Protokoll der Sitzung vom 02.03.2005

1. Lesung

Die Aussprache wird mit einem Beitrag der Landesregierung eröffnet. Ich vermute, Frau Ministerin Wanka, Sie möchten das Wort ergreifen. - Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Staatsvertrag mit der evangelischen Kirche und dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl stellt der Vertrag mit der Jüdischen Ge

meinde den konsequenten Abschluss der staatskirchenrechtlichen Vertragswerke dar. Mit diesem Vertrag hat die Landesregierung ihr Vorhaben, mit den drei wichtigsten Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften Staatsverträge zu schließen, vollendet.

Es war nicht klar, ob es nach der Vernichtung der jüdischen Gemeinden überhaupt je wieder jüdisches Leben in diesem Umfang - eine jüdische Religionsgemeinschaft - in Brandenburg geben würde. Noch vor wenigen Jahren war das keineswegs sicher. Im Jahr 1990 existierte keine jüdische Gemeinde auf dem Gebiet des heutigen Landes Brandenburg. Nach der politischen Wende im Ostblock kam es zu einer Zuwanderung von Juden aus den GUS-Staaten nach Deutschland, sodass auch in Brandenburg wieder eine jüdische Landesgemeinde gebildet wurde. Sie verfügt heute über 7 Ortsgemeinden mit insgesamt ungefähr 1 087 Mitgliedern.

Die Wiederherstellung jüdischen Lebens in Brandenburg ist ein langer und auch schmerzhafter Weg. Er ist auch von einer ganzen Reihe von Rückschlägen geprägt. Das haben auch die Jüdische Gemeinde bzw. der Jüdische Landesverband erfahren müssen, als sie insbesondere durch das Fehlverhalten einiger Funktionsträger überschuldet worden waren. Dadurch hat die Landesgemeinde einen Großteil ihrer Handlungsfähigkeit eingebüßt. Dieser Umstand führte dazu, dass die Staatsvertragsverhandlungen, die im Jahr 1990 eigentlich schon recht weit gediehen waren, unterbrochen werden mussten. Die Einordnung in die neuen Rechtsverhältnisse und in die Lebensbedingungen in Deutschland stellte einen sehr schwierigen Lernprozess für die Mitglieder des Jüdischen Landesverbandes dar, aber der Landesverband, insbesondere der Vorstand, will den Aufbau des jüdischen Lebens vorantreiben und engagiert sich sehr.

Wir möchten die Jüdische Gemeinde bei diesem Vorsatz unterstützen. Sie hat in den letzten Jahren, die für sie schwierig waren, Rat und Unterstützung von ganz unterschiedlichen Seiten erfahren. Insbesondere taten sich die evangelische Kirche und die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit hervor und haben sich dort wirkliche Verdienste erworben. Auch die einzelnen Kommunen haben versucht, die Ortsgemeinden zu unterstützen. Ich denke, an dieser Stelle sollte man all jenen herzlich danken, die sich in den letzten Jahren um den Jüdischen Landesverband und seine Mitglieder bemüht haben.

Wir haben das jüdische Leben in Brandenburg in den letzten zehn, zwölf Jahren in mehrfacher Millionenhöhe projektbezogen gefördert und haben, was die Bereitstellung von Liegenschaften oder die Unterstützung bei der Lösung diverser Probleme betrifft, sehr engagiert mit dem Landesverband zusammengearbeitet. Mithilfe der staatlichen und der gesellschaftlichen Unterstützung hat die Jüdische Gemeinde ein Sanierungskonzept erarbeitet, sodass der schwierige Anpassungsprozess - Stichwort: Abbau der Schulden - gesteuert und gestaltet werden kann.

Der Vertrag ist ein zentrales und wichtiges Werk, um das jüdische Leben zu konsolidieren. Nur durch diesen Staatsvertrag kann der Jüdische Landesverband seine noch bestehenden Schulden tilgen. Alle Schulden, die er bei der öffentlichen Hand hatte, haben wir niedergeschlagen. Auch dies ist als direkte Unterstützung des Jüdischen Landesverbandes in Form von mehreren Hunderttausend Euro zu werten. Wir haben gesi

chert, dass dem Jüdischen Landesverband von nun an sachkundige Hilfe, wie Rechtsanwaltsbüros etc., zur Seite steht, um zum Beispiel bei der Abwicklung des gesamten Schuldendienstes zu helfen, damit sich Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.

Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ist nicht leicht. Der finanzielle Spielraum der Landesgemeinde ist in den nächsten Jahren noch begrenzt, weil noch ein Teil der Schulden getilgt werden muss. Für die Zeit danach besteht jedoch eine zukunftsfähige Perspektive. Ich meine, dass der Vertrag selbst den Willen der Landesregierung zum Ausdruck bringt, dem Jüdischen Landesverband einen gesicherten Platz im Land zu verschaffen und zu erhalten.

In den Vertrag sind sehr viele Bestimmungen aufgenommen worden, die nicht über den Etat des Landes geregelt werden müssen, zum Beispiel was die gemeinsame Verantwortung von Bund und Land für die Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe oder die Verpflichtung, die Jüdische Gemeinde in die Gedenkstättenarbeit einzubeziehen, angeht. Die Inhalte dieses Vertragswerkes orientieren sich weitgehend an vertraglichen Regelungen, die in ähnlicher oder modifizierter Form auch in anderen Bundesländern zu finden sind. Ich meine, es ist ein guter Gesetzentwurf, und bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung. - Danke sehr.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Danke, Frau Ministerin Wanka. - Wir setzen mit dem Beitrag der PDS-Fraktion fort. Frau Kaiser-Nicht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In vielen deutschen Städten, darunter unsere heutige Landeshauptstadt, brannten am 9. November 1938 die Synagogen. Jüdische Bürgerinnen und Bürger wurden auch von hier aus zu Zehntausenden in die faschistischen Konzentrationslager und damit fast immer in den Tod geschickt. Entrechtung und Erniedrigung im Alltag waren dem vorausgegangen. Daran haben wir uns gemeinsam mit vielen Menschen in der ganzen Welt erst vor kurzem wieder erinnert, als mit einer beeindruckenden Veranstaltung im ehemaligen deutschen Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau der mehr als 1 Million dort ermordeten Jüdinnen und Juden gedacht wurde.

Vor dem historischen Hintergrund des millionenfachen Leidens von Juden aus ganz Europa, aber auch vor dem Hintergrund, dass es im Land Brandenburg 60 Jahre nach Auschwitz wieder jüdische Gemeinden und jüdisches Leben gibt, das wieder zum geistigen und kulturellen Reichtum Brandenburgs gehört, verhandeln wir heute über den ersten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und der Jüdischen Gemeinde im Land Brandenburg. Da dies heute die 1. Lesung ist und die Beratungen in den Ausschüssen noch vor uns liegen, möchte ich mich stellvertretend für die PDS-Fraktion auf einige wenige Bemerkungen konzentrieren.

Erstens: Ich bin froh, dass dem Land endlich ein Gesetzentwurf zu einem solchen Staatsvertrag vorgelegt wurde. Die Verhandlungen haben bekanntlich geraume Zeit in Anspruch genommen und waren nicht einfach.

Zweitens: Es ist schon bei den Verhandlungen zum Vertragsentwurf und auch im Vorfeld unserer heutigen 1. Lesung deutlich geworden, dass mit diesem Gesetzentwurf eine Reihe von komplizierten Fragen im Raum steht, auf die wir als Abgeordnete rechtlich und auch materiell belastbare Antworten finden müssen, ehe wir in die Schlussabstimmung gehen. Deshalb ist es aus unserer Sicht so nützlich wie unumgänglich, eine Anhörung von Sachverständigen und Betroffenen im Hauptausschuss durchzuführen. Dazu, denke ich, sollten wir uns am 17. März im Hauptausschuss verständigen.

Drittens: Ich plädiere ausdrücklich für ein zügiges Verfahren in den Ausschüssen. Wir hatten im Hauptausschuss schon eine erste Verständigung dazu herbeigeführt. Für ein zügiges Verfahren gibt es gute Gründe, auf die ich hier nicht näher einzugehen brauche. Ich gehe davon aus, dass dies möglich ist, wenn Abgeordnete, Landtagsverwaltung, Landesregierung und die jüdischen Gemeinden mitziehen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine konstruktive Beratung zu diesem Staatsvertrag.

(Beifall bei der PDS)

Danke. - Wir setzen mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Klein für die SPD-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vertragswerke zwischen den großen Religionsgemeinschaften und dem Land Brandenburg sind fast vollständig. Endlich, möchte ich sagen, liegt auch ein Vertrag mit der Jüdischen Gemeinde und dem Land Brandenburg vor. Obgleich dieser Vertrag viele interessante Regelungen enthält, sind es - wie bei den meisten der von uns geführten Debatten - die finanziellen Auswirkungen, die am meisten interessieren.

Die Landesregierung hat zu diesem Vertrag - natürlich auch, weil sie Kenntnis vom Stand der Verhandlungen hatte - im Entwurf des Doppelhaushalts im Einzelplan 06 Vorsorge getroffen, damit die finanzielle Absicherung gegeben ist. Im Haushaltstitel 685 80 stehen der Jüdischen Gemeinde nach diesem Vertrag nunmehr jährlich 200 000 Euro zur Verfügung.

Ich denke, ähnlich wie es die Kollegin Kaiser-Nicht hier vorgetragen hat, dass es dem Land Brandenburg 60 Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Herrschaft durch die Alliierten wohl gut zu Gesicht steht, das - Gott sei Dank! - neu entstandene jüdische Leben in unserem Land auch finanziell auf gesicherte Grundlagen zu stellen.

Vergessen wir bitte nicht, dass sich der Rassismus des Nationalsozialismus gerade gegen die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger richtete. Wenn sich heute Juden aus der ehemaligen Sowjetunion bereits an sieben Standorten in Brandenburg niedergelassen haben, dann bedürfen diese Menschen unserer Unterstützung, damit sie sich organisieren und ihre Religion in Freiheit ausüben können. Der heute vorliegende Vertrag wird diesem Bestreben in solider Weise gerecht.

Die Verhandlungen zu dem Vertrag gestalteten sich als schwierig und haben sich über insgesamt sieben Jahre hingezogen.

Der Vertrag wurde letztlich von Landesregierung und Jüdischer Gemeinde unterzeichnet.

Unter Beachtung der erfolgten Unterschriften müssen wir auch das allseits bekannte Memorandum der Jüdischen Gemeinde betrachten. Der Wunsch nach einer zusätzlichen Finanzhilfe zur Schuldentilgung erscheint verständlich, ist angesichts der geleisteten Vertragsunterschriften aber unrealistisch. Darum geht es heute hier auch nicht. Selbstverständlich steht es jeder Fraktion frei, im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Änderungsantrag einzubringen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass das Land Mitverantwortung für die Pflege jüdischer Friedhöfe übernimmt und dafür jährlich mehr als 100 000 Euro in den Haushalt eingestellt hat. Zudem unterstützt das Land die Errichtung einer Synagoge in Potsdam.

Nach dem Plan soll die Jüdische Gemeinde im Jahre 2010 schuldenfrei sein. Wir alle in diesem Hause wären wohl froh, wenn wir das Gleiche für das Land für 2010 feststellen könnten. Das ist aber sicherlich nicht zu erwarten.

Leider existiert ein scheinbar unüberwindbarer Konflikt zwischen den Juden in Brandenburg, der seine tiefere Ursache in divergierenden religiösen Überzeugungen hat. Etwa 1 500 Mitglieder der Jüdischen Gemeinde stehen den 430 Mitgliedern der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde gegenüber. Letztere fühlen sich dem orthodoxen Judentum verpflichtet und pochen auf einen eigenen Anspruch auf institutionelle Förderung durch das Land. Sie haben bereits angekündigt, gegen den vorliegenden Staatsvertrag klagen zu wollen. Niemand kann ihnen das verwehren.

Die Landesregierung vertritt dagegen die Auffassung, dass die nun vertraglich garantierte Summe für alle auf den jüdischen Religionsgesetzen beruhenden Gemeinden des Landes verwendet werden muss, unabhängig davon, ob sie jetzt oder in Zukunft der Landesgemeinde angehören. So ist es in Artikel 8 des Vertrages festgelegt und so wurde der Staatsvertrag von Ministerpräsident Matthias Platzeck und von dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde unterzeichnet.

Ich schließe mich der Auffassung der Landesregierung ausdrücklich an und fordere alle jüdischen Gemeinden im Lande auf, das Gespräch miteinander zu suchen. Nur im kompromissbereiten Dialog und im konstruktiven Miteinander wird sich jüdisches Leben in Brandenburg gedeihlich entwickeln können. Ein ermutigendes Zeichen dafür ist, dass kürzlich die erste jüdische Kita in Potsdam eröffnet worden ist.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, den vorliegenden Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Hauptausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Klein.

Ehe ich jetzt dem Abgeordneten Schuldt für die DVU-Fraktion das Wort erteile, begrüße ich weitere Gäste hier bei uns in die

ser spannenden Debatte. Es handelt sich um Mitglieder des Frauenkreises der Kirchengemeinde Doberlug. - Herzlich willkommen bei uns in Potsdam.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unmittelbar an einem Vertrag zwischen dem Land Brandenburg und einer religiösen Gruppierung des Landes selbst ist ja nichts auszusetzen. Der Aufbau religiöser Gemeinschaften in einem nach wie vor durch das DDR-Regime weitgehend säkularisierten Land ist grundsätzlich begrüßenswert. Schließlich haben wir auch den Staatsvertrag des Landes mit dem Heiligen Stuhl unterstützt, und zwar im Gegensatz zu den Stimmen der Linken in diesem Lande, die lieber ihre extrem sozialistischen Weltanschauungsgruppen zum geistig-moralischen Paradigmengeber eines postsozialistischen Brandenburg machen und dies von den Steuerzahlern finanzieren lassen wollen.

(Zurufe von der PDS)

Zu kritisieren ist allerdings die Machart seitens der Landesregierung und die Art, wie der vorliegende Staatsvertrag zustande kam. Es sind folgende Fragen gänzlich ungeklärt:

Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, eineinhalb Jahre haben Sie den Staatsvertrag hinausgezögert und es ist nichts passiert. Jetzt legen Sie ein völlig unausgegorenes Konzept vor, das gleich nach seiner Unterzeichnung seitens der Jüdischen Gemeinde wieder öffentlich verworfen wurde. In dem vorliegenden Vertrag ist außerdem nicht klar geregelt, inwiefern landesseitig der Synagogenbau unterstützt werden soll. Eine derartige Gummiklausel öffnet möglicher öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme des Landes Tür und Tor. Im Allgemeinen können solche Zusicherungen aber haushaltspolitisch tragbar nur getroffen werden, wenn sie eine zuverlässige Spezifizierbarkeit aufweisen. Aber dazu, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, sind Sie offensichtlich nicht willens oder auch nicht in der Lage. In der Erläuterung zu Artikel 7 steht dazu jedenfalls nichts. Daher hätten Sie sich diese Erläuterung auch sparen können.

Zudem lehnen ein beträchtlicher Teil der Jüdischen Gemeinde, insbesondere die Gesetzestreuen, wie Herr Klein schon sagte, sowie andere Konkurrenten der Jüdischen Gemeinde diesen Staatsvertrag strikt ab. Diese religiösen Gruppen sehen sich benachteiligt und niemand weiß, ob nicht von anderer Seite weitere, aus jetziger Sicht rechtlich noch nicht exakt einschätzbare Forderungen an das Land folgen werden.

Fakt ist, dass der vorliegende Staatsvertrag bereits jetzt schon ständig zur Forderung von Nachverhandlungen Anlass gibt. Damit ist dieser Staatsvertrag aber für den Landtag nicht zustimmungsfähig, zumal, wie schon angesprochen, offensichtlich sogar der richtige Vertragspartner streitig gestellt ist.

Dafür sind Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, aus meiner Sicht als Verhandlungspartner maßgeblich mitverantwortlich. Machen Sie erst einmal Ihre Hausaufgaben und legen Sie einen rechtssicheren und tragfähigen Staatsvertrag vor, der weniger stümperhaft vorbereitet ist!

(Beifall bei der DVU)

Wir werden aber konstruktiv in den Ausschüssen nach Lösungen suchen helfen, damit wir endlich zu einem positiven, rechtssicheren Staatsvertrag kommen. Das sagen wir Ihnen jetzt zu. Ich hoffe zum Wohle auch unserer jüdischen Mitbürger, dass das erfolgen wird. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Niekisch für die CDUFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir nicht sicher, ob der Beifall, den Sie von Ihren wenigen Leuten bekommen haben, von den jüdischen Mitbürgern im Lande so geteilt wird. Ich halte es für ziemlich maßlos und unverhältnismäßig, wie Sie den langen und schwierigen Weg zum Zustandekommen des Staatsvertrags zwischen dem Landesverband Brandenburg der Jüdischen Gemeinde und der Landesregierung, also auch uns hier, charakterisieren.