Protokoll der Sitzung vom 23.02.2000

Frau Enkelmann. ich will Ihnen trotzdem ganz freundlich antworten. Wir haben vor, dass sich der bedarfsgerechte Rechtsanspruch natürlich auch - und das war zumindest in der bisherigen Debatte immer von Ihnen zu hören - am Bedarf der Eltern orientiert. Wo Eltern also, um ihre Ausbildung fortsetzen bzw. ihrem Beruf nachgehen zu können. Bedarf haben, wird ihnen auch die Betreuung der Kinder der Altersstufen null bis zwei bzw. zehn bis zwölf bzw. über die Kernzeit von sechs bzw. vier Stunden hinaus voll im bisherigen Umfang und ohne höhere Kosten gewährt.

Da es - und da gebe ich Ihnen Recht - darüber hinaus auch einen Bedarf bei den Kindern gibt, haben wir in § 1 Abs. 1 eine von mir entwickelte Formulierung hineingenommen, die es zur Aufgabe dieses Gesetzes macht. das Kindeswohl auch in Zukunft zu sichern. Deshalb haben wir den Bildungsauftrag der

Kinderta gesstätten im Gesetz ganz deutlich über das bisherige Maß hinaus verankert, weil mir - und da stimme ich Ihnen zu, falls das der Hintergrund Ihrer Frage sein sollte - darum zu tun ist, dass wir auch in Zukunft nicht ein immer höheres Einschulungsalter haben, das immer mehr auf sieben zugeht, sondern dass die Kindertagesstätten die Kinder optimal auf eine Schule vorbereiten, die sich ihrerseits optimal auf die Kinder vorbereitet, sodass wir wie in vielen anderen europäischen Ländern zukünftig mit einer immer größeren Zahl von Kindern im Alter von sechs Jahren, wie intendiert, auch wirklich den Schulunterricht beginnen können.

Die Frage 1 II (Planung der Landesregierung zur Einstellung einer globalen Minderausgabe in den Haushaltsplanentwurf 2000) wird von der Abgeordneten Frau Hesselbarth gestellt.

Laut Presseberichten muss im Jahr 2000 eine Deckungslücke im Finanzhaushalt in Höhe von 882 Millionen DM noch geschlossen werden. Hierfür soll eine so genannte globale Minderausgabe in dreistelliger Millionenhöhe in den Haushalt eingestellt werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche genauen Vorschläge hat die Landesregierung zur späteren Deckung dieser globalen Minderausgabe?

Frau Ministerin der Finanzen, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Doppelhaushaltes wird kommenden Dienstag von der Landesregierung beraten und beschlossen werden. Ob der Haushaltsentwurf 2000 überhaupt eine globale Minderausgabe enthalten wird, bleibt der Kabinettsentscheidung vorbehalten. Von daher können Aussagen zur Deckung einer noch nicht beschlossenen globalen Minderausgabe auch noch nicht gemacht werden. - Vielen Dank.

Das Wort geht an den Abgeordneten Del !mann, der Gelegenheit hat, Frage 112 (Neue Wohnungsnot) zu formulieren.

Insbesondere der Deutsche Mieterbund warnt öffentlich vor einer neuen Wohnungsnot. Bei der jetzt absehbaren Tendenz sinkender Fördermittel für den Wohnungsbau und dem weiterhin ungebrochenen Trend zum Single-Haushalt sei mit einer mittelfristigen Wohnungsknappheit zu rechnen.

Ich frage die Landesregierung, wie sie die mittelfristige Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt des Landes Brandenburg einschätzt. Stehen wir vor einer neuen Wohnungsnot?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dellmann, die Wohnungsmärkte in den neuen Ländern sind derzeit ausgeglichen. Die Angebotsengpässe, die nach der Wende vorhanden waren, konnten durch umfangreiche Neubaumaßnahmen beseitigt werden. Die großen Anstrengungen im Wohnungsneubau wurden durch Steuererleichterungen und durch die direkte öffentliche Förderung von Mietwohnungen und Eigenheimen unterstützt. Die Brandenburger „Erfolgsstory" ist, dass in den Jahren von 1994 bis 1999 ca. 155 000 Wohnungen fertig gestellt worden sind. Die Regierungserklärung der letzten Legislaturperiode hatte pro Jahr mindestens 15 000 Fertigstellungen, davon die Hälfte mit öffentlicher Förderung, zum Ziel. Dieses Ziel wurde insgesamt. vor allem im frei finanzierten Bereich aufgrund der Steuerabschreibungen, weit übertroffen.

Bei den geförderten Wohnungen wurde eine Punktlandung erreicht. Das Land Brandenburg hat von allen neuen Bundesländern am stärksten den Wohnungsneubau gefördert. Im Land Brandenburg sind im Gegensatz zu den anderen neuen Ländern leichte Bevölkerungsgewinne zu verzeichnen, wobei diese im engeren Verflechtun gsraum deutlich höher sind als im äußeren Entwicklungsraum. Daraus resultiert im engeren Verflechtungsraum nach wie vor eine Nachfrage gerade nach preisgünstigen Mietwohnungen. Im äußeren Entwicklungsraum ist hingegen an einzelnen Standorten bereits Wohnungsleerstand feststellbar.

Neben der Bevölkerungsentwicklung beeinflusst das Verhalten der Haushalte die Wohnungsmarktentwicklung. Die Wohnungsnachfrage wird wesentlich durch die Bildung von kleineren Haushalten, insbesondere junger, so genannter Starterhaushalte, Single-Haushalte, bestimmt. Dementsprechend werden vor allem Single-Wohnun gen, aber auch preisgünstige Wohnungen für Familien mit zwei und mehr Kindern gesucht.

Unsere Wohnungspolitik trägt der veränderten Wohnungsmarktsituation Rechnung. Die Förderung des Wohnungsbestandes wird auf hohem Niveau fortgesetzt, um den Modernisierungs- und Instandsetzungsstau abzubauen und die Wohnungen in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Eine neue Wohnungsnot, Herr Dellmann, ist in den neuen Ländern aufgrund der Bevölkerungsverluste nicht absehbar.

Im Land Brandenburg sind jedoch in den Städten und infolge der Bevölkerungszunahme, besonders im engeren Verflechtungsraum, weiterhin innerstädtische Neubaumaßnahmen erforderlich, um Wohnungsengpässe zu vermeiden. Die Neubauförderung wird deshalb auf gesenktem, angemessenem Niveau fortgesetzt. Weiterhin kommt es durch den ungebrochenen Trend zur Bildung von Wohneigentum zu einer Angebotsausweitung.

Wesentliche Argumente des Deutschen Mieterbundes für eine mögliche neue Wohnungsnot sind das umfangreiche Auslaufen der Belegungsbindungen in den alten Bundesländern und das dortige Bevölkerungswachstum. Für die neuen Länder trifft

dieses in naher Zukunft nicht zu. In Brandenburg sichern der Bestand an geförderten Wohnungen und die BeIenungsbindungen in den großen Wohnungsbeständen der kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften aufgrund des Altschuldenhilfegesetzes sowie das weitere Engagement der Landesregierung in der Wohnungsbauförderung. dass auch mittelfristig ausreichend Wohnraum für bedürftige Haushalte zur Verfügung steht. - Schönen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf, Herr Minister. Bitte sehr, Herr Warnick!

Herr Minister Meyer, Sie sprachen davon, dass besonders im engeren Verflechtungsraum eine Bevölkerungszunahme stattgefunden habe. Das suggeriert im Umkehrschluss. dass im äußeren Erschließungsraum in Brandenburg auch eine Bevölkerungszunahme, wenn auch im kleinen Umfang, stattgefunden hat. Meines Wissens gibt es keine Region im äußeren Gürtel Brandenburgs, bei der es zu einer Steigerung der Bevölkerungszahlen gekommen ist, sondern...

Würden Sie bitte die Frage stellen, Herr Warnick!

Ist meine Einschätzung richtig, dass es nur im eneeren Verflechtungsraum zu einer Steigerung der Bevölkerungszahlen und in den äußeren Regionen zur Abnahme der Bevölkerungszahlen gekommen ist?

a) Es ist richtig. b) Es ist mir bekannt. c) Es trifft punktuell trotzdem an einigen Orten zu, dass eine geringe Steigerung vorhanden ist. - Schönen Dank.

Ich bedanke mich. - Die Frage 113 wurde durch den Fragesteller zurückgezogen. Die Frage 114 wurde schon eingebunden.

Wir kommen zur Frage 115 (Regionalflughafen Eberswalde- Finow), gestellt vom Abgeordneten Bartsch.

Im Rahmen der Luftverkehrskonzeption für das Land Brandenburg aus dem Jahre 1995, weiche in der Kabinettssitzung am 20. Januar 1998 bestätigt wurde, ist der Ausbau des vorhandenen Flugplatzes Finow zum Regionalflughafen geplant. Dem Regionalflughafenprojekt wird eine wesentliche Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Region beigemessen. Pressemitteilungen im Januar dieses Jahres zufolge soll es zu Unregelmäßigkeiten in Buchführung und Bilanzierung gekommen sein. Der Vertrag mit dem bisherigen Projektleiter wurde daraufhin gekündigt.

Ich frage die Landesregierung, ob sie weiterhin zum geplanten Ausbau des Flugplatzes Finow zum Regionalflughafen Eberswalde-Finow steht.

Herr Minister Meyer, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bartsch, lassen Sie mich bitte an dieser Stelle den von Ihnen im Verlauf Ihrer Frage dargestellten Sachverhalt richtig stellen.

Der Nutzun gsvertrag zwischen der Brandenburgischen Bodengesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH und der EntwicklungseesellschaftAeropark Finow mbH ist zum 30. September 1999 ausgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Entwicklungsgesellschaft Aeropark Finow mbH den nach dem Nutzungsvertrag obliegenden Verpflichtungen nicht oder allenfalls nur unzulänglich nachgekommen.

Nach den mir vorliegenden Informationen ist die Entwicklungsgesellschaft Aeropark Finow mbH nicht zur Zahlung eines von der BBG geltend gemachten Teilbetrages bereit, sie hat eine Verlängerung des Nutzun gsverhältnisses mit der Entwicklungsgesellschaft Aeropark Finow mbH abgelehnt und diese aufgefordert, die Liegenschaft spätestens zum 2. März 2000 zu räumen.

Unabhängig von der Frage, ob die Flugplatz Finow GmbH weiterhin als Betreiber des Verkehrslandeplatzes zur Verfügung steht, hat die Stadt Eberswalde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlun g, vom 17. Februar 2000 - offensichtlich war Ihre Frage vorher formuliert - eine neue städtische Gesellschaft gegründet, die für den Fall eines notwendig werdenden Halterwechsels unverzüglich als potenzieller Betreiber zur Verfügung stünde.

Damit könnte im Interesse der Region, aber auch im Interesse des Landes die Betriebsgenehmigung für den Verkehrslandeplatz, zu dem die Landesregierung weiterhin steht, erhalten werden. - Schönen Dank.

Ich danke auch. - Wir kommen damit zur Frage 116 (Mittel aus dem lnvestitionsförderungsgesetz Aufbau Ost), gestellt von Frau Osten.

Einer Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Emil Schnell war zu entnehmen. dass das Land Brandenburg im vergangenen Jahr mehr als 100 Millionen DM der Mittel aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost nicht abgerufen hat. Die Landesregierun g und auch die SPD-Fraktion - wir erinnern uns - waren nicht bereit, den Anteil der Kommunen an diesen investiven Mitteln des Bundes zu erhöhen.

Meine Frage lautet: Aus welchen Gründen sind die Mittel aus

dem Investitionsförderunesgesetz Aufbau Ost im Jahre 1999 nicht ausgeschöpft worden?

Frau Ministerin Simon, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Osten, der Bund stellte dem Land Brandenburg im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes Aufbau Ost zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums jährlich rund 800 Millionen DM zur Verfügung. Die seit dem Jahre 1995 bereitgestellten Bundesmittel in Höhe von ca. 4 Milliarden DM sind bis Ende 1999 zu gut 96 % ausgeschöpft worden. Dies ist für ausschließlich investiv zu verwendende Mittel ein außerordentlich positives Ergebnis.

Die bislang noch nicht abgerufenen Bundesmittel sind im Übri gen übertragbar, sodass sie nicht verfallen. sondern bis einschließlich 2004 noch in Anspruch genommen werden können.

Im abgelaufenen Jahr 1999 wurden von den veranschlagten IFGBundesmitteln insgesamt 109 Millionen DM nicht in Anspruch genommen. Die Gründe für diese nicht vollständige Ausschöpfung liegen in den allgemein bekannten Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung von Investitionen, insbesondere in den Verzögerungen bei der Planung und Durchführung von förderungswürdigen Investitionsvorhaben.

In den vergangenen Jahren lagen die Rückzahlungsbeträge jeweils zwischen 60 und 90 Millionen DM. Diese Rückzahlungen können durch eine Erhöhung des kommunalen Anteils am IFG nicht verringert werden. Im Gegenteil, allein im abgelaufenen Jahr 1999 betrugen die Rückzahlungen aus der kommunalen IFG-Pauschale 28 Millionen DM. Das ist ein Anteil von mehr als 40 % an den gesamten Rückzahlungen.

In diesem Zusammenhang dann nochmals die erfreuliche Nachricht, auf die Frau Ziegler schon in der letzten Landtagssitzung hingewiesen hat: Der Bundesminister der Finanzen hat zugestimmt, dass 1FG-Mittei zukünftig auch zur Sanierung öffentlicher Einrichtungen, so zum Beispiel von allgemein bildenden Schulen, verwendet werden können. Diese Neuregelung wird die Möglichkeit zur Bindung von IFG-Mitteln im Lande zukünftig, denke ich, erheblich verbessern. Durch die Erweiterung des Einsatzspektrums können wir eine noch effizientere Verwendung von investiven Mitteln gewährleisten, die sich auch und vor allem bei der Förderung kommunaler Investitionen positiv bemerkbar machen wird. - Vielen Dank.

Bitte sehr, Frau Osten!

Es hat sich erledigt, die Frau Ministerin hat zum Schluss noch gesagt, was ich gerne wissen wollte.

Ich bedanke mich. - Das Wort geht an Frau Fechner. Sie kann die Frage 117 (Rückkehrprojekte für Kriegsflüchtlinge) formulie

ren.

Laut einem Pressebericht in der Zeitung "DAM1D" vom November 1999 wurde in Zusammenarbeit zwischen der Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg und dem Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten ein Rückkehrprojekt für eine Gruppe von 30 bosnischen Kriegsflüchtlingen realisiert.

Dafür wurden aus Haushalts- bzw. Lottomitteln aus dem Sozialministerium und dem Ministerium der Justiz und für Bundes- und Europaan gelegenheiten insgesamt 160 000 DM zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld wurden zehn Wohnungen in Bosnien ausgebaut. Diese werden den Flüchtlingsfamilien für fünf Jahre mietfrei zur Verfügung gestellt.

Nun meine Frage an die Landesregierung: Sind weitere Rückkehrprojekte für die in Brandenburg aufgenommenen Kriegsflüchtlinge. ähnlich dem des in der Vorbemerkung geschilderten Projektes, geplant?