Protokoll der Sitzung vom 13.04.2005

Nach meinem Empfinden war das ein Redebeitrag für die kommenden Ausschussberatungen. Um das Verfahren nicht zu verkomplizieren, frage ich den Abgeordneten Petke, ob er es

als Kurzintervention zu seinem Redebeitrag auffassen und reagieren möchte. - Er möchte nicht reagieren, fasst es aber dennoch so auf, Herr Vietze. Damit ist das auch nach der Geschäftsordnung wieder sauber.

Die Landesregierung hat das Bedürfnis, ihre Redezeit weiter auszuschöpfen.

Herr Vietze, Sie wissen es eigentlich besser, als Sie hier vorgeben. Das Ziel des Gesetzentwurfs - das habe ich vorhin dargestellt - war, der Haushaltssituation und den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend Änderungen vorzunehmen. Wenn Sie eine komplikationslose Veranstaltung wollen, müssen Sie das Trennungsgeld abschaffen. Anders geht es nicht, weil jeder Einzelfall nun einmal anhand von Unterlagen und entsprechenden Verwaltungsvorgängen geprüft werden muss. Die einfache Regelung, wie Sie sie proklamiert haben, ist nicht machbar, weil dies ja Rückkopplungen zu Umzugskostenvergütungen etc. hat.

Warum wir das später gemacht haben, haben wir von dieser Stelle aus auch schon erklärt, und Sie haben es zur Kenntnis genommen. Wir haben darauf verwiesen, dass der Bund seine Regelungen novelliert hat und wir davon ausgehen, dass es Änderungen gibt, die auch auf Brandenburg zurückwirken. Das ist in der Zwischenzeit nicht eingetroffen. Deshalb haben wir die Arbeit daran wieder aufgenommen und legen dies jetzt vor.

Vielen Dank. Damit ist die Rednerliste zu diesem Beratungsgegenstand erschöpft.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/934 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an den Hauptausschuss sowie an den Ausschuss für Inneres - mitberatend. Wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit gibt es erfreulicherweise eine einstimmige Entscheidung des Plenums. Herzlichen Dank.

Wir verlassen Tagesordnungspunkt 11 und kommen zu Tagesordnungspunkt 12:

Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2003

Drucksache 4/76

in Verbindung damit:

Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2003 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht nach § 27 Satz 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz

Drucksache 4/180

und

Zwölfter Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg

Drucksache 4/181

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 4/834

Wir haben die Freude, den Landesbeauftragten Dr. Dix unter uns zu haben, der auftretende Fragen in seinen Redebeitrag einfließen lassen möchte. Die Debatte wird mit dem Beitrag der PDS-Fraktion eröffnet, für die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der rasanten technischen Entwicklung in der Informationsverarbeitung und in der Kommunikation wachsen die Anforderungen, die an einen wirksamen Datenschutz zu stellen sind. Obwohl oft das Gegenteil behauptet wird, sind die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht mit dem so genannten Volkszählungsurteil vor 20 Jahren gesetzt hat, aktueller denn je. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat der Datenschutz einen hohen Stellenwert, der jedoch auch immer wieder geltend gemacht werden muss.

Uns liegen der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, bezogen auf das Jahr 2003, sowie die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung vor. Wie in den Vorjahren weist der Landesbeauftragte, Dr. Alexander Dix, mit Akribie und großem Verantwortungsbewusstsein auf Rechtsverstöße, Mängel und Defizite bei der Umsetzung des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes sowie beim Akteneinsichtsrecht im Land Brandenburg hin. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Herr Dix dabei den Bezug zur internationalen Entwicklung herstellt und sich auch zu bundesweiten Problemen, insbesondere zur Sicherheitspolitik, äußert. Die vorangestellte kritische Einschätzung von einer wachsenden Tendenz zur präventiven und anlassunabhängigen Sammlung und Speicherung von Bürgerdaten wird von der PDS geteilt. Ein Teil der im Bericht aufgeführten Probleme ist bereits gelöst. Für einen anderen Teil besteht noch dringender Handlungsbedarf.

Ich bedauere, dass es nicht gelungen ist, im Innenausschuss Konsens herzustellen, zu einer problemorientierten Stellungnahme für das Landtagsplenum zu kommen. So ist es leider bei einer allgemeinen Floskel geblieben.

Die PDS-Fraktion legt Ihnen alternativ einen Änderungsantrag vor, der konkrete Handlungsaufträge an die Landesregierung enthält. Erstens soll die Landesregierung den Entwurf eines Landesgesetzes zum Datenschutzaudit vorlegen, wenn die Bundesregierung nicht bis zum 30. Juni 2005 den Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes beschließt. Hier besteht Handlungsbedarf.

Zweitens sollen bei der Vergabe von Aufträgen zur Verarbeitung

personenbezogener Daten, insbesondere von Personaldaten, an Dritte die gesetzlichen Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung von vornherein berücksichtigt und eine Anpassung nicht gesetzeskonformer Vereinbarungen unverzüglich vorgenommen werden.

Drittens soll sich die Landesregierung für die Beibehaltung der differenzierten Eingriffsvoraussetzungen für die Abnahme eines herkömmlichen Fingerabdrucks einerseits und des so genannten genetischen Fingerabdrucks andererseits im Strafverfahren einsetzen sowie - viertens - unverzüglich den Entwurf für ein Landesumweltinformationsgesetz vorlegen.

Wir stützen uns bei diesen Handlungsaufträgen auf einen entsprechenden Vorschlag des Landesbeauftragten, in dem er auf Bitte des Ausschusses herausgehobene Probleme aus dem Tätigkeitsbericht genannt hat. Eine Zustimmung zu unserem Antrag, für die ich werbe, wäre ein deutlicher Ausdruck dafür, dass der Landtag zwingende Schlussfolgerungen aus dem Tätigkeitsbericht zieht.

Meine Damen und Herren, bekanntermaßen ist die Amtszeit von Herrn Dr. Dix im vergangenen Jahr abgelaufen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ihm im Namen der PDS-Fraktion für seine engagierte und außerordentlich qualifizierte Arbeit zu danken.

(Beifall bei PDS und SPD)

Herr Dr. Dix hat die Gewährleistung des Datenschutzes und des Rechts auf Akteneinsicht im Land Brandenburg wesentlich geprägt und vorangebracht. Er hat sich dabei nicht vom Innenministerium handzahm machen lassen, sondern kritisch und kämpferisch seine Aufgabe wahrgenommen. Herr Dr. Dix, wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrer neuen Funktion als oberster Hüter des Datenschutzes in Berlin, in die Sie gewählt worden sind. Vorher ist jedoch noch einiges zu tun.

Da es im vergangenen Jahr nicht gelungen ist, das rechtzeitig eingeleitete Ausschreibungsverfahren für die Neubesetzung der Stelle des Datenschutzbeauftragten erfolgreich zum Abschluss zum bringen, muss diese Aufgabe jetzt so schnell wie möglich gelöst werden. Eine Anhörung von acht Bewerbern hat im Innenausschuss stattgefunden. Jetzt bleibt zu hoffen, dass der Meinungsbildungsprozess in den Fraktionen, insbesondere in der Koalition, im Innenausschuss zu einem Wahlvorschlag für den Landtag geführt werden kann. Ziel ist es, noch in diesem Halbjahr zu einer Entscheidung des Landtages zu kommen.

Vielleicht gelingt es uns in diesem Zusammenhang auch, die längst überfällige Zusammenführung der Aufsicht über den öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich des Datenschutzes beim Landesdatenschutzbeauftragten durchzusetzen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Scharfenberg. - Ich frage die SPD-Fraktion: Wer spricht für sie? - Der Abgeordnete Schippel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um gleich auf das zuletzt Gesagte einzugehen, Herr Dr. Scharfenberg: Die Zu

sammenführung der öffentlichen und nicht öffentlichen Aufgaben oder die Prüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten hat sich meiner Meinung nach durch die Anhörung der Kandidaten bestätigt. Neun Kandidaten waren geladen. Sieben haben sich definitiv für die Zusammenführung ausgesprochen und zwei waren sich nicht ganz schlüssig, ob Nachteile überwiegen würden. Insofern war das ein eindeutiges Votum. Die Zusammenführung sollten wir dann angehen.

Ich möchte mich ebenfalls bei dem scheidenden Landesdatenschutzbeauftragten für seine stets überparteiliche Arbeit bedanken; denn manche, gerade in der Ministerialbürokratie, haben vergessen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte vom Landtag eingesetzt und gewählt wurde und dem Landtagspräsidenten untersteht und nicht einem Ministerium. Insofern herzlichen Dank für die Wahrnehmung der Aufgaben. Herr Dr. Dix, wir haben uns angesichts Ihres Wegganges unterhalten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Berlin. Für mich ist das ein Hinweis darauf, dass die Fusion der beiden Behörden im Vorfeld der großen Fusion eventuell klappen könnte. Angebracht wäre es.

Aber zum Antrag der PDS: Der erste Punkt lautet: Die Landesregierung wird aufgefordert, den Entwurf eines Landesgesetzes zum Datenschutzaudit vorzulegen. - Das Datenschutzaudit gibt es derzeit in Schleswig-Holstein; es wird allerdings von Brandenburg nicht anerkannt. Ist es nicht klüger, Herr Dr. Scharfenberg, auf eine bundeseinheitliche Regelung zu warten, bevor bundesweit zersplitterte Rechtsmaterien entstehen und die Bundesländer ihre jeweiligen Verfahren gegenseitig nicht anerkennen? Wir sollten uns vielleicht auf eine bundesweite Regelung konzentrieren.

In einem zweiten Punkt fordern Sie die Landesregierung auf, bei der Vergabe von Aufträgen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Personaldaten, an Dritte die gesetzlichen Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung von vornherein zu berücksichtigen. Hier bleibt die Frage zu stellen, und das hat der Landesdatenschutzbeauftragte in seinem Bericht getan, ob die datenschutzrechtliche Verantwortung in diesem Prozess stets eindeutig zugeordnet werden kann. Ich möchte das bejahen. Ein Beispiel dafür ist auch die Erfahrung aus dem letzten Fall, bei dem es in Bezug auf die Festplatten auch um Fragen des Datenschutzes ging, nämlich darum, dass Daten nicht in unbefugte Hände gelangen. Der Innenminister hat an dieser Stelle sehr schnell und sehr klar die Verantwortung wahrgenommen, wenngleich manche Äußerung zu Missverständnissen geführt hat. Die Verantwortung der Landesregierung ist demonstriert worden. Es bedarf hier keines gesonderten Auftrags.

Im dritten Punkt wird die Landesregierung aufgefordert, sich für die Beibehaltung der differenzierten Eingriffsvoraussetzungen für die Abnahme eines herkömmlichen Fingerabdrucks einerseits und des so genannten genetischen Fingerabdrucks andererseits in Strafverfahren einzusetzen. Unsere Auffassung dazu deckt sich mit der aktuellen bundespolitischen Entwicklung. Vor zwei Tagen einigten sich die Experten der Regierungskoalition im Bund auf eine Neuregelung des Gesetzes zum genetischen Fingerabdruck.

Demnach soll die Einschränkung des Richtervorbehalts erstens bei Gefahr im Verzug, zweitens bei Einwilligung des Verdächtigen in einen solchen Test und drittens bei anonymen Tatortspuren erfolgen. Hier ist eine Veränderung vorgesehen und

somit, meine Damen und Herren und Herr Innenminister, soweit ich das einschätzen kann, entspricht dies dem Modell von Niedersachsen, das von den Koalitionsfraktionen im Bundestag verabschiedet wurde. Hier besteht kein aktueller Handlungsbedarf. Wir sind diesbezüglich auf dem Weg.

Meine weiteren Ausführungen zu dem Thema lasse ich jetzt weg. - Wir sehen keinen Anlass, über die Kenntnisnahme hinaus etwas an dem Datenschutzbericht zu tun. Zum Abschluss noch einmal: Herzlichen Dank, Herr Dr. Dix.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr Schippel. - Die DVU-Fraktion setzt die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Claus fort.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Uns liegen der Bericht des Datenschutzbeauftragten sowie die Stellungnahme der Landesregierung vor.

Zunächst möchte ich im Namen meiner Fraktion dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Dix, der aus dem Amt scheidet, für seine in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit danken.

(Beifall bei der DVU)

Nicht nur dem jetzt vorliegenden Bericht, sondern auch den vorangegangenen Berichten konnten wir als Fraktion eine ganze Anzahl von Hinweisen und Anregungen entnehmen, wie die Freiheitsrechte der Bürger besser zu schützen bzw. zu verwirklichen sind.

Der vorliegende Bericht enthält aus unserer Sicht ebenfalls eine Anzahl beachtlicher Punkte, und zwar aus Sicht unserer Fraktion mehr, als die Landesregierung eingestehen will.

Ich würde Ihnen dazu gern einen abendfüllenden Vortrag halten, da aber nur fünf Minuten Redezeit vereinbart sind, ziehe ich die wesentlichen Punkte heraus.