Protokoll der Sitzung vom 23.02.2000

Nun meine Frage an die Landesregierung: Sind weitere Rückkehrprojekte für die in Brandenburg aufgenommenen Kriegsflüchtlinge. ähnlich dem des in der Vorbemerkung geschilderten Projektes, geplant?

Herr Minister Schelten Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete, die präzise Antwort auf Ihre präzise Frage ist: Nein.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort geht an den Abgeordneten Senftleben, der Gelegenheit hat, die Frage 118 (Verkehrsanbindung für den Wirtschafts- standort Lausitz) zu formulieren.

Seit mehreren Jahren streben Brandenburger Kommunen und der Freistaat Sachsen eine länderübergreifende Straßenbaumaßnahme B 96 - neu - zwischen Hoyerswerda und der A 13 an. Eine leistungsfähige Verkehrsanbindung in Richtung Hoyerswerda und Polen wird in Zukunft notwendig sein, uni den Wirtschaftsstandort Lausitz weiterentwickeln zu können.

Durch die Sanierung der ehemaligen Tagebaue soll eine Seenkette in der Lausitz entstehen. Die einzelnen Sanierun gsmaßnahmen werden zum Teil bereits ausgeführt oder sind in der Planung. Die Trassierung der zukünftigen Straße ist von erheblicher Bedeutung für die Sanierungsplanung. Deshalb sollte die Planun g der Straßenbaumaßnahme in die Sanierung einfließen.

In nächster Zeit müssen für die Seen die konkreten Pläne für eine Nachnutzung erstellt bzw. konkretisiert werden. Hierbei spielt die Infrastruktur, also auch das Verkehrswegenetz, eine entscheidende Rolle.

Ich frage die Landesregierung, welche Schritte sie unternehmen wird um die Planung und Realisierung dieser Straßenbaumaßnahme zu ermöglichen.

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das von Herrn Senftleben genannte Vorhaben wird grundsätzlich von der Landesregierung Brandenburg unterstützt. Es dient sowohl der Verbesserung der Anbindung der Stadt Hoyerswerda an die A 13 als auch der Verbesserung der Erreichbarkeit der Gemeinden in Richtung Elsterwerda, Gröditz und Bad Liebenwerda. Ich sehe, dass sich Herr Senftleben bereits einen SPD-Platz gesucht hat; es ist also unser gemeinsames Anliegen.

(Heiterkeit)

Aufgrund dieses beiderseitigen Interesses werden die Auftragsverwaltungen der Länder Sachsen und Brandenburg im Rahmen der Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes eine insgesamt rund 24 Kilometer lange neue Bundesstraße von Hoyerswerda über Lauta, Landesgrenze Sachsen/Brandenburg zur A 11 3 bei der Anschlussstelle Ruhland zur Aufnahme in den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen anmelden und dann auch sicher gemeinsam vertreten. - Schönen Dank.

Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 119 (Kürzungen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen). Frau Schröder hat Gelegenheit zur Formulierung dieser Frage.

In einer gemeinsamen Presseerklärung am 02.02.2000 verkündeten Brandenburgs Arbeitsminister und der Präsident des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg die „schmerzhaften" finanziellen Kürzungen bei ABMaßnahmen.

Danach werden die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit bei ABM-Förderung um etwa 3 % abgesenkt; das Land Brandenburg kürzt die Unterstützung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen um rund 10 Millionen DM gegenüber 1999.

Uni zu erfahren, für wie viele Arbeitslose, insbesondere ältere Langzeitarbeitslose, diese letzte Chance einer Beschäftigung auf Zeit nun nicht mehr bestehen wird, frage ich die Landesregierung: Auf welche Zahl werden die durchschnittlich geförderten AB-Maßnahmen unter Berücksichtigung beider Kürzungen in diesem Jahr sinken?

Herr Minister Ziel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kolle gin Dr. Schröder, die Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung - das ist eine freiwillige Leistung der Bundesanstalt - sind im Wesentlichen im so genannten Eingliederungstitel. EGT. erfasst. Über die Verteilung dieses Titels auf die einzelnen Förderinstrumente, darunter auch das Instrument ABM, entscheiden die einzelnen Arbeitsämter im Lande selbst. Das ist flexibel der jeweiligen Situation angepasst handhabbar. So ist es den Arbeitsämtern auch im Jahresverlauf noch möglich, den Mitteleinsatz für ABM zu ändern. Deshalb lässt sich gegenwärtig die Zahl der ABM-Beschäftigten in Brandenburg weder genau ermitteln noch genau prognostizieren.

Der Präsident des Landesarbeitsamtes Berlin-Brandenburg war bei uns in Potsdam und schätzte am 2. Februar ein, dass auch bei Berücksichti gung der geringeren ABM-Kofinanzierungsmöglichkeiten des Landes jahresdurchschnittlich zirka 21 000 ABM-Beschäftigten in Brandenburg im Jahr 2000 Förderung gegeben werden kann. 1999 waren es 21 700. - Vielen Dank.

Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 120 (Umsetzung § 21 GFG), gestellt vom Abgeordneten Frank Werner.

Das Gemeindefinanzierungs gesetz konnte aufgrund intensiver Bemühungen der Landesregierung und des Hohen Hauses rechtzeitig verabschiedet werden. Die Kommunen haben somit Planungssicherheit und sie haben im investiven Bereich auch Planungssicherheit erreicht mit dem § 17, weil darin schon konkrete Zahlen stehen. Im § 21 hingegen ist die Höhe der Zuweisungen abhängig von der Verabschiedung des Landeshaushaltes. Gleichwohl sind die Städte und Landkreise, die in den Genuss der Förderung kommen, bemüht, ihre Planungen so schnell wie möglich voranzubringen.

Ich frage deshalb: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, unmittelbar nach Beschlussfassung der Prioritätenlisten in den Landkreisen bzw. den Städten, die in den Genuss der Förderung kommen, diese Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung auszureichen bzw. den Be ginn der investiven Maßnahmen, zumindest der Planungen, zu genehmigen, damit diese rechtzeitig in Gang kommen können und es zum Jahresende nicht zu knapp wird?

Herr Minister Schönbohm, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Werner, auch die Landesregierung hat großes Interesse daran, Investitionen in unserem Land auf den Weg zu

bringen und dafür die entsprechenden Bundesmittel zu nutzen. Daher wurden im Interesse eines planerischen Vorlaufs die Kommunen bereits Mitte vorigen Jahres auf dem Erlassweg darüber unterrichtet. dass bei der Investitionspauschale nach dem Investitionsförderunesgesetz Aufbau Ost im Jahr 2000 der Status quo gesichert und somit auch für das Jahr 2000 die bisherige Kontinuität der pauschalen Gewährung von Mitteln nach dem Investitionsförderungseesetz Aufbau Ost gewahrt bleiben.

Im Dezember des vergangenen Jahres sind die Empfänger der Mittel über den voraussichtlichen Pro-Kopf-Betrag der Investitionspauschale unterrichtet worden. Mit dieser Information wurden zugleich die bisherigen Termine für den Abruf der Mittel bestätigt. Für den Mittelabruf am 25. dieses Monats ist entsprechend Vorsorge getroffen worden. Die Kommunen können also wie in den Vorjahren Mittel zur Begleichung fälliger Rechnungen abrufen. Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltsführun g. des Landes bestehen bei diesen Mitteln nicht.

Mit dem Beschluss zum GFG 2000 hat der Landtag die erforderliche Rechtssicherheit für die weitere Planung und Umsetzung in den Kommunen geschaffen. Sowohl die Fortführung als auch der Beginn der investiven Maßnahmen bedürfen damit keiner besonderen Genehmigung vonseiten des Landes.

Ich bedanke mich. - Wir sind damit bei der Frage 121 (LEG- Krise), gestellt von der Abgeordneten Frau Tack. Bitte sehr!

Alle Warnungen sowohl vom Landesrechnungshof als auch von der PDS-Opposition vor den unübersehbaren Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit der LEG, einer hundertprozentigen Tochter des Landes, erwachsen können, hat die Landesregierung nicht aufgegriffen.

Jetzt war in der Presse zu lesen, dass personelle Veränderungen bei der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat vollzogen werden sollen und dass die LEG Verluste in zweistelliger Millionenhöhe erwirtschaftet haben soll. Die parlamentarischen Vertreter von SPD. CDU und PDS im LEG-Beirat wurden darüber nicht informiert.

Ich frage die Landesregierung: Wann wird die Landesgesellschaft den Konzernabschlussbericht vorle gen. damit über die notwendigen strukturellen Veränderungen sachgerecht entschieden werden kann?

Erstens: Die LEG war und ist bis jetzt handelsrechtlich nicht verpflichtet. einen Konzernabschluss zu erstellen.

Zweitens: Seit 1996 stellt die LEG jährlich eine Vermögens- und Erfolgsübersicht der Unternehmensgruppe auf, die auf den geprüften Einzelabschlüssen der LEG selbst und ihrer Beteiligungsunternehmen basiert.

Diese Übersichten erfüllen zwar die handelsrechtlichen Anforderungen an einen Konzernabschluss nicht in vollem Umfang, doch geben sie einen realistischen Einblick in die Finanz- und Ertragslage der Gruppe.

Gesellschafter und Aufsichtsrat der LEG haben angesichts der zwischenzeitlich erreichten Größe der LEG-Gruppe im September vergangenen Jahres beschlossen, dass ab Geschäftsjahr 1999 Konzernabschlüsse aufzustellen sind, die den handelsrechtlichen Anforderungen in vollem Umfang zu genügen haben.

Zwischenzeitlich ist auch der Abschlussprüfer der LEG beauftragt worden. den Konzernabschluss zum 31.12.1999 zu prüfen. Ich rechne nach den bisherigen Erfahrungen damit, dass der geprüfte und testierte Konzernabschluss zum 31.12.1999 Mitte dieses Jahres vorliegen wird.

Ich bedanke mich. - Wir sind bei der Frage 122 (Flugplatz Welzow), gestellt von der Abgeordneten Bednarsky. Bitte sehr!

Wie bekannt ist, existieren im Spree-Neiße-Kreis zwei Flugplätze. einer in Drewitz und ein weiterer in Welzow. Um den Flugplatz Welzow, der als Luftlandeplatz die Lizenz vom Brandenburgischen Landesamt für Verkehr und Straßenbau erhielt und auch über eine Nachtfluggenehmigung verfügt, kreisen nun Äußerungen des Landrates Friese, der in der „Lausitzer Rundschau" vom 04.02.2000, Ausgabe Spremberg, unter anderem mitteilte, dass es Bemerkun gen vonseiten der Landesebene gibt. die darauf aus ist, diesen Flugplatz in einen auf Dauer angelegten Sonderlandeplatz umzuwandeln. Mit solch einer Entscheidung wäre die bereits nachgewiesene Wirtschaftlichkeit in Gefahr und ein nicht wieder gutzumachender wirtschaftlicher Schaden würde für die Region entstehen.

Ich frage die Landesregierung: Ist eine solche Herangehensweise geplant, um dem Flugplatz in Welzow den jetzigen Status abzuerkennen und nur noch als einen Sonderlandeplatz auszuweisen?

Frau Finanzministerin Simon, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit zwei Feststellungen beginnen.

Herr Verkehrsminister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bednarsky, wir wollen keinen wirtschaftlichen Schaden. Aus

verkehrspolitischer Sicht gilt es, möglichst die langfristige Nutzung dieser Anlage als Verkehrslandeplatz zu sichern.

Die Situation der Betriebsgesellschaft, hervorgerufen durch die Kündigung von zwei Gesellschaftern der Stadt Hoyerswerda mit einem Anteil von 44 % am Stammkapital, hatte den weiteren Flugbetrieb auf dem Verkehrslandeplatz Welzow zwischenzeitlich existenziell gefährdet. Während dieser Zeit wurden Überlegun gen durch Dritte angestellt, wie durch eine Kostenreduzierung der Fortbestand des Landeplatzes gesichert werden kann. Hierbei beinhaltete ein Denkmodell die Reduzierung der Personalkosten, die durch eine Genehmigungsänderung in Richtung Sonderlandeplatz und des damit verbundenen Wegfalls der Betriebspflicht möglich gewesen wäre.

In der Gesellschafterversammlung der Flugplatzbetriebsgesellschaft Welzow mbH, die am 11. Februar 2000 tagte. ist der Wirtschaftsplan für das Jahr 2000 einstimmig beschlossen worden. Dies war nach der Reduzierung der zahlenden Gesellschafter nur durch einen anteilig erhöhten Zuschuss der verbliebenen Gesellschafter möglich. Ein Antrag auf Veränderung des Status des Flugplatzes Welzow vom Verkehrslandeplatz zum Sonderlandeplatz ist in diesem Zusammenhang nicht gestellt worden und steht demzufolge auch nicht an. - Danke schön.

Herzlichen Dank. - Wir kommen zur Frage 123 (Kita- Kürzungen als demographisches Problem), gestellt von der Abgeordneten Kaiser-Nicht. Bitte sehr!

In Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierung bzw. der Koalitionsfraktionen wird neuerdings die Notwendigkeit der Kürzungen im Kita-Bereich als Folge der demographischen Entwicklung beschrieben.

Angesichts der Tatsache, dass die finanziellen Zuweisungen des Landes auf der Grundlage des Kita-Gesetzes stets nur nach der Zahl der belegten Plätze bemessen werden, frage ich die Landesregierung: Warum muss das Kita-Gesetz geändert und dabei insbesondere der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eingeschränkt werden, wenn allein der Rückgang der Kinderzahlen Grundlage für die Reduzierung der Landeszuweisungen sein könnte?

Herr Minister Reiche als Minister für Bildung, Jugend und Sport, Sie haben das Wort.