Protokoll der Sitzung vom 08.06.2005

Wir müssen uns Folgendes vor Augen führen: Der öffentliche Dienst ist Arbeitgeber für 55 000 Frauen und Männer. Wir sind nicht ein Arbeitgeber, der vielleicht vier, fünf oder zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, sondern wir sind Arbeitgeber für 55 000 Menschen. Wenn Sie in diesem Zusammenhang einmal die Situation in der Wirtschaft sehen mit Unternehmen, die in der zuletzt genannten Größenordnung Menschen beschäftigen, dann werden Sie feststellen, dass es auch in diesen Unternehmen selbstverständlich Regelungen gibt, die beinhalten, dass ein Beschäftigter, der aus betrieblichen Gründen seinen Arbeitsort von A nach B verlegen muss, eine Unterstützung erhält, durch die ihm geholfen wird, die damit verbundenen Kosten zu begleichen.

Natürlich gibt es hier noch einen anderen Zusammenhang, den der Kollege Bischoff schon erläutert hat. Wenn es dem Land finanziell schlecht geht, dann steht natürlich all dies zur Disposition. Wir müssen unseren Bediensteten dafür dankbar sein, dass es in den letzten Jahren durch entsprechende Vereinbarungen zwischen ihnen und der Landesregierung beim Trennungsgeld zu einer Absenkung gekommen ist. Dazu haben wir hier im Landtag unseren gesetzgeberischen Beitrag geleistet. Dies hat zu einer Entspannung bei den Finanzen des Landes geführt.

Ich möchte aber ausdrücklich davor warnen, dass wir uns in dieser Debatte allein auf das Trennungsgeld konzentrieren. Dies ist zwar ein wichtiger Punkt, aber es ist im Gesamtzusammenhang ein Nebenkriegsschauplatz. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, in den nächsten Jahren die Zahl der Bediensteten des Landes in bedeutendem Umfang abzubauen. Da ist die wichtige Frage, wie dies ohne betriebsbedingte Kündigung realisiert werden kann, wie dies realisiert werden kann

angesichts einer Arbeitslosenquote, die in manchen Landesteilen bei weit über 20 % liegt. In dieser Situation werden die Menschen den Landesdienst nicht freiwillig verlassen. Ich fordere an dieser Stelle von der Landesregierung, insbesondere vom Finanzminister Konzepte dafür ein, wie wir dies gestalten, wie wir diesen Abbau von Bediensteten sozialverträglich und über einen entsprechenden zeitlichen Korridor erreichen werden. Die Frage ist dabei, ob jedes Ressort das einzeln erreichen soll oder ob die Landesregierung einen Gesamtansatz wählt. Dies alles wird in der nächsten Zeit zu beantworten sein.

Es gibt einen weiteren wichtigen Punkt. Wir dürfen nicht so tun, als ob die Menschen, die die entsprechenden Arbeitsplätze haben, deren Zahl in Zukunft verringert werden soll, dort nicht arbeiteten. Diese Menschen leisten ihren Dienst für das Land, für die Menschen im Lande, für die Bürger im Lande, für die Allgemeinheit. Wenn wir dort Stellen abbauen wollen, dann werden wir die Frage beantworten müssen, wie die Aufgaben, die jetzt dort für die Menschen wahrgenommen werden, in Zukunft mit gleicher Qualität erledigt werden können. Das betrifft alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, ob es nun die innere Sicherheit, die Gerichte oder die allgemeine Verwaltung ist. Das sind die Kernbaustellen, die es im öffentlichen Dienst gibt. Abgesehen davon gilt es natürlich auch, die Motivation der Bediensteten im öffentlichen Dienst zu erhalten; denn je besser die Motivation, desto besser auch die Arbeit, die die Bediensteten im öffentlichen Dienst leisten.

Insofern stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Er hat eine wichtige und richtige Komponente. Die eigentlichen Anstrengungen im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg liegen aber noch vor uns. Dafür brauchen wir die geeigneten Konzepte. Ich bin mir sicher, dass uns die Landesregierung diese Konzepte in den nächsten Wochen und Monaten präsentieren wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung spricht jetzt der Finanzminister. Bitte, Herr Speer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Vietze, der wiederum unternommene Versuch, diesen 1. Mai und die Handlungsweise der Landesregierung bzw. des Finanzministers hier zu skandalisieren, und zwar auch in der Presseerklärung, die Ihre Fraktion gestern herausgegeben hat, schlägt fehl. Zur Begründung kann ich Sie selbst zitieren. In der letzten Landtagssitzung haben Sie die dem Gesetz zur Unterrichtung beigelegte Verordnung selbst angekündigt und gesagt, dass sie zum 1. Mai in Kraft tritt. Das waren Ihre Worte. Insofern verwundert mich Ihre Verwunderung darüber, dass wir das tatsächlich gemacht haben.

Wir haben im Übrigen - das ist in der Begründung zu dem Gesetzentwurf nachzulesen - keinerlei Link zur Aufarbeitung von Trennungsgeldverfehlungen der Vergangenheit hergestellt. In der Begründung heißt es, dass wir hiermit einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts leisten wollen und dass wir die Trennungsgeldzahlungen im Lande Brandenburg weg vom Mainstream der Bundesländer hin zu den gesellschaft

lichen Realitäten in einem finanzschwachen Land im Osten führen wollen.

In unserem Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern gibt es aufgrund der Bevölkerungsstruktur Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, die mit denen bei uns in Brandenburg vergleichbar sind. Dort gilt seit Jahren die 50-km-Grenze. Dem wollen wir uns mit dem Gesetzentwurf angleichen. Damit wird deutlich, dass wir nichts Unmögliches verlangen, sondern lediglich etwas verlangen, was in unserem Nachbarland bereits praktiziert wird und auch dort funktioniert.

Im Übrigen befinden wir uns mit den im vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen im Vergleich zu den anderen Bundesländern am unteren Level. Ich will auch zugestehen, dass das in einem gewissen Umfang eine Zumutung für unsere Beschäftigten darstellt. Wir muten ihnen tagtäglich Dienstortwechsel zu. Es ist klar, dass das bei den Bediensteten keine Freude auslöst. Andererseits sind wir der Auffassung, dass wir bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ein Verständnis für die Haushaltssituation unterstellen können.

Herr Petke hat die Frage gestellt, wie wir den Stellenabbau sozialverträglich gestalten können. Nach der Verfassung sind die einzelnen Ressorts dafür zuständig. Ein paar Dinge haben wir innerhalb der Landesregierung geregelt. Wir haben die Koordinierungsstelle für Personal eingerichtet, die zusammen mit dem jetzigen Finanzminister aus der Staatskanzlei mit hinübergewechselt ist. Es gibt eine Stellenbesetzungsrichtlinie, die wir anwenden. Diese wird zurzeit mit dem Ziel überarbeitet, sie noch restriktiver zu gestalten. Aber darüber hinaus ist jedes Ressort selbst verantwortlich. Zurzeit gibt es bekanntlich die Diskussion - gerade in der letzten Haushaltsausschussitzung haben wir noch einmal darüber gesprochen - über die Übernahme von ausgebildeten Anwärtern für die Finanzdienste. Ich habe mich dazu entschieden, diese Anwärter nicht in vollem Umfang zu übernehmen, auch wenn sie die Prüfung bestehen. Das ist meine Reaktion auf das Nachrechnen der Zahlen, die durch den Finanzminister bis zum Ende des Jahres 2009 zu erfüllen sind. Der Finanzminister wird diese Zahlen für seinen Verantwortungsbereich erfüllen und er erwartet, dass andere vergleichbar handeln, damit diese Zahlen in der gesamten Landesregierung erfüllt werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen erstens über die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/1294 - Neudruck -, Änderung des Landesbeamtengesetzes, ab. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt und somit das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Wir kommen zweitens zum Entschließungsantrag der PDSFraktion in Drucksache 4/1362, Änderung des Landesbeamtengesetzes. Wer diesem Entschließungsantrag folgt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag vom 2. Mai 2005 zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/1135

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/1283

Ursprünglich war vereinbart, keine Debatte zu führen. Es gibt aber zwei Wortmeldungen. Deshalb bitte ich zunächst die Abgeordnete Melior von der SPD-Fraktion, das Wort zu ergreifen. Die CDU-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Ich frage die DVU-Fraktion, ob auch sie verzichtet. - Sie verzichtet. Danke schön.

Bitte, Frau Abgeordnete Melior.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen die Redezeit nicht unnötig verlängern, glauben aber, dass es angemessen ist, wenn der Landtag zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 91 Abs. 2 Landesverfassung Stellung nimmt und zumindest einige Worte dazu verliert; denn wir sind in der 2. Lesung und werden vermutlich heute zur endgültigen Abstimmung kommen.

Der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Er ist sehr überschaubar. Im Staatsvertrag geht es um drei wesentliche Punkte, die ich aufführen möchte. Zwei Punkte sind eher marginal, könnte man meinen. Aus „Gewährträgern“ werden „Träger“ und der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband wird Ostdeutscher Sparkassenverband heißen.

Den dritten Punkt, in dem es um das Mitbestimmungsrecht der Träger geht, halte ich für entscheidend. Das ist auch in Brandenburg die kommunale Ebene. Wir wollen, dass auch bei der Fusion von Sparkassen eine Mitsprache gewährleistet ist, und stimmen deshalb dem Staatsvertrag zu.

Der federführende Hauptausschuss hat sich damit in seiner 10. Sitzung am 26. Mai 2005 befasst. Unser Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 2. Juni 2005 mitberaten. Beide Ausschüsse votierten einstimmig. Ich möchte Sie, meine Damen und Herren, bitten, den einstimmigen Voten des Haushalts- und Finanzausschusses und des Hauptausschusses zu folgen und dem Staatsvertrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Melior. - Wir setzen mit dem Beitrag der PDS-Fraktion fort. Herr Christoffers, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Bundesbank hat die Sparkassen im System der deutschen Kreditinstitute als ein wesentliches stabilisierendes Element bezeichnet, vor allem vor dem Hintergrund, dass bei den Sicherungssystemen der Sparkassen nicht nur die Anleger geschützt sind, sondern die Institute als Ganzes. Das ist eine Ausnahmeerscheinung im deutschen Bankensystem.

Das ist ein Grund dafür, weshalb sich die PDS eindeutig zum dreigliedrigen Bankensystem bekennt und hofft, dass die zu erwartenden politischen Auseinandersetzungen über die Zukunft der Sparkassen und ihre öffentlich-rechtliche Trägerschaft auch im Parlament so aufgelöst werden, dass wir uns weiterhin für die öffentlich-rechtliche Trägerschaft entscheiden.

Ich glaube, dass die Sparkassen im Bereich der Kreditvorsorge und des Flächenengagements in der Bundesrepublik Deutschland beispielgebend sind.

Dazu zwei Bemerkungen:

Erstens: Nach einem erneuten Strategiewechsel der Privatbanken ist damit zu rechnen, dass Sparkassen massiv im Wettbewerb und damit in der Konkurrenz stehen und hier Veränderungen erzwungen werden. Auf dem gestrigen Ostdeutschen Sparkassentag wurde davon gesprochen, dass im Sparkassenverband letztendlich wahrscheinlich nur noch 35 Sparkassen eine Perspektive haben. Das wird Auswirkungen auf das politische Agieren haben, sowohl in den Kreisen als auch im Landtag. Ich gehe davon aus, dass wir uns noch sehr oft zu dieser Frage verständigen werden.

Zweitens: Bezüglich des Staatsvertrags glaube ich, dass er die einzig mögliche Antwort ist, um nach den Veränderungen im Bundesland Sachsen sicherzustellen, dass Kommunen tatsächlich Träger bleiben und in der Perspektive der Sparkassen Mitspracherecht erhalten, weil die kommunale Trägerschaft ein Grundzug ihres Erfolgs dahin gehend ist, dass unternehmerische Effizienz und gesellschaftlicher Auftrag beim Agieren der Sparkassen zusammengeführt werden.

Wir werden auch politisch vor einigen strategischen Herausforderungen stehen. Sie wissen möglicherweise, dass in Hessen das erste Mal eine vertikale Fusion zwischen einer Landesbank und einer Sparkasse stattgefunden hat. Das lehnte der Ostdeutsche Sparkassenverband bisher ab. Die Frage ist, wie die Entwicklung weitergeht, wie wir uns als Parlament zu solchen Entwicklungen positionieren. Es wird darum gehen, unter anderem bei der Neugestaltung der Sparkassenlandschaft aktiv politischen Einfluss zu nehmen. Ich glaube, die Herausforderung für das Parlament wird sich nicht in den heutigen Staatsvertragsregelungen erschöpfen.

Ich gehe davon aus, dass Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen besteht, dass die Sparkassen als ein unverzichtbares Element erhalten bleiben, und das nicht nur im Rahmen des dreigliedrigen Bankensystems in Deutschland. Ich möchte dazu einen Satz aus dem Geschäftsbericht des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zitieren, der deutlich macht, welche Funktion Sparkassen tatsächlich einnehmen:

„Neben der sehr engagierten Erfüllung des öffentlichen Auftrages gehören die Sparkassen 2004 wieder zu den bedeutendsten Steuerzahlern. Die erwirtschafteten Erträge auf der einen Seite entsprechen 259 Millionen Euro Steuern auf der anderen Seite, davon etwa 59 % als Körperschaftsteuer und 41 % als Gewerbesteuer.“

Von 2000 bis 2004 summiert sich das Steueraufkommen der Sparkassen auf insgesamt 1,24 Milliarden Euro. Laut Bundesbankstatistik zahlten die Großbanken deutschlandweit von 2000 bis 2003 per saldo nicht nur keine Steuern, sondern bekamen vielmehr 1,28 Milliarden Euro vom Fiskus erstattet. Insofern glaube ich, dass es für dieses Parlament eine mehrfache Verantwortung gibt, dem vorliegenden Staatsvertrag zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Ich bedanke mich für Ihren Redebeitrag. - Die Landesregierung verzichtet auf einen Beitrag, sodass wir zur Abstimmung über den Staatsvertrag kommen können. Es liegt Ihnen dazu die Beschlussempfehlung und der Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 4/1283, mit dem Votum, welches auf Annahme in unveränderter Fassung lautet, vor. Wer diesem Votum Folge leistet, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und begrüße unsere Besuchergruppe aus Vetschau. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Der Abgeordnete Schippel hat Sie eingeladen und wird wohl auch noch mit Ihnen diskutieren. Ich wünsche Ihnen einen informativen und interessanten Nachmittag.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetz zur Anschlussregelung über die Beteiligung der Kommunen an der Refinanzierung des Landesanteils nach dem Altschuldenregelungsgesetz - Zweites Altschuldenrefinanzierungsgesetz (2.AltschRefG)

Gesetzentwurf der Landesregierung