Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Vietze, dass Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung nicht erteilen, überrascht uns alle mächtig. Es gibt keinen Zweifel daran, welches Ziel die Überarbeitung des Landesbeamtengesetzes hatte: Reduzierung des Anspruchs auf Trennungsgeld.
Ich will vorweg eine zentrale Frage stellen: Wird das Trennungsgeld gekürzt, weil es Missbrauchsfälle gegeben hat? - All diejenigen, die glauben, es gebe einen Zusammenhang, warne ich; sie stehen auf sehr dünnem Eis. Wer auch nur den Anschein eines solchen Zusammenhangs erweckt, der läuft Gefahr, alle Mitarbeiter der Landesverwaltung, die jemals Anspruch auf Trennungsgeld hatten bzw. einen solchen Anspruch noch haben werden, in einen Topf zu werfen. Das lehnen wir ab. Die SPD-Fraktion sagt klipp und klar: Es hat Missbrauchsfälle gegeben; sie werden aufgearbeitet. Wir verurteilen jeden einzelnen Missbrauchsfall. Mir sei im Übrigen die Bemerkung gestattet - Herr Vietze, das wissen auch Sie -: Betroffen sind
Herr Bischoff, Sie sind haushaltspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion. Trifft es erstens zu, dass die Absicht zur Einsparung von Mitteln deshalb nicht realisiert wird, weil für Trennungsgeld im Jahre 2004 1 666 000 Euro ausgegeben wurden und laut Doppelhaushalt - im Jahre 2005 2,1 Millionen Euro und im Jahre 2006 2,2 Millionen Euro ausgegeben werden sollen? Stimmen Sie mir zu, dass es sich also um Mehraufwendungen handelt?
Können Sie mir zweitens zustimmen, dass es nicht die Opposition, sondern die Regierung bzw. die Koalition war, die den Zusammenhang mit dem Trennungsgeld hergestellt und versprochen hat, im Zuge der Aufklärung für neue gesetzliche Regelungen zu sorgen?
Werter Herr Kollege Vietze, ich werde es kurz machen: Wir haben die Debatte zum Doppelhaushalt 2005/2006 geführt. Hinter den von der Landesregierung veranschlagten Mitteln stecken natürlich nicht nur die Erfahrungswerte der letzten Jahre, sondern vor allen Dingen die Projektion auf die aktuelle und die künftige Haushaltslage. Die Regierung hat entsprechende Entscheidungen, zum Beispiel zur Zusammenlegung von Behörden, getroffen, wodurch den Mitarbeitern ein Stück weit mehr Mobilität abverlangt wird.
In Ihrem Entschließungsantrag, den Sie auf den Tisch des Parlaments legten und den ich hier hochhalte, treffen Sie Feststellungen, äußern Bedenken und stellen Forderungen auf. Das möchte ich auch einmal versuchen.
Ich stelle grundsätzlich fest, dass Sie zum eigentlichen Gesetzentwurf keine inhaltlichen Vorschläge unterbreitet haben. Im Gegensatz zur PDS-Fraktion habe ich kein Befremden zu äußern. Es befremdet mich überhaupt nicht, dass Finanzminister Speer die Verordnung zum 1. Mai in Kraft gesetzt hat. Ich fordere nach wie vor und werde auch künftig fordern, dass er dies weiterhin tut. Kraft seines Amtes ist er dazu ermächtigt.
Ihre Darstellung, er habe das am Parlament vorbei getan, ist völlig falsch. Er hat das im Parlament angekündigt, was ich Ihnen gern vorlesen kann. Demnach wird es diesbezüglich keine Fragen geben.
Ist es zutreffend, dass das Gesetz, das heute in 2. Lesung verabschiedet wird, jene gesetzliche Regelung schafft, auf deren Grundlage der Minister mit Wirkung vom 1. Mai bereits eine Rechtsverordnung in Kraft gesetzt hat, und dass demzufolge das Parlament mit seiner heutigen Beschlussfassung die Rechtsverordnung des Ministers im Nachhinein legitimiert?
Herr Kollege, Ihnen als „trennungsgeldpolitischem“ Sprecher muss ich sagen, dass Sie zwar sehr gut informiert sind, dass Sie sich an dieser Stelle jedoch auf Glatteis bewegen. Das Eis ist so glatt, dass Sie zu fallen drohen.
Die Trennungsgeldverordnung enthält klare Befugnisse für den Minister, die auf § 54 Abs. 2 Landesbeamtengesetz fußen, womit Sie sich gut auskennen. Der Minister ist selbstverständlich in der Lage, dies konsequent anzuwenden. Für die Zukunft erwarte ich dies auch. Man hätte es bereits vor einem halben Jahr tun können. Ich gehe davon aus: Dies ist völlig in Ordnung.
Die heute zu treffende Regelung ist eine gesetzgeberische. Bei der Verordnung dagegen handelt es sich um eine Durchführungsbestimmung. Letzteres ist - und wird es hoffentlich auch in Zukunft sein - Sache der Landesregierung.
Dieser Sachverhalt hat bei der PDS-Fraktion bislang keine Rolle gespielt, was auch nichts Neues darstellt, wenn wir miteinander diskutieren. Deshalb möchte ich etwas zu einzelnen Sachverhalten sagen.
Erstens besteht Trennungsgeldanspruch künftig nicht mehr ab 30 km, sondern erst ab 50 km. Die Dauer des Trennungsgeldanspruchs haben wir auf höchstens drei Monate begrenzt. Bei Umzug ist der Zeitraum von fünf auf drei Jahre verkürzt worden. Mit dieser restriktiven Regelung geht Brandenburg übrigens unter den Bundesstandard und hat damit eine deutlich restriktivere Regelung.
Herr Kollege Vietze, diesbezüglich sind wir uns nur mit dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einig, mit dem wir Schulter an Schulter stehen und in dem dies - gemeinsam mit Ihrer Partei - nicht nur seit einem Jahr diskutiert, sondern inzwischen auch umgesetzt worden ist.
Eine Frage soll nicht unter den Tisch fallen: Warum diese Einschnitte? Dafür gibt es zwei Gründe. Der erste Grund sind die gesellschaftlichen Realitäten, denen sich im Land Brandenburg
niemand verschließen kann. Es gibt Tischler, Buchhalter und Stahlkocher. Ich frage: Ist die Feststellung falsch, dass die Einkommen in Brandenburg in letzter Zeit stagnieren, berufstätige Menschen pendeln, zum Teil die ganze Woche auf Montage sind, 156 000 Brandenburger - wie Minister Junghanns uns heute Morgen mitteilte - nach Berlin pendeln, Menschen für eine Teilzeitstelle 50, 60 oder 70 km fahren und innerhalb von Berlin - von einem Stadtbezirk in den anderen - durchaus eine Stunde Fahrtzeit in Kauf nehmen müssen? Den Arbeitslosen das ist auch in Brandenburg ein Thema - wird eine Mobilität in einem Maße zugemutet und abverlangt, das es bislang noch nie gab. Arbeitslose müssen sehr mobil sein und lange Wege in Kauf nehmen.
Der weitere Punkt ist die Lage der öffentlichen Haushalte. Es ist keine Frage, dass das Ziel einer modernen Landesverwaltung ursächlich damit zusammenhängt, was sich Brandenburg in Zukunft noch leisten kann. Es geht um Effizienzsteigerungen, um Kostensenkungen und um die Zusammenlegung von Behörden. Letzteres impliziert eine hohe Mobilität der Landesbediensteten. Dies ist - ich sage es offen und ehrlich - eine Zumutung für die Beschäftigten im Land Brandenburg. Jedoch wissen wir, dass diese Zumutung notwendig und im gesellschaftlichen Kontext erklärbar ist und dass der Landeshaushalt alles andere in Zukunft nicht verkraftet.
Vor dem Hintergrund der heutigen Debatte müssen wir noch einmal daran erinnern, dass die Landesregierung und das Parlament den anfangs mehr als 60 000 Beschäftigten im Land Brandenburg - heute sind es 55 000 Beschäftigte - zugesagt haben - daran wollen wir festhalten -, keine einzige betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Vor diesem Hintergrund müssen wir die Debatte ehrlich und fair führen. Der Preis dafür sind Mobilität und Versetzungen.
In diesem Zusammenhang ist der Gesetzentwurf der Landesregierung akzeptabel, verständlich und transparent. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, von Wirtschaftskrise und Haushaltsmisere müssen auch Beamte bereit sein, Opfer zu bringen. Ziel der vorliegenden Novellierung ist es, Einsparungen im Landeshaushalt durch Anpassung der Vorschriften an die veränderten gesellschaftlichen Realitäten zu erreichen.
Dieser in der Gesetzesbegründung enthaltene abstrakt gefasste Begriff ist unter anderem auch in der rechtshistorischen Dimension der Entwicklung des öffentlichen Dienstrechtes der letzten 40 Jahre zu sehen. Insbesondere seit den späten 60er Jahren wurde in das öffentliche Dienstrecht eine Vielzahl sozial günstiger Vorschriften aufgenommen, um den damals - im Verhältnis zur freien Wirtschaft - noch relativ unattraktiven Beamtendienst für qualifizierte Menschen attraktiv zu machen. Neben Beihilfeberechtigung, automatischer Besoldungsanhe
bung gemäß dem Annuitätsprinzip und Pensionsanwartschaft nach der Probezeit wurden in dieser Zeit - auch durch die in der Politik überproportional vertretene Beamtenlobby unterstützt viele Vergünstigungen im Vergleich zum privaten Arbeitsrecht hinzugefügt. Allein die Versorgungsanwartschaften hängen heute wie ein Damoklesschwert über allen Länderhaushalten.
Aufgrund der heute völlig anderen arbeitsmarktpolitischen Tendenzen bedarf es hier dringender Reformen. So sollen mit dem vorliegenden Gesetz zu Recht die Geltungsdauer für die Gewährung der Umzugskostenvergütung und die Entfernungsgrenze eingeschränkt werden. Die Verhältnismäßigkeit wird dabei durch die Übergangsregelung bei vorhandenen Zusagen hinreichend gewahrt.
Die DVU-Fraktion ist der Ansicht, dass Beamte in der gegenwärtigen Situation am freien Arbeitsmarkt nicht mehr benachteiligt, sondern in sozialpolitisch nicht mehr nachvollziehbarem Maße privilegiert sind.
In der Anhörung am 26. Mai 2005 hat sich gezeigt, dass die mehrfach geäußerten Bedenken, es finde eine sachwidrige Verschlechterung für Beamte und eine Bestrafung für Flexibilität und Mobilität statt, Scheinargumente sind, welche nur der Besitzstandswahrung dienen.
Überzeugende Argumente gegen die Novellierungen konnten weder vonseiten der Gewerkschaft noch von den Experten der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie des Bundesministeriums der Verteidigung vorgetragen werden. Ich selbst konnte mich des Eindrucks einer gewissen Befangenheit der Anzuhörenden nicht recht erwehren, zumal es sich bei Letzteren um Beamte handelt, die in den vollen Genuss der großzügigen bundesgesetzlichen Regelungen kommen.
Die DVU-Fraktion setzt sich für die Interessen der steuerzahlenden Bürger ein, die mit ihrer harten Arbeit diese Beamtenprivilegien mit finanzieren müssen.
Deshalb muss gerade im Bereich staatlicher Personalausgaben in Zukunft umso sorgfältiger gewirtschaftet werden. Dabei geht es nicht darum, Beamte zu benachteiligen, sondern darum, ein Stück ausgleichende Gerechtigkeit herzustellen. Nur so können wir als Politiker auch wieder ein Stück Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Exekutive zurückgewinnen. Erklären Sie doch einmal diese Beamtenprivilegien einer Frau, die aus Groß Kreutz an der Havel nach Berlin fährt, um dort zu putzen, die kein Wegegeld und keine Zuschüsse dafür bekommt, sondern die das auch noch von ihrem Lohn bezahlen muss!
Der Landesregierung kann ich nur auf den Weg geben, dass die beabsichtigte Novellierung nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein kann. Die Reform des Beamtenrechts ist eine Jahrhundertaufgabe, die schleunigst angegangen werden muss. Deswegen werden wir der vorliegenden Beschlussempfehlung heute unsere Stimme nicht versagen. Den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion werden wir allerdings ablehnen, weil er lediglich die unzutreffenden Argumente von ver.di und anderer Gewerkschaften wiedergibt. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wird zu einer Reduzierung des Trennungsgeldanspruchs der Bediensteten des Landes und damit unter Umständen auch zu einer Absenkung der betreffenden Haushaltsstellen führen. Wie viele Bedienstete des Landes Trennungsgeldanspruch haben, hängt aber davon ab, wie das dienstliche Verhalten des Landes ist. Wenn viel versetzt und abgeordnet wird, dann gibt es auch einen entsprechenden Trennungsgeldanspruch. Das ist ein entscheidender Punkt.
Ich weiß, dass immer wieder versucht wird, sich auf Kosten der Bediensteten im öffentlichen Dienst auch politisch abzuarbeiten. Mein Vorredner hat eben dafür ein eher misslungenes Beispiel präsentiert. Der Punkt ist aber, dass es einen Trennungsgeldanspruch für Bedienstete im öffentlichen Dienst nur dann gibt, wenn diese aus dienstlichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden. Hierin ist auch der Unterschied zu den Beispielen zu sehen, die vonseiten der SPD-Fraktion bzw. anderer Fraktionen hier präsentiert worden sind: Wenn jemand erstmals im öffentlichen Dienst eine Beschäftigung annimmt, die 100 km von seinem Wohnort entfernt ist, und insofern auch kein dienstliches Interesse wegen einer Abordnung oder Versetzung besteht, dann hat der Betreffende keinen Trennungsgeldanspruch.