Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. - Der Fragesteller hat noch eine Zusatzfrage. Bitte schön, Herr Warnick.
Nach den vorliegenden Informationen soll es sich bei der einzusparenden Summe um 5,6 Milliarden Euro handeln. Das ist mehr als die Hälfte des brandenburgischen Landeshaushalts. Wie wird sichergestellt, dass diese Summe nicht in den grauen Weiten des Bundeshaushalts versickert, sondern wieder für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden kann? Mit dieser Summe könnten wir das Stadtumbauprogramm locker verfünffachen.
Das Land Brandenburg kann dies nicht sicherstellen. Es ist Sache des Bundesgesetzgebers, wie der Bundeshaushalt aufgestellt wird. Es wäre schön, wenn wir auch darauf Einfluss hätten; aber das gelingt mir noch nicht.
Die Frage 1354 ist auf Wunsch der Fraktion der CDU und der Fragesteller mit der Frage 1359 getauscht worden. Ich gebe deshalb Herrn Neumann Gelegenheit, die Frage 1359 (Sanierung des Wehres der DB AG in der Stepenitz) zu formulieren. Bitte schön.
Das Landesumweltamt plant, an der Stepenitz ein Wehr wegfallen zu lassen, und Landwirte beklagen sich bei mir, dass sie diesbezüglich nicht berücksichtigt bzw. nicht gefragt worden sind.
Ich frage deshalb die Landesregierung, wie sie beabsichtigt, die betroffenen Landwirte im Planungsverfahren zu berücksichtigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Herstellung der Durchgängigkeit der Stepenitz plant das Landesumweltamt den
Rückbau des in Rede stehenden Wehres der Deutschen Bahn AG und dessen Ersatz durch eine Solgleite. Mit der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Stepenitz wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Entwicklung des Fischbestandes in der Stepenitz entsprechend dem Programm „Lachs 2000“ zu fördern. Zu diesem Zwecke wurden bereits zahlreiche Migrationshindernisse beseitigt.
Bereits während der Planungsphase wurde über das Vorhaben informiert, zuletzt auf einer Informationsveranstaltung des vom Landesumweltamt beauftragten Projektbüros „Prowa Wittenberge“ am 27. September dieses Jahres. Anwesend bei dieser Informationsveranstaltung waren unter anderem Vertreter des Landkreises, des Amtes Bad Wilsnack-Weisen, des Wasserund Bodenverbandes Prignitz, des Landesanglerverbandes und der Biosphärenreservatsverwaltung.
In dem nach Antragstellung einzuleitenden Genehmigungsverfahren für das Vorhaben wird die Verfahrensführerin der Behörde die Beteiligten gemäß § 28 des Brandenburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes anhören und dabei die relevanten Aspekte erörtern.
Vielen Dank, Herr Minister Birthler. - Wir kommen damit zur Frage 1355 (Kostenfreies Vorschuljahr). Frau Abgeordnete Bednarsky von der Fraktion der PDS, Sie haben das Wort.
Der Koalitionsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern sieht ein kostenloses Vorschuljahr vor, um damit dem Bildungsanspruch im Vorschulalter gerecht zu werden.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Position hat sie zu dem Projekt „Kostenloses Vorschuljahr“ in Bezug auf Brandenburg?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich befürworte grundsätzlich die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres; denn die Kindertagesstätte ist eine Bildungseinrichtung. Von daher erscheint mir die Elternbeitragsfreiheit auch unter dem Aspekt eines freien und ungehinderten Zugangs zu den Bildungseinrichtungen als angemessen. Das ist aber ein langfristiges Projekt. Das kann, weil hierüber eine bundesweite Diskussion stattfindet, nicht allein vom Land Brandenburg entschieden werden.
Man muss sich in dem Zusammenhang immer vor Augen halten, dass wir aus guten Gründen in Deutschland auch das Studium gebührenfrei halten. Deshalb finde ich, dass die noch viel besseren Lerner, nämlich die Kinder in den vorschulischen Einrichtungen, also in den Kindertagesstätten, diese Chance genauso wie ein Studium perspektivisch gebührenfrei bekommen sollten. Aber Brandenburg kann und soll in dieser Frage nicht vorpreschen, nicht zuletzt wegen der Haushaltslage.
Die Debatte um beitragsfreie Kindertagesstätten muss also gemeinsam mit dem Bund ganz intensiv geführt werden. Ich werde das deshalb auch in den Gesprächen mit Frau Renate Schmidt, der Bundesfamilienministerin, in den nächsten Wochen diskutieren. Es geht bei dieser Diskussion auch immer um die Gewichtung der Stufen unseres Bildungssystems und um die Lastenverteilung in der Gesellschaft insgesamt. Das ist nicht die Frage eines Bundeslandes allein.
Den Vorstoß von Mecklenburg-Vorpommern möchte ich hier nicht im Einzelnen diskutieren - das würde zu weit führen -, aber ich bin froh, dass wir - anders als Mecklenburg-Vorpommern - noch einen entsprechenden Rechtsanspruch für Kinder von null bis zwölf Jahren haben. Das geht über das, was es in Mecklenburg-Vorpommern gibt, hinaus. Wenn wir den Vorstoß von Mecklenburg-Vorpommern hier diskutieren wollten, dann müssten wir die ganz unterschiedliche Platzausstattung und die abweichende Verteilung der Finanzlasten für die Kindertagesbetreuung in die Diskussion einbeziehen. Wir müssten dann auch die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass in MecklenburgVorpommern sozial gestaffelte Elternbeiträge nicht wie bei uns zum gesetzlichen Standard gehören, und wir müssten dann auch die Folgen von grundsätzlich einheitlichen Elternbeiträgen mit bedenken. Gibt es nämlich sozial gestaffelte Elternbeiträge und verzichtet man als isolierte Maßnahme auf die Erhebung von Elternbeiträgen, so ist dies eine Umverteilung zugunsten Besserverdienender.
Frau Bednarsky, die Dinge sind, wie Sie sehen, meist komplizierter, als man denkt, oder auch komplizierter, als sie manchmal dargestellt werden. Der Weg, den Mecklenburg-Vorpommern gehen wird oder will, wird gemeinsam mit dem Bund ganz intensiv diskutiert werden müssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, der Presse war heute zu entnehmen, dass sich der Schulsenator von Berlin, Herr Böger, trotz der dort noch wesentlich schwierigeren Haushaltslage ebenfalls für elternbeitragsfreie Kitas einsetzen wird.
Ich frage Sie daher: Gibt es Bestrebungen der zuständigen Minister der Länder im Osten Deutschlands, in denen ja eine grundsätzlich bessere Versorgung mit Kita-Plätzen gegeben ist, gemeinsam bei der Familienministerin vorzustoßen, um auf diesem Wege weiterzukommen?
Genau deshalb, weil sie das gemeinsam machen wollen, haben die Kollegen meiner Anregung von vor zwei Jahren folgend diese Debatte jetzt auch öffentlich aufgenommen, wofür ich ihnen dankbar bin. Aber das ist das Bohren dicker Bretter, und das dauert, wie Max Weber vor schon fast 100 Jahren gesagt hat, leider eben sehr lange.
erreicht worden ist, aber aufgrund der sehr schwierigen Haushaltslage bei Bund und Ländern wird dieses Ziel wohl wieder etwas in die Ferne gerückt. Es ist aber unabdingbar notwendig und Aufgabe der Zukunft. Ich bin froh, dass der Landesverband meiner Partei das vor kurzem beschlossen hat. Insofern gilt das bei uns als politische Wegweisung für Brandenburg, und wir arbeiten daran.
Schönen Dank, Herr Minister. - Die Frage 1356 (Schlussfolge- rungen aus der Hochwasserkatastrophe) stellt der Abgeordnete Neumann von der Fraktion der CDU. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem letzten Hochwasser wird beklagt, dass man im Land Brandenburg nicht wie in Mecklenburg-Vorpommern die genauen Höhenkarten - also digitale Höhenkarten, und zwar über das Gebiet vor dem Deich, also landseitig - eingesetzt hat.
Ich frage die Landesregierung: Wann ist damit zu rechnen, dass sie als Schlussfolgerung aus dem Hochwasser solche digitalen Höhenkarten auch in Brandenburg einsetzt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um allen Helfern, die an der Bekämpfung der Elbeflut in unserem Land beteiligt waren, noch einmal meinen Dank auszusprechen. Da die Hochwasserschutzanlagen mit großem Einsatz und Engagement verteidigt wurden und auch eine Scheitelkappung durch die Flutung der Havelniederung erfolgte, hielten die Prignitzer Deiche und es mussten keine Überschwemmungsszenarien auf ihren Genauigkeitsgrad hin in der Realität überprüft werden.
Selbstverständlich können die im Falle eines Deichbruchs überschwemmten Gebiete nur so gut bestimmt werden, wie entsprechend genaue Vermessungen vorliegen und eine Aussage über die Wasserstandsentwicklung möglich ist. Grundlage der Entscheidung für den Landkreis Prignitz sind im Hochwasserfall die Unterlagen und Kartenmaterialien zum Generalplan Hochwasserschutz Elbe. Zusätzlich konnten den betroffenen Landkreisen während des Elbehochwassers im August 2002 erstmals Karten übermittelt werden, aus denen eine auf der Basis von Höhendaten konkretisierte Überschwemmungsgefährdung von Flächen hervorging.
Grundlage dieser Darstellung und Berechnung waren die Basisdaten eines bereits 1995 für das Gebiet der Elbe vom Landesvermessungsamt Brandenburg erstellten Laserscanner-Modells, welches aktualisiert werden soll. Dazu laufen die Abstimmungen zwischen der Bundesanstalt für Gewässerkunde, dem Landesumweltamt Brandenburg und dem Landesbetrieb für Geobasisdaten Brandenburg. Die erforderliche Befliegung soll im
Die Vorbereitungen für die Anfertigung aktualisierter Karten an der Elbe, insbesondere auch für die Gebiete, die im Falle eines Deichbruches überschwemmt werden würden, wurden bereits getroffen. Für die Oder liegt ein Laserscanner-Modell für den gesamten Grenzabschnitt einschließlich der deichgeschützten Flächen seit 1999 vor.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Im Ergebnis der Flusskonferenz am 15. September wurde ja ein Fünf-Punkte-Programm verabschiedet. Ich frage Sie jetzt, ob die Landesregierung ressortübergreifend Schlussfolgerungen aus diesem FünfPunkte-Programm zum Hochwasser- und Klimaschutz ziehen und ob dieses Programm dem Parlament vorgelegt werden wird.
Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Da dieses FünfPunkte-Programm mit den Zielen der Landesregierung, die wir vorher schon vereinbart hatten, im Wesentlichen übereinstimmt, denke ich, sind wir auf einem guten Weg. Aber es ist überhaupt kein Problem, das hier im Parlament zu formulieren. Ich denke, das sollten wir über den Ausschuss machen. Inhaltlich gibt es dabei keine Probleme. Die ersten Umsetzungen sind erfolgt, wie Sie der Presse entnehmen konnten. Sowohl Deichrückverlegungen als auch die Ausweisung von Retentionsflächen sind in Brandenburg sehr weit gediehen.
Schönen Dank, Herr Minister. - Wir kommen damit zur Frage 1357 (Fördermittelstopp für dezentrale Abwasserentsorgung?), gestellt von Frau Dr. Enkelmann. Bitte schön.
Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Wolfgang Birthler hat in Sitzungen des zuständigen Fachausschusses mehrfach mitgeteilt, dass die Förderung dezentraler Abwasserentsorgungsanlagen von der Haushaltssperre nicht betroffen sei. Dennoch verweigert die mit der Auszahlung der Fördermittel beauftragte Landesbank ILB - hierzu liegen uns mehrere Schreiben vor - derzeit die Annahme von Anträgen mit der Behauptung, die Mittel für 2002 seien ausgeschöpft. Da bisher gleichermaßen behauptet worden ist, dass die Fördermittel für dezentrale und zentrale Entsorgung im Doppelhaushalt 2002/2003 deckungsfähig seien, ist diese Aussage für uns nicht nachvollziehbar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Ihre Frage, ob meine Aussage im Ausschuss, dass die Förderung dezentraler Abwasserentsorgungsanlagen, also die Förderung von Kleinkläranlagen, von der Haushaltssperre ausgenommen ist, Bestand hat, kann ich nur antworten: Ja, zum damaligen Zeitpunkt.
Mit der Anfang Juni dieses Jahres beschlossenen globalen Minderausgabe in Höhe von 17,4 Millionen Euro musste auch im Abwasserbereich gespart werden. Da die finanziellen Mittel für Abwasser sowohl für zentrale als auch für dezentrale Entsorgungslösungen vorgesehen sind, habe ich damals gesagt, dass es keine Kürzungen bei den Mitteln für Kleinkläranlagen geben wird. Im Haushaltsjahr steht ein Betrag in Höhe von 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ausreichung dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die ILB.
Mit der generellen Haushaltsperre vom 30.09. dieses Jahres sind diese Landesmittel allerdings gesperrt und - soweit keine Bewilligung gegenüber Antragstellern erfolgt ist - bleiben sie das auch bis zum Ende des Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt waren von den 3,5 Millionen Euro 2,7 Millionen Euro bewilligt bzw. werden ausgereicht.