag der FDP ohne großen Kommentar abzulehnen, weil er doch über den derzeitigen Stand weit hinausgeht; das ließe sich so nicht seriös realisieren.
Wir, die Regierungsfraktionen, haben nun jedoch einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht, um die Einwände und die Besorgnis im Land aufzugreifen. In unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, im Ausschuss für Soziales über mögliche Auswirkungen in Sachsen-Anhalt zu informieren, aber erst dann, wenn der konkrete Entwurf des Gesetzes zur Gesundheitsreform vorliegt.
Gerade jetzt, wo die Beratungen über die Gesundheitsreform verlängert wurden - warum auch immer -, wäre es unsinnig, über Dinge zu debattieren, welche noch nicht in Gesetzesform gegossen wurden. Es wäre, wie man so schön sagt, das Reden über ungelegte Eier.
Selbstverständlich haben wir in Ostdeutschland spezielle Interessen - die Frau Ministerin hat auf verschiedene Probleme hingewiesen -, auf die wir im Gesetzgebungsverfahren - das ist wichtig - Obacht geben sollten. Wir sollten deshalb das Gesetzesverfahren im Bundesrat und auch über unsere Fraktionen im Bundestag eng begleiten.
Hierbei sehe ich insbesondere die Ost-West-Angleichung, die finanzielle Beteiligung der Patientinnen und Patienten im System sowie die Vergütung der stationären und der ambulanten Behandlung als besonders wichtige Punkte an. Es ist zu erwarten, dass deutschlandweit ein einheitliches Niveau eingezogen wird, wenn die Absichtserklärung greift bzw. wenn die Eckpunkte greifen.
In unserem Interesse stehen aber auch effektivere Strukturen der gesetzlichen Krankenkassen und der Selbstverwaltungsorgane. Ziele der Gesundheitsreform sind erstens die Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung des Gesundheitswesens unter Beibehaltung einer - das ist entscheidend - hochwertigen medizinischen Versorgung, zweitens die Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit, drittens der Abbau der Bürokratie - an diesen Bereich sollte man wirklich einmal herangehen; im Gesundheitswesen ist sehr vieles aufgelaufen - und viertens die Senkung der Lohnnebenkosten; auch das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das sind aus unserer Sicht Schwerpunkte zur Gesundheitsreform. Natürlich müssen wir diese Schwerpunkte auch mit den Beteiligten vor Ort ausführlich diskutieren, um alle Betroffenen letztlich mitzunehmen, sodass sie das auch verstehen; denn daran, dass Handlungsbedarf besteht, besteht wohl kein Zweifel. Dies kann man jedoch erst dann tun,
wenn, so möchte ich mich wiederholen, der konkrete Gesetzentwurf vorliegt.
Den Antrag der FDP-Fraktion - Frau Dr. Hüskens, Sie hatten den Antrag schon relativiert - werden wir, wenn er in dieser Fassung aufrechterhalten wird, ablehnen. Stattdessen bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Den Alternativantrag der PDS lehnen wir ab. Das ist eigentlich kein Antrag zur Sache. Das ist Staatsmedizin pur und das wollen wir nicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Hüskens, die aktuelle Diskussion über die Gesundheitsreform schlägt natürlich hohe Wellen.
Wir stellen uns dieser Diskussion; da haben wir keine Sorge. Wir müssen allerdings auch Obacht geben - das ist richtig -, dass wir unsere Probleme, die wir speziell in Ostdeutschland haben, auch entsprechend vortragen.
Wir haben im Land spezifische Probleme. Das ist der Ärztemangel, der vor allem im Osten, aber insbesondere im ländlichen Raum an Schärfe zunimmt. Es bewegt die Menschen sehr. Ich werde als Gesundheitspolitiker fast täglich von Menschen gefragt, wo sie denn einen Hausarzt finden könnten, weil die Ärztin Frau Dr. Sowieso ihre Praxis aus Altersgründen aufgegeben habe und andere Praxen könnten aus Kapazitätsgründen derzeit keine neuen Patienten aufnehmen. Das ist die Situation, wie sie sich bei uns in Roßlau und in Coswig darstellt.
Fest steht - das ist Realität -, dass ein Drittel der niedergelassenen Hausärzte 60 Jahre und älter sind. Das durchschnittliche Alter, in dem sie in den Ruhestand gehen, liegt bei 62 oder 63 Jahren. So hat sich zum Beispiel die Anzahl der niedergelassenen Hausärzte im Raum Coswig von zwölf auf sechs halbiert.
In meinem Wahlkreis, der ländlich geprägt ist, sehe ich diese Problematik genauso wie in Coswig. Es ist für mich im Moment kein Problem zu sehen, wie sich das weiter entwickeln wird, wenn ich die Altersstruktur der Ärzte betrachte.
Die Belastung der verbliebenen Ärzte liegt bei 100 und mehr Patientenkontakten pro Tag. Man muss sich einmal vorstellen: Das entspricht einer durchschnittlichen Verweildauer des Patienten von vier bis fünf Minuten. Welcher Arzt kann denn da noch intensiv auf die Probleme des Patienten eingehen?
Das ist ein ganz großes Problem. Deshalb sehen wir auch die Implementierung einer Gemeindeschwester - wie auch immer dann das Berufsbild aussehen wird und die Zusammenarbeit gestaltet sein wird - als eine Möglichkeit an, diesem Problem abzuhelfen.
Wer sich von der derzeitigen Problematik überzeugen möchte, braucht sich nur einmal für zwei bis drei Stun
den - so lang sind die mittleren Wartezeiten - in einer Arztpraxis in ein Wartezimmer zu setzen. Anschließend kann er sich mit dem Arzt darüber unterhalten, wie er mit dem Ansturm der Patienten fertig wird, wie die einzelnen Leistungen honoriert werden - das ist auch ein ganz großes Problem - und wie der Arzt mit dem bürokratischen Wust - das ist ein noch größeres Problem -, der nach Praxisschluss auf ihn zukommt, fertig wird. Eines kann ich Ihnen versichern: Sie werden dann sehr intensiv über den Zustand und über die Zukunft unseres Gesundheitssystems nachdenken.
Auch die demografische Entwicklung - das wurde schon mehrmals angesprochen und auch von der Ministerin noch einmal detailliert dargelegt - stellt uns zunehmend vor größere Herausforderungen. Insbesondere auf dem flachen Land ist eine rasante Alterung der Bevölkerung zu registrieren. Diese Menschen bedürfen aufgrund ihrer Multimorbidität einer besonderen und intensiveren medizinischen Betreuung. So haben wir in Sachsen-Anhalt zum Beispiel eine doppelt so hohe Diabetesrate wie in Niedersachsen. Die Situation bei anderen altersbedingten Krankheiten ist ähnlich gelagert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben als Arbeitsgruppe unserer Fraktion im letzten Jahr das Thema Gemeindeschwester schon einmal in dieser Form diskutiert, auch mit den Krankenkassen. Dabei hatten wir zunächst einmal das Brandenburger Modell vor Augen. Auch das Modell aus Mecklenburg-Vorpommern hatten wir uns genauer angeschaut. Die Kassen, mit denen wir darüber diskutiert haben, meinten, man müsse das erst einmal „auf kleiner Flamme kochen“, da sie keine finanziellen Risiken eingehen wollten.
Die Art und Weise, wie die Krankenkassen das sehen, hat uns dann auch ein wenig bedenklich gestimmt. Wir sind auch nicht der Meinung, dass das ein finanzielles Problem des Landes sein sollte. Hier sind in erster Linie die Krankenkassen und die kassenärztlichen Vereinigungen in der Pflicht; denn sie sind für den Sicherstellungsauftrag zuständig und sie sind die Kostenträger.
Grundsätzlich stimmen wir diesem Projekt zu, insbesondere auch deshalb, weil unsere gesundheitspolitischen Forderungen nach wie vor in die Richtung gehen, einen stärkeren Einsatz von nichtärztlichem Hilfspersonal zur Delegation ärztlicher Leistungen zu erreichen.
Zu der Frage der rechtlichen Möglichkeiten. Das ist ein ganz großes Problem. Auch haftungsrechtliche Probleme stehen bei einem Einsatz der Gemeindeschwester, die den Hausarzt in der Peripherie entlasten soll, im Raum und müssen, wie noch weitere Fragen, geklärt werden.
Das Modellprojekt sieht im Einzelfall die Delegation ärztlicher Leistungen, zum Beispiel von Injektionen oder Infusionen, an nichtärztliches Personal vor. Hinsichtlich der Verabreichung von Infusionen gibt es schon erhebliche rechtliche Probleme. Deshalb ist es wichtig klarzustellen, ob die derzeit geltende rechtliche Grundlage dies zulässt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, stellt sich auch die Frage nach gesetzlichen Änderungen.
Soweit bekannt ist, lehnt auch der BGH die Delegation von ärztlichen Aufgaben an nichtärztliche Mitarbeiter nicht ab, wenn der Arzt sich vergewissert hat, dass die Krankenschwester der Aufgabe gewachsen ist. Sie muss dafür aber - das ist die Grundvoraussetzung - über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
Meine Damen und Herren! Vielleicht werfen wir noch einen ganz kurzen Blick auf die Honorierung der ärztlichen Leistungen in diesem Bereich.
Ganz kurz. - Für eine Arzthelferin werden, wenn der Arzt sie zu einem Hausbesuch schickt, zurzeit 5,50 € bezahlt. Dieser Satz ist unabhängig davon, wie lange und mit welchen Verkehrsmitteln sie unterwegs ist. Der Arzt bekommt eine pauschale Vergütung in Höhe von 9,20 € pro Hausbesuch. Maximal werden 5 km zugrunde gelegt. Wir wissen, dass die durchschnittlichen Entfernungen im ländlichen Bereich bei etwa 25 km liegen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, einer Überweisung des Antrages der Fraktionen der CDU und der SPD in den Ausschuss zuzustimmen. Den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS möchten wir ablehnen, obwohl wir uns im Ziel einig sind; aber der Weg ist uns einfach zu lang. Wir meinen, dass wir mit dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD schneller und mit demselben Ergebnis zum Ziel kommen werden. - Danke schön.