Herr Minister, ich halte die von Ihnen herausgegebene Richtlinie durchaus für sinnvoll, ungeachtet dessen, dass viele Schulen das Problem ja schon vor längerer Zeit angegangen sind, zum Beispiel indem sie Springerstiefel einfach als Waffen deklariert haben und Waffen laut Hausordnung verboten sind. Die Schulen haben insoweit also bereits vorgearbeitet. Dennoch finde ich Ihr Vorgehen wichtig und richtig.
Meine Frage ist: Wissen Sie, dass ein großes Problem der Schulen in diesem Zusammenhang darin besteht, dass ihre Bemühungen den Schülern gegenüber oft nicht nachhaltig sind? Sie können Schüler zum Umziehen nach Hause schicken. Aber diese Maßnahme ist nicht nachhaltig, weil in den Elternhäusern zum Teil gefestigte Einstellungen vorhanden sind, die dazu führen, dass sich bei dem Schüler kein Erziehungserfolg zeigt. Wie gehen Sie vor dem Hintergrund von Rechtssicherheit und Mitteilungspflicht mit diesem Problem um und wie leisten Sie den Lehrern und den Schulen hierbei Hilfestellung?
Auch damals konnte die Schule nicht als Ersatz für das Elternhaus dienen. Heute, in der modernen Gesellschaft, in einer Demokratie, ist dies auch nicht anders. Wir müssen allerdings dafür sorgen, dass das Elternhaus seine Verpflichtung als Partner von Schule wieder wahrnimmt.
Ich freue mich, dass mir in den letzten Wochen und Monaten viele Lehrerinnen und Lehrer gesagt haben, dass insoweit eine Besserung eingetreten sei. Das heißt, dass die Elternhäuser, die aus den verschiedensten Gründen in den letzten Jahren ihre Verpflichtung in der Partnerschaft Elternhaus - Schule nicht so intensiv wahrgenommen haben, wie das an vielen Stellen bis 1990 gelungen ist, die Bemühungen der Schule in den verschiedenen Erziehungsbereichen wieder intensiver unterstützen.
Insoweit gibt es auch viele Gespräche mit den Eltern. Ich bin gerne bereit, Ihnen Berichte zur Verfügung zu stellen, in denen von Lehrern dargestellt wird, wie der Bitte, die Kleidung zu wechseln, nachgekommen wurde und wie dann über diese Bitte der Schule zu Hause ein Gespräch stattgefunden hat. Dies bewirkt natürlich keine Wunder oder dass rechtsextreme oder fremdenfeindliche Einstellungen gleich aufgebrochen werden, aber es kommt ein Diskussionsprozess um Veränderung in Gang.
Sie wissen: Wir werden hieran lange arbeiten müssen und wir werden die rechtsextremen Tendenzen nicht auf rechtsextreme Weise erledigen, wir werden also den gordischen Knoten nicht mit einem Schwert durchschlagen können. Vielmehr ist von uns allen gemeinsam eine schwierige und langwierige Überzeugungsarbeit zu leisten.
Danke sehr. - Das Wort geht an den Abgeordneten Domres, der nun Gelegenheit hat, die Frage 667 (Position der Landesregierung zum Entwurf des 2. AAÜG-Änderungsgesetzes) zu formulieren.
Die Bundesregierung hat zum Komplex der Rentenüberleitung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine Reihe der bisherigen Regelungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar und teilweise nichtig erklärt worden sind und weitere Entscheidungen des Bundessozialgerichtes Korrekturen erfordern.
Mit dem Gesetzentwurf werden nach gegenwärtigem Stand zwar in einigen Bereichen notwendige Verbesserungen erfolgen, zugleich bleiben aber sozialversicherungsrechtlich nicht gerechtfertigte Benachteiligungen und Elemente des „Rentenstrafrechts” erhalten. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Mit welchen Änderungsvorschlägen wird sie in die weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf gehen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Domres, der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landtages hat sich intensiv mit dem Änderungsgesetz befasst. Insgesamt befindet sich der Entwurf noch im bundesparlamentarischen Verfahren. Ich selbst habe jedoch in einem Schreiben an Arbeitsminister Riester unmissverständlich die Erwartung Brandenburgs klargemacht, den Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom April 1999 strikt umzusetzen, damit die Neuregelung bis Juni 2001 steht.
Ich erinnere nochmals daran: Es geht um die Entgeltbegrenzungsregelungen bei den so genannten staatsnahen Versorgungssystemen der DDR, um die vorläufigen Zahlbetragsberechnungen sowie um die Neuberechnung der Bestandsrenten ehemals Zusatz- und Sonderversorgter des Rentenüberleitungsgesetzes vom Juli 1993. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelungen für verfassungswidrig erklärt und bis Juni 2001 eine verfassungsgemäße Regelung verlangt.
Meine Damen und Herren, Brandenburg trägt den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich mit. Allerdings sehe ich kritisch, dass auch dieser Gesetzentwurf die Entgeltbegrenzungsregelungen für die Angehörigen der so genannten staatsund systemnahen Versorgungssysteme der DDR nicht endgültig beseitigt. Ich halte das mit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts für nicht vereinbar. Dieses hatte nämlich unter anderem auch festgestellt, dass die Einkommen von Mitarbeitern des Staatsapparats nicht signifikant vom volkswirtschaftlichen Durchschnitt abwichen; so die Auffassung des Gerichts. Danach gibt es keinen Grund, die betreffenden Rentnerinnen und Rentner schlechter zu stellen. Leider fanden unsere Anträge dazu im Bundestagsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik wie auch ein erneuter Vorstoß mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt direkt im Bundesrat keine Mehrheit.
Meine Damen und Herren, zehn Jahre nach der Einheit Deutschlands ist es an der Zeit, aus den Urteilen des Obersten Verfassungsgerichts die richtigen Schlüsse zu ziehen und hierbei insbesondere auch den Mut aufzubringen, unter den wohl umstrittensten Komplex, der Rentenüberleitung, einen Schlussstrich zu ziehen. Dabei stehen die Gefühle der Opfer des SED-Regimes außer Frage. Ihre Enttäuschung über die Entschädigung ihres erlittenen Unrechts ist verständlich. Der rentenrechtliche Nachteilsausgleich bewirkt in vielen Fällen keine höhere Rente. Deshalb hat Brandenburg im Bundesrat einen besseren Ausgleich in Form eines pauschalen Rentenzuschlags für den Kreis dieser Betroffenen angestrebt - und das mit Erfolg. Der Antrag wurde mehrheitlich unterstützt. - Vielen Dank.
Herr Minister, werden sich Ihre Bedenken bei Ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat widerspiegeln, das heißt, wie werden Sie bei dem vorliegenden Entwurf abstimmen?
Herr Domres, wie Sie eben selbst noch einmal gesagt haben, gibt es einen Entwurf. An diesem Entwurf wird noch gearbeitet. Deshalb kann ich das jetzt nicht einfach pauschal von diesem Pult aus verkünden.
- Über Tendenzen spreche in von diesem Pult aus nicht gern; denn was soll ich mit Tendenzen? Ich brauche klare Fakten und dafür auch klare Grundlagen.
Herr Minister, in Ihrer Presseerklärung vom Februar 2001 haben Sie eigentlich schon Ihre Absicht geäußert, endlich einen Schlussstrich unter diesen umstrittensten Teil der Rentenüberleitung zu ziehen. Deshalb hoffe ich, dass Ihr Abstimmungsverhalten eigentlich relativ klar ist.
Ich habe dann noch eine konkrete Frage. Halten Sie unter der Voraussetzung, dass beim MfS überhöhte Arbeitsverdienste erzielt wurden, die vorgesehene Begrenzung auf das Durchschnittseinkommen für angemessen?
Natürlich muss es dazu eine weitere Diskussion geben. Ich habe das eben schon angedeutet. Ich hoffe auch insgesamt, dass sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren Möglichkeiten für klare Positionen finden lassen. Diese möchte ich aber vorher gern überprüft haben. Jedenfalls bin ich der Meinung, dass wir den unseligen Streit über dieses Gesetz insgesamt zwischen allen politischen und gesellschaftlichen Kräften endlich zu einem tragenden Konsens führen sollten. Alles andere wäre auch nicht mehr zu vertreten und es wäre auch den Menschen nicht mehr vermittelbar.
Das Wort geht an die Abgeordnete Hesselbarth, die Gelegenheit hat, die Frage 668 (Bundesratsinitiative gegen die schlechte Zahlungsmoral in der Wirtschaft) zu formulieren.
Wie verschiedenen Pressemitteilungen zu entnehmen war, plant die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gegen die schlechte Zahlungsmoral in der Wirtschaft.
Das seit Mai 2000 geltende Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen müsse in einigen Punkten nachgebessert werden,
sagte auch Wirtschaftsminister Wolfgang Fürniß am 12. März 2001 bei einer Veranstaltung in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder).
Ich frage die Landesregierung: Wann gedenkt sie diese Bundesratsinitiative im Bundesrat einzubringen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat schon bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen die Entschließung gefasst, die Bundesregierung zur Prüfung weiterer gesetzgeberischer Maßnahmen zur Bekämpfung der schlechten Zahlungsmoral aufzufordern. Inzwischen ist auch eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr verabschiedet worden, die in nationales Recht umzusetzen ist. Es besteht also Handlungsbedarf. Sobald der Prozess der Meinungsbildung in der Landesregierung abgeschlossen ist, werde ich mich wieder dazu äußern und Sie entsprechend informieren.
Nein, das kann ich nicht. Die Klagen der Handwerker, der Betroffenen liegen mir auf dem Tisch, die Kammern haben sich entsprechend geäußert. Aber jetzt müssen wir erst einmal daran gehen, das aufzuarbeiten. Wenn das soweit ist, werden wir uns dazu äußern. Ich meine, es ist besser, zunächst intern richtig zu arbeiten und dann zu sagen: Jetzt gehen wir dorthin und dorthin.
Das Wort hat der Abgeordnete Vogelsänger zur Formulierung der Frage 669 (Ausbau der Bundesautobahn 13).
Die A 13 ist die wichtigste Straßenverkehrsanbindung der Lausitz an den Berliner Raum. Die Bundesautobahn 13 befindet sich insbesondere zwischen dem Autobahnkreuz Schönefeld und der Anschlussstelle Duben in einem schlechten Zustand. In der Pressemitteilung des MSWV wurde eine Sanierung bis Autobahndreieck Spreewald bis 2007 angekündigt. Zwischen der Anschlussstelle Duben und dem Autobahndreieck Spreewald ist bereits eine Zwischensanierung erfolgt.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist mit der Fertigstellung des dringlichsten Abschnittes zwischen dem Autobahnkreuz Schönefeld und der Anschlussstelle Duben zu rechnen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vogelsänger, Sie sind offenbar einer Meldung auf den Leim gegangen, nach der der Abschnitt der BAB Nord zwischen dem Autobahnkreuz Schönefeld und der Anschlussstelle Duben bis zum Jahre 2007 zur Sanierung vorgesehen sei. Ich möchte das gern richtig stellen:
Wir haben auf dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Duben und dem Autobahndreieck Spreewald in der Zeit von 1994 bis 1996 einen Zwischenausbau gemacht. Diese Strecke wird natürlich erst dann grundhaft ausgebaut, wenn auch der Verschleißgrad entsprechend ist. Das könnte sogar noch etwas später sein. Die restlichen 58 km zwischen Duben und dem Autobahnkreuz Schönefeld werden bis 2004 fertig. Das ist also ein Vorziehen der Maßnahme um drei Jahre.
Gleiches gilt natürlich - das möchte ich ergänzend sagen - für die Strecke vom Autobahndreieck Spreewald bis zur polnischen Grenze bei Forst, womit wir Ende 2002 fertig sein werden. Also auch diese Maßnahme wird ca. zwei Jahre eher abgeschlossen sein.
Weil das eine Nachfrage provozieren könnte, füge ich gleich hinzu: Der weitere Anschluss des Autobahnkreuzes Schönefeld über den BBI mit Anschluss nach Berlin wird natürlich vor Fertigstellung des Flughafens abgeschlossen; ich sage einmal: 2006.
Ein Problem besteht bei der Nordlandebahn, wobei wir noch nicht wissen, ob sie dann, wenn sie entwidmet wird - zurzeit ist sie noch gewidmet -, eine Tunnel-, eine Trog- oder eine Brückenlösung haben wird. Sie erkennen: Die Achse Berlin - Lausitz hat eine hohe Priorität. Das Gesamtpaket wird um Jahre vorgezogen und die zusätzlichen Gelder in Südostbrandenburg versetzen uns in die Lage, dass diese Region eine der ersten sein wird, die einen verkehrsinfrastrukturellen Qualitätsanschluss an die alten Bundesländer erreicht.
Herr Minister, Sie haben richtigerweise zugestanden, dass das die wichtigste Achse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Lausitz ist, und haben ein Vorziehen auf 2004 als einen Erfolg dargestellt. Meine Frage ist: Können Sie sich vorstellen, dass im Rahmen weiterer Verhandlungen noch zusätzlicher Druck erzeugt werden kann, um über zwei- und dreischichtiges Arbeiten an dieser Baustelle noch einen zeitigeren Fertigstellungstermin zu erreichen, damit die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region dann auch tatsächlich stattfinden kann?
einem forcierten Bau von Autobahnen legen alle Nutzer Wert darauf, dass eine vierspurige Nutzung erhalten bleibt. Wir müssen bei Autobahnen - das sind bundesweite Erfahrungen - abschnittsweise bauen, meistens in Abschnitten von 8 Kilometern, bei denen der Verkehr eingeengt ist, um den Verkehrsfluss auf der Gesamtfernverkehrsverbindung dann auch in entsprechender Qualität halten zu können.
Wenn ich von der Fertigstellung der Autobahn zwischen Autobahnkreuz Schönefeld und Anschlussstelle Duben bis 2004 gesprochen habe, dann sind darin die Abschnitte von Schönefeld bis Mittenwalde zwischen 2002 und 2004 enthalten. Mit der Anschlussstelle Mittenwalde bis Groß Köris werden wir 2002 fertig sein; in diesem Jahr wurde mit dem Bau begonnen, im nächsten Jahr ist die Fertigstellung. Das Gleiche gilt auch für Groß Köris bis Baruth - diese Strecke wird 2001 fertig sein und für Staakow nach Freiwalde, deren Fertigstellung ebenfalls im Jahre 2001 sein wird.