Die Anhörung im Ausschuss für Inneres hat zudem ergeben, dass eine zentrale Herausforderung der überörtlichen Prüfung künftig darin liegen wird, auf den neuen bzw. gewandelten Beratungsbedarf der Kommunen zu reagieren. Bekanntlich haben sich die Rahmenbedingungen für das kommunale Handeln grundlegend gewandelt. Insofern wandelt sich auch der bei den Kommunen bestehende Bedarf an Beratung. Wünschenswert, hilfreich und notwendig ist daher ein Beratungsangebot, das auf die Bedürfnisse der Kommunen eingeht. Was wir benöti
gen, ist nicht eine Bevormundung der Kommunen, sondern eine Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Prüfungseinrichtungen auf partnerschaftlicher Basis. Dies lehren uns insbesondere die überaus positiven Erfahrungen, die NordrheinWestfalen mit einer auf partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgerichteten Institution gemacht hat.
Besonders erfreulich finde ich es daher, dass vorgesehen ist, dass das kommunale Prüfungsamt in Fragen der Organisation und der Wirtschaftlichkeit beratend tätig werden kann, und zwar dann - und nur dann -, wenn dies von der Kommune so gewünscht wird. Ich bin mir sicher, dass sich dies als ein Schritt in die richtige Richtung erweisen wird, sofern die Kommunen und das Prüfungsamt bereit sind, diese Option wahrzunehmen.
Ich will nicht verhehlen, dass ich mit der geplanten Zusammenlegung von überörtlicher Prüfung und allgemeiner Kommunalaufsicht so meine Schwierigkeiten hatte. Dies liegt daran, dass es hierbei wesentlich darauf ankommt, wie ein solches Verfahren umgesetzt wird.
Was den nun zur Abstimmung anstehenden Beschlussvorschlag des Innenausschusses angeht, so kann ich guten Gewissens sagen, dass er meine Zustimmung findet und die Zustimmung auch meiner Fraktion finden wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Entbürokratisierung ist gefragt. Dem dient auch der vorliegende Gesetzentwurf mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses.
In einer Zeit allgemeiner Finanzknappheit und angesichts der katastrophalen haushaltspolitischen Lage des Landes ebenso wie der Kommunen in Brandenburg ist es geradezu ein Gebot der Stunde, eine effiziente, aussagefähige und schnelle Kontrolle der kommunalen Finanzen zu gewährleisten; denn die daraus gewonnenen Daten sollen nicht nur kritisch in dem Sinne bewertet werden, sondern insbesondere und vor allem auch die Grundlage neuer kommunaler Planungen darstellen.
Der Landesrechnungshof hat die Aufgabe der überörtlichen Prüfung der Kommunen in Brandenburg stets mit Engagement wahrgenommen. Präsidentin von der Aue machte bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 10. März 2005 klar, dass sich in der praktischen Arbeit allerdings auch herausstellte, dass zwischen der Wahrnehmung der überörtlichen Prüfung und der Kommunalaufsicht erhebliche Schnittmengen bestehen, die im Hinblick auf die Optimierung der Verwaltungsabläufe die Zusammenlegung beider Aufgaben in einem Ressort, nämlich dem Innenressort als kommunale Aufsichtsbehörde, als sinnvolle Maßnahme erscheinen lassen.
Vor 1993 war das hier in Brandenburg bekanntlich auch so geregelt. Wie unter anderem aus § 116 Abs. 2 Satz 2 und 3 der
Gemeindeordnung hervorgeht, besteht bei der überörtlichen Prüfung von Landkreisen durch die Rechnungsprüfungsämter selbst dann, wenn die Prüfung vom Landesrechnungshof selbst veranlasst worden ist, noch nicht einmal die Pflicht, das Prüfungsergebnis dem Landesrechnungshof mitzuteilen, wohl aber die Pflicht, dies gegenüber der Kommunalaufsicht zu tun.
Im Übrigen existiert in Brandenburg bekanntlich bis heute keine kommunale Prüfungsverordnung, da sich der Landesrechnungshof und das Innenministerium unter anderem über die Entscheidungskompetenzen, über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Verhältnis des Landesrechnungshofs zu den Rechnungsprüfungsämtern nicht einigen konnten. Auch aus diesem Grunde besteht zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, der Rückübertragung der Prüfungszuständigkeit auf die Kommunalaufsicht, auch diesbezüglich keine Alternative. Unsere Fraktion begrüßt dies. Deshalb haben wir auch im zuständigen Ausschuss zugestimmt, dass die kommunalen Prüfungsämter wie der Landesrechnungshof bei der Durchführung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden sind.
Außerdem soll jetzt endlich in ausdrücklicher Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden der Weg zur Schaffung einer kommunalen Prüfungsverordnung freigemacht werden.
Unsere Fraktion begrüßt außerdem ausdrücklich die Neufassung des § 8 des Landesrechnungshofgesetzes hinsichtlich der Geschäftsverteilung, bedauert allerdings, dass die geplante Neufassung des § 3 Abs. 2 des Landesrechnungshofgesetzes auf Druck sowohl der Koaliton als auch der PDS wieder gestrichen worden ist.
warnen wir Sie, meine Damen und Herren Koalitionäre, ebenso wie die PDS ausdrücklich vor dem Versuch, einen Ihnen nach der Landesverfassung nicht zustehenden Einfluss auf die beiden einzigen unabhängigen Institutionen, die es im Lande gibt - ich meine damit den Landesrechnungshof und das Landesverfassungsgericht -, nehmen zu wollen.
Wie gesagt, der Beschlussempfehlung und dem Gesetzentwurf stimmen wir zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich auf die Bemerkung des Kollegen Scharfenberg eingehen, dass, wie üblich, die Anträge der PDS-Fraktion abgelehnt würden. Wir haben zu dem Gesetzentwurf der Lan
eine ausführliche Diskussion im Innenausschuss geführt. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir von den Koalitionsfraktionen und Sie von der PDS-Fraktion zu dem Teil des Gesetzentwurfs, der das Landesrechnungshofgesetz betrifft, einen gleich lautenden Antrag - ich glaube, die beiden Anträge waren sogar identisch - eingebracht. Insofern, Herr Kollege Scharfenberg, sollten Sie, bevor Sie falsche Thesen in die Welt setzen, erst einmal darüber nachdenken, ob das von der Wirklichkeit gedeckt ist.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass Anträge der PDS-Fraktion nicht von vornherein abgelehnt werden;
Das Gesetz wird, wenn es so in Kraft tritt und entsprechend umgesetzt wird, dazu führen, dass die Kommunalaufsicht verbessert wird. Unsere Kommunen brauchen insofern auch wirklich Hilfe. Ich möchte in diesem Zusammenhang an die schwierige Finanzsituation vieler Wohnungsbaugenossenschaften sowohl in den Landkreisen als auch in den kreisangehörigen Gemeinden erinnern. Erinnern möchte ich auch daran, dass viele kreiseigene, stadteigene, gemeindeeigene Betriebe vor Schwierigkeiten stehen, sodass hier Hilfe, Unterstützung und fachliche Beratung notwendig sind.
Dies kann nach unserer Überzeugung mit einheitlichen Prüfungsansätzen besser, schneller und vor allem sachgerechter gewährleistet werden. Deswegen glaube ich trotz aller Kritik vonseiten der PDS, dass das Gesetz zu Verbesserungen für die kommunale Ebene und für das Zusammenwirken zwischen kommunaler und Landesebene führen wird.
Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs betrifft das Landesrechnungshofgesetz. Hierzu wurde von meinem Vorredner geäußert, dass etwas durchgedrückt worden sei. Ich gehöre diesem Landtag seit 1999 an und hatte nie das Gefühl, dass irgendwo gedrückt wird, Herr Kollege Claus. Vielmehr handelt es sich hierbei um Mehrheitsentscheidungen, die demokratisch zustande kommen. Wenn Sie insofern ein bisschen Nachhilfe brauchen, dann können wir Ihnen diese gerne geben. Hier ist nichts durchgedrückt worden. Wir haben gerade auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt, haben diskutiert, haben im Ausschuss und bei anderen Gelegenheiten überlegt, wie wir vorankommen können. Notwendige Änderungen haben wir gemeinsam vorgenommen. Es erstaunt schon sehr, dass offensichtlich die Spitze des Landesrechnungshofs sehr viel Kraft, sehr viel Zeit und sehr viel Energie darauf verwendet hat, hier Einfluss zu nehmen. Ich meine, das Parlament hat sich an dieser Stelle zu Recht durchgesetzt. Hier ist eine gute Entscheidung getroffen worden, die auch für den Landesrechnungshof eine gute Zukunft garantiert.
Es handelt sich insgesamt um einen guten Gesetzentwurf. Auf der Ebene der Kommunen sowie zwischen Kommunen und Land wird es zu deutlichen Verbesserungen kommen. Ich verspreche mir davon auch, dass es Vorteile für die Kommunalauf
sicht im Land geben wird. Dies kommt dem Land und den Kommunen zugute. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute hier zu behandelnde Gesetzentwurf entspricht dem Ergebnis der Überlegungen der Koalition zur weiteren Effizienzsteigerung.
Sowohl der in der Sache federführende Ausschuss für Inneres als auch der mitberatende Ausschuss für Haushaltskontrolle haben sich mit dem Gesetzentwurf ausführlich befasst. Eine vom Innenausschuss durchgeführte Sachverständigenanhörung hat uns für die Durchführung der überörtlichen Prüfung unterschiedliche Organisationsmodelle und Möglichkeiten der verfassungsrechtlichen Gestaltung aufgezeigt.
Den in der Sachverständigenanhörung geäußerten verfassungsrechtlichen Hinweisen wurde durch die im Innenausschuss beschlossenen Änderungen umfassend Rechnung getragen.
Kollege Scharfenberg, ich möchte hinzufügen, dass ich verstehen kann, dass Sie Schwierigkeiten haben. Als innenpolitischer Sprecher müssen Sie das, was Sie als Vorsitzender im Innenausschuss gehört haben, verdrängen. Es wäre aber gut, wenn Sie auch das alles aufnähmen, was im Innenausschuss für die Regelung vorgetragen wurde, und nicht nur das, was Sie gegen diese Regelung gern hören wollen.
In meiner Behörde wird diesem Beschluss zufolge ein kommunales Prüfungsamt errichtet, dem die Durchführung der überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte und Landkreise obliegt.
Das kommunale Prüfungsamt kann auf Antrag der Kommune auch beratend in Organisations- und Wirtschaftsfragen tätig werden. In diesem Sinne wurden § 116 der Gemeindeordnung und § 63 der Landkreisordnung geändert. Die kommunalen Spitzenverbände - das ist mir sehr wichtig; auch Kollege Bochow hat darauf hingewiesen - sind bei der Festlegung von Querschnittsaufgaben zu beteiligen.
Auch die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Mitarbeiter bei der Durchführung ihrer Aufgaben wurden durch die konkrete Formulierung in § 116 Abs. 3 Satz 1 GO gestärkt. Den
„Das kommunale Prüfungsamt ist bei der Durchführung seiner Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.“
Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Satz ist. Ich kann Ihnen, Herr Kollege Scharfenberg, zusagen, dass wir dieses Gesetz 1: 1 umsetzen werden, so wie es hier im Landtag beschlossen wird. Damit ist nicht, wie allgemein formuliert wird, das kommunale Prüfungsamt als solches unabhängig und weisungsfrei, sondern das mit den Prüfungen beauftragte Personal ist von jeder Weisung unabhängig.
Hierzu gehört neben der eigentlichen Prüfungsdurchführung auch die Beratung der Kommunen, die neu in den Gesetzentwurf der Landesregierung eingefügt wurde. Auch hier wird, was ich für selbstverständlich halte, die Unabhängigkeit durch die neue gesetzliche Formulierung ausdrücklich geschützt. Zugleich bedeutet dies, dass damit die verbindliche Auswahl der Prüfungsgegenstände nicht Sache des Prüfungsamtes ist.
Überörtliche Haushaltsprüfung und allgemeine Finanzaufsicht als Ausdruck der Rechtsaufsicht des Ministeriums des Innern über die Kommunen sollen ein und derselben Behörde obliegen. Synergieeffekte zwischen allgemeiner Finanzaufsicht über Landkreise und kreisfreie Städte einerseits und der überörtlichen Prüfung von Landkreisen und kreisfreien Städten andererseits können nur dann entstehen, wenn nach einem einheitlichen Prüfungskonzept vorgegangen wird. Ich meine, dass dieser Grundgedanke der ganzen Entscheidung einleuchtend sein sollte. Die demnächst hinzukommenden Mitarbeiter des Landesrechnungshofs heiße ich an dieser Stelle herzlich willkommen und biete ihnen eine vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit an. - Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.