Protokoll der Sitzung vom 13.04.2005

Ich würde Ihnen dazu gern einen abendfüllenden Vortrag halten, da aber nur fünf Minuten Redezeit vereinbart sind, ziehe ich die wesentlichen Punkte heraus.

Erstens: Zunächst können wir feststellen, dass der vorliegende Bericht wieder eine Anzahl von Punkten enthält, die nicht das Verhältnis des Bürgers zum Staat, sondern das Verhältnis der Bürger untereinander betreffen, konkret: das Verhältnis zwischen Bürger und Wirtschaftsunternehmen. Hierbei geht es um die Sicherung der informationellen Selbstbestimmung der einzelnen Bürger bezüglich Datenzugriff.

Ich möchte deshalb die Anregung aufgreifen, die Zuständigkeit für den Datenschutz im privaten Bereich vom Ministerium des Innern auf den Datenschutzbeauftragten zu verlagern. Kurz gesagt, meine Damen und Herren: Unsere Fraktion würde das begrüßen.

Zweitens zum Outsourcing der Datenverarbeitung an private Dritte: Wir als DVU-Fraktion pflichten dem Bericht des Datenschutzbeauftragten insoweit bei, als natürlich die zuständige Stelle jederzeit Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten gegenüber solchen Unternehmen Dritter haben muss. Die Vertragsgestaltung muss hierbei eine Art Fachaufsicht enthalten, welche zugleich die lückenlose Datensicherung gewährleistet.

Drittens kann man sagen: Wichtig sind auch die Ausführungen in dem Bericht zur Löschung von Daten im Falle des Austausches von Datenträgern, insbesondere bezüglich der Beauftragung von Unternehmen. Der jüngste Vorgang der Versteigerung einer nicht gelöschten Festplatte aus dem Bereich der Polizei unterstreicht das. Ich will nicht in populistisches Geheule und Skandal-Rufe einstimmen. Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Aber, meine Damen und Herren von der Landesregierung, dass künftig alles Menschenmögliche getan werden muss, um solche Vorgänge zu verhindern, sollte jedem klar sein, der in diesem Parlament sitzt.

Für uns als Fraktion ist wichtig, dass eine lückenlose Kontrolle auch ausrangierter Datenträger einschließlich des Vorgangs der Löschung erkennbar sichergestellt werden muss. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht möglich ist, werden wir uns als DVU-Fraktion - ich nehme das Ergebnis vorweg - ebenfalls für eine durchgehende Vernichtung solcher Datenträger einsetzen und entsprechend aktiv werden.

Viertens zum genetischen Fingerabdruck: Wir als Fraktion teilen nicht die Auffassung der Landesregierung und von Teilen der Bundesregierung, dass der so genannte genetische Fingerabdruck einfach mit dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichzusetzen ist. Was die Intensität des körperlichen Eingriffs angeht, meine Damen und Herren: Sicherlich, beides piekst nicht einmal. Angesichts des potenziellen Datenumfangs des genetischen Fingerabdrucks ist der Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung, in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, aber schwerwiegender. Deshalb konterkariert diese Gleichsetzung seitens der Landesregierung aus Sicht unserer Fraktion die höchstrichterlichen Entscheidungen der jüngsten Zeit zum DNA-Vaterschaftstest und auch zur Überwachung der Intimsphäre. Diesbezüglich wird dem Persönlichkeitsrecht ein wesentlich höherer Stellenwert eingeräumt, als die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zugibt. Deshalb machen wir uns als DVU-Fraktion die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten bis auf einen Punkt zu Eigen: Zustimmungen zu einem DNA-Verfahren ersetzen den Richtervorbehalt - auch in Strafverfahren -, wenn zuvor eine ausreichende Belehrung erfolgt ist. Diese muss dann allerdings Umfang und Ziel des DNA-Tests sowie die Zeit der Aufbewahrung der so gewonnenen Daten umfassen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Werner. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich namens unserer Fraktion der Beschlussempfehlung vollinhaltlich anschließen und dem Datenschutzbeauftragten für seine bisher geleistete Arbeit und für diesen Bericht Dank sagen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Da es offensichtlich so zu sein scheint, dass das Verfahren der

Neubesetzung in Gang kommt, darf ich an dieser Stelle den Dank auch auf die Arbeit der vergangenen Jahre beziehen, die Sie, Herr Dr. Dix, hier im Land Brandenburg geleistet haben. Ich darf Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit im benachbarten Land Berlin alles Gute wünschen.

Ich glaube sagen zu können, dass Sie dieses Amt mit Kompetenz und Umsicht geführt haben. Nicht zuletzt zeigt dies auch der umfangreiche und sehr detaillierte Bericht. Sie haben aus vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Problemlagen dargestellt, die sich im Zusammenhang mit dem Datenschutz und dem Recht auf Akteneinsicht ergeben.

Es liegt in der Natur der Sache, dass es an der einen oder anderen Stelle auch einmal eine Meinungsverschiedenheit zwischen uns und Ihnen bzw. zwischen Ihnen und der Landesregierung gegeben hat. Ich meine aber im Gegensatz zum Kollegen Scharfenberg, dass man zwingende Schlussfolgerungen aus dem Bericht nicht unbedingt mittels Antrag ziehen muss, sondern dass Schlussfolgerungen zum Beispiel in der Stellungnahme der Landesregierung gezogen wurden.

Im Übrigen darf ich darauf verweisen: Wenn man diesen Bericht mit früheren Datenschutzberichten vergleicht, ist die Zahl der Widersprüchlichkeiten und die Anzahl der Stellungnahmen der Landesregierung wesentlich geringer geworden. Das zeigt auch den Fortschritt im Bereich des Datenschutzes insgesamt, auch bei den öffentlichen Behörden. Wenn wir auf diesem Weg weitergehen, wird die Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf der einen und dem Datenschutzbeauftragten auf der anderen Seite immer vertrauensvoller. Ich denke, das ist das Ziel, welches wir erreichen wollen.

Lassen Sie mich auf einige wenige Punkte im Zusammenhang mit dem Antrag der PDS-Fraktion eingehen. Wir haben großes Vertrauen in die Bundesregierung. Deshalb bin ich der Auffassung, dass die Bundesregierung durchaus der Aufforderung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag folgen wird und ein entsprechendes Gesetz zum Datenschutzaudit vorlegt. Aus diesem Grunde bedarf es einer solchen Aufforderung wohl nicht.

Das Gleiche gilt für das Umweltinformationsgesetz. Die Überlegungen im Hause des zuständigen Ministers sind im Gange. Wir haben aber im zuständigen Ausschuss festgestellt, dass dies nicht erforderlich ist. Auch in dieser Hinsicht erübrigt sich nach meiner Meinung die Forderung aus dem Antrag der PDSFraktion.

Auf zwei Punkte möchte ich näher eingehen.

Erstens: Was die weit reichende Problematik der Kfz-Kennzeichen-Erkennungssysteme angeht, so ging es lediglich um die Durchführung einer Erprobung, die sich auf die Bereiche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bezog, und dies nur anlassbezogen. Es sollte getestet werden, wie Kennzeichen erfasst werden können und welche Effekte dies hat. Der Innenminister hat zwischenzeitlich schon einige Anfragen dazu beantwortet. Insofern können wir die Problematik nicht in dem Umfang erkennen, wie es an einigen Stellen im Bericht zum Ausdruck kommt.

Der zweite Punkt betrifft den genetischen Fingerabdruck. Das ist eine sehr sensible Materie, zu der die fachliche Diskussion weitergeführt werden sollte. Inzwischen gibt es zahlreiche Stel

lungnahmen und sonstige Veröffentlichungen dazu. Ich meine, eine Reduzierung dieses Komplexes auf den Datenschutzaspekt ist unzulässig. Man muss vielmehr sehr genau abwägen, wie weit man gehen kann bzw. soll. Wir dürfen das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden nicht verlieren oder ihnen Dogmen auferlegen. Es ist wichtig, dass Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden gesetzt wird, damit sie mit den entsprechenden Instrumentarien verantwortungsvoll umgehen. Wir sollten insoweit keine Bremsen einbauen, die uns selbst behindern würden. Eine Abwägung zwischen Grundrechten auf der einen und Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung auf der anderen Seite ist natürlich zu treffen. Im Interesse der Strafverfolgung sollte genau abgewogen werden, welche Mittel zum Einsatz kommen.

Ein Wort zum Informationszugang zu behördeninternen Dokumenten, einem Vorgang aus dem Bereich Akteneinsicht. Hier zeigt sich deutlich, dass es bei einigen Behörden Schwierigkeiten im Umgang mit der Akteneinsicht gibt. In dieser Hinsicht muss eine eindeutige Gesetzesauslegung erfolgen, damit die Behörden wissen, wie sie mit dem Recht auf Akteneinsicht umzugehen haben, und damit es nicht zu Irritationen kommt.

Eine allerletzte Bemerkung: Kollege Scharfenberg, ich kann nicht erkennen, dass das Innenministerium versucht hätte, den Datenschutzbeauftragten handzahm zu machen. Dass es Meinungsverschiedenheiten gibt, haben wir zur Kenntnis genommen. Diese sind aber in großem Einvernehmen ausgeräumt worden. Insofern noch einmal ein herzliches Dankeschön an Herrn Dr. Dix und seine Behörde.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort erhält die Landesregierung. Bitte schön, Herr Innenminister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat Dr. Dix seinen letzten Bericht über seine Tätigkeit als Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im Land Brandenburg herausgegeben. In diesem Bericht für das Jahr 2003 macht er Ausführungen zur allgemeinen Entwicklung des Datenschutzes sowie zu datenschutzrechtlichen Einzelfällen in der Verwaltung des Landes. Im Weiteren legt er seine Erfahrungen mit dem Akteneinsichtsrecht dar.

Dem Landtag liegt die Beschlussempfehlung vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die Empfehlungen und Anregungen von Herrn Dr. Dix sind im Innenausschuss erörtert worden. Ich möchte an dieser Stelle ein Beispiel nennen. Thematisiert wurde unter anderem die Verwendung der Rosenholz-Dateien. Der LDA hält - ich zitiere aus dem Bericht -“eine flächendeckende anlassunabhängige Überprüfung aller Bediensteten des Landes oder aller aus den alten Bundesländern stammenden Bediensteten aufgrund der jetzt zugänglichen Rosenholz-Daten für unverhältnismäßig. In jedem Fall sollten die Voraussetzungen einer künftigen Überprüfung durch landeseinheitliche Richtlinien festgelegt werden.“

Die Landesregierung hat unter Beachtung des Verhältnismä

ßigkeitsgrundsatzes landeseinheitliche Grundsätze beschlossen, die die erneute Überprüfung von Landesbediensteten ausgestalten. Zu Beginn der Legislaturperiode ist der Bericht des LDA dem neu gewählten Landtag noch einmal übersandt worden. In diesem Zusammenhang hat die Presse das Thema erneut aufgegriffen, obwohl der diesbezügliche Grundsatzbeschluss der Landesregierung längst gefasst war.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Einvernehmen besteht darin, dass dieser Beschluss im Einklang mit dem Anliegen des LDA steht, die Überprüfung aufgrund der Rosenholz-Dateien nach landeseinheitlichen Kriterien und nicht flächendeckend auszugestalten. Dieses Beispiel zeigt, dass Anregungen und Kritik des LDA zur Verbesserung des Datenschutzes von der Verwaltung aufgegriffen werden. Das ist Ausdruck einer vertrauensvollen Zusammenarbeit; von „handzahm“ kann keine Rede sein.

In Teil B des Berichts beleuchtet der LDA im Wesentlichen das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz. Er kritisiert die Landesregierung dahin gehend, dass mit dem zweiten Gesetz zur Entlastung der Kommunen einschneidende Beschränkungen des Akteneinsichtsrechts geplant worden seien. So sollte die Akteneinsicht in den Fällen generell ausgeschlossen werden, in denen sie von der Zustimmung bestimmter Behörden, Personen oder Unternehmen abhänge. Hiergegen hat sich der LDA gewandt; auch das Parlament hat sich gegenüber der Landesregierung entsprechend geäußert.

Der Landtag hat die Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes in diesem Punkt in der von der Landesregierung vorgeschlagenen Fassung verabschiedet. Die Vorschrift, die die Einholung der Zustimmung Dritter erfordert, ist gestrichen worden. Davon unabhängig wurde jedoch die Akteneinsicht in den Fällen, in denen sie von der Zustimmung Dritter abhängt, nicht ausgeschlossen. Insoweit ist dem Anliegen des LDA teilweise Rechnung getragen und gleichzeitig eine Entlastung der Kommunen von Verwaltungsaufwand erreicht worden.

Gemeinsam mit der Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des LDA liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich vor. Schwerpunkt sind hier Ausführungen zur Datenverarbeitung bei der ebay GmbH, zum internationalen Datenverkehr, zum Datenschutz in Arztpraxen, zur Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Räume durch private Stellen sowie zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der übrigen Bundesländer.

Dem Ministerium des Innern kommt in Fragen des Datenschutzes im laufenden Jahr besondere Bedeutung zu, da die Sitzungen des Arbeitskreises der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich des Bundes und der Länder, des so genannten Düsseldorfer Kreises, in diesem Jahr turnusgemäß unter dem Vorsitz des hiesigen MI durchgeführt werden.

Der Antrag der PDS-Fraktion - er wurde schon erörtert; Kollege Schippel hat dazu das Nötige gesagt - ist im Innenausschuss behandelt worden. Ich glaube, es gibt keine neuen Erkenntnisse. Darum sollte der Antrag abgelehnt werden.

Herr Dr. Dix, das bevorstehende Ende Ihrer Amtszeit nehme ich zum Anlass, Ihnen in meinem Namen, aber auch stellvertretend

für die übrigen Mitglieder der Landesregierung für Ihren Einsatz meinen Dank auszusprechen. Dass die Zusammenarbeit nicht immer spannungsfrei war, liegt in der Natur der Sache. Wäre sie spannungsfrei gewesen, hätten wir unsere Aufgaben nicht erfüllt. In diesem Fall war es eine kreative Spannung. Ich bedanke mich dafür, dass dies so möglich war.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich gebe Herrn Dr. Dix das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie beraten heute über den Tätigkeitsbericht 2003 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie die Stellungnahme der Landesregierung. Der Ausschuss für Inneres empfiehlt, den Bericht und die in Teilen abweichende Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Dazu einige kurze Anmerkungen: Der Ausschuss hat sich mit einigen im Bericht erörterten Fragen eingehend befasst. Dafür bin ich sehr dankbar. Hierzu gehörten die Erstreckung des genetischen Fingerabdrucks auf jede Form von Kriminalität, das Datenschutzaudit, die Verlagerung der Datenverarbeitung auf private Auftragnehmer und die zuverlässige Löschung von Datenträgern.

Ich hätte es begrüßt, wenn der Ausschuss darüber hinaus meine Vorschläge für eine inhaltliche Beschlussfassung aufgegriffen hätte; in der vergangenen Legislaturperiode hat er dies wiederholt getan. Übrigens nutzt auch der Deutsche Bundestag die Beratungen über die Berichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz stets dazu, die Bundesregierung zu konkreten datenschutzrechtlichen Verbesserungen aufzufordern.

Angesichts der zahlreichen anderen Themenkomplexe, die der Innenausschuss zu erörtern hat, rege ich an, dass der Landtag die Einrichtung eines Unterausschusses für Datenschutz und Akteneinsicht prüft. Im Berliner Abgeordnetenhaus arbeitet ein solcher Unterausschuss seit Jahren erfolgreich und kommt in aller Regel zu parteiübergreifenden Empfehlungen.

Ich will an dieser Stelle den Komplex „Trennungsgeld“ aufgreifen, über den seit einem Jahr kontrovers diskutiert wird. Mit wachsender Sorge habe ich wahrgenommen, wie in diesem Zusammenhang in der Öffentlichkeit und in den Medien immer mehr Namen von hochrangigen Beamten und Richtern genannt worden sind, ohne dass geklärt worden ist, inwieweit den Betroffenen ein Schuldvorwurf gemacht werden kann. Das ist keine Medienschelte, wohl aber ein dringender Appell an die Landesregierung und alle anderen an dieser Prüfung beteiligten Stellen, Tendenzen zu Indiskretion und Anprangerung noch entschiedener als bisher entgegenzutreten.

Ein Journalist hat vor kurzem formuliert, wenn der Begriff „Trennungsgeld“ im Zusammenhang mit Personen gebracht werde, habe dies in der Öffentlichkeit mittlerweile die Wirkung eines moralisch-politischen Fallbeils.

Die Öffentlichkeit hat sicherlich ein Recht, davon zu erfahren,

wenn hochrangige öffentliche Bedienstete dienstrechtliche oder strafrechtliche Verfehlungen begangen haben. Sie hat auch ein Recht, zu wissen, was die Landesregierung unternimmt, um solche Verfehlungen zu ahnden oder Missbräuchen in Zukunft zu begegnen. Namen von betroffenen Bediensteten mit herausgehobener Funktion, die keine politischen Beamten sind, sollten aber zumindest solange nicht in der Öffentlichkeit genannt werden, wie keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen sie eingeleitet worden sind.

Auch die in diesem Hause noch andauernde Diskussion über die Frage, ob die Landesregierung alles Erforderliche getan habe, um die Vorwürfe zügig aufzuklären, darf nicht unter Missachtung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Beamten und Richter geführt werden. Das gilt auch dann, wenn Mitglieder dieses Hauses von ihrem verfassungsrechtlichen Akteneinsichtsrecht Gebrauch machen. Ich begrüße in diesem Zusammenhang die Absicht des Landtags, sich selbst eine Datenschutzordnung zu geben. Diese Absicht sollte nun auch verwirklicht werden.

Meine Damen und Herren, der heutige Tag gibt mir Anlass für eine persönliche Bemerkung. Dieser Landtag hat mich 1998 in das Amt des Landesbeauftragten zur Wahrung der Grundrechte auf Datenschutz und Akteneinsicht gewählt. Ich habe mich seitdem dafür eingesetzt, dass Datenschutz und Transparenz zum Markenzeichen der öffentlichen Verwaltung in diesem Land werden. Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich nur dann mit ihrem Gemeinwesen, wenn sie darauf vertrauen können, dass mit ihren Daten korrekt umgegangen wird und ihnen der Zugang zu Informationen nicht ohne überzeugende Begründung verwehrt wird. Das zeigen die zahlreichen Eingaben, die mich in den zurückliegenden sieben Jahren erreicht haben.